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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

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Beitrag  Andy Friend Fr 06 Jan 2012, 06:25

das Eingangsposting lautete :

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
Andy Friend
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Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 08:56

Stimmt, dale, wir errötenden, schüchternen Weibchen würden ja vor Schreck in Ohnmacht fallen beim Anblick eines nackten Mannes auf der Emma-Titelseite. Embarassed

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Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 09:01

Ist der JK-Artikel vom 06.01.2012 nicht schon wieder ein Fall für Prof. Höcker ?.
Mir scheint, der Artikel ist ziemlich alt, das Datum wird täglich aktualisiert. Nur der "Vorspann", den Andy kopiert hat, (dass es Schwarzer "ekle" und sie deshalb kein Buch schreibe...) den habe ich noch nie gelesen.

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Beitrag  GasGerd Fr 06 Jan 2012, 09:02

Nur die Gagas eklen sich nicht ;-)))

Beitrag Andy Friend Heute um 19:16
Ber DAS klingt doch irgenwie sehr verzweifelt, endzeitstimmungsmäßig...:

Ich ekle mich durchaus, insbesondere vor Dir, Deali und Luusmeitli. Deshalb gucke ich hier kaum noch rein.

Speziell zu dem Thema "Klageerzwingungsverfahren" kann aber m. E. dieser Link hier etwas zur Klärung eines wichtigen Aspekts beitragen:

Grundgesetz Aktivierer > Kachelmann und die (neuen) Medien

Diesen Kommentar unseres "Assessörchens" wollte ich Euch dann doch nicht vorenthalten. Wink
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Tala anonymouse Heute um 21:01

Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 09:07

Danke, der letzte Teil kam mir auch bekannt vor. Wird wohl immer ergänzt, damit da überhaupt was steht. Smile

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Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 09:09

Wäre sehr nett, wenn Sie das nicht als Link reinsetzen, sondern den Text zitieren. Danke.

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Beitrag  GasGerd Fr 06 Jan 2012, 09:15

Bitte / Danke / Gern geschehen

Gerade mal bei den Elsen vorbeigeguckt:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#57743

Da geht es um diesen Beitrag der ehemaligen OStA`in auf einem anwaltlichen Blog:

im Netz werden die ulkigsten Auffassungen vertreten, die man nur als Vortäuschung von Rechtskenntnissen (allerdings in Form eines untauglichen Versuchs) bezeichnen kann: da wird dem freigesprochenen Herrn Kachelmann vorgehalten, daß er noch kein Klageerzwingungsverfahren durchgeführt habe – Sie wissen, wo’s steht. Da weiß jemand nicht, was einem Klageerzwingungsverfahren alles vorausgehen muß: ein Ermittlungsverfahren, das mit einer Einstellung endet. Eine Beschwerde gegen diesen Bescheid zur Generalstaatsanwaltschaft, die zurückgewiesen wird. Erst dann kann ein Klageerzwingungsverfahren zum OLG stattfinden.

http://stscherer.wordpress.com/2011/12/16/die-unschuldsvermutung-das-unbekannte-wesen-oder-was-ist-eigentlich-eine-rechtsdrohung/#comment-986

Damit sind nun offensichtlich bei den interessierten juristischen Laien alle Klarheiten beseitigt.

Also noch einmal zur Entwirrung:

1. Herr Schwenn hat während einer Zeugenaussage der Nebenklägerin mit einem Klageerzwingungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gedroht.

2. Herr Höcker hat die NK nach dem Freispruch als "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs" bezeichnet, was Leser mit durchschnittlichem Empfängerhorizont als Vorwurf einer falschen Verdächtigung verstehen.

3. Bislang ist nicht bekannt, dass gegen die NK eine Strafanzeige erstattet wurde. Das wäre natürlich die Grundvoraussetzung für ein Klageerzwingungsverfahren, zunächst müssen ja Ermittlungen durch eine StA eingestellt und die Beschwerde dagegen von einer GStA zurückgewiesen werden.

Wie es im Moment aussieht, ist weder eine Anzeige erstattet worden noch wird ernsthaft ein Zivilverfahren gegen die NK in Erwägung gezogen. Sie wird einfach nur öffentlich als Falschverdächtigern verunglimpft.

Jetzt aber tschüss!
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Tala Heute um 20:07

Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 09:19

Es ist egal, was Schwarzer schreibt oder nicht schreibt, ob sie in Burma oder im Himmel, Hauptsache, wir müssen uns nicht mit ihr auseinandersetzen, das tut Höcker.
Gemäss Twitter kämpft JK also weiter, d.h. es wird gegen CSD ermittelt.
Werden wir irgendwann wissen, WER ihr die Tickets zugestellt hat? Wann sie die Luusmeitli kontaktierte? Wer alles an diesem lustigen Chat teilnahm? Hatte nicht CSD im Tagebuch vermerkt, dass JK nicht mehr twitterte aus Vancouver? Hat sie seine Artikel im Netz verfolgt?
Was sich liebt, das neckt sich

http://www.news.de/sport/855045466/das-wesen-des-bibers/1/

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Beitrag  dale Fr 06 Jan 2012, 09:24

Also Tala, ich befürchte, dass das nicht ruck-zuck-erledigt ist.

Das Klageerzwingungsverfahren

A. Einleitung:

Das Klageerzwingungsverfahren ist in den §§ 172 ff StPO geregelt. Das Verfahren dient zur Kontrolle des Legalitätsprinzips. Dieses verpflichtet die Staatsanwaltschaft wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten sofern gem. § 152 II StPO zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Da die Staatsanwaltschaft das Anklagemonopol besitzt (§ 152 1 StPO), darf ein Dritter in der Regel nicht selbst das gerichtliche Verfahren gegen den Beschuldigten in Gang setzen (Ausnahme: Privatklagedelikte gem. § 374 StPO). Daraus folgt: Im Falle einer Einstellung durch die Staats-
Anwaltschaft bleibt dem Dritten keine Möglichkeit, eine Anklage selbst zu erheben. Deshalb hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens zugelassen, damit die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch das Gericht noch einmal überprüft werden kann.

B. Der Ablauf des Verfahrens:

Beim Klageerzwingungsverfahren handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.

l. Stufe: Die Vorschaltbeschwerde

Voraussetzung ist zunächst die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts, § 170 II StPO. Dem Antragsteller wird ein Einstellungsbescheid mit einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung übersandt, § 171 StPO. Die Belehrungspflicht entfällt allerdings, wenn das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 II S.3 StPO unzulässig ist. Das betrifft die Privatklagedelikte (§ 374 StPO) sowie §§ 153 1, 153a 1,6 oder 153b 1 StPO desweiteren §§.153c bis 154 1 und 154b sowie 154c StPO. Das Klageerzwingungsverfahren ist auch dann unzulässig, wenn die Entscheidung einer Einstellung im Rahmen der §§ 153 ff StPO ohne gerichtliche Mitwirkung erfolgte. Ein Rückgriff auf die §§ 23 ff EGGVG ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Zudem ist das Klageerzwingungsverfahren auch ausgeschlossen, wenn eine Einstellung nach § 45 JGG erfolgte, da es sich hierbei um eine mit den §§ 153 ff StPO verwandte Vorschrift handelt.

Der Ausschluß des Verfahrens gilt jedoch nicht, wenn die Staatsanwaltschaft in Überschreitung ihrer Befugnisse handelte und
trotz des bestehenden Verdachts eines Verbrechens das Verfahren einstellte.

Der Antragsteller kann, wenn er zugleich Verletzter ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Einstellungsbescheides beim vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft (Generalstaatsanwalt beim OLG) Beschwerde einlegen, § 172 1 1StPO. Man spricht hier von der sog. Vorschaltbeschwerde.

Wenn der Antragsteller nicht zugleich Verletzter ist, bleibt ihm allenfalls die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der Begriff des ,,Verletzten" ist hierbei das wichtigste und umstrittenste Merkmal des Klageerzwingungsverfahrens.
Grundsätzlich ist der Begriff weit auszulegen. Er umfaßt Körperschaften, Gesellschaften und andere Personenvereine (§ 374 III StPO) sowie Behörden und sonstige Institutionen der öffentlichen Verwaltung.

Nach ständiger Rspr. ist Verletzter iSd § 172 StPO derjenige, der unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich
anerkannten Interessen beeinträchtigt ist. Der Antragsteller muß also ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes haben, d.h. er darf nicht wie jeder andere Staatsbürger von der Tat betroffen sein.

In der Literatur wird dagegen an das Genugtuungs- oder Vergeltungsinteresse des Betroffenen angeknüpft. Zudem wird
neuerdings auch auf den Schutzbereich der verletzten Strafrechtsnorm abgestellt. Verletzter ist danach der Träger des Rechtsgutes, gegen das sich das Delikt -zumindest auch- richtet. …………………………………………..


http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=4524

oder


Ich würde mich jetzt wirklich so sehr freuen, wenn Gabriele Wolff nicht sooooo "konsequent" wäre (das muss nämlich nicht immer die richtig Lösung sein,... Nachsicht wäre hier besser) und mir/uns die juristischen Winkelzüge bei einem Klageerzwingungsverfahren erläutern würde.

Bitte Gabriele Wolff Bussi 2
Blumen

dale

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Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 09:28

um ein klageerzwingungsverfahren durchzubringen gibt es bestimmt anwälte die darauf spezialisiert sind und ob kachelmann das überhaupt möchte, weiss NUR er und seine anwälte.....dass er weiterkämpft hat er klar im heutigen twitter gesagt, aber natürlich lässt das keine korrekten rückschlüsse zu, gegen wen er wirklich weiterkämpft......

hier im forum haben wir drei, wenn nicht vier wirkliche juristen und da kann wohl kein juristischer laie mehr dazu sagen als diese....

hier ein link zu wiki mit weiterführenden links zur allgemeinen info....das ist wohl ein sehr spezielles spezialthema, sogar unter juristen.....

http://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren

oh, seh grad, dale hat schon mehr darüber eingestellt....

Blumen

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Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 09:55

Danke für die Links und ich möchte das mal ganz vorsichtig formulieren, ich hätte daraus schon etwas gefunden, was eventuell passt.
Wie sieht es denn mit einer Privatklage aus ?
Gesetzt den Fall, JK strengt eine Privatklage gegen CSD an, während der Verhandlung stellt sich heraus, daß CSD falsch
ausgesagt hat, wird dann direkt eine Klage durch die STA. gegen CSD angestrengt ?

Wäre nett, wenn Frau Wolff sich doch mal kurz äußern könnte.
Smile Smile Smile

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Beitrag  stscherer Fr 06 Jan 2012, 10:03

Die hier in Frage kommenden Delikte sind Offizialdelikte (keine Antrags- oder Privatklagedelikte), d.h., die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen ermitteln, wenn sie einen Anfangsverdacht bejaht.

Wer die Ausführungen der StA im Plädoyer verfolgt hat, der kann sich ungefähr denken, wie die StA zu einem solchen Anfangsverdacht steht...

Trotzdem kann eine Strafanzeige gestellt werden - so wurden zB. nach meiner Kenntnis die Ermittlungen gegen Nonnenmacher & Co. von einem Rechtsanwalt in Hamburg ausgelöst. Die StA muss dann ermitteln und entscheiden, ggfs. schliessen sich Rechtsmittelverfahren an.

Die Verletzten (hier nicht schwierig zu benenn) können Strafantrag stellen (vor Ablauf bestimmter Fristen, versteht sich). Auch dies wird zu dem obigen Verfahren von Amts wegen, ggfs. zu Rechtsmitteln.

Führt das Alles nicht zu einer Anklage, kann der Verletzte über das Klageerzwingungsverfahren versuchen, doch noch eine Anklage zu erreichen.

AlexRE und sein Zwilling im Geiste (und im Fleische?) haben den subtilen Angriff auf die StA in den Worten des Kollegen RA Schwenn nicht richtig interpretiert: das war eine Polemik im besten Sinne... eigentlich verstand jeder, dass er damit der StA seine Meinung zu ihrer "Unabhängigkeit" mitteilen wollte - nun, jeder, der es verstehen wollte oder konnte. Und es diente gleichzeitig der Einschüchterung der NK, keine Frage - doch dazu hätte er ihr ja einfach nur mit einer Anzeige drohen können.

Auch übersehen sie, wie schwierig es ist, einen "unwilligen Hund zum Jagen zu tragen". Genau das ist nämlich die Herkulesaufgabe: die StA gegen ihren Willen zur Anklage zu treiben.

Selbst wenn eine solches Verfahren (beginnend mit der Strafanzeige) geplant ist, dann macht man das nicht in ein paar Tagen...

Und wenn ein solches Verfahren läuft, dann hängt es sicherlich niemand der Beteiligten/Betroffenen an die grosse Glocke - oder schickt gerade dem GasGerd/AlexRE eine Durchschrift.

Streng trennen muss man davon die Zivilklage ("Privatklage").


Zuletzt von stscherer am Fr 06 Jan 2012, 10:18 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag  dale Fr 06 Jan 2012, 10:17

Besonders interessant ab S. 35

Das Klageerzwingungsverfahren
Dissertation
zur Erlangung des Doktorgrades
der Juristischen Fakultät
der Georg-August-Universität zu Göttingen
vorgelegt
von
Edda Meyer-Krapp
aus Sande
Göttingen 2008
http://wemepes.ch/pdf-Liste/Klage-Erzwingungsverfahren.pdf

dale

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Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 10:20

Sehr geehrter Herr Scherer,
bezugnehmend auf Ihre PN an mich vor einigen Tagen, folgende Info zu Ihrer Frage :

Der Prozess wurde heute eröffnet. v.d.S. in Schutzweste.
Ihm werden 24 Std. gegeben um sich schuldig zu bekennen, erfüllt er dies, wird am Freitag weiterverhandelt. Man erhofft sich während der Verhandlung, eine Stellungnahme seinerseits zum Tatgeschehen im Fall N.H.
Meine Hoffnungen diesbezüglich sind 0.
Hoffe, diese Infos nützen Ihnen. Sobald vorhanden, werde ich hier einen Link einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tala

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Kleiner Nachschlag dale Heute um 22:17

Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 10:27

Danke Dale. Werde das mal durchackern. Wink

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty @Tala

Beitrag  dale Fr 06 Jan 2012, 10:31

Tale ich denke, dass J.Kachelmann, was immer er vor hat, z. B. auch bei einem Klageerzwingungsverfahren mit RA. Schwenn den richtigen Anwalt hat.

SPIEGEL ONLINE

27.02.2009
Tod eines ausgesetzten Schülers
Polizist verliert womöglich seinen Job


Zwei Polizisten setzten einen betrunkenen Schüler nachts an einer Landstraße aus - der Junge wurde überfahren. Einer der Beamten wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob jetzt die Revision auf. Dem 46-Jährigen droht die Entlassung und der Verlust der Pensionsansprüche………..

…….In einem ersten Verfahren vor dem Lübecker Landgericht waren beide Männer im Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung nach Kiel verwiesen.

Zu dem Prozess gegen die Beamten kam es erst, nachdem Roberts Eltern mehrere Klageerzwingungsverfahren gegen den Widerstand der Lübecker Staatsanwaltschaft anstrengten.

Der Anwalt des Ehepaares Syrokowski, Johann Schwenn, hatte sich bereits nach dem zweiten Urteil äußerst optimistisch gezeigt und betont, die Kammer habe ihr Urteil gut begründet. Es sei schwer, eine neue Revision durchzubringen, hatte Schwenn damals gesagt - und Recht behalten. "Dieses Urteil wird dafür sorgen, dass kein Polizist je wieder so handelt", hatte der erfahrene Strafverteidiger zudem gesagt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,610349,00.html


Zuletzt von dale am Fr 06 Jan 2012, 10:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

dale

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty stscherer .... fragen

Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 10:32

ihr posting:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#57762

wie immer klar verständlich... danke dafür....
dass vom gasherd nur gas kommt, das man besser nicht einamtmet war mir klar.... Laughing

meine fragen, vorausgesetzt kachelmann möchte diese klage einbringen:

ist es unumgänglich, dass kachelmann bei der STA mannheim eine diesbezügliche klage einbringen muss und erst wenn diese abgewiesen würde ist das OLG karlsruhe zuständig ???

die beweise, die ja mangelnde beweise gegen kachelmann und lügen von CSD waren, werden dann gegen sie verwendet, oder ??

gibt es nachweise darüber, dass die STA wirklich entlastende beweise gem. ihrem gesetzlichen auftrag gesucht hat ??....oder kann sie einfach die vorführung der mädchen nun umkehren und sagen: wir haben die alle nur vorgeladen um entlastende beweise zu finden NUR weil sie keine belastenden gefunden haben, die sie ja suchten.....??


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty @Tala dale Heute um 22:31

Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 10:35

Oh ja, der Fall war übel. Ich erinnere mich.
Und RA Schwenn hat ihn übernommen ? Cool. Danke. Cool

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  stscherer Fr 06 Jan 2012, 10:38

@Tala
Vielen Dank für die Informationen. Tatsächlich helfen Sie mir und ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung.

@Nina
das kann ich aus bestimmten Gründen nicht erschöpfend beantworten. Aber vielleicht hilft Frau Wolff da aus. Aber Sie haben Post.

@Dale
Hervorragende Einträge und Links, ich vergass, dies zu erwähnen.
stscherer
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Tala & the rest

Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 10:42

Wo her komt das interesse an diesem verfahren.(v.d.S) ??
Ich meine in zusammenhang mit JK?

Nur mal neugierig.

Ubrigens wünsche alle stille und laute Leser ein ganz gesundes Neues Jahr, und vorallem Oldoldman nochmals dank für die Gastfreundschaft. (Und respekt fur den unendlichen Geduld)

Liebe Gabrielle schliesse mir die anderen an, ich bin auch so ein inkonsequentes luder,und sogar JK fahrt wieder durch BadenWurtemberg; keinen grund nicht zu schreiben.
Also wenn der Lust dir packt uns das ein oder ander zu erklären; feel free..
Und wenn du kein Lust hast, verstehe ich das auch.





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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Tala & the rest liese Heute um 22:42

Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 10:52

Hoi, Liese,
weet je dat niet ? Sorry, maar dat is een soziopath en wij zijn heel geluklig dat hij in de bak is. :-) :-)

Gast_0008

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Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 10:58

ben jij ook Niral?

Ja dat weet ik, dat is een echte sociopath. En inderdaad goed dat hij in de gevangenis zit, maar ook hij heeft in mijn ogen recht op een eerlijk proces. Ben niet zeker dat hij dat daar krijgt.

Ligt daar het verband met de Casa Kachelman?

Ubrigens freue ich mich wirklich sehr über die Beitrage von Herr Scherrer!

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Tala liese Heute um 22:58 ben jij ook Niral?

Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 11:04

Niral ? Nee, ik ben Tala en ik heef geen tweede identiteit.

Weet je dat J.v.d.S. een goed leven in Lima heft ? En een peuter met een meisje van Lima ?

Denk aan Nathalie, de moeder van Nathalie en de familie Flores.

Smile

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  Gast Fr 06 Jan 2012, 11:14

Tala, je kan goed nederlands!
Nee ik wist niet dat hij een dochtertje had. Ik weet wel dat er een amerikaanse is die hem ondersteunt, geld stuurt, enz.
Ze heeft geloof ik een liedje voor hem geschreven.

Ik denk dat de situatie voor de betreffende families vreselijk is.
Vooral toen hij nog vrij was en zich zo arrogant gedroeg in de media. Maar dat kan natuurlijk nooit afdoen aan het recht op een eerlijk proces.Dat is overigens ook voor de slachtoffers enorm belangrijk.

Okay ab jetzt schreibe ich wieder deutsch. Obwohl Holländisch ist schon viel einfacher cyclops
Da werden umlauten nicht uberbewertert, sonder sind fast inexistent Wink

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 2 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann liese Heute um 23:14

Beitrag  Gast_0008 Fr 06 Jan 2012, 11:27

Bedankt Liese maar ik praat meerdere taalen. Smile

Ja, er hat sich eingebildet er käme mit allem durch, man befürchtet, daß es auch in Thailand Opfer gegeben hat. Denke auch, daß das so ist.
Ich habe eher Angst, daß er sich dort rauskauft. Gottseidank
ist die Familie Flores nicht unbekannt.
Außerdem sind die Beweise absolut sicher. Smile
Ich muß auch immer aufpassen, daß ich die Umlaute nicht ae, ue, etc. schreibe. Smile

Gast_0008

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