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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  Andy Friend Fr 06 Jan 2012, 06:25

das Eingangsposting lautete :

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Justitia Gabriele Wolff Gestern um 22:04

Beitrag  Gast_0008 Mo 23 Jan 2012, 13:25

Was ich nicht nachvollziehen kann, warum wird der Name des Spielers genannt, die Namen der drei anderen Verdächtigen aber nicht ? Dies ist für mich eine Ungleichbehandlung. M.E. nach sollte der Name eines in der Öffentlichkeit bekannten mutmaßlichen Täters frühestens bei Prozessauftakt bekanntgegeben werden.
Wo gibt es eine gesetzliche Regelung, die es einer STA. gestattet, den Namen zu veröffentlichen ? Oder gibt es die nicht ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Smile

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty @ Tala

Beitrag  Gast Mo 23 Jan 2012, 23:25

Am Samstag, dem 21.1., wurde offenbar erstmals über die Party vom 18.1. und die Anzeige vom 19.1. berichtet; woher die Zeitung davon wußte (»aus Ermittlerkreisen«) läßt sich nur vermuten, wahrscheinlich von der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Dortmund jedenfalls gab sich sehr zugeknöpft und wollte Ermittlungen gegen den Fußballspieler nicht bestätigen:

http://www.derwesten.de/sport/fussball/bvb/sexueller-uebergriff-bei-party-von-bvb-star-subotic-id6266851.html

Aber wenn der Name nun schon einmal in der Welt ist, dann darf die StA auch nicht zu Unrecht dementieren. Unter diesen Umständen war die nachfolgende Presseerklärung

https://nrz.jetztlesen.de/nrz-100

schon eine schonende Variante, zumal der Sachverhalt völlig unklar zu sein scheint. ›Widerstandsunfähigkeit‹ liegt ja nicht schon dann vor, wenn jemand betrunken oder berauscht ist und sich bei klarem Kopf nicht auf sexuelle Handlungen eingelassen hätte. Widerstandsunfähigkeit liegt bei Ohnmacht, Bewußtlosigkeit, Tiefschlaf oder völliger Ausschaltung einer körperlichen Abwehrmöglichkeit vor. Also bei K.O.-Tropfen beispielsweise, wobei dann aber in der Regel kein Erinnerungsvermögen über die Geschehnisse in der Wirkungsphase vorliegt.

Bei der Pressearbeit sind die Grundsätze der RiStBV zu beachten, der hier beispielsweise:

23

Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk


(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B ).

(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Nachtrag

Beitrag  Gast Mo 23 Jan 2012, 23:44

BILD schrieb zu dem Fall:

Die 21-Jährige erstattete Anzeige. Bislang galt Subotic nur als Zeuge. Er gab an, während des angeblichen Vorfalls schon geschlafen zu haben.

Warum wird jetzt auch gegen ihn ermittelt?

Die Frau kann sich nach Konsum von drei Wodka-Mixgetränken nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. Deshalb ermittelt die Polizei jetzt erst mal pauschal gegen alle Teilnehmer der Feier – also auch gegen Subotic.

Subotic-Anwalt Alfons Becker: „Wir sind der festen Überzeugung, dass an den Vorwürfen zu 100 Prozent nichts dran ist.“

http://www.bild.de/sport/fussball/neven-subotic/bvb-profi-nach-sex-uebergriff-unter-verdacht-22238438.bild.html?wtmc=fb.off.share

Falls diese ›Information‹ der BILD zutreffen sollte, ist an der ganzen Sache tatsächlich gar nichts dran: denn nach 3 Wodka-Mixgetränken kann weder eine Widerstandsunfähigkeit noch ein Filmriß oder auch nur getrübte Erinnerungen vorliegen, mit wem bzw. mit wievielen die Anzeigeerstatterin sexuell verkehrte. Das wäre dann ein klassischer Fall des nachträglichen Bereuens.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Memories...

Beitrag  Andy Friend Di 24 Jan 2012, 00:55

An was soll mich das noch gleich erinnern?

https://twitter.com/#!/ausfahrt34/status/160370077420617729/photo/1

Edeka wirbt mit Kreuzfahrt auf „Costa Concordia“
24. Jänner 2012 | 09:12 | Hamburg | |

In einem aktuellen Prospekt wirbt die Supermarkt-Kette Edeka deutschlandweit für eine Reise auf dem gekenterten Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“. Das Unternehmen bedauert den Fauxpas: „Das ist uns sehr peinlich.“ ...

By the (rail)way:
http://blog.strafrecht-online.de/2012/01/bahn-laesst-ueberlebende-der-costa-concordia-havarie-stehen/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=bahn-laesst-ueberlebende-der-costa-concordia-havarie-stehen
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty @ Tala Gabriele Wolff Heute um 11:25

Beitrag  Gast_0008 Di 24 Jan 2012, 01:23

Danke für die prompte Antwort. Smile
Das ist dann aber ein sehr zweischneidiges Schwert.
Man muß sich ernsthaft fragen, ob ein Beschuldigter, dessen Identität öffentlich durch die STA. bestätigt wird, nicht dadurch schon der Vorverurteilung anheim fällt. Bestes Beispiel die Kommentare von Inspector auf dem anderen Strang.
Meines Erachtens hat das auch nichts mit der berühmten Pressefreiheit mehr zu tun. Nenne das Sensationsgier und Auflagenerhöhung.
Warum ist es der STA denn nicht gestattet in solchen Fällen einfach mal "Kein Kommentar" zu sagen ? Zumindest bis sich der Verdacht, z.B. durch die DNA-Ergebnisse, erhärtet hat.

3 Wodka-Mixgetränke erscheinen mir auch recht wenig, außer das Gemixte war ebenfalls purer Alkohol. Smile
Bei GHB wäre ein kompletter Knock-Out zu erwarten. Und eine andere Sache, die ich hier lieber nicht erwähne, denke aber Sie wissen was ich meine.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Andy Friend

Beitrag  OliverThomas Di 24 Jan 2012, 01:53


auch ein Delikt unter Alkoholeinfluss. Falsche Verdächtigung kommt auch darin vor!
Aber ganz anders Very Happy

und eine besonnene Richterin:

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/betrunkene-freunde-regelten-strassenverkehr-id6180493.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Geistige Getränke

Beitrag  Gast Di 24 Jan 2012, 02:18

Andy Friend Heute um 13:05

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p600-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59455

Daß der Beschuldigte mit über 4 Promille geistig noch so fit war, lag mit Sicherheit an dem besonderen Getränk, das er zu sich genommen hatte (Hervorhebung von mir):

Da der Zeuge POM D im Fahrzeug des Angeklagten eine halb gelehrte Flasche Bier auf der Mittelkonsole stehen sah, ordnete er zwei Blutproben an, worauf der Angeklagte zur Polizeistation Bad L zur Durchführung der Blutentnahme verbracht wurde, nachdem sein Fahrzeug verschlossen wurde.
http://blog.strafrecht-online.de/2012/01/blutentnahme-mit-402-promille-noch-einwilligungsfaehig-jedenfalls-beim-olg-jena/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=blutentnahme-mit-402-promille-noch-einwilligungsfaehig-jedenfalls-beim-olg-jena

lol!

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Geistige Getränke Gabriele Wolff Heute um 14:18 Andy Friend Heute um 13:05

Beitrag  Gast_0008 Di 24 Jan 2012, 02:32

Diese Biersorte würde ich auch gerne mal versuchen.
lol!

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Frauen haben's leichter

Beitrag  Gast Di 24 Jan 2012, 04:26

Noch so ein Urteil aus der Abteilung ›Frauen vor Gericht‹

Schuldunfähig – Freispruch für 20-Jährige nach Messerattacke


Von Bettina Thoenes

Mit einem Freispruch endete vor dem Braunschweiger Amtsgericht der Prozess gegen eine heute 20-Jährige, die einen Bekannten nach sexuellen Übergriffen mit zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll. Das Jugendschöffengericht folgte in seinem Urteil einer Gutachterin, nach der die Schuldunfähigkeit der Angeklagten wegen einer psychischen Erkrankung nicht auszuschließen sei. Weil sie sich ausgelacht und gekränkt gefühlt habe, habe sie sich in der Situation nicht mehr steuern können. Für eine Einweisung in die Psychiatrie gab es für das Gericht keine rechtliche Grundlage: Die Angeklagte sei für die Allgemeinheit nicht gefährlich. Die Aggression gegen andere sei für sie eher wesensuntypisch, so die Richter.

Vor Gericht hatte die Heranwachsende erklärt, von dem 25-jährigen am Tag zuvor vergewaltigt worden zu sein, Als sie ihn tags darauf habe zur Rede stellen wollen, habe er versucht, ihr den Rock hochzuziehen, und sie ausgelacht. Da habe sie zu dem im Zimmer liegenden Messer gegriffen. Ob sie tatsächlich vergewaltigt wurde, blieb im Prozess offen. Ein vorangegangenes Verfahren wegen Vergewaltigung war aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/15551678

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Spannende Frage(n)!

Beitrag  Andy Friend Di 24 Jan 2012, 04:46

Woher weiß man das?

und die Opfer verzichten aus Scham häufig auf eine Anzeige. Daher sind diese massiven Vergehen nur schwer aufzuklären und die Täter werden häufig nicht zur Rechenschaft gezogen.

Der Fall einer Vergewaltigung nach dem Einsatz von K.O.-Tropfen, der am Amtsgericht verhandelt wurde, ist in gewisser Weise spektakulär. Denn: Die wenigsten K.O.-Tropfen-Opfer erstatten Anzeige gegen die Täter.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty K.O.-Tropfen

Beitrag  Gast Di 24 Jan 2012, 05:21

K.O.-Tropfen sind mehr oder weniger ein mediales Phänomen, das entsprechende Anzeigen, meist gegen Unbekannt, die unbekannt bleiben, in Gang setzt:

Etwa seit 2004 wird GHB in der Presseberichterstattung auch wiederholt als sogenannte Vergewaltigungsdroge erwähnt. Kriminelle sollen die Substanz als K.-o.-Tropfen benutzen, um es in Getränke zu mischen und die so betäubten Opfer zu vergewaltigen oder auszurauben. Der bekannteste Kriminalfall, bei dem GHB eingesetzt worden sein soll, ist der Fall des Millionenerben Andrew Luster.

Das meist verwendete Natriumsalz hat einen deutlich salzigen bis seifigen Geschmack. Dieser kann jedoch gut durch einen starken Eigengeschmack des Getränks, z. B. durch Fruchtsäuren und Bitterkomponenten (Bitter Lemon, Grapefruitsaft) überdeckt werden. Die Wirkung (Schläfrigkeit/komatöser Schlaf) tritt innerhalb von 15–30 Minuten ein. Innerhalb von 12 Stunden wird GHB im Körper bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Die Erinnerung an die Zeit unter Drogeneinfluss ist meist nur lückenhaft (anterograde Amnesie, „Halcion-Effekt“).

Der konkrete Nachweis derartiger Vorfälle ist aufgrund des schnellen Abbaus schwierig. Einzelne bekannt gewordene Fälle in den USA und Japan führten dazu, dass US-Medien GHB zu einer Date-Rape-Drug stilisierten. Seit 2008 berichtet auch das bayerische Landeskriminalamt, dass GHB verwendet wird, um Frauen in Discos zu betäuben und sexuell zu missbrauchen.[11]
http://de.wikipedia.org/wiki/4-Hydroxybutans%C3%A4ure

Nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamts sollen sie in erster Linie mit erheblichen Mengen des Reinigungsmittels Gamma-Butyrolacton GBL gehandelt haben. Die farblose Flüssigkeit werde im Körper von selbst in das gefährliche Rauschmittel GHB umgewandelt, sagt Waldinger vom LKA: "GHB kann starke Abhängigkeit verursachen. Süchtigen reicht eine Tagesdosis von drei Milliliter. Je nach Dosierung ist sie tödlich und hat in Deutschland auch bereits zu Todesfällen geführt." Die Droge löse wie andere auch einen "euphorischen Zustand aus und führt zu Gedächtnisschwund".

GHB wird daher auch als "Vergewaltigungsdroge" ("Rape Drug") oder "Liquid Ecstasy" bezeichnet. "Oft wird sie Frauen in der Disco ins Getränk gemischt. Nach dem Konsum werden die Frauen bei vollem Bewusstsein willenlos und werden sexuell missbraucht, können sich aber danach nicht mehr daran erinnern", erklärt Waldinger.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,564822,00.html

Entsprechende Berichte regen auch zu entsprechenden Aussagen an: wie wir wissen, ist eine lebensfundierte Tatschilderung, die aussagepsychologisch stimmig ist, keine leichte Aufgabe, wenn sie erfunden werden muß. Und so kann ein ›Weggetretensein‹ diese Problematik ausklammern.

Das sieht man an diesem kontroversen Fall, der aktuell in Duisburg verhandelt wird:

Angeklagter soll Sex-Opfer mit K.O.-Tropfen betäubt haben

Auf dramatische Weise soll am 9. Oktober 2010 eine Party in der Küppersmühle am Innenhafen für eine 27-jährige Studentin geendet haben. Sie soll mit K.O.-Tropfen wehrlos gemacht und dann in einem Auto vergewaltigt worden sein. Das wirft die Anklage einem 38-jährigen Drucker vor, der am Montag wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person vor dem Amtsgericht stand.

Der Angeklagte bestritt jede Schuld. Die junge Frau, die er erst an diesem Abend kennenlernte, habe ihm schöne Augen gemacht und sich ihm geradezu aufgedrängt. „Sie wollte unbedingt Geschlechtsverkehr mit mir“, so der 38-Jährige, der andeutete, dass es dabei auch um finanzielle Interessen gegangen sei: „Sie wollte 2000 Euro von mir leihen.“ Der Sex im Auto auf einem Parkplatz ganz in der Nähe sei einvernehmlich erfolgt.

Die Zeugin berichtete dagegen, dass sie nach dem letzten Drink - einige waren bereits vorangegangen - völlig umnebelt gewesen sei. „Dabei vertrage ich Alkohol sonst ganz gut.“ Im Gegensatz zu ihrer Anzeige, konnte sich die junge Frau aber nicht mehr daran erinnern, dass ihr der Angeklagte das Glas gereicht habe, nach dessen Genuss ihr schlecht wurde.

Sie wisse auch nicht mehr, wie sie zum Auto gekommen sei. „Er hat sich auf mich gelegt. Ich konnte mich nicht wehren“, so die Zeugin. Erst später habe sie begriffen, was tatsächlich passiert sei.

Seltsam mutet allerdings an, dass die junge Frau den Tatort mit einem Begleiter verließ, der sie zuvor im Auto des Angeklagten unter schlüpfrigen Bemerkungen angekleidet haben soll. Seltsam auch, dass sie kurz nach der angeblichen Tat mehrfach Begegnungen mit Polizisten hatte, ohne von dem Vorfall zu berichten. Und mit einer Freundin soll sie noch in der Tatnacht Streit gehabt haben, weil die ihr vorwarf, sie schlafe mit jedem.

Das Schöffengericht hielt es für angezeigt, ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen zu lassen. In einigen Monaten wird der Fall noch einmal von vorn verhandelt werden.
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vergewaltigung-opfer-von-k-o-tropfen-erstatten-selten-anzeige-id6276155.html

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty K.O.-Tropfen Gabriele Wolff Heute um 17:21

Beitrag  Gast_0008 Di 24 Jan 2012, 07:01

Der Duisburger Fall klingt seitens des m.m. Opfers authentisch.
GHB könnte tatsächlich verwandt worden sein, allerdings von wem sie es bekam, das ist die Frage. Smile
Das Verhalten des m.m. Opfers nach der Tat ist keineswegs merkwürdig. Eher plausibel.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Authentisch?

Beitrag  Gast Di 24 Jan 2012, 08:12

Nun, angesichts der letzten beiden Absätze des Artikels sind Zweifel nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Daher jetzt ja auch das Glaubwürdigkeitsgutachten...

Hier noch etwas zu dem Aspekt, daß weibliche ›Opfer‹ von der Gesellschaft bevorzugt werden:

Missbrauch-Beratung vor dem Aus
Männliche Opfer gehen leer aus

Der Verein Tauwetter arbeitet mit Männern, die als Jungen sexuell missbraucht wurden. Weil es kaum Förderung gibt, ist die Arbeit gefährdet.von Juliane Schumacher

Missbrauch an Jungen - lange ein tabuisiertes Thema.

Die Aufdeckung der Missbrauchsfälle an katholischen Eliteschulen 2010 und die öffentliche Debatte über sexuelle Gewalt gegen Jungen bescherten dem Berliner Verein Tauwetter ungeahnten Zulauf. "Auf einmal kamen doppelt so viele Männer in die Beratung wie zuvor", berichtet Thomas Schlingmann, Gründer und Mitarbeiter von Tauwetter. Es ist der einzige Verein in Berlin, der mit Männern arbeitet, die als Jungen sexuell missbraucht wurden, und einer von nur fünf in Deutschland. Eine Lösung für die finanziellen Probleme des Vereins brachte die größere öffentliche Aufmerksamkeit indes nicht: Ohne institutionelle Unterstützung droht der Beratungsarbeit in diesem Jahr das Aus.
[...]
Anders als Tauwetter erhält Wildwasser institutionelle Förderung. Denn während für Frauen und Jugendarbeit eigene Zuständigkeiten existieren, ist Männergesundheit ein untergeordneter Bereich im Gesundheitsressort. Die Probleme mit der Finanzierung, meint Schlinghoff, hätten dabei durchaus mit dem herrschenden Männerbild zu tun: "Männer sind als Opfer einfach nicht vorgesehen." Er sei aber noch guter Hoffnung, dass die neue Regierung das Problem aufgreifen würde.
http://www.taz.de/Missbrauch-Beratung-vor-dem-Aus/!86241/

Schlinghoff vergißt, daß es bei der Beratung überwiegend um sexuellen Mißbrauch in der Kindheit geht. Und Kinder sind Kinder, die den Geschlechterstereotypen weder objektiv noch subjektiv in dem Maß entsprechen ›müssen‹ wie Erwachsene: im Verhältnis zu Erwachsenen sind beide gleich schutzlos. Ein weiterer Grund für die Vernachlässigung männlicher Opfer dürfte aber auch sein, daß beim Blick auf das männliche Opfer der weibliche Täter mit in den Blick rückt. Und das wäre eine unerwünschte Nebenfolge...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Vergewaltigung in Gladbacher Wohnung: Schwierige Indizienlage vor Gericht

Beitrag  Andy Friend Di 24 Jan 2012, 10:01

Im Verfahren gegen einen Mann, der seine Ex-Frau in deren Gladbacher Wohnung brutal vergewaltigt haben soll (die WZ berichtete), hat es am Dienstag – entgegen der ursprünglichen Erwartung – noch kein Urteil gegeben. Das Gericht befasste sich mit vielen Indizienfragen.

http://www.wz-newsline.de/lokales/moenchengladbach/vergewaltigung-in-gladbacher-wohnung-schwierige-indizienlage-vor-gericht-1.884827
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Authentisch? Gabriele Wolff Heute um 20:12

Beitrag  Gast_0008 Di 24 Jan 2012, 10:36

Gerade diese beiden Absätze waren ja so interessant für mich. Wer einmal mit GHB selbst in Berührung gekommen ist, der kann das wirklich nachvollziehen. Man funktioniert weiter, aber es ist einem nicht bewusst.
Bitte mir zu glauben, dass ich weiß wovon ich schreibe.
Möchte aber keine genaue "Anleitung" öffentlich geben.
Wenn Sie eine reale Beschreibung von mir möchten, dann gerne, aber nur über PN.
Hoffe, Sie haben dafür Verständnis. Smile

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Eiseskälte ....

Beitrag  Andy Friend Di 24 Jan 2012, 10:44

@GW

Dieser Beitrag wurde eben an jenem Abend im Regionalfernsehen gesendet als der Polizist von der Trennungsabsicht hörte.

Der Mann war- wie bekannt wurde - bereits einmal geschieden (mit inzwischen erwachsenem Kind).

Einfach nur mal wirken lassen.... (Wie eiskalt muss frau sein, beim TÖDLCIHEN Unfall des Sohnes den Vater nicht zu benachrichtigen???)

http://www.swr.de/landesschau-rp/ratgeber/-/id=233210/did=9162454/pv=video/nid=233210/adipli/index.html

Ratgeber: Entsorgte Väter

aus der Sendung vom Donnerstag, 19.1. | 18.55 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz
Video herunterladen (86.92 MB | mp4)

Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern, auch wenn diese getrennte Wege gehen. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, sieht in der Praxis oft düster aus: da boykottieren Väter oder Mütter das Recht auf Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil. [mehr zur Sendung]


Zuletzt von Andy Friend am Di 24 Jan 2012, 10:46 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Anklagequalität und Sexualmoral

Beitrag  Gast Di 24 Jan 2012, 10:45

Und dann fehlt noch der Freispruch des Tages wegen nachträglich bereuter sexueller Handlungen unter Alkoholeinfluß – das ist eine derart klassische Fallgestaltung, daß man sich fragt, wie es zur Anklage kommen konnte:

Vor dreieinhalb Jahren war es auf einer Party in Leonberg zu sexuellen Handlungen zwischen der damals 16-Jährigen und den beiden jungen Männern gekommen. Erst später hatte sich das Mädchen in psychologische Behandlung begeben und ihre Partygäste angezeigt.

Die junge Frau hatte am 27. Juni 2008 eine Party im elterlichen Haus in Leonberg gefeiert, wo reichlich Alkohol geflossen ist. Dabei war es im Kinderzimmer zu ersten Annäherungen zwischen den drei jungen Leuten gekommen, die von Partygästen aber gestört worden. Im Anschluss daran hatten die drei deshalb das Badezimmer aufgesucht, wo es dann zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen war. Wer die Badezimmertür abgeschlossen hatte, blieb während der Verhandlung ungeklärt.

Weder für den Staatsanwalt, der auf Freispruch der beiden jungen Männer plädierte, noch für den Richter spielte dieser Umstand aber eine Rolle. Vielmehr sei durch den Alkoholgenuss „die Hemmschwelle herabgesetzt gewesen, auch bei dem Mädchen“, erklärte Scheible.

„Es hat kein definitives Nein gegeben“


Das Gericht wie auch der Staatsanwalt kamen nach der Aussage der 20 Jahre alten Leonbergerin zu der Auffassung, dass das Mädchen in jener Nacht kein definitives Nein ausgesprochen habe. „Auch wenn sie heute sagt, dass sie damals erklärt habe, man solle das nicht tun, ist dabei keine klare ablehnende Haltung erkennbar“, urteilte der Richter. Von Schutzlosigkeit könne ebenfalls nicht gesprochen werden. Schließlich seien genügend Personen im Haus gewesen, die die Klägerin hätte zu Hilfe rufen können.

„Moralisch freilich war der Vorgang offenbar fragwürdig“, meinte der Staatsanwalt. Das zeige die traumatische Situation, in der sich die 20-Jährige heute noch befinde. Allerdings hatte die damals 16-Jährige nach dem Geschlechtsverkehr „nicht geduscht, sich nicht umgezogen und noch einige Stunden nach der Party aufgeräumt“, sagte der Verteidiger. Offensichtlich habe sie erst später ein Problem mit den Ausschweifungen bekommen.

„Wir sind keine moralische Anstalt hier“, unterstrich jedoch der Richter und stellte es in das Ermessen des Nebenklägers der 20-Jährigen, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Nebenkläger nämlich hatte den Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung aufrecht erhalten. Seine Mandantin erwarte zumindest eine Geldstrafe für die Angeklagten und wolle wieder ein normales Leben führen. „Das möchte ich auch“, sagte der 24-Jährige, „auf mich haben wildfremde Menschen mit dem Finger gezeigt.“
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.sex-auf-einer-party-mit-einer-16-jaehrigen-richter:-keine-vergewaltigung.d18ccb6c-2e77-4078-835d-9b9d9de8c8d8.html

Sollte er nicht froh sein, davongekommen zu sein? Sich auch noch zum Opfer aufschwingen...

Apropos (Sexual)Moral: die steht nicht vor Gericht. Sie ist aber zum medialen Über-Thema geworden, und so sehen sich Gerichte, hier das OLG Koblenz, veranlaßt, dem Publikum zu erklären, was denn die Aufgabe eines Strafrichter ist:

Die Begründung des OLG für den Freispruch: Der Pädagoge sei kein Klassenlehrer des Mädchens, nur dreimal dessen Vertretungslehrer gewesen. Damit habe kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden. Zwei vorhergehende Instanzen, das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz, hatten den Lehrer dagegen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bemerkenswert: Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte in der dritten Instanz Freispruch gefordert.

Das OLG wird seither heftig kritisiert. Zuletzt hatte der Landeselternbeirat am Montag dem Gericht vorgeworfen, in Kauf zu nehmen, dass Kindern straffrei Schaden zugefügt werde. Der Sprecher des OLG, Fabian Scherf, sagte gestern, es sei nicht Aufgabe der Strafgerichte, einen Sachverhalt moralisch oder disziplinarrechtlich zu bewerten. Strafrichter dürften vielmehr nur auf Grundlage geltender Gesetze entscheiden, und strafbar sei ein Verhalten nur dann, wenn ein gesetzlicher Straftatbestand vollständig erfüllt sei. Dies habe der Strafsenat im vorliegenden Fall nicht feststellen können, sagte Scherf. Das bedeute nicht, dass der Senat das Verhalten des Lehrers gutheiße.
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thickbox.html&path=/rhp/lokal&id=8569431



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Beitrag  Gast Di 24 Jan 2012, 10:59

Ein erschütterndes Dokument der Grausamkeit. Ein Strategieplan zur Vernichtung des Ehemannes, die sogar über die Leiche des Kindes geht. Dazu rechtliche Strukturen und Unprofessionalität der Entscheider, die solche Entwicklungen fördern.

Aber mich wundert nix mehr. Es ist nur schwer zu ertragen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-gegen-tierquaelerin-maeuse-und-echsen-gegen-bezahlung-maltraetiert-1.1189685

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Frauen vor Gericht

Beitrag  Gast Mi 25 Jan 2012, 03:09

Ein weiteres Erklärstück zu dem Thema, warum Frauen nur einen geringen Anteil an der Gefängnispopulation und in der forensischen Psychiatrie haben:

TAGESSPIEGEL

Bewährungsstrafe für Stalkerin : Brennender Hass auf den Ex-Freund

25.01.2012 00:00 UhrVon Kerstin Gehrke

Eine 38-Jährige wurde nach der Trennung von ihrem Partner zur Stalkerin. Am Ende legte sie sogar Feuer – und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Sonnenbrille, weiße Handschuhe, spöttisch ihr Unterton. Die Frau, die nach mehr als sechs Monaten Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt wurde, schien auf Provokation aus. Sie fiel dem Richter ins Wort, sie betitelte ihren ehemaligen Lebensgefährten als „Lachnummer“ und amüsierte sich, als dessen Mutter in den Zeugenstand musste. Für Susanne H. gab es bis zum Ende des Prozesses nur eine Person, die zu bedauern war: sie selbst. Laut Urteil aber ist die 38-Jährige nicht Opfer, sondern eine Stalkerin, die nach dem Ende einer zehnjährigen Beziehung zur Brandstifterin wurde.
[...]
Sie versuchte es später mit Spott, als ihr Ex-Partner aussagte. „Sie hat mich mit hunderten SMS terrorisiert, sie schickte mir Morddrohungen“, sagte der Wachmann. Eine der Nachrichten spielte er vor. „Ich töte dich“, schnarrte die Stimme einer Anruferin durch den Saal. Ein Gutachter stellte bei der Angeklagten zwar eine depressive Störung fest, bescheinigte ihr aber volle Schuldfähigkeit. Stalking sei kein Krankheitsbild. Bei Susanne H. sei allerdings eine schwere Stalking-Stufe anzunehmen.

Drei Jahre Haft verlangte die Staatsanwältin gegen die Angeklagte, die früher als Vertreterin für Medizintechnik arbeitete. Die Richter ließen Gnade walten: zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Zudem muss sich die Frau umgehend in psychiatrische Behandlung begeben und darf keinerlei Kontakt zum Ex und dessen Eltern aufnehmen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/bewaehrungsstrafe-fuer-stalkerin-brennender-hass-auf-den-ex-freund/6106172.html

Es ist hinzuzufügen, daß es sich um drei gescheiterte Versuche einer schweren Brandstiftung gegen den Ex und gegen seine Eltern handelte, zwei davon mittels Molotow-Cocktails. Ein versuchter Mord kam (trotz Todesdrohungen) wohl erst gar nicht in Betracht, Bewährung aber sehr wohl, obwohl die Angeklagte noch im Gerichtssaal stalkte und im Ermittlungsverfahren heftig bestritten hatte... Wegen mangelnder Tateinsicht kann man auch die 6 Monate U-Haft nicht als ausreichenden Schuß vor den Bug betrachten, der eine positive Sozialprognose rechtfertigt.

Eins steht fest: wäre bei einem identischen Fall gegen einen männlichen Täter dieses Urteil herausgekommen, hätte es einen kollektiven Aufschrei gegeben.

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Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 03:27

Bei FACEBOOK kam jemand auf die glorreiche Idee, der christlich-fundamentalistische vierfache Kindesvater solle sich doch einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Dann käme er beim Urteil besser weg.

Auch 'ne Idee...
Physisch die bereits vollzoge gesellschaftspolitische Kastration der Männer wenigstens mehr als symbolhaft nachzuvollziehen.

Am besten in einer Dkou-Soap live bei RTL... .Exclusiv, explosiv, äh Ex-und-Hopp.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty MainTV, Dein TV?

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 03:29

http://www.primavera24.de/lokalnachrichten/aschaffenburg/14818-joerg-kachelmann-wird-wetter-moderator-beim-regionalen-fernsehsender-maintv.html


Jörg Kachelmann wird Wetter-Moderator beim regionalen TV-Sender main.tv
Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 14:08 Uhr red



Der ehemalige ARD-Wettermann Jörg Kachelmann arbeitet ab kommendem Freitag als Wettermoderator für den regionalen TV-Sender main.tv.



ASCHAFFENBURG. Kachelmann präsentiert ab dem 27. Januar persönlich jeden Freitag das Wochenend-Wetter. Kachelmann produziert dafür einen Einspieler, der im täglichen Nachrichtenjournal „main.tv – der Tag“ ausgestrahlt wird. Das Funkhaus Aschaffenburg hat dafür die bestehende Zusammenarbeit mit Kachelmanns Unternehmen Meteomedia ausgedehnt. Bereits seit März 2011 präsentiert Jörg Kachelmann das Wetter bei Radio Primavera, das ebenfalls im Funkhaus Aschaffenburg produziert wird. Marco Maier, Chefredakteur von main.tv und Radio Primavera: „Wir sind hochzufrieden mit der bisherigen Zusammenarbeit mit Meteomedia und Jörg Kachelmann. Wir werden nun die professionelle regionale Wettervorhersage, die Kachelmann bereits für unsere Radiohörer liefert, auch unseren TV-Zuschauern bieten.“ Das Wochenend-Wetter bei main.tv wird künftig von der GEIS fashion group mit Sitz in Großwallstadt präsentiert.

Da wird A-L-I aber kotzen... ;-))).

Aufestanden aus Ruinen, ...
eins nach dem anderen.
Exstenz wieder aufbauen und absichern, dann Buch, dann Stiftung.

Übrigens die SÜDDEUTSCHE schreibt übert "unser" krankes Narzisschen Ali...
VerhaltenspsychologieMacht uns Facebook unglücklich?
"Das Leben ist unfair und die anderen sind alle glücklicher als ich" - zu diesen Schlüssen kommen Menschen eher, je länger sie bereits bei Facebook angemeldet sind und je mehr Zeit sie pro Woche in dem sozialen Netzwerk verbringen. Das ist das Ergebnis einer amerikanischen Studie, die das Journal Cyberpsychology, Behavior, and Social Networking veröffentlicht hat. Aber warum macht Facebook unglücklich?

http://www.sueddeutsche.de/digital/verhaltenspsychologie-macht-uns-facebook-ungluecklich-1.1264970
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty "Ursprünglich war die Anklage sogar von einer vollendeten Vergewaltigung ausgegangen."

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 03:43

War da früher nicht mal ein Unterschied? Wie kann man sich da irren?
Der Verteidiger des 40-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert. Auch das Gericht glaubte, dass man die Schuld nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen könne. Direkte Tatzeugen gab es nicht. Das Mädchen hatte sich erst Wochen nach dem Vorfall ihrer Pflegemutter anvertraut.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/moers/nachrichten/keine-zeugen-fuer-versuchte-vergewaltigung-1.2684846

Und HIER? Hier wird schon wieder eine "OPFER-Anwältin" genannt - BEVOR DAS URTEIL In der Sache gefällt ist.

"Opferanwältin Monika Goller hakte im Prozess nach. "

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210


Und HIER? Hier spricht (definitiv!) eine von Vergewaltigung! VERMUTET K.O.-Tropfen. Nach 4 Wochen.

"Vier Wochen später erstattete die junge Frau Anzeige bei der Polizei: Sie vermutet, mit K.o.-Tropfen betäubt worden zu sein, und spricht von einer Vergewaltigung.

Die beiden Männer bestreiten dies, behaupten im Gegenteil einen Racheakt. Überdies sei die Frau kein Unschuldslamm. Die Angeklagten selbst hätten bei Treffen mit ihr um ihren eigenen guten Ruf gebangt. Der Prozess wird fortgesetzt."
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/betaubt-vergewaltigt-und-nackt-fotografiert-1.1807701
Schon wieder befasst sich die Jugendkammer des Landgerichts mit einem Fall von gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Auch diesmal sollen die beiden mutmaßlichen Täter (22 und 24 Jahre alt) ihr Opfer, eine 24-Jährige, mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und dann abwechselnd mit der Wehrlosen verkehrt haben.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty Ten, äh 8 years later ...

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 04:03

http://www.dk-online.de/Nachrichten/Lokal/Delmenhorst/1733056-25/story.csp
2012-01-25
Zeuge entlastet Angeklagten
Sex angeblich einvernehmlich

Delmenhorst · oldenburg (rh). Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 28-jährigen Mann aus Delmenhorst ist der Angeklagte gestern vor dem Landgericht Oldenburg von einem Zeugen entlastet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen vor, im Mai 2004 eine damals 17-jährige Jugendliche auf einer ausufernden Party zum Sex gezwungen zu haben...

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2786756/Mutma%DFlicher-Vergewaltiger-vor-Gericht.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 25 Empty In ganzer Schönheit richterlicher Lyrik

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 04:54

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html
Landgericht Köln, 28 O 557/11
Datum: 28.10.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 28 O 557/11

Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:

„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder

„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:

„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“

jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

Von den Kosten tragen die Verfügungsbeklagte 5/6 und der Verfügungskläger 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

1

Tatbestand:
2

Der Verfügungskläger ist Moderator, Journalist und Unternehmer. Er produziert und moderierte u.a. die Sendung „X“.
3

Die Beteiligten unterhielten bis zu ihrer Trennung im Februar 2010 über 11 Jahre eine Beziehung.
4

Gegen den Verfügungskläger wurde aufgrund der Anzeige der Verfügungsbeklagten vor dem Landgericht Mannheim ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt, das nach insgesamt 43 Verhandlungstagen am 31.5.2011 mit einem Freispruch endete. Das Urteil war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren noch nicht rechtskräftig.
5

Etwa zwei Wochen nach dem freisprechenden Urteil des Landgerichts Mannheim gewährte die Verfügungsbeklagte der Zeitschrift C ein Interview, das im Heft Nr. 25/2011 am 16.6.2011 auf S. 76 ff. unter der Überschrift „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ als Teil einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten veröffentlicht wurde. Die Kolumne der Chefredakteurin (S. 7) kündigte das Interview, das zugleich als Titelaufmacher diente, u.a. wie folgt an: „Manchmal fühlte sich D., als säße sie selbst auf der Anklagebank. Dazu kam die Hetzkampagne, die anonyme Verfolger gegen sie im Internet inszenierten. (…) Nach seinem Freispruch gab L der "Y" ein ausführliches Interview. Auch D. bricht jetzt erstmals ihr Schweigen.“
6

Zu Beginn der Heftstrecke heißt es in einem einleitenden Kurztext u.a.: „Auch Zeitschrift C kennt die Wahrheit in diesem Drama nicht. Aber die Redaktion teilt die Meinung des Gerichts aus der Urteilsbegründung, dass auch die Sichtweise von D. gehört werden muss. Zumal L vergangene Woche erneut ein ausführliches Interview gab und seine Anwälte in zahlreichen Talkshows aufgetreten sind.“
7

Die anschließende Heftstrecke gliedert sich in einen mehrseitigen redaktionellen Beitrag, das Interview mit der Verfügungsbeklagten, eine von ihr verfasste Erklärung, ein Interview mit ihrem Rechtsanwalt sowie Auszüge aus der mündlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Mannheim. Bebildert ist die Heftstrecke u.a. mit mehreren nicht unkenntlich gemachten, z.T. ganzseitigen Fotografien der Verfügungsbeklagten.
Eine Bezugnahme der angegriffenen Äußerungen auf konkrete Äußerungen des Verfügungsklägers in dem "Y"-Interview lässt sich ebenfalls nicht daraus herleiten, dass die Kolumne der Chefredakteurin bzw. der die Heftstrecke einleitende Kurztext hierauf verweisen. Denn dies geschieht rein pauschal durch die Ankündigung, die Sicht der Verfügungsbeklagten solle zu Gehör gebracht werden, nachdem zuvor der Verfügungskläger mit einem ausführlichen Interview an die Öffentlichkeit getreten sei.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html
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