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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Beitrag  Gast So 19 Feb 2012, 22:11

Nanana - Du willst doch hier Herrn Scherer nicht beleidigen wollen

DU hast doch selbst erzählt...man spricht NUR über die GaGaisten..... Twisted Evil auch wieder nicht recht?

Sorry, Gänseblümchen...aber DU warst zu langsam...... geek

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Taxifahrer

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 02:14

Upsups zum Rosenmontag!
Andy Friend Heute um 08:13

unterstrich der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung die Erkenntnis der Strafkammer, „dass wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind.“ Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer zwar ebenfalls einen Freispruch gefordert, allerdings aus einem anderen Grund: „Weil wir dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen können.“
[...]

http://www.ksta.de/html/artikel/1014141597945.shtml
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63696

Da hast Du aber das Wichtigste vergessen: es ging nicht nur um eine falsche Identifizierung durch das angebliche Opfer, sondern auch darum, ob eine Tat überhaupt stattgefunden hat. Die Frau war psychisch »angeschlagen« und hat sogar den Psychiater, der ihre ersichtlich zweifelhafte Glaubwürdigkeit begutachten sollte, über Psychiatrieaufenthalte und Drogenprobleme belogen:

Zum damaligen Zeitpunkt sei die Polizei gleich mehreren ungeklärten Fällen von sexuellen Übergriffen durch Taxifahrer erfolglos nachgegangen und habe „offensichtlich unter dem Erfolgsdruck einen Unschuldigen hinter Gitter gebracht“.

Einziges Beweismittel der Anklage war die Zeugenaussage des Opfers, das auch noch im Zeugenstand den Angeklagten als Täter identifiziert hatte. Noch während des Prozesses gab es nicht den geringsten Zweifel an der Person des Opfers, dessen Aussage von einem Psychiater als „schlüssig und glaubwürdig“ bezeichnet worden war. Doch dann stellte sich am Ende heraus, dass die offensichtlich psychisch bereits seit Jahren stark angeschlagene Frau unter Drogenproblemen litt und bereits 1999 wegen eines Verwahrlosungssymptoms in einer geschlossenen Anstalt untergebracht war. Kein Wort davon zum Gutachter: „Sie hat gegenüber einem erfahrenen Psychiater gelogen. Wie sollen wir ihr dann Glauben schenken?“ fragte sich der Richter im Urteil und ließ bewusst die Frage im Raum stehen, „ob die Frau überhaupt vergewaltigt worden ist?“

Dafür, dass Manuel R., der hauptberuflich als Objektschutzleiter bei einer Sicherheitsfirma tätig war, 123 Tage unschuldig in U-Haft gesessen hat, sprach das Gericht ihm neben dem Verdienstausfall die übliche Haftentschädigung von zehn Euro pro Tag zu. Sein Arbeitgeber hat ihm bereits signalisiert, dass er sofort wieder bei ihm anfangen kann.
http://www.ksta.de/html/artikel/1014141597945.shtml

Zehn Euro pro Tag? es sind 25 Euro, und schon das ist lachhaft.

Es spricht einiges dafür, daß sich die labile Zeugin in diesem Fall durch die Berichterstattung über sexuelle Übergriffe durch Taxi-Fahrer in Köln animieren ließ, eine ›me-too‹-Anzeige zu erstatten – dieses Phänomen kommt bei angsterregenden spektakulären Pressemeldungen öfters vor.

Die angebliche Tat-Serie hat im Rheinland tatsächlich Wirkung gezeigt, was ich jetzt erst nachvollziehen kann. Bei einem Köln-Besuch in den letzten Wochen hat sich eine Freundin geweigert, in ein Taxi zu steigen, weil der Fahrer Ausländer war; sie wies mich dabei auf reale Vergewaltigungen durch ausländische Taxifahrer hin, die noch nicht ermittelt seien. Ich hatte davon noch nichts gehört und versuchte, folgendes Vernunft-Angebot zu unterbreiten: es sei nahezu auszuschließen, daß echte Taxifahrer solche Taten begingen, weil man sie unschwer über die Taxiruf-Zentrale, GPS und sonstige Ermittlungshandlungen ermitteln könne. Ich hielte derartige Meldungen daher für erfundene Straftaten, Taxifahrer seien vielmehr diejenigen, die mehr als andere in der Gefahr schwebten, Opfer von Straftaten zu werden (in Berlin wird gerade in einem Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung einer Taxifahrerin ermittelt).

Damit habe ich sie aber nicht überzeugt: meine Freundin ging lieber allein in eiskalter Nacht einen halben Kilometer zu Fuß zur Straßenbahnhaltestelle, als in dieses Taxi oder in eines der vorbeifahrenden Taxen einzusteigen, deren Fahrer sie vor dem Heranwinken nicht erkennen und einschätzen konnte.

Gestern habe ich einen Teil der Sendung ›Luther‹, eine in London angesiedelte Krimiserie, gesehen. Der serienübliche pathologische Frauenmörder war jemand, der sich als Taxifahrer ausgab, ein Taxi mit Doublettenkennzeichen fuhr und so das Vertrauen von Frauen ausnutzte, die sich natürlich in einem Taxi sicher fühlen. Der Drehbuchautor wußte sehr gut, welch tiefsitzende Ängste dieses Szenario auslöst.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Andy

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 03:25

Ich als ungebildete ausländerin habe dein beitrag nicht ganz verstanden; dieser münze erinnert dich an welchen déjà vu?
Germania steht synonym für was? Wer geht in die knie? Und weshalb?
Ich gebe ja zu das ich manchmal ein wenig diagonal und half schlafend lese, also hab ich wohlmöglich irgendwass verpasst?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @liese: Gute Frage - nächste Frage....

Beitrag  Oldoldman Mo 20 Feb 2012, 04:26

liese @ Andy Friend, vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63794

Dann frag doch gleich mal weiter, ob es um ein Wortspiel ("... alizipiert...") und um den Vergleich des Frauenbildnisses auf der Münze mit einem hier verwendeten Avatarbildchen (längst ausgetauscht) gehen soll.
Und viel wichtiger:
Was hat das alles mit dem Thema eines notwendigen Klagerzwingungsverfahrens gegen eine Frau Claudia Dingens zu tun?
Oder kann sich hier ein Autor nicht vom Liebreiz einer Frauengestalt lösen?
Ich lieb' Dich, mich reizt Deine schöne Gestalt....
Du kennst Dich doch mit Kindern gut aus: Fällt das jetzt unter "Mädchen necken - Zöpfchen ziehen" als Ausdruck erster pubertärer Anwandlungen?
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Urteilsbegründungen

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 05:17

Aus der Kanzlei HÖCKER - ist die Pressefreiheit nun wirklich in Gefahr? [Hervorhebungen von mir]

OLG Urteile in Sachen Kachelmann. Urteilsbegründungen liegen nun vor.

Mit drei Urteilen vom 14.02.2102 (Az: 15 U 123/11, Az: 125/11, Az: 126/11) hat der 15. Senat des Oberlandesgerichts Köln Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Jörg Kachelmann durch Berichte der Axel Springer AG und der Bild digital GmbH & Co. KG festgestellt. Die Urteilsgründe liegen seit heute vor.

In der Sache ging es um Artikel, die am 13.06.2010 bzw. am 19.07.2010 – und damit noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Herrn Kachelmann – in der Bild-Zeitung und auf bild.de erschienen waren. Gegenstand der angegriffenen Artikel waren intimste Details aus dem Privat- und Sexualleben von Jörg Kachelmann, die an die Öffentlichkeit gezerrt wurden. Das Landgericht Köln hatte die Veröffentlichung bzw. Verbreitung bereits im Wege der einstweiligen Verfügung und anschließend auch in einem eingeleiteten Hauptsacheverfahren verboten. Die gegen die Verbote gerichtete Berufung wies das Oberlandesgericht nun zurück

Das OLG Köln macht in allen seinen Entscheidungen deutlich, dass sich aus den Äußerungen selbst und jedenfalls aus dem Kontext der Berichterstattung ergebe, dass allein das Sexualleben von Jörg Kachelmann thematisiert wurde und thematisiert werden sollte. Beim Leser würden unzulässiger Weise Eindrücke über das Intimleben von Herrn Kachelmann erweckt.

Da das Sexualleben eines Betroffenen wegen der Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt sei, dürften Berichte diesen Bereich grundsätzlich nie zum Gegenstand haben: Denn die Berichterstattung über die Intim- und Sexualsphäre einer Person ist per se unzulässig. Dies könne – so das OLG Köln unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG – überhaupt nur dann anders gesehen werden, wenn über den Vorwurf einer Sexualstraftat berichtet werde. Jedoch selbst dann müssten die mitgeteilten Umstände in einer unmittelbaren Beziehung zur Tat stehen.
Da dies bei sämtlichen Berichten jedoch nicht der Fall war, sondern in diesen allein Aspekte des Intim- und Sexuallebens von Herrn Kachelmann in die Öffentlichkeit transportiert wurden, sei eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben. Da die Mitteilung intimer Details zu einer nicht wieder gut zu machenden Stigmatisierung und Prangerwirkung führe, gebiete die Unschuldsvermutung eine besondere Zurückhaltung.

Das Oberlandesgericht Köln stellt in seiner Entscheidung vom 14.02.2012 fest, dass die in die Öffentlichkeit gezerrten Details keine Bedeutung für das Straf- und Ermittlungsverfahren hatten: Für die Beurteilung der Frage über Schuld oder Unschuld waren diese schlicht belanglos.
Dagegen bedeute die Mitteilung der betreffenden Details einen erheblichen Eingriff in den innersten Bereich der Persönlichkeit von Herrn Kachelmann:
[...]
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=224

Damit ist nun klargestellt, daß die angegriffenen Artikel NICHTS mit Prozeßberichterstattung (Mitteilen des Inhalts einer Hauptverhandlung) zu tun hatten, sondern daß sich BILD aus den Akten das Protokoll der richterlichen Vernehmung des seinerzeit Beschuldigten besorgt und hieraus voyeuristisch Einzelheiten aus dem Intimleben zitiert hatte, die mit der Beschuldigung nichts zu tun hatten. Dies fand lange VOR der Hauptverhandlung statt.

BILD hatte lediglich zu seiner Rechtfertigung angeführt, daß aber später, in der Hauptverhandlung, diese zuvor heimlich beschaffte Einlassung in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen worden sei und daß man darüber doch ›auch‹ berichten dürfe.

Hier die entsprechende, diese Argumentation zurückweisende, Begründung des OLG Köln:

Ausdrücklich weist das Oberlandesgericht auch darauf hin, dass eine Einlassung im Strafverfahren und deren spätere Verlesung nicht zu einer “freiwilligen Selbstöffnung” über die Intimsphäre führe. Der viel früher erfolgte schwere Eingriff durch die Erstmitteilung in Bild-Zeitung und auf bild.de könne hierdurch jedenfalls nicht beseitigt oder relativiert werden:

“Denn unmittelbar wahrgenommen worden sind sie (die Äußerungen, Anm. d. Kanzlei) von den zum Zeitpunkt der Verlesung im Gerichtssaal anwesenden Beteiligten und dem Saalpublikum und damit von einem überschaubaren Personenkreis.”
Bei einer Berichterstattung über die Verhandlung müsse aber – wie in jedem Fall der Gerichtsberichterstattung – auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Rücksicht genommen werden. Nicht jeder angesprochene Punkt eines Gerichtsverfahrens dürfe daher später in den Medien landen:

“Der Grundsatz der Freiheit der Gerichtsberichterstattung wird insofern in besonderer Weise begrenzt durch das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten; dessen Rechte auf Schutz seiner Persönlichkeit und Ehre sind im Rahmen einer verantwortungsvollen Berichterstattung zu wahren. Dies gilt sowohl für die Frage, ob über den Angeklagten identifizierend berichtet werden darf, wie auch dafür, welche Inhalte der Verhandlung zum Gegenstand einer Veröffentlichung gemacht werden können. Im Rahmen der Abwägung ist stets die „Prangerwirkung“ zu berücksichtigen, die selbst bei einem rechtskräftigen Freispruch angesichts der medialen Verbreitung zulasten des Angeklagten verbleibt. Hier gelten die oben bereits angestellten Erwägungen, die dazu führen, dass für eine Berichterstattung über die hier konkret mitgeteilten Details aus der Beschuldigtenvernehmung auch angesichts ihrer Verlesung in der Hauptverhandlung kein Informationsinteresse bestanden hat, so dass etwaige Berichte hierüber ebenfalls als rechtswidrig anzusehen wären.”

Schließlich stellt der Senat fest, dass die Berichterstattung über die intimen Details allein zur Befriedigung einer allgemeinen Neugier oder Sensationslust geschah, jedoch ein legitimes Informationsinteresse nicht bestand.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=224

Man sieht, wie verfehlt es ist, dem Gericht hier Zensur vorzuwerfen. Denn wer zur Befriedigung von voyeuristischen Bedürfnissen schreibt, kann sich schlecht auf die Pressefreiheit berufen, die er gerade mißbraucht.

Der Aufschrei mancher - insbesondere der ›seriösen - Medien wegen dieser Urteile war m. E. verfrüht. Sie werden ja wohl kaum für sich in Anspruch nehmen wollen, NICHT verantwortungsvoll zu berichten oder allein zur Befriedigung der Sensationslust zu veröffentlichen. Das OLG ›zensiert‹ allenfalls die Medien, die solcher richterlicher Belehrung bedürfen...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty ach oldy

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 05:20

ich heb berufliche erfährung mit kindern, psychisch kranke menschen, menschen mit geistige und körperliche behinderung, und menschen mit altersdemenz. Im privatbereich auch noch mit menschen von belgische abstammung. Und ich bin aufm bauernhof (sogar hühnerfarm !!) aufgewachsen
Und trotzdem steh ich hier ohne ahnung und kann dir höchstens behilflich sein durch noch mehr fragen zu stellen, antworten habe ich keine..









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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty BILD-Artikel vom 13.06.2012 ist noch online ...

Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 05:54

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63806

Link erspare ich den Lesern mit Kopf. Den anderen Artikel finden diese Leser sicher auch.

Da steht nun wirklich nur Schei.ße drin. Und ich wundere mich schon, dass Springer solche Prozesse unter der Fahne: Pressefreiheit führt. Da spielen andere Gründe eine Rolle - meine Meinung.

Zur der Debatte Parallelen Jörg Kachelmann und Christian Wulff: Die gibt es schon insofern nicht, weil Jörg Kachelmann nicht durch den Boulevard mit seinem Familienleben getingelt ist und nicht eine vergleichbare gesellschaftlich Position hatte ...
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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 06:08

Oldoldman:

Du kennst Dich doch mit Kindern gut aus: Fällt das jetzt unter "Mädchen necken - Zöpfchen ziehen" als Ausdruck erster pubertärer Anwandlungen?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63800

Ich bin zwar nicht gefragt und kenne mich auch mit Kindern nicht gut aus, habe aber lebhafte Erinnerungen an meine eigene Kindheit. Und das Ziehen am Zöpfchen meiner Strickmütze (bis zum 4. Schuljahr, danach kam das Mädchengymnasium, da trug ich diese Strickmütze nicht mehr Very Happy ) hatte durchaus unterschiedliche Motivationen. So leicht ist das alles nicht auszudeuten.

Hier glaube ich eher an Assoziationen vom Schwarz-Weiß-Avatar zur von den Römern gefangenen Germania, was allerdings nur die Sitzpose betrifft und nicht das auf den linken Arm gestützte Haupt, das trauernd gesenkt ist. Das wiederum wäre eine Fortentwicklung, die Andy Friend sehnlichst herbeiwünscht – insoweit geht es sicherlich nicht um ›Was sich liebt, das neckt sich‹ oder um eine Kampfansage, sondern um eine kühne Vision. Oder so.

lol!

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 06:27

das mit dem bermudadreieck geschichte von mousy?
der wo sie geklaut hat vom a l i ?


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty alles nur geklaut

Beitrag  Benno Mo 20 Feb 2012, 06:35

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 06:42

Genau. Der von Ali.

Ich habe jetzt bloß keine Lust, danach zu suchen...

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 06:44

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Beitrag  Oldoldman Mo 20 Feb 2012, 06:56

Mausi, dann fehlt mir diese:

Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Pneumatic_siren
Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Pneumatic_siren.jpg&filetimestamp=20050424120615

Manchmal wünschte ich, ich könnte deren Geräusche durch dieses Forum routen...

Jaul!
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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 07:10

ist ja alles klar, jetzt sehe ich es ja auch, bin heute eben ein wenig benebelt.
erklärungsversuch

aber wiso dann nicht unter mousy's sirene beitrag im unmögliche strang platziert Question

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 07:29

aber wiso dann nicht...?

Frag nicht so viel Laughing
Also Liese, dein Video heute von Monty Python... ich habe soooooo gelacht lol!

Hahaha Oldoldman... der schrille Ton. Das wär was, um stscherer zu wecken affraid

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Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 08:48

SPEGEL online, 20.12.2012:

Datenschutzbericht BKA speicherte per Trojaner Telefonsex-Mitschnitte
Von Konrad Lischka und Richard Meusers
Wenn Ermittler bei der Überwachung Intimes mitschneiden, sollen sie die Passagen löschen, verlangt das Bundesverfassungsgericht. Im Staatstrojaner war diese Funktion nicht enthalten. Das BKA speicherte belauschten Telefonsex über Jahre, kritisiert ein Bericht des Bundesdatenschützers.
...
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,816435,00.html
http://www.ccc.de/de/updates/2012/schaar-bericht

http://www.piratenfraktion-berlin.de/2012/02/17/pm-leak-des-berichts-des-bundesdatenschutzbeauftragten-christopher-lauer-%E2%80%9Estaatstrojaner-darf-in-berlin-nie-zum-einsatz-kommen/
Vgl. Demokritxyz Posting, 11.12.2011, S. 22/XXIX, 17:33 h Kann BKA-Präsident Jörg Ziercke nach vier Jahren schon 'erste Ergebnisse' vorweisen ...?
Anm.: Auferstanden aus braunen Ruinen und der gleichen Zukunft zugewandt …?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t508p420-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-29#52876

20.02.2012, S. 3/II, 17:54 h BILD-Artikel vom 13.06.2012 ist noch online ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63812
Demokritxyz
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Oldy,

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 08:56

solltest Du jetzt nicht wieder leise mahnen?

Was hat Demos Beitrag mit dem Strangthema zu tun?

Ich vermag's nicht zu enträtseln...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty ehe, gabriele

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 09:09

das ist gleich viel off topic als alte munzen und meerjungfrauen Cool

oops,darf ich eigentlich widersprechen so als gabriele-groupy.
Oder gehöre ich dan wieder zu den mobbers Suspect

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Jep, Gabriele...

Beitrag  Oldoldman Mo 20 Feb 2012, 09:25

... da hat sich Demo sicherlich vertan, nech Demokritxyz?

Sobald mein Schlepptop wieder läuft, werde ich,Demos Einverständnis unterstellt , nach dem richtigen Platz suchen.
Oldoldman
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Nö, Liese,

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 09:26

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63850

hier herrscht Rede- und Meinungsfreiheit!!!

Und ›Groupies‹ mögen wir doch beide nicht!

Blumen

BILD-Artikel vom 13.06.2012 ist noch online ...
Demokritxyz Heute um 17:54

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63806

Link erspare ich den Lesern mit Kopf. Den anderen Artikel finden diese Leser sicher auch.

Da steht nun wirklich nur Schei.ße drin. Und ich wundere mich schon, dass Springer solche Prozesse unter der Fahne: Pressefreiheit führt. Da spielen andere Gründe eine Rolle - meine Meinung.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63812

Ich bin der Sache nachgegangen und bin davon überzeugt, daß HÖCKER in ihrer Pressemitteilung einen falschen Artikel benannt hat. Nicht nur, weil wegen der immer noch geltenden e.V. BEIDE BILD-Artikel vom Netz sein müßten.

Der in der Erklärung genannte Artikel vom 13.6.2010 (nicht 2012) paßt nicht zur Begründung des OLG Köln:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p40-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63806

Denn er ist weder einer, in dem BILD erstmals einen Sachverhalt enthüllt, noch ist er gänzlich ohne Bezug zur vorgeworfenen Tat:

Magazin „Focus“ veröffentlicht intime Details

Der Kachelmann-Krimi: Neue Indizien aus der Tatnacht?


http://www.bild.de/news/2010/joerg-kachelmann/neue-indizien--benutzter-tampon-beweisstueck-12879432.bild.html

Hier schreibt BILD lediglich einen dämlichen FOCUS-Artikel über den angeblichen Beweiswert eines Tampons ab, der natürlich Null Beweiswert hat. Aber gegen Blödheit kann man rechtlich nix unternehmen.

Der weiterhin in der Pressemitteilung von HÖCKER genannte BILD-Artikel vom 19.7.2010 ist defintiv vom Netz. Ich habe in einem Forum unter dem Datum 19.7.2010 einen Auszug aus diesem unglaublich miesen Schundstück (da geht es isoliert und allein um die Intimsphäre der beiden Betroffenen, einschließlich Mail-Auszügen vom 28.1.2010) mit dem Nachweis: »Quelle BILD« gefunden. »BILD« war als Link ausgestaltet, und wenn man dem folgt, gerät man auf eine gelöschte Kachelmann-Seite von BILD mit dem Datum: 23.7.2010 15:03 Uhr.

Es steht damit fest, daß es bei dem Gegenstand der drei Urteile des OLG Köln um den Artikel vom 19.7., Print und online, und um einen vom 23.7.2010 geht.

Nicht daß BILD den Unterlassungs-Prozeß unter der Fahne der Verteidigung der Pressefreiheit führt, ist erstaunlich: so viel Heuchelei muß sein, will man sein Geschäftsmodell verteidigen. Erstaunlich ist vielmehr das reflexhafte Einstimmen der bürgerlichen Presse in diesen Schlachtgesang, wobei sie entweder die inkriminierten Artikel von BILD nicht kennt oder es ihr gleichgültig ist, vor welchen Karren sie sich spannen läßt.

Nach den Erfahrungen der letzten Monate tippe ich auf Letzeres.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Och Kinners: Fehlt das Abstraktionsvermögen ...?

Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 09:42

Da wird hier so wunderbar die OLG-Entscheidung zur Veröffentlichung von sexuellen Praktiken in der Presse diskutiert, und das BKA notiert solchen Praktiken gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das gehört (für Juristen) nicht zusammen? Reden Juristen über den in Gesetz ausgedrückten Wunsch des Gesetzgebers nur, haben ihn aber nicht im 'Urin' ...???
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @ Oldy

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 09:54

Du siehst, wir Juristen denken einfach zu ordentlich - andere bevorzugen die fast freischwebende Assoziation... Very Happy

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Noch was Juristisches - muß einfach sein

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 12:37


Ich muß doch noch einmal auf diese kleine Nachricht zurückkommen:

Sowas Blödes...
Gabriele Wolff am Fr 17 Feb 2012, 16:16

Es wurde keine inhaltliche Entscheidung getroffen.

Landgericht Berlin: Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen (PM 08/2012)
Pressemitteilung
Berlin, den 17.02.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.
[...]
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120217.1500.366293.html

Weil Kachelmanns Anwalt keine Vollmacht dabeihatte, galt Kachelmann als nicht vertreten, und dann ergeht ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Urteil.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63106

Eigentlich ist schon die Überschrift der PM irgendwie irreführend...
Und was sich aus diesem Mißgeschick der vergessenen Vollmacht medial und in Foren, auch in unserem, ergab, hin- und hergewendet von uninformierten Journalisten und leidenschaftlichen Hobby-Juristen, liegt gänzlich neben der Sache.

Auch Zeitungen kann man durchaus nicht trauen: in einem Organ las ich gar, daß Kachelmann wegen Verleumdung angeklagt sei (ich glaube, es war das Springer-Blatt ›Berliner Morgenpost‹ – die hat Überschrift und Untertitel jedenfalls jetzt geändert). Es geht tatsächlich um das zivilrechtliche Begehren von Thomas G., Mitglied der Initiative ›Sauberer Himmel‹, daß Jörg Kachelmann eine in einer Mail vom 3.10.2011 an ihn und an weitere, zuvor von Thomas G. angeschriebene Institutionen, gefallene Äußerung über ›Neonazis oder Verrückte‹, die Chemtrail-Verschwörungstheorien verbreiten, unterlasse.

Dieser Mann wird von RA Dominik Storr vertreten, der denselben Ideen anhängt und wohl als Mitbegründer der Initiative gelten muß, die ihn zugleich mit einschlägigen Mandaten versorgt.

Mitinitiatoren der Bürgerinitiative sind u.a.:

Dominik Storr ist Rechtsanwalt und hat sich einen Namen gemacht, indem er bei „Menschen bei Maischberger“ Klartext vor einem Millionenpublikum gesprochen hat. Herr Storr ist Sprecher der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“.
http://www.sauberer-himmel.de/wer-wir-sind/

In einer von ihm verantworteten Pressemitteilung vom 30.5.2011 heißt es:

Eine bundesweite Bürgerinitiative hat einen im Umweltrecht versierten Rechtsanwalt damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen das massive Ausbringen von chemischen Schadstoffen in der Luft zu prüfen. „Wenn beim Betrieb eines Flugzeuges unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe freigesetzt und dadurch Veränderungen der Luft verursacht werden, die geeignet sind, die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder anderen Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, machen sich die Täter wegen einer schweren Umweltstraftat strafbar, weil es für diese Maßnahmen keine gesetzlichen Grundlagen in Deutschland gibt“, so Rechtsanwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Die Verantwortlichen wissen vermutlich, dass die gewählten Volksvertretungen diese menschenverachtenden Maßnahmen niemals absegnen würden. Es wäre daher eigentlich Aufgabe der zuständigen deutschen Behörden, das offensichtliche Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen über Deutschland zu unterbinden. Nach den mir vorliegenden Unterlagen geschieht dies nicht nur mutmaßlich über Militärmaschinen, sondern auch mutmaßlich über die mit kleinen Düsen präparierten Triebwerke von diversen Passagierflugzeugen, damit die chemischen Stoffe möglichst unauffällig in die normalen Kondensstreifen eingesprüht werden können. Aber offenbar wagen es die Behörden nicht, gegen die mutmaßlichen Täter, die vermutlich den großen internationalen Organisationen angehören, vorzugehen. Damit sehen sie stillschweigend zu, wie die Äcker auch weiterhin ausdörren, die Umwelt mit Aluminium, Barium, Arsen und anderen toxischen Stoffen kontaminiert und die Gesundheit der Bürger gefährdet wird. Letztendlich dürften sich die verantwortlichen Behördenmitarbeiter dadurch sogar strafbar machen, weil sie eine Garantenpflicht zum Einschreiten haben“, so der Anwalt.
http://www.sauberer-himmel.de/pressemitteilung-30-05-2011/

Die mutmaßlich Verantwortlichen benennt er natürlich nicht. Es geht schließlich um PR für seine Kanzlei, da muß man sich zurückhalten.

Andererseits stand ihm bereits einmal das für seinen Wohnort zuständige LG Würzburg zur Seite, das am 19.5.2010 nicht billigen mochte, daß Storrs These von superreichen, zumeist jüdischen Familien in England, Frankreich und Holland, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, als rechtsextrem, rechtsradikal oder antisemitisch bezeichnet werden dürfe. Insoweit sollte er sich doch ermutigt fühlen, Roß und Reiter zu nennen. Er betont ja nicht die Sonderstellung der eigenen Rasse oder verherrlicht militärische Gewalt, wenn er mit dem Finger auf jene einflußreiche Gruppe der mutmaßlichen Verantwortlichen zeigt:

LG Würzburg:

Die Behauptung, jemand verfasse rechtsextreme Beiträge, und damit sinngemäß die Unterstellung, jemand sei rechtsradikal, stellt nur dann keinen Eingriff dar, wenn sich diese Behauptung zutreffend beweisen lässt bzw. unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz steht. Beide Zulässigkeitsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.

Ausgangspunkt für die Zuordnung zum Begriff "Rechtsextremismus" ist die eigene Einordnung, zu einer überlegenen Rasse/Nation. Dabei wird befürwortet eine Politik mit autoritärer Machtstruktur bei Verherrlichung militärischer Gewalt, Verharmlosung des Nationalsozialismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus. Wesentlich ist die Infragestellung der rechtlichen Gleichheit der Menschen unter Betonung der eigenen Sonderstellung.

Der Beklagte stützt seine Aussage, der Kläger sei rechtsradikal, auf eine Veröffentlichung des Klägers in der Zeitschrift ... in der der Kläger in einem Nebensatz erwähnt, dass es sich bei den superreichen Familien Englands, Frankreichs und Holland, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmen, zumeist um khasarische, also nicht semitische Juden handele. Der Kläger beschreibt damit eine Gruppe von Menschen, die großen wirtschaftlichen Einfluss ausüben, aus wenigen Ländern stammen und zumeist Angehörige des jüdischen Volkes als auch der jüdischen Religion sein sollen.

Dieser Anknüpfungspunkt allein rechtfertigt nicht den schwer wiegenden Vorwurf des Rechtsradikalismus. Denn der Kläger ordnet sich nicht einer überlegenen Gruppe von Menschen zu und bewertet die Gruppe von Menschen mit großem wirtschaftlichen Einfluss nicht als minderwertige Gruppe.

Die im Verfahren eingeführten Beiträge sind zwar Tatsachen, indes ist nicht erwiesen, dass die Beiträge selbst rechtsextreme Beiträge sind. Den Inhalt der Beiträge als rechtsradikal zu werten ist nicht vom Schutz des Rechts des Beklagten auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Die vom Beklagten genannten Anknüpfungspunkte reichen diesbezüglich nicht aus. Die erforderliche Interessenabwägung fällt zu Ungunsten des Beklagten aus.

Der Kläger legt dar, wie schwer ihn diese Behauptungen in seinem öffentlichen und beruflichen Leben als Rechtsanwalt und ... beeinträchtigen, insbesondere aufgrund seiner politischen Tätigkeiten und im Hinblick auf sein Wirken im Tier- und Umweltschutz.
http://openjur.de/u/32440.html

Dieses Urteil befindet sich in FN 5 als Link zu einem Artikel über Storr:

Seiner Ansicht nach wird die Bundesrepublik von fremden Eliten und Netzwerken beherrscht. Auf Kritik reagiert er mit der Einordnung der Kritiker in sein verschwörungstheoretisches Weltbild und mit Klagedrohungen und Klagen. So setzte er vor Gericht durch, dass man sein Denken nicht rechtsradikal nennen darf.[5][6]

Read more: http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Dominik_Storr#ixzz1mxmHSfWB

In Fußnote 6 wird folgendes, nicht veröffentlichtes Urteil genannt:
OLG Bamberg, Az. 4 U 109/10

Die bekannte jüdische Weltverschwörung als solche ohne Beiwerk ist also im Mainstream angekommen - jedenfalls in Bayern. Warum ist Storr dann so zögerlich, was die Auftraggeber der Chemtrails angeht?

Interessanterweise ist der genaue Wortlaut der Äußerung von Kachelmann in ihrem Kontext nicht überliefert, nicht einmal von Storr selbst – dabei kommt es darauf entscheidend an.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann soll die Mail [von Thomas G.] im Oktober 2011 sehr schnell beantwortet haben. „Man muss schon sagen: postwendend“, sagte der Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts kritisch. Und da stand dann eben auch dieser Satz drin, mit diesen beiden Worten: „Neonazis oder Verrückte“.

Kachelmanns Mail war die Antwort auf eine andere Mail. Die von einem Mitglied der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ versendet wurde, die „gegen die Verunreinigung des Himmels“ kämpft. „Chemische Substanzen“, wie es auf einem am Freitag vor dem Landgericht Berlin verteilten Flyer heißt, „die im Zuge der Wettermanipulation über unsere Köpfe ohne gesetzliche Grundlage versprüht werden“. Dadurch würden Leiden wie Herzrhythmusstörungen, Demenz und Unfruchtbarkeit verursacht. „Wir wollen wieder einen natürlichen Himmel haben und akzeptieren nicht, dass eine Gruppe von Menschen auf dieser Erde Gott spielen und das Wetter für ihre eigenen Machtzwecke manipulieren“, steht in dem Flyer.

So ähnlich hatte es das Mitglied der Bürgerinitiative, Thomas G., in seiner Mail geschrieben. Sie ging an verschiedene Empfänger, zu denen neben der Bundeskanzlerin und dem Bundesverteidigungsminister eben auch Kachelmann gehörte. Der kannte die Bürgerinitiative schon, ebenso ihre Thesen. Man soll das keineswegs ernst nehmen, schrieb er sinngemäß in einer Antwort-Mail, die an die Empfänger ging, die schon die Mail von Thomas G. bekamen. Und dann schrieb er auch den schon erwähnten Satz.
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1908133/Joerg-Kachelmann-muss-vors-Berliner-Landgericht.html

Das ist ja nun wohl sonnenklar, daß solchen Thesen die Unvernunft auf der Stirn geschrieben steht: wie sollte diese anonyme ›Gruppe von Menschen‹ Luftfahrtunternehmen zu solch einem verbrecherischen Tun animieren? Wieso sollen gerade Europäer und Amerikaner, die in Ländern mit dem dichtesten Luftverkehr, leben, krankgemacht werden? Und wie schaffen es die Initiatoren selbst, davonzukommen? Leben die in Bunkern? Abgesehen davon gibt es natürlich Null Beweise für diese angstmachenden Behauptungen.

Ersichtlich ist, daß Thomas G. Kachelmann nur deshalb anschrieb, weil er dessen seit vielen Jahren vertretene fundierte Meinung zu diesem Quatsch kannte und ihn zu einer entsprechenden Antwort veranlassen wollte. Denn nun ging es blitzschnell:

Dominik Storr für Thomas Gering, Abmahnung an JK vom
3.10.2011


Wie Sie wissen, haben Sie am 03.10.2011 in einer an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., das Umweltbundesamt, die Deutsche Flugsicherung GmbH, den Deutschen Wetterdienst, das Luftfahrt-Bundesamt, das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und der Linken, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an meinen Mandanten gerichteten Email geäußert, dass es die vorgenannten Organisationen, Behörden und Parteien bei Chemtrail-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun hätten. In Ihrer
Anrede „Sehr geehrte angesprochenen Dienststellen von Behörden und Parteien in der Mail von Herrn Gering“ nehmen Sie dabei ausdrücklich Bezug auf meinen Mandanten, der eine entsprechende Email-Anfrage an die oben genannten Empfänger gerichtet hatte.

Die von Ihnen benutzte Wortwahl zielt erkennbar darauf ab, meinen Mandanten in seinem Recht auf Achtung seiner Persönlichkeit zu verletzen. Es geht Ihnen hierbei nicht um das sachliche Anliegen, sich und anderen Klarheit über die
politischen Ansichten, den politischen Hintergrund oder das sachliche Anliegen meines Mandanten zu verschaffen, sondern nur um die Verächtlichmachung seiner Person. Dabei haben Sie mit „Neonazis“ ganz gezielt ein Schlagwort benutzt, das jenseits polemischer und überspitzter Kritik ausschließlich in der
Herabsetzung der Person liegt (vgl. hierzu BVerfGE 82, 272 ff., 283 f.).
http://www.sauberer-himmel.de/wp-content/uploads/2011/10/Abmahnung-Kachelmann-05.10.2011.pdf

Rechtlich geht es also allein darum: mußte sich der Absender der Mail und Empfänger der Kachelmann-Antwort, Thomas G. (dessen voller Name und Adresse in Storrs Intitative veröffentlicht wurde) PERSÖNLICH von der Wertung angesprochen, sich beleidigt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen? Wobei aus anderen Videos und Twitters von JK bekannt ist, daß er den VT-Leuten vorwirft, gutgläubige, um die Umwelt besorgte, Bürger lediglich zu instrumentalisieren?

So ging es laut Storr/Sauberer Himmel weiter:

27.10.2011

Jörg Kachelmann weist Abmahnung der Kanzlei Storr zurück

Wie wir berichtet hatten, unternimmt Herr Jörg Kachelmann den unschönen Versuch, diejenigen Menschen, die die Chemtrails am Himmel bemerkt haben, ins rechte Nazi-Eck zu stellen. Anlässlich unserer Kampagne “Tatbeitrag des DLR zu Umweltstraftaten am Himmel?” hat Herr Kachelmann in einer an Behörden, Parteien und anderen Organisationen sowie an einen Teilnehmer der Bürgerinitiative gerichteten Email geäußert, dass es die vorgenannten Empfänger bei Chemtrail-Anfragen entweder mit “Neonazis oder Verrückten” zu tun hätten und dass sich sogar eine Abwimmelantwort erübrige. In seiner Mail nahm Herr Kachelmann zudem Bezug auf ein youtube-video, in dem er behauptet, dass 80 Prozent der Menschen, die behaupten, es gäbe „Chemtrails“, Nazis seien. In diesem Video spricht er auch von „Chemtrail-Deppen“ und „Chemtrailioten“. Die Anwaltskanzlei Storr mahnte daraufhin Herrn Kachelmann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel ab.

Herr Kachelmanns Anwalt wies den Unterlassungsanspruch zurück und setzte den Äußerungen von Herrn Kachelmann in seinem Schriftsatz vom 05.10.2011 noch eins obendrauf, in dem er behauptete, dass “derartige Verschwörungstheorien unbelehrbarer Realitätsverweigerer, die in eine Schublade mit „Adolf Hitler lebt“ gehörten, oft tatsächlicher Ausdruck psychopathologischer Wahnvorstellungen von Menschen seien, die dringend in ärztliche Behandlung gehörten”. Ob dies auf den Teilnehmer der Bürgerinitiative zuträfe, könne der Anwalt jedoch nicht sagen.
http://www.sauberer-himmel.de/2011-10/
lol!

Das ist natürlich eine polemische Falschdarstellung. Tatsächlich hat JK anläßlich seiner Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, betont, daß er den Mail-Absender persönlich nicht habe beleidigen wollen (schließlich kann der durchaus zu der Gruppe der gutgläubig Getäuschten gehören):

Erst flatterte Kachelmann eine einstweilige Verfügung ins Haus. Die Äußerung wurde untersagt. Er legte Widerspruch ein. Denn mit „verrückt“ habe er nur salopp „absurd“ oder „lachhaft“ gemeint, keinesfalls aber eine Person. Der Anwalt der Bürgerinitiative: „Das war keine ehrliche Klarstellung.“
http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/wettermann-vor-gericht-kachelmann-verliert,7169126,11657308.html

In der mündlichen Verhandlung am Freitag ging es zunächst auch um die Frage, ob die Äußerung Kachelmanns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob sie Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Kläger, ein Anhänger der Chemtrails-Bewegung, fühlte sich nach Angaben seines Anwalts persönlich beleidigt. Kachelmann könne 'nicht alle, die für das Thema einstehen, mit der Nazikeule erschlagen', argumentierte der Klägeranwalt. Die Bürgerinitiative 'Sauberer Himmel' geht davon aus, dass Kondensstreifen am Himmel Giftwolken sind, die künstlich erzeugt und zur Klimaveränderung beitragen.

In mehreren Internet-Videos hatte Kachelmann diese Ansichten später als von 'gelangweilten Verschwörungstheoretikern' erfunden bezeichnet. Diese wollten Menschen Angst machen. Kachelmanns Anwalt hatte im Prozess versichert, sein Mandant habe den Kläger 'nicht persönlich angesprochen' und habe auch kein Interesse daran, Personen zu beleidigen. Er warf der Bürgerinitiative vor, Kachelmanns 'Prominenz auszunutzen, um Aufsehen zu erregen'.
http://www.ad-hoc-news.de/gericht-untersagt-kachelmann-weiter-umstrittene-aeusserung--/de/News/22811643

Storr will den Prozeß medial natürlich auf die Ebene heben, daß Gerichte über die Frage zu entscheiden hätten, ob der Chemtrail-Quatsch als Quatsch bezeichnet werden darf. Natürlich darf er das. Schließlich erlaubt es die Meinungsfreiheit auch, daß man Chemtrail-Thesen äußern darf. In Wirklichkeit geht es darum, ob sich der konkrete Adressat konkret beleidigt fühlen mußte.

Denn mit der Beleidigungsfähigkeit einer Gruppe ist es eine schwierige Sache, wie Storr weiß:

31.10.2011

Schweizer Rechtsanwalt ergreift Partei für Jörg Kachelmann

Ein Rechtsanwalt aus der Schweiz, der interessanterweise einen seiner Schwerpunkte im Luftrecht hat, ergreift auf seiner Webseite unter http://www.steigerlegal.ch/2011/10/30/chemtrails-kollidieren-mit-der-meinungsfreiheit/ Partei für Herrn Jörg Kachelmann und sagt, dass unsere Bürgerinitiative die “schwachsinnige «Chemtrail»-Verschwörungstheorie” kultiviere.
Hier finden Sie die Reaktion unseres Rechtsanwalts:

Sehr geehrter Herr Kollege Steiger,

ein altes Sprichwort besagt: “Wes Brot ich ess, des Lied ich sing …”
Wir kultivieren keine “schwachsinnige« Chemtrail»-Verschwörungstheorie”, sondern decken die kriminellen Machenschaften auf, welche die Gesundheit von Millionen Menschen sowie unsere natürlichen Lebensgrundlagen bedrohen.

Übrigens: Herrn Kachelmanns Bezeichnungen «Chemtrail-Deppen» und «Chemtrailioten» hatten keinen konkreten Personenbezug. Zu denken wäre aber an eine Kollektivbeleidigung. Vielleicht schiebe ich noch einen Antrag nach. Vielen Dank für Ihre Anregung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dominik Storr
Rechtsanwalt
http://www.sauberer-himmel.de/2011-10/

Der ganze Medienzirkus hat aber nicht ganz hin gehauen:

Sauberer Himmel.de:

An dieser Stelle wollen wir uns auch bei den Pressevertretern bedanken, die bei der Verhandlung anwesend und über den Fall Kachelmann berichtet haben. An den Berliner Kurier richten wir die höfliche Mitteilung, dass wir weder eine “Giftwolken-Truppe” noch “Verschwörungs-Freaks” sind, was bereits aus einem flüchtigen Blick auf unsere Webseite hervorgeht.

http://www.sauberer-himmel.de/

Und wie verlief die Verhandlung am 17.2.2012 inhaltlich?
Einen Hinweis gibt es hier:

Nach Ansicht des Richters war es eine 'relativ pauschale' Äußerung, die Kachelmann in der E-Mail abgab. Er sei aber auch nicht überrascht, dass sich der Kläger angesprochen fühle, sagte er weiter.
http://www.ad-hoc-news.de/gericht-untersagt-kachelmann-weiter-umstrittene-aeusserung--/de/News/22811643

Das sieht ganz danach aus, als ob wegen der Pauschalität der Abwertung der Chemtrail-Anhänger eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des konkreten Klägers abgelehnt werden würde. Denn Meinungen zu Thesen darf man natürlich haben.

Es ist aber zu schön, wenn die wegen dieses grandiosen Sieges eines bloßen Versäumnisurteils, das die Niederlage nur kurzfristig hemmt, berauschten Anhänger einen so viel vielsagenderen Prozeßbericht im Net einstellen und zugleich klarmachen, daß es ihnen vorrangig auf die PR ankam (Hervorhebungen von mir]:

Fazit: Der Teilnehmer unserer Bürgerinitiative hat einen weiteren wichtigen Etappensieg gegen Herrn Kachelmann errungen. Herr Kachelmann kann gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch einlegen, womit es zu einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kommen würde.

Unsere Aktion vor dem Landgericht Berlin war ein großer Erfolg. Es erschienen zahlreiche Teilnehmer/innen unserer Bürgerinitiative. Auch waren mehrere Pressevertreter vor Ort. Das Interesse an diesem Prozess war so groß, dass viele Interessierte nur noch einen Stehplatz im Gerichtssaal ergattern konnten. Die schönsten Fotos der Aktion werden in Kürze hier veröffentlicht.
Lesen Sie hierzu auch folgende Presseartikel:
Berliner Morgenpost
Berliner Kurier
Freie Presse (dapd)
DER WESTEN (dapd)
T-Online (dapd)
themenportal (dapd)
Kostenlose Urteile
Der Tagesspiegel
Der Newsburger
Juris – Das Rechtsportal
BerlinOnline (dapd)
AD HOC NEWS (dapd)
yahoo-Nachrichten (dapd)

Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Landgerichts Berlin.

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Prozesstages von Teilnehmern der Bürgerinitiative:

Liebe Teilnehmer,

wir haben gestern einen außerordentlich erfolgreichen Tag erlebt!
Zahlreiche Freundinnen und Freunde eines sauberen Himmels waren zum Prozesstag erschienen. Vor der Verhandlung haben wir mit großen Transparenten und Flyern der Öffentlichkeit unser Anliegen mitgeteilt. Der Saal hatte 43 Plätze zu bieten, der Richter erlaubte weitere 10 Stehplätze. Unser Anwalt Dominik Storr war einfach klasse. Der Richter war sehr höflich und ließ beide Seiten ausgiebig zu Wort kommen. Er schien jedoch insgesamt etwas zögerlich zu sein, ein Urteil gegen Herrn Kachelmann zu erlassen. Aber Dominik Storr ließ sich davon nicht entmutigen, er setzte hartnäckig, ruhig und besonnen unser wichtiges Anliegen, nicht in die Nazi – oder Psycho-Ecke gedrängt zu werden, durch. Der Ausdruck im Gesicht des Richters änderte sich jedoch, als Dominik Storr darauf hinwies, dass jeder, der diese Umweltvergehen bewusst in der Öffentlichkeit vertusche, sich unter Umständen wegen Beihilfe strafbar mache. Da wurde der Richter plötzlich ernst. Uns erschien der Richter erleichtert, als sich auf Rüge unseres Anwalts herausstellte, dass der Gegenanwalt keine schriftliche Vollmacht vorzuweisen hatte. Nach einer kurzen Unterbrechung erließ der Richter daraufhin ein Versäumnisurteil gegen Herrn Kachelmann. Nach der Verhandlung haben wir unseren Sieg noch in einem Restaurant gefeiert. Eins ist sicher: Bei der nächsten Verhandlung wird das Gericht in einen größeren Saal ausweichen müssen!
http://infokrieg.tv/wordpress/2012/02/19/versaumnisurteil-gegen-jorg-kachelmann-weiterer-etappensieg-vor-dem-landgericht-berlin-errungen/

Tatsächlich war natürlich der »klasse« agierende RA Storr angesichts der »ernsten« Miene des Richters erleichtert, daß er erfolgreich die Reißleine gezogen hatte.
Auf ein Neues!

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @Gabriele Wolff: "fast freischwebende Assoziation" ...? - Oder politisches Minimalverständnis ...?

Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 20:56

Ich weiß, eine einfach zu ordentlich denkende Juristin mit einem Blick über ihren Tellerrand aufzuklären, ist sinnlos, aber für einige Leser mit Kopf, die noch nicht drüber nachgedacht haben, evtl. interessant.
Demokritxyz Posting, 20.02.2012, S. 4/II, 21:42 h Och Kinners: Fehlt das Abstraktionsvermögen ...?

Da wird hier so wunderbar die OLG-Entscheidung zur Veröffentlichung von sexuellen Praktiken in der Presse diskutiert, und das BKA notiert solchen Praktiken gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das gehört (für Juristen) nicht zusammen? Reden Juristen über den im Gesetz ausgedrückten Wunsch des Gesetzgebers nur, haben ihn aber nicht im 'Urin' ...???
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63860
Vom richtigen Blickwinkel gibt es deutliche Parallelen zwischen Justiz und Presse: beide haben eine Kontrollfunktion - lediglich andere Instrumentarien (Ermittlungsverfahren/Recherche) und Sanktions- mechanismen (Strafe/Information der Öffentlichkeit).

Wer sich (als OStA a.D. zu Recht) darüber echauffiert, dass Medien Sexualpraktiken veröffentlichen, sollte genauso kritisieren, wenn die früher sogenannten "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft (Ermittlungs- behörden) widerrechtlich, gegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Bundestrojaner Telefonsex protokollieren.

Das gehört zusammen: Und das zu verstehen, gehört - zumindest für mich - zur juristischen Hygiene ...
Gabriele Wolff:

Und was sich aus diesem Mißgeschick der vergessenen Vollmacht medial und in Foren, auch in unserem, ergab, hin- und hergewendet von uninformierten Journalisten und leidenschaftlichen Hobby-Juristen, liegt gänzlich neben der Sache.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63888
Gibt es hier im Forum mehrere "leidenschaftliche Hobby-Juristen"? Oder 'denkst' du an mich? Dann hast du meine Position mal wieder nicht verstanden.

Ich habe die Korinthen dieser Causa gar nicht gerollt, wie DU erneut in deinen letzten 'Geisterstunden':
Sondern ich habe mich lediglich zum Fehlen der Prozessvollmacht in der Akte geäußert und deiner (früheren) Position widersprochen, dass das aus prozesstaktischen Gründen erfolgt sei ...
Vgl. Demokritxyz Posting, 18.02.2012, S. 2/II, 20:18 h @Gabriele Wolff: Zwar ungern, aber jetzt "Klarstellung" für 'Vollpfosten' ...
Anm.: Versätzlich eingesetztes Intrument des Versämnisurteils im Wege der Rechtsfindung

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17.02.2012, S. 2/II, 16:52 h @Gabriele Wolff: So aus der Schatztruhe eines ‚Hobby-Rechtsanwalts’ ...
Anm.: ‚Hobby-kollegiale Hochachtung’ in der Praxis mit ‚Knallschoten der Jurisprudenz’

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty BGH-Ups! vom 26.02.2012 [sic!]

Beitrag  Andy Friend Mo 20 Feb 2012, 21:59

Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung
siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.2.2012 - 2 StR 534/11 -


Cool!

"In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59257&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

Nr. 26/2012

Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers


vom Vorwurf der Vergewaltigung



Die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte dem als Lehrer tätigen Angeklagten zur Last, am 28. August 2001 während einer Pause eine Kollegin im Biologie-Vorbereitungsraum einer hessischen Gesamtschule vergewaltigt und geschlagen zu haben.

Der Angeklagte war zunächst durch Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Zugleich war seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 verworfen. Der Angeklagte verbüßte die Freiheitsstrafe nach Beendigung der Unterbringung vollständig. Auf seinen Antrag ordnete das hierfür zuständige Landgericht Kassel durch Beschluss vom 13. April 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. Durch Urteil vom 5. Juli 2011 hob das Landgericht Kassel das Urteil des Landgerichts Darmstadt auf und sprach den Angeklagten frei. Das Landgericht gewann die Überzeugung, dass die angeklagte Tat sich nicht zugetragen hat und die entsprechenden Angaben der Nebenklägerin als falsch zu werten sind.

Gegen diesen Freispruch richtete sich die Revision der Nebenklägerin, die eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend machte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 9. Februar 2012 die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des Landgerichts Kassel ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 9. Februar 2012 – 2 StR 534/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 5. Juli 2011 – 1620 Js 16973/08 1 KLs

Karlsruhe, den 26. Februar 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59256&pos=0&anz=26
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59256&pos=0&anz=26
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