Urheberrecht beachten!
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Urheberrecht beachten!
@all:
Nachdem Alice (https://ratlos-im-netz.forumieren.com/stammtisch-f4/die-bar-ist-eroffnet-t3-500.htm#740) das Thema Zitate aus anderen Internetquellen, insbesondere Bilderzitate angesprochen hat, habe ich mich im Rundumschlag schlau gemacht:
1. Geht bitte davon aus, daß alle bunten Bildchen dem Urheberrecht unterliegen und nur wenige "gemeinfrei" sind.
2. Der Urheber allein bestimmt, wie und in welchem Unfange sein Werk "benutzt" werden darf. Zur Nutzung gehört auch die Veröffentlichung z. B. im Internet. Die Tatsache, daß ein Werk (Bild oder Text) im Internet veröffentlicht wurde, gestattet nicht, das Werk darüberhinaus weiter zu verbreiten, etwa durch Abbildung usw. in diesem Forum.
3. Zulässig sind unter engen Voraussetzungen Zitate. Das gilt sowohl für Bilder als auch für Texte. Zitiert werden darf frei nur zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa weil das Zitat zur Untermauerung eines eigenen Standpunktes dienen soll oder zur Illustration einer Erkenntnis. Stets muß aber die eigene (wissenschaftliche) Leistung im Vordergrund stehen.
4. Jedes Zitat muß eine vollständige Quellenangabe enthalten. Umstritten ist insoweit, ob ein Internetlink als Quellenangabe ausreichend ist, weil derartige Ziele Veränderungen unterworfen sind.
5. Frei und unbedenklich ist das Einstellen eines Links auf das zitierte Werk, etwa auf ein Bild oder einen Text. Dies stellt weder ein Zitat noch ein Plagiat oder eine (ohne Genehmigung unzulässige) Weiterverbreitung eines Werkes dar.
Auch wenn hier im Forum Vieles durchaus mit wissenschaftlichem Hintergrund diskutiert wird und der Begriff der wisschenschaftlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit zulässigen Zitaten weit ausgelegt wird, bitte ich inständig darum, mit Zitaten, gleich welcher Form, ob im Text oder als Avatar äußerst vorsichtig zu sein. Im Zweifel lieber einen Link eingeben, als das Bildchen hier zu zeigen.
Bei Texten dürfte die Angelegenheit weniger gravierend sein. Aus einem Spiegelartikel unter Nennung der Quelle zu zitieren, verletzt das Urheberrecht nicht, wenn dies im Zusammenhang mit der Darstellung einer eigenen Auffassung geschieht. Problematisch (und daher lieber nicht) ist das Hinstellen eines Zitates mit den Worten "das spricht für sich".
Gerade bei Avataren heißt es "Vorsicht!" Ein Gemälde eines auch noch so unbekannten Künstlers als Avatar ist ohne Zweifel eine Urheberrechtsverletzung, selbst dann, wenn es zuvor (ohne Genehmigung des Künstlers) von eigener Hand in anderen Farben abgemalt wurde...
Nachdem Alice (https://ratlos-im-netz.forumieren.com/stammtisch-f4/die-bar-ist-eroffnet-t3-500.htm#740) das Thema Zitate aus anderen Internetquellen, insbesondere Bilderzitate angesprochen hat, habe ich mich im Rundumschlag schlau gemacht:
1. Geht bitte davon aus, daß alle bunten Bildchen dem Urheberrecht unterliegen und nur wenige "gemeinfrei" sind.
2. Der Urheber allein bestimmt, wie und in welchem Unfange sein Werk "benutzt" werden darf. Zur Nutzung gehört auch die Veröffentlichung z. B. im Internet. Die Tatsache, daß ein Werk (Bild oder Text) im Internet veröffentlicht wurde, gestattet nicht, das Werk darüberhinaus weiter zu verbreiten, etwa durch Abbildung usw. in diesem Forum.
3. Zulässig sind unter engen Voraussetzungen Zitate. Das gilt sowohl für Bilder als auch für Texte. Zitiert werden darf frei nur zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa weil das Zitat zur Untermauerung eines eigenen Standpunktes dienen soll oder zur Illustration einer Erkenntnis. Stets muß aber die eigene (wissenschaftliche) Leistung im Vordergrund stehen.
4. Jedes Zitat muß eine vollständige Quellenangabe enthalten. Umstritten ist insoweit, ob ein Internetlink als Quellenangabe ausreichend ist, weil derartige Ziele Veränderungen unterworfen sind.
5. Frei und unbedenklich ist das Einstellen eines Links auf das zitierte Werk, etwa auf ein Bild oder einen Text. Dies stellt weder ein Zitat noch ein Plagiat oder eine (ohne Genehmigung unzulässige) Weiterverbreitung eines Werkes dar.
Auch wenn hier im Forum Vieles durchaus mit wissenschaftlichem Hintergrund diskutiert wird und der Begriff der wisschenschaftlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit zulässigen Zitaten weit ausgelegt wird, bitte ich inständig darum, mit Zitaten, gleich welcher Form, ob im Text oder als Avatar äußerst vorsichtig zu sein. Im Zweifel lieber einen Link eingeben, als das Bildchen hier zu zeigen.
Bei Texten dürfte die Angelegenheit weniger gravierend sein. Aus einem Spiegelartikel unter Nennung der Quelle zu zitieren, verletzt das Urheberrecht nicht, wenn dies im Zusammenhang mit der Darstellung einer eigenen Auffassung geschieht. Problematisch (und daher lieber nicht) ist das Hinstellen eines Zitates mit den Worten "das spricht für sich".
Gerade bei Avataren heißt es "Vorsicht!" Ein Gemälde eines auch noch so unbekannten Künstlers als Avatar ist ohne Zweifel eine Urheberrechtsverletzung, selbst dann, wenn es zuvor (ohne Genehmigung des Künstlers) von eigener Hand in anderen Farben abgemalt wurde...
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Forum internum
@Oldoldman
Sehe gerade, du hast, aufmerksam und diskret wie du bist, einen private club eingerichtet... Müssen wir da zum Schlammcatchen hin? Und vor allem, darf man da auch wieder raus?
Sehe gerade, du hast, aufmerksam und diskret wie du bist, einen private club eingerichtet... Müssen wir da zum Schlammcatchen hin? Und vor allem, darf man da auch wieder raus?
Gast- Gast
Forum internum
@Alice:
Ich bitte darum. Aber nur seeehr leicht bekleidet und mit passendem Avatar aus eigener Produktion.Müssen wir da zum Schlammcatchen hin?
Aber sicher doch. Frisch geduscht, gekämmt und gesellschaftsfähig bekleidet. Allerdings muß noch der Ringrichter ernannt werden, der über die Dauer des Kampfes entscheidet. Bis dahin sind nur wet-t-shirt-contests zugelassenUnd vor allem, darf man da auch wieder raus?
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
gröhl!
Bär, du wächst über dich hinaus. Oder brauchst du nur eine(n), der es aus dir hinaus kitzelt?
Gast- Gast
Urheberrecht von/an Gemälden ...
Nach meinem Kenntnisstand erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Künsters, sodass mein Avatar Demokrit gemalt von Agostino Carracci (1557 –1602) genau wie seine Erotikbilder ins Kupfer gestochen nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen.Oldoldman: Gerade bei Avataren heißt es "Vorsicht!" Ein Gemälde eines auch noch so unbekannten Künstlers als Avatar ist ohne Zweifel eine Urheberrechtsverletzung, ...
http://www.kunst-fuer-alle.de/deutsch/kunst/kuenstler/poster/agostino-carracci/602/4/148468/demokrit,-der-lachende-philosoph/index.htm
http://en.wikipedia.org/wiki/File:Democritus_by_Agostino_Carracci.jpg
http://de.wikipedia.org/wiki/Agostino_Carracci
http://en.wikipedia.org/wiki/Erotic_art_of_Agostino_Carracci
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:David_Wintzer/Agostino_Carracci
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass der Eigentümer eines Gemäldes, das auch fotografieren und (evtl. Teile davon) für seine Interessen im Internet verwenden darf ...
Gast- Gast
Re: Urheberrecht beachten!
Oldoldman: Immer drann denken das die Avatare den virtuellen Schutzschild von innen nach außen durchdringen. Über den Miß Wet T-Shirt Contest ( oder was immer man dort zum besten gibt ) freut sich also die Allgemeinheit :-)
Klaus69- Anzahl der Beiträge : 461
Re: Urheberrecht beachten!
@Alice:
ich bin eben kitzelig...
@Demo:
Von dem Bildnis des Demokrit bin ich ausgegangen, daß es "gemeinfrei" ist.
Allerdings: der Eigentümer des Bildes kann eine Photographie generell untersagen und Photos nur unter Auflagen und zur bestimmten Zwecken gestatten. Dann liegt das Urheberproblem mehr bei der Photographie als bei dem Bild.
Ansonsten gilt für geschützte Gemälde, daß auch der Eigentümer des Bildes nicht ohne Genehmigung des Urhebers (Malers, Photographen) berechtigt ist, das Bild - in welcher Form auch immer - zu veröffentlichen. Vielfach behilft sich die Rechtsprechung wohl mit dem Konstrukt des weichenden Interesses, wenn es wirklich mal zum Streit zwischen Künstler und Eigentümer kommt ("Kammerkunst" - nur für's stille Kämmerlein). Aber zwischen diese Fronten sollten wir nicht geraten wollen...
@Klaus:
guter Hinweis, den ich hier nochmals in Fettdruck wiedergebe:
Denkt bitte daran, daß alle Avatare forumsweit gewählt werden! Es gibt keine unterschiedlichen Avatare für den öffentlichen und den internen Bereich!
ich bin eben kitzelig...
@Demo:
Von dem Bildnis des Demokrit bin ich ausgegangen, daß es "gemeinfrei" ist.
Allerdings: der Eigentümer des Bildes kann eine Photographie generell untersagen und Photos nur unter Auflagen und zur bestimmten Zwecken gestatten. Dann liegt das Urheberproblem mehr bei der Photographie als bei dem Bild.
Ansonsten gilt für geschützte Gemälde, daß auch der Eigentümer des Bildes nicht ohne Genehmigung des Urhebers (Malers, Photographen) berechtigt ist, das Bild - in welcher Form auch immer - zu veröffentlichen. Vielfach behilft sich die Rechtsprechung wohl mit dem Konstrukt des weichenden Interesses, wenn es wirklich mal zum Streit zwischen Künstler und Eigentümer kommt ("Kammerkunst" - nur für's stille Kämmerlein). Aber zwischen diese Fronten sollten wir nicht geraten wollen...
@Klaus:
guter Hinweis, den ich hier nochmals in Fettdruck wiedergebe:
Denkt bitte daran, daß alle Avatare forumsweit gewählt werden! Es gibt keine unterschiedlichen Avatare für den öffentlichen und den internen Bereich!
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
avatare und rechte...
@demo
es stimmt was ololdoldman in diesem punkt der rechte sagt....d.h. auch wenn man von sich selbst fotos eines fotografen hat unterliegen die rechte der veröffentlichung beim fotografen....
ich hätte z.b. das avatarbild von mir nicht vor ende letzten jahres veröffentlichen dürfen ohne erlaubnis des fotografen und weiter ohne genaue markenbezeichnung der getragenen sachen auf dem bild....so war dieser spezielle vertrag....gibt es keinen speziellen vertrag unterliegt es dem allgemeinen urheberrechtsgesetzen...
ich empfahl den mädchen immer sich wenn irgendwie möglich die rechte auf veröffentlichung vor dem fototermin schriftlich auszuhandeln wenn das nicht sowieso von der agentur gemacht wurde...
@oldoldman
wie ist das eigentlich bei hotel- oder hausprospekten etc. wenn in der homepage wände dargestellt sind mit bildern ???
es stimmt was ololdoldman in diesem punkt der rechte sagt....d.h. auch wenn man von sich selbst fotos eines fotografen hat unterliegen die rechte der veröffentlichung beim fotografen....
ich hätte z.b. das avatarbild von mir nicht vor ende letzten jahres veröffentlichen dürfen ohne erlaubnis des fotografen und weiter ohne genaue markenbezeichnung der getragenen sachen auf dem bild....so war dieser spezielle vertrag....gibt es keinen speziellen vertrag unterliegt es dem allgemeinen urheberrechtsgesetzen...
ich empfahl den mädchen immer sich wenn irgendwie möglich die rechte auf veröffentlichung vor dem fototermin schriftlich auszuhandeln wenn das nicht sowieso von der agentur gemacht wurde...
@oldoldman
wie ist das eigentlich bei hotel- oder hausprospekten etc. wenn in der homepage wände dargestellt sind mit bildern ???
Gast- Gast
Re: Urheberrecht beachten!
@Nina:
Oh je, gute Frage - nächste Frage. Ehrlich, genau weiß ich es nicht. Es gibt da den Begriff der "Panorama-Aufnahmen" bei denen unwillkürlich auch geschützte Werke mit abgebildet werden (-> keine zielgerichtete Werkveröffentlichung). Da soll wohl (???) eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegen...@oldoldman
wie ist das eigentlich bei hotel- oder hausprospekten etc. wenn in der homepage wände dargestellt sind mit bildern ???
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Re: Urheberrecht beachten!
Au weia, da hab ich den "Miss-Wet-T-Shirt-Kontest" verpasst...
MAK2- Anzahl der Beiträge : 9
Re: Urheberrecht beachten!
Hi Mak2, schön Dich auch hier zu begrüßen. Ich , weiß Du bist schon ein paaar Tage da, aber...
Klaus69- Anzahl der Beiträge : 461
Re: Urheberrecht beachten!
Uuups,dann stell ich schnell wieder ein Bildchen von mir rein,dort habe ich das alleinige Urheberrecht:)
Gast- Gast
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