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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:52

EGMR Nr. 22978/05 (5. Kammer) - Urteil vom 30. Juni 2008 (Gäfgen vs. Deutschland)

Recht auf ein faires Strafverfahren (Fortwirkung von Verstößen gegen die Selbstbelastungsfreiheit; Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im Einzelfall bei Verstößen gegen Art. 3 EMRK; Abwägungslösung; qualifizierte Belehrung; freie Verteidigung); Folterverbot (Androhung von Folter; unmenschliche und erniedrigende Behandlung; Folter; Opferstellung im Sinne der EMRK; ausreichende Kompensation und Subsidiaritätsprinzip; Beweislast); abweichendes Sondervotum KALAYDJIEVA; redaktioneller Hinweis.

Art. 3 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 34 EMRK; § 136a StPO

Leitsätze des Bearbeiters

1. Ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK kann - unabhängig vom Verhalten des Betroffenen - auch zur Rettung von Leben und selbst im Fall eines Notstand für den gesamten Staat nicht gerechtfertigt werden.

2. Wird eine Person unmittelbar und realistisch mit Folter bedroht, stellt dies (wie hier im "Fall Gäfgen") einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK mindestens in Form der unmenschlichen Behandlung dar.

3. Zu den Bedingungen, in denen im Einzelfall die Opferstellung wegen einer Verletzung des Art. 3 EMRK wegen einer hinreichenden Kompensation durch den verletzenden Vertragsstaat entfallen kann.

4. Nur die Verwertung von Beweismitteln, die unmittelbar unter Verstoß gegen Art. 3 EMRK erlangt worden sind, führt stets zur Unfairness des Verfahrens, in dem die Beweise verwertet worden sind.

5. Der Verwertung von Beweisen, die mittelbar auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK erlangt worden sind, steht eine Vermutung entgegen, dass auch diese Verwertung die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zerstört. Zu einem Einzelfall, in dem eine solche Fernwirkung hinsichtlich mittelbar erlangter Beweismittel insbesondere wegen eines späteren, äußerlich von Reue getragenen weiteren Geständnisses nach einer qualifizierten Belehrung verneint worden ist und in dem diese Beweismittel lediglich ergänzend verwertet worden sind.
[...]

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/05/22978-05-1.php

DAS ist Rechtsstaat.

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:58

aber wenn jemand sich mit Miranda bei mir meldet, werde ich sie als frau ansprechen.
Vielleicht ist Alex/re ja kein man? Shocked
Kann doch nicht mit dieses versteck spielchen mitmachen..

Inhaltlich bleibt es das gleiche; Sie als mensch, frau oder man, wollen ja auch das diese falschbeschuldegerin verantwortung tragen muss für ihre taten?

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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 00:18

Gabriele Wolff Heute um 11:36


Ich gehe davon aus, daß Du den Fall Horst Arnold nicht kennst und bitte um eine Google-Runde.

Es handelt sich um einen Fall der glasklar erwiesenen Unschuld und einer glasklar überführten Lügnerin.

...und ich gehe davon aus, dass Ihr Euch nur die Fälle herauspickt, in der die Nebenklage sich alles nur ausgedacht und von vorne bis hinten gelogen hat. Es wird damit suggeriert, dass Ankläger grundsätzlich lügen, wenn die Beweislage unklar ist. Anders ist mir Euer Verhalten nicht zu erklären.
Ihr seid nicht so schwer von Begriff, dass Ihr nicht versteht, was ich mit der kurzen und prägnanten Aussage gesagt haben will.
Und ja, alle Anwälte die versuchen, aus dem Opfer einen Täter zu machen, wenn die Beweise nicht ausreichen, sind für mich A.rschlöcher.

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Beitrag  uvondo Di 21 Feb 2012, 00:26

und keinen Schreck bitte, mein Abflug ist auf Freitag dieser Woche verschoben worden.

1. Auch wenn es mir nicht passt, ich muß GW recht geben.....Das ist Rechtsstaat..... Habe mich vor Jahren auch schon verbal mit meinen Freund und Ex-Richter "in dieser Sache Gäfken geprügelt". Ich will es auch heute noch nicht verstehen. Da gehen bei mir die Uhren anders. Deswegen bin ich vielleicht auch kein Rechtskomiker geworden...........

2. Miranda Du zarter Fruchtsaftcockteil (benannt nach der Schauspielerin Carmen Miranda), willst/möchtest Du liese ihre (diese) Frage >>>Sie als mensch, frau oder man, wollen ja auch das diese falschbeschuldegerin verantwortung tragen muss für ihre taten?<<< nicht einmal ehrlich beantworten????

...und weiter Miranda >>> Es gibt Anwälte, die durchaus charmant aber regelrechte A.rschlöcher sind, wenn es um den Stil der Verteidigung geht.

Richtig, die gibt es, genauso wie es Arrrrschlöcher unter Staatsanwälten und Richtern gibt, die egal ob richtig oder falsch eine Sache durchziehen wollen..........
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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 00:40

Gabriele Wolff Heute um 11:46


@ Liese

Ob Miranda1 eine Frau ist, wage ich zu bezweifeln. Inhaltlich und stilistisch erinnern mich ›ihre‹ Beiträge an AlexRe, Administrator im GG-Forum.

Miranda 1:

Zum Beispiel zähle ich ua auch die Anwälte dazu, die Kindsmörder verteidigen und bis zum EGMR gehen, weil sie sich der Angeklagte zu der Behauptung verstiegen hat, er sei gefoltert worden....
Diese Anmerkung ist zweifach unrichtig. Der Verurteilte hat sich nicht zu der Behauptung verstiegen, er sei gefoltert worden, sondern es ist aktenkundig und nachgewiesen, daß ihm Folter angedroht worden war, um das vermeintlich noch lebende Kind zu finden.

Der Angeklagte hat gelogen. Mit Folter hatte die Vorgehensweise des Verhörs nichts zu tun. Fragt mal wirkliche Folteropfer, was Folter ist und missbraucht das Wort nicht.

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Beitrag  Andy Friend Di 21 Feb 2012, 00:48

http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/kelheim/regionales/art1176,17279
Vergewaltigung: Freispruch erster Klasse
www.wochenblatt.de

Zwei Mal soll ein 39jähriger seine damalige Freundin in deren Wohnung in Neustadt an der Donau vergewaltigt haben. Am Montag sprach ihn die 1. Strafkammer des Landgerichts Regensburg nach drei Verhandlungstagen frei und verwies damit die Darstellungen der vermeintlich Geschädigten in das Land der Fa...
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Miranda

Beitrag  uvondo Di 21 Feb 2012, 00:53

deutsche Sprache, schwere Sprache.......

>>>Der Angeklagte hat gelogen. Mit Folter hatte die Vorgehensweise des Verhörs nichts zu tun.<<<

Soweit ich es noch im Hinterkopf habe, ist ihm "Folter" angedroht worden. Mehr auch nicht. Der ging unbehelligt wieder aus dem Verhörzimmer raus. Er hat auch immer nur von Androhung gesprochen, nie von Folter. Man verbesser mich, wenn ich daneben liege (nicht neben dem "Gefolterten")

Was ich eigentlich wirklich sagen will..... das sind alles abgehandelte, rechtskräftige Fälle (inkl. K). UND wir hier sind weder STA`s, RA´s, Richter u.ä. und beschäftigen uns als Laien mit dem Profitum der Justiz. Das ist genauso bescheuert, als wenn ein Straßenfeger eine Herztransplantation vornehmen will.........
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Gnädiges Fraulein Miranda

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 00:54

Ich gehöre zu die leuten die Hr Kachelmann geratet haben "verzeihen sie diese frau, sie machen nur sichselber kaputt, recht haben sie aber schweigen sollten sie, das ist besser für alle"; weil ich nicht geahnt habe um wieviele fällen es hier geht und um wieviel leid.
Nicht realisiert wie diese fällen sich multiziplieren weil man nie, NIE, von wirklich bestrafte falschanschuldegerinnen hört, sondern nur von die widerlichen täter. Es wird quasi geduldet.
Ich habe mich wirklich mit den beitragen von AF und GW auseindersetzen mussen bevor ich eingestehen konnte das diese fälle von falschbeschuldigungen, nicht unterm teppich gehören, dass es kein kavalierinnen-delicten sind, und vorallem, welch ein leid das fur die betroffene und ihre angehörigen bedeutet!!!

Und dass es Mut braucht für männer wie diesen Lehrer oder Kachelmann, zum hieruber zu reden oder es nicht zu vergessen ist mich jetzt klar.
Weil wissen sie was, ich brauche kein Seidler zum wissen dass so eine falschbeschuldigung ein richtiges Trauma ist. Und sie wissen ja wie trauma opfer sich benehmen (sollen), ja nicht zuviel lärme machen. Kopf runter. Schweigen.Schämen. Sichselber die schuld geben.

Es braucht mut zu sagen, auch wenn ich falsche entscheidungen gemacht habe in meinem leben, lass ich mich nicht kaputt machen. Ich nehme meine verantwortung, aber ziehe die anderen auch zu ihre verantwortung.

Das braucht mut.Sicher wenn alle einem beobachten.

Und wenn einige falschbeschuldigerinnen dann vielleicht mal einen richtigen straf bekommen, wirden die rachsuchtigen unter uns vielleicht mal uberlegen ob dies wirklich die muhe wert ist..






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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Die einfachen Dinge des Lebens....

Beitrag  Oldoldman Di 21 Feb 2012, 01:48

Miranda1, 21.02.2012, 12:18 h, schrieb:...und ich gehe davon aus, dass Ihr Euch nur die Fälle herauspickt, in der die Nebenklage sich alles nur ausgedacht und von vorne bis hinten gelogen hat. Es wird damit suggeriert, dass Ankläger grundsätzlich lügen, wenn die Beweislage unklar ist.
[...]
Und ja, alle Anwälte die versuchen, aus dem Opfer einen Täter zu machen, wenn die Beweise nicht ausreichen, sind für mich A.rschlöcher..
_____________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63934
Ja, da ist etwas Wahres dran. Natürlich ist die Aneinanderreihung von Fällen, in denen mehr oder weniger deutlich wird, daß die Nebenklage den Angeklagten wahrheitswidrig eines Sexualdeliktes beschuldigt, und die Akribie, mit der diese Fälle dargestellt und analysiert werden, Ausdruck einer Grundauffassung, daß Falschbeschuldigungen recht häufig vorkommen.
Und man kann Statistiken rauf und runter zitieren, wie aussagekräftig die Statistiken sind, kann hier im Forum kaum jemand nachvollziehen, da die Methodik nicht hinreichend bekannt ist.
Doch was hilft es? Es gibt das Problem - und zwar in beiden Richtungen: die Falschbeschuldigung ebenso, wie den "falschen" Freispruch. Beides ist für die Betroffenen tragisch. Nur wird sich das Problem vermutlich nie wirklich zufriedenstellend lösen lassen, weder durch einen Glaubwürdigkeitsbonus für mutmaßliche Opfer, noch durch ein an Statistiken orientiertes Ermittlungsverhalten.

Was nun die "charmanten Ar*pieps*öcher" anbelangt, so soll wohl unterstellt werden, daß ein Anwalt, der sich aller Mittel der Verteidigung bedient, dies stets im Wissen um die tatsächliche Schuld des Mandanten tut und ausschließlich, um mit dem "fiesen Raushauen Schuldiger" seinen Ruhm und sein Bankkonto zu mehren.
Natürlich macht ein Anwalt seinen Job, weil er damit Geld verdient. Bei manchen ist dies sicher auch die größere Triebfeder. Aber es geht auch darum, den unschuldigen Angeklagten vor Strafe zu bewahren und dem Schuldigen die angemessene Strafe zukommen zu lassen und über Letzteres kann man lange streiten. Es ist aber seine Verpflichtung im Interesse seines Mandanten zu wirken, anderenfalls gerät der Anwalt in die Haftung. Eine Zurückhaltung gegenüber dem Opfer oder Nachsicht gegenüber dem Gericht bei der Verfahrensgestaltung sind da Fehl am Platze.

Und angeblich soll in der Strafverteidigung gelten, daß der Verteidiger eben nicht von seinem Mandanten wissen will, wie es wirklich war, sondern nur warum gerade dieses oder jenes Detail nicht paßt... Der Verteidiger ist eben nicht auf der Suche nach der Wahrheit, sondern allein Interessenwahrer seines Mandanten. Die Wahrheit zu suchen, bleibt dem Gericht und - eingeschränkt - der StA vorbehalten. Wenn das zum Ar*pieps* macht, dann ist es eben so. Aber vielleicht sind die Dinge im Leben dann doch nicht so einfach.
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Beitrag  louise Di 21 Feb 2012, 02:04

Im wahren Leben ist manches anders.
Ich wäre gespannt und es ist völlig offen, wie der eine oder andere der hier Beteiligten sich im Fall K. als Verteidiger, Staatsanwalt , Richter verhalten hätte.
So einfach wie es von Ferne aussieht, ist es wohl nicht.
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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 02:06

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Beitrag  Inspector Di 21 Feb 2012, 02:11

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63954

Louise,

wenn alle "Möchte-gern" -Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter am Fall K. hätten arbeiten dürfen, gäbe es keinen Rechtsstaat mehr. Wink

Friedenspfeife

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Beitrag  GasGerd Di 21 Feb 2012, 02:38

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63929

Ob Miranda1 eine Frau ist, wage ich zu bezweifeln. Inhaltlich und stilistisch erinnern mich ›ihre‹ Beiträge an AlexRe, Administrator im GG-Forum.

Das wundert mich nicht. Sie haben auch schon bezweifelt, dass der Titel "Assessor" einen Volljuristen bezeichnet und dass der § 193 StGB für die Unterlassungsklage Kachelmanns gegen CSD und die Bunte einschlägig sein könnte ("systemwidrig"), woraufhin das LG Köln in dem Urteil ellenlange Ausführungen zu der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" gemacht hat.

Angesichts dieses analytischen Verstandes kann man jetzt getrost einen erheblichen Geldbetrag darauf verwetten, dass AlexRE und Miranda1 nicht identisch sind. Wer ganz sicher gehen will, kann auch noch selbst die Beiträge der beiden vergleichen. Die sind ganz offenkundig nicht von derselben Person verfasst worden.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Robert Lembke - bist Du das?

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 03:01

Gasi:
Angesichts dieses analytischen Verstandes kann man jetzt getrost einen erheblichen Geldbetrag darauf verwetten, dass AlexRE und Miranda1 nicht identisch sind. Wer ganz sicher gehen will, kann auch noch selbst die Beiträge der beiden vergleichen. Die sind ganz offenkundig nicht von derselben Person verfasst worden..

Dass Miranda überhaupt KEINE Ahnung hat, was Juristerei angeht, hat sie uns heute doch wissen lassen....
Was ihre Antworten angeht - laut meinem analytischen Verstand - hab ich das schon mal gelesen und würde fast behaupten, könnte auch die Maxikatze sein......wobei der Blaufusstölpel auch passen könnte......die hatte ja auch so ihre Probleme mit den Anwälten...zumindest kommt die merkwürdige, rechtsstaatferne Einstellung nicht aus der Ecke einer NK......aber vielleicht schon mal abgemahnt worden.........was hältste denn davon?

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Beitrag  GasGerd Di 21 Feb 2012, 03:38

was hältste denn davon?

Frag`sie selbst. Wink

AlexRE fällt jedenfalls jetzt ganz sicher aus, Auffassungen von GW sind immer ein sehr starkes Indiz für die Richtigkeit anderer Möglichkeiten.
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Beitrag  GasGerd Di 21 Feb 2012, 04:04

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63952

Der Verteidiger ist eben nicht auf der Suche nach der Wahrheit, sondern allein Interessenwahrer seines Mandanten. Die Wahrheit zu suchen, bleibt dem Gericht und - eingeschränkt - der StA vorbehalten.

Das ist im wahren Leben so, aber nicht in der Gesetzesvirtualität. Von Gesetzes wegen ist ein Anwalt ein Organ der Rechtspflege und als solches gehalten, für den eigenen Mandanten die Höchststrafe zu beantragen, wenn er mit Sicherheit weiß, dass der den angeklagten Mord tatsächlich begangen hat und nichts für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit spricht.
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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 04:29

Von Gesetzes wegen ist ein Anwalt ein Organ der Rechtspflege und als solches gehalten, für den eigenen Mandanten die Höchststrafe zu beantragen, wenn er mit Sicherheit weiß, dass der den angeklagten Mord tatsächlich begangen hat und nichts für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit spricht.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63979

Ist das richtig so und auch so klar und eindeutig?
Oder ist das wirkliche leben wieder weniger einfach gestrickt?

Btw meine 15 jahrige tochter uberlegt sich anwaltin zu werden, aber sie will eben auch nur die guten verteidigen.
Habe sie versucht zu erklären das durch die Bösen zu verteidigen sie das Gute (der rechtstaat) schutzt.



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Beitrag  Gast_0009 Di 21 Feb 2012, 04:54

Gasi schreibt:

Von Gesetzes wegen ist ein Anwalt ein Organ der Rechtspflege und als solches gehalten, für den eigenen Mandanten die Höchststrafe zu beantragen, wenn er mit Sicherheit weiß, dass der den angeklagten Mord tatsächlich begangen hat und nichts für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit spricht.

Kommentar:

Das dürfte sicherlich ein eingschränktes kriminologisches Verständnis vom Strafrecht sein. Der Resozialisierungsgedanke ist auch im Strafrecht noch nicht vollständig vom Tisch und somit ist eben auch diese Perspektive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.





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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 05:27

Die einfachen Dinge des Lebens....
Oldoldman Heute um 13:48
[...]
Es gibt das Problem - und zwar in beiden Richtungen: die Falschbeschuldigung ebenso, wie den "falschen" Freispruch. Beides ist für die Betroffenen tragisch. Nur wird sich das Problem vermutlich nie wirklich zufriedenstellend lösen lassen, weder durch einen Glaubwürdigkeitsbonus für mutmaßliche Opfer, noch durch ein an Statistiken orientiertes Ermittlungsverhalten.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63952

Diese Problemlösung gehört eigentlich eher zu den einfachen Dingen des Lebens: Staatsanwaltschaften und Gerichte müßten lediglich so arbeiten, wie es ihr gesetzlicher Auftrag ist: unvoreingenommen und objektiv. Im Moment erleben wir eher eine Justiz, die der Haftrichter im Fall Kachelmann hat erblicken lassen: »Eine Frau erfindet doch so einen Vorwurf nicht!« Das ist die Folge des gesellschaftlichen Mainstream-Konzepts, wonach die Frauen Opfer und die Männer Täter sind. Genährt wird diese Fehlvorstellung durch falsche Daten aus methodisch falschen feministischen Untersuchungen (Dahne-Studie von Liz Kelly et al.), wonach die Falschbeschuldigungsquote lediglich 3% betrage.

Hier muß man ansetzen, um wieder Objektivität in die Ermittlungen hinein- und Ideologie herauszubekommen, die sich in dem steigenden Ausbau der Nebenklagebefugnisse manifestiert: so hat die mutwillige Revisionseinlegung durch die Nebenklage im Fall Arnold (bei dem die Nebenklägerin die Aussage verweigert und selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt hatte) schon wieder sieben Monate Zeitverzögerung bis zur Rechtkraft des Freispruchs eingebracht und justitielle Ressourcen verschwendet. Erst jetzt kann der zu Unrecht Verurteilte, der von den zehn Jahren der Verfahren und den fünf Jahren Psychiatrie/Strafhaft schwer gezeichnet ist und von Hartz-IV lebt, seine finanzielle Entschädigung einfordern.

Die Vielzahl der hier geposteten Freisprüche belegt nur, daß bereits die Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben nicht (mehr) macht und ›wackelige‹ Fälle anklagt, obwohl sie nur bei einer hinreichenden Verurteilungswahrscheinlichkeit anklagen darf. Was für eine Belastung für die Betroffenen und den Justizapparat...

Daß bei jedem Freispruch ›in dubio‹ die theoretische Möglichkeit besteht, daß auch ein Schuldiger davonkommt, nimmt der Rechtsstaat in Kauf, so hart das für ein wahres Opfer auch sein muß. Aber diese Werteentscheidung ist getroffen worden, weil die Verurteilung eines Unschuldigen für das Gemeinwesen schwerer wiegt als ein materiell unrichtiger Freispruch. Darauf sind wir doch immer stolz, wenn wir uns von der Scharia mit ihrem Charakter der persönlichen Vergeltung abgrenzen.

Insoweit muß die Sorge um eine Justiz, die tendentiell den Boden für falsche Verurteilungen bereitet, Vorrang haben.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Gesetzesvirtualität...

Beitrag  Oldoldman Di 21 Feb 2012, 05:39

GasGerd, 21.02.2012, 16:04 h, schrieb:Von Gesetzes wegen ist ein Anwalt ein Organ der Rechtspflege und als solches gehalten, für den eigenen Mandanten die Höchststrafe zu beantragen, wenn er mit Sicherheit weiß, dass der den angeklagten Mord tatsächlich begangen hat und nichts für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit spricht..
________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63979
Ich kann mit dem Begriff der "Gesetzesvirtualität" nichts anfangen. Es gibt für mich das Gesetz und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Rechtswahrnehmung. Was der Gesetzgeber gewollt hat, ergibt sich aus den Materialien und fließt in die Rechtsprechung zu den Gesetzen ein. Wenn ein Gesetz von der Rechtswirklichkeit abweicht, dann doch nur dann, wenn der Sachverhalt außerhalb des Gesetzes auf andere Arten und Weisen geregelt wird (wo kein Kläger, da kein Richter). Aber vielleicht hilft ja das Anwaltshandbuch, das die Rechte und Pflichten des Strafverteidigers kurz umschreibt:
RN1: Der Verteidiger ist neben Gericht und Staatsanwaltschaft gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege (BVerGE 63, 266 uwN.)
Er hat als einseitiger Interessenvertreter des Beschuldigten auf das prozeßordnungsgemäße Verfahren zu achten. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege steht der Verteidiger nicht unter der Kontrolle des Gerichts (BVerfGE 34, 293/302; 63, 266). Er ist dabei ausschließlich im Rahmen der Gesetzes einseitig den Interessen seines Mandanten verpflichtet und muß für diesen alles Günstige vorbringen und ist berechtigt, an anderen Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen durchaus scharfe, aber nicht unsachliche Kritik zu üben...

RN2:
...
Erlaubt ist dem Verteidiger, alle rechtlich zulässigen Mittel einzusetzen (BGH NJW 1983, 2712; ...; BGHSt 38, 345/347; ...

RN3:
...
Der Verteidiger darf nicht wissentlich etwas falsches vortragen. Belastende Umstände darf der Verteidiger, ohne hierzu ausdrücklich vom Mandanten autorisiert zu sein, nicht nennen. Hierzu kann ihn auch nicht die Wahrheitspflicht verpflichten. Er darf mit zulässigen Mitteln den Freispruch anstreben, selbst wenn er die Schuld des Mandanten kennt.
____________
vgl.: Beck'sches Rechtsanwaltshandbuch 1999/2000 Rückel/Andrejtschitsch S. 992 (Printmedium)
Der Anwalt ist also von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, die Höchststrafe zu beantragen, wenn er weiß, daß sein Mandant den Mord begangen hat. Er kann sogar den Freispruch anstreben (s. o.). Und drei Tage später vertritt er in einem ähnlich gelagerten Fall die Nebenklage und geißelt das Verhalten der Verteidigung.

Das heroisierende Bild vom Anwalt und Verteidiger als Organ der Rechtspflege beruht letztlich auf einer Mißdeutung. Durch diese Formulierung in § 1 BRAO wird nur zum Ausdruck gebracht, daß der Anwalt gegenüber den anderen Justizbeteiligten unabhängig ist und als Organ der Rechtspflege eine Sonderstellung unter anderen Berufen einnimmt. Nach dem Ursprung der Vorschrift suche ich jetzt mal lieber nicht....

@liese:

Etwas Hilfe bei der Einordnung der Tätigkeit des Anwaltes liefert vielleicht § 1 der Berufsordnung für Anwälte:
§ 1 BORA Freiheit der Advokatur
(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus,
soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.
(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am
Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
_________
vgl.: http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/bora_stand_01.03.11.pdf
Du lagst mit Deiner Formulierung richtig gut.
Oldoldman
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty GW, O-o-M, Ch,

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 06:10

danke fur die gute beitragen!



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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty @Gabriele Wolff: Schon mal an die eigene Nase gefasst ...?

Beitrag  Demokritxyz Di 21 Feb 2012, 07:00

Gabriele Wolff:

Diese Problemlösung gehört eigentlich eher zu den einfachen Dingen des Lebens: Staatsanwaltschaften und Gerichte müßten lediglich so arbeiten, wie es ihr gesetzlicher Auftrag ist: unvoreingenommen und objektiv.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63985
Bist du sicher, dass du hier (auch in deinen 'Geisterstunden') mit einem leuchteten Beispiel voranläufst ...?

Ich erlebe dich häufig so, dass es mich hoch erfreut, wie eine OStA a.D. sich in ihrem subjektiven, spontanen und stark verallgemeinerden Werte- und Urteilsystem 'nackig' macht. Das finde ich teilweise bemerkenswert aufschlussreich, und es erinnert mich frei an Heinrich Heine: Denk ich an solche Juristen in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht ...!

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Beitrag  GasGerd Di 21 Feb 2012, 07:35

RN3:...
Der Verteidiger darf nicht wissentlich etwas falsches vortragen. Belastende Umstände darf der Verteidiger, ohne hierzu ausdrücklich vom Mandanten autorisiert zu sein, nicht nennen. Hierzu kann ihn auch nicht die Wahrheitspflicht verpflichten. Er darf mit zulässigen Mitteln den Freispruch anstreben, selbst wenn er die Schuld des Mandanten kennt.

Ich habe geschrieben, dass der Anwalt u. U. von Gesetzes wegen gehalten sei, die Höchststrafe zu beantragen, das heißt natürlich, wenn er die maximal belastenden Umstände ohne Wahrheitspflichtverletzung nicht vom Tisch bekommt. In der Praxis versucht natürlich jeder Anwalt mit allen Haken und Ösen noch zu einer Zeitstrafe zu kommen, wenn lebenslänglich droht.

Ich sehe auch nicht, wieso diese (virtuelle im Sinne einer nicht ganz ernst gemeinten gesetzlichen Fiktion) den Resozialisierungsgedanken konterkarieren sollte. Der ist im Gesetz auch für Lebenslängliche (= 15 bis 20 oder mit Schuldschwerevermerk bis 25 Jahre Gefängnis) vorgesehen, wie aus dem bekannten BVerfG - Urteil von 1977 hervorgeht.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Apropos Nullspur!

Beitrag  Andy Friend Di 21 Feb 2012, 07:58

heute · Di, 21. Feb · 20:15-21:00 · ZDF
Ein (fast) perfektes Verbrechen



Genre
Dokumentation (Gesellschaft - Verbrechen, Kriminalität)

Kurzbeschreibung
ZDFzeit - Film von Tom Ockers

Beschreibung
Am 25. Januar 2009 hangeln sich drei maskierte Fassadenkletterer über ein Vordach des "KDW" in Berlin und brechen in die Juwelierabteilung ein. Schmuck und Diamanten im Wert von mehreren Millionen Euro wandern in ihre Taschen. Doch einer begeht einen Fehler und vergisst seinen Handschuh am Tatort. Die Ermittler finden DNA-Spuren. Dennoch kann kein Täter dingfest gemacht werden. Denn die DNA stammt von Zwillingen, eineigen Zwillingen. Beide werden vernommen, beide beteuern ihre Unschuld - und beide müssen wieder freigelassen werden. Hassan Osman, einer der beiden Zwillinge, beteuert im ZDF-Interview, er habe sich vor dem Fall "nie mit DNA" beschäftigt. Ein perfektes Verbrechen, möglich geworden durch eine Laune der Natur? Laut einer aktuellen ZDF-Umfrage trauen die Deutschen der Kriminalpolizei weniger zu, als sie tatsächlich leistet. Die Mehrheit der Befragten glaubt, dass mindestens ein Drittel aller Mordfälle nicht gelöst werden. Tatsächlich werden 95 Prozent aufgeklärt. Allerdings gilt diese Zahl nur für Morde, die auch als solche erkannt werden. Wie viele bleiben unentdeckt? Experten vermuten, dass es mehr als tausend sein könnten - pro Jahr, allein in Deutschland. Gerichtsmediziner Klaus Püschel erklärt die hohe Dunkelziffer mit Defiziten bei der Leichenschau: "Nur zwei Prozent der Toten werden hierzulande gerichtsmedizinisch untersucht." Wer seine Untat als natürlichen Tod verschleiern kann, hat also gute Karten, davon zu kommen. Wem das nicht gelingt, der wird - bis auf wenige Ausnahmen - geschnappt. ZDFzeit untersucht, auf welche Strategien Täter kommen, wenn sie ihre Spuren vertuschen wollen - und mit welchen immer ausgefeilteren Methoden die Ermittler versuchen, ihnen auf die Schliche zu kommen. Besonders schwierig wird das, wenn Profis im Staatsauftrag Verbrechen begehen. Der Menschenrechtsaktivist Erwin Neumann wurde 1958 von der Stasi aus West-Berlin in die DDR verschleppt. Er starb im Gefängnis Hohenschönhausen. Neumanns Tochter erfuhr erst nach der Wende von seinem Schicksal. Im Interview mit ZDFzeit schildert sie die quälende Ungewissheit, mit der sie mehr als 30 Jahr leben musste. Die Täter blieben unbestraft. Bei manchen Verbrechen scheint die Grenze zwischen Gut und Böse irgendwann zu verschwimmen. Der Immobilienunternehmer Jürgen Schneider etwa, der mit seinen Betrügereien einen Milliardenschaden angerichtet hat, gilt heute manchen als jemand, der die leichtgläubige Gier von Banken und Investoren bloßgestellt habe. "Wenn ich heute vor einem Richter stünde, würde ich sagen, Verbrechen lohnt sich nicht. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus", sagt Schneider im ZDF-Interview. ZDFzeit zeigt mit bewegenden und spannenden Fällen, wie unsere Gesellschaft mit dem "Bösen" im Menschen umgeht und warum die Vorstellung vom "perfekten Verbrechen" in der Realität - fast - immer Illusion bleibt. "Es gibt sicherlich Verbrechen, die eine höhere Chance haben, nicht entdeckt zu werden", sagt der Profiler Frank Urbaniok, "aber es gibt immer Schwachstellen."

Kamera
Marc Lorat

Formatinformation
                

Beliebige Information
Keine weiteren Informationen (?)

Sendungsdauer/ -ende
45 min (bis 21:00 - 45 min netto)

Startzeit
20:15

Endezeit
21:00

Titel
Ein (fast) perfektes Verbrechen

Kurzbeschreibung
ZDFzeit - Film von Tom Ockers

Nettospielzeit
45
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 4 Empty Steilvorlage

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 08:39

Demokritxyz:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63990

Na, da wollen wir doch mal ›ermitteln‹, wer hier die Dinge verdreht und höchst subjektiv auf die Teilamnesie von Mitpostern setzt, um sich unentdeckt ›nackig‹ machen zu können à la: wenn’s dem Rechtbehalten dient:

@Gabriele Wolff: "fast freischwebende Assoziation" ...? - Oder politisches Minimalverständnis ...?
Demokritxyz Heute um 08:56

Sondern ich habe mich lediglich zum Fehlen der Prozessvollmacht in der Akte geäußert und deiner (früheren) Position widersprochen, dass das aus prozesstaktischen Gründen erfolgt sei ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63910

Falsch. Es war von Anfang an bis zuletzt Deine Position, daß das Fehlen der Vollmacht eine Prozeßtaktik von Kachelmanns Anwalt gewesen sei.

Ich habe es von Anfang an bis zuletzt für ein blödes Mißgeschick gehalten, wie schon aus der Überschrift meines erstens Postings zur Sache hervorgeht:

Sowas Blödes...
Gabriele Wolff am Fr 17 Feb 2012, 16:16

Es wurde keine inhaltliche Entscheidung getroffen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63106

Dagegen Dein erstes Posting zur Sache:

Mit der Nummer hab ich vor vielen Jahrzehneten bereits einen dekorierten Anwalt in der ersten Runde aufs Kreuz gelegt.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63118

Dein 2. Posting zur Sache:

Ich will aber nicht ausschließen, dass bei den Vermögensverhältnissen von Jörg Kachelmann diese Zahlung erfolgte, um dann die Hauptverhandlung durch Fehlen der Prozessvollmacht platzen zu lassen.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63157


Dein 3. Posting zur Sache (das sich aber nur auf Deine eigenen Erlebnisse bezieht):

Ich vermute, dass in dem zitierten Beispiel aus meiner Schatztruhe "SO isses...!" hinter den Kulissen der Verfügungsbeklagte seinen RA zum Hauptsachever- fahren beauftragt hat, der den Prozesskostenvorschuss zunächst gezahlt hat, und es so zum Termin in der Hauptsache kam. Später hat dann ggf. der Verfügungs- beklagte eine Kostennote seines Anwalts nicht bezahlt und so hat im Termin der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten nur kurz die Tür geöffnet und gesagt: Er werde zum Termin nicht erscheinen, eine Prozesskostenvorschuss sei nicht bezahlt ... - und ich war so schön vorbereitet, schnief ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63327


Dein 4. Posting zur Sache:

Dass nun Jörg Kachelmann einen Rechtsanwalt beauf- tragt, der zum Prozesstermin geht, um sich aus verfahrenstechnischen Gründen ein Versäumnis- urteil einzuhandeln und deshalb die Prozessvollmacht aus der Akte nimmt ... - nun gut: jeder hat seinen eigenen Humor, oder manche Rechtsanwälte bekommen möglicherweise ihre Robe schon per Sozialhilfe oder aus dem Leihhaus, sodass sie wirtschaftlich gezwungen sind, die Prozesskosten aus ihrer Trickkiste zu boosten ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63437


Zugegeben, ich habe lange genug argumentiert, um Dir zu der heutigen Einsicht zu verhelfen, daß es Unfug ist, daß Kachelmanns Anwälte das Versäumnisurteil aus taktischen oder wirtschaftlichen Gründen gegen den eigenen Mandanten bewirkt haben sollen. Soweit also gut und schön.

Aber daß Du jetzt behauptest, ICH hätte die von DIR ausdauernd gepostete unsinnige Position vertreten und DU die meine, ist dann doch – ja was? »Politisches Minimalverständnis«?

lol!


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