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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty @GW und Liese

Beitrag  Andy Friend Di 21 Feb 2012, 08:46

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Cooler, Dr. Schröder zockt Alice Schwarzer ab!

Beitrag  Andy Friend Di 21 Feb 2012, 09:41

Und die alterschwache AS glaubt wirklich Dr. Schröder sei jetzt so naiv, weil sie PRO EMMA scheint.
Ich schmeiß mich weg!

Und Alice schleimt bei Frau Schröder! und nennt das souverän...
http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5BshowUid%5D=91&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Byear%5D=2012&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Bmonth%5D=02&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Bday%5D=21&cHash=57b718dd32

Das finde ich echt souverän, Frau Schröder!
www.aliceschwarzer.de
Ich muss sagen: Selten hat ein Anruf mich so überrascht wie der von Ministerin Schröder am 10. Februar. Ich war gerade in Düsseldorf auf einer Ausstellung und musste mir erstmal eine ruhige Ecke suchen zum Zurückrufen. Es wird doch wohl nicht um den FrauenMediaTurm gehen…? Doch, genau darum geht es!..

Natürlich kann die einst als Kindchen-Ministerin niedergeschrieben Dr. Sch. nicht einfach per Handy und Blano-Scheck den doch ohnehin doch gerade soweiso schon geretteten Bayen-Turm (siehe ZEIT-"Interview") durch Übersponsoring quasi nochmal retten.
Stattdessen wird "sie" das natürlich (und die VERWENDUNG) prüfen lassen müssen !!!
Und dann? Dann wird sie wohl den gleichen Ton wie die NRW-Rot-GrünFRAUEN zum Ergebnis kommen (müssen) ;-).

Dann kann sie - die neuerdings Hochgeschätzte und Hochgeschriebene - dann via PM, DPA, Mona Lisa und FrauTV verkünden lassen, sie habe es ja wirklich versucht, wirklich, wirklich, aber soooooo ginge das natürlich nicht.

;-)
Das ist so'ne Diekmann-Nummer, wo Alice wieder wie beim JK-Prozess, wo sie schon ganz schön doof vom BILD-Chef vorgeführt wurde und man ihr bei der Selbstdemontage half, nochmal diskrediert wird. Und sie merkt es schon gar nicht mehr.

Clever!
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty @GasGerd:

Beitrag  Oldoldman Di 21 Feb 2012, 10:12

ich will jetzt weder Korinthen rollen, noch päpstlicher als der Papst sein, aber:
GasGerd, 21.02.2012, 16:04 h, schrieb:Von Gesetzes wegen ist ein Anwalt ein Organ der Rechtspflege und als solches gehalten, für den eigenen Mandanten die Höchststrafe zu beantragen, wenn er mit Sicherheit weiß, dass der den angeklagten Mord tatsächlich begangen hat und nichts für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit spricht.
________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63979
GasGerd, 21.02.2012, 19:35 schrieb:Ich habe geschrieben, dass der Anwalt u. U. von Gesetzes wegen gehalten sei, die Höchststrafe zu beantragen, das heißt natürlich, wenn er die maximal belastenden Umstände ohne Wahrheitspflichtverletzung nicht vom Tisch bekommt.
____________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p80-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63991
Nein, Gerd. Das eine ist so falsch, wie das andere. Der Verteidiger ist weder "von Gesetzes wegen gehalten" noch "u. U. von Gesetz wegen gehalten..." die Höchststrafe zu beantragen. Er ist nie verpflichtet, eine Höchststrafe zu beantragen. Er ist lediglich verpflichtet,
... seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
vgl.: § 1 BORA
http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/bora_stand_01.03.11.pdf
und das kann in der Praxis dazu führen, keinen "bezifferten" Antrag zu stellen, sondern um eine "angemessene milde Strafe" zu bitten.
Aber die Vorstellung, ein Anwalt könne für seinen Mandanten fordern, er solle "die volle Wucht staatlicher Strafgewalt schmecken", und sei als Anwalt dazu auch noch verpflichtet, hat etwas Unwirtliches.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  GasGerd Di 21 Feb 2012, 10:33

http://stscherer.wordpress.com/2012/02/21/naturlich-muss-der-strafverteidiger-seinen-mandanten-in-die-pfanne-hauen/

....

Da kann man aber mal sehen, ich hätte fast gedacht und bezeugt den strunzdummen Beitrag hätte ein gewisser Scatman GaGasGerd hingerotzt... wie den hier auch ;-).

Der Beitrag ist nicht von mir, sondern von dem Betreiber des Blogs selbst. Da ich nicht weiß, warum der Autor mir Aussagen unterjubeln will, die ich nicht gemacht habe (und eine andere Identität), kann ich nicht beurteilen, ob der Kommentar strunzdumm ist oder von weiträumigen Hintergedanken getragen wird.

An den Grenzen der Meinungsfreiheit haben sich allerdings auch schon helle Köpfchen eine Beule geholt.

In meiner Eigenschaft als anonymer Forenschreiber tangiert mich so etwas zwar nicht sonderlich (anders als das kranke Nazi - Gekreische von Deali, man kann alles übertreiben), aber an der Stelle des nicht anonymen GG-Aktiv - Admins Alex würde ich wahrscheinlich so langsam ungeduldig mit dem anwaltlichen Blogger.

Wie dem auch sei - wenn ein Anwalt und Notar sich unter seinem Echtnamen in eine typische total zerstrittene Gemeinde anonymer Foristen begibt und da auf jedem denkbaren Niveau unbedingt mithalten will, ist das ganz sicher nicht die intelligenteste Art und Weise, mit dem Internet umzugehen.
GasGerd
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  GasGerd Di 21 Feb 2012, 10:40

Aber die Vorstellung, ein Anwalt könne für seinen Mandanten fordern, er solle "die volle Wucht staatlicher Strafgewalt schmecken", und sei als Anwalt dazu auch noch verpflichtet, hat etwas Unwirtliches.

Ich habe eigens das Beispiel Mord gewählt, um die Konsequenzen der lebensfernen Konstruktion "Anwalt = Organ der Rechtspflege" zu verdeutlichen.

Da gibt es nämlich nur eine einzige Rechtsfolge, der ein Anwalt bei Beachtung der auch für ihn geltenden Wahrheitspflicht nicht ausweichen könnte, wenn nicht in der Realität eben dieser Wahrheitspflicht notfalls ausgewichen würde.

Das mit der "vollen Wucht" ist eine haltlose Überinterpretation meines Textes bzw. eine ähnliche Unterstellung wie auf dem genannten Anwaltsblog gepostet.
GasGerd
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 11:50

Er darf mit zulässigen Mitteln den Freispruch anstreben, selbst wenn er die Schuld des Mandanten kennt.

Warum eigentlich?
Ich finde es, gelinde gesagt, verwerflich, wenn Anwälte um die Schuld ihres Mandanten wissen und trotzdem auf Straffreiheit hinarbeiten. Kann so ein Ar*pieps* von einem Anwalt überhaupt noch in den Spiegel gucken?
`Tschuldigung für die saloppe Ausdrucksweise, aber bei solchen Anwälten kommt mir jeglicher Respekt abhanden.

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Beitrag  Inspector Di 21 Feb 2012, 12:42

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p100-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64005

Er darf mit zulässigen Mitteln den Freispruch anstreben, selbst wenn er die Schuld des Mandanten kennt.

Stellt sich die Frage, ob aggressive Litigation-PR auch zu den zulässigen Mitteln gehört?

Warum eigentlich?
Ich finde es, gelinde gesagt, verwerflich, wenn Anwälte um die Schuld ihres Mandanten wissen und trotzdem auf Straffreiheit hinarbeiten. Kann so ein Ar*pieps* von einem Anwalt überhaupt noch in den Spiegel gucken?
`Tschuldigung für die saloppe Ausdrucksweise, aber bei solchen Anwälten kommt mir jeglicher Respekt abhanden.

Worauf du dich verlassen kannst!
Die wenigsten Strafverteidiger dürften sich Gedanken um Moral und Anstand machen.
Gute Strafrechtler sollten aber Beruf und eigene Privatsphäre strikt auseinander halten können.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, andere juristische Fachgebiete anzustreben. Statt Strafverteidiger zum Beispiel Fachanwalt für Miet-, Familien-, Sozial-, Verkehrsrecht etc...

Ich denke, in keinem Rechtsgebiet gibt es so viele Möglichkeiten der Auslegung wie im Strafrecht.
Man kann vieles SO oder anders sehen, obwohl die Beweislage dieselbe ist.
Man darf auch nicht vergessen, dass ein No-Name-Strafverteidiger durch nur einen einzigen prominenten Fall zu Ruhm gelangen kann, sofern er den Fall gewinnt. Das gelingt kaum einem Fachanwalt für z. B. Miet- und/oder Familienrecht.

Man kann es sehen wie man will: Angeklagte werden einen guten Strafverteidiger immer willkommen heißen und seine ganze Hoffnung in ihn setzen.
Außenstehenden bleibt der Blick auf Staatsanwaltschaft und Richter.
Auch der aggressivst auftretende Strafverteidiger hat keine Chance vor Gericht, wenn die Beweise eindeutig sind.
Sind sie es nicht, wird kein Strafverteidiger so eine Chance ungenutzt lassen.
Ist das Opfer eindeutig ermordet worden; die gefundenen DNA-Spuren mit dem Angeklagten übereinstimmend und die Tatwaffe spurentechnisch ihm zuzuordnen, kann auch der allerbeste Strafverteidiger nicht mehr auf Freispruch plädieren.

Ach, doch... wenn gar nichts mehr geht, kann notfalls noch ein Labrador als Täter in Betracht kommen. Twisted Evil

In unserem Umfeld ist niemand als Strafverteidiger tätig und auch kein einziger Anwalt mit der Vorliebe für rote Socken. Wink

Mein Interesse gilt der Litigation-PR und inwieweit diese bereits Einfluss auf die Deutsche Justiz genommen hat.

Aber das ist ein anderes Thema.

Friedenspfeife
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Hobbyjuristen und Beratungsresistente

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 13:33

Ich hoffe, daß jetzt den Profis (RA Scherer, Oldoldman) das klar geworden ist, was mir als Profi schon lange klar war: all diese Hobby-Juristen aus dem Gaga-Forum - ich muß das so formulieren, weil sich ja noch keiner von denen dazu bekannt hat, AlexRe zu sein, der sich zweier juristischer Staatsexamina berühmt und aus unbekannten Gründen auf die RA-Zulassung verzichtet hat - mißbilligen Strafverteidigung, weil die der gerechten Strafe im Weg steht.

Da nutzt kein Hinweis auf den gesetzlichen Auftrag von Rechtsanwälten, der unmittelbar mit der Beweislastpflicht des Staates korrespondiert. Sie propagieren Rechtspopulismus, und stehen damit in einer Linie mit Schauspielern, die nix können und die wegen des Verlustes an physischer Knackigkeit im Trüben fischen müssen.

Hohle Nüsse, die ein Zero an Persönlichkeit und ein Nachlassen der körperlichen Attraktivität mit populistischer Ranschmeiße ausgleichen müssen. Das alles im Rahmen einer Werbung für eine Sendung eines Privatsenders:

Hannes Jaenicke setzt seine Prominenz ein, um Gutes zu tun. Im Film „Im Alleingang – Die Stunde der Krähen“ (heute, 20.15 Uhr, Sat.1) zeigt er, dass er auch anders könnte

Herr Jaenicke, Sie spielen einen brillanten, aber skrupellosen Anwalt. Was war Ihre Motivation, gerade diese Rolle zu übernehmen?

Ein wirklich guter Anwalt darf bei der Arbeit weder Herz noch Gewissen haben. Das ist mir so fremd, dass ich die Rolle total spannend fand. Es macht außerdem ungeheuren Spaß, intelligente, charmante Ar*pieps*öcher zu spielen.

Welche Anwälte sind Ihnen persönlich besonders suspekt?

Die Jörg-Kachelmann- oder Christian-Wulff-Anwälte zum Beispiel. Oder sämtliche Anwälte, die Nazi-Verbrecher verteidigt haben. Oder solche, die freiwillig Wirtschaftsverbrecher, Sexual-Straftäter oder Ähnliches als Mandanten annehmen.

Was meinen Sie: Muss man über Leichen gehen, um Erfolg zu haben?

Das glaube ich nicht, obwohl einige sogenannte Macher diesen Weg wählen. Übrigens leiden viele überdurchschnittlich intelligente oder erfolgreiche Männer an Selbstüberschätzung. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch Qualifikation, harte Arbeit, Talent und Integrität zum Erfolg führen können.

http://www.suedkurier.de/nachrichten/panorama/leute/leute/-Das-Glueck-sollte-man-weiterreichen;art1015351,5382936

Auf diesem erbarmungswürdigen intellektuellen Schlicht-Niveau eines ungut alternden Schauspieler-Beaus mit wenig Talent agieren unsere anonymen Gagas, die von Jura keine Ahnung haben.

Sollte ich AlexRe versehentlich mit diesem Beitrag zum Hobby-Juristen degradiert haben, obwohl er zumindestens nach eigenen Angaben einstmals eine vollständige Juristenausbildung durchlaufen hat, ohne praktisch tätig zu werden, hat er sich das selbst zuzuschreiben. RA Scherer meint, daß es sich bei GasGerd um AlexRe handelt, der mir aber im Ton etwas pöbeliger vorkommt als der Administrator AlexRe im GG-Forum.

Aber für die Zuordnung von RA Scherer spricht allerdings, daß GasGerd meiner Zuordnung von AlexRe zu Miranda1, einem bloß femininen Nick, empört widersprach und mich an die tiefe Kränkung von AlexRe erinnerte, die meine einstmalige Verwechslung von 1. und Assessor-Examen (dem 2.) ausgelöst haben muß... Das alles läßt ja tief blicken.

Aber als zwingender Beweis taugt das natürlich nicht Da muß GasGerd sich schon outen, zumal die Qualität seiner Beiträge gegen jedwede akademische Ausbildung spricht.

Ich möchte lediglich an etwaige unbefangene Mitleser appellieren: vernachlässigen Sie bitte die populistischen Sprüche von Hobby-Juristen und alternden Schauspielern, die Werbe-Interviews führen. Gute, engagierte, für den Mandanten arbeitende Rechtsanwälte braucht jeder von uns (auch ich habe gerade einen in Sachen Schlechtleistung bei Fassadenrenovierung mandatiert), und eine engagierte Strafverteidigung gebührt nicht nur dem Unschuldigen, sondern gerade auch dem Schuldigen. Unabhängig von der begangenen Straftat. Der hat nämlich das Recht, daß ihm die Tat nachgewiesen werden muß, und das Recht, daß alle für ihn günstige Gesichtspunkte bei der Strafzumessung auch Berücksichtigung finden.

Wem dieses Rechtsstaatsprinzip nicht paßt, steht nicht mehr auf dem Boden des GG. So einfach ist das. Punkt und Aus.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Frau Wolff

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 19:05

Ich möchte lediglich an etwaige unbefangene Mitleser appellieren: vernachlässigen Sie bitte die populistischen Sprüche von Hobby-Juristen und alternden Schauspielern, die Werbe-Interviews führen. Gute, engagierte, für den Mandanten arbeitende Rechtsanwälte braucht jeder von uns (auch ich habe gerade einen in Sachen Schlechtleistung bei Fassadenrenovierung mandatiert), und eine engagierte Strafverteidigung gebührt nicht nur dem Unschuldigen, sondern gerade auch dem Schuldigen


Dass es genügend Fassadenanwälte gibt, glaube ich Dir aufs Wort Twisted Evil

Der etwaige unbefangene Mitleser wird es aber hoffentlich noch auf die Reihe kriegen, zwischen einer Fassadenrenovierung und Mord oder Sexualverbrechen zu unterscheiden Rolling Eyes

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Inspectöse

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 19:14

Mein Interesse gilt der Litigation-PR und inwieweit diese bereits Einfluss auf die Deutsche Justiz genommen hat

Ja, nun...habt ihr euch ja schon öfter echauffiert darüber...ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass der Begriff "Litigation PR" von Euch noch niemals anhand der Definition und der tatsächlichen Handhabung mal "auseinandergenommen" wurde.......

Vielleicht könnte man damit mal anfangen...bevor wieder eine ganz falsche Kiste daraus gezimmert wird.... Wink

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Unter den Blinden ist der Einäugige König

Beitrag  a l i Di 21 Feb 2012, 19:19


"Ich möchte lediglich an etwaige unbefangene Mitleser appellieren: vernachlässigen Sie bitte die populistischen Sprüche von Hobby-Juristen und alternden" .....Profilneurotikern, die ohne Aktenkenntnis und ohne Teilnahme an den nicht öffentlichen Verhandlungen es an jeglicher Seriosität missen lassen und sich nur der Lächerlichkeit preisgeben.

Hierzu das LGMannheim:
Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty steffi

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 19:25

Du kannst von mir ein geradezu herausragendes Beispiel dafür bekommen

Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 19:37

Profilneurotikern, die ohne Aktenkenntnis und ohne Teilnahme an den nicht öffentlichen Verhandlungen es an jeglicher Seriosität missen lassen und sich nur der Lächerlichkeit preisgeben.

Eine hervorragende Selbstbeschreibung, und doch so ganz anders, als "ungut alternde Schauspieler, die Werbe-Interviews geben". Das hat man selbst als ungut alternde, angebliche Ex-Juristin gar nicht nötig. Da bewegt man sich doch gerne unter den "Unwissenden", schreibt sich die Gichtgriffel wund, um die eigene Profilneurose bedienen zu können! Wink

Was Herrn Jaenicke angeht - dieser Mensch hat meine Hochachtung für all die sozialen Projekte, in denen er sich neben seiner Tätigkeit engagiert, anstatt in seinem Boudoir neben seinen Katzen zu versauern!

http://www.naturelife-international.org/umweltpreis_2011.aspx

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Was Hänschen nicht lernt...

Beitrag  a l i Di 21 Feb 2012, 20:22

....lernt Hans nimmermehr!

GasGerd: wie dem auch sei - wenn ein Anwalt und Notar sich unter seinem Echtnamen in eine typische total zerstrittene Gemeinde anonymer Foristen begibt und da auf jedem denkbaren Niveau unbedingt mithalten will, ist das ganz sicher nicht die intelligenteste Art und Weise, mit dem Internet umzugehen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p100-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64002

Es ist alles andere als intelligent, es ist definitiv unprofessionell.

Da muss jemand, dem gänzlich (s)eine Souveränität abhanden gekommen ist, zuviel Zeit haben.

Zeit um Kollegen zu verunglimpfen, Zeit um Frauen zu beleidigen und diese lächerlich zu machen, wie diese ebenso nicht stattgefundener Straftaten zu bezichtigen, beides auf Billig Niveau unterhalb der Gürtellinie.
Und zu feige, Konflikte direkt auszutragen.

Wahrlich kein Aushängeschild für seine Zunft!
a l i
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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 20:23

Es fällt hier immer wieder auf, mit welchen unlauteren stilistischen Mitteln und übler Polemik Menschen durch den Dreck gezogen werden, die zum Fall Kachelmann eine andere Meinung vertreten - das hat geradezu Methode. Nur zu - vielleicht findet sich noch irgendeine Ungereimtheit aus dem Privatleben von Herrn Jaenicke, die man gegen ihn verwenden könnte. Suspect

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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 20:24

Wahrlich kein Aushängeschild für seine Zunft!

Nein - eher eine Blamage!

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Beitrag  a l i Di 21 Feb 2012, 20:28

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p100-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64016

GW: Auf diesem erbarmungswürdigen intellektuellen Schlicht-Niveau eines ungut alternden Schauspieler-Beaus mit wenig Talent agieren unsere anonymen Gagas, die von Jura keine Ahnung haben.

Ja, genau dieser Satz ist bezeichnend!

Was nutzt einem alle Bildung oder auch nur Halbbildung, wenn es vorne und hinten gänzlich an Herzensbildung fehlt und das vermeintliche Wissen zu nichts anderem gut ist, als andere Leute herabzuwürdigen.

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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 20:45

Ein gutes hat die Sache - man weiss nun endlich, was unter dem "Niveau" verstanden wird, das hier immer wieder angemahnt wird! Laughing

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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 21:02

Ein gutes hat die Sache - man weiss nun endlich, was unter dem "Niveau" verstanden wird, das hier immer wieder angemahnt wird!
Vielleicht das niveau wo unschuldsvermutung nicht als unwort gesehen wird, und welch die strafverteidigung als ein wichtiger bestandteil eines rechtstaates seht, nämlich der der dafur sorgt das auch die blöde Ar*pieps*öcher, die dumme kuhen, die scheissausländer, die miese wichser und sogar winkeladvokaten und nette kollegen recht auf ein faire behandlung haben für gericht.

Passt euch nicht, dan geh doch in einem land auf euerem "niveau", wo der strafverteidigung in dienst des gericht steht, und dessen anwesendheit nur eine dekorationswert hat.
Musst gar nicht so weit fliegen.
Und kann man viel herzensbildung mitbringen, ist alles wilkommen.

Na das war es denn wohl für diesen strang Idea


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty aber nicht doch, Liese

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 21:26

Na das war es denn wohl für diesen strang

Ach, Liese, da schreibst DU so einen tollen Beitrag ( wie eigentlich alle deine Beiträge) wo es nur so von echter Herzenbildung wimmelt gepaart mit einem gebildeten Verstand und dann willst DU aufgeben?

Liebe Liese, wenn die Klugen IMMER nur nachgeben, werden die Dummen bald regieren.......das kann man doch unmöglich wollen! Wink
Blumen

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty @liese

Beitrag  a l i Di 21 Feb 2012, 21:59

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p120-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#64022

Selbstverständlich hat jede/r Schuldige/r ein Recht auf eine faire, vor allem menschenwürdige Behandlung, das will ihnen überhaupt niemand absprechen, was also soll diese deplatzierte Unterstellung?

Doch gemäß seinen Dispositionen und jeglichen Verhältnissen, die mit ursächlich sind um zu so einer Straftat zu führen. Um auch ein möglichst mildes Strafmaß anzustreben.

Aber nicht unabhängig davon, auf Gedeih und Verderb, auf dem Rücken eines mm Opfer, in dem diese auf nicht mehr zu toleriende Art und Weise diskreditiert werden.

Wenn du von Unschuldsvermutung sprichst und ein Urteil "in dubio pro reo" ausgeht, dann hat diese für beide Seiten zu gelten.
Wo soll da überhaupt ein Problem sein?
Was meinst du wohl ist der Grund, dass viele Rechtsanwälte den "Strafverteidiger" gar nicht erst machen wollen? Nicht jeder von ihnen bringt diese Kaltblütigkeit mit.

Und wenn einem etwas nicht passt, liebe liese, dann soll man besser seinen Mund aufmachen und nicht abhauen.
Das wäre nämlich feige.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Pädagogik...

Beitrag  Oldoldman Di 21 Feb 2012, 22:09

Ich gebe es offen zu: ich eigne mich nicht für den Beruf des Lehrers. Generationen von Schülern, sei es an "normalen" Schulen, sei es in der Erwachsenenbildung, immer wieder den gleichen Sachverhalt zu erklären, immer wieder die gleichen, aus der Sicht des Lehrenden unsinnigen Fragen, Kommentare und Feststellungen mit Engelsgeduld aufzugreifen, zu erörtern, zu beantworten. Und am Ende fällt der Lohn recht kärglich aus. Einige Wenige nehmen das Gelehrte auf, können damit umgehen, andere verweigern sich scheinbar der Erkenntnis und die Masse döst vor sich hin....

Die Parallelen zu diesem Forum sind verblüffend. Und doch: weil "wir" doch ein Ratgeber sind ( Smile ), sollte man nicht müde werden, auch juristische Zusammenhänge wieder und wieder zu erläutern. Herr Büser tut dies im Fernsehen auch immer wieder und das, ohne einen Fragesteller deswegen als "tatsachenresistent" oder gar als "dumm" zu bezeichnen.

Es geht doch einerseits um den stillen Leser im Netz, der womöglich in gleicher Richtung denkt, aber gern hier gegebene Erklärungen aufnimmt. Und andererseits um die Richtigstellung des hier Veröffentlichten, verbunden mit der Hoffnung, Verständnis geweckt zu haben.

Was die Tätigkeit eines Anwaltes und die eines Strafverteidigers im Besonderen anbelangt, mag man vor dem Hintergrund des seit Jahrzehnten geltenden Rechts das geäußerte Rechtsempfinden schnell abtun. Aber deswegen muß man ja nicht gleich die "Rechtsstaatskeule" schwingen. Es lassen sich ja unzählige Beispiele konstruieren, wo sich in der Tat zwischen den anwaltlichen Pflichten und dem menschlichen Empfinden eine Kluft auftut. Dazu muß man nicht auf den Anwalt und Vater zurückgreifen, der jemanden verteidigen soll, der ein Kind mißbraucht und getötet hat. Wenn mir im Rahmen einer solchen Diskussion der Spiegel vorgehalten wird mit dem Bemerken, ob ich die "porkoiden Züge" im Spiegelbild als Folge meiner "déformation professionelle" erkenne, dann ist das doch die Herausforderung, Gelerntes und Gelebtes auf seine fortbestehende Berechtigung zu überprüfen.

Was wäre denn, wenn man, um die Konsequenz zu vermeiden, daß ein Anwalt verpflichtet ist, belastende Umstände zu verschweigen, falls er nicht zur Offenbarung durch den Mandanten ermächtigt wird, das Gesetz änderte, etwa in dem Stile:
Code:
Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege und als solches Gerechtigkeit, Recht und Gesetz verpflichtet.
....
Er hat die Interessen seines Mandanten rechtswahrend wahrzunehmen, soweit Gerechtigkeit, Recht und Gesetz ein anderes gebieten.
....
Er hat Tatsachen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit anvertraut werden und die in einer Rechtsangelegenheit entscheidungserheblich sein können, den zur Entscheidung berufenen Behörden und Gerichten auch ohne Einverständnis seines Mandanten zu offenbaren.
Ja, ich sehe schon, die Juristen bekommen Magenkrämpfe. Und dennoch sollte man die bislang geltenden Wertentscheidungen anhand dieses Beispiels schlicht überprüfen, denn es gibt bekanntlich kein System, das nicht verbesserungsfähig ist.

Ich kann und will diese Überprüfung an dieser Stelle nicht vorwegnehmen. Ich stelle die von mir ersonnene These ("Rechtsänderung") einfach zur Debatte. Ich tue das genau an dieser Stelle (auch wenn die Diskussion bereits in eine etwas andere Richtung abgedriftet ist), weil erfahrungsgemäß ein eigenständiger Strang nicht angenommen wird Sad
Und ich erlaube mir, schon mal einen "Brocken" in die Diskussion zu werfen:

Durch die Streichung des Wortes "unabhängiges" wird die Freiheit des Anwaltes gegenüber Weisungen des Gerichtes aufgehoben. Folge in letzter Konsequenz ist, daß Äußerungen eines Gerichtes als zulässig denkbar wären, wie etwa "Sie haben zu verteidigen, wie ich es Ihnen sage..." Eine effektive Verteidigung, die dem Gericht sehr genau auf die (Verfahrens-) Finger schaut, wird dadurch zumindest erschwert, womöglich gar unmöglich gemacht. Mit dem in der Verfassung verankerten Gedanken der Rechtsschutzgewährung (vgl. z. B. Art. 19 Abs. 4 GG) wäre das nicht vereinbar. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus jenen 12 Jahren deutscher Geschichte, die tausendjähriges Unheil gebracht haben, zeigen, daß es nicht nur verfassungsgemäß zustande gekommener Gesetze bedarf, sondern auch einer effektiven, ja, auch parteilichen und von den übrigen Justizbeteiligten unabhängigen Interessenwahrnehmung durch Anwälte. Nur so lassen sich "Verurteilungstendenzen" (oder Schlimmeres) anprangern und aufbrechen.

In gleichem Maße problematisch erscheint mir die Bindung des Anwaltes an die Gerechtigkeit bis hin zu der These, die Gerechtigkeit über die (erklärten) Interessen des Mandanten zu stellen. Das beginnt schon mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Kaum ein Begriff ist schwerer zu fassen, als gerade dieser. Häufig geht es doch um ein Gerechtigkeitsempfinden, also mehr um eine subjektive und höchstpersönliche Einstellung zum Sachverhalt, die unter Umständen bei ein und derselben Person sich wandelt, je nach eigener Betroffenheit oder Sympathie für eine der Prozeßparteien. Ein derart unscharfer Begriff ist kaum geeignet, den Pflichtenkreis eines Anwaltes zu umschreiben.

Oder die Offenbarungspflicht in meinem Beispiel. Welcher Mandant wird seinem Anwalt noch etwas wahrheitsgemäß berichten, wenn er damit rechnen muß, daß sein eigener Anwalt, den er schließlich auch noch bezahlt, diese Berichte gegen verwendet, ja sogar verwenden muß. Einer der Grundpfeiler der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt würde damit aufgehoben. Ohne auf den von GasGerd angesprochenen - in der Praxis wahrscheinlich sehr seltenen - Fall eingehen zu wollen, läßt sich meines Erachtens feststellen, daß durch eine derartige Offenbarungspflicht der Anwalt, weil ihm aus Angst vor drohender Repression wichtige Informationen vorenthalten werden, an der Wahrnehmung der Rechte seines Mandanten gehindert wird. Gibt der Mandant im vertraulichen Gespräch die Tat zu, kann der Anwalt seine Strategie darauf einrichten und durch Geständnis usw. eine milde Strafe erwirken, oder aber durch verschweigen der belastenden Umstände Lücken in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft zugunsten des Mandanten nutzen. Diese Entscheidungsfreiheit ist dem Anwalt genommen, bestünde eine Offenbarungspflicht, mit der weiteren Konsequenz, daß ein strafmilderndes Geständnis des Beschuldigten nicht mehr möglich wäre.

So, und nun kommt ihr!
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Beitrag  Gast_0008 Di 21 Feb 2012, 22:17

Hoffentlich benötigt Ihr nicht in der Zukunft einen Strafverteidiger, der Eure Interessen vertritt.
Eure Phantasievorstellungen über Strafverteidiger sind wirklich putzig bis naiv.
Scheinbar stammen Eure "Erfahrungen" aus irgendwelchen billigen amerikanischen Krimiserien, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Wie Ihr bereits zugegeben habt, wart Ihr noch nicht einmal öfter bei Gerichtsverhandlungen, und zwar solchen, in denen kein Prominenter angeklagt wurde, um Euch ein reales Bild zu schaffen.
Das ist echt nur peinlich. Amüsant ist es inzwischen nicht mehr.

Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil

Gast_0008

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Beitrag  a l i Di 21 Feb 2012, 22:22

So, und nun kommt ihr!

Nö, ich bin jetzt schon schachmatt....ich weiss ja , wo meine Grenzen sind.
Bei soviel Klugheit verliert man doch gerne!

Deshalb nur ein lieber Gruss aus Bayern! Very Happy



Und jetzt wünsche ich allen einen schönen Tag!
Blumen
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 5 Empty Ach Liese!

Beitrag  Andy Friend Di 21 Feb 2012, 22:34

Nachdem die Litigations-PR-Ehrenlegion der Gagas zum wiederholten Male (GasGerd sogar von OLDOLDMAN höchstpersönlich) ihrer profunden rechtlicher UND sachlicher Unkenntnis (die der von AS in nichts nachsteht) überführt wurde, soll, ja muss es die "Herzensbildung" "richten", die natürlich nur die Lit-PR-Truppe der Claudia Dingens für sich in Anspruch nehmen kann.
Tsss.
Dabei benutzt man nun auch noch das untauglichste Hilfsmittel ever: die verschriftete Form der hochnotpeinlichen Rechtfertigungsrede für die eigene Unfähigkeit, vulgo mündliche Urteilsbegründung.
Ein Dokument dunkelster neudeutscher Rechtsgeschichte, dass an Peinlichkeit für die eigene Zunft wohl kaum noch zu übertreffen sein wird; wobei man gerade Mannheim ja ohnhein einiges (Stichwort: Harry Wörz) gewohnt ist.

Angesichts der sinnlosen Lausemädchenparade - zudem zum falschen Zeitpunkt (vor den gerichtlichen "Bekenntnissen" und erinnerten Erinnerungslücken der NK - erinnerte sich genau, wo sie Erinnerungslücken hatte), die das Gericht vorführen wollte, mit der es aber - via BUNTE - nur selbst auf das Peinlichste vorgeführt wurde, wäre es allerdings eher angebracht gewesen, sich auf die Suche nach einer ganz undeutschen richterlichen Tugend zu machen: Bescheidenheit.

Was die Blamage für die Zunft angeht, dürften wohl nach meinem aus dem RL hierher transponoerten Gefühl - in Relation zur auf die Menschen losgelassenen Zahl - mehr Richterkollegen und -innen peinlich berührt mit gesenktem Haupt, mit einem Fuß verlegene Reinigungsbewegungen auf dem Boden ausführend, vom angesprochenen Thema ablenkend reagieren, als Kollegen und -innen des RA Scherer bzgl. seines Blogs und seines Begehrens die EINZIG WAHRE SCHRIFTLICHE LITI-PR-FREIE Urteilsbegründung zu erhalten, die die peinliche Rechtsfertigungs.PR-litianei, die schon allzu lange die Hirne von BILD-Lesern verklebt, zu ersetzen.
In jedem Fall dürften die Anhäufungen von prozessualen und ermittlungstechnischen Peinlichkeiten und Donots in MA noch Generationen von Jura-Studenten retraumatische Schäden der "Fall-Bearbeitung" (wie man es hätte macen sollen) bereiten.
Der Ansturm an "Bewerbungen" für STA und Gerichte in und um Mannheim dürfte sich für Jura-Absolventen, die sich (noch) einen Namen machen wollen oder an ihre Zu(ku)nft glauben, deutlich in überschaubaren Grenzen halten.
Andy Friend
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