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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3)

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3)

Beitrag  Oldoldman Mo 14 Jun 2010, 22:10

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:

http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html

Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?

Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793

_____________
Anmerkung:

Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).

Die letzten Beiträge des zweiten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t144p900-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2

Oldoldman


Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:45 bearbeitet; insgesamt 19-mal bearbeitet
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Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 10:38

Mit anderem Worten: diese Frau hat SEIN und ihr eigenes Leben zu Nichte gemacht! Punkt.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3)

Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 10:48

Jetzt geht die Sache an das Landesgericht. Die arme Person, die im KNAST sitzt und DAS alles AUSHALTEN muss!

Demo, du kennst den Weg ab der Haftbeschwerde besser. Sorry, mich regt es nur auf.

Bin nicht mehr die Jüngste und SEHR leidenschaftlich in gewissen Dingen. Sorry, Östrogengesteuert! Cool

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty @Maschera: Wo bleibt die friesische Gelassenheit?

Beitrag  Oldoldman Di 29 Jun 2010, 11:03

Bin nicht mehr die Jüngste und SEHR leidenschaftlich in gewissen Dingen. Sorry, Östrogengesteuert! Cool
Das Alter spielt doch keine Rolle und Herr K. hat es doch nach der ersten Anhörung exerziert: Gelassenheit! Das sollte Dir als (West-)Friesin doch auch gelingen. Wer Sturmfluten übersteht, kann mit Östrogenfluten doch leicht um Very Happy

(ich weiß, das ist jetzt viel Geblödel, aber um diese Zeit... Warten wir auf den Freitag oder die Tage danach. Ich hatte ja meine Befürchtung schon gepostet.)
Oldoldman
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Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 17:56

@Alice
Bei vielem, wo Du diesmal Recht hast - und noch Hut ab für die Meinungsänderung ganz öffentlich - leid kann einem hier nur Kachelmann tun.

Die Ermittler sind PROFIS auf ihrem Gebiet, die haben so ein "Vergewaltigungsopfer" nicht das erstemal vor sich zu sitzen.
Schon die erste dramatische Schilderung der Tat ( das war auch die erste "Berichterstattung) war derart weit weg von der auch nur ansatzweise zu überlegenden Realität, da hätten SOFORT die Alarmglocken angehen müssen!!!
Auch kein Mitgefühl für den "Opferanwalt", der angeblich seit 1991 für den "Weißen Ring" arbeitet und Opfer betreut.
Hat der dort keine Erfahrungen gesammelt? Oder, aus MEINER Sicht schon in seinen ersten Interviews nicht von seiner Klientin überzeugt war , aber Mediengeil.
Der Staatsanwalt hat wohl NICHT SELBER die Akten gelesen, sondern lesen lassen und sich von dubiosen "Beratern" beraten lassen?
Ein Rechtsmediziner, der schon etwas betriebsblind ist, statt besonders gründlich zu arbeiten, kann mir auch nicht leid tun.

Die Eltern, die ihre Tochter ganz sicher kennen, können sie NICHT vor solcher Torheit bewahren?!

Meine Geschichte aus dem Umfeld, die ich gestern Patagon mitteilte, sollte zum Ausdruck bringen, daß es viele Menschen gibt, die psychisch krank sind, der Umwelt aber normal vorkommen bis zu bestimmtem Punkten - und genau da versagt all und jeder, weil man sich nur für sich selber interessiert. Die Familien dieser Personen reagieren sehr oft völlig falsch, lieber leiden sie jahrelang und verschweigen, vertuschen alles , ziehen sich zurück statt sich Hilfe zu holen.
Simones Eltern kennnen sie besser als alle anderen.

Und die Medien, wo "hochstudierte" Journalisten ihr Unwesen treiben, beteiligen sich wider besseren Wissens an dieser modernen Hexenjagd und merken gar nicht, wie sie den ECHTEN OPFERN von sexuellen Übergriffen, ihr Leiden noch unerträglicher machen.
Zu wem sollen solche Opfer denn überhaupt noch Vertrauen haben.

Das ärgert mich, daß keiner bereit ist, seine Arbeit ordentlich zu machen und sorgfältig. Wir reden hier immernoch über Menschen und nicht über Tamagotschis, die man abstellen kann wenn es nervt.

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Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 18:14

Haftprüfungstermin für Jörg Kachelmann wurde aufgehoben.

Sein Anwalt RA Birkenstock hat Beschwerde eingelegt. Wie ich eben im Frühstücksfernsehen sah, hat das Gericht („versäumt“ zu diesem Termin die Gutachter und den Verteidiger des vermeintlichen Opfers zu laden).

Unter Vorbehalt, da ich nur mit EINEM Ohr hingehört habe, Gutachter nicht geladen kann ich unterschreiben). Dies sei die Begründung der Haftbeschwerde!

Jaja, die Willkür in Deutschland nimmt ihren Lauf!!! Ganz öffentlich inzwischen!!!

Das Landgericht Mannheim hält es NICHT für nötig die Verschiebung in einer Pressemitteilung bekannt zu geben. Bis jetzt wenigstens!

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1255996/index.html?ROOT=1160629

Oder ist die Mitteilung nicht mehr notwendig weil nun das Oberlandesgericht Karlsruhe zuständig ist?

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Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 18:31

SÜDKURIER

Köln/Mannheim, 30.06.10:

Haftprüfungstermin für Kachelmann geplatzt
Der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin für TV-Moderator Jörg Kachelmann wird nicht stattfinden. Der Kölner Verteidiger des seit dem 20. März in Untersuchungshaft sitzenden Meteorologen hat am Dienstag Beschwerde gegen die Fortdauer der Haft eingelegt.


Wie Anwalt Reinhard Birkenstock am Abend mitteilte, habe dafür aus juristischen Gründen der Haftprüfungsantrag zurückgenommen werden müssen. Daher müsse sich nun das Oberlandesgericht Karlsruhe und nicht das Landgericht Mannheim mit dem Fall befassen. Kachelmann wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er hatte dies stets bestritten.

Kachelmanns Rechtsanwalt erklärte, er sehe den Freiheitsanspruch seines Mandanten auf skandalöse Weise missachtet. Die Verteidigung «habe dringenden Anlass zu der Befürchtung, die Mannheimer Justiz schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung». Das rechtsmedizinische Gutachten entlastet Kachelmann nach Ansicht seines Anwalts. Zuvor hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» (Mittwoch) über die neuen Entwicklungen berichtet.

Der 51-jährige Schweizer wird von einer früheren Freundin der Vergewaltigung beschuldigt. Er hat die Vorwürfe seit seiner überraschenden Festnahme vor rund 100 Tagen stets zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Die Ermittler werfen ihm vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte in deren Wohnung in Schwetzingen in Baden-Württemberg vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Winterspielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

http://www.suedkurier.de/news/brennpunkte/Kriminalitaet-Medien;art407,4355499

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Steffi,

Beitrag  patagon Di 29 Jun 2010, 19:09

So einfach nur mit "seine Arbeit gründlich machen" ist es nicht getan. Ein Staatsanwalt, der sich als Vertreter der Anklage im Namen des Volkes versteht, sammelt natürlich erst einmal alles was gegen den Beschuldigten spricht und ignoriert oft genug, was diesen entlasten würde. Das ist zwar nicht zu 100% sein Auftrag, sondern hängt damit zusammen, dass er davon ausgeht, dass für das pro Angeklagten dessen Rechtsanwalt zuständig ist, nicht er.

Beide sind es gewöhnt mit Tricks und Finten zu operieren. Darüber kann dann im Eifer des Gefechts die Wahrheit unter gehen... und die Gerechtigkeit. Es läuft dann auf einen Kampf um Sieg oder Niederlage der einen oder anderen Partei hinaus.

Beide Partein fühlen sich im dem Recht, alleine dem geschriebenen Gesetz verpflichtet.
Dieses wird auch unterschiedlich interpretiert.

Dass beide in erster Linie an ihre eigenen Karrieren denken ist normal. Erst in dem Augenblick, wo man schon irgendwie fühlt, dass da etwas faul ist, sollte man so FREI sein die leise innere Stimme nicht zu übertönen.

Manche Mandanten gestehen ihren Rechtsanwälten die Tat und diese verteidigen sie trotzdem mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und dem Wissen, dass wenn sie den Prozess gewinnen, sie einem Verbrecher zur Freiheit verholfen haben.

Einige Strafverteidiger lehnen prinzipiell die Verteidigung etwa von Rechtsradikalen ab. Für andere ist Ende wenn es um Verbrechen an Kindern geht.

Davon ausgehend, dass ungefähr jeder Mensch im Laufe seines Lebens, egal ob er will oder nicht, in irgend einen derartigen Konflikt verstrickt werden kann, ist es bestimmt nicht verkehrt, sich Gedanken darüber zu machen, wo die eigenen Prioritäten liegen.

Meinetwegen kann jeder tun, was er will, so lange er mir nicht in die Quere kommt, ist dabei eine häufig anzutreffende Überlegung vor allem bei Leuten wie mir, die Freiheit höher schätzen als Gleichheit.
Man kann diese Haltung auch negativ sehen und von Gleichgültigkeit reden.

Andere, denen scheinbar Gerechtigkeit mehr am Herzen liegt, fragen dagegen: Warum er, warum nicht ich?
Da wird auch schon einmal von Neid Debatten gesprochen.

Beide Haltungen kann man irgendwo verstehen und an der negativ Bewertung ist auch in beiden Fällen etwas dran.

Darüber hinaus haben wir alle aber noch ein Köpfchen, das im allgemeinen sehr gut erkennen kann, wo unsere Vorteile zu suchen sind.

Und dann haben wir auch noch alle eine innere Stimme, die oft die Wahrheit spricht. Bei manchen ist der Instinkt/die Intuition besser entwickelt als bei anderen.

Schwierig wird es wenn man alle Einwände wegwischt und wider jede Logik, jedes Gewissen, jede mögliche Einsicht, sich dagegen entscheidet, nur um Recht zu behalten oder damit Profit zu machen. In dieser Hinsicht hat sich ein großer Teil der Öffentlichkeit, insbesondere große Teile der Presse versündigt.







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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3)

Beitrag  Alice Di 29 Jun 2010, 20:14

steffi @ Alice: Das ärgert mich, daß keiner bereit ist, seine Arbeit ordentlich zu machen und sorgfältig. Wir reden hier immernoch über Menschen und nicht über Tamagotschis, die man abstellen kann wenn es nervt.
Und gerade weil wir hier über Menschen reden und nicht über Tamagotchis, war es vollkommen richtig, dass dem vermeintlichen Opfer Glauben geschenkt wurde und alle Möglichkeiten in Hinblick auf eine tatsächliche eventuelle Schuld von Seiten Kachelmanns in Betracht gezogen wurden.

Bedenke, auch die Gutachterin Prof. Luise Greuel hat sich nicht festgelegt in der Frage nach der Glaubwürdigkeit von "Simone", sie hat lediglich betont, die Aussage erfülle nicht die Mindestanforderungen. Von anderen, ebenso spezialisierten Seiten in diesem Bereich wurde aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch das nicht ungewöhnlich ist bei wahren Vergewaltigungsopfern.

Das Problem in solchen Dingen ist eben oft, dass jeder Mensch unterschiedlich reagiert, sich anders äußert usw., eben weil wir keine Tamagotchis sind! Und das macht solche Gutachten nicht immer, aber oft zu einem diskutablen Instrument der Wahrheitsfindung.

Medizin und Psychologie bemühen sich zwar ständig darum, ihr vorhandenes Instrumentarium zu verbessern, die Treffgenauigkeit zu erhöhen, ihre Vertreter ausreichend zu schulen (hoffentlich insbesondere auch in Hinblick auf Differenzialdiagnose!), aber für die Psyche gibt es nun mal keine mathematischen Gleichungen - zumindestens wurden bisher meines Wissens keine gefunden.

Was mich letztendlich mein Unrecht deutlich gezeigt hat, war das Detail der Identifikation mit "Verbotene Liebe". Erst dieses Detail macht für mich das ganze Bild komplett und lässt mich wünschen, Staatsanwaltschaft und Gericht mögen dies ebenso sehen.

Ich bleibe dabei: Unser Mitgefühl sollte insbesondere in diesem Fall allen Beteiligten gelten - nicht nur Jörg Kachelmann (dem seine mindestens ebenso schwer wiegenden, dauerhaften Einschätzungsfehler und eigenes Fehlverhalten in menschlichen Dingen nun zum Verhängnis wurden).
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Haftbeschwerde: Version des Stern

Beitrag  Demokritxyz Di 29 Jun 2010, 20:21

stern.de, 30.06.2010:

Fall Kachelmann: Anwalt legt Haftbeschwerde ein
Die Verteidigung von Jörg Kachelmann wagt sich aus der Deckung: Der Anwalt des TV-Moderators hat Beschwerde gegen die Haft eingelegt und damit den für Freitag angesetzten Haftprüfungstermin platzen lassen. Er sieht den Freiheitsanspruch des Wetterexperten auf skandalöse Weise missachtet.

Der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin für TV-Moderator Jörg Kachelmann wird nicht stattfinden. Die Kölner Verteidigung des Meteorologen, der seit dem 20. März in Untersuchungshaft sitzt, hat am Dienstag beim Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde gegen die Fortdauer der Haft eingelegt. Wie Anwalt Reinhard Birkenstock mitteilte, habe dafür aus juristischen Gründen der Haftprüfungsantrag beim Landgericht Mannheim zurückgenommen werden müssen. Kachelmann wird von einer früheren Freundin beschuldigt, sie vergewaltigt und verletzt zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich. Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und erfunden sein müsse. "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", erklärte Birkenstock. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz "die Täterin der Falschbeschuldigung" mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze.

Die Ermittler werfen dem 51-jährigen Schweizer vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte in deren Wohnung in Schwetzingen in Baden-Württemberg vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war deshalb im März nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada auf dem Frankfurter Flughafen überraschend festgenommen worden. Mitte Mai erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung.

http://www.stern.de/panorama/fall-kachelmann-anwalt-legt-haftbeschwerde-ein-1578396.html
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Alice,

Beitrag  patagon Di 29 Jun 2010, 20:24

Mensch Alice, "alle Möglichkeiten im Auge behalten", "nichts ausschließen können", "erst einmal Mitgefühl für das Opfer zeigen"....etc.
Das ist doch schon ein Unterschied dazu ständig von dem "notorischen Lügner Jörg Kachelmann" zu schreiben. Das gefällt mir nicht. Wenn schon, denn schon. Oder???


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Haftprüfung: Version DER SPIEGEL

Beitrag  Demokritxyz Di 29 Jun 2010, 20:33

SPIEGEL-online, 29.06.2010:

Vergewaltigungsvorwurf Kachelmann-Anwalt legt Haftbeschwerde ein
In den Fall Jörg Kachelmann kommt Bewegung. Der Anwalt des Wettermoderators, der wegen Vergewaltigungsverdacht im Gefängnis sitzt, will Haftbeschwerde einlegen. Der Freiheitsanspruch seines Mandaten werde auf "skandalöse Weise" missachtet, sagt er.

Köln - ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sitzt inzwischen bereits seit mehr als drei Monaten in Untersuchungshaft. Nun geht die Verteidigung deutlich in die Offensive: Sein Anwalt will vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Freilassung erreichen. Reinhard Birkenstock legte bei dem Gericht Beschwerde gegen die Haft ein, wie die Kanzlei am Dienstagabend in Köln mitteilte. Damit entfalle der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin vor dem Landgericht Mannheim.

Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige aus Bremen festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei möglich.

Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und darum erfunden sein müsse.

"Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", erklärte Birkenstock. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz "die Täterin der Falschbeschuldigung" mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Ursprünglich war für kommenden Freitag ein Haftprüfungstermin geplant. Nach Darstellung der Verteidigung lehnte die Strafkammer aber ab, bei diesem Termin die Sachverständigen oder die Freundin Kachelmanns anzuhören.

"Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schließlich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand", sagte Birkenstock. Der Jurist zog nach eigenen Worten seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann.

Vorwurf der Vergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Sie wirft ihm Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Kachelmann soll seine Freundin, die sich der Staatsanwaltschaft zufolge von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung mit einem Küchenmesser bedroht und zum Sex gezwungen haben.

Der Moderator sitzt seit dem 20. März in Mannheim in Untersuchungshaft. Der 51-Jährige bestreitet die Vorwürfe.

Eine neue Wendung nahm der Fall Anfang Juni, als Details der Gutachten bekannt wurden, die Kachelmann entlasten könnten. Nach Informationen des SPIEGEL geht aus einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Glaubhaftigkeitsgutachten hervor, dass die Schilderungen der Ex-Freundin, wonach Kachelmann sie in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben soll, eklatante Mängel aufweisen.

In dem Gutachten, auf das sich nun offenbar auch Rechtsanwalt Birkenstock beruft, stellt eine Bremer Psychologin fest, das mutmaßliche Opfer stelle Sachverhalte dar, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Damit sei allerdings noch keine Falschaussage erwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Anklage erhoben, bevor dieses Glaubwürdigkeitsgutachten zu den Aussagen des mutmaßlichen Opfers vorlag. Aber auch in Kenntnis des Gutachtens habe sie keine Veranlassung, die Tat anders zu bewerten, sagte ein Behördensprecher nach Bekanntwerden des Berichts. Der Inhalt sei in der Öffentlichkeit verkürzt dargestellt worden.

ler/apn

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,703689,00.html
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Beitrag  Alice Di 29 Jun 2010, 20:33

Dass Jörg Kachelmann in diesem Punkt insofern unschuldig ist, als dass er keine Vergewaltigung begangen hat, spricht ihn noch lange nicht von persönlichem Fehlverhalten frei!

Für mich steht nach wie vor außer Frage, dass Jörg Kachelmann gewohnheitsmäßig gelogen hat. Darüber hinaus, zugegeben, gehört er vermutlich ebenso zu den Menschen, die trotz hoher Intelligenz mit ihrem eigenen Gefühlsleben vollkommen überfordert und nicht in der Lage zu einem adäquatem Umgang mit intimen Fragen sind. Es gibt mehr als einen deutlichen Hinweis darauf!
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Beitrag  patagon Di 29 Jun 2010, 20:37

Mit den von dir angesprochenen Gefühlen steht er eventuell aber nicht ganz alleine da, oder???
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Beitrag  Oldoldman Di 29 Jun 2010, 20:41

Auch wenn ich von der Materie nicht wirklich Ahnung habe, habe ich mal versucht, die maßgeblichen Vorschriften zusammenzutragen. Ich denke, das hilft beim Verständnis dessen, was sich jetzt abspielt.
§ 112 StPO
(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
§ 112a StPO(1)
Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
1.eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 179 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder
2. .........
begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 ........

Anm.: Hervorhebungen durch Oldoldman
Die Tat, die hier zur Verfolgung ansteht ist eine Vergewaltigung nach § 177 StGB.
§ 117 StPO
(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung).
(2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Beschwerde unzulässig. Das Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung, die auf den Antrag ergeht, wird dadurch nicht berührt.
(3) Der Richter kann einzelne Ermittlungen anordnen, die für die künftige Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft von Bedeutung sind, und nach Durchführung dieser Ermittlungen eine neue Prüfung vornehmen.

Anm.: Hervorhebung durch Oldoldman
§ 118 StPO
(1) Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten oder nach dem Ermessen des Gerichts von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden.
(2) Ist gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, so kann auch im Beschwerdeverfahren auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden werden.
(3) Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, so hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn die Untersuchungshaft mindestens drei Monate und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate gedauert hat.
(4) Ein Anspruch auf mündliche Verhandlung besteht nicht, solange die Hauptverhandlung andauert oder wenn ein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt.
(5) Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen; sie darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags anberaumt werden.

Anm.: Hervorhebungen durch Oldoldman
§ 118a StPO
(1) Von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung sind die Staatsanwaltschaft sowie der Beschuldigte und der Verteidiger zu benachrichtigen.
(2) Der Beschuldigte ist zu der Verhandlung vorzuführen, es sei denn, daß er auf die Anwesenheit in der Verhandlung verzichtet hat oder daß der Vorführung weite Entfernung oder Krankheit des Beschuldigten oder andere nicht zu beseitigende Hindernisse entgegenstehen. Wird der Beschuldigte zur mündlichen Verhandlung nicht vorgeführt, so muß ein Verteidiger seine Rechte in der Verhandlung wahrnehmen. In diesem Falle ist ihm für die mündliche Verhandlung ein Verteidiger zu bestellen, wenn er noch keinen Verteidiger hat. Die §§ 142, 143 und 145 gelten entsprechend.
(3) In der mündlichen Verhandlung sind die anwesenden Beteiligten zu hören. Art und Umfang der Beweisaufnahme bestimmt das Gericht. Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen; die §§ 271 bis 273 gelten entsprechend.
(4) Die Entscheidung ist am Schluß der mündlichen Verhandlung zu verkünden. Ist dies nicht möglich, so ist die Entscheidung spätestens binnen einer Woche zu erlassen.

Anm.: Hervorhebungen durch Oldoldman
§ 120 StPO
(1) Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis stehen würde. Er ist namentlich aufzuheben, wenn der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren nicht bloß vorläufig eingestellt wird.
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf die Freilassung des Beschuldigten nicht aufgehalten werden.
(3) Der Haftbefehl ist auch aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es vor Erhebung der öffentlichen Klage beantragt. Gleichzeitig mit dem Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Freilassung des Beschuldigten anordnen.
§ 121 StPO
(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 ist der Haftbefehl nach Ablauf der sechs Monate aufzuheben, wenn nicht der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 ausgesetzt wird oder das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnet.
(3) Werden die Akten dem Oberlandesgericht vor Ablauf der in Absatz 2 bezeichneten Frist vorgelegt, so ruht der Fristenlauf bis zu dessen Entscheidung. Hat die Hauptverhandlung begonnen, bevor die Frist abgelaufen ist, so ruht der Fristenlauf auch bis zur Verkündung des Urteils. Wird die Hauptverhandlung ausgesetzt und werden die Akten unverzüglich nach der Aussetzung dem Oberlandesgericht vorgelegt, so ruht der Fristenlauf ebenfalls bis zu dessen Entscheidung.
(4) In den Sachen, in denen eine Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, entscheidet das nach § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Oberlandesgericht. In den Sachen, in denen ein Oberlandesgericht nach § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, tritt an dessen Stelle der Bundesgerichtshof.

Anm.: Hervorhebung durch Oldoldman
§ 126 StPO
(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, das Gericht zuständig, das den Haftbefehl erlassen hat. Hat das Beschwerdegericht den Haftbefehl erlassen, so ist das Gericht zuständig, das die vorangegangene Entscheidung getroffen hat. Wird das vorbereitende Verfahren an einem anderen Ort geführt oder die Untersuchungshaft an einem anderen Ort vollzogen, so kann das Gericht seine Zuständigkeit auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf das für diesen Ort zuständige Amtsgericht übertragen. Ist der Ort in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.
(2) Nach Erhebung der öffentlichen Klage ist das Gericht zuständig, das mit der Sache befaßt ist. Während des Revisionsverfahrens ist das Gericht zuständig, dessen Urteil angefochten ist. Einzelne Maßnahmen, insbesondere nach § 119, ordnet der Vorsitzende an. In dringenden Fällen kann er auch den Haftbefehl aufheben oder den Vollzug aussetzen (§ 116), wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt; andernfalls ist unverzüglich die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.
(3) Das Revisionsgericht kann den Haftbefehl aufheben, wenn es das angefochtene Urteil aufhebt und sich bei dieser Entscheidung ohne weiteres ergibt, daß die Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 vorliegen.
(4) Die §§ 121 und 122 bleiben unberührt.
§ 304 StPO
(1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig, soweit das Gesetz sie nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzieht.
(2) ...
§ 306 StPO
(1) Die Beschwerde wird bei dem Gericht, von dem oder von dessen Vorsitzenden die angefochtene Entscheidung erlassen ist, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt.
(2) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen.
(3) Diese Vorschriften gelten auch für die Entscheidungen des Richters im Vorverfahren und des beauftragten oder ersuchten Richters.

Anm.: Hervorhebung durch Oldoldman
Hinweis: Gesetzestext zitiert aus Juris, Bundesrecht, http://bundesrecht.juris.de/stpo/index.html

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Beitrag  Alice Di 29 Jun 2010, 20:47

...zu deiner vorangegangen Bemerkung, "Freiheit" sei dir wichtiger als "Gleichheit"...!

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Das ist eine Grundlage unseres Rechtes oder sie sollte es zumindestens sein! Ohne diese Gleichheit an sowohl Würde als auch Anspruch auf und Ausübung von Rechten kann es Freiheit nur scheibchenweise und mit Abstrichen geben. Oder ist alles in Butter, solange du deine "Freiheit" hast?

Dass sowohl Jörg Kachelmann als auch "Simone" emotional bedürftig sind, steht für mich außer Frage.

Jedoch ist Jörg Kachelmann vermutlich nicht in der Lage, diese auch zu spüren, geschweige denn zuzulassen. Und jetzt spreche ich noch nicht einmal vom Generationenunterschied zwischen den beiden, der nun wirklich nicht wegzudiskutieren ist.
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Beitrag  Alice Di 29 Jun 2010, 20:48

Der Haftbefehl ist hiernach ganz klar aufzuheben!
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Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 21:03

Bei allem Verständnis und Mitgefühl für ein "Vergewaltigungsopfer", spreche ich hier von professionellen Kriminalisten, die extra für die Straftaten zuständig sind. Die haben jeden Tag mit solchen Vorwürfen zu tun. Und gerade weil es so ein wirklich schweres Verbrechen ist, muß unbedingt Sorgfalt walten.

Schon bei der dramatischen Darstellung des Tathergangs durch das "Opfer" , hätten bei all diesen Ermittlern die Alarmglocken ganz laut schrillen müssen.
Sicher können sie dem "opfer" glauben, aber das darf nicht heißen, daß sie NICHT prüfen!!!
Das mit der Trockenübung hörte sich sicher lustig an, aber, Alice, es war ganz ernst gemeint.

Nur wir, die dummen Leser, denen man häppchenweise die Informationen gibt, konnte man das Glauben machen.
Aber wir sollten mal nicht vergessen, alles , was wir erst nach und nach erfahren durch die Medien - haben alle Ermittler, Rechtsmwediziner, Staatsanwälte usw. schon viel, viel früher gewußt!!!!
Den Laptop des "Opfer" hätte man sofort komplett überprüfen müssen und nicht erst, nachdem der Verteidiger die Hinweise gibt - denn er darf gar nicht von sich aus die praktische Überprüfung starten, er muß die Polizei auffordern, das zu tun.

Und ob Kachelmann ein notorischer Lügner ist oder nicht oder vielleicht selber einige psychologische Auffälligkeiten hat ( wie wohl jeder Mensch) , darf nicht dazu führen, daß er Freiwild wird.
Alice, glaubst Du wirklich, daß Menschen immer nur ehrlich sind? Es gibt auch Notlügen, die nicht böse gemeint sind, aber man möchte Niemanden verletzen. Der eine findet es richtig der andere nicht.

Warum soll er sich nicht mit Frauen treffen, zu ihnen charmant sein, ihnen das Gefühl geben, daß sie eine ganz tolle Person ist??
Simones Mutter hat doch der Blick erzählt, daß er ihrer Tochter gegenüber geäußert hat, daß er nie wieder geiraten will und nun soll er doch allen die Ehe versprochen haben?
Und die ganzen Damen, die da jetzt auftauchen, so ganz parallel kann ich mir das immer noch nicht vorstellen. Der Mann hat ausreichend gearbeitet, soviel Zeit, wie er mit den Frauen verbringen sollte , damit sie sich als Lebensgefährtin sehen - kann gar nicht sein.
Jeder konnte maximal für sich die Rolle der Freundin einnehmen oder eines Techtelmechtels.
Auch das der Kachelmann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, war jedermann bekannt, der lesen kann und sich auch nicht unbedingt um Klatsch und Tratsch kümmert.

Er hat sein Privatleben IMMER aus der Öffentlichkeit rausgehalten und das ist sein gutes Recht. Er ist Wetterfrosch und nur, weil einige die Realität nicht vom TV unterscheiden können, hat Niemand das Recht, ihn für sein Privatleben öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Das Problem, daß die Damen mit ihm haben, ist eigentlich ihr ureigenstes - denn sie haben sich was eingebildet, was offensichtlich nicht da war.
Oder darf ein Mann nur Umgang und ein Bettgeflüster mit einer Frau haben, wenn er sie geheiratet hat?????

Und , Alice, viel schlimmer sehe ich hier noch, was mit zukünftigen ECHTEN Opfern einer Vergewaltigung geschieht und daran ist dann auch eine Claudia Simone Dinkel schuld - eindeutig! Und alle, die sie nicht vor sich selber geschützt haben.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty @Alice: nicht so voreilig!

Beitrag  Oldoldman Di 29 Jun 2010, 21:55

So klar, wie Du die Sache mit der Aufhebung des Hafbefehls siehst
(vgl. https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-480.htm#10524),
scheint es mir dann doch noch nicht zu sein. Die StA und der Opferanwalt werden um die Fortdauer der Haft kämpfen und die Verfahrensvorschriften enthalten eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Ausfüllung durch Urteile, Kommentare und Monographien ganze Bibliotheken füllt.

Im Ergebnis dürften die Aussichten für Herrn K. eher gut sein, aber... wie heißt es so schön:
ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen.
Der Vorteil des jetzt gewählten Verfahrens ist, daß zunächst der erlassende Richter die Möglichkeit hat, der Beschwerde abzuhelfen (kurzer Hand den Haftbefehl aufzuheben) oder im Falle der Nichtabhilfe innerhalb kurzer Frist die Akten dem Beschwerdegericht (OLG) vorlegen muß. Und auch da steht zügige Entscheidung an. Dennoch kann es noch 2 Wochen dauern, bis die Entscheidung auf dem Tisch liegt.
Der weitere Vorteil des gewählten Verfahrens liegt - wenn ich es richtig verstehe - darin, daß das Mittel der Haftprüfung erhalten bleibt.

Stellt sich die Frage, warum dieser Weg erst jetzt beschritten wird.
Da kann man natürlich nur spekulieren. Aber ich vermute, daß erst jetzt der Akteninhalt aus der Sicht des Beschuldigten "rund" ist, etwa weil das mutmaßliche Opfer in einer weiteren Stellungnahme weitere Unrichtigkeiten in früheren Aussagen hat korrigieren müssen.

Was aber am Ende bleibt, und darauf hat steffi richtigerweise hingewiesen:
eine desolate Ermittlungstätigkeit, die, obwohl es Anzeichen für psychische Labilität des mutmaßlichen Opfers gab, den Gedanken an eine Vortäuschung offenbar völlig negiert hat. In der Tat hätten diese Anzeichen sofort zur Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens führen müssen und in der Folge hätten die Ermittlungen das nahe Umfeld des mutmaßlichen Opfers (Laptop!) einbeziehen müssen. Und das alles schon in der Zeit, als Herr K. sich noch in Kanada befand. Ob es dann noch zum Erlaß eines Haftbefehls gereicht hätte, ist fraglich. Jedenfalls wäre der Erkenntnisstand, den die Justiz heute nach Monaten der Haft hat, viel früher erreicht worden.
Da, und da wiederhole ich mich, liegt der "Skandal" des Falles.
Und es stellt sich die Frage, welche Hintergründe da noch eine Rolle gespielt haben mögen. Mannheim scheint da ja ein besonderes Pflaster zu sein, worauf Demokritxyz dankenswerterweise hingewiesen hat.

@steffi (30.06.2010, 10:03h):

Wer alles zum Opfer in diesem Fall geworden ist, kann man lang und breit erörtern. Neben Herrn K. ist es sicherlich das Bild der deutschen Justiz im In- und Ausland. Der Opferanwalt ist es weniger. Der schüttelt sich und macht weiter. Als Anwalt ist er mit Sicherheit einiges gewöhnt und nimmt derartige Dinge nicht persönlich. Er ist eben einer Psychopathin aufgesessen. Das kommt vor und schadet seinem Rufe sicher nicht. Allerdings Claudia / Simone ist auch ein Opfer. In etwas anderer Beziehung als Herr K. Da müssen wohl die Medizinmänner ran.

Deinem Schlußsatz ist allerdings nichts mehr hinzuzufügen.
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Oldie

Beitrag  Gast Di 29 Jun 2010, 22:07

Den "Opferanwalt" sehe ich eigentlich nicht als Opfer der Geschichte sondern bin ein wenig entsetzt, wenn er schon seit 1991 im Opferschutz tätig ist, daß er nicht "echt von unecht" unterscheiden kann. Und irgendwie erschien er mir von Anfang an so, als ob er nicht von seiner Mandantin überzeugt ist - jedenfalls so war mein Einstieg hier in Euer Forum - entwedr hat er diesen Fall nicht freiwillig übernommen oder er hat "Ruhm" gerochen für seinen persönlichen Vorteil???

Mich ärgert vor allen Dingen auch, daß man irgendwie das "Opfer" auch von Seiten der STA "mißbraucht" hat - aus welchem Grund auch immer - irgendeiner hat gesehen, daß man den Kachelmann zu Fall bringen kann und Beziehungen schaden ja bekanntlich nur dem , der sie nicht hat.

Für Simone ist ihr Leben jetzt tatsächlich "verloren" ,denn jetzt hat sie nicht mal mehr ihre Achtung vor sich selbst und mich graust davor, irgendwann zu lesen, daß diese junge Frau in der Psychatrie wohnen wird.......

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Warum schweigt die Schweiz - Erst 'angeschoben' und dann 'verschoben', 'verschoben', 'verschoben' ...?

Beitrag  Demokritxyz Di 29 Jun 2010, 22:36

SPIEGEL-online, 29.06.2010: ...

Ursprünglich war für kommenden Freitag ein Haftprüfungstermin geplant. Nach Darstellung der Verteidigung lehnte die Strafkammer aber ab, bei diesem Termin die Sachverständigen oder die Freundin Kachelmanns anzuhören.

"Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schließlich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand", sagte Birkenstock. Der Jurist zog nach eigenen Worten seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann. ...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,703689,00.html
Die Mannheimer Justiz eiert seit Monaten rum: erst 'angeschoben' und dann nur noch 'verschoben' ...?
Vgl. Demokritxyz Postings,

27.06.2010, S. 17, 11:45 h @patagon: erst 'angeschoben', dann (weiter) 'verschoben' ...!

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-320.htm#10292

17.05.2010, S. 7, 20:01 h steffi, Thomas Franz kennt sich aus!
Anm.: Wichtig …!

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144-120.htm#7824

01.06.2010, S. 27, 12:51 h @steffi: In der richtigen Richtung denken ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144-520.htm#8884
Wenn sich das Landgericht Mannheim streubt, am Haftprüfungstermin das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer überhaupt einmal anzuhören, um sich einen persönlichen Eindruck von dieser Frau zu machen, ist es dann noch unbefangen ...?

Und spricht für eine Unbefangenheit, wenn der das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer behandelnde (parteiliche) Psychotherapeut mit einem Gutachten zur Glaubwürdigkeit beauftragt wird ...?
Vgl. Demokritxyz Posting, 19.06.2010, S. 9, 12:05 Seit wann ist Sabine W./Petra/Simone in Behandlung bei dem Psychotherapeuten ...?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-160.htm#9843

19.06.2010, S. 9, 13:53 h SPIEGEL-online, 19.06.2010 bei Bild.de angekommen: "Souverän sieht anders aus."

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-160.htm#9845
Auffällig ist die Praxis der Pressestelle des Mannheimer Landgerichts. Zunächst labert Dr. Christian Hirsch, (erster) stellvertretender Pressesprecher, rechtsstaatlich:
Pressestelle LG Mannheim, Dr. Christian Hirsch, (erster) stellvertretender Pressesprecher, 15.06.2010:

... Über die Entscheidung der Strafkammer werden Sie zeitnah im Rahmen einer schriftlichen Pressemitteilung unterrichtet werden, die auch auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt werden. Bitte sehen Sie daher von Anfragen bzgl. des konkreten Entscheidungstermins der Strafkammer ab. ...

Anm.: Hervorhebung Demokritxyz

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1255473/index.html?ROOT=1160629
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1160696/index.html?ROOT=1160629
Die angekündigte folgende Pressemitteilung wird dann über dpa & Co. mit etwa zwei Stunden Vorlauf verbreitet - sogenannte "Gleichbehandlungsgrundsätze" - bevor sie auf der Homepage der Pressestelle Stefanie Völker, (zweite) stellvertretene Pressesprecherin, veröffentlicht:
Ich denke, da wundert es nicht, dass der Pressestelle auf der Homepage die eingereichte Haftbeschwerde (noch ...?) keine Meldung wert ist, oder ...?

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1160695/index.html?ROOT=1160629

Mich wundert an der ganzen Geschichte, dass der Blätterwald der Schweizer Medien noch so vergleichsweise ruhig ist. Und dass keine Proteste auf diplomatischer Ebene durchsickern. Gibt es die nicht ...?
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Beitrag  Oldoldman Di 29 Jun 2010, 23:08

Ich denke, als Schweizer Staatsbürger wird Herr K. konsularischen Beistand erhalten (womöglich deutlich besseren, als er Bundesbürgern im Ausland zu Teil wird). Aber Anlaß zu diplomatischer Aktivität wird es nicht geben. Die Schweiz weiß genau - und würde es sich im umgekehrten Fall auch verbitten -, daß jeder diplomatische Vorstoß unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte und die Tatsache, daß Herr K. anwaltlich vertreten ist, abgebürstet würde.

Wenn überhaupt, wird es auf dem großen Dienstwege eine Anfrage zu Sachstand geben. Die Antwort darauf dürfte kaum länger ausfallen, als eine der Presseerklärungen des Mannheimer Landgerichtes.

Merke: Wer im Ausland im Ergebnis zu Unrecht beschuldigt und in Haft genommen wird, sollte nicht auf besondere Hilfe seines Heimatstaates hoffen. Der schickt im Zweifel nur alle 4 Wochen einen Konsulatsangestellten, der sich nach dem Wohlergehen erkundigt und eine Zahnbürste mitbringt (Rechnung kommt später!).
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Beitrag  Oldoldman Di 29 Jun 2010, 23:31

Ich fürchte, Du hast ein falsches Bild von der Arbeit der Pressestelle des Landgerichtes. Der Internetauftritt des LG ist eine absolute (statische) Nebentask und mehr zur Selbstdarstellung (-beweihräucherung?) und kein wirklich genutztes Medium.

Die Presseerklärung wird in der Pressestelle (2 oder 3 Richter und eine Kraft aus einer Geschäftsstelle) in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Richter erabeitet.

Dann geht sie an den Präsidenten des LG, der sie freigibt (jedenfalls bei so bedeutsamen Fällen).

Dann werden erst per Telefax die Agenturen bedient (das ist die Gleichbehandlung) und danach geht der Zettel (wenn die wirklich auf der Höhe der Zeit sind: die Datei) an die IT-Stelle, mit der Bitte, den Text (umgehend?) einzupflegen.

Tja, und die IT-Stelle ist so reichhaltig besetzt.... (halbe Stelle? Miterledigung durch allgemeinen EDV-Mitarbeiter, der mehr Mühe mit dem "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" hat und noch 3 Drucker neu einrichten muß?).... Da kann das schon dauern. Very Happy

Daß die Pressestelle unmittelbaren Zugriff auf den Server hat und den Upload selbst vornehmen könnte, halte ich für ausgeschlossen:
Aus Sicherheitsgründen kein Zugriff und mangelnde html-Kenntnisse der Mitarbeiter der Pressestelle.

Nur Spekulation? Stimmt, aber mit einem gewissen Erfahrungshorizont Very Happy
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3)

Beitrag  Alice Di 29 Jun 2010, 23:36

@Oldoldman

Ob der Haftbefehl tatsächlich schnellst möglich aufgehoben wird, steht in den Sternen, es ist aber das, was moralisch betrachtet in diesem Fall das Richtige wäre.

Es mag widersprüchlich klingen, aber: Gerade weil es sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei in diesem Fall nicht leicht gemacht haben und in Hinblick auf den früher öfters vernachlässigten Opferschutz sehr gewissenhaft und respektvoll vorgegangen sind, stehen in meinen Augen die Chancen nicht schlecht, dass nun, da sich das Blatt so deutlich und unmissverständlich gewendet hat, die Falschbeschuldigung anerkannt und der vermeintliche Täter rehabilitiert werden wird.

Und das bringt mich zu steffis Bemerkung
Bei allem Verständnis und Mitgefühl für ein "Vergewaltigungsopfer", spreche ich hier von professionellen Kriminalisten, die extra für die Straftaten zuständig sind. Die haben jeden Tag mit solchen Vorwürfen zu tun. Und gerade weil es so ein wirklich schweres Verbrechen ist, muß unbedingt Sorgfalt walten.
Siehe oben. Wenn man den großen Initialfehler, der anfangs gemacht wurde, als Jörg Kachelmann nach Kanada fliegen "durfte", außer Acht lässt, finde ich nicht, dass den beteiligten "Spezialisten" Wesentliches anzulasten ist.

steffi: Schon bei der dramatischen Darstellung des Tathergangs durch das "Opfer" , hätten bei all diesen Ermittlern die Alarmglocken ganz laut schrillen müssen.
Sicher können sie dem "opfer" glauben, aber das darf nicht heißen, daß sie NICHT prüfen!!!
Das mit der Trockenübung hörte sich sicher lustig an, aber, Alice, es war ganz ernst gemeint.
Es gibt solche und solche Persönlichkeiten, das weißt du auch. Ich kann mir gut vorstellen, dass von einer Radiomoderatorin mit dieser jungen Zielgruppe eine, sagen wir mal, dramatisierende, auf Publikumswirksamkeit bedachte Ausdrucksweise und vielleicht auch eine gewisse histrionische Persönlichkeit (die auch einem Jörg Kachelmann und vielen seiner Bildschirmkollegen vermutlich auch nicht fremd ist!) leichter akzeptiert wird als von einer Ingenieurin oder einer Krankenschwester. Gibt alles Mögliche unter der Sonne, das wissen alle, die oft mit unterschiedlichsten Menschen aus diversen Bevölkerungsschichten zu tun haben.

Und noch was: Glaubst du, "man" kann sich vorstellen, dass gerade jemand wie Jörg Kachelmann, nach außen hin ruhig, besonnen, "gemütlich"... seine Freizeit verbringt mit einer "Durchgeknallten"...??? Gerade dass ausgerechnet er die andere Partei war, hat "Simone" einen Vorschuss an Glaubhaftigkeit verliehen, den sie sonst vielleicht nicht bekommen hätte.
steffi: Den Laptop des "Opfer" hätte man sofort komplett überprüfen müssen und nicht erst, nachdem der Verteidiger die Hinweise gibt - denn er darf gar nicht von
sich aus die praktische Überprüfung starten, er muß die Polizei auffordern, das zu tun.
Allerdings! Daher mein Fazit: Die Erkenntnis, dass das Innenleben des modernen Menschen sich meistens auf seinem PC (oft auch: Handy) befindet, sollte sich ab sofort durchsetzen in allen Sex&Crime-Angelegenheiten. Meine Meinung.
steffi: Und ob Kachelmann ein notorischer Lügner ist oder nicht oder vielleicht selber einige psychologische Auffälligkeiten hat ( wie wohl jeder Mensch) , darf nicht dazu führen, daß er Freiwild wird.
Natürlich. Deswegen habe ich auch von Anfang an betont, dass es nicht um eine moralische Schuld gehen kann.

Da nun (auch für mich) klar ist, dass Jörg Kachelmann in der Tat Opfer eines "Heimzahlen" wurde und seine juristische Unschuld (für mich) einwandfrei fest steht, wird meines Erachtens gerade er selbst noch lange an seinen eigenen Anteilen herumknabbern, die zu diesem Eclat geführt haben. Denn auf ihre immer wiederkehrende Frage: Liebst du mich...? hat er ganz bestimmt nicht NEIN geantwortet!

Und wie ich denke, war das noch nicht einmal so gelogen wie vieles anderes, was seinen Mund verlassen hat in den vorangegangenen Jahren.
steffi: Alice, glaubst Du wirklich, daß Menschen immer nur ehrlich sind? Es gibt auch Notlügen, die nicht böse gemeint sind, aber man möchte Niemanden verletzen. Der eine findet es richtig der andere nicht.

Warum soll er sich nicht mit Frauen treffen, zu ihnen charmant sein, ihnen das Gefühl geben, daß sie eine ganz tolle Person ist??
Na ja, die "Notlüge" bekommt einen etwas schalen Beigeschmack, wenn sie über viele Jahre hinweg praktiziert wird und überwiegend dazu dient, jemanden bei der Stange zu halten, oder...?

Was sich "die Damen eingebildet haben" ist auch in erster Linie auf Kachelmanns eigene Form von Beziehungspflege (Chat, SMS, Telefonate) zurückzuführen und in zweiter Linie auf die ungeschriebenen Gesetze der sozialen Spielregeln!

Ich selbst kannte mal in einem anderen Leben einen Mann, der ähnlich mit seinen "Liebschaften" umging, berufsmäßig erfolgreich und vielbeschäftigt war und auf ähnlicher Weise gleichzeitig mindestens fünf verschiedene Frauen abrufbereit und bei Laune hielt. Das ist durchaus machbar und keineswegs so undenkbar, wie es vielleicht aussieht. Auch hier handelte es sich durchweg um attraktive, intelligente Frauen, die mitten im Leben standen und keine hässlichen, verkümmerten Mauerblümchen waren.
steffi: Und , Alice, viel schlimmer sehe ich hier noch, was mit zukünftigen ECHTEN Opfern einer Vergewaltigung geschieht und daran ist dann auch eine Claudia Simone Dinkel schuld - eindeutig! Und alle, die sie nicht vor sich selber geschützt haben.
Och, das sehe ich nicht direkt so schwarz. Dieser Fall ist vielleicht nicht einzigartig, aber gehört doch mit all seinen Facetten zu den absoluten Ausnahmen, insbesondere auch, weil die psychische Notlage von "Simone" nicht erkannt wurde. Wenn hieraus etwas gelernt wurde, dann hoffentlich die Einsicht, dass sich eine rasche PC-Durchsuchung lohnen kann für die Klärung eines Falles.

Ich halte es nicht für hilfreich, "Simone" noch mehr Schuld zuzuschieben, das wird sie schon ganz alleine tun - als die überaus anständige Lehrerstochter, die sie im Kern ihrer Seele ist.
Alice
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 3) - Seite 20 Empty @Oldoldman: Nicht mehrere der Funktionseliten ein bisschen Peer Steinbrück ...?

Beitrag  Demokritxyz Di 29 Jun 2010, 23:46

Oldoldman, S. 25, 12:08 h:

Ich denke, als Schweizer Staatsbürger wird Herr K. konsularischen Beistand erhalten (womöglich deutlich besseren, als er Bundesbürgern im Ausland zu Teil wird). Aber Anlaß zu diplomatischer Aktivität wird es nicht geben.

Die Schweiz weiß genau - und würde es sich im umgekehrten Fall auch verbitten -, daß jeder diplomatische Vorstoß unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte und die Tatsache, daß Herr K. anwaltlich vertreten ist, abgebürstet würde.

Wenn überhaupt, wird es auf dem großen Dienstwege eine Anfrage zu Sachstand geben. Die Antwort darauf dürfte kaum länger ausfallen, als eine der Presseerklärungen des Mannheimer Landgerichtes.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-480.htm#10529
Weißte, ich hab ganz gute, und manchmal auch phantasievolle, Ohren. Zu welchen Terminus da Schweizer Abgeordnete möglicherweise greifen könnten, kann ich mir vorstellen. Die Stimmung in der Schweiz ist in letzter Zeit nicht unbedingt deutschfreundlich - schon vor der Causa Kachelmann.

Da könnte der Fall Kachelmann evtl. katalytisch wirken, oder bist du der Auffassung, dass Schweizer Funktionseliten grundsätzlich nicht juristisch denken können? Und die Fakten zur Beweislage wurden doch wunderbar in die Öffentlichkeit gezerrt: zuerst von der mannheimer Justiz und dem Nebenklägervertreter in den Medien (auch: Fernsehen) und später von der Verteidigung(?) in eher wenigen deutschen Printmedien mit mehr selbstständig denkenden Journalisten.

Da ist doch möglich, dass sich rechtskundige Personen in der Schweiz ihr eigenes Bild machen, oder ...?
Wikipedia – Peer Steinbrück:

Auseinandersetzung um internationale Bankgeheimnisse

Steinbrück wird in der Schweiz für seine Aussagen im Zusammenhang mit dem Schweizer Bankgeheimnis kritisiert, die für Empörung gesorgt haben.[10][11]

Der deutsche Botschafter wurde daraufhin mehrfach in das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten einbestellt.[12]

Peer Steinbrück wurde in diesem Zusammenhang vom Schweizer Abgeordneten Thomas Müller als „hässlicher Deutscher“ bezeichnet und mit Nazis verglichen.[13][14]

http://de.wikipedia.org/wiki/Peer_Steinbr%C3%BCck#Auseinandersetzung_um_internationale_Bankgeheimnisse
http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Zumwinkel#Strafverfahren

Vgl. Demokritxyz Posting, 17.05.2010, S. 7, 20:01 h steffi, Thomas Franz kennt sich aus!
Anm.: Wichtig …!

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144-120.htm#7824
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