Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:
Hier geht's witer:
__________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)
Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann
Oldoldman
Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:
Hier geht's witer:
Das Messer
Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.
Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.
Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.
Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.
Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.
So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?
Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!
Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!
Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).
Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...
Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.
Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...
Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.
Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!
Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?
Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".
Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.
Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.
Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.
Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
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Oldoldman
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
@liese
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p120-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64022
Selbstverständlich hat jede/r Schuldige/r ein Recht auf eine faire, vor allem menschenwürdige Behandlung, das will ihnen überhaupt niemand absprechen, was also soll diese deplatzierte Unterstellung?
Doch gemäß seinen Dispositionen und jeglichen Verhältnissen, die mit ursächlich sind um zu so einer Straftat zu führen. Um auch ein möglichst mildes Strafmaß anzustreben.
Aber nicht unabhängig davon, auf Gedeih und Verderb, auf dem Rücken eines mm Opfer, in dem diese auf nicht mehr zu toleriende Art und Weise diskreditiert werden.
Wenn du von Unschuldsvermutung sprichst und ein Urteil "in dubio pro reo" ausgeht, dann hat diese für beide Seiten zu gelten.
Wo soll da überhaupt ein Problem sein?
Was meinst du wohl ist der Grund, dass viele Rechtsanwälte den "Strafverteidiger" gar nicht erst machen wollen? Nicht jeder von ihnen bringt diese Kaltblütigkeit mit.
Und wenn einem etwas nicht passt, liebe liese, dann soll man besser seinen Mund aufmachen und nicht abhauen.
Das wäre nämlich feige.
Selbstverständlich hat jede/r Schuldige/r ein Recht auf eine faire, vor allem menschenwürdige Behandlung, das will ihnen überhaupt niemand absprechen, was also soll diese deplatzierte Unterstellung?
Doch gemäß seinen Dispositionen und jeglichen Verhältnissen, die mit ursächlich sind um zu so einer Straftat zu führen. Um auch ein möglichst mildes Strafmaß anzustreben.
Aber nicht unabhängig davon, auf Gedeih und Verderb, auf dem Rücken eines mm Opfer, in dem diese auf nicht mehr zu toleriende Art und Weise diskreditiert werden.
Wenn du von Unschuldsvermutung sprichst und ein Urteil "in dubio pro reo" ausgeht, dann hat diese für beide Seiten zu gelten.
Wo soll da überhaupt ein Problem sein?
Was meinst du wohl ist der Grund, dass viele Rechtsanwälte den "Strafverteidiger" gar nicht erst machen wollen? Nicht jeder von ihnen bringt diese Kaltblütigkeit mit.
Und wenn einem etwas nicht passt, liebe liese, dann soll man besser seinen Mund aufmachen und nicht abhauen.
Das wäre nämlich feige.
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
Pädagogik...
Ich gebe es offen zu: ich eigne mich nicht für den Beruf des Lehrers. Generationen von Schülern, sei es an "normalen" Schulen, sei es in der Erwachsenenbildung, immer wieder den gleichen Sachverhalt zu erklären, immer wieder die gleichen, aus der Sicht des Lehrenden unsinnigen Fragen, Kommentare und Feststellungen mit Engelsgeduld aufzugreifen, zu erörtern, zu beantworten. Und am Ende fällt der Lohn recht kärglich aus. Einige Wenige nehmen das Gelehrte auf, können damit umgehen, andere verweigern sich scheinbar der Erkenntnis und die Masse döst vor sich hin....
Die Parallelen zu diesem Forum sind verblüffend. Und doch: weil "wir" doch ein Ratgeber sind ( ), sollte man nicht müde werden, auch juristische Zusammenhänge wieder und wieder zu erläutern. Herr Büser tut dies im Fernsehen auch immer wieder und das, ohne einen Fragesteller deswegen als "tatsachenresistent" oder gar als "dumm" zu bezeichnen.
Es geht doch einerseits um den stillen Leser im Netz, der womöglich in gleicher Richtung denkt, aber gern hier gegebene Erklärungen aufnimmt. Und andererseits um die Richtigstellung des hier Veröffentlichten, verbunden mit der Hoffnung, Verständnis geweckt zu haben.
Was die Tätigkeit eines Anwaltes und die eines Strafverteidigers im Besonderen anbelangt, mag man vor dem Hintergrund des seit Jahrzehnten geltenden Rechts das geäußerte Rechtsempfinden schnell abtun. Aber deswegen muß man ja nicht gleich die "Rechtsstaatskeule" schwingen. Es lassen sich ja unzählige Beispiele konstruieren, wo sich in der Tat zwischen den anwaltlichen Pflichten und dem menschlichen Empfinden eine Kluft auftut. Dazu muß man nicht auf den Anwalt und Vater zurückgreifen, der jemanden verteidigen soll, der ein Kind mißbraucht und getötet hat. Wenn mir im Rahmen einer solchen Diskussion der Spiegel vorgehalten wird mit dem Bemerken, ob ich die "porkoiden Züge" im Spiegelbild als Folge meiner "déformation professionelle" erkenne, dann ist das doch die Herausforderung, Gelerntes und Gelebtes auf seine fortbestehende Berechtigung zu überprüfen.
Was wäre denn, wenn man, um die Konsequenz zu vermeiden, daß ein Anwalt verpflichtet ist, belastende Umstände zu verschweigen, falls er nicht zur Offenbarung durch den Mandanten ermächtigt wird, das Gesetz änderte, etwa in dem Stile:
Ich kann und will diese Überprüfung an dieser Stelle nicht vorwegnehmen. Ich stelle die von mir ersonnene These ("Rechtsänderung") einfach zur Debatte. Ich tue das genau an dieser Stelle (auch wenn die Diskussion bereits in eine etwas andere Richtung abgedriftet ist), weil erfahrungsgemäß ein eigenständiger Strang nicht angenommen wird
Und ich erlaube mir, schon mal einen "Brocken" in die Diskussion zu werfen:
Durch die Streichung des Wortes "unabhängiges" wird die Freiheit des Anwaltes gegenüber Weisungen des Gerichtes aufgehoben. Folge in letzter Konsequenz ist, daß Äußerungen eines Gerichtes als zulässig denkbar wären, wie etwa "Sie haben zu verteidigen, wie ich es Ihnen sage..." Eine effektive Verteidigung, die dem Gericht sehr genau auf die (Verfahrens-) Finger schaut, wird dadurch zumindest erschwert, womöglich gar unmöglich gemacht. Mit dem in der Verfassung verankerten Gedanken der Rechtsschutzgewährung (vgl. z. B. Art. 19 Abs. 4 GG) wäre das nicht vereinbar. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus jenen 12 Jahren deutscher Geschichte, die tausendjähriges Unheil gebracht haben, zeigen, daß es nicht nur verfassungsgemäß zustande gekommener Gesetze bedarf, sondern auch einer effektiven, ja, auch parteilichen und von den übrigen Justizbeteiligten unabhängigen Interessenwahrnehmung durch Anwälte. Nur so lassen sich "Verurteilungstendenzen" (oder Schlimmeres) anprangern und aufbrechen.
In gleichem Maße problematisch erscheint mir die Bindung des Anwaltes an die Gerechtigkeit bis hin zu der These, die Gerechtigkeit über die (erklärten) Interessen des Mandanten zu stellen. Das beginnt schon mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Kaum ein Begriff ist schwerer zu fassen, als gerade dieser. Häufig geht es doch um ein Gerechtigkeitsempfinden, also mehr um eine subjektive und höchstpersönliche Einstellung zum Sachverhalt, die unter Umständen bei ein und derselben Person sich wandelt, je nach eigener Betroffenheit oder Sympathie für eine der Prozeßparteien. Ein derart unscharfer Begriff ist kaum geeignet, den Pflichtenkreis eines Anwaltes zu umschreiben.
Oder die Offenbarungspflicht in meinem Beispiel. Welcher Mandant wird seinem Anwalt noch etwas wahrheitsgemäß berichten, wenn er damit rechnen muß, daß sein eigener Anwalt, den er schließlich auch noch bezahlt, diese Berichte gegen verwendet, ja sogar verwenden muß. Einer der Grundpfeiler der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt würde damit aufgehoben. Ohne auf den von GasGerd angesprochenen - in der Praxis wahrscheinlich sehr seltenen - Fall eingehen zu wollen, läßt sich meines Erachtens feststellen, daß durch eine derartige Offenbarungspflicht der Anwalt, weil ihm aus Angst vor drohender Repression wichtige Informationen vorenthalten werden, an der Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten gehindert wird. Gibt der Mandant im vertraulichen Gespräch die Tat zu, kann der Anwalt seine Strategie darauf einrichten und durch Geständnis usw. eine milde Strafe erwirken, oder aber durch verschweigen der belastenden Umstände Lücken in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft zugunsten des Mandanten nutzen. Diese Entscheidungsfreiheit ist dem Anwalt genommen, bestünde eine Offenbarungspflicht, mit der weiteren Konsequenz, daß ein strafmilderndes Geständnis des Beschuldigten nicht mehr möglich wäre.
So, und nun kommt ihr!
Die Parallelen zu diesem Forum sind verblüffend. Und doch: weil "wir" doch ein Ratgeber sind ( ), sollte man nicht müde werden, auch juristische Zusammenhänge wieder und wieder zu erläutern. Herr Büser tut dies im Fernsehen auch immer wieder und das, ohne einen Fragesteller deswegen als "tatsachenresistent" oder gar als "dumm" zu bezeichnen.
Es geht doch einerseits um den stillen Leser im Netz, der womöglich in gleicher Richtung denkt, aber gern hier gegebene Erklärungen aufnimmt. Und andererseits um die Richtigstellung des hier Veröffentlichten, verbunden mit der Hoffnung, Verständnis geweckt zu haben.
Was die Tätigkeit eines Anwaltes und die eines Strafverteidigers im Besonderen anbelangt, mag man vor dem Hintergrund des seit Jahrzehnten geltenden Rechts das geäußerte Rechtsempfinden schnell abtun. Aber deswegen muß man ja nicht gleich die "Rechtsstaatskeule" schwingen. Es lassen sich ja unzählige Beispiele konstruieren, wo sich in der Tat zwischen den anwaltlichen Pflichten und dem menschlichen Empfinden eine Kluft auftut. Dazu muß man nicht auf den Anwalt und Vater zurückgreifen, der jemanden verteidigen soll, der ein Kind mißbraucht und getötet hat. Wenn mir im Rahmen einer solchen Diskussion der Spiegel vorgehalten wird mit dem Bemerken, ob ich die "porkoiden Züge" im Spiegelbild als Folge meiner "déformation professionelle" erkenne, dann ist das doch die Herausforderung, Gelerntes und Gelebtes auf seine fortbestehende Berechtigung zu überprüfen.
Was wäre denn, wenn man, um die Konsequenz zu vermeiden, daß ein Anwalt verpflichtet ist, belastende Umstände zu verschweigen, falls er nicht zur Offenbarung durch den Mandanten ermächtigt wird, das Gesetz änderte, etwa in dem Stile:
- Code:
Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege und als solches Gerechtigkeit, Recht und Gesetz verpflichtet.
....
Er hat die Interessen seines Mandanten rechtswahrend wahrzunehmen, soweit Gerechtigkeit, Recht und Gesetz ein anderes gebieten.
....
Er hat Tatsachen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit anvertraut werden und die in einer Rechtsangelegenheit entscheidungserheblich sein können, den zur Entscheidung berufenen Behörden und Gerichten auch ohne Einverständnis seines Mandanten zu offenbaren.
Ich kann und will diese Überprüfung an dieser Stelle nicht vorwegnehmen. Ich stelle die von mir ersonnene These ("Rechtsänderung") einfach zur Debatte. Ich tue das genau an dieser Stelle (auch wenn die Diskussion bereits in eine etwas andere Richtung abgedriftet ist), weil erfahrungsgemäß ein eigenständiger Strang nicht angenommen wird
Und ich erlaube mir, schon mal einen "Brocken" in die Diskussion zu werfen:
Durch die Streichung des Wortes "unabhängiges" wird die Freiheit des Anwaltes gegenüber Weisungen des Gerichtes aufgehoben. Folge in letzter Konsequenz ist, daß Äußerungen eines Gerichtes als zulässig denkbar wären, wie etwa "Sie haben zu verteidigen, wie ich es Ihnen sage..." Eine effektive Verteidigung, die dem Gericht sehr genau auf die (Verfahrens-) Finger schaut, wird dadurch zumindest erschwert, womöglich gar unmöglich gemacht. Mit dem in der Verfassung verankerten Gedanken der Rechtsschutzgewährung (vgl. z. B. Art. 19 Abs. 4 GG) wäre das nicht vereinbar. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus jenen 12 Jahren deutscher Geschichte, die tausendjähriges Unheil gebracht haben, zeigen, daß es nicht nur verfassungsgemäß zustande gekommener Gesetze bedarf, sondern auch einer effektiven, ja, auch parteilichen und von den übrigen Justizbeteiligten unabhängigen Interessenwahrnehmung durch Anwälte. Nur so lassen sich "Verurteilungstendenzen" (oder Schlimmeres) anprangern und aufbrechen.
In gleichem Maße problematisch erscheint mir die Bindung des Anwaltes an die Gerechtigkeit bis hin zu der These, die Gerechtigkeit über die (erklärten) Interessen des Mandanten zu stellen. Das beginnt schon mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Kaum ein Begriff ist schwerer zu fassen, als gerade dieser. Häufig geht es doch um ein Gerechtigkeitsempfinden, also mehr um eine subjektive und höchstpersönliche Einstellung zum Sachverhalt, die unter Umständen bei ein und derselben Person sich wandelt, je nach eigener Betroffenheit oder Sympathie für eine der Prozeßparteien. Ein derart unscharfer Begriff ist kaum geeignet, den Pflichtenkreis eines Anwaltes zu umschreiben.
Oder die Offenbarungspflicht in meinem Beispiel. Welcher Mandant wird seinem Anwalt noch etwas wahrheitsgemäß berichten, wenn er damit rechnen muß, daß sein eigener Anwalt, den er schließlich auch noch bezahlt, diese Berichte gegen verwendet, ja sogar verwenden muß. Einer der Grundpfeiler der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt würde damit aufgehoben. Ohne auf den von GasGerd angesprochenen - in der Praxis wahrscheinlich sehr seltenen - Fall eingehen zu wollen, läßt sich meines Erachtens feststellen, daß durch eine derartige Offenbarungspflicht der Anwalt, weil ihm aus Angst vor drohender Repression wichtige Informationen vorenthalten werden, an der Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten gehindert wird. Gibt der Mandant im vertraulichen Gespräch die Tat zu, kann der Anwalt seine Strategie darauf einrichten und durch Geständnis usw. eine milde Strafe erwirken, oder aber durch verschweigen der belastenden Umstände Lücken in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft zugunsten des Mandanten nutzen. Diese Entscheidungsfreiheit ist dem Anwalt genommen, bestünde eine Offenbarungspflicht, mit der weiteren Konsequenz, daß ein strafmilderndes Geständnis des Beschuldigten nicht mehr möglich wäre.
So, und nun kommt ihr!
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
ali & co.
Hoffentlich benötigt Ihr nicht in der Zukunft einen Strafverteidiger, der Eure Interessen vertritt.
Eure Phantasievorstellungen über Strafverteidiger sind wirklich putzig bis naiv.
Scheinbar stammen Eure "Erfahrungen" aus irgendwelchen billigen amerikanischen Krimiserien, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Wie Ihr bereits zugegeben habt, wart Ihr noch nicht einmal öfter bei Gerichtsverhandlungen, und zwar solchen, in denen kein Prominenter angeklagt wurde, um Euch ein reales Bild zu schaffen.
Das ist echt nur peinlich. Amüsant ist es inzwischen nicht mehr.
Eure Phantasievorstellungen über Strafverteidiger sind wirklich putzig bis naiv.
Scheinbar stammen Eure "Erfahrungen" aus irgendwelchen billigen amerikanischen Krimiserien, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Wie Ihr bereits zugegeben habt, wart Ihr noch nicht einmal öfter bei Gerichtsverhandlungen, und zwar solchen, in denen kein Prominenter angeklagt wurde, um Euch ein reales Bild zu schaffen.
Das ist echt nur peinlich. Amüsant ist es inzwischen nicht mehr.
Gast_0008- Anzahl der Beiträge : 1207
@Oldoldman
So, und nun kommt ihr!
Nö, ich bin jetzt schon schachmatt....ich weiss ja , wo meine Grenzen sind.
Bei soviel Klugheit verliert man doch gerne!
Deshalb nur ein lieber Gruss aus Bayern!
Und jetzt wünsche ich allen einen schönen Tag!
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
Ach Liese!
Nachdem die Litigations-PR-Ehrenlegion der Gagas zum wiederholten Male (GasGerd sogar von OLDOLDMAN höchstpersönlich) ihrer profunden rechtlicher UND sachlicher Unkenntnis (die der von AS in nichts nachsteht) überführt wurde, soll, ja muss es die "Herzensbildung" "richten", die natürlich nur die Lit-PR-Truppe der Claudia Dingens für sich in Anspruch nehmen kann.
Tsss.
Dabei benutzt man nun auch noch das untauglichste Hilfsmittel ever: die verschriftete Form der hochnotpeinlichen Rechtfertigungsrede für die eigene Unfähigkeit, vulgo mündliche Urteilsbegründung.
Ein Dokument dunkelster neudeutscher Rechtsgeschichte, dass an Peinlichkeit für die eigene Zunft wohl kaum noch zu übertreffen sein wird; wobei man gerade Mannheim ja ohnhein einiges (Stichwort: Harry Wörz) gewohnt ist.
Angesichts der sinnlosen Lausemädchenparade - zudem zum falschen Zeitpunkt (vor den gerichtlichen "Bekenntnissen" und erinnerten Erinnerungslücken der NK - erinnerte sich genau, wo sie Erinnerungslücken hatte), die das Gericht vorführen wollte, mit der es aber - via BUNTE - nur selbst auf das Peinlichste vorgeführt wurde, wäre es allerdings eher angebracht gewesen, sich auf die Suche nach einer ganz undeutschen richterlichen Tugend zu machen: Bescheidenheit.
Was die Blamage für die Zunft angeht, dürften wohl nach meinem aus dem RL hierher transponoerten Gefühl - in Relation zur auf die Menschen losgelassenen Zahl - mehr Richterkollegen und -innen peinlich berührt mit gesenktem Haupt, mit einem Fuß verlegene Reinigungsbewegungen auf dem Boden ausführend, vom angesprochenen Thema ablenkend reagieren, als Kollegen und -innen des RA Scherer bzgl. seines Blogs und seines Begehrens die EINZIG WAHRE SCHRIFTLICHE LITI-PR-FREIE Urteilsbegründung zu erhalten, die die peinliche Rechtsfertigungs.PR-litianei, die schon allzu lange die Hirne von BILD-Lesern verklebt, zu ersetzen.
In jedem Fall dürften die Anhäufungen von prozessualen und ermittlungstechnischen Peinlichkeiten und Donots in MA noch Generationen von Jura-Studenten retraumatische Schäden der "Fall-Bearbeitung" (wie man es hätte macen sollen) bereiten.
Der Ansturm an "Bewerbungen" für STA und Gerichte in und um Mannheim dürfte sich für Jura-Absolventen, die sich (noch) einen Namen machen wollen oder an ihre Zu(ku)nft glauben, deutlich in überschaubaren Grenzen halten.
Tsss.
Dabei benutzt man nun auch noch das untauglichste Hilfsmittel ever: die verschriftete Form der hochnotpeinlichen Rechtfertigungsrede für die eigene Unfähigkeit, vulgo mündliche Urteilsbegründung.
Ein Dokument dunkelster neudeutscher Rechtsgeschichte, dass an Peinlichkeit für die eigene Zunft wohl kaum noch zu übertreffen sein wird; wobei man gerade Mannheim ja ohnhein einiges (Stichwort: Harry Wörz) gewohnt ist.
Angesichts der sinnlosen Lausemädchenparade - zudem zum falschen Zeitpunkt (vor den gerichtlichen "Bekenntnissen" und erinnerten Erinnerungslücken der NK - erinnerte sich genau, wo sie Erinnerungslücken hatte), die das Gericht vorführen wollte, mit der es aber - via BUNTE - nur selbst auf das Peinlichste vorgeführt wurde, wäre es allerdings eher angebracht gewesen, sich auf die Suche nach einer ganz undeutschen richterlichen Tugend zu machen: Bescheidenheit.
Was die Blamage für die Zunft angeht, dürften wohl nach meinem aus dem RL hierher transponoerten Gefühl - in Relation zur auf die Menschen losgelassenen Zahl - mehr Richterkollegen und -innen peinlich berührt mit gesenktem Haupt, mit einem Fuß verlegene Reinigungsbewegungen auf dem Boden ausführend, vom angesprochenen Thema ablenkend reagieren, als Kollegen und -innen des RA Scherer bzgl. seines Blogs und seines Begehrens die EINZIG WAHRE SCHRIFTLICHE LITI-PR-FREIE Urteilsbegründung zu erhalten, die die peinliche Rechtsfertigungs.PR-litianei, die schon allzu lange die Hirne von BILD-Lesern verklebt, zu ersetzen.
In jedem Fall dürften die Anhäufungen von prozessualen und ermittlungstechnischen Peinlichkeiten und Donots in MA noch Generationen von Jura-Studenten retraumatische Schäden der "Fall-Bearbeitung" (wie man es hätte macen sollen) bereiten.
Der Ansturm an "Bewerbungen" für STA und Gerichte in und um Mannheim dürfte sich für Jura-Absolventen, die sich (noch) einen Namen machen wollen oder an ihre Zu(ku)nft glauben, deutlich in überschaubaren Grenzen halten.
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
über Gerechtigkeit und Dummheit
@Oldy
Du sagst es, eine allgemeingültige Gerechtigkeit gibt es NICHT und kann es NICHT geben.
Ich denke aus diesem Grund hat man Gesetze geschaffen, die wenigstens ein Mindestmaß an Gerechtigkeit abdecken muß!
Und was die "Dummheit" angeht - oh ja, die gibt es sehr wohl und man sollte sie auch ansprechen dürfen - ganz besonders wenn es sich um Menschen handelt, die sich eben gerade NICHT darum kümmern wollen, dass sie nicht alleine auf dieser Welt sind, denen es egal ist, dass sie ein Teil dieser Gesellschaft sind, die sich NUR darauf zurückziehen, dass ausgerechnet ihre eigene, ganz persönliche und eher egoistische "Gerechtigkeit" erfüllt wird, wie ein kleines bockiges Kind einfach nur seinen Willen durchsetzen möchte!
Und da sind sie mit der "Dummheit" doch gut bedient - gegen die kann man etwas tun! Würde man ihnen als speziellen Charakterzug "Bösartigkeit und grenzenlosen Egoismus" unterstellen müssen, blieben ihnen ja nur harte Schicksalsschläge - die man nicht mal seinem ärgsten Feind gönnen würde - damit sie endlich fühlen können, was sie anderen zumuten wollen.
Denn wir haben ja Niemanden, der nicht denken kann sondern nur solche, die nicht denken wollen - und da ist "Toleranz bis zum Schrottplatz" eher nicht angesagt......weil man damit nichts verändert sondern ganz im Gegenteil , den Dingen ihren Lauf läßt und wenn es eben für alle bergab geht......
Den juristischen Teil deiner Ausführungen will ich lieber den Juristen überlassen.......obwohl es ja auch immer alle betrifft....
Du sagst es, eine allgemeingültige Gerechtigkeit gibt es NICHT und kann es NICHT geben.
Ich denke aus diesem Grund hat man Gesetze geschaffen, die wenigstens ein Mindestmaß an Gerechtigkeit abdecken muß!
Und was die "Dummheit" angeht - oh ja, die gibt es sehr wohl und man sollte sie auch ansprechen dürfen - ganz besonders wenn es sich um Menschen handelt, die sich eben gerade NICHT darum kümmern wollen, dass sie nicht alleine auf dieser Welt sind, denen es egal ist, dass sie ein Teil dieser Gesellschaft sind, die sich NUR darauf zurückziehen, dass ausgerechnet ihre eigene, ganz persönliche und eher egoistische "Gerechtigkeit" erfüllt wird, wie ein kleines bockiges Kind einfach nur seinen Willen durchsetzen möchte!
Und da sind sie mit der "Dummheit" doch gut bedient - gegen die kann man etwas tun! Würde man ihnen als speziellen Charakterzug "Bösartigkeit und grenzenlosen Egoismus" unterstellen müssen, blieben ihnen ja nur harte Schicksalsschläge - die man nicht mal seinem ärgsten Feind gönnen würde - damit sie endlich fühlen können, was sie anderen zumuten wollen.
Denn wir haben ja Niemanden, der nicht denken kann sondern nur solche, die nicht denken wollen - und da ist "Toleranz bis zum Schrottplatz" eher nicht angesagt......weil man damit nichts verändert sondern ganz im Gegenteil , den Dingen ihren Lauf läßt und wenn es eben für alle bergab geht......
Den juristischen Teil deiner Ausführungen will ich lieber den Juristen überlassen.......obwohl es ja auch immer alle betrifft....
Gast- Gast
@Gabriele Wolff: Von "Steilvorlage" zum Eigentor ...
Soll wirklich nicht die unendliche Geschichte werden: Aber Ironie versteht 'Uns' Gaby' nie ...?
In meinem von dir oben zitierten Posting steht bereits am Ende:
Du sprichst von "Hobby-Juristen aus dem Gaga- Forum", deren Texte ich kaum lese, weil die wohl strenge Dialoge führen und keinen oberflächlichen Leser bei der Entwirrung ihrer Textbezüge supporten. Falls du deine Aussage aber auf alle "Hobby-Juristen" in der für dich häufig charakteristischen Weise verallgemeinern solltest, wäre meine Empfehlung: hüte dich vor einem solchen Pauschalurteil: Autodidakten generell zu unterschätzen, ist ein Fehler.
Gerade die Jurisprudenz ist gut dokumentiert, und es gibt zahllosen Schnelleinstiegsmöglichkeiten in Spezial- gebiete über dtv-Rechtsberater & Co. Einmal C.H.Beck quergelesen ist schon ein guter Grundeinstieg für die (meist) einfachen Fälle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlag_C._H._Beck#C._H._Beck_f.C3.BCr_Rechtswissenschaft
Und die (heute noch ...?) rote Schwarte von Oldoldman erklärt viele Fragen: Es soll ja Fälle aus dem Komplex: 'Organe der Rechtsflegel' geben, die nach der 'Krähen- theorie' für Organe der Rechtspflege ein Tabu sind, oder ...?
Wikipedia - Sarkasmus:
... Um Ironie zu erkennen – ob sarkastisch (also beißend spöttisch) oder nicht –, müssen verschiedene Teile des Gehirns zusammen- arbeiten. Wenn jemand die soziale Situation nicht versteht (beispielsweise wegen einer Beschädigung der vorderen Gehirnlappen oder wegen fehlender Übung bzw. Intelligenz), kann er Ironie – und damit auch ironischen Sarkas- mus – nicht als solche(n) identifizieren.[2] ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus#Erscheinungsformen
Schöne wäre ja, wenn du während deiner Blockaden wenigstens den Text zu Ende lesen könntest.Gabriele Wolff, 20:39 Uhr:
SteilvorlageNa, da wollen wir doch mal ›ermitteln‹, wer hier die Dinge verdreht und höchst subjektiv auf die Teilamnesie von Mitpostern setzt, um sich unentdeckt ›nackig‹ machen zu können à la: wenn’s dem Rechtbehalten dient:Demokritxyz Posting, 21.02.2012, S. 5/II, 19:00 h @Gabriele Wolff: Schon mal an die eigene Nase gefasst ...?
Anm.: OStA a.D. macht sich in ihren ‚Geisterstunden’ ‚nackig’
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63990Falsch. Es war von Anfang an bis zuletzt Deine Position, daß das Fehlen der Vollmacht eine Prozeßtaktik von Kachelmanns Anwalt gewesen sei.Demokritxyz Posting, 21.02.2012, S. 4/II, 08:56 h @Gabriele Wolff: "fast freischwebende Assoziation" ...? - Oder politisches Minimalverständnis ...?https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63910Sondern ich habe mich lediglich zum Fehlen der Prozessvollmacht in der Akte geäußert und deiner (früheren) Position widersproch- en, dass das aus prozesstak- tischen Gründen erfolgt sei ...
Ich habe es von Anfang an bis zuletzt für ein blödes Mißgeschick gehalten, wie schon aus der Überschrift meines erstens Postings zur Sache hervorgeht:Dagegen Dein erstes Posting zur Sache:Gabriele Wolff am Fr 17 Feb 2012, 16:16
Sowas Blödes...
Es wurde keine inhaltliche Entscheidung getroffen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63106Demokritxyz Posting, 17.02.2012, S. 2/II, 16:52 h @Gabriele Wolff: So aus der Schatztruhe eines ‚Hobby-Rechtsanwalts’ ...
Anm.: ‚Hobby-kollegiale Hochachtung’ in der Praxis mit ‚Knallschoten der Jurisprudenz’https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63118Mit der Nummer hab ich vor vielen Jahrzehneten bereits einen dekorierten Anwalt in der ersten Runde aufs Kreuz gelegt...Zugegeben, ich habe lange genug argumen- tiert, um Dir zu der heutigen Einsicht zu verhelfen, daß es Unfug ist, daß Kachelmanns Anwälte das Versäumnisurteil aus taktischen oder wirtschaftlichen Gründen gegen den eigenen Mandanten bewirkt haben sollen. Soweit also gut und schön.
Aber daß Du jetzt behauptest, ICH hätte die von DIR ausdauernd gepostete unsinnige Position vertreten und DU die meine, ist dann doch – ja was? »Politisches Minimalverständ- nis«?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p100-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63994
In meinem von dir oben zitierten Posting steht bereits am Ende:
Das ist eine massive Kritik am Anwalt von Kachelmann, allerdings nicht so explizit in Worte gefasst, dass auch DU das verstehst. Und ja, es gibt zumindest einen 'Hobby-Rechtsanwalt', der mit solchen 'juristischen Knallschoten' Erfahrungen hat. Nicht anderes war die implizite Aussage meiner Postings zu dieser Causa - jetzt für die 'Dackel' erklärt ...Demokritxyz Posting, 17.02.2012, S. 2/II, 16:52 h @Gabriele Wolff: So aus der Schatztruhe eines ‚Hobby-Rechtsanwalts’ ...
Anm.: ‚Hobby-kollegiale Hochachtung’ in der Praxis mit ‚Knallschoten der Jurisprudenz’Aber was hat denn Kachelmann für Rechtsanwälte? Sind die noch in der Ausbildung und hatten NIE Kontakt mit 'Hobby-Rechtsanwälten' ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63118
Den Eindruck, dass deine "Fassade" schlecht renoviert ist, teile ich. Aber einen Tipp habe ich für dich:Gabriele Wolff:
Hobbyjuristen und Beratungsresistente
Ich hoffe, daß jetzt den Profis (RA Scherer, Oldoldman) das klar geworden ist, was mir als Profi schon lange klar war: all diese Hobby-Juristen aus dem Gaga-Forum - ich muß das so formulieren, weil ......Ich möchte lediglich an etwaige unbefangene Mitleser appellieren: vernachlässigen Sie bitte die populistischen Sprüche von Hobby-Juristen und alternden Schauspielern, die Werbe-Interviews führen. Gute, engagierte, für den Mandanten arbeitende Rechtsanwälte braucht jeder von uns (auch ich habe gerade einen in Sachen Schlechtleistung bei Fassadenreno- vierung mandatiert), ......https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p100-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64007
Du sprichst von "Hobby-Juristen aus dem Gaga- Forum", deren Texte ich kaum lese, weil die wohl strenge Dialoge führen und keinen oberflächlichen Leser bei der Entwirrung ihrer Textbezüge supporten. Falls du deine Aussage aber auf alle "Hobby-Juristen" in der für dich häufig charakteristischen Weise verallgemeinern solltest, wäre meine Empfehlung: hüte dich vor einem solchen Pauschalurteil: Autodidakten generell zu unterschätzen, ist ein Fehler.
Gerade die Jurisprudenz ist gut dokumentiert, und es gibt zahllosen Schnelleinstiegsmöglichkeiten in Spezial- gebiete über dtv-Rechtsberater & Co. Einmal C.H.Beck quergelesen ist schon ein guter Grundeinstieg für die (meist) einfachen Fälle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlag_C._H._Beck#C._H._Beck_f.C3.BCr_Rechtswissenschaft
Und die (heute noch ...?) rote Schwarte von Oldoldman erklärt viele Fragen: Es soll ja Fälle aus dem Komplex: 'Organe der Rechtsflegel' geben, die nach der 'Krähen- theorie' für Organe der Rechtspflege ein Tabu sind, oder ...?
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
O-o-M
Ich nehme mein hut für dich, soviel geduld, und so gute erklärungen. (obwohl ob du miranda1 uberzeugt hast ?)
Hast dich mal uberlegt BP von eine grössere europaischen staat zu werden?
Es gibt da eine offene stelle, für ein ausgesprochene integre alter man mit grossem demokratischen verständnis, und eine offene haltung gegenuber jeder einwohner von diesem land.
Hast dich mal uberlegt BP von eine grössere europaischen staat zu werden?
Es gibt da eine offene stelle, für ein ausgesprochene integre alter man mit grossem demokratischen verständnis, und eine offene haltung gegenuber jeder einwohner von diesem land.
Gast- Gast
Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
Beratungsresistente
Gabriele Wolff Heute um 01:33
Ich hoffe, daß jetzt den Profis (RA Scherer, Oldoldman) das klar geworden ist, was mir als Profi schon lange klar war: all diese Hobby-Juristen aus dem Gaga-Forum - ich muß das so formulieren, weil sich ja noch keiner von denen dazu bekannt hat, AlexRe zu sein, der sich zweier juristischer Staatsexamina berühmt und aus unbekannten Gründen auf die RA-Zulassung verzichtet hat - mißbilligen Strafverteidigung, weil die der gerechten Strafe im Weg steht.
Da nutzt kein Hinweis auf den gesetzlichen Auftrag von Rechtsanwälten, der unmittelbar mit der Beweislastpflicht des Staates korrespondiert. Sie propagieren Rechtspopulismus, und stehen damit in einer Linie mit Schauspielern, die nix können und die wegen des Verlustes an physischer Knackigkeit im Trüben fischen müssen.
Hohle Nüsse, die ein Zero an Persönlichkeit und ein Nachlassen der körperlichen Attraktivität mit populistischer Ranschmeiße ausgleichen müssen. Das alles im Rahmen einer Werbung für eine Sendung eines Privatsenders:
Falsche Antwort Gabriele Wolff, das war ganz und gar daneben.
Ich bewege mich keinesegs vom Grundgesetz ab, wenn ich hinterfrage, warum ein Anwalt auf Freispruch hinarbeiten darf, wenn er Kenntnis von der Schuld seines Mandanten hat.
Recht hat etwas mit Moral zu tun, Frau Staatsanwältin. Ich hätte nie gedacht, Ihnen das mal unter die Nase reiben zu müssen! Aber der momentan herrschende Zeitgeist lässt eben unter einigen Juristen keine andere Meinung zu - meine erst recht nicht.
....und nein, ich bin weder AlexRe noch GasGerd. Ich bin einfach nur ich ohne juristische Ausbildung.
Gast- Gast
Miranda1
Jetzt muß ich echt laut lachen......WARUM stellst DU eine Frage wenn DU die Antwort angeblich kennst - und das als bekennende Nicht-Juristin?Falsche Antwort Gabriele Wolff, das war ganz und gar daneben.
Warum hinterfragst DU nicht bei dem Anwalt, der angeblich WEIß, dass der Mandant schuldig ist?Ich bewege mich keinesegs vom Grundgesetz ab, wenn ich hinterfrage, warum ein Anwalt auf Freispruch hinarbeiten darf, wenn er Kenntnis von der Schuld seines Mandanten hat.
Wende dich einfach an die Anwaltskammer oder bist DU nur zu geizig die Gebühren dafür zahlen zu müssen?...denn umsonst arbeiten die wohl auch nicht.....
Und jetzt möchte ich dich mal fragen:
Offensichtlich sind ja viele Mandanten schuldig, was dann auch die Verurteilung "beweist"......
Gilt das "Wissen um die Schuld des Mandanten" NUR wenn er dem Anwalt die Tat gesteht oder sollte der Anwalt auch wissen, dass sein Mandant schuldig ist wenn er Akteneinsicht hatte und die Beweise kennt?
Soviel Intelligenz sollte man doch einem Juristen zugestehen, dass er das erkennt....oder?
Dann müßte ein Anwalt ja immer den Mandanten in die Pfanne hauen und dürfte nix anderes mehr machen....Schlußfolgerung daraus wäre, dass es keine Verteidiger mehr geben muß.......die unschuldig Angeklagten werden ja sowieso freigesprochen und die schuldig angeklagten müssen nicht mehr verteidigt werden....
Zuletzt von steffi am Di 21 Feb 2012, 23:47 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
O-O-M for President?
Um Gottes Willen... L I E S E!!!!
Du solltest dringend etwas gegen Deine Grippe tun
Du solltest dringend etwas gegen Deine Grippe tun
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
moin moin
Ich bestehe darauf, dass ich kein Jurist bin und auch nie werden will/wollte. Trotzdem habe ich Respekt vor ihnen, solange sie ebenfalls Respekt anderen gegenüber bezeugen.
Und jetzt meines kleines Glaubensbekenntnis.......
Ich glaube an die Bibel, die uns alles was uns Menschen betrifft erklärt. Sogar den Respekt vor dem Staatswesen.
Ich glaube an den Teil der UN-Charta der uns den Respekt vor der Menschenwürde aufzeigt.
Ich glaube an unser Grundgesetz das dem deutschen Volk seinen Respekt in dieser Welt wiedergegeben hat.
usw. usw. ABER alle haben eines gemeinsam. Ihre Inhalte werden von uns Menschen mißbraucht. Das glaube ich auch....
Und jetzt meines kleines Glaubensbekenntnis.......
Ich glaube an die Bibel, die uns alles was uns Menschen betrifft erklärt. Sogar den Respekt vor dem Staatswesen.
Ich glaube an den Teil der UN-Charta der uns den Respekt vor der Menschenwürde aufzeigt.
Ich glaube an unser Grundgesetz das dem deutschen Volk seinen Respekt in dieser Welt wiedergegeben hat.
usw. usw. ABER alle haben eines gemeinsam. Ihre Inhalte werden von uns Menschen mißbraucht. Das glaube ich auch....
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
@uvondo: Warum beschränkst du dich nicht auf Bibel-Zitate ...?
uvondo:
Ich glaube an die Bibel, die uns alles, was uns Menschen betrifft, erklärt. Sogar den Respekt vor dem Staatswesen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p120-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64040
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
auf die Antwort kommst Duselbst nicht...???
@uvondo: Warum beschränkst du dich nicht auf Bibel-Zitate ...?
damit User (hört sich ähnlich an wie Lo(o)ser) wie Du nicht nur dummes Zeug schreiben und Foren mit Links dichtknallen. Lies mal öfters Deine Einlassungen, auch die persönlichenTexte, und Du wirst feststellen, dass Du auch als Egoist eine Fehlbesetzung bist. In Deinem starren Glauben, dass sich alles um Dich zu drehen hat, hast Du den Halt unter Deinen Füssen verloren, so Du den je hattest. Das ist leider so.
damit User (hört sich ähnlich an wie Lo(o)ser) wie Du nicht nur dummes Zeug schreiben und Foren mit Links dichtknallen. Lies mal öfters Deine Einlassungen, auch die persönlichenTexte, und Du wirst feststellen, dass Du auch als Egoist eine Fehlbesetzung bist. In Deinem starren Glauben, dass sich alles um Dich zu drehen hat, hast Du den Halt unter Deinen Füssen verloren, so Du den je hattest. Das ist leider so.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
Demokritxyz Heute um 12:03
Ist die Bibel nicht eigentlich eines der ältesten Gesetzbücher ?
Zumindest die Gebote sind es definitiv.
Zumindest die Gebote sind es definitiv.
Gast_0008- Anzahl der Beiträge : 1207
Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
steffi Heute um 11:46Falsche Antwort Gabriele Wolff, das war ganz und gar daneben.
Jetzt muß ich echt laut lachen......WARUM stellst DU eine Frage wenn DU die Antwort angeblich kennst - und das als bekennende Nicht-Juristin?
Ich bewege mich keinesegs vom Grundgesetz ab, wenn ich hinterfrage, warum ein Anwalt auf Freispruch hinarbeiten darf, wenn er Kenntnis von der Schuld seines Mandanten hat.
Warum hinterfragst DU nicht bei dem Anwalt, der angeblich WEIß, dass der Mandant schuldig ist?
Wende dich einfach an die Anwaltskammer oder bist DU nur zu geizig die Gebühren dafür zahlen zu müssen?...denn umsonst arbeiten die wohl auch nicht.....
Und jetzt möchte ich dich mal fragen:
Offensichtlich sind ja viele Mandanten schuldig, was dann auch die Verurteilung "beweist"......
Gilt das "Wissen um die Schuld des Mandanten" NUR wenn er dem Anwalt die Tat gesteht oder sollte der Anwalt auch wissen, dass sein Mandant schuldig ist wenn er Akteneinsicht hatte und die Beweise kennt?
Soviel Intelligenz sollte man doch einem Juristen zugestehen, dass er das erkennt....oder?
Dann müßte ein Anwalt ja immer den Mandanten in die Pfanne hauen und dürfte nix anderes mehr machen....Schlußfolgerung daraus wäre, dass es keine Verteidiger mehr geben muß.......die unschuldig Angeklagten werden ja sowieso freigesprochen und die schuldig angeklagten müssen nicht mehr verteidigt werden....
Meine Frage lautete in etwa, woher nimmt ein Anwalt die moralische Rechtfertigung einen schuldigen Angeklagten "freizupauken" - das ist nicht mein Verständnis von Recht und Ordnung.
Bitte meine Frage nicht verdrehen und daraus schlussfolgern, ich würde einem Schuldigen eine angemessene Verteidigung absprechen wollen. Freispruch trotz Schuld ist aber nicht angemessen. Ist das jetzt bei Dir angekommen?
Gast- Gast
Miranda1 Heute um 12:21
Hast Du es immer noch nicht begriffen ?
Was hat Verteidigung mit Moral zu tun ?
Das ist nicht der Job eines Verteidigers.
Und was soll das ? Freispruch trotz Schuld ?
Habe noch nie gehört, daß ein Richter sagt:
Ich spreche den Angeklagten frei, obwohl er schuldig ist.
Einen Freispruch trotz Schuld gibt es nicht.
Was hat Verteidigung mit Moral zu tun ?
Das ist nicht der Job eines Verteidigers.
Und was soll das ? Freispruch trotz Schuld ?
Habe noch nie gehört, daß ein Richter sagt:
Ich spreche den Angeklagten frei, obwohl er schuldig ist.
Einen Freispruch trotz Schuld gibt es nicht.
Gast_0008- Anzahl der Beiträge : 1207
Ups zum Aschermittwoch!
"Unter anderem sei die Erinnerung des Opfers nicht konkret genug."
http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/vergewaltigung-nicht-bewiesen-freispruch-1.914324
http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/vergewaltigung-nicht-bewiesen-freispruch-1.914324
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
Tala Heute um 12:25
Hast Du es immer noch nicht begriffen ?
Was hat Verteidigung mit Moral zu tun ?
Das ist nicht der Job eines Verteidigers.
Und was soll das ? Freispruch trotz Schuld ?
Habe noch nie gehört, daß ein Richter sagt:
Ich spreche den Angeklagten frei, obwohl er schuldig ist.
Einen Freispruch trotz Schuld gibt es nicht.
Die Verteidigung gehört zum Rechtssystem und das hat durchaus etwas mit Moral zu tun. Unser Rechtssystem baut auf Moral auf. Das scheinen einige Experten auszublenden. Das kannst Du nicht einfach ausklammern. Ohne Moral könntest Du das Rechtssystem in die Tonne treten.
Gast- Gast
Gesetz, Recht, Moral und Zeitgeist
Zwei Dinge, die ich insoweit anmerken möchte.Miranda1, 22.02.2012, 11:29 h, schrieb:Recht hat etwas mit Moral zu tun, Frau Staatsanwältin. Ich hätte nie gedacht, Ihnen das mal unter die Nase reiben zu müssen! Aber der momentan herrschende Zeitgeist lässt eben unter einigen Juristen keine andere Meinung zu - meine erst recht nicht.
________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p120-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64036
Eine Meinung zuzulassen, bedeutet doch nicht, sie in jedem Falle unwidersprochen im Raum stehen zu lassen. Was am Ende richtiger erscheint, bleibt dem jeweiligen Betrachter vorbehalten.
Recht und Moral sind schon isoliert betrachtet schwierige Begriffe. Gerade wenn es um Moral geht, spielt der beklagte Zeitgeist eine nicht unerhebliche Rolle. Es gab (und gibt) Rechtsordnungen, in denen der Hinweis auf die Moral verstärkt in die einfache Gesetzgebung eingeflossen ist, etwa als "Programm-Paragraphen" zu Beginn eines Regelungsabschnittes, in denen die Aufgabe der nachfolgenden Normen erklärt und an eine vorherrschende Wertvorstellung gebunden wurde
Hier diente die Bezugnahme auf die sozialistische Moral und die sozialistischen Beziehungen dazu, die jeweiligen Grundsatzentscheidungen des ZKs, ohne daß es einer Gesetzesänderung bedurfte, zum Gesetzesinhalt zu machen. So wurde der politisch diktierte Zeitgeist Gegenstand der rechtlichen Regelung.§ 15. Verantwortungsbewußte Rechtsausübung. (1) Die den Bürgern und Betrieben auf der Grundlage dieses Gesetzes gewährten Rechte sind entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und-; ihrer Zweckbestimmung auszuüben.
(2) Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden.
[...]Zweites Kapitel
Wohnungsmiete
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen
§ 94. Aufgaben und Ziele. (1) Der sozialistische Staat gewährleistet jedem Bürger und seiner Familie das Recht auf Wohnraum. Die staatliche Wohnungspolitik wird durch den Wohnungsneubau, die Modernisierung, den Um- und Ausbau, die Erhaltung und rationelle Nutzung des Wohnungsfonds sowie durch die gerechte Verteilung des Wahnraums verwirklicht.
(2) Die Bestimmungen über die Wohnungsmiete regeln die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Mietergemeinschaften und Vermietern sowie zwischen Mietern untereinander. Sie fördern die Initiative der Betriebe und Bürger bei der. Verwirklichung der staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Sie, dienen der Sicherung der Rechte und der Erfüllung der Pflichten aus dem Mietverhältnis, der Pflege, Erhaltung und Modernisierung des Wohnraums und der Entwicklung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern im Wohngebiet.
___________
Zivilgesetzbuch der DDR
vgl.: http://www.verfassungen.de/de/ddr/zivilgesetzbuch75.htm
Der Gesetzgeber nach dem Grundgesetz, wie auch der historische Gesetzgeber des BGB, haben sich gegen eine derart weitgehende Öffnung entschieden und Moralvorstellungen bewußt weitgehend ausgeklammert.
Ich will an dieser Stelle allerdings nicht verschweigen, daß es auch im geltenden Recht derartige Generalklauseln gibt (Treu- und Glauben; der Billigkeit entsprechend; wider die guten Sitten, usw.).
Hintergrund war die Absicht, eine Regelung zu schaffen, die, ausgehend von einmal getroffenen Wertentscheidungen, Bestand hat und Rechtssicherheit bietet und eben nicht den sich wandelnden Moralvorstellungen unterworfen und - wie auf die Spitze getrieben behauptet wird - der Beliebigkeit des Alltäglichen anheim gegeben ist.
Für den Gesetzgeber nach dem GG gilt zudem, daß wesentliche Entscheidungen unter dem Vorbehalt des Parlamentes stehen, wozu eben auch grundlegende Fragen des anwaltlichen Rechtes, seine Stellung im System der Justiz und die damit verbundenen moralischen Fragen gehören. Hintergrund dafür ist die Vorstellung, daß über grundlegende Wertentscheidungen ein breiter gesellschaftlicher Konsenz herbeigeführt, die Abänderbarkeit erschwert und dadurch Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Zugleich dient der parlamentarische Prozeß dazu, den bewirkten Vorteil mit gleichzeitig entstehenden Nachteilen abzugleichen und abzuwägen.
All dies führt dazu, daß sich die Rechtsanwendung vorrangig an dem geschriebenen Recht zu orientieren hat, mit der Folge, daß moralische Gesichtspunkte weitgehend außer Betracht bleiben. Lediglich aus der Erfahrung der "12 Jahre" ist es zu verdanken, daß der Gesichtspunkt des "Rechtes" als übergeordnete, ungeschriebene und dem Menschen als solchem innewohnende Kategorie als bindend für die Rechtsanwendung anzusehen ist.
Daß all dieses nicht unproblematisch ist, will ich nicht bestreiten. Das gilt sowohl für die Theorie (s. o.), als auch für die Rechtsanwendung, etwa bei der Auslegung durch Gerichte. Das Problem ist im übrigen nicht auf Anwälte in der Funktion als Verteidiger beschränkt. Man denke nur an den katholischen Priester, dem in Ausübung seines seelsorgerischen Amtes eine schwerwiegende Straftat gebeichtet wird (Stichwort: Beichtgeheimnis).
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Miranda1
Das EINFACHSTE der Welt wäre gewesen, wenn DU eine echte, genaue Fragestellung gebracht hättest!Bitte meine Frage nicht verdrehen und daraus schlussfolgern, ich würde einem Schuldigen eine angemessene Verteidigung absprechen wollen. Freispruch trotz Schuld ist aber nicht angemessen. Ist das jetzt bei Dir angekommen?
Dann "müßtest" DU auch NICHT eine "Verdrehung deiner Frage" unterstellen....
Deine "in-etwa-Frage" impliziert ja, dass ein Anwalt genau DAS tut MIT dem Wissen um die Schuld des Mandanten!Meine Frage lautete in etwa, woher nimmt ein Anwalt die moralische Rechtfertigung einen schuldigen Angeklagten "freizupauken" - das ist nicht mein Verständnis von Recht und Ordnung.
Wenn DU nicht einen ganz konkreten und nachweislichen Fall dazu hast....ist deine "in-etwa-Frage" schon mal nur Theorie!
Wissen um die Schuld, bedeutet definitiv ein GESTÄNDNIS des Angeklagten seinem Verteidiger gegenüber!
Jeder Anwalt wird dir dann sagen, dass er den Angeklagten NICHT gnadenlos "rauspauken" würde aber er wird nach mildernden Umständen suchen, was wohl auch seine Aufgabe ist.
WAS aber sicher NICHT die Aufgabe eines Strafverteidigers ist - ist die Ermittlung der Schuld seines Mandanten und aufgrund von "Ahnung" anhand der Beweislage wird kein Verteidiger seinen Mandanten zum Geständnis zwingen....DAS wäre eher die Aufgabe der STA oder des Gerichtes.....
Könnte man ja mal drüber nachdenken, oder?
Gast- Gast
steffi Heute um 12:46
Danke Steffi.
Nach Miranda1's Logik, sollte anscheinend kein Schuldiger einen Rechtsbeistand bekommen, der ihn adäquat vertritt . Ich geb es auf, das hat wirklich keinen Sinn.
Nach Miranda1's Logik, sollte anscheinend kein Schuldiger einen Rechtsbeistand bekommen, der ihn adäquat vertritt . Ich geb es auf, das hat wirklich keinen Sinn.
Gast_0008- Anzahl der Beiträge : 1207
Nochmal
Miranda1:Bitte meine Frage nicht verdrehen und daraus schlussfolgern, ich würde einem Schuldigen eine angemessene Verteidigung absprechen wollen. Freispruch trotz Schuld ist aber nicht angemessen. Ist das jetzt bei Dir angekommen?
louise- Anzahl der Beiträge : 2244
Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
Tala Heute um 12:59
Danke Steffi.
Nach Miranda1's Logik, sollte anscheinend kein Schuldiger einen Rechtsbeistand bekommen, der ihn adäquat vertritt . Ich geb es auf, das hat wirklich keinen Sinn.
Habe ich das geschrieben? Nein!
- Ich gebe es auch auf. Danke für`s Gespräch.
Gast- Gast
Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)
Miranda1:
Aber dein Satz bedeutet ja , dass die Schuld nachgewiesen IST - bitte wie soll dann ein Verteidiger einen Freispruch erreichen?
Beantragen kann er ja was er will...allerdings würde er sich vielleicht selbst zum "Clown" machen wenn die Schuld einwandfrei erwiesen ist, oder?
Moralisch kann man aber manchmal fragen ob eine Schuld immer eine Schuld ist......da müßte man sich die Motive anschauen....
Denk an Frau Bachmeier - ich hätte den Mörder meines Kindes wohl auch getötet, wäre ich in ihrer Situation gewesen aber rechtlich betrachtet durfte sie es nicht....
Wäre ich ihr "Richter" gewesen, hätte ich alle möglichen mildernden Umstände für sie gesucht um sie möglichst wenig zu bestrafen denn bestraft war sie schon durch den Tod ihres Kindes, der wohl schlimmer ist als alles andere...nur mal so als Beispiel, dass Moral und Recht nicht immer als Paar auftreten kann....
Pauschal gesagt : NEIN, das wäre NICHT angemessen.Freispruch trotz Schuld ist aber nicht angemessen.
Aber dein Satz bedeutet ja , dass die Schuld nachgewiesen IST - bitte wie soll dann ein Verteidiger einen Freispruch erreichen?
Beantragen kann er ja was er will...allerdings würde er sich vielleicht selbst zum "Clown" machen wenn die Schuld einwandfrei erwiesen ist, oder?
Moralisch kann man aber manchmal fragen ob eine Schuld immer eine Schuld ist......da müßte man sich die Motive anschauen....
Denk an Frau Bachmeier - ich hätte den Mörder meines Kindes wohl auch getötet, wäre ich in ihrer Situation gewesen aber rechtlich betrachtet durfte sie es nicht....
Wäre ich ihr "Richter" gewesen, hätte ich alle möglichen mildernden Umstände für sie gesucht um sie möglichst wenig zu bestrafen denn bestraft war sie schon durch den Tod ihres Kindes, der wohl schlimmer ist als alles andere...nur mal so als Beispiel, dass Moral und Recht nicht immer als Paar auftreten kann....
Gast- Gast
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