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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  Andy Friend Fr 06 Jan 2012, 06:25

das Eingangsposting lautete :

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Was dann? Gabriele Wolff Heute um 22:56

Beitrag  Gast_0008 Mi 08 Feb 2012, 11:50

Liebe Frau Wolff,
das war bestimmt keine Mitleidsfrage. Ich fragte mich nur, wie Alice Schwarzer dann wieder so in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kommen will wie durch die JK-Affäre. Denn ohne PR keine Spenden. Smile

So langsam stellt zumindest die Presse im Net auch bezgl.
Emma und Turm zu Babel unangenehme Fragen.
Hege da ebenfalls kein Mitleid. Bei mir hat diese Frau sogar den Altersbonus verloren.

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Spekulationssteuer? Strafbarkeit? Diffamation? Dummheit?

Beitrag  Andy Friend Mi 08 Feb 2012, 12:26

Deutsch für Deutsche ...

[...]Sexualdelikte

Die Zahl der angezeigten Sexualdelikte hat im vergangenen Jahr in der Stadt Kassel deutlich abgenommen. In der Stadt sei die Zahl um 32 auf jetzt noch 174 Fälle zurückgegangen. Weniger Delikte habe es seit mehr als acht Jahren in diesem Bereich nicht mehr gegeben. „Zu den Ursachen kann ich nur spekulieren“, sagte Polizeipräsident Eckhard Sauer, ohne dies zu machen. Ob spektakuläre Prozesse im Vorjahr zu einem geänderten Anzeigeverhalten von möglichen Opfern geführt haben, darüber kann man nur mutmaßen. Moderator Jörg Kachelmann war wegen des Verdachts der Vergewaltigung freigesprochen worden. Zwei Freisprüche gab es zudem für den früheren SPD-Kandidaten Rainer Pfeffermann aus Ahnatal vor dem Kasseler Landgericht. Er hatte sich wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung zweier Frauen verantworten müssen.
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/zahl-einbruechein-kassel-sich-verdoppelt-1592557.html

Es scheint offensichtlich nicht auszureichen, die Bezeichnung "Dummschwätzer"* bis hin zum Staatsanwalt straffrei zu stellen (de lege lata). Vielleicht ist doch allmählich der Gesetzgeber de lege ferenda gefordert - auch im Hinblick darauf, was wir hier und heute wieder mit Ali, Inspectöse und Dasy erleben mussten.
Vielleicht sollte in Zukunft Dummschwätzerei selbst unter Strafe gestellt werden.

*Bezeichnung als "Dummschwätzer" - Das Bundesverfassungsgericht
www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-110.html
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 110/2008 vom 30. Dezember 2008 Beschluss vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 1318/07 – ...
DPMS INFO | MEINBLOG | BVERFG: DUMMSCHWÄTZER | VON ...
oby.de/bverfg-dummschwatzer
30. Dez. 2008 – Man kann nicht jede Person mit den Worten Dummschwätzer beleidigen, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 5.
Verfassungsgericht: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598905,00.html
30. Dez. 2008 – Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Recht zum verbalen ... die Hollywood-Komödie mit dem deutschen Titel "Der Dummschwätzer", zwei ...
BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07 ...
medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1849
11. Jan. 2009 – BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - Az. 1 BvR 1318/07 Dummschwätzer - Die Bezeichnung einer Person mit dem Begriff "Dummschwätzer" ...
BVerfG, Beschl. v. 05.12.08, 1 BvR 1318/07 - Dummschwätzer
www.stroemer.de/.../911-bverfg-beschl-v-051208-1-bvr-131807-...
Die Bezeichnung als »Dummschwätzer« kann nicht ohne weiteres als Beleidigung angesehen werden. Entscheidend ist, ob sich die Äußerung unter ...
BVerfG: "Dummschwätzer" ist nicht immer beleidigend
www.augsburger-allgemeine.de/.../10313636-BVerfG-quot-...
30. Dez. 2008 – BVerfG: "Dummschwätzer" ist nicht immer beleidigend. Mit "Dummschwätzern" hat sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Und kam zu ...

Einmal abgesehen davon, dass nach einem absoluten Boom-Jahr mit ATH (für alle Nicht-Spekis/NIcht-Börsianer/Hoch-Finanzer: All-Time-High)** in vielen Städten und bundesweit im Jahr 2010 könnte es ja auch so sein, dass die "Spekulationsblase", wenn sie nicht endlich ("in Kassel") geplatzt ist, ihr doch wenigstens allmählich die heiße Luft ausgeht. Und nicht mehr alle [b]theoretisch "möglichen" Opfer (Deutsch (Polizei-) Sprack schwer Sprack!) anzeigen, sondern sich die Anzeigezahlen allmählich VON OBEN den tatsächlichen Fällen annähern.


Mit Charts:

http://www.jurablogs.com/de/177-8-stgb-56-plus-kein-joerg-kachelmann-bild-bunte-effekt-neue-pks-2010-strafanzeigen


§§ 177/8 STGB - 5,6% Plus: (K)Ein Jörg-Kachelmann-BILD-BUNTE-Effekt? -Neue PKS…
Die Rechtsanwäldin | 22. Mai 2011 — ... Rückgang des Anzeigeverhaltens ist gerade nicht eingetreten. Bei einem ZUWACHS von 5,6% (nochmal: fünfkommasechs Prozent) in einem ... und geht, sondern mehr um den Effekt und mediale Inszenierung, wofür auch schon ... 2009: 7314, 2010: 7724 = + 410 bzw. + 5,6% - und dies bei gleichzeitig ... bzw. Beziehungsschlafzimmer. Dazu direkt aus dem Kachelmann-Fall: "Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu ...

Und hier?
DIFFAMATION? DUMMHEIT? Angst vor Job- und Bedeutungsverlust?

"Gerade nach dem Kachelmann-Prozess trauen sich immer weniger Frauen, eine Vergewaltigung anzuzeigen", sagt Mechthild Wedekind. Außerdem gebe es immer noch viele Vorurteile."
http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/detmold/detmold/6039432_Beratungsstelle_Alraune_gibt_Informationsschrift_heraus.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Ach was?!??

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 02:51

"Dass die Staatsanwaltschaft noch kein Ermittlungsverfahren gegen den heutigen Bundespräsidenten eingeleitet hat, ist dennoch mit guten Gründen zu erklären. Es ist für jeden Bürger überaus belastend, wenn die Staatsanwaltschaft offiziell gegen ihn wegen einer Straftat ermittelt. Niemand sollte dies bei Forderungen nach entsprechenden Ermittlungen gegen Wulff vergessen. Nicht selten bedeuten schon die Ermittlungen einen empfindlichen beruflichen und gesellschaftlichen Abstieg, mag am Ende des Verfahrens auch ein Freispruch stehen. Die Ermittlungen und das Strafverfahren gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann waren dafür ein bezeichnendes Beispiel.
Rechtsstaatliche Skrupel - auch zugunsten des Bundespräsidenten" http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5534/Die-Staatsanwaltschaft-unter-Ermittlungsdruck/
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Diskriminierung ist keine Frage des Geschlechts ...

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 03:03

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Stattdessen ...

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 04:09

"Stattdessen sah der Vorsitzende Richter Jürgen Stanoschek genügend Anhaltspunkte dafür, dass die 40-Jährige "den Plan hatte, Herrn Pfeffermann als Kandidaten abzusägen". Als Motiv nannte der Vorsitzende Richter die Enttäuschung der 40-Jährigen darüber, dass ihr eine für den Fall der Wahl in den Bundestag zugesagte Stelle in Pfeffermanns Büro verweigert worden war. "
http://www.nh24.de/index.php/vermischtes/22-allgemein/45062-kassel-pfeffermann-ehemaliger-spd-bundestagskandidat-zum-zweiten-mal-freigesprochen

SIEHE:


Spekulationssteuer? Strafbarkeit? Diffamation? Dummheit?

Beitrag Andy Friend Heute um 00:10
Deutsch für Deutsche ...


https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t566p660-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-10#61589

UND:

Emanzipation
Der Mann sieht rot

Aus: Ausgabe 07/2012 CHRIST & WELT

Dass Gleichstellung vor allem Frauenrechte stärken soll, ist ein Skandal, meint unsere Autorin. Sie war Gleichstellungsbeauftragte und kämpft für Männer.
Der Fall von Monika Ebeling sorgte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Sie war Gleichstellungsbeauftragte in Goslar. Ihr wurde gekündigt, weil sie sich, so ihre Kritiker im Stadtrat, zu einseitig für Männer- und besonders Väterinteressen einsetzte. © Christian Burkert/laif

Diskriminierung ist keine Frage des Geschlechtes. Zur Diskriminierung braucht es jemanden, der eine Überheblichkeit und Überlegenheit an den Tag legt und diese gegen Einzelne oder eine Gruppe ausspielt[...]
http://www.christundwelt.de/themen/uebersicht/artikel/der-mann-sieht-rot/
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Ups zum Donnerstag!

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 04:56

09. Februar 2012 | Von Marc Wickel
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Justiz – Mutmaßliche Straftaten wegen widersprüchlicher Aussagen der betroffenen Nebenklägerin nicht nachweisbar
DARMSTADT/ODENWALDKREIS.

Mit einem Freispruch endete am Mittwoch der über etliche Tage geführte Prozess am Darmstädter Landgericht gegen einen 48 Jahre alten Autohändler aus dem nördlichen Odenwald, dem vorgeworfen worden war, seine damalige Lebensgefährtin zwischen 2000 und 2008 mehrfach vergewaltigt zu haben.
http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/kreis/Freispruch-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung;art1279,2603689
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Upsups zum Donnerstag!

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 04:58

Auf freiem Fuß nach erstem Prozesstag
Überraschung zum Prozessauftakt:
Ein wegen zweifacher Vergewaltigung seiner Ex-Freundin Angeklagter aus Wittlich wurde aus seiner rund fünf Monate währenden Untersuchungshaft entlassen. Grund dafür ist ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin.
Trier/Wittlich. Die Ansage des Vorsitzenden Richters Armin Hardt an den Angeklagten und seine im Sitzungssaal des Landgerichts Trier zuhörenden Angehörigen ist deutlich. Sollte irgendjemand aus dem Umfeld des wegen zweifacher Vergewaltigung angeklagten Wittlichers Kontakt zum angeblichen Opfer oder deren Umfeld aufnehmen, muss der Mann wieder in Untersuchungshaft.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/hochwald/aktuell/Heute-in-der-Hochwald-Zeitung-Auf-freiem-Fuss-nach-erstem-Prozesstag;art804,3053725
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Kausale Zusammenhänge?

Beitrag  Gast Do 09 Feb 2012, 05:47

Spekulationssteuer? Strafbarkeit? Diffamation? Dummheit?
Andy Friend Heute um 00:26

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61590

Da hier ja spekuliert wird, daß die Anzeigen wegen Sexualstraftaten in Kassel auch wegen der beiden Freisprüche des früheren SPD-Abgeordneten Rainer Pfeffermann zurückgegangen seien, sollte man sich diese beiden Fälle doch noch einmal genau ansehen.

Dein Link:
Andy Friend Heute um 16:09

"Stattdessen sah der Vorsitzende Richter Jürgen Stanoschek genügend Anhaltspunkte dafür, dass die 40-Jährige "den Plan hatte, Herrn Pfeffermann als Kandidaten abzusägen". Als Motiv nannte der Vorsitzende Richter die Enttäuschung der 40-Jährigen darüber, dass ihr eine für den Fall der Wahl in den Bundestag zugesagte Stelle in Pfeffermanns Büro verweigert worden war. "

http://www.nh24.de/index.php/vermischtes/22-allgemein/45062-kassel-pfeffermann-ehemaliger-spd-bundestagskandidat-zum-zweiten-mal-freigesprochen
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61657

funktioniert leider nicht. Hier die Ereignisse in umgekehrter chronologischer Reihenfolge:

BGH hat nun das Wort im Fall Pfeffermann
08.02.12

Kassel/Karlsruhe. Weitere Gerichtsrunde im Fall Rainer Pfeffermann: Am 7. März wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Revision in den Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagskandidaten entscheiden. Das teilte Pfeffermanns Anwalt, Axel Dohmann, am Mittwoch mit.

Pfeffermann war im Frühjahr 2011 wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung zweier Frauen freigesprochen worden. Gegen die Urteile der fünften Strafkammer des Kasseler Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (use)
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/wort-fall-pfeffermann-1593869.html

Rainer Pfeffermann gewinnt vor Zivilkammer

14.06.11

Kassel. Der frühere SPD-Bundestagkandidat Rainer Pfeffermann hat einen weiteren Sieg vor Gericht erzielt. Die achte Zivilkammer hat eine Klage von Pfeffermanns Ex-Geliebten und Parteifreundin zurückgewiesen, bestätigt Dr. Jürgen Kitzinger, Sprecher des Kasseler Landgerichts.

Die 40-jährige Frau wollte vor der Zivilkammer 42.000 Euro einklagen, weil sie angeblich bei Pfeffermann als Wahlkampfhelferin angestellt war. Für diese Tätigkeit habe ihr der ehemalige Kandidat 3500 Euro (brutto) im Monat versprochen. Zwischen Mai 2008 und Mai 2009 habe das Arbeitsverhältnis aufgrund eines mündlichen Vertrags bestanden, hatte die Frau angegeben. Geld habe sie aber nie gesehen.

Das Gericht sei offenbar zu dem Ergebnis gekommen, dass solch eine vertragliche Vereinbarung nicht vorgelegen habe, sagt Pfeffermanns Anwalt Rainer Gutsche. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor.

Pfeffermann war im Frühjahr bereits vom Verdacht der sexuellen Nötigung zweier Frauen (darunter auch die Parteifreundin) vor der fünften Strafkammer freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Urteile Revision eingelegt. (use)
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/pfeffermann-gewinnt-zivilkammer-1283346.html

Freispruch "erster Klasse"
Gericht sieht Intrige gegen Pfeffermann

Der frühere Kasseler SPD-Bundestagskandidat Rainer Pfeffermann ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Mitarbeiterin freigesprochen worden. Er sei Opfer einer Intrige geworden, so das Gericht.

Das Kasseler Landgericht entband Pfeffermann am Mittwoch vom Vorwurf, einer 39 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin nach einem Streit im April 2009 in die Hose gefasst zu haben.

"Die Kammer ist nicht davon überzeugt, dass es den Vorfall so gegeben hat", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Stanoschek am Mittwoch. Im Gegenteil: Die Frau habe die Vorwürfe vorgebracht, um die Bundestagskandidatur des Angeklagten zu verhindern. "Wir meinen, dass es zum Plan der Frau gehörte, Herrn Pfeffermann abzusägen." Als Motive sah das Gericht, enttäuschte Liebe, vermeintlich nicht gehaltene Versprechen und Geld.

Pfeffermann hatte die Vorwürfe stets bestritten und einen Racheakt vermutet. Der SPD-Mann hatte zuvor eine Affäre mit der Klägerin. "Ich hoffe, dass ich die Möglichkeit bekomme, in der Politik weiterzumachen." Er erwarte die versprochenen Anrufe seiner Parteikollegen, sobald das Verfahren abgeschlossen sei.

In dem Verfahren gegen Pfeffermann werden nämlich noch zwei weitere Vorwürfe der sexuellen Nötigung verhandelt. Unter anderem soll der Politiker einer anderen Frau an die Brust gefasst haben. In beiden Fällen wurden wegen neuer Hilfsbeweisanträge noch keine Urteile verkündet. Der Angeklagte bestreitet auch diese Vorwürfe.

Oberstaatsanwältin Andrea Boesken hatte eine Bewährungsstrafe beantragt, die Verteidigung dagegen auf Freispruch plädiert. Die Anklage kündigte nach dem Urteil an, Revision zu beantragen.

Seine Kandidatur für den Bundestag hatte Pfeffermann im Juli 2009 zurückgezogen, nachdem die Vorwürfe wegen sexueller Nötigung laut geworden waren. In letzter Minute stellte die SPD damals als Nachfolgerin die damalige Landtagsabgeordnete Ulrike Gottschalck auf. Mit Erfolg: Sie gewann den Kasseler Wahlkreis und zog in den Bundestag ein.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36086&key=standard_document_40941811


Freispruch für Rainer Pfeffermann - Richter fand klare Worte

11.05.1111.05.11|

Kassel. Der frühere SPD-Bundestagskandidat Rainer Pfeffermann (45) ist auch im zweiten Fall vom Vorwurf der sexuellen Nötigung vor dem Kasseler Landgericht freigesprochen worden.

Doch trotz des Freispruchs machte Richter Jürgen Stanoschek, Vorsitzender der Fünften Strafkammer, am Mittwoch deutlich, dass er keinen Zweifel daran habe, dass die mittlerweile 45-jährige Frau vor elf Jahren genau das erlebt habe, was sie jetzt vor Gericht geschildert habe.

Für die Kammer stehe fest, dass es zu sexuellen Übergriffen im Auto und auf einem Reiterhof gekommen sei. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei allerdings nicht erfüllt, weil Pfeffermann keine Gewalt angewandt habe.

Die Frau hatte geschildert, dass sie in eine Art Starre verfallen war, nachdem sie von Pfeffermann angefasst worden war. Die Unfähigkeit, sich nicht gegen ungewollte Berührungen zu wehren, ist auf eine psychische Erkrankung der Frau zurückzuführen. Seitdem sie als 14-Jährige vergewaltigt wurde, leidet sie unter einer Persönlichkeitsstörung.

Stanoschek führte aus, dass unter diesen Umständen eine Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person (§ 179 Strafgesetzbuch) in Betracht gekommen wäre. Doch dafür hätte Pfeffermann genau um das Krankheitsbild der Frau wissen müssen. Und ob das der Fall gewesen ist, bezweifelt das Gericht. Deshalb der Freispruch.

Stanoschek betonte allerdings, dass es sich nur um einen „Freispruch dritter Klasse“ handele.
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/zweites-urteil-gegen-ex-bundestagskandidaten-pfeffermannerwartet-1239047.html

Wieso Freispruch 3. Klasse, wenn die geschilderten Handlungen keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen? Und wieso wurde dennoch Anklage erhoben und jetzt sogar noch Revision eingelegt?

Mangelnde Anklage- und Verfolgungsfreude der Staatsanwaltschaft Kassel kann es jedenfalls nicht sein, was die Anzeigezahlen in Kassel hat sinken lassen.

Und soweit Pfeffermann nach Überzeugung des Gerichts Opfer einer Intrige der Ex-Geliebten und ›Parteifreundin‹ wurde, kann dieser Freispruch ECHTE Opfer gar nicht abgehalten haben, Anzeige zu erstatten. Allein der Umstand, daß der damaligen Anzeigeerstatterin erst nach einem Jahr der unentgeltlichen Parteiarbeit für den Ex-Freund aufgefallen ist, daß der versprochene Lohn ausbleibt, spricht für einen Racheakt. Wahlkampfhilfe wird üblicherweise aus Überzeugung und ehrenamtlich betrieben.



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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Über den Fall hinaus - oder: Was vom Verfahren übrigblieb ...

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 14:44

Medien schuld am Kulturverfall des Rechtswesens? Öffentliche Vorverurteilung auch in Deutschland übl
www.wmvp.de
Das Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann endete nach mehr als 40 Verhandlungstagen am Mai 2011 durch Freispruch. Ungeachtet des Urteils war der Fall als öffentliches Spektakel durchaus geeignet, die Rechtskultur und die Person Kachelmann nachhaltig zu beschädigen.[...]
Die oben erwähnte, gesellschaftliche Prangerwirkung wurde auch dadurch deutlich, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann die Verurteilung eines minderschweren Falls forderte, und zwar nicht, weil die Tat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als minderschwerer Fall einzustufen war, sondern weil Kachelmanns Privatleben durch die Berichterstattung der Medien in der Öffentlichkeit bereits beschädigt sei. Dabei hatte doch gerade die Staatsanwaltschaft mit ihrer offensiven Informationspolitik, ob gewollt oder nicht, solch eine Berichterstattung erst möglich gemacht. Durch die Öffentlichkeitsarbeit wurde die Rechtskultur dahingehend beschädigt, dass die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung für ein mediales Spektakel geopfert wurde.

Ungeachtet rechtlicher Bedenken kann der Fall Kachelmann über die Jurisprudenz hinaus weit reichende Folgen nach sich ziehen. Die Akzeptanz in der Gesellschaft für verfassungsrechtlich verankerte Maximen des „fairen Verfahrens“ schwindet. Dann wäre nicht nur die Unschuldsvermutung als unabdingbarer Bestandteil eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens in Gefahr, sondern die Rechtskultur in Gänze.


Autor(en): RA Felix Westpfahl
Stand: Winter 2011
Veröffentlicht in: Advoce, Ausgabe 4/2011, Seite 20-21.

http://www.wmvp.de/medien-schuld-am-kulturverfall-des-rechtswesens-offentliche-vorverurteilung-auch-in-deutschland-ublich
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Keine Oltrogge!

Beitrag  Andy Friend Do 09 Feb 2012, 22:34

„Die Verteidiger Wolfgang Körberer und Tatjana Heidrich sowie Staatsanwältin Susanne Deltau-Hilgert hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Angeklagt waren vier Vergewaltigungen während der achtjährigen Beziehung, ... Ich glaube der Geschichte vollumfänglich, aber ich kann es nicht beweisen“, bedauerte Deltau-Hilgert. „Wir wissen nicht, ob es dem Angeklagten bewusst war, dass er in den angeklagten Fällen den Bogen überspannt hat.“ Die Staatsanwältin kritisierte, dass die Nebenklägerin ihre Aussagen angepasst hatte und teilweise Episoden aus ihrem Leben erst bestritten und dann bestätigt hatte.
Die Verteidiger hatten die Nebenklägerin deswegen der Lüge bezichtigt. Sie wiesen auf die Unterschiede zwischen Aussagen bei der Polizei, beim psychiatrischen Sachverständigen und vor Gericht hin. Rechtsanwältin Heidrich erinnerte an das psychiatrische Gutachten, das zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin gefertigt worden war. „Sie pflege einen individuell zurechtschneidenden Umgang mit der Wahrheit“, zitierte die Anwältin daraus. Wie die Richter hatte die Rechtsanwältin „Belastungseifer“ bei der Nebenklägerin ausgemacht. „Die Kammer fragte nach Schönem in der Beziehung, und es kamen nur Anschuldigungen“, wies Trapp hin.
http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/kreis/Freispruch-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung;art1279,2603689
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Gerechtigkeitssinn und Zerrspiegel

Beitrag  Gast Fr 10 Feb 2012, 02:23

Diskriminierung ist keine Frage des Geschlechts ...
Andy Friend Gestern um 15:03

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61645

Das ist ein sehr guter Beitrag, den ich voll und ganz unterschreiben kann:

Monika Ebeling:

Männer wollen sich den Gedanken gar nicht ausmalen, dass eine Frau ihnen ein Kuckuckskind unterschiebt, sie die Pille einfach mal so vergisst, eine Abtreibung verschweigt oder ihn nach der Geburt des gemeinsamen Kindes in die Wüste schickt. Männer wollen gleichberechtigt an diesen wesentlichen Lebensentscheidungen beteiligt werden. Väter lieben ihre Kinder. Sie wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen, sie aufwachsen sehen und sich an ihrer Erziehung beteiligen. Sie wollen sich auch mit ihrer Liebe und ihrer Persönlichkeit in die Beziehung zum Kind einbringen können. Kinder brauchen ihre Väter für eine gesunde Entwicklung.
[...]
Unser Blick muss deutlicher auf die betroffenen Kinder gerichtet sein. Nicht nur „Männerrecht“, sondern insbesondere die Gesundheit unserer Mädchen und Jungen stehen bei Trennung und Scheidung auf dem Spiel. Die Folgen der Elternentfremdung (Parental Alienation Syndrome PAS) sind als Problem erkannt worden. Das Bundesjustizministerium hat festgestellt, dass 22 Prozent der Mütter den Kontakt zwischen Vater und Kind ablehnen, selbst wenn der Vater sorgeberechtigt ist. 2011 hat sich im Interesse der Kinder die Internationale Medizinisch-?Juristische PAS-Gesellschaft (IMJPG) gegründet. Trennung und Scheidung können Kinder traumatisieren. Man vermutet unter anderem ein hohes Risiko für die Entwicklung von Hirnreifungsstörungen. In deren Folge könnten Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, regressives, impulsiv-aggressives sowie dissoziales Verhalten der von Trennung und Scheidung betroffenen und von einem Elternteil entfremdeten Kinder auftreten.
[...]
Männer können halb staunend, halb beschämt vor der Tatsache stehen, von einer Frau geschlagen worden zu sein. Es ist die gegen ihn gerichtete weibliche psychische und physische Gewalt, die den Mann sprachlos und handlungsunfähig machen kann. Weil es eine Abhängigkeit von der Frau gibt und die eigene Verletzungsoffenheit groß ist. Es gibt keinen Grund, auszuschließen, dass Männer Gewalt durch ihre Partnerin erleben können. Die Frau als Täterin und der Mann als Opfer müssen denkbar werden, denn beide brauchen Hilfe.
http://www.christundwelt.de/themen/uebersicht/artikel/der-mann-sieht-rot/

Goldene Worte von einer Frau, die wegen dieser klaren und gerechten Sichtweise ihren Posten als Gleichstellungsbeauftragte verlor. In den Mainstream-Medien erhält sie natürlich nicht das Wort; ihr bleibt nur die christliche Nische.

Die beste Illustration für den ersten und den letzten Absatz ist der Prozeß, der am nächsten Montag beginnt:

Arztgattin kämpft im Mordprozess in Bochum gegen „lebenslang“
09.02.2012 | 06:05 Uhr 2012-02-09T06:05:00+0100

Bochum. Am nächsten Montag beginnt der Prozess gegen eine Bochumerin (31), die ihren Liebhaber (36) und Vater ihres Babys umgebracht haben soll. Es ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle in Bochum seit mehreren Jahren.

Das Interesse an diesem Mordprozess ist gewaltig. Der Fall hat fast alle dramaturgischen Zutaten, die ein Verbrechen spektakulär machen. Wenn am nächsten Montag um 9 Uhr die Angeklagte (31) aus der U-Haft vors Schwurgericht geführt wird, dürfte der große Saal bestens gefüllt sein.

Angeklagt ist eine Arzthelferin wegen mutmaßlichen Mordes. Sie ist mit einem niedergelassenen Arzt in Bochum verheiratet und arbeitete auch für ihn. Am 2. September änderte sich ihr Leben aber radikal - und ein weiteres wurde ausgelöscht.
Die Bochumerin hatte mit einem Börsenmakler (36) eine heimliche, verhängnisvolle Affäre. Er wohnte in Bochum-Ehrenfeld und arbeitete in der Woche in Frankfurt. Als sie die Beziehung beendet haben soll, begann das Drama aber erst richtig. Sie hatte im August ein Kind geboren. Der Banker soll auf einen Vaterschaftstest gedrängt haben. Außerdem wollte er die Affäre angeblich weiterführen. „Sie war für ihn die große Liebe“, sagt die Staatsanwaltschaft. Mit diesem Druck, der Angst vor einem Skandal, ist die Frau eventuell nicht fertig geworden.

Bromazepam und Morphium verabreicht

Am Abend des 2. September, ein Freitag, ging sie in die Wohnung des Bankers. Dort soll sie ihm das Beruhigungsmittel Bromazepam in einen Kakao geschmuggelt und Morphium gespritzt haben. Sie habe ihn nur ruhigstellen wollen, sagte sie, damit sie übers Wochenende Ruhe habe. Doch dabei blieb es nicht. Die Frau soll auf den leblosen Körper gut ein Dutzend Mal eingestochen haben, zweimal auch ins Herz. Mit einem Käsemesser.
Am nächsten Morgen wurde der Banker gefunden. Allerdings nur, weil es in seiner Wohnung gebrannt hatte. Die Leiche hatte schwere Brandwunden. Die Kripo glaubte erst, dass er mit einer Zigarette eingeschlafen und erstickt sei. Erst die Obduktion brachte ans Licht, dass er erstochen worden war. Schnell fiel der Verdacht auf die Arztgattin.

Sie ist geständig, will aber im Affekt zugestochen haben. Der Oberstaatsanwalt sieht allerdings Heimtücke - und hat Mord angeklagt.

Das Kind der Frau, ein Junge, ist jetzt rund ein halbes Jahr alt. Der leibliche Vater, so ergab ein Test, ist der tote Börsenmakler. Das Kind lebt jetzt bei seinem ehelichen Vater.
Bernd Kiesewetter
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/arztgattin-kaempft-im-mordprozess-in-bochum-gegen-lebenslang-id6330614.html

Dieser Bericht ist von wohltuender Sachlichkeit. Der STERN dagegen, wie immer moralisch geifernd, hat daraus eine 3-Seiten-Reportage gebastelt, die sich aus Aktenkenntnis, offensichtlich durch die Nebenklage vermittelt, und grober Schwarz-Weiß-Malerei speist.

Alle Dämme sind gebrochen: unverpixelte Fotos von der Angeklagten und dem Opfer, Fotos von Tatwaffe, leeren Tablettenverpackungen und Turnschuhen der Angeklagten, auf denen sich Blutflecke befinden sollen.

Die klassischen Kachelmann- Ingredienzien finden sich dort: die ›Täterin‹ ist narzißtisch, oberflächlich, manipulativ, fälschend, lügend, hat viele Liebhaber und den ›wertkonservativen‹ Geliebten, der niemals ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau eingegangen wäre, nach allen Regeln der Kunst verführt; er hoffte, daß sie sich scheiden läßt, aber sie spielte nur mit ihm. Selbstverständlich wird über ihre außergewöhnliche Lust und Freude an der Sexualität berichtet, die ja, wir wissen es doch alle, des Teufels ist. Bis hin zu ihrer Schuhmacke erfährt der Leser alles, was er niemals wissen wollte. Denkt die Journalistin nicht an den Ehemann dieser Frau?

Die selbstverständlich, so sagen es ja Staatsanwalt und Nebenklage, eine Mörderin ist und keine Totschlägerin?

Es ist die sattsam bekannte Schwarz-Weiß-Malerei, die niemals zutrifft: hier wird sie nun mit umgekehrten Vorzeichen aufgetragen. Was die Sache nicht besser macht.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Angriff auf den Turm?

Beitrag  Gast Mo 13 Feb 2012, 23:52


Von FRITZ ESSER

Köln – Es war so geheim, dass es sogar die deutsche Redaktion des „Playboy“ aus BILD erfuhr. Und die Geheimniskrämerei hat ihren Grund.
Die Bunny-Fans freuen sich auf den neuen Playboy-Club im Rheinauhafen, der im Spätsommer aufgemacht wird – aber wie wird die Nachbarschaft im Rheinauhafen reagieren? Und die Kölner Frauenbewegung?
Die sexy Playboy-Häschen hoppeln nämlich demnächst in der Nachbarschaft des FrauenMediaTurms, in dem das von Alice Schwarzer gegründete Archiv und die Redaktion der Zeitschrift „Emma“ sitzen.
Und bereits bei der Eröffnung des exklusiven Clubs in London im letzten Sommer gab`s Proteste gegen das „sexistische Frauenbild“ des „Playboy“.
BILD erfuhr: Hinter den Kulissen werben die Betreiber schon intensiv um die Gunst der Kölner Politik.
Es gab sogar vor zwei Wochen ein Treffen mit den wichtigsten Ratsmitgliedern der Stadt.
„Uns ist bewusst, dass unser Club-Konzept von einigen kritisch gesehen wird“, erklärt der Sprecher des Playboy-Clubs und wehrt sich: „Bei uns werden Frauen nicht vorgeführt.“
Alice Schwarzer konnte gestern die BILD-Anfrage aus Termingründen nicht beantworten.
http://www.bild.de/regional/koeln/alice-schwarzer/bunnys-werden-alice-schwarzers-nachbarn-22626814.bild.html

Das ist freilich schade, wo sich doch so unerwartet ein neues Feld bietet, sich in Szene zu setzen und um staatliche Alimentierung zu kötten.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Gabriele

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 00:12

Das ist freilich schade, wo sich doch so unerwartet ein neues Feld bietet, sich in Szene zu setzen und um staatliche Alimentierung zu kötten.

Och, ich seh da für Alice viel bessere Einnahmequellen, die sich jetzt auftun könnten...und da sollte man doch nicht wählerischer sein als bei BILD Very Happy
Vielleicht wird ja der Playboyclub neuer Sponsor von EMMA und dem Turm von Babel Twisted Evil

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty @ Steffi

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 02:05

Das ist freilich eine gute Idee: der Playboy betreibt Ablaßhandel und AS beweist ihre Toleranz. Da können beide nur gewinnen!

Very Happy

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Da muß Herr Müller-Neuhof gaaanz tapfer sein

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 03:58

Siege gegen BILD:

OLG Köln zu Kachelmann

Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten
14.02.2012

Das OLG hat mit drei am Dienstag verkündeten Urteilen entschieden, dass die Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten auch dann nicht ohne weiteres verbreiten dürfen, wenn diese in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden sind.
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Kläger in allen drei Verfahren war der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann. Dieser war wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagt und ist inzwischen freigesprochen worden.
Kachelmann hatte in einer richterlichen Vernehmung im Detail den zwischen ihm und der Anzeigenerstatterin üblichen (einvernehmlichen) Sexualverkehr geschildert. Hierüber berichteten die beklagten Medienunternehmen.
Nach Ansicht des zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) lag hierin ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Wettermoderators. Das Berichterstattungsinteresse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen (Urt. v. 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11).
Verlesung des Vernehmungsprotokolls nur an Saalöffentlichkeit gerichtet
Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die berichteten Umstände später Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gewesen seien, in welcher das Vernehmungsprotokoll im Wortlaut verlesen worden war. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden und seien von den Beklagten auch in der Berichterstattung nicht in einen solchen Zusammenhang gerückt worden.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass Kachelmann nicht strafrechtlich verurteilt worden sei. Während des laufenden Ermittlungsverfahrens und bis zu einer gerichtlichen Verurteilung gelte zu Gunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Dementsprechend zurückhaltend und ausgewogen müsse über den Tatvorwurf und den auf dem Angeklagten lastenden Verdacht berichtet werden.
Das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Frage, in welchem Umfang auch über private, das Persönlichkeitsrecht berührende Umstände berichtet werden dürfe, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert worden seien, sei bisher nicht höchstrichterlich entschieden.
tko/LTO-Redaktion

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5573/olg-koeln-zu-kachelmann-medien-duerfen-nicht-uneingeschraenkt-aus-oeffentlicher-verhandlung-berichten/

Aber die Kriegskasse von Springer ist gut gefüllt: die Sache wird letztlich vom BGH entschieden werden.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty OLG Köln

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 04:27

Hier noch ein Bericht zum Sieg vor dem OLG:

http://www.abendblatt.de/kultur-live/article2188089/Joerg-Kachelmann-vor-Gericht-erfolgreich-gegen-Medien.html

Zu Jost Müller-Neuhof und seiner Kritik an dem Kampf von Kachelmann gegen eine Presse, die die Intimsphäre permanent verletzt – hier unter dem Deckmäntelchen der Prozeßberichterstattung:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p900-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61516

Er berief sich im Rahmen seiner Kritik auf zwei neue EGMR-Urteile, die aber meiner Auffassung nach nichts mit dem Fall Kachelmann zu tun hatten. So sah es auch der Rechtsanwalt David Ziegelmayer:

Die am Dienstag verkündeten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) waren lang erwartet worden, wurde doch ihre Bedeutung für die Pressefreiheit in Deutschland immer wieder heraufbeschworen.

Trotz der nun zu erwartenden Aufregung – welch eine Geschichte für die betroffenen Blätter! – über den Umstand, dass der EGMR immerhin in einem der beiden Fälle die Meinungsfreiheit in Deutschland als verletzt angesehen hat, wird man ganz unaufgeregt konstatieren können: Alles eine Frage des Einzelfalls.
[...]

Zu der BILD-Berichterstattung über einen Schauspieler, der wegen des Besitzes einer geringfügigen Menge Kokain festgenommen worden war, was deutsche Gerichte als unzulässig betrachtet hatten, der EGMR aber nicht, meint der Autor [Hervorhebungen von mir]:

Bei aller Schelte deutscher Pressegerichte und allen Befürchtungen zur Einschränkung der Pressefreiheit wird manchmal vergessen, dass auch der Schutz der Privatsphäre ein Menschenrecht ist. Auch die europäischen Richter haben dieses zu Recht gewürdigt und mit dem Menschenrecht und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit abgewogen.

Im Fall Springer stimmte der Gerichtshof in seiner Entscheidung sogar der Einschätzung der deutschen Gerichte im Wesentlichen zu, wonach die BILD-Zeitung kaum berichtet hätte, wenn es um eine der Öffentlichkeit unbekannte Person gegangen wäre.

Eine Besonderheit sah Straßburg allerdings darin, dass der Schauspieler öffentlich auf dem Münchner Oktoberfest festgenommen worden war. Da er zuvor in Interviews Einzelheiten aus seinem Privatleben preisgegeben hatte, konnte er auch nur beschränkt darauf vertrauen, dass seine Privatsphäre wirksam geschützt würde. Die Gründe der Entscheidung jedenfalls zeigen, dass dem EGMR Verallgemeinerungen seines Urteils nicht unbedingt recht sein dürften. Um "Grundsatzurteile" handelt es sich also gerade nicht.

Mit seinem erneuten, zweiten Urteil hat der EGMR diese Befürchtungen der Verlage zerstreut und gleichzeitig zu erkennen gegeben, dass es weiterhin keinen Freibrief der Presse gibt, sich über den geschützten Bereich der Privatsphäre hinwegzusetzen.
Das zeigt im Übrigen auch der Umstand, dass im Fall Springer fünf der 17 Richter eine abweichende Auffassung vertraten: Demnach hätten insbesondere die Hamburger Gerichte, die eine Berichterstattung über den "Balko" untersagten, ihr Ermessen korrekt ausgeübt. Eben alles eine Frage des Einzelfalls.

Der Autor David Ziegelmayer ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle am Standort Köln. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät Unternehmen in äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5514/egmr-entscheidet-fuer-und-gegen-deutschland-bilder-von-caroline-rechtmaessig/

Insoweit trifft die Entscheidung des EGMR auf den Fall Kachelmann nicht zu: bei dem ging es nicht um Interviews aus dem Privatleben, die seinen Schutz hätten vermindern können, sondern um eine bestreitende Einlassung als Beschuldigter, die wegen der Art des Vorwurfs notwendigerweise mit Darlegungen aus dem Privatbereich verbunden war - wenn sie auch mit dem Tatvorwurf nichts zu tun hatte und daher ›privat‹ bleiben mußte.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Hat Hans Leyendecker endlich die Kachelmann-Akten gelesen -

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 08:06

die er nach eigenem Bekunden ja schon während des laufenden Prozesses hatte?

Man kommt ins Grübeln... [Hervorhebung von mir]

Kachelmann gewinnt Klage gegen Medien
Im Elend für den Angeklagten

14.02.2012, 18:14 2012-02-14 18:14:30

Von Hans Leyendecker

Indiskretionen über die Vernehmung, Berichterstattung über Sex-Praktiken: Der Fall Kachelmann hat bei allen Beteiligten Blessuren hinterlassen. Bei der Justiz, bei den Medien und nicht zuletzt beim Moderator selbst. Nun hat das Oberlandesgericht Köln eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten - und das Elend, das droht dann den Medien.

Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war. Der Prozess war ein Elend für die Medien, weil diese immer wieder, meist unter Verweis auf die Intimsphäre von Zeuginnen, ausgeschlossen wurden. Er war auch ein Elend, weil Zeuginnen gegen Bares in bunten Blättern über angebliche Intimerfahrungen mit Jörg Kachelmann berichteten, um dann vor Gericht Persönlichkeitsrechte für sich zu reklamieren.
[...]
Dass Gerichtsreporter berichten und nicht richten sollen - das ist Konsens. Auffällig ist aber, darauf hat der Sozialdemokrat Gustav Radbruch, Justizminister in der Weimarer Republik schon vor mehr als achtzig Jahren hingewiesen, dass die Berichterstattung aus den Gerichtssälen oft Journalisten anvertraut werde, denen man ansonsten höhere Aufgaben nicht zutraue.

"Gerichtsberichterstattung ist eine furchtbar unbequeme Angelegenheit"

Heute leisten sich nur noch die großen Tages-und Wochenblätter und die großen Sender hauptamtliche Gerichtsreporter. Ansonsten sieht es vielerorts düster aus. In vielen Lokalredaktionen sei Gerichtsberichterstattung "immer noch die Anfängerpiste für Volontäre und Freie" heißt es in einer Studie, die vor einigen Jahren erschien, aber vermutlich noch immer Gültigkeit hat.
Wenn aber die Unerfahrenen oder die letzten Rädchen im Getriebe einer Lokalredaktion über die komplizierten Sachverhalte schreiben sollen, kann das zu Irritationen führen. Denn "Gerichtsberichterstattung ist eine furchtbar unbequeme Angelegenheit", hat der verstorbene Spiegel-Gerichtsreporter Gerhard Mauz, der einer der ganz Großen seiner Sparte war, mal festgestellt. Schwarz sei "eben nicht nur Schwarz und Weiß eben nicht nur Weiß". Wie kaum anderswo komme es im Grau des Gerichtssaals auch auf die Zwischentöne an. Bei zu vielen Einschränkungen kommt aber vermutlich nur eine Farbe dabei heraus.

http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

Das Rezept gegen Eintönigkeit hat Leyendecker aber doch ebenfalls schon parat: die Gerichtsreportage muß zur Königsdisziplin werden. Denn gute Prozeßbeobachter haben viele Farben auf der Palette, nicht nur das Schwarz-Weiß des Boulevards und der Provinzblätter.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Vielleicht sickert es langsam doch ein,

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 08:33

daß es mit den 3 % Falschbeschuldigungen nicht weit her sein kann.

Vom Blog der Rechtsanwaeldin geklaut:

UNWAHR ABER FASSBAR - FASSBAR ABER UNWAHR: "Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat"

1:9 ?!?!?Wenn sich auch nur noch einer außerhalb des wissenden Fachpublikums kopfschüttelnd wundern sollte, woher die auf rund 13% gesunkene Verurteilungsquote (CHARTS HIER) herkommt. Hier findet sich EIN ANsatz: "Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Jetzt hat die Frau im Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz gestanden: Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt."[>>>mehr: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380865.html]

Schon wieder 9 (in Worten: neun!) potentielle Mitglieder für die Kachelmann-Stiftung auf einen Schlag?
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2012/02/unwahr-aber-fassbar-fassbar-aber-unwahr.html

Nein, nicht neun: einer war schon vor Anklageerhebung verstorben.

Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat
[...]
Sie hat behauptet: Der Heroindealer habe ihr ein Messer an den Hals gehalten, währenddessen seien die anderen über sie hergefallen. Und sie hat behauptet: Ihre zwei Kinder (5, 4) und ein weiteres Kind hätten die Sextat mit ansehen müssen.

Jetzt kam in einem Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz heraus: Die Drogensüchtige hat sich die unglaublichen Vorwürfe alle ausgedacht. Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt. Dies gab sie vor Gericht zu. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Feit hat die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Grund: Falsche Verdächtigung und Falschaussage. Bewährungszeit: vier Jahre.

Viermal falsch vor der Polizei ausgesagt

Die Frau brachte ihre falschen Vorwürfe viermal bei der Polizei vor. Die Ermittler nahmen vier der Beschuldigten fest, sperrten sie fünf Wochen in Untersuchungshaft.
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380865.html

Das typische Frauen-Strafmaß: 2 Jahre mit Bewährung. Schließlich hat sie Kinder und darf als Drogensüchtige allein erziehen.

Dabei hat sie die Tat mit ziemlich hoher krimineller Energie durchgeführt: in vier Vernehmungen bei der opfergeschulten Polizei, der nicht einmal die Unwahrscheinlichkeit des Szenarios (NEUN Beteiligte) Anlaß zu Zweifeln gab: einer gibt das Kommando, und alle machen mit - so sind Männer eben, einer wie der andere:

So lautete die Lügengeschichte der Frau: Sie kam eines Tages mit ihren beiden Kindern in die Wohnung ihres Heroindealers. Der forderte, dass sie künftig für ihn Drogen verkauft. Sie weigerte sich. Da drückte er ihr ein Messer an den Hals, rief per Handy acht Freunde zu sich in die Wohnung und forderte sie auf, die Frau zu vergewaltigen. Und? Sie taten es, genauso wie er selbst.

Lügengeschichte mit vielen Details angereichert


Die Frau schmückte ihre Geschichte auch mit Zitaten. Beispiel: Die Männer wollten die Sextat anfangs nicht begehen. Da sagte der Dealer: „Es wird gemacht, was ich sage!“

Die Stimmung im Gerichtssaal war geladen. Die Angeklagte – Norwegerpulli, das Haar zum Pferdeschwanz gebunden – saß ganz nah neben ihrem Anwalt, ihr Blick gesenkt, ihre Hände unterm Tisch. Auf der Bank gegenüber: zwei Männer, die Arme vor der Brust verschränkt, den Blick geradeaus, immer auf die Angeklagte gerichtet. Sie waren zwei der neun angeblichen Vergewaltiger.

2011 kam es zum ersten Prozess in dieser Sache. Damals saßen die beiden Männer wegen Vergewaltigung auf der Anklagebank, gemeinsam mit vier weiteren. Zwei vermeintliche Täter waren noch nicht angeklagt, einer war verstorben. Das Gericht sprach die Männer alle frei.

Je länger das Strafverfahren dauert, umso mehr verhedderte sie sich in Widersprüche


Das hatte seinen Grund: Die Frau hatte vor Gericht ihre Vorwürfe erhoben, wollte dann aber plötzlich nichts mehr sagen. Es wurde klar: Je länger das Strafverfahren dauert, umso mehr verhedderte sie sich in Widersprüche. Sie brachte nicht nur die Reihenfolge der Täter durcheinander, sondern auch deren Anzahl und Namen. Auch die Tatzeit änderte sie immer wieder ab. Zuletzt nannte sie den Mai 2009 – zu dieser Zeit waren aber zwei der vermeintlichen Vergewaltiger in Haft.
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380865.html

Zur Motivation der Angeklagten, die zu erforschen ja auch für das Strafmaß und die positive Sozialprognose wichtig ist, fehlt leider jegliche Ausführung.

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Beitrag  OliverThomas Di 14 Feb 2012, 08:55

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#62601


http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

Herr Leyendecker blamiert sich doch selbst mit diesem Artikel.
Sein Artikel klingt wie Hohn in meinen Ohren, nachdem ich die Berichterstattung in der Sueddeutschen im Fall Kachelmann verfolgt habe.

Ein Springer-Blatt hatte über die Vernehmung berichtet und es war längst nicht die einzige Indiskretion aus dem Ermittlungsverfahren. Die Vernehmung wurde später auch im Beisein der Journalisten in der Hauptverhandlung wörtlich vorgelesen und ausführlich vor Gericht diskutiert.

Die eigene Rolle (der Sueddeutschen) im Verfahren zu reflektieren, das möchte man nicht, dann sucht man sich doch lieber als "Sündenbock" diese ohnehin "ausgediente" und lächerliche, ohne Fachkenntnis agierende Alice Schwarzer heraus durch Herrn Leyendecker. Viele hatten ihr Amusement mit ihrer fragwürdigen Rolle als "Gerichtsberichterstatterin". Ernst nehmen konnte man sie von Anfang an nicht, meine Meinung.



Wenn aber die Unerfahrenen oder die letzten Rädchen im Getriebe einer Lokalredaktion über die komplizierten Sachverhalte schreiben sollen, kann das zu Irritationen führen. Denn "Gerichtsberichterstattung ist eine furchtbar unbequeme Angelegenheit", hat der verstorbene Spiegel-Gerichtsreporter Gerhard Mauz, der einer der ganz Großen seiner Sparte war, mal festgestellt.

Diese Frage, aufgeworfen von Herrn Mauz können sich die Medien stellen, die heute kein Geld mehr für fundierte Berichterstattung und sorgfältige Recherche ausgeben möchten, für gute ausgebildete Gerichtsberichterstatter, jedoch lieber auf freie Subunternehmer-Journalisterititis" setzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung hat Vorrang!

Jetzt wird der Fall Kachelmann wieder interessant für die Medien, wenn es um deren Beschneidung, der ihrer Meinung nach freien Berichterstattung geht:







Das Verfahren hinterließ bei vielen der Beteiligten Blessuren.
....
Jetzt kann der Prozess noch zum großen Elend für die Medien werden, weil der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag eine für den Alltag der Gerichtsberichterstattung sehr komplizierte Entscheidung getroffen hat.

Es geht um die Frage, in welchem Umfang und wie aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung über Umstände berichtet werden darf, die das Persönlichkeitsrecht von Prozessbeteiligten berühren könnten.
....
.......
Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten. Bislang wurde nur immer wieder mal diskutiert, ob Namen von Zeugen genannt werden dürfen oder nicht. Die Erörterung strittiger Sachverhalte in der Hauptverhandlung fiel bislang nicht unter solche Einschränkungen.


Eigene Medien-Interessen + Gewinnergebnis= 100%
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OliverThomas
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Warme Grüße...

Beitrag  Andy Friend Di 14 Feb 2012, 09:13

na da kann der Möhnen-Karneval rund um den Frauenturm (und im Hauptstrang ;-)) ja beginnen..

Sicherheit 13.02.2012
New Yorker Zimmermädchen bekommen Alarmknopf

Nach der Strauss-Kahn-Affäre: New Yorker Hotels wollen ihre Zimmermädchen mit einem tragbaren "panic button" ausstatten. Auch eine Lösung für Deutschland?[...]

VORSICHT MÄNNER! Nicht nur an Weiber/Möhnenkarneval - KO-Tropfen.Hype (50 Fälle im Jahr, davon aber nur einige im Zusammenhang überhaupt mit mmVergewaltigung, aber Natüüüüürlci in den Medien Experten "Dunkelziffer" !!! - von 99% - Hallo! 50 = 1% ==> 500 = 10% ===> 5000 Fälle = aufgehelte dunkle 100%)!!!! - Mainz, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, München und andere Spaßhochburgen weiträumig umfahren. Oder ins Warme flie(h)gen ... ;-)

http://www.ltur.com/de/index.html

Sonst ist schon an Aschermittwoch alles vorbei - U-Haftzelle bitte nicht mit Ausnüchterungszelle verwechseln!!!!

http://www.welt.de/reise/article13865485/New-Yorker-Zimmermaedchen-bekommen-Alarmknopf.html

Nie wieder NEW YORK!!!!


Männerhotels (von Männern für Business men) fordern - weltweit !!!

1:9 und befangene Polizisten in Baden-Württemberg: http://www.jurablogs.com/de/go/unwahr-fassbar-fassbar-unwahr-vergewaltigt-neun-maennern-koblenzerin-23-erfand-sextat
UNWAHR ABER FASSBAR - FASSBAR ABER UNWAHR: "Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand S
www.jurablogs.com
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty zu Leyendecker

Beitrag  Gast Di 14 Feb 2012, 09:28


Oliver Thomas:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#62609

Natürlich reflektiert Leyendecker seine eigene Rolle und die seines Blattes bei der Kommentierung des Kachelmann-Verfahrens nicht. Selbstkritik ist eine der schwierigsten Übungen, und die Kritik an einer unfähigen ›Journalistin‹ wie Schwarzer eine kinderleichte.

Im Hinblick auf die vorverurteilende Berichterstattung der SZ – und das, obwohl Leyendecker in die Kameras sprach, daß er die Verfahrensakten selbstverständlich kenne –, ist aber seine heutige Wertung:

Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.
http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

dann doch als Fortschritt zu betrachten, vielleicht gar als indirekte Selbstkritik.
Und das hier sind natürlich Krokodilstränen:

Jetzt kann der Prozess noch zum großen Elend für die Medien werden, weil der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag eine für den Alltag der Gerichtsberichterstattung sehr komplizierte Entscheidung getroffen hat.

Es geht um die Frage, in welchem Umfang und wie aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung über Umstände berichtet werden darf, die das Persönlichkeitsrecht von Prozessbeteiligten berühren könnten.
....
.......
Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten. Bislang wurde nur immer wieder mal diskutiert, ob Namen von Zeugen genannt werden dürfen oder nicht. Die Erörterung strittiger Sachverhalte in der Hauptverhandlung fiel bislang nicht unter solche Einschränkungen.
http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

Denn was das OLG an Grenzziehung leistete, ist kinderleicht zu befolgen: was lediglich anläßlich eines Verfahrens an Intimitäten bekannt wurde, was aber mit dem Vorwurf nicht in Zusammenhang steht, darf nicht berichtet werden, auch wenn es in öffentlicher HV erörtert wird.

Was ist denn daran kompliziert?

Beispiel Susanne Klatten, die wegen eines intimen außerehelichen Verhältnis erpreßt wurde: da verbieten sich voyeuristische Berichte über Einzelheiten des intimen Verhältnisses, weil es um die Erpressung geht. Genau wie bei JK: zur Verteidigung gegen den Vorwurf berichtet er von dem wahren Ablauf des Tatabends; soweit dort Intimitäten stattgefunden haben, werden die Einzelheiten nicht berichtet, sondern lediglich mit ›einverständlicher GV‹ unschrieben. Das schafft sogar ein Volontär.

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Beitrag  OliverThomas Di 14 Feb 2012, 10:35


Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war.

http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-gewinnt-klage-gegen-medien-im-elend-fuer-den-angeklagten-1.1284118

dann doch als Fortschritt zu betrachten, vielleicht gar als indirekte Selbstkritik.

Vielleicht! Vielleicht sogar als indirekte Entschuldigung eines Herrn Leyendeckers, dem es nicht entgangen sein kann, dass JK ihn persönlich auf twitter als "Schleimspur der STA" anprangerte.
Das dürfte selbst dem naivsten Twitter-Mitleser nicht entgangen sein! Auch die Interviews von JK wurden gelesen!
Wesentliches steht auch alles drin!






Denn was das OLG an Grenzziehung leistete, ist kinderleicht zu befolgen: was lediglich anläßlich eines Verfahrens an Intimitäten bekannt wurde, was aber mit dem Vorwurf nicht in Zusammenhang steht, darf nicht berichtet werden, auch wenn es in öffentlicher HV erörtert wird.

Was ist denn daran kompliziert?


Da ist nichts daran kompliziert, einfach gar nichts, außer für die auflagen-interessierte Journaille, wie im Fall Kachelmann sowie auch in anderen Fällen. Aktuell kann man die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Falle des ehemaligen MP CW aus Niedersachsen und jetzigen BP beobachten.

Dieses (Medienverhalten) gilt es aufzuarbeiten, durch eine unabhängige objektive, durch Medien nicht beeinflusste Öffentlichkeit!
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Laßt mal den Vogel Strauß namens ALI in Ruhe ;-)..

Beitrag  Andy Friend Mi 15 Feb 2012, 10:42

Das(die) ist (jetzt) - wie DieLara und Thauris/GB "Sache" u.a. durch Scherer für die STA. (Sie wussten halt nicht - schlechtes Elternhaus ? - wann Schluß ist).

Zum THEMA:

Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.

15.02.2012

Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt mit HÖCKER vor dem OLG Köln gegen Springer.

Die gestrigen Entscheidungen des OLG Köln, die wir zur Berichterstattung im Fall Kachelmann erstritten haben (s.u. Auszüge aus der Pressemitteilung des Gerichts), sind heute von einigen Medien kritisiert worden.

So stellt Hans Leyendecker in der Süddeutschen fest:

"Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten."

"Jetzt kann der Prozess noch zum großen Elend für die Medien werden, weil der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag eine für den Alltag der Gerichtsberichterstattung sehr komplizierte Entscheidung getroffen hat."

Stefan Winterbauer von meedia.de bemängelt:

"Sollte dieses Urteil Bestand haben, wäre das fatal für die ohnehin schon schwierige Gerichtsberichterstattung."

"Den Gerichtsreportern aber grundsätzlich zu sagen, ihr dürft das, was in einer Hauptverhandlung öffentlich besprochen wird, nicht unbedingt berichten, macht deren Arbeit praktisch unmöglich. Das Ergebnis wäre ein massiv gestörter Rechtsfriede."



Der Kritik Leyendeckers und Winterbauers liegt die Fehlvorstellung zugrunde, wonach "alles, was in einer Hauptverhandlung öffentlich besprochen wird, auch berichtet werden darf". Einen solchen simplen Merksatz gibt es aber nicht und es hat ihn auch noch nie gegeben. Das ist auch richtig so, denn es wäre allzu simpel, eine Grundrechtsabwägung zwischen der Pressefreiheit und den Persönlichkeitsrechten eines Angeklagten anhand eines derart oberflächlichen Formalkriteriums vorzunehmen. Grundrechtsabwägungen haben immer im Einzelfall und unter inhaltlicher (nicht bloß formaler!) Berücksichtigung aller individuellen Umstände des Falles zu erfolgen. Eine leichte Aufgabe ist das sicher nicht. Man muss von professionellen Journalisten jedoch erwarten können, dass sie sich diese für die Ausübung ihres verantwortungsvollen Berufs so wesentlichen Rechtskenntnisse aneignen. Ihre Kritik an den Entscheidungen des OLG Köln ist also maßlos übertrieben.

Aus der Pressemitteilung des OLG Köln vom 14.02.2012:

"Das Oberlandesgericht Köln hat mit drei am 14. Februar 2012 verkündeten Urteilen entschieden, dass die Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten auch dann nicht ohne weiteres verbreiten dürfen, wenn diese in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden sind. (...)

Der Kläger hatte während der Ermittlungen in einer richterlichen Vernehmung im Detail den zwischen ihm und der Anzeigenerstatterin üblichen (einvernehmlichen) Sexualverkehr geschildert. Die Beklagten hatten sodann Einzelheiten der Schilderung in ihre Presseveröffentlichungen eingestellt. Nach Ansicht des zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln lag hierin ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Das Berichterstattungsinteresse der Beklagten habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die berichteten Umstände später Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gewesen seien, in welcher das Vernehmungsprotokoll im Wortlaut verlesen worden war. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden und seien von den Beklagten auch in der Berichterstattung nicht in einen solchen Zusammenhang gerückt worden. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Kläger nicht strafrechtlich verurteilt worden sei. Während des laufenden Ermittlungsverfahrens und bis zu einer gerichtlichen Verurteilung gelte zu Gunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Dementsprechend zurückhaltend und ausgewogen müsse über den Tatvorwurf und den auf dem Angeklagten lastenden Verdacht berichtet werden (15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11)."

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=223
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 38 Empty Eine kurze Pause...

Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:25

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