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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  Andy Friend Fr 06 Jan 2012, 06:25

das Eingangsposting lautete :

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Das (gegenderte) Dreigstirn in Personlaunion

Beitrag  Andy Friend Mo 06 Feb 2012, 04:11

SCHWARZER Kanal:
Ganzjährig Mutter, Tochter und der unheilige Geist ... an Karneval: Jungmann, Bäuerin und Stiftungsprinzessin: Alice Schwarzer

Alaaaaaaaaaf! Vorsicht, Alice ! De Zoch kütt!
06.02.2012

S.P.O.N. - Der Schwarze Kanal
Wer hat Angst vor Alice Schwarzer?

Eine Kolumne von Jan Fleischhauer


Die Regierung von Nordrhein-Westfalen streitet mit Alice Schwarzer um 210.000 Euro an Fördergeldern. Die grüne Emanzipationsministerin Steffens sagt, sie müsse sparen. In Wahrheit geht es darum, Rache zu nehmen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,813606,00.html


Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Aha! Gleich-Setzung! Reicht da noch eine DAB?

Beitrag  Andy Friend Mo 06 Feb 2012, 08:29

Wir sind doch nicht blöd, Frau!
Aha! (Gleich)Setzung ! Reicht da noch eine DAB? http://litigationiswar.wordpress.com/2012/02/06/falscheschuldigungsquote-bei-vergewaltigung-teil-2-wer-bietet-mehr/

Hat das Ganze System?
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Philippinen!

Beitrag  Andy Friend Mo 06 Feb 2012, 10:24

Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Postmoderne und Steinzeitfeminismus

Beitrag  Gast Mo 06 Feb 2012, 11:09

Zurück aus Köln – jaja, es ergab sich, daß Freunde mir den Rheinauhafen nebst Bayenturm zeigten; ich bin 1994 aus Köln weggezogen, und diese architektonischen Scheußlichkeiten wie die postmodernen Zitate der ›Kranhäuser‹ kannte ich noch nicht.

http://www.rheinauhafen-koeln.de/willkommen

Das muß man wirklich in Natura auf sich wirken lassen: die paar niedrigen Denkmalschutzgebäude werden von diesen Ungetümen richtiggehend erschlagen; ein unorganisches Gegeneinander – und mit Domblick vom Frauenturm aus ist auch nichts mehr: dazwischen stehen die drei Monsterbauten. Kein Baum kein Strauch, nirgendwo. Im Winter eine besondere Tristesse, die sich dem blutenden Herz der Köln-Liebhaberin darbietet.

Ähnlich trist die TAZ (danke Andy, für den Link):
Simone Schmollack hat also mal wieder in der TAZ zugeschlagen:

Kommissarin über Gewaltschutzgesetz

"Es gibt viele wehrhafte Frauen"

Das Gewaltschutzgesetz hat Frauen ermutigt, männliche Gewalt anzuzeigen, sagt Kriminalhauptkommissarin Lütgert. Doch immer noch kennen viele Frauen ihre Rechte nicht.

Interview: Simone Schmollack

taz: Frau Lütgert, vor zehn Jahren trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Hat es etwas gebracht?

Heike Lütgert: Kaum ein Thema hat in der Vergangenheit eine solche Karriere gemacht wie häusliche männliche Gewalt: von Ruhestörung und Familienstreitigkeit hin zu einem anerkannten Gewaltproblem. Vor zwanzig Jahren riefen meist die Nachbarn bei der Polizei an: Nebenan wird sie wieder verprügelt. Heute melden sich die Frauen überwiegend selbst.
http://www.taz.de/Kommissarin-ueber-Gewaltschutzgesetz/!86701/

Selbstverständlich: beim Gewaltschutzgesetz geht es um männliche Gewalt gegenüber Frauen. Jedenfalls wurden die Polizeibeamten bei den Fortbildungen entsprechend indoktriniert – weshalb statt der KHK’in Lütgert auch die KHK’in Lapsit hätte antworten können:

Ist die Polizei sensibilisiert?


Schon in der Grundausbildung wird das Thema behandelt. An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, wo PolizistInnen ausgebildet werden, ist es fester Bestandteil der Curricula unterschiedlicher Studienfächer. Darüber hinaus gibt es seit Jahren bundesweit Fortbildungen und Trainings: Wie gehe ich bei einem Einsatz vor? Wie spreche ich das Opfer an?
http://www.taz.de/Kommissarin-ueber-Gewaltschutzgesetz/!86701/

Eine ganze Generation von Polizeibeamten (Frau Greuel hat daran auch ihren Anteil) wurde auf diese Art und Weise ideologisch aufgerüstet, korrekt Partei zu ergreifen und Bemühungen um Wahrheitsermittlung einzustellen. Denn es gibt ja folgende „Tatsachen“:

Kritiker der Frauenhäuser sagen, Gewalt gegen Männer sei so hoch wie gegen Frauen.

Die Gewalt gegen Männer ist sieben mal so hoch wie die gegen Frauen. Aber Gewalt gegen Männer wird in der Regel von Männern und im öffentlichen Raum verübt. Die Anzahl der Delikte im Beziehungsumfeld, mit Frauen als Täterinnen, liegt bei unter 10 Prozent.
http://www.taz.de/Kommissarin-ueber-Gewaltschutzgesetz/!86701/

Jetzt müßte man mal wieder den Taschenrechner zücken: Gewaltopfer sind also zu 70% männlich und nur zu 30% weiblich. Wenn von den 70% der männlichen Gewaltopfer 10% von den eigenen Partnerinnen geschlagen werden – ist dann die Frauenquote bei den Gewalttätern innerhalb von Beziehungen nicht vergleichbar mit der Männerquote bei Gewalttätern gegenüber Partnerinnen – blöderweise kann man sie nicht ausrechnen, weil die Quote der Gewalt von Frauen gegen Frauen nicht mitgeteilt wird (die ist insbesondere unter Mädchen ausgesprochen hoch).

Wie immer fehlt natürlich eine Bezugnahme auf die Dunkelfeldforschung der Gewalt gegenüber Männern in der Partnerschaft... Denn die paßt mit ihrer fifty-fifty-Quote gar nicht ins Bild.
Immerhin: der Kelly-Mythos von 3 % Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung wird ein wenig, pi mal Daumen, nach oben korrigiert, was den Mythoscharakter nicht aufhebt:

Wie oft täuschen Frauen Gewalt oder Vergewaltigung vor?

Die Quote der Taten, die so eingestuft werden, liegt bei 7 Prozent. Erwachsene Frauen tun das also höchst selten. Wir haben aber bei einer Auswertung in Detmold festgestellt, dass junge Opfer bis 25 Jahre am häufigsten Vergewaltigungen vortäuschen.
http://www.taz.de/Kommissarin-ueber-Gewaltschutzgesetz/!86701/

Soso. OPFER täuschen vor. Selbst bei Lügen verlieren sie den Opferstatus nicht.

Inhaltlich ist das ohnehin völliger Unfug. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden hat die Falschanschuldigung fast schon Volkssportcharakter – weshalb die Fälle auch besonders leicht aufzudecken sind. Erwachsenen Frauen ›glauben‹ Polizeibeamtinnen eher; und sie kümmern sich auch, wie Frau Lapsit, nicht darum, was aus den Verfahren eigentlich geworden ist, obwohl die Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft automatisch ins Meldesystem der Polizei eingepflegt werden. Wenn die Akte bei der Polizei vom Tisch ist, ist der Fall erledigt. Allenfalls in den 13% der Fälle, die vor Gericht kommen, könnte das Interesse wegen Zeugenladung der Ermittler noch einmal aufflammen.

Hier müßte seitens der Fachhochschulen nachgeschult werden: es ist unerläßlich, daß die Polizeibeamten die Akten der von der Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahren anfordern und studieren, warum die Verfahren eingestellt wurden. Nur so lernt man, die eigenen Vorurteile abzulegen und Fehlerquellen zu erkennen.

Für die Frage der Einstufung von Fällen als Falschbeschuldigung ist die Polizei also der falsche Ansprechpartner. Von Amts wegen tut die das so gut wie nie (eben die berühmten 3% in Stuttgart, wie in der Kelly-Untersuchung).

Aber jene entschuldigend-verbrämende Falldarstellung für einen Sachverhalt, der zudem keine Falschbeschuldigung ist, sondern die Vortäuschung einer Straftat gegen Unbekannt (in der Tat sind in diesem Bereich wahrscheinlich weit mehr als die Hälfte der ›Taten‹ frei erfunden), ist der absolute Höhepunkt:

Wie oft täuschen Frauen Gewalt oder Vergewaltigung vor?

Die Quote der Taten, die so eingestuft werden, liegt bei 7 Prozent. Erwachsene Frauen tun das also höchst selten. Wir haben aber bei einer Auswertung in Detmold festgestellt, dass junge Opfer bis 25 Jahre am häufigsten Vergewaltigungen vortäuschen.

Warum?

Viele geben die Anzeige nicht freiwillig auf, sondern werden von ihren Freundinnen oder anderen nahestehenden Personen massiv dazu gedrängt. Häufig ist es so, dass sich ein Mädchen mit einem Jungen trifft, von dem die Eltern nichts wissen dürfen. Beim Date will der Junge dann mehr als das Mädchen. Aber das wagt das Mädchen nicht zu sagen und erfindet später den Fremden im Park. Die Mädchen täuschen also keine sexuellen Übergriffe vor, die hat es ja tatsächlich gegeben. Allerdings verändern sie unter dem psychischen Druck die "Rahmenhandlung", weil sie Angst haben, aufgrund der Vorgeschichte mitschuldig zu werden.

Was kann man da tun?

Mädchen stark machen. Und: Gewalt ernst nehmen und genau hinschauen und hinhören.
http://www.taz.de/Kommissarin-ueber-Gewaltschutzgesetz/!86701/

Beim Date will der Junge mehr als das Mädchen. Und? Geht sie darauf ein? Läßt sie sich verführen? Macht sie mit, obwohl sie ›eigentlich‹ nicht will? Die Kommissarin verschweigt es.
Versteht es aber, wenn das Mädchen eine Straftat vortäuscht und den Fremden im Park erfindet, was riesigen Ermittlungsaufwand der Polizei für nichts und wieder nichts auslöst. Und natürlich die Bevölkerung beunruhigt, wenn mal wieder ein vages Phantombild eines nicht-existierenden bösen Vergewaltigers aus dem öffentlichen Raum veröffentlicht wird.

Es hat also einen realen Übergriff gegeben (durch den Freund, weil der mehr als wollte sie, was ja eh bschon ein strafbarer Übergriff ist), den will das Mädchen gegenüber den Eltern nicht offenbaren, weil es ja an dem Sexualakt ›mitschuldig‹ ist, und so wird dann eben ein Verbrechen im öffentlichen Raum erfunden, wenn die Eltern herausfinden, daß ihre Tochter verbotenerweise schon Sex gehabt hat.

Das verstehe, wer will. Dieses Mädchen muß nicht stark gemacht werden: sondern diesem verantwortungslosen Mädchen muß klar gemacht werden, daß der Mißbrauch polizeilicher Ressourcen als Mittel zur Konfliktvermeidung mit den Eltern eine ganz üble Handlung ist, die sich zum Nachteil wahrer Opfer auswirkt.

Wieso es ein Mittel gegen derlei Straftaterfindungen sein soll, Gewalt ernstzunehmen: diese Logik muß eine feministische sein. Denn verstehen kann man sie nicht.

Simone Schmollack hat es geschafft, mit diesem Intervierw das letzte Fitzelchen Vertrauen in die Objektivität von Polizeiarbeit zu untergraben.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Nachtrag

Beitrag  Gast Mo 06 Feb 2012, 11:32

Zur KHK'in Heike Lütgert sei zu ihrer Entschuldigung nachgetragen, daß sie schon mehr als 13 Jahre lang keine Fronterfahrung mehr hat und daher gar nicht weiß, wie die Praxis aussieht. Bedenklich stimmt dagegen um so mehr, daß sie seit Oktober 2010 wiederum als Multiplikatorin in der Lehre tätig ist und weitere Polizistengenerationen indoktrinieren darf:


03.09.2010

Heike Lütgert verabschiedet



Verabschiedung Heike Lütgert

Bielefeld (ots) - (cs) Polizeipräsident Erwin Südfeld
verabschiedete in dieser Woche Heike Lütgert, die zuletzt zwölf Jahre lang Leiterin des Kommissariats Vorbeugung war. Die bundesweit gefragte Expertin für Opferschutz und Prävention, die seit 35 Jahren der Bielefelder Kriminalpolizei angehörte, wechselt zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Als Dozentin für
Kriminologie und Kriminalistik gibt sie ihren reichen
Erfahrungsschatz und ihr Fachwissen an angehende Kommissarinnen und Kommissare weiter.

Die Erste Kriminalhauptkommissarin hat bei der Bielefelder Polizei
viele Akzente gesetzt. Netzwerkarbeit war ihr dabei stets ein großes Anliegen. Zuletzt vertrat sie die Polizei in der Geschäftsführung des Sozial- und Kriminalpräventiven Rates (SKPR).
http://www.mt-online.de/lokales/polizeiticker_regional/3732704_Heike_Luetgert_verabschiedet.html

Nicht durch Praxiserfolge, sondern durch Produktion von Papieren, durch Vorträge, durch ›Netzwerkarbeit‹ mit gesellschaftlichen Gruppierungen (Weißer Ring, feministische Beratungsstellen, kommumale Behörden) und der Politik macht man bei der Polizei (und nicht nur dort) Karriere, durch klassische Laberposten also.

Simone Schmollack hat sich ihre Gesprächspartnerin bewußt ausgesucht - und natürlich deren fehlende Fronterfahrung seit 13 Jahren verschwiegen. Seitdem hat sich an der Front nämlich sehr viel verändert...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Andy Friend

Beitrag  OliverThomas Mo 06 Feb 2012, 11:48

Dein Beitrag:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p900-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61274

Was bedeutet " Reicht da noch eine DAB ?". Ich stehe auf der Leitung und kann es nicht so gut mit Abkürzungen!

Litigationiswar.wordpress bezieht sich auf ein Interview mit der Journalistin Heike Schmollack (irgendwo wurden doch unsachliche Beiträge von ihr entfernt??), mir bekannt ist sie auch noch dafür, dass sie mit den Zahlen aus Statistiken der deutschen Studien und der feministischen EU-Studien zu Vergewaltigungsanschuldigungen nicht umgehen kann.

(Siehe hier:
http://www.taz.de/!77055/
Das war einer der bemerkenswert rechnerisch (Dümmsten!) Artikeln zu statistischen Zahlen, denn ich neben Aschwas Artikeln in meinem Leben je gelesen habe.)

In diesem Artikel der taz interviewt Simone Schmollack die ehemalige KHK Lütgert, die mittlerweile als Dozentin an der FH für öffentliche Verwaltung arbeitet.

"Es gibt viele wehrhafte Frauen"

Warum?
Viele geben die Anzeige nicht freiwillig auf, sondern werden von ihren Freundinnen oder anderen nahestehenden Personen massiv dazu gedrängt. Häufig ist es so, dass sich ein Mädchen mit einem Jungen trifft, von dem die Eltern nichts wissen dürfen. Beim Date will der Junge dann mehr als das Mädchen. Aber das wagt das Mädchen nicht zu sagen und erfindet später den Fremden im Park. Die Mädchen täuschen also keine sexuellen Übergriffe vor, die hat es ja tatsächlich gegeben. Allerdings verändern sie unter dem psychischen Druck die "Rahmenhandlung", weil sie Angst haben, aufgrund der Vorgeschichte mitschuldig zu werden.
Was kann man da tun?
Mädchen stark machen. Und: Gewalt ernst nehmen und genau hinschauen und hinhören. Oft ist es ratsam, eine Beratungsstelle zu kontaktieren, die die Problemlagen der Mädchen kennen.

Ist dieses Aussageverhalten einer Kriminalhauptkommissarin im INterview eine Anstiftung und Anleitung zu möglichen Falschanschuldigung und falscher Verdächtigung? Hier steht nichts von einem gewalttätigen Übergriff eines Jungen auf ein Mädchen, außer dem Bedürfnis, dass er "mehr möchte als das Mädchen". Daraufhin entschuldigt die Kommissarin das Verhalten eines Mädchens mit der Rechtfertigung, dass diese deshalb einen "Fremden im Park erfindet", das steigert sich dann noch zu dieser Aussage der KHK, dass sich wegen angeblichen psychischem Druck und Angst des Mädchens die" Rahmenhandlung" verändert?? zur Lügenaussage?

Diesen Denkprozess muss man erst mal nachvollziehen!
Vielleicht hat auch Simone Schmollack das Interview abgekürzt!

Habe hier noch etwas gefunden:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/frauen/dok/402/402640.nein_heisst_nein.html





Nein heißt Nein

Ist das Thema häusliche Gewalt auch 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen noch ein Schwerpunkt feministischer Diskussionen oder werden in der Öffentlichkeit nur Vergewaltigungsmythen bedient?
http://www.gruene-bundestag.de/cms/frauen/dok/402/402640.nein_heisst_nein.html



In der Beratungsarbeit zeigt sich der Paradigmenwechsel durch die stärkere Kooperation von Beratungsstellen, Verwaltung und Polizei. Auch für die Polizei ist das Gewaltschutzgesetz eine Erfolgsstory. Kriminalhauptkommissarin Heike Lütgert zeigte auf, wie sich die Praxis der Polizei durch das Gesetz verändert hat, welche zusätzlichen Angebote geschaffen wurden und warum Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen für alle einbezogenen Instanzen nachwievor wichtig sind. Durch die Umsetzung der Gefährdeansprache, der Verfolgung und Ansprache der Täter, werden die Frauen nach der Tat nicht allein gelassen und deutlich seltener Opfer von Tötungsdelikten.

Mythen in unserer Gesellschaft, in den Medien und auf der Straße
2011 war das Jahr der spektakulären Gerichtsverfahren wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen prominente Männer – und der reißerischen Medienberichterstattung. 2011 war auch das Jahr der Slutwalks. Überwiegend junge AktivistInnen demonstrierten weltweit mit dem Slogan "Nein heißt Nein" gegen Vergewaltigungsmythen und für sexuelle Selbstbestimmung.


Medien übernehmen dabei eine große Verantwortung. Simone Schmollack, Redakteurin bei der taz, ging darauf ein, dass diverse Medien nicht objektiv berichten, sondern sich parteilich verhalten. Das gesamte Thema gerät dadurch in eine Schieflage. Sachliche Diskussion sind nicht möglich, es geht ausschließlich um die "Story". Dabei ist es besonders wichtig, nicht die Mythen zu bedienen, sondern mit Zahlen und Fakten aus Forschung und Polizeiberichten zu arbeiten und dies in den Mittelpunkt der Reportage zu stellen.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/frauen/dok/402/402640.nein_heisst_nein.html
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Beitrag  Andy Friend Di 07 Feb 2012, 00:02

So kann's gehen .... warten wir also mal die Neuauswertung des FB-Archivs etc. ab ...;-).


Chat-Protokolle entlasten wegen Vergewaltigung Angeklagten

[...]
Auf Nachfrage bestätigte sie, bereits vorher mit dem Angeklagten intim geworden zu sein. Schon lange vor dem Vorfall im Oktober habe sie erfahren, dass nicht nur sie, sondern auch eine gemeinsame Freundin ihr erstes Mal mit dem Angeklagten erlebt habe, sagte das Mädchen.

Nach der Aussage beantragte Staatsanwältin Dagmar Weber Freispruch. Verteidiger Andreas Kliempt schloss sich an. "Es war nicht feststellbar, dass sie ihren entgegenstehenden Willen in einer Art und Weise deutlich gemacht hat, dass der Angeklagte es merken musste", sagte Neidhardt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Tino Zippel / 06.02.12 / OTZ
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Chat-Protokolle-entlasten-wegen-Vergewaltigung-Angeklagten-60556327
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Beitrag  Andy Friend Di 07 Feb 2012, 00:15

DAB= Dienstaufsichtsbeschwerde. War eh als rhetorische Frage gemeint ;-).
Müsste nach GW-Recherche ohnehin "ADAB"=Außer Dienstaufsichtsbeschwerde heißen ;-)))).

Aber es ist schon feist zu nennen, was da sprachlich entlarvend (immer noch) wie GW ("Opfer auch nach Falschbeschuldigung") und Jura--Blogger "litigationswar"

Haben Sie es gemerkt? Obwohl es in der Frage nur um Falschbeschuldigungen geht, die Mädchen aus Angst vor Ihrer Familie erfinden „weil es sich mit einen Jungen trifft, von dem die Eltern nicht wissen dürfen“ sagt die Kommissarin, dass es den zugrundeliegenden „sexuellen Übergriff“ ja auch dort tatsächlich gegeben habe. Damit setzt sie habe eine einvernehmliche sexuelle Handlung bereits mit einem „Übergriff“ gleich.
http://litigationiswar.wordpress.com/2012/02/06/falscheschuldigungsquote-bei-vergewaltigung-teil-2-wer-bietet-mehr/

deutlich mach(te)en, abläuft.

Da muss man sich über solche Klopper wie der der Staatsanwältin Freudenberg/FAZ bei der Polizei in Sigmaringen nebst unkritischer Online-Lokalzeitung wirklich nicht mehr wundern. Es kommt halt jetzt allmählich raus, dass der Nicht-Fall Jk der oberste Eiskristall auf dem Eisberg war/ist ...

Wundert da noch, dass man bei U-Häftlingen in solchen Fällen suizidale Gedanken unterstellt?!?!?
Zusätzlich zur Zwei-Mann-Zelle zu deren Schutz bei Beginn der U-Haft sollte jeder (Pflicht-)Verteidiger seinem Mandanten die Charts der Rechtsanwaeldin zu Anzeigezahlen und tatsächlichen Verurteilungen im Silberrähmchen für die Zelle in die Hand drüpcken, damit er die ersten Nächte und seinen späteren Freispruch auch wirklich
erlebt!!!!!!!!
Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.

15.11.2011

Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer".

Ausgerechnet in einer Pressemitteilung zu einem so bezeichneten „Opferschutztag“ hat die PD Sigmaringen RA Franz, den Anwalt der Nebenklägerin, als den Anwalt des “Opfers” im Kachelmann-Prozess bezeichnet. Da Herr Kachelmann jedoch mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2011 freigesprochen wurde, ist dieser Eindruck falsch: Herr Kachelmann ist nicht Täter der ihm vorgeworfenen Tat und die Nebenklägerin ist nicht Opfer. Herr Kachelmann durfte zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden – darüber hinaus ist auch die Erweckung eines solchen Eindrucks unzulässig.

Die PD Sigmaringen hat sich daher auf Betreiben von HÖCKER in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Äußerungen künftig nicht zu wiederholen. Zudem hat sie die Äußerungen widerrufen und in einer Pressemitteilung richtig gestellt:

Richtigstellung

In der Pressemitteilung vom 31.10.2011 zum Opferschutztag der PD Sigmaringen schrieben wir:

Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.

Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:

Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.

PD Sigmaringen


Hierzu RA Ruben Engel:

“Herr Kachelmann darf nicht nachverurteilt werden, indem Claudia D. als “Opfer” bezeichnet wird. Denn das war und ist sie nicht.”
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197

Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.

10.08.2011

Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.

Jörg Kachelmann ist mit HÖCKER erfolgreich gegen einen Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vorgegangen. Der von der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg verfasste Artikel bezeichnete die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs als „Geschädigte“. Gegen die Staatsanwältin hatte das LG Köln daher bereits am 02.08.2011 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen und es ihr verboten, zu behaupten, bei der Anzeigenerstatterin handle es sich um eine "Geschädigte" bzw. um ein "Opfer" Kachelmanns (Az. 28 O 617/11, vgl. Pressemitteilung HÖCKER vom 03.08.2011). Auf Abmahnung hat sich die FAZ nun außergerichtlich verpflichtet, diese Äußerung künftig ebenfalls zu unterlassen.

Dagmar Freudenberg ist auch Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173


itte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.

15.11.2011

Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.

Anlässlich des “Tags des Opferschutzes” hatte die Polizeidirektion Sigmaringen in einer Pressemitteilung den “Anwalt des Opfers” im Kachelmann-Prozess angekündigt. Damit war jedoch nicht etwa Verteidiger Johann Schwenn oder ein Anwalt der hiesigen Kanzlei gemeint, sondern vielmehr der Anwalt der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin. Diese Pressemitteilung hatte der "Südkurier" übernommen und auf Betreiben von Jörg Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, inzwischen wie folgt richtiggestellt:

Kein Opfer im Kachelmann-Fall

Sigmaringen (sk) Beim „Tag des Opferschutzes“, einer Veranstaltung der Polizeidirektion Sigmaringen, gab es für Bürger Informationen in Sachen Opferschutz. Es sprach dort unter anderem auch ein Anwalt, der jüngst am Kachelmann-Prozess beteiligt war.

In der Ankündigung zu dieser Veranstaltung hatte die Polizeidirektion vom „Opfer im Kachelmann-Prozess“ gesprochen. Diese Formulierung sei nicht korrekt, bedauerte Gerd Stiefel, der Chef der Polizeidirektion im Gespräch mit unserer Redaktion ausdrücklich. Jörg Kachelmann wurde in besagtem Prozess in Mannheim freigesprochen. Dies hatte der SÜDKURIER damals umfangreich und ausführlich berichtet. Das Urteil ist zwischenzeitlich bereits rechtskräftig. Das Landgericht Mannheim habe festgestellt, dass Kachelmann „nicht Täter und damit im Umkehrschluss die Anzeigenerstatterin kein Opfer einer vorgeworfenen Tat ist“, bekräftigt Kachelmanns Anwalt Ruben Engel von der Kanzlei Höcker zu Recht. Die Redaktion bedauert, diesen Passus der Polizei-Pressemeldung unkorrigiert veröffentlicht zu haben. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.


Die Richtigstellung kann hier abgerufen werden.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196



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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Im Namen des erstaunten Volkes

Beitrag  Gast Di 07 Feb 2012, 02:24

Angeklagter soll Prostituierte mit Skalpell bedroht haben

Betzdorf - Das kommt am Amtsgericht Betzdorf nicht oft vor: Dass sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch der Staatsanwalt einen Freispruch fordern – und dass der Richter dennoch eine Freiheitsstrafe ausspricht. So war es gestern, als ein 41-jähriger Mann aus Alsdorf von Richter Hubert Ickenroth zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Freundin, eine Prostituierte, mit einem Skalpell bedroht, sie bestohlen, geschlagen und getreten hat. Der Verurteilte bestritt alle Beschuldigungen und rief während der Urteilsverkündung, nachdem er erst minutenlang kopfschüttelnd zugehört hatte, dazwischen: „Das gibt's doch nicht! Ich werde hier verurteilt wegen gar nichts!“
[...]
Der Beamte sagte gestern aus, die Frau sei sichtlich verstört gewesen, und trotz merklicher Schwellungen im Gesicht, die von den Schlägen kamen, habe sie nur unter dem Drängen der Kollegin ausgesagt. „Ich denke nicht, dass sie sich da was zusammengereimt hat“, erklärte der Polizist. Das Gericht erklärte, die schriftliche Aussage der Frau und der Bericht des Beamten seien überzeugend gewesen. Es gebe genügend Anhaltspunkte dafür, dass die Aussage der Prostituierten wahrheitsgemäß gewesen sei: Ihr Bericht sei schlüssig und nicht von Belastungseifer geprägt gewesen. Zudem passten die Taten, so Richter Hubert Ickenroth, zu dem Vorstrafenregister des Angeklagten, in dem neben Trunkenheitsfahrten oder gewerbsmäßigem Drogenhandel vor allem immer wieder Taten wie Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und vor allem Körperverletzung auftauchen. Ickenroth: „Das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Lebensbuch.“
http://www.rhein-zeitung.de/regionales/altenkirchen-betzdorf_artikel,-Angeklagter-soll-Prostituierte-mit-Skalpell-bedroht-haben-_arid,369922.html

Das nennt man richterliche Überzeugungsbildung.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Mutmaßliche! Mutmaßliche! Mutmaßliche!

Beitrag  Andy Friend Di 07 Feb 2012, 03:05

Kadi? Sharia? UPS! http://de.wikipedia.org/wiki/Kadi

Sexueller(sic!) Nötigung
Papenburg: Nächtlicher Beziehungsstreit endet vor dem Kadi
Papenburg. Ein Beziehungsstreit eskaliert nachts auf einem menschenleeren Parkplatz, am Ende steht Aussage gegen Aussage – mit dieser Konstellation sah sich nun das Schöffengericht am Papenburger Amtsgericht konfrontiert. Dem 27-jährigen Angeklagten wurden Raub, versuchte sexuelle Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Wegen Mangels an Beweisen wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. [...]
http://www.noz.de/lokales/60636401/papenburg-naechtlicher-beziehungsstreit-endet-vor-dem-kadi
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Zweifelsfälle

Beitrag  Gast Di 07 Feb 2012, 04:23

Nachtrag zum Papenburg-Fall:

Allerdings hatte sich die 29-Jährige die Blessuren laut Angeklagtem auf ganz andere Weise zugezogen. Nach seiner Darstellung hatte nicht er, sondern sie an dem Abend versucht, die Beziehung wiederaufleben zu lassen. Der SMS-Verkehr auf dem Handy des Angeklagten, das nach dem Vorfall von der Polizei überprüft wurde, stützte diese Darstellung. Auf dem Parkplatz habe er eine erneute Beziehung wegen ihrer notorischen Untreue abgelehnt. „Daraufhin ist sie völlig ausgerastet“, sagte der Student vor Gericht. Sie sei aus dem Wagen ausgestiegen und mit ihren hochhackigen Schuhen gestürzt. Ihr Handy habe sie im Auto liegen gelassen.
Der Verdacht gegen den Angeklagten ließ sich im Verfahren nicht erhärten. Auch die Zeugenaussagen der beiden Polizisten trugen nichts zur Klärung bei. Die Staatsanwaltschaft rückte schließlich vom Vorwurf des Raubes und der versuchten sexuellen Nötigung ab.
http://www.noz.de/lokales/60636401/papenburg-naechtlicher-beziehungsstreit-endet-vor-dem-kadi

SMS ist doch eine großartige technische Errungenschaft – da stürzt so manches Lügengebäude ein. Komisch nur, daß die Staatsanwaltschaft von diesen SMS im Ermittlungsverfahren keinen Gebrauch gemacht hat.

Aber nicht alle Verfahren enden so glimpflich: in diesem dänischen Fall saßen drei junge Männer fast 14 Monate lang unschuldig in Haft:

Kolding - 05. Februar 2012 - von /ritzau/(can)

Mädchen sagte über Vergewaltigung nicht die Wahrheit

Drei junge Männer wurden zunächt schuldig gesprochen, 2008 ein damals 15-jähriges Mädchen in Fredericia vergewaltigt zu haben, später aber wieder freigesprochen, nachdem sich herausstellte, dass das Mädchen vor Gericht gelogen hatte und die drei Jugendlichen unrechtmäßig fast 14 Monate hinter Gittern saßen. Den Jungen wurde dafür Schadensersatz zugesprochen. Nun aber landet der Fall erneut vor Gericht, weil Anklage gegen das Mädchen wegen Falschaussage erhoben worden ist. Dienstag wird das Gericht in Kolding zu dieser Frage Stellung nehmen und darüber entscheiden, ob das Mädchen sich in psychiatrische Behandlung begeben und Schadensersatz in Höhe von 1,5 Mio. Kronen zahlen muss.
http://www.bdn.dk/SEEEMS/10589.asp?artid=41187

1,5 Mio. dänische Kronen sind ungefähr 200.000,- Euro.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty RA Scherer

Beitrag  Gast Di 07 Feb 2012, 06:33

hat Klage eingereicht - zunächst auf Erstellung einer anonymisierten Fassung des Beschlusses des OLG Karlsruhe sowie auf Herausgabe zwecks Veröffentlichung.

Da ist nicht nur er gespannt, wie die Sache ausgehen wird:

http://stscherer.wordpress.com/2012/02/07/der-fall-kachelmann-und-die-veroffentlichungsphobie-der-staatsanwaltschaft/

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Und so geht's weiter

Beitrag  Gast Di 07 Feb 2012, 22:08

Schwarzer gibt nicht auf:

Alice Schwarzer hat den Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters in einem Brief um finanzielle Unterstützung für die Stiftung „Frauenmediaturm“ gebeten. In ihrer Funktion als Stiftungsvorsitzende fragt Schwarzer, ob die Stadt die Pacht für den mittelalterlichen Bayenturm erlassen kann, in dem sich das Frauenarchiv befindet – rund 16.000 Euro im Jahr. Außerdem erbittet sie 50.000 Euro jährlich von der Stadt. Beides habe ihr der frühere OB Fritz Schramma 2008 versprochen.
[...]
Doch die Aussichten, Geld aus der kommunalen Kasse zu erhalten, sind denkbar gering. „Angesichts der schwierigen Haushaltslage können wir Landesmittel nicht ersetzen“, sagte Stadtsprecher Gregor Timmer. „Die städtische Wertschätzung für die Arbeit des Archivs zeigt sich in dem sehr geringen Pachtzins. Das kann man durchaus als Förderung werten“, findet der Chef des Finanzausschusses, Martin Börschel (SPD).
http://www.ksta.de/html/artikel/1328540373426.shtml

Das ist ja das Neueste, daß Schramma ihr im Jahr 2008 eine 50.000,- Euro-Förderung pro Jahr versprochen haben soll. Wo doch schon sein Vorstoß im Jahr 2005, der Stiftung den Jahres-Erbbauzins zu erlassen, von allen Parteien abgelehnt worden war.

Alice Schwarzer hat offenbar wirklich ein schwaches Gedächtnis:

Schwarzer hatte in der Vorwoche die rot-grüne Landesregierung kritisiert. Sie begründete ihre Vorwürfe auch damit, dass Ex-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers eine Förderzusage über zehn Jahre gegeben habe. Von Rüttgers war bis Montag keine Stellungnahme zu erhalten. In einem Brief des früheren Kulturstaatssekretärs Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff vom Oktober 2006 stellt sich die Lage jedoch anders dar: Das Land werde die Einrichtung nur dann mit 175.000 Euro fördern, wenn der Bund über zehn Jahre die gleiche Fördersumme aufbringe. Dafür gebe es „keinerlei konkreten Hinweis“, heißt es in dem Brief. Deshalb könne Schwarzer „eben keineswegs“ von einer zehnjährigen Unterstützung ausgehen.
http://www.ksta.de/html/artikel/1328540373426.shtml

Zu der Finanzlage der Stiftung gibt sie folgende verwirrende Details bekannt:

Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gab die Stiftung Auskunft über Einzelheiten ihrer Arbeit und die Finanzen. Insgesamt seien acht Millionen Euro von privater Seite geflossen. Nach seiner 1984 erfolgten Gründung habe das Archiv 20 Jahre lang mit einer „Anschubfinanzierung“ des Hamburger Stifters Jan Philipp Reemtsma gewirtschaftet, ein Betrag von fünf Millionen Euro. Darüber hinaus stattete Reemtsma die Stiftung mit einer Million Euro Grundkapital aus. Das brachte den Wirtschaftsplänen zufolge zuletzt jeweils rund 30.000 Euro Zinsen.

Für den Innenausbau des Turms sowie die Renovierungsrücklage sei eine weitere Million Euro aufgebracht worden. Derzeit umfasse die Rücklage 464 000 Euro. „Die achte Million ging in das Jahresbudget über je 250. 000 Euro zwischen 2004 und 2007. Die Stiftung wirtschaftet also seit 25 Jahren mit demselben Jahresbudget“, sagte Schwarzer. Den größten Teil der Ausgaben bilden die Personalkosten. 2010 beschäftigte das Archiv laut Wirtschaftsplan eine Diplom-Bibliothekarin, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, eine Dokumentarin und – mit halber Stelle – eine Geschäftsführerin. Die Gesamthöhe aller Gehälter wurde mit 156.000 Euro angegeben. Hinzu kommen 18.000 Euro für Honorare und Werkverträge.
http://www.ksta.de/html/artikel/1328540373426.shtml

Reemtsma gab demnach 10 Mio. DM = 5 Mio. Euro für den laufenden Betrieb, darüber hinaus 2 Mio. DM = 1 Mio. Euro für das Stiftungsvermögen. Von welchen weiteren Privaten Spendern stammen denn dann die weiteren 2 Mio. Euro? (Davon 1 Mio. Euro für Innenausbau und Renovierungsrücklage, die laut Vertrag 300.000,- DM betrug und jetzt auf wundersame Weise auf 464.000,- EURO angewachsen ist).

Und wieso jammerte Schwarzer 2004, sie benötige dringend Geld – woraufhin 2005 die Krupp-Stiftung 250.000,- spendete, auch die Sparkasse spendete in unbekannter Höhe –, wenn für die Jahre 2004 – 2007 noch eine achte Million Euro von ›Privat‹ zur Verfügung stand?

Zu den Überschneidungen EMMA-Stiftung:

Eine Etage des Turms hat die Stiftung an die von Schwarzer herausgegebene Zeitschrift „Emma“ vermietet. Für das 48 Quadratmeter große Büro mit sieben Arbeitsplätzen zahlt der Verlag 6812 Euro Jahresmiete. „Es gibt selbstverständlich eine strikte Trennung zwischen dem kommerziellen »Emma«-Verlag und der gemeinnützigen Stiftung“, so Schwarzer. Eine Überschneidung gebe es nur bei der halbtags beschäftigten hauptamtlichen Stiftungs-Geschäftsführerin; diese sei auch halbtags im Büro Schwarzer tätig. Eine freie Journalistin, die auch für „Emma“ arbeite, habe 2005 einen Honorarvertrag über 12.000 Euro mit der Stiftung geschlossen. [...] „Emma“-Mitarbeiterinnen dürfen das Archiv gratis nutzen. Der Grund für die Ausnahme: Das Frauenmagazin habe dem Archiv Tausende Bücher überlassen.
http://www.ksta.de/html/artikel/1328540373426.shtml

Und so schreibt Alice Schwarzer in der aktuellen EMMA, S. 4, über die EMMA-›Halbtagskraft‹ Margitta Hösel:

Die Verantwortung als meine „Büroleiterin“ allein wäre schon tagesfüllend. Aber es kommt noch so einiges hinzu. Margitta ist innerhalb der EMMA-Redaktion eine Art Allround-Kraft. Niemand versteht soviel von Bildern wie sie, und keine ist so auf dem Laufenden über Avantgarde-Künstlerinnen. Die meisten Bücher liest sie sowieso (frau fragt sich, wann) und auf ihr Urteil ist immer Verlass.

Wie praktisch, eine freie EMMA-Autorin (wieviele feste Mitarbeiterinnen gibt es außer Chantal Louis und einer Angelika [Mallmann], die sie in ihrer Hösel-Hommage erwähnt, eigentlich noch? Eine Alexandra Eul, die bereits die Stileigentümlichkeit von Schwarzer, jenes antike Zitat am Ende eines Artikels; »Übrigens:....« übernommen hat, ist vermutlich noch aktuell.)
Nachsatz: vermutlich ist sie nur so lange noch da, als sie sich die legendären redigierenden Eingriffe der Chefin gefallen läßt. In der EMMA mit ihren oft namenlosen Artikeln herrscht ein Einheitsstil, den keine Schreibende auf Dauer ertragen kann.

http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2011/herbst-2011/ploetzlich-feministin/

Ansonsten findet man im Netz nur Heerscharen von ehemaligen EMMA-Redakteurinnen... Wetten, daß die 18.000,- Euro im Jahr für Honorare und Werkverträge überwiegend freien EMMA-Autorinnen zufließen und nicht nur im Jahr 2005?

Und wenn sich eine Redaktion mit einem 48 qm-Büro bescheiden kann, dann nur deshalb, weil sie ihre Bestände, das Arbeitsmaterial, woanders auslagern und kostenlos verwalten lassen kann – bei ständiger und dank kostenloser Profi-Bibliothekarin der Stiftung optimierter Zugriffsmöglichkeit.

Ich hoffe, daß sich Jens Blecker, der als erster und einziger recherchiert hat, der Sache noch eingehender widmen wird:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p860-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61054

Er scheint der richtige Mann zu sein, gegen den Mainstream der Medien zu arbeiten:

http://www.muslim-markt.de/interview/2010/blecker.htm


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Akt-NO?

Beitrag  Andy Friend Di 07 Feb 2012, 22:47

Ha, ha, GW: Hatte es nahezu gleichzeitig im Parallelstrang - aber keine Zeit es auch hier noch zu posten... . ;-)

Ich glaube, sie bekommt doch noch ihren "letzten Wagen" (der Akuellste, Last-Minute-Wagen) im Kölner Zuch. ;-))

AS macht sich nackelig, äh wird nackig gemacht.
AS hier noch in Voll-in Verkleidung als Gerichtsreporterin vermutet einen Racheakt zur Beendigung des Gender-Fortpflanzungsaktes der ungeschlechtlichen Vermehrung.
Auch hier wieder die von GW aufgezeigte Vermischung.

FrauenMediaTurm Köln
Abhängig von "parteipolitischer Vasallentreue"?

Bericht | Sandra Ernst Kaiser, 08. Februar 2012 07:0
Alice Schwarzers Lebensprojekt steht vor dem Aus, weil Subventionen rigoros gestrichen wurden - Die "Emma"-Redaktion ortet einen "Racheakt"

Das bunte Faschingstreiben in Köln wird in diesem Jahr für die Frauen im mittelalterlichen "FrauenMediaTurm" (FMT) am Rheinufer vermutlich nicht besonders ausgelassen ausfallen. [...]

http://diestandard.at/1328507139679/FrauenMediaTurm-Koeln-Abhaengig-von-parteipolitischer-Vasallentreue
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Das Leben geht weiter (und die Prozesse auch)

Beitrag  Gast Mi 08 Feb 2012, 05:21


@ Andy:

Alles halb so wild: wundersamerweise treten exakt zum richtigen Zeitpunkt private Spender auf den Plan...

Private Spenden für Frauenarchiv
Erstellt 08.02.12, 13:42h

Alice Schwarzers Frauenmediaturm ist vorerst gerettet. In den kommenden Monaten werde man die Kosten dank privater Spenden decken können, erklärte der Vorstand der Stiftung. Die Stadt hatte eine Förderung der Initiative abgelehnt.


Köln - Nach dem Wegfall von 140 000 Euro Landeszuschüssen und der Absage der Stadt Köln hat das von Alice Schwarzer gegründete feministische Archiv offenbar Unterstützung von privater Seite gefunden. „Die auf zwei Stellen hart reduzierten Mitarbeiterinnen werden in den kommenden Monaten aus privaten Spenden bezahlt werden können“, teilte der Vorstand der Stiftung Frauenmediaturm am Mittwoch mit. Die Stadt habe die Bitte um 50 000 Euro Fördergelder und einen Erlass der Pacht von rund 16 000 Euro im Jahr zwar abgelehnt. „Die Verhandlungen mit dem Bund jedoch, auf den das Land verwies, laufen noch“, heißt es in der Presseerklärung.
http://www.ksta.de/html/artikel/1328701679543.shtml

Dafür hadern Journalisten weiterhin mit Promis, die sich gegen die Presse zur Wehr setzen.

08.02.2012

Unsere schönste Sau
von Jost Müller-Neuhof

Caroline, Kachelmann, ihre Rechte und die Medien – wieder geht das Maß verloren

Wäre die Pressefreiheit in Deutschland eine Sau, sie wäre ein fröhliches und quicklebendiges Schweinchen, dick und rund mit festen Borsten. Doch anders, als es dem Mastvieh so ergeht, wäre sie dies nicht: gefährdet. Danke, es geht uns gut, weshalb ein Bundespräsident, der einem Chefredakteur „droht“, zwar aus der Rolle fällt, aber nicht taugt als Menetekel künftiger Zensur.
[...]
Ein TV-Kommissardarsteller als Koksnase – Privatsache, meinten die Richter, die jetzt alles besonders richtig machen wollten und dabei schon wieder das rechte Maß verloren.

Zum Besten kann es also nicht stehen, wenn die Bundesrepublik wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt wird. Ein Urteil, das ernst zu nehmen ist und das sich vor allem an deutsche Gerichte wendet. Abwägung ist eine Frage der Balance und bedeutet nicht, sich zwischen Extremen zu entscheiden. Promis haben Rechte, brauchen aber kein Mitleid. Das gilt vor allem, wenn es um Straftaten geht – sogar wenn die Betroffenen unschuldig sind.

So überzieht etwa Deutschlands bekanntester Freigesprochener Jörg Kachelmann derzeit die Medienlandschaft erfolgreich mit Klagen. In vielen Fällen begründet, in anderen nicht. Im Prozess hatte er darauf verzichtet, die Öffentlichkeit ausschließen zu lassen, wenn sein Intimleben zur Sprache kam, nun klagt er gegen entsprechende Berichte. Zudem hatten seine Anwälte die Medien mit Prozessakten gefüttert, um die öffentliche Stimmung zu drehen. Wer mit solchen Bandagen kämpft, wer sich den Medien öffnet und sich mit ihnen verbündet, der verdient nicht denselben Schutz wie einer, der sich ihnen verweigert. Darauf hat auch der Menschenrechtsgerichtshof jetzt noch einmal hingewiesen.

Auch der gesündesten Sau muss man nicht aufs Schwänzchen treten. Sonst quiekt sie. Zu Recht.
http://www.pnn.de/meinung/620869/

erschienen auch im heutigen TAGESSPIEGEL. Hintergrund ist dieses aktuelle Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

http://www.pnn.de/weltspiegel/620873/

Hier schreibt (quiekt?) ein Betroffener - auch dem TAGESSPIEGEL wurde die entsprechende Berichterstattung untersagt, der aber den Rechtsweg nicht beschritt – der es nicht einsehen mag, daß ein Angeklagter, der seine bestreitende Einlassung vor dem Haftrichter in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen läßt, damit die Presse nicht weiterhin sein wahrgenommenes Recht, zu schweigen, gegen ihn auslegt, damit nicht zugleich sein Intimleben preisgibt.

JK hat sich auch nicht mit der Presse verbündet, sondern seine Rechtsvertreter haben lediglich versucht, eine wahrheitsgemäße Berichterstattung über die Beweislage in diesem Verfahren zu ermöglichen, um »die öffentliche Stimmung zu drehen« – sehr richtig von Müller-Neuhof beobachtet. Denn die ersten zwei Monate bestand eine ausschließliche Stimmungsmache gegen ihn, gespeist aus selektiv gestreutem Aktenmaterial und Zeuginnen, die in aller Öffentlichkeit schmutzige Wäsche wuschen.

Was hat dieser Fall demnach mit dem eines koksenden Schauspielers zu tun? Ich sehe keine Parallelen.

Konkret geht es Jost Müller-Neuhof um diese Entscheidung:

22.06.2011

Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.

Erneut gewinnt Kachelmann mit HÖCKER gegen die Betreiberin der Webseite bild.de. Die Bild digital GmbH & Co. KG hatte über angebliche sexuelle Vorlieben Kachelmanns berichtet und sich dabei darauf berufen, dass auch in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens über angebliche Vorlieben diskutiert worden sei. Das Landgericht Köln hat die Berichterstattung mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 954/10) verboten. Es bestätigt, dass am Strafverfahren beteiligte Personen auch dann vor der Verbreitung intimer Details geschützt werden, wenn diese in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens erörtert werden.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=160

Mittlerweile ist diese Sache (und zwei weitere) vor dem OLG Köln anhängig. Nach einem Bericht vom 18.1.2012 von Martin W. Huff über die mündliche Verhandlung sieht es so aus, als ob JK in allen drei Verfahren gegen BILD gewinnen könnte:

Der Kölner Senat hat aber auch darüber zu entscheiden, ob Äußerungen von Kachelmann selbst veröffentlicht werden durften. Dabei waren pikante Details im Spiel. Der Wettermoderator hatte angegeben, dass seine Geliebte mit "hochgezogenem Strickkleid" auf ihn gewartet hätte. Die Berichte darüber betrafen damit zweifelsohne die weitgehend geschützte Intimsphäre eines Prominenten.

Sie stammten aber vom Betroffenen selbst und hätten einen engen Tatbezug, argumentierte Springer-Vertreter Aroukatos wortreich. Zudem sei der Vorgang später ausführlich in der Hauptverhandlung erörtert worden, so dass es kein Rechtsschutzbedürfnis für die Untersagung der Berichterstattung mehr gebe. Doch auch hier scheint der Senat anders entscheiden zu wollen, weil er meint, dass Berichte aus der Intimsphäre tabu seien, auch wenn sie vom Betroffenen selber stammten.

Der Senat deutete auch an, dass er es keineswegs für selbstverständlich halte, dass die Medien alles, was in öffentlicher Hauptverhandlung besprochen wird, auch wiedergegeben dürften. Das sorgte für eine heftige Reaktion des Springer-Anwalts, der die Auffassung vertrat, dass aus einer öffentlichen Hauptverhandlung vollständig berichtet werden dürfe, solange die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen sei (15 U 123/11).

[...]
In allen Verfahren will der Senat seine Entscheidungen am 14. Februar verkünden. Spannend bleibt bis dahin, ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen wird. Die Kölner Richter scheinen dazu zu neigen, das in allen Verfahren abzulehnen. Dabei wüssten sowohl Strafverteidiger als auch Medien für die Berichterstattung rund um Ermittlungsverfahren gern, wie der VI. Zivilsenat die aufgeworfenen Fragen beurteilt. Das von ihm gemeinsam mit dem BVerfG in den vergangenen Jahren entwickelte Konzept zum Schutz von Prominenten vor zu weitgehender Berichterstattung lässt nämlich nicht nur an dieser Stelle noch viele Fragen offen.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5330/nach-den-berichten-ueber-das-strafverfahren-kachelmanns-langer-kampf-gegen-die-presse/

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Private Spenden

Beitrag  Gast_0008 Mi 08 Feb 2012, 06:04

Hab ich was verpasst ? Konnte in der Bild nichts über einen Spendenaufruf für den Turm zu Babel lesen. Wer sonst spendet für Alice ? Question Question

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty @ Tala

Beitrag  Gast Mi 08 Feb 2012, 08:54

Nun, ihr Medien-Getöse war ja laut genug. Und vielleicht wollten die Spender ja auch anonym bleiben...

Ganz abgesehen davon ist das Wort vom ›Aus‹ ohnehin übertrieben: den Bestand gibt es ja, und zwei unbezahlte Praktikantinnen könnten sowohl den Zugang gewährleisten als auch weitere Verschlagwortung betreiben. Mit den 70.000,- vom Land und den 30.000,- an Zinserträgen kann man auch noch wuchern. (14.500,- an Erbbauzins, 18.000,- Euro an Betriebskosten (Heizung, Strom etc.).

Überhaupt: laut Vertrag betrug die zwingende Renovierungsrücklage 300.000,- DM. Tatsächlich wurden 464.000,- EURO zurückgelegt. Da ist also noch viel Spielraum.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty @ Tala Gabriele Wolff Heute um 20:54

Beitrag  Gast_0008 Mi 08 Feb 2012, 09:30

Aber ewig reicht das auch nicht. Und was kommt dann ?

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Was dann?

Beitrag  Gast Mi 08 Feb 2012, 10:56

Liebe Tala,

das interessiert mich nicht. Das ist ohnehin ein Archiv mit ideologischer Schlagseite, die die Frauenbewegung auf Alice Schwarzer, das Katalog-Stichwort bei Personen mit den meisten Treffern, reduziert.
Wer braucht so etwas?

Nichts in diesem Archiv gibt es als digitalen Volltext - abgesehen von sämtlichen EMMA-Heften. Für so eine Selbstfeier sollte es keine öffentlichen Mittel geben. Und wenn dann auch noch Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß das kommerzielle Unternehmen EMMA durch die Stiftungsförderung quersubventioniert wird, dann ist das Gegenteil einer weiteren Förderung angesagt, nämlich eine genaue Prüfung der bislang eingereichten Verwendungsnachweise.

Da bin ich mitleidlos.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Was dann? Gabriele Wolff Heute um 22:56

Beitrag  Gast_0008 Mi 08 Feb 2012, 11:50

Liebe Frau Wolff,
das war bestimmt keine Mitleidsfrage. Ich fragte mich nur, wie Alice Schwarzer dann wieder so in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kommen will wie durch die JK-Affäre. Denn ohne PR keine Spenden. Smile

So langsam stellt zumindest die Presse im Net auch bezgl.
Emma und Turm zu Babel unangenehme Fragen.
Hege da ebenfalls kein Mitleid. Bei mir hat diese Frau sogar den Altersbonus verloren.

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Spekulationssteuer? Strafbarkeit? Diffamation? Dummheit?

Beitrag  Andy Friend Mi 08 Feb 2012, 12:26

Deutsch für Deutsche ...

[...]Sexualdelikte

Die Zahl der angezeigten Sexualdelikte hat im vergangenen Jahr in der Stadt Kassel deutlich abgenommen. In der Stadt sei die Zahl um 32 auf jetzt noch 174 Fälle zurückgegangen. Weniger Delikte habe es seit mehr als acht Jahren in diesem Bereich nicht mehr gegeben. „Zu den Ursachen kann ich nur spekulieren“, sagte Polizeipräsident Eckhard Sauer, ohne dies zu machen. Ob spektakuläre Prozesse im Vorjahr zu einem geänderten Anzeigeverhalten von möglichen Opfern geführt haben, darüber kann man nur mutmaßen. Moderator Jörg Kachelmann war wegen des Verdachts der Vergewaltigung freigesprochen worden. Zwei Freisprüche gab es zudem für den früheren SPD-Kandidaten Rainer Pfeffermann aus Ahnatal vor dem Kasseler Landgericht. Er hatte sich wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung zweier Frauen verantworten müssen.
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/zahl-einbruechein-kassel-sich-verdoppelt-1592557.html

Es scheint offensichtlich nicht auszureichen, die Bezeichnung "Dummschwätzer"* bis hin zum Staatsanwalt straffrei zu stellen (de lege lata). Vielleicht ist doch allmählich der Gesetzgeber de lege ferenda gefordert - auch im Hinblick darauf, was wir hier und heute wieder mit Ali, Inspectöse und Dasy erleben mussten.
Vielleicht sollte in Zukunft Dummschwätzerei selbst unter Strafe gestellt werden.

*Bezeichnung als "Dummschwätzer" - Das Bundesverfassungsgericht
www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-110.html
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 110/2008 vom 30. Dezember 2008 Beschluss vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 1318/07 – ...
DPMS INFO | MEINBLOG | BVERFG: DUMMSCHWÄTZER | VON ...
oby.de/bverfg-dummschwatzer
30. Dez. 2008 – Man kann nicht jede Person mit den Worten Dummschwätzer beleidigen, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 5.
Verfassungsgericht: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598905,00.html
30. Dez. 2008 – Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Recht zum verbalen ... die Hollywood-Komödie mit dem deutschen Titel "Der Dummschwätzer", zwei ...
BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07 ...
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1849
11. Jan. 2009 – BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - Az. 1 BvR 1318/07 Dummschwätzer - Die Bezeichnung einer Person mit dem Begriff "Dummschwätzer" ...
BVerfG, Beschl. v. 05.12.08, 1 BvR 1318/07 - Dummschwätzer
www.stroemer.de/.../911-bverfg-beschl-v-051208-1-bvr-131807-...
Die Bezeichnung als »Dummschwätzer« kann nicht ohne weiteres als Beleidigung angesehen werden. Entscheidend ist, ob sich die Äußerung unter ...
BVerfG: "Dummschwätzer" ist nicht immer beleidigend
www.augsburger-allgemeine.de/.../10313636-BVerfG-quot-...
30. Dez. 2008 – BVerfG: "Dummschwätzer" ist nicht immer beleidigend. Mit "Dummschwätzern" hat sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Und kam zu ...

Einmal abgesehen davon, dass nach einem absoluten Boom-Jahr mit ATH (für alle Nicht-Spekis/NIcht-Börsianer/Hoch-Finanzer: All-Time-High)** in vielen Städten und bundesweit im Jahr 2010 könnte es ja auch so sein, dass die "Spekulationsblase", wenn sie nicht endlich ("in Kassel") geplatzt ist, ihr doch wenigstens allmählich die heiße Luft ausgeht. Und nicht mehr alle [b]theoretisch "möglichen" Opfer (Deutsch (Polizei-) Sprack schwer Sprack!) anzeigen, sondern sich die Anzeigezahlen allmählich VON OBEN den tatsächlichen Fällen annähern.


Mit Charts:

http://www.jurablogs.com/de/177-8-stgb-56-plus-kein-joerg-kachelmann-bild-bunte-effekt-neue-pks-2010-strafanzeigen


§§ 177/8 STGB - 5,6% Plus: (K)Ein Jörg-Kachelmann-BILD-BUNTE-Effekt? -Neue PKS…
Die Rechtsanwäldin | 22. Mai 2011 — ... Rückgang des Anzeigeverhaltens ist gerade nicht eingetreten. Bei einem ZUWACHS von 5,6% (nochmal: fünfkommasechs Prozent) in einem ... und geht, sondern mehr um den Effekt und mediale Inszenierung, wofür auch schon ... 2009: 7314, 2010: 7724 = + 410 bzw. + 5,6% - und dies bei gleichzeitig ... bzw. Beziehungsschlafzimmer. Dazu direkt aus dem Kachelmann-Fall: "Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu ...

Und hier?
DIFFAMATION? DUMMHEIT? Angst vor Job- und Bedeutungsverlust?

"Gerade nach dem Kachelmann-Prozess trauen sich immer weniger Frauen, eine Vergewaltigung anzuzeigen", sagt Mechthild Wedekind. Außerdem gebe es immer noch viele Vorurteile."
http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/detmold/detmold/6039432_Beratungsstelle_Alraune_gibt_Informationsschrift_heraus.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Ach was?!??

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 02:51

"Dass die Staatsanwaltschaft noch kein Ermittlungsverfahren gegen den heutigen Bundespräsidenten eingeleitet hat, ist dennoch mit guten Gründen zu erklären. Es ist für jeden Bürger überaus belastend, wenn die Staatsanwaltschaft offiziell gegen ihn wegen einer Straftat ermittelt. Niemand sollte dies bei Forderungen nach entsprechenden Ermittlungen gegen Wulff vergessen. Nicht selten bedeuten schon die Ermittlungen einen empfindlichen beruflichen und gesellschaftlichen Abstieg, mag am Ende des Verfahrens auch ein Freispruch stehen. Die Ermittlungen und das Strafverfahren gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann waren dafür ein bezeichnendes Beispiel.
Rechtsstaatliche Skrupel - auch zugunsten des Bundespräsidenten" http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5534/Die-Staatsanwaltschaft-unter-Ermittlungsdruck/
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Diskriminierung ist keine Frage des Geschlechts ...

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 03:03

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 37 Empty Stattdessen ...

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 04:09

"Stattdessen sah der Vorsitzende Richter Jürgen Stanoschek genügend Anhaltspunkte dafür, dass die 40-Jährige "den Plan hatte, Herrn Pfeffermann als Kandidaten abzusägen". Als Motiv nannte der Vorsitzende Richter die Enttäuschung der 40-Jährigen darüber, dass ihr eine für den Fall der Wahl in den Bundestag zugesagte Stelle in Pfeffermanns Büro verweigert worden war. "
http://www.nh24.de/index.php/vermischtes/22-allgemein/45062-kassel-pfeffermann-ehemaliger-spd-bundestagskandidat-zum-zweiten-mal-freigesprochen

SIEHE:


Spekulationssteuer? Strafbarkeit? Diffamation? Dummheit?

Beitrag Andy Friend Heute um 00:10
Deutsch für Deutsche ...


https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t566p660-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-10#61589

UND:

Emanzipation
Der Mann sieht rot

Aus: Ausgabe 07/2012 CHRIST & WELT

Dass Gleichstellung vor allem Frauenrechte stärken soll, ist ein Skandal, meint unsere Autorin. Sie war Gleichstellungsbeauftragte und kämpft für Männer.
Der Fall von Monika Ebeling sorgte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Sie war Gleichstellungsbeauftragte in Goslar. Ihr wurde gekündigt, weil sie sich, so ihre Kritiker im Stadtrat, zu einseitig für Männer- und besonders Väterinteressen einsetzte. © Christian Burkert/laif

Diskriminierung ist keine Frage des Geschlechtes. Zur Diskriminierung braucht es jemanden, der eine Überheblichkeit und Überlegenheit an den Tag legt und diese gegen Einzelne oder eine Gruppe ausspielt[...]
http://www.christundwelt.de/themen/uebersicht/artikel/der-mann-sieht-rot/
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