Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
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Andy Friend
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
das Eingangsposting lautete :
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
Und hier der direkte Vergleich:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ex-freundin-akzeptiert-freispruch_aid_27794.html
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei/B..Brecht
http://www.zitate-online.de/autor/galilei-galileo/
Noch mehr Hysterisches!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47032
Beitrag Andy Friend Heute um 09:05
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47025
Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Die niedrigen Verurteilungsquoten – was wenig bekannt ist, ist der Umstand, dass sie seit 1987 von 22% auf nunmehr 14% gesunken sind – beruhen ja nicht primär auf der Unschuldsvermutung, sondern hauptsächlich auf Vergewaltigungsmythen, Geschlechterstereotypen, opferbeschuldigendem Alltagswissen,[…]
haben die Richterinnen und Richter offensichtlich noch nie Literatur zur Traumaforschung in der Hand gehabt.“
Doch und gerade! Dann haben sie die „Literatur“ dazu gleich zur Altpapiersammlung gegeben(Die Jüngeren profitieren inzwischen ja hoffentlich von der Vorerfahrung einer mit in die Irre geführten Richtergeneration und nimmt diesen Schmonzes in der Tat erst gar nicht mehr in die Hand.). Seidlers Literatur inkl. Brotdose wurde allerdings sicherlich ordnungsgemäß zurückgegeben, nachdem man selbst beim LG Mannheim einsehen musste, dass man damit den (Stellvertreter-)Krieg (gegen Herrn Kachelmann nicht gewinnen kann.
Man kann es offensichtlich für die interessegeleiteten und daher beratungsresistent erscheinenden Gener-„Wissenschaftler-/innen nicht oft genug wiedeholen (Die Hoffnung stirbt zuletzt!):
Der Verurteilungsquotient ist eben ein QUOTIENT. Da haben von Frauen unterrichtete Frauen, die es bis zu akademischen Würden geschafft haben, entweder keine Gedanken zu gemacht (machen können) – tja, oder sie sind einfach abgrundtief böse.
Der Quotient ist also ein RESULTAT aus EXPOLDIERENDEN Anzeigezahlen, die im Verhältnis zu – im Trend - leicht sinkenden Verurteiltenzahlen stehen. (Letzteres sollte eigentlich ohnehin „normal“ sein, da wir nicht nur eine sinkende Bevölkerung haben, sondern gerade die hier „statistisch“ hauptsächlich unter Generalverdacht gestellten jungen Männer in ihrer Gesamtzahl seit Jahrzehnten (durch Feminismus gewollter Geburtenrückgang bzw. erlaubte Abtreibungen) MASSIV zurückgegangen. Seit den Baby-Boomer-Jahren bis 1964 mehr als HALBIERUNG der Geburtenjahrgänge bis heute!
Wenn frau dann trotzdem behaupten will, dass die Zahl der Vergewaltigung angeblich gestiegen sei (und nicht etwa die Zahl der Anzeige als Ausdruck des Sayschen Theorems, Stichworte: Frauenhäuser und Einrichtung des Instituts der Nebenklage), müsste man das Sorgerecht subito und für alle Zukunft bei Trennung/Scheidung den Vätern ALLEIN zusprechen, da ja dann offensichtlich deutlich wurde, dass mit der weiblichen Alleinerziehung in den letzten Jahrzehnten etwas gang ganz schief gelaufen ist.
(Nur nebenbei: Nach den neusten Zahlen des Stat. Bundesamtes, die seit wenigen Tagen via. Jahrbuch „auf dem Markt“ sind, ist der Verurteilungsquotient wieder leicht auf über 13% in 2010 gestiegen (der Trend beleibt aber ungebrochen). Trotz 5,6% PLUS bei den ANZEIGE-FALLZAHLEN(!), da die Zahl der Verurteilten in 2010 auch gestiegen ist.
Da man Gender-Akademikerinnen nicht von vorneherein mangelnde Kenntnis der 4 Grundrechenarten unterstellen kann; andererseits aber sowohl die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, BKA Wiesbaden) als auch die Zahlen zur Justiz (via Statistisches Bundesamt, ebenfalls Wiesbaden) FREI VERFÜGBAR sind, bleibt also nicht viel anderes übrig als gesteuertes bösartig-dummes Gewäsch dahinter zu vermuten. (Umgekehrt wie man immer versuchte aus ABTREIBUNGEN, also SchwangerschaftsABBRÜCHEN, „Unterbrechungen“ zu machen und stets versuchte die statistisch absolut bedeutungslose (im Chart bei über 100.000 legalisierten Tötungen/Jahr nicht mal darstellbar!) Abtreibungen wegn Vergewaltigungen in den VORDERGRUND zu spielen.)
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html
Es wundert im Übrigen, dass ausgerechnet eine "Ricarda", die meint im Bereich der Betreuung/Pflege ein SYSTEMISCHES Problem erkannt zu haben, dieses systemische Problem hier nicht zu erkennen vorgibt und sich ausgerechnet mit solchen Figuren wie Thauris, Ali und Die Lara gemein macht.
(Und wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht.)
Ein „hübsches“ Analog-Beispiel, sorry Maschera der Beitrag war „über Nacht“ so geplant (Feinfühliges, weil Persönliches, via Mail), kam gestern in Nano bzw. heute Nacht.
(Insoweit Maschera, auch wenn es in Deinem Fall nicht um die Hysteria gehen mag, gemach, gemach! – Schöpfe aus dem Zynismus eines durchökonomisierten (hier Fallabrechnung!) Gesundheitswesen zunächst mal Hoffnung…)
Als Mann, gerade als FIENFÜHLIGER Mann (Gruß an Ali, die jetzt leider nicht mehr mitlesen kann und damit die ihr gewidmeten Beiträge 665 („Ali und die Landshut“) und 666 , da dort „unten“ wo sie hin ist, (mal wieder) der Server nicht funktioniert, verpasst, könnte man ja in die Hände spucken und sich freuend ausrufen: „Jede Hysteria (Gebärmutter weniger, ist ein Beitrag zu weniger Hysterie, mehr (Welt-)Frieden.“
Insoweit müsste die „Dunkelziffer“ (die man gar nicht hoch genug (ein)schätzen kann, reduziert werden: Die Zahl der Totaloperationen (3.300 EURO) muss steigen (!), schon um des lieben (Inneren) Friedens in Deutschland.
Aber schon hören wir die Pharma-Industrie aufheulen. Mehr Totaloperationen reduzieren den Absatz von Aspirin und Paracetamol, IKEA beklagt den Rückgang diverser Kleinteilverkäufe und bei den Regalen, Glastischen (die jetzt in Ermangelung hysterischer Anfälle länger halten…).
Die Gebärmutter hätte oft bleiben können
Gynäkologe: nicht jede Krebs-Operation ist nötig
"Die Hälfte der Entfernungen der Gebärmutter könnte mit einfacheren Mitteln verhindert werden", sagt der Gynäkologe Thomas Haßkamp.
Wirklich notwendig sei ein radikaler Schnitt nur selten, etwa bei Krebs. "In unserem Kulturkreis gilt die Gebärmutter vor allem als Fruchtbarkeitsorgan", sagt die Gynäkologin und Autorin Barbara Ehret. Deshalb herrsche unter Ärzten oft die Ansicht, dass eine Frau über 40 sie nicht mehr brauche. Es gelte oft das Motto: Wo nichts ist, kann auch kein Krebs entstehen.[…]
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/157471/index.html
Tja, und nun zurück (obwohl wir nie so weit weg vom Thema waren, wie Demo, Uvondo et al.).
Es dürfte jedem systemisch und logisch denkenden Menschen (!) klar sein, dass eine UNGEBREMSTE Zulassung (anders bei Hausärzten bzw. schon beim Medizinstudium durch NC) von Anwälten auf inzwischen weit über 150.000 bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, Rückgang der allgemeinen Kriminalitätsrate (indizierter „Weißer-Ring“-Bedeutungsschwund), Rückgang der Familien (bei gleichzeitigem Anstieg von FACHanwält(inn)en für FAMILIENrecht irgendwo auch das Saysche Theorem zuschlägt. Es wundert da auch nicht, dass es häufig zu einer „zufällen“ Kopplung von Sorgrechts-/Umgangsrechts-/Unterhaltsverfahren bei (so genannten „hochstrittigen“ Trennungen – gibt’s eigene outgesourcte ministerielle Studien zu) gleichzeitigem Sexualverfahren kommt. Und diese Sexualverfahren genauso zufällig meist spätestens dann im Sande verlaufen (sind), wenn die Sorgrechtsfrage geregelt ist… Honi soit …
Es wundert da auch nicht, dass Prozesse mit NK-Vertretung länger dauernd, mehr Sitzungstage haben und auch sonst aufwändiger sind. Die (mindestens staatliche) Finanzierung ist ja von vorneherein, also auch bei von vorneherein „sehbarer Aussichtslosigkeit“!
So wie Amerika auf seiner Immobilienblase gesessen hat, Griechenland sich seine Blase fremdfinanzieren ließ, sitzen wir in Deutschland auf einer bereits gigantischen steuer- und parafiskalischen Gender-„Wissenschafts“blase, die abgesehen von dem hunderttausendfachen Leid, das diese Unbelehrbaren Schwarzer-Apologetinnen (siehe Claudia D./JK - aber jedes Jahr TAUSENDE NICHT VERURTEILTE Angezeigte in der ganzen Republik!)
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen ...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html - Ähnliche Seiten
http://www.jurablogs.com/de/go/kachelmann-et-al-enthuellung-falsche-anschuldigungen-falsche-preise
schaffen, auch einen gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden (bereits) angerichtet hat und auch noch anrichten wird.
BTW: zu Ali
Siehst Du, GW, soviel zur Notwenigkeit dre schwarzen Pädagogik:
Auf Partnerebene gesehen, macht diese Dummschwätzerin Ali, die sich aber für besonders schlau hält, nur eines deutlich.
Gerade sie - die bösartig Uneinsichtige und/oder Masochistische! - wundert sich dann sicherlich auch noch scheinheilig, warum manchen Männern dann irgendwann die Hand ausrutscht.
Und wenn sie dann auf eine milde RichterIN treffen, die mit dem Angeklagten dealt: Wenn sie es zugeben, dürfen sie im Gericht gelich nochmal!
;-)
Jede Menge, aber die sind lange nicht so gefährlich wie die vermeintlich Intellektuellen, die mit bösartiger Intelligenz und ihren z.T. faschistoiden und kranken Gedanken andere, oft auch Unbedarfte, blenden.......
Nein, nein!
Es geht schon voll in Ordnung, wenn so jemand, der sich nicht selbst im Griff und sich unter Kontrolle hat, aus dem aktiven Flugdienst raus ist... .
Und, GW, ich gehe nach dem, was Ali offenbart hat, was sie nicht versteht/verstehen will, davon aus, dass sie auch den Begriff "Stockholm-Syndrom" nicht verstanden hat.
Wenn auch sie -sicherlich !- auch da vom Gegenteil überzeugt sein wird.
Nachlieferung:
Für DEMO:
Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage selbst.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Saysches_Theorem
____________
Anmerkung:
Wegen der Folgeteile siehe u. a. hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Oldoldman
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
Und hier der direkte Vergleich:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ex-freundin-akzeptiert-freispruch_aid_27794.html
Liebe Sensationsreporter, liebe schreibende Zunft,
Ich freue mich, dass Jörg Kachelmann ein freier Mann ist. Der Freispruch ist rechtskräfig geworden vor wenigen Tagen. Ein Alptraum geht zu Ende. Meine Gedanken an machtbesessene Staatsanwälte, die das Revisionsverfahren nach dem Freispruch in den letzten Monaten anstrengten, machen mich immer noch wütend. Auf Staatskosten wollten die Anwälte des Volkes das Urteil angreifen. Hätten sie selbst in Vorkasse und wie Jörg Kachelmann für einen teuren Rechtsbeistand tief in die eigene Tasche greifen müssen, dann hätten sie sehr schnell ein Gefühl für den Rechts- Un und Irrsinn, dem sie erlegen waren, bekommen.
Als ehemalige Mitarbeiterin und einstige ARD Co-Moderatorin von Jörg Kachelmann bin auch ich jetzt frei, mich nicht mehr erklären zu müssen. Das Echo des einzigen Interviews , das ich "Bild digital" gegeben hatte, hallt immer noch nach. "Ich halte zu einem Vergewaltiger" „ ich stelle ihn zu positiv dar“ bis hin zu „ ich war eine seiner Geliebten“[...]
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/57396/offener-brief-an-eine-verrohende-medienwelt/
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei/B..Brecht
http://www.zitate-online.de/autor/galilei-galileo/
Noch mehr Hysterisches!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47032
Beitrag Andy Friend Heute um 09:05
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47025
Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Die niedrigen Verurteilungsquoten – was wenig bekannt ist, ist der Umstand, dass sie seit 1987 von 22% auf nunmehr 14% gesunken sind – beruhen ja nicht primär auf der Unschuldsvermutung, sondern hauptsächlich auf Vergewaltigungsmythen, Geschlechterstereotypen, opferbeschuldigendem Alltagswissen,[…]
haben die Richterinnen und Richter offensichtlich noch nie Literatur zur Traumaforschung in der Hand gehabt.“
Doch und gerade! Dann haben sie die „Literatur“ dazu gleich zur Altpapiersammlung gegeben(Die Jüngeren profitieren inzwischen ja hoffentlich von der Vorerfahrung einer mit in die Irre geführten Richtergeneration und nimmt diesen Schmonzes in der Tat erst gar nicht mehr in die Hand.). Seidlers Literatur inkl. Brotdose wurde allerdings sicherlich ordnungsgemäß zurückgegeben, nachdem man selbst beim LG Mannheim einsehen musste, dass man damit den (Stellvertreter-)Krieg (gegen Herrn Kachelmann nicht gewinnen kann.
Man kann es offensichtlich für die interessegeleiteten und daher beratungsresistent erscheinenden Gener-„Wissenschaftler-/innen nicht oft genug wiedeholen (Die Hoffnung stirbt zuletzt!):
Der Verurteilungsquotient ist eben ein QUOTIENT. Da haben von Frauen unterrichtete Frauen, die es bis zu akademischen Würden geschafft haben, entweder keine Gedanken zu gemacht (machen können) – tja, oder sie sind einfach abgrundtief böse.
Der Quotient ist also ein RESULTAT aus EXPOLDIERENDEN Anzeigezahlen, die im Verhältnis zu – im Trend - leicht sinkenden Verurteiltenzahlen stehen. (Letzteres sollte eigentlich ohnehin „normal“ sein, da wir nicht nur eine sinkende Bevölkerung haben, sondern gerade die hier „statistisch“ hauptsächlich unter Generalverdacht gestellten jungen Männer in ihrer Gesamtzahl seit Jahrzehnten (durch Feminismus gewollter Geburtenrückgang bzw. erlaubte Abtreibungen) MASSIV zurückgegangen. Seit den Baby-Boomer-Jahren bis 1964 mehr als HALBIERUNG der Geburtenjahrgänge bis heute!
Wenn frau dann trotzdem behaupten will, dass die Zahl der Vergewaltigung angeblich gestiegen sei (und nicht etwa die Zahl der Anzeige als Ausdruck des Sayschen Theorems, Stichworte: Frauenhäuser und Einrichtung des Instituts der Nebenklage), müsste man das Sorgerecht subito und für alle Zukunft bei Trennung/Scheidung den Vätern ALLEIN zusprechen, da ja dann offensichtlich deutlich wurde, dass mit der weiblichen Alleinerziehung in den letzten Jahrzehnten etwas gang ganz schief gelaufen ist.
(Nur nebenbei: Nach den neusten Zahlen des Stat. Bundesamtes, die seit wenigen Tagen via. Jahrbuch „auf dem Markt“ sind, ist der Verurteilungsquotient wieder leicht auf über 13% in 2010 gestiegen (der Trend beleibt aber ungebrochen). Trotz 5,6% PLUS bei den ANZEIGE-FALLZAHLEN(!), da die Zahl der Verurteilten in 2010 auch gestiegen ist.
Da man Gender-Akademikerinnen nicht von vorneherein mangelnde Kenntnis der 4 Grundrechenarten unterstellen kann; andererseits aber sowohl die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, BKA Wiesbaden) als auch die Zahlen zur Justiz (via Statistisches Bundesamt, ebenfalls Wiesbaden) FREI VERFÜGBAR sind, bleibt also nicht viel anderes übrig als gesteuertes bösartig-dummes Gewäsch dahinter zu vermuten. (Umgekehrt wie man immer versuchte aus ABTREIBUNGEN, also SchwangerschaftsABBRÜCHEN, „Unterbrechungen“ zu machen und stets versuchte die statistisch absolut bedeutungslose (im Chart bei über 100.000 legalisierten Tötungen/Jahr nicht mal darstellbar!) Abtreibungen wegn Vergewaltigungen in den VORDERGRUND zu spielen.)
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html
Es wundert im Übrigen, dass ausgerechnet eine "Ricarda", die meint im Bereich der Betreuung/Pflege ein SYSTEMISCHES Problem erkannt zu haben, dieses systemische Problem hier nicht zu erkennen vorgibt und sich ausgerechnet mit solchen Figuren wie Thauris, Ali und Die Lara gemein macht.
(Und wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht.)
Ein „hübsches“ Analog-Beispiel, sorry Maschera der Beitrag war „über Nacht“ so geplant (Feinfühliges, weil Persönliches, via Mail), kam gestern in Nano bzw. heute Nacht.
(Insoweit Maschera, auch wenn es in Deinem Fall nicht um die Hysteria gehen mag, gemach, gemach! – Schöpfe aus dem Zynismus eines durchökonomisierten (hier Fallabrechnung!) Gesundheitswesen zunächst mal Hoffnung…)
Als Mann, gerade als FIENFÜHLIGER Mann (Gruß an Ali, die jetzt leider nicht mehr mitlesen kann und damit die ihr gewidmeten Beiträge 665 („Ali und die Landshut“) und 666 , da dort „unten“ wo sie hin ist, (mal wieder) der Server nicht funktioniert, verpasst, könnte man ja in die Hände spucken und sich freuend ausrufen: „Jede Hysteria (Gebärmutter weniger, ist ein Beitrag zu weniger Hysterie, mehr (Welt-)Frieden.“
Insoweit müsste die „Dunkelziffer“ (die man gar nicht hoch genug (ein)schätzen kann, reduziert werden: Die Zahl der Totaloperationen (3.300 EURO) muss steigen (!), schon um des lieben (Inneren) Friedens in Deutschland.
Aber schon hören wir die Pharma-Industrie aufheulen. Mehr Totaloperationen reduzieren den Absatz von Aspirin und Paracetamol, IKEA beklagt den Rückgang diverser Kleinteilverkäufe und bei den Regalen, Glastischen (die jetzt in Ermangelung hysterischer Anfälle länger halten…).
Die Gebärmutter hätte oft bleiben können
Gynäkologe: nicht jede Krebs-Operation ist nötig
"Die Hälfte der Entfernungen der Gebärmutter könnte mit einfacheren Mitteln verhindert werden", sagt der Gynäkologe Thomas Haßkamp.
Wirklich notwendig sei ein radikaler Schnitt nur selten, etwa bei Krebs. "In unserem Kulturkreis gilt die Gebärmutter vor allem als Fruchtbarkeitsorgan", sagt die Gynäkologin und Autorin Barbara Ehret. Deshalb herrsche unter Ärzten oft die Ansicht, dass eine Frau über 40 sie nicht mehr brauche. Es gelte oft das Motto: Wo nichts ist, kann auch kein Krebs entstehen.[…]
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/157471/index.html
Tja, und nun zurück (obwohl wir nie so weit weg vom Thema waren, wie Demo, Uvondo et al.).
Es dürfte jedem systemisch und logisch denkenden Menschen (!) klar sein, dass eine UNGEBREMSTE Zulassung (anders bei Hausärzten bzw. schon beim Medizinstudium durch NC) von Anwälten auf inzwischen weit über 150.000 bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, Rückgang der allgemeinen Kriminalitätsrate (indizierter „Weißer-Ring“-Bedeutungsschwund), Rückgang der Familien (bei gleichzeitigem Anstieg von FACHanwält(inn)en für FAMILIENrecht irgendwo auch das Saysche Theorem zuschlägt. Es wundert da auch nicht, dass es häufig zu einer „zufällen“ Kopplung von Sorgrechts-/Umgangsrechts-/Unterhaltsverfahren bei (so genannten „hochstrittigen“ Trennungen – gibt’s eigene outgesourcte ministerielle Studien zu) gleichzeitigem Sexualverfahren kommt. Und diese Sexualverfahren genauso zufällig meist spätestens dann im Sande verlaufen (sind), wenn die Sorgrechtsfrage geregelt ist… Honi soit …
Es wundert da auch nicht, dass Prozesse mit NK-Vertretung länger dauernd, mehr Sitzungstage haben und auch sonst aufwändiger sind. Die (mindestens staatliche) Finanzierung ist ja von vorneherein, also auch bei von vorneherein „sehbarer Aussichtslosigkeit“!
So wie Amerika auf seiner Immobilienblase gesessen hat, Griechenland sich seine Blase fremdfinanzieren ließ, sitzen wir in Deutschland auf einer bereits gigantischen steuer- und parafiskalischen Gender-„Wissenschafts“blase, die abgesehen von dem hunderttausendfachen Leid, das diese Unbelehrbaren Schwarzer-Apologetinnen (siehe Claudia D./JK - aber jedes Jahr TAUSENDE NICHT VERURTEILTE Angezeigte in der ganzen Republik!)
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen ...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html - Ähnliche Seiten
http://www.jurablogs.com/de/go/kachelmann-et-al-enthuellung-falsche-anschuldigungen-falsche-preise
schaffen, auch einen gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden (bereits) angerichtet hat und auch noch anrichten wird.
BTW: zu Ali
Siehst Du, GW, soviel zur Notwenigkeit dre schwarzen Pädagogik:
Auf Partnerebene gesehen, macht diese Dummschwätzerin Ali, die sich aber für besonders schlau hält, nur eines deutlich.
Gerade sie - die bösartig Uneinsichtige und/oder Masochistische! - wundert sich dann sicherlich auch noch scheinheilig, warum manchen Männern dann irgendwann die Hand ausrutscht.
Und wenn sie dann auf eine milde RichterIN treffen, die mit dem Angeklagten dealt: Wenn sie es zugeben, dürfen sie im Gericht gelich nochmal!
;-)
Jede Menge, aber die sind lange nicht so gefährlich wie die vermeintlich Intellektuellen, die mit bösartiger Intelligenz und ihren z.T. faschistoiden und kranken Gedanken andere, oft auch Unbedarfte, blenden.......
Nein, nein!
Es geht schon voll in Ordnung, wenn so jemand, der sich nicht selbst im Griff und sich unter Kontrolle hat, aus dem aktiven Flugdienst raus ist... .
Und, GW, ich gehe nach dem, was Ali offenbart hat, was sie nicht versteht/verstehen will, davon aus, dass sie auch den Begriff "Stockholm-Syndrom" nicht verstanden hat.
Wenn auch sie -sicherlich !- auch da vom Gegenteil überzeugt sein wird.
Nachlieferung:
Für DEMO:
Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage selbst.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Saysches_Theorem
____________
Anmerkung:
Wegen der Folgeteile siehe u. a. hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Oldoldman
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Siehst Du OldOLDMAN!
Er kapiert es nicht!
ICH will GERADE NICHT den THREAD von jemand anderem "kapern".
Demos Thread soll GERNE sein Thread mit wiederkehrendme Tapetenmuster bleiben.
Hier soll es um genau ads Thema gehen und nichst anderes.
Ist eigentlich ganz einfach. Ich kenne Leute mit dem IQ enes Backsteins, die kapieren sowas.
ICH will GERADE NICHT den THREAD von jemand anderem "kapern".
Demos Thread soll GERNE sein Thread mit wiederkehrendme Tapetenmuster bleiben.
Hier soll es um genau ads Thema gehen und nichst anderes.
Ist eigentlich ganz einfach. Ich kenne Leute mit dem IQ enes Backsteins, die kapieren sowas.
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
AndyFriendRechtsanwaeldin:
Ick kene auch Leude mit enm ICQ, die schreipen genau wie AndyFriendRechtsanwaldin.Hier soll es um genau ads Thema gehen und nichst anderes.
Ist eigentlich ganz einfach. Ich kenne Leute mit dem IQ enes Backsteins, die kapieren sowas..
Gast- Gast
wat denn nun.....
Ick kene auch Leude mit enm ICQ, die schreipen genau wie AndyFriendRechtsanwaldin......
??? oder Andyfs. Rechtsanwaeldin??????? Oh männsch...hab isch ein problemm mit disch......
??? oder Andyfs. Rechtsanwaeldin??????? Oh männsch...hab isch ein problemm mit disch......
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
Uvondo
Manno man..DU bist dir nicht mal zu schade, "Andere" vorzuschieben....falls DU es nicht bemerkt hattest, der Ursprungsthread zu Kachelmann ist ein Produkt von Demo.....aber DU merkst ja auch sonst nix.....Tut mir Leid, der schreibt so , wie sein Avatar aussieht. Ich meine.... hier haben schon steffi und nina (nicht meine Aussagen, sondern die von anderen) versucht, diesen Thread für sich allein (inkl. demo) zu vereinnahmen. Nun sind die weitestgehend gezähmt, da kommt so ein Hungerhaken um die Ecke, und fängt dieses Spiel von vorne an. Aua......!!!!!!.
Und gegen DEINE AUA-Schmerzen...kennst Du da keinen Mediziner?
Gast- Gast
steffilein
>>>falls DU es nicht bemerkt hattest, der Ursprungsthread zu Kachelmann ist ein Produkt von Demo.....aber DU merkst ja auch sonst nix..... <<<
DAS wusste ich auch schon vor Dir, und habe mich damals genau deswegen hier angemeldet. Ich hatte nur nicht überblicken können, daß diese Geschichte hier im Forum so unendlich bis unappetitlich ausartet....
insofern hast Du recht.....>>>DU merkst ja auch sonst nix..... <<<
DAS wusste ich auch schon vor Dir, und habe mich damals genau deswegen hier angemeldet. Ich hatte nur nicht überblicken können, daß diese Geschichte hier im Forum so unendlich bis unappetitlich ausartet....
insofern hast Du recht.....>>>DU merkst ja auch sonst nix..... <<<
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
Bekanntmachung bezüglich der Abwesenheit der Moderation und Ersatzleitung
Wie bereits den meisten Forennutzern aufgefallen sein dürfte, hat die reguläre Moderation ihre Tätigkeit vorübergehend eingestellt. Aus diesem Grunde habe ich die Leitung des Forums bis auf Weiteres übernommen. Da die Moderation vergessen hat meine Moderationsrechte entsprechend zu erweitern, ist es mir derzeit nicht möglich Sperrungen zu verhängen. Dennoch bin ich für alle Fragen und Belange bezüglich des Forums, sowie für die Aufrechterhaltung der Ordnung hier zuständig. Meinen Anweisungen sind somit folge zu leisten und deren Ignorierung wird auf jeden Fall Konsequenzen nach sich ziehen.
Dieser Strang wird während meiner Moderationstätigkeit regelmäßig aktualisiert werden.
PS: Das ist übrigens ein Putschversuch! :-)
Dieser Strang wird während meiner Moderationstätigkeit regelmäßig aktualisiert werden.
PS: Das ist übrigens ein Putschversuch! :-)
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Och, Chomsky,...
... dem Mangel kann abgeholfen werden
Teile und herrsche - oder wie war das gleich noch?
Teile und herrsche - oder wie war das gleich noch?
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
war eigentlich schon weg...
mußte nur noch ein längeres Telefonat führen (hasse ich wie die Pest), und lese so nebenbei chomskys Übernahmeversuch.
Muss ich nicht verstehen...oder...ich bin ja bekanntermaßen dumm/blöd.....
Muss ich nicht verstehen...oder...ich bin ja bekanntermaßen dumm/blöd.....
uvondo- Anzahl der Beiträge : 2893
Für und wider (oder: immer diese schwierigen Entscheidungen)
Bekanntmachung bezüglich der Abwesenheit der Moderation und Ersatzleitung
Chomsky Heute um 13:56
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47177
Super! Für die Praxis hast Du also doch was übrig... So widerlegt man Vorurteile. ;-)))
Scherer!
Andy Friend Heute um 10:14
Der Gedanke an und für sich, einen Strang aufzumachen, der themenbezogener funktioniert als der ursprüngliche, war ja nicht schlecht. Wenn aber diejenigen, deren Anliegen das nicht ist, sich von der Monothematik nicht abhalten lassen, hier vorbeizuschauen, klappt es in der Praxis nicht.
Zu RA Scherer: rein rechtlich betrachtet hat er die besseren Argumente auf seiner Seite. Das Problem sehe ich allerdings in diesen seinen Ausführungen:
http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht/
In einem aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Urteil wird auf Verfahrensfragen gar nicht eingegangen; ob die umfangreichen Befragungen der ›Beziehungszeuginnen‹ zur Beweisführung erforderlich waren, ließe sich nur indirekt daran ablesen, ob sie zitiert wurden oder nicht und welche Folgerungen daraus gezogen wurden. Ob der häufige Ausschluß der Öffentlichkeit geboten war oder nicht, wird sich ebenfalls nicht erschließen lassen: soll man das an der Häufigkeit der Schwärzungen erkennen können, die dasselbe Gericht zu verantworten hätte, das die Öffentlichkeit ausschloß? Es wird sich bei der Anonymisierung und Kürzung des Urteils gewiß nicht in Widerspruch zu seinen Verfahrensentscheidungen setzen.
Aus diesen rein praktischen Erwägungen erwarte ich von einer derart bearbeiteten Urteilsveröffentlichung nichts. Da wird nicht mehr genug übrig bleiben, um »Widersprüchlichkeiten und Denkfehler« nachvollziehen oder ausschließen zu können.
Sieht man sich die in der Prozeßberichterstattung erwähnte Maxime des Vorsitzenden an, wonach sich der Tatverdacht erst im Lauf der Hauptverhandlung abgeschwächt, wenn auch nicht verflüchtigt, habe, so ist auch keine eingehende rechtsfortbildende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH zur Psychotraumatologie zu erwarten. Denn wäre die von Anfang an beachtet worden, wäre Seidlers Stellungnahme von vorneherein als Verdachtselement ausgeschieden und hätte nicht erst durch die Hauptverhandlung abgeschwächt werden müssen.
Und wenn man von den ›abreißenden Beweisketten‹ und dem sich nicht gänzlich verflüchtenden Verdacht liest, dann ist auch keine stringente Auswertung der Gutachten zu erwarten. Die Selbstverteidigungsreflexe des Gerichts dürften dazu zu erheblich gewesen sein:
PM des LG Mannheim vom 31.5.2011:
Bis auf das Kröber-Gutachten lagen alle anderen Gutachten schon bei Verfahrenseröffnung vor; daß Brinkmann später durch Rothschild und Püschel ersetzt werden mußte, ändert die Beweislage nicht, denn sie haben seine Befunde ja grundsätzlich bestätigt, wie auch Mattern letztlich einräumen mußte, dem es in Wiederholung von Brinkmanns Experimenten nicht gelang, mit dem Messerrücken eine zwei Tage lang sichtbare Halsquetschung/schürfung hervorzurufen, wie sie die NK aufwies.
Erhellend wird das Urteil daher auf keinen Fall sein.
Chomsky Heute um 13:56
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47177
Super! Für die Praxis hast Du also doch was übrig... So widerlegt man Vorurteile. ;-)))
Scherer!
Andy Friend Heute um 10:14
Demo et al.! Ihr seid sowieso auf der Ignorliste. INsoweit geht nicht davon aus, dass ich Eure Beiträäge INHALTLICH (sofern man überhaupt von INHALTEN sprechen kann) zur Kenntnis nehme.
http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht/
Der Gedanke an und für sich, einen Strang aufzumachen, der themenbezogener funktioniert als der ursprüngliche, war ja nicht schlecht. Wenn aber diejenigen, deren Anliegen das nicht ist, sich von der Monothematik nicht abhalten lassen, hier vorbeizuschauen, klappt es in der Praxis nicht.
Zu RA Scherer: rein rechtlich betrachtet hat er die besseren Argumente auf seiner Seite. Das Problem sehe ich allerdings in diesen seinen Ausführungen:
c. Rechtliche Erwägungen: und genau darum geht es – um die Abwägung der Beweismittel. Befassen wir uns damit also ein wenig näher:
Da ist die Aussage der Nebenklägerin, die in weiten Teilen (soweit es zum Verständnis erforderlich ist) inhaltlich bekannt ist, denn schliesslich hat uns ja Lars-Torben O. (oder war es RA Schwenn, des zur Entzückung meines Internetschattens Trägers von roten Socken?) schon in einer der von ihm spontan im Gang des Gerichtsgebäudes inszenierten Stand-up-Pressekonferenzen mitgeteilt, die Anzeigeerstatterin sei bei ihrer Darstellung aus den Vernehmungen geblieben, die sie vor Eröffnung des Prozesses zu Protokoll gegeben hatte. Auch hier dürfte also wenig zu finden sein, was man schwärzen müsste – und wenn, dann dürften es Einzelheiten sein, die zum Verständnis nicht erforderlich sind, da die grossen Zusammenhänge schon bekannt sind.
Sollte das Gericht sich umfänglich mit dem Vorleben der Anzeigeerstatterin beschäftigen, wäre zu fragen, wofür dies in den Urteilsgründen überhaupt erwähnt wird – und, ob es zum Verständnis erforderlich ist. Ich denke nicht, wie schon die Entscheidung des OLG Karlsruhe zeigt – es geht wohl auch „lege artis“, ohne die Sensationsgier zu befriedigen, und bei einem nicht zu erwartenden Urteil gegen die allgemeinen Grundsätze bliebe auch dort immer noch der schwarze Stift, da das Gestrichene nicht strafrechtsrelevant ist.
Tatzeugen oder Tatzeuginnen gibt es nicht, bleiben also die Polizisten und Richter, die man vernommen hat – kein Problem bei deren Würdigung im Urteil – und natürlich die diversen Exfreundinnen, die man je nach Standpunkt als „Leumundszeuginnen“ oder „Selbstanbieterinnen“ sehen kann: hier würde mich schon interessieren, wie das Gericht deren Vernehmung und den damit einhergehenden massiven Einbruch in die Privatsphäre des Angeklagten juristisch rechtfertigt – denn nichts Anderes als eine solche Rechtfertigung kann in dem Urteil stehen, weil eine Erörterung des Inhalts ihrer Zeugenaussagen in einem freisprechenden Urteil für mich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich ist.
Oder, ganz überspitzt gesagt: in einer ex-post-Betrachtung kann man durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die Vernehmung dieser Damen nicht der Sachverhaltsaufklärung diente, sondern allenfalls der Befriedigung der „Sensationsgier“ – von wem auch immer…
Bleiben die Sachverständigen, und da ist ja wenig, was die Persönlichkeitsrechte der Parteien beeinflussen könnte, so weit es diejenigen Gutachter betrifft, die sich mit dem Tathergang selbst beschäftigt haben.
Und so sind wir beim letzten Bereich, bei dem man nun tatsächlich durchaus genau hinschauen muss, wie man das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Öffentlichkeit auf Information über den Inhalt von Urteilen, gesprochen „Im Namen des Volkes“, und die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre der Nebenklägerin in Einklang miteinander bringt: die Darstellung der Gutachten über den Wert der Aussage der Nebenklägerin.
Dazu allerdings haben sich die Sachverständigen bzw. die sachverständigen Zeugen teilweise schon umfänglich in der öffentlichen Verhandlung geäussert, sodass diese Teile unproblematisch verwandt werden können; und bei den übrigen Äusserungen in nichtöffentlicher Verhandlung wird sich das Gericht eben der von den Verwaltungsgerichten geforderten Mühe unterziehen müssen, sorgfältig eine anonymisierte und neutralisierte Urteilsfassung zu erstellen – eine Mühe, die sich lohnen dürfte in Ansehung der verfassungsunmittelbaren Pflicht zur Veröffentlichung.
[...]
Und dann bleibt nichts, was den Boulevard und die „sensationsgierige Öffentlichkeit“ interessieren könnte – aber Vieles, was eine „seriöse Öffentlichkeit“ interessiert:
Wie rechtfertigt das Gericht den Freispruch?
Wie rechtfertigt das Gericht die Vernehmung der „luusmeitlis“?
Wie erklärt das Gericht die originelle Reihenfolge der Beweiserhebung?
Wie rechtfertigt es die diversen Ausschlüsse der Öffentlichkeit?
Gibt es tatsächlich Widersprüchlichkeiten und Denkfehler?
http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht/
In einem aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Urteil wird auf Verfahrensfragen gar nicht eingegangen; ob die umfangreichen Befragungen der ›Beziehungszeuginnen‹ zur Beweisführung erforderlich waren, ließe sich nur indirekt daran ablesen, ob sie zitiert wurden oder nicht und welche Folgerungen daraus gezogen wurden. Ob der häufige Ausschluß der Öffentlichkeit geboten war oder nicht, wird sich ebenfalls nicht erschließen lassen: soll man das an der Häufigkeit der Schwärzungen erkennen können, die dasselbe Gericht zu verantworten hätte, das die Öffentlichkeit ausschloß? Es wird sich bei der Anonymisierung und Kürzung des Urteils gewiß nicht in Widerspruch zu seinen Verfahrensentscheidungen setzen.
Aus diesen rein praktischen Erwägungen erwarte ich von einer derart bearbeiteten Urteilsveröffentlichung nichts. Da wird nicht mehr genug übrig bleiben, um »Widersprüchlichkeiten und Denkfehler« nachvollziehen oder ausschließen zu können.
Sieht man sich die in der Prozeßberichterstattung erwähnte Maxime des Vorsitzenden an, wonach sich der Tatverdacht erst im Lauf der Hauptverhandlung abgeschwächt, wenn auch nicht verflüchtigt, habe, so ist auch keine eingehende rechtsfortbildende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH zur Psychotraumatologie zu erwarten. Denn wäre die von Anfang an beachtet worden, wäre Seidlers Stellungnahme von vorneherein als Verdachtselement ausgeschieden und hätte nicht erst durch die Hauptverhandlung abgeschwächt werden müssen.
Und wenn man von den ›abreißenden Beweisketten‹ und dem sich nicht gänzlich verflüchtenden Verdacht liest, dann ist auch keine stringente Auswertung der Gutachten zu erwarten. Die Selbstverteidigungsreflexe des Gerichts dürften dazu zu erheblich gewesen sein:
PM des LG Mannheim vom 31.5.2011:
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln.
Bis auf das Kröber-Gutachten lagen alle anderen Gutachten schon bei Verfahrenseröffnung vor; daß Brinkmann später durch Rothschild und Püschel ersetzt werden mußte, ändert die Beweislage nicht, denn sie haben seine Befunde ja grundsätzlich bestätigt, wie auch Mattern letztlich einräumen mußte, dem es in Wiederholung von Brinkmanns Experimenten nicht gelang, mit dem Messerrücken eine zwei Tage lang sichtbare Halsquetschung/schürfung hervorzurufen, wie sie die NK aufwies.
Erhellend wird das Urteil daher auf keinen Fall sein.
Gast- Gast
Mehr als 150.000 Anwälte und -innen und die wachsende Kreativität
Not macht erfinderisch - eine alte deutsche Volksweisheit, deren Sinn nicht nur JK zu spüren bekam!
Hier nochmal zur Not der RAe:
Das exponentiell wachsende Überangebot an zu- und losgelassenen Rechtsberater(innen) korreliert nicht nur mit der eigentümlichne Zunahme bei Anzeigen wegen Vergewaltigung/sexueller Nötigung, sondern fördert auch die Kreativität bei vermeintlichen Alleinstellungsmerkmalen.
http://www.internet-law.de/2011/10/keine-werbung-mit-fantasiefachanwaltstiteln.html
Auch hübsch ist das immer (noch) wieder anzutreffende (aber falsche, wettbewerbswidrige und potentielle Mandanten verwirrende) "zugelassen bei allen OLG (in Deutschland), das immer noch wie eine besondere "Auszeichnung" klingt und klingen soll, längst aber durch den Wegfall der Beschränkungen keine mehr ist.
Ja, ja, das Überangebot i.V. mit überdimensionierten (so genannten) "Opfer"institutionen etc. treibt schon tolle Blüten.
Ich erinnere nochmals an MONA LISA ZDF 18:00 Uhr MORGEN - und das ins Gedächtnis eingebrannte Geschehen ....
Hier nochmal zur Not der RAe:
Das exponentiell wachsende Überangebot an zu- und losgelassenen Rechtsberater(innen) korreliert nicht nur mit der eigentümlichne Zunahme bei Anzeigen wegen Vergewaltigung/sexueller Nötigung, sondern fördert auch die Kreativität bei vermeintlichen Alleinstellungsmerkmalen.
http://www.internet-law.de/2011/10/keine-werbung-mit-fantasiefachanwaltstiteln.html
Auch hübsch ist das immer (noch) wieder anzutreffende (aber falsche, wettbewerbswidrige und potentielle Mandanten verwirrende) "zugelassen bei allen OLG (in Deutschland), das immer noch wie eine besondere "Auszeichnung" klingt und klingen soll, längst aber durch den Wegfall der Beschränkungen keine mehr ist.
Ja, ja, das Überangebot i.V. mit überdimensionierten (so genannten) "Opfer"institutionen etc. treibt schon tolle Blüten.
Ich erinnere nochmals an MONA LISA ZDF 18:00 Uhr MORGEN - und das ins Gedächtnis eingebrannte Geschehen ....
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Gabriele
Erhellend wird das Urteil daher auf keinen Fall sein..
Das sehe ich etwas anders - wahrscheinlich weil meine Ausgangsposition anders ist als z.B. DEINE.
Und letztendlich sind die Urteile nicht nur für Juristen gemacht sondern im Namen des Volkes gesprochen!
Um auch auf die STA Mannheim einzugehen, die öffentlich davon sprach, dass ein Verfahren nur eröffnet wird, wenn die Verurteilungswahrscheinkichkeit über 51 % liegt nach dem Ermittlungsstand - ich hoffe, ich erinnere mich richtig - und ja das Gericht behauptete, dass erst während der Verhandlung der Verdacht abgeschwächt wurde, ist es am Gericht, in der Urteilsbegründung genau DAS "auszuweisen".
Dank meiner Unwissenheit in Sachen "Urteilsbegründung" , gehe ich mal davon aus, dass es relativ einfach ist, dass Urteil so abzufassen, dass gar keine Sensationsgier entsteht.
So wie stscherer sehe ich es, dass es da nichts mehr zu "gieren" gibt.....
Man kann doch ganz einfach die Anklagepunkte angeben, die "Opferzeugenaussage" und die "Beweisprüfung" durch die Rechtsmedizin, die Gutachter belegen und die jeweilige Entscheidung des Gerichtes ob der Zutreffendheit oder eben nicht.
Da die Zeuginnenparade nichts mit der angeblichen Vergewaltigung zu tun hat, da nicht anwesend, ist die doch irrelevant , oder?
Gast- Gast
Fachanwalt
Aber den Fachanwalt für die Nebenklage gibt es doch sicherlich schon, oder? Das dürfte die starke Lobby doch wohl durchgesetzt haben...
Die nachfolgende Korrektur hat m.E. aber weniger juristische (Urheberrecht) als Geschmacksgründe:
https://twitter.com/#!/J_Kachelmann/status/124834780255756289
Die nachfolgende Korrektur hat m.E. aber weniger juristische (Urheberrecht) als Geschmacksgründe:
J_Kachelmann Jörg Kachelmann
Und nein, das Cover von "Mannheim." wird keinesfalls aussehen wie das von einem peinlichen Vorläuferbuch, keine Sorge amazon.de/Mannheim-J%C3%…
vor 1 Stunde
https://twitter.com/#!/J_Kachelmann/status/124834780255756289
Gast- Gast
@ Steffi
steffi Heute um 16:52
Das ist der Punkt: genau darum wird es im Urteil nicht gehen, sondern nur darum, was nach Auffassung des Gerichts die Beweiswürdigung am Schluß der Hauptverhandlung ergeben hat. 2/3 der Pressemitteilung des Gerichts und der Urteilsbegründung nach der Medienberichterstattung waren Rechtfertigungsbegründungen, die mit dem Urteil nichts zu tun haben und daher auch in der mündlichen Urteilsbegründung nichts zu suchen hatten.
Insoweit wird das schriftliche Urteil diese Rechtfertigung nicht erhellen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß auf Irrtum und Fehlinterpretation beruhende ›Abschwächungen‹ dort eine Rolle spielen werden: die Anmerkungen zu Seidler werden auf ein Minimum reduziert sein, und daß Bäßler im Ermittlungsverfahren ein irreführendes Fazit geliefert und erst von der Verteidigung zur Klarstellung gebracht werden mußte, wird da sicherlich auch nicht ausgebreitet worden sein. Es geht ja im Urteil um ›den Inbegriff der Hauptverhandlung‹.
Steffi:
Das ginge wohl. Aber ob man das in Mannheim auch so gemacht hat? Der Vorsitzende hat doch (nicht in der PM, aber im Gerichtssaal) Ausführungen zur Beziehungsgestaltung à la Greuel gemacht, die m.E. überflüssig hinsichtlich der Beweiswürdigung zum Tatvorwurf waren.
WENN sie bedeutsam waren, dann nur in Bezug auf die von Greuel nicht zurückgewiesene Selbstsuggestionshypothese; ihr Gedankengang war der: Dominanz-Unterwerfungs-Beziehung mit Hörigkeit des ›Opfers‹ – Weltzusammenbruch durch erweitertes Untreuegeständnis und Trennung – demzufolge eine seelische nächtliche Krise mit der Einbildung einer Vergewaltigung – also keine bewußte Falschbeschuldigung.
Sollte das Gericht diesen Weg gegangen sein, dann muß da sehr viel Intimes über die Beziehung im Urteil drinstehen. Und was ist mit den Chats und SMS, die nun ganz bestimmt privat sind? Wenn das alles wegfällt, bleibt am Ende nur noch ein Skelett stehen, das weder zur gebotenen Transparenz der Verfahrensführung noch zur Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses beiträgt.
Steffi:
Sehe ich auch so. Im Ergebnis der irrelevanten Beweisrichtung von StA und Gericht hinsichtlich einer ›Tatneigung‹ als Indiz kam ja sogar heraus, daß es keine Aussagen gab, die Gewalt oder Grenzüberschreitungen bestätigt hätten, wie die NK sie angeblich erlebt hat. Aber kannst Du Dir vorstellen, daß das Gericht die Zeuginnen ganz und gar weggelassen hat? Das würde den öffentlichen Äußerungen zur Rechtfertigung dieses Vorgehens doch arg widersprechen.
Deshalb meine ich ja, daß nach den gebotenen Schwärzungen nur noch ein löcheriges Flickengewand übrigbliebe, mit dem niemand etwas anfangen kann. Mir persönlich würde allerdings schon der Teil ausreichen, der sich mit den Sachgutachten auseinandersetzt, um zu evaluieren, wieso da die Beweisketten abreißen sollen... Wenn das Messer entfällt, bricht der absolute Kern des Kerngeschehens weg, und dann gibt es gar kein Geschehen mehr. Alternativabläufe hat sie ja nicht vorgebracht, sondern ist bei dem ›Es war aber so!‹, wie in BUNTE, geblieben.
Hierzu gibt es übrigens Neues, und zwar in dem ansonsten absolut unbrauchbaren Kachelmann-Kapitel in Polednik/Rieppel: Gefallene Sterne, ein mehr als überflüssiges Buch nicht-analysierender Nacherzählungen:
Eine kluge Taktik, wie ich finde...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47190Erhellend wird das Urteil daher auf keinen Fall sein..
Das sehe ich etwas anders - wahrscheinlich weil meine Ausgangsposition anders ist als z.B. DEINE.
Und letztendlich sind die Urteile nicht nur für Juristen gemacht sondern im Namen des Volkes gesprochen!
Um auch auf die STA Mannheim einzugehen, die öffentlich davon sprach, dass ein Verfahren nur eröffnet wird, wenn die Verurteilungswahrscheinkichkeit über 51 % liegt nach dem Ermittlungsstand - ich hoffe, ich erinnere mich richtig - und ja das Gericht behauptete, dass erst während der Verhandlung der Verdacht abgeschwächt wurde, ist es am Gericht, in der Urteilsbegründung genau DAS "auszuweisen".
Das ist der Punkt: genau darum wird es im Urteil nicht gehen, sondern nur darum, was nach Auffassung des Gerichts die Beweiswürdigung am Schluß der Hauptverhandlung ergeben hat. 2/3 der Pressemitteilung des Gerichts und der Urteilsbegründung nach der Medienberichterstattung waren Rechtfertigungsbegründungen, die mit dem Urteil nichts zu tun haben und daher auch in der mündlichen Urteilsbegründung nichts zu suchen hatten.
Insoweit wird das schriftliche Urteil diese Rechtfertigung nicht erhellen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß auf Irrtum und Fehlinterpretation beruhende ›Abschwächungen‹ dort eine Rolle spielen werden: die Anmerkungen zu Seidler werden auf ein Minimum reduziert sein, und daß Bäßler im Ermittlungsverfahren ein irreführendes Fazit geliefert und erst von der Verteidigung zur Klarstellung gebracht werden mußte, wird da sicherlich auch nicht ausgebreitet worden sein. Es geht ja im Urteil um ›den Inbegriff der Hauptverhandlung‹.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47190Dank meiner Unwissenheit in Sachen "Urteilsbegründung" , gehe ich mal davon aus, dass es relativ einfach ist, dass Urteil so abzufassen, dass gar keine Sensationsgier entsteht.
So wie stscherer sehe ich es, dass es da nichts mehr zu "gieren" gibt.....
Man kann doch ganz einfach die Anklagepunkte angeben, die "Opferzeugenaussage" und die "Beweisprüfung" durch die Rechtsmedizin, die Gutachter belegen und die jeweilige Entscheidung des Gerichtes ob der Zutreffendheit oder eben nicht.
Das ginge wohl. Aber ob man das in Mannheim auch so gemacht hat? Der Vorsitzende hat doch (nicht in der PM, aber im Gerichtssaal) Ausführungen zur Beziehungsgestaltung à la Greuel gemacht, die m.E. überflüssig hinsichtlich der Beweiswürdigung zum Tatvorwurf waren.
WENN sie bedeutsam waren, dann nur in Bezug auf die von Greuel nicht zurückgewiesene Selbstsuggestionshypothese; ihr Gedankengang war der: Dominanz-Unterwerfungs-Beziehung mit Hörigkeit des ›Opfers‹ – Weltzusammenbruch durch erweitertes Untreuegeständnis und Trennung – demzufolge eine seelische nächtliche Krise mit der Einbildung einer Vergewaltigung – also keine bewußte Falschbeschuldigung.
Sollte das Gericht diesen Weg gegangen sein, dann muß da sehr viel Intimes über die Beziehung im Urteil drinstehen. Und was ist mit den Chats und SMS, die nun ganz bestimmt privat sind? Wenn das alles wegfällt, bleibt am Ende nur noch ein Skelett stehen, das weder zur gebotenen Transparenz der Verfahrensführung noch zur Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses beiträgt.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47190Da die Zeuginnenparade nichts mit der angeblichen Vergewaltigung zu tun hat, da nicht anwesend, ist die doch irrelevant , oder?
Sehe ich auch so. Im Ergebnis der irrelevanten Beweisrichtung von StA und Gericht hinsichtlich einer ›Tatneigung‹ als Indiz kam ja sogar heraus, daß es keine Aussagen gab, die Gewalt oder Grenzüberschreitungen bestätigt hätten, wie die NK sie angeblich erlebt hat. Aber kannst Du Dir vorstellen, daß das Gericht die Zeuginnen ganz und gar weggelassen hat? Das würde den öffentlichen Äußerungen zur Rechtfertigung dieses Vorgehens doch arg widersprechen.
Deshalb meine ich ja, daß nach den gebotenen Schwärzungen nur noch ein löcheriges Flickengewand übrigbliebe, mit dem niemand etwas anfangen kann. Mir persönlich würde allerdings schon der Teil ausreichen, der sich mit den Sachgutachten auseinandersetzt, um zu evaluieren, wieso da die Beweisketten abreißen sollen... Wenn das Messer entfällt, bricht der absolute Kern des Kerngeschehens weg, und dann gibt es gar kein Geschehen mehr. Alternativabläufe hat sie ja nicht vorgebracht, sondern ist bei dem ›Es war aber so!‹, wie in BUNTE, geblieben.
Hierzu gibt es übrigens Neues, und zwar in dem ansonsten absolut unbrauchbaren Kachelmann-Kapitel in Polednik/Rieppel: Gefallene Sterne, ein mehr als überflüssiges Buch nicht-analysierender Nacherzählungen:
(S. 241)Doch die Ex-Geliebte besann sich nicht: Sie wurde Ende März 2011 erneut vernommen und blieb – offensichtlich unbeeindruckt vom ihr vorgehaltenen Gang der Beweisaufnahme, sprich den Zweifeln der Gutachter – bei ihrer Aussage. Dieses Mal ging das Ganze in zwei Stunden über die Bühne. Auch, weil Kachelmann-Verteidiger Schwenn zur Überraschung vieler auf eine ausführliche Befragung der Frau verzichtete.
Eine kluge Taktik, wie ich finde...
Gast- Gast
Gabriele
Vielleicht verstehe ich ja etwas falsch - ABER genau das möchte man ja wissen!Das ist der Punkt: genau darum wird es im Urteil nicht gehen, sondern nur darum, was nach Auffassung des Gerichts die Beweiswürdigung am Schluß der Hauptverhandlung ergeben hat.
Es gibt eine Anzeige , eine Aussage dazu und Beweise bzw. Nichtbeweise. Das Urteil sollte das sein, was unter dem Strich "vorhanden" ist.
Das sehe ICH genau so wie DU und deshalb ist ja eigentlich die "Veröffentlichung" der schriftlichen Urteilsbegründung so hochinteressant!2/3 der Pressemitteilung des Gerichts und der Urteilsbegründung nach der Medienberichterstattung waren Rechtfertigungsbegründungen, die mit dem Urteil nichts zu tun haben und daher auch in der mündlichen Urteilsbegründung nichts zu suchen hatten.
Aus MEINER Sicht muß in der schriftlichen Ausfertigung des Urteils die Seidling-Kammer nun Farbe bekennen!
Und NUR wenn es öffentlich wird ist die Kontrolle dieses Gerichtes möglich und eventuell erkennbar, ob die PM bzw. die mündliche Urteilsverkündung jenseits von Recht und Gesetz war oder nicht!
Und gerade nach dem "Gezeter" am 31.05.2011 ist man die Veröffentlichung schuldig! - Selbstgemachtes Leid!
Richtig - zum Tatvorwurf waren sie NICHT geeignet - aber definitiv zum Schutz der Anzeigeerstatterin präventiv angelegt!Der Vorsitzende hat doch (nicht in der PM, aber im Gerichtssaal) Ausführungen zur Beziehungsgestaltung à la Greuel gemacht, die m.E. überflüssig hinsichtlich der Beweiswürdigung zum Tatvorwurf waren.
Soweit ich mich erinnere hatte zwar Birkenstock noch das "Selbststudium" der Richter angezettelt ABER Schwenn hat sie nicht "gebraucht" bzw. dazu noch weitergehende Anträge gestellt, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass da irgendwelche "Beweise" besprochen oder gewürdigt worden sein sollen.Sollte das Gericht diesen Weg gegangen sein, dann muß da sehr viel Intimes über die Beziehung im Urteil drinstehen. Und was ist mit den Chats und SMS, die nun ganz bestimmt privat sind? Wenn das alles wegfällt, bleibt am Ende nur noch ein Skelett stehen, das weder zur gebotenen Transparenz der Verfahrensführung noch zur Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses beiträgt.
Und das "Skelett" ist der Vorwurf, die rechtsmedizinischen Nachweise und die Gutachten - zumindest aus meiner Sicht...denn die Beziehung wurde ja nicht verurteilt.....
...hier dein Zitat aus diesem "Buch" ....und
Wieso fandest DU das klug?Eine kluge Taktik, wie ich finde...
Meinst Du, dass man sich eine ausführliche Befragung für eine kommende Verhandlung gegen CSD aufhebt?
Gast- Gast
@ Steffi
steffi Heute um 18:18
So wird das auch sein; aber da wird ganz bestimmt nicht drinstehen: bei Verfahrenseröffnung haben wir Seidlers Stellungnahme über das klinisch sichere Vorliegen einer Vergewaltigung durch PTBS-Diagnose noch allerhöchste Priorität für die Beweisführung beigemessen; das sehen wir jetzt, rechtlich und psychiatrisch eines Besseren belehrt, gaaanz anders.
Steffi:
Natürlich provozieren solch extensive Erklärungen, daß man alles richtig gemacht habe, den Wunsch nach Überprüfung, zumal das Ergebnis Freispruch ja nun gerade nicht die hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit bestätigt hat, die das Gericht bei Verfahrenseröffnung ausdrücklich und ohne Not attestiert hatte...
Steffi:
Naja, die SMS kurz vor dem Treffen mit der Ablaufplanung sind schon wichtig für die Beweisführung; und vergiß nicht, auf welche merkwürdigen Details das Gericht Wert gelegt hat:
PM LG Mannheim vom 31.5.2011
Da werden angebliche Lügen des Angeklagten »in Teilbereichen« gleichgesetzt mit tatsächlich nachgewiesenen Lügen der Zeugin im Randbereich des Kerngeschehens, wie es das OLG formuliert hat. Diese ›Lügen‹ von JK bezogen sich laut der Berichterstattung auf das Kennenlernen (also wer machte wem Avancen?), die Beziehungsgestaltung und -einschätzung und den Umfang des Untreuegeständnisses. Da wird man wohl jede Menge an Chats und Aussagen anderer Frauen zurategezogen haben, um der NK glauben zu können und nicht dem Angeklagten...
Das ist zwar alles vollkommen unerheblich: aber wenn sowas in der mündlichen Begründung aufgeführt wird, dann wird es wohl auch im Urteil stehen; ich gehe mal davon aus, daß Frau Bültmann die Rede des Vorsitzenden geschrieben hat.
Steffi:
Nee, ich sehe das prozeßtaktisch. Wenn eine Zeugin sich selbst demontiert, lehnt sich der Verteidiger zurück. Was wäre passiert, wenn er ein paar scharfe Fragen gestellt hätte? Sie wäre in Tränen ausgebrochen, was ihren Mitleidsfaktor bei den Schöffen erhöht hätte. Dieser üble Verteidiger macht die Zeugin fertig, die schon ohne seine Einwirkung nicht mehr weiß, was sie sagen soll angesichts der Gutachterergebnisse.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47198Vielleicht verstehe ich ja etwas falsch - ABER genau das möchte man ja wissen!Das ist der Punkt: genau darum wird es im Urteil nicht gehen, sondern nur darum, was nach Auffassung des Gerichts die Beweiswürdigung am Schluß der Hauptverhandlung ergeben hat.
Es gibt eine Anzeige , eine Aussage dazu und Beweise bzw. Nichtbeweise. Das Urteil sollte das sein, was unter dem Strich "vorhanden" ist.
So wird das auch sein; aber da wird ganz bestimmt nicht drinstehen: bei Verfahrenseröffnung haben wir Seidlers Stellungnahme über das klinisch sichere Vorliegen einer Vergewaltigung durch PTBS-Diagnose noch allerhöchste Priorität für die Beweisführung beigemessen; das sehen wir jetzt, rechtlich und psychiatrisch eines Besseren belehrt, gaaanz anders.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47198Und gerade nach dem "Gezeter" am 31.05.2011 ist man die Veröffentlichung schuldig! - Selbstgemachtes Leid!
Natürlich provozieren solch extensive Erklärungen, daß man alles richtig gemacht habe, den Wunsch nach Überprüfung, zumal das Ergebnis Freispruch ja nun gerade nicht die hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit bestätigt hat, die das Gericht bei Verfahrenseröffnung ausdrücklich und ohne Not attestiert hatte...
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47198Soweit ich mich erinnere hatte zwar Birkenstock noch das "Selbststudium" der Richter angezettelt ABER Schwenn hat sie nicht "gebraucht" bzw. dazu noch weitergehende Anträge gestellt, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass da irgendwelche "Beweise" besprochen oder gewürdigt worden sein sollen.Sollte das Gericht diesen Weg gegangen sein, dann muß da sehr viel Intimes über die Beziehung im Urteil drinstehen. Und was ist mit den Chats und SMS, die nun ganz bestimmt privat sind? Wenn das alles wegfällt, bleibt am Ende nur noch ein Skelett stehen, das weder zur gebotenen Transparenz der Verfahrensführung noch zur Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses beiträgt.
Und das "Skelett" ist der Vorwurf, die rechtsmedizinischen Nachweise und die Gutachten - zumindest aus meiner Sicht...denn die Beziehung wurde ja nicht verurteilt.....
Naja, die SMS kurz vor dem Treffen mit der Ablaufplanung sind schon wichtig für die Beweisführung; und vergiß nicht, auf welche merkwürdigen Details das Gericht Wert gelegt hat:
PM LG Mannheim vom 31.5.2011
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:
„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“
In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:
„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“
Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:
„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.
Da werden angebliche Lügen des Angeklagten »in Teilbereichen« gleichgesetzt mit tatsächlich nachgewiesenen Lügen der Zeugin im Randbereich des Kerngeschehens, wie es das OLG formuliert hat. Diese ›Lügen‹ von JK bezogen sich laut der Berichterstattung auf das Kennenlernen (also wer machte wem Avancen?), die Beziehungsgestaltung und -einschätzung und den Umfang des Untreuegeständnisses. Da wird man wohl jede Menge an Chats und Aussagen anderer Frauen zurategezogen haben, um der NK glauben zu können und nicht dem Angeklagten...
Das ist zwar alles vollkommen unerheblich: aber wenn sowas in der mündlichen Begründung aufgeführt wird, dann wird es wohl auch im Urteil stehen; ich gehe mal davon aus, daß Frau Bültmann die Rede des Vorsitzenden geschrieben hat.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p20-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47198...hier dein Zitat aus diesem "Buch" ....undWieso fandest DU das klug?Eine kluge Taktik, wie ich finde...
Meinst Du, dass man sich eine ausführliche Befragung für eine kommende Verhandlung gegen CSD aufhebt?
Nee, ich sehe das prozeßtaktisch. Wenn eine Zeugin sich selbst demontiert, lehnt sich der Verteidiger zurück. Was wäre passiert, wenn er ein paar scharfe Fragen gestellt hätte? Sie wäre in Tränen ausgebrochen, was ihren Mitleidsfaktor bei den Schöffen erhöht hätte. Dieser üble Verteidiger macht die Zeugin fertig, die schon ohne seine Einwirkung nicht mehr weiß, was sie sagen soll angesichts der Gutachterergebnisse.
Gast- Gast
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
Gabriele:
Für mich ist es eben KEINE Erklärung, dass man angeblich alles richtig gemacht hat.......ganz im Gegenteil, die mündliche Urteilsbegründung durch Seidling hat mich eher in der Annahme bestärkt, dass es hier von Anfang an NICHt mit "rechten Dingen" zuging - das wäre MEINE Begründung, weshalb ich das Urteil veröffentlicht sehen möchte!
Schon, da der Angeklagte in der Hauptverhandlung gar keine Aussage machte, erstaunt mich , dass man "nachweislich" Lügen seinerseits erkannt hätte und die möchte ich schon wissen oder sollte damit nur die Nk reingewaschen werden, man wollte ihr damit noch einen weiteren Gefallen tun?
Wenn es so ist, ist das natürlich eine klare Sache....
So, ich als juristische Laie könnte durchaus damit leben, wenn ein Gericht tatsächlich erst in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommt, dass KEINE Straftat vorlag......Natürlich provozieren solch extensive Erklärungen, daß man alles richtig gemacht habe, den Wunsch nach Überprüfung, zumal das Ergebnis Freispruch ja nun gerade nicht die hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit bestätigt hat, die das Gericht bei Verfahrenseröffnung ausdrücklich und ohne Not attestiert hatte...
Für mich ist es eben KEINE Erklärung, dass man angeblich alles richtig gemacht hat.......ganz im Gegenteil, die mündliche Urteilsbegründung durch Seidling hat mich eher in der Annahme bestärkt, dass es hier von Anfang an NICHt mit "rechten Dingen" zuging - das wäre MEINE Begründung, weshalb ich das Urteil veröffentlicht sehen möchte!
Schon, da der Angeklagte in der Hauptverhandlung gar keine Aussage machte, erstaunt mich , dass man "nachweislich" Lügen seinerseits erkannt hätte und die möchte ich schon wissen oder sollte damit nur die Nk reingewaschen werden, man wollte ihr damit noch einen weiteren Gefallen tun?
Vielleicht ist es mir wieder "entfallen" ABER womit hat sie sich denn selbst demontiert?Nee, ich sehe das prozeßtaktisch. Wenn eine Zeugin sich selbst demontiert, lehnt sich der Verteidiger zurück.
Wenn es so ist, ist das natürlich eine klare Sache....
Gast- Gast
Dass auf jeder Seite dieses anspruchsvolle Eingangsposting wiederholt wird, gefällt mir außerordentlich ...?
Smilie von steffi geklaut
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Spezielles Eingangsposting
Es brauchte schon einen Speziellen Bereich mit einem speziellen Moderator für das spezielle Posting des speziellen AndyFriendRechtsanwaeldin. Schliesslich gibt es nur einen User, der es wirklich versteht.
Smilie von Demokritxyz geklaut
Smilie von Demokritxyz geklaut
Gast- Gast
Voraussagbares
Steffi:
DAMIT sollten alle Berufsgruppen leben können...
Steffi:
Der vielfach erkannte anfängliche ›Verurteilungskurs‹ der Kammer wird sich in dem ›in dubio‹ manifestiert haben: und der ließe sich jedenfalls auch in der gerichtlichen Würdigung der ›harten‹ Beweise verfolgen. Wie man über Brinkmanns Messer-Experimente hinwegkommen will, über die er als sv. Zeuge ausgesagt hat, ist mir schleierhaft. Deren Ergebnis mußte doch selbst Mattern, der sie nachvollzogen hat, bestätigen!
Insoweit wäre also auch ein Skelett-Urteil, wenn auch sehr eingeschränkt, schon aufschlußreich.
Steffi:
Naja, die in die Hauptverhandlung eingeführte Aussage vor dem Haftrichter ist ja eine Aussage. Ich sehe die Bereitschaft der Kammer, bei Beziehungs-Einschätzungen der Zeugin und nicht dem Angeklagten zu folgen, im Zusammenhang mit der Selbstsuggestionshypothese: wenn die Beziehung auch objektiv so bedeutsam war, wie es die Zeugin subjektiv (als für sich zutreffend) schilderte, erlangt die Krise nach der Trennung mehr Plausibilität. Ohne Krise keine Selbstsuggestion.
Daß die nicht in sieben Stunden entsteht, während gleichzeitig Tatort und Verletzungen inszeniert werden und überlegt wird, die Brieflüge auch den Eltern und der Polizei vorzusetzen, um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen, steht auf einem anderen Blatt. Über Köhnken, der dieses Szenario überzeugend abgelehnt hat, mußte die Kammer auch noch hinwegkommen, falls sie diese goldene Brücke für die NK gebaut haben sollte.
Wovon auszugehen ist. Stand ja schon in Schwenns Befangenheitsantrag gegen Greuel drin: man sieht, Vieles ist voraussagbar:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p40-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47207So, ich als juristische Laie könnte durchaus damit leben, wenn ein Gericht tatsächlich erst in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommt, dass KEINE Straftat vorlag......
DAMIT sollten alle Berufsgruppen leben können...
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p40-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47207Für mich ist es eben KEINE Erklärung, dass man angeblich alles richtig gemacht hat.......ganz im Gegenteil, die mündliche Urteilsbegründung durch Seidling hat mich eher in der Annahme bestärkt, dass es hier von Anfang an NICHt mit "rechten Dingen" zuging - das wäre MEINE Begründung, weshalb ich das Urteil veröffentlicht sehen möchte!
Der vielfach erkannte anfängliche ›Verurteilungskurs‹ der Kammer wird sich in dem ›in dubio‹ manifestiert haben: und der ließe sich jedenfalls auch in der gerichtlichen Würdigung der ›harten‹ Beweise verfolgen. Wie man über Brinkmanns Messer-Experimente hinwegkommen will, über die er als sv. Zeuge ausgesagt hat, ist mir schleierhaft. Deren Ergebnis mußte doch selbst Mattern, der sie nachvollzogen hat, bestätigen!
Insoweit wäre also auch ein Skelett-Urteil, wenn auch sehr eingeschränkt, schon aufschlußreich.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p40-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47207Schon, da der Angeklagte in der Hauptverhandlung gar keine Aussage machte, erstaunt mich , dass man "nachweislich" Lügen seinerseits erkannt hätte und die möchte ich schon wissen oder sollte damit nur die Nk reingewaschen werden, man wollte ihr damit noch einen weiteren Gefallen tun?
Naja, die in die Hauptverhandlung eingeführte Aussage vor dem Haftrichter ist ja eine Aussage. Ich sehe die Bereitschaft der Kammer, bei Beziehungs-Einschätzungen der Zeugin und nicht dem Angeklagten zu folgen, im Zusammenhang mit der Selbstsuggestionshypothese: wenn die Beziehung auch objektiv so bedeutsam war, wie es die Zeugin subjektiv (als für sich zutreffend) schilderte, erlangt die Krise nach der Trennung mehr Plausibilität. Ohne Krise keine Selbstsuggestion.
Daß die nicht in sieben Stunden entsteht, während gleichzeitig Tatort und Verletzungen inszeniert werden und überlegt wird, die Brieflüge auch den Eltern und der Polizei vorzusetzen, um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen, steht auf einem anderen Blatt. Über Köhnken, der dieses Szenario überzeugend abgelehnt hat, mußte die Kammer auch noch hinwegkommen, falls sie diese goldene Brücke für die NK gebaut haben sollte.
Wovon auszugehen ist. Stand ja schon in Schwenns Befangenheitsantrag gegen Greuel drin: man sieht, Vieles ist voraussagbar:
http://matthias-schumacher.com/2011/09/24/alice-schwarzer-lebenslauf-lesung-im-deutschen-theater/Author: Matthias Schumacher | Date: 24. September 2011 |
[...]
Vor einigen Tagen zeigte Sat1 die »24 Stunden«-Reportage mit dem Titel »Macho oder Weichei? Problemzone Mann«, für die u.a. ein ehemaliger Polizist beim Abhalten von Männlichkeitsworkshops begleitet wurde. Männer auf der Suche nach sich selbst. Alice Schwarzer hat den Kerlen, entgegen landläufiger Meinungen, nie irgendwas abgeschnitten – und doch bedürfen heute offenbar etliche Hilfe dabei, ihre Eier zu finden. Ist das optimal oder sind das Kollateralschäden, die man in Kauf nehmen muss bei einer Revolution?
Sind wir nicht einige Schritte zu weit gegangen und haben manchen auf dem Weg verloren?
[...]
Alice Schwarzer hat sich nicht verändert, sie ist nicht milder geworden, Mann und Frau können sich nach wie vor an ihr reiben. Sie hat sich nur erweitert, eine Seite hinzugefügt. Oder wie sagt man heute? Sie hat sich upgedatet.
Im Gespräch mit dem Schriftsteller Peter Schneider, das der Lesung folgte, endlich die Frage nach den Fehlern der Schwarzer. Schwarzer findet, sie hätte gar nicht so viele gemacht. So hat man sich das vorgestellt.
Gast- Gast
ARD berät über Kachelmanns Zukunft
Früherer Wettermoderator
ARD berät über Kachelmanns Zukunft
Von Wiebke Ramm |
14.10.2011 20:46 Uhr
Volker Herres hat Jörg Kachelmanns Frage noch immer nicht beantwortet. Ob der frühere Wettermoderator in der ARD bald wieder Regen und Sonnenschein vorhersagen wird, ist weiter offen. „Die künftige Gestaltung und Präsentation des Wetters in den ‚Tagesthemen‘ wird derzeit unter den Programmverantwortlichen der ARD beraten“, teilte Programmdirektor Herres am Freitag auf Anfrage mit.
[...]
http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Fernsehen/ARD-beraet-ueber-Kachelmanns-Zukunft
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
DSK, die blinde Presse und die blinde Justitia
Ich stelle mein gestriges – achnee, jetzt schon vorgestriges – DSK-Posting noch einmal ein, kontrastiere es mit der deutschen Berichterstattung und bringe ganz erstaunliche Ergänzungen:
Wie gehabt - es bleibt immer etwas hängen beim juristischen Geschlechterkampf
Gabriele Wolff 13.10.2011 um 22:17
Nun wird’s haarig: unmittelbar nach der Entscheidung der Pariser Staatsanwaltschaft haben die aus Mannheim wohlbekannten medialen Reflexe nach dem Freispruch eingesetzt:
Banons Anwalt Koubbi spricht von DSK als dem nicht verurteilten Sex-Täter, seine Anwältin von einem reingewaschenen Mandanten, während sein Anwalt (wie ich auch) nicht nachvollziehen kann, daß jedenfalls eine sexuelle Nötigung nachgewiesen worden sein soll: insoweit muß die StA die Party-Angaben Banons in der Fernsehsendung von 2007 schlicht ›geglaubt‹ haben und ihren Erzählungen von 2003 über eine Anmache und DSK’s Darstellung, die ebenfalls eine straflose Anmache beinhaltete, nicht gefolgt sein. Ein schwerer Denkfehler und ein logischer Bruch im Rahmen der Beweiswürdigung, die ja außer der Wertung der Aussageentwicklung über all die Jahre keinen Gegenstand hatte.
Und natürlich wird, wie zunächst in Mannheim, von der unterlegenen Seite die Revisionskarte gezogen, die schon vor dem erwartbaren Ergebnis gezückt worden war.
http://tempsreel.nouvelobs.com/l-affaire-dsk/20111013.OBS2400/banon-contre-dsk-l-agression-sexuelle-est-reconnue-mais-la-plainte-est-classee.html
Die Presseerklärung der StA von Paris ist dürr und ausgesprochen formalistisch. Begründungen fehlen.
Das bedeutet, daß Banon die bewußten Übertreibungen und Ausschmückungen der Sachverhaltsschilderung gegenüber früheren Darstellungen bei Klageeinreichung am 4.7.2011 nicht geglaubt wurden. Das Verfahren wurde in diesem Punkt, Verbrechen der versuchten Vergewaltigung, also mangels Tatnachweis eingestellt.
Das ist fehlerhaft, weil insoweit Aussage gegen Aussage steht und tatzeitnahe frühere Aussagen Banons im Jahr 2003 gegenüber Dritten über eine bloße undramatische Anmache (so eine Freundin), über die sogar gelacht wurde (Aussage ihres Verlegers Alain Carrièrre), dagegen sprechen.
Das wiederum ist klassisch wie in Mannheim und NY: bloß nicht die gesamte Aussage der (Neben)Klägerinnen eingehend untersuchen, damit die Frauen nicht vollkommen beschädigt und zudem vor Strafverfolgung geschützt werden. Jedenfalls sieht man sich aufgrund des öffentlichen Drucks gezwungen, in den publizierten Mitteilungen Schadensbegrenzung zu betreiben. Der Beschuldigte kann doch schon froh sein, davongekommen zu sein...
Es ist sicher davon auszugehen, daß bei einer Nichtverjährung dieses geringeren Tatbestandes in diesem Punkt genauer gearbeitet worden wäre. Es ist mir unerfindlich, warum der Anspruch eines Beschuldigten, aus einem solchen Verfahren unbeschädigt hervorzugehen, so viel weniger Wert haben soll als die Aufrechterhaltung einer Mini-Reputation der anzeigenden Frau, die offensichtlich haltlose Vorwürfe erhoben und in Bezug auf den nichtverjährten Vorwurf eines Vergewaltigungsvorwurfs sogar nachweisbar gelogen hat.
Eins steht jetzt schon fest: die jetzt beabsichtigte Privatklage Banons, die das Verfahren nur in die Länge ziehen soll, wird genauso scheitern. Aber vielleicht besteht die Chance, daß ein unabhängiger Richter sich die Akte etwas genauer ansieht als die weisungsabhängige StA und dann zu präziseren Ergebnissen kommt. Und vielleicht wird dort auch von dieser Möglichkeit in einer Weise Gebrauch gemacht, die wirkt:
Davon kann man hier ausgehen: wer kauft denn noch ein Buch, mit dem erklärt werden soll, warum man Klage eingereicht hat, wenn die Klage schon abgewiesen worden ist? Und sonst steht ja nichts drin in dem Machwerk außer den auch von C. Dinkel bekannten Klagen, ein Medienopfer zu sein...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47103
Und so oberflächlich und teilweise tendenziös (Reuters Video bei der SÜDDEUTSCHEN) berichten deutsche Medien:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,791690,00.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article1793384/Vorermittlungen-gegen-Strauss-Kahn-eingestellt.html
http://www.welt.de/vermischtes/article13659386/Vorermittlungen-gegen-Strauss-Kahn-eingestellt.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/dsk-o-ermittlungen-gegen-strauss-kahn-eingestellt-1.1162474
http://www.fr-online.de/panorama/sex-affaere-in-frankreich-ermittlungen-gegen-strauss-kahn-eingestellt,1472782,11005798.html
Am tollsten treibt es der FOCUS (soll man sagen: wie üblich?)
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/strauss-kahn-ermittlungen-trotz-gestaendnis-eingestellt_aid_674495.html
Da wird aus einem gewaltfreien Kußversuch, bei dem irrtümlich von einer Einladung bzw. vom Einverständnis des Gegenübers ausgegangen wird, das Geständnis eines sexuellen Übergriffs. Danach macht sich also jeder, der’s versucht und der einen Korb kriegt, strafbar.
Man glaubt es nicht!
Noch unglaublicher ist allerdings, daß FOCUS im Kern sogar recht hat.
Die StA hat gar nicht den logischen Fehler begangen, Banons diverse Varianten des Geschehens zugrundelegen, wobei die zeitnahsten eine unspezifische Anmache beinhalteten.
Nach dem, was Banons Anwalt der Presse mitgeteilt hat, soll es sich dabei tatsächlich um die rechtliche Würdigung von DSKs bestreitender Einlassung durch die StA Paris handeln, so wie sie in dem Bescheid stehe, den er erhalten habe (was für die Presse nicht überprüfbar ist):
von Koubbi übermitteltes angebliches Zitat der StA von Paris :
Scheint! Mir scheinen hier erhebliche Subsumtionsprobleme vorzuliegen...
Mündlich hat eine »juristische Quelle« weiter herumgeeiert:
Erfüllen kann!
Naja, bei bloßen Vorermittlungen braucht man nicht so genau zu prüfen, verjährt ist sowieso verjährt. Und um den öffentlichen Schaden der angegriffenen Person kann es der blinden Justitia doch nicht gehen...
Wie gehabt - es bleibt immer etwas hängen beim juristischen Geschlechterkampf
Gabriele Wolff 13.10.2011 um 22:17
Nun wird’s haarig: unmittelbar nach der Entscheidung der Pariser Staatsanwaltschaft haben die aus Mannheim wohlbekannten medialen Reflexe nach dem Freispruch eingesetzt:
Banons Anwalt Koubbi spricht von DSK als dem nicht verurteilten Sex-Täter, seine Anwältin von einem reingewaschenen Mandanten, während sein Anwalt (wie ich auch) nicht nachvollziehen kann, daß jedenfalls eine sexuelle Nötigung nachgewiesen worden sein soll: insoweit muß die StA die Party-Angaben Banons in der Fernsehsendung von 2007 schlicht ›geglaubt‹ haben und ihren Erzählungen von 2003 über eine Anmache und DSK’s Darstellung, die ebenfalls eine straflose Anmache beinhaltete, nicht gefolgt sein. Ein schwerer Denkfehler und ein logischer Bruch im Rahmen der Beweiswürdigung, die ja außer der Wertung der Aussageentwicklung über all die Jahre keinen Gegenstand hatte.
Und natürlich wird, wie zunächst in Mannheim, von der unterlegenen Seite die Revisionskarte gezogen, die schon vor dem erwartbaren Ergebnis gezückt worden war.
http://tempsreel.nouvelobs.com/l-affaire-dsk/20111013.OBS2400/banon-contre-dsk-l-agression-sexuelle-est-reconnue-mais-la-plainte-est-classee.html
Die Presseerklärung der StA von Paris ist dürr und ausgesprochen formalistisch. Begründungen fehlen.
http://tempsreel.nouvelobs.com/l-affaire-dsk/20111013.OBS2400/banon-contre-dsk-l-agression-sexuelle-est-reconnue-mais-la-plainte-est-classee.htmlPARQUET DU TRIBUNAL DE GRANDE INSTANCE DE PARIS
Paris, 13 octobre 2011
COMMUNIQUÉ DE PRESSE DU PROCUREUR DE LA RÉPUBLIQUE
Affaire Banon/DSK : communiqué de presse
Le Parquet de Paris a procédé au classement sans suite de la procédure diligentée à la suite de la plainte déposée par Madame Tristane Banon à l’encontre de Monsieur Dominique Strauss Kahn pour tentative de viol. A l’issue de l’enquête confiée à la Brigade de Répression de la Délinquance contre la Personne (BRDP), il ressort que si faute d’éléments de preuve suffisants, les poursuites ne peuvent être engagées du chef de tentative de viol, des faits pouvant être qualifiés d’agression sexuelle sont quant à eux reconnus.Néanmoins, commis en 2003 et n’ayant été révélés qu’en juillet 2011 ces faits ne peuvent être poursuivis, l’action publique étant éteinte en application de la prescription triennale en matière délictuelle.
Die Staatsanwaltschaft von Paris ist nach der Untersuchung, die in Folge der von Madame Tristane Banon eingereichten Klage gegen Monsieur Dominique Strauss-Kahn wegen versuchter Vergewaltigung geführt wurde, zu der Entscheidung gelangt, das Verfahren einzustellen.
Das bedeutet, daß Banon die bewußten Übertreibungen und Ausschmückungen der Sachverhaltsschilderung gegenüber früheren Darstellungen bei Klageeinreichung am 4.7.2011 nicht geglaubt wurden. Das Verfahren wurde in diesem Punkt, Verbrechen der versuchten Vergewaltigung, also mangels Tatnachweis eingestellt.
Im Ergebnis der von der Brigade der Bekämpfung der Gewalt gegen Personen (BRDP) geführten Ermittlungen stellt sich heraus, daß, während aufgrund des Fehlens hinreichender Beweiselemente eine Verfolgung wegen versuchter Vergewaltigung nicht durchgeführt werden kann, Tatsachen, die als sexuelle Nötigung qualifiziert werden können, insoweit nachweisbar sind.
Das ist fehlerhaft, weil insoweit Aussage gegen Aussage steht und tatzeitnahe frühere Aussagen Banons im Jahr 2003 gegenüber Dritten über eine bloße undramatische Anmache (so eine Freundin), über die sogar gelacht wurde (Aussage ihres Verlegers Alain Carrièrre), dagegen sprechen.
Nichtsdestotrotz kann dieser Sachverhalt, da er 2003 stattfand und nicht vor Juli 2011 eröffnet wurde, nicht verfolgt werden, weil wegen der dreijährigen Verjährungsfrist dieses Delikts eine staatliche Intervention ausscheidet.
Das wiederum ist klassisch wie in Mannheim und NY: bloß nicht die gesamte Aussage der (Neben)Klägerinnen eingehend untersuchen, damit die Frauen nicht vollkommen beschädigt und zudem vor Strafverfolgung geschützt werden. Jedenfalls sieht man sich aufgrund des öffentlichen Drucks gezwungen, in den publizierten Mitteilungen Schadensbegrenzung zu betreiben. Der Beschuldigte kann doch schon froh sein, davongekommen zu sein...
Es ist sicher davon auszugehen, daß bei einer Nichtverjährung dieses geringeren Tatbestandes in diesem Punkt genauer gearbeitet worden wäre. Es ist mir unerfindlich, warum der Anspruch eines Beschuldigten, aus einem solchen Verfahren unbeschädigt hervorzugehen, so viel weniger Wert haben soll als die Aufrechterhaltung einer Mini-Reputation der anzeigenden Frau, die offensichtlich haltlose Vorwürfe erhoben und in Bezug auf den nichtverjährten Vorwurf eines Vergewaltigungsvorwurfs sogar nachweisbar gelogen hat.
Eins steht jetzt schon fest: die jetzt beabsichtigte Privatklage Banons, die das Verfahren nur in die Länge ziehen soll, wird genauso scheitern. Aber vielleicht besteht die Chance, daß ein unabhängiger Richter sich die Akte etwas genauer ansieht als die weisungsabhängige StA und dann zu präziseren Ergebnissen kommt. Und vielleicht wird dort auch von dieser Möglichkeit in einer Weise Gebrauch gemacht, die wirkt:
http://tempsreel.nouvelobs.com/societe/20111013.OBS2421/15-questions-sur-la-nouvelle-plainte-envisagee-par-banon-contre-dsk.html4/ Que se passe-t-il une fois la plainte avec constitution de partie civile déposée ?
"Une fois la plainte déposée auprès du doyen des juges d'instruction de Paris, celui-ci va l'enregistrer, examiner sa recevabilité au sens strict et juridique, et va demander au plaignant une consignation, soit le dépôt d'une somme, en fonction des ressources de la personne, pour éviter les plaintes abusives, c'est-à-dire de pure mauvaise foi."
4. Was geschieht, wenn die Privatklage eingereicht worden ist?
»Wenn die Klage bei dem obersten der Untersuchungsrichter eingegangen ist, wird er sie ins Register eintragen lassen, ihre Zulässigkeit im streng juristischen Sinn prüfen und vom Kläger eine Hinterlegung verlangen, so etwa die Deponierung einer Geldsumme, die nach den finanziellen Möglichkeiten der Person bemessen wird, um rechtsmißbräuchliche Klagen zu verhindern, d. h. rein bösgläubige.«
Davon kann man hier ausgehen: wer kauft denn noch ein Buch, mit dem erklärt werden soll, warum man Klage eingereicht hat, wenn die Klage schon abgewiesen worden ist? Und sonst steht ja nichts drin in dem Machwerk außer den auch von C. Dinkel bekannten Klagen, ein Medienopfer zu sein...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47103
Und so oberflächlich und teilweise tendenziös (Reuters Video bei der SÜDDEUTSCHEN) berichten deutsche Medien:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,791690,00.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article1793384/Vorermittlungen-gegen-Strauss-Kahn-eingestellt.html
http://www.welt.de/vermischtes/article13659386/Vorermittlungen-gegen-Strauss-Kahn-eingestellt.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/dsk-o-ermittlungen-gegen-strauss-kahn-eingestellt-1.1162474
http://www.fr-online.de/panorama/sex-affaere-in-frankreich-ermittlungen-gegen-strauss-kahn-eingestellt,1472782,11005798.html
Am tollsten treibt es der FOCUS (soll man sagen: wie üblich?)
Strauss-Kahn
Ermittlungen trotz Geständnis eingestellt
Die französische Justiz hat die Ermittlungen gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn eingestellt. Für den Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung der Schriftstellerin Tristane Banon gebe es keine ausreichenden Beweise, teilte die Staatsanwaltschaft von Paris am Donnerstag mit. Einen sexuellen Übergriff habe Strauss-Kahn zwar gestanden, hieß es. Für eine Strafverfolgung bezüglich eines solchen Deliktes sei es allerdings zu spät, da sich der Vorfall bereits 2003 ereignet habe.
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/strauss-kahn-ermittlungen-trotz-gestaendnis-eingestellt_aid_674495.html
Da wird aus einem gewaltfreien Kußversuch, bei dem irrtümlich von einer Einladung bzw. vom Einverständnis des Gegenübers ausgegangen wird, das Geständnis eines sexuellen Übergriffs. Danach macht sich also jeder, der’s versucht und der einen Korb kriegt, strafbar.
Man glaubt es nicht!
Noch unglaublicher ist allerdings, daß FOCUS im Kern sogar recht hat.
Die StA hat gar nicht den logischen Fehler begangen, Banons diverse Varianten des Geschehens zugrundelegen, wobei die zeitnahsten eine unspezifische Anmache beinhalteten.
Nach dem, was Banons Anwalt der Presse mitgeteilt hat, soll es sich dabei tatsächlich um die rechtliche Würdigung von DSKs bestreitender Einlassung durch die StA Paris handeln, so wie sie in dem Bescheid stehe, den er erhalten habe (was für die Presse nicht überprüfbar ist):
http://www.rue89.com/2011/10/13/banon-contre-dsk-le-procureur-evoque-lagression-mais-classe-la-plainte-225552« Il apparaît en revanche que, s'agissant des faits reconnus par leur auteur, dont la connotation sexuelle n'est pas discutable, ceux-ci ne peuvent s'analyser autrement qu'en délit d'agression sexuelle. »
von Koubbi übermitteltes angebliches Zitat der StA von Paris :
»Im Gegenzug scheint es, soweit es sich um Fakten handelt, die durch ihren Urheber anerkannt wurden und deren sexuelle Konnotation nicht zweifelhaft ist, daß diese nicht anders als ein Delikt sexueller Aggression bewertet werden können.«
Scheint! Mir scheinen hier erhebliche Subsumtionsprobleme vorzuliegen...
Mündlich hat eine »juristische Quelle« weiter herumgeeiert:
http://www.lefigaro.fr/flash-actu/2011/10/13/97001-20111013FILWWW00657-dsk-a-tente-d-embrasser-banon.php"Il ne reconnaît pas avoir agressé sexuellement Mme Banon, mais c'est son opinion", a-t-on précisé. "Le magistrat estime de son côté que ce qu'il admet peut être qualifiable d'agression sexuelle, un délit prescrit trois ans après les faits".
»Er [DSK] erkennt nicht an, Madame Banon sexuell angegriffen zu haben, aber das ist seine Meinung«, wurde präzisiert. »Der Magistrat schätzt seinerseits ein, daß das, was er eingeräumt hat, den Tatbestand der sexuellen Aggression erfüllen kann, ein Delikt, das nach drei Jahren verjährt.«
Erfüllen kann!
Naja, bei bloßen Vorermittlungen braucht man nicht so genau zu prüfen, verjährt ist sowieso verjährt. Und um den öffentlichen Schaden der angegriffenen Person kann es der blinden Justitia doch nicht gehen...
Gast- Gast
Fortsetzung des juristischen Trauerspiels iS DSK
Wie bei Kachelmann geht's unheiter weiter.
So, nun haben die Anwälte von DSK den Teil des Polizeiprotokolls an die Presse gegeben, in dem DSK am 12.9.2011 seine Sicht der Dinge aus dem Jahr 2003 schildert:
Tja. Diese Version hat die StA von Paris dem Geschehen zugrundegelegt und nicht etwa eine der phantasievollen Varianten von Banon, nach denen man auf dem Boden herumrollte und sie schlug und trat, während er ihr den BH aufhakte und die Jeans öffnete...
Und diese Angaben von DSK sollen eventuell den Tatbestand einer »aggression sexuelle« erfüllen, bei der dieselben Nötigungsmittel wie bei einer Vergewaltigung angewandt werden müssen, nur daß es nicht zum Geschlechtsverkehr oder zum versuchten Geschlechtsverkehr gekommen sein muß?
Letzteres sieht die StA offenkundig genauso, sonst hätte sie nicht DSks Aussage zugrundegelegt. Die rechtliche Würdigung allerdings, die man vornehmen KÖNNTE...
Da wurde, wie beim Kachelmann-Verfahren im Rahmen des Freispruchs, ohne Not maximal nachgetreten. Natürlich heißt es jetzt, DSK sei nur wegen der Verjährung an einer Bestrafung vorbeigekommen, er habe gelogen, als er jede Aggression abstritt, er sei ein nicht verurteilter Sex-Täter.
Davon, daß die StA zurecht keine Version von Banon zugrundegelegt hat, schon gar nicht ihre letzte, stark erweiterte Fassung, ist keine Rede...
So, nun haben die Anwälte von DSK den Teil des Polizeiprotokolls an die Presse gegeben, in dem DSK am 12.9.2011 seine Sicht der Dinge aus dem Jahr 2003 schildert:
http://www.lexpress.fr/actualite/politique/selon-dsk-banon-l-a-repousse-il-l-a-laissee-partir_1040680.htmlVerbatim
Les avocats de DSK, Mes Henri Leclerc et Frédérique Baulieu ont transmis une partie des questions posées par les policiers à Dominique Strauss-Kahn lors de son audition le 12 septembre et les réponses de l'ex-favori socialiste pour l'élection présidentielle.
- Question: "Pouvez-vous nous relater le déroulement de cette entrevue?
- Réponse: "Tristane Banon est arrivée, nous nous sommes assis, elle dans le fauteuil et moi dans le canapé. Elle m'a posé quelques questions peu différentes de celles du premier entretien. Après 25 voire 30 minutes, elle a terminé ses questions et nous avons discuté d'une façon plus légère. Nous avons "badiné". Nous avons adopté un ton de conversation plus personnel."
- Question: "Qu'entendez-vous par "badiné"?"
- Réponse: "Je lui ai demandé quels étaient ses goûts en matière d'art, de littérature, de voyages. Nous avons parlé sur un ton plus léger. Ensuite nous nous sommes levés pour partir. J'ai alors tenté de l'embrasser. Elle m'a repoussé. Elle a quitté les lieux mécontente. Le tout s'étale sur environ 30 voire 45 minutes."
- Question: "Pouvez-vous détailler cette scène?"
- Réponse: J'ai essayé de la prendre dans mes bras. J'ai tenté de l'embrasser sur la bouche. Elle m'a repoussé fermement. Elle m'a lancé, en substance 'Ca va pas?'. J'ai de suite relâché mon étreinte, elle s'est emparée de ses affaires et elle a quitté l'appartement furieuse."
Frage : Können Sie uns den Ablauf der Begegnung schildern?
Antwort: Tristane Banon ist angekommen, wir haben uns hingesetzt, sie auf den Sessel und ich auf das Sofa [soviel zum leeren Appartement]. Sie hat mir einige Fragen gestellt, die kaum anders waren als die beim ersten Interview. Nach ungefähr 25 bis 30 Minuten hat sie mit ihren Fragen Schluß gemacht und wir haben uns auf lockerere Art und Weise unterhalten. Wir haben »geschäkert«. Wir haben einen persönlicheren Ton angeschlagen.
Frage: Was verstehen sie unter »schäkern«?
Antwort: Ich habe sie nach ihren Vorlieben in der Kunst, in der Literatur und beim Reisen befragt. Wir haben in einem leichteren Ton miteinander geredet. Danach sind wir aufgestanden, um Abschied zu nehmen. Da habe ich versucht, sie zu küssen. Sie hat mich zurückgestoßen. Sie hat die Räumlichkeiten unzufrieden verlassen. Das alles hat sich über 30 bis 45 Minuten erstreckt.
Frage: Können Sie uns die Szene detaillierter beschreiben?
Antwort: Ich habe versucht, sie in die Arme zu nehmen. Ich habe versucht, sie auf den Mund zu küssen. Sie hat mich entschlossen zurückgestoßen. Sie hat mir ein, in der Substanz, »Das läuft hier nicht« an den Kopf geworfen. Anschließend habe ich die Umarmung aufgegeben, sie hat ihre Sachen an sich genommen und danach wütend das Appartement verlassen.
Tja. Diese Version hat die StA von Paris dem Geschehen zugrundegelegt und nicht etwa eine der phantasievollen Varianten von Banon, nach denen man auf dem Boden herumrollte und sie schlug und trat, während er ihr den BH aufhakte und die Jeans öffnete...
Und diese Angaben von DSK sollen eventuell den Tatbestand einer »aggression sexuelle« erfüllen, bei der dieselben Nötigungsmittel wie bei einer Vergewaltigung angewandt werden müssen, nur daß es nicht zum Geschlechtsverkehr oder zum versuchten Geschlechtsverkehr gekommen sein muß?
http://www.lexpress.fr/actualite/politique/selon-dsk-banon-l-a-repousse-il-l-a-laissee-partir_1040680.htmlLe parquet a considéré que cette amorce de baiser pouvait "être qualifiable d'agression sexuelle", délit prescrit trois ans après les faits, ce qui a justifié le classement sans suite de la plainte contre DSK.
"Chacun peut ainsi apprécier le comportement de Dominique Strauss Kahn, mais il ne constitue en aucune façon, au plan juridique, une agression sexuelle. Les faits dénoncés par Tristane Banon sont imaginaires", concluent ses avocats.
Die Staatsanwaltschaft hat erwogen, daß dieser Kußversuch »als sexuelle Aggression einzustufen sein« könnte, ein Delikt, das nach drei Jahren verjährt, was die Verfahreneinstellung rechtfertigt hat.
»Jeder kann nun das Verhalten von Dominique Strauss-Kahn einschätzen, aber es erfüllt auf keinen Fall, in rechtlicher Hinsicht, eine sexuelle Aggression. Die Fakten, die Banon vorwirft, sind imaginär«, schließen sein Anwälte.
Letzteres sieht die StA offenkundig genauso, sonst hätte sie nicht DSks Aussage zugrundegelegt. Die rechtliche Würdigung allerdings, die man vornehmen KÖNNTE...
Da wurde, wie beim Kachelmann-Verfahren im Rahmen des Freispruchs, ohne Not maximal nachgetreten. Natürlich heißt es jetzt, DSK sei nur wegen der Verjährung an einer Bestrafung vorbeigekommen, er habe gelogen, als er jede Aggression abstritt, er sei ein nicht verurteilter Sex-Täter.
Davon, daß die StA zurecht keine Version von Banon zugrundegelegt hat, schon gar nicht ihre letzte, stark erweiterte Fassung, ist keine Rede...
Gast- Gast
Bis zur Inkaufnahme des totalen Gesichts(feld)verlustes!
Wenn nicht nur der Rechtsstaat sein Gesicht verliert bzw. es zur Maske verkommt ... .
(Löschen und Bestreiten sinnnlos, da Screen-Dump vorhanden ;-))
Muß man da noch erwähnen, dass Botox ein Nervengift ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Botulinumtoxin
Ja, ja, es ist auch zu dumm für manche altgewordene Feministin ohne Sinn und Verstand: Manchmal muss der Rechtsstaat auch UNSCHULDIGE laufen lassen... .
Wir arbeiten daran, dass es so bleibt.
"Tja, da muss man dann auch schon mal in Kauf nehmen, dass ein/e Unschuldige/r laufen gelassen wird. Hauptsache, es kommt kein/e Unschuldige/r in den Knast."
(Löschen und Bestreiten sinnnlos, da Screen-Dump vorhanden ;-))
Muß man da noch erwähnen, dass Botox ein Nervengift ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Botulinumtoxin
Ja, ja, es ist auch zu dumm für manche altgewordene Feministin ohne Sinn und Verstand: Manchmal muss der Rechtsstaat auch UNSCHULDIGE laufen lassen... .
Wir arbeiten daran, dass es so bleibt.
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Fun(d)stück!
Panzerschränke gibt's ...
Da hätte er sich wohl mal in Mannheim kundig machen sollen.
DA kommt nix weg.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/10/14/staatsanwaltschaft-lsst-sich-bestehlen/
Da hätte er sich wohl mal in Mannheim kundig machen sollen.
DA kommt nix weg.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/10/14/staatsanwaltschaft-lsst-sich-bestehlen/
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Rechtsstaat
Andy Friend Heute um 15:44
Die Freud'schen Versprecher bzw Verschreiber sind doch immer die tiefgründigsten: selbst die, die offiziell der NK glauben und nicht Kachelmann, halten ihn, ganz tief drinnen im Herzen, für unschuldig. Daß sie alle Schlechtigkeit der (Männer)welt auf ihn nur projizieren, gelangt aus dem Unterbewußtsein in die Tippfinger, et voilà!
Wenn nicht nur der Rechtsstaat sein Gesicht verliert bzw. es zur Maske verkommt ... .
"Tja, da muss man dann auch schon mal in Kauf nehmen, dass ein/e Unschuldige/r laufen gelassen wird. Hauptsache, es kommt kein/e Unschuldige/r in den Knast."
Die Freud'schen Versprecher bzw Verschreiber sind doch immer die tiefgründigsten: selbst die, die offiziell der NK glauben und nicht Kachelmann, halten ihn, ganz tief drinnen im Herzen, für unschuldig. Daß sie alle Schlechtigkeit der (Männer)welt auf ihn nur projizieren, gelangt aus dem Unterbewußtsein in die Tippfinger, et voilà!
Gast- Gast
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