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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  Andy Friend Fr 06 Jan 2012, 06:25

das Eingangsposting lautete :

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty @GW

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 03:27

Bei FACEBOOK kam jemand auf die glorreiche Idee, der christlich-fundamentalistische vierfache Kindesvater solle sich doch einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Dann käme er beim Urteil besser weg.

Auch 'ne Idee...
Physisch die bereits vollzoge gesellschaftspolitische Kastration der Männer wenigstens mehr als symbolhaft nachzuvollziehen.

Am besten in einer Dkou-Soap live bei RTL... .Exclusiv, explosiv, äh Ex-und-Hopp.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty MainTV, Dein TV?

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 03:29

http://www.primavera24.de/lokalnachrichten/aschaffenburg/14818-joerg-kachelmann-wird-wetter-moderator-beim-regionalen-fernsehsender-maintv.html


Jörg Kachelmann wird Wetter-Moderator beim regionalen TV-Sender main.tv
Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 14:08 Uhr red



Der ehemalige ARD-Wettermann Jörg Kachelmann arbeitet ab kommendem Freitag als Wettermoderator für den regionalen TV-Sender main.tv.



ASCHAFFENBURG. Kachelmann präsentiert ab dem 27. Januar persönlich jeden Freitag das Wochenend-Wetter. Kachelmann produziert dafür einen Einspieler, der im täglichen Nachrichtenjournal „main.tv – der Tag“ ausgestrahlt wird. Das Funkhaus Aschaffenburg hat dafür die bestehende Zusammenarbeit mit Kachelmanns Unternehmen Meteomedia ausgedehnt. Bereits seit März 2011 präsentiert Jörg Kachelmann das Wetter bei Radio Primavera, das ebenfalls im Funkhaus Aschaffenburg produziert wird. Marco Maier, Chefredakteur von main.tv und Radio Primavera: „Wir sind hochzufrieden mit der bisherigen Zusammenarbeit mit Meteomedia und Jörg Kachelmann. Wir werden nun die professionelle regionale Wettervorhersage, die Kachelmann bereits für unsere Radiohörer liefert, auch unseren TV-Zuschauern bieten.“ Das Wochenend-Wetter bei main.tv wird künftig von der GEIS fashion group mit Sitz in Großwallstadt präsentiert.

Da wird A-L-I aber kotzen... ;-))).

Aufestanden aus Ruinen, ...
eins nach dem anderen.
Exstenz wieder aufbauen und absichern, dann Buch, dann Stiftung.

Übrigens die SÜDDEUTSCHE schreibt übert "unser" krankes Narzisschen Ali...
VerhaltenspsychologieMacht uns Facebook unglücklich?
"Das Leben ist unfair und die anderen sind alle glücklicher als ich" - zu diesen Schlüssen kommen Menschen eher, je länger sie bereits bei Facebook angemeldet sind und je mehr Zeit sie pro Woche in dem sozialen Netzwerk verbringen. Das ist das Ergebnis einer amerikanischen Studie, die das Journal Cyberpsychology, Behavior, and Social Networking veröffentlicht hat. Aber warum macht Facebook unglücklich?

http://www.sueddeutsche.de/digital/verhaltenspsychologie-macht-uns-facebook-ungluecklich-1.1264970
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty "Ursprünglich war die Anklage sogar von einer vollendeten Vergewaltigung ausgegangen."

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 03:43

War da früher nicht mal ein Unterschied? Wie kann man sich da irren?
Der Verteidiger des 40-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert. Auch das Gericht glaubte, dass man die Schuld nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen könne. Direkte Tatzeugen gab es nicht. Das Mädchen hatte sich erst Wochen nach dem Vorfall ihrer Pflegemutter anvertraut.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/moers/nachrichten/keine-zeugen-fuer-versuchte-vergewaltigung-1.2684846

Und HIER? Hier wird schon wieder eine "OPFER-Anwältin" genannt - BEVOR DAS URTEIL In der Sache gefällt ist.

"Opferanwältin Monika Goller hakte im Prozess nach. "

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210


Und HIER? Hier spricht (definitiv!) eine von Vergewaltigung! VERMUTET K.O.-Tropfen. Nach 4 Wochen.

"Vier Wochen später erstattete die junge Frau Anzeige bei der Polizei: Sie vermutet, mit K.o.-Tropfen betäubt worden zu sein, und spricht von einer Vergewaltigung.

Die beiden Männer bestreiten dies, behaupten im Gegenteil einen Racheakt. Überdies sei die Frau kein Unschuldslamm. Die Angeklagten selbst hätten bei Treffen mit ihr um ihren eigenen guten Ruf gebangt. Der Prozess wird fortgesetzt."
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/betaubt-vergewaltigt-und-nackt-fotografiert-1.1807701
Schon wieder befasst sich die Jugendkammer des Landgerichts mit einem Fall von gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Auch diesmal sollen die beiden mutmaßlichen Täter (22 und 24 Jahre alt) ihr Opfer, eine 24-Jährige, mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und dann abwechselnd mit der Wehrlosen verkehrt haben.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Ten, äh 8 years later ...

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 04:03

http://www.dk-online.de/Nachrichten/Lokal/Delmenhorst/1733056-25/story.csp
2012-01-25
Zeuge entlastet Angeklagten
Sex angeblich einvernehmlich

Delmenhorst · oldenburg (rh). Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 28-jährigen Mann aus Delmenhorst ist der Angeklagte gestern vor dem Landgericht Oldenburg von einem Zeugen entlastet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen vor, im Mai 2004 eine damals 17-jährige Jugendliche auf einer ausufernden Party zum Sex gezwungen zu haben...

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2786756/Mutma%DFlicher-Vergewaltiger-vor-Gericht.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty In ganzer Schönheit richterlicher Lyrik

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 04:54

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html
Landgericht Köln, 28 O 557/11
Datum: 28.10.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 28 O 557/11

Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:

„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder

„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:

„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“

jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

Von den Kosten tragen die Verfügungsbeklagte 5/6 und der Verfügungskläger 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

1

Tatbestand:
2

Der Verfügungskläger ist Moderator, Journalist und Unternehmer. Er produziert und moderierte u.a. die Sendung „X“.
3

Die Beteiligten unterhielten bis zu ihrer Trennung im Februar 2010 über 11 Jahre eine Beziehung.
4

Gegen den Verfügungskläger wurde aufgrund der Anzeige der Verfügungsbeklagten vor dem Landgericht Mannheim ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt, das nach insgesamt 43 Verhandlungstagen am 31.5.2011 mit einem Freispruch endete. Das Urteil war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren noch nicht rechtskräftig.
5

Etwa zwei Wochen nach dem freisprechenden Urteil des Landgerichts Mannheim gewährte die Verfügungsbeklagte der Zeitschrift C ein Interview, das im Heft Nr. 25/2011 am 16.6.2011 auf S. 76 ff. unter der Überschrift „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ als Teil einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten veröffentlicht wurde. Die Kolumne der Chefredakteurin (S. 7) kündigte das Interview, das zugleich als Titelaufmacher diente, u.a. wie folgt an: „Manchmal fühlte sich D., als säße sie selbst auf der Anklagebank. Dazu kam die Hetzkampagne, die anonyme Verfolger gegen sie im Internet inszenierten. (…) Nach seinem Freispruch gab L der "Y" ein ausführliches Interview. Auch D. bricht jetzt erstmals ihr Schweigen.“
6

Zu Beginn der Heftstrecke heißt es in einem einleitenden Kurztext u.a.: „Auch Zeitschrift C kennt die Wahrheit in diesem Drama nicht. Aber die Redaktion teilt die Meinung des Gerichts aus der Urteilsbegründung, dass auch die Sichtweise von D. gehört werden muss. Zumal L vergangene Woche erneut ein ausführliches Interview gab und seine Anwälte in zahlreichen Talkshows aufgetreten sind.“
7

Die anschließende Heftstrecke gliedert sich in einen mehrseitigen redaktionellen Beitrag, das Interview mit der Verfügungsbeklagten, eine von ihr verfasste Erklärung, ein Interview mit ihrem Rechtsanwalt sowie Auszüge aus der mündlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Mannheim. Bebildert ist die Heftstrecke u.a. mit mehreren nicht unkenntlich gemachten, z.T. ganzseitigen Fotografien der Verfügungsbeklagten.
Eine Bezugnahme der angegriffenen Äußerungen auf konkrete Äußerungen des Verfügungsklägers in dem "Y"-Interview lässt sich ebenfalls nicht daraus herleiten, dass die Kolumne der Chefredakteurin bzw. der die Heftstrecke einleitende Kurztext hierauf verweisen. Denn dies geschieht rein pauschal durch die Ankündigung, die Sicht der Verfügungsbeklagten solle zu Gehör gebracht werden, nachdem zuvor der Verfügungskläger mit einem ausführlichen Interview an die Öffentlichkeit getreten sei.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty In ganzer Schönheit richterlicher Lyrik Andy Friend Heute um 16:54

Beitrag  Gast_0008 Mi 25 Jan 2012, 05:02

Danke, Andy.
Hab das komplette Urteil gespeichert und werde es mal gaaanz genau lesen. Smile

Gast_0008

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Drogen

Beitrag  Gast Mi 25 Jan 2012, 06:23

Ich ergänze mal zu den beiden Nürnberger Fällen:

In beiden Fällen konnten übrigens bei den mutmaßlichen Opfern keine K.-o.-Tropfen nachgewiesen werden. Die Substanz verflüchtigt sich sehr schnell und ist dann im Organismus nicht mehr nachweisbar. Die Opfer beschreiben aber regelmäßig ihren Zustand, der den Schluss auf die gefährliche Party-Droge zulässt.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210


Es ist ja bekannt, daß die literarische und mediale Verbreitung von bestimmten Phänomenen ›Vorlagen‹ bildet und Wirkung hat - das weiß man spätestens seit Goethe und dem ›Werther‹-Effekt. Seit 2008 wird die Partydroge GBL, die in geringer Dosis ähnlich wie Alkohol wirkt, unter dessen Einfluß Bedenken gegen Sex-Kontakte schwinden, zur ›Vergewaltigungsdroge‹ stilisiert.

Dann gibt es auch Anzeigen dieser Art (›muß mir jemand etwas ins Glas getan haben, sonst hätte ich dabei doch nicht mitgemacht‹), nachgewiesen wurde so etwas wegen der kurzen Nachweisbarkeit von 12 Stunden so gut wie nie, dann wird über die einschägigen Verfahren berichtet und es verdichtet sich der Eindruck, daß das Betäuben von Frauen zum Zweck des Geschlechtsverkehrs ein Massenphänomen sei.

Und natürlich kennt dann auch jeder die Wirkungsweise der Droge, weil sie vielfach beschrieben wurde.

In dem oben genannten Nürnberger Fall war ohnehin weder eine Narkotisierung noch ein Erinnerungsverlust geltend gemacht worden, und den Männern wird Vergewaltigung und nicht Mißbrauch von Widerstandsunfähigen vorgeworfen. Die Partydroge soll angewandt worden sein, um die Zeugin ›gefügig‹ zu machen.

Auffällig ist aber dieses hier:


Die Freunde prahlten damit, auch in der Vergangenheit schon zu zweit mit einer anderen Frau Sex gehabt zu haben. Im Prozess legte der 24-jährige Angeklagte prompt Handyfotos vor, auf denen die jetzt Geschädigte nach einem Disco-Besuch mit beiden Angeklagten zu sehen ist — und zwar drei Monate nach dem Vorfall. Die junge Frau, die ebenfalls türkischer Herkunft ist, war erst vier Wochen nach der Tat und nach reiflicher Überlegung zur Polizei gegangen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210

Das ist allerdings ein merkwürdiges Opferverhalten: daß die angeblich Geschädigte nach Anzeigenerstattung mit den Angezeigten in eine Disco geht.

Nur in dem 2. Nürnberger Fall soll Bewußtlosigkeit angenommen worden sein:

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/madchen-mit-k-o-tropfen-gefugig-gemacht-1.1799721


Laut Anklage muss der 16. Juni 2011 die schlimmste Nacht im Leben der beiden Mädchen gewesen sein – erst wurden sie mit Hilfe eines spendierten Drinks betäubt, anschließend abwechselnd von zwei Männern vergewaltigt. Nur schemenhaft sollen sich die jungen Frauen an die Misshandlungen erinnern können: Sie hatten K.o.-Tropfen konsumiert und waren, eingesperrt in eine Gaststätte in der Innenstadt, den Tätern schutzlos ausgeliefert.

Ihre Peiniger wurden noch in derselben Nacht festgenommen; inzwischen sitzen die Männer seit sieben Monaten in Untersuchungshaft. Unschuldig, wie die Angeklagten, ein Innenstadt-Wirt (36) und ein Ex-Fußballspieler (37), der vor über 16 Jahren eine Saison für den Club kickte, wortreich beteuern.
[...]

Die beiden Mädchen sollen diese Art der K.o.-Tropfen, versetzt mit Wodka, getrunken haben – ob ihnen das Gebräu verabreicht wurde, ohne dass sie es merkten, ist eine der Schlüsselfragen des Prozesses. Ein Rechtsmediziner wird aussagen, doch fest steht: Reste von GBL verflüchtigen sich relativ schnell in Blut und Urin.

Die Angeklagten („Ich schwöre es hoch und heilig, Herr Richter!“) bestreiten die hinterhältige Attacke. Im Gegenteil: Sie beschreiben die Mädchen als lüstern und gierig nach Zärtlichkeiten aller Art. Bewusstlos seien die jungen Frauen zu keinem Zeitpunkt gewesen. Sie hätten sich gegenseitig geküsst und schier zum Gruppensex gedrängt – bis eine von ihnen plötzlich die Nerven oder auch die Lust verlor, tobte, schrie und den Raum verlassen wollte.

Auch dafür will der angeklagte Wirt eine Erklärung haben: Als im Laufe der Nacht plötzlich mehrere Freunde der jungen Frauen vor dem Gasthaus vorbeiliefen, sei den Mädchen das Erlebnis peinlich gewesen, so behaupteten sie eine Gewalttat.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/nach-drink-mit-k-o-tropfen-vergewaltigt-1.1798486

Im Gegensatz dazu ist auch in diesen beiden Artikeln davon die Rede, daß wegen Vergewaltigung Anklage erhoben sei, nicht wegen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger; dabei hätte in diesem Fall die Möglichkeit bestanden, GBL nachzuweisen, denn die Anzeige folgte auf dem Fuße: Um 22 Uhr betraten die beiden Mädchen die Gaststätte, noch in derselben Nacht wurden die Beschuldigten festgenommen. Dennoch wurde kein GBL, sondern nur 1 Promille bei den Zeuginnen nachgewiesen. Wurde deshalb wegen Vergewaltigung (schutzlose Lage) angeklagt?

Und wie paßt der Nicht-Befund GBL bei einer Probe innerhalb der Nachweisbarkeitszeit von 8 Stunden/Blut und 12 Stunden/Urin zur angegebenen Bewußtlosigkeit und den schemenhaften Erinnerungen?

Was bei diesem Fall darüberhinaus auffällt:

An jenem Abend waren die beiden Frauen mit ihren Freunden in der Innenstadt unterwegs, die Stimmung war ausgelassen. Gegen 22 Uhr hatte eine etwa eine halbe Flasche Sekt getrunken, die andere einen Liter Bier. Die Mädchen waren in Partylaune, als sie an der Gaststätte des angeklagten Wirtes vorbeizogen – und ließen sich zu einem Wodka-Cocktail einladen. Der Staatsanwalt vermutet, dass der Wirt und sein Kumpels heimlich vereinbarten, die Getränke mit GBL zu versetzen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/nach-drink-mit-k-o-tropfen-vergewaltigt-1.1798486

Warum kamen die Freunde, mit denen sie unterwegs waren, nicht mit? Kamen sie später an dieser Gaststätte vorbei, um die beiden Mädchen dort wieder abzuholen? War das ein spontaner Einfall oder vorher verabredet?


Gast
Gast


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty @Tala: Köln hat's drin und drauf!?!?

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 06:53

Na, Du Voll(text)checkerin, dann kannst Du uns und RA und Notar Scherer ja mal mitteilen, ob Köln es drauf hat zu anonymisieren

;-).
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Eins, zwei MainTV: N-TV- "Jetzt auch im Bild" ;-)

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 07:13

Wir hatten es zwar schon, aber sooooo klingt es doch gleich viel schöner und geBILDeter:

http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/25-15-kachelmann-tv-22276466.bild.html

Geht runter wie Öl, wa?
http://www.n-tv.de/panorama/Kachelmann-kommt-zurueck-article5321666.html


Comeback bei Regionalsender: Jörg Kachelmann bald wieder im ...
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Jörg Kachelmann kehrt auf den Bildschirm zurück. Wie der regionale Fernsehsender main.tv ... Urteil im Fall Kachelmann: Die Stationen des Prozesses. zurück ...
www.hna.de/.../kachelmann-kehrt-bildschirm-zurueck-157581...

Jetzt auch im Bild: Kachelmann kommt zurück

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www.shortnews.de/.../Comeback-bei-Regionalsender-Joerg-Ka...

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Kachelmann kehrt auf Bildschirm zurück - Film & TV - Leben - wa.de
Aschaffenburg - Er kann nicht ohne TV: Knapp zwei Jahre nach seinem unfreiwilligen Verschwinden von den Bildschirmen wird Wetterexperte Jörg Kachelmann ...
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Kachelmann kehrt auf Bildschirm zurück - Fernsehen - Leute ...
Jörg Kachelmann kehrt auf den Bildschirm zurück. Wie der regionale Fernsehsender main.tv ... Urteil im Fall Kachelmann: Die Stationen des Prozesses. zurück ...
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http://www.n-tv.de/panorama/Kachelmann-kommt-zurueck-article5321666.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Was nicht paßt, das wird passend gemacht!?!?!?

Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 07:47

Etwas "komliziert" die STA!


Erinnert irgendwie an "Symptome(mmPsychotraumata) sind Beweise."
.....
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Mit-Loetkolben-vergewaltigt-_arid,370994.html

Auf die Idee der STA muss man ja erst mal kommen. Das ist ja schließlich auch 'ne Kunst!

!Die Frau blieb körperlich unverletzt. Der Grund dafür war laut dem Staatsanwalt wohl eher Glück als Absicht. Der Täter schaltete den Lötkolben gerade noch rechtzeitig aus oder entfernte ihn. Er erhitzte das Gerät auf rund 35 Grad, ab 70 Grad wäre es gefährlich geworden - so ein Gutachten."

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?!?

Bei mangelnder Verletzung nicht auf Nicht-Geschehen zu tippen, sondern "eher Glück als Absicht", tja auf DIE Idee mussman erstmal kommen, dazu muss man wohl auf Staatsanwalt studiert haben. Der Rest an "guter Absicht" statt Unterstellung liegt wohl in den Genen. Muss wohl.


Würde ein Drehbuchautor einem Sender so etwas als Treatment/Skript anbieten, ma würde ihm wohl die Jacke anbieten, die hinten zugeknüpft wird.

Erinnert sich übrigens noch jemand an den Fall, den Rückert bepreist aufdeckte und Schwenn übernahm.

Das Mädel - angeblich von Vater und Onkel mehrfach übelst vergewaltigt - war JUNGFRAU!

siehe auch:

http://www.jurablogs.com/de/fall-joerg-kachelmann-endlich-geloest-beweis-ferdinand-schirach-schuld


Also mnachmal, ganz manchmal nur, könnte man auf die Idee kommen, der "liebe" Gott sei Alkoholiker.

Echt!

http://www.jurablogs.com/de/fall-joerg-kachelmann-endlich-geloest-beweis-ferdinand-schirach-schuld
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Beitrag  Andy Friend Mi 25 Jan 2012, 08:40

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty @Voll(text)checker Tala und RA Scherer Andy Friend Heute um 20:40

Beitrag  Gast_0008 Mi 25 Jan 2012, 08:55

Denke ich auch, aber ich muß mich erst einmal durch die §§ kämpfen, so schnell bin ich nicht. Smile
Aber ich überprüfe alles seit Anfang an. Smile

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Drogen Gabriele Wolff Heute um 18:23

Beitrag  Gast_0008 Mi 25 Jan 2012, 09:03

Stimme Ihnen zu, man kann vieles nachlesen, aber wenn man es selbst erlebt hat, weiß man manches, das nicht in den Büchern steht oder kann Merkwürdigkeiten erklären.
Habe das Thema gerade noch einmal mit meinem Mann besprochen und meine Erfahrung mit GHB - nicht freiwillige Erfahrung - damit wir uns richtig verstehen, geschildert.
Er hatte auch Probleme das zu verstehen.Theorie und Praxis klaffen manches mal auseinander. Smile

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Was nicht paßt, das wird passend gemacht!?!?!? Andy Friend Heute um 19:47

Beitrag  Gast_0008 Mi 25 Jan 2012, 10:00

Klingt alles recht merkwürdig, wenn keine Verletzungen vorhanden, wieso gab es dann Blutspuren ?
Und bei 35 Grad Celsius keine Brandblasen in der Vagina ?
Wenn Du dazu noch detailliertere Berichte findest, könntest Du sie hier rein stellen ? Danke Cleaner Smile

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Tala

Beitrag  OliverThomas Mi 25 Jan 2012, 11:07

bei 35 ° C kann man keine Brandblasen bekommen. Die normale Körpertemperatur bei Menschen beträgt 36- 37 ° C.

Diese Geschichte hört sich wirklich haarsträubend an, wie soll das gleichzeitig und "just in time"gehen: "Er vergewaltigte sie mehrfach mit dem Lötkolben. -
Der Täter schaltete den Lötkolben gerade noch rechtzeitig aus oder entfernte ihn. Er erhitzte das Gerät auf rund 35 Grad, ab 70 Grad wäre es gefährlich geworden. "

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Mit-Loetkolben-vergewaltigt-_arid,370994.html

Hier ist noch ein Prozessbericht:


Seine Verteidigerin stellte nun den Antrag, das mutmaßliche Opfer psychiatrisch untersuchen zu lassen. Denn: Es gebe eine Reihe von Auffälligkeiten bei der jungen Frau, die auf eine krankhafte Persönlichkeitsveränderung hindeuten würden.
...

Die Rekonstruktion am Tatort – das mutmaßliche Opfer hatte den Tathergang nachstellen müssen – ergebe zudem, dass die Schilderungen der Frau falsch sein müssen. Denn in der beschriebenen und demonstrierten Haltung wäre die Tat nicht möglich gewesen, so die Anwältin.
http://www.rhein-zeitung.de/regionales/westerwald_artikel,-Mit-Loetkolben-misshandelt-Anwaeltin-fordert-psychiatrisches-Gutachten-_arid,351828.html

Offensichtlich ist der Antrag der Verteidigerin abgewiesen worden.


Zuletzt von OliverThomas am Mi 25 Jan 2012, 11:18 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Theorie und Erfahrung

Beitrag  Gast Mi 25 Jan 2012, 11:09

Tala Heute um 21:03

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p620-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59734

Ich hatte das schon mitgekriegt, daß Du meinen Zugang zum Thema für zu theoretisch hältst und zwischen Theorie und Erfahrungswissen einen Unterschied siehst. Nun fehlen fast allen Menschen bei vielen Themen eigene Lebenserfahrungen, die man sich aber gut über Dritte vermitteln lassen kann – hier beispielsweise durch die Rechtsmedizin.

Abhängig von der Dosierung wirkt GHB entweder als Entaktogen, Muskelrelaxans oder als Schlafmittel.
In niedrigen Dosen von circa 0,5 g bis 1,5 g dominiert der stimulierende Effekt. GHB wirkt dann angstlösend, euphorisierend, antidepressiv, sexuell stimulierend und sozial öffnend. Ferner tritt eine Einschränkung der motorischen Kontrolle, ähnlich wie bei einem Alkoholrausch, auf. In höheren Dosierungen bis circa 2,5 g kommt unter Umständen eine aphrodisierende Wirkung hinzu oder allgemein - wieder wie bei Alkohol - eine Verstärkung vorhandener Antriebe und Stimmungen.

In noch höheren Dosen wirkt GHB stark einschläfernd. Auch aufkommender Brechreiz wird häufig beschrieben. Überdosierungen können zu plötzlichem narkotischem Schlaf führen, aus dem die betreffende Person kaum zu wecken ist. Zur Behandlung von Narkolepsie wird GHB über längere Zeit nachts verabreicht. Nach einigen Wochen zeigt sich ein deutlicher Rückgang der Kataplexien. Auch auf die Tagschläfrigkeit bei Narkolepsie soll es sich positiv auswirken.

GHB-Überdosen (d. h. Dosen, die zu einer unerwünschten Narkose führen) sind allein eingenommen, in stärkerem Maße auch in Kombination mit anderen zentral dämpfenden Medikamente wie Schlafmitteln, Opioiden oder dämpfenden Drogen wie Alkohol und Heroin wegen der Gefahr der Atemdepression und des Atemstillstands gefährlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/4-Hydroxybutans%C3%A4ure


Und in diesen beiden Verfahren aus Nürnberg

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p620-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59682

gibt es Hinweise, daß ein GBL-Gebrauch nur behauptet sein könnte.

Im ersten Fall ist es der Umstand, daß die Zeugin drei Monate nach der Tat und zwei Monate nach der Anzeige mit den Beschuldigten eine Disco besuchte.

Im zweiten Fall der Null-Befund der Rechtsmedizin in einem Zeitpunkt der Nachweisbarkeit der Droge, der den Angaben von Bewußtlosigkeit und Amnesie widerspricht. Diese Folgen treten erst bei einer erheblichen Überdosierung ein – da hätte sich ein Nachweis führen lassen müssen, wenn das der Fall gewesen wäre.

Und in dem Duisburger Fall

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p600-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59497

erregt das Streitgespräch mit der Freundin noch in der ›Tatnacht‹ Bedenken, die ihr vorwarf, sie schlafe mit jedem: demnach ging die Freundin davon aus, daß dieser Geschlechtsverkehr bewußt und gewollt geschehen war, und dafür muß sie Gründe gehabt haben.

Allen drei Fällen ist auch gemeinsam, daß es sich um unverbindliche Akte handelt, für die sich Frauen immer noch nicht selten hinterher schämen, vor allen Dingen, wenn sie im Freundeskreis, dem Partner oder der Familie bekannt werden. In diesen Fällen hat die Erklärung, nicht bei Sinnen gewesen zu sein, entlastende Funktion.

Diese Überlegungen darf man nicht vernachlässigen, wenn es Anhaltspunkte gibt, die sie stützen: im Duisburger Fall gab es bereits unmittelbar danach Vorwürfe von der besten Freundin, in dem Nürnberger Fall mit den beiden Mädchen reagierte eines der Mädchen nach dem Sex panisch, als/weil (?) ihre Freunde an der Gaststätte auftauchten; und ob die Anzeigenerstatterin in dem 2. Nürnberger Fall in den vier Wochen zwischen mutmaßlicher Tat und Anzeige nicht erfahren hat bzw. aufgrund der Kenntnis der Charaktere (einer der Beschuldigten war ihr Ex-Freund) befürchten mußte, daß die beiden mit dem Abenteuer angaben und womöglich die Handy-Fotos kursieren ließen (sie befanden sich ja schon auf dem Computer eines der Angeklagten), wird sicher Gegenstand der Verhandlung sein. Ihre türkische Herkunft macht sie sicher noch empfänglicher für Scham- und Schuldgefühle als viele deutsche Frauen.

Soviel zur Theorie und Psychologie.

Womit ich Lebenserfahrung keinesfalls negieren möchte. Aber alle, die den jeweiligen Fall zu beurteilen haben, waren nicht dabei. Man kann auch ziemlich sicher behaupten, daß weder die beteiligten Juristen noch die Schöffen jemals Bekanntschaft mit dieser Droge gemacht haben. Weshalb es ohne Theorie nun mal nicht geht, will man sich in die Konstellationen intellektuell wie emotional ›einfühlen‹.

Keiner von den Juristen, die über Capitano Schettino zu richten haben, wird je als Kapitän zur See gefahren sein...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  QuoVadis Mi 25 Jan 2012, 12:45

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p620-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59762

@Gabriele Wolff, guten Abend!

Es gibt ja immer eine vom "Zeitgeist" bestimmte Interpretationsmöglichkeit der Geschehnisse - ob eine hochstylisierte Droge oder Anschuldigung oder Ideologie zur Hilfe als Erklärung genommen wird.

Ich werde dennoch den "Verdacht" nicht los, daß, vor allem im Bereich der Sexualdelikte, die aktive Justiz sich seit Jahrzehnten von den Auswüchsen dieser zeitgeistlichen Erscheinungen so beeinflussen lassen hat, daß Vieles nur auf "Lebenserfahrungsbasis" entschieden wird, im Namen des Glaubens oder weil "man sich nicht vorstellen kann, daß...".

Ich möchte Dir nicht auf den virtuellen Schlips treten, da ich denke, Du in Deiner vormaligen Position viele Gedanken darüber gemacht hast, wie der eine und der andere Fall zu verstehen ist, aber in allgemeinem die Justiz betreffend, bzw. den "Zeitgeist" innerhalb derselben, bin ich ziemlich entgeistert.

Und ja, ich weiß - jeder Jurist ist ein Mensch, der nicht unfehlbar ist.

Doch frage ich mich, ob die in der letzten Zeit sehr häufigen Medien-Berichte über die "zweifelhaften" Vergewaltigungs-Anschuldigungen - es ist bei den Fällen doch irgendwie trotz allem zur Anklage gekommen -, mit so einer Skepsis betrachtet würden, wenn die Causa K. eine Sensibilisierung dem Problem der Falschbeschuldigungen gegenüber mit sich nicht gebracht hätte.

Da stelle ich mir die Frage - wie ist das vorher gelaufen?

Dann ist der Fall Amelie (Buch Rückert & Schwenn) doch keine Abnormalität?

Und jetzt mache ich einen minder eleganten aber IMHO gerechtfertigten Schlenker zum Fall Dinkel - frau muss gar keine Beweise vorbringen um das System ins Rollen zu bringen. Because she can?!

Es genügt vage zu bleiben und ein Trauma oder in anderen Fällen Drogen als Erklärung dafür vorzubringen, daß keine fundierte Aussage vorhanden ist, es genügt die miserable Verfassung der eigenen Person zu präsentieren - weinen e.t.c inklusive -, es genügt nur einer möglichen Erklärung der Anklage "es hätte so passiert sein" um eine Verurteilung zu erreichen.

Ein Diktator innerhalb seines Systems würde nie das erreichen können, was ein Diktator erreicht, wenn ihm keine Horde der "willigen Helfer" nicht zur Verfügung stünde.

Ich denke nicht, daß es eindeutig nur der Feminismus ist, der - in das Imperium schlägt zurück Manier - die Situation von "Im Zweifel für den Angeklagten" in "Im Zweifel für die "Borderline"" in der Rechtsprechung gewandelt hat.

Ich denke, die reaktionäre Art mit Freiheiten des privaten Bereichs - poppen oder nicht poppen und mit wie vielen, rauchen oder nicht rauchen und was, rotes Fleisch essen oder weißes und wie viel, lesen oder im Internet surfen und wo - umzugehen, sprich, diese privaten Errungenschaften angreifen zu wollen, wohl auch in der Justiz eine Spiegelung passiert ist und anstatt strafrechtliche Entscheidungen zu treffen werden moralische Urteile gefällt.

LG, QV

P.S.

Keiner von den Juristen, die über Capitano Schettino zu richten haben, wird je als Kapitän zur See gefahren sein...

Hoffentlich werden es Juristen sein, die das Maritime Recht als Schwerpunkt haben. Nur so viel - ein Kapitän verlässt das Schiff als Letzter. Oder gar nicht. Es ist keine Mär oder ein Ideal sondern ein Gesetz.


Zuletzt von QuoVadis am Mi 25 Jan 2012, 12:56 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Lern mal "Deutch", QV)
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Hallo Quo Vadis

Beitrag  OliverThomas Mi 25 Jan 2012, 13:08

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Nur so viel - ein Kapitän verlässt das Schiff als Letzter. Oder gar nicht. Es ist keine Mär oder ein Ideal sondern ein Gesetz.

Wir hatten am Sonntag eine familiäre Diskussion über diesen tragischen Fall und ich bin noch den Beweis schuldig , dass ein Kapitän als Letzter das Schiff verlässt. Wo finde ich das Gesetz, weißt du´s?
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Beitrag  Inspector Mi 25 Jan 2012, 13:35

Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass ein Kapitän als letzter sein sinkendes Schiff zu verlassen hat.

Es soll sich um einen "Ehrenkodex" handeln.

Bisher habe ich auch noch nie von einem Fall gehört, bei dem ein Kapitän eher als die Passagiere das Schiff verlassen hat.

http://www.stern.de/politik/ehrenkodex-kapitaen-verlaesst-als-letzter-das-schiff-1774406.html
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Beitrag  QuoVadis Mi 25 Jan 2012, 13:36

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p620-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#59771

@ OliverThomas, guten Abend!

In Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/seemg/__106.html

§ 106 Stellung des Kapitäns

(2) Der Kapitän hat für die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen und ist im Rahmen der nachfolgenden Vorschriften und der sonst geltenden Gesetze berechtigt, die dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen.


...was der Kapitän nicht kann, wenn er von Bord geht.

Und vielleicht Garantenpflicht im § 13 StGB?

In anderen Ländern ist es ähnlich geregelt. Es gibt kein Verbot das Schiff zu verlassen, aber einerseits "man tut es trotzdem nicht", andererseits der Kapitän hat sowieso "...an Bord zu sorgen".

Und Kapitäne sind damit gewöhnlich sehr streng, auch zu ihrem eigenen Nachteil. Auch eine Lebenserfahrung von mir...

Aber es gibt auch kein Verbot zu Morden, oder? Nur Strafe dafür...

LG, QV





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Beitrag  OliverThomas Mi 25 Jan 2012, 13:48

Dann habe ich wohl eine dicke Lippe riskiert (dachte auch es wäre Gesetz, kommt wohl von den alten Seefahrerfilmen) und muss jetzt "zurückrudern"!
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Der Kapitän

Beitrag  Gast Mi 25 Jan 2012, 13:51

@ Oliver Thomas und Quo vadis

Genau das meinte ich: in diesem Fall werden sich alle beteiligten Juristen schlau machen und die wahre Rechtslage wie auch die allgemein geübte Praxis erkunden. Daß der Kapitän als Letzter das Schiff verläßt, ist ein tiefverankerter moralischer Anspruch, der den Kapitän bewog, sein Besteigen des Rettungsboots als ›Hineinfallen‹ zu beschönigen, wie ein abgehörtes Gespräch von ihm ergab.

Sofern in Italien nicht ein spezialisiertes See-Gericht zuständig ist, werden sich alle in diese Materie einarbeiten müssen - das verlangt man von Juristen. Und das muß man auch verlangen können, und wenn es noch so aufwendig ist.

Ich selbst war lange Jahre für tödliche Arbeitsunfälle zuständig: vom Dachdecker bis zur Verpackungsmaschine, vom Kirmeskarussell bis zur Baugefährdung - da muß man sich so weit in fremde Materien einarbeiten, daß man sogar in der Lage ist, Gutachten auf ihren Gehalt hin abzuklopfen. Als ich es plötzlich mit Naturschutz, Wald und Jagd zu tun kriegte, habe ich mir ein Buch gekauft, das auf die Jagdprüfung vorbereitet, und habe es studiert. Die Jägersprache hatte ich danach so gut drauf, daß ich bei den Besprechungen mit den Förstern einen guten Stand hatte. Und auch Jagdunfälle und die Tatbestände der Wilderei waren mir dann nicht mehr fremd.

Man wird als Staatsanwalt bei jeder Änderung des Geschäftsverteilungsplans ins kalte Wasser geschmissen und muß die Fortbildung selbst leisten.

Das ist bei Vergewaltigungsfällen nicht anders. Wenn auch die meisten Staatsanwaltschaften vorgebliche Spezialabteilungen für Sexualdelikte haben, und die dorthin in der Regel gezwungenen bis hineinkomplimentierten nichtsahnenden Dezernenten (Freiwillige sind selten und wenn es sie gibt, sind sie nicht am richtigen Platz, denn sie haben den falschen Ehrgeiz) einmal im Jahr ein Seminar besuchen dürfen - nicht müssen -, so fehlt es doch an sogar nur vorgeblich spezialisierten Richtern. Die paar Sexualdelikte gegen Volljährige, die anfallen, werden in den allgemeinen Großen Strafkammern nebenbei erledigt. Das ist die eigentliche Crux.

Quo vadis,

auf Deine spezifischen Überlegungen will ich später eingehen.




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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Verdrehen, verdrehen und immer wieder verdrehen

Beitrag  dale Do 26 Jan 2012, 00:33

Süddeutsche.de
26.01.2012, 11:46
Kachelmann kehrt ins Fernsehen zurück
Vorhang auf für den "Blumenkohlwolken-Onkel"


Er hat seine Meinung geändert: Eigentlich wollte Jörg Kachelmann nie wieder im Fernsehen auftreten. Nach der "gewaltsamen" Veröffentlichung seines "angeblichen Privatlebens" könne er nicht mehr als vertrauenswürdiger Wettermoderator auftreten, so der Schweizer im Herbst 2010. Nun hat er seine Meinung geändert.

……"Nachdem Staatsanwaltschaft und Medien mein angebliches Privatleben gewaltsam öffentlich gemacht haben, wär's mit dem Blumenkohlwolken-Onkel wohl schwierig", hatte der Moderator in einem Interview gesagt. "Das Kapitel Fernsehen ist dadurch für mich beendet worden."…….

(hervorhebungen v. Dale)
http://www.sueddeutsche.de/medien/kachelmann-kehrt-ins-fernsehen-zurueck-vorhang-auf-fuer-den-blumenkohlwolken-onkel-1.1267572

Wo hat J.K. seine Meinung geändert, das frage ich mich ernsthaft?
Es wurde immer nur von den Medien als seine „Meinung“ dargestellt.
Richtig wäre jedoch gewesen (wenn man gewillt gewesen wäre, seine tatsächliche Aussage hierzu wortwörtlich zur Kenntnis zu nehmen) und es als das zu benennen, was es eigentlich wirklich war, nämlich eine, der damaligen Situation geschuldete und nur zu verständliche, subjektive Einschätzung/Vermutung/Befürchtung von J.K..
Nun scheinen sich seine geschäftlichen Aktivitäten jedoch besser zu entwickeln und deshalb weiter so …..und von meiner Seite aus Gratulation. Blumen

dale

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Der Mann hat es nötig

Beitrag  louise Do 26 Jan 2012, 00:39

Soll er bleiben, wo er ist und seinen Job machen und nicht als Blumenkohlwolkenonkel auftreten.

Oh jeh, armer Kachelmann!
louise
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 26 Empty Danke Dale

Beitrag  Gast Do 26 Jan 2012, 01:12

Blumen Blumen
Nicht jeder kann so aufmerksam und verstehend lesen...na ja und unsere Schreiberlinge kenn wir ja auch....... geek

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