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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Das Ups zum Weiberdonnerstag!

Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 01:08

Neven Subotic (23) und seine angebliche Verstrickung in einen Sex-Skandal. Jetzt gibt‘s zumindest eine positive Nachricht für den BVB-Star...
Facebook-Aktion
Hol dir das Lautern-Badge für dein Profil

Keine K.o.-Tropfen nachgewiesen. Ein erstes Gutachten entlastet Subotic und drei weitere Beschuldigte.

http://www.bild.de/sport/fussball/neven-subotic/gutachten-entlastet-subotic-22662692.bild.html
Andy Friend
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Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 01:09

UNWAHR ABER FASSBAR - FASSBAR ABER UNWAHR: "Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat"

vor 42 Stunden —1:9 ?!?!?Wenn sich auch nur noch einer außerhalb des wissenden Fachpublikums kopfschüttelnd wundern sollte, woher die auf rund 13% gesunkene Verurteilungsquote (CHARTS HIER) herkommt. Hier findet sich EIN ANsatz: "Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer bein…
http://www.jurablogs.com/de/go/unwahr-fassbar-fassbar-unwahr-vergewaltigt-neun-maennern-koblenzerin-23-erfand-sextat
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Verdachtsberichterstattung und Falschanschuldigung

Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 03:53

Das Ups zum Weiberdonnerstag!
Andy Friend Heute um 13:08

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62833

Allerdings: Die Untersuchung fand erst 18 Stunden nach der angeblichen Tat statt. Zu spät, um abschließend klären, ob wirklich keine Tropfen im Spiel waren...
http://www.bild.de/sport/fussball/neven-subotic/gutachten-entlastet-subotic-22662692.bild.html

Das ist übrigens typisch für K.O-Tropfen-Fälle: ein Nachweis kann fast nie geführt werden – es geht immer nur um behauptete Betäubung. Die muß es ja geben, davon liest man doch soviel in der Zeitung... Und daher weiß man auch, wie kurz die Nachweismöglichkeit ist. Entsprechend spät kommt es zur Anzeige.

Im Fall Subotic kommt hinzu, daß die Anzeigende lediglich vermutete, daß K.O-Tropfen im Spiel gewesen sein könnten:

Ein Ermittler zu BILD am SONNTAG: „Auf der Feier ging es hoch her. Es hatten mehrere Personen miteinander Sex. Wer, wie und mit wem – das muss noch ermittelt werden.“
[...]
BILD am SONNTAG erfuhr: Die junge Frau hatte drei Wodka-Mixgetränke getrunken, fühlte sich benebelt. Nun ermittelt die Polizei, ob auch K.o.-Tropfen im Spiel waren.
Heute und morgen soll die Frau von der Polizei vernommen werden. Die Beamten erhoffen sich auch nähere Informationen zu den Beschuldigten. Bisher kennen sie nur einen Vornamen.
http://www.bild.de/sport/fussball/neven-subotic/dortmund-star-muss-nach-sex-party-zu-vernehmung-22210076.bild.html

Das sieht ganz danach aus, als ob sie unter Alkoholeinfluß ›mitgemacht‹ und das Ganze später bereut hat.

Die Angaben der jungen Frau sollen zudem, das verwundert kaum, zu einem Tatnachweis nicht ausreichen:

Das mutmaßliche Opfer hatte daraufhin Anzeige erstattet und berichtet, vermutlich durch K.o.-Tropfen wehrlos gemacht worden zu sein. Dazu liegt nun ein medizinisches Gutachten der Universität Bonn vor. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE konnten die Mediziner jedoch weder im Blut noch im Urin des Opfers Spuren von Betäubungsmitteln feststellen.

Allerdings hatte die Frau erst einen Tag nach der Feier die Polizei aufgesucht. Die medizinische Untersuchung erfolgte sogar erst 18 Stunden nach der Party. Deshalb, so schätzen es die Bonner Experten ein, ließe dies nicht den endgültigen Rückschluss darüber zu, ob die Frau eventuell doch betäubt wurde. Weitere Klärung könnte nun möglicherweise eine Untersuchung der Haare der Frau auf mögliche narkotische Rückstände bringen.

Falls es jedoch in den kommenden Wochen keine weiteren belastbaren Erkenntnisse geben würde, wird eine zeitnahe Einstellung des Verfahrens in Betracht gezogen. Wie es aus Ermittlerkreisen heißt, soll die Aussage der Frau alleine vermutlich nicht ausreichend sein, um darauf eine Anklage zu stützen. Entscheidend sei die Frage, ob Sachbeweise die Angaben untermauern könnten. Subotic und die anderen Beschuldigten bestreiten den Vorwurf. Alfons Becker, Rechtsanwalt des BVB-Verteidigers, sagte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Niemand ist gegen seinen Willen zu irgendetwas gezwungen worden."
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,814631,00.html

Promis haben es in dieser Hinsicht wohl schwerer als Nicht-Promis. Insbesondere auch deshalb, weil ihr Name sofort in der Zeitung steht.

Zu dem Koblenzer Fall der Falschanschuldigung hatte ich ja schon einmal etwas geschrieben:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p920-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#62604

Was mich an diesen Fällen am meisten interessiert, ist die Motivation der falschen Anschuldigung und die Frage, ob es nicht frühzeitig Hinweise gab, die Zweifel aufkommen lassen mußten. Denn eine Check-Liste bei diesen Fällen bietet sich an.
Aus der Berichterstattung über den Prozeß gegen sechs angebliche Vergewaltiger geht das altbekannte Muster hervor, das Bedenken hätte erregen müssen:

06.04.2011, 11:43 Uhr

Missbrauchsprozess

Neun Männer wegen Vergewaltigung angeklagt

Von Dominik Hammes
Die Gruppe von insgesamt neun Männern soll die Frau nacheinander vergewaltigt haben, wobei die Kinder der Frau (vier und fünf Jahre alt) anwesend waren. Eines der Kinder soll auch später einen Täter erkannt haben und dem Lebensgefährten des mutmaßlichen Opfers vom Vorfall berichtet haben.

Dieser hatte dann die Klage eingereicht. Laut „RZ“ sagte die 22-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, wobei sie emotional stark mitgenommen wirkte und teilweise Angaben machte, die denen der Anklageschrift widersprechen. Sie bestätigte sie aber auch in Teilen. Laut Staatsanwaltschaft besteht kein dringender Tatverdacht mehr, drei der Angeklagten befinden sich daher auf freiem Fuß.
http://www.newsecho.de/zeitgeschehen/saar_lor_lux/bswKmTGrD_I/missbrauchsprozess-neun_maenner_wegen_vergewaltigung_angeklagt

05.04.2011, 17:56 Uhr

Koblenzerin von neun Männern vergewaltigt?

Koblenz - Unfassbarer Sexprozess in Koblenz: Neun Männer sollen eine Koblenzerin (22) in einer Wohnung in der Altstadt mit einem Messer bedroht - und vergewaltigt haben. Jeder einmal, der Reihe nach.
Laut der Anklage lag die Frau auf einem Bett. Die Männer standen außen herum, schauten einander zu. Bei der Sextat sollen auch kleine Kinder im Raum gewesen sein.

Jetzt stehen sechs der mutmaßlichen Täter wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Koblenz. Den Männern - zwischen 32 und 44 Jahre alt - drohen mehr als fünf Jahre Haft. Zwei mutmaßliche Täter sind bisher nicht angeklagt, ein mutmaßlicher Täter ist gestorben.

Dienstag, 9 Uhr, Gerichtssaal 102: Die sechs Angeklagten erklären, dass sie zu den Tatvorwürfen nichts sagen wollen. Aber: Kurz später reden einige doch. Der Hauptangeklagte (44) behauptet über das Opfer: "Ich habe bei der Frau nie einen Annäherungsversuch gemacht!" Einer ruft: "Ich bin unschuldig!" Andere sagen überhaupt nichts - nicht einmal, ob sie die Koblenzerin kennen.

So kam es laut der Anklage zu der furchtbaren Tat: An einem Tag im Jahr 2009 kommt die Koblenzerin mit ihrem Sohn (4) und ihrer Tochter (5) in die Wohnung des Hauptangeklagten in der Altstadt. Sie ist seit Jahren heroinabhängig und will bei dem Mann neuen "Stoff" kaufen - so wie immer. Er fordert, dass sie künftig für ihn dealen soll. Sie weigert sich. Da drückt er ihr ein Messer an den Hals und droht: "Ich nehm dir die Kinder weg!" Er greift sein Handy und benachrichtigt acht seiner Freunde: "Kannst jetzt vorbeikommen!" Dann zerrt er die Frau ins Schlafzimmer. Er bedroht sie mit dem Messer - während sie von seinen acht Kumpels vergewaltigt wird. Dann zwingt auch er sie zum Sex. Einer der Männer will die Kinder rausbringen. Doch der Hauptangeklagte sagt: "Lass sie zusehen! Die können hier noch etwas lernen!" Nach 45 Minuten ist alles vorbei - so die Anklageschrift.

Wie kam es zum Prozess? 2010 lief der Lebensgefährte des mutmaßlichen Opfers mit dem gemeinsamen Sohn durch Koblenz. Plötzlich sah der Kleine angeblich einen der Angeklagten und begann zu erzählen. Wenig später ging der Lebensgefährte zur Polizei.
Im Prozess sagte die Koblenzerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Aber nach wenigen Minuten brach sie ab. Ihre Anwältin: "Meine Mandantin bleibt bei dem, was sie gesagt hat. Aber sie hat Angst, zittert am ganzen Körper. Sie sagt nichts mehr." Nach RZ-Informationen bestätigte die Koblenzerin die Anklage teilweise. Aber ihre Aussage sorgte für Verwunderung: Sie nannte zusätzliche Täter, die nicht in der Anklage stehen. Sie machte zu einigen Angeklagten lückenhafte Angaben. Und: Sie nannte den Mai als Tatmonat - die Anklage spricht aber von Juli oder August.

Der Staatsanwalt sieht bei den Angeklagten keinen dringenden Tatverdacht mehr - darum sind drei Männer auf freiem Fuß. Der Prozess geht am 13. April weiter.
Hartmut Wagner
http://www.rhein-zeitung.de/regionales/koblenz_artikel,-Koblenzerin-von-neun-Maennern-vergewaltigt-_arid,229743.html

Eine Berichterstattung über den Freispruch habe ich leider nicht gefunden.

Man kann sich zusammenreimen, was in der Wohnung des Dealers abgelaufen ist: es kam vermutlich zu Sex gegen Geld/Stoff, ein Kind hat zugesehen und ein Jahr später einen Beteiligten wiedererkannt und dem Lebensgefährten der Frau davon erzählt. Die hat dem Kindesvater aus Angst die Vergewaltigungsgeschichte aufgetischt, und der ist zornentbrannt zur Polizei gegangen.

Das ist die klassische Situation: die Frau ist in der Zwickmühle und bleibt bei der Polizei bei der privaten Geschichte. Warum sie gleich neun Männer belastete, erklärt das allerdings nicht. Denn damit wird die Sache »unfaßbar« und »furchtbar« und eigentlich unglaubhaft: wenn der Opferglaube bei Poizei und Justiz nicht so ausgeprägt wäre. Für fünf Wochen U-Haft, Anklage und Verfahrenseröffnung hat aber sogar diese Geschichte gereicht. Es hat nicht einmal geschadet, daß die Frau drogenabhängig war, die angebliche Tat lange zurücklag und die Gedächtnisleistung von BTM-Abhängigen in der Regel in Mitleidenschaft gezogen ist.

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Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 04:00

Ja, ja, GW! Und eins ist GEWISS 99% DUNKELziffer! 100%ig! Und dann auch noch in sämtlichen ZDF-Sendungen den Einspieler zeigen, wie es gehen soll via Google und Bestellung in Polen oder NL .. .- auf dass sich das Wort erst erfülle ;-). Honi soit qui mal y pense.

;-)

Verdachtsberichterstattung und Falschanschuldigung

Beitrag Gabriele Wolff Heute um 15:53


Mutmaßlichen Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt

Wegen zweifacher Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung hatte sich ein 21-Jähriger am Mittwoch vor Gericht zu verantworten. Der Verteidiger bestand auf die Einvernahme der Opfer, von den beiden Prostituierten fehlt aber jede Spur. Der Mann wurde auf freien Fuß gesetzt.[...]Von den Opfern fehlt derzeit nämlich jede Spur. Wie nach der Verhandlung zur Sprache kam, hätten die Behörden seit der Auflösung des Straßenstrichs in Wien Mühe, Kontakt zu amtsbekannten Prostituierten zu halten, die bis dahin oftmals an fixen Standplätzen ihrem Gewerbe nachgegangen waren. http://wien.orf.at/news/stories/2521396/

Freispruch
Kein Beweis für sexuellen Übergriff


Erstellt 14.02.12, 07:09h
Keine leichte Aufgabe für das Schöffengericht war die Urteilsfindung in der Verhandlung gegen einen Mann, der sich wegen versuchter sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung verantworten musste.[...]
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1328863628273.shtml


Übrigens: Hessen zieht als erstes Bundesland vor bzgl. 2011

Jetzt auch in den Regionen ...

Von den 31 (Vorjahr:17) angezeigten Vergewaltigungen klärte die Kripo Marburg 23 auf.
"Bei den 31 Vergewaltigungen gab es in fünf Fällen keine vorherige Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer. In zwei weiteren Fällen ist nicht geklärt, ob es eine solche Beziehung gab. Die Polizei ermittelte 25 Tatverdächtige."

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43648/2198048/pol-mr-polizeiliche-kriminalstatistik-2011-zahlen-fuer-den-landkreis-marburg-biedenkopf


Zuletzt von Andy Friend am Do 16 Feb 2012, 04:08 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Gabriele Wolff Heute um 15:53

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 04:05

Eine Check-Liste finde ich gut, aber Sie können versichert sein, sobald diese Check-Liste im Net landet, nutzt sie auch nichts mehr.
Die Motivation einer Falschaussage finde ich persönlich weniger interessant, da meist sehr ähnlich, viel "spannender" ist das Verhalten danach, was treibt jemanden dazu eine Lüge bis zum bitteren Ende aufrechtzuerhalten.
Zuviel Unterstützung von "Gläubigen" ?
Reiner Überlebenswille ?
Geldgier ?
Dominanz ?
Geltungssucht ?
Psychische Erkrankung, wenn ja welche.
So schlimm es ist, tatsächlich muß anscheinend, dank der Damen, die sich bereits der Falschanschuldigung bedient haben und entlarvt wurden, auch ein Opfer erst einmal gründlichst durchleuchtet werden.
Für echte Opfer ein Horrorszenario, aber offensichtlich wieder nötig. Smile

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty steffi Heute um 16:12

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 04:17

Steffi, früher war es anders und glaube mir, als Opfer bist Du nicht in der Lage rational zu denken, später allerdings schon. Smile

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Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 04:23

Ich denke schon, dass ein echtes Opfer, dass sich entschlossen hat, die Tat anzuzeigen, bei aller Verletztheit, in der Lage ist, dass zu verstehen.
Ich kenne es aus anderen Bereichen so, dass die möchtegern-Opfer, diejenigen sind, die dann fürchterlich Theater machen....und tausendundeinen Grund finden, weshalb sie sich unbedingt weiter als Opfer fühlen.....

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty steffi Heute um 16:23

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 04:35

Das stimmt, nur die Balance zu finden, ist äußerst schwierig.
Das was Du z.B. in der Presse liest ist ja nicht wirklich en detail, eher eine Zusammenfassung plus Phantasie oder Vermutungen.
Die Realität ist doch eine viel komplexere Sache.
Selbstverständlich gibt es pathologische Lügner und die dann mal eben entlarven, nein, solche Menschen können absolut überzeugend sein und wehe, wenn dann die Fakten aus verschiedenen Gründen in die gleiche Richtung (Täter) weisen, dann wird es eng.
Eine wirkliche Lösung für dieses Problem habe ich auch nicht.
Es muss ja nicht nur bewiesen werden, daß jemand lügt, dann muß ja auch geklärt werden warum jemand lügt.

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Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 04:37

Nochmal zu Weiberdonnerstag:
Das wäre doch fast was für 'ne Büttenrede. Wirklich zu putzig.

"Der Anwalt der Frau versuchte alles für seine Mandantin herauszuholen – und bemühte dabei abenteuerliche Argumentationen: Man müsse der Frau zugutehalten, dass sie durch ihre widersprüchlichen Aussagen den Weg zum Freispruch der Männer ermöglicht habe. Überdies könne man ihr Handeln nicht mit allgemeinen Maßstäben messen."
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380865_arpage,2.html#articletop

Was müsste Harald Schmidt oder Dieter Nuhr wohl sienem Gagschreiber für sowas bezahlen?
Ist so eine Pointe überhaupt bezahlbar?

Die RHEINZEITUNG scheint dem Anwalt des Beinahe-Opfers (seinerzeit vom WR vertreten???) allerdings sehr wohlgesonnen zu sien - und nannte seinen Namen nicht. Auch kein gepixeltes Foto - von ihm. Nicht mal ein RA Peter M.* Name des Anwalts wurde von der Redaktion verändert.


Irgendwie erinnert mich das an die Frage bei einem Preisausschreiben bei dem nach der Zahl der Nadeln in neuen originalverpackten Herren-Hemden gefragt wurde - und einer antwortete "Immer eine zuviel.".

Er bekam einen Sonderpreis!

Wie viele Anwälte/-innen gibt es eigentlich in Deutschland?


Übrigens: Das Ganze zieht Kreise - wie GOOGLEPlus sagen würde:
;-)

http://www.wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=220216
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Andy Friend Heute um 16:37

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 04:52

Du liebe Güte.
Hatte noch keine Zeit, den Fall genau zu lesen. Embarassed
So, hab jetzt mehr darüber gegoogelt.
Sie hat sage und schreibe vier Mal immer wieder die gleiche Aussage gemacht.
Und auf der anderen Seite war sie auf einer Sonderschule ?
Dafür war sie dann aber wohl intelligent genug oder hat das mit Intelligenz überhaupt nichts mehr zu tun ? Shocked


Zuletzt von Tala am Do 16 Feb 2012, 04:59 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

Gast_0008

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Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 05:17

Steffi:

Tala:

Für echte Opfer ein Horrorszenario, aber offensichtlich wieder nötig

Ich glaube, dass echte Opfer das verstehen werden und auch Einsicht in die Notwendigkeit haben.....
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62884

Tala Heute um 16:17

Steffi, früher war es anders und glaube mir, als Opfer bist Du nicht in der Lage rational zu denken, später allerdings schon.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62885

Gestern habe ich ein solches echtes Opfer, das Furchtbares durchmachen mußte, gesehen. Nicole Dill bei Markus Lanz.

http://www.schweizerfamilie.ch/gesundheit/psyche/nicole-dill-ich-ueberlebte-dank-innerer-kraft-41949?page=0,1

Eine Frau von einer großen Klarheit, mit genauesten Erinnerungen (!), die sogar in der Lage war, die Faszination zu beschreiben, die sie bei der ersten Begegnung mit diesem kranken Mann empfunden hatte, und daß die Beziehung in den ersten drei Monaten traumhaft schön gewesen sei. (Nicht etwa: das Monster...).

Ich glaube schon, daß es möglich ist, einen Umgang mit Anzeigeerstatterinnen zu finden, der sowohl empathisch als auch kritisch hinterfragend ist – ganz abgesehen davon, daß die Ermittlungen im übrigen ergebnisoffen und vollständig sein müssen.

Darauf kommt es fast noch mehr an.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Gabriele Wolff Heute um 17:17

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 05:38

Schade, ich hab gestern eine Sendung über GHB angesehen, aber die Sendung mit Lanz muß ich unbedingt im Net ansehen.
Furchtbar, was ihr geschehen ist und sie kann wirklich von Glück sagen, daß sie überlebt hat.
Aber der größte Skandal ist eigentlich, daß die Polizei ihr nicht sagen durfte, daß er bereits ein Mörder, Vergewaltiger und vor allen Dingen, bereits wieder rückfällig geworden ist.
Für mich nicht nachvollziehbar, daß er noch einmal Bewährung bekam, obwohl er bereits diesbezüglich und mehr vorbestraft war. Mich würde interessieren, ob das Opfer mit dem Freitod des Täters zufrieden ist.


Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Motivation

Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 06:45

Tala Heute um 16:05

Eine Check-Liste finde ich gut, aber Sie können versichert sein, sobald diese Check-Liste im Net landet, nutzt sie auch nichts mehr.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62882

Als ›Gebrauchsanweisung‹ für Beratungsstellen hatte ich die mir auch nicht vorgestellt...
Sondern als interne Arbeitsanleitung, die die Warnlampen aufleuchten läßt. Beispielsweise eine Routine-Überprüfung, ob schon öfters derartige Anzeigen gemacht wurden und was aus den Verfahren geworden ist. Oder eben: Achtung, der Freund/die beste Freundin drängt zur Anzeige oder erstattet sie gleich selbst. Bei Zeitablauf zwischen Tat und Anzeige: was war der aktuelle Auslöser für die Anzeigenerstattung jetzt? Oder eben: liegt eine psychische Erkrankung vor?

Tala:

Die Motivation einer Falschaussage finde ich persönlich weniger interessant, da meist sehr ähnlich, viel "spannender" ist das Verhalten danach, was treibt jemanden dazu eine Lüge bis zum bitteren Ende aufrechtzuerhalten.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62882

Das kann man wohl nicht trennen. Es gibt ja auch nicht-intentionale Falschbelastungen, die natürlich aufrechterhalten werden, weil die Anzeigende selbst daran glaubt.

Dann gibt es die spätere Umdeutung eines bereuten Geschehens in eine Sexualstraftat (»Das wollte ich doch gar nicht«), und schon ›erinnert‹ man sich, den entgegenstehenden Willen nicht nur schon damals gehabt, sondern ihn auch kundgetan und sich gewehrt zu haben. Hier sind die Übergänge von der nicht-intentionalen zur bewußten Falschaussage fließend.

Was die bewußten Falschbelastungen angeht, so können die beispielsweise durch eine psychische Erkrankung wie borderline begünstigt werden, weil das Bedürfnis, durch dramatische Geschichten Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten, groß ist und überhaupt das psychische Erleben als Drama inszeniert wird: Idealisierung eines Partners etwa, der abrupt komplett entwertet wird, wobei dieses Wechselspiel sich manchmal alle zwei Wochen wiederholt.

Tala:

Zuviel Unterstützung von "Gläubigen" ?
Reiner Überlebenswille ?
Geldgier ?
Dominanz ?
Geltungssucht ?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62882

Das ist alles möglich.

Es ist allerdings auch nicht leicht, wieder auszusteigen, wenn die Justizmaschinerie einmal angesprungen ist. Angst vor Strafe, Angst, die Strafverfolger zu enttäuschen. Es ist auch rational betrachtet günstiger, durchzuhalten, denn bei einem Freispruch mangels Beweisen wird so gut wie nie von Amts wegen ein Gegenverfahren eingeleitet. Und der Angezeigte hat oftmals kein Interesse daran, ein Gegenverfahren mit ungewissem Ausgang anzustrengen. In dem Koblenzer Fall haben sich nur zwei von acht noch lebenden Opfern zur Nebenklage entschlossen.

Diese ›Verteidigung‹ einer massiv Falschanschuldigenden erklärt allerdings überhaupt nichts:

Überdies könne man ihr Handeln nicht mit allgemeinen Maßstäben messen.

Begründung: Die Frau wurde von ihrer Mutter oft geschlagen und erfuhr nie Liebe. Sie war auf der Sonderschule, wechselte oft den Lebenspartner. Sie habe keine allgemeine Lebenschance gehabt. Die Anwälte der beiden Männer forderten für die Frau eine Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380865_arpage,2.html#articletop

Denn die Mehrheit derjenigen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen, hat eine ähnlich düstere Biographie (Wirtschaftsstraftäter vielleicht einmal ausgenommen). Sie erklärt aber die massiven Lügen nicht: wenn doch die Mutter der Dreh- und Angelpunkt des verpfuschten Lebens der Angeklagten ist, wieso bestraft sie dann Männer? Solange die wahre Tatmotivation ungeklärt bleibt, sehe ich auch keine Anhaltspunkte für eine Strafaussetzung zur Bewährung, die bei über einem Jahr bis zwei Jahren Freiheitsstrafe nur unter besonderen Umständen möglich ist:

§ 56 StGB

Strafaussetzung

(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Gabriele Wolff Heute um 18:45

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 07:04

Borderline, hieß das früher nicht mal Hysterie ? Smile
Asperger fände ich in so einem Fall treffender. Habe da eine Doktorarbeit drüber gelesen. Höchst interessant.

Denke mal, daß die Beratungsstellen ihr Material auch nicht für Studienzwecke zukünftigen falschen "Opfern" liefern wollten. Smile

Stimmt. Viele Straffällige haben ebenfalls solch eine Biographie.

Aber eine Lügnerin zur Strecke zu bringen, wenn sie talentiert ist, funktioniert eben nicht immer. Da muß man wie die Katze vor dem Mauseloch lauern, manchmal Jahre. Und Ermittler, etc. haben kaum so viel Zeit.

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Beratungsstellen

Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 10:04

@ Tala


Ich erinnere noch einmal an die aktuellen Nürnberger Fälle, die man nicht aus den Augen verlieren sollte:

Mein Posting vom 25.1.2012:

Drogen

Ich ergänze mal zu den beiden Nürnberger Fällen:
In beiden Fällen konnten übrigens bei den mutmaßlichen Opfern keine K.-o.-Tropfen nachgewiesen werden. Die Substanz verflüchtigt sich sehr schnell und ist dann im Organismus nicht mehr nachweisbar. Die Opfer beschreiben aber regelmäßig ihren Zustand, der den Schluss auf die gefährliche Party-Droge zulässt.


http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210


Es ist ja bekannt, daß die literarische und mediale Verbreitung von bestimmten Phänomenen ›Vorlagen‹ bildet und Wirkung hat - das weiß man spätestens seit Goethe und dem ›Werther‹-Effekt. Seit 2008 wird die Partydroge GBL, die in geringer Dosis ähnlich wie Alkohol wirkt, unter dessen Einfluß Bedenken gegen Sex-Kontakte schwinden, zur ›Vergewaltigungsdroge‹ stilisiert.

Dann gibt es auch Anzeigen dieser Art (›muß mir jemand etwas ins Glas getan haben, sonst hätte ich dabei doch nicht mitgemacht‹), nachgewiesen wurde so etwas wegen der kurzen Nachweisbarkeit von 12 Stunden so gut wie nie, dann wird über die einschägigen Verfahren berichtet und es verdichtet sich der Eindruck, daß das Betäuben von Frauen zum Zweck des Geschlechtsverkehrs ein Massenphänomen sei.

Und natürlich kennt dann auch jeder die Wirkungsweise der Droge, weil sie vielfach beschrieben wurde.

In dem oben genannten Nürnberger Fall war ohnehin weder eine Narkotisierung noch ein Erinnerungsverlust geltend gemacht worden, und den Männern wird Vergewaltigung und nicht Mißbrauch von Widerstandsunfähigen vorgeworfen. Die Partydroge soll angewandt worden sein, um die Zeugin ›gefügig‹ zu machen.

Auffällig ist aber dieses hier:

Die Freunde prahlten damit, auch in der Vergangenheit schon zu zweit mit einer anderen Frau Sex gehabt zu haben. Im Prozess legte der 24-jährige Angeklagte prompt Handyfotos vor, auf denen die jetzt Geschädigte nach einem Disco-Besuch mit beiden Angeklagten zu sehen ist — und zwar drei Monate nach dem Vorfall. Die junge Frau, die ebenfalls türkischer Herkunft ist, war erst vier Wochen nach der Tat und nach reiflicher Überlegung zur Polizei gegangen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210

Das ist allerdings ein merkwürdiges Opferverhalten: daß die angeblich Geschädigte nach Anzeigenerstattung mit den Angezeigten in eine Disco geht.

Nur in dem 2. Nürnberger Fall soll Bewußtlosigkeit angenommen worden sein:

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/madchen-mit-k-o-tropfen-gefugig-gemacht-1.1799721

Laut Anklage muss der 16. Juni 2011 die schlimmste Nacht im Leben der beiden Mädchen gewesen sein – erst wurden sie mit Hilfe eines spendierten Drinks betäubt, anschließend abwechselnd von zwei Männern vergewaltigt. Nur schemenhaft sollen sich die jungen Frauen an die Misshandlungen erinnern können: Sie hatten K.o.-Tropfen konsumiert und waren, eingesperrt in eine Gaststätte in der Innenstadt, den Tätern schutzlos ausgeliefert.

Ihre Peiniger wurden noch in derselben Nacht festgenommen; inzwischen sitzen die Männer seit sieben Monaten in Untersuchungshaft. Unschuldig, wie die Angeklagten, ein Innenstadt-Wirt (36) und ein Ex-Fußballspieler (37), der vor über 16 Jahren eine Saison für den Club kickte, wortreich beteuern.
[...]

Die beiden Mädchen sollen diese Art der K.o.-Tropfen, versetzt mit Wodka, getrunken haben – ob ihnen das Gebräu verabreicht wurde, ohne dass sie es merkten, ist eine der Schlüsselfragen des Prozesses. Ein Rechtsmediziner wird aussagen, doch fest steht: Reste von GBL verflüchtigen sich relativ schnell in Blut und Urin.

Die Angeklagten („Ich schwöre es hoch und heilig, Herr Richter!“) bestreiten die hinterhältige Attacke. Im Gegenteil: Sie beschreiben die Mädchen als lüstern und gierig nach Zärtlichkeiten aller Art. Bewusstlos seien die jungen Frauen zu keinem Zeitpunkt gewesen. Sie hätten sich gegenseitig geküsst und schier zum Gruppensex gedrängt – bis eine von ihnen plötzlich die Nerven oder auch die Lust verlor, tobte, schrie und den Raum verlassen wollte.

Auch dafür will der angeklagte Wirt eine Erklärung haben: Als im Laufe der Nacht plötzlich mehrere Freunde der jungen Frauen vor dem Gasthaus vorbeiliefen, sei den Mädchen das Erlebnis peinlich gewesen, so behaupteten sie eine Gewalttat.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/nach-drink-mit-k-o-tropfen-vergewaltigt-1.1798486

Im Gegensatz dazu ist auch in diesen beiden Artikeln davon die Rede, daß wegen Vergewaltigung Anklage erhoben sei, nicht wegen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger; dabei hätte in diesem Fall die Möglichkeit bestanden, GBL nachzuweisen, denn die Anzeige folgte auf dem Fuße: Um 22 Uhr betraten die beiden Mädchen die Gaststätte, noch in derselben Nacht wurden die Beschuldigten festgenommen. Dennoch wurde kein GBL, sondern nur 1 Promille bei den Zeuginnen nachgewiesen. Wurde deshalb wegen Vergewaltigung (schutzlose Lage) angeklagt?

Und wie paßt der Nicht-Befund GBL bei einer Probe innerhalb der Nachweisbarkeitszeit von 8 Stunden/Blut und 12 Stunden/Urin zur angegebenen Bewußtlosigkeit und den schemenhaften Erinnerungen?

Was bei diesem Fall darüberhinaus auffällt:

An jenem Abend waren die beiden Frauen mit ihren Freunden in der Innenstadt unterwegs, die Stimmung war ausgelassen. Gegen 22 Uhr hatte eine etwa eine halbe Flasche Sekt getrunken, die andere einen Liter Bier. Die Mädchen waren in Partylaune, als sie an der Gaststätte des angeklagten Wirtes vorbeizogen – und ließen sich zu einem Wodka-Cocktail einladen. Der Staatsanwalt vermutet, dass der Wirt und sein Kumpels heimlich vereinbarten, die Getränke mit GBL zu versetzen.


http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/nach-drink-mit-k-o-tropfen-vergewaltigt-1.1798486

Warum kamen die Freunde, mit denen sie unterwegs waren, nicht mit? Kamen sie später an dieser Gaststätte vorbei, um die beiden Mädchen dort wieder abzuholen? War das ein spontaner Einfall oder vorher verabredet?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p620-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59682

Und dazu habe ich heute etwas gefunden und frage mich seitdem, ob die zur Zeit in Nürnberg verhandelten zwei Fälle mit GHB/GBL mit just dieser ›Aufklärungskampagne‹ des Nürnberger Frauennotrufs vom 5.11.2009 zusammenhängen?

Da steht alles drin, was man wissen muß. Und bei der Handvoll Fälle, die es bundesweit gibt, ist die Ballung von zwei Fällen in Nürnberg doch bemerkenswert...

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/k-o-tropfen-im-cocktail-frauennotruf-warnt-1.597073

Das ist eben das Fatale an gutgemeinter ›Aufklärung‹: sie liefert Vorlagen. Warum hat sich Claudia D. wohl am 21.3.2010, am Tag nach der Verhaftung von JK, einen Ratgeber für vergewaltigte Frauen heruntergeladen?
Weil sie am 24.3. die Therapie bei Seidler anfing und sich über Trauma-Folgen informieren wollte?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Tendenzen (Checkliste)

Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 10:23

Weil sich ein Nachahmungstrend abzuzeichnen scheint – siehe Subotnic –:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62880

was die Entschuldigungsmöglichkeit hinsichtlich eines ohne äußere Anzeichen von fehlender Einwilligung vollzogenen Geschlechtsverkehrs durch K.O.-Tropfen angeht, gehe ich auf das von Andy Friend im 1. Strangteil gepostete aktuelle Verfahren vor dem Mainzer Landgericht ein (zumal es auch um einen Jahre zurückliegenden Vorfall geht und die Anzeigenerstatterin das für Borderlinerinnen typische ›Ritzen‹ praktiziert):

Nach Aussage der jungen Frau habe man zunächst gemeinsam einen Joint geraucht, dann habe ihr der jetzt Angeklagte etwas zu trinken gereicht. Vermutlich seien K.o.-Tropfen in dem Getränk gewesen, denn danach habe sie sich nicht mehr rühren oder etwas sagen können. Aber alles, was geschah, bewusst miterlebt. Ihren Zustand soll der Angeklagte, der im ersten Prozess von einvernehmlichen Sex gesprochen hatte, genutzt haben, um die junge Frau zu entkleiden und sich auf dem Gartentisch an ihr zu vergehen. Der Vorfall war erst bekannt geworden, nachdem die Schülerin anfing, sich zu ritzen und außerdem einen Brief geschrieben hat, in dem sie Selbstmordabsichten äußerte.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/budenheim/11629346.htm

Leider ist die Berichterstattung von Andrea Krenz so, daß man den Fall nicht nachvollziehen kann:

Im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer zur Tatzeit im Sommer 2008 gerade 14 Jahre alten Schülerin kam die 2. Strafkammer des Mainzer Landgerichts am Donnerstag nur langsam voran. Grund dafür waren die Zeugen. Entweder machten diese als Verwandte des Angeklagten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch oder sie schwiegen sich aus, weil sie nach dem erstinstanzlichen Prozess vor gut einem Jahr mit einem Verfahren wegen Falschaussage überzogen wurden und sich nun nicht selbst belasten wollten.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/budenheim/11629346.htm

Soll das bedeuten, daß die Zeugen, die in 1. Instanz für den Angeklagten ausgesagt hatten, mit einem Falschaussageverfahren überzogen wurden? Und daß der Friseur, der sich jetzt nicht mehr erinnern kann, eventuell Angst hat, daß ihm das auch blühen könnte?

Ein 26 Jahre alter Friseur gab als Zeuge an, sich an eine Unterhaltung mit dem mutmaßlichen Opfer bezüglich der Vorwürfe nicht mehr erinnern zu können. Früheren Aussagen zufolge soll er davon aber der Nichte des Angeklagten und ihrem Freund erzählt haben. Danach soll die Schülerin ihm gegenüber erklärt haben, dass sie die behauptete Vergewaltigung nicht mehr zurücknehmen könne, weil sie Angst vor ihrem Vater habe.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/budenheim/11629346.htm

Auffällig erscheint hier wieder die Kombination Borderline/K.O.- Tropfen; und daß die angebliche Tat erst zwei Jahre später angezeigt worden ist, macht die Wahrheitsfindung nicht leichter.

Hier widerspricht sich die Reporterin übrigens. Im 1. Prozeßbericht schrieb sie:

Der heute 19-Jährigen, die die Übergriffe erst zwei Jahre später nach einem Selbstmordversuch einer Nachbarin offenbart hatte und dann zur Polizei gegangen war, blieb es nicht erspart, im Detail über das damals angeblich Erlebte zu berichten.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/budenheim/11622473.htm

Demnach schreibt sie von einem stattgefundenen Selbstmordversuch und nicht nur von einem Brief mit einer entsprechenden Ankündigung. Der Mangel an guten Gerichtsreportern ist sehr zu bedauern.

@ Andy Friend

Schaffst Du es, alle diese Fälle zu verfolgen? Du scheinst da technisch findiger zu sein als ich...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Klar!

Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 10:37

Von überall im globalen Dorf sogar ;-):

@ Andy Friend

Schaffst Du es, alle diese Fälle zu verfolgen? Du scheinst da technisch findiger zu sein als ich...

Habe ja auch die gleiche Vermutung seit in den letzten vor-fastnachtlichen Wochen das Thema selsbt bei den ÖR so gehypt wurde und wohl auch noch wird.
Da darf die Polizei und STA nach Karneval Sonerschichten fahren; da werden wieder ein paar Jobs kurzfristig frei, Karrieren mal so beendet und ein paar Zellen kurzfristig belegt.
..und nachher lamentiert Alice in der letzten EMMA-Ausgabe wieder und letztmalig über die gesunkene Verurteilungsquote ...

Ja, ja.

Alaaaf, helau! Wollemaseeinbuchte?
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Aber Andy,

Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 10:49

heute schwingen die Weiber das Zepter, schneiden Krawatten ab und machen verschüchterte Männer an!

In Kölle gibt es da selten juristische Nachspiele. Es gab mal eins, weil ein der Sitten und Gebräuche unkundiger Tourist eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattete (er trug eine sauteure Seidenkrawatte).

Ich weiß es nicht, vermute es aber: er wurde sicherlich auf den Privatklageweg verwiesen...

Oder wurde ihm gar erklärt daß dieses Verhalten an Weiberfastnacht sozialadäquat sei - huch: nun habe ich die Stunksitzung schon zu 2/3 verpaßt...)

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Gabriele Wolff Heute um 18:45

Beitrag  Gast_0008 Do 16 Feb 2012, 10:59

Genau das meinte ich, wenn jeder wirklich alles nachlesen kann, dann wird es äußerst schwierig.
Man muß immer etwas in der Hinterhand behalten und nicht wirklich alles offenlegen, das wird aber leider meist vergessen.
Wobei ich das nicht wirklich nachvollziehen kann. Man muß doch daran denken, daß es eben auch Menschen gibt, die das zu ihrem eigenen Nutzen verwenden.

Ich bin übrigens immer noch mit der Geschichte, die bei Lanz lief beschäftigt, läßt mich irgendwie nicht los.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Gender-Variante!

Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 11:42


Gott sei Dank kommt die Pataya-Benidorm-Rio-Variante auch gleich im Hype als Gender-Variante mit....

K.O.-Tropfen! Thekenluder legt Manager flach
15.02.2012 — 12:45 Uhr

Düsseldorf – Manager Hans A. (63, Name geändert) freute sich auf einen schönen Altstadt-Abend in seiner Stammkneipe „Bei Bill“. Und dann machte ihm eine Blondine mit Baseballkappe schöne Augen.

Ein anderer Gast fragte ihn noch: „Hast du da Zitronenkerne im Bier...?“

NEIN, ABER OFFENBAR K.O-TROPFEN!

Denn auf seinem Bett, ohne jede Erinnerung und ausgeraubt wachte Hans A. wieder auf. Die 4000 Euro teure Cartier-Uhr war weg, Handy, Bargeld, Luxus-Brille. Seit gestern steht deshalb Viola K. (58) wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes vorm Landgericht ...

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/koerperverletzung/thekenluder-legt-manager-mit-ko-tropfen-lahm-22652954.bild.html

BTW: Falls der WDR die Stunksitzung nicht in der Mediathek (Internet) online

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/02/15/aktuelle-stunde-stunksitzung.xml
stellt und sie Dich nach Fastnacht noch interessiert - ich hbabe "meine Leute" gebrieft. Bekomme sie aufgezeichnet... Aslo, wenn Du dann noch willst.;-)
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Upsupsups zum Weiberdonnerstag!

Beitrag  Andy Friend Do 16 Feb 2012, 11:55

SCHWEINFURT ...
publiziert: 16.02.2012 16:12 Uhr
aktualisiert: 16.02.2012 17:59 Uhr
» zur Übersicht Stadt Schweinfurt

SCHWEINFURT
Zweifel am erzwungenen Beischlaf
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Am Ende waren die Angaben des angeblichen Vergewaltigungsopfers viel zu vage und die Widersprüche in ihrem Verhalten nach dem angeblich erzwungenen Geschlechtsverkehr im März 2010 zu gravierend, um darauf ein Urteil wegen des Verbrechens der Vergewaltigung zu begründen. Noch vor der Verteidigung plädierte sogar der Staatsanwalt plädierte auf Freispruch. So wurde der 20-jährige Angeklagte lediglich wegen einer fast sechs Jahre zurück liegenden fahrlässigen Körperverletzung „ermahnt“.
... Tage danach erst ging sie in Begleitung einer Freundin zur Polizei, um einen „Rufmord“ anzuzeigen: Der 19-Jährige erzähle an der Schule die Lüge herum, dass sie mit ihm ins Bett gehe. Erst im Verlauf dieser Ermittlungen kam heraus, dass der „Ex“ sie zum Sex gezwungen habe. Nun stand keine üble Nachrede oder Beleidigung im Raum, sondern ein Verbrechen – Vergewaltigung – das längere hinter Gitter führen würde.

Doch dafür machte die 20-Jährige viel zu vage, undetaillierte Angaben, und ihr Verhalten nach der Tat passte auch nicht zum Vorwurf. Heute wird ja viel gechattet und gesimst, und aus ihren Nachrichten an ihn lässt sich kein Schock, kein Vorwurf ablesen: „Viel Spaß auf der Geburtstagsfeier“ und „Hi Schatz, sehen wir uns heute“. Das erschien dem Staatsanwalt unlogisch. „Keine Frau, die kurz vorher vergewaltigt worden ist, schreibt so etwas ihrem Peiniger“, sagte der Verteidiger. Darüber hinaus gab es auch noch Aussagen von Klassenkameradinnen, die ihre Darstellung, sie werde vom Ex „gestalkt“, nicht unbedingt stützten. Sie habe den Kontakt zu ihm gesucht.http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Zweifel-am-erzwungenen-Beischlaf;art742,6621637
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Gender-Variante?

Beitrag  Gast Do 16 Feb 2012, 13:10

Gender-Variante!
Andy Friend Gestern um 23:42

Gott sei Dank kommt die Pataya-Benidorm-Rio-Variante auch gleich im Hype als Gender-Variante mit....

K.O.-Tropfen! Thekenluder legt Manager flach
15.02.2012 — 12:45 Uhr

Düsseldorf – Manager Hans A. (63, Name geändert) freute sich auf einen schönen Altstadt-Abend in seiner Stammkneipe „Bei Bill“. Und dann machte ihm eine Blondine mit Baseballkappe schöne Augen.

Ein anderer Gast fragte ihn noch: „Hast du da Zitronenkerne im Bier...?“

NEIN, ABER OFFENBAR K.O-TROPFEN!

Denn auf seinem Bett, ohne jede Erinnerung und ausgeraubt wachte Hans A. wieder auf. Die 4000 Euro teure Cartier-Uhr war weg, Handy, Bargeld, Luxus-Brille. Seit gestern steht deshalb Viola K. (58) wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes vorm Landgericht ...
http://www.bild.de/regional/duesseldorf/koerperverletzung/thekenluder-legt-manager-mit-ko-tropfen-lahm-22652954.bild.html

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#62980

Du irrst. Das war in den Achtziger Jahren der Normalfall der Anwendung dieser Tropfen. Männer, die Rotlichtbars besuchten, wurden beraubt.

Das, was jetzt behauptet wird, ist die Gender-Variante!

Soweit das Zeugs in geringer Dosis als Lusterweckungs- und Enthemmungsmittel eingesetzt werden sollte, bliebe das im Bereich der Verführung, die ja, mit welchen Mitteln auch immer, das Ziel hat, daß der weibliche Trieb und die weibliche Lust die Überhand gewinnt. Trotz sexueller Revolution in den 68er Jahren trauen sich auch heute nur wenige Frauen, den Signalen ihres Körpers zu folgen. Also muß weiterhin verführt/befreit werden. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Was die heutige mediale Präsenz beherrscht, halte ich für hoch unglaubhaft: wieviele Männer mag es geben, die Lust dabei empfinden, mit einer nicht reagierenden komatösen Frau zu verkehren? Dabei kann es sich nur um eine verschwindend geringe gestörte Minderheit handeln, die den medialen Aufwand für dieses angebliche Phänomen nicht rechtfertigt.

Es ist schon merkwürdig, was Männern so alles zugetraut wird.



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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Sowas Blödes...

Beitrag  Gast Fr 17 Feb 2012, 04:16

Es wurde keine inhaltliche Entscheidung getroffen.

Landgericht Berlin: Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen (PM 08/2012)
Pressemitteilung
Berlin, den 17.02.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.

In der einstweiligen Verfügung hatte es dem Meteorologen Jörg Kachelmann die Verwendung der Formulierung untersagt, bezüglich der Thematik der sogenannten Chemtrails habe man es mit "Neonazis oder Verrückten" zu tun.

Ein Befürworter dieser Theorie hatte sich in einer E-Mail zu diesem Thema an verschiedene Behörden und Organisationen gewandt und die Nachricht auch an Kachelmann übermittelt. Dieser hatte das mit einer E-Mail an denselben Empfängerkreis kommentiert und dabei die beanstandeten Formulierungen verwendet. Das war Auslöser für die Eilentscheidung, gegen die Kachelmann Widerspruch eingelegt hat.

Im heutigen Verhandlungstermin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten.

Landgericht Berlin, Az. 22 O 376/11

- Beschluss vom 27. Oktober 2011
- Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012

Für Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (9015-2504 /-2290)
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120217.1500.366293.html

Weil Kachelmanns Anwalt keine Vollmacht dabeihatte, galt Kachelmann als nicht vertreten, und dann ergeht ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Urteil.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty @Gabriele Wolff: So aus der Schatztruhe eine Hobby-Rechtsanwalts ...

Beitrag  Demokritxyz Fr 17 Feb 2012, 04:52

Gabriele Wolff:

Weil Kachelmanns Anwalt keine Vollmacht dabeihatte, galt Kachelmann als nicht vertreten, und dann ergeht ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Urteil.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63106
Mit der Nummer hab ich vor vielen Jahrzehneten bereits einen dekorierten Anwalt in der ersten Runde aufs Kreuz gelegt.

Hältst du es für möglich, dass der sich das und meine Person gemerkt hat? Weil Jahrzehnte später hatte der sich bis zum Richter am Bundesverfassungsgericht 'hochgeroutet' und wie der Zufall es will, in dieser Funktion über einer meiner Verfassungsbeschwerde im Dreier-Club zu entscheiden und sie nach § 93a Abs. 1 BVerfGG zur Entscheidung nicht angenommen.
So groß ist die juristische Welt gar nicht, oder ...?

Aber was hat denn Kachelmann für Rechtsanwälte? Sind die noch in der Ausbildung und hatten NIE Kontakt mit 'Hobby-Rechtsanwälten' ...?
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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