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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

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Beitrag  Andy Friend Fr 06 Jan 2012, 06:25

das Eingangsposting lautete :

Hier geht's witer:

Das Messer

Merkmale des DNA-Musters der NK waren am Messergriff nachweisbar - wie bei einem zu ihrem Haushalt gehörenden Messer auch zu erwarten. DNA und vermutlich eine geringe Menge Blut befand sich von ihr an der Messerschneide, die aber die festgestellten Hals- oder Kratzverletzungen nicht verursacht haben kann.

Am Rücken der Messerklinge, die die Halsverletzung zumindest theoretisch verursacht habe könnte, und an der Messerspitze, durch deren Einwirkung die Kratzverletzungen entstanden sein könnten, fand sich keine DNA der NK, dies hätte man aber angesichts von Art und Intensität der jeweils notwendigen Einwirkung erwarten müssen.

Am Griff des Messers befand sich DNA der NK und männliche DNA, die Merkmale von JK aufwies. Die schlechte Befundlage stand jedoch nicht im Einklang mit der angeblich längeren und intensiven Messerführung des Angeklagten und ließ eine Spurenübertragung als durchaus möglich erscheinen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen Spurenverlust lagen nicht vor.

Die Spurenlage am Messer stützte damit nicht den von der NK geschilderten Hergang der Ereignisse.

So einfach ist das,und es ist noch nicht einmal von mir - aber die Fundstelle suchen Sie schön selber, wie schreibt Ihre Freundin Thauris immer so nett: Googeln können Sie ja, oder?

Viele Nichtjuristen und eben auch zB. die von mir sehr geschätzte Frau Wolff kommen auch deswegen zu demselben Ergebnis wie das Landgericht Mannheim: Freispruch für JK!

Und zwar noch einmal für Sie zum ins Gehirn brennen: ein Freispruch ohne Wenn und Aber, egal, was sich der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, die juristisch keinen Cent wert ist, zusammen polemisiert hat!

Und was soll da nun in den Akten oder dem Urteil noch gravierend Neues stehen? Glauben Sie an einen solchen Inhalt: Wir gehen davon aus, dass JK das Messer gegen die NK benutzt hat, aber wir haben so viel Angst vor RAe. Schwenn und Höcker, dass wir ihn trotzdem freisprechen? Wohl kaum! Oder vielleicht an die Räuberpistole der noch nicht Papierli-SUI aus dem Ruhrgebiet: das eigentliche Tatmesser hat JK mitgenommen, der Bösewicht? Mit Verlaub, wir sind doch nicht bei „DSDSTM“ („Deutschland sucht das SuperTatMesser“).

Warum glauben Sie eigentlich, dass diejenigen, die täglich stundenlang tatsächlich Unterlagen auswerten, Indizien einordnen und Lebenssachverhalte ermitteln - und sich nicht selbst(gefällig) zum Inspector befördern -, bei der Fülle der Einzelheiten aus dem Fall Kachelmann nicht in der Lage sind, diese richtig zu bewerten? Frau Wolff zB. hat dies ein Berufsleben lang getan und steht damit erkennbar in einem krassen Gegensatz zu Ihnen, die sie immer noch auf die "smoking gun" in den Akten warten: oder waren sie es nicht, die wochenlang auf eine Verurteilung gesetzt hat - und nun auf den Film mit den ach so neuen Fakten wartet wie das Kleinkind auf den Weihnachtsmann? Ja, ich weiss, Sie glauben so gerne, aber glauben Sie einfach ein einziges Mal mir: es wird keine "smoking gun" mehr gefunden werden... das könnte jeder ohne jegliche Aktenkenntnis feststellen, wenn er nicht faktenfrei wäre...

Warum glauben Sie eigentlich, dass jeder so wenige Fakten zum Fall Kachelmann kennt und versteht wie Sie? Und bitte interpretieren Sie mich jetzt nicht falsch, diese Frage hat nichts mit der Arroganz eines Juristen zu tun - ich zB. habe gerade hier bei den „Elsen“ viele wichtige Informationen und Denkansätze gefunden, die Sie in Ihrer einseitigen Parteinahme für die NK ignoriert oder gar nicht erst gesehen haben.

Informationsanalyse ist schliesslich nicht den Juristen vorbehalten - aber es setzt Kenntnisse, Erfahrungen - und Intelligenz voraus. Viele hier bei den „Elsen“ haben sie, nur Sie machen von diesen Informationen in erschreckend geringem Masse Gebrauch. Warum auch immer...

Lassen Sie mich spekulieren: vielleicht liegt dies daran, dass Sie und ihre GaGa-Truppe sich komplett verrannt haben: der Fall JK mag als Beispiel dienen, wie man Beziehungen zu Frauen nicht führen soll, aber er ist eben gerade kein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem mit vergewaltigten Frauen umgeht. Und das kann jeder sehen, der sich dem Fall vorurteilsfrei nähert - vorurteilsfrei bezogen auf den Tatvorwurf und frei von einer Vorverurteilung des Angeklagtens aufgrund seines Vorlebens.

Nur Sie wollen unbedingt das Strafrechtssystem pervertieren, um ein von Ihnen einseitig empfundenes „moralisches Vergehen“ strafrechtlich zu sanktionieren: Knast nicht mehr für strafrechtlich relevante, sondern für einseitig definierte moralische Schuld... willkommen im Mittelalter!

Nein, dass ist kein Nazidenken, aber Ihre Denkweise hat auch nichts mit dem Erbe der Geschwister Scholl zu tun - oder wer sollen dann die Nazis sein, gegen die Sie sich auflehnen?

Schauen Sie lieber mal auf Länder, nur wenige Flugstunden von uns entfernt: da gilt die Scharia, und da werden Frauen für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten gesteinigt! Und wir sperren Männer dann für einseitig definiertes, angeblich unmoralisches Verhalten ein? Eine pointierte Auffassung von "Multi-Kulti".

Ich weiss nicht, wo Sie leben, aber auch in Ihrer Nähe gibt es sicherlich ein Landgericht, und da werden regelmässig tatsächlich nachweisbare Vergewaltigungen verhandelt. Gehen Sie doch einfach mal hin, sehen Sie sich die Verhandlungen an, solidarisieren Sie sich mit diesen Frauen, unterstützen Sie die wirklichen Opfer! Aber hören Sie auf, JK und seine Frau in dumm-dreister, hämischer Art durch den Dreck zu ziehen. Sie tun ihm Unrecht, sie tun seiner Ehefrau Unrecht, und sie tun der Sache aller Frauen, die nachweisbar vergewaltigt worden sind, Unrecht.

Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, meine Meinung sei schon deswegen irrelevant, weil ich irgendwo eine böse Bemerkung über die NK gemacht hätte - habe ich nämlich nicht, ich kann nur nichts dafür, dass diese und ihre Story bei einer sachlichen Betrachtung auch bei mir nicht positiver wegkommt als in der Betrachtung des LG Mannheim, der überwiegenden Anzahl der Nichtjuristen - und in der von Juristen wie Frau Wolff.

Egal, wieviel Aktenkenntnis und -verständnis sie niemals und andere jemals haben werden: die Aussagen der NK haben so wenig Gehalt, dass damit niemals eine Tatbegehung hätte nachgewiesen werden können.

Und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils haben Sie über eine Tatbegehung des Jörg Kachelmann genau so wenig zu spekulieren wie über eine Tatbegehung durch irgend einen anderen Mann![...]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p840-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8#57330
Andy Friend
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Beitrag  Gast Mi 18 Jan 2012, 01:08

Um den Preis von 10 Monaten Untersuchungshaft?
NEIN, auf gar keinen Fall!

Da wird eine Frau bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt, hat Todesangst und wird vergewaltigt – und setzt danach die Beziehung fort, bis einige Woche später dasselbe geschieht? Mit dem Mann war sie insgesamt nur fünf Wochen zusammen. Was für eine Geschichte kann man überhaupt erzählen, um zu begründen, warum man nach der ersten Tat nicht nur nicht zur Polizei gegangen ist, sondern die Beziehung auch noch fortgesetzt hat? Eine Beziehung, die zudem noch durch Streitigkeiten ums Geld belastet war?

Auch ohne die später aufgetauchten beiden Zeugen, denen ein ähnliches Vorgehen angedroht wurde, gab es doch schon genügend Anhaltspunkte dafür, daß an dieser Geschichte etwas nicht stimmt.

Nun sind "wir" aus heutiger Sicht in der Lage, die "Anhaltspunkte" zu sehen...ob vor Ort auch alles gleichzeitig vorlag...keine Ahnung - aber 10 Monate zur Ermittlung sind übertrieben......
Nun wird nicht jede Polizei, bei der man Anzeige erstatten kann, über gut ausgebildete Leute verfügen......
Warum Frauen bei angeblich oder wirklich gewalttätigen Männern bleiben ( und das über Jahre) erschließt sich ja auch nicht immer......und manchmal ist auch das schauspielerische Talent solcher Möchte-gern-Opfer sehr ausgeprägt.......

Gibt es zu wenig Ausbildung für die Ermittler, zu wenig "Material" zum Einsehen zwecks Weiterbildung....sind Staatsanwaltschaften nicht in der Lage , Entscheidungen zu treffen...oder sind es nur die "Persönlichkeiten", die nur aus Karrieredenken dort arbeiten? ....
Oder gibt es einfach nur keine wirklich guten Leute mehr?


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Beitrag  Gast Mi 18 Jan 2012, 01:17


Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse
18.01.2012

© ddp images / AP
Der öffentliche Trubel um Jörg Kachelmann hat sich nach seinem Freispruch gelegt. Er selbst aber will weiterhin klären, was die Presse über ehemalige Geliebte, das Ermittlungsverfahren und die Strafsache gegen ihn berichten durfte. Nach einer Verhandlung vor dem OLG Köln am Dienstag darf der Wettermoderator sich gute Chancen ausrechnen, berichtet Martin W. Huff.

Nachdem der 15. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln mit Urteilen vom 15. November 2011 (Az. 15 U 60 – 62/11) einen ersten Schwung presserechtlicher Entscheidungen rund um das Kachelmann-Verfahren entschieden und nach längeren Diskussionen über die genaue Formulierung der Presseerklärung mit seinem Medienanwalt Ralf Höcker auch veröffentlicht hat, standen am Dienstag die nächsten Verfahren auf der Terminsrolle der Kölner Richter.

Ihr Initiator ist der Wettermoderator selbst. Sein Vertreter Höcker hat eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen für Jörg Kachelmann gegen verschiedene Medien, insbesondere aber gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt, die jetzt im Hauptsacheverfahren "abgearbeitet" werden.
Kern der Auseinandersetzungen, die zum Teil mit deutlichen Worten von beiden Seiten in der mündlichen Verhandlung geführt wurden, waren verschiedene Berichte rund um das Ermittlungsverfahren gegen den am Ende von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochenen Wettermoderator
[...]
In allen Verfahren will der Senat seine Entscheidungen am 14. Februar verkünden. Spannend bleibt bis dahin, ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen wird. Die Kölner Richter scheinen dazu zu neigen, das in allen Verfahren abzulehnen. Dabei wüssten sowohl Strafverteidiger als auch Medien für die Berichterstattung rund um Ermittlungsverfahren gern, wie der VI. Zivilsenat die aufgeworfenen Fragen beurteilt. Das von ihm gemeinsam mit dem BVerfG in den vergangenen Jahren entwickelte Konzept zum Schutz von Prominenten vor zu weitgehender Berichterstattung lässt nämlich nicht nur an dieser Stelle noch viele Fragen offen.

Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist in Leverkusen und Lehrbeauftragter für Presse- und Medienrecht an der Fachhochschule Köln.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5330/nach-den-berichten-ueber-das-strafverfahren-kachelmanns-langer-kampf-gegen-die-presse/

BILD scheut wirklich keine Kosten und Mühen, die Rechtsstreitigkeiten bis in die letzte Instanz durchzuführen. Hier geht es erneut um die Veröffentlichung eines heimlich aufgenommenen Fotos aus dem Knast, um wörtliche Zitate aus der in der HV verlesenen Einlassung vor dem Haftrichter und um die vom FOCUS abgeschriebene Story mit der neun Jahre alten Geschichte der ›Hiddensee‹-Zeugin, an der nichts dran war.

Nun lagen diese Vorgänge schon neun Jahre zurück. Durfte darüber mit der Namensnennung von Kachelmann berichtet werden ? Der Senat deutete an, dass er hier keinen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2010 sehe, so dass auch nicht über den Inhalt der Mitteilung der Frau hätte berichtet werden dürfen.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5330/nach-den-berichten-ueber-das-strafverfahren-kachelmanns-langer-kampf-gegen-die-presse/

Das hätten Staatsanwaltschaft und Gericht in Mannheim besser auch so sehen sollen, daß es da keinen Zusammenhang gebe...

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Info zwischendurch

Beitrag  dale Mi 18 Jan 2012, 01:28

Auch hier,.......Unschuldsvermutung adieu. Shocked



Süddeutsche.de
18.01.2012, 09:52

Umstrittenes Urteil
Erneut lebenslänglich für Badewannen-Mord

Von Hans Holzhaider

Manfred G. soll eine Rentnerin in Rottach-Egern am Tegernsee in einer Badewanne ertränkt haben. Schon vor Jahren hielt ein Gericht ihn für schuldig, dann wurde das erste Urteil aufgehoben. Nun ist der 51-Jährige erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden - trotz der Zweifel an einem Tatmotiv. ………

….Verteidiger Gunter Wiedmaier sagte, er sei ,,erschüttert'' über das Urteil. Das letzte Wort werde das Revisionsgericht haben. Hans Holzhaider

http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstrittenes-urteil-erneut-lebenslaenglich-fuer-badewannen-mord-1.1260580

dale

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Der Pressesprecher spricht wieder!

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 02:06

"Aus der Anklage geht darüber nichts hervor",

Landgericht: Staatsanwaltschaft wirf einer jungen Frau vor, ihren behinderten Jungen nicht ausreichend versorgt zu haben
Neunjähriger stirbt - Mutter wegen Totschlags angeklagt

http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20120118_mmm0000002752510.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Fehlerquellen

Beitrag  Gast Mi 18 Jan 2012, 02:07

Danke, Dale,

daß Du diesen Fall weiterverfolgt hast.

Nach der Presseberichterstattung ist das Urteil nicht nachzuvollziehen: es lagen weder Beweise noch eindeutige Indizien gegen den Angeklagten vor, selbst das Motiv (ohne Verdeckungsabsicht kein Mord) wurde unterstellt. Der erste Versuch (verdeckt werden sollte eine angebliche Unterschlagung, die es nicht gab) ging schief, jetzt wurde sie durch eine Körperverletzung ersetzt.


Doch kein Freispruch

München (DK) Völlig überraschend verurteilt das Münchner Landgericht den Angeklagten im Revisionsprozess um den „Badewannenmord“ erneut zu lebenslanger Haft – auf der Grundlage von Indizien. Verteidiger und Prozessbeobachter reagieren entsetzt.

Gunter Widmaier hat schon viel erlebt im Laufe seiner Karriere, der Karlsruher Jurist gilt als einer der renommiertesten Revisionsanwälte Deutschlands. Doch so fassungslos wie gestern im Münchner Landgericht war er nach eigenen Worten noch nie. In der Neuauflage des Prozesses um den sogenannten „Badewannenmord“ wurde sein Mandant Manfred G. zum zweiten Mal zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl Prozessbeobachter und Medien fest mit einem Freispruch gerechnet hatten. Widmaier rang nach der Urteilsverkündung um Worte. „Noch nie hat mich ein Urteil so vom Stuhl gefegt wie dieses. Ich dachte während der Ausführungen der Richterin, ich würde träumen.“
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Muenchen-Doch-kein-Freispruch;art155371,2543960

Als Motiv nahm das Gericht in dem neuen Prozess an, dass der 51-Jährige der früheren Geschäftsfrau bei einem heftigen Streit zwei schwere Kopfverletzungen zugefügt hat. Wie das genau passierte, „konnte nicht aufgeklärt werden“, meinte die Vorsitzende Richterin Verena Beckers.

Der Angeklagte habe nie vorgehabt, die über Jahre von ihm mitbetreute Witwe zu töten. Sein erster Gedanke angesichts der mutmaßlich bewusstlosen Frau sei gewesen, Hilfe zu holen. Aber dann sei ihm eingefallen, dass die „resolute“ 87-Jährige ihn wegen der Körperverletzung anzeigen und ihn das den Verlust seiner Hausmeisterstelle kosten würde.

Einen häuslichen Unfall vorgetäuscht

Deshalb habe er „in Panik“ einen häuslichen Unfall vorgetäuscht, indem er den Abfluss der Badewanne verschloss, den Wasserhahn öffnete und die alte Frau hinein hob. Anschließend habe er einen noch von dem Opfer in Auftrag gegebenen Einkauf getätigt und zum Zweck eines Alibis den Kassenbon aufgehoben. Das Gericht stützte seine Überzeugung unter anderem auf die Angst der geistig sehr regen, aber in ihrer Beweglichkeit eingeschränkten alten Frau vor der Badewanne, „die sie mied wie der Teufel die Sakristei“.

Selbst im Krankenhaus, aus dem sie an ihrem Todestag entlassen wurde, habe sie trotz Beistandes von Pflegepersonal kein Vollbad nehmen wollen. Die Richter hielten es unter diesen Umständen auch nicht für glaubhaft, dass die 87-Jährige in der Wanne Wäsche habe einweichen wollen.
http://www.nordbayern.de/region/erneut-lebenslange-haft-wegen-badewannenmordes-1.1794662

Das klingt nach Grimms Märchenstunde, denn alles hieran ist unterstellt: die irgendwie ausgeübte Gewalt gegen Kopf, die keine äußeren Spuren hinterließ, die Tatsache, daß die Frau danach ohnmächtig wurde, daß er danach in Panik geriet; daß die Frau, die keine Vollbäder nahm, keine Schmutzwäsche eingeweicht hätte (als ob das dasselbe sei).
Und belastend für den Angeklagten ist, daß er den Bon eines Einkaufs für die alte Dame aufhob, weil er ja mit ihr abrechnen mußte. Da hat er sich natürlich ein Alibi besorgt...

Neben den Fehlerquellen, die Steffi alle schon angesprochen hat, kommt bei Sexualdelikten noch das gesellschaftliche Klima hinzu, das mit dem Stichwort ›Opferschutz‹ umschrieben werden kann.
Bei diesem Urteil tritt womöglich eine weitere hinzu, die man schon in Mannheim beobachten konnte: das Rechtbehalten-Wollen.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Der Tod der alten Dame

Beitrag  patagon Mi 18 Jan 2012, 02:59

Frage an alle, besonders aber an Gabi, dale, steffi, demo und Oldi:
Welche Möglichkeiten gibt es denn jetzt noch für den Hausmeister?

Mit welchen Konsequenzen müssten denn Richter rechnen, wenn sich durch irgend einen Zufall herausstellen würde, dass dieser tatsächlich ganz und gar unschuldig ist?

Das kann doch nicht wahr sein, dass Menschen nur auf Grund irgendwelcher Mutmaßungen verurteilt werden.

Ist das Rechtsbeugung, oder nicht?
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Konsequenzen

Beitrag  Gast Mi 18 Jan 2012, 04:23

Die Verteidigung hat bereits erklärt, daß sie wiederum Revision einlegen wird.

Die jetzige Urteilskritik basiert allein auf Presseveröffentlichungen, weshalb Weitergehendes nicht gesagt werden kann. Der Dreh- und Angelpunkt dieses Verfahrens ist die Frage, ob es überhaupt eine Tat gibt, also Haushaltsunfall oder Tötungsdelikt.

Wie überzeugend war Rothschild, der den Unfall für möglich hielt? Welche Alternativerklärungen zu Alter und Entstehung der äußerlich nicht sichtbaren Einblutungen gab es?

Für das Gericht lief alles wie auf Schienen auf den Hausmeister zu, sobald es einen Unfall ausgeschlossen hat. Denn vermutlich konnte ebenfalls ausgeschlossen werden, daß die alte Dame einem Dritten die Tür geöffnet hätte oder hat.

M.E. gehen diese Unterstellungen eines plausiblen Ablaufs aber zu weit. Auch ein bedächtiger Mensch wie der Angeklagte könne einmal ausrasten... Wäre er ein cholerischer Mensch gewesen, hätte es geheißen: liegt nahe, daß er ausgerastet ist. Aber bereits der Anlaß des Ausrastens, daß die alte Dame sauer wurde, weil er seine Mutter im Krankenhaus besuchen wollte, ist eine Unterstellung.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Vielen Dank Gabi,

Beitrag  patagon Mi 18 Jan 2012, 04:45

wie oft kann man Revision oder Widerspruch einlegen, vorausgestzt, man kann sich das finanziell leisten.

Übrigens hatte ich vor einiger Zeit von noch einem unglaublicheren Fall gelesen.

De Bauer war verschwunden und seine Familie wurde des gemeinschaftlichen Mordes angeklagt und zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Leiche hatte man nicht gefunden und das Gericht war davon ausgegangen, dass man den bauern an die Schweine verfüttert habe.
Sie waren alle schon im Gefängnis, als die Leiche in der Donau gefunden wurde. Er war verunglückt.

Die Leute wurden freigesprochen und kamen frei.
Allerdings hatten einige von ihnen unverständlicherweise die Tat nach Verhören, bei denen das unterstellt worden war, gestanden.

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  QuoVadis Mi 18 Jan 2012, 05:53


@patagon,

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p520-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#58942

Allerdings hatten einige von ihnen unverständlicherweise die Tat nach Verhören, bei denen das unterstellt worden war, gestanden.



Deshalb in einer idealen Welt gilt ein Geständnis nicht als Beweis, sondern auch der muss via Ermittlungen qua "bestätigt" werden. (Oder ist der Wunsch der Vater des Gedankens...)


In den 20-80 Jahren in UdSSR gab es seeeehr viele "Geständnisse". In der Nazi Zeit auch. Und Quantanamo jetzt?

Wenn jemand mir die Füße lange lange genug kitzelt, gestehe ich auch, daß ich von UFOs entführt worden bin und jetzt in meinem Kopf ein Team von 5 grünen Mennekens sitzt... scratch Sorry für die Lapidarität angesichts solch eines Themas.

Daß jemand unter Druck "gesteht" ist ziemlich "normal". Dazu gibt es auch sehr viele Studien aller Couleurs (Demo? bounce ). Und die menschliche Psyche ist ein "a riddle, wrapped in a mystery, inside an enigma"... (gemopst vom W.Churchill).

LG, QV
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Re: Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils von J.Kachelmann

Beitrag  QuoVadis Mi 18 Jan 2012, 06:33

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p520-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#58943

Ich korrigiere mich - ein Geständnis IST ein Personenbeweis, der aber noch auf Glaubhaftigkeit geprüft werden sollte (IMHO).

LG, QV

P.S. Für jegliche Berichtigung, falls ich wieder irgendetwas, was ich mir wünsche als Wahr ausgegeben habe, bin ich unendlich dankbar.
QuoVadis
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Warum Männer vergewaltigen

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 08:54


heute · Mi, 18. Jan · 21:00-21:45 · Einsfestival
Warum Männer vergewaltigen



Beschreibung
Was wissen wir über die Gründe, die Männer zu brutalen Vergewaltigern machen? Gehorchen sie einem biologischen Programm? Werden sie durch ihre Erziehung oder bestimmte Erfahrungen aus der Kindheit zu ihren Taten getrieben? Oder können Veränderungen des Gehirns zum Auslöser für sexuelle Gewalt werden? Und was geht in den Köpfen der Vergewaltiger vor? Warum nehmen Vergewaltigungen in Kriegszeiten stark zu? Welche Erkenntnisse hat die Wissenschaft in letzter Zeit in diesen Fragen gewonnen? Der Dokumentarfilm zeigt den zum Teil erbitterten Streit der Forscher über die Ursachen und Mechanismen von sexueller Gewalt. Ausführlich behandelt wird die These zweier amerikanischer Wissenschaftler, die im letzten Jahr mit ihrer in dem Buch 'A Natural History of Rape' vertretenen These Furore machten, Vergewaltigung sei eine bei Männern genetisch bedingte Verhaltensweise. Zu Wort kommen darüber hinaus Fachleute aus Psychologie, Soziologie, Anthropologie und Biologie. Zwei Männer, die in Serie Frauen vergewaltigt haben, erzählen erstmals öffentlich von ihren Taten und Neigungen. Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, berichten über ihre Gefühle und die Auswirkungen der Taten auf ihr weiteres Leben.

Formatinformation
       

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Sendungsdauer/ -ende
45 min (bis 21:45 - 45 min netto)

Startzeit
21:00

Endezeit
21:45

Titel
Warum Männer vergewaltigen

Kurzbeschreibung
Was wissen wir über die Gründe, die Männer zu brutalen Vergewaltigern machen? Gehorchen sie einem biologischen Programm? Werden sie durch ihre Erziehung oder bestimmte Erfahrungen aus der Kindheit zu

Nettospielzeit
45


heute · Mi, 18. Jan · 20:15-21:00 · Einsfestival
Meine Frau schlägt mich - Häusliche Gewalt gegen Männer



© Bild: NDR Klaus F. während der Dreharbeiten.

Beschreibung
Häusliche Gewalt von Frauen gegen ihre Männer kommt kaum seltener vor als umgekehrt. Das belegen mehrere Untersuchungen, vor allem internationale. Doch die Öffentlichkeit nimmt diese Tatsache nicht wahr. Wie kommt das? Männer rufen in der Regel nicht die Polizei. Und wenn, erstatten sie selten Anzeige oder ziehen diese bald wieder zurück - vorausgesetzt, die Polizei glaubt ihnen überhaupt. Doch Männer sind erpressbar, vor allem wenn es gemeinsame Kinder gibt - Stichwort Sorgerecht. Schon wegen ihrer körperlichen Überlegenheit erwartet man von Männern, dass sie Attacken von Frauen locker abwehren, also gar keine Opfer sein können. Doch nicht Größe und Stärke sind Voraussetzungen für Gewalt. Es kommt vielmehr darauf an, ob jemand Kränkung und Ärger in Aggressivität umwandelt. Dann schlagen auch Frauen zu oder werfen mit Bügeleisen oder Küchenmessern. Und die Männer ertragen es, aus Schamgefühl, aber auch, weil es für sie kaum Beratung gibt.

Formatinformation
       

Beliebige Information
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Sendungsdauer/ -ende
45 min (bis 21:00 - 45 min netto)

Startzeit
20:15

Endezeit
21:00

Titel
Meine Frau schlägt mich - Häusliche Gewalt gegen Männer

Kurzbeschreibung
Häusliche Gewalt von Frauen gegen ihre Männer kommt kaum seltener vor als umgekehrt. Das belegen mehrere Untersuchungen, vor allem internationale. Doch die Öffentlichkeit nimmt diese Tatsache nicht

Nettospielzeit
45

Copyright
© Bild: NDR

Bildbeschreibung
Klaus F. während der Dreharbeiten.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Gabriele Wolff

Beitrag  dale Mi 18 Jan 2012, 12:49


dale

Anzahl der Beiträge : 1244

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Gabriele

Beitrag  Gast_0009 Mi 18 Jan 2012, 13:26

Du schreibst:

Die Gefängnispopulation wird überwiegend männlich bleiben. Weil Frauen davonkommen. Und das ist nicht gerecht.

Kommentar:

Gut, da müsste man natürlich vorsichtig sein mit dieser Aussage, weil ich würde nun mal die Behauptung/Hypothese aufstellen, dass Frauen viel eher psychiatrisiert werden im Vergleich zu den Männern. Nun ist m.E. natürlich auch die Psychiatrie, Psychopathologie, Klinische Psychologie eine im foucaultschen Sinne Normalisierungsinstitution, also eine Institution der sozialen Kontrolle, die eben eher mit Psychotechniken arbeitet und das Subjekt in seiner Freiheit (psychisch wie physisch) berauben kann (Zwangscharakter bis zur totalitären Institution: auch Zwangsmedikation, Zwangsunterbringung [heisst bei uns in der Schweiz "Fürsorgerischer Freiheitsentzug"], Diagnosen, die ein Individuum stigmatisieren, was vielfach bei gewissen Diagnosen den gesellschaftlichen Tod bedeuten kann etc.). Ich denke, viele Leute würden wohl Knast vor Psychiatrisierung vorziehen und zwar aus den m.E. unterschiedlichsten, aber eben auch fundierten Gründen.
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty @ Chomsky

Beitrag  Gast Mi 18 Jan 2012, 14:04

Die Psychiatrisierung von Frauen führt weniger dazu, sie in die Kliniken einzuweisen, als dazu, sie wegen verminderter Schuldfähigkeit zu Bewährungsstrafen zu verurteilen - dies aber auch nur dann, wenn eine Geldstrafe nun wirklich nicht mehr in Betracht kommt.


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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Hä? Maßgeblich? Hä? Kachelmann-Gutachterin? DINGENS-Gutachterin!

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 14:55

Hä? Maßgeblich? http://www.rp-online.de/bergisches-land/solingen/nachrichten/kachelmann-gutachterin-sorgt-fuer-freispruch-1.2677763c

Solingen: Kachelmann-Gutachterin sorgt für Freispruch
VON ANNEMARIE KISTER-PREUSS - zuletzt aktualisiert: 19.01.2012

Solingen (RP). Gutachterin Dr. Luise Greuel aus Bremen hat schon im Prozess gegen Jörg Kachelmann eine entscheidende Rolle gespielt. Denn ihre Ausführungen zur Glaubwürdigkeit der ehemaligen Freundin des Wettermoderators hatten maßgeblich dazu geführt, dass der Prozess gegen Kachelmann nach neun Monaten Verhandlungsdauer mit einem Freispruch endete.[...]Auch im Kachelmann-Prozess, wo Luise Greuel eine von vielen Gutachtern war, hatte sie erklärt, mit den zur Verfügung stehenden Methoden könne ein Erlebnisgehalt der Aussage der Freundin des Wettermoderators nicht bestätigt werden.

Kachelmann-Gutachterin? Deutsch Sprack schwer Sprack: Schreiben "Wie bitte?", sprechen "Häh?".
Immer und immer wieder diese Adhäsions-Berühmtheit(en).. Kachelmann sollte allmählich eine Art Marketing-Gema-Lizenz-Gebühr von all denen verlangen, die nicht nur ohnehin durch den Prozess sich eine goldene Nase verdient haben, sondern ZUSÄTZLICH auch erst richtig gerechtfertigt-ungerechtfertigt bekannt wurden ...
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty 25 Euro für einen Tag Albtraum X 10 Monate--

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 15:54

25 Euro für einen Tag Albtraum
Auf den Tag genau zehn Monate sitzt ein Mann unschuldig hinter Gittern. Vergewaltigung lautet der Vorwurf. Dann stellt das Gericht fest, dass der vermeintliche Täter das Opfer ist. Er erhält eine Entschädigung aus der Staatskasse. Was kostet ein Tag erlittenen Unrechts?
Von Mathias H. Walther

http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/25-Euro-fuer-einen-Tag-Albtraum;art83423,1873044
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Andy - es ist auch mehr möglich....

Beitrag  Gast Mi 18 Jan 2012, 20:05

Die Haftentschädigung für immaterielle Schäden ist freilich nur die eine Seite. Hinzu kommen Vermögensschäden wie Verdienstausfall, Anwaltskosten und anderes mehr. Die müssen vom Staat übernommen werden.

Susanne Quadbeck, stellvertretende Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz: "Ersetzt wird nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz der volle Vermögensschaden, sofern der Betroffene den Eintritt des Schadens und die Ursächlichkeit zwischen Freiheitsentziehung und geltend gemachter Schadenshöhe im Einzelnen darlegt und bei Bedarf beweist."

Das gilt auch dann, wenn man - wieder auf freiem Fuß - keinen Job mehr bekommt. Dann muss die Staatskasse notfalls auch über einen längeren Zeitraum hin bezahlen.

So hat zumindest die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I am 7. November 2007 unter dem Aktenzeichen 9 O 7163/05 entschieden. Demnach muss der Freistaat Bayern einem damals 55-jährigen Betriebsschlosser nach achtmonatiger schuldlos erlittener Untersuchungshaft sein Gehalt bis zur Rente zahlen.
Der Mann saß acht Monate im Gefängnis, weil er angeblich seine Nachbarin vergewaltigt haben sollte. Auch in diesem Fall hatte sich herausgestellt, dass die Vorwürfe haltlos waren. Der Schlosser hatte aber zwischenzeitlich seine Arbeitsstelle verloren. Eine Wiedereinstellung nach seiner Freilassung hatte der Betrieb abgelehnt, die Agentur für Arbeit sah keine Chance, den Mann wieder in Lohn und Brot zu bringen. Der klagte schließlich gegen den weiß-blauen Freistaat auf Zahlung seines Gehaltes bis zum Rentenalter. Die Zivilkammer gab seiner Forderung statt.
Wobei in solchen Fällen sicherlich Geld wichtig, aber nicht alles ist. Die erlittene Schmach oder der eventuell dauerhaft zerstörte Ruf eines zum Täter gemachten Opfers ist kaum wieder gutzumachen. Trotz eines Freispruchs, wie ihn das Landgericht Coburg unter Vorsitz von Richter Gerhard Amend ausgesprochen hat.
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/25-Euro-fuer-einen-Tag-Albtraum;art83423,1873044
Letzteres ist allerdings durch kein Geld der Welt zu ersetzen, oder?

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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty @Steffi

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 22:09

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p520-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#58980

In jedem Fall dürfte Kachelmann hier einen weiteren Ansprechpartner für die Stiftung finden bzw. gefunden haben.

Zu gestern noch:

Gabi hat es ja auch schon betont: Es kommt vor allem auf die Gründlichkeit UND SCHNELLIGKEIT bei den Ermittlungen an. Und das gilt auch und ganz besonders im INTERESSE des mmTäters, was ja gerade die sinkende Verurteilungsquote von 12-13% jedem klar und normal denkenden Menschen deutlich machen müsste.
Dass dem allerdings nicht so war und ist, zeigen auch und immer wieder einige völlig desorientierte Beiträge aus der Gender-Ecke, nicht nur in mündlicher Form z.B. bei der Fachtagung in Maria Laach vor einem Jahr, die immer und immer wieder eine Überholspur für Vergewaltigungsprozesse zur Reduzierung der Opfer-Belastung fordern, in völliger Verkennung (wie da manche, die nicht mal die Basics verstanden zu haben scheint, es bis zum Endexamen geschafft hat, fragt man sich da angesichts mancher "Argumentation", die an Schwarzer aber nicht an ein abgeschlossenes Jura-Studium erinnert, auch immer wieder unwillkürlich!) der TATSACHE, dass ja erst einmal die RECHTSSTAATLICH einwandfreien polizeilichen(bitte jetzt nicht Schwetzingen als anzustrebenden Standard nehmen) und RECHTSSTAATLICH einwandfreien staatsanwaltlichen (bitte jetzt nicht Mannheim als anzustrebenden Standard nehmen!) Ermittlungen und in der Folge die RECHTSSTAATLICH einwandfreie HV/der RECHTSSTAATLICH einwandfreie Prozess ja erst ergeben müssen/sollen, ob es sich überhaupt um eine Tat bzw. ein Opfer handelt.
So kann doch, Steffi, bereits eine grenzwertig langsame und/oder "ungründliche" "Bearbeitung"/"Ermittlung" die vom mmOpfer eigentlich herbeigesehnten (rechtsstaatswidrigen) Fakten schaffen, wobei das Vergnügen des mmOpfers sogar gegenüber dem ergebnis eines ordentlichen Verfahrens durchaus steigen kann, wenn es nach langer Zeit nicht einmal zur gerichtlichen Verfahrenseröffnung kommt und der (wissentlich wie z.B. hier

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

) falsch Bezichtigte nicht nur auf seinen (Zeit-)Kosten sitzenbleibt. [In Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten kann die Zeit dann durchaus ausgereicht haben, Fakten jenseits einer rechtsstaatlichen Verurteilung zu schaffen, wobei frau dann auch noch den unschlagbare Vorteil - gegenüber einer "echten" Verurteilung - genießt, mit "bestem Gewissen" weiter auf Unterhalt und ggfls. Rentenansprüche klagen zu können/dürfen, da ja in der "Schwebe"-Situation eine Falschanschuldigung ebenfalls nicht geklärt werden durfte.]
Angesichts der VQ kann man es den staatlich (und in zunehmendem Maße auch medial) Beteiligten nicht oft genug die für den Beschuldigten geltende UNSCHULDSVERMUTUNG ("Nullhypothese") VOM ANFANG DER ERMITTLUNGEN BIS ZUM ENDE (ggfls. des Prozesses) einbimsen.

Und Steffi: Diese MÄNNLICHEN Opfer findest Du dann auch nicht unbedingt in einer validen Suizid- bzw. erweiterten Suizidstatistik. Die kann es dann durchaus anders zerlegt haben (Herzinfarkt ("gebrochenes Herz"), ungeklärter Strom-, Autounfall, ...).
Als geradezu genial muss man/frau allerdings die Gender-Propaganda-Maschinerie neidlos bezeichnen, der es in Jahrzehnten (also schon lange vor Alice S.-BILD-JK-Berichterstattung) gelungen ist, in der öffentlichen Wahrnehmung bzgl. Quantität von sexueller Nötigung/Vergewaltigung (und damit Einordnung in die Gesamtkriminalität) zu verzerren und die validen Zahlen und Fakten dermaßen zu verdrehen ... .
Verteidiger sind daher (in Pase 1 zuerst mal Psycholgen!) auch gut beraten, ihren unschuldigen und verzweifelten oder verzweifelnden Mandanten zunächst die Entwicklung der ANZEIGEZAHLEN und Verurteilungen vorzulegen, um sie von gegen sie selbst gerichteten Verzweiflungstaten abzuhalten.

Insoweit sieht man auch jetzt erst wie infam die Äußerungen Alice Schwarzers bzgl. der Kachelmann betreuenden Psychologin (die zufällig die Frau seines ersten Anwalts ist) waren.
Nicht umsonst, äh nicht ohne Grund war ja Jk zunächst nicht in einer Einzelzelle untergebracht. Den Professionellen ist doch längst bekannt, dass diese Maschinerie auch und gerade völlig Unschuldige (schon oder noch in der "Aufwärmphase") in den Wahnsinn und/oder Suizid treiben kann. Es ist halt nicht jeder in der Lage ein solches "Stahlgewitter" (das zudem im Falle der Unschuld meist noch) aus völlig "heiterem Himmel" kommt, zu psychisch oder physisch zu überleben.
Im Grunde genommen müsste bereits angesichts einer solchen VQ der WEISSE RING die ANGEZEIGTEN psychologisch betreuen, damit die 87-88% NICHT-VERURTEILTEN von den ersten Ermittlungen an, ein solches Verfahren psychisch (beruflich-existentiell) und physisch überstehen.

Gerne nochmal: Die VerurteilungsQUOTE liegt z.Zt. bei 12-13%, was vor allem an der explosionsartig gestiegenen Anzeigezahl liegt!
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Die Gerichts-Welt als (unbedingter) Verurteilungswille und Vorstellung???

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 23:01

Das waren vier Jahre ungerechtfertigte Justizverfolgung für meinen Mandanten“, fasste die Verteidigerin zusammen. Auf der Aussage der Zeugin könne eine Verurteilung nicht basieren. Die Vorwürfe seien bereits 2001 verjährt gewesen. Auch der Staatsanwalt beantragte Freispruch. Den hatte die Staatsanwaltschaft auch schon 2008 angestrebt, als das Amtsgericht den Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilte."


?????????????????????

http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Missbrauch-in-der-Ski-Freizeit-Freispruch-f629b896-926a-4727-afd1-2c6d84917b3d-ds

"Als einzige Zeugin berichtete die Bremer Psychologin Luise Greuel gestern über die Glaubwürdigkeit der vermeintlichen Geschädigten."

VQ: 12-13%. Wieso? Weshalb? Warum?

Darum!
http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Missbrauch-in-der-Ski-Freizeit-Freispruch-f629b896-926a-4727-afd1-2c6d84917b3d-ds

"Die Berufung vor dem Landgericht platzte 2009 wegen eines Fehlers der Gerichtsverwaltung. Kurz vorher hatte der Vorsitzende Richter den Angeklagten in der Verhandlung verhaftet. Für drei Wochen erlittene Untersuchungshaft wird der Freigesprochene nun entschädigt."


"Wie groß die Erleichterung ist, lässt sich der schlanke Mann am Angeklagtentisch nicht anmerken. Den Saal verlässt er still, umgeben von Familie und Freunden. Vier Jahre lang musste sich der 39-Jährige gegen den Vorwurf verteidigen, er habe vor 16 Jahren ein Kind vergewaltigt."

Aber:

Für drei Wochen erlittene Untersuchungshaft wird der Freigesprochene nun entschädigt.

Na, das ist doch (auch) schon was....
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Zur Überbrückung ...

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 23:20

Bis in der Wulff-BILD-Affäre endgültig entschieden ist, wer wann und bei welchem Wasserstand und überhaupt und ggfls. unter welchen Opfern Rubicon, Rhein, Main, Donau, Elbe, Mosel, Lahn, Nahe, Werra, Spree und Havel rsp. Nord-Ostsee- bzw. Rhein-Main-Donau-Kanal überschritten hat, hier weitere Einladungen zum allgemeinen Volks-"Stahlge(t)witter"-Gemetzel mit/gegen BILD:

http://www.lbr-law.de/lbr-blog/droht-der-bild-zeitung-die-groste-abmahnwelle-die-es-je-gegeben-hat

http://rheinrecht.wordpress.com/2012/01/18/bild-noch-nicht-einmal-geschenkt/

Bis dahin schon mal vormerken:

Kachelmanns Persönlichkeitsrecht: Das OLG Köln wird am 14. Februar mehrere Entscheidungen zugunsten des vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochenen Wettermoderators Jörg Kachelmann verkünden. Auf diesen Ausgang spekuliert nach der mündlichen Verhandlung Martin W. Huff auf lto.de. Unter anderem sei zu klären, ob Informationen über private Angelegenheiten von Kachelmann auch dann für die Presse tabu sein können, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung erwähnt wurden.

PRESSESCHAU:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5341/Presseschau-19-01-2012_Beamte_Betriebsrat_Fiskus/
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Ein Humjurist? "Richter Thomas Bott: „Das Arbeitszimmer meiner Kollegin ist auch eng. Aber da passiert so etwas nicht.“

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 23:35

Bezeichnend wiedre mal der Titel ALS FAKTUM - erst im weiteren Satz SOLL missbraucht haben ...

Richter Thomas Bott: „Das Arbeitszimmer meiner Kollegin ist auch eng. Aber da passiert so etwas nicht.“ Daraufhin schilderte Andreas V. die Vorfälle detailliert. Die Mutter hat ihrem Partner verziehen. Dafür stellte sie ihre Tochter negativ dar: „Sie lügt, betrügt und klaut. Wir mussten schon oft das Jugendamt einschalten. Als sie ihr Zimmer aufräumen sollte, rief sie mit 13 den Kindernotdienst an und behauptete, sie werde misshandelt.“ Der Prozess dauert an.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.gericht-stiefvater-vergewaltigt-16-jaehrige.f0820c25-b7ea-4973-be9b-dc1b01119aab.html

"Das Arbeitszimmer [sic!] meiner Kollegin ist auch eng. Aber da passiert so etwas nicht."

Würde des Hauses: Würde sonst ein(e) Anwesende(r) einen solchen Spruch in solch einer HV (bei dem Thema) loslassen, was würde der/die sich da wohl einfangen???
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Litigation is war

Beitrag  Andy Friend Mi 18 Jan 2012, 23:47

Zwischen Schlappschwanz und potentiellem Vergewaltiger

http://litigationiswar.wordpress.com/2012/01/19/zwischen-schlappschwanz-und-potentiellem-vergewaltiger/

http://www.zeit.de/2012/02/Maenner/seite-1

Geschlechterrollen Die Schmerzensmänner

Heute tragen die jungen Männer Bärte und spielen Gitarre. Sie sind lieb, melancholisch und sehr mit sich selbst beschäftigt. Für die Frauen wird das zum Problem.

http://ninapauer.wordpress.com/2012/01/06/die-schmerzensmanner/

BTW (Paßt auch irgendwie ...): Komisch, bei Männern (gegen Männer) funktioniert sowas "zügig"!?!?

http://www.shz.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2307029&no_cache=1
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty "Bei Jörg Kachelmann sei das ganz anders gewesen." - und iUdex non calculat

Beitrag  Andy Friend Do 19 Jan 2012, 00:39

"Bei Jörg Kachelmann sei das ganz anders gewesen." http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Es-wird-sich-noch-viel-aendern/story/13407562


iUdex non calcutat, iPad schon.
Was wieder mal zeigt, was Alice Sch. für dummes Zeug über den iPadierenden Kachelmann einst schrieb:

http://www.r24.de/prozessrecht/mit-dem-ipad-zum-gericht.html
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Zur Notwendigkeit des (Klageerzwingungs-)Verfahrens gegen Claudia Dingens und der Publikation des schriftlichen Freispruchsurteils  von J.Kachelmann - Seite 22 Empty Männer und Frauen

Beitrag  Gast Do 19 Jan 2012, 05:38

Litigation is war
Andy Friend Heute um 11:47
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p540-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#58999

Es lohnt sich, den zugrundeliegenden Artikel in der ZEIT genauer anzusehen. Denn nun gibt es endlich den gegenderten Mann – und frau ist immer noch unzufrieden. Oder vielleicht gerade deshalb?

Nina Pauer in der ZEIT:

Doch was als eine begrüßenswerte Mentalitätsreform des alten Männerbildes begann, hat inzwischen groteske Züge angenommen. Das eigene Leben reflektierend und ständig bemüht, sein Handeln und Fühlen sensibel wahrzunehmen, nach außen zu kehren und zu optimieren, hat er sich auf einer ewigen Metaebene verheddert, von der er nicht wieder herunterkommt.
Die erfolgreiche Kommunikation mit seinem weiblichen Gegenüber, in Liebesdingen ohnehin notorisch unwahrscheinlich, ist damit noch ein Stück weiter in Richtung Unmöglichkeit gerückt. Denn auf die junge Frau wirkt die neue männliche Innerlichkeit, das subtile Nachhorchen in die tiefsten Windungen der Gefühlsregungen schrecklich kompliziert. Und auf die Dauer furchtbar unsexy.
[...]
Als Partner wissen beide ihre Gefühle zu reflektieren und auf Augenhöhe zu kommunizieren, das Zusammenleben ist ein respektvoller Aushandlungsprozess, und nur der kleine Rest, das eben, was das Geschlechtsneutrale aus dem Team-Gedanken vertreibt, beruht auf Komplementarität. Anziehungskraft kommt erst durch Unterschied. Flirten, Umwerben, Erobern ist nichts für die Metaebene.
Doch genau an diesem letzten Punkt ist der junge Mann falsch abgebogen. Er weiß nicht mehr, wann es Zeit ist zu kommen. Statt fordernd zu flirten, gibt er sich als einfühlsamer Freund. Schüchtern in einer Baumwollstrickjacke hinter einer Hornbrille versteckt, steht er in dunklen Großstadtbars und hält sich an einem Bier fest. Als Gefährte ist er vielleicht ein bisschen grüblerisch, aber man kann gut mit ihm reden. Er achtet auf sich, ist höflich, lieb, immer gepflegt und gewaschen, benutzt Parfums und Cremes, macht Diäten und hört wunderbar melancholische Mädchenmusik. Nur wenn der entscheidende move gefragt ist, er sich herüberbeugen und die junge Frau endlich küssen sollte, fängt sein Kopfkino an. Vielleicht möchte die junge Frau gar nicht geküsst werden? Vielleicht würde sie sonst selber den ersten Schritt tun? Vielleicht sollte man die Beziehung lieber doch nicht auf die gefährliche Ebene der Erotik ziehen, sondern platonisch belassen?
http://www.zeit.de/2012/02/Maenner

Selbstverständlich ist die Erotik eine »gefährliche« Ebene, wenn man in Zeiten lebt, in denen die wortlose Kommunikation zwischen den Geschlechtern nicht mehr klappt und eine nicht zuvor verbal ausgehandelte Annäherung als sexueller Übergriff gewertet werden kann und jeder Flirt als patriarchalische Anmache, die Frauen zu Objekten herabwürdigt. Was ist die Folge?

Der junge Mann spricht nur nachts, betrunken, direkt zu ihr. Er sei verletzt worden in der Vergangenheit, er wolle seinerseits nicht verletzen, erklärt er mit ernstem Blick. Und schafft es danach schließlich doch noch, die junge Frau kurz zu küssen, nur um sich danach sofort für seine plumpe Hemmungslosigkeit zu entschuldigen. Die nächsten Treffen werden verkrampft. Spiegeln gleich stehen sich die Geschlechter gegenüber und hyperreflektieren ihre Beziehung zu Tode, bevor sie überhaupt angefangen hat. Die Körper haben keine Chance gegen ihre Köpfe, die junge Frau geht. Du machst alles richtig, murmelt sie traurig, sie meint den liebenswerten Gefährten. Du machst alles falsch, denkt sie und meint den gehemmten Liebhaber.
http://www.zeit.de/2012/02/Maenner/seite-2

Das klingt so wie Tristane Banons Klage, daß die richtigen Männer verschwunden seien, die sie im ATLANCTICO veröffentlicht hat, während sie gleichzeitig einem Restexemplar eines nach ihrer Auffassung ›richtigen‹ Mannes strafrechtlich relevante Anmache vorwirft.

Die männliche Antwort auf diesen Artikel gibt Christoph Scheuermann im SPIEGEL:

Ein idealer Mann sähe für die beiden Frauen so aus: selbstbewusst, lässig, ironisch und, wieder dieses Wort, ein Macker. Allerdings kein Ar*pieps*. Verständnisvoll, achtsam, unzynisch, lustig und größer als sie selbst, ab 1,80 Meter aufwärts. Einen kreativen, ab und an rotzigen Sympathen, hart und gleichzeitig weich, eine Kreuzung aus Johnny Depp und Rocky Balboa. Aber mehr wie Johnny Depp. Und das ist die erste gute Nachricht: Die jungen Frauen wissen auch nicht, was sie wollen.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,809420,00.html

So weit war Freud auch schon mal: was will das Weib? Scheuermann sieht einen einzigen Profiteur dieses Gender-Schlamassels, einen, an den Schwarzer im Leben nicht gedacht hätte:

Die Verweigerung von Eindeutigkeit ist die Stunde des grauhaarigen Gentleman, der hier und da noch existiert. Ihm liegt plötzlich ein riesiges Reservoir enttäuschter junger Frauen zu Füßen, derer er sich annehmen kann. Auf lange Sicht ist der alternde Bohemien, nicht der Macho, der Profiteur der Schluffi-Krise. Für die jungen Männer ist das seltsam, aber im Grunde wenig ärgerlich, weil ohnehin genügend Frauen übrig bleiben.

Beide Gestalten, die Optimier-Frau und der Lieber-nicht-Mann, sind zugleich tragische wie komische Figuren der Gegenwart. Tragisch, weil sie sich mit ihrer Verbesserungssucht und Entscheidungsunlust so lange gegenseitig quälen, bis sie zusammenbrechen vor Erschöpfung. Komisch, weil sie trotzdem nicht voneinander lassen können.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,809420-2,00.html

In diesen Artikeln gibt es noch mehr zu entdecken. Ich empfehle daher die Lektüre von beiden. Und bei all den gescheiterten Beziehungen (Trennung ist heute ein Normalfall), die im Extremfall bei Polizei und Staatsanwaltschaft anlanden, immer von den Frauen dort abgeladen, weil Männer das nicht tun, gewinnt doch ein Gedanke an Überzeugung: daß Liebe weder etwas mit Selbstoptimierung noch mit Heranzüchten des geeigneten Gegenübers zu tun hat, sondern daß sie fällt, wie sie eben fällt. Und daß eine langdauernde Partnerschaft mehr mit sozialer Treue, Verantwortung und Vertrauen zu tun hat als mit einer erotisch-romantischen Liebe – die jeder und jede aber auch braucht.

Freiheit bedeutet, daß man diese Widersprüche lebt, ohne zu verletzen. Da gibt es keine Vorbilder. Die muß man selbst gestalten.
Täter-Opfer-Schemata von Fundamental-Femistinnen sind bei diesem Prozeß absolut kontraproduktiv. Frauen, die in diese Falle tappen, werden nie erwachsen. Sie bleiben kindhaften Vorstellungen von einem Märchenprinzen verhaftet, der sie aus dem Schneewittchenschlaf erlöst. Alle, die dann doch keine Märchenprinzen sind, sind Täter, die im Knast schmoren mögen. Besonders dann, wenn sie bei illusionistischer Betrachtung dem Wunschbild eigentlich sehr nahe kamen.

Sind Frauen allgemein wirklich so kindlich-unreif? Gewiß nicht. Und deshalb stellt die feministische Opfer-Kultur die Realität auf den Kopf. Und fördert Falschbeschuldigungen gegen Männer durch diejenigen, die ein Bedürfnis nach Ent-Schuldigung für ihre eigene Unreife brauchen.

Daß es daneben natürlich auch aggressiv-bösartige Frauen gibt, illustriert der von Andy Friend gepostete Fall einer Kindesentziehung:

Am 23. März 2010 kehrte der damals zehnjährige Kevin (Name von der Redaktion geändert) nicht von Ulla J. zurück. Der Besuch war im Zuge des Umgangsrechtes erfolgt, das alleinige Sorgerecht liegt beim Vater, Heino H., der im Landkreis lebt. Seither kämpft der 41-Jährige um die Herausgabe des Kindes - und zwar ohne jeden Erfolg. Ulla J., wegen Sexual-, Drogen-, Eigentums und Körperverletzungsdelikten einschlägig vorbestraft, setzt sich seither völlig unbedrängt über richterliche Beschlüsse hinweg.

Auch das gehört zum Programm:

Ulla J. und der entlaufene Sohn hatten den Vater im April 2010 wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Es dauerte 20 Monate, bis die Staatsanwaltschaft feststellte, dass an diesen Vorwürfen nichts dran war, und das Verfahren einstellte.
http://www.shz.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2307029&no_cache=1

Der Aufenthalt von Mutter und Kind ist unbekannt, das Kind geht seit fünf Monaten nicht mehr zur Schule. Die Unfähigkeit zur Erziehung wurde der Mutter bereits attestiert, und es ist davon auszugehen, daß das Kind seinem Vater entfremdet wurde. Eine Tragödie, und der Staat guckt zu.

Warum wird gegen diese Frau nicht wegen Falschbeschuldigung und Kindesentziehung ermittelt, Haftbefehl erwirkt und sie zur Fahndung ausgeschrieben?

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