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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Wenn am Ende des Archivs noch so viel Alice übrig ist

Beitrag  Andy Friend Fr 17 Feb 2012, 05:02

.. oder umgekehrt?!?!?!?

In der ZEIT Print Seite 53 online hier - Wenn am Ende von Alice noch so viel Archiv übrig ist ... http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm
Schwarzer ist Interviewprofi genug, zu wissen, dass man sich die Fragen, auf die man antwortet, immer auch selber aussucht: »Lassen Sie mich doch lieber die Geschichte des Archivs erzählen.« Und sie geht gleich in das Jahr 1974 zurück: Damals habe sie zum ersten Mal den Namen Hedwig Dohm gehört, eine der brillantesten, polemischsten Autorinnen der historischen Frauenbewegung, und so deren Geschichte kennengelernt: Olympe des Gouges, Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, Flora Tristan, Christine de Pizan. Eines der stärksten Hindernisse für die Emanzipation sei die scheinbare Geschichtslosigkeit: »Wir fangen immer wieder bei null an.« Zuletzt habe sie am eigenen Leib die Verschüttung der Frauengeschichte erlebt, sie sei ja selber schon ein Stück Geschichte: »Ohne Vergangenheit hat man keine Zukunft. Das war mein Motiv.« Wir reden später weiter.
@GW

BTW: Nicht vergessen Martenstein ZM S. 14 "Über die NEUE Sehnsucht nach harten Kerlen" ;-)
http://www.zeit.de/2012/08/Martenstein
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Moritz von Uslar,

Beitrag  Gast Fr 17 Feb 2012, 05:51

der die Turmbesteigung wagte, hat sich ganz schön vorführen lassen (ein Stückchen dazu kommt noch). Und Martenstein war göttlich: So die Argumentationslinie: Ich als Macho lasse mir von Frauen doch keine Selbstreflektion und Melancholie verbieten!

Es geht immer noch einen Tick toller, wenn's um Klischees geht.

@ Demo

Ich weiß zwar nicht, was Du mit Deinem Beitrag sagen willst, aber meine Gedanken habe ich mir schon gemacht.

Wenn Storr den Kachelmann-Anwalt (vielleicht war es ein Unterbevollmächtigter, dessen Vollmacht nicht bei den Akten war) nach der Vollmacht fragt, dann doch wohl in der Hoffnung, daß der geschlampt hat.
Das kann aber nur bedeuten, daß es um seine Sache schlecht stand und er eine Prozeßniederlage aufschieben wollte.

@ Andy Friend

Wie nennt man das Rechtsmittel gegen ein Versäumnisurteil? Widerspruch? Einspruch? Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
Es wird jedenfalls eine nächste Runde geben, in der es dann um die Sache geht.

Gast
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty @Gaby: Muss dir ein 'Hobby-Rechtsanwalt' juristische Praxis erklären ...?

Beitrag  Demokritxyz Fr 17 Feb 2012, 07:05

Gabriele Wolff:

@ Demo

Ich weiß zwar nicht, was Du mit Deinem Beitrag sagen willst, aber meine Gedanken habe ich mir schon gemacht.

Wenn Storr den Kachelmann-Anwalt (vielleicht war es ein Unterbevollmächtigter, dessen Vollmacht nicht bei den Akten war) nach der Vollmacht fragt, dann doch wohl in der Hoffnung, daß der geschlampt hat.

Das kann aber nur bedeuten, daß es um seine Sache schlecht stand und er eine Prozeßniederlage aufschieben wollte.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63133
Na, ich ergänze mal aus der Schatztruhe "SO isses!" eines 'Hobby-Rechtsanwalts':

Wenn es nach einer Einstweiligen Verfügung durch Widerspruch zum Hautsacheverfahren kommt, muss der Verfügungsbeklagte einen Prozesskostenvorschuss einzahlen: Es gibt Prozessparteien, die bereits daran scheitern. Dann geht das Hauptsacheverfahren auch den Bach runter ...

Ich will aber nicht ausschließen, dass bei den Vermögensverhältnissen von Jörg Kachelmann diese Zahlung erfolgte, um dann die Hauptverhandlung durch Fehlen der Prozessvollmacht platzen zu lassen.

Du schreibst Frauenkrimis, oder was ...???
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Nicht nur RA Scherer hat einen Schatten (Ali),

Beitrag  Gast Fr 17 Feb 2012, 09:10

ich auch. Demo steigt mir in jeden Strang hinterher, weil er der Welt kundtun möchte, daß er mit meinen Beiträgen nicht einverstanden ist. Aber das weiß nicht nur ich schon lange, so daß diese Kundgabe ganz und gar für die Katz ist. Und weil ihm inhaltlich nichts einfällt, postet er so etwas:

@Gaby: Muss dir ein 'Hobby-Rechtsanwalt' juristische Praxis erklären ...?
Demokritxyz Heute um 19:05
[...]

Na, ich ergänze mal aus der Schatztruhe "SO isses!" eines 'Hobby-Rechtsanwalts':

Wenn es nach einer Einstweiligen Verfügung durch Widerspruch zum Hautsacheverfahren kommt, muss der Verfügungsbeklagte einen Prozesskostenvorschuss einzahlen: Es gibt Prozessparteien, die bereits daran scheitern. Dann geht das Hauptsacheverfahren auch den Bach runter ...

Ich will aber nicht ausschließen, dass bei den Vermögensverhältnissen von Jörg Kachelmann diese Zahlung erfolgte, um dann die Hauptverhandlung durch Fehlen der Prozessvollmacht platzen zu lassen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63157

Ich habe Dir schon ein paar Mal erklärt, daß ich nicht ›Gaby‹ heiße und füge, weil Du diesen dezenten Hinweis permanent ignorierst, hinzu, daß ich mit diesem Namen nicht angeredet werden möchte.

Mir muß auch kein Hobby-Rechtsanwalt die juristische Praxis erklären, und nicht nur in Deinem eigenen, sondern ganz besonders im Interesse der Allgemeinheit, wäre es auch von Vorteil, wenn Dein dieszügliches Schatzkästlein, in dem sich nur Spinnweben und possierliche Grillen befinden, geschlossen bliebe.

Wieso sollte es ohne Zahlung des Prozeßkostenvorschusses zur Verhandlung gekommen sein?

Welchen Sinn sollte das von Dir gemutmaßte Verhalten – erst Zahlen, dann ein Urteil in der Sache bewußt torpedieren – haben?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Verfügungskläger hatte offensichtlich ein Interesse daran, daß es zu keinem Urteil in der Sache kommt. Kann ich gut verstehen. Die Nazis haben sich nämlich schon seit längerer Zeit der Umweltthemen bemächtigt:


http://www.boell.de/downloads/braune-oekologen.pdf

Die 2004 in Deutschland en vogue gekommene Chemtrail-Verschwörungstheorie ist sogleich von Nazis gekapert worden, paßt sie doch in ihre amerikanisch-jüdische Weltherrschaftsthesen, und RA Storr ist ein Mensch mit absolut schrägen Ansichten:

http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Dominik_Storr

Hier ist sein, zusammen mit einem Co-Autor, präsentierter Vorschlag für eine Verfassung auf dem Bierdeckel, die nach Abschaffung der repräsentativen Demokratie beschlossen werden solle:

http://www.d-perspektive.de/fileadmin/download/rechtskonzept/rechtskonzept.pdf

S. 80

Tja. Da ist nach Lektüre die eigene Verfassung nur noch als fassungslos zu bezeichnen.

Kachelmanns Meinung zu den Nazis und Spinnern, die innerhalb der Chemtrail-Gläubigen die Mehrheit stellen, ist faktisch fundiert und daher zweifellos zulässig (der von Storr vertretene Kläger muß dieser Mehrheit ja nicht angehören, er kann ja durchaus ein gutgläubiger Getäuschter sein), während die Chemtrail-Verfechter nicht einen einzigen dürren Beweis für ihre These aufzubieten haben.

Im Gegenteil arbeiten sie nicht selten mit harmlosen Fotos von Flugzeugen, die vor Notlandungen Sprit oder Wasser-Ballast bei Testflügen ablassen, die dann als Beweis für die alltägliche Vergiftung der Atmosphäre mit Barium und Aluminium herhalten müssen. Beweis: Fotos von Kondensstreifen.

Wer wird diesen Prozeß wohl gewinnen?

Gast
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty @GW - Ein Hauch von Woodstock...

Beitrag  Andy Friend Fr 17 Feb 2012, 17:02

und damit eine RiesenSchlamm-Baustelle für Psycho-Traumatologen.... Wer sich erinnern kann, ist nicht dabei gewesen...

Das Risiko vergewaltigt zu werden, steigt zwar nicht, aber das Risiko einen Filmriss und z.B. fehlenden Slip erklären zu müssen...

Bin ohnehin seit langem dafür, auch die Abtreibungszahlen wie die Geburten auch vom StatBuAmt monatlich meldne zu lassen...

"Wodka wirkt ähnlich wie K.O.-Tropfen und ist viel verbreiteter

Fasnachtszeit: Steigt da das Risiko für Mädchen und Frauen, Opfer von „K.O.-Tropfen“ – und möglicherweise vergewaltigt – zu werden?

Fasnachtszeit: Steigt da das Risiko für Mädchen und Frauen, Opfer von "K.O.-Tropfen" – und möglicherweise vergewaltigt – zu werden? Die Fachleute in Freiburg registrieren zwar immer mehr Verdachtfälle, weil sich zunehmend Mädchen und Frauen nach "Blackouts" bei ihnen melden. Allerdings stellt sich meist heraus, dass zu viel Alkohol schuld an dem beunruhigenden "Filmriss" war.

Allein in den vergangenen Wochen haben sich fünf junge Frauen an die Anlaufstelle "Frauenhorizonte" gewandt: aufgewühlt, weil sie sich nicht mehr an den Heimweg von der Party oder Disco erinnerten und die Strumpfhose oder der Slip fehlte. Bei allen waren die zwölf Stunden, in denen sich Gammahydroxybuttersäure (GHB) oder der ähnlich wirkende Graffity-Reiniger GBL in Blut und Urin nachweisen lassen, noch nicht um – es fand sich nichts. Alkohol allerdings hatten alle getrunken, und zwar viel. Ein Trend in Discos sei derzeit, ganze Wodkaflaschen anzubieten, sagt Claudia Winker von "Frauenhorizonte", besonders fatal wirke sich die Kombination mit "Red-Bull"-Getränken aus. Dass Alkohol dieselben Folgen wie "K.O.-Tropfen" haben kann, wollen die meisten nicht hören, ist die Erfahrung von Claudia Winker. Erst recht nicht Discos oder Fasnachtsvereine, wo Alkohol meist unhinterfragt dazu gehöre. Auch bei der Polizei steht fest: Alkohol ist das Hauptthema, "K-O.-Tropfen" sind deutlich seltener Ursache von vorübergehendem Bewusstseinsverlust, sagt Pressesprecher Karl-Heinz Schmid. Konkrete Zahlen aber gibt’s nicht. ,,, In ein bis zwei Fällen stelle sich heraus, dass "K.O.-Tropfen" im Spiel waren. ...[...]"

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/wodka-wirkt-aehnlich-wie-k-o-tropfen-und-ist-viel-verbreiteter--55985145.html

Mal schauen, ob man NACHHER die Zahlen zum VORHERIGEN Medien-Hype in Passung bringen kann...
Vorher (siehe auch Stern-TV - via RTL-Mediathek):
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/ich-habe-meine-leichtigkeit-verloren-1.1856992

"Ich habe meine Leichtigkeit verloren" - Erlangen - nordbayern.de
www.nordbayern.de/.../ich-habe-meine-leichtigkeit-verloren-1.1856...
vor 1 Tag – Zusammen mit Jennifer Schrems war ein Polizist aus Villingen-Schwenningen im Studio. Er hat Erfahrung mit K.o.-Tropfen-Angriffen, hat schon ...



und siehe da:

Junge Frau mit K.O.-Tropfen betäubt
Badische Zeitung - ‎vor 5 Stunden‎
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (BZ). Einer jungen Frau wurden am Schmotzige Dunschtig in einer Kneipe in der Färber-straße KO-Tropfen ins Getränk gemischt. Der schnellen Reaktion zweier Türsteher verdankt sie vermutlich ihr Leben.
Villingen-Schwenningen: K.o.-Tropfen: Frauen in der Klinik
Schwarzwälder Bote - ‎vor 8 Stunden‎
Mit dieser Videokamera überwacht die Polizei das Geschehen in der Villinger Färberstraße. Foto: Staiger Foto: Schwarzwälder-Bote Villingen-Schwenningen (uwk). Die Videokamera in der Villinger Färberstraße hat sich erneut bewährt, wie die Polizei anhand ...
Notarzt muss einschreiten: KO-Tropfen?
Schwarzwälder Bote - ‎vor 13 Stunden‎
VS-VILLINGEN. Zwei junge Frauen sind am Schmotzigen in der Färberstraße zusammengebrochen. Laut Polizei könnte ihnen jemand KO-Tropfen ins Getränk gemischt haben ... Am Schmotzigen gegen Mitternacht musste in der Färberstraße ein Notarzt einschreiten: ...
Rätselhafter Zusammenbruch: KO-Tropfen in Verdacht
suedkurier.de - ‎vor 14 Stunden‎
Einer jungen Frau wurden am Schmotzige Dunschtig in einer Kneipe in der Färberstraße KO-Tropfen ins Getränk gemischt. Der schnellen Reaktion zweier Türsteher verdankt sie vermutlich ihr Leben. Nachdem die junge Frau am Schmutzigen Dunschtig in einer ...
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Ja, ja Gabriele Wolff: Dein Schatten Gaby ...

Beitrag  Demokritxyz Sa 18 Feb 2012, 00:30

Gabriele Wolff:

Nicht nur RA Scherer hat einen Schatten (Ali),

ich auch. Demo steigt mir in jeden Strang hinterher, weil er der Welt kundtun möchte, daß er mit meinen Beiträgen nicht einverstanden ist. Aber das weiß nicht nur ich schon lange, so daß diese Kundgabe ganz und gar für die Katz ist. Und weil ihm inhaltlich nichts einfällt, postet er so etwas:
Demokritxyz Posting, 17.02.2012, S. 2/II, 19:05 h @Gaby: Muss dir ein 'Hobby-Rechtsanwalt' juristische Praxis erklären ...?

Na, ich ergänze mal aus der Schatztruhe "SO isses!" eines 'Hobby-Rechtsanwalts':

Wenn es nach einer Einstweiligen Verfügung durch Widerspruch zum Hautsacheverfahren kommt, muss der Verfügungsbeklagte einen Prozesskostenvorschuss einzahlen: Es gibt Prozesspar- teien, die bereits daran scheitern. Dann geht das Hauptsachever- fahren auch den Bach runter ...

Ich will aber nicht ausschließen, dass bei den Vermögensver- hältnissen von Jörg Kachelmann diese Zahlung erfolgte, um dann die Hauptverhandlung durch Fehlen der Prozessvollmacht platzen zu lassen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63157
Ich habe Dir schon ein paar Mal erklärt, daß ich nicht ›Gaby‹ heiße und füge, weil Du diesen dezenten Hinweis permanent ignorierst, hinzu, daß ich mit diesem Namen nicht angeredet werden möchte.

Mir muß auch kein Hobby-Rechtsanwalt die juristische Praxis erklären, und nicht nur in Deinem eigenen, sondern ganz besonders im Interesse der Allgemeinheit, wäre es auch von Vorteil, wenn Dein dieszügliches Schatzkästlein, in dem sich nur Spinnweben und possierliche Grillen befinden, geschlossen bliebe.

Wieso sollte es ohne Zahlung des Prozeßkostenvorschusses zur Verhandlung gekommen sein?

Welchen Sinn sollte das von Dir gemutmaßte Verhalten – erst Zahlen, dann ein Urteil in der Sache bewußt torpedieren – haben?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Verfügungskläger hatte offensichtlich ein Interesse daran, daß es zu keinem Urteil in der Sache kommt. Kann ich gut verstehen. Die Nazis haben sich nämlich schon seit längerer Zeit der Umweltthemen bemächtigt:

http://www.boell.de/downloads/braune-oekologen.pdf

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63224
Vielleicht solltest du mal Rat bei erfahrenen Praktikern wie RAe Stefan Scherer oder Oldoldman suchen, weil ich manche Korinthen ungern bis zur letzten Nische aufbohre.

Ich vermute, dass in dem zitierten Beispiel aus meiner Schatztruhe "SO isses...!" hinter den Kulissen der Verfügungsbeklagte seinen RA zum Hauptsachever- fahren beauftragt hat, der den Prozesskostenvorschuss zunächst gezahlt hat, und es so zum Termin in der Hauptsache kam. Später hat dann ggf. der Verfügungs- beklagte eine Kostennote seines Anwalts nicht bezahlt und so hat im Termin der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten nur kurz die Tür geöffnet und gesagt: Er werde zum Termin nicht erscheinen, eine Prozesskostenvorschuss sei nicht bezahlt ... - und ich war so schön vorbereitet, schnief ...

Natürlich hab ich verstanden, dass du es nicht magst, wenn ich dich mit 'Schatten' Gaby mal in die Geheimnisse hinter den Kulissen und in den Kanalsystemen der Jurisprudenz einführe. Aber die Leser mit Kopf auf den weltweiten Zuschauerplatzen wollen zum Wochenende unterhalten werden, oder ...???
Gabriele Wolff:

Kachelmanns Meinung zu den Nazis und Spinnern, die innerhalb der Chemtrail-Gläubigen die Mehrheit stellen, ist faktisch fundiert und daher zweifellos zulässig (der von Storr vertretene Kläger muß dieser Mehrheit ja nicht angehören, er kann ja durchaus ein gutgläubiger Getäuschter sein), während die Chemtrail-Verfechter nicht einen einzigen dürren Beweis für ihre These aufzubieten haben.

Im Gegenteil arbeiten sie nicht selten mit harmlosen Fotos von Flugzeugen, die vor Notlandungen Sprit oder Wasser-Ballast bei Testflügen ablassen, die dann als Beweis für die alltägliche Vergiftung der Atmosphäre mit Barium und Aluminium herhalten müssen. Beweis: Fotos von Kondensstreifen.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63224
Inhaltlich kenne ich den Fall zu wenig, und er interessiert mich auch nicht. Ich halte es aber für riskant und obendrein sachlich falsch, nun ALLE Chemtrail-Anhänger in eine Nazi-Ecke drücken zu wollen. Etwas komplizierter ist es sicherlich. Wobei ich nicht weiß, ob Jörg Kachelmann das getan hat. Aber gerade in seiner Position wäre aus meiner Sicht etwas mehr Zurückhaltung angesagt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Chemtrails
Fehlten jetzt noch knapp drei Stunden, bis Die Drei ???
dir zur Erkenntnis auf die Schulter springen ...?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#62964
Gabriele Wolff:

Liese, seufz,

es hat leider gar keinen Zweck, Demo auf die Realität hinzuweisen.

Er will mir gerne widersprechen, das ist seine Motivation. Auf der Sachebene ist er nicht zu erreichen.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577p60-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#63137
Der Verdrängungsprozess ist sozialisationsbedingt inzwischen so fortgestritten, dass du sachliche Argumente grundsätzlich überhörst und deshalb nicht zur Kenntnis nehmen kannst, aber deine höchst subjektiven Wertungen ohne Textbezug für eine sachliche Auseinandersetzung hältst, oder ...?
Vgl. Demokritxyz Posting, 17.02.2012, S. 3/II, 14:34 h 'Uns Gaby' mit ihrer 'Trickkiste' der "Heuchler"

Nun weiß ich ja, wie DU 'denkst': Den Lesern mit Kopf empfehle ich, die TV-Erklärungen von Christian Wulff und Angela Merkel sowie die Pressemitteilung der Koryphäen der hannoverschen Staatsanwälte im Wortlaut sauber zu analysieren und mit der zeitlichen Abfolge der gestriegen Berichte der 'Leitmedien' in Zusammenhang setzen, dann wird das Supervising deutlich: Die haben alle Telefone, und mehr Gülle war nicht zu tolerieren, oder ...?

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?&article_id=103287&navigation_id=22924&_psmand=165
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577p40-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#63063

17.02.2012, S. 3/II, 15:11 h @patagon: Du verstehst schon den Begriff "Gleichschaltung der Presse" nicht ...

Eine "Gleichschaltung der Presse" hat (zumindest nach historischem Vorbild in Deutschland) nichts damit zu tun, dass alle Medien u.U. das Gleiche berichten, sondern dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass die Medien im Interesse der Macht (Regierung) zu berichten haben (Propaganda):
Genau das ist aber in der Causa Wulff nicht der Fall. Und sogar die Opposition kann im Frühstatium mit dem Argument: Petitessen, aber es dürfe nichts neues hinzukommen.

Das hab ich natürlich sofort schauspieldemokratisch entschlüsselt: Die Opposition weiß, dass der Gülletanker noch randvoll ist.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577p40-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#63088

17.02.2012, S. 3/II, 16:23 h @patagon: Passender Film zu Causa Wulff gewünscht ...?

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/wulff967.html

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577p40-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#63108

17.02.2012, S. 3/II, 17:43 h Ja, Gaby: "Das Denken eingestellt" ...?

Dass deine hannoverschen (Ex-)Kollegen den Antrag beim Bundestag auf Aufhebung der Immunität gestellt haben, ist aber inzwischen bei dir angekommen, oder ...?

Auch dass da ein ganz frischer Leiter der Korruptionsabteilung bei der Staats- anwaltschaft Hannover verantwortlich zeichnet? Den Namen hast du schon rausgesucht ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577p40-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#63131
Schön aber, dass dir Groupies applaudieren:
liese:
...
Isch ja gleich, es ging dich ja nur darum, um Gabriele zu widersprechen.

So jetzt stell ich aber das denken ein für heute; staubwischen und socken zusammenlegen ist angesagt.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t577p60-bupras-wulff-wahrheiten-halbwahrheiten-lugen-und-audios-teil-2#63154
Demokritxyz
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Beitrag  Gast Sa 18 Feb 2012, 03:02

Das ist der schlichte Sachverhalt:

Im heutigen Verhandlungstermin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten.

Landgericht Berlin, Az. 22 O 376/11

- Beschluss vom 27. Oktober 2011
- Versäumnisurteil vom 17. Februar 2012

Für Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer (9015-2504 /-2290)

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120217.1500.366293.html

Ergänzend:

Mit einem blauen Plakat kamen sie: „Herr Kachelmann, wir lassen uns von Ihnen nicht verleumden!“ Etwa 50 Aktivisten der Initiative „Sauberer Himmel“ standen vor dem Gericht, einige trugen Mundschutz. Für sie sind Kondensstreifen ganz gefährliche Dinger: Giftwolken, sogenannte Chemtrails. Aus Sicht der Verschwörungs-Freaks heimlich versprüht, um das Klima zu manipulieren.
Jörg Kachelmann, Wetter-Vorhersager auf YouTube, ließ sich im Oktober 2011 in einer E-Mail über die Giftwolken-Truppe aus. Man habe es mit „Neonazis oder Verrückten“ zu tun. Kondensstreifen-Leute empörten sich: „Das ist nicht von Meinungsfreiheit gedeckt.“

Erst flatterte Kachelmann eine einstweilige Verfügung ins Haus. Die Äußerung wurde untersagt. Er legte Widerspruch ein. Denn mit „verrückt“ habe er nur salopp „absurd“ oder „lachhaft“ gemeint, keinesfalls aber eine Person. Der Anwalt der Bürgerinitiative: „Das war keine ehrliche Klarstellung.“

Zum Prozess schickte Kachelmann einen seiner Anwälte. Aber ein peinlicher Formfehler: Der Jurist konnte keine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Gegenseite: „Wir beantragen ein Versäumnisurteil!“ So entschied der Richter. Die Äußerung bleibt vorerst untersagt. KE.
http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/wettermann-vor-gericht-kachelmann-verliert,7169126,11657308.html

Eine umstrittene Äußerung von Wettermoderator Jörg Kachelmann über Anhänger einer Theorie über sogenannte Giftwolken bleibt bis auf weiteres untersagt. In einem sogenannten Versäumnisurteil, das aus rein formalen Gründen erging, hat eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin am Freitag die von der Bürgerinitiative 'Sauberer Himmel' erwirkte Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestätigt.

Berlin (dapd). Eine endgültige Entscheidung in der Sache sei aber noch offen, betonte der Richter.
[...]
In der mündlichen Verhandlung am Freitag ging es zunächst auch um die Frage, ob die Äußerung Kachelmanns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob sie Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Kläger, ein Anhänger der Chemtrails-Bewegung, fühlte sich nach Angaben seines Anwalts persönlich beleidigt. Kachelmann könne 'nicht alle, die für das Thema einstehen, mit der Nazikeule erschlagen', argumentierte der Klägeranwalt. Die Bürgerinitiative 'Sauberer Himmel' geht davon aus, dass Kondensstreifen am Himmel Giftwolken sind, die künstlich erzeugt und zur Klimaveränderung beitragen.

In mehreren Internet-Videos hatte Kachelmann diese Ansichten später als von 'gelangweilten Verschwörungstheoretikern' erfunden bezeichnet. Diese wollten Menschen Angst machen. Kachelmanns Anwalt hatte im Prozess versichert, sein Mandant habe den Kläger 'nicht persönlich angesprochen' und habe auch kein Interesse daran, Personen zu beleidigen. Er warf der Bürgerinitiative vor, Kachelmanns 'Prominenz auszunutzen, um Aufsehen zu erregen'.

Nach Ansicht des Richters war es eine 'relativ pauschale' Äußerung, die Kachelmann in der E-Mail abgab. Er sei aber auch nicht überrascht, dass sich der Kläger angesprochen fühle, sagte er weiter.

Das am Freitag erlassene Versäumnisurteil erging auf Antrag des Klägers. Sein Anwalt hatte kritisiert, dass Kachelmann es 'versäumt hat', seinen Anwälten zum Prozess eine Vollmacht auszustellen, um sich vertreten zu lassen. Nach Angaben seines Anwalts hält sich Kachelmann derzeit in Kanada auf. Die entscheidende Frage, ob mit dem Nazivergleich Persönlichkeitsrechte des Klägers tatsächlich verletzt wurden, muss das Gericht nach erneuter Verhandlung entscheiden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
dapd
http://www.ad-hoc-news.de/gericht-untersagt-kachelmann-weiter-umstrittene-aeusserung--/de/News/22811643

Es gab mithin einen mündlichen Termin, in dem für beide Seiten Anwälte auftraten; weil der Anwalt des Beklagten (Kachelmann) seine Bevollmächtigung nicht schriftlich nachweisen konnte, wonach der Klägeranwalt Storr ausdrücklich gefragt hatte, galt der Beklagte formal als nicht anwesend und der Kläger beantragte ein (schnell wieder aufhebbares) Versäumnisurteil.

Zu diesem klaren Sachverhalt mutmaßt Demo herum:

Am 17.2.2012 so:

Na, ich ergänze mal aus der Schatztruhe "SO isses!" eines 'Hobby-Rechtsanwalts':

Wenn es nach einer Einstweiligen Verfügung durch Widerspruch zum Hautsacheverfahren kommt, muss der Verfügungsbeklagte einen Prozesskostenvorschuss einzahlen: Es gibt Prozessparteien, die bereits daran scheitern. Dann geht das Hauptsacheverfahren auch den Bach runter ...

Ich will aber nicht ausschließen, dass bei den Vermögensverhältnissen von Jörg Kachelmann diese Zahlung erfolgte, um dann die Hauptverhandlung durch Fehlen der Prozessvollmacht platzen zu lassen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63157

Da er nicht zu begründen vermag, warum Kachelmann, der Interesse daran hat, sich seine Meinung nicht verbieten zu lassen und der daher die gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung aufheben lassen will, den Termin bewußt zum Platzen gebracht haben soll, folgt am 18.2.2012 eine Vermutung, die sich auf ein eigenes Erlebnis mit der Justiz bezieht:

Ich vermute, dass in dem zitierten Beispiel aus meiner Schatztruhe "SO isses...!" hinter den Kulissen der Verfügungsbeklagte seinen RA zum Hauptsachever- fahren beauftragt hat, der den Prozesskostenvorschuss zunächst gezahlt hat, und es so zum Termin in der Hauptsache kam. Später hat dann ggf. der Verfügungs- beklagte eine Kostennote seines Anwalts nicht bezahlt und so hat im Termin der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten nur kurz die Tür geöffnet und gesagt: Er werde zum Termin nicht erscheinen, eine Prozesskostenvorschuss sei nicht bezahlt ... - und ich war so schön vorbereitet, schnief ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63327

Was dieser private Fall mit dem gestrigen Termin in Berlin zu tun haben soll, bleibt allerdings gänzlich verborgen. Soll mit diesem privaten Erlebnis der neben der Sache liegende Kommentar vom Vortag entschuldigt werden?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Andy

Beitrag  patagon Sa 18 Feb 2012, 03:20

"Übrigens: Hessen zieht als erstes Bundesland vor bzgl. 2011"

Damit wird doch seit Jahren im Wahlkampf geworben:
HESSEN VORN.
Ich weß nur nicht mehr von welcher Partei.
Ist aber wahrscheinlich sowieso alles Jacke wie Hose.
patagon
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Sensibilisierung

Beitrag  Gast Sa 18 Feb 2012, 04:20

@GW - Ein Hauch von Woodstock...
Andy Friend Heute um 05:02

und damit eine RiesenSchlamm-Baustelle für Psycho-Traumatologen.... Wer sich erinnern kann, ist nicht dabei gewesen...

Das Risiko vergewaltigt zu werden, steigt zwar nicht, aber das Risiko einen Filmriss und z.B. fehlenden Slip erklären zu müssen...

Bin ohnehin seit langem dafür, auch die Abtreibungszahlen wie die Geburten auch vom StatBuAmt monatlich meldne zu lassen...

"Wodka wirkt ähnlich wie K.O.-Tropfen und ist viel verbreiteter

Fasnachtszeit: Steigt da das Risiko für Mädchen und Frauen, Opfer von „K.O.-Tropfen“ – und möglicherweise vergewaltigt – zu werden?

Fasnachtszeit: Steigt da das Risiko für Mädchen und Frauen, Opfer von "K.O.-Tropfen" – und möglicherweise vergewaltigt – zu werden? Die Fachleute in Freiburg registrieren zwar immer mehr Verdachtfälle, weil sich zunehmend Mädchen und Frauen nach "Blackouts" bei ihnen melden. Allerdings stellt sich meist heraus, dass zu viel Alkohol schuld an dem beunruhigenden "Filmriss" war.

Allein in den vergangenen Wochen haben sich fünf junge Frauen an die Anlaufstelle "Frauenhorizonte" gewandt: aufgewühlt, weil sie sich nicht mehr an den Heimweg von der Party oder Disco erinnerten und die Strumpfhose oder der Slip fehlte. Bei allen waren die zwölf Stunden, in denen sich Gammahydroxybuttersäure (GHB) oder der ähnlich wirkende Graffity-Reiniger GBL in Blut und Urin nachweisen lassen, noch nicht um – es fand sich nichts. Alkohol allerdings hatten alle getrunken, und zwar viel. Ein Trend in Discos sei derzeit, ganze Wodkaflaschen anzubieten, sagt Claudia Winker von "Frauenhorizonte", besonders fatal wirke sich die Kombination mit "Red-Bull"-Getränken aus. Dass Alkohol dieselben Folgen wie "K.O.-Tropfen" haben kann, wollen die meisten nicht hören, ist die Erfahrung von Claudia Winker. Erst recht nicht Discos oder Fasnachtsvereine, wo Alkohol meist unhinterfragt dazu gehöre. Auch bei der Polizei steht fest: Alkohol ist das Hauptthema, "K-O.-Tropfen" sind deutlich seltener Ursache von vorübergehendem Bewusstseinsverlust, sagt Pressesprecher Karl-Heinz Schmid. Konkrete Zahlen aber gibt’s nicht. ,,, In ein bis zwei Fällen stelle sich heraus, dass "K.O.-Tropfen" im Spiel waren. ...[...]"

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/wodka-wirkt-aehnlich-wie-k-o-tropfen-und-ist-viel-verbreiteter--55985145.html
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63288

[Sorry, ich habe nach Gefühl gefettet...]

Ich befürchte nur, daß dieser mäßigend-vernünftige Artikel sehr viel weniger Anklang finden wird als die mediale Verbreitung der Befürchtung, diese K.O-Tropfen würden gezielt gegen Frauen zum Zwecke sexueller Übergriffe eingesetzt.

In Villingen-Schwenningen ist man hinsichtlich dieser K.O.-Tropfen besonders sensibilisiert – aber in den zwei realen Vorläufer-Fällen ging es keineswegs um Sexualdelikte oder nur um Frauen als Opfer:

Fall 1 (lokal in V-S publiziert)

Ereignet hatte sich der Anschlag am 17. Juni 2011. Schrems war mit Freunden auf dem Berg unterwegs. Es ging eng zu damals, Sitzplätze konnte die Gruppe nicht ergattern. Daher feierten die 28-Jährige und ihre Freunde im Stehen, stellten die Bierkrüge auf einer Mauer ab - und ließen sie daher zeitweise unbeobachtet.

Jennifer Schrems trank nur wenig. Dennoch wurde ihr bald schwummrig. "Man merkt nur, irgendetwas stimmt nicht mit mir", erinnert sie sich im Fernseh-Interview. Ihre Freundin, die sie ins Studio begleitet hat, ergänzt: "Sie konnte nicht mehr stehen. Irgendwann hat sie halluziniert. Sie dachte, wir seien irgendwo im Wald." Die Freundin machte sich große Sorgen. "Denn ich kenne Jennifer schon sehr lange. Und sie verliert nie die Kontrolle."

Die Gruppe beschloss, sich auf den Heimweg zu machen. Doch dabei brach Schrems in der S-Bahn zusammen und wurde ohnmächtig. Wieder bei Bewusstsein, ging sie ins Fürther Klinikum. Dort wurden Opiate in ihrem Blut festgestellt - in einer hohen Dosis. Die Ärzte sprachen hinterher sogar davon, dass die Sache für die 28-Jährige tödlich ausgehen hätte können.
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/ich-habe-meine-leichtigkeit-verloren-1.1856992

Fall 2 (zwei reale Attacken in V-S)

Für bundesweite Aufmerksamkeit hat der Tod des Daniel B. im November vorigen Jahres in Villingen gesorgt. Er war von einem Mann mit K.O.-Tropfen betäubt und ausgeraubt worden. Jüngst berichtete Stern-TV auf RTL über den kaltblütigen Täter aus VS und zeigte einen Film über Edgar Dreher, der dem selben Täter in der Villinger Fußgängerzone begegnet war. Heinrich Kienzler von der Kriminalpolizei Villingen-Schwenningen äußerte sich bei RTL: "In meiner Dienstzeit habe ich es nicht erlebt, dass jemand in dieser grausamen Brutalität mit anderen Leuten umgeht."
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-ko-tropfen:-frauen-in-der-klinik.084c2346-43df-4792-8234-a1ca6294979d.html

Im Hinblick auf diese beiden Fälle kam es aktuell in Villingen-Schwenningen zu einem entsprechenden Verdacht. Ob es bloß die Folge von Alkohol war oder tatsächlich eine heimliche Drogenbeimischung, wird die Analyse erst noch zeigen müssen. Eins steht jedenfalls fest: auch in diesem Fall ging es nicht um K.O.-Tropfen Beimengung zum Zweck eines sexuellen Übergriffs.

Überdies gibt es den Verdacht, dass zwei Frauen K.o-Tropfen eingeflößt worden sein sollen. Zwei Fälle – sonst bilanziert die Polizei eine bislang "friedliche Fasnet".
Der Notarzt habe die Polizei auf den Fall aufmerksam gemacht, der sich um Mitternacht ereignet hat, erklärt Polizeisprecher Günter Hones auf Anfrage. Zwei junge Frauen seien in zwei verschiedenen Gaststätten zusammengebrochen und hätten durch den hinzu gerufenen Notarzt betreut werden müssen

"Bei den Frauen bestand der Verdacht der Beibringung von K.O.-Tropfen, weshalb polizeiliche Maßnahmen eingeleitet wurden", erklärt Hones. Aufgrund einer auffälligen Kostümierung habe die Polizei wenig später einen Mann ermittelt können, der sich zum fraglichen Zeitpunkt im Umfeld der einen Frau bewegt hatte.

Tatrelevante Beweismittel hätten bei dem Verdächtigen jedoch nicht aufgefunden werden können. Die beiden Frauen mussten im Klinikum stationär aufgenommen werden. "Untersuchungen, die den Verdacht bestätigen könnten, wurden durchgeführt. Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Die Ermittlungen dauern an", teilt Hones weiter und betont: "Die Polizei empfiehlt nochmals, Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen oder sich von Unbekannten einladen zu lassen."
[...]
Die Polizei ist sensibilisiert und wird in den nächsten Fasnettagen streng auf dieses Thema achten, kann aber freilich keine Kon¬trollen ohne Anlass vornehmen, erklärt Polizeisprecher Hones.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-ko-tropfen:-frauen-in-der-klinik.084c2346-43df-4792-8234-a1ca6294979d.html


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty @Gabriele Wolff: Zwar ungern, aber jetzt "Klarstellung" für 'Vollpfosten' ...

Beitrag  Demokritxyz Sa 18 Feb 2012, 08:18

Gabriele Wolff:

Klarstellung
...
Zu diesem klaren Sachverhalt mutmaßt Demo herum:
...
Da er nicht zu begründen vermag, warum Kachelmann, der Interesse daran hat, sich seine Meinung nicht verbieten zu lassen und der daher die gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung aufheben lassen will, den Termin bewußt zum Platzen gebracht haben soll, folgt am 18.2.2012 eine Vermutung, die sich auf ein eigenes Erlebnis mit der Justiz bezieht:
...
Was dieser private Fall mit dem gestrigen Termin in Berlin zu tun haben soll, bleibt allerdings gänzlich verborgen. Soll mit diesem privaten Erlebnis der neben der Sache liegende Kommentar vom Vortag entschuldigt werden?

Rechter Mausklick:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63352
Gaby, hast du schön zusammengestellt: Viel Text der sinnlosen Interpretationen. Bei mittlerer Intelligenz sollte mein Urtext verstanden werden - trotz meiner höflichen Zurückhaltung in 'hobby-kollegialer Hochachtung'.
Vgl. Demokritxyz Posting, 17.02.2012, S. 2/II, 16:52 h @Gabriele Wolff: So aus der Schatztruhe eines ‚Hobby-Rechtsanwalts’ ...
Anm.: ‚Hobby-kollegiale Hochachtung’ in der Praxis mit ‚Knallschoten der Jurisprudenz’

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63118
Rechtsanwälte, die ich bevollmächtige, beginnen ihre Schriftsätze meist in etwa: "... legitimiere ich mich mit anliegender Prozessvollmacht und teile Ihnen mit, ..."

Ich vermute mal, dass die Prozessvollmacht dann eine der ersten Seiten ihrer Akte ist.

Dass nun Jörg Kachelmann einen Rechtsanwalt beauf- tragt, der zum Prozesstermin geht, um sich aus verfahrenstechnischen Gründen ein Versäumnis- urteil einzuhandeln und deshalb die Prozessvollmacht aus der Akte nimmt ... - nun gut: jeder hat seinen eigenen Humor, oder manche Rechtsanwälte bekommen möglicherweise ihre Robe schon per Sozialhilfe oder aus dem Leihhaus, sodass sie wirtschaftlich gezwungen sind, die Prozesskosten aus ihrer Trickkiste zu boosten ...
Demokritxyz
Demokritxyz

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Demo, langsam reißt mein Geduldsfaden,

Beitrag  Gast Sa 18 Feb 2012, 11:18

was Deine Fabulierkünste angeht. Dein Rechtfertigungsbedürfnis für eigene Blöd-Postings in allen Ehren: aber Du verschlimmbesserst Deine Bemühungen, Deinen mißlungenen Kommentar vom 17.2.2012 zu retten, von Mal zu Mal...

Ersichtlich war nicht der Anwalt tätig, dessen Vollmacht bei den Akten war, sondern ein anderer Anwalt aus der Kanzlei, dessen Untervollmacht nicht schriftlich vorlag. Und irgendeine Absicht lag dem Mißgeschick ganz bestimmt nicht zugrunde. Ein blöder formaler Fehler, wie er nun mal vorkommt. Wie Du Deine Schlicht-Erfahrungen mit einer Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei, die dahindarbt, auf eine Edel-Kanzlei wie HÖCKER übertragen möchtest, sprengt jegliches Vorstellungsvermögen.

Man faßt sich an den Kopf: da soll der beim Gericht vorliegenden Akte eine Vollmacht entrissen worden sein? Im Verhandlungstermin? Da stürzt der Anwalt also zum Tresen und rupft Originale aus der Akte? Und zwar der bevollmächtigte Anwalt selbst? Und warum bloß? Damit es dem Gegner gelingt, ein Versäumnisurteil zu erwirken? Was hätte denn Kachelmann davon, daß es nun wieder etwas dauert, bis in der Sache entschieden wird?

Vergiß nicht, daß der Gegner nach der Vollmacht des im Termin auftretenden Anwalts gefragt hat. Der wollte eine Entscheidung in der Sache verzögern.

Herr, schmeiß Hirn vom Himmel. Und verteile es gerecht.

Sehr leicht vorstelbar ist lediglich Dein Bedürfnis, Deine Scharte auszuwetzen. Es ist Dein Problem, daß das nicht möglich ist.

Aber wir wollen nun mal von diesem sinnlosen Geplänkel Abstand nehmen und zur Sache kommen. Zu der untrennbar Alice Schwarzer gehört.


Moritz von Uslar besucht A.S. im Turm und läßt sich gnadenlos vorführen:

Hinter der Kürzung, so hört man, liegen eventuell noch ganz andere Gründe: SPD und Grüne hatten mit »wachsendem Unbehagen« die »gutsherrliche Art der Alice Schwarzer« registriert. Besonders den Grünen sei es gelungen, das Gerücht zu streuen, der FrauenMediaTurm sei der Öffentlichkeit nur an einem Wochentag, also praktisch gar nicht zugänglich: Statt eines Archivs seien im Kölner Bayenturm die Emma-Redaktion und Alice Schwarzers Himmelbett untergebracht. Interessant.
http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm

Da stimmt schon die Wiedergabe des angeblichen Gerüchts nicht: nicht statt eines Archivs sitzt dort die EMMA-Redaktion, das hat niemand behauptet, sondern es ist ein Fakt, daß neben dem Archiv dort auch die EMMA-Redaktion sitzt, obwohl der ursprüngliche Erbbauvertrag eine kommerzielle Nutzung ausschloß.

Es ist auch kein Gerücht, daß das Archiv nur am Donnerstag geöffnet hat (nach wochenlanger Voranmeldung teilweise), das hat Schwarzer öffentlich quasi eingeräumt und dies mit der Kürzung der Förderung begründet. (Tatsächlich war das auch 2004 schon so der Fall.)

Die Feministin reagierte gestern auch auf den Vorwurf, der FMT habe seine Öffnungszeiten auf nur einen Tag reduziert. Dazu Schwarzer: „Dieser eine Tag in der Woche aber war nur eine vorübergehende Einschränkung, bedingt durch die Kürzung der Förderung. Danach musste die Dokumentarin, eine von drei Mitarbeiterinnen, entlassen werden. Diese wieder aufgehobene Einschränkung der Vor-Ort-Nutzung ist also eine Folge der Kürzung, nicht ihre Ursache.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/alice-schwarzer-attackiert-ministerin-steffens-1.2696077

Soso. Die Kürzung um 70.000,- seit 2011 und um 140.000, seit 2012 ist dauerhaft, aber die Reduzierung der Öffnungszeiten nur vorübergehend, ohne daß deren Zeitraum bezeichnet wird.

Allenfalls das Himmelbett ist ein Gerücht, als dessen dementierende Verbreiterin ich allerdings nur Schwarzer selbst ausfindig machen kann:

Nein, ihr Himmelbett habe sie in diesem Turm nicht aufgeschlagen, beteuerte gestern Alice Schwarzer. Der ironische Ton verrät nicht nur den Medienprofi in der engagierten Frauenrechtlerin.
http://www.politikexpress.de/rheinische-post-koelner-frauenstreit-563889.html

von Uslar:

Stimmt die Geschichte, dass dieses wunderbare Archiv nur an einem Wochentag geöffnet hat? Leicht genervte, geduldig Auskunft gebende Mitarbeiterin: Das Archiv habe montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. 5 Euro Schutzgebühr. »Am Tag vorher anmelden.« 2011 seien im FrauenMediaTurm etwa 250 Besucher akkreditiert gewesen, telefonische Rechercheanfragen nicht miterfasst.
http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm

Wenn die Mitarbeiterin das so sagt, muß es ja stimmen. Berichte von Betroffenen, die wochen- bis monatelang auf einen Einlaß warten mußten, sind sicherlich freie Erfindung. Schließlich ist er selbst ja ganz flott hereingekommen, in der nicht unberechtigten Hoffnung, daß er zugunsten von Schwarzer PR mache. Und die 250 Besucher im Jahr 2011 glauben wir auch erst einmal. Obwohl: mit den Zahlen ist das bei Schwarzer immer so eine Sache:

von Uslar:

Die vier Stockwerke sind je 50 Quadratmeter groß. Die vier Redakteurinnen der Emma, die in beigefarbenen Arbeitsnischen sitzen, begrüßen einen mit dem ziemlich lustigen Ausruf: »Besuch ist da! Jetzt nichts Schlechtes über Männer sagen!«
http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm

So, vier Redakteurinnen kann sich die EMMA noch leisten: und wo nimmt Margitta Hösel Platz, die fulltime-Büroleiterin von A.S., nebenbei Layout-Beraterin von EMMA und zusätzlich auch noch halbtags im Büro der Stiftung, die sie für eine Halbtagstätigkeit bezahlt, werkelnd? Und was ist mit dem Büro von Alice Schwarzer, in welcher Etage liegt es? Und warum wird dafür keine Miete an die Stiftung bezahlt, obwohl Schwarzer dort sicherlich zu 90% als EMMA-Direktrice arbeitet? Und was hat es mit den 50 qm pro Etage auf sich?

Die Architektin Dörte Gatermann selbst kommt auf ganz andere Maße:

FrauenMediaTurm Köln

Completion: 1994
Owner: Stiftung FrauenMediaTurm, Stadt Köln, Amt für Denkmalpflege u. Hochbauamt
User: FrauenMediaTurm, Das Archiv und Dokumentationszentrum
Area: 543 m²
Volume: 5700 m³
Honors: <Deutscher Architekturpreis 1995> Recognition
<Vorbildliche Bauten NRW 1994> Award
<Kölner Architekturpreis 1995> Recognition

http://www.gatermannschossig.de/pages/en/projects/education/206.htm?show_pic=3&flash=FALSE

Die Differenz zwischen 200 qm und 534 qm kann sich doch nicht allein durch den Abzug von Flur, Aufzug und dem Burggraben-Eingang ergeben? Da fehlen doch sicherlich die Galerien und Schießscharten, in denen die EMMA-Arbeitsplätze liegen.

von Uslar:

Besichtigung des Archivs mit Schwarzers wissenschaftlicher Mitarbeiterin: ein überschaubar großer Raum, hohe Wände. Eine Metalltreppe führt in eine Galerie. 15.000 Bücher sehen gar nicht mal nach so viel aus
http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm

Wenn es denn überhaupt 15.000 Bücher sind. Nachgezählt hat die niemand...

von Uslar:

Und Simone de Beauvoir lächelt vom Bild herab. Alice Schwarzer muss nun ein Dossier über Studentinnen für die neue Emma redigieren. Es steht ein Turm im Schneegestöber von Köln.
http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm/seite-2

Und Schwarzer redigiert im Stiftungsbüro, dessen Größe der Autor leider auch nicht beschreibt. Denn diese weitere Zahl von A.S. mag man ja schon wieder nicht glauben angesichts der vielen falschen Zahlen, die sie schon in Umlauf gebracht hat:

Dass sie im Kölner Turm "Emma"-Redaktion, Archiv und Büro unter einem Dach vereint, wirft zumindest Fragen auf. Ihr Büro sei nur sechs Quadratmeter klein, betont Schwarzer.
http://www.welt.de/regionales/koeln/article13844626/Schwarzers-FrauenMediaTurm-muss-sparen.html

So hundehüttenmäßigwinzig sieht es gar nicht aus:

http://www.picturepress.de/webgate/preview.php?WGSESSID=01b0efaa4901533b4c78984fdd892da0&UURL=bd42074016f2cac40e56adb874a7a63a&IMGID=02000050501977

(Im STERN ist vermerkt, daß das Foto in Schwarzers Büro im Bayenturm aufgenommen wurde, n icht in der EMMA-Redaktion.)

Aber einen schönen Satz hat von Uslar dann doch noch in einen ansonsten oberflächlich-überflüssigen Artikel hineingeschrieben [Hervorhebung von mir]:

Moment, Frau Schwarzer, in Zeiten der von ihr selbst deklarierten Gefährdung ihres Lebenswerks muss die Frage doch lauten: Wie stehen Sie zu dem Gerücht, dass Sie sich mit Männern einfach besser verstehen als mit Frauen?

Schwarzer schweigt jetzt einen Moment: mindestens zehn Sekunden. Lächelnd. Ganz offensichtlich findet hier ein schöner Moment der Reflexion statt. »Darüber habe ich in letzter Zeit auch viel nachgedacht.« Sie sei bei den Großeltern aufgewachsen. Aus der atypischen Kindheit sei sie gleich in die Kameradschaft mit Frauen und Männern und von da aus in die Frauenbewegung gerutscht: »Es hat einige Jahre gebraucht, bis ich die komplizierten Strukturen unter Frauen verstanden habe. Zugegeben: Das kam gefährlich spät.« Und die Queen Mother des deutschen Feminismus, deren Absetzung praktisch jedes helle Mädchen von Charlotte Roche bis Marina Weisband von den Piraten fordert, stets unter dem lässig mitgelieferten Hinweis ihrer großen Verdienste, sie spricht: »Ich bin keine Übermutter. Ich bin vielleicht ein älter werdendes Mädchen.« Dann lacht sie ihr lautes Alice-Schwarzer-Lachen.
http://www.zeit.de/2012/08/Frauen-Media-Turm/seite-2

Offenbar kann man als Mann, wenn man über Schwarzer schreibt, nur einknicken und maximal eine kleine subversive Spitze einbauen.

Frauen haben weniger Probleme, eine peinliche egozentrierte Geschlechtsgenossin zu kritisieren, die der größte Feind der Frauen ist. Daß Männer mit ihr paktieren, liegt eigentlich nahe.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Ups zum Rosenmontag!

Beitrag  Andy Friend So 19 Feb 2012, 11:33

WV: 24.02.2012(gender-politischer Ascherfreita)g
Für die Polizisten war die Sachlage damals auf den ersten Blick klar. Sie nahmen den Angeklagten fest. Seit 2. Dezember 2010 saß er in Passau rund elf Monate in Untersuchungshaft - bis zum 11. Oktober 2011. Da hob das Landgericht Passau den Haftbefehl auf Antrag des Verteidigers Bruno Fuhs auf. Die Begründung: kein hinreichender Tatverdacht. Seitdem ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß.
Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Haftaufhebung wurde noch vor einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht von der Staatsanwaltschaft selbst zurückgezogen.
Die Belastungszeugin ist der Justiz bekannt. Sie hatte bereits früher schon einmal behauptet, von vier Männern in Pocking vergewaltigt worden zu sein. Dies stellte sich damals als Lüge heraus. Sie musste sich wegen falscher Verdächtigung verantworten.
Auch im aktuellen Fall
wurde die Glaubwürdigkeit der Zeugin durch einen Sachverständigen geprüft. Der Experte kam in einem ersten Gutachten zu dem vorläufigen Schluss, dass die Aussagen der Frau nicht erlebnisfundiert seien.
Sollte die Staatsanwaltschaft am kommenden Freitag keine neuen Beweisanträge vorbringen, dann könnten die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers gehalten werden. Zu welchem Urteil das Gericht schließlich kommen wird, bleibt in diesem komplizierten Prozess nach wie vor völlig offen. http://www.am-sonntag.de/aktuelles/artikel.php?cid=29-35300886&RessLang=LOKALES&BNR=0&title=Pockinger%20%2830%29%20soll%20Nachbarin%20%2819%29%20zu%20Vaginal-%20und%20Oralverkehr%20gezwungen%20haben%20-%20Vergewaltigung%20oder%20dreiste%20L%C3%BCge
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Beitrag  Andy Friend So 19 Feb 2012, 20:13

unterstrich der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Erkenntnis der Strafkammer, „dass wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind.“ Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer zwar ebenfalls einen Freispruch gefordert, allerdings aus einem anderen Grund: „Weil wir dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen können.“

Die Positionen von Verteidigung und Ermittlern hätten von Anfang an nicht gegensätzlicher sein können. Der 41-jährige bisher völlig unbescholtene Angeklagte, der stets mit Nachdruck bestritten hatte, im Juni vergangenen Jahres eine 36-jährige Frau in einem Taxi vergewaltigt zu haben, war drei Monate nach der Tat auf Grund eines anonymen Hinweises festgenommen worden. Ein Phantombild, das dem Spanier zwar ähnelte, allerdings markante Merkmale (Zahnlücke, Haarbüschel) aufwies, die dem Angeklagten fehlten, hatten zu dem Hinweis geführt. „Die Ähnlichkeiten reichen nicht für einen ernst zu nehmenden Tatverdacht. So sehen hunderte andere Männer auch aus“, hieß es dazu in der Urteilsbegründung. Nicht zuletzt sei Anfang Februar in Wuppertal ein ausländischer Taxifahrer wegen Vergewaltigung festgenommen worden, „der könnte ihr Bruder sein“, meinte das Gericht nach einem Lichtbildvergleich.

Man habe sich einen Angeklagten „gebacken“, verurteilte Verteidiger Albert Klütsch die „besessenen Scheuklappen-Ermittlungen der Polizei“.

http://www.ksta.de/html/artikel/1014141597945.shtml
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Déjà vu!?!? Germania capta ;-)

Beitrag  Andy Friend So 19 Feb 2012, 21:42

Manchmal fühlt man etwas, bevor man es (wieder) weiß: Manchmal dauert es ja - ich gebe es zu - bis man sich erinnert, wo man etwas schon mal gesehen hat..

;-)

Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Coin_germania_capta_bonn_rlm

Ja! Ja! Manche WILL halt besiegt (und gedemütigt) werden ;-)) - alizipiert "im Internen" bzw. beim Traumatologen im Therapiebuch verborgene Träume und Traumata und stellt ihr VOR-BILD schonmal nach ;-))), äh sitzt (ohne Speer) das Vor-BILD nach - oder so.

Auf die Ar...backen bzw "Stellungswechsel": auf die Knie !!! ;-)


Hahahahahahah!

Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Domitian-germaniaZur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Domitien%20denier%20germanie


Manchmal kann sie einem schon Leid (an)tun, wie sie da so sitzt ... - am Ende!Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 00757q00
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Beitrag  Gast So 19 Feb 2012, 22:08

*

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty och GB

Beitrag  Gast So 19 Feb 2012, 22:11

Nanana - Du willst doch hier Herrn Scherer nicht beleidigen wollen

DU hast doch selbst erzählt...man spricht NUR über die GaGaisten..... Twisted Evil auch wieder nicht recht?

Sorry, Gänseblümchen...aber DU warst zu langsam...... geek

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Taxifahrer

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 02:14

Upsups zum Rosenmontag!
Andy Friend Heute um 08:13

unterstrich der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Erkenntnis der Strafkammer, „dass wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind.“ Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer zwar ebenfalls einen Freispruch gefordert, allerdings aus einem anderen Grund: „Weil wir dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen können.“
[...]

http://www.ksta.de/html/artikel/1014141597945.shtml
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63696

Da hast Du aber das Wichtigste vergessen: es ging nicht nur um eine falsche Identifizierung durch das angebliche Opfer, sondern auch darum, ob eine Tat überhaupt stattgefunden hat. Die Frau war psychisch »angeschlagen« und hat sogar den Psychiater, der ihre ersichtlich zweifelhafte Glaubwürdigkeit begutachten sollte, über Psychiatrieaufenthalte und Drogenprobleme belogen:

Zum damaligen Zeitpunkt sei die Polizei gleich mehreren ungeklärten Fällen von sexuellen Übergriffen durch Taxifahrer erfolglos nachgegangen und habe „offensichtlich unter dem Erfolgsdruck einen Unschuldigen hinter Gitter gebracht“.

Einziges Beweismittel der Anklage war die Zeugenaussage des Opfers, das auch noch im Zeugenstand den Angeklagten als Täter identifiziert hatte. Noch während des Prozesses gab es nicht den geringsten Zweifel an der Person des Opfers, dessen Aussage von einem Psychiater als „schlüssig und glaubwürdig“ bezeichnet worden war. Doch dann stellte sich am Ende heraus, dass die offensichtlich psychisch bereits seit Jahren stark angeschlagene Frau unter Drogenproblemen litt und bereits 1999 wegen eines Verwahrlosungssymptoms in einer geschlossenen Anstalt untergebracht war. Kein Wort davon zum Gutachter: „Sie hat gegenüber einem erfahrenen Psychiater gelogen. Wie sollen wir ihr dann Glauben schenken?“ fragte sich der Richter im Urteil und ließ bewusst die Frage im Raum stehen, „ob die Frau überhaupt vergewaltigt worden ist?“

Dafür, dass Manuel R., der hauptberuflich als Objektschutzleiter bei einer Sicherheitsfirma tätig war, 123 Tage unschuldig in U-Haft gesessen hat, sprach das Gericht ihm neben dem Verdienstausfall die übliche Haftentschädigung von zehn Euro pro Tag zu. Sein Arbeitgeber hat ihm bereits signalisiert, dass er sofort wieder bei ihm anfangen kann.
http://www.ksta.de/html/artikel/1014141597945.shtml

Zehn Euro pro Tag? es sind 25 Euro, und schon das ist lachhaft.

Es spricht einiges dafür, daß sich die labile Zeugin in diesem Fall durch die Berichterstattung über sexuelle Übergriffe durch Taxi-Fahrer in Köln animieren ließ, eine ›me-too‹-Anzeige zu erstatten – dieses Phänomen kommt bei angsterregenden spektakulären Pressemeldungen öfters vor.

Die angebliche Tat-Serie hat im Rheinland tatsächlich Wirkung gezeigt, was ich jetzt erst nachvollziehen kann. Bei einem Köln-Besuch in den letzten Wochen hat sich eine Freundin geweigert, in ein Taxi zu steigen, weil der Fahrer Ausländer war; sie wies mich dabei auf reale Vergewaltigungen durch ausländische Taxifahrer hin, die noch nicht ermittelt seien. Ich hatte davon noch nichts gehört und versuchte, folgendes Vernunft-Angebot zu unterbreiten: es sei nahezu auszuschließen, daß echte Taxifahrer solche Taten begingen, weil man sie unschwer über die Taxiruf-Zentrale, GPS und sonstige Ermittlungshandlungen ermitteln könne. Ich hielte derartige Meldungen daher für erfundene Straftaten, Taxifahrer seien vielmehr diejenigen, die mehr als andere in der Gefahr schwebten, Opfer von Straftaten zu werden (in Berlin wird gerade in einem Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung einer Taxifahrerin ermittelt).

Damit habe ich sie aber nicht überzeugt: meine Freundin ging lieber allein in eiskalter Nacht einen halben Kilometer zu Fuß zur Straßenbahnhaltestelle, als in dieses Taxi oder in eines der vorbeifahrenden Taxen einzusteigen, deren Fahrer sie vor dem Heranwinken nicht erkennen und einschätzen konnte.

Gestern habe ich einen Teil der Sendung ›Luther‹, eine in London angesiedelte Krimiserie, gesehen. Der serienübliche pathologische Frauenmörder war jemand, der sich als Taxifahrer ausgab, ein Taxi mit Doublettenkennzeichen fuhr und so das Vertrauen von Frauen ausnutzte, die sich natürlich in einem Taxi sicher fühlen. Der Drehbuchautor wußte sehr gut, welch tiefsitzende Ängste dieses Szenario auslöst.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Andy

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 03:25

Ich als ungebildete ausländerin habe dein beitrag nicht ganz verstanden; dieser münze erinnert dich an welchen déjà vu?
Germania steht synonym für was? Wer geht in die knie? Und weshalb?
Ich gebe ja zu das ich manchmal ein wenig diagonal und half schlafend lese, also hab ich wohlmöglich irgendwass verpasst?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty @liese: Gute Frage - nächste Frage....

Beitrag  Oldoldman Mo 20 Feb 2012, 04:26

liese @ Andy Friend, vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63794

Dann frag doch gleich mal weiter, ob es um ein Wortspiel ("... alizipiert...") und um den Vergleich des Frauenbildnisses auf der Münze mit einem hier verwendeten Avatarbildchen (längst ausgetauscht) gehen soll.
Und viel wichtiger:
Was hat das alles mit dem Thema eines notwendigen Klagerzwingungsverfahrens gegen eine Frau Claudia Dingens zu tun?
Oder kann sich hier ein Autor nicht vom Liebreiz einer Frauengestalt lösen?
Ich lieb' Dich, mich reizt Deine schöne Gestalt....
Du kennst Dich doch mit Kindern gut aus: Fällt das jetzt unter "Mädchen necken - Zöpfchen ziehen" als Ausdruck erster pubertärer Anwandlungen?
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Urteilsbegründungen

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 05:17

Aus der Kanzlei HÖCKER - ist die Pressefreiheit nun wirklich in Gefahr? [Hervorhebungen von mir]

OLG Urteile in Sachen Kachelmann. Urteilsbegründungen liegen nun vor.

Mit drei Urteilen vom 14.02.2102 (Az: 15 U 123/11, Az: 125/11, Az: 126/11) hat der 15. Senat des Oberlandesgerichts Köln Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Jörg Kachelmann durch Berichte der Axel Springer AG und der Bild digital GmbH & Co. KG festgestellt. Die Urteilsgründe liegen seit heute vor.

In der Sache ging es um Artikel, die am 13.06.2010 bzw. am 19.07.2010 – und damit noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Herrn Kachelmann – in der Bild-Zeitung und auf bild.de erschienen waren. Gegenstand der angegriffenen Artikel waren intimste Details aus dem Privat- und Sexualleben von Jörg Kachelmann, die an die Öffentlichkeit gezerrt wurden. Das Landgericht Köln hatte die Veröffentlichung bzw. Verbreitung bereits im Wege der einstweiligen Verfügung und anschließend auch in einem eingeleiteten Hauptsacheverfahren verboten. Die gegen die Verbote gerichtete Berufung wies das Oberlandesgericht nun zurück

Das OLG Köln macht in allen seinen Entscheidungen deutlich, dass sich aus den Äußerungen selbst und jedenfalls aus dem Kontext der Berichterstattung ergebe, dass allein das Sexualleben von Jörg Kachelmann thematisiert wurde und thematisiert werden sollte. Beim Leser würden unzulässiger Weise Eindrücke über das Intimleben von Herrn Kachelmann erweckt.

Da das Sexualleben eines Betroffenen wegen der Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt sei, dürften Berichte diesen Bereich grundsätzlich nie zum Gegenstand haben: Denn die Berichterstattung über die Intim- und Sexualsphäre einer Person ist per se unzulässig. Dies könne – so das OLG Köln unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG – überhaupt nur dann anders gesehen werden, wenn über den Vorwurf einer Sexualstraftat berichtet werde. Jedoch selbst dann müssten die mitgeteilten Umstände in einer unmittelbaren Beziehung zur Tat stehen.
Da dies bei sämtlichen Berichten jedoch nicht der Fall war, sondern in diesen allein Aspekte des Intim- und Sexuallebens von Herrn Kachelmann in die Öffentlichkeit transportiert wurden, sei eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben. Da die Mitteilung intimer Details zu einer nicht wieder gut zu machenden Stigmatisierung und Prangerwirkung führe, gebiete die Unschuldsvermutung eine besondere Zurückhaltung.

Das Oberlandesgericht Köln stellt in seiner Entscheidung vom 14.02.2012 fest, dass die in die Öffentlichkeit gezerrten Details keine Bedeutung für das Straf- und Ermittlungsverfahren hatten: Für die Beurteilung der Frage über Schuld oder Unschuld waren diese schlicht belanglos.
Dagegen bedeute die Mitteilung der betreffenden Details einen erheblichen Eingriff in den innersten Bereich der Persönlichkeit von Herrn Kachelmann:
[...]
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=224

Damit ist nun klargestellt, daß die angegriffenen Artikel NICHTS mit Prozeßberichterstattung (Mitteilen des Inhalts einer Hauptverhandlung) zu tun hatten, sondern daß sich BILD aus den Akten das Protokoll der richterlichen Vernehmung des seinerzeit Beschuldigten besorgt und hieraus voyeuristisch Einzelheiten aus dem Intimleben zitiert hatte, die mit der Beschuldigung nichts zu tun hatten. Dies fand lange VOR der Hauptverhandlung statt.

BILD hatte lediglich zu seiner Rechtfertigung angeführt, daß aber später, in der Hauptverhandlung, diese zuvor heimlich beschaffte Einlassung in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen worden sei und daß man darüber doch ›auch‹ berichten dürfe.

Hier die entsprechende, diese Argumentation zurückweisende, Begründung des OLG Köln:

Ausdrücklich weist das Oberlandesgericht auch darauf hin, dass eine Einlassung im Strafverfahren und deren spätere Verlesung nicht zu einer “freiwilligen Selbstöffnung” über die Intimsphäre führe. Der viel früher erfolgte schwere Eingriff durch die Erstmitteilung in Bild-Zeitung und auf bild.de könne hierdurch jedenfalls nicht beseitigt oder relativiert werden:

“Denn unmittelbar wahrgenommen worden sind sie (die Äußerungen, Anm. d. Kanzlei) von den zum Zeitpunkt der Verlesung im Gerichtssaal anwesenden Beteiligten und dem Saalpublikum und damit von einem überschaubaren Personenkreis.”
Bei einer Berichterstattung über die Verhandlung müsse aber – wie in jedem Fall der Gerichtsberichterstattung – auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Rücksicht genommen werden. Nicht jeder angesprochene Punkt eines Gerichtsverfahrens dürfe daher später in den Medien landen:

“Der Grundsatz der Freiheit der Gerichtsberichterstattung wird insofern in besonderer Weise begrenzt durch das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten; dessen Rechte auf Schutz seiner Persönlichkeit und Ehre sind im Rahmen einer verantwortungsvollen Berichterstattung zu wahren. Dies gilt sowohl für die Frage, ob über den Angeklagten identifizierend berichtet werden darf, wie auch dafür, welche Inhalte der Verhandlung zum Gegenstand einer Veröffentlichung gemacht werden können. Im Rahmen der Abwägung ist stets die „Prangerwirkung“ zu berücksichtigen, die selbst bei einem rechtskräftigen Freispruch angesichts der medialen Verbreitung zulasten des Angeklagten verbleibt. Hier gelten die oben bereits angestellten Erwägungen, die dazu führen, dass für eine Berichterstattung über die hier konkret mitgeteilten Details aus der Beschuldigtenvernehmung auch angesichts ihrer Verlesung in der Hauptverhandlung kein Informationsinteresse bestanden hat, so dass etwaige Berichte hierüber ebenfalls als rechtswidrig anzusehen wären.”

Schließlich stellt der Senat fest, dass die Berichterstattung über die intimen Details allein zur Befriedigung einer allgemeinen Neugier oder Sensationslust geschah, jedoch ein legitimes Informationsinteresse nicht bestand.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=224

Man sieht, wie verfehlt es ist, dem Gericht hier Zensur vorzuwerfen. Denn wer zur Befriedigung von voyeuristischen Bedürfnissen schreibt, kann sich schlecht auf die Pressefreiheit berufen, die er gerade mißbraucht.

Der Aufschrei mancher - insbesondere der ›seriösen - Medien wegen dieser Urteile war m. E. verfrüht. Sie werden ja wohl kaum für sich in Anspruch nehmen wollen, NICHT verantwortungsvoll zu berichten oder allein zur Befriedigung der Sensationslust zu veröffentlichen. Das OLG ›zensiert‹ allenfalls die Medien, die solcher richterlicher Belehrung bedürfen...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty ach oldy

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 05:20

ich heb berufliche erfährung mit kindern, psychisch kranke menschen, menschen mit geistige und körperliche behinderung, und menschen mit altersdemenz. Im privatbereich auch noch mit menschen von belgische abstammung. Und ich bin aufm bauernhof (sogar hühnerfarm !!) aufgewachsen
Und trotzdem steh ich hier ohne ahnung und kann dir höchstens behilflich sein durch noch mehr fragen zu stellen, antworten habe ich keine..









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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty BILD-Artikel vom 13.06.2012 ist noch online ...

Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 05:54

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63806

Link erspare ich den Lesern mit Kopf. Den anderen Artikel finden diese Leser sicher auch.

Da steht nun wirklich nur Schei.ße drin. Und ich wundere mich schon, dass Springer solche Prozesse unter der Fahne: Pressefreiheit führt. Da spielen andere Gründe eine Rolle - meine Meinung.

Zur der Debatte Parallelen Jörg Kachelmann und Christian Wulff: Die gibt es schon insofern nicht, weil Jörg Kachelmann nicht durch den Boulevard mit seinem Familienleben getingelt ist und nicht eine vergleichbare gesellschaftlich Position hatte ...
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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 06:08

Oldoldman:

Du kennst Dich doch mit Kindern gut aus: Fällt das jetzt unter "Mädchen necken - Zöpfchen ziehen" als Ausdruck erster pubertärer Anwandlungen?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63800

Ich bin zwar nicht gefragt und kenne mich auch mit Kindern nicht gut aus, habe aber lebhafte Erinnerungen an meine eigene Kindheit. Und das Ziehen am Zöpfchen meiner Strickmütze (bis zum 4. Schuljahr, danach kam das Mädchengymnasium, da trug ich diese Strickmütze nicht mehr Very Happy ) hatte durchaus unterschiedliche Motivationen. So leicht ist das alles nicht auszudeuten.

Hier glaube ich eher an Assoziationen vom Schwarz-Weiß-Avatar zur von den Römern gefangenen Germania, was allerdings nur die Sitzpose betrifft und nicht das auf den linken Arm gestützte Haupt, das trauernd gesenkt ist. Das wiederum wäre eine Fortentwicklung, die Andy Friend sehnlichst herbeiwünscht – insoweit geht es sicherlich nicht um ›Was sich liebt, das neckt sich‹ oder um eine Kampfansage, sondern um eine kühne Vision. Oder so.

lol!

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty welches avatar?

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 06:27

das mit dem bermudadreieck geschichte von mousy?
der wo sie geklaut hat vom a l i ?


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty alles nur geklaut

Beitrag  Benno Mo 20 Feb 2012, 06:35

Benno
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 2 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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