Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des vierten Teils finden sich ab hier:
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Oldoldman
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:43 bearbeitet; insgesamt 18-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Zurück zur 'Realität'? - Sind Vorwürfe der "Luusmaitlis" repräsentativ ...?
Jörg Kachelmann hat etwa 800 Wetterstationen in Deutschland. Die Journaille tönt, dass er an (fast) jeder ein "Lausemädchen" hätte.
Wenn nun BUNTE und FOCUS gegen Honorar nur knapp zehn seiner "Luusmaitlis" der letzten 10/20 Jahre ausgegraben konnten, die teilweise gegen ihn aussagen wollen, ist das dann überhaupt noch repräsentativ? Oder liegt eine Fehlerquote von etwa 1 % sogar weit unter dem Durchschnittswert für 'Kachel'männer ...?
Ich mein', was ist mit den circa 790 anderen? Sind die hochzufrieden mit seinen Treffen in den First-Class-Hotels ...?
Gibt es möglicherweise in seinem Alter von jetzt 52 bereits einen leichten Leistungabfall als 'Kachel'mann, sodass er seine Aktivitäten auf die Sparring-Partnerinnen reduzieren wollte/musste, die höher in seinem Ranking standen und vor allem jünger sind, damit seine 'Schüsse' nicht nach hinten losgingen ...?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparring
Wenn nun BUNTE und FOCUS gegen Honorar nur knapp zehn seiner "Luusmaitlis" der letzten 10/20 Jahre ausgegraben konnten, die teilweise gegen ihn aussagen wollen, ist das dann überhaupt noch repräsentativ? Oder liegt eine Fehlerquote von etwa 1 % sogar weit unter dem Durchschnittswert für 'Kachel'männer ...?
Ich mein', was ist mit den circa 790 anderen? Sind die hochzufrieden mit seinen Treffen in den First-Class-Hotels ...?
Gibt es möglicherweise in seinem Alter von jetzt 52 bereits einen leichten Leistungabfall als 'Kachel'mann, sodass er seine Aktivitäten auf die Sparring-Partnerinnen reduzieren wollte/musste, die höher in seinem Ranking standen und vor allem jünger sind, damit seine 'Schüsse' nicht nach hinten losgingen ...?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparring
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
StA Lars-Torben Oltrogge: Zwangsvorführung des "Lausemädchen" ...?
Südkurier, 07.09.2010:Steinerne Blicke im GerichtWegen angeblicher Befangenheit des Vorsitzenden Richters wurde die erste Kachelmann-Verhandlung schnell unterbrochen
Mannheim – Sechs Minuten kurz war der erste Verhandlungstag gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann (52). Doch diese sechs Minuten vor Gericht sagten mehr über den Fall aus, als die wochenlange öffentliche Vorverurteilung. Zu sehen war: ein zermürbter Angeklagter, dem schwere Vergewaltigung vorgeworfen wird. Und ein mutmaßliches Opfer, das sein Gesicht zeigte. Ein kämpferisches Gesicht.
Sie hat Mut. Betritt Punkt 9 Uhr gemeinsam mit ihrem Anwalt Saal 1 des Mannheimer Landgerichts. Setzt sich. Schaut. Unterhält sich. Sie ist das Opfer. Sagt sie. Und einige Gutachter bestätigen wohl ihre Aussage, wonach Kachelmann sie vergewaltigt hat. Unter Einsatz eines Messers.
Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, die als Berichterstatterin im Saal sitzt, findet „Sabines“ Verhalten ganz großartig: „Das mutmaßliche Opfer gibt sich dadurch ein Gesicht“, sagt sie. Es zeige Entschlossenheit. Was stimmt. Mehrmals blickt „Sabine“ Jörg Kachelmann, der im Saal gegenüber zwischen seinen Verteidigern Platz genommen hat, fest ins Gesicht.
„Sabine“ sagt öffentlich kein einziges Wort. Journalisten geht sie aus dem Weg. Glaubt man den zum Teil veröffentlichten Gutachten, soll „Sabine“ so etwas wie eine „graue Maus“ sein, unterwürfig, Kachelmann hörig. So musste die Schwetzingerin es über sich lesen. So sieht sie aber gar nicht aus.
Das Gericht hat vorerst 14 Verhandlungstage anberaumt. Zunächst sollen Polizisten und Zeugen aussagen. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht kamen überein, zuerst neun frühere Freundinnen Kachelmanns zu vernehmen. Und dann das Opfer. Eine Dramaturgie, die sich gegen den Angeklagten richten kann. Denn die Frauen werden vermutlich Schlechtes sagen.
Doch nicht alle „Ex“ sagen freiwillig aus, wollen ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Eine musste laut „Spiegel“ per angedrohter „Zwangsvorführung“ zur Aussage gedrängt werden.
Läuft alles nach Plan, kann „Sabine“ sprechen. Zuvor hat aber Kachelmann das Wort. Gestern schwieg er. Er war akkurat gekleidet, grauer Anzug, Krawatte, gestutztes Haar – und wirkte doch verunsichert. Einer, der damit rechnet, dass ihn diese Kammer vermutlich eher verurteilt als freispricht. So sehen es auch seine Anwälte, zu denen jetzt die Heidelbergerin Andrea Combé gehört.
„Wir wissen alle nicht, was in jener Nacht passierte“, mahnt Alice Schwarzer. Doch die Staatsanwälte glauben zu wissen, was passierte. Ankläger Lars-Torben Oltrogge bringt schnell einen scharfen Ton in den Saal. Er protestiert, weil die Verteidigung den kurzfristig benannten Münchner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann neben die anderen Gutachter setzen möchte. Ein kleiner, bitterer Vorgeschmack auf einen Prozess mit harten Bandagen?
Doch zunächst muss das Landgericht erst einmal klären, ob den Befangenheitsanträgen gegen Richter Michael Seidling und Richterin Daniela Bültmann stattgegeben wird. Am kommenden Montag soll dann weiterverhandelt werden.
Anm.: Hervorhebung Demokritxyz
http://www.suedkurier.de/news/panorama/panorama/art410967,4467201
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Demo
Da kann man doch mals sehen, wie subjektiv die "Berichterstatter" selbst sind....
Haben andere geschrieben, dass mm. Opfer hat Kachelmann keines Blickes gewürdigt, eher umgekehrt, ist es hier ganz anders beschrieben.
Genauso wie hier behauptet wird, die Gutachter hätten sie als "graue Maus" beschrieben.
Was wohl nicht ihre Aufgabe wäre...
Man sollte wahrscheinlich wirklich alles mit Vorsicht "genießen". Oder soll es nur zur Verwirrung beitragen???
Haben andere geschrieben, dass mm. Opfer hat Kachelmann keines Blickes gewürdigt, eher umgekehrt, ist es hier ganz anders beschrieben.
Genauso wie hier behauptet wird, die Gutachter hätten sie als "graue Maus" beschrieben.
Was wohl nicht ihre Aufgabe wäre...
Man sollte wahrscheinlich wirklich alles mit Vorsicht "genießen". Oder soll es nur zur Verwirrung beitragen???
Gast- Gast
Dazu mal die "Berichterstattung der "BUNTE"n
vom 06.09.2010 10:19 Uhr
Ist das nur Schluddrigkeit oder ist das schon vorsätzlich?
************************An diesem Morgen hatte er keine Lust auf die Presse: In einem silbernen BMW ließ sich Jörg Kachelmann (52) von seiner Anwältin Andrea Combé in die Tiefgarage des Landgerichts Mannheim bringen, er verdeckte sein Gesicht vor den vielen wartenden Kameras. Im dunklen Anzug nahm er anschließend im Gerichtssaal zwischen seinen Verteidigern Andrea Combé und Dr. Reinhard Birkenstock Platz.
Und das erwartete den Wetter-Moderator: Zum Auftakt der Hauptverhandlung vor der 5. Großen Strafkammer wurde die Anklage verlesen. Sie wirft dem prominenten 52-jährigen Schweizer eine besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte das Wort. Er wurde zu seinem Lebenslauf befragt und danach zu den einzelnen Vorwürfen. Die Aussage stand ihm frei. Er konnte auch eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen lassen. 85 Zuschauer und 48 Journalisten saßen im Saal 1 des Landgerichts Mannheim, um den Prozess live zu verfolgen.
Doch wie erwartet, nahm der Prozess gleich am ersten Tag ein schnelles vorläufiges Ende: Unmittelbar nach Beginn wurde die Verhandlung vertagt, sie soll am 13. September fortgesetzt werden. Die Anwälte Kachelmanns hatten am Morgen Befangenheitsanträge gegen zwei Richter der Kammer gestellt. Begründung unter anderem: Richter Seidling wohnt im Nachbarort der Klägerin und könnte sie und ihre Familie kennen.
Die Vernehmung der geladenen sechs Zeugen soll nächste Woche beginnen. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer wird jedoch erst zu einem Termin während der letzten Prozesstage erwartet – frühestens am 13. Oktober. Der Prozess ist zunächst bis zum 27. Oktober angesetzt. Im Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage droht Kachelmann eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren.
Der Moderator Jörg Kachelmann muss sich heute vor dem Landgericht Mannheim verantworten (Foto: dpa - Bildfunk)Kachelmann beteuert seine Unschuld
Und das wird Jörg Kachelmann vorgeworfen: Er soll in der Nacht des 8. Februars seine langjährige Freundin (37) nach einem Beziehungsstreit in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht, geschlagen und vergewaltigt haben. Bisher beteuert der Schweizer vehement seine Unschuld.
132 Tage verbrachte Jörg Kachelmann bereits im Gefängnis – in Untersuchungshaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl ausgestellt hatte, wurde der Schweizer am 20. März bei seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen am Flughafen Frankfurt festgenommen worden. Am 29. Juli konnte Kachelmann vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch seine Freilassung erwirken.
Ist das nur Schluddrigkeit oder ist das schon vorsätzlich?
Gast- Gast
@Nahr: Falsches Verständnis der Verteidigungsmittel
Der schweigende Angeklagte als verstocktes kleines Kind, seiner Schuld bewußt, das besser nichts sagt, um nicht noch schlimmere Folgen heraufzubeschwören, während der, der sich rein und edel weiß, freimütig erzählt, was sich in den fraglichen Stunden ereignet hat...
Das ist eine Vorstellung, die durch Gerichtsshows und amerikanische Serien genährt wird, aber nichts mit dem deutschen Strafprozeß zu tun hat.
Die Ausgangssituation ist doch, daß der Angeklagte beschuldigt wird, eine Vergewaltigung begangen zu haben, für die es außer der Aussage des Opfers und ein paar "Hilfstatsachen" keine durchschlagenden Beweise (Video des Spanners von Gegenüber) gibt. Seine Version ist durch die richterliche Vernehmung, die durch das Protokoll in die Verhandlung eingeführt wird, bekannt. Einen durchgreifenden Entlastungszeugen ("war die ganze Zeit über bei mir auf Hiddensee und ist am 9. Februar von Rostock direkt nach Frankfurt geflogen") kann er auch nicht aus dem Hut zaubern, denn er war zur Tatzeit allein mit der Zeugin am Tatort.
Jetzt ist es nicht Aufgabe der Verteidigung, den Beweis der Unschuld zu führen, denn der Angeklagte ist bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig. Es ist vielmehr Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ein schlüssig dargelegtes Tatgeschehen zur Gewißheit des Gerichtes nachzuweisen. Daher ist es gutes Recht des Angeklagten, zu schweigen. Die Verteidigung darf (und wird es in aller Regel auch tun) sich darauf beschränken, die Schlüssigkeit des vorgetragenen Geschehensablaufes in nachvollziehbarer Form in Zweifel zu ziehen und ggfs. dafür Beweis anzutreten, die Beweiskraft von "Hilfstatsachen", wie etwa dem Messer, erschüttern, sowie die mangelnde Glaubwürdigkeit der (einzigen) unmittelbaren Tatzeugin und die mangelnde Glaubhaftigkeit ihrer Aussage (Widersprüchlichkeiten und Ungenauigkeiten in der Schilderung) darzutun.
Was bleibt dem Angeklagten denn auch anderes übrig? Man versetze sich in die Situation, man wird beschuldigt, im stillen Kämmerlein, allein mit dem Opfer, eine Tat begangen zu haben, die man nicht begangen hat. Die ostinate Wiederholung eines ganz anderen Geschehensablaufes verbunden mit der Beteuerung, man sei es nicht gewesen, hilft der Verteidigung nicht wirklich. Es gilt allein das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Material, die in der Verhandlung erhobenen Beweise zu entkräften, so daß am Ende das Gericht zu der Erkenntnis gelangt, die für den Vorwurf vorgelegten Beweise mögen hier und da in diese Richtung weisen, jedoch keiner der vorgelegten Beweise - einzeln, wie auch in der Summe - ist so stichhaltig, daß er die verbliebenen Zweifel an der Tatbegehung ausräumt.
Das hat im übrigen noch nichts mit dem Grundsatz in dubio pro reo zu tun, sondern ist schlichte Beweiswürdigung mit dem Ergebnis, daß die Anklage den erforderlichen Beweis schuldig geblieben ist.
Ginge es der Verteidigung darum, eine sehr wahrscheinlich stattgefunden habende Vergewaltigung unter den Tisch zu kehren, dann muß ihr daran gelegen sein, neben der Entkräftung des Tatvorwurfes möglichst viele "mildernde Umstände" in den Prozeß einzuführen. In einer solchen Situation kann es Sinn machen, das objektive Tatgeschehen einzuräumen, aber ernsthafte Zweifel am Vorliegen des subjektiven Tatbestand zu wecken, etwa in Form eines Tatbestandsirrtums nach § 16 StGB, weil der dem Beischlaf entgegenstehende Wille des Opfers nicht erkennbar zu Tage getreten ist. Selbst wenn es der Verteidigung in diesem Falle nicht gelänge, den Vorsatz zu Fall zu bringen, eröffnete sich der Spielraum für strafmildernde Umstände: kein hinreichend eindeutiges Verhalten des Opfers, Einräumung des objektiven Tatgeschehens, was dem Opfer einen wesentlichen Teil seiner Aussage erspart usw., bis hin zu einer Art der Entschduldigung (Sorry, falsch verstanden. Tut mir leid...)
Das bisherige Verhalten der Verteidigung läßt danach nur den Schluß zu, daß es aus ihrer Sicht diese Vergewaltigung nicht gegeben hat, weshalb sie legitimerweise so vorgeht. Das hat nichts mit einem "halt's Maul, Du redest Dich sonst um Kopf und Kragen" zu tun.
Und nochmals: auch im Strafprozeß geht es nicht um die Aufdeckung der "Wahrheit" schlechthin, sondern nur um den Beweis eines Vorwurfs und damit um eine Rekonstruktion mit beschränkten Mitteln und eine Annäherung an das, was vermutlich sich zum Tatzeitpunkt ereignet haben dürfte.
Das ist eine Vorstellung, die durch Gerichtsshows und amerikanische Serien genährt wird, aber nichts mit dem deutschen Strafprozeß zu tun hat.
Die Ausgangssituation ist doch, daß der Angeklagte beschuldigt wird, eine Vergewaltigung begangen zu haben, für die es außer der Aussage des Opfers und ein paar "Hilfstatsachen" keine durchschlagenden Beweise (Video des Spanners von Gegenüber) gibt. Seine Version ist durch die richterliche Vernehmung, die durch das Protokoll in die Verhandlung eingeführt wird, bekannt. Einen durchgreifenden Entlastungszeugen ("war die ganze Zeit über bei mir auf Hiddensee und ist am 9. Februar von Rostock direkt nach Frankfurt geflogen") kann er auch nicht aus dem Hut zaubern, denn er war zur Tatzeit allein mit der Zeugin am Tatort.
Jetzt ist es nicht Aufgabe der Verteidigung, den Beweis der Unschuld zu führen, denn der Angeklagte ist bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig. Es ist vielmehr Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ein schlüssig dargelegtes Tatgeschehen zur Gewißheit des Gerichtes nachzuweisen. Daher ist es gutes Recht des Angeklagten, zu schweigen. Die Verteidigung darf (und wird es in aller Regel auch tun) sich darauf beschränken, die Schlüssigkeit des vorgetragenen Geschehensablaufes in nachvollziehbarer Form in Zweifel zu ziehen und ggfs. dafür Beweis anzutreten, die Beweiskraft von "Hilfstatsachen", wie etwa dem Messer, erschüttern, sowie die mangelnde Glaubwürdigkeit der (einzigen) unmittelbaren Tatzeugin und die mangelnde Glaubhaftigkeit ihrer Aussage (Widersprüchlichkeiten und Ungenauigkeiten in der Schilderung) darzutun.
Was bleibt dem Angeklagten denn auch anderes übrig? Man versetze sich in die Situation, man wird beschuldigt, im stillen Kämmerlein, allein mit dem Opfer, eine Tat begangen zu haben, die man nicht begangen hat. Die ostinate Wiederholung eines ganz anderen Geschehensablaufes verbunden mit der Beteuerung, man sei es nicht gewesen, hilft der Verteidigung nicht wirklich. Es gilt allein das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Material, die in der Verhandlung erhobenen Beweise zu entkräften, so daß am Ende das Gericht zu der Erkenntnis gelangt, die für den Vorwurf vorgelegten Beweise mögen hier und da in diese Richtung weisen, jedoch keiner der vorgelegten Beweise - einzeln, wie auch in der Summe - ist so stichhaltig, daß er die verbliebenen Zweifel an der Tatbegehung ausräumt.
Das hat im übrigen noch nichts mit dem Grundsatz in dubio pro reo zu tun, sondern ist schlichte Beweiswürdigung mit dem Ergebnis, daß die Anklage den erforderlichen Beweis schuldig geblieben ist.
Ginge es der Verteidigung darum, eine sehr wahrscheinlich stattgefunden habende Vergewaltigung unter den Tisch zu kehren, dann muß ihr daran gelegen sein, neben der Entkräftung des Tatvorwurfes möglichst viele "mildernde Umstände" in den Prozeß einzuführen. In einer solchen Situation kann es Sinn machen, das objektive Tatgeschehen einzuräumen, aber ernsthafte Zweifel am Vorliegen des subjektiven Tatbestand zu wecken, etwa in Form eines Tatbestandsirrtums nach § 16 StGB, weil der dem Beischlaf entgegenstehende Wille des Opfers nicht erkennbar zu Tage getreten ist. Selbst wenn es der Verteidigung in diesem Falle nicht gelänge, den Vorsatz zu Fall zu bringen, eröffnete sich der Spielraum für strafmildernde Umstände: kein hinreichend eindeutiges Verhalten des Opfers, Einräumung des objektiven Tatgeschehens, was dem Opfer einen wesentlichen Teil seiner Aussage erspart usw., bis hin zu einer Art der Entschduldigung (Sorry, falsch verstanden. Tut mir leid...)
Das bisherige Verhalten der Verteidigung läßt danach nur den Schluß zu, daß es aus ihrer Sicht diese Vergewaltigung nicht gegeben hat, weshalb sie legitimerweise so vorgeht. Das hat nichts mit einem "halt's Maul, Du redest Dich sonst um Kopf und Kragen" zu tun.
Und nochmals: auch im Strafprozeß geht es nicht um die Aufdeckung der "Wahrheit" schlechthin, sondern nur um den Beweis eines Vorwurfs und damit um eine Rekonstruktion mit beschränkten Mitteln und eine Annäherung an das, was vermutlich sich zum Tatzeitpunkt ereignet haben dürfte.
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Aus der Sicht der Verteidigung ist Kachelmann - überraschenderweise - unschuldig
Wie sagt Ferdinand von Schirach so schön: Die wirkliche Schuld seines Mandanten spielt für Ihn überhaupt keine Rolle. Er verteidigt jeden Vergewaltiger und Mörder als völlig unschuldig. ER fragt noch nicht einmal nach dem wirklich realen Tatablauf, nicht nach wirklich schuldig oder nicht schuldig.@Nahr: Falsches Verständnis der Verteidigungsmittel
Oldoldman Heute um 10:42
Das bisherige Verhalten der Verteidigung läßt danach nur den Schluß zu, daß es aus ihrer Sicht diese Vergewaltigung nicht gegeben hat, weshalb sie legitimerweise so vorgeht. Das hat nichts mit einem "halt's Maul, Du redest Dich sonst um Kopf und Kragen" zu tun.
Jetzt brauchst du Oldoldman gar nicht völlig anders ticken als Ferdinand von Schirach, aber es grenzt schon an einem Versuch der bewusstern Verblödung der Leser, wenn du nun suggerieren willst, Kachelmanns fünf (5) Anwälte hätten Herrn Kachelmann nach seiner wirklichen Schuld gefragt, Kachelmann hätte „überzeugend“ allen 5 geantwortet, daß er völlig unschuldig sei und daß DAHER „Das bisherige Verhalten der Verteidigung läßt danach nur den Schluß zu, daß es aus ihrer Sicht diese Vergewaltigung nicht gegeben hat“ Kachelmann auch „aus der Sicht der Verteidigung“ es real in diesem Fall keine wirkliche Vergewaltigung gegeben hat.
Kachelmann soll vielleicht aber auch mit allen Mitteln rausgeboxt werden, er bezahlt sehr gutes Honorar… lasst daher wenig Interesse bei den Verteidigern für den wirklichen Tatablauf aufkommen.
Diese, deine völlig unlogische, aber sehr zielgerichtete Argumentation, kann wirklich nur ein Anwalt in seiner ständigen Mandantenverteidigungswelt schreiben. Trotzdem auch Dank, für diese entlarvende Offenheit.
Nahr- Anzahl der Beiträge : 454
Nahr
Du machst es Dir ja sehr einfach.
Wenn ich Deine Worte für bare Münze nehme, bist DU also der Ansicht, dass jeder Mensch, der angeklagt wird, auch schuldig ist.....
Na, dann bräuchten wir ja gar keine Gerichte mehr.
Wie kommt es dann immer wieder zum Justizirrtum?
Noch nie davon gehört?
Ich geh mal davon aus, dass es wieder keine ehrliche Antwort von Dir gibt, Jo, mandela oder Nahr
So hat halt jeder seine multiple Persönlichkeit. Du stehst Kachelmann in nichts nach!
Wenn ich Deine Worte für bare Münze nehme, bist DU also der Ansicht, dass jeder Mensch, der angeklagt wird, auch schuldig ist.....
Na, dann bräuchten wir ja gar keine Gerichte mehr.
Wie kommt es dann immer wieder zum Justizirrtum?
Noch nie davon gehört?
Ich geh mal davon aus, dass es wieder keine ehrliche Antwort von Dir gibt, Jo, mandela oder Nahr
So hat halt jeder seine multiple Persönlichkeit. Du stehst Kachelmann in nichts nach!
Gast- Gast
Erde @Nahr... Erde @Nahr...
... in welcher Galaxie befindest Du Dich gerade?
Ein Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Er hat bestimmte Regeln einzuhalten, weshalb er zum Beispiel nicht bewußt wahrheitswidrige Behauptungen aufstellen darf. Daher der alte Anwaltswitz:
Das macht der Nebenklägeranwalt letztlich auch. Er vertritt das Interesse der Nebenklägerin, auch ohne von dem Wahrheitsgehalt ihrer Geschichte überzeugt sein zu müssen. Wenn es ihrem Interesse dient, wird er den Angeklagten (unter Wahrung der Wahrheitspflicht) eben nicht nur als Schwein, sondern als Mehr-Schwein darstellen. Das ist der Inhalt seines Vertrages.
Und natürlich macht der Anwalt das für Geld. Und am liebsten gegen Honorarvereinbarung und Vorkasse. Warum sollte man es sich sonst antun, sich fortlaufend Geschichten anderer Menschen anzuhören, die nur so von Versäumnissen, menschlichen Abgründen usw. strotzen, sich durch ellenlange Gutachten wühlen, dicke Kommentare wälzen und Tonnen von Papier beschreiben, stundenlang sich das Palaver vor Gericht anhören... wenn nicht gegen Geld?
Im Zivilrecht geht es um materielle und manchmal auch immaterielle Interessen. Im Verwaltungsrecht um die Abwehr belastender staatlicher Maßnahmen oder die Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Und im Strafrecht um die Abwehr eines besonderen staatlichen Angriffes. Es geht um Recht, also die Tatsache, daß eine Entscheidung in Gemäßheit verfassungsgemäßer Gesetze ergeht oder ergangen ist. Nicht um die Gerechtigkeit, die es auf Erden ohnehin nicht gibt. Und so geht es auch nicht um die Wahrheit schlechthin, sondern die Beweisbarkeit eines Vorwurfes oder eines Anspruches.
Im Strafrecht geht es zum einen um einen behaupteten Geschehensablauf und dessen Bewertung. Es geht aber auch um die dem Täter ganz persönlich zuzurechnende Schuld. Daß in diesem Zusammenhang alle Erkenntnisse nach den vorgeschriebenen Regeln gewonnen und hinreichend gewürdigt werden - auch und gerade zu Gunsten des Täters -, darauf hat der Verteidiger hinzuwirken, unabhängig davon, was er über den Fall denkt. Wenn dabei sich Versäumnisse bei der Ermittlung, unsichere Zeugen usw. zum Freispruch auswirken, dann liegt das in der Natur der Sache.
Umgekehrt ist es Sache der Nebenklage (neben der Staatsanwaltschaft), darauf zu achten, daß allen belastenden Argumenten Gehör geschenkt, alle Erkenntnisquellen zu Lasten des Täters auch ausgeschöpft werden.
Wo ist das Problem? Daß ein Schuldiger freigesprochen wird, daß ein Mehr-Schwein zu billig davonkommt, nur weil der jeweilige Anwalt als Verteidiger seinen Job erledigt? Würde zum Beispiel der Anwalt Dinge, die seinen Mandanten belasten, die er im Mandantengespräch erfahren hat, in den Prozeß einführen und so die Bestrafung ermöglichen, sähe sich der Anwalt des Vorwurfes des Parteiverrates ausgesetzt, zumindest hätte er einen Haftungsfall am Hals. Anwälte sind mit Sicherheit keine Heiligen (wohl eher: Huren) des Rechts und der eine oder andere Tausender auf dem Konto mehr fördert deren Arbeitsleistung ungemein, aber jeder Prozeß vor einem Strafgericht kann nur so gut sein wie die vorbereitenden Ermittlungen und die erkennenden Richter.
Ein Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Er hat bestimmte Regeln einzuhalten, weshalb er zum Beispiel nicht bewußt wahrheitswidrige Behauptungen aufstellen darf. Daher der alte Anwaltswitz:
Aber es ist nicht Sache des Anwaltes die Wahrheit herauszufinden und ihr eine Gasse zu bahnen, es sei denn, es nützt seinem Mandanten. Der Anwalt muß nicht von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sein (aus gutem Grund wird er sich ein gesundes Mißtrauen bewahren). Wenn der Anwalt von der Schlüssigkeit des Vortrages seines Mandanten überzeugt ist, hilft es ungemein. Wenn es dann auch noch Anhaltspunkte im Tatsächlichen dafür gibt, umso besser. Und wenn sich der Tatvorwurf nicht leugnen läßt, geht es darum alle "mildernden Umstände" in die Waagschale zu werfen, im Interesse des Mandanten. Das ist der Inhalt seines Vertrags, auch bei einem Pflichtverteidiger.Ein Mann kommt zum Anwalt und sagt, " ich brauche einen Verteidiger." "So," sagt der Anwalt. "Was wird Ihnen denn vorgeworfen?" "Weiß ich nicht, aber ich habe meine Frau an den Haaren ins Schlafzimmer gezerrt, ihr die Kleider vom Leib gerissen, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. - Was machen wir jetzt?" "Gut," sagt der Anwalt "jetzt suchen wir ihnen erstmal einen guten Verteidiger...."
Das macht der Nebenklägeranwalt letztlich auch. Er vertritt das Interesse der Nebenklägerin, auch ohne von dem Wahrheitsgehalt ihrer Geschichte überzeugt sein zu müssen. Wenn es ihrem Interesse dient, wird er den Angeklagten (unter Wahrung der Wahrheitspflicht) eben nicht nur als Schwein, sondern als Mehr-Schwein darstellen. Das ist der Inhalt seines Vertrages.
Und natürlich macht der Anwalt das für Geld. Und am liebsten gegen Honorarvereinbarung und Vorkasse. Warum sollte man es sich sonst antun, sich fortlaufend Geschichten anderer Menschen anzuhören, die nur so von Versäumnissen, menschlichen Abgründen usw. strotzen, sich durch ellenlange Gutachten wühlen, dicke Kommentare wälzen und Tonnen von Papier beschreiben, stundenlang sich das Palaver vor Gericht anhören... wenn nicht gegen Geld?
Im Zivilrecht geht es um materielle und manchmal auch immaterielle Interessen. Im Verwaltungsrecht um die Abwehr belastender staatlicher Maßnahmen oder die Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Und im Strafrecht um die Abwehr eines besonderen staatlichen Angriffes. Es geht um Recht, also die Tatsache, daß eine Entscheidung in Gemäßheit verfassungsgemäßer Gesetze ergeht oder ergangen ist. Nicht um die Gerechtigkeit, die es auf Erden ohnehin nicht gibt. Und so geht es auch nicht um die Wahrheit schlechthin, sondern die Beweisbarkeit eines Vorwurfes oder eines Anspruches.
Im Strafrecht geht es zum einen um einen behaupteten Geschehensablauf und dessen Bewertung. Es geht aber auch um die dem Täter ganz persönlich zuzurechnende Schuld. Daß in diesem Zusammenhang alle Erkenntnisse nach den vorgeschriebenen Regeln gewonnen und hinreichend gewürdigt werden - auch und gerade zu Gunsten des Täters -, darauf hat der Verteidiger hinzuwirken, unabhängig davon, was er über den Fall denkt. Wenn dabei sich Versäumnisse bei der Ermittlung, unsichere Zeugen usw. zum Freispruch auswirken, dann liegt das in der Natur der Sache.
Umgekehrt ist es Sache der Nebenklage (neben der Staatsanwaltschaft), darauf zu achten, daß allen belastenden Argumenten Gehör geschenkt, alle Erkenntnisquellen zu Lasten des Täters auch ausgeschöpft werden.
Wo ist das Problem? Daß ein Schuldiger freigesprochen wird, daß ein Mehr-Schwein zu billig davonkommt, nur weil der jeweilige Anwalt als Verteidiger seinen Job erledigt? Würde zum Beispiel der Anwalt Dinge, die seinen Mandanten belasten, die er im Mandantengespräch erfahren hat, in den Prozeß einführen und so die Bestrafung ermöglichen, sähe sich der Anwalt des Vorwurfes des Parteiverrates ausgesetzt, zumindest hätte er einen Haftungsfall am Hals. Anwälte sind mit Sicherheit keine Heiligen (wohl eher: Huren) des Rechts und der eine oder andere Tausender auf dem Konto mehr fördert deren Arbeitsleistung ungemein, aber jeder Prozeß vor einem Strafgericht kann nur so gut sein wie die vorbereitenden Ermittlungen und die erkennenden Richter.
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
'Pferdears.h' in Waffen: Oma zieh die Schuhe aus ...!
http://d1.stern.de/bilder/stern_5/panorama/2010/KW36/Kachelmann_Prozess/Kachelmann_Prozess_11_maxsize_735_490.jpg
Aber Oliver Pocher kommt bis in die Tiefgarage des Landgericht Mannheim, oder was ...?
Na, ich bin gespannt: Was kommt noch? Hält der Justizminister und Integrationsbeauftragter von Baden-Württemberg Prof. Dr. Ulrich Goll MdL (FDP/DVP) seinen Vortrag: „Die Rechtspflege als Dienstleister?“
Verzichtet er als sogenannter "Minister für Selbstjustiz" auch im Landgericht Mannheim auf den Personenschutz (durch seine Hilfsbeamten) und kommt mit eigener Knarre und dem Hirschfänger am Grünen Rock - als lieber Alter Herr beim pflichtschlagenden Corps Hubertia ...?
Aber Oliver Pocher kommt bis in die Tiefgarage des Landgericht Mannheim, oder was ...?
Das sind also die Funktionseliten der bundesdeutschen Schauspieldemokratie und ihr Gefolge (früher sogenannte Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft)!Bild.de, 06.09.2010:
... Allerdings: Der Mann auf dem Beifahrersitz ist nicht Kachelmann, sondern Comedian Oliver Pocher (32)!
Er kurbelt das Fenster runter, ruft: „Ich bin unschuldig.“ Pocher führt alle an der Nase herum, narrt Security und Fotografen und bekommt sogar Zugang zur Tiefgarage. ...
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leute/2010/09/06/joerg-kachelmann-prozessauftakt/oliver-pocher-in-falscher-rolle.html
Vgl. Demokritxyz Posting, 28.07.2010, S. 2, 23:04 h Sag mal Oldoldman: die ganze Wahrheit fällt noch schwer ...?
Anm.: Erich Mölke SEK 69
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/allgemeine-fragen-f22/typisch-deutsch-t195-40.htm#12462
Na, ich bin gespannt: Was kommt noch? Hält der Justizminister und Integrationsbeauftragter von Baden-Württemberg Prof. Dr. Ulrich Goll MdL (FDP/DVP) seinen Vortrag: „Die Rechtspflege als Dienstleister?“
Verzichtet er als sogenannter "Minister für Selbstjustiz" auch im Landgericht Mannheim auf den Personenschutz (durch seine Hilfsbeamten) und kommt mit eigener Knarre und dem Hirschfänger am Grünen Rock - als lieber Alter Herr beim pflichtschlagenden Corps Hubertia ...?
Oder ist das nicht erforderlich, weil seine Mannschaft im Landgericht Mannheim voll auf seinem Kurs läuft ...?http://www.schwaebische.de/lokales/wir-im-sueden/wir-im-sueden-kurz_artikel,-Justizminister-schiesst-aus-%E2%80%9EJux-und-Tollerei%E2%80%9C-_arid,4094166.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2476458_0_4969_-trotz-kritik-goll-will-seine-waffen-behalten.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Corps_Hubertia_Freiburg
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Goll
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@ Oldoldman + Steffi
Nur die irrwitzige Argumentationskette von Oldoldman: Die Kachelmannanwälte „glauben“ Kachelmann sei unschuldig, DAHER schlagen sie vor die Aussage zu verweigern, wollte ich deutlich machen!
Auch wenn du Steffi, es vielleicht immer noch nicht glauben willst, selbst wenn Herr Kachelmann wirklich unschuldig sein sollte oder eine mögliche Schuld ihm nicht nachgewiesen wird, aber wenn Herr Kachelmann überwiegend im Prozess die Aussage verweigert, dann ist Herr Kachelmann zwar wieder mitten im öffentlichen Leben – hat aber durch seine Aussageverweigerung einem noch etwas größeren Imageschaden. Natürlich nicht in deinen Augen oder in den Augen eines Juristen aber in den Augen eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung. Hat er in deren Meinung, NICHT aktiv an der Aufklärung seiner „Unschuld“mitgearbeitet, sondern hat sich der AUFKLÄRUNG VERWEIGERT. Nur diese Problematik wollte ich deutlich machen.
Auch aufzeigen, daß die Anzeigeerstatterin sich NICHT einer Begutachtung entzogen hat, sich NICHT, hinter vielen Anwälten versteckt, wohl KEINE Aussage verweigern wird und sich somit KEINER „Gerichtlichen Wahrheitsfindung“ entzieht. Ist doch auch ein gewisser Teil der Bevölkerung von Ihrer Schuld schon jetzt überzeugt – genau wie ein anderer Teil auch jetzt schon von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.
Vor diesem Hintergrund sind aber ihre geradezu diametral unterschiedlichen Wege äußerst bezeichnend!
Auch wenn du Steffi, es vielleicht immer noch nicht glauben willst, selbst wenn Herr Kachelmann wirklich unschuldig sein sollte oder eine mögliche Schuld ihm nicht nachgewiesen wird, aber wenn Herr Kachelmann überwiegend im Prozess die Aussage verweigert, dann ist Herr Kachelmann zwar wieder mitten im öffentlichen Leben – hat aber durch seine Aussageverweigerung einem noch etwas größeren Imageschaden. Natürlich nicht in deinen Augen oder in den Augen eines Juristen aber in den Augen eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung. Hat er in deren Meinung, NICHT aktiv an der Aufklärung seiner „Unschuld“mitgearbeitet, sondern hat sich der AUFKLÄRUNG VERWEIGERT. Nur diese Problematik wollte ich deutlich machen.
Auch aufzeigen, daß die Anzeigeerstatterin sich NICHT einer Begutachtung entzogen hat, sich NICHT, hinter vielen Anwälten versteckt, wohl KEINE Aussage verweigern wird und sich somit KEINER „Gerichtlichen Wahrheitsfindung“ entzieht. Ist doch auch ein gewisser Teil der Bevölkerung von Ihrer Schuld schon jetzt überzeugt – genau wie ein anderer Teil auch jetzt schon von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.
Vor diesem Hintergrund sind aber ihre geradezu diametral unterschiedlichen Wege äußerst bezeichnend!
Nahr- Anzahl der Beiträge : 454
Will Kachelmann die Wahrheit verbergen?
Kachelmann-Prozess
Streit um Gerichtspsychiater
Von news.de-Redakteurin Claudia Arthen
Neuer Streit im Fall Kachelmann: Ein Psychiater soll den TV-Wettermoderator während der nächsten Prozesstage beobachten und analysieren. Dagegen wehren sich die Anwälte von Jörg Kachelmann.
Um die Wahrheit im Prozess gegen Jörg Kachelmann ans Licht zu bringen, hat sich der Vorsitzende Richter Michael Seidling für einen ungewöhnlichen Weg entschieden. Ein Psychiater soll den Wetter-Moderator fortan im Gericht beobachten und analysieren. Dagegen wehren sich Kachelmann und seine Anwälte. Strafrechtlerin Andrea Combé soll laut Bild-Zeitung gesagt haben: «Wir sehen keine Veranlassung für eine Begutachtung, weil unser Mandant unschuldig ist. Er wird daher nicht mitwirken.»
Was den Richter zu diesem Schritt bewegt hat? Die Glaubwürdigkeit der beiden Hauptpersonen, Klägerin (Kachelmanns Ex-Freundin) und Angeklagter (Kachelmann), ist entscheidend. Um dies beurteilen zu können, braucht er psychologische Gutachten. Auch will er sich im Streit von Verteidigung und Staatsanwaltschaft über bislang mehr als ein Dutzend Gutachten ein unabhängiges Bild machen und hat deshalb laut Bild den Heidelberger Psychiater Hartmut Pleines bestellt. Er soll Kachelmann während des Verfahrens begutachten und den Wahrheitsgehalt von dessen Aussagen einschätzen.
Das mutmaßliche Opfer, Kachelmanns Ex-Freundin, zeigte sich in diesem Punkt bislang kooperativ. Die 37-Jährige sprach schon vor dem Prozess mit Psychologen und stellte sich den Fragen der Sachverständigen. Anders Kachelmann: Er lässt nach wie vor keine psychologische Befragung zu. Stattdessen stellen seine Anwälte am ersten Prozesstag einen Befangenheitsantrag gegen Richter Seidling. Auch der Streit um den Gerichtspsychiater soll laut Bild zu dem Befangenheitsantrag geführt haben.
• Laut Bild arbeitet Pleines häufig fürs Gericht. Er erstellt zum Beispiel Prognosen über die Gefährlichkeit von Mördern und begutachtete unter anderem einen Ehemann, der seine Frau umbrachte und fünf Wochen in einer Badewanne mit Eiswürfeln aufbewahrte. Die Hauptarbeitsgebiete des Neurologen, Psychiaters und Psychotherapeuten sind
Der Prozess wird am 13. September im Landgericht Mannheim fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen vor, seine langjährige Freundin im Februar 2010 in ihrer Wohnung vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Das Gericht will in den nächsten Wochen mehrere frühere Partnerinnen Kachelmanns noch vor dem mutmaßlichen Opfer in den Zeugenstand rufen und sie auch zum Charakter des Angeklagten befragen. Erst danach soll dann die 37-Jährige, die zum Prozessbeginn als Nebenklägerin erschienen war, ihre Version des Geschehens in der Nacht zum 9. Februar schildern. Diese Umkehrung der Zeugen-Reihenfolge gilt als ungewöhnlich. Der Prozess wird voraussichtlich bis 27. Oktober dauern.
juz/news.de
Hervorhebungen: Nahr
http://www.news.de/medien/855072435/streit-um-gerichtspsychiater/1/
Erklärt die vorgeschobene "höfliche Geheimhaltung" des Befangenheitsantraginhalts seitens Herrn Birkenstock. Er ist doch sonst nicht so höflich.
Nahr- Anzahl der Beiträge : 454
Nahr
Du willst es nicht begreifen, oder?
Oldoldman sagte:
Nicht, weil sie glauben, sondern weil sie es können!
Steffi hat Dir darüber hinaus deutlich erklärt, dass Herr Kachelmann seine Aussage bereits gemacht hat. Also verweigert er die Aussage nicht. Seine Aussage liegt doch vor!
Du sagst anschliessend, das mutmaßliche Opfer sich wohl der gerichtlichen Wahrheitsfindung nicht entziehen würde.
Zum einen hat sie der Wahrheitsfindung bereits geschadet, indem sie bewusst gelogen hat, um Herrn Kachelmann überhaupt erstmal hinter Gittern zu wissen, zum anderen hat Herr Kachelmann durch seine Aussage bei der verhaftung bereits seinen Teil zur gerichtlichen Wahrheitsfindung geliefert.
Nur konnte man ihm nicht nachweisen, mehrfach gelogen zu haben.
Oldoldman sagte:
Das bedeutet nicht, dass sie glauben, er sei unschuldig, sondern sie beziehen eine Position, nach der er unschuldig ist.Das bisherige Verhalten der Verteidigung läßt danach nur den Schluß zu, daß es aus ihrer Sicht diese Vergewaltigung nicht gegeben hat, weshalb sie legitimerweise so vorgeht.
Nicht, weil sie glauben, sondern weil sie es können!
Steffi hat Dir darüber hinaus deutlich erklärt, dass Herr Kachelmann seine Aussage bereits gemacht hat. Also verweigert er die Aussage nicht. Seine Aussage liegt doch vor!
Du sagst anschliessend, das mutmaßliche Opfer sich wohl der gerichtlichen Wahrheitsfindung nicht entziehen würde.
Zum einen hat sie der Wahrheitsfindung bereits geschadet, indem sie bewusst gelogen hat, um Herrn Kachelmann überhaupt erstmal hinter Gittern zu wissen, zum anderen hat Herr Kachelmann durch seine Aussage bei der verhaftung bereits seinen Teil zur gerichtlichen Wahrheitsfindung geliefert.
Nur konnte man ihm nicht nachweisen, mehrfach gelogen zu haben.
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
Nahr
Beitrag von Nahr:
Ich hatte bereits aufgezeigt, aus welchen Gründen es für die Zeugin ungünstig gewesen wäre, sich der aussagepsychologischen Begutachtung zu entziehen, nachdem drei Experten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben geäußert hatten (übrigens auch an der Glaubwürdigkeit der Person, nach Betrachtung der Videoaufnahme einer Vernehmung)
STERN, 31/10, 29.7.2010, S.60
Hätte sie sich einer psychiatrischen Begutachtung zur Beurteilung ihrer Aussagetüchtigkeit verweigert, wären die Zweifel an einer krankheitsbedingten Minderung der Aussagequalität im Raum stehengeblieben. Eine Begutachtung birgt zumindest die Chance, daß diese Zweifel ausgeräumt werden können.
Weder die Nebenklägerin, die ebenfalls Anspruch auf einen Rechtsbeistand hat, noch ein Angeklagter, bei dem wie hier der Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt (im Klartext: er darf sich gar nicht selbst verteidigen!), „verstecken“ sich hinter Anwälten. Sie bewegen sich als Laien in einem ritualisierten Raum, in dem ansonsten nur Profis auftreten – Richter, Staatsanwälte, Gutachter. Das Gebot der Waffengleichheit fordert, daß sie angemessen begleitet werden.
Verblüffenderweise stellen Sie Angeklagte und Zeugen auf eine Stufe – tatsächlich haben die beiden völlig unterschiedliche Funktionen. Dem Angeklagten werden Taten zur Last gelegt, und er darf sich verteidigen, bis hin zur Lüge. Er darf lediglich keinem anderen wider besseres Wissen die ihm vorgeworfenen Taten in die Schuhe schieben. Zur Sachaufklärung muß er nichts beitragen. Und ein Beweismittel gegen sich selbst ist er schon gar nicht.
Ein Zeuge ist ein Beweismittel, und darf daher nicht lügen. Er darf der Wahrheit nichts hinzufügen und von ihr auch nichts weglassen. Er darf vor allen Dingen die Aussage nicht verweigern, also schweigen. Nur gegenüber Verwandten, bei Berufsgeheimnissen etc. hat er ein Zeugnisverweigerungssrecht. Und er darf die Auskunft auf einzelne Fragen verweigern, wenn eine wahrheitsgemäße Beantwortung ihn oder Angehörige der Gefahr eines Ermittlungsverfahrens aussetzt.
Das prozessuale Verhalten von Angeklagtem und Zeugin ist also tatsächlich »diametral« unterschiedlich zu werten.
Ich bin fast davon überzeugt, daß Sie das wissen, aber lieber ignorieren...
Auch aufzeigen, daß die Anzeigeerstatterin sich NICHT einer Begutachtung entzogen hat, sich NICHT, hinter vielen Anwälten versteckt, wohl KEINE Aussage verweigern wird und sich somit KEINER „Gerichtlichen Wahrheitsfindung“ entzieht. Ist doch auch ein gewisser Teil der Bevölkerung von Ihrer Schuld schon jetzt überzeugt – genau wie ein anderer Teil auch jetzt schon von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.
Vor diesem Hintergrund sind aber ihre geradezu diametral unterschiedlichen Wege äußerst bezeichnend!
Ich hatte bereits aufgezeigt, aus welchen Gründen es für die Zeugin ungünstig gewesen wäre, sich der aussagepsychologischen Begutachtung zu entziehen, nachdem drei Experten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben geäußert hatten (übrigens auch an der Glaubwürdigkeit der Person, nach Betrachtung der Videoaufnahme einer Vernehmung)
STERN, 31/10, 29.7.2010, S.60
»Von „manipulativem Aussageverhalten“ spricht etwa Beate Daber, eine Düsseldorfer Spezialistin für Psychologische Forensik. Sie hat den Verdacht, dass Silvia May Affekte wie Weinen und Pausenmachen „strategisch“ einsetze. Dass bei ihr auch „Täuschungsbereitschaft und Täuschungskompetenz“ vorhanden sei.«
Hätte sie sich einer psychiatrischen Begutachtung zur Beurteilung ihrer Aussagetüchtigkeit verweigert, wären die Zweifel an einer krankheitsbedingten Minderung der Aussagequalität im Raum stehengeblieben. Eine Begutachtung birgt zumindest die Chance, daß diese Zweifel ausgeräumt werden können.
Weder die Nebenklägerin, die ebenfalls Anspruch auf einen Rechtsbeistand hat, noch ein Angeklagter, bei dem wie hier der Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt (im Klartext: er darf sich gar nicht selbst verteidigen!), „verstecken“ sich hinter Anwälten. Sie bewegen sich als Laien in einem ritualisierten Raum, in dem ansonsten nur Profis auftreten – Richter, Staatsanwälte, Gutachter. Das Gebot der Waffengleichheit fordert, daß sie angemessen begleitet werden.
Verblüffenderweise stellen Sie Angeklagte und Zeugen auf eine Stufe – tatsächlich haben die beiden völlig unterschiedliche Funktionen. Dem Angeklagten werden Taten zur Last gelegt, und er darf sich verteidigen, bis hin zur Lüge. Er darf lediglich keinem anderen wider besseres Wissen die ihm vorgeworfenen Taten in die Schuhe schieben. Zur Sachaufklärung muß er nichts beitragen. Und ein Beweismittel gegen sich selbst ist er schon gar nicht.
Ein Zeuge ist ein Beweismittel, und darf daher nicht lügen. Er darf der Wahrheit nichts hinzufügen und von ihr auch nichts weglassen. Er darf vor allen Dingen die Aussage nicht verweigern, also schweigen. Nur gegenüber Verwandten, bei Berufsgeheimnissen etc. hat er ein Zeugnisverweigerungssrecht. Und er darf die Auskunft auf einzelne Fragen verweigern, wenn eine wahrheitsgemäße Beantwortung ihn oder Angehörige der Gefahr eines Ermittlungsverfahrens aussetzt.
Das prozessuale Verhalten von Angeklagtem und Zeugin ist also tatsächlich »diametral« unterschiedlich zu werten.
Ich bin fast davon überzeugt, daß Sie das wissen, aber lieber ignorieren...
Gast- Gast
u.A. Nahr
Verteidigung, überhaupt die Justiz haben ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten. Ich habe meine Probleme damit, Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. Über die Tatsache, dass in der Tat die bestialischten Verbrecher ein Recht auf Recht haben, also auf eine „Verteidigung“, damit habe ich große Probleme. Ebenso mit den Verteidigern, die diese vertreten.Nahr, 14:02 Uhr: in den Augen eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung. Hat er in deren Meinung, NICHT aktiv an der Aufklärung seiner „Unschuld“mitgearbeitet, sondern hat sich der AUFKLÄRUNG VERWEIGERT. Nur diese Problematik wollte ich deutlich machen.
Auch aufzeigen, daß die Anzeigeerstatterin sich NICHT einer Begutachtung entzogen hat, sich NICHT, hinter vielen Anwälten versteckt, wohl KEINE Aussage verweigern wird und sich somit KEINER „Gerichtlichen Wahrheitsfindung“ entzieht. Ist doch auch ein gewisser Teil der Bevölkerung von Ihrer Schuld schon jetzt überzeugt – genau wie ein anderer Teil auch jetzt schon von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.
Vor diesem Hintergrund sind aber ihre geradezu diametral unterschiedlichen Wege äußerst bezeichnend!
Unter anderem, Frau Gabrielle Wollf hat bereits erklärt warum J.K. zunächst keine Stellungnahme nimmt. Dies hat er alles schon gemacht, und wie „Verbrecher“, bei denen fast nachgewiesen ist, dass sie ihre Taten begangen haben, hat auch J.K. Recht auf eine Verteidigung, die ihm zum Freispruch verhelfen.
Es ist eine Schande wie diese, sehr intime Angelegenheit an die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Darüber sollte NEU verhandelt werden! In einem ganz eigenen Prozess!!! (Meine Meinung).
Beide Personen, sowohl das vermeintliche Opfer, als der mutmaßliche Täter sind stigmatisiert für ihr Leben.
HIER möchte ich einen Appell an die Staatsanwaltschaften dieses Landes machen. Die Unschuldsvermutung muss im Vordergrund stehen. Im Falle einer Verdächtigung dürfen unter keinen Umständen Namen bekannt gegeben werden! Ein Medienprozess, wie er hier stattfindet, dem sollte entgegen gewirkt werden. Egal wer schuldig oder nicht schuldig ist, es geht schon lange nicht mehr um die Sache und jeder macht letztendlich seinen Gewinn daraus.
Das bekannt werden des Namens Jörg Kachelmann war der größte „Patzer“???. Ab da ging die Hölle los. Nicht zu vergessen: Es geht hier um zwei Menschen die einen Beziehungsstreit austragen.
Entschuldigung: MEINE Vermutung. Es geht ja um Vergewaltigung. ERKANNT? DAS ist Beeinflussung! Genauso macht es nu meine „Geliebte Freundin Alice Schwarzer“. Eine Zweckverbindung mit der Bild!
Ich finde das „tief traurig Frau Schwarzer“!!!
Alle Ausreden ziehen da an MIR vorbei. Die guten Beziehungen zu J.K. im Vorfeld und die Farce er sei ein netter Mann. Sie hat ihn gemocht und sei interessiert an einer Aufklärung? Sie ist an sich selbst interessiert, an IHREM Auftritt, an sonst nix. Ihr gutes Recht natürlich, allerdings sagt es, (für mich) schon etwas über ihre Persönlichkeit aus.
Die Verhandlung hat begonnen, ob mit oder den alten Richtern. Am Montag geht es weiter. Ich werde Vorort sein, rechtzeitig, um einen der 85 Plätze zu ergattern.
So far…………
Gast- Gast
@Nahr: Keine Glaubensfrage...
Nahr, 08.09.2010, 14:02 h, schrieb:Nur die irrwitzige Argumentationskette von Oldoldman: Die Kachelmannanwälte „glauben“ Kachelmann sei unschuldig, DAHER schlagen sie vor die Aussage zu verweigern, wollte ich deutlich machen!
Mit der Verkürzung einer Argumentation auf einen Satz ist das so eine Sache... Da kommt dann "Zwerchfell-Gerechtigkeit" und "Kirchenrecht" bei raus.Oldoldman, 08.09.2010, 10:42 h, schrieb:Jetzt ist es nicht Aufgabe der Verteidigung, den Beweis der Unschuld zu führen, denn der Angeklagte ist bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig. Es ist vielmehr Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ein schlüssig dargelegtes Tatgeschehen zur Gewißheit des Gerichtes nachzuweisen. Daher ist es gutes Recht des Angeklagten, zu schweigen. Die Verteidigung darf (und wird es in aller Regel auch tun) sich darauf beschränken, die Schlüssigkeit des vorgetragenen Geschehensablaufes in nachvollziehbarer Form in Zweifel zu ziehen und ggfs. dafür Beweis anzutreten, die Beweiskraft von "Hilfstatsachen", wie etwa dem Messer, erschüttern, sowie die mangelnde Glaubwürdigkeit der (einzigen) unmittelbaren Tatzeugin und die mangelnde Glaubhaftigkeit ihrer Aussage (Widersprüchlichkeiten und Ungenauigkeiten in der Schilderung) darzutun.
...
Ginge es der Verteidigung darum, eine sehr wahrscheinlich stattgefunden habende Vergewaltigung unter den Tisch zu kehren, dann muß ihr daran gelegen sein, neben der Entkräftung des Tatvorwurfes möglichst viele "mildernde Umstände" in den Prozeß einzuführen.
...
Das bisherige Verhalten der Verteidigung läßt danach nur den Schluß zu, daß es aus ihrer Sicht diese Vergewaltigung nicht gegeben hat, weshalb sie legitimerweise so vorgeht.
Für Herrn K. geht es doch längst nicht mehr um einen Imageschaden, sondern um die Alternative Freispruch oder Knast. Da kann ihm egal sein, was nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung denken. Und die kennen auch den Spruch "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Und nochmals: Herr K. ist nicht zur Aufklärung und zum Beweis seiner Unschuld verpflichtet. Warum sollte also ein Angeklagter (oder Beschuldigter im Ermittlungsverfahren), der sich als unschuldig bezeichnet, sich einer Begutachtung unterziehen, deren Ergebnis nicht abschätzbar ist, und die, selbst wenn sie noch so positiv für ihn ausfällt, nur ein Beweismittel in 2. Linie ist?Nahr, aaO., schrieb:hat aber durch seine Aussageverweigerung einem noch etwas größeren Imageschaden. Natürlich nicht in deinen Augen oder in den Augen eines Juristen aber in den Augen eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung. Hat er in deren Meinung, NICHT aktiv an der Aufklärung seiner „Unschuld“mitgearbeitet, sondern hat sich der AUFKLÄRUNG VERWEIGERT. Nur diese Problematik wollte ich deutlich machen.
Da hast Du wohl die diesbezüglichen Beiträge nicht gelesen oder nicht verstanden. Die Zeugin hat ein vitales Interesse daran, daß ihr geglaubt wird, entweder weil eine Vergewaltigung stattgefunden hat, oder weil sie heil aus der Fake-Nummer herauskommen will. Die Staatsanwaltschaft hat ein vitales Interesse daran, daß die Zeugin als glaubwürdig dasteht, weil mit ihr das Verfahren steht und fällt. Nachdem im Ermittlungsverfahren die Glaubwürdigkeit der Zeugin angezweifelt worden ist, woran die Zeugin heftig mitgewirkt hat, war die Begutachtung durch Frau Greuel der "Notanker" für die davon schwimmenden Fälle der Anklage. Das wird die StA ihr und ihrem Anwalt schon klar gemacht haben ("... ansonsten können wir die Akte zuklappen..."). Das jeweilige Prozeßverhalten ist also weder ein Zeichen eines reinen Gewissens noch der von Winkeladvokaten ersonnenenTrickserei eines Schuldigen, sondern schlicht Folge der unterschiedlichen Positionen im Prozeß. Das mag für den BILDungsbürger schwer verständlich sein, dem Leser mit Kopf wird es aber einleuchten.Nahr, aaO., schrieb:Auch aufzeigen, daß die Anzeigeerstatterin sich NICHT einer Begutachtung entzogen hat, sich NICHT, hinter vielen Anwälten versteckt, wohl KEINE Aussage verweigern wird und sich somit KEINER „Gerichtlichen Wahrheitsfindung“ entzieht.
Was am Ende dabei rauskommt, wird die Fortsetzung der Verhandlung zeigen, zumal die Anklage noch nicht verlesen worden ist, so daß über ein Schweigen des Angeklagten noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Bislang gibt es nur ein Ankündigung, aber in diesem Fall wurde von den Beteiligten schon so viel angekündigt....
Nein, Simone W. versteckt sich nicht hinter Anwälten... Aber auch sie ist anwaltlich vertreten und vielleicht sollte sie besser auf den Rat ihres Anwaltes hören...
Und als Zeugin, auch als mutmaßliches Opfer und Nebenklägerin, ist sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
Auch das ist also kein Anzeichen für eine besondere Glaubwürdigkeit und ein reines Gewissen.§ 48 StPO
Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stpo/__48.html
Ach ja, der Befangenheitsantrag...
Der von Dir zitierte Artikel aus news.de
(vgl. https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-5-t229-200.htm#15449)
zeigt in den von Dir hervorgehobenen Passagen, daß die Autorin entweder den Strafprozeß nicht verstanden hat, oder bewußt, damit beim Leser ein bestimmtes Bild entsteht, zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, verknüpft:
"Erst nicht mitwirken, sich verweigern und dann auch noch Knüppel zwischen die Beine werfen..."
Daß es Anhaltspunkte gibt, die die Besorgnis rechtfertigen können, das Gericht (zumindest 2 der Richter) werde nicht unvoreingenommen urteilen, darauf ist nicht nur in diesem Forum hingewiesen worden. Diese Gesichtspunkte nicht anzubringen, wäre geradezu sträflich und ein anwaltlicher Haftungsfall. Außerdem ist zu bedenken, daß § 25 StPO hierzu bestimmt:
Also: wenn, dann jetzt.(1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.
____________
Anm.: Hervorhebung duch Oldoldman
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stpo/__25.html
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Nichts ist unmöglich...
Warum blieb die von Jörg Kachelmann seit Wochen ausdrücklich verlangte Peitsche unbenutzt, nachdem er kurz davor noch wissen wollte, ob "Simone" nun für immer "unter seiner Peitsche" sein wolle?
Warum hat "Simone" überhaupt zugegeben, das im Schlafzimmer gefundene Messer angefasst, ja sogar verlegt zu haben?
Es gab nicht die geringste Notwendigkeit dazu, eine Lügnerin hätte dieses Geständnis vermieden.
"Simone" ist aber keine Lügnerin, zumindestens keine notorische, sie ist eine "brave" Lehrerstochter, religiös und im Kern zutiefst "anständig". Sie stammt nicht aus dem Prekariat, im Normalfall hätte sie alles daran gesetzt, ihr Intimleben so geheim wie möglich zu halten. Die BDSM-Kiste war nicht ihre Idee, sie hat sich aus Liebe darauf eingelassen und wurde mit Liebesentzug bestraft, wenn sie sich verweigerte.
Sind das alles meine persönlichen Vorurteile?
Nein, man muss nur hinschauen wollen.
Gerade wurde in Saarbrücken eine junge Frau ohne Beweise verurteilt für den Mord an ihrem Lebensgefährten. Sie geht vermutlich in Revision.
2009 wurde in Schweden in zweiter Instanz eine deutsche Studentin ohne technische Beweise verurteilt für den Mord an zwei Kinder.
2010 wurde in Italien in einem Indizienprozess eine amerikanische Studentin verurteilt für den Mord an einer Kommilitonin. Die Revision soll im Oktober stattfinden, inzwischen soll der Täter (zumindestens theoretisch) der Polizei bekannt sein.
Sind das jetzt Fälle, die Jörg Kachelmann beängstigen oder gerade eher beruhigen sollten (es handelt sich hier um Frauen)?
Frappierend fand ich übrigens, dass Natascha Kampusch bei Beckmann darüber berichtete, öfters angefeindet zu werden von Fremden, obwohl es in meinen Augen an ihrem Opfersein doch wohl nichts zu rütteln gibt.
Die Rechtschaffenden unter euch mögen mich darüber aufklären: Ist der Grund hierfür Blindheit, Dummheit oder Bösartigkeit?
Warum hat "Simone" überhaupt zugegeben, das im Schlafzimmer gefundene Messer angefasst, ja sogar verlegt zu haben?
Es gab nicht die geringste Notwendigkeit dazu, eine Lügnerin hätte dieses Geständnis vermieden.
"Simone" ist aber keine Lügnerin, zumindestens keine notorische, sie ist eine "brave" Lehrerstochter, religiös und im Kern zutiefst "anständig". Sie stammt nicht aus dem Prekariat, im Normalfall hätte sie alles daran gesetzt, ihr Intimleben so geheim wie möglich zu halten. Die BDSM-Kiste war nicht ihre Idee, sie hat sich aus Liebe darauf eingelassen und wurde mit Liebesentzug bestraft, wenn sie sich verweigerte.
Sind das alles meine persönlichen Vorurteile?
Nein, man muss nur hinschauen wollen.
Gerade wurde in Saarbrücken eine junge Frau ohne Beweise verurteilt für den Mord an ihrem Lebensgefährten. Sie geht vermutlich in Revision.
2009 wurde in Schweden in zweiter Instanz eine deutsche Studentin ohne technische Beweise verurteilt für den Mord an zwei Kinder.
2010 wurde in Italien in einem Indizienprozess eine amerikanische Studentin verurteilt für den Mord an einer Kommilitonin. Die Revision soll im Oktober stattfinden, inzwischen soll der Täter (zumindestens theoretisch) der Polizei bekannt sein.
Sind das jetzt Fälle, die Jörg Kachelmann beängstigen oder gerade eher beruhigen sollten (es handelt sich hier um Frauen)?
Frappierend fand ich übrigens, dass Natascha Kampusch bei Beckmann darüber berichtete, öfters angefeindet zu werden von Fremden, obwohl es in meinen Augen an ihrem Opfersein doch wohl nichts zu rütteln gibt.
Die Rechtschaffenden unter euch mögen mich darüber aufklären: Ist der Grund hierfür Blindheit, Dummheit oder Bösartigkeit?
Alice- Anzahl der Beiträge : 1849
Alice
Alice: 16:25 Uhr"Simone" ist aber keine Lügnerin, zumindestens keine notorische, sie ist eine "brave" Lehrerstochter, religiös und im Kern zutiefst "anständig". Sie stammt nicht aus dem Prekariat, im Normalfall hätte sie alles daran gesetzt, ihr Intimleben so geheim wie möglich zu halten. Die BDSM-Kiste war nicht ihre Idee, sie hat sich aus Liebe darauf eingelassen und wurde mit Liebesentzug bestraft, wenn sie sich verweigerte.
Sind das alles meine persönlichen Vorurteile?
Nein, man muss nur hinschauen wollen.“
Alice, bitte, eine brave „Lehrerstochter“. ??? Gehört zum erwachsen werden nicht dazu sich von seinen Eltern zu lösen? Als 37 jährige gegenüber, in der Wohnung der Eltern zu leben gibt für mich schon Fragezeichen auf, aber, vielleicht bin ich da ja alleine.
Alice: diese Frau war 11 Jahre mit dem Mann zusammen und wenn sie sich hat „beeinflussen“, bzw. inspirieren lassen, so sicher nicht weil sie es nicht mochte! Das IST DAS TRAURIGE! Hier wird eine Entwicklung an Nähe und Sexualität als Pervers dargestellt! DEM ist NICHT SO! Meine Meinung natürlich.
Diese Frau war/ist erwachsen und hat ihre Neigungen, aufgrund von Erfahrungen, etc. vielleicht erst erkannt. Sie ist kein Baby oder Teenager! Falls die Zustimmung aufgrund von Defiziten aus der Vergangenheit stimmt, so ist das nicht JÖRG KACHELMANN anzurechnen, SONDERN: NUR IHR SELBST!
Wird deiner Ansicht nach die Selbstbestimmungsgrenze nun anders gelegt? Bei Frauen jeweils nach Lust und Laune?
Sorry, nur eine Frage? Jahre lang große Liebe und auf einmal das Opfer?
Dies wird falsch verstanden und ich möchte es daher auch SOFORT richtig stellen:
Diese Frau hat, in Liebe, in Vertrauen usw. sämtliche Spiele mitgemacht. Ich würde hinzufügen: in Dummheit!
In „Dummheit“ weil diese Frau J.K. an sich binden wollte. DAS war ihr Ziel. Ihr Lebensziel! Pech gehabt.
Diese Frau und Jörg hatten eine intime Beziehung, in der ALLES erlaubt ist. Nicht mehr und nicht weniger. So verlaufen viele Beziehungen Alice.
Die Ernsthaftigkeit zu hinterfragen ist Sache des jeweilig interessierten. DA hat Frau S. wohl die rosa Brille aufgezogen und wollte es NICHT sehen!
SEHR spät und DAS tut weh! Wir, gerade WIR Frauen, sind jedoch im Sinne der Emanzipation dazu angehalten uns um uns SELBST zu kümmern. Da kann uns kein Mann helfen……………..
Mehr kann ich zu dem Ganzen eigentlich nicht mehr sagen, in deine Richtung zumindest. Sabine ist KEIN Opfer! Das ist meine Meinung. Übrigens ist KEINE Frau Opfer!
Sind das alles meine persönlichen Vorurteile?
Nein, man muss nur hinschauen wollen.“
Alice, bitte, eine brave „Lehrerstochter“. ??? Gehört zum erwachsen werden nicht dazu sich von seinen Eltern zu lösen? Als 37 jährige gegenüber, in der Wohnung der Eltern zu leben gibt für mich schon Fragezeichen auf, aber, vielleicht bin ich da ja alleine.
Alice: diese Frau war 11 Jahre mit dem Mann zusammen und wenn sie sich hat „beeinflussen“, bzw. inspirieren lassen, so sicher nicht weil sie es nicht mochte! Das IST DAS TRAURIGE! Hier wird eine Entwicklung an Nähe und Sexualität als Pervers dargestellt! DEM ist NICHT SO! Meine Meinung natürlich.
Diese Frau war/ist erwachsen und hat ihre Neigungen, aufgrund von Erfahrungen, etc. vielleicht erst erkannt. Sie ist kein Baby oder Teenager! Falls die Zustimmung aufgrund von Defiziten aus der Vergangenheit stimmt, so ist das nicht JÖRG KACHELMANN anzurechnen, SONDERN: NUR IHR SELBST!
Wird deiner Ansicht nach die Selbstbestimmungsgrenze nun anders gelegt? Bei Frauen jeweils nach Lust und Laune?
Sorry, nur eine Frage? Jahre lang große Liebe und auf einmal das Opfer?
Dies wird falsch verstanden und ich möchte es daher auch SOFORT richtig stellen:
Diese Frau hat, in Liebe, in Vertrauen usw. sämtliche Spiele mitgemacht. Ich würde hinzufügen: in Dummheit!
In „Dummheit“ weil diese Frau J.K. an sich binden wollte. DAS war ihr Ziel. Ihr Lebensziel! Pech gehabt.
Diese Frau und Jörg hatten eine intime Beziehung, in der ALLES erlaubt ist. Nicht mehr und nicht weniger. So verlaufen viele Beziehungen Alice.
Die Ernsthaftigkeit zu hinterfragen ist Sache des jeweilig interessierten. DA hat Frau S. wohl die rosa Brille aufgezogen und wollte es NICHT sehen!
SEHR spät und DAS tut weh! Wir, gerade WIR Frauen, sind jedoch im Sinne der Emanzipation dazu angehalten uns um uns SELBST zu kümmern. Da kann uns kein Mann helfen……………..
Mehr kann ich zu dem Ganzen eigentlich nicht mehr sagen, in deine Richtung zumindest. Sabine ist KEIN Opfer! Das ist meine Meinung. Übrigens ist KEINE Frau Opfer!
Gast- Gast
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5)
Zu meinem obigen Beitrag. Sorry, Formatierung vergessen. War ZU emotional. Einfach VERGESSEN.
Gast- Gast
@Nahr: Der Angeklagte hat das letzte Wort
Oldoldman hat den allgemeinen Fall diskutiert. In der konkreten Causa Kachelmann haben die Anwälte sofort nach der Verhaftung explizit am 23.03.2010 erklärt, dass Jörg Kachelmann unschuldig sei:Nahr: Nur die irrwitzige Argumentationskette von Oldoldman: Die Kachelmannanwälte „glauben“ Kachelmann sei unschuldig, DAHER schlagen sie vor die Aussage zu verweigern, wollte ich deutlich machen!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-5-t229-200.htm#15447
Jörg Kachelmann hat am 24.03.2010 vier Stunden im vollem Unfang ausgesagt. Die Response von StA Lars-Torben Oltrogge: er glaubt ihm nicht aus aussagepsychologischen Gründen:Pressemitteilungen
23.03.2010
Vorwürfe gegen Herrn Jörg Kachelmann
Gemeinsame Pressemitteilung
der Rechtsanwälte des Herrn Jörg Kachelmann:
Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M. (Medienrecht)
- Höcker Rechtsanwälte, Köln
Dr. Reinhard Birkenstock (Strafverteidigung)
- Kanzlei Dr. Birkenstock, Köln
und der Meteomedia AG
Zu dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Jörg Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung teilen wir mit:
Jörg Kachelmann ist unschuldig. Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen.
Herr Kachelmann setzt auf die Objektivität von Staatsanwaltschaft und Gericht und wird vorläufig nur diesen gegenüber Stellung zu den konkreten Tatvorwürfen beziehen. Insbesondere wird er nicht der Unsitte folgen, nun eine mediale Schlammschlacht zu beginnen, denn hierunter würden alle Beteiligten nur noch zusätzlich zu leiden haben.
Am morgigen Mittwoch wird sich Herr Kachelmann gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht umfassend zu den Vorwürfen äußern.
Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M.
Rechtsanwalt
Dr. Reinhard Birkenstock
Rechtsanwalt
Kristina Schless
Meteomedia
Anm.: Hervorhebung Demokritxyz
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=38
http://www.hoecker.eu/rechtsfragen.htm
Dann haben seine Anwälte die ganzen Lügen und Netzwerke des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers ausgegraben und Gutachten beigebracht, dass aus gerichtsmedizinischer Sicht, es keine Spuren von Jörg Kachelmann auf der angeblichen Tatwaffe gibt und die Verletzungen nicht von dem angeblichem Tatmesser und einer Vergewaltigung passen.SPIEGEL (31/2010) online, Frank Hornig, Barbara Schmid: Es gab schwierige Momente, 02.08.2010: ...
SPIEGEL: Hatten Sie eine Einzelzelle?
Kachelmann: Anfangs nicht. Die größte Sorge der Justizvollzugsanstalt war, dass ich mich aufhänge. In der ersten Woche ging alles nur darum. Bis Ärzte und Psychologen zu dem Ergebnis kamen: Der hängt sich nicht ans Gitter. Nichts lag mir ferner. Ich bin unschuldig. Niemals wäre ich auf diese Idee gekommen. Es wäre ja das groteskeste Schuldeingeständnis gewesen.
Außerdem: Ich hatte am Anfang ja auch noch relativ großes Vertrauen in die deutsche Justiz. Und wenn ich wirklich etwas angestellt hätte, wäre ich nicht nach Deutschland geflogen. Ich bin doch kein Volltrottel. Ich hätte unbegrenzt in den USA und Kanada bleiben können.
SPIEGEL: Vier Tage nach Ihrer Festnahme gab es eine richterliche Vernehmung. Wie ist das gelaufen?
Kachelmann: Ich habe denen die Wahrheit gesagt: Ich wusste ja, dass ich den Vorwurf in keiner Form gemacht habe. Und ich kann mich gut erinnern, was dann der Staatsanwalt erklärte: Aus aussagepsychologischen Gründen glaube ich der Klägerin. Punkt. Das war für mich eigentlich der schlimmste Moment ...
http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=72462690&aref=image043/2010/07/31/CO-SP-2010-031-0058-0060.PDF&thumb=false
Was StA Lars-Torben Oltrogge nicht davon abhält, Anklage zu erheben. Und der Pressesprecher StA (GL) Andreas Grossmann lügt in die laufende Fernsehkamera, dass Spuren auf dem Messer Jörg Kachelmann zugeordnet werden konnten:
maintower - Kachelmann, Anklageerhebung: StA (GL) Andreas Grossmann und RA Thomas R.J. Franz
https://www.youtube.com/watch?v=67f9hejiiz8&feature=related
Dann kommt das Theater mit dem Haftprüfungstermin: Gericht will weder das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer noch die Gutachter laden und verschiebt, verschiebt, verschiebt ...!Blick.ch, Video, 06.09.2010: Dr. Reinhard Birkelstock und OStA Oskar Gattner: Zwei Männer – zwei Wahrheiten …?
Nullspur am Messer und Beteiligung von Verteidigung/Staatsanwaltschaft an der Pressekampagne
http://www.blick.ch/news/ausland/wiedersehen-vor-gericht-154850
Dr. Reinhard Birkenstock schreibt seine Haftbeschwerde und die sicher in der Bundesrepublik Deutschland (fast) einmaligen Medienerklärungen zum Justizskandal Kachelmann der Mannheimer Justiz:
http://www.kanzlei-birkenstock.de/presse.html
Den Eingang und die Zurückweisung bestätigt das LG mit Pressemitteilungen vom 30.06.2010 sowie 01.07.2010 und eröffnet am 09.07.2010 das Hauptverfahren.
Das OLG-Karlsruhe leitet die Haftbeschwerde erst zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die sofort mit Pressemitteilung vom 07.07.2010 abschmettert:http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1256183/index.html?ROOT=1160629
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1256223/index.html?ROOT=1160629
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1256592/index.html?ROOT=1160629
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1160695/index.html?ROOT=1160629
RA Dr. Reinhard Birkenstock bekommt Fristverlängerung für einen ergänzenden Schriftsatz zum 19.07.2010. Die Generalstaatsanwaltschaft schmettert wieder ab. Aber das OLG-Karlsruhe gibt der Haftbeschwerde am 29.07.2010 statt, und Jörg Kachelmann wird sofort aus der U-Haft ohne jede Auflage entlassen:
http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html?ROOT=1180141
Die Begründung des OLG Karlsruhe sind zwei saftige Ohrfeigen für den Vorsitzenden Richter Michael Seidling der 5. Großen Strafkammer des LG Mannheims.
Warum soll Jörg Kachelmann vor diesem Richter nochmal aussagen ...???Vgl. Demokritxyz Posting, 29.07.2010, S. 19/IV, 22:51 h @Oldoldman/admin: Hast du die beiden schallenden Ohrfeigen überhört ...?
Anm.: Befangenheit von Richter Michael Seidling, Prozessplanung laut FOCUS 30/2010
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-360.htm#12596
Weil das hier eigentlich ein Ratgeber ist - mal so aus meinem hohlen Bauch ohne detaillierte Aktenkenntnis:
Jörg Kachelmann sollte sich das alles anhören - insbesondere die Aussagen von Sabine W. ER hat das letzte Wort. Und da kann Jörg Kachelmann ggf. nochmals richtig Gas geben!
An den Vorsitzenden Richter Michael Seidling wiederhole ich meinen Rat, sich selbst für befangen zu erklären, um weiteren Schaden vom Ansehen der Mannheimer/Deutschen Justiz abzuwenden, insbesondere weil über den Zaun aus dem Ausland auf dieses Gericht geschaut wird.
Sinnvollerweise könnte die Erklärung dazu lauten: Er fühle sich nicht befangen, und als erfahrener Richter könne er evtl. Einflüsse von außen sehr gut kanalisieren. Das gehöre zum Berufsbild. Um aber Schaden im Ansehen der Justiz abzuwenden, würde er den Kachelmann-Prozess abgeben. Schon einen (medienbedingten) Verdacht der Befangenheit empfinde er - gerade bei dem sehr starken öffentlichen Interesse - für die Justiz als belastend.
Und an den Justizminister Ulrich Goll geht mein Rat, diesen Komplex mal zur 'Chefsache' zu machen, etwas zu telefonieren und ggf. mal Beobachter nach Mannheim zu schicken oder persönlich mal Grüß Gott zu sagen.Vgl. Demokritxyz Postings, 13.07.2010, S. 44/III, 18:08 h My Baby balla, balla, oder was ...?
Anm.: Empfehlung: Michael Seidling soll sich selbst für befangen erklären
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-860.htm#11257
Es sei denn, die Mannheimer Justiz laufe in der Causa Kachelmann ausdrücklich auf dem von ihm persönlich angewiesenden Kurs. Das macht dann die Sache möglicherweise sehr, sehr viel komplizierter ...
Ulrich Wickert: "Wir sind ein korruptes Land und eine Bananenrepublik" & Prof. Hans-Joachim Selenz zu den an den Ministerpräsidenten gebundene Staatsanwaltschaften:
https://www.youtube.com/watch?v=hZWFD0AwIlo
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wickert#Publikationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Selenz
*** Unbedingt ansehen: Video mit
*** Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz ...! ***
http://www.hans-joachim-selenz.de/
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Alice
Ich weiss nicht so recht, was Du bezwecken willst.
Warum der Hinweis auf die Herkunft des mutmaßlichen Opfers?
Meinst Du etwa, bloß weil jemand aus dem "Prekariat" stammt, wäre er eher imstande, einen anderen Menschen einer Tat zu bezichtigen, die dieser nicht begangen hat?
Religiösität ist auch kein Beweis für Ehrlichkeit, genausowenig wie "im Kern zutiefst anständige, brave Lehrerstöchter" es nicht vielleicht doch faustdick hinter den Ohren haben.
Und warum bitte sollte sich jemand 11 Jahre lang in ein BDSM-Martyrium begeben? Aus Liebe???
Wie gestört ist jemand, der sowas aus "Liebe" über sich ergehen lässt? 11 Jahre lang!
Warum die Peitsche ungenutzt blieb, weiss ich nicht.
Warum das mutmaßliche Opfer aber angibt, das Messer angefasst zu haben, lässt sich durchaus erklären.
Entweder, weil sie so ehrlich ist und weiss, dass sie eventuelle Spuren vernichtet haben könnte oder aber weil der mutmaßliche Täter das Messer überhaupt nicht als Tatwaffe benutzt hat und sie einfach eine Waffe benötigt, um aus einer Vergewaltigung eine schwere Vergewaltigung zu machen und das "unberührte" Messer als Beweismittel noch untauglicher wäre als ein Messer mit vorgeblich verwischten Spuren.
Zuletzt führst Du diverse Fälle an, wo Frauen verurteilt wurden, verschweigst aber, dass Frauen meist mit geringeren Strafen für die gleichen Verbrechen davonkommen, wie Männer.
Alice:
Warum der Hinweis auf die Herkunft des mutmaßlichen Opfers?
Meinst Du etwa, bloß weil jemand aus dem "Prekariat" stammt, wäre er eher imstande, einen anderen Menschen einer Tat zu bezichtigen, die dieser nicht begangen hat?
Religiösität ist auch kein Beweis für Ehrlichkeit, genausowenig wie "im Kern zutiefst anständige, brave Lehrerstöchter" es nicht vielleicht doch faustdick hinter den Ohren haben.
Und warum bitte sollte sich jemand 11 Jahre lang in ein BDSM-Martyrium begeben? Aus Liebe???
Wie gestört ist jemand, der sowas aus "Liebe" über sich ergehen lässt? 11 Jahre lang!
Warum die Peitsche ungenutzt blieb, weiss ich nicht.
Warum das mutmaßliche Opfer aber angibt, das Messer angefasst zu haben, lässt sich durchaus erklären.
Entweder, weil sie so ehrlich ist und weiss, dass sie eventuelle Spuren vernichtet haben könnte oder aber weil der mutmaßliche Täter das Messer überhaupt nicht als Tatwaffe benutzt hat und sie einfach eine Waffe benötigt, um aus einer Vergewaltigung eine schwere Vergewaltigung zu machen und das "unberührte" Messer als Beweismittel noch untauglicher wäre als ein Messer mit vorgeblich verwischten Spuren.
Zuletzt führst Du diverse Fälle an, wo Frauen verurteilt wurden, verschweigst aber, dass Frauen meist mit geringeren Strafen für die gleichen Verbrechen davonkommen, wie Männer.
Alice:
Ja...und am besten setzt man dazu eine lilafarbene Brille auf!
Nein, man muss nur hinschauen wollen.
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
@Nahr: Ein kleiner Nachsatz
Alice Schwarzer hat bei Prozeßauftakt im BILD-Ticker etwas sehr Richtiges gesagt:
Wichtiger als Herr K. und Frau W. und deren persönliches Schicksal scheint mir jedoch die kritische Betrachtung des Umganges der Justiz und der Presse mit Fällen wie diesem zu sein. Das beginnt bei der Frage nach der Dunkelziffer der nichtangezeigten häuslichen Vergewaltigungen, geht über die Frage des Opferschutzes, der Frage der Presseinformation und der Presseberichterstattung bis hin zu Ermittlungssorgfalt und sauberer Gerichtstätigkeit.
Häusliche Vergewaltigungen sind kein Hirngespinst durchgeknallter Kampf-Emanzen. Es gibt sie und sie gehören abgeurteilt. Umgekehrt gibt es auch den Fake und die davon betroffenen Personen müssen die Chance haben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ich denke, sowohl das gesetzliche Instrumentarium, das beiden Fällen gerecht werden soll, als auch die praktische Handhabung bedürfen insoweit der kritischen Überprüfung (Denkansätze dafür gibt es ja hier im Forum). Fälle, wie der Fall K., sind dafür Anschauungsmaterial. Nicht mehr und nicht weniger. Der hier ausgetragene Wettkampf der Lager gehört ebenfalls dazu, zeigt er doch, wie unterschiedlich Verhalten bewertet wird. Nur: im speziellen Fall bleibt es bei dem eingangs zitierten Satz von Frau Schwarzer. Am Ende des aktuellen Verfahrens wird es ein Urteil geben, über dessen Inhalt sich dann wieder trefflich streiten läßt. Eventuell bedarf es auch weiterer Instanzen. Vielleicht kommt ja das Urteil der Wahrheit nahe....
@Alice:
Ja, diese Fragen muß man stellen, wenn es darum geht, ob die Zeugin glaubwürdig erscheint.
Wie auch die Frage danach, ob es zwischen der Zeugin und Herrn K. einvernehmlichen Sex gab, obwohl die Zeugin bereits über die Parallelverhältnisse informiert war. Ob allerdings die Herkunft und religiöse Bindung in diesem Zusammenhang ein ausschlaggebendes Argument ist, da setze ich mal ein Fragezeichen. Ist der weltanschaulich-religiös nicht gebundene Sohn eines arbeitsscheuen Hilfsarbeiters dann weniger glaubwürdig?
Fragen über Fragen, die ich mich aus der Ferne nicht abschließend zu beantworten traue.
Ob Herr Kachelmann nun zittern muß angesichts der von Dir erwähnten Indizienprozesse, hängt sicherlich von der Qualität der Indizien ab. Ich sähe in der Situation von K. das Verfahren jedenfalls nicht als Kleinigkeit an, auch wenn ich mich noch so unschuldig wüßte. Aus der Tatsache, daß die von Dir erwähnten Fälle Frauen als Angeklagte betrafen, würde ich jedenfalls keine Schlüsse herleiten. Weder, daß Frauen häufiger oder leichter in Indizienprozessen verurteilt werden, noch daß Männern nicht das gleiche Schicksal drohte.
(vgl. zum Beispiel:
http://www.welt.de/vermischtes/article769590/Lebenslange_Haft_fuer_Mord_ohne_Leiche.html
oder
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1260197476530.shtml)
Wofür sich Frau Schwarzer interessiert, ist nicht von Bedeutung. Aber der Satz davor. Was wir hier machen, ist, die veröffentlichten und gefilterten (!) Tatsachen in Beziehung zu dem jeweils behaupteten Geschehensablauf zu stellen, die Behauptungen mit unserer Lebenserfahrung abzugleichen, um im Grunde eine Art Beweiswürdigung vorzunehmen, ob die Eingangs so provokant aufgeworfene These, es könne sich um eine vorgetäuschte Vergewaltigung handeln, zutreffend erscheint. Da hat jeder so seine eigene Sicht der Dinge. Und es ist nicht ausgeschlossen, daß Herr K. sich am Ende in die Reihe von Barschel, Daum und Co einreiht, deren Ehrenworte nichts wert waren und deren Haarproben sie des Gegenteils überführt haben. Ebenso ist es möglich, daß Simone W. tatsächlich derart gestört ist, daß sie ein Lügengebilde von einer Vergewaltigung aufgebaut hat, an das sie nun schon wirklich glaubt. Alles ist denkbar. Ob der Nachweis im Sinne der Anklage gelingt, werden wir sehen.Bild, 06.09.2010, 8:38 h, im Ticker schrieb: Alice Schwarzer betritt das Landgericht. "Wir alle können nicht wissen, was in der Nacht passiert ist. Ich bin an der Wahrheit interessiert."
Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/06/wettermoderator-joerg-kachelmann-prozessauftakt/landgericht-mannheim-ticker.html
Wichtiger als Herr K. und Frau W. und deren persönliches Schicksal scheint mir jedoch die kritische Betrachtung des Umganges der Justiz und der Presse mit Fällen wie diesem zu sein. Das beginnt bei der Frage nach der Dunkelziffer der nichtangezeigten häuslichen Vergewaltigungen, geht über die Frage des Opferschutzes, der Frage der Presseinformation und der Presseberichterstattung bis hin zu Ermittlungssorgfalt und sauberer Gerichtstätigkeit.
Häusliche Vergewaltigungen sind kein Hirngespinst durchgeknallter Kampf-Emanzen. Es gibt sie und sie gehören abgeurteilt. Umgekehrt gibt es auch den Fake und die davon betroffenen Personen müssen die Chance haben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ich denke, sowohl das gesetzliche Instrumentarium, das beiden Fällen gerecht werden soll, als auch die praktische Handhabung bedürfen insoweit der kritischen Überprüfung (Denkansätze dafür gibt es ja hier im Forum). Fälle, wie der Fall K., sind dafür Anschauungsmaterial. Nicht mehr und nicht weniger. Der hier ausgetragene Wettkampf der Lager gehört ebenfalls dazu, zeigt er doch, wie unterschiedlich Verhalten bewertet wird. Nur: im speziellen Fall bleibt es bei dem eingangs zitierten Satz von Frau Schwarzer. Am Ende des aktuellen Verfahrens wird es ein Urteil geben, über dessen Inhalt sich dann wieder trefflich streiten läßt. Eventuell bedarf es auch weiterer Instanzen. Vielleicht kommt ja das Urteil der Wahrheit nahe....
@Alice:
Ja, diese Fragen muß man stellen, wenn es darum geht, ob die Zeugin glaubwürdig erscheint.
Wie auch die Frage danach, ob es zwischen der Zeugin und Herrn K. einvernehmlichen Sex gab, obwohl die Zeugin bereits über die Parallelverhältnisse informiert war. Ob allerdings die Herkunft und religiöse Bindung in diesem Zusammenhang ein ausschlaggebendes Argument ist, da setze ich mal ein Fragezeichen. Ist der weltanschaulich-religiös nicht gebundene Sohn eines arbeitsscheuen Hilfsarbeiters dann weniger glaubwürdig?
Ist im Zusammenhang mit der BDSM-Kiste nicht unter Umständen ein Ansatz dafür zu sehen, daß die Entdeckung der Tatsache, nicht die Einzige im (Liebes-)Leben von K. zu sein, die so nach Liebe sich sehnende junge Frau völlig aus der sonst gefestigten Bahn geworfen hat?Alice, 08.09.2010, 16:25 h, schrieb:Die BDSM-Kiste war nicht ihre Idee, sie hat sich aus Liebe darauf eingelassen und wurde mit Liebesentzug bestraft, wenn sie sich verweigerte.
Fragen über Fragen, die ich mich aus der Ferne nicht abschließend zu beantworten traue.
Ob Herr Kachelmann nun zittern muß angesichts der von Dir erwähnten Indizienprozesse, hängt sicherlich von der Qualität der Indizien ab. Ich sähe in der Situation von K. das Verfahren jedenfalls nicht als Kleinigkeit an, auch wenn ich mich noch so unschuldig wüßte. Aus der Tatsache, daß die von Dir erwähnten Fälle Frauen als Angeklagte betrafen, würde ich jedenfalls keine Schlüsse herleiten. Weder, daß Frauen häufiger oder leichter in Indizienprozessen verurteilt werden, noch daß Männern nicht das gleiche Schicksal drohte.
(vgl. zum Beispiel:
http://www.welt.de/vermischtes/article769590/Lebenslange_Haft_fuer_Mord_ohne_Leiche.html
oder
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1260197476530.shtml)
Vermutlich ist es eine Mischung aus allen Dreien. Aber wirklich beurteilen können wir alle es nicht.Alice, 08.09.2010, 16:25 h, schrieb:Frappierend fand ich übrigens, dass Natascha Kampusch bei Beckmann darüber berichtete, öfters angefeindet zu werden von Fremden, obwohl es in meinen Augen an ihrem Opfersein doch wohl nichts zu rütteln gibt.
Die Rechtschaffenden unter euch mögen mich darüber aufklären: Ist der Grund hierfür Blindheit, Dummheit oder Bösartigkeit?
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Oldie
Danke für diese weisse Aussage! !!Oldie: 17:26 Uhr „Tatsachen in Beziehung zu dem jeweils behaupteten Geschehensablauf zu stellen, die Behauptungen mit unserer Lebenserfahrung abzugleichen, um im Grunde eine Art Beweiswürdigung vorzunehmen, ob die Eingangs so provokant aufgeworfene These, es könne sich um eine vorgetäuschte Vergewaltigung handeln, zutreffend erscheint.“
Gast- Gast
Kachelmann hat ein Imageproblem
@ Oldoldman
Egal, mit oder ohne Knast, er hat eine Firma mit Angestellten während seiner eventuell zu erwartenden Knastperiode und er hat vielleicht diese Firma auch noch nach seiner Knastperiode. Somit spielt die öffentliche Meinung eine absolut vorrangige Rolle! Wie schon vor vielen Wochen geschrieben wurde, sein Name wird immer sofort mit: Lügengebäude, Vergewaltigung, Reitgerten und grün- und blaugeschlagenen Frauen (Plural!)verknüpft werden. Sicher dann auch mit seiner aussageverweigernden „Haltung“ während des Prozesses. Und dieses bei einem nicht unerheblichen Teil der Öffentlichkeit, bei einem Teil der Menschen, von denen Herr Kachelmann lebt! Welcher normale Sender wird da nicht von einem Imageproblem sprechen?
@ Maschera
@ Alice
Nun komm noch mit der Natscha Kampusch. Gerade mit der! Die gibt gleich zwei Wochen nach ihrer 8-jährigen „Gefangenschaft“ Interviews. Die sah und sieht noch gut aus, kann danach sogar normal und gut sprechen. DIE hat doch bestimmt alles oder zumindest fast alles erfunden, die Lügnerin! Wohl nur um sich zu rächen oder um Aufmerksamkeit zu erlangen. Geld hat die auch nicht gehabt. Die wird jetzt bestimmt Interviews und Bücher verkaufen. Mit tut nur ihr Freund leid, der sich ihretwegen ungebracht hat! SO SIEHT JEDENFALLS KEIN ECHTES OPFER AUS!
Genau so oder ähnlich „verutreilen“ zumindest viele der sauberen, rechtschaffenden Normalbürger in Österreich und auch in diesem Ratgeber!
@ Oldoldman
Die Forumsminderheit der Leute, die auch mal ein gutes Haar an Alice Schwarzer lassen, ist gerade um fast das doppelte angestiegen!
Ich stimme dir auch sonst zu.
@Nahr: Keine Glaubensfrage...
Oldoldman Heute um 15:28Da hast Du wohl die diesbezüglichen Beiträge nicht gelesen oder nicht verstanden.Nahr, aaO., schrieb:Auch aufzeigen, daß die Anzeigeerstatterin sich NICHT einer Begutachtung entzogen hat, sich NICHT, hinter vielen Anwälten versteckt, wohl KEINE Aussage verweigern wird und sich somit KEINER „Gerichtlichen Wahrheitsfindung“ entzieht.
Das Forum hat viele Beiträge und viele Forumierer, die ihre „Meinung“ für die allein richtige halten, was denkst du denn Oldoldman, was da am Ende auch für ein Mist herauskommen kann? Ich lese natürlich nicht alle Beiträge.Oldoldman
Daß es Anhaltspunkte gibt, die die Besorgnis rechtfertigen können, das Gericht (zumindest 2 der Richter) werde nicht unvoreingenommen urteilen, darauf ist nicht nur in diesem Forum hingewiesen worden.
Hier irrst du. Kachelmanns Geschäftsidee lebt geradezu von der öffentlichen Meinung! Auch dir sollte klar geworden sein (obwohl du kein Anhänger seiner Präsentationen warst), daß er SELBST DAS MARKENZEICHEN seiner eigenen Firma war bzw. ist. Kachelmann hat keinen gesichtslosen Wetternachrichtendienst erfunden, er hat SICH zum Markenzeichen gemacht. Der alte Narzist! Natürlich will er nicht in den Koreanischen Knast mit all der Sch*pieps*e, die er sich vorstellen kann. ABER selbst jetzt hat er sich weiter als Markenzeichen an der Spitze verteidigt. Ein großer Fehler, wie viele meinen.Oldoldman
Für Herrn K. geht es doch längst nicht mehr um einen Imageschaden, sondern um die Alternative Freispruch oder Knast. Da kann ihm egal sein, was nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung denken.
Egal, mit oder ohne Knast, er hat eine Firma mit Angestellten während seiner eventuell zu erwartenden Knastperiode und er hat vielleicht diese Firma auch noch nach seiner Knastperiode. Somit spielt die öffentliche Meinung eine absolut vorrangige Rolle! Wie schon vor vielen Wochen geschrieben wurde, sein Name wird immer sofort mit: Lügengebäude, Vergewaltigung, Reitgerten und grün- und blaugeschlagenen Frauen (Plural!)verknüpft werden. Sicher dann auch mit seiner aussageverweigernden „Haltung“ während des Prozesses. Und dieses bei einem nicht unerheblichen Teil der Öffentlichkeit, bei einem Teil der Menschen, von denen Herr Kachelmann lebt! Welcher normale Sender wird da nicht von einem Imageproblem sprechen?
@ Maschera
Das finde ich genauso schändlich! Gebe aber zu bedenken, daß Herr Kachelmann eine C-Promi ist, der auch noch wöchentlich im Fernsehen zu sehen war. Der Name, sein Verschwinden war also nie lange geheim zu halten. Dann kamen Details in die Öffentlichkeit und gleich danach hat die Ecke Kachelmann sämtliche ihm dienliche Details an die Medien „gestreut“. Die Gutachter waren es ja nicht selbst. Dann kann man auch gleich den zweiten (oder dritten) Prozess gegen die Kachelmannecke machen! Immerhin hat Kachelmann selbst Berufsdemagogen, Stimmungsmacher und Dementiverfasser engagiert.Maschera Heute um 14:55
Es ist eine Schande wie diese, sehr intime Angelegenheit an die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Darüber sollte NEU verhandelt werden! In einem ganz eigenen Prozess!!! (Meine Meinung).
@ Alice
Nun komm noch mit der Natscha Kampusch. Gerade mit der! Die gibt gleich zwei Wochen nach ihrer 8-jährigen „Gefangenschaft“ Interviews. Die sah und sieht noch gut aus, kann danach sogar normal und gut sprechen. DIE hat doch bestimmt alles oder zumindest fast alles erfunden, die Lügnerin! Wohl nur um sich zu rächen oder um Aufmerksamkeit zu erlangen. Geld hat die auch nicht gehabt. Die wird jetzt bestimmt Interviews und Bücher verkaufen. Mit tut nur ihr Freund leid, der sich ihretwegen ungebracht hat! SO SIEHT JEDENFALLS KEIN ECHTES OPFER AUS!
Genau so oder ähnlich „verutreilen“ zumindest viele der sauberen, rechtschaffenden Normalbürger in Österreich und auch in diesem Ratgeber!
@ Oldoldman
Die Forumsminderheit der Leute, die auch mal ein gutes Haar an Alice Schwarzer lassen, ist gerade um fast das doppelte angestiegen!
Ich stimme dir auch sonst zu.
Nahr- Anzahl der Beiträge : 454
Rollenspiele
Den von mir aus der Erinnerung zitierten Artikel aus ›Sonntagonline.ch‹ vom 4.9.2010 habe ich eben wiedergefunden:
http://www.sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=1210
Hier die entsprechende Verfahrensnorm zur Ausschließung der Öffentlichkeit:
Sie hat also die Möglichkeit, einem durch das Gericht in ihrem Interesse erwogenen Ausschluß zu widersprechen.
Bereits ihre Entscheidung, am ersten Verhandlungstag zu erscheinen, dürfte entgegen dem Rat ihres Anwalts getroffen worden sein. Er wirkte jedenfalls ausgesprochen unglücklich, versteckte seinen Mund hinter vorgehaltener Hand und war, im Gegensatz zu seinen Auftritten zwischen dem 23.3. und dem 20.5. (bei Kerner), ausgesprochen medienscheu. Denn es gibt ja nicht nur die Schwarzer-Interpretation dieses alle Beteiligten überraschenden Auftritts. Er wird daran gedacht haben, daß andere Beobachter die »Bestrafungstendenzen« assoziieren könnten, die das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht ausschließen mochte und die dem Tagebuch klar zu entnehmen sind.
zu Alice:
Üblicherweise gepflogene SM-Praktiken schließen nicht aus, daß es auch mal zu Sex ohne den Gebrauch von Utensilien kommen kann. Und hier war es schon spät, 23 Uhr, das Essen wartete, Müdigkeit, Hunger, wer weiß.
Weil sie es tatsächlich angefaßt hatte und davon ausgehen mußte, daß ihre DNA-Spur dort festgestellt werden konnte. Was auch der Fall war.
Laut STERN hat sie sich aus Experimentierfreude auf den Vorschlag eingelassen und fand den Sex »toll«. »Kachelmann weiß das zu schätzen. Er säuselt im Chat: „Warum bist du plötzlich so ein wildes, williges Mädchen geworden?“ Sie chattet zurück: „Ich will dich und mich glücklich machen mit allem, was dazugehört.“
Daß er sie mit Liebesentzug strafte, wenn sie sich verweigerte, habe ich nirgendwo gelesen.
Das sehe ich ganz genauso. Das alles paßt überhaupt nicht zu dem Bild, das man sich bislang von ihr machen konnte.
Nur liegt hier eben kein Normalfall vor; das Ende der Beziehung und die nicht mehr wegdrückbare Wahrheit (schon seit 2006 thematisierte sie vorsichtig das Thema ›Treue‹) über den Rang, den ihre Beziehung eingenommen hatte, ließ wirklich eine Welt zusammenbrechen. Das Selbst war existenziell getroffen. Das ist ein absoluter Ausnahmezustand. Da kennt man sich selbst nicht mehr.
Bedenkenswert finde ich übrigens Friedrichsens Überlegung, daß hier ein Fall von Autosuggestion vorliegen könnte. Also eine Vorstellung, die zur inneren Wahrheit wird. (So ähnlich wie ›Simones‹ Vorstellung, die Lebensgefährtin von JK zu sein, entgegen der objektiven Realität der Beziehung, für sie ›Wahrheit‹ war.)
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70833818.html
Das Tagebuch, das im FOCUS 31/10 abgedruckt war und das ganz merkwürdig unecht anmutet, weist für mich diesen autosuggestiven Charakter auf, ein Hineinsteigern in und die Übernahme einer Opferrolle, die ganz nah an ihrer ›objektiven‹ Opferrolle angesiedelt ist. Und jetzt steht die Rolle der ›Zeugin der Anklage‹ an.
Vielleicht hängen diese Rollenspiele (auch das der ›Dienerin‹ im Verhältnis zu Kachelmann) mit der »“braven“ Lehrertochter« zusammen, die, leitmotivisch fürs Leben, erfahren hat, daß man den Erwartungen Anderer zu entsprechen hat, um geliebt und respektiert zu werden. Zur Zeit dürfte sie, folgt man dem oben zitierten Artikel, unter dem Erwartungsdruck des familiären Umfelds stehen, die entstandenen Zweifel an ihren Angaben zu entkräften.
»Nichts ist unmöglich...«
Dem kann ich nur zustimmen. Nicht mal Fehlurteile oder hirnrissige Menschen, die Natascha Kampusch anfeinden.
«Es wird um die Frage gehen: Wahrheit oder Lüge?», sagt «Spiegel»-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen. Sie schliesst nicht aus, dass Autosuggestion vorliegt: «Also Einbildung, an die die Betreffende am Ende glaubt, als wäre es die Wahrheit.»
Doch die Radiofrau will keine Lügnerin sein. Wie der «Sonntag» aus zuverlässiger Quelle weiss, führt sie mit ihrem Anwalt Thomas Franz intensive Gespräche über eine entscheidende Frage: Soll die Öffentlichkeit bei ihrer Aussage ausgeschlossen werden? Was ihr Anwalt, der bei der Opferhilfeorganisation Weisser Ring engagiert ist, eindringlich rät, stellt seine Klientin überraschend infrage.
«Sie will beweisen, dass sie die Wahrheit sagt, und öffentlich zeigen, dass sie nichts zu verbergen hat», so ein Freund der Familie in Schwetzingen zum «Sonntag». Laut Christian Hirsch, Richter und stellvertretender Pressereferent am Landgericht Mannheim, werde der Ausschluss der Öffentlichkeit «mit Sicherheit im Rahmen des Prozesses ernsthaft geprüft».
In Schwetzingen trauen insbesondere viele Frauen Kachelmanns Ex-Geliebter zu, die Tat aus Rache konstruiert zu haben. Doch wer mit Leuten im Umfeld der Familie spricht, bekommt zu hören, wie schwer der Radiofrau der Schritt zur Anzeige gegen den Star-Moderator gefallen ist. Als Medienprofi habe sie erahnt, was auf sie zukommen werde, «aber mit dem Wissen von heute würde sie es nicht mehr tun», so der Tenor.
http://www.sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=1210
Hier die entsprechende Verfahrensnorm zur Ausschließung der Öffentlichkeit:
§ 171b GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
Vierzehnter Titel (Öffentlichkeit und Sitzungspolizei)
(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluss der Öffentlichkeit widersprechen.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluss von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.
(3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.
Sie hat also die Möglichkeit, einem durch das Gericht in ihrem Interesse erwogenen Ausschluß zu widersprechen.
Bereits ihre Entscheidung, am ersten Verhandlungstag zu erscheinen, dürfte entgegen dem Rat ihres Anwalts getroffen worden sein. Er wirkte jedenfalls ausgesprochen unglücklich, versteckte seinen Mund hinter vorgehaltener Hand und war, im Gegensatz zu seinen Auftritten zwischen dem 23.3. und dem 20.5. (bei Kerner), ausgesprochen medienscheu. Denn es gibt ja nicht nur die Schwarzer-Interpretation dieses alle Beteiligten überraschenden Auftritts. Er wird daran gedacht haben, daß andere Beobachter die »Bestrafungstendenzen« assoziieren könnten, die das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht ausschließen mochte und die dem Tagebuch klar zu entnehmen sind.
zu Alice:
Warum blieb die von Jörg Kachelmann seit Wochen ausdrücklich verlangte Peitsche unbenutzt, nachdem er kurz davor noch wissen wollte, ob "Simone" nun für immer "unter seiner Peitsche" sein wolle?
Üblicherweise gepflogene SM-Praktiken schließen nicht aus, daß es auch mal zu Sex ohne den Gebrauch von Utensilien kommen kann. Und hier war es schon spät, 23 Uhr, das Essen wartete, Müdigkeit, Hunger, wer weiß.
Warum hat "Simone" überhaupt zugegeben, das im Schlafzimmer gefundene Messer angefasst, ja sogar verlegt zu haben?
Es gab nicht die geringste Notwendigkeit dazu, eine Lügnerin hätte dieses Geständnis vermieden.
Weil sie es tatsächlich angefaßt hatte und davon ausgehen mußte, daß ihre DNA-Spur dort festgestellt werden konnte. Was auch der Fall war.
Die BDSM-Kiste war nicht ihre Idee, sie hat sich aus Liebe darauf eingelassen und wurde mit Liebesentzug bestraft, wenn sie sich verweigerte.
Laut STERN hat sie sich aus Experimentierfreude auf den Vorschlag eingelassen und fand den Sex »toll«. »Kachelmann weiß das zu schätzen. Er säuselt im Chat: „Warum bist du plötzlich so ein wildes, williges Mädchen geworden?“ Sie chattet zurück: „Ich will dich und mich glücklich machen mit allem, was dazugehört.“
Daß er sie mit Liebesentzug strafte, wenn sie sich verweigerte, habe ich nirgendwo gelesen.
"Simone" ist aber keine Lügnerin, zumindestens keine notorische, sie ist eine "brave" Lehrerstochter, religiös und im Kern zutiefst "anständig". Sie stammt nicht aus dem Prekariat, im Normalfall hätte sie alles daran gesetzt, ihr Intimleben so geheim wie möglich zu halten.
Das sehe ich ganz genauso. Das alles paßt überhaupt nicht zu dem Bild, das man sich bislang von ihr machen konnte.
Nur liegt hier eben kein Normalfall vor; das Ende der Beziehung und die nicht mehr wegdrückbare Wahrheit (schon seit 2006 thematisierte sie vorsichtig das Thema ›Treue‹) über den Rang, den ihre Beziehung eingenommen hatte, ließ wirklich eine Welt zusammenbrechen. Das Selbst war existenziell getroffen. Das ist ein absoluter Ausnahmezustand. Da kennt man sich selbst nicht mehr.
Bedenkenswert finde ich übrigens Friedrichsens Überlegung, daß hier ein Fall von Autosuggestion vorliegen könnte. Also eine Vorstellung, die zur inneren Wahrheit wird. (So ähnlich wie ›Simones‹ Vorstellung, die Lebensgefährtin von JK zu sein, entgegen der objektiven Realität der Beziehung, für sie ›Wahrheit‹ war.)
Die Gutachterin weist "Simone" zwar keine Falschaussage nach; darauf ziele die Methode auch nicht ab. Doch weder lasse sich überzeugend entkräften, dass sie gezielt falsch aussage, noch, dass sie sich etwas einbilde. Dazu könne die Zeugin zu wenig trennen zwischen Dingen, die sie selbst erlebt, und anderen, die sie hinterher nur geschlussfolgert habe. Gerade bei solch einer Gemengelage sei die Gefahr von Einbildungen deutlich erhöht.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70833818.html
Das Tagebuch, das im FOCUS 31/10 abgedruckt war und das ganz merkwürdig unecht anmutet, weist für mich diesen autosuggestiven Charakter auf, ein Hineinsteigern in und die Übernahme einer Opferrolle, die ganz nah an ihrer ›objektiven‹ Opferrolle angesiedelt ist. Und jetzt steht die Rolle der ›Zeugin der Anklage‹ an.
Vielleicht hängen diese Rollenspiele (auch das der ›Dienerin‹ im Verhältnis zu Kachelmann) mit der »“braven“ Lehrertochter« zusammen, die, leitmotivisch fürs Leben, erfahren hat, daß man den Erwartungen Anderer zu entsprechen hat, um geliebt und respektiert zu werden. Zur Zeit dürfte sie, folgt man dem oben zitierten Artikel, unter dem Erwartungsdruck des familiären Umfelds stehen, die entstandenen Zweifel an ihren Angaben zu entkräften.
»Nichts ist unmöglich...«
Dem kann ich nur zustimmen. Nicht mal Fehlurteile oder hirnrissige Menschen, die Natascha Kampusch anfeinden.
Gast- Gast
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