„Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“
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„Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“
Fachleute sprechen von einer Gerechtigkeitslücke
Beitrag mandela Heute um 01:50
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-600.htm
faz.net
Justiz-Dilemma
Die einzige Zeugin
Es klingt wie Kapitulation - ein prominenter Jurist warnt davor, Vergewaltigungen anzuzeigen. Tatsächlich empfinden viele Opfer den Prozess als Qual, weil sich alles um ihre Glaubwürdigkeit dreht. Die Justiz steht vor einem Dilemma.
Von Julia Schaaf
Sie hat ihren späteren Vergewaltiger im Auto mitgenommen. Er ist in sie verliebt. Sie, knapp Dreißig, eine attraktive Dunkelhaarige, lässt sich zwar mit Geschenken umgarnen, ist aber nicht interessiert. Er begleitet sie in die Wohnung und fällt über sie her. Er hat früher wegen eines Tötungsdelikts im Gefängnis gesessen; der Gutachter hält ihn für gefährlich, ein Fall für die Sicherungsverwahrung - wenn die Anschuldigungen denn stimmen. Aber ihre Aussage ist widersprüchlich. Sie wirkt unsicher und hat Gedächtnislücken. Die Verteidigung versucht, sie zur Kifferin abzustempeln. Alles dreht sich um nebensächliche Details: Hat er ihr nicht dieses Handy geschenkt? Und warum hat sie dann bei der Polizei behauptet, sie habe es selbst gekauft? Mitten in der Hauptverhandlung lehnt sich einer der Richter nach vorne; mit zornigem Blick geht er die Geschädigte an: Dann habe sie also offenbar nicht die Wahrheit gesagt, allen Belehrungen zum Trotz! „Er hat sie so vorgeführt“, sagt die Berliner Opferanwältin Adelaide Stronk. Der Prozess endet mit einem Freispruch.
Entweder es ist alarmierend. Oder ein Armutszeugnis. Da sitzt vergangene Woche ein ehemaliger Generalstaatsanwalt in einer Talkshow, in der es ausgiebig um den Fall Kachelmann und ganz am Rande um die Nöte von Vergewaltigungsopfern in Partnerschaften geht, und sagt: „Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen. Für die Frau ist das eine Tortur. Sie wird durch die Mangel gedreht.“
Aus Angst schrecken viele Frauen vor einer Anzeige zurück
Prompt sprechen Opferschutzverbände von einem falschen Signal. „Das ist das Schlimmste, wenn der Bürger das Vertrauen verliert in Polizei und Justiz“, warnt ein Sprecher des Weißen Rings. Andrea Titz, Oberstaatsanwältin in München und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, stellt klar: Ohne Anzeige keine Strafverfolgung. „Das führt definitiv dazu, dass Vergewaltiger nicht bestraft werden.“ Eine Gesellschaft, die Verbrecher zur Rechenschaft ziehen will, muss sich wünschen, dass Vergewaltigungen angezeigt werden. Am besten jede. Am besten schnell.
Aus Sicht der Opfer ist die Lage anders. „Für einen ganz großen Teil der Frauen ist eine Anzeige keine Option“, sagt Carola Klein von „Lara“, dem Berliner „Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen“. Zu groß sei die Angst, es werde einem nicht geglaubt. Erst kommt die Scham, und am Ende steht man als Lügnerin da.
Der Umgang mit den Betroffenen ist behutsamer geworden
Dabei hat sich schon vieles verbessert. Jedem Vergewaltigungsopfer steht auf Staatskosten ein Anwalt zu. Bei der Polizei ist es mittlerweile üblich, dass auf Wunsch Beamtinnen die Vernehmung durchführen. Der Umgang mit den Betroffenen ist behutsamer geworden. „Ich glaube, dass sich ein ganz entscheidender Wandel im Bewusstsein vollzogen hat“, sagt die Flensburger Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt. Als sie sich vor zwanzig Jahren erstmals mit Sexualstraftaten befasste, stand auf Ermittlungsakten „angebliche Vergewaltigung“. Der Polizei war gar nicht bewusst, wie viel Misstrauen dem Opfer gegenüber in dieser Formulierung steckte. Heute ersparen in Flensburg Videovernehmungen durch speziell geschulte Kriminalbeamte den Opfern Mehrfachbefragungen. Das ist nicht überall Standard. Und natürlich, Fortbildungen zum Trotz: Befragungstechnik hat etwas mit Einfühlungsvermögen zu tun; Rüpel und Machos gibt es immer. Verteidiger, die im Gerichtssaal plötzlich auf den kurzen Rock des Opfers hinweisen. Manchmal sagen Ermittler einer Geschädigten ins Gesicht, sie sei doch psychisch krank.
Das alles allerdings hat Hansjürgen Karge nicht gemeint, als er bei „Anne Will“ über eine Tochter, die er nicht hat, die Polizei und Vergewaltigungen sprach. „Ich habe nicht über Missstände bei der Justiz geredet“, sagt der einstige Generalstaatsanwalt. „Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“ Karge sagt auch: „Der Staat ist überfordert.“ Und: „Ich habe keine Lösung.“
Das Opfer selbst wird zum wichtigsten Beweismittel
Das Dilemma der Justiz ist ein strukturelles. In den meisten Vergewaltigungsfällen gibt es weder objektive Beweise noch unbeteiligte Zeugen. Nur wenige Frauen lassen sich vom Arzt untersuchen, um Spuren zu sichern. Viele haben längst geduscht. Dadurch wird das Opfer selbst zum wichtigsten Beweismittel. Weil kaum ein Täter geständig ist, steht dann Aussage gegen Aussage. In diesem Fall stellt der Bundesgerichtshof besonders hohe Anforderungen an die Glaubwürdigkeit. Frauen in die Mangel zu nehmen, wie Karge es nennt, hat also System: Details der Tat, kritische Nachfragen, mitunter sogar zum sexuellen Vorleben, gehören zwangsläufig zum Ritual jeder Hauptverhandlung.
Das Drama für die Betroffenen ist, dass viele an gängigen Kriterien wie Konsistenz und Logik scheitern, schon weil sie an einem Trauma leiden. Da das Gehirn in Bedrohungssituationen anders arbeitet, funktioniert anschließend auch das Gedächtnis nicht normal. Der Erinnerung fehlen Details, Schilderungen bleiben unschlüssig. Das verhindert in vielen Fällen, dass Anklage erhoben wird.
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 8000 Vergewaltigungen angezeigt
Aber selbst dann bleibt fraglich, ob ein Prozess die seelische Heilung fördert. Es gibt Frauen, die Stärke daraus beziehen, die Schmach des Schweigens abzustreifen und selbst zur Handelnden zu werden. Für andere ist es eine Qual, immer wieder neu ihre Pein durchleben zu müssen. Manchmal wird die Befragung vor Gericht als Kontrollverlust erlebt - wie die Tat selbst. „Dadurch können Traumatisierungen eintreten, die schwerer zu behandeln sind als das ursprüngliche Ereignis“, sagt Beraterin Klein.
In der Fachwelt hat sich deshalb durchgesetzt, dass Betroffene selbst entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen. „Die Frauen sollen wissen, was auf sie zukommt, und die Grundbotschaft ist: Da muss niemand alleine durch“, sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Das Risiko, dass es keine Verurteilung gibt, ist hoch. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 8000 Vergewaltigungen angezeigt. In nicht einmal 1500 Fällen reicht die Beweislage für einen Prozess; gut 1000 Verfahren enden mit einer Verurteilung. Fachleute sprechen von einer Gerechtigkeitslücke. Der bff hat deshalb - lange vor den Vorwürfen gegen Kachelmann - für Anfang September einen Kongress geplant, auf dem Justiz und Polizei, Wissenschaft, Politik und Beratung gemeinsam über mögliche Verbesserungen nachdenken sollen. Die einen fordern verpflichtende Fortbildungen für Richter. Andere halten es für überfällig, die Aussagepsychologie mit Erkenntnissen der Traumaforschung nachzurüsten. Viel wäre schon gewonnen, würden bestehende Opferschutzgesetze konsequenter angewendet.
Trotz Beweisen werden viele Verfahren eingestellt
Barbara Krahé, Professorin für Sozialpsychologie in Potsdam, sagt: „Es fehlt eine Auseinandersetzung mit stereotypen Vorstellungen von Vergewaltigung.“
Erstes Beispiel: Eine Studentin lernt in ihrer Stammkneipe einen Mann kennen. Man trinkt miteinander, und sie nimmt ihn mit nach Hause. Im Lauf der Nacht wird er gewalttätig. Er fesselt sie. Er schlägt sie. Ein Nachbar, der Lärm gehört hat, wird ihr später raten, Anzeige zu erstatten. Es gibt sogar Beweise, die ihre Aussage stützen. Verletzungen. Das Chaos daheim. Die Frau zeigt schwere Symptome eines Traumas und kann ihr Studium nicht beenden. Trotzdem wird das Verfahren eingestellt. Der mutmaßliche Täter ist ein netter, eloquenter Typ. Spielchen seien das gewesen in jener Nacht, sagt er bei der Vernehmung, freiwillig, einvernehmlich - die Frau habe darauf gestanden. Die Polizei glaubt ihm.
Gängige Klischees erhöhen die Chancen einer Verurteilung
Zweites Beispiel: Die Frau ist beinahe sechzig und schon oft von ihrem Partner geschlagen worden. Man schläft getrennt. Eines Nachts steht er plötzlich in ihrem Zimmer und vergewaltigt sie. Noch im Nachthemd unter Schock rennt sie auf die Straße und fährt im Taxi zur Polizei. Juristisch ist die Sache knifflig, starr vor Schreck hat sie sich nicht einmal gewehrt. Das bringt Anklagen oft zu Fall. Das Gericht verhängt eine Haftstrafe.
Studien belegen, dass die Chancen auf Verurteilung eines Vergewaltigers steigen, je mehr Opfer, Tat und Täter gängigen Klischees entsprechen. Die Sozialpsychologie spricht deshalb von Vergewaltigungsmythen, die auch die Entscheidungen der Profis prägen: Als „richtige Vergewaltigung“ gehe am ehesten durch, wenn ein Unbekannter nachts hinter einem Busch hervorspringt. De facto passieren viele Taten daheim; vielleicht ein Drittel der Täter sind Fremde. Dazu kommen allgemein verbreitete Vorstellungen, die dem Opfer eine Mitschuld geben und den Täter entlasten, à la: Frauen bezichtigen Männer der Vergewaltigung, um sich zu rächen. Wenn Frauen sich zieren, wollen sie trotzdem. Wer einen Mann nach Hause mitnimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der sein Recht einfordert. Und natürlich der Minirock - das Mädel hat doch provoziert!
Die Quote der Falschbeschuldigungen wird maximal auf zehn Prozent geschätzt
In der Kachelmann-Talkshow stellte Moderatorin Will eine Opferanwältin vor, die schon in vielen Fällen „Frauen verteidigt“ habe. „Das war bestimmt ein Versprecher“, sagt die Sozialpsychologin Krahé. „Aber seit wann werden Opfer verteidigt? Die Frauen sind nicht die Angeklagten. Aber die Öffentlichkeit denkt so.“ Die Quote der Falschbeschuldigungen schätzt sie auf maximal zehn Prozent.
Rechtsanwältin Adelaide Stronk muss morgen zu einer Berufungsverhandlung. Eigentlich lief bisher alles ideal. Das Opfer fühlte sich gut behandelt, von der Polizei, vom Gericht. Am Ende des Prozesses stand eine hohe Haftstrafe. Trotzdem zweifelt die junge Frau heute, ob Anzeigen zu empfehlen seien. Das dauere alles so unerträglich lange. Und dann sind da diese Fotos, die der Vergewaltiger machte, nachdem er sie betäubt hatte, Nahaufnahmen ihres Intimbereichs. Sie fragt: „Müssen die jetzt schon wieder alle angucken?“
Text: F.A.S.
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E645936ABDDA94F1F85B1DB9415FBD625~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Danke Barbarella, du hast meine karikaturkritik verstanden und aus Maschera’s antwort schliesse ich auch eine sensibilität!
Die gleiche grosse sensibilität habe ich auch in einem beitrag von Oldman direkt an mich lesen können. Danke euch allen!
Ich fand schon, wenn eine frau mit zum teil von körper gerissenen kleidern, mit einem messer in der schulter steckend, blut bis zum boden tropfend und einer kleinen blutlache zwischen ihren beinen dargestellt wird und mit einem text versehen wird:
„ Wie? Vergewaltigt???
Das können Sie vielleicht denen in Mannheim erzählen…
HIER brauchen sie BEWEISE und kein Soap-Theater“!!
Dann sind da schon grenzen überschritten worden – in meinen augen.
An ende danke ich jedoch auch Oldman für diese karikatur (und für die anderen nat.), ist dadurch nat. auch einiges (zuerst überzeichnet und dann) geklärt worden.
Wenn manchmal so viel blödsinn gepostet wird, dann ist es schon unerträglich:
„Richtige vergewaltigungen finden typischerweise im krieg statt“.
„Wenn die anzeigeerstatterin eine psychische störung hat, dann täuscht sie die anschuldigungen höchstwahrscheinlich nur vor“.
„ Weil im nachbargarten gartenzwerge stehen, lügt sie wohl auch... weil sie ein reihenhaus hat…“.
Da fehlte nichts an dümmsten klischees… ausser der minirock (oder war das „Strickkleid“ DER minirock in den köpfen der verurteiler?).
Maschera:
Nur mal ein extremes beispiel aus der jüngsten zeit zu honoraren:
und85-Jährige kämpft um Entschädigung
Lehman-Opfer aus Hannover soll 23.000 Euro an Anwalt zahlen
23.000 Euro Honorar hat ein Anwalt eingestrichen, der eine 85-Jährige im Streit um eine Entschädigung nach der Lehman-Pleite vertrat. Weil sich die Seniorin gegen die hohe Anwaltsrechnung wehrt, sieht sie sich nun strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt – der Anwalt hat sie wegen Prozessbetrugs angezeigt.
…Die 85-Jährige ging auf das Angebot ein. Der Anwalt will mit ihr eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen haben. Darin beansprucht er Einigungsgebühren, die das gesetzlich vorgeschriebene Honorar um das bis zu 14,79-Fache übersteigen. Bei Durchsetzung des gesamten Anspruchs von 60.000 Euro Schadensersatz hätte ihm nach seiner Berechnung die Hälfte des Betrages zugestanden. Strittig ist, ob die Seniorin die Vereinbarung selbst unterschrieben hatte. Zu einer Klage gegen die Sparkasse kam es dann erst gar nicht. Als in Hannover die ersten Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher ausfielen, verglich sich das Geldinstitut mit den meisten Lehman-Anlegern. Ursula I. erhielt 45.000 Euro, die auf das Konto des Anwalts überwiesen wurden, der als Treuhänder auftrat. Darüber hinaus überwies die Sparkasse ihm 75 Prozent und damit rund 2800 Euro seiner gesetzlich festgesetzten Anwaltsgebühren. Dass der Anwalt diese Zahlung von der Sparkasse erhalten hat, soll er der Seniorin bis zum Ende des Mandats verschwiegen haben.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Lehman-Opfer-aus-Hannover-soll-23.000-Euro-an-Anwalt-zahlen
Da wird doch niemand glauben, dass kachelmanns anwälte ihm nur täglich den maulkorb aufsetzen und den knebel in den hals stecken… Da werden täglich pro kachelmann artikel lanciert, da wird beeinflusst und gekauft. Da macht allein herr kachelmann schon dampf – auch mit maulkorb…20 minuten online
…Horrende Anwaltshonorare
Auch Kachelmanns Anwaltskosten sorgten im Verwaltungsrat für kritische Fragen. Ein Insider geht vorsichtig geschätzt von bisherigen Anwaltshonoraren in der Höhe von 300 000 Franken aus.
Allein seine in Deutschland angeheuerten Staranwälte Ralf Höcker und Reinhard Birkenstock verrechen täglich 4000 respektive 5000 Euro. Hinzu kommen zwei Anwälte in Zürich.
http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/28379343
Ein sehr asymmetrischer kampf!
Zu den ganz neuen täglichen Kachelmann-suchwort-spitzenreitern „die rechtsanwaeldin“ aber auch „Rita’s“ und der totalen nichtauffindbarkeit unseres forums (nur bei suchwort: "kachelmann") können sich insider mit kopf gedanken machen.
mandela- Anzahl der Beiträge : 227
Bist Du verwirrt?
Was ist los mit Dir, Mandela?
Du wirfst hier alles durcheinander, wie in einer Gemüsesuppe.
Das ist eher Propaganda, aber hat nichts mit wirklichen Interessen zu tun.
Du rennst JEDEM Artikel hinterher, der irgendwie danach riecht, dass Anwälte "Schweine" sein müssen.
Tatsache ist aber, dass es zig Tausende davon gibt und höchstwahrscheinlich weit über 90 % ihre Arbeit ordentlich machen.
Ich weiß nicht, was DU von Beruf bist, aber auch da wird es schwarze Schafe geben - bist Du jetzt deshalb auch so eines?
Übrigens, wenn Du bei Google "Elsenfalle" eingibst, ist dieses Forum wohl an Nr. 1 oder 2.
Wobei das ja wohl nicht wichtig ist. Man kann bei einer Suchmaschine bis zu 10 Schlagwörter haben für eine Seite, also sei doch etwas vorsichtiger mit Behauptungen, die sich ganz schnell als Blödsinn herausstellen können.
Eine persönliche Mei9nung sei jedem überlassen, aber nicht wenn man damit Allgemeingültigkeit und die alleinige Wahrheit vortäuschen will.
Dann bist Du nämlich nicht besser, als die von Dir verdächtigten Leute.
Du wirfst hier alles durcheinander, wie in einer Gemüsesuppe.
Das ist eher Propaganda, aber hat nichts mit wirklichen Interessen zu tun.
Du rennst JEDEM Artikel hinterher, der irgendwie danach riecht, dass Anwälte "Schweine" sein müssen.
Tatsache ist aber, dass es zig Tausende davon gibt und höchstwahrscheinlich weit über 90 % ihre Arbeit ordentlich machen.
Ich weiß nicht, was DU von Beruf bist, aber auch da wird es schwarze Schafe geben - bist Du jetzt deshalb auch so eines?
Übrigens, wenn Du bei Google "Elsenfalle" eingibst, ist dieses Forum wohl an Nr. 1 oder 2.
Wobei das ja wohl nicht wichtig ist. Man kann bei einer Suchmaschine bis zu 10 Schlagwörter haben für eine Seite, also sei doch etwas vorsichtiger mit Behauptungen, die sich ganz schnell als Blödsinn herausstellen können.
Eine persönliche Mei9nung sei jedem überlassen, aber nicht wenn man damit Allgemeingültigkeit und die alleinige Wahrheit vortäuschen will.
Dann bist Du nämlich nicht besser, als die von Dir verdächtigten Leute.
Gast- Gast
Leider aus Zeitgründen nur ein "kurzer" Anriß...
... und daher ganz ohne Zitate.
Um sich dem Thema "Strafprozeß und Opferschutz" (ich möchte das nicht ausschließlich auf Frauen beschränken, auch wenn hier im Zusammenhang mit Vergewaltigungen sich ein Schwerpunkt liegt) wie auch "Gerechtigkeitslücke" sinnvoll zu nähern, ist es m. E. notwendig, danach zu fragen, was soll und kann eine Verfahrensregel leisten, welche Gründe haben den historischen Gesetzgeber bewogen, um sich dann der Gesetzeswirklichkeit zu widmen. Alles in Allem eine veritable Doktorarbeit in unterschiedlichen Disziplinen, denn die rein juristische Seite ist mit Sicherheit nur ein Aspekt.
An anderer Stelle (Fundstelle ist mir entfallen) habe ich bereits darauf hingewiesen, Strafrecht (aber auch Strafprozeßrecht) sei "Täter-Recht", weil es um die Ermittlung, den Nachweis strafbaren Tuns einer Person, sowie die ihr zurechenbare individuelle Schuld geht. Zwangsläufig findet daher die Hauptauseinandersetzung mit dem Täter statt. Opfer werden in diesem Zusammenhang zu Beweismitteln sowohl für die Tat als solche (den objektiven Tatbestand), als auch für die Schwere der Schuld (teilweise subjektiver Tatbestand, überwiegend Strafzumessung).
Da die Ahndung strafwürdigen Verhaltens ein Eingriff in die (Freiheits-) Rechte des mutmaßlichen Täters ist, stellen die Verfahrensregeln in erster Linie sicher, daß diese Rechte des Täters gewahrt werden. Historisch steckt darin die Erfahrung, ohne derartige Regeln der Willkür der Obrigkeit ausgeliefert zu sein.
Weiter geht es im Strafrecht und damit auch im Strafprozeßrecht um die Vorstellung vom Gewaltmonopol des Staates. Im angelsächsischen Recht kommt das noch heute durch die Bezeichnung "der Staat... vs. Müller-Lüdenscheidt" zum Ausdruck. Es ist allein Recht, aber in gewissen Fällen auch die Pflicht des Staates, strafwürdiges Tun zu verfolgen und zu ahnden. Dadruch bedingt ist die Rolle der Opfer auf die Anzeige eines Sachverhaltes und - in für minderschwer gehaltenen Fällen - auf den Strafantrag beschränkt.
Ein Ausgleich zwischen (überführtem) Täter und dem Opfer ist dem Wesen des derzeit geltenden Strafrechtes fremd und findet nur am Rande statt. Im Kern eigentlich nur im Rahmen der Strafzumessung und bei Bewährungsauflagen, bei denen auch die Genugtuung für das Opfer eine Rolle spielt. Ansonsten gibt es ein paar Ansätze, etwa dem Täter-Opfer-Ausgleich nach der StPO und das sog. Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Gerade bei Letztgenanntem zeigt sich ein Dilemma des deutschen (vielleicht auch anderen) Rechts, das das Opfer auf zivilrechtliche Ausgleichsansprüche verweist, die sich regelmäßig auf Ersatzansprüche in Geld beschränken. Abgesehen davon, daß in vielen Fällen Täter zur Leistung eines solchen Schadensersatzes nicht in der Lage sind, ist einem Vergewaltigungsopfer, um beim Ausgangspunkt zu bleiben, mit der Zahlung von Schmerzensgeld nicht unbedingt geholfen. Hinzu kommt ganz praktisch, daß die Richter eines Strafprozesses vielfach überfordert scheinen, zugleich auch noch zivilrechtliche Fragen zu klären, weshalb das Adhäsionsverfahren in der Praxis wenig Beachtung findet.
In diesem Zusammenhang wird hier das Stichwort von der Gerechtigkeitslücke aufgetan. Das führt automatisch zu der philosophischen Frage, was Gerechtigkeit sei und ob sie hier auf Erden überhaupt erreicht werden kann. Nawiasky, Allgemeine Rechtslehre, hat etwas ketzerisch mal dargestellt, Gerechtigkeit sei die (menschlicher Bewertung entzogene) göttliche Gerechtigkeit und daher erst in Gottes Reich zu erzielen. Hier könne es nur um die in Gemäßheit aller in Betracht kommenden Normen ergangene Streitschlichtung (Zivilrecht) oder Wiederherstellung des Rechtsfriedens (Strafrecht) gehen (Sorry, ist nur aus dem Gedächtnis und sinngemäß wiedergegeben). Ein Beleg in diese Richtung ist die Tatsache, daß Urteile und sonstige Entscheidungen als gerecht oder ungerecht empfunden werden. Es also um eine höchst subjektive Einschätzung geht, während der Begriff der Gerechtigkeit stets im Zusammenhang mit einem vom Empfinden des Einzelnen losgelösten objektiven Prinzip gebraucht wird. Tatsächlich scheint es mir um die Diskrepanz zwischen der Rechtswirklichkeit und dem gesetzgeberischen Anspruch, einen allen betroffenen Interessen entsprechenden angemessenen Ausgleich zu geben, zu gehen. Und da hakt es beim geltenden Straf- und Strafprozeßrecht (wie auch gelegentlich bei seiner Anwendung).
Das führt mich zu den "4-Augen-Delikten". Natürlich wäre es möglich, in derartigen Fällen, etwa, wenn es um Sexualdelikte geht, eine Art Beweislastumkehr einzuführen, indem man der Unschuldvermutung für den Täter die Wahrheitsvermutung für das Opfer gegenüberstellt. Doch, auch an dieser Stelle mag sich ein Gerechtigkeitsempfinden nicht so recht einzustellen. Denn wie soll man beweisen, daß sich etwas nicht ereignet hat? Dem Vorteil, daß das Opfer nur einmal die Leidensgeschichte zu äußern brauchte, stünde die Tatsache gegenüber, daß regelmäßig nur derjenige freigesprochen würde, der durch Zeugen (oder andere Mittel) nachweisen könnte, zur Tatzeit weit genug entfernt vom Tatort gewesen zu sein. Und selbst in dieser Art Fälle bliebe dem Opfer nicht erspart, sein Martyrium zu offenbaren und höchstpersönliche Dinge von sich Preis zu geben, lediglich - aufgrund der o. g. Wahrheitsvermutung - die bohrenden Nachfragen in öffentlicher Verhandlung müßten unterbleiben.
Und dann die "Fake-Fälle". Ob es nun 10%, etwas mehr als die Hälfte oder 60% sind, ist eigentlich nicht so recht von Bedeutung. Unterstellt es seien tatsächlich jährlich 8000 angezeigte Fälle, wären für mein Rechtsempfinden 800 Fake-Opfer zu viel. Da müssen kritische Fragen erlaubt sein, so daß sich aus meiner Sicht die Beweislastumkehr verbietet.
Wie soll das Problem also gelöst werden? Wie kann ein Opfer durch Verfahrensregelungen vor ungerechtfertigter Bloßstellung seines Intimsten geschützt werden, ohne die oben genannten Nachteile auf der Seite der mutmaßlichen Täter in Kauf zu nehmen?
An dieser Stelle muß und will ich mal den Ball weitergeben. Wäre ja vielleicht auch etwas, zu dem sich Touch äußern könnte... Oder Frau Schwarzer in ihrem Blog...
Um sich dem Thema "Strafprozeß und Opferschutz" (ich möchte das nicht ausschließlich auf Frauen beschränken, auch wenn hier im Zusammenhang mit Vergewaltigungen sich ein Schwerpunkt liegt) wie auch "Gerechtigkeitslücke" sinnvoll zu nähern, ist es m. E. notwendig, danach zu fragen, was soll und kann eine Verfahrensregel leisten, welche Gründe haben den historischen Gesetzgeber bewogen, um sich dann der Gesetzeswirklichkeit zu widmen. Alles in Allem eine veritable Doktorarbeit in unterschiedlichen Disziplinen, denn die rein juristische Seite ist mit Sicherheit nur ein Aspekt.
An anderer Stelle (Fundstelle ist mir entfallen) habe ich bereits darauf hingewiesen, Strafrecht (aber auch Strafprozeßrecht) sei "Täter-Recht", weil es um die Ermittlung, den Nachweis strafbaren Tuns einer Person, sowie die ihr zurechenbare individuelle Schuld geht. Zwangsläufig findet daher die Hauptauseinandersetzung mit dem Täter statt. Opfer werden in diesem Zusammenhang zu Beweismitteln sowohl für die Tat als solche (den objektiven Tatbestand), als auch für die Schwere der Schuld (teilweise subjektiver Tatbestand, überwiegend Strafzumessung).
Da die Ahndung strafwürdigen Verhaltens ein Eingriff in die (Freiheits-) Rechte des mutmaßlichen Täters ist, stellen die Verfahrensregeln in erster Linie sicher, daß diese Rechte des Täters gewahrt werden. Historisch steckt darin die Erfahrung, ohne derartige Regeln der Willkür der Obrigkeit ausgeliefert zu sein.
Weiter geht es im Strafrecht und damit auch im Strafprozeßrecht um die Vorstellung vom Gewaltmonopol des Staates. Im angelsächsischen Recht kommt das noch heute durch die Bezeichnung "der Staat... vs. Müller-Lüdenscheidt" zum Ausdruck. Es ist allein Recht, aber in gewissen Fällen auch die Pflicht des Staates, strafwürdiges Tun zu verfolgen und zu ahnden. Dadruch bedingt ist die Rolle der Opfer auf die Anzeige eines Sachverhaltes und - in für minderschwer gehaltenen Fällen - auf den Strafantrag beschränkt.
Ein Ausgleich zwischen (überführtem) Täter und dem Opfer ist dem Wesen des derzeit geltenden Strafrechtes fremd und findet nur am Rande statt. Im Kern eigentlich nur im Rahmen der Strafzumessung und bei Bewährungsauflagen, bei denen auch die Genugtuung für das Opfer eine Rolle spielt. Ansonsten gibt es ein paar Ansätze, etwa dem Täter-Opfer-Ausgleich nach der StPO und das sog. Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Gerade bei Letztgenanntem zeigt sich ein Dilemma des deutschen (vielleicht auch anderen) Rechts, das das Opfer auf zivilrechtliche Ausgleichsansprüche verweist, die sich regelmäßig auf Ersatzansprüche in Geld beschränken. Abgesehen davon, daß in vielen Fällen Täter zur Leistung eines solchen Schadensersatzes nicht in der Lage sind, ist einem Vergewaltigungsopfer, um beim Ausgangspunkt zu bleiben, mit der Zahlung von Schmerzensgeld nicht unbedingt geholfen. Hinzu kommt ganz praktisch, daß die Richter eines Strafprozesses vielfach überfordert scheinen, zugleich auch noch zivilrechtliche Fragen zu klären, weshalb das Adhäsionsverfahren in der Praxis wenig Beachtung findet.
In diesem Zusammenhang wird hier das Stichwort von der Gerechtigkeitslücke aufgetan. Das führt automatisch zu der philosophischen Frage, was Gerechtigkeit sei und ob sie hier auf Erden überhaupt erreicht werden kann. Nawiasky, Allgemeine Rechtslehre, hat etwas ketzerisch mal dargestellt, Gerechtigkeit sei die (menschlicher Bewertung entzogene) göttliche Gerechtigkeit und daher erst in Gottes Reich zu erzielen. Hier könne es nur um die in Gemäßheit aller in Betracht kommenden Normen ergangene Streitschlichtung (Zivilrecht) oder Wiederherstellung des Rechtsfriedens (Strafrecht) gehen (Sorry, ist nur aus dem Gedächtnis und sinngemäß wiedergegeben). Ein Beleg in diese Richtung ist die Tatsache, daß Urteile und sonstige Entscheidungen als gerecht oder ungerecht empfunden werden. Es also um eine höchst subjektive Einschätzung geht, während der Begriff der Gerechtigkeit stets im Zusammenhang mit einem vom Empfinden des Einzelnen losgelösten objektiven Prinzip gebraucht wird. Tatsächlich scheint es mir um die Diskrepanz zwischen der Rechtswirklichkeit und dem gesetzgeberischen Anspruch, einen allen betroffenen Interessen entsprechenden angemessenen Ausgleich zu geben, zu gehen. Und da hakt es beim geltenden Straf- und Strafprozeßrecht (wie auch gelegentlich bei seiner Anwendung).
Das führt mich zu den "4-Augen-Delikten". Natürlich wäre es möglich, in derartigen Fällen, etwa, wenn es um Sexualdelikte geht, eine Art Beweislastumkehr einzuführen, indem man der Unschuldvermutung für den Täter die Wahrheitsvermutung für das Opfer gegenüberstellt. Doch, auch an dieser Stelle mag sich ein Gerechtigkeitsempfinden nicht so recht einzustellen. Denn wie soll man beweisen, daß sich etwas nicht ereignet hat? Dem Vorteil, daß das Opfer nur einmal die Leidensgeschichte zu äußern brauchte, stünde die Tatsache gegenüber, daß regelmäßig nur derjenige freigesprochen würde, der durch Zeugen (oder andere Mittel) nachweisen könnte, zur Tatzeit weit genug entfernt vom Tatort gewesen zu sein. Und selbst in dieser Art Fälle bliebe dem Opfer nicht erspart, sein Martyrium zu offenbaren und höchstpersönliche Dinge von sich Preis zu geben, lediglich - aufgrund der o. g. Wahrheitsvermutung - die bohrenden Nachfragen in öffentlicher Verhandlung müßten unterbleiben.
Und dann die "Fake-Fälle". Ob es nun 10%, etwas mehr als die Hälfte oder 60% sind, ist eigentlich nicht so recht von Bedeutung. Unterstellt es seien tatsächlich jährlich 8000 angezeigte Fälle, wären für mein Rechtsempfinden 800 Fake-Opfer zu viel. Da müssen kritische Fragen erlaubt sein, so daß sich aus meiner Sicht die Beweislastumkehr verbietet.
Wie soll das Problem also gelöst werden? Wie kann ein Opfer durch Verfahrensregelungen vor ungerechtfertigter Bloßstellung seines Intimsten geschützt werden, ohne die oben genannten Nachteile auf der Seite der mutmaßlichen Täter in Kauf zu nehmen?
An dieser Stelle muß und will ich mal den Ball weitergeben. Wäre ja vielleicht auch etwas, zu dem sich Touch äußern könnte... Oder Frau Schwarzer in ihrem Blog...
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Insiderwissen oder eher Wichtigtuer?
"
Oh, ja, die Insider wissen alles zuerst. Angie und Brad sind schon gefühlte 100 x getrennt und die Insider wußten es und haben für diese Information vielleicht ein kleines Taschengeld bekommen?
Da die Anwaltskosten von Herrn Kaxchelmann NICHT aus unseren Steuergeldern bezahlt werden, sondern von ihm oder seiner Firma, dessen Boss er wohl ist, frag ich mich, warum läßt Du Dich auf solch ein Niveau ziehen?
Bist Du Hausmeister bei Meteomedia? Hast Angst, dass Dein Job gestrichen wird?
Oder ist es so etwas, wie Sozialneid, dass ein Kacxhelmann, der über Jahre ein Firma aufgebaut und zum Erfolg geführt hat, sich Anwälte leisten kann, die Otto Normalverbraucher nicht bezahlen kann?
Was ist es, was Dich stört?
Ein Insider geht vorsichtig geschätzt von bisherigen Anwaltshonoraren in der Höhe von 300 000 Franken aus. "
Oh, ja, die Insider wissen alles zuerst. Angie und Brad sind schon gefühlte 100 x getrennt und die Insider wußten es und haben für diese Information vielleicht ein kleines Taschengeld bekommen?
Da die Anwaltskosten von Herrn Kaxchelmann NICHT aus unseren Steuergeldern bezahlt werden, sondern von ihm oder seiner Firma, dessen Boss er wohl ist, frag ich mich, warum läßt Du Dich auf solch ein Niveau ziehen?
Bist Du Hausmeister bei Meteomedia? Hast Angst, dass Dein Job gestrichen wird?
Oder ist es so etwas, wie Sozialneid, dass ein Kacxhelmann, der über Jahre ein Firma aufgebaut und zum Erfolg geführt hat, sich Anwälte leisten kann, die Otto Normalverbraucher nicht bezahlen kann?
Was ist es, was Dich stört?
Gast- Gast
Re: „Die Strafprozessordnung ist nicht geeignet, die Frauen zu schützen.“
"Da wird doch niemand glauben, dass kachelmanns anwälte ihm nur täglich den maulkorb aufsetzen und den knebel in den hals stecken… Da werden täglich pro kachelmann artikel lanciert, da wird beeinflusst und gekauft. Da macht allein herr kachelmann schon dampf – auch mit maulkorb…
Ein sehr asymmetrischer kampf!"
Kannst Du das mal genauer erklären?
Ich glaub irgendwie nicht, dass Oldie Geld für den Kachelmann-Thread bekommen hat - und ich schwöre, mir hat auch keiner ein Angebot gemacht!!
Sie Dir doch mal den tatsächlichen Verlauf der Medienschlacht in diesem Fall an! Da haben etliche Medien - leider nichts aus dem Fall Türck gelernt - gegen Gesetzlichkeiten verstoßen, genau wissend, wenn es moirgen dafür eine EV gibt, ist es eh schon gedruckt und veröffentlicht und kann nicht wieder zurück genommen werden.
Und gesetzt den Fall, der Kachelmann ist wirklich unschuldig, könnte ja sein - dann darf er froh sein, Anwälte zu haben, die den Medien mal auf die Finger hauen.
Gast- Gast
Geht es dir um die allgemeine Vergwaltigungsproblematik oder die spezielle in der Causa Kachelmann ...?
Ich mache es mal kurz, ohne Links:
Da hat jemand bei meteomedia im März 2010(?) ausgesagt, er hätte teilweise drei Anrufe pro Tag bekommen von Frauen, die sich für Frau Kachelmann hielten.
Sabine W. hat ausgesagt, sie hätte einen anonymen Anruf bekommen, ob sie Frau S./Isabella M. sei.
Dann will Sabine W. recherchiert haben und zumindest Frau S./Isabella M. gefunden haben (SPIEGEL). Nach meiner Auffassung war das Netzwerk viel umfangreicher, und dieser anonyme Anrufer hat einen Tipp gegeben und ein Angebot gemacht.
In der sogenannten Tatnacht hat Sabine W. JK ein letztes Angebot gemacht: wenn es mit den anderen Frauen vorbei sei, könne sie damit leben (SPIEGEL).
Diese Angebot hat JK abgelehnt und ist gegangen. Daraufhin hat Sabine W. in einem optimalen Netzwerk den lange vorbereiteten Plan B. gestartet: diese Vergewaltigungsgeschichte.
Auffällig ist, dass die Anzeige, gerichtmedizinische Untersuchung, Festnahmeprobung, Verhaftung etc. SECHS(!) Wochen geheimgehalten werden konnten. Das erfordert bei moderner Presse optimale und wasserdichte Netzwerke, die er wohl nur(?) innerhalb der Schwätzinger Bande gibt.
Als Jörg Kachelmann sechs Wochen später verhaftet wurde, stand diese 'Experten' der Schwätzinger Bande sofort auf der Matte und konnten sachkundig ihren (gebrieften) Müll abladen. Und wegen der Aufhellungsgefahr musste JK sofort in U-Haft genommen werden.
Das lief dann in den Medien für die Schwätzinger Bande ganz gut, bis die Anwälte und insbesondere RA Reinhard Birkenstock mit seiner 'Ermittlungen' anfing: Gutachter außerhalb der Schwätzinger Bande.
Dann wurden im Schwätzinger Bande die Boosterraketen gezündet: Jörg Kachelmann, psychisch krank und gewalttätig: praktiziert SM-Sex und schlägt Frauen.
Nachdem das OLG Karlsruhe die Untersuchungshaft aufgehoben hat, konnte JK mit seiner Aufhellungsarbeit anfangen: Einige Pressemitteilungen zu seiner nicht monogamen Lebensweise, seinen guten Beziehungen zum Personal und den Mithäftlingen, die Kakerlaken in der U-Haft, ein Gesprächsangebot an Alice Schwarzer, die er Jahre unterstützt hat, et cetera pp. ...
Jetzt bereitet er sich auf seinen Prozess vor und kämpft auf einer Nebentask für die Klientel 'Unschuldig in Haft', weil er damit persönliche Erfahrungen sammeln musste. Das Thema arme, schwache Alpha-Else hat für ihn sicher eine ganz andere Priorität.
Was unter dem Strich rauskommt? ManN braucht u.U. sehr viel Geld um bei der Neuen Welle der Deutschen Justiz in einem Schauprozess vor dem Mediengerichtshof der Deutschen sein Recht zu bekommen.
Aber das weiß jetzt jeder. Alpha-Elsen werden in ihre Schranken gewiesen. Die deutsche Justiz ist in der Weltöffentlichkeit bis auch die Knochen blamiert - aber das stört dort gewisse (korrupte) Kreise nicht - die haben schon lange jede Sensibilität verloren - meine Meinung/ persönliche Erfahrung mit TEILEN(!) dieser Justiz ...
Da hat jemand bei meteomedia im März 2010(?) ausgesagt, er hätte teilweise drei Anrufe pro Tag bekommen von Frauen, die sich für Frau Kachelmann hielten.
Sabine W. hat ausgesagt, sie hätte einen anonymen Anruf bekommen, ob sie Frau S./Isabella M. sei.
Dann will Sabine W. recherchiert haben und zumindest Frau S./Isabella M. gefunden haben (SPIEGEL). Nach meiner Auffassung war das Netzwerk viel umfangreicher, und dieser anonyme Anrufer hat einen Tipp gegeben und ein Angebot gemacht.
In der sogenannten Tatnacht hat Sabine W. JK ein letztes Angebot gemacht: wenn es mit den anderen Frauen vorbei sei, könne sie damit leben (SPIEGEL).
Diese Angebot hat JK abgelehnt und ist gegangen. Daraufhin hat Sabine W. in einem optimalen Netzwerk den lange vorbereiteten Plan B. gestartet: diese Vergewaltigungsgeschichte.
Auffällig ist, dass die Anzeige, gerichtmedizinische Untersuchung, Festnahmeprobung, Verhaftung etc. SECHS(!) Wochen geheimgehalten werden konnten. Das erfordert bei moderner Presse optimale und wasserdichte Netzwerke, die er wohl nur(?) innerhalb der Schwätzinger Bande gibt.
Als Jörg Kachelmann sechs Wochen später verhaftet wurde, stand diese 'Experten' der Schwätzinger Bande sofort auf der Matte und konnten sachkundig ihren (gebrieften) Müll abladen. Und wegen der Aufhellungsgefahr musste JK sofort in U-Haft genommen werden.
Das lief dann in den Medien für die Schwätzinger Bande ganz gut, bis die Anwälte und insbesondere RA Reinhard Birkenstock mit seiner 'Ermittlungen' anfing: Gutachter außerhalb der Schwätzinger Bande.
Dann wurden im Schwätzinger Bande die Boosterraketen gezündet: Jörg Kachelmann, psychisch krank und gewalttätig: praktiziert SM-Sex und schlägt Frauen.
Nachdem das OLG Karlsruhe die Untersuchungshaft aufgehoben hat, konnte JK mit seiner Aufhellungsarbeit anfangen: Einige Pressemitteilungen zu seiner nicht monogamen Lebensweise, seinen guten Beziehungen zum Personal und den Mithäftlingen, die Kakerlaken in der U-Haft, ein Gesprächsangebot an Alice Schwarzer, die er Jahre unterstützt hat, et cetera pp. ...
Jetzt bereitet er sich auf seinen Prozess vor und kämpft auf einer Nebentask für die Klientel 'Unschuldig in Haft', weil er damit persönliche Erfahrungen sammeln musste. Das Thema arme, schwache Alpha-Else hat für ihn sicher eine ganz andere Priorität.
Was unter dem Strich rauskommt? ManN braucht u.U. sehr viel Geld um bei der Neuen Welle der Deutschen Justiz in einem Schauprozess vor dem Mediengerichtshof der Deutschen sein Recht zu bekommen.
Aber das weiß jetzt jeder. Alpha-Elsen werden in ihre Schranken gewiesen. Die deutsche Justiz ist in der Weltöffentlichkeit bis auch die Knochen blamiert - aber das stört dort gewisse (korrupte) Kreise nicht - die haben schon lange jede Sensibilität verloren - meine Meinung/ persönliche Erfahrung mit TEILEN(!) dieser Justiz ...
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Mandela
Toller Beitrag, sehr gute Antworten bisher, lag seit langem in Luft, streift aber sehr viele Gebiete.
Ursachen Forschung kann helfen Lösungen zu finden.
Ich greife ein Thema heraus. Was kann Otto Normalverbraucher tun, wenn er von einem betrügerischen RA reingelegt worden ist?
Welche Wege gebt es?
Welche Schritte muss er gehen?
Worauf muss er achten?
Was tun, wenn Verjährung eintritt, ehe er überhaupt erfährt was sich wie zugetragen hat?
Ursachen Forschung kann helfen Lösungen zu finden.
Ich greife ein Thema heraus. Was kann Otto Normalverbraucher tun, wenn er von einem betrügerischen RA reingelegt worden ist?
Welche Wege gebt es?
Welche Schritte muss er gehen?
Worauf muss er achten?
Was tun, wenn Verjährung eintritt, ehe er überhaupt erfährt was sich wie zugetragen hat?
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
so hab ich es noch nie gesehen
Steilvorlage?Bist Du verwirrt?
steffi Heute um 18:24
Du rennst JEDEM Artikel hinterher, der irgendwie danach riecht, dass Anwälte "Schweine" sein müssen.
Übrigens, wenn Du bei Google "Elsenfalle" eingibst, ist dieses Forum wohl an Nr. 1 oder 2.
Wobei das ja wohl nicht wichtig ist. Man kann bei einer Suchmaschine bis zu 10 Schlagwörter haben für eine Seite, also sei doch etwas vorsichtiger mit Behauptungen, die sich ganz schnell als Blödsinn herausstellen können.
Steffi, hatte ich beim Hannoveranwalt doch extra geschrieben: Extremes beispiel!
Sollte nicht heissen durchschnittliches, übliches beispiel.
Es ging eigentlich um die Kachelmannanwälte und was sie dafür „abliefern“ müssen.
„Elsenfalle“ TOLL! Wirklich TOLL!!! Soll ich jetzt was böses über frauen, ossis oder Paris Hilton sagen?
Ich sprach doch deutlich von nur EINEM suchwort des namens: “kachelmann“.
Gib doch mal zum test: „Steffi liebt demokritxyz, aber demokritxyz ist schlauer“ ein und wundere dich nicht!
Demo, ich wollte eigentlich das thema vergewaltigung loslösen vom thema kachelmann.
Selbst Kachelmann hat noch viele andere facetten… sogar positive... Da es bald genauere fakten (?) während des prozesses geben wird, halten sich z.z. viele etwas zurück… daher allgemein...
Patagon, genau wie du sehe ich gerade Oldman’s anwort als ganz hervorragend an! Das problem des betrogenen klienten würde aber dieses thema sprengen. Die gibt es immer wieder und sehr zahlreich. Noch viel zahlreicher ist aber die tatsache, dass nat. anfangs immer auch sehr gern die anwälte von ihren klienten belogen werden… „Der soll mir nur helfen, der muss nicht alles wissen“. Gibt dann wohl auch öfter nette überraschungen. Ausdrücklich meine ich nicht Birkenstock.
Oldman, so hab ich es noch nie gesehen!! Dein beitrag ist hochinteressant, erklärt mir einiges was mir nie klar war und könnte für viele journalisten eine gute basis sein.
Da kann man sogar Recht und Ästhetik (etwas) verbinden… Ich wünsche mir eine weite verbreitung deines beitrages!
Der praktisch nicht vorhandene ausgleich zwischen straftäter und opfer ist interessant.
Daher „lohnt“ es sich wohl oft eher einfach zu schweigen – für täter wie für opfer!
Auch ich als völliger laie denke nicht, dass eine „Beweislastumkehr“ helfen könnte. Bei vergewaltigung. Und „kritische fragen“ sollen auch weiter erlaubt sein, nur ist eine vergewaltigung schon etwas ganz spezielles:
Scham und grosse erniedrigung. Stelle sich mal ein mann vor.
Hat jemand einen zahn „verloren“ oder eine gebrochene nase durch eine schlägerei, dann wird gar nicht an das wort „angebliche“ „vermutliche“ opfer gedacht. Das opfer ist sicher und völlig real opfer, der täter muss nicht klar sein. Bei vergewaltigung wird sofort beides angezweifelt.
Und hier kommen wieder die üblichen klischees ins spiel vieler/einiger männer, frauen, polizisten, richter…
Es hat mich nur etwas übermannt.„Richtige vergewaltigungen finden typischerweise im krieg statt“.
„Wenn die anzeigeerstatterin eine psychische störung hat, dann täuscht sie die anschuldigungen höchstwahrscheinlich nur vor“.
„ Weil im nachbargarten gartenzwerge stehen, lügt sie wohl auch... weil sie ein reihenhaus hat…“.
Da fehlte nichts an dümmsten klischees… ausser der minirock (oder war das „Strickkleid“ DER minirock in den köpfen der verurteiler?).
Sie wollte es ja eigentlich.
Sie hat mich ja zuerst gereizt.
Wenn der mann vermögend, will sie ihm bestimmt nur eins hineinwürgen, will sein geld… die schlampe… das „arme“ anschuldigungsopfer…
Ich denke wenn diese stereotypen gedankenmuster (einer patriarchalen?) gesellschaft aufgebrochen werden, wär gleichzeitig auch schon der juristischen seite deutlich geholfen!
Wie schnell diese einfachmuster zur hand sind, zeigt auch der fall kachelmann, unabhängig davon, dass da auch juristisch viel „schief“ gelaufen ist. Wie z.b. die vergessene sofortige befragung/untersuchung kachelmanns, die riesigen lecks im justizapparat. Wobei diese lecks nat. auch geliebtes futter der massen waren und sind. Oder hat Westerwelle doch recht?
Ehe ich es vergesse: Ich kenne selbst einen richter, der vorbildlich zeugen befragt.
mandela- Anzahl der Beiträge : 227
Idiot vergewaltigt Idiotin
Habe mal gelesen, dass es früher in sogenannten "Irrenanstalten, Klapsmühlen" an der Tagesordnung gewesen ist, dass die Insassen sich als praktisch einziges Vergnügen gegenseitig vergewaltigt, oder eben nicht vergewaltigt haben.
Da hat dann das liberale Personal keinen großen Unterschied gemacht.Für das weniger liberale, meistens Nonnen, waren beide vom Teufel besessen.
Hat sich da wirklich viel geändert?
Wenn die Frau oder der Mann oder beide psychisch krank sind, können sie doch genauso vergewaltigt werden, wie solche, die als psychisch gesund angesehen werden.
Natürlich ist es wahrscheinlicher, dass jemand, der ständig irgendwelche Hirngespinste erzählt auch in diesem Fall lügt.
Aber Lügen ist ja nicht verboten, nur den Zeugen vor Gericht. Nicht aber vor der Polizei. Die Polizei kann ich anlügen so lange ich will. Der Beschuldigte kann mich allerdings hinterher wegen übler Nachrede verklagen. Manche tun das, besonders, wenn sie selbst nichts, aber der Beklagte etwas zu verlieren hat.
Und wenn der der falschen Anschuldigung beklagte aber gar kein falsches Zeugnis abgelegt, sondern die reine Wahrheit gesagt hat, nämlich: ich habe nix gemacht, kann der dann wieder den, der ihn der falschen Anschuldigung beschuldigt hat seinerseits den verklagen?
Wie geht das, Oldi?
Oldi ich bin von deinem Beitrag wirklich begeistert. Was Du da ausführst hat so viel ich weiß etwas mit Rechtsethik zu tun. Wird aber in der Uni meistens eher hobbyweise behandelt und eben nicht gebüffelt, weil bei Scheinen und Prüfungen selten relevant.
Das IST das eigentliche Dilemma.
Da hat dann das liberale Personal keinen großen Unterschied gemacht.Für das weniger liberale, meistens Nonnen, waren beide vom Teufel besessen.
Hat sich da wirklich viel geändert?
Wenn die Frau oder der Mann oder beide psychisch krank sind, können sie doch genauso vergewaltigt werden, wie solche, die als psychisch gesund angesehen werden.
Natürlich ist es wahrscheinlicher, dass jemand, der ständig irgendwelche Hirngespinste erzählt auch in diesem Fall lügt.
Aber Lügen ist ja nicht verboten, nur den Zeugen vor Gericht. Nicht aber vor der Polizei. Die Polizei kann ich anlügen so lange ich will. Der Beschuldigte kann mich allerdings hinterher wegen übler Nachrede verklagen. Manche tun das, besonders, wenn sie selbst nichts, aber der Beklagte etwas zu verlieren hat.
Und wenn der der falschen Anschuldigung beklagte aber gar kein falsches Zeugnis abgelegt, sondern die reine Wahrheit gesagt hat, nämlich: ich habe nix gemacht, kann der dann wieder den, der ihn der falschen Anschuldigung beschuldigt hat seinerseits den verklagen?
Wie geht das, Oldi?
Oldi ich bin von deinem Beitrag wirklich begeistert. Was Du da ausführst hat so viel ich weiß etwas mit Rechtsethik zu tun. Wird aber in der Uni meistens eher hobbyweise behandelt und eben nicht gebüffelt, weil bei Scheinen und Prüfungen selten relevant.
Das IST das eigentliche Dilemma.
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
pat
bei oldy vermute ich schon lange, das er einen juristisch angehauchten Beruf hat. Dafür hat er bei Insiderthemen zuviel Rechtswissen.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
Schönheit des Rechts
Es ist schön, ein hungerndes Kind zu sättigen,
ihm die Tränen zu trocknen,
ihm die Nase zu putzen,
es ist schön einen Kranken zu heilen.
Ein Bereich der Ästhetik, den wir noch nicht entdeckt haben,
ist die Schönheit des Rechts.
Über die Schönheit der Künste, eines Menschen, der Natur
Können wir uns halbwegs einigen.
Aber – Recht und Gerechtigkeit sind auch schön,
wenn sie vollzogen werden.
Heinrich Böll
mandela- Anzahl der Beiträge : 227
Anriß, 2. Teil
Zunächst einmal off-topic:
Das nur so am Rande.
Meinen Beitrag bitte nicht überbewerten. Es sind nur ein paar Allgemeinplätze als Gedankenfutter und sobald ich etwas mehr Zeit habe, werde ich daran noch etwas anknüpfen.
Ich werfe mal an dieser Stelle in paar Fragen / Gedankensplitter in die Runde.
Vielfach wird der Begriff "Opferinteressen" verwendet, denen die bestehenden Verfahrensregelungen entgegenstünden. Worin bestehen die Opferinteressen eigentlich? Alice hat (meiner Erinnerung nach) im K-Thread geschrieben, es gehe dem Opfer häufig um das Eingeständnis der Schuld durch den Täter. Ein "ja, ich habe Dir Unrecht getan..." und ein "es tut mir leid..." Kann eine strafrechtliche Verfahrensregelung dies erreichen? Wie schwer das Eingeständnis der eigenen Verfehlung, der eigenen Schuld und das ehrliche Bedauern der Verletzung des anderen fällt, mag jeder für sich bei banalen ehelichen Auseinandersetzungen beurteilen. Kindern versucht man beizubringen, daß ein allzu schnelles "es tut mir leid..." gern als "es tut mir leid, daß ich erwischt worden bin" verstanden wird, die Entschuldigung zur bloßen Floskel verkommt. Wie sollte es anders sein, wenn eine strafrechtliche Regelung, die von Außen ansetzt, dieses Eingeständnis als Tatbestand aufnimmt, um am Ende Folgen daran zu knüpfen, die sich positiv auf die Beurteilung des Täters auswirken. Auch dann wird die "Entschuldigung" zum Kalkül. "Es tut mir wirklich leid... daß ich das jetzt so sagen muß, aber sonst wird es teuer für mich".
Opferschutz, in Sexualdelikten der Schutz der Intimsphäre, wie kann er gewähleistet werden? Gerade bei den "4-Augen-Vergewaltigungen" unter Partnern geht es strafrechtlich um recht feine Nuancen, ohne daß damit das Thema der Glaubwürdigkeit angesprochen ist. Nachdem Vorsatz das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung und die Vergewaltigung der Vollzug des Verkehrs gegen den Willen des Opfers ist, kommt es u. a. darauf an, ob der entgegenstehende Wille ausdrücklich oder konkludent geäußert wurde. War der entgegenstehende Wille dem Täter zum Zeitpunkt der Tatausführung auch bekannt oder bei verständiger Würdigung offenkundig, war dieser Wille als ernsthaft zu verstehen. Das zeigt, daß es teilweise um eine zeitlupenartige Aufbereitung der Geschehnisse geht. Das läßt sich m. E. nicht bewerkstelligen, ohne eine sehr ins intime Detail gehende Befragung beider Seiten, ist also zwangsläufig mit dem Eindringen in diesem Schambereich verbunden.
Hinzu kommt, daß das Strafverfahren - zum Schutze vor Willkür - vom Grundsatz der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit ausgeht. Das bedeutet zwangsläufig, daß die in den Ermittlungen gemachten Aussagen zumindest im Wege der Verlesung, der Inaugenscheinsnahme von Bildern usw. erneut hervorgeholt und ausgebreitet werden (müssen!). Zwar kann durch zeitweiligen Ausschluß der Öffentlichkeit verhindert werden, daß die Welt allzu tiefe Einblicke in das Intimleben des Opfers erhält, aber das erneute Vorführen des Opfers als Tatobjekt bleibt ("müssen die sich die Photos ansehen", "das Tatgeschehen im Rahmen einer Zeugenaussage neu erleben").
Kann eine Verfahrens- oder Strafregelung unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Unschuldsvermutung für den Täter überhaupt auf derartige Befragungen verzichten?
Oder muß man am Ende den Tatbestand so fassen, daß jeder Verkehr ohne vorherige schriftliche, vor einem Notar, der die Ernsthaftigkeit zu prüfen hat, abzugebende Einwilligung eine Vergewaltigung ist. Und selbst dann tauchen Fragen auf, die Befragungen bis in intimste Details notwendig werden lassen können (wurde die Einwilligung widerrufen, wann, in welcher Form, war der Widerruf noch rechtzeitig vor dem Eindringen, während des Eindringens....). Klingt absurd für etwas, das so leicht als "die natürlichste Sache der Welt" bezeichnet wird. Gibt es da eine Idee, den widerstreitenden Interessen gerecht zu werden?
So, jetzt gebe ich den Ball mal wieder ab. Vielleicht habt ihr den so dringend benötigten "Geistesblitz".
Aber was soll "uns" das sagen? Die Suchfunktion von Google ist doch auch nur ein simpler Zeichenabgleich-Algorhythmus. Natürlich wird dieses Forum auch zu den Stichworten "Kleisterwerke", "Mediengerichtshof" usw. gefunden und natürlich: je ausgefallener der Suchbegriff, desto wahrscheinlicher ist es, auf den vorderen Rängen zu erscheinen. Sollen wir uns beklagen, daß wir in der Medienschlacht um dieses Thema bei den geläufigen Stichworten nur auf den hinteren Rängen befinden? Oder daß kommerzielle Anbieter viel Geld investieren, um ihre Seiten so zu optimieren, daß sie auf den vorderen Rängen erscheinen? Nachdem die heiße Schlacht am kalten Medienbüffet eröffnet worden ist, verbieten sich für die (Massen-) Medien Zurückhaltungen. Und jede Seite sponsort eben ihre Presseorgane mit Informationen, Interviews und Erklärungen. Das ist der Fluch der ersten Indiskretion. Und wenn K. für die Bunte nicht mehr taugt, dann ist eben Ballack dran, wo man sich auch die Frage stellen muß, wem diese "Seitensprung-Affaire" nutzt. Hat da der Nebenbuhler einen lahmen Zungenlöser erhalten oder doch zumindest einen Zwanziger im Rücken?google fand den Suchbegriff >Steffi liebt demokritxyz, aber demokritxyz ist schlauer< am 12.08.2010, 11:23 h und schrieb:Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3 ...20 Beiträge - 7 Autoren - Letzter Eintrag: 15. Juni
Steffi, ein justizminister „greift“ schon ein, aber nur wenn es um grosse/teure sachen geht. ... Alice liebt meine Phantasie ... Beitrag Demokritxyz Heute um 15:41 ... 05.06.2010, S. 29, 19:10 h Demokritxyz, 30.03.2010: "Wie doof muss man sein, . .... Ich habe mich einmal hintenherum schlau gemacht. ...
ratlos-im-netz.forumieren.com/.../fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-560.htm - Im Cache
Um Ihnen nur die treffendsten Ergebnisse anzuzeigen, wurden einige Einträge ausgelassen, die den 1 bereits angezeigten Treffern sehr ähnlich sind.
Sie können bei Bedarf die Suche unter Einbeziehung der übersprungenen Ergebnisse wiederholen.
Das nur so am Rande.
Meinen Beitrag bitte nicht überbewerten. Es sind nur ein paar Allgemeinplätze als Gedankenfutter und sobald ich etwas mehr Zeit habe, werde ich daran noch etwas anknüpfen.
Ich werfe mal an dieser Stelle in paar Fragen / Gedankensplitter in die Runde.
Vielfach wird der Begriff "Opferinteressen" verwendet, denen die bestehenden Verfahrensregelungen entgegenstünden. Worin bestehen die Opferinteressen eigentlich? Alice hat (meiner Erinnerung nach) im K-Thread geschrieben, es gehe dem Opfer häufig um das Eingeständnis der Schuld durch den Täter. Ein "ja, ich habe Dir Unrecht getan..." und ein "es tut mir leid..." Kann eine strafrechtliche Verfahrensregelung dies erreichen? Wie schwer das Eingeständnis der eigenen Verfehlung, der eigenen Schuld und das ehrliche Bedauern der Verletzung des anderen fällt, mag jeder für sich bei banalen ehelichen Auseinandersetzungen beurteilen. Kindern versucht man beizubringen, daß ein allzu schnelles "es tut mir leid..." gern als "es tut mir leid, daß ich erwischt worden bin" verstanden wird, die Entschuldigung zur bloßen Floskel verkommt. Wie sollte es anders sein, wenn eine strafrechtliche Regelung, die von Außen ansetzt, dieses Eingeständnis als Tatbestand aufnimmt, um am Ende Folgen daran zu knüpfen, die sich positiv auf die Beurteilung des Täters auswirken. Auch dann wird die "Entschuldigung" zum Kalkül. "Es tut mir wirklich leid... daß ich das jetzt so sagen muß, aber sonst wird es teuer für mich".
Opferschutz, in Sexualdelikten der Schutz der Intimsphäre, wie kann er gewähleistet werden? Gerade bei den "4-Augen-Vergewaltigungen" unter Partnern geht es strafrechtlich um recht feine Nuancen, ohne daß damit das Thema der Glaubwürdigkeit angesprochen ist. Nachdem Vorsatz das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung und die Vergewaltigung der Vollzug des Verkehrs gegen den Willen des Opfers ist, kommt es u. a. darauf an, ob der entgegenstehende Wille ausdrücklich oder konkludent geäußert wurde. War der entgegenstehende Wille dem Täter zum Zeitpunkt der Tatausführung auch bekannt oder bei verständiger Würdigung offenkundig, war dieser Wille als ernsthaft zu verstehen. Das zeigt, daß es teilweise um eine zeitlupenartige Aufbereitung der Geschehnisse geht. Das läßt sich m. E. nicht bewerkstelligen, ohne eine sehr ins intime Detail gehende Befragung beider Seiten, ist also zwangsläufig mit dem Eindringen in diesem Schambereich verbunden.
Hinzu kommt, daß das Strafverfahren - zum Schutze vor Willkür - vom Grundsatz der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit ausgeht. Das bedeutet zwangsläufig, daß die in den Ermittlungen gemachten Aussagen zumindest im Wege der Verlesung, der Inaugenscheinsnahme von Bildern usw. erneut hervorgeholt und ausgebreitet werden (müssen!). Zwar kann durch zeitweiligen Ausschluß der Öffentlichkeit verhindert werden, daß die Welt allzu tiefe Einblicke in das Intimleben des Opfers erhält, aber das erneute Vorführen des Opfers als Tatobjekt bleibt ("müssen die sich die Photos ansehen", "das Tatgeschehen im Rahmen einer Zeugenaussage neu erleben").
Kann eine Verfahrens- oder Strafregelung unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Unschuldsvermutung für den Täter überhaupt auf derartige Befragungen verzichten?
Oder muß man am Ende den Tatbestand so fassen, daß jeder Verkehr ohne vorherige schriftliche, vor einem Notar, der die Ernsthaftigkeit zu prüfen hat, abzugebende Einwilligung eine Vergewaltigung ist. Und selbst dann tauchen Fragen auf, die Befragungen bis in intimste Details notwendig werden lassen können (wurde die Einwilligung widerrufen, wann, in welcher Form, war der Widerruf noch rechtzeitig vor dem Eindringen, während des Eindringens....). Klingt absurd für etwas, das so leicht als "die natürlichste Sache der Welt" bezeichnet wird. Gibt es da eine Idee, den widerstreitenden Interessen gerecht zu werden?
So, jetzt gebe ich den Ball mal wieder ab. Vielleicht habt ihr den so dringend benötigten "Geistesblitz".
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Oldy,
Es gibt gewiss Möglichkeiten. Ich denke darüber nach.
Ein Beispiel wo das noch fataler zum Ausdruck kommt ist der Kunstfehler. Da macht ein Arzt einen Fehler und der Patient stirbt.
Nicht dass es nach dem Krähenprinzip schwer genug ist das nachzuweisen, ist es darüber hinaus auch noch gängige Praxis der Versicherungen den Ärzten quasi zu verbieten, den Fehler einzuräumen, bzw. die Ärzte dazu zu erpressen, es ja nicht zu zugeben. Denn dann müsste die Versicherung zahlen. Und wenn ein Arzt sich trotzdem entschuldigt, seinen Fehler einräumt und die Versicherung einmal zahlen muss, fliegt der Arzt aus der Versicherung und findet auch keine andere, die ihn versichert. Es gibt da so schwarze Listen.
Das ist gängige Praxis bei sehr vielen Institutionen.
Ja, ich denke auch, dass Schuldeingeständnisse für Opfer das Mindeste wären, was sie erwarten können und gewiss tröstlich.
Bisher läuft es aber so, wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Sehr kultiviert, sehr zivilisiert!
Ein Beispiel wo das noch fataler zum Ausdruck kommt ist der Kunstfehler. Da macht ein Arzt einen Fehler und der Patient stirbt.
Nicht dass es nach dem Krähenprinzip schwer genug ist das nachzuweisen, ist es darüber hinaus auch noch gängige Praxis der Versicherungen den Ärzten quasi zu verbieten, den Fehler einzuräumen, bzw. die Ärzte dazu zu erpressen, es ja nicht zu zugeben. Denn dann müsste die Versicherung zahlen. Und wenn ein Arzt sich trotzdem entschuldigt, seinen Fehler einräumt und die Versicherung einmal zahlen muss, fliegt der Arzt aus der Versicherung und findet auch keine andere, die ihn versichert. Es gibt da so schwarze Listen.
Das ist gängige Praxis bei sehr vielen Institutionen.
Ja, ich denke auch, dass Schuldeingeständnisse für Opfer das Mindeste wären, was sie erwarten können und gewiss tröstlich.
Bisher läuft es aber so, wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Sehr kultiviert, sehr zivilisiert!
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
oldy
wenn die Thematik rechtlich so schwierig zu fassen ist, dann kann man sich ja nur noch ins lächerliche flüchten.
Soll heißen..... alles verriegeln und verrammeln, ein 10 Zentner schweres Schloss vorhängen und die Schlüssel aufnimmerwiedersehen vernichten.
So wie Du es eben geschildert hast, sehe ich dann auch keine andere Möglichkeit als eine Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber im Beisein qualifizierter Psychologen als Gutachter. Wobei der/die Gutachter die Fähigkeit eines Profilers haben müssen.
Soll heißen..... alles verriegeln und verrammeln, ein 10 Zentner schweres Schloss vorhängen und die Schlüssel aufnimmerwiedersehen vernichten.
So wie Du es eben geschildert hast, sehe ich dann auch keine andere Möglichkeit als eine Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber im Beisein qualifizierter Psychologen als Gutachter. Wobei der/die Gutachter die Fähigkeit eines Profilers haben müssen.
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
Mandela
Vielleicht liegt es ja an mir und meiner verqueren Denkweise, aber oft verstehe ich gar nicht, was Du überhaupt sagen oder fragen willst.
"
Irgendwie bedienst Du hier so ganz bestimmte Seiten. Es ist gar nicht so, dass das "stereotype Gedankenmuster " sind und dieses ständige Gequatsche von der patriarchalen Gesellschaft. Das ist so "Emanzenmäßig" , nicht zu ende gedacht und die übliche alte Leier.
Vielleicht sind da aber auch "Erfahrungswerte" mit bei, alte Werte, die ja nun endlich abgeschaft wurden. Da gehört eben auch dazu, und das ist leider Tatsache, dass junge Frauen sich halt so anziehen bzw. eher ausziehen), um den Männer zu gefallen ( denken sie zumindest), wie oft gab es das, dass Lieschen Müller einem Promi hinterher rennt - hast Du diese Groupies schon mal real gesehen?? Wir können hier in berlin ein Lied davon singen.
Das ist KEINE Entschuldigung für eine Vergewaltigung, die gibt es nicht!
Aber das heißt nicht, dass man bestimmte Verhaltensweisen nicht sehen darf.
Und was ist den heute noch eine "Patriarchalische Gesellschaft, ich finde inzwischen eher, dass die Gesellschaft eine "Neutronische" ist und eher tot als lebendig.
"
Es hat mich nur etwas übermannt.
Sie wollte es ja eigentlich.
Sie hat mich ja zuerst gereizt.
Wenn der mann vermögend, will sie ihm bestimmt nur eins hineinwürgen, will sein geld… die schlampe… das „arme“ anschuldigungsopfer…
Ich denke wenn diese stereotypen gedankenmuster (einer patriarchalen?) gesellschaft aufgebrochen werden, wär gleichzeitig auch schon der juristischen seite deutlich geholfen!
Irgendwie bedienst Du hier so ganz bestimmte Seiten. Es ist gar nicht so, dass das "stereotype Gedankenmuster " sind und dieses ständige Gequatsche von der patriarchalen Gesellschaft. Das ist so "Emanzenmäßig" , nicht zu ende gedacht und die übliche alte Leier.
Vielleicht sind da aber auch "Erfahrungswerte" mit bei, alte Werte, die ja nun endlich abgeschaft wurden. Da gehört eben auch dazu, und das ist leider Tatsache, dass junge Frauen sich halt so anziehen bzw. eher ausziehen), um den Männer zu gefallen ( denken sie zumindest), wie oft gab es das, dass Lieschen Müller einem Promi hinterher rennt - hast Du diese Groupies schon mal real gesehen?? Wir können hier in berlin ein Lied davon singen.
Das ist KEINE Entschuldigung für eine Vergewaltigung, die gibt es nicht!
Aber das heißt nicht, dass man bestimmte Verhaltensweisen nicht sehen darf.
Und was ist den heute noch eine "Patriarchalische Gesellschaft, ich finde inzwischen eher, dass die Gesellschaft eine "Neutronische" ist und eher tot als lebendig.
Gast- Gast
Re: Mandy
"Noch viel zahlreicher ist aber die tatsache, dass nat. anfangs immer auch sehr gern die anwälte von ihren klienten belogen werden… „Der soll mir nur helfen, der muss nicht alles wissen“.
Genau deswegen, Mandy, denke ich, dass von Schirach recht hat, wenn er erst gar nicht fragt, was wirklich gewesen ist.
Demo, bitte erfinde noch ein paar super ausgefallene Begriff für unser Forum. Damit sich Maschera nicht im Urlaub nicht um unser Baby sorgen muss.
Genau deswegen, Mandy, denke ich, dass von Schirach recht hat, wenn er erst gar nicht fragt, was wirklich gewesen ist.
Demo, bitte erfinde noch ein paar super ausgefallene Begriff für unser Forum. Damit sich Maschera nicht im Urlaub nicht um unser Baby sorgen muss.
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
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