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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Beitrag  GasGerd Mo 27 Feb 2012, 04:11

Es wäre doch sehr angeraten, diesen sinnlosen Krieg Gaga gegen FB nur in dem einen usurpierten und entsprechend verhunztem Thread auszutragen, wenn er sich denn partout nicht vermeiden läßt.

Für nicht kontroverse Unterhaltungen sind Sie hier wie auf jedem anderen Forum ohne Beitragsfreischaltung falsch. Dafür gibt es Blogs.

Aber selbst auf Blogs kann man sinnlose Kriege führen, nämlich portalübergreifend - so wie Sie und Herr Scherer das praktizieren.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Unterhaltung

Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 04:38

Was manche Unterhaltung nennen... Tsss.

Vielleicht unterhält dieser Beitrag besser (belehrend ist er jedenfalls):

Oldoldman:

PS.: und denkt bitte daran, daß Avatare, die nicht aus dem hier vorgehaltenen Pool stammen auch dem Urheberrecht unterliegen, auch wenn das Bild im weltweiten Netz kursiert. Die Verwendung des Abbildes einer jüngst verstorbenen Künstlerin, einer Karikatur auf einen noch lebenden Politiker, einer Disney-Figur etc. verletzt regelmäßig Urheberrechte.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t582-es-war-einmal#65102

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Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 04:43

Da muß ich dir leider widersprechen.
DEIN Beitrag - auf den Deali geantwortet hat, war schon ganz dicke neben der Spur und in eine eindeutige Richtung geschrieben.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t539p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-7#55628

Was DU da beanstandest, ist lediglich, dass er dir damit "deine Gesinnung" gezeigt hat.
Also bist DU der Verursacher und in der Frage hatte Oldy absolut souverän reagiert!

Und bitte wenn du schon über die "geschwister Scholl"-Beiträge schreibst, solltest DU erst bei DEINEN GaGaISTINNEN anfangen...die provozieren nämlich die Antworten, die sie erhalten...aber faschistoid hat wohl noch keiner zu ihnen gesagt, oder ?

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Beitrag  GasGerd Mo 27 Feb 2012, 05:05

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p340-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#65193

Für die Veröffentlichung der von mir geposteten Karikatur wäre man während der NS - Zeit verurteilt worden, aber bestimmt nicht von einem bundesdeutschen Gericht.

Eine Verhöhnung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen ist nicht strafbar.

Das hier:

Was DU da beanstandest, ist lediglich, dass er dir damit "deine Gesinnung" gezeigt hat.

ist genauso kriminell wie Dealis Dreck. Du bist keinen Deut besser als der Kerl.
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Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 05:28

Für die Veröffentlichung der von mir geposteten Karikatur wäre man während der NS - Zeit verurteilt worden, aber bestimmt nicht von einem bundesdeutschen Gericht.

Eine Verhöhnung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen ist nicht strafbar.
Vielleicht bist DU ja nur gewöhnungsbedürftig aber was im "Sexualität - Speziell - Kachelmann" - Thema diese "Karikatur und der Text :
Hier hätte ich noch ein interessantes Objekt für juristisches Geplauder über Urheberrechte u. ä. ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t539p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-7#55628

zu suchen haben, erschließt sich mir nicht und ist wohl auch NUR DEINEN Gedankengängen geschuldet!
Kannst DU das NICHT bei den GaGas oder bei Gmx machen?
Es war und ist völlig unnötig gewesen und kein normaler Mensch kommt ständig auf die Idee irgendeinen "Nazischeiß" loszulassen ....

Das hier ist genauso kriminell wie Dealis Dreck. Du bist keinen Deut besser als der Kerl.

Ich schlag dir vor, dass zu löschen....mußt dich auch nicht entschuldigen...nicht, dass DU der Nächste bist, der eventuell doch höflich gebeten wird zu gehen.

Politische Diskriminierungen, die du einfach mal kriminalisierst lasse ich mir nicht gefallen, denn dazu habe ICH keinen Anlaß gegeben.
Wenn Du "blöde Kuh" zu mir sagen willst...bitte...aber "Sie" würde ich da schöner finden.

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Beitrag  GasGerd Mo 27 Feb 2012, 06:05

zu suchen haben, erschließt sich mir nicht und ist wohl auch NUR DEINEN Gedankengängen geschuldet!

Nein, die Karikatur war ausschließlich Dealis vorherigen Nazi - Pöbeleien geschuldet.

Politische Diskriminierungen, die du einfach mal kriminalisierst lasse ich mir nicht gefallen, denn dazu habe ICH keinen Anlaß gegeben.

Wenn Sie sich einer bösartigen Verleumdung anschließen, werde ich das auch in Zukunft als kriminell bezeichnen,. weil es das eindeutig ist.

Ob ich dafür gesperrt werde, ist mir dabei ziemlich wumpe.
GasGerd
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty GasGerd.....wie bitte?

Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 06:28

Nein, die Karikatur war ausschließlich Dealis vorherigen Nazi - Pöbeleien geschuldet.
Immer ganz schlecht wenn man Behauptungen aufstellt, die man erstmal NICHT nachweisen kann.
Auch der Beitrag mit dieser "Karikatur" war NICHT wegen Deali, schon die Überschrift und das Zitat bezieht sich auf etwas ganz anderes...nämlich, dass von Oldy angemahnte Urherberrecht auch bei "Promibildern" als Avatare.

Und damit ist der Zusammenhang NICHT gegeben - vor allem DU bliebst ihn schuldig!

Das ist der Beitrag von Oldy , auf den DU geantwortet hast und wo DU auch bei der eingestellten "Karikatur" den Verursacher ( sollte es Deali gewesen sein) wiedermal nicht angegeben hast, was also auf DEIN Konto geht, wenn du dichnicht eindeutig ausdrücken kannst:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t539p240-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-7#55610
Wenn Sie sich einer bösartigen Verleumdung anschließen, werde ich das auch in Zukunft als kriminell bezeichnen,. weil es das eindeutig ist.
Ach jas, wie so bezeichnen Sie dann NICHT al i oder GB als kriminell, was nun tatsächlich eindeutig ist!?
Ob ich dafür gesperrt werde, ist mir dabei ziemlich wumpe.
MJit der EINSTELLUNG kann man doch auch selber gehen, oder sind Sie nur hier um zu beleidigen ...wenn Ihnen die Konsequenzen "wumpe" sind?

Und hier nochmal der Beitrag von GasGerd:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t539p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-7#55628
Avatare und andere Bildhaftigkeiten.... Oldoldman Heute um 17:34
Beitrag Tala Heute um 18:11
Dankeschön. Es war einfach eine Sache, die mich privat interessiert hat. Smile
GasGerd:
Hier hätte ich noch ein interessantes Objekt für juristisches Geplauder über Urheberrechte u. ä. ...
"Karikatur" laß ich mal weg...aber ich lese da nix von Deali....

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Beitrag  GasGerd Mo 27 Feb 2012, 06:40

"Karikatur" laß ich mal weg...aber ich lese da nix von Deali....

Na und? Der hatte zuvor tagelang ohne den allergeringsten Anlass dazu eine Nazi - Verleumdung nach der anderen gepostet. Der Zusammenhang war für jeden, der das Forum kennt, eindeutig erkennbar - also auch für Sie.

Ergo: Sie lügen hier rum, so wie Luusmeitli und der größte Teil des Kachelfanmobs permanent lügt.
GasGerd
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Gasi

Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 06:48

Na die Nerven schein blank zu liegen......

Mit den angeblichen "juristischen Kenntnissen", die man haben will.....staune ich, wie so ein Text zusammenkommt....pauschale Anschuldigungen, Ausreden...usw. das darf man ja auch kriminelle Energie nennen, oder? Sie sollten mal ihre Foreneigenen RAE fragen....

Dazu noch Beschimpfungen, Verleumdungen .....

da wundert einen gar nichts mehr.....Danke, mehr muß man nicht wissen, wie die GaGas ihre Verleumdungen aufbauen...., war 'ne tolle Vorführung der eigenen Unzulänglichkeiten !

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Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 08:10


https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p340-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#65230

Na und? Der hatte zuvor tagelang ohne den allergeringsten Anlass dazu eine Nazi - Verleumdung nach der anderen gepostet. Der Zusammenhang war für jeden, der das Forum kennt, eindeutig erkennbar - also auch für Sie.

Ergo: Sie lügen hier rum, so wie Luusmeitli und der größte Teil des Kachelfanmobs permanent lügt.

Top! Top! Top!

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Beitrag  Gast Mo 27 Feb 2012, 12:45

Mein Beitrag:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p340-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#65190

war wohl zu dezent, um ernstgenommen zu werden.

Daher nun Klartext:

Das Posten unter einem Foto von Gerhard Schröder ist aus zwei Gründen rechtswidrig:

- einmal wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, weil der Abgebildete nicht damit einverstanden sein wird, daß ein Dritter (und dann auch noch auf diese unterkomplexe Art und Weise) unter seinem Konterfei postet.
Diesen Fall hatten wir hier im Forum schon, als jemand unter dem Konterfei einer niedersächsischen Ministerin postete. Nach meinen Informationen wurde sie hierüber informiert und hat interveniert, woraufhin das Foto entfernt wurde.

- zusätzlich auch noch wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz, weil der Fotograf dieses Bildes mit Sicherheit nicht um Erlaubnis gebeten wurde.

Steffi hat die Art Ihres Rechtsverständnisses und ihrer ›Diskussionskultur‹ hier ja erschöpfend zusammengestellt:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p340-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#65226

Selbst zusammenhanglos mit Hakenkreuzsymbolen auf Oldys mahnenden Beitrag wegen Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von Politikerfotos reagierend, und sich danach als Opfer fühlend, wenn man Ihnen Nähe zu dem geposteten Gedankengut unterstellt... Die eigene Truppe, die mit Begriffen wie faschistoid und Nazi geradezu gedankenlos um sich wirft, wird dabei ganz ausgeblendet.

Das alles offenbart ein Rechtsverständnis, das sich darauf reduziert, Gesetze nur dann zu ›aktivieren‹, wenn es zum eigenen Vorteil gereicht, anderen aber alle Rechte abzusprechen. In diese Richtung sollte auch das GG aktiviert werden – eine hochgefährliche Angelegenheit.

GasGerd:

Ergo: Sie lügen hier rum, so wie Luusmeitli und der größte Teil des Kachelfanmobs permanent lügt.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p340-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#65230

Auch das ein Ergebnis des von sich selbst auf andere Schließens...

Dinkel-Fans sind tatsächlich Fans – genau genommen: nicht mal das. Sie projizieren eigene Defizite auf diese Frau, die für sie entgegen allen Fakten für ein Opfer gehalten wird, und verhalten sich daher irrational wie ein Fan.

Hier gibt es keinen einzigen Kachelmann-Fan. Hier wurde aus Besorgnis wegen der Vorverurteilung durch Medien, Staatsanwaltschaft und Landgericht im FALL Kachelmann gepostet, wobei sich zwischen den VT und den Rechtsstaatlern schon genug Reibungsflächen ergaben.

Dieser spezifische Strang ist eigentlich der Forderung nach einer Strafverfolgung der NK (denn die Beweise für eine Freiheitsberaubung reichen aus) und der Veröffentlichung des Freispruchs gewidmet, das die neben der Sache liegende Pressemitteilung des Gerichts vom 31.5.2011 ad absurdum führen wird. Dieser bloße Pressebefreiungsschlag des allseits kritisierten Gerichts wird ja nicht grundlos gebetsmühlenhaft von Ali gepostet.

Im Urteil MUSS etwas ganz anderes stehen. Wenn es auch klar ist, daß sich das Gericht auch in diesem schriftlichen Urteil alle Mühe gegeben haben wird, die Nebenklägerin soweit wie möglich zu schonen, ihr den Ausweg in eine bloß eingebildete Vergewaltigung zu eröffnen und die aus den Sachverständigengutachten folgenden Selbstverletzungen kleinzureden und nur im Sinn der Nicht-Beweiseignung gegen den Angeklagten zu würdigen.

Denn da brechen keine Beweisketten ab, da bricht nur die Würdigung der Beweise ab.

Allein der durch Zeugenaussage Brinkmanns eingeführte Nachweis, daß es unmöglich sei, mit dem Klingenrücken Hals-Quetschungen und –Schürfungen hervorzurufen, die länger als wenige Stunden andauern, bestätigt durch nachgeholte Experimente Matterns, bestätigt durch Rothschild, abgerundet durch den Umstand, daß am Klingenrücken keine Hautzellen der NK vorhanden waren, die sie aber an der Klingenschneide placiert hatte, die sie ja am Hals deutlich gespürt haben will, was allerdings ausgeschlossen wurde: der reicht schon aus, um den Fake als solchen zu würdigen.

Püschel war in der Bejahung von Selbstverletzungen von der allergrößten Klarheit, und er ist DER Experte für Selbstverletzungen in Deutschland (im Gegensatz zum Verkehrsmediziner Mattern).

Das alles hat nix mit Fantum zu tun, wie sich unschwer ergibt. Hier geht es um den Anspruch an den Rechtsstaat, rational eine erdrückende Beweislage gegen eine Anzeigenerstatterin zu würdigen und nicht durch die Eröffnung moralischer Nebenkriegsschauplätze Stimmung gegen den Angeklagten zu betreiben und zu provozieren, wie es die Gagas par excellence vorführen.

Die als Frauen mögen ja bedenkenlos ihre eigene Biographie in den Fall eintragen, was sie in ihrem haßerfüllten Tun zwar nicht entschuldigt, so doch nachvollziehbar macht. Was AlexRe und Sie, GasGerd, allerdings bewegt, diesen bedauernswerten Geschöpfen, die einer anderen Hilfe als der Schreibtherapie im Internet bedürften, Schützenhilfe zu leisten, ist schlicht unverständlich.

Um Gesetze und das Recht kann es Ihnen nicht gehen, Rechtsverletzungen kümmern Sie ja nicht weiter (Schröder-Avatar, Beleidigungen). Was also dann bewegt Sie?

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Beitrag  GasGerd Di 28 Feb 2012, 01:18

Um Gesetze und das Recht kann es Ihnen nicht gehen, Rechtsverletzungen kümmern Sie ja nicht weiter (Schröder-Avatar, Beleidigungen). Was also dann bewegt Sie?

Ich bin weder ein "Dinkel - Fan" noch ein Kachelmannverfolger. Mich interessiert nur die öffentliche Hexenjagd auf eine Anzeigeerstatterin vor dem Hintergrund, dass Prozesse mit diesem Gegenstand ohnehin schon abschreckend auf die Geschädigten wirken und deshalb mit gutem Grund eine hohe Dunkelziffer vermutet wird.

Ihr Beitrag bestätigt eindrucksvoll, dass hier Gegenrede dringend erforderlich ist. Ich hätte angeblich die primitivsten Nazi - Diffamierungen gegen mich selbst zu verantworten und (ohne Aktenkenntnis) das LG Mannheim habe die Beweiswürdigung abreißen lassen - wirklich sehr aufschlussreich.

Zu meinem Avatar:

Der Urheber einer seit Jahren auf unzähligen Internetportalen veröffentlichten Fotomontage wird seine Urheberschaft kaum noch beweisen können. Zum "Recht am eigenen Bild" eines bei einer öffentlichen Rede fotografierten Berufspolitikers werde ich mich hier nicht ausbreiten, das ist mir zu blöd.

Die meisten Teilnehmer dieses Forums werden sich aber noch an den gescheiterten Versuch des Bildzeitungsreporters erinnern, Kachelmann die Veröffentlichung seines bei seinem Beobachterjob aufgenommenen Bildes gerichtlich untersagen zu lassen ...
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Am Subventionstropf

Beitrag  Gast Di 28 Feb 2012, 04:24

Am 3.2.2012 recherchierte Jens Blecker das erste Mal wegen der Fördergelder für den FrauenMediaTurm von Schwarzers gleichnamiger Stiftung:

http://iknews.de/2012/02/03/alice-schwarzer-die-eine-millionen-euro-frage/

Hier mein Kommentar zu dieser Recherche:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p860-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#61054

Jens Blecker bleibt auf der Spur des Geldes:

27. Februar 2012 | 19:43
Jens Blecker

Skandal ? Alice Schwarzer und die zusätzlichen 600.000 Bundesmittel

Bereits in meinem ersten Artikel bin ich auf einige Ungereimtheiten betreffend den FrauenMediaTurm eingegangen. Sollten die Informationen der Redaktion korrekt sein, könnte man es durchaus als Skandal beschreiben. Familienministerin Kristina Schröder zückte das Scheckbuch und stellte für weitere vier Jahre jeweils 150.000 Euro zusätzliche Bundesmittel bereit, jedoch lag unseren Informationen zu Folge nicht mal ein Antrag vor. Wird hier das Geld der Steuerzahler verschleudert, um private Befindlichkeiten zu hofieren?

Vor nicht allzulanger Zeit sprangen sich die Ministerin und Alice Schwarzer noch medial an die Gurgel, doch nun ist Friede, Freude, Eierkuchen. Das soll uns natürlich egal sein, solange es nicht um unsere Steuergelder geht. Dem ist in diesem Fall jedoch nicht so und deswegen haben wir auch für Donnerstag einen Termin bei einem Anwalt vereinbart um mögliche, rechtliche Schritte zu prüfen.
[...]
Beginnen wir nun mal mit den Fakten. Zunächst muss man festhalten, dass es einige Frauenachive gibt und diese nicht mit Millionen an Fördergeldern überhäuft werden.
Drei elementare Punkte sind hier auf jeden Fall zu klären:

• Ist es korrekt, dass es zur Zeit der Zusage durch Frau Schröder keinen solchen Antrag auf diese Fördermittel gab?

• Ist es auch in diesem Fall so, dass es keine fachlichen Gründe für das Fördervolumen von 600.000 Euro gab, sondern es auf Wunsch der “Hausspitze” durchgewunken wurde?

• Nach meinen Informationen beschäftigen sich mit Angelegenheiten in dieser Höhe keine Minister, sondern entsprechende Fachausschüsse oder Jurys, warum wurde dieser Fall zur Chefsache erklärt?

Noch warte ich auf den Rückuf des Pressesprechers von Frau Schröder um unter Anderem genau diese Fragen zu klären.

Bisher liegt der Rechenschaftsbericht für die 413.611,- Euro mit der das Projekt FMTvisuell gefördert wurde noch nicht vor, dieses soll allerdings in Kürze der Fall sein und wir sind nicht wenig gespannt darauf.
[...]

Jens Blecker sagt:
27. Februar 2012 um 20:10

Was ist das für eine eigenartige Welt?

http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/wahl-des-staatsoberhaupts-cdu-entsendet-alice-schwarzer-_aid_717723.html

Wahl des Bundespräsidenten : CDU macht Alice Schwarzer zur Wahlfrau

Also langsam fasse ich mir wirklich an die Stirn. Der Focus schreibt von einer “Verbrüderung” der Alice mit der CDU. Das bekommt aber gewaltig einen Hauch von Korruption. Für viel weniger wurde der Wulff aus dem Amt gejagt. Versuchte man mit den Fördergeldern die Meinungsmache der Frauenrechtlerin in die Spur zu bekommen?

Mit Quellenangabe darf der Artikel gerne übernommen werden.
http://iknews.de/2012/02/27/skandal-alice-schwarzer-und-die-zusatzlichen-600-000-bundesmittel/

Was ich hiermit getan habe...

Und noch mehr Gschmäckle bekommt die Sache, wenn man erfährt, daß der Dachverband der Frauenarchive, IDA, vor Jahren vergeblich einen Förderantrag an Frau Schröders Ministerium gerichtet hatte, für den sich das Frauenministerium aber nicht zuständig fühlte; woher also kommt plötzlich dieser Etatansatz für Archive? Veronika Bock vom WDR läßt glücklicherweise ebenfalls nicht locker.

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/02/21/westblick-frauenmediaturm.xml

Die Feministinnen von maedchenmannschaft beharken die politisch-strategischen Hintergründe der Aktion:

Schwarzer und Schröder: Der Beginn einer wunderbaren Freundschaft?
von Jennifer
Dieser Text ist Teil 43 von 43 der Serie Meine Meinung
Eintrag geschrieben: Montag, 27. Februar 2012 um 9:31 Uhr

Sie hätten beide lachen müssen, berichtet Deutschlands bekannteste Feministin, EMMA-Herausgeberin Alice Schwarzer, in ihrem Blog von ihrem ersten Telefonat mit Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Kein Wunder, schließlich verlief das Gespräch doch für beide Seiten außerordentlich positiv: Kristina Schröder sicherte der Publizistin zu, dass ihr Ministerium künftig den 1984 auf Schwarzers Initiative als Feministisches Archiv und Dokumentationszentrum” gegründeten FrauenMediaTurm in Köln fördern wird. Denn nachdem ausgerechnet die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die bisherigen Fördermittel von 210.00 Euro auf 70.000 Euro gekürzt hatte, fürchtete Alice Schwarzer öffentlich um den Fortbestand des Archivs. Diese Sorge ist sie nun los: CDU-Politikerin Schröder sagte eine Förderung zu, mit der die von Rot-Grün verursachte Finanzierungslücke genau geschlossen werden kann: exakt 150.00 Euro, vier Jahre lang.

Im Gegenzug wird die Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend endlich auch von höchster feministischer Instanz von dem Vorwurf freigesprochen, sich zu wenig für Frauenrechte und Gleichstellung einzusetzen. Mehr noch: Schwarzer, die der jungen Politikerin noch im Jahre 2010 jegliche Befähigung für ihr Amt abgesprochen hatte (hier Schwarzers offener Brief an die Ministerin), weil diese sich zuvor in einem SPIEGEL-Interview ziemlich abschätzig über den Feminismus geäußert hatte, betont in ihrem Blog ausdrücklich, dass Schröder es gewesen sei, die angerufen und Hilfe angeboten habe.
[...]
http://maedchenmannschaft.net/schwarzer-und-schroeder-der-beginn-einer-wunderbaren-freundschaft/

Jennifer sieht die politische Strategie der Ministerin so:

Die zuständige grüne Landesministerin Barbara Steffens steht jetzt als nachtragende und knickerige Erbtante da, während sich Bundesministerin Schröder von der CDU als großmütige, entfernt lebende Angehörige inszeniert hat, die zwar nicht die Meinungen ihrer finanziell bedrängten Verwandten teilt, die aber den Geldbeutel zückt und aushilft, wenn es nötig ist. Doch das tut sie natürlich nur, weil sie so dem Rest der ungeliebten, rot-grünen Seite der Familie eins auswischen kann!

Übrigens scheint die Annäherung zwischen Schröder und Schwarzer weiter auf die CDU abzufärben: Wie Focus online am Samstag meldete, wollen die Christ¬demokratInnen Alice Schwarzer am 18. März zur Bundesversammlung entsenden, um dort für Joachim Gauck als neuen Bundespräsidenten zu stimmen.
http://maedchenmannschaft.net/schwarzer-und-schroeder-der-beginn-einer-wunderbaren-freundschaft/

Wie bei der Zusammenarbeit Schwarzers mit der BILD in Sachen Kachelmann bleibt freilich die Frage offen, wer hier wen instrumentalisiert. Es könnte sein, daß in diesem Fall zwei subjektive, einander widersprechende Wahrheiten existieren.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Nahtlos weitermachen

Beitrag  Gast Di 28 Feb 2012, 21:47

Schwarzer macht immer wieder und immer noch Schlagzeilen.

Aus dem Hause HÖCKER mal wieder:

28.02.2012

Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen möglicher Nachverurteilungen Jörg Kachelmanns aus - weiterhin erfolglos, wie ihr das LG Köln in einer neuen einstweiligen Verfügung beschied.

Alice Schwarzer kann das Nachtreten nicht lassen und handelt sich dafür eine weitere Verbotsverfügung des Landgerichts Köln ein. Das Gericht hat es der politischen Aktivistin persönlich sowie der Emma Frauenverlag GmbH mit einer einstweiligen Verfügung vom heutigen Tag (28 O 96/12) verboten, den Eindruck zu erwecken, Jörg Kachelmann habe eine Ex-Freundin vergewaltigt.

Obgleich das Landgericht Mannheim den Wettermoderator und Unternehmen vom Vorwurf der Vergewaltigung einstimmig und rechtskräftig freigesprochen hatte, suggerierte Alice Schwarzer den Lesern ihrer Publikation EMMA zum wiederholten Male anderes: Sie nutzte die Wahl des Unwortes 2012, um zwei eigene Unworte vorzuschlagen, nämlich “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldvermutung”. Wenn man dafür eine Begründung suche, solle man am besten Nafissatou Diallo, Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr fragen, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt worden seien.

Das Landgericht Köln erkannte darin zutreffend eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns. Dem einfältigen Hinweis, aus den Artikeln sei doch gar nicht erkenntlich, dass es sich bei “Claudia D.” um die Anzeigenerstatterin aus dem Mannheimer Strafverfahren handele, wollte es ebensowenig folgen wie der Ansicht, durch die Verwendung der Konjunktion “oder” sei klar, dass Claudia D. nicht der Gruppe vergewaltigter Frauen zugerechnet werde.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty steffi Heute um 09:57

Beitrag  Gast_0008 Di 28 Feb 2012, 23:39

Ja, Frau Schwarzer hat eine ungeheuere Ähnlichkeit mit einer der "beliebtesten" Foristinnen hier.
Mit Bauernschläue meint auch Fr. Schwarzer bei Gericht durchzukommen. Da wundert einen auch nicht die Naivität, daß ein Prominenter sich ein Gerichtsurteil kaufen und mit Hilfe von PR-Lig. ein Gericht und die Öffentlichkeit beeinflussen kann. Laughing

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Sorry, doppler

Beitrag  Gast_0008 Di 28 Feb 2012, 23:40

Aus Versehen doppelt gewesen.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Friedrichsen über die Lehren aus dem Kachelmann.Verfahren

Beitrag  Gast Mi 29 Feb 2012, 05:49

Gisela Friedrichsen hat in ›Vocer‹ einen interessanten Artikel über Justiz und Medien geschrieben, in dem das Kachelmann-Verfahren eine wichtige Rolle spielt:

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist keine Lösung
von Gisela Friedrichsen

22. Februar 2012

Der Prozeß vor dem Landgericht Mannheim gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann gilt mittlerweile in weiten Kreisen als abschreckendes Beispiel einer Justiz, die sich unter dem Diktat der Medien angeblich derart verändert hat, dass sie ihrer eigentlichen Aufgabe kaum noch gerecht werden kann. Anlässlich dieses Falls wurden die Fragen aufgeworfen, ob die Justiz heute nicht an zu viel Öffentlichkeit leide und wie gegebenenfalls darauf zu reagieren sei.
http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/123/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-ist-keine-loesung.html?page=1

Das OLG-Urteil gegen BILD streift sie nur kurz, naturgemäß leicht kritisch, erteilt aber Forderungen aus der Politik, die Öffentlichkeit von Hauptverhandlungen bei Verfahren wegen Sexualdelikt gänzlich auszuschließen, eine klare Absage; denn die Vorverurteilung des Beschuldigten durch die Medien setzte hier ja gleich nach der Inhaftierung des Beschuldigten ein:


Aktive bis aggressive Medienarbeit einer Staatsanwaltschaft

Doch wer hatte ein Interesse daran gehabt, Ermittlungsergebnisse zu Lasten Kachelmanns - und zugunsten der ihn beschuldigenden Frau - schon zu verbreiten, als noch niemand einschätzen konnte, wie stichhaltig der Vergewaltigungsvorwurf überhaupt war? Wer hatte ein Interesse daran, für das angebliche Opfer uneingeschränkt Partei zu ergreifen und den Prozess zu einer feministischen Propagandaveranstaltung umzufunktionieren? Der Verteidiger schied als Informationslieferant aus; sein Absicht war es gewiss nicht, den Mandanten öffentlich bloßzustellen.

Wer bleibt? Der Anwalt der Nebenklägerin? Er wäre als so genannter Opferanwalt schlecht beraten gewesen, das Intimleben seiner Mandantin derart in der Öffentlichkeit auszubreiten. Denn sie wurde durch die Veröffentlichung bestimmter Akteninhalte genauso gnadenlos vermarktet wie andere Frauen. Oder war es die Polizei? Gar die sich einer aktiven bis aggressiven Medienarbeit befleißigende Staatsanwaltschaft, die jeden diesbezüglichen Vorwurf jedoch stets zurückwies? Die Damen auf der Geschäftsstelle etwa? Mit einem Total-Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung wäre im Fall Kachelmann nichts zu verhindern gewesen. Es war alles schon passiert.
http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/123/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-ist-keine-loesung.html?page=1

Auch die Formel, das Gericht habe unter medialem Druck gestanden und daher nicht mehr gerecht urteilen können – so die Schwarzer’sche VT zum Freispruch – weist sie zurück:

Ahnungslosigkeit ist keine journalistische Tugend

Die Berichterstatter im Kachelmann-Prozess zogen sich vielfache Kritik zu. Es hieß, "die Medien" hätten "Druck" auf das Gericht ausgeübt, so dass ein gerechtes Urteil gar nicht mehr habe gesprochen werden können. Doch wer sind eigentlich "die Medien"? Es wurde wie so oft in unterschiedlichster Weise - für und gegen, neutral und kampagnenmäßig, qualifiziert und kenntnislos - berichtet. Im Mannheimer Gerichtssaal saßen Journalisten, die schon hunderte von Verfahren verfolgt haben, also verstanden, was sich abspielte. Neulinge hingegen registrierten erstaunt, dass es in der realen Justiz etwas anders zugeht als im Fernsehen bei Alexander Holt oder Barbara Salesch. Alice Schwarzer erklärte einem Millionenpublikum, die Unschuldsvermutung sollte beim Vorwurf der Vergewaltigung endlich durch eine Schuldvermutung ersetzt werden, und die Reporter der "Bunten" verschickten Blumensträuße an die Nebenklägerin und weitere Zeuginnen - wohl nicht aus Nächstenliebe, sondern zur Pflege des Geschäftsklimas. Ein Gericht, das von solchen Medien umtobt wird, kann gar nicht anders, als Augen und Ohren zu verschließen und sich auf seine Aufgabe zu konzentrieren.
http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/123/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-ist-keine-loesung.html?page=3

Das blendet Schwarzer ja mit ihrem Litigation-PR-Vorwurf gegen Kachelmann geflissentlich aus: daß mit ihrer BILD, FOCUS und BUNTE drei mächtige Institutionen GEGEN den Angeklagten standen. Friedrichsen, die durchaus kritisch Fälle von Litigation-PR (Fall Stephanie, Wirtschaftsstrafverfahren gegen Falk in HH) auflistet, hält die Litigation-PR im Fall Kachelmann übrigens für Notwehr: das sehe ich genauso.

Völlig zurecht wehrt sie für sich selbst den Vorwurf ab, sie habe parteiisch agiert [Hervorhebung von mir]:

Doch Feuilletonisten und angebliche Medienexperten ereiferten sich trotzdem über jene, die jeden Sitzungstag im fensterlosen Mannheimer Gerichtssaal absolvierten und den Verlauf des Strafverfahrens reportierten. Wer sich mit Gerichtsberichterstattung befasst, sollte allerdings wissen, dass es in jedem Prozess einen Punkt gibt, von dem an eine Verurteilung entweder immer wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird. So zu tun, als sei man völlig ahnungslos, wäre Heuchelei. Ahnungslosigkeit ist überdies auch keine journalistische Tugend. Die Fähigkeit, einen Prozess "lesen" zu können, hat nichts mit Voreingenommenheit oder gar Parteinahme zu tun. Hätte die Staatsanwaltschaft Beweise für die Schuld des Angeklagten präsentieren können, wäre darüber berichtet worden. Im Fall Kachelmann musste das Fehlen von Beweisen dargestellt werden.
http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/123/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-ist-keine-loesung.html?page=3

Und dann spielt sie den Ball auf das Spielfeld der Justizkritik – denn die müssen die Medien leisten, wenn ihrer Berichterstattung eine Funktion über die Bedienung der Sensationslust hinaus zukommen soll. Das hat mit Parteinahme für einen benachteiligten Angeklagten nichts zu tun, wenn man der Justiz Fehler nachweist:

Was hingegen tatsächlich kritikwürdig war: dass die Kammer Kachelmann trotz mangelhaftester Beweislage nicht aus der U-Haft entlassen wollte; dass die Richter sich vom bunten Sexualleben des Wettermoderators und seinen falschen Liebesschwüren offenbar mehr beeindrucken ließen als von der Fragwürdigkeit der Verdachtsmomente; dass die Staatsanwaltschaft einseitig informierte - das alles lag nicht an "den" Medien, sondern an der Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft und der Unsicherheit, ja Schwäche der Richter. Und darüber wurde auch seriös berichtet.
http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/123/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-ist-keine-loesung.html?page=3

Ihre Lösungsvorschläge: Professionalisierung auf allen Seiten natürlich.

Ein sehr lesenswerter Artikel.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Betr. Gisela Friedrichsen

Beitrag  Freizeit Mi 29 Feb 2012, 06:30

Deutschland könnte sich eigentlich glücklich schätzen eine Reporterin wie Gisela Friedrichsen zu haben.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Das tut es wahrscheinlich auch -

Beitrag  Gast Mi 29 Feb 2012, 06:55

denn eigentlich hat sie ja nur eine Kritikerin, die aber vom Fach nichts versteht. Very Happy

Die Frage ist nur, ob es jemanden gibt, der sie beerben könnte? Beim SPIEGEL scheint man Julia Jüttner aufzubauen. Aber da fehlt noch viel...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Ja, aber .....

Beitrag  Freizeit Mi 29 Feb 2012, 07:08

...... wegen dieser Kritikerin muss man/frau nicht unbedingt schwarz sehen, oder? Very Happy

Es wäre zu wünschen Julia Jüttner auf ein gleiches Nieveau zu heben.

Nur beruflich haben, nach meinem Wissen, die beiden Frauen kaum Berührungspunkte und arbeiten deshalb "unabhängig" voneinander. Was eine rasche Beflügelung J. Jüttner nicht unbedingt fördert. Oder irre ich mich?
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Frau Jüttner

Beitrag  Gast Mi 29 Feb 2012, 07:33

habe ich persönlich kennengelernt. Sehr jung und sehr hübsch............... Very Happy Very Happy Very Happy !

(Freizeit, ich habe spontan reagiert und nicht mal registriert, dass du ausnahmsweise nicht am Stammtisch sitzt...... Sad !)


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

Beitrag  a l i Mi 29 Feb 2012, 07:46

Julia Jüttner

Jahrgang 1974, Tochter Mannheims. Studium der Politikwissenschaft und Germanistik. Während des Studiums Reporterin für die "Rhein-Neckar-Zeitung" und die "Rheinpfalz"; Praktika u.a. "Focus", "Hamburger Morgenpost", "SDR". 1999 Polizeireporterin und Redakteurin der "Abendzeitung" in München, 2004 Reporterin beim Gong Verlag in München. Seit 2006 Redakteurin bei SPIEGEL ONLINE im Ressort Panorama. Seit 2011 Reporterin bei SPIEGEL ONLINE.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,712298,00.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,814128,00.html

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Borken/Gronau/Fast-wie-im-Maerchen-Julia-Juettner-lebt-und-arbeitet-in-Dubai-Aber-Der-Job-als-Marketing-Managerin-fordert-vollen-Einsatz

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Niral

Beitrag  Freizeit Mi 29 Feb 2012, 07:55

Leider muss ich, so wie jetzt, zwischendurch mal arbeiten um mein Geld für meine Ausgaben an der Bar zu verdienen.

Darum kann ich nicht ständig (alleine) an der Bar sitzen und mir Gedanken über Gott, das Forum und die Welt machen. Smile

In letzter Zeit hat mir an der Bar niemand meine Zeche bezahlt. Muss alles selber hinblättern. Crying or Very sad

Mir ist soeben aufgefallen, wie ich selbständig jammern und mich bemitleiden kann. Auweia, bin ich wieder gut drauf Shocked
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Der BGH wacht auf

Beitrag  Gast Mi 29 Feb 2012, 12:41

Der BGH kann doch so Einiges leisten: nämlich die Zerpflückung einer opfergläubigen irrationalen Beweiswürdung eines Landgerichts, das bei einer Verurteilung wegen Beziehungstaten (Vergewaltigung und Körperverletzung), 5 Monate nach der Trennung erstmals vorgebracht, jegliche Ratio hat vermissen lassen. Und er hat auch deutlich angesprochen, daß das Landgericht – hier das LG Bremen, Frau Greuels Territorium, – ersichtlich Dinge weggelassen hat, wie es üblich ist, um den BGH zu täuschen.

Man kann nur hoffen, daß infolge des Kachelmann-Verfahrens der BGH die entsprechenden Beweiswürdigungen bei angeblichen Sexualdelikten kritischer überprüft als bisher.
Diese Urteilungsaufhebung sollte einer blinden Opfergläubigkeit der Untergerichte doch langsam den Garaus machen – hier geht es explizit um Vorwürfe von Beziehungstaten nach der Trennung bei ersichtlichen Rachemotiven:


5 StR 433/11
BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL
vom 24. Januar 2012
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung ua.
für Recht erkannt:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 23. Mai 2011 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in drei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit Körperverletzung, sowie wegen Nötigung, wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung und wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von dieser Strafe hat es ein Jahr Freiheitsstrafe als vollstreckt erklärt. Die Strafkammer hat den Angeklagten ferner zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die Nebenklägerin in Höhe von 10.000 € verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.

[...]hier wird der Sachverhakt dargestellt

2. Soweit das Landgericht in den Fällen 2 bis 4 [die drei Vergewatigungen] die Verurteilung ausschließlich auf die belastenden Angaben der Nebenklägerin stützt, offenbart die Beweiswürdigung sachlichrechtliche Fehler. Sie bezieht festgestellte Umstände nicht ein, die nach den hier aufgrund der gegebenen Beweissituation geltenden Anforderungen mit hätten bewertet werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 – 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.). Ferner bleibt die Darstellung der Entwicklung der Aussagen der Nebenklägerin zumindest unvollständig.

a) Das Landgericht hat das Falschbelastungsmotiv „Rache“ nur unvollständig bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 – 5 StR 157/10; BGH, Urteil vom 27. März 2003 – 1 StR 524/02, StraFo 2003, 312).


aa) Zwar mag ein Zeitablauf von fünf Monaten nach der – vom Landgericht hinsichtlich des Verursachers gar nicht aufgeklärten – Trennung eine Eifersucht auf die neue Beziehung des Angeklagten als Quelle einer aus Rache erfolgten Falschbelastung ausschließen können. Dies gilt aber nicht für die weiter festgestellte, indes nicht gewürdigte Empfindung der Nebenklägerin, durch ihr Leben mit dem Angeklagten fühle sie sich vorgealtert, kraftlos und habe das Gefühl, ihrer Jugend beraubt zu sein.

bb) Auch wenn es zu bedenken gilt, dass ein Vergewaltigungsopfer aus berechtigtem Zorn eine Bestrafung erstreben kann und deshalb eine von Belastungseifer getragene Aussage keineswegs zwingend Glaubhaftigkeitsbedenken ausgesetzt ist (vgl. BGH StraFo aaO), hat es das Landgericht hier in einem weiteren Zusammenhang unterlassen, eine mögliche Falschaussage der Nebenklägerin zu erwägen.

Die Strafkammer hat einerseits die Aussage der Nebenklägerin als glaubhaft angesehen, nie zu jemandem gesagt zu haben, dass sie den Angeklagten habe „fertig machen“ wollen (UA S. 18). Andererseits hat das Landgericht den Zeugenaussagen der Eheleute A. , die Nebenklägerin habe ihnen gesagt, dass sie bis zum Letzten gehen und den Angeklagten „in den Knast bringen“ würde, jeglichen Beweiswert abgesprochen. Selbst wenn sich die Geschädigte in der Weise geäußert haben sollte, lasse dies keinen Rückschluss darauf zu, dass sie falsche Angaben über die Geschehnisse gemacht habe. Mit dieser Erwägung hat es das Landgericht indes versäumt, eine im Raum stehende Falschaussage der einzigen Belastungszeugin über eigene Äußerungen gegenüber Dritten in die Prüfung der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Übrigen einzubeziehen.

b) Das Landgericht hat es ferner unterlassen, aus den Feststellungen sich als wahrscheinlich aufdrängende, indes von der Nebenklägerin unterlassene Handlungen in die Erwägungen einzubeziehen. Hierdurch sind festgestellte Umstände lückenhaft bewertet geblieben (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 – 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401).

Das Landgericht hat die Aussage der Nebenklägerin – sie sei Opfer schwerster – freilich nicht angeklagter – anal ausgeführter schmerzhafter Vergewaltigungen geworden, bei denen ihre Schreie durch ein jeweils auf ihren Kopf gedrücktes Kissen unterdrückt worden seien, als glaubhaft bewertet. Es hat dabei nicht erwogen, warum die Nebenklägerin den sich aus der Vornahme solcher Verbrechen entstehenden Impuls zur Flucht überwunden hat und – überdies ohne Offenbarung gegenüber einer Vertrauensperson – bei dem Angeklagten verblieben ist. Die kritiklose Hinnahme der Erklärung der Nebenklägerin durch das Landgericht, „sie sei aus der Beziehung irgendwie nicht rausgekommen“ (UA S. 15), ersetzt die gebotene eigene Würdigung nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. November 2003 – 5 StR 400/03). Gleiches gilt hinsichtlich des Umstands, dass die Nebenklägerin nach ihrer Flucht zu Verwandten zu dem Angeklagten zurückgekehrt ist, ohne dass erwogen worden ist, ob es zu einer sich aufdrängenden Vereinbarung über die Vernichtung der abgepressten Blankoschuldscheine gekommen ist.

c) Die Darstellung der Aussagen der Nebenklägerin erweckt zudem die Besorgnis von deren Unvollständigkeit, was die gebotene umfassende Glaubhaftigkeitsprüfung nicht hinreichend erkennbar und nachvollziehbar macht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 – 5 StR 136/02).
Es bleibt offen, ob die Bewertung des Landgerichts, dass im Kerngeschehen keine Abweichungen vorhanden seien, sich allein auf die angeklagten Tatvorwürfe oder auch auf die analen Vergewaltigungen bezieht. Soweit die Strafkammer festgestellt hat, es sei im weiteren Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung „lediglich zu Erweiterungen der ursprünglich gemachten Aussage“ gekommen, wird die gebotene Prüfung unterlassen, ob durch die Erweiterungen die Glaubhaftigkeit des ursprünglich Gesagten bestärkt oder in Zweifel zu ziehen gewesen wäre.

3. Der Fehler der Beweiswürdigung entzieht nicht nur den Schuldsprüchen die Grundlage, die ausschließlich auf der Aussage der Nebenklägerin beruhen. Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht bei der gebotenen umfänglichen Bewertung der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage der Nebenklägerin auch in den übrigen Fällen zu einer anderen Urteilung gekommen wäre.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=3&nr=59277&pos=108&anz=627

Der BGH darf Beweiswürdigungen der Untergerichte nicht durch eigene ersetzen. Aber hier lag offensichtlich ein derartiges unkritisches Abnicken der belastenden Angaben einer Ex (natürlich war der Mann dominant und sogar einschlägig vorbestraft) vor, daß der BGH sich zum Einschreiten veranlaßt sah. Es kann durchaus sein, daß sich die Irrationalität des LG Mannheim positiv auf den BGH ausgewirkt haben könnte.



Das wäre ja mal ein Happy End.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 15 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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