klagen gegen behörden - gefälligkeitsgutachten
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klagen gegen behörden - gefälligkeitsgutachten
report mainz berichtete über einen fall von behörden willkür. es ging um einen jungen mann, der gegen seine ausweisung protest eingelegt hatte.
behörden haben das recht gutachter hinzuzuziehen. einige gutachter erstellen ihre gutachten immer im sinne ihrer auftraggeber.
die richter verlassen sich auf die beurteilung dieser "unabhängigen sachverständigen" und damit ist in den meisten fällen der fall schon entschieden, bevor er überhaupt verhandelt wird.
dieses ist ein weiteres beispiel für bananenrepublik deutschland.
überflüssig zu sagen, dass ich persönlich von ganzem herzen hoffe, dass demo doch wieder hier auftaucht.
die meisten user kennen sich einfach nicht so gut aus, ich auch nicht.
wenn wir uns bei allem und jedem, was uns nicht in den kram passt beleidigt von bord gehen, werden wir niemals eine freiheitliche demokratie erreichen.
behörden haben das recht gutachter hinzuzuziehen. einige gutachter erstellen ihre gutachten immer im sinne ihrer auftraggeber.
die richter verlassen sich auf die beurteilung dieser "unabhängigen sachverständigen" und damit ist in den meisten fällen der fall schon entschieden, bevor er überhaupt verhandelt wird.
dieses ist ein weiteres beispiel für bananenrepublik deutschland.
überflüssig zu sagen, dass ich persönlich von ganzem herzen hoffe, dass demo doch wieder hier auftaucht.
die meisten user kennen sich einfach nicht so gut aus, ich auch nicht.
wenn wir uns bei allem und jedem, was uns nicht in den kram passt beleidigt von bord gehen, werden wir niemals eine freiheitliche demokratie erreichen.

patagon- Anzahl der Beiträge: 5062
@Pat: Link wäre an dieser Stelle wichtig...
... um den Sachverhalt und die damit verbundenen Vorwürfe erfassen und nachvollziehen zu können. Also, der Beitrag findet sich hier:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=6273442/pv=video/nid=233454/1q88uth/index.html
Zur Sache werde ich mich später noch äußern
http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=6273442/pv=video/nid=233454/1q88uth/index.html
Zur Sache werde ich mich später noch äußern

Oldoldman- Anzahl der Beiträge: 2369
Re: klagen gegen behörden - gefälligkeitsgutachten
Gefälligkeitsgutachten? Wer wüßte nicht, daß es sie gibt. In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen bestellen die Parteien häufig in der vorgerichtlichen Phase Privatgutachter, um z. B. die Mangelhaftigkeit eines Gebäudes oder einer ärztlichen Behandlung darzulegen. Und natürlich geht es in jenen Fällen stets auch darum, den eigenen Standpunkt mit hinreichender Deutlichkeit belegt zu sehen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund haben derarige Privatgutachten in einem Prozeß nicht mehr Wert, als der Vortrag der Partei selbst. Die Wirkung von Privatgutachten besteht darin, zum einen sich für eine Prozeßführung das notwendige Fachwissen zu beschaffen und - auch das darf nicht verkannt werden - einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu beeindrucken. Warum sollte es also bei der öffentlichen Verwaltung anders sein?
Nun, Verwaltungsverfahren sind keine Parteiverfahren, sondern unterliegen dem sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Dieser folgt aus der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz und besagt, daß die Behörde den für eine Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt von sich aus umfassend zu ermitteln hat. Wenn, wie in dem, von Pat zitierten Fall, ein Abschiebungshindernis in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung geltend gemacht wird, hat die Behörde dies zu ermitteln und zu entscheiden. Da "Verwaltungshengste" dies nicht aus eigenem Wissen können, bedienen sie sich der Gutachter. Soweit so gut. Doch in der Praxis wird es ab diesem Punkte kritisch:
1. Gerichte und Behörden sind in der Würdigung eines Beweises, also auch eines Gutachtens, frei und nur an Denk- und Erfahrungsgesetze gebunden. Das führt oft zu der irrigen Annahme, man könne das Ergebnis eines Gutachtens schlicht übernehmen. Das ist aber nach der Rspr. des Bundesgerichtshofes und anderer Gerichte falsch. Die Behörde hat das Gutachten auf Schlüssigkeit zu überprüfen und da muß eigentlich eine mangelhafte Begutachtungsgrundlage auffallen, ebenso stereotyp verwendete Textbausteine, wie etwa in den Gutachten des sog. "Idiotentestes" nach Führerscheinentzug. Ein Verwaltungsrichter hat mir dazu einmal gesagt, er wisse, daß diese Gutachten kaum das Papier wert seien, weshalb im Streit um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auch jeder andere Beweis zugelassen werde, etwa der Nachweis mindestens einjähriger Abstinenz. Nur: das wissen die wenigsten Betroffenen und richten sich nicht darauf ein.
Die Behörde macht es sich dann einfach: es gibt ein Gutachten, also eine Aussage eines Sachverständigen. Warum dies auch noch in Zweifel ziehen...? Das macht Mühe und verärgert die Sachverständigen.
2. Gegen alle noch so schönen Grundsätze verfolgen Behörden Ziele. Im Ausländerrecht zum Beispiel die Vorgabe, möglichst viele nicht als asylberechtigt anerkannte Personen abzuschieben. Und da sucht man sich schon die Sachverständigen raus, die das "Richtige" sagen bzw. schreiben. Wenn dann im Streitfalle die Behörde unterliegt - mein Gott, was soll's, bei zehn anderen hat es doch funktioniert.
3. Gutachter, auch wenn sie längst emeritierte Professoren sind, machen ihre Arbeit nicht zum Zeitvertreib, sondern um des schnöden Mammons Willen. Und wer da den Fuß in die Tür bei den Verwaltungen bekommt, kann sich regelmäßiger Beauftragung und damit regelmäßigen Geldes sicher sein. Da liegt es doch nahe, den Vorstellungen der Verwaltung näher zu kommen. Gut, nicht ganz so auffällig, wie in dem Report-Beispiel, aber es gibt doch Beurteilungsspielräume...
Und zu guter Letzt kommt die weitverbreitete "Gutachter-Gläubigkeit". Nur weil jemand öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, wird jedes seiner Worte zu einer unumstößlichen Tatsache. Wer sich allerdings mit Gutachten näher auseinandersetzt, wird häufig auf Ungereimtheiten stoßen, die zumindest der Erläuterung bedürfen und in nicht wenigen Fällen erlebt man, daß ein Gutachter, sich auf eine bis dato nicht bekannte Tatsachenlage berufend, seine bisherigen Feststellungen einschränkt oder relativiert.
Was Report da schildert, ist also meiner Meinung nach der alltägliche Wahnsinn. Der eigentliche Skandal scheint mir, daß sich die Behörde zum Instrument tagespolitischer Absichtserklärungen macht, statt, was ihrem theoretischen Wesen mehr entspräche, leidenschaftslos und ergebnisoffen an die Prüfung von Sachverhalten zu gehen.
Nun, Verwaltungsverfahren sind keine Parteiverfahren, sondern unterliegen dem sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Dieser folgt aus der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz und besagt, daß die Behörde den für eine Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt von sich aus umfassend zu ermitteln hat. Wenn, wie in dem, von Pat zitierten Fall, ein Abschiebungshindernis in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung geltend gemacht wird, hat die Behörde dies zu ermitteln und zu entscheiden. Da "Verwaltungshengste" dies nicht aus eigenem Wissen können, bedienen sie sich der Gutachter. Soweit so gut. Doch in der Praxis wird es ab diesem Punkte kritisch:
1. Gerichte und Behörden sind in der Würdigung eines Beweises, also auch eines Gutachtens, frei und nur an Denk- und Erfahrungsgesetze gebunden. Das führt oft zu der irrigen Annahme, man könne das Ergebnis eines Gutachtens schlicht übernehmen. Das ist aber nach der Rspr. des Bundesgerichtshofes und anderer Gerichte falsch. Die Behörde hat das Gutachten auf Schlüssigkeit zu überprüfen und da muß eigentlich eine mangelhafte Begutachtungsgrundlage auffallen, ebenso stereotyp verwendete Textbausteine, wie etwa in den Gutachten des sog. "Idiotentestes" nach Führerscheinentzug. Ein Verwaltungsrichter hat mir dazu einmal gesagt, er wisse, daß diese Gutachten kaum das Papier wert seien, weshalb im Streit um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auch jeder andere Beweis zugelassen werde, etwa der Nachweis mindestens einjähriger Abstinenz. Nur: das wissen die wenigsten Betroffenen und richten sich nicht darauf ein.
Die Behörde macht es sich dann einfach: es gibt ein Gutachten, also eine Aussage eines Sachverständigen. Warum dies auch noch in Zweifel ziehen...? Das macht Mühe und verärgert die Sachverständigen.
2. Gegen alle noch so schönen Grundsätze verfolgen Behörden Ziele. Im Ausländerrecht zum Beispiel die Vorgabe, möglichst viele nicht als asylberechtigt anerkannte Personen abzuschieben. Und da sucht man sich schon die Sachverständigen raus, die das "Richtige" sagen bzw. schreiben. Wenn dann im Streitfalle die Behörde unterliegt - mein Gott, was soll's, bei zehn anderen hat es doch funktioniert.
3. Gutachter, auch wenn sie längst emeritierte Professoren sind, machen ihre Arbeit nicht zum Zeitvertreib, sondern um des schnöden Mammons Willen. Und wer da den Fuß in die Tür bei den Verwaltungen bekommt, kann sich regelmäßiger Beauftragung und damit regelmäßigen Geldes sicher sein. Da liegt es doch nahe, den Vorstellungen der Verwaltung näher zu kommen. Gut, nicht ganz so auffällig, wie in dem Report-Beispiel, aber es gibt doch Beurteilungsspielräume...
Und zu guter Letzt kommt die weitverbreitete "Gutachter-Gläubigkeit". Nur weil jemand öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, wird jedes seiner Worte zu einer unumstößlichen Tatsache. Wer sich allerdings mit Gutachten näher auseinandersetzt, wird häufig auf Ungereimtheiten stoßen, die zumindest der Erläuterung bedürfen und in nicht wenigen Fällen erlebt man, daß ein Gutachter, sich auf eine bis dato nicht bekannte Tatsachenlage berufend, seine bisherigen Feststellungen einschränkt oder relativiert.
Was Report da schildert, ist also meiner Meinung nach der alltägliche Wahnsinn. Der eigentliche Skandal scheint mir, daß sich die Behörde zum Instrument tagespolitischer Absichtserklärungen macht, statt, was ihrem theoretischen Wesen mehr entspräche, leidenschaftslos und ergebnisoffen an die Prüfung von Sachverhalten zu gehen.

Oldoldman- Anzahl der Beiträge: 2369
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