Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)
das Eingangsposting lautete :
Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
[...]
Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47102
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967(10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.12.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).
Die letzten Beiträge des ersten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p960-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle
Oldoldman
Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
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Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967(10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 2).
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HIER (Teil 3).
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HIER (Teil 4).
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Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Mo 27 Feb 2012, 03:30 bearbeitet; insgesamt 8-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
@Demo
Parallelen zu dem Pass von Satam Al Suqami zeigen sich ganz deutlich auf. Aber im Mainstream ist es schon wieder sehr ruhig geworden. Einig Vaterland hat die Justiz die es braucht!
Demo
Wenn ich Deine hochgeistigen sokratischen Frägen hören möchte, dann öffne ich die Türe zu Deiner Gummizelle, einverstanden? :-D
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Demo & all (zumindest die Unerwünschten)
Was meint ihr, sollte man diesen Strang nicht "räumen", damit sich Dr. Chomsky endlich den blühenden Landschaften der Falschanschuldigungen bei Sexualstraftaten widmen kann?
Ich möchte eigentlich auch endlich in den Genuß kommen, seine brauchbaren und sachbezogenen Beiträge in Ruhe lesen zu können......
Ich möchte Niemanden "zwingen"...aber sollten wir nicht so viel Anstand, Achtung und Respekt vor Herrn Dr. haben, dass wir ihn nicht mehr behindern und er endlich zeigen kann, was für ein Teufelssoziologe er ist?...Na ja oder zumindest, dass er einer der lebenden Soziologen ist, wenigsten Einer, den er persönlich kennt....
Ich möchte eigentlich auch endlich in den Genuß kommen, seine brauchbaren und sachbezogenen Beiträge in Ruhe lesen zu können......
Ich möchte Niemanden "zwingen"...aber sollten wir nicht so viel Anstand, Achtung und Respekt vor Herrn Dr. haben, dass wir ihn nicht mehr behindern und er endlich zeigen kann, was für ein Teufelssoziologe er ist?...Na ja oder zumindest, dass er einer der lebenden Soziologen ist, wenigsten Einer, den er persönlich kennt....
Zuletzt von steffi am Mo 21 Nov 2011, 04:06 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Kleine Fallanalyse
De/Die/Das (erste) Ups am Montag! Gemischter Freispruch mit Gefühlen
Andy Friend Heute um 09:13
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p460-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49857
Ich habe mir diesen Artikel:
Vergewaltigung: Freispruch "mit gemischten Gefühlen"
21.11.2011 05:31 Uhr
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.html
mal angesehen; er ist ja fast noch wirrer als die Geschichte, um die es geht. Aber wenn man ihn in die chronologisch richtige Reihenfolge bringt, dann lassen sich auch hier wieder sozusagen klassische Konstellationen wiederfinden, die Anlaß hätten geben müssen, den Fall äußerst kritisch zu prüfen.
Es fängt nicht untypisch damit an, daß eine Vergewaltigungsgeschichte im privaten Rahmen erzählt wird.
Damals war es natürlich noch ihr Freund, zur Hauptverhandlung im Jahr 2011 der Ex-Freund. Zu dem hier erkennbaren Motiv einer Erfindung hatte ich bereits etwas geschrieben:
Das kommt häufiger vor, als man glaubt. Mädchen und Frauen mit mangelndem Selbstbewußtsein trauen sich nicht, offen zu sagen, daß sie keine Lust haben; daneben gibt es auch oft die Angst, den Partner zu verletzen oder zu verlieren, wenn keine Lust da ist. Da erscheint eine Erklärung (ich bin vergewaltigt bzw. bin als Kind sexuell mißbraucht worden), die auch noch Zuwendung und Verständnis auslöst, hilfreicher.
Ihr Freund bohrt nach, will Einzelheiten wissen:
Glaubt man der Mutter, dann wäre diese Darstellung falsch, da es sich bei dem heute 22-jährigen Angeklagten um einen Freund der gesamten Familie seit 2002 handelte (da war er 13 Jahre alt).
Und vor Gericht sagte die Anzeigenerstatterin aus:
Nach ›Beziehung‹ klingt das nicht unbedingt. Es folgt die Frage, warum sie ihrer Mutter nichts von der angeblichen Tat von November 2008 gesagt hat, zumal der Freund der Familie ja noch bis März 2009 dort ein- und ausging.
Man müßte mehr über das Mutter-Tochter-Verhältnis wissen, um zu beurteilen, ob diese Erklärung plausibel ist. Vielleicht aber hätte ihr die Mutter die Geschichte nicht geglaubt, weil sie schlicht unglaubhaft ist?
Jetzt das Merkwürdigste: warum wird die Vergewaltigungsgeschichte, die innerhalb der Paarbeziehung eine bestimmte Funktion hat, jetzt auch der Mutter erzählt, und zwar in einer abweichenden Variante (Tat eines unbekannten Täters)? Und warum spielt der Freund der Tochter, der es doch besser weiß, dabei mit?
Die Aussage der Mutter über dieses Gespräch lautet abweichend so:
Warum ist sie drei Monate später so aufgelöst, und warum erzählt sie im Beisein ihres Freundes, der nicht eingreift, der Mutter eine andere Version als ihm?
Hier kann man nur spekulieren: ihr Freund wird Druck gemacht haben, daß die Mutter etwas erfährt, damit der Beschuldigte, sein Rivale, aus dem Umfeld der Familie verschwindet. Doch warum spielt er das Spiel mit dem Unbekannten mit? Oder hat er sie erst später gedrängt, den Freund der Familie zu belasten? (Diese Variante läßt sich angesichts der unübersichtlichen Darstellung in dem Artikel nicht ausschließen.)
Die eigene Erklärung der Tochter lautet wiederum:
Plausibler erscheint die Variante, daß sie den Freund der Familie nicht zu Unrecht verdächtigen wollte, nun aber auf Drängen ihres Freundes der Mutter zumindestens von einer Vergewaltigung erzählen sollte, an die er selbst jedenfalls glaubte und auch glauben sollte.
Es ist immer noch eine bloße Familiengeschichte. Das Verhängnis beginnt, als die bestürzte Mutter noch am 14.3.2009 die Polizei alarmiert:
Diese Beobachtung eines ›Nachtatverhaltens‹ der Tochter ist eine rückblickende Deutung eines typischen Verhaltens in der Pubertät, das durch die ›Tat‹ einen Sinn bekommt. So funktioniert Erinnerung, nämlich durch Überschreiben mit neuen Informationen.
Unvermittelt und ungewollt vor die Polizei gezerrt, enttäuscht die Tochter die Mutter nicht und erstattet Anzeige gegen Unbekannt:
Ich zitiere an dieser Stelle erneut die Studie zu Falschbeschuldigungen:
Aus welchen Gründen sie später die Geschichte mit dem Unbekannten widerrief und den Freund der Familie belastete, wird nicht mitgeteilt. Es ist aber vorstellbar, daß es ihr nicht gelang, eine plausible Geschichte zu erzählen. Denn da drängen sich Fragen auf: warum und wo ist sie zu einem Unbekannten ins Auto gestiegen? Wohin wollte sie? Wie kam sie vom Tatort, einem dunklen Feldweg, wieder nach Hause zurück? Wieso stieg sie an dieser dunklen Stelle zusammen mit ihm aus dem Wagen? Was war das für ein Auto, hatte es charakteristische Merkmale? Kennzeichen? Welche Unterhaltungen gab es? Welchen Dialekt sprach der Mann?
Es wäre interessant zu wissen, ob sie unter dem Befragensdruck der Polizei die Anzeige änderte oder ob ihr Freund sie drängte, vor der Polizei die ihm bekannte ›Wahrheit‹ zu sagen.
Die Tatbeschreibung ist typischerweise dürftig und enthält keine Gewaltmerkmale, so daß wohl nur die Alternative des ›Ausnutzens einer schutzlosen Lage‹ in Betracht kam:
Was den Fall dann wirklich zum Kippen brachte, war dies:
Das wußte die Nebenklägerin im Kachelmann-Verfahren durchaus, daß die Verweigerung einer Mitarbeit am Verfahren die eigene Glaubwürdigkeit unterminiert. Das Gericht setzte hier überflüssigerweise einen Glaubwürdigkeitsgutachter ein, der aufgrund von Prozeßbeobachtung ein Gutachten erstellte, also genau das tat, was das Gericht selbst hätte tun müssen.
So blieb letztlich alles offen: ob es überhaupt eine Tat gegeben hat, und wenn ja, wer sie beging.
Nach meinem Eindruck hat es überhaupt keine Tat gegeben. Es wäre günstig, wenn die Maschinerie Polizei und Justiz mit größerer Sensibilität auf die Vorgeschichte einer Anzeige reagierte. Denn in dieses Räderwerk zu geraten, ist für alle Beteiligte ausgesprochen belastend. Und nicht immer steht ein zutreffender Freispruch am Ende.
Andy Friend Heute um 09:13
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p460-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49857
Ich habe mir diesen Artikel:
Vergewaltigung: Freispruch "mit gemischten Gefühlen"
21.11.2011 05:31 Uhr
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.html
mal angesehen; er ist ja fast noch wirrer als die Geschichte, um die es geht. Aber wenn man ihn in die chronologisch richtige Reihenfolge bringt, dann lassen sich auch hier wieder sozusagen klassische Konstellationen wiederfinden, die Anlaß hätten geben müssen, den Fall äußerst kritisch zu prüfen.
Es fängt nicht untypisch damit an, daß eine Vergewaltigungsgeschichte im privaten Rahmen erzählt wird.
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlAm Abend des 13. März 2009 vertraute sich das Mädchen zuerst ihrem Ex-Freund an. Nach seinen Aussagen wehrte sie sein "Anbaggern" mit den Worten ab: "Ich will nicht, bin vor drei Monaten vergewaltigt worden."
Damals war es natürlich noch ihr Freund, zur Hauptverhandlung im Jahr 2011 der Ex-Freund. Zu dem hier erkennbaren Motiv einer Erfindung hatte ich bereits etwas geschrieben:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p940-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#49022Ich muß sagen, daß mich gerade jene verschwundene Zeugin am meisten in meiner Überzeugung bestärkt hatte, daß es sich hier – wie leider sehr häufig – bei Anzeigen gegen Unbekannt um die Vortäuschung einer Straftat handelt. Mittlerweile wissen auch Polizeibeamte, daß es bei Verfahren gegen Unbekannt, weil dort die Hemmschwelle geringer ist als bei Verfahren gegen bekannte Beschuldigte (falsche Verdächtigung), oft ganz nichtige Beweggründe gibt, solche Straftaten zu begehen. Von Vertuschungen bis Aufmerksamkeits- und Zuwendungsstreben, oder eine Begründung gegenüber dem Partner, warum man an Sex kein Interesse hat.
Das kommt häufiger vor, als man glaubt. Mädchen und Frauen mit mangelndem Selbstbewußtsein trauen sich nicht, offen zu sagen, daß sie keine Lust haben; daneben gibt es auch oft die Angst, den Partner zu verletzen oder zu verlieren, wenn keine Lust da ist. Da erscheint eine Erklärung (ich bin vergewaltigt bzw. bin als Kind sexuell mißbraucht worden), die auch noch Zuwendung und Verständnis auslöst, hilfreicher.
Ihr Freund bohrt nach, will Einzelheiten wissen:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlAuf sein Drängen hin habe sie den Angeklagten als Täter benannt und gesagt, dass sie eine Beziehung mit ihm hatte.
Glaubt man der Mutter, dann wäre diese Darstellung falsch, da es sich bei dem heute 22-jährigen Angeklagten um einen Freund der gesamten Familie seit 2002 handelte (da war er 13 Jahre alt).
Jahrelang war er in der Familie ein- und ausgegangen. Bis die Mutter im März 2009 erfuhr, dass er eine ihrer vier Töchter vergewaltigt haben soll.
Die Mutter der Zeugin sagte aus, dass der Angeklagte von 2002 bis zur Anzeige fast ein Familienmitglied gewesen sei. "Wir mochten ihn alle", so die 41-Jährige.
Und vor Gericht sagte die Anzeigenerstatterin aus:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlMit dem Angeklagten sei sie befreundet gewesen, und zwei Schwestern hätte er oft Knutschflecke verpasst.
Nach ›Beziehung‹ klingt das nicht unbedingt. Es folgt die Frage, warum sie ihrer Mutter nichts von der angeblichen Tat von November 2008 gesagt hat, zumal der Freund der Familie ja noch bis März 2009 dort ein- und ausging.
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlIhrer Mutter habe sie aus Angst, dass sie ihr nicht glaube, solange nichts davon erzählt
Man müßte mehr über das Mutter-Tochter-Verhältnis wissen, um zu beurteilen, ob diese Erklärung plausibel ist. Vielleicht aber hätte ihr die Mutter die Geschichte nicht geglaubt, weil sie schlicht unglaubhaft ist?
Jetzt das Merkwürdigste: warum wird die Vergewaltigungsgeschichte, die innerhalb der Paarbeziehung eine bestimmte Funktion hat, jetzt auch der Mutter erzählt, und zwar in einer abweichenden Variante (Tat eines unbekannten Täters)? Und warum spielt der Freund der Tochter, der es doch besser weiß, dabei mit?
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlNoch am gleichen Abend [13. März 2009] und nicht früh um fünf, hätten beide die Mutter über die Vergewaltigung durch einen Unbekannten informiert.
Die Aussage der Mutter über dieses Gespräch lautet abweichend so:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlNach ihren Angaben kam ihre damals 17-jährige Tochter an jenem 14. März 2009 völlig aufgelöst mit ihrem Ex-Freund früh um fünf Uhr in die Küche und berichtete schluchzend: "Es ist was Schlimmes passiert, ich bin vor drei Monaten vergewaltigt worden, weiß aber nicht von wem!"
Warum ist sie drei Monate später so aufgelöst, und warum erzählt sie im Beisein ihres Freundes, der nicht eingreift, der Mutter eine andere Version als ihm?
Hier kann man nur spekulieren: ihr Freund wird Druck gemacht haben, daß die Mutter etwas erfährt, damit der Beschuldigte, sein Rivale, aus dem Umfeld der Familie verschwindet. Doch warum spielt er das Spiel mit dem Unbekannten mit? Oder hat er sie erst später gedrängt, den Freund der Familie zu belasten? (Diese Variante läßt sich angesichts der unübersichtlichen Darstellung in dem Artikel nicht ausschließen.)
Die eigene Erklärung der Tochter lautet wiederum:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlIhrer Mutter habe sie aus Angst, dass sie ihr nicht glaube, solange nichts davon erzählt und ihn nicht gleich als Täter benannt.
Plausibler erscheint die Variante, daß sie den Freund der Familie nicht zu Unrecht verdächtigen wollte, nun aber auf Drängen ihres Freundes der Mutter zumindestens von einer Vergewaltigung erzählen sollte, an die er selbst jedenfalls glaubte und auch glauben sollte.
Es ist immer noch eine bloße Familiengeschichte. Das Verhängnis beginnt, als die bestürzte Mutter noch am 14.3.2009 die Polizei alarmiert:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlSofort habe sie die Polizei gerufen, und nach der Tat sei ihre Tochter aggressiv gewesen und habe sich zurückgezogen.
Diese Beobachtung eines ›Nachtatverhaltens‹ der Tochter ist eine rückblickende Deutung eines typischen Verhaltens in der Pubertät, das durch die ›Tat‹ einen Sinn bekommt. So funktioniert Erinnerung, nämlich durch Überschreiben mit neuen Informationen.
Unvermittelt und ungewollt vor die Polizei gezerrt, enttäuscht die Tochter die Mutter nicht und erstattet Anzeige gegen Unbekannt:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlAm 14. März 2009 erstattete die Jugendliche Anzeige zuerst gegen einen Unbekannten - zehn Jahre älter als der Angeklagte und mit anderem Fahrzeug. Später revidierte sie ihre Aussage bei der Polizei und nannte als Vergewaltiger den Angeklagten.
Ich zitiere an dieser Stelle erneut die Studie zu Falschbeschuldigungen:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p440-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49824Es soll an dieser Stelle daran erinnert werden, dass hinter einer solchen Falschbezichtigung, aus welchen Motiven auch immer heraus sie erfolgt, nicht die böswillige Absicht zur Irreführung der Strafverfolgungsbehörden steht. Wie die einzelnen Motivlagen andeuten, sind es meist Not- oder Konfliktlagen und die Unfähigkeit, damit adäquat umzugehen. Die Falschbezichtigung eines Unschuldigen ist dann oftmals ein Hilfeschrei, der aber zunächst an eine Person des Vertrauens aus dem sozialen Nahfeld gerichtet wird. Diese Vertrauensperson greift dann vielmals in Unkenntnis der wahren Beweggründe nicht selbst schützend oder helfend ein, sondern schlägt sofort den Weg zur Polizei ein. Dass damit Unschuldige belastet werden und die eigene Person selbst in das Zentrum eines Ermittlungsverfahrens gerückt wird, ist vielen zu Beginn nicht bewusst bzw. ist von ihnen nicht beabsichtigt.
Aus welchen Gründen sie später die Geschichte mit dem Unbekannten widerrief und den Freund der Familie belastete, wird nicht mitgeteilt. Es ist aber vorstellbar, daß es ihr nicht gelang, eine plausible Geschichte zu erzählen. Denn da drängen sich Fragen auf: warum und wo ist sie zu einem Unbekannten ins Auto gestiegen? Wohin wollte sie? Wie kam sie vom Tatort, einem dunklen Feldweg, wieder nach Hause zurück? Wieso stieg sie an dieser dunklen Stelle zusammen mit ihm aus dem Wagen? Was war das für ein Auto, hatte es charakteristische Merkmale? Kennzeichen? Welche Unterhaltungen gab es? Welchen Dialekt sprach der Mann?
Es wäre interessant zu wissen, ob sie unter dem Befragensdruck der Polizei die Anzeige änderte oder ob ihr Freund sie drängte, vor der Polizei die ihm bekannte ›Wahrheit‹ zu sagen.
Die Tatbeschreibung ist typischerweise dürftig und enthält keine Gewaltmerkmale, so daß wohl nur die Alternative des ›Ausnutzens einer schutzlosen Lage‹ in Betracht kam:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlDer 22-Jährige bestritt den Vorwurf in der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, doch die Zeugin blieb dabei: "Wir sind auf dem dunklen Weg ausgestiegen, und auf dem Rücksitz hat er mich dann halb entkleidet und gegen meinen Willen mit mir geschlafen."
Was den Fall dann wirklich zum Kippen brachte, war dies:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlEine psychologische Untersuchung hinsichtlich ihrer Glaubhaftigkeit lehnte die Heranwachsende im Februar 2011 ab.
Das wußte die Nebenklägerin im Kachelmann-Verfahren durchaus, daß die Verweigerung einer Mitarbeit am Verfahren die eigene Glaubwürdigkeit unterminiert. Das Gericht setzte hier überflüssigerweise einen Glaubwürdigkeitsgutachter ein, der aufgrund von Prozeßbeobachtung ein Gutachten erstellte, also genau das tat, was das Gericht selbst hätte tun müssen.
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.htmlDer Sachverständige als Prozessbeobachter: "Es könnte so gewesen sein, aber auch nicht." Ihre Aussagen zu Details und Tatzeiten seien wenig detailliert gewesen.
So blieb letztlich alles offen: ob es überhaupt eine Tat gegeben hat, und wenn ja, wer sie beging.
http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/oschersleben/667820_Vergewaltigung-Freispruch-mit-gemischten-Gefuehlen.html"Wir wissen nicht mit erforderlicher Sicherheit, was passiert ist", hieß es in der Urteilsbegründung. Beide könnten glaubhaft ausgesagt haben, und "dass es die Tat gegeben hat, mag sein, aber wir müssen nachweisen, dass die Zeugen zweifelsfrei aussagen: es war der Angeklagte!"
Nach meinem Eindruck hat es überhaupt keine Tat gegeben. Es wäre günstig, wenn die Maschinerie Polizei und Justiz mit größerer Sensibilität auf die Vorgeschichte einer Anzeige reagierte. Denn in dieses Räderwerk zu geraten, ist für alle Beteiligte ausgesprochen belastend. Und nicht immer steht ein zutreffender Freispruch am Ende.
Gast- Gast
steffi-Heulsuschen
Ich habe eben gehört, Heroinkonsum macht nicht mehr süchtig. Wo? www.drugdealers.netbiz.ru.co - das ist der internationale Zusammenschluss aller Grossdealer und die haben darüber exakte wissenschaftliche Erfahrungen gesammelt und veröffentlicht. Gebt deM Heroin frei. Mut Du mal schauen gehen steffi! :-)
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
'Cover Story': Schlaue Polizeibeamten und 'blöde' Anwohner ...?
Na, da stimmen die Beobachtungen der Anwohner evtl. mit mir als 'Mein-Urin-Prophet' überein. Und haben die schon 'ne Idee, aus welchem Kreis Der Dritte Mann(?) kam ...?stern.de, 20.11.2011Zwickauer TerrorgruppeDer Tod der beiden NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos gibt Rätsel auf. Die beiden sollen sich erschossen haben, nur hörten Anwohner keine Schüsse. Das LKA suchte am Wochenende nochmals nach Spuren.
Das Rätsel von Eisenach
Von Stefan Doblinger und Holger Witzel
Mehr als zwei Wochen nach dem Tod von Uwe Mundlos (38) und Uwe Böhnhardt (34), die sich in einem Wohnmobil in Eisenach erschossen haben sollen, geben die Umstände ihres Todes den Ermittlern offenbar weiterhin Rätsel auf. An diesem Wochenende sicherten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen noch einmal Spuren in dem Neubaugebiet, wo das Wohnmobil nach dem letzten Bankraub am 4. November von Polizisten entdeckt wurde.
Nach der bisher bekannten offiziellen Darstellung hatten die beiden Männer nach einem Überfall auf eine Sparkasse in Eisenach das Wohnmobil gegen 11.30 Uhr angezündet und sich erschossen. Zwei Polizeibeamte hätten sich zuvor dem verdächtigen Wohnmobil genähert und zwei Schüsse gehört. Während sie in Deckung auf Verstärkung warteten, ging das Wohnmobil in Flammen auf. Die Feuerwehr musste erst löschen, dann fand die Polizei Mundlos und Böhnhardt mit tödlichen Schussverletzungen.
"Schüsse sind keine gefallen, das hätte ich gehört"
Im Gegensatz zu dieser Darstellung haben die meisten Anwohner und Augenzeugen die ersten Polizisten zwar kommen und das Wohnmobil brennen sehen, aber weder davor noch danach Schüsse gehört. Lediglich eine Familie hatte gegenüber der Polizei von drei Schüssen gesprochen. Eine Frau, die nicht einmal zehn Meter vom letzten Standort des Wohnmobils wohnt, nahm durch ihr geöffnetes Fenster den Geruch von verbranntem Plastik wahr. "Schüsse sind aber keine gefallen, das hätte ich gehört", sagt sie. Unter ihrem Fenster und in den Kellerfensterschächten des Hauses suchten LKA-Beamte an diesem Sonntag noch einmal mit Metallsuchgeräten nach einem Projektil. Offenbar ist einer der Todesschüsse oder ein dritter Schuss in der Wand des Hauses gelandet, der dort auch den Putz beschädigt hat. Bis Sonntagmittag fanden die Polizisten nichts und zogen wieder ab.
War Beate Zschäpe vor Ort dabei?
Am vergangenen Freitag hatte die Generalbundesanwaltschaft noch erklärt, nach einer vorläufigen Obduktion sei die Mitwirkung einer dritten Person an der Tötung ausgeschlossen, aber noch nicht vollständig geklärt, was sich im Wohnmobil an jenem Freitagmittag zugetragen habe. Berichte von einer dritten Person, die kurz vor dem Eintreffen der Polizei das Wohnmobil verlassen haben soll, verstummen im Eisenacher Neubaugebiet Wartburgblick dennoch nicht.
Anwohner haben nach stern-Informationen bei der Polizei zudem ausgesagt, sie hätten am Tag danach eine verwirrte Frau vor Ort beobachtet, die sie auf Fotos als Beate Zschäpe identifizieren konnten. Sie sei dann wieder in ein Auto gestiegen und davon gefahren. Während Ermittler bei dem brennenden Wohnmobil auch eine mögliche Fernzündung per Handy untersuchen, gehen Anwohner inzwischen davon aus, Mundlos und Böhnhardt seien schon tot gewesen, als das Wohnmobil erneut in ihrem Wohngebiet geparkt und schließlich angezündet wurde. Es hatte dort schon in der Nacht zuvor gestanden und war am frühen Morgen nur etwa eine Stunde nicht da.
http://www.stern.de/politik/deutschland/zwickauer-terrorgruppe-das-raetsel-von-eisenach-1753339.html
Na, ob diese Äußerung des Präsidenten des BKA mit dem Generalbundesanwalt abgesprochen war? Oder 'ärgert' der sich jetzt über seinen (früher sogenannten) "Hilfsbeamten" ...?SPIEGEL online, 21.11.2011:Heilbronner NSU-Mord Ermittler spekulieren über Verbindung zum Umfeld der PolizistinGab es zwischen der 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Kiesewetter und dem Zwickauer Neonazi-Trio doch eine engere Verbindung? Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, hat vor dem Innenausschuss des Bundestags entsprechende Andeutungen gemacht....http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,799018,00.html
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Wissenschaft
Nun bezweifle ich nicht, daß auch Drogendealer Wissenschaftler beauftragen könnten und die ihnen die erwünschten Ergebnisse zuliefern.
Verifizieren kann ich meine These freilich nicht. Der Link geht ins Leere...
Verifizieren kann ich meine These freilich nicht. Der Link geht ins Leere...
Gast- Gast
sorry Gabriele
sollte ein kleines Spässchen sein! Wollte Dich natürlich nicht veräppeln! :-)
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Ach, Chomsky: 'Ne 'dressierte Ameise' wird grundsätzlich NUR veräppelt, merkt's aber NIE ...
Du weißt doch: Am Durchpesen 'Deutscher Ameisenstraßen' soll die Welt genesen ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/A#Am_deutschen_Wesen_soll_die_Welt_genesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/A#Am_deutschen_Wesen_soll_die_Welt_genesen.
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Standfest
Alice Schwarzer:
Unbeirrbar wie eine deutsche Eiche – das ist doch schön. Und wenn die blöden Gerichte ihr Unterlassungsurteile und Ordnungsgeld-Beschlüsse zusenden, dann sind das Botschaften aus Parallelwelten, die sie nicht anfechten. Denn Recht ist, daß sie recht behält.
Und laut lachen und feiern hilft fast immer.
http://www.swr.de/swr1/rp/programm/leute/-/id=446530/nid=446530/did=8808642/973ydi/index.htmlEin Rückblick
In ihrem jüngsten Buch „Lebenslauf“ blickt sie zurück auf diese Zeit. Und sie will aufräumen mit Klischees. Sie beschreibt sich als hübsche junge aufgedrehte Frau, die sich gerne modisch kleidete und Spaß haben wollte. Sie feiert immer noch gerne, lacht laut und viel!
Harte Kritik und wie sie damit umgeht
Die „Emma“-Gründerin mit dem großen polemischen Talent teilt gerne aus und muss deshalb auch viel einstecken. Wie sie das weg steckt, erzählt sie in SWR1-Leute. Und sie sagt, wie sie die Auseinandersetzungen mit Charlotte Roche und Kristine Schröder sieht.
Kritik, dass sie Frauen das Gefühl gibt, sie müssen ihr für ihre Errungenschaften unendlich dankbar sein, wischt sie mit einem Satz weg: "Ich bin doch kein Denkmal!"
Für große Aufregung sorgte Alice Schwarzers Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess für die BILD. In SWR1-Leute sagt sie: Sie habe ein breites Publikum erreichen wollen und sei überhaupt nicht voreingenommen in den Prozess gegangen. Die parteiische Berichterstattung anderer Medien habe sie aufgeregt. Sie stehe zu jedem Satz, den sie zum Kachelmann-Prozess geschrieben habe und müsse sich nichts vorwerfen.
Unbeirrbar wie eine deutsche Eiche – das ist doch schön. Und wenn die blöden Gerichte ihr Unterlassungsurteile und Ordnungsgeld-Beschlüsse zusenden, dann sind das Botschaften aus Parallelwelten, die sie nicht anfechten. Denn Recht ist, daß sie recht behält.
Und laut lachen und feiern hilft fast immer.
Gast- Gast
Chomsky - entspann dich mal.....auch wenn der kleine Uwe dir weit voraus ist
Ein echter Intelligenzbolzen
Eine Grundschullehrerin geht zu ihrem Rektor und beschwert sich:
"Mit dem kleinen Uwe aus der ersten Klasse ist es kaum auszuhalten!
Der weiß immer alles besser! Er sagt, er ist mindestens so schlau wie seine Schwester,
und die ist schon in der dritten Klasse. Und jetzt will er auch in die dritte Klasse gehen!"
Der Rektor: "Beruhigen Sie sich.
Wenn er wirklich so schlau ist, können wir ihn ja einfach mal testen."
Gesagt, getan, und am nächsten Tag steht der kleine Uwe zusammen mit seiner Lehrerin vor dem Rektor.
"Uwe," sagt der Direktor, "es gibt zwei Möglichkeiten. Wir stellen dir jetzt ein paar Fragen.
Wenn du die richtig beantwortest, kannst du ab heute in die dritte Klasse gehen.
Wenn du aber falsch antwortest, gehst du zurück in die erste Klasse und benimmst dich!!"
Uwe nickt eifrig.
Rektor: "Wie viel ist 6 mal 6?"
Uwe: "36."
Rektor: "Wie heißt die Hauptstadt von Deutschland?"
Uwe: "Berlin."
Der Rektor stellt seine Fragen nach der anderen und Uwe kann alles richtig beantworten.
Rektor zur Lehrerin: "Ich glaube, Uwe ist wirklich weit genug für die dritte Klasse."
Lehrerin: "Darf ich ihm auch ein paar Fragen stellen?"
Rektor: "Bitte schön."
Lehrerin: "Uwe, wovon habe ich zwei, eine Kuh aber vier?"
Uwe nach kurzem Überlegen: "Beine."
Lehrerin: "Was hast du in deiner Hose, ich aber nicht?"
Der Rektor wundert sich etwas über diese Frage, aber da antwortet Uwe schon: "Taschen."
Lehrerin: "Was macht ein Mann im Stehen, eine Frau im Sitzen und ein Hund auf drei Beinen?"
Dem Rektor steht der Mund offen, doch Uwe nickt und sagt: "Die Hand geben."
Lehrerin: "Was ist hart und rosa, wenn es reingeht, aber weich und klebrig, wenn es rauskommt?"
Der Rektor bekommt einen Hustenanfall, und danach antwortet Uwe gelassen: "Kaugummi."
Lehrerin: "Wo haben die Frauen die krausesten Haare?" Der Rektor sinkt in seinem Stuhl zusammen, aber Uwe
antwortet ganz spontan: "In Afrika!"
Lehrerin: "Wohin greifen die Frauen am liebsten bei einem Mann?"
Dem Rektor wird ganz schwarz vor Augen, und Uwe sagt: "Zur Brieftasche."
Lehrerin: "Gut, Uwe, eine Frage noch: Sag mir ein Wort, das mit F anfängt, mit N aufhört und etwas mit Hitze und
Aufregung zu tun hat!"
Dem Rektor stehen die Tränen in den Augen. Uwe überlegt einen Moment und Antwort dann freudig:
"Feuerwehrmann!"
Rektor: "Schon gut, schon gut. Von mir aus kann Uwe auch in die vierte Klasse gehen oder gleich aufs Gymnasium. Ich
hätte die letzten sieben Fragen falsch beantwortet ..."
Gast- Gast
tat
GW schrieb
kommentar:
es gibt sogar in libyen kühlhäuser, also warum nicht bei uns? weiland ist diese heilbronner polizistin mit den jetzt präsentierten tätern getötet worden und dann für alle fälle gekühlt gelagert worden.
kein wunder, dass aus dem wohnwagen keine schüsse gehört werden konnten.
man muss in geheimdiensten sich davon verabschieden, eine zeitschiene von vergangenheit in zukunft zu besitzen, sondern zeit wird im amt selber definiert je nach gefahrenlage. damit ist im prinzip jeder als schütze zu verdächtigen, auch als selbsttötung zu kaschieren. (vgl. Brinkmann im fall grams!)
habe ich da jetzt ein geheimnis verraten?
hat jrmand in einer zeitung mal ein photo der beiden toten im wohnwagen gesichtet? könnte das mal hier eingestellt werden? danke.
So blieb letztlich alles offen: ob es überhaupt eine Tat gegeben hat, und wenn ja, wer sie beging.
kommentar:
es gibt sogar in libyen kühlhäuser, also warum nicht bei uns? weiland ist diese heilbronner polizistin mit den jetzt präsentierten tätern getötet worden und dann für alle fälle gekühlt gelagert worden.
kein wunder, dass aus dem wohnwagen keine schüsse gehört werden konnten.
man muss in geheimdiensten sich davon verabschieden, eine zeitschiene von vergangenheit in zukunft zu besitzen, sondern zeit wird im amt selber definiert je nach gefahrenlage. damit ist im prinzip jeder als schütze zu verdächtigen, auch als selbsttötung zu kaschieren. (vgl. Brinkmann im fall grams!)
habe ich da jetzt ein geheimnis verraten?
hat jrmand in einer zeitung mal ein photo der beiden toten im wohnwagen gesichtet? könnte das mal hier eingestellt werden? danke.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Danke Steffi
Endlich wieder mal was zum Lachen
P.S. ist der Name "Uwe" zufällig gewählt? Denn den wir hier aus dem Forum kennen hätte die letzten sieben Fragen bestimmt auch falsch beantwortet
P.S. ist der Name "Uwe" zufällig gewählt? Denn den wir hier aus dem Forum kennen hätte die letzten sieben Fragen bestimmt auch falsch beantwortet
Freizeit- Anzahl der Beiträge : 1330
Journalisten der Moderne: Ohne 'Miezekatze' mit Zugriff auf's Melderegister ...?
Oder die Variationen aus der vom BKA-Präsidenten angetriggerten gastronomischen Geri(ü)chteküche eines Polizistenmords:
Als 'Mein-Urin-Prophet': Der heilronner Polizistenmord hat mit den Trio nicht zu tun (s.a. Waffe), soll aber denen zugeschustert werden, damit er ENDLICH 'aufgeklärt' ist.
Mordmotive sind das für mich nicht.http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-zu-zwickauer-terrorgruppe-mord-an-polizistin-koennte-gezielte-tat-gewesen-sein-1.1195631
http://www.stern.de/politik/deutschland/mord-an-polizistin-in-heilbronn-bka-vermutet-beziehungstat-1753628.html
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/war-der-mord-an-heilbronner-polizistin-gezielt-1.2610709
http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/zwickauer-terrorzelle-heilbronner-polizistin-kannte-womoeglich-ihre-moerder_aid_686561.html
Als 'Mein-Urin-Prophet': Der heilronner Polizistenmord hat mit den Trio nicht zu tun (s.a. Waffe), soll aber denen zugeschustert werden, damit er ENDLICH 'aufgeklärt' ist.
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Verdachtsberichterstattung
Gegendert: Verdachtsschöpfung bei der Polizei und die entsprechende Berichterstattung in der Presse:
Klare Sache, so schien es, weshalb ja auch etwaige Vorstrafen des Verdächtigen schnurstracks an die Presse weitergegeben wurden.
Dann allerdings gab es heute ein kleines UPDATE:
Und zu allem Überfluß finden sich nicht einmal mildernde Umstände für die Frau:
Mangels Anhaltspunkten für einen Opferstatus der Beschuldigten (Jugendliche, die ihre unerwünschte Schwangerschaft versteckt, verwirrt nach der Geburt, Alkoholikerin oder drogensüchtig, geschlagene Ehefrau, überfordert durch Adoptionsverfahren oder andere legale Möglichkeiten, ein Kind loszuwerden) wird es nicht lange dauern, und die Presse wird ihr den Titel ›Horror-Mutter‹ verleihen.
Damit wäre das ursprüngliche Weltbild wieder in Ordnung. Denn dann wäre sie aus der Menschheit und damit auch aus deren Frauenbild entlassen und beglaubigt letzteres gerade durch ihr ›abartiges‹ Anderssein.
Unverständlich ist bloß, daß der Polizei der kriminologische Fakt, daß fast alle Kindstötungen gleich nach der Geburt von den Müttern begangen wird, nicht ins Bewußtsein gedrungen ist. Der entsprechende, nichteheliche Mütter privilegierende, Tatbestand ist doch erst Ende der 90er Jahre abgeschafft worden.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/baby-aus-5-stock-geworfen-mutter-gesteht/5867334.htmlAm Sonntag hatte ein Mieter das tote Baby im Innenhof des Hauses am Spandauer Damm in Charlottenburg gefunden. Der 67-jährige Dieter Herde zögerte keine Sekunde, um mit seinem Mobiltelefon die Polizei zu alarmieren. So schilderte der Mieter jenen Moment, als er das tote Baby fand. Kurz vor 8.30 Uhr hatte der Mann seine Wohnung im sechsten Stock verlassen, um Müll runterzubringen und Schrippen beim Bäcker auf der anderen Straßenseite zu kaufen, so wie an jedem Sonntagmorgen.
[...]
Lange musste die Polizei nicht ermitteln: An der Tür der Wohnung, die genau unter der von Dieter Herde liegt, fanden sich Blutspuren. Da eine Abfrage im Polizeicomputer ergab, dass der dort gemeldete Mann wegen mehrerer schwerer Gewalttaten bekannt ist, wurde das Spezialeinsatzkommando gerufen. Es öffnete die Tür gewaltsam. Die in der Wohnung angetroffenen Personen, der 44-Jährige, eine 40-jährige Frau und deren 15-jährige Tochter, wurden von der Polizei mitgenommen.
Die 40-Jährige gab an, das Kind in der Nacht geboren zu haben. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht und kam nach der Untersuchung zur Vernehmung bei der Mordkommission in der Tiergartener Keithstraße. Zunächst galt vor allem der Mann als tatverdächtig, hieß es bei der Polizei. Er soll 2003 einen Totschlag begangen haben, 2009 war er zweimal wegen Kindesmisshandlung angezeigt worden. Ob dabei die heute 15-Jährige eine Rolle spielte, konnte die Polizei am Sonntag noch nicht sagen. Der 44-Jährige ist Deutsch-Amerikaner, ging im fränkischen Bad Windsheim zur Schule, ist geschieden und arbeitet als Kfz-Schlosser, wie er unter anderem auf Facebook angibt. Ob er der Vater des toten Jungen ist, war am Sonntag noch unklar.
Wie die Obduktion des kleinen Leichnams ergab, war der Junge lebend geboren worden und erst durch den Sturz aus dem Fenster gestorben. Den Fall hat die 6. Mordkommission übernommen.
Klare Sache, so schien es, weshalb ja auch etwaige Vorstrafen des Verdächtigen schnurstracks an die Presse weitergegeben wurden.
Dann allerdings gab es heute ein kleines UPDATE:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/baby-aus-5-stock-geworfen-mutter-gesteht/5867334.html21.11.2011 08:59 Uhr
Von Jörn Hasselmann
Charlottenburg : Baby aus 5. Stock geworfen - Mutter gesteht
Update Die Mutter des am Sonntag in Charlottenburg tot aufgefundenen Neugeborenen hat gestanden, das Baby aus dem Fenster geworfen zu haben. Ihr Lebensgefährte kam wieder auf freien Fuß.
Die 40-Jährige soll am Montag dem Haftrichter vorgeführt werden. Ihr 44-jähriger Lebensgefährte, der zunächst als tatverdächtig galt, und die 15 Jahre alte Tochter wurden wieder freigelassen.
Und zu allem Überfluß finden sich nicht einmal mildernde Umstände für die Frau:
http://www.bz-berlin.de/tatorte/warum-warf-mutter-ihr-baby-aus-5-stock-article1323844.htmlZuerst schien es, als handele es sich um ein Verbrechen des polizeibekannten Lebensgefährten Gene T. (44). Doch mittlerweile ist klar: Es war Mutter Ines D. (40), die ihr eigenes Baby aus einem Fenster im 5. Stock eines Charlottenburger Wohnhauses warf.
[...]
Spekulationen, wonach bei der Horror-Tat Drogen eine Rolle gespielt haben könnten, bestätigte die Polizei nicht. Für die Beamten deutet alles darauf hin, dass das Tatmotiv im persönlichen Umfeld von Ines D. zu suchen ist. Auf die Ermittler machte sie keinen verwirrten Eindruck – "eher einen kühlen", so die Ermittler. Weder ihr Mann noch die Tochter hätten etwas mit dem Tod des Säugling zu tun, sagte sie den Beamten. Ihre 15-jährige Tochter wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Sie kam bei Verwandten unter.
Ines D. liess sich widerstandlos abführen, gestand ihre Tat. Sie wird am Montag noch einmal vernommen. Vor zwei Jahren hatte Ines D. ein Kind zur Welt gebracht und zur Adoption freigegeben.
Warum sie diesmal ihren Säugling tötete, ist noch ein Rätsel.
http://www.n-tv.de/panorama/Mutter-gesteht-Toetung-ihres-Babys-article4822226.htmlDie 40-Jährige sollte einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags vorgeführt werden. Zunächst sollte die Frau noch einmal vernommen werden. Allmählich erhellt sich der Blick auf das Motiv der Frau für die schockierende Tat: Das Kind sei einfach nicht erwünscht gewesen, hieß es von der Berliner Staatsanwaltschaft. Die Frau soll zuvor bereits mehrere Kinder zur Welt gebracht haben und dann in fremde Obhut gegeben haben.
[...]
Spekulationen, wonach Drogen eine Rolle gespielt haben könnten, bestätigte die Polizei nicht. "Ein Drogen- oder Trinkermilieu ist nicht erkennbar."
Mangels Anhaltspunkten für einen Opferstatus der Beschuldigten (Jugendliche, die ihre unerwünschte Schwangerschaft versteckt, verwirrt nach der Geburt, Alkoholikerin oder drogensüchtig, geschlagene Ehefrau, überfordert durch Adoptionsverfahren oder andere legale Möglichkeiten, ein Kind loszuwerden) wird es nicht lange dauern, und die Presse wird ihr den Titel ›Horror-Mutter‹ verleihen.
Damit wäre das ursprüngliche Weltbild wieder in Ordnung. Denn dann wäre sie aus der Menschheit und damit auch aus deren Frauenbild entlassen und beglaubigt letzteres gerade durch ihr ›abartiges‹ Anderssein.
Unverständlich ist bloß, daß der Polizei der kriminologische Fakt, daß fast alle Kindstötungen gleich nach der Geburt von den Müttern begangen wird, nicht ins Bewußtsein gedrungen ist. Der entsprechende, nichteheliche Mütter privilegierende, Tatbestand ist doch erst Ende der 90er Jahre abgeschafft worden.
Gast- Gast
Richtig, GW!
Verdachtsberichterstattung
Gabriele Wolff Heute um 18:00
Gegendert: Verdachtsschöpfung bei der Polizei und die entsprechende Berichterstattung in der Presse:
Und das ist eben genau, und zwar ganz genau dieselbe Soße, wie das, was ich heute morgen im Zusammenhang des Ursprungsthemas ansprach.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p500-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49955
Frau muß nur lange genug die Gehirndusche laufen lassen, von Dunkelziffern schwafeln, da wo sie schon nicht die Hellfeldzahlen erklären kann, auf die Tränendrüse drücken ...
und schon schlagen Polizei und STA die Hacken zusammen (Man will ja nicht als Bösmenschen dastehen.)
Eben deshalb ist die schonungslose ungegenderte Analyse der Hellfeldzahlen zwingend erforderlich, auch - wie hier - um Leben (und nicht nur berufliche Existenzen vor Falschanschuldigerinnen) zu schützen.
(Flankierend erinnere ich an das PALME-Projekt von Prof. Franz, dass bereits zeigt, dass alleinerziehende Mütter (Depressionen etc.) eben nicht klarkommen, wie der militante Feminismus- letztendlich menschen(leben)verachtend (siehe hier) propagiert (bei den Kids in der nächsten Generation: Alkohol, Fehl- und Untererrnährung, statistisch häufigerer Suizid (bei Jungs) und Jugend-Kriminalität.
Unwillkür musste ich an den Hamburger Fall denken (war selbst überrascht, dass der auch schon 4 Jahre "alt" ist), als man durch die Gender-Gehirnnwäsche zunächst den völlig überraschten Lebensgefährten als angeblich "flüchtig" mittels FOTO (ungepixelt natürlich)-Fahndung hetzte - am Ende stellte sich da auch die Mutter als (der Psycho-Fallschirm wurde eilfertig ausgebreitet!) - ja als was eigentlich? - "Kranke" heraus:
In Hamburg war 2007 ein neugeborenes Mädchen aus dem zehnten Stock eines Hochhauses geworfen worden und gestorben. Die damals 26 Jahre alte Mutter beschuldigte zunächst ihren 23 Jahre alten Freund, geriet dann aber selbst unter Verdacht, ihre Tochter in einer Plastiktüte vom Balkon geworfen zu haben. Das Hamburger Landgericht verurteilte sie zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Die Frau habe "in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand" gehandelt, urteilte der Richter.
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/288fyjc-totes-baby-war-lebensfaehig
Klar, was sonst!?!?!
3 Jahre und "neun" Monate, was sonst? (Wie war das? Mutmaßliche Sexualopfer leiden ein Leben lang?
Daher der Rabatt für eine Täterin? Das Neugeborene hat ja nur kurz cgelitten!?!?
Welch ein barbarischer Zynismus!!!!!!!!!!!
Was für eine gigantisch inszenierte Infamie!
Und sicherlich gibt es auch weinlcihe arme Drecksch.weine, die sich auf den Film zur Hetzjagd-Stimmungmache zu einem statistischen Nicht-Phänomen wie heute Abend"freuen" (können). Wie krank ist das denn?????
Immerhin DPA erinnert gleich daran, wie es mit dem Baby-Wurf in 2007 war.
Bis heute wurde allerdings die am 2.11./3.11.2011 von der Münchener Polizei als TATSACHENMEDLUNG verbreitete Falschmeldung seitens dpa NICHT korrigiert. Allenfalls die bayerischen Zeitungen und die anderen direkt an den Polizei-PM-Verteiler angeschlossenen Medien korrigierten.
Wie bereits heute morgen gepostet: Steter Tropfen....
Bei einer STA und Polizei als mm"Opfer" derlei Gender-Gehirnwäsche braucht man sich über die Zahl der ZWINGENDEN Freisprüche, über eine größer werdende Schere zwischen ANzeigen udn tatsächlichen Verurteilungen sowie allgemeinen Fehlleistungen (durch permanente FHELWAHRNEHMUNG der Welt) der deutschen Polizei und STA nicht mehr zu wundern.
Interessant ist dabei - Du hast bereits daran erinnert - , dass selbst hier, wo durch die Statistik zunächst einemal eine ganz andere Arbeitshypthese nicht nur naheliegt, sodnern aufdrängt, ja zwingt - man quasi schon standatdisiert GEGEN den Strich gebürstet ermittelt.
Dann erklären sich natürlich die eineimpften Fehlhandlungen und -interpretationen und das NICHT_In-ALLE-Richtungen und vorurteilsfreie Ermittlen bei Sexualdelikten ganz von allein.... .
Übrigens auch hier die Verbindung zu heute Morgen: Das bedarf es keiner Jahre alten "Studie". EIn Blick in "hauseigenes" inzwischen ja über Jahrzehnte reichendes PKS-BKA-Material und destatis müsste EIGENTLICH die Sinne für etwas andere Ermittlunsansätze und -arbeiten schärfen.
Ein zweifehafter Erfolg der Gender-Gehirnwäsche - insbesondere, aber nicht nur eine gigantische Fehlallokation von staatlichen ökonomischen Resourcen bei sich immer schneller leerenden Kassen ... .
BTW: Auch bei KNUT ist es auf "wundersame" Weise gelungen, aus dem Bewußtsein zu drängen, dass es die MUTTER gewesen wäre, die ihn beinahe totgebissen hätte.
FOCUS als er sich noch nicht auf Kachelmann im Speziellen und Männer im Allgemeinen eingeschossen hatte:
Kindstötung
Warum aus Müttern Mörder werden
Donnerstag, 06.12.2007, 16:00 · von FOCUS-Online-Redakteurin Helwi Braunmiller
Die meisten Frauen töten aus Verzweiflung, nicht aus Wut
Manche Frauen verzweifeln am Mythos Mutterliebe. Ihr Scheitern kostet das Leben der Kinder – paradoxerweise oft deswegen, weil ihre Ansprüche an sich selbst so hoch sind.
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/tid-8230/kindstoetung_aid_228511.html
UND ES ein (inzwischen verstorbener!) PFLEGER war, der ihn großzog:
[img] http://ecx.images-amazon.com/images/I/41WKE4WFIRL._SL500_AA240_.jpg[/img
Kindstod und Kindstötung [Taschenbuch]
Frank Häßler (Herausgeber), Renate Schepker (Herausgeber), Detlef Schläfke (Herausgeber)
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82 neu ab EUR 19,95 5 gebraucht ab EUR 19,94
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Milde Betrachtung
Andy Friend:
Du scheinst die Preise nicht zu kennen. Hier noch so ein Urteil, das ohne weitere Detailkenntnis überhaupt nicht nachvollziebar ist:
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/288fyjc-totes-baby-war-lebensfaehig#.A1000146
Hier die Details, die zur milden Strafe führten:
Aufschreie der Opfer-Lobby hinsichtlich einer ›täterorientierten‹ Justiz habe ich übrigens nicht vernommen. Vermutlich, weil sie täterinorientiert agierte, was sie in den letzten 20 Jahren überwiegend tut.
Die Milde wird auf den Mythos zurückzuführen sein, daß Neugeborene eher dem Foetus als den ›richtigen‹ Menschen zuzurechnen seien, und daher weiterhin der Verfügung ihrer Gebärerinnen unterliegen. Dieselbe Tat, begangen an einem ein Monat alten Säugling, hätte mit Sicherheit eine andere Sanktion zur Folge gehabt, selbst wenn die Geburtsverwirrung aufgrund einer postnatalen Störung noch fortgewirkt hätte und daher ebenfalls eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden wäre.
Im übrigen gilt ohnehin, innerhalb der Justiz sowie außerhalb, im Bereich ihrer Hilfswissenschaften, die Goldene Regel:
Austickende Frauen sind verzweifelt, austickende Männer aggressive Psychopathen.
Das klingt sehr schön auch in dem von Dir zitierten FOCUS-Artikel an, in dem es um die Tötung von Kindern geht:
Schon die Überschrift ist falsch: Mütter werden in aller Regel nur als Totschlägerinnen, nicht als Mörderinnen verurteilt.
Nicht unzufällig wird bei dieser feinsinnigen Unterscheidung der männlichen und der weiblichen Psyche das Eingangsstatement vergessen:
In den ersten 24 Lebensstunden kann ein Überforderungssyndrom wegen zu hoher Ansprüche an die Mutterrolle noch gar nicht entstehen. Und nach meiner Erinnerung sind es über hundert Kinder, die jährlich Opfer ihrer tötenden Eltern, meistens der Mütter, werden. Also zehn Mal mehr, als durch Sexualmörder pro Jahr zu Tode kommen.
Der BGH hat vor gut einem Jahr in einem derartigen Fall einmal durchgegriffen und mit dieser unbegreiflichen Nichtgleichsetzung eines Babys mit einem Menschen drastisch gebrochen:
JuraPortal24.de
Nr. 176/2010
Erstinstanzlich war die justitielle Verblendung zugunsten der Frau demnach so groß, daß nicht einmal der Sachverhalt eingehend untersucht, sondern lediglich von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen wurde. Warum hätte die Angeklagte dann unter falschen Personalien entbinden und das Krankenhaus heimlich verlassen sollen? Was lassen sich daraus für Schlüsse ziehen? Keine natürlich, so wie in Mannheim aus der Vielzahl der Beweise und Indizien gegen die NK. Man faßt es nicht. Die Mutter-Imago, die sämtlichen Frauenbildern zugrundeliegt, hat offenbar mehr Macht als die Ratio... Verständlich, sie wurzelt im Un- und Vorbewußten...
Hoffentlich rüttelt dieses BGH-Urteil die gegenderte Justiz auf. Denn wer kein Kind haben will, dem stehen entweder Verhütungsmethoden oder legale Möglichkeiten zur Verfügung, sich des Kindes zu entledigen. Ansonsten bietet das Gesetz eine Fülle von Instrumenten, um auf aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit, auf ein affektives Geschehen, auf erweiterten Suizid, egal, ob sie Männer oder Frauen betreffen, angemessen zu reagieren. Ich bin davon überzeugt, daß jeder Einzelfall, sofern er eingehend untersucht wird, mit einem gerechten Urteil enden kann.
Aber DAS sollte es nicht geben: daß von vorneherein, unbewußt, ein neugeborenes Kind nicht als vollwertiger Mensch angesehen wird, und daß der Gebärerin ein rechtlich nicht zu begründendes Verfügungsrecht über das Kind zugestanden wird, als ob es ein Foetus sei, der ja schon rechtlos genug ist.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p500-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49963Unwillkür musste ich an den Hamburger Fall denken (war selbst überrascht, dass der auch schon 4 Jahre "alt" ist), als man durch die Gender-Gehirnnwäsche zunächst den völlig überraschten Lebensgefährten als angeblich "flüchtig" mittels FOTO (ungepixelt natürlich)-Fahndung hetzte - am Ende stellte sich da auch die Mutter als (der Psycho-Fallschirm wurde eilfertig ausgebreitet!) - ja als was eigentlich? - "Kranke" heraus:
In Hamburg war 2007 ein neugeborenes Mädchen aus dem zehnten Stock eines Hochhauses geworfen worden und gestorben. Die damals 26 Jahre alte Mutter beschuldigte zunächst ihren 23 Jahre alten Freund, geriet dann aber selbst unter Verdacht, ihre Tochter in einer Plastiktüte vom Balkon geworfen zu haben. Das Hamburger Landgericht verurteilte sie zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Die Frau habe "in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand" gehandelt, urteilte der Richter.
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/288fyjc-totes-baby-war-lebensfaehig
Klar, was sonst!?!?!
3 Jahre und "neun" Monate, was sonst? (Wie war das? Mutmaßliche Sexualopfer leiden ein Leben lang?
Daher der Rabatt für eine Täterin? Das Neugeborene hat ja nur kurz cgelitten!?!?
Welch ein barbarischer Zynismus!!!!!!!!!!!
Du scheinst die Preise nicht zu kennen. Hier noch so ein Urteil, das ohne weitere Detailkenntnis überhaupt nicht nachvollziebar ist:
Im Dezember 2010 hatte eine junge Frau ihr Neugeborenes aus dem Fenster ihrer Berliner Wohnung in den verschneiten Hinterhof geworfen. Das Kind starb kurz darauf an Unterkühlung. Die Frau wurde im Juni 2011 vom Berliner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/288fyjc-totes-baby-war-lebensfaehig#.A1000146
Hier die Details, die zur milden Strafe führten:
http://www.bz-berlin.de/tatorte/hier-fand-ich-das-sterbende-baby-article1074471.htmlBaby-Drama
Hier fand ich das sterbende Baby
27. Dezember 2010 18.52 Uhr, B.Z. Mutter warf ihr Baby aus dem Fenster, der Säugling stirbt. Eine Geschichte, die das Herz bricht.
Die Welt, in die das Weihnachts-Baby von Charlottenburg hineingeboren wurde, war kalt. Zu kalt für dieses kleine Bündel Mensch, das niemand liebte, niemand umsorgte und niemand wollte.
Adriana B. (20) brachte den kleinen Jungen am Sonntagabend zur Welt, allein in ihrer Wohnung an der Kaiser-Friedrich-Straße. Statt sich um ihr Kind zu kümmern, warf sie es aus dem Badfenster im ersten Stock einfach in den Hinterhof.
[...]
Das Baby starb um Mitternacht im Krankenhaus. Laut Obduktionsbericht an den Folgen einer schweren Unterkühlung.
Nur wenige Stunden hatte es in dieser bitterkalten Weihnachtsnacht gelebt. Eine Geschichte, die das Herz bricht. Die Mutter stammt aus Rumänien, verdiente sich als Hure in einer Bar am Stuttgarter Platz ihr Geld. Adriana B. gestand sofort. Sie hatte offenbar verdrängt, dass sie schwanger war, es passte nicht in dieses verzweifelte Leben.
Den Beamten sagte sie: Die Geburt habe sie so erschreckt, dass sie gar nicht mehr wusste, was sie tat. Montagabend wurde Adriana B. der Haftbefehl wegen Totschlags verkündet.
Aufschreie der Opfer-Lobby hinsichtlich einer ›täterorientierten‹ Justiz habe ich übrigens nicht vernommen. Vermutlich, weil sie täterinorientiert agierte, was sie in den letzten 20 Jahren überwiegend tut.
Die Milde wird auf den Mythos zurückzuführen sein, daß Neugeborene eher dem Foetus als den ›richtigen‹ Menschen zuzurechnen seien, und daher weiterhin der Verfügung ihrer Gebärerinnen unterliegen. Dieselbe Tat, begangen an einem ein Monat alten Säugling, hätte mit Sicherheit eine andere Sanktion zur Folge gehabt, selbst wenn die Geburtsverwirrung aufgrund einer postnatalen Störung noch fortgewirkt hätte und daher ebenfalls eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden wäre.
Im übrigen gilt ohnehin, innerhalb der Justiz sowie außerhalb, im Bereich ihrer Hilfswissenschaften, die Goldene Regel:
Austickende Frauen sind verzweifelt, austickende Männer aggressive Psychopathen.
Das klingt sehr schön auch in dem von Dir zitierten FOCUS-Artikel an, in dem es um die Tötung von Kindern geht:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/tid-8230/kindstoetung_aid_228511.htmlWarum aus Müttern Mörder werden
Donnerstag, 06.12.2007, 16:00 • von FOCUS-Online-Redakteurin Helwi Braunmiller
Die Psychologie unterscheidet: Die depressiv strukturierten Mütter sind überfürsorglich und perfektionistisch. Sie setzen sich bis zur völligen Überforderung selbst unter Druck. Schuldgefühle entstehen, die sich zu einem psychotischen Schuldwahn steigern können. Mit der Tötung ersparen sie ihrem Kind in ihren Augen ein Leben, das ihren eigenen Ansprüchen für das Kind nicht genügt. Kindsmord aus Rache verüben häufig Väter. Meist stecken eher narzisstisch veranlagte Menschen hinter einer solchen Tat, die im Falle eines Konflikts dem Partner das Kind nicht gönnen und es töten, um ihn zu treffen.
Schon die Überschrift ist falsch: Mütter werden in aller Regel nur als Totschlägerinnen, nicht als Mörderinnen verurteilt.
Nicht unzufällig wird bei dieser feinsinnigen Unterscheidung der männlichen und der weiblichen Psyche das Eingangsstatement vergessen:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/tid-8230/kindstoetung_aid_228511.htmlMütter, die ihre toten Kinder im Kühlschrank verstecken. Frauen, die ihre Kinder betäuben und ersticken: Diese Fälle verbreiten Entsetzen und sind doch nur einige der geschätzten jährlichen 40 bis 50 Kindstötungen in Deutschland. Die meisten dieser Opfer sterben in den ersten 24 Stunden ihres Lebens. Verlässliche Zahlen zu dem Tabuthema fehlen bislang.
In den ersten 24 Lebensstunden kann ein Überforderungssyndrom wegen zu hoher Ansprüche an die Mutterrolle noch gar nicht entstehen. Und nach meiner Erinnerung sind es über hundert Kinder, die jährlich Opfer ihrer tötenden Eltern, meistens der Mütter, werden. Also zehn Mal mehr, als durch Sexualmörder pro Jahr zu Tode kommen.
Der BGH hat vor gut einem Jahr in einem derartigen Fall einmal durchgegriffen und mit dieser unbegreiflichen Nichtgleichsetzung eines Babys mit einem Menschen drastisch gebrochen:
JuraPortal24.de
Nr. 176/2010
http://www.juraportal24.de/nachrichten/1859/straf-_und_strafverfahrensrecht/urteil_wegen_ermordung_eines_saeuglings_durch__kindesmutter_ist_rechtskraeftig.htmlDas Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.
Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar – wo sie falsche Personaldaten angab – durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.
Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 8. September 2010 – 2 StR 316/10
LG Kassel – Urteil vom 12. Februar 2010 – 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07
Karlsruhe, den 16. September 2010
Erstinstanzlich war die justitielle Verblendung zugunsten der Frau demnach so groß, daß nicht einmal der Sachverhalt eingehend untersucht, sondern lediglich von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen wurde. Warum hätte die Angeklagte dann unter falschen Personalien entbinden und das Krankenhaus heimlich verlassen sollen? Was lassen sich daraus für Schlüsse ziehen? Keine natürlich, so wie in Mannheim aus der Vielzahl der Beweise und Indizien gegen die NK. Man faßt es nicht. Die Mutter-Imago, die sämtlichen Frauenbildern zugrundeliegt, hat offenbar mehr Macht als die Ratio... Verständlich, sie wurzelt im Un- und Vorbewußten...
Hoffentlich rüttelt dieses BGH-Urteil die gegenderte Justiz auf. Denn wer kein Kind haben will, dem stehen entweder Verhütungsmethoden oder legale Möglichkeiten zur Verfügung, sich des Kindes zu entledigen. Ansonsten bietet das Gesetz eine Fülle von Instrumenten, um auf aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit, auf ein affektives Geschehen, auf erweiterten Suizid, egal, ob sie Männer oder Frauen betreffen, angemessen zu reagieren. Ich bin davon überzeugt, daß jeder Einzelfall, sofern er eingehend untersucht wird, mit einem gerechten Urteil enden kann.
Aber DAS sollte es nicht geben: daß von vorneherein, unbewußt, ein neugeborenes Kind nicht als vollwertiger Mensch angesehen wird, und daß der Gebärerin ein rechtlich nicht zu begründendes Verfügungsrecht über das Kind zugestanden wird, als ob es ein Foetus sei, der ja schon rechtlos genug ist.
Gast- Gast
Spezialisten
Hier unterhalten sich ja 2 Oberfachleute über Kindestötungen.
Mich würde ja interessieren was den die OSTA AD für ein Strafmaß für eine rumänische Prostituierte gefordert hätte.
Es ist einfach sich weit aus dem Fenster zu lehnen wenn man die Sicherheitsleine des Staates angelegt hat. Wenn man sein Gehalt pünktlich überwiesen bekommt ohne die Beine breit zu machen. Wenn man weiß das man nach Frühpensionierung sein üppiges Geld bis in die Ewigkeit bekommt.
Hätte diese rumänische Frau ähnliche Bedingungen gehabt dann hätte sie das Kind sicher großgezogen.
Über meinen Friend will ich gar nicht erst schreiben!
Mich würde ja interessieren was den die OSTA AD für ein Strafmaß für eine rumänische Prostituierte gefordert hätte.
Es ist einfach sich weit aus dem Fenster zu lehnen wenn man die Sicherheitsleine des Staates angelegt hat. Wenn man sein Gehalt pünktlich überwiesen bekommt ohne die Beine breit zu machen. Wenn man weiß das man nach Frühpensionierung sein üppiges Geld bis in die Ewigkeit bekommt.
Hätte diese rumänische Frau ähnliche Bedingungen gehabt dann hätte sie das Kind sicher großgezogen.
Über meinen Friend will ich gar nicht erst schreiben!
kein verfügungsrecht mehr für die frau?
Aber DAS sollte es nicht geben: daß von vorneherein, unbewußt, ein neugeborenes Kind nicht als vollwertiger Mensch angesehen wird, und daß der Gebärerin ein rechtlich nicht zu begründendes Verfügungsrecht über das Kind zugestanden wird, als ob es ein Foetus sei, der ja schon rechtlos genug ist.
ich bin mal wieder erschüttert ob der naivität unserer ansonsten ja grossartigen OSTAad.
ich denke, man sollte frauen diese kurze zeit der eigenen mütterlichen verfügungsgewalt über ihr kind belassen. nimmt man ihr dieses nämlich und die frau hat irgendein problem, dann ist die wahrscheinlichkeit gegeben, dass sie ohnehin die rechtslage nicht kennt aber auch in einen wahn verfallen könnte, dass sie lediglich als produktionsanlage gebraucht würde. wenn man aber ihr diese verfügung überlässt, dann könnte ihr verantwortungsgefühl wachsen. es ist ja eh nur relevant bei geburten ausserhalb der entbindungsstationen in kliniken.
aber experte bin ich da auch nicht. hatte eigentlich bei GW selbiges vermutet. aber dem ist wohl nicht so.
so, jetzt gehe ich davon aus, dass ich nach diessem brillianten beitrag alle vorsitzenden richter im land überstrahle und ab 1.1.2012 zum neuen bunderverfassungsrichter bzw. Obersten chef beim BGH gewählt werde. oder soll mein talent verkümmern? GW? daumen hoch oder runter??
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Nichts wäscht ‚Verfassungsschutz’ & Co. weißer als Sicherheitsbehörden und ‚BundesBeweismittelAgentur’ (GBA) ...?
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt
ausstellen.
Das machen die Säufer mit 'ihren' Führerscheinen auch immer so, und bei der Idiotendichte unter den 'Sicherheitsbehörden' & Co. ist das auch kein 'Problem', oder ...???
Verstehe ich, da geht ein Kumpel mit 'nem Passfoto von Uwe Mundlos zum 'Bürgeramt' und lässt sich für Mundlos einen Pass auf den Namen des KumpelsWeb.de, 22.11.2011:Neue Erkenntnisse zu Papieren und Tod der NeonazisBerlin (dpa) - Bei der Aufklärung von Taten und Umfeld des mordenden Neonazi-Trios kommen die rund 450 Ermittler langsam voran. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen gibt es neue Erkenntnisse zu den bei der Gruppe gefundenen Ausweispapieren und zum Tod der beiden Männer.
Bei ihnen waren "legale illegale Papiere" gefunden worden, wie es zunächst hieß. Nun ist klar, dass es sich um einen Pass von Uwe Mundlos handelt. Dieser sei offiziell von einer Passbehörde auf einen anderen Namen ausgestellt worden, enthalte aber Mundlos' Foto. Vermutlich sei der Behörde das Foto untergeschoben worden, verlautete in den Sicherheitskreisen. Zuvor war spekuliert worden, es könne sich um Ausweise handeln, wie Behörden sie verdeckten Ermittlern oder Kronzeugen ausstellen, die eine neue Identität bekommen.
Weitere Erkenntnisse gibt es auch zum Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November im thüringischen Eisenach. Demnach soll Mundlos zunächst Böhnhardt erschossen, dann den Brand in dem Wohnmobil gelegt und sich schließlich mit derselben Waffe selbst getötet haben. Diese Vermutung werde durch die Ergebnisse einer Obduktion der beiden Leichen gestützt. Zuletzt waren öffentlich Zweifel daran geäußert worden, dass es sich wirklich um einen Selbstmord handelte. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem Banküberfall vor der herannahende Polizei in dem Wohnmobil versteckt. Ihre Komplizin Beate Zschäpe hat sich später gestellt.
Unterdessen geht die Diskussion über die politischen und organisatorischen Konsequenzen aus den Pannen bei der Aufklärung der rechtsextremen Terrorgruppe weiter. Die Partei- und Fraktionschefs ...
http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/14192454-neue-erkenntnisse-zu-papieren-und-tod-der-neonazis.html#.A1000145
ausstellen.
Das machen die Säufer mit 'ihren' Führerscheinen auch immer so, und bei der Idiotendichte unter den 'Sicherheitsbehörden' & Co. ist das auch kein 'Problem', oder ...???
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)
Demo:
ÄH ÄH ÄH....nö - Prädikatsexamen....und menschliche Schwächen.....wie jeder andere auchDas machen die Säufer mit 'ihren' Führerscheinen auch immer so, und bei der Idiotendichte unter den 'Sicherheitsbehörden' & Co. ist das auch kein 'Problem', oder ...???.
Gast- Gast
Mal wieder: Gender und Justiz
Zum Aufbrechen gewisser Frauen- und Mutter-Mythen, die die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung seit vielen Jahren steuern, haben nicht nur die Entscheidungen des EGMR beigetragen, die die Beschneidung deutscher Väterrechte als menschenrechtswidrig verurteilt haben ( ja, Väter sind überraschenderweise auch Menschen!), jetzt hat sich auch der BGH dazu aufgerafft, getäuschten Männern, denen Kuckuckskinder untergeschoben wurden, Minimal-Rechte einzuräumen.
Das ist eigentlich eine moralische und sittliche Selbstverständlichkeit („Treu und Glauben“) – die die Frau durch drei kostspielige Instanzen hindurch verweigert hat! Und in diesem Fall nur, um finanzielle Ansprüche des getäuschten Mannes gegenüber dem Kindsvater zu vereiteln. Denn der Mann hat weder mit ihr noch mit dem Kind etwas zu tun.
Die BGH-Entscheidung kam in gewissen Kreisen dennoch nicht gut an. Typisch dieser verdruckste, unlogische, sich vor einer klaren Stellungnahme zu dem Urteil drückende Kommentar von Simone Schmollack in der angeblich linken TAZ, die irgendwie findet, daß der Mantel des Schweigens doch irgendwie besser sei (für die Frauen), dann am Ende aber doch nicht so richtig (für die Kinder).
Die groteske Themaverfehlung springt einem schon aus der Überschrift und der Unterzeile entgegen: in dem BGH-Urteil ging es nicht um eine heile Welt und ein Paar, das schweigt, sondern um eine Frau, die einen Zahlvater brauchte, mit dem sie nach der Geburt des Kindes sogleich Streitigkeiten um Umgang und Unterhalt (auch für sich selbst) führte.
So geschmacklos tituliert Schmollack den Kläger:
Das hier ist wohl der Höhepunkt ihres Artikels:
Da wird nun alles mit allem vermengt: bloß der Sachverhalt, um den es eigentlich geht, wird sorgfältig außen vor gelassen, denn da ist die Frau die eindeutig Böse. Das darf nicht sein – und die Männer sollen sich doch bloß nichts auf ihr Erbmaterial einbilden. Daß sie genauso gern leibliche Väter sein möchten wie Frauen gerne leibliche Mütter, daß es sich hierbei um einen Urinstinkt handelt, darauf kommt die Autorin nicht.
Den Kindern wiederum gesteht sie diesen Urinstinkt zu:
Nun erfahren wir auch, daß es sich lediglich um eine kleine, läßliche Sünde handelt, wenn die Mütter, natürlich aus entschuldbaren Gründen wie Not, Scham und Furcht, den Partner zu verlieren, Kinder unterschieben. Warum sollten sie Angst haben, ihre Kinder zu verlieren? Sie bleiben doch ihre Mütter. Und wie sollen sie ihre Kinder aufklären, ohne den Partner aufzuklären?
Merken diese sich fortschrittlich wähnende Kreise nicht, wie verlogen sie eigentlich sind?
Wenn europäische Urteile und BGH-Entscheidungen den feministischen Mainstream in Justiz, Medien und Politik auch noch nicht entscheidend beeindrucken konnten, dann doch vielleicht das Fernsehprogramm der nächsten Tage.
Heute gibt’s beim MDR um 20.45 Uhr:
Jung, weiblich, gewalttätig. Die brutalen Mädchen.
Und morgen um 20.15 Uhr im Ersten:
Der Mann auf dem Baum. »TV-Problemkomödie« mit Jan Josef Liefers in der Hauptrolle eines protestierenden rechtlosen Scheidungsvaters.
Das sollte wohl Appell genug an Alle sein, die Gleichberechtigung der Männer als Menschen wieder ernstzunehmen und andererseits in die Wahrnehmung den Umstand aufzunehmen, daß Aggression in Frauen wie in Männern wohnt und daß selbst deren Ausdrucksformen sich angleichen.
Die Welt ist wirklich nur noch absurd: als ich mich Ende der Siebziger/Anfang der Achtziger dem Feminismus als Vehikel der Gleichberechtigung von Frauen anschloß – und damals gab es noch unsägliche Vorurteile und Hürden, wenn man als Frau in Männerberufe einstieg (Staatsanwaltschaften waren damals Männerdomänen mit einem 10%igen Frauenanteil) –, hätte ich nie geahnt, daß ich mich dreißig Jahre später aus demselben Gerechtigkeitsgefühl wie damals für Rechte von Männern würde einsetzen müssen. So ist das mit den Weltläuften. Sie ändern sich, und man selbst bleibt bei den frühen Prägungen von Gerechtigkeit, die für alle gilt. Die damals Benachteiligten sind nur durch die heute Benachteiligten ersetzt worden.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=677b9649a2cb4c2a6383401ed288d710&anz=1&pos=0&nr=58117&linked=pm&Blank=1Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
________________________________________
Nr. 178/2011
Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.
Die Parteien hatten bis zum Frühjahr 2006 für etwa zwei Jahre in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Im Frühsommer 2006 trennten sie sich endgültig. Am 18. Januar 2007 gebar die Beklagte einen Sohn. Nachdem sie den Kläger zuvor aufgefordert hatte, die Vaterschaft für "ihr gemeinsames Kind" anzuerkennen, erkannte dieser bereits vor der Geburt mit Zustimmung der Beklagten die Vaterschaft an. Er zahlte an die Beklagte insgesamt 4.575 € Kindes- und Betreuungsunterhalt.
In der Folgezeit kam es zwischen den Parteien zu verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. In einem Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, dessen Kosten der Kläger jedenfalls teilweise zahlen musste. In einem Rechtsstreit über Betreuungs- und Kindesunterhalt verständigten sich die Parteien auf Einholung eines Vaterschaftsgutachtens. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellte das Familiengericht im Anfechtungsverfahren fest, dass der Kläger nicht der Vater des 2007 geborenen Sohnes der Beklagten ist. Dementsprechend sind die Unterhaltsansprüche gegen den leiblichen Vater nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB in Höhe des geleisteten Unterhalts auf den Kläger übergegangen. Inzwischen erhält die Beklagte von dem mutmaßlichen leiblichen Vater des Kindes monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 202 €.
Dem Kläger ist der leibliche Vater des Kindes nicht bekannt. Er möchte in Höhe der geleisteten Zahlungen Regress bei diesem nehmen. Zu diesem Zweck hat er von der Beklagten Auskunft zur Person des leiblichen Vaters verlangt. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Auskunft verurteilt, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat auch die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagte schuldet dem Kläger nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Ein solcher Anspruch setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass auf der Grundlage einer besonderen Rechtsbeziehung zwischen den Parteien der eine Teil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der andere Teil unschwer in der Lage ist, die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof als erfüllt angesehen.
Dem Kläger ist nicht bekannt, gegen wen er seinen Anspruch auf Unterhaltsregress richten kann; die Beklagte kann ihm unschwer die Person benennen, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat und gegenwärtig sogar Kindesunterhalt leistet. Die erforderliche besondere Rechtsbeziehung zwischen den Auskunftsparteien ergibt sich aus dem auf Aufforderung und mit Zustimmung der Mutter abgegebenen Vaterschaftsanerkenntnis.
Zwar berührt die Verpflichtung zur Auskunft über die Person des Vaters ihres Kindes das Persönlichkeitsrecht der Mutter nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG, das auch das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre umfasst und zu dem die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner gehören. Dieser Schutz ist nach Art. 2 Abs. 1 GG aber seinerseits beschränkt durch die Rechte anderer.
Ein unzulässiger Eingriff in den unantastbaren Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt nicht vor, weil die Auskunftspflichtige bereits durch ihr früheres Verhalten Tatsachen ihres geschlechtlichen Verkehrs während der Empfängniszeit offenbart hatte, die sich als falsch herausgestellt haben. Damit hatte sie zugleich erklärt, dass nur der Kläger als Vater ihres Kindes in Betracht kam und diesen somit zum Vaterschaftsanerkenntnis veranlasst. In einem solchen Fall wiegt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung.
Urteil vom 9. November 2011 - XII ZR 136/09
AG Rendsburg – 23 F 235/08 – Urteil vom 10. Dezember 2008
OLG Schleswig – 8 UF 16/09 – Urteil vom 23. Juni 2009 – FamRZ 2009, 1924
Karlsruhe, den 9. November 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Das ist eigentlich eine moralische und sittliche Selbstverständlichkeit („Treu und Glauben“) – die die Frau durch drei kostspielige Instanzen hindurch verweigert hat! Und in diesem Fall nur, um finanzielle Ansprüche des getäuschten Mannes gegenüber dem Kindsvater zu vereiteln. Denn der Mann hat weder mit ihr noch mit dem Kind etwas zu tun.
Die BGH-Entscheidung kam in gewissen Kreisen dennoch nicht gut an. Typisch dieser verdruckste, unlogische, sich vor einer klaren Stellungnahme zu dem Urteil drückende Kommentar von Simone Schmollack in der angeblich linken TAZ, die irgendwie findet, daß der Mantel des Schweigens doch irgendwie besser sei (für die Frauen), dann am Ende aber doch nicht so richtig (für die Kinder).
http://www.taz.de/!81564/09.11.2011
BGH-Urteil zu "Kuckuckskindern"
Das letzte familiäre Tabu
Die Sehnsucht nach einer kleinen heilen Welt lässt Paare über die wahre biologische Vaterschaft schweigen - bis zur Trennung. Die Leidtragenden sind die Kinder.
von Simone Schmollack
Die groteske Themaverfehlung springt einem schon aus der Überschrift und der Unterzeile entgegen: in dem BGH-Urteil ging es nicht um eine heile Welt und ein Paar, das schweigt, sondern um eine Frau, die einen Zahlvater brauchte, mit dem sie nach der Geburt des Kindes sogleich Streitigkeiten um Umgang und Unterhalt (auch für sich selbst) führte.
So geschmacklos tituliert Schmollack den Kläger:
http://www.taz.de/!81564/Pech für den Gehörnten: kein Name, kein Geld.
Das hier ist wohl der Höhepunkt ihres Artikels:
http://www.taz.de/!81564/Böse Mutter, armer Vater
Wenn aber ein Kuckuckskind bekannt wird, wird heftig moralisiert und schnell geurteilt. Auch die Schuldfrage ist rasch geklärt: Die Mutter ist das Miststück, die hat dem armen Vater einfach ein fremdes Baby als seines angedreht.
Aber so einfach ist das nicht. Wird ein solches Geheimnis offenbar, betrifft das in jedem Fall das gesamte Familiensystem. Nicht jede Frau ist eine potenzielle Betrügerin, und nicht jeder Mann läuft Gefahr, ein Kuckucksvater zu werden. Nicht wenige Männer ahnen sogar, dass ihre Frau ihnen das Kind einfach untergejubelt hat, einige wissen es von Anfang an.
Aber sie drücken dieses Wissen weg - und lieben das Kind trotzdem. Erst wenn die Paarbeziehung auseinanderbricht, soll alles ans Tageslicht. Warum legen Männer so viel Wert darauf, dass das Kind, das sie großziehen, unbedingt aus ihren Lenden stammen muss? Das Beharren auf eindeutige Abstammung legt den Verdacht nahe, dass Männer fest davon überzeugt sind, Träger eines außerordentlich guten Erbmaterials zu sein.
Da wird nun alles mit allem vermengt: bloß der Sachverhalt, um den es eigentlich geht, wird sorgfältig außen vor gelassen, denn da ist die Frau die eindeutig Böse. Das darf nicht sein – und die Männer sollen sich doch bloß nichts auf ihr Erbmaterial einbilden. Daß sie genauso gern leibliche Väter sein möchten wie Frauen gerne leibliche Mütter, daß es sich hierbei um einen Urinstinkt handelt, darauf kommt die Autorin nicht.
Den Kindern wiederum gesteht sie diesen Urinstinkt zu:
http://www.taz.de/!81564/Kuckuckskinder sind in diesen Dramen die eigentlich Leidtragenden. Diese kleine Lüge - aus Not, aus Scham, aus Furcht - kann im Laufe der Jahre zu einem Lügengestrüpp werden. Kuckuckskinder merken, dass in ihrer Familie etwas nicht stimmt. Sie stellen Fragen - und viele Mütter lügen weiter. [...]
Die Angst der Mütter, ihr Kind zu verlieren, wenn sie ihm von Anfang reinen Wein einschenken, ist in der Regel unbegründet. Im Grunde wollen die Kinder nur die Wahrheit wissen, sie wollen erfahren, woher sie kommen - ein menschlicher Urinstinkt.
Nun erfahren wir auch, daß es sich lediglich um eine kleine, läßliche Sünde handelt, wenn die Mütter, natürlich aus entschuldbaren Gründen wie Not, Scham und Furcht, den Partner zu verlieren, Kinder unterschieben. Warum sollten sie Angst haben, ihre Kinder zu verlieren? Sie bleiben doch ihre Mütter. Und wie sollen sie ihre Kinder aufklären, ohne den Partner aufzuklären?
Merken diese sich fortschrittlich wähnende Kreise nicht, wie verlogen sie eigentlich sind?
Wenn europäische Urteile und BGH-Entscheidungen den feministischen Mainstream in Justiz, Medien und Politik auch noch nicht entscheidend beeindrucken konnten, dann doch vielleicht das Fernsehprogramm der nächsten Tage.
Heute gibt’s beim MDR um 20.45 Uhr:
Jung, weiblich, gewalttätig. Die brutalen Mädchen.
Und morgen um 20.15 Uhr im Ersten:
Der Mann auf dem Baum. »TV-Problemkomödie« mit Jan Josef Liefers in der Hauptrolle eines protestierenden rechtlosen Scheidungsvaters.
Das sollte wohl Appell genug an Alle sein, die Gleichberechtigung der Männer als Menschen wieder ernstzunehmen und andererseits in die Wahrnehmung den Umstand aufzunehmen, daß Aggression in Frauen wie in Männern wohnt und daß selbst deren Ausdrucksformen sich angleichen.
Die Welt ist wirklich nur noch absurd: als ich mich Ende der Siebziger/Anfang der Achtziger dem Feminismus als Vehikel der Gleichberechtigung von Frauen anschloß – und damals gab es noch unsägliche Vorurteile und Hürden, wenn man als Frau in Männerberufe einstieg (Staatsanwaltschaften waren damals Männerdomänen mit einem 10%igen Frauenanteil) –, hätte ich nie geahnt, daß ich mich dreißig Jahre später aus demselben Gerechtigkeitsgefühl wie damals für Rechte von Männern würde einsetzen müssen. So ist das mit den Weltläuften. Sie ändern sich, und man selbst bleibt bei den frühen Prägungen von Gerechtigkeit, die für alle gilt. Die damals Benachteiligten sind nur durch die heute Benachteiligten ersetzt worden.
Gast- Gast
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