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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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Beitrag  Oldoldman Mi 15 Feb 2012, 22:29

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Andy Friend vom 6. Januar 2012, 18:25 h, lautete:

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330

__________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 bis 944 vom 06.01.2012, 18:25 h, bis 16.02.2012, 10:25 h, finden Sie
-> HIER (erster Teil)

Die letzten Beiträge des ersten Teils finden Sie unter:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p940-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Och Kinners: Fehlt das Abstraktionsvermögen ...?

Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 09:42

Da wird hier so wunderbar die OLG-Entscheidung zur Veröffentlichung von sexuellen Praktiken in der Presse diskutiert, und das BKA notiert solchen Praktiken gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das gehört (für Juristen) nicht zusammen? Reden Juristen über den in Gesetz ausgedrückten Wunsch des Gesetzgebers nur, haben ihn aber nicht im 'Urin' ...???
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @ Oldy

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 09:54

Du siehst, wir Juristen denken einfach zu ordentlich - andere bevorzugen die fast freischwebende Assoziation... Very Happy

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Noch was Juristisches - muß einfach sein

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 12:37


Ich muß doch noch einmal auf diese kleine Nachricht zurückkommen:

Sowas Blödes...
Gabriele Wolff am Fr 17 Feb 2012, 16:16

Es wurde keine inhaltliche Entscheidung getroffen.

Landgericht Berlin: Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen (PM 08/2012)
Pressemitteilung
Berlin, den 17.02.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.
[...]
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20120217.1500.366293.html

Weil Kachelmanns Anwalt keine Vollmacht dabeihatte, galt Kachelmann als nicht vertreten, und dann ergeht ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Urteil.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63106

Eigentlich ist schon die Überschrift der PM irgendwie irreführend...
Und was sich aus diesem Mißgeschick der vergessenen Vollmacht medial und in Foren, auch in unserem, ergab, hin- und hergewendet von uninformierten Journalisten und leidenschaftlichen Hobby-Juristen, liegt gänzlich neben der Sache.

Auch Zeitungen kann man durchaus nicht trauen: in einem Organ las ich gar, daß Kachelmann wegen Verleumdung angeklagt sei (ich glaube, es war das Springer-Blatt ›Berliner Morgenpost‹ – die hat Überschrift und Untertitel jedenfalls jetzt geändert). Es geht tatsächlich um das zivilrechtliche Begehren von Thomas G., Mitglied der Initiative ›Sauberer Himmel‹, daß Jörg Kachelmann eine in einer Mail vom 3.10.2011 an ihn und an weitere, zuvor von Thomas G. angeschriebene Institutionen, gefallene Äußerung über ›Neonazis oder Verrückte‹, die Chemtrail-Verschwörungstheorien verbreiten, unterlasse.

Dieser Mann wird von RA Dominik Storr vertreten, der denselben Ideen anhängt und wohl als Mitbegründer der Initiative gelten muß, die ihn zugleich mit einschlägigen Mandaten versorgt.

Mitinitiatoren der Bürgerinitiative sind u.a.:

Dominik Storr ist Rechtsanwalt und hat sich einen Namen gemacht, indem er bei „Menschen bei Maischberger“ Klartext vor einem Millionenpublikum gesprochen hat. Herr Storr ist Sprecher der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“.
http://www.sauberer-himmel.de/wer-wir-sind/

In einer von ihm verantworteten Pressemitteilung vom 30.5.2011 heißt es:

Eine bundesweite Bürgerinitiative hat einen im Umweltrecht versierten Rechtsanwalt damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen das massive Ausbringen von chemischen Schadstoffen in der Luft zu prüfen. „Wenn beim Betrieb eines Flugzeuges unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe freigesetzt und dadurch Veränderungen der Luft verursacht werden, die geeignet sind, die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder anderen Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, machen sich die Täter wegen einer schweren Umweltstraftat strafbar, weil es für diese Maßnahmen keine gesetzlichen Grundlagen in Deutschland gibt“, so Rechtsanwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Die Verantwortlichen wissen vermutlich, dass die gewählten Volksvertretungen diese menschenverachtenden Maßnahmen niemals absegnen würden. Es wäre daher eigentlich Aufgabe der zuständigen deutschen Behörden, das offensichtliche Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen über Deutschland zu unterbinden. Nach den mir vorliegenden Unterlagen geschieht dies nicht nur mutmaßlich über Militärmaschinen, sondern auch mutmaßlich über die mit kleinen Düsen präparierten Triebwerke von diversen Passagierflugzeugen, damit die chemischen Stoffe möglichst unauffällig in die normalen Kondensstreifen eingesprüht werden können. Aber offenbar wagen es die Behörden nicht, gegen die mutmaßlichen Täter, die vermutlich den großen internationalen Organisationen angehören, vorzugehen. Damit sehen sie stillschweigend zu, wie die Äcker auch weiterhin ausdörren, die Umwelt mit Aluminium, Barium, Arsen und anderen toxischen Stoffen kontaminiert und die Gesundheit der Bürger gefährdet wird. Letztendlich dürften sich die verantwortlichen Behördenmitarbeiter dadurch sogar strafbar machen, weil sie eine Garantenpflicht zum Einschreiten haben“, so der Anwalt.
http://www.sauberer-himmel.de/pressemitteilung-30-05-2011/

Die mutmaßlich Verantwortlichen benennt er natürlich nicht. Es geht schließlich um PR für seine Kanzlei, da muß man sich zurückhalten.

Andererseits stand ihm bereits einmal das für seinen Wohnort zuständige LG Würzburg zur Seite, das am 19.5.2010 nicht billigen mochte, daß Storrs These von superreichen, zumeist jüdischen Familien in England, Frankreich und Holland, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, als rechtsextrem, rechtsradikal oder antisemitisch bezeichnet werden dürfe. Insoweit sollte er sich doch ermutigt fühlen, Roß und Reiter zu nennen. Er betont ja nicht die Sonderstellung der eigenen Rasse oder verherrlicht militärische Gewalt, wenn er mit dem Finger auf jene einflußreiche Gruppe der mutmaßlichen Verantwortlichen zeigt:

LG Würzburg:

Die Behauptung, jemand verfasse rechtsextreme Beiträge, und damit sinngemäß die Unterstellung, jemand sei rechtsradikal, stellt nur dann keinen Eingriff dar, wenn sich diese Behauptung zutreffend beweisen lässt bzw. unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz steht. Beide Zulässigkeitsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.

Ausgangspunkt für die Zuordnung zum Begriff "Rechtsextremismus" ist die eigene Einordnung, zu einer überlegenen Rasse/Nation. Dabei wird befürwortet eine Politik mit autoritärer Machtstruktur bei Verherrlichung militärischer Gewalt, Verharmlosung des Nationalsozialismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus. Wesentlich ist die Infragestellung der rechtlichen Gleichheit der Menschen unter Betonung der eigenen Sonderstellung.

Der Beklagte stützt seine Aussage, der Kläger sei rechtsradikal, auf eine Veröffentlichung des Klägers in der Zeitschrift ... in der der Kläger in einem Nebensatz erwähnt, dass es sich bei den superreichen Familien Englands, Frankreichs und Holland, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmen, zumeist um khasarische, also nicht semitische Juden handele. Der Kläger beschreibt damit eine Gruppe von Menschen, die großen wirtschaftlichen Einfluss ausüben, aus wenigen Ländern stammen und zumeist Angehörige des jüdischen Volkes als auch der jüdischen Religion sein sollen.

Dieser Anknüpfungspunkt allein rechtfertigt nicht den schwer wiegenden Vorwurf des Rechtsradikalismus. Denn der Kläger ordnet sich nicht einer überlegenen Gruppe von Menschen zu und bewertet die Gruppe von Menschen mit großem wirtschaftlichen Einfluss nicht als minderwertige Gruppe.

Die im Verfahren eingeführten Beiträge sind zwar Tatsachen, indes ist nicht erwiesen, dass die Beiträge selbst rechtsextreme Beiträge sind. Den Inhalt der Beiträge als rechtsradikal zu werten ist nicht vom Schutz des Rechts des Beklagten auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Die vom Beklagten genannten Anknüpfungspunkte reichen diesbezüglich nicht aus. Die erforderliche Interessenabwägung fällt zu Ungunsten des Beklagten aus.

Der Kläger legt dar, wie schwer ihn diese Behauptungen in seinem öffentlichen und beruflichen Leben als Rechtsanwalt und ... beeinträchtigen, insbesondere aufgrund seiner politischen Tätigkeiten und im Hinblick auf sein Wirken im Tier- und Umweltschutz.
http://openjur.de/u/32440.html

Dieses Urteil befindet sich in FN 5 als Link zu einem Artikel über Storr:

Seiner Ansicht nach wird die Bundesrepublik von fremden Eliten und Netzwerken beherrscht. Auf Kritik reagiert er mit der Einordnung der Kritiker in sein verschwörungstheoretisches Weltbild und mit Klagedrohungen und Klagen. So setzte er vor Gericht durch, dass man sein Denken nicht rechtsradikal nennen darf.[5][6]

Read more: http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Dominik_Storr#ixzz1mxmHSfWB

In Fußnote 6 wird folgendes, nicht veröffentlichtes Urteil genannt:
OLG Bamberg, Az. 4 U 109/10

Die bekannte jüdische Weltverschwörung als solche ohne Beiwerk ist also im Mainstream angekommen - jedenfalls in Bayern. Warum ist Storr dann so zögerlich, was die Auftraggeber der Chemtrails angeht?

Interessanterweise ist der genaue Wortlaut der Äußerung von Kachelmann in ihrem Kontext nicht überliefert, nicht einmal von Storr selbst – dabei kommt es darauf entscheidend an.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann soll die Mail [von Thomas G.] im Oktober 2011 sehr schnell beantwortet haben. „Man muss schon sagen: postwendend“, sagte der Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts kritisch. Und da stand dann eben auch dieser Satz drin, mit diesen beiden Worten: „Neonazis oder Verrückte“.

Kachelmanns Mail war die Antwort auf eine andere Mail. Die von einem Mitglied der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ versendet wurde, die „gegen die Verunreinigung des Himmels“ kämpft. „Chemische Substanzen“, wie es auf einem am Freitag vor dem Landgericht Berlin verteilten Flyer heißt, „die im Zuge der Wettermanipulation über unsere Köpfe ohne gesetzliche Grundlage versprüht werden“. Dadurch würden Leiden wie Herzrhythmusstörungen, Demenz und Unfruchtbarkeit verursacht. „Wir wollen wieder einen natürlichen Himmel haben und akzeptieren nicht, dass eine Gruppe von Menschen auf dieser Erde Gott spielen und das Wetter für ihre eigenen Machtzwecke manipulieren“, steht in dem Flyer.

So ähnlich hatte es das Mitglied der Bürgerinitiative, Thomas G., in seiner Mail geschrieben. Sie ging an verschiedene Empfänger, zu denen neben der Bundeskanzlerin und dem Bundesverteidigungsminister eben auch Kachelmann gehörte. Der kannte die Bürgerinitiative schon, ebenso ihre Thesen. Man soll das keineswegs ernst nehmen, schrieb er sinngemäß in einer Antwort-Mail, die an die Empfänger ging, die schon die Mail von Thomas G. bekamen. Und dann schrieb er auch den schon erwähnten Satz.
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1908133/Joerg-Kachelmann-muss-vors-Berliner-Landgericht.html

Das ist ja nun wohl sonnenklar, daß solchen Thesen die Unvernunft auf der Stirn geschrieben steht: wie sollte diese anonyme ›Gruppe von Menschen‹ Luftfahrtunternehmen zu solch einem verbrecherischen Tun animieren? Wieso sollen gerade Europäer und Amerikaner, die in Ländern mit dem dichtesten Luftverkehr, leben, krankgemacht werden? Und wie schaffen es die Initiatoren selbst, davonzukommen? Leben die in Bunkern? Abgesehen davon gibt es natürlich Null Beweise für diese angstmachenden Behauptungen.

Ersichtlich ist, daß Thomas G. Kachelmann nur deshalb anschrieb, weil er dessen seit vielen Jahren vertretene fundierte Meinung zu diesem Quatsch kannte und ihn zu einer entsprechenden Antwort veranlassen wollte. Denn nun ging es blitzschnell:

Dominik Storr für Thomas Gering, Abmahnung an JK vom
3.10.2011


Wie Sie wissen, haben Sie am 03.10.2011 in einer an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., das Umweltbundesamt, die Deutsche Flugsicherung GmbH, den Deutschen Wetterdienst, das Luftfahrt-Bundesamt, das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und der Linken, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an meinen Mandanten gerichteten Email geäußert, dass es die vorgenannten Organisationen, Behörden und Parteien bei Chemtrail-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun hätten. In Ihrer
Anrede „Sehr geehrte angesprochenen Dienststellen von Behörden und Parteien in der Mail von Herrn Gering“ nehmen Sie dabei ausdrücklich Bezug auf meinen Mandanten, der eine entsprechende Email-Anfrage an die oben genannten Empfänger gerichtet hatte.

Die von Ihnen benutzte Wortwahl zielt erkennbar darauf ab, meinen Mandanten in seinem Recht auf Achtung seiner Persönlichkeit zu verletzen. Es geht Ihnen hierbei nicht um das sachliche Anliegen, sich und anderen Klarheit über die
politischen Ansichten, den politischen Hintergrund oder das sachliche Anliegen meines Mandanten zu verschaffen, sondern nur um die Verächtlichmachung seiner Person. Dabei haben Sie mit „Neonazis“ ganz gezielt ein Schlagwort benutzt, das jenseits polemischer und überspitzter Kritik ausschließlich in der
Herabsetzung der Person liegt (vgl. hierzu BVerfGE 82, 272 ff., 283 f.).
http://www.sauberer-himmel.de/wp-content/uploads/2011/10/Abmahnung-Kachelmann-05.10.2011.pdf

Rechtlich geht es also allein darum: mußte sich der Absender der Mail und Empfänger der Kachelmann-Antwort, Thomas G. (dessen voller Name und Adresse in Storrs Intitative veröffentlicht wurde) PERSÖNLICH von der Wertung angesprochen, sich beleidigt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen? Wobei aus anderen Videos und Twitters von JK bekannt ist, daß er den VT-Leuten vorwirft, gutgläubige, um die Umwelt besorgte, Bürger lediglich zu instrumentalisieren?

So ging es laut Storr/Sauberer Himmel weiter:

27.10.2011

Jörg Kachelmann weist Abmahnung der Kanzlei Storr zurück

Wie wir berichtet hatten, unternimmt Herr Jörg Kachelmann den unschönen Versuch, diejenigen Menschen, die die Chemtrails am Himmel bemerkt haben, ins rechte Nazi-Eck zu stellen. Anlässlich unserer Kampagne “Tatbeitrag des DLR zu Umweltstraftaten am Himmel?” hat Herr Kachelmann in einer an Behörden, Parteien und anderen Organisationen sowie an einen Teilnehmer der Bürgerinitiative gerichteten Email geäußert, dass es die vorgenannten Empfänger bei Chemtrail-Anfragen entweder mit “Neonazis oder Verrückten” zu tun hätten und dass sich sogar eine Abwimmelantwort erübrige. In seiner Mail nahm Herr Kachelmann zudem Bezug auf ein youtube-video, in dem er behauptet, dass 80 Prozent der Menschen, die behaupten, es gäbe „Chemtrails“, Nazis seien. In diesem Video spricht er auch von „Chemtrail-Deppen“ und „Chemtrailioten“. Die Anwaltskanzlei Storr mahnte daraufhin Herrn Kachelmann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel ab.

Herr Kachelmanns Anwalt wies den Unterlassungsanspruch zurück und setzte den Äußerungen von Herrn Kachelmann in seinem Schriftsatz vom 05.10.2011 noch eins obendrauf, in dem er behauptete, dass “derartige Verschwörungstheorien unbelehrbarer Realitätsverweigerer, die in eine Schublade mit „Adolf Hitler lebt“ gehörten, oft tatsächlicher Ausdruck psychopathologischer Wahnvorstellungen von Menschen seien, die dringend in ärztliche Behandlung gehörten”. Ob dies auf den Teilnehmer der Bürgerinitiative zuträfe, könne der Anwalt jedoch nicht sagen.
http://www.sauberer-himmel.de/2011-10/
lol!

Das ist natürlich eine polemische Falschdarstellung. Tatsächlich hat JK anläßlich seiner Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, betont, daß er den Mail-Absender persönlich nicht habe beleidigen wollen (schließlich kann der durchaus zu der Gruppe der gutgläubig Getäuschten gehören):

Erst flatterte Kachelmann eine einstweilige Verfügung ins Haus. Die Äußerung wurde untersagt. Er legte Widerspruch ein. Denn mit „verrückt“ habe er nur salopp „absurd“ oder „lachhaft“ gemeint, keinesfalls aber eine Person. Der Anwalt der Bürgerinitiative: „Das war keine ehrliche Klarstellung.“
http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/wettermann-vor-gericht-kachelmann-verliert,7169126,11657308.html

In der mündlichen Verhandlung am Freitag ging es zunächst auch um die Frage, ob die Äußerung Kachelmanns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob sie Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Kläger, ein Anhänger der Chemtrails-Bewegung, fühlte sich nach Angaben seines Anwalts persönlich beleidigt. Kachelmann könne 'nicht alle, die für das Thema einstehen, mit der Nazikeule erschlagen', argumentierte der Klägeranwalt. Die Bürgerinitiative 'Sauberer Himmel' geht davon aus, dass Kondensstreifen am Himmel Giftwolken sind, die künstlich erzeugt und zur Klimaveränderung beitragen.

In mehreren Internet-Videos hatte Kachelmann diese Ansichten später als von 'gelangweilten Verschwörungstheoretikern' erfunden bezeichnet. Diese wollten Menschen Angst machen. Kachelmanns Anwalt hatte im Prozess versichert, sein Mandant habe den Kläger 'nicht persönlich angesprochen' und habe auch kein Interesse daran, Personen zu beleidigen. Er warf der Bürgerinitiative vor, Kachelmanns 'Prominenz auszunutzen, um Aufsehen zu erregen'.
http://www.ad-hoc-news.de/gericht-untersagt-kachelmann-weiter-umstrittene-aeusserung--/de/News/22811643

Storr will den Prozeß medial natürlich auf die Ebene heben, daß Gerichte über die Frage zu entscheiden hätten, ob der Chemtrail-Quatsch als Quatsch bezeichnet werden darf. Natürlich darf er das. Schließlich erlaubt es die Meinungsfreiheit auch, daß man Chemtrail-Thesen äußern darf. In Wirklichkeit geht es darum, ob sich der konkrete Adressat konkret beleidigt fühlen mußte.

Denn mit der Beleidigungsfähigkeit einer Gruppe ist es eine schwierige Sache, wie Storr weiß:

31.10.2011

Schweizer Rechtsanwalt ergreift Partei für Jörg Kachelmann

Ein Rechtsanwalt aus der Schweiz, der interessanterweise einen seiner Schwerpunkte im Luftrecht hat, ergreift auf seiner Webseite unter http://www.steigerlegal.ch/2011/10/30/chemtrails-kollidieren-mit-der-meinungsfreiheit/ Partei für Herrn Jörg Kachelmann und sagt, dass unsere Bürgerinitiative die “schwachsinnige «Chemtrail»-Verschwörungstheorie” kultiviere.
Hier finden Sie die Reaktion unseres Rechtsanwalts:

Sehr geehrter Herr Kollege Steiger,

ein altes Sprichwort besagt: “Wes Brot ich ess, des Lied ich sing …”
Wir kultivieren keine “schwachsinnige« Chemtrail»-Verschwörungstheorie”, sondern decken die kriminellen Machenschaften auf, welche die Gesundheit von Millionen Menschen sowie unsere natürlichen Lebensgrundlagen bedrohen.

Übrigens: Herrn Kachelmanns Bezeichnungen «Chemtrail-Deppen» und «Chemtrailioten» hatten keinen konkreten Personenbezug. Zu denken wäre aber an eine Kollektivbeleidigung. Vielleicht schiebe ich noch einen Antrag nach. Vielen Dank für Ihre Anregung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dominik Storr
Rechtsanwalt
http://www.sauberer-himmel.de/2011-10/

Der ganze Medienzirkus hat aber nicht ganz hin gehauen:

Sauberer Himmel.de:

An dieser Stelle wollen wir uns auch bei den Pressevertretern bedanken, die bei der Verhandlung anwesend und über den Fall Kachelmann berichtet haben. An den Berliner Kurier richten wir die höfliche Mitteilung, dass wir weder eine “Giftwolken-Truppe” noch “Verschwörungs-Freaks” sind, was bereits aus einem flüchtigen Blick auf unsere Webseite hervorgeht.

http://www.sauberer-himmel.de/

Und wie verlief die Verhandlung am 17.2.2012 inhaltlich?
Einen Hinweis gibt es hier:

Nach Ansicht des Richters war es eine 'relativ pauschale' Äußerung, die Kachelmann in der E-Mail abgab. Er sei aber auch nicht überrascht, dass sich der Kläger angesprochen fühle, sagte er weiter.
http://www.ad-hoc-news.de/gericht-untersagt-kachelmann-weiter-umstrittene-aeusserung--/de/News/22811643

Das sieht ganz danach aus, als ob wegen der Pauschalität der Abwertung der Chemtrail-Anhänger eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des konkreten Klägers abgelehnt werden würde. Denn Meinungen zu Thesen darf man natürlich haben.

Es ist aber zu schön, wenn die wegen dieses grandiosen Sieges eines bloßen Versäumnisurteils, das die Niederlage nur kurzfristig hemmt, berauschten Anhänger einen so viel vielsagenderen Prozeßbericht im Net einstellen und zugleich klarmachen, daß es ihnen vorrangig auf die PR ankam (Hervorhebungen von mir]:

Fazit: Der Teilnehmer unserer Bürgerinitiative hat einen weiteren wichtigen Etappensieg gegen Herrn Kachelmann errungen. Herr Kachelmann kann gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch einlegen, womit es zu einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kommen würde.

Unsere Aktion vor dem Landgericht Berlin war ein großer Erfolg. Es erschienen zahlreiche Teilnehmer/innen unserer Bürgerinitiative. Auch waren mehrere Pressevertreter vor Ort. Das Interesse an diesem Prozess war so groß, dass viele Interessierte nur noch einen Stehplatz im Gerichtssaal ergattern konnten. Die schönsten Fotos der Aktion werden in Kürze hier veröffentlicht.
Lesen Sie hierzu auch folgende Presseartikel:
Berliner Morgenpost
Berliner Kurier
Freie Presse (dapd)
DER WESTEN (dapd)
T-Online (dapd)
themenportal (dapd)
Kostenlose Urteile
Der Tagesspiegel
Der Newsburger
Juris – Das Rechtsportal
BerlinOnline (dapd)
AD HOC NEWS (dapd)
yahoo-Nachrichten (dapd)

Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Landgerichts Berlin.

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Prozesstages von Teilnehmern der Bürgerinitiative:

Liebe Teilnehmer,

wir haben gestern einen außerordentlich erfolgreichen Tag erlebt!
Zahlreiche Freundinnen und Freunde eines sauberen Himmels waren zum Prozesstag erschienen. Vor der Verhandlung haben wir mit großen Transparenten und Flyern der Öffentlichkeit unser Anliegen mitgeteilt. Der Saal hatte 43 Plätze zu bieten, der Richter erlaubte weitere 10 Stehplätze. Unser Anwalt Dominik Storr war einfach klasse. Der Richter war sehr höflich und ließ beide Seiten ausgiebig zu Wort kommen. Er schien jedoch insgesamt etwas zögerlich zu sein, ein Urteil gegen Herrn Kachelmann zu erlassen. Aber Dominik Storr ließ sich davon nicht entmutigen, er setzte hartnäckig, ruhig und besonnen unser wichtiges Anliegen, nicht in die Nazi – oder Psycho-Ecke gedrängt zu werden, durch. Der Ausdruck im Gesicht des Richters änderte sich jedoch, als Dominik Storr darauf hinwies, dass jeder, der diese Umweltvergehen bewusst in der Öffentlichkeit vertusche, sich unter Umständen wegen Beihilfe strafbar mache. Da wurde der Richter plötzlich ernst. Uns erschien der Richter erleichtert, als sich auf Rüge unseres Anwalts herausstellte, dass der Gegenanwalt keine schriftliche Vollmacht vorzuweisen hatte. Nach einer kurzen Unterbrechung erließ der Richter daraufhin ein Versäumnisurteil gegen Herrn Kachelmann. Nach der Verhandlung haben wir unseren Sieg noch in einem Restaurant gefeiert. Eins ist sicher: Bei der nächsten Verhandlung wird das Gericht in einen größeren Saal ausweichen müssen!
http://infokrieg.tv/wordpress/2012/02/19/versaumnisurteil-gegen-jorg-kachelmann-weiterer-etappensieg-vor-dem-landgericht-berlin-errungen/

Tatsächlich war natürlich der »klasse« agierende RA Storr angesichts der »ernsten« Miene des Richters erleichtert, daß er erfolgreich die Reißleine gezogen hatte.
Auf ein Neues!

Gast
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @Gabriele Wolff: "fast freischwebende Assoziation" ...? - Oder politisches Minimalverständnis ...?

Beitrag  Demokritxyz Mo 20 Feb 2012, 20:56

Ich weiß, eine einfach zu ordentlich denkende Juristin mit einem Blick über ihren Tellerrand aufzuklären, ist sinnlos, aber für einige Leser mit Kopf, die noch nicht drüber nachgedacht haben, evtl. interessant.
Demokritxyz Posting, 20.02.2012, S. 4/II, 21:42 h Och Kinners: Fehlt das Abstraktionsvermögen ...?

Da wird hier so wunderbar die OLG-Entscheidung zur Veröffentlichung von sexuellen Praktiken in der Presse diskutiert, und das BKA notiert solchen Praktiken gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das gehört (für Juristen) nicht zusammen? Reden Juristen über den im Gesetz ausgedrückten Wunsch des Gesetzgebers nur, haben ihn aber nicht im 'Urin' ...???
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63860
Vom richtigen Blickwinkel gibt es deutliche Parallelen zwischen Justiz und Presse: beide haben eine Kontrollfunktion - lediglich andere Instrumentarien (Ermittlungsverfahren/Recherche) und Sanktions- mechanismen (Strafe/Information der Öffentlichkeit).

Wer sich (als OStA a.D. zu Recht) darüber echauffiert, dass Medien Sexualpraktiken veröffentlichen, sollte genauso kritisieren, wenn die früher sogenannten "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft (Ermittlungs- behörden) widerrechtlich, gegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Bundestrojaner Telefonsex protokollieren.

Das gehört zusammen: Und das zu verstehen, gehört - zumindest für mich - zur juristischen Hygiene ...
Gabriele Wolff:

Und was sich aus diesem Mißgeschick der vergessenen Vollmacht medial und in Foren, auch in unserem, ergab, hin- und hergewendet von uninformierten Journalisten und leidenschaftlichen Hobby-Juristen, liegt gänzlich neben der Sache.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63888
Gibt es hier im Forum mehrere "leidenschaftliche Hobby-Juristen"? Oder 'denkst' du an mich? Dann hast du meine Position mal wieder nicht verstanden.

Ich habe die Korinthen dieser Causa gar nicht gerollt, wie DU erneut in deinen letzten 'Geisterstunden':
Sondern ich habe mich lediglich zum Fehlen der Prozessvollmacht in der Akte geäußert und deiner (früheren) Position widersprochen, dass das aus prozesstaktischen Gründen erfolgt sei ...
Vgl. Demokritxyz Posting, 18.02.2012, S. 2/II, 20:18 h @Gabriele Wolff: Zwar ungern, aber jetzt "Klarstellung" für 'Vollpfosten' ...
Anm.: Versätzlich eingesetztes Intrument des Versämnisurteils im Wege der Rechtsfindung

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63437

17.02.2012, S. 2/II, 16:52 h @Gabriele Wolff: So aus der Schatztruhe eines ‚Hobby-Rechtsanwalts’ ...
Anm.: ‚Hobby-kollegiale Hochachtung’ in der Praxis mit ‚Knallschoten der Jurisprudenz’

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p20-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63118
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty BGH-Ups! vom 26.02.2012 [sic!]

Beitrag  Andy Friend Mo 20 Feb 2012, 21:59

Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung
siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.2.2012 - 2 StR 534/11 -


Cool!

"In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59257&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

Nr. 26/2012

Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers


vom Vorwurf der Vergewaltigung



Die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte dem als Lehrer tätigen Angeklagten zur Last, am 28. August 2001 während einer Pause eine Kollegin im Biologie-Vorbereitungsraum einer hessischen Gesamtschule vergewaltigt und geschlagen zu haben.

Der Angeklagte war zunächst durch Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Zugleich war seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 verworfen. Der Angeklagte verbüßte die Freiheitsstrafe nach Beendigung der Unterbringung vollständig. Auf seinen Antrag ordnete das hierfür zuständige Landgericht Kassel durch Beschluss vom 13. April 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. Durch Urteil vom 5. Juli 2011 hob das Landgericht Kassel das Urteil des Landgerichts Darmstadt auf und sprach den Angeklagten frei. Das Landgericht gewann die Überzeugung, dass die angeklagte Tat sich nicht zugetragen hat und die entsprechenden Angaben der Nebenklägerin als falsch zu werten sind.

Gegen diesen Freispruch richtete sich die Revision der Nebenklägerin, die eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend machte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 9. Februar 2012 die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des Landgerichts Kassel ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 9. Februar 2012 – 2 StR 534/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 5. Juli 2011 – 1620 Js 16973/08 1 KLs

Karlsruhe, den 26. Februar 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59256&pos=0&anz=26
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59256&pos=0&anz=26
Andy Friend
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Na endlich,

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 22:23

dann kann ja endlich dem Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung Fortgang gegeben werden - ich hoffe, daß nicht gänzlich unbeobachtet bleibt, wie es ausgeht.

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 22:31

Na endlich,
Gabriele Wolff Heute um 10:23


dann kann ja endlich dem Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung Fortgang gegeben werden - ich hoffe, daß nicht gänzlich unbeobachtet bleibt, wie es ausgeht.
Gabriele Wolff

Jou, sicher findet sich noch ein charmantes Ar*pieps* für die Anklage. Vorbilder gibt es genug.






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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty miranda

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 22:49

wie gestern schon klar geworden ist, bin ich hin und wieder mal schwer vom begriff, ihre bemerkung ist mir völlig unklar?

Jou, sicher findet sich noch ein charmantes Ar*pieps* für die Anklage. Vorbilder gibt es genug.

Ich bin sehr froh für diesen Lehrer, und hoffe, wie Gabriele, das dieser fall den media presenz bekommt die sie nötig hätte.Die wir nötig hätten.
Können sie sich das vorstellen, Miranda, 5 jahre unschuldig im knast? Leben kaputt?
Und wie meinten sie jetzt diese bemerkung?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @ Liese

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:16

Du bist nicht schwer von Begriff. Diese Bemerkung von Miranda1 ist schlicht nicht zu verstehen.

Ich verstehe nicht einmal das Motiv, das die Bemerkung hervorgebracht hat - denn wer könnte es mißbilligen, daß ein Unschuldiger, der schwer gelitten hat, rehabilitiert wird und die Verantwortliche endlich auch zur Verantwortung gezogen wird?

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Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:28

liese Heute um 10:49


wie gestern schon klar geworden ist, bin ich hin und wieder mal schwer vom begriff, ihre bemerkung ist mir völlig unklar?

Jou, sicher findet sich noch ein charmantes Ar*pieps* für die Anklage. Vorbilder gibt es genug.

Ich bin sehr froh für diesen Lehrer, und hoffe, wie Gabriele, das dieser fall den media presenz bekommt die sie nötig hätte.Die wir nötig hätten.
Können sie sich das vorstellen, Miranda, 5 jahre unschuldig im knast? Leben kaputt?
Und wie meinten sie jetzt diese bemerkung?

Ganz so, wie ich es gesagt habe. Was ist so unklar an meiner obigen Aussage?
Es gibt Anwälte, die durchaus charmant aber regelrechte A.rschlöcher sind, wenn es um den Stil der Verteidigung geht. Wenn also die Strategie lautet, den Versuch zu unternehmen, den Täter zum Opfer und das Opfer zum Täter zu machen.
Und dafür gibt es Beispiele genug.
Du wolltest ein Beispiel? Immer gerne.
Zum Beispiel zähle ich ua auch die Anwälte dazu, die Kindsmörder verteidigen und bis zum EGMR gehen, weil sie sich der Angeklagte zu der Behauptung verstiegen hat, er sei gefoltert worden....

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Miranda1

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:35

Und WAS hat deine Antwort mit Lieses Frage und dem angegebenen Fall zu tun?

Warum kannst DU nicht klar antworten?

Hier wurde schon mal ein Opfer zum Täter gemacht und nun soll die Täterin ( in diesem Fall) möglichst NICHt zur Verantwortung gezogen werden oder wie meinst du das?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty @ Miranda1

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:36

Ich gehe davon aus, daß Du den Fall Horst Arnold nicht kennst und bitte um eine Google-Runde.

Es handelt sich um einen Fall der glasklar erwiesenen Unschuld und einer glasklar überführten Lügnerin.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty danke für den antwort

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:37

aber mir ist noch weniger klar?

Was werfen sie wem vor in diesem fall?

Und wenn es einen pöser Anwalt sein muss, dann ist es eben so, aber meinen sie nicht auch, gerade als frau, dass diese Falschbeschuldegerin verantwortung tragen muss für ihre taten?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Mißverständnisse

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:46

@ Liese

Ob Miranda1 eine Frau ist, wage ich zu bezweifeln. Inhaltlich und stilistisch erinnern mich ›ihre‹ Beiträge an AlexRe, Administrator im GG-Forum.

Miranda 1:

Zum Beispiel zähle ich ua auch die Anwälte dazu, die Kindsmörder verteidigen und bis zum EGMR gehen, weil sie sich der Angeklagte zu der Behauptung verstiegen hat, er sei gefoltert worden....

Diese Anmerkung ist zweifach unrichtig. Der Verurteilte hat sich nicht zu der Behauptung verstiegen, er sei gefoltert worden, sondern es ist aktenkundig und nachgewiesen, daß ihm Folter angedroht worden war, um das vermeintlich noch lebende Kind zu finden.

Wegen dieser Straftat sind die betreffenden Polizeibeamten - unter Berücksichtigung ihrer subjektiven moralischen Zwangslage - nur zu einer symbolischen Strafe, nämlich einer zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe, verurteilt worden.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Miranda,

Beitrag  patagon Mo 20 Feb 2012, 23:47

"Ganz so, wie ich es gesagt habe. Was ist so unklar an meiner obigen Aussage?
Es gibt Anwälte, die durchaus charmant aber regelrechte A.rschlöcher sind, wenn es um den Stil der Verteidigung geht. Wenn also die Strategie lautet, den Versuch zu unternehmen, den Täter zum Opfer und das Opfer zum Täter zu machen.
Und dafür gibt es Beispiele genug.
Du wolltest ein Beispiel? Immer gerne.
Zum Beispiel zähle ich ua auch die Anwälte dazu, die Kindsmörder verteidigen und bis zum EGMR gehen, weil sie sich der Angeklagte zu der Behauptung verstiegen hat, er sei gefoltert worden....."
Miranda1
Du redest vom Fall Daschner.

Das ist eine ganz andere Kiste.
Ich hbe auch keinerlei Verständnis dafür, dass dem Mörder mit dem Foltervorwurf auch noch recht gegeben wurde.

Wenn auch die Richter das so gut wie sie konnten zu retten versuchten.

Der Anwalt von Gäffken hat übrigen seine Haltung der Verteidigung so begründet, dass dem Täter die geballte macht des Staates gegenübersteht und er als RA jede noch so kleine Möglichkeit zur Verteidigung seines Mandanten nutzen wollte.

Ich denke in diesem Fall, liegt der Fehler im System, bzw. die Schuld beim Europäischen Gerichtshof denn da er ja tatsächlich nicht gefoltert worden ist, und es noch nicht einmal darum ging ein Geständnis zu erpressen, somdern nur darum den Aufenthaltsort des kleinen Jakob zu erfahren, hätte man diese Klage bestimmt abweisen können.

Der Fall mit dem Lehrer ist doch das geaue Gegenteil.
Der Lehrer wurde falsch beschuldigt und eingesperrt.

Der Mörder im Fall Daschner hat die Polizei falsch beschuldigt.



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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Nachgetragen

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:52

EGMR Nr. 22978/05 (5. Kammer) - Urteil vom 30. Juni 2008 (Gäfgen vs. Deutschland)

Recht auf ein faires Strafverfahren (Fortwirkung von Verstößen gegen die Selbstbelastungsfreiheit; Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im Einzelfall bei Verstößen gegen Art. 3 EMRK; Abwägungslösung; qualifizierte Belehrung; freie Verteidigung); Folterverbot (Androhung von Folter; unmenschliche und erniedrigende Behandlung; Folter; Opferstellung im Sinne der EMRK; ausreichende Kompensation und Subsidiaritätsprinzip; Beweislast); abweichendes Sondervotum KALAYDJIEVA; redaktioneller Hinweis.

Art. 3 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 34 EMRK; § 136a StPO

Leitsätze des Bearbeiters

1. Ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK kann - unabhängig vom Verhalten des Betroffenen - auch zur Rettung von Leben und selbst im Fall eines Notstand für den gesamten Staat nicht gerechtfertigt werden.

2. Wird eine Person unmittelbar und realistisch mit Folter bedroht, stellt dies (wie hier im "Fall Gäfgen") einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK mindestens in Form der unmenschlichen Behandlung dar.

3. Zu den Bedingungen, in denen im Einzelfall die Opferstellung wegen einer Verletzung des Art. 3 EMRK wegen einer hinreichenden Kompensation durch den verletzenden Vertragsstaat entfallen kann.

4. Nur die Verwertung von Beweismitteln, die unmittelbar unter Verstoß gegen Art. 3 EMRK erlangt worden sind, führt stets zur Unfairness des Verfahrens, in dem die Beweise verwertet worden sind.

5. Der Verwertung von Beweisen, die mittelbar auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK erlangt worden sind, steht eine Vermutung entgegen, dass auch diese Verwertung die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zerstört. Zu einem Einzelfall, in dem eine solche Fernwirkung hinsichtlich mittelbar erlangter Beweismittel insbesondere wegen eines späteren, äußerlich von Reue getragenen weiteren Geständnisses nach einer qualifizierten Belehrung verneint worden ist und in dem diese Beweismittel lediglich ergänzend verwertet worden sind.
[...]

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/05/22978-05-1.php

DAS ist Rechtsstaat.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty okay

Beitrag  Gast Mo 20 Feb 2012, 23:58

aber wenn jemand sich mit Miranda bei mir meldet, werde ich sie als frau ansprechen.
Vielleicht ist Alex/re ja kein man? Shocked
Kann doch nicht mit dieses versteck spielchen mitmachen..

Inhaltlich bleibt es das gleiche; Sie als mensch, frau oder man, wollen ja auch das diese falschbeschuldegerin verantwortung tragen muss für ihre taten?

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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 00:18

Gabriele Wolff Heute um 11:36


Ich gehe davon aus, daß Du den Fall Horst Arnold nicht kennst und bitte um eine Google-Runde.

Es handelt sich um einen Fall der glasklar erwiesenen Unschuld und einer glasklar überführten Lügnerin.

...und ich gehe davon aus, dass Ihr Euch nur die Fälle herauspickt, in der die Nebenklage sich alles nur ausgedacht und von vorne bis hinten gelogen hat. Es wird damit suggeriert, dass Ankläger grundsätzlich lügen, wenn die Beweislage unklar ist. Anders ist mir Euer Verhalten nicht zu erklären.
Ihr seid nicht so schwer von Begriff, dass Ihr nicht versteht, was ich mit der kurzen und prägnanten Aussage gesagt haben will.
Und ja, alle Anwälte die versuchen, aus dem Opfer einen Täter zu machen, wenn die Beweise nicht ausreichen, sind für mich A.rschlöcher.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty moin moin

Beitrag  uvondo Di 21 Feb 2012, 00:26

und keinen Schreck bitte, mein Abflug ist auf Freitag dieser Woche verschoben worden.

1. Auch wenn es mir nicht passt, ich muß GW recht geben.....Das ist Rechtsstaat..... Habe mich vor Jahren auch schon verbal mit meinen Freund und Ex-Richter "in dieser Sache Gäfken geprügelt". Ich will es auch heute noch nicht verstehen. Da gehen bei mir die Uhren anders. Deswegen bin ich vielleicht auch kein Rechtskomiker geworden...........

2. Miranda Du zarter Fruchtsaftcockteil (benannt nach der Schauspielerin Carmen Miranda), willst/möchtest Du liese ihre (diese) Frage >>>Sie als mensch, frau oder man, wollen ja auch das diese falschbeschuldegerin verantwortung tragen muss für ihre taten?<<< nicht einmal ehrlich beantworten????

...und weiter Miranda >>> Es gibt Anwälte, die durchaus charmant aber regelrechte A.rschlöcher sind, wenn es um den Stil der Verteidigung geht.

Richtig, die gibt es, genauso wie es Arrrrschlöcher unter Staatsanwälten und Richtern gibt, die egal ob richtig oder falsch eine Sache durchziehen wollen..........
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Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 00:40

Gabriele Wolff Heute um 11:46


@ Liese

Ob Miranda1 eine Frau ist, wage ich zu bezweifeln. Inhaltlich und stilistisch erinnern mich ›ihre‹ Beiträge an AlexRe, Administrator im GG-Forum.

Miranda 1:

Zum Beispiel zähle ich ua auch die Anwälte dazu, die Kindsmörder verteidigen und bis zum EGMR gehen, weil sie sich der Angeklagte zu der Behauptung verstiegen hat, er sei gefoltert worden....
Diese Anmerkung ist zweifach unrichtig. Der Verurteilte hat sich nicht zu der Behauptung verstiegen, er sei gefoltert worden, sondern es ist aktenkundig und nachgewiesen, daß ihm Folter angedroht worden war, um das vermeintlich noch lebende Kind zu finden.

Der Angeklagte hat gelogen. Mit Folter hatte die Vorgehensweise des Verhörs nichts zu tun. Fragt mal wirkliche Folteropfer, was Folter ist und missbraucht das Wort nicht.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Auch nett ...

Beitrag  Andy Friend Di 21 Feb 2012, 00:48

http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/kelheim/regionales/art1176,17279
Vergewaltigung: Freispruch erster Klasse
www.wochenblatt.de

Zwei Mal soll ein 39jähriger seine damalige Freundin in deren Wohnung in Neustadt an der Donau vergewaltigt haben. Am Montag sprach ihn die 1. Strafkammer des Landgerichts Regensburg nach drei Verhandlungstagen frei und verwies damit die Darstellungen der vermeintlich Geschädigten in das Land der Fa...
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Miranda

Beitrag  uvondo Di 21 Feb 2012, 00:53

deutsche Sprache, schwere Sprache.......

>>>Der Angeklagte hat gelogen. Mit Folter hatte die Vorgehensweise des Verhörs nichts zu tun.<<<

Soweit ich es noch im Hinterkopf habe, ist ihm "Folter" angedroht worden. Mehr auch nicht. Der ging unbehelligt wieder aus dem Verhörzimmer raus. Er hat auch immer nur von Androhung gesprochen, nie von Folter. Man verbesser mich, wenn ich daneben liege (nicht neben dem "Gefolterten")

Was ich eigentlich wirklich sagen will..... das sind alles abgehandelte, rechtskräftige Fälle (inkl. K). UND wir hier sind weder STA`s, RA´s, Richter u.ä. und beschäftigen uns als Laien mit dem Profitum der Justiz. Das ist genauso bescheuert, als wenn ein Straßenfeger eine Herztransplantation vornehmen will.........
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Gnädiges Fraulein Miranda

Beitrag  Gast Di 21 Feb 2012, 00:54

Ich gehöre zu die leuten die Hr Kachelmann geratet haben "verzeihen sie diese frau, sie machen nur sichselber kaputt, recht haben sie aber schweigen sollten sie, das ist besser für alle"; weil ich nicht geahnt habe um wieviele fällen es hier geht und um wieviel leid.
Nicht realisiert wie diese fällen sich multiziplieren weil man nie, NIE, von wirklich bestrafte falschanschuldegerinnen hört, sondern nur von die widerlichen täter. Es wird quasi geduldet.
Ich habe mich wirklich mit den beitragen von AF und GW auseindersetzen mussen bevor ich eingestehen konnte das diese fälle von falschbeschuldigungen, nicht unterm teppich gehören, dass es kein kavalierinnen-delicten sind, und vorallem, welch ein leid das fur die betroffene und ihre angehörigen bedeutet!!!

Und dass es Mut braucht für männer wie diesen Lehrer oder Kachelmann, zum hieruber zu reden oder es nicht zu vergessen ist mich jetzt klar.
Weil wissen sie was, ich brauche kein Seidler zum wissen dass so eine falschbeschuldigung ein richtiges Trauma ist. Und sie wissen ja wie trauma opfer sich benehmen (sollen), ja nicht zuviel lärme machen. Kopf runter. Schweigen.Schämen. Sichselber die schuld geben.

Es braucht mut zu sagen, auch wenn ich falsche entscheidungen gemacht habe in meinem leben, lass ich mich nicht kaputt machen. Ich nehme meine verantwortung, aber ziehe die anderen auch zu ihre verantwortung.

Das braucht mut.Sicher wenn alle einem beobachten.

Und wenn einige falschbeschuldigerinnen dann vielleicht mal einen richtigen straf bekommen, wirden die rachsuchtigen unter uns vielleicht mal uberlegen ob dies wirklich die muhe wert ist..






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Beitrag  Oldoldman Di 21 Feb 2012, 01:48

Miranda1, 21.02.2012, 12:18 h, schrieb:...und ich gehe davon aus, dass Ihr Euch nur die Fälle herauspickt, in der die Nebenklage sich alles nur ausgedacht und von vorne bis hinten gelogen hat. Es wird damit suggeriert, dass Ankläger grundsätzlich lügen, wenn die Beweislage unklar ist.
[...]
Und ja, alle Anwälte die versuchen, aus dem Opfer einen Täter zu machen, wenn die Beweise nicht ausreichen, sind für mich A.rschlöcher..
_____________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t578p60-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann-teil-2#63934
Ja, da ist etwas Wahres dran. Natürlich ist die Aneinanderreihung von Fällen, in denen mehr oder weniger deutlich wird, daß die Nebenklage den Angeklagten wahrheitswidrig eines Sexualdeliktes beschuldigt, und die Akribie, mit der diese Fälle dargestellt und analysiert werden, Ausdruck einer Grundauffassung, daß Falschbeschuldigungen recht häufig vorkommen.
Und man kann Statistiken rauf und runter zitieren, wie aussagekräftig die Statistiken sind, kann hier im Forum kaum jemand nachvollziehen, da die Methodik nicht hinreichend bekannt ist.
Doch was hilft es? Es gibt das Problem - und zwar in beiden Richtungen: die Falschbeschuldigung ebenso, wie den "falschen" Freispruch. Beides ist für die Betroffenen tragisch. Nur wird sich das Problem vermutlich nie wirklich zufriedenstellend lösen lassen, weder durch einen Glaubwürdigkeitsbonus für mutmaßliche Opfer, noch durch ein an Statistiken orientiertes Ermittlungsverhalten.

Was nun die "charmanten Ar*pieps*öcher" anbelangt, so soll wohl unterstellt werden, daß ein Anwalt, der sich aller Mittel der Verteidigung bedient, dies stets im Wissen um die tatsächliche Schuld des Mandanten tut und ausschließlich, um mit dem "fiesen Raushauen Schuldiger" seinen Ruhm und sein Bankkonto zu mehren.
Natürlich macht ein Anwalt seinen Job, weil er damit Geld verdient. Bei manchen ist dies sicher auch die größere Triebfeder. Aber es geht auch darum, den unschuldigen Angeklagten vor Strafe zu bewahren und dem Schuldigen die angemessene Strafe zukommen zu lassen und über Letzteres kann man lange streiten. Es ist aber seine Verpflichtung im Interesse seines Mandanten zu wirken, anderenfalls gerät der Anwalt in die Haftung. Eine Zurückhaltung gegenüber dem Opfer oder Nachsicht gegenüber dem Gericht bei der Verfahrensgestaltung sind da Fehl am Platze.

Und angeblich soll in der Strafverteidigung gelten, daß der Verteidiger eben nicht von seinem Mandanten wissen will, wie es wirklich war, sondern nur warum gerade dieses oder jenes Detail nicht paßt... Der Verteidiger ist eben nicht auf der Suche nach der Wahrheit, sondern allein Interessenwahrer seines Mandanten. Die Wahrheit zu suchen, bleibt dem Gericht und - eingeschränkt - der StA vorbehalten. Wenn das zum Ar*pieps* macht, dann ist es eben so. Aber vielleicht sind die Dinge im Leben dann doch nicht so einfach.
Oldoldman
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Nichts ist einfach

Beitrag  louise Di 21 Feb 2012, 02:04

Im wahren Leben ist manches anders.
Ich wäre gespannt und es ist völlig offen, wie der eine oder andere der hier Beteiligten sich im Fall K. als Verteidiger, Staatsanwalt , Richter verhalten hätte.
So einfach wie es von Ferne aussieht, ist es wohl nicht.
louise
louise

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann (Teil 2) - Seite 3 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann (Teil 2)

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