Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann
das Eingangsposting lautete :
Hier geht's witer:
Hier geht's witer:
Das Messer
Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.
Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.
Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.
Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.
Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.
So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?
Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!
Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!
Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).
Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...
Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.
Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...
Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.
Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!
Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?
Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".
Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.
Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.
Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.
Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Warme Grüße...
na da kann der Möhnen-Karneval rund um den Frauenturm (und im Hauptstrang ;-)) ja beginnen..
Sicherheit 13.02.2012
New Yorker Zimmermädchen bekommen Alarmknopf
Nach der Strauss-Kahn-Affäre: New Yorker Hotels wollen ihre Zimmermädchen mit einem tragbaren "panic button" ausstatten. Auch eine Lösung für Deutschland?[...]
VORSICHT MÄNNER! Nicht nur an Weiber/Möhnenkarneval - KO-Tropfen.Hype (50 Fälle im Jahr, davon aber nur einige im Zusammenhang überhaupt mit mmVergewaltigung, aber Natüüüüürlci in den Medien Experten "Dunkelziffer" !!! - von 99% - Hallo! 50 = 1% ==> 500 = 10% ===> 5000 Fälle = aufgehelte dunkle 100%)!!!! - Mainz, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, München und andere Spaßhochburgen weiträumig umfahren. Oder ins Warme flie(h)gen ... ;-)
http://www.ltur.com/de/index.html
Sonst ist schon an Aschermittwoch alles vorbei - U-Haftzelle bitte nicht mit Ausnüchterungszelle verwechseln!!!!
http://www.welt.de/reise/article13865485/New-Yorker-Zimmermaedchen-bekommen-Alarmknopf.html
Nie wieder NEW YORK!!!!
Männerhotels (von Männern für Business men) fordern - weltweit !!!
1:9 und befangene Polizisten in Baden-Württemberg: http://www.jurablogs.com/de/go/unwahr-fassbar-fassbar-unwahr-vergewaltigt-neun-maennern-koblenzerin-23-erfand-sextat
UNWAHR ABER FASSBAR - FASSBAR ABER UNWAHR: "Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand S
www.jurablogs.com
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Sicherheit 13.02.2012
New Yorker Zimmermädchen bekommen Alarmknopf
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Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
zu Leyendecker
Oliver Thomas:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#62609
Natürlich reflektiert Leyendecker seine eigene Rolle und die seines Blattes bei der Kommentierung des Kachelmann-Verfahrens nicht. Selbstkritik ist eine der schwierigsten Übungen, und die Kritik an einer unfähigen ›Journalistin‹ wie Schwarzer eine kinderleichte.
Im Hinblick auf die vorverurteilende Berichterstattung der SZ – und das, obwohl Leyendecker in die Kameras sprach, daß er die Verfahrensakten selbstverständlich kenne –, ist aber seine heutige Wertung:
http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.
dann doch als Fortschritt zu betrachten, vielleicht gar als indirekte Selbstkritik.
Und das hier sind natürlich Krokodilstränen:
http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118Jetzt kann der Prozess noch zum großen Elend für die Medien werden, weil der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag eine für den Alltag der Gerichtsberichterstattung sehr komplizierte Entscheidung getroffen hat.
Es geht um die Frage, in welchem Umfang und wie aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung über Umstände berichtet werden darf, die das Persönlichkeitsrecht von Prozessbeteiligten berühren könnten.
....
.......
Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten. Bislang wurde nur immer wieder mal diskutiert, ob Namen von Zeugen genannt werden dürfen oder nicht. Die Erörterung strittiger Sachverhalte in der Hauptverhandlung fiel bislang nicht unter solche Einschränkungen.
Denn was das OLG an Grenzziehung leistete, ist kinderleicht zu befolgen: was lediglich anläßlich eines Verfahrens an Intimitäten bekannt wurde, was aber mit dem Vorwurf nicht in Zusammenhang steht, darf nicht berichtet werden, auch wenn es in öffentlicher HV erörtert wird.
Was ist denn daran kompliziert?
Beispiel Susanne Klatten, die wegen eines intimen außerehelichen Verhältnis erpreßt wurde: da verbieten sich voyeuristische Berichte über Einzelheiten des intimen Verhältnisses, weil es um die Erpressung geht. Genau wie bei JK: zur Verteidigung gegen den Vorwurf berichtet er von dem wahren Ablauf des Tatabends; soweit dort Intimitäten stattgefunden haben, werden die Einzelheiten nicht berichtet, sondern lediglich mit ›einverständlicher GV‹ unschrieben. Das schafft sogar ein Volontär.
Gast- Gast
Gabriele
Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.
http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118
dann doch als Fortschritt zu betrachten, vielleicht gar als indirekte Selbstkritik.
Vielleicht! Vielleicht sogar als indirekte Entschuldigung eines Herrn Leyendeckers, dem es nicht entgangen sein kann, dass JK ihn persönlich auf twitter als "Schleimspur der STA" anprangerte.
Das dürfte selbst dem naivsten Twitter-Mitleser nicht entgangen sein! Auch die Interviews von JK wurden gelesen!
Wesentliches steht auch alles drin!
Denn was das OLG an Grenzziehung leistete, ist kinderleicht zu befolgen: was lediglich anläßlich eines Verfahrens an Intimitäten bekannt wurde, was aber mit dem Vorwurf nicht in Zusammenhang steht, darf nicht berichtet werden, auch wenn es in öffentlicher HV erörtert wird.
Was ist denn daran kompliziert?
Da ist nichts daran kompliziert, einfach gar nichts, außer für die auflagen-interessierte Journaille, wie im Fall Kachelmann sowie auch in anderen Fällen. Aktuell kann man die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Falle des ehemaligen MP CW aus Niedersachsen und jetzigen BP beobachten.
Dieses (Medienverhalten) gilt es aufzuarbeiten, durch eine unabhängige objektive, durch Medien nicht beeinflusste Öffentlichkeit!
OliverThomas- Anzahl der Beiträge : 399
Laßt mal den Vogel Strauß namens ALI in Ruhe ;-)..
Das(die) ist (jetzt) - wie DieLara und Thauris/GB "Sache" u.a. durch Scherer für die STA. (Sie wussten halt nicht - schlechtes Elternhaus ? - wann Schluß ist).
Zum THEMA:
Bitte beachten Sie:
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
15.02.2012
Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt mit HÖCKER vor dem OLG Köln gegen Springer.
Die gestrigen Entscheidungen des OLG Köln, die wir zur Berichterstattung im Fall Kachelmann erstritten haben (s.u. Auszüge aus der Pressemitteilung des Gerichts), sind heute von einigen Medien kritisiert worden.
So stellt Hans Leyendecker in der Süddeutschen fest:
"Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten."
"Jetzt kann der Prozess noch zum großen Elend für die Medien werden, weil der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag eine für den Alltag der Gerichtsberichterstattung sehr komplizierte Entscheidung getroffen hat."
Stefan Winterbauer von meedia.de bemängelt:
"Sollte dieses Urteil Bestand haben, wäre das fatal für die ohnehin schon schwierige Gerichtsberichterstattung."
"Den Gerichtsreportern aber grundsätzlich zu sagen, ihr dürft das, was in einer Hauptverhandlung öffentlich besprochen wird, nicht unbedingt berichten, macht deren Arbeit praktisch unmöglich. Das Ergebnis wäre ein massiv gestörter Rechtsfriede."
Der Kritik Leyendeckers und Winterbauers liegt die Fehlvorstellung zugrunde, wonach "alles, was in einer Hauptverhandlung öffentlich besprochen wird, auch berichtet werden darf". Einen solchen simplen Merksatz gibt es aber nicht und es hat ihn auch noch nie gegeben. Das ist auch richtig so, denn es wäre allzu simpel, eine Grundrechtsabwägung zwischen der Pressefreiheit und den Persönlichkeitsrechten eines Angeklagten anhand eines derart oberflächlichen Formalkriteriums vorzunehmen. Grundrechtsabwägungen haben immer im Einzelfall und unter inhaltlicher (nicht bloß formaler!) Berücksichtigung aller individuellen Umstände des Falles zu erfolgen. Eine leichte Aufgabe ist das sicher nicht. Man muss von professionellen Journalisten jedoch erwarten können, dass sie sich diese für die Ausübung ihres verantwortungsvollen Berufs so wesentlichen Rechtskenntnisse aneignen. Ihre Kritik an den Entscheidungen des OLG Köln ist also maßlos übertrieben.
Aus der Pressemitteilung des OLG Köln vom 14.02.2012:
"Das Oberlandesgericht Köln hat mit drei am 14. Februar 2012 verkündeten Urteilen entschieden, dass die Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten auch dann nicht ohne weiteres verbreiten dürfen, wenn diese in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden sind. (...)
Der Kläger hatte während der Ermittlungen in einer richterlichen Vernehmung im Detail den zwischen ihm und der Anzeigenerstatterin üblichen (einvernehmlichen) Sexualverkehr geschildert. Die Beklagten hatten sodann Einzelheiten der Schilderung in ihre Presseveröffentlichungen eingestellt. Nach Ansicht des zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln lag hierin ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Das Berichterstattungsinteresse der Beklagten habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen.
Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die berichteten Umstände später Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gewesen seien, in welcher das Vernehmungsprotokoll im Wortlaut verlesen worden war. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden und seien von den Beklagten auch in der Berichterstattung nicht in einen solchen Zusammenhang gerückt worden. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Kläger nicht strafrechtlich verurteilt worden sei. Während des laufenden Ermittlungsverfahrens und bis zu einer gerichtlichen Verurteilung gelte zu Gunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Dementsprechend zurückhaltend und ausgewogen müsse über den Tatvorwurf und den auf dem Angeklagten lastenden Verdacht berichtet werden (15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11)."
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=223
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Eine kurze Pause...
... sei auch hier gegönnt, damit ich einen neuen Teil vorbereiten kann.
Und dieser neue Teil findet sich unter:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2
Und dieser neue Teil findet sich unter:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
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