Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
das Eingangsposting lautete :
Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
[...]
Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47102
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967 (10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.01.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).
Die letzten Beiträge des achten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t546p1060-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-8
Oldoldman
Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
[...]
Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:
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Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967 (10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.01.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).
Die letzten Beiträge des achten Teils finden sich ab hier:
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Mo 27 Feb 2012, 03:24 bearbeitet; insgesamt 5-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Gänseblümchen
Das sind so die Werte die InspectorDieLara nach exzessiven Mümmelmann-Genuss intus hat.Alkoholpegel von 3,4 Promille
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13818623/35-Kilo-Labrador-soll-Frau-erwuergt-haben.html
(Mümmelmann ist der „Jägermeister“ in der Billigvariante bei Aldi)
Deali,
Du scherzt, oder?
Deine Angriffe sind peinlich!
Deine Angriffe sind peinlich!
Zuletzt von louise am Di 17 Jan 2012, 00:17 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
louise- Anzahl der Beiträge : 2244
@Deali
Das erklärt einiges...Das sind so die Werte die InspectorDieLara nach exzessiven Mümmelmann-Genuss intus hat.
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Anwälten scheint wirklich keine Methode zu peinlich zu sein, um ihre Mandanten rauszuhauen; man wartet nur noch auf die Theorie dass die Frau sich selbst erwürgt hat - unfassbar
Gänseblümchen, diese Labrador-Theorie ist lächerlich. Dass so etwas einem Anwalt einfällt, macht die Sache nur noch peinlich.
Außerdem hat dieser Anwalt mit Sicherheit noch nie in seinem Leben einen Hund besessen: Ein ausgewachsener Labrador, der nur 35 kg auf die Waage bringt, ist auf dem besten Weg, unterernährt zu sein.
Unser Labrador hatte locker 40 bis 42 kg und hätte es niemals geschafft, einen von uns Beiden zu erwürgen.
Selbst unser 2. Hund, ein türkischer Hirtenhund (Kangal) mit 55 kg, hätte dies nicht bewegstelligen können.
Stimmt GB, irgendwann hat sich die Frau selbst mit eigenen Händen erwürgt.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Du scherzt, oder?
Deine Angriffe sind peinlich!
Louise, Deali schließt immer von sich auf andere.
Und weil er ja wie ein sexuell überstimmuliertes Straußenmännchen den Straußenweibern hinterher steigt, kann er wohl auch den Freigesprochenen so gut verstehen.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
@Inspector
Das tue ich jetzt zwar ungern... aber ich stimme Dir zu, zumindest was die Labrador-Mörder-Story angeht.Selbst unser 2. Hund, ein türkischer Hirtenhund (Kangal) mit 55 kg, hätte dies nicht bewegstelligen können.
ABER...was wenn es doch stimmen könnte und der Hund, ohne es zu wollen, tatsächlich für die extreme Luftknappheit gesorgt hat.
Im Artikel steht geschrieben, die Frau wäre im Bad zu Boden gegangen und der Mann (beide waren betrunken ) hat sie nicht aufheben können, stattdessen Kopfkissen und Decke geholt und sie, die Frau, dort schlafen lassen.
Hier kommt jetzt der Hund ins Spiel, der legt sich im Bad neben die schlafende Frau, er will sie beschützen, bei ihr sein... der Labrador soll allgemein sehr anhänglich sein.
Hunde fangen hin und wieder an zu rennen wenn sie tief schlafen...dabei geht es manchmal recht heftig zu wie man hier sehen kann...
Wäre es nicht möglich, dass der Labrador, der ja auch recht kräftig sein soll, ohne es zu wollen "schlaftrunken losgerannt" ist und mit der/einer Pfote den Kehlkopf der Frau bzw. mehrfach die Halsschlagader der Frau getroffen haben könnte ?
Würdest Du das zu 100% ausschliessen ?
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Würdest Du das zu 100% ausschliessen ?
Eindeutig JA!
Selbst WENN der Hund unruhig war und vielleicht mal raus musste (normale Hunde beschmutzen ihr "Nest" also die Wohnung nicht); er KÖNNTE DANN eventuell versucht haben, die am Boden liegende Frau zu wecken. Das geschieht in aller Regel durch anstupsen mit der Schnauze oder auch durch lautes Bellen. Ich schließe auch nicht aus, dass er eventuell auf die Frau herumgesprungen sein könnte (kenne ich aber nicht von den eigenen Hunden), vor Drang.
Aber um einer Frau die Luft solange abzudrücken, bis sie tot ist, müsste der Hund lange Zeit genau auf dem Kehlkopf bzw. das Gesicht der Frau gelegen haben. DAS halte ich für ausgeschlossen, weil jedes psychisch gesunde Tier instinktiv diesen Bereich meidet; erst recht, wenn es sich um die "Futtergeberin" handelt. Man tötet nicht Denjenigen, der einem zu essen gibt. Hunde sind schlau.
Natürlich gibt es auch bösartige Tiere. Aber davon ist im Bericht keine Rede.
Fazit: Der Anwalt hat eine Hunde-Theorie im Kopf, die es so nicht gibt für mich als erfahrener Hundehalter.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Übrigens:
Der Hund im Video hat geträumt.
Da kommen manchmal wirklich die unglaublichsten Bewegungen zutage.
Der Hund im Video hat geträumt.
Da kommen manchmal wirklich die unglaublichsten Bewegungen zutage.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
"Opfer" festgenommen
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/Opfer-festgenommen;art83423,1871735
"Opfer" festgenommen
Vorwurf der Vergewaltigung erweist sich als Lüge. Nach zehn Monaten Haft verlässt der Angeklagte das Coburger Landgericht als freier Mann.
Von Mathias Mathes
Coburg - Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer Frau aus dem Landkreis Lichtenfels gab es am Dienstag am Landgericht Coburg einen Freispruch ohne Wenn und Aber für den 39-jährigen Angeklagten. Die Frau, die schwere Anschuldigungen gegen den Mann erhoben hatte, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.
"Opfer" festgenommen
Vorwurf der Vergewaltigung erweist sich als Lüge. Nach zehn Monaten Haft verlässt der Angeklagte das Coburger Landgericht als freier Mann.
Von Mathias Mathes
Coburg - Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer Frau aus dem Landkreis Lichtenfels gab es am Dienstag am Landgericht Coburg einen Freispruch ohne Wenn und Aber für den 39-jährigen Angeklagten. Die Frau, die schwere Anschuldigungen gegen den Mann erhoben hatte, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Ach, AndyFriend taucht auch mal wieder aus der Versenkung auf. Hast du wieder einen Fall gefunden, der deinen Geschmack trifft?
Pass lieber gut auf dich selber auf; ich will ja nicht, dass du noch einmal unschuldig in U-Haft kommst.
Pass lieber gut auf dich selber auf; ich will ja nicht, dass du noch einmal unschuldig in U-Haft kommst.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Wo
ist denn eigentlich diese xxxxxxxxxxxx Ali hin? Xxxxxx sie immer noch xxx xxxx Xxxxxxxxxxx xxxxxx? Oder hat sie xxxxx Xxxxxx xxxxxxxx und versucht die Bergziegen anzulocken?
Aber wahrscheinlich kann sie den Ölwechsel für ihr eifone nicht bezahlen!
_______________
Anm.: Ersetzungen durch Oldoldman
Nichts gegen ein paar frivole Spitzen, aber es muß auch der/die/das Betroffene noch darüber schmunzeln können.
Das war jedenfalls:
Aber wahrscheinlich kann sie den Ölwechsel für ihr eifone nicht bezahlen!
_______________
Anm.: Ersetzungen durch Oldoldman
Nichts gegen ein paar frivole Spitzen, aber es muß auch der/die/das Betroffene noch darüber schmunzeln können.
Das war jedenfalls:
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Ich habe jetzt noch einmal den Zeitungsbericht über die Hunde-Theorie gelesen:
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13818623/35-Kilo-Labrador-soll-Frau-erwuergt-haben.html
Ich stelle mir gerade vor, wie ein Hund seine Vorderpfoten um den Hals eines Menschen legt und minutenlang zudrückt.
Kangal, ein wahres Intelligenzwunder (!) mit starkem Herdentrieb und großem Beschützerinstinkt. Er denkt und handelt eigenständig. Die Erziehung ist langwierig und erfordert strikte Konsequenzen bei Ungehorsam.
Ein schwer händelbarer Hund, der keinesfalls in unerfahrene Hände geraten darf.
Der schwarze Labrador ist nicht so bekannt, wie die blonde Art. Labradore gelten allgemein als familienfreundlich und nicht aggressiv. Im Vergleich zum Kangal ist der Labrador leicht zu erziehen. Er lernt schnell und tut für Leckerli alles, was man von ihm verlangt.
Minutenlang eine Frau würgen können beide Rassen nicht.
Der BGH hatte gerügt, dass das Gericht aus dem Umstand, dass die Frau der Rechtsmedizin zufolge minutenlang gewürgt worden war, auf einen Tötungsvorsatz geschlossen hatte.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13818623/35-Kilo-Labrador-soll-Frau-erwuergt-haben.html
Ich stelle mir gerade vor, wie ein Hund seine Vorderpfoten um den Hals eines Menschen legt und minutenlang zudrückt.
Kangal, ein wahres Intelligenzwunder (!) mit starkem Herdentrieb und großem Beschützerinstinkt. Er denkt und handelt eigenständig. Die Erziehung ist langwierig und erfordert strikte Konsequenzen bei Ungehorsam.
Ein schwer händelbarer Hund, der keinesfalls in unerfahrene Hände geraten darf.
Der schwarze Labrador ist nicht so bekannt, wie die blonde Art. Labradore gelten allgemein als familienfreundlich und nicht aggressiv. Im Vergleich zum Kangal ist der Labrador leicht zu erziehen. Er lernt schnell und tut für Leckerli alles, was man von ihm verlangt.
Minutenlang eine Frau würgen können beide Rassen nicht.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Deali, überleg dir, was du hier schreibst.
Du bist schon wieder so unerträglich wie im CPF, wenn du zu besoffen warst, um noch klar zu denken.
Lass den Mist!
Du bist schon wieder so unerträglich wie im CPF, wenn du zu besoffen warst, um noch klar zu denken.
Lass den Mist!
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
InspectorDieLara
Streiche Gv setze flirten, was ist da schlimm dran?
Du bist das doch mit dem Mümmelmann! Also, Klappe halten.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t534p820-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-6#55054
Du bist das doch mit dem Mümmelmann! Also, Klappe halten.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t534p820-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-6#55054
Update Coburg
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/Vergewaltigungsprozess-Opfer-festgenommen;art83423,1871735Schließlich sei die Drohung mit der Anzeige gekommen. Eine Bekannte habe ihm darauf geraten, selbst bei der Polizei Anklage zu erstatten. Auch auf der Polizeiwache habe ihn die Frau immer wieder auf dem Handy angerufen, um ihn unter Druck zu setzen. Inzwischen hörten Polizisten mit. Der Zeuge hatte den Lautsprecher seines Handys angestellt. Die 40-Jährige selbst habe ihm erzählt, dass in Coburg wegen ihr ein Mann auf der Anklagebank sitze. Das erwähnte er bei der Nürnberger Polizei, die deshalb die Coburger Kollegen informierte.
"Für die Aufmerksamkeit der Nürnberger Polizisten müssen wir dankbar sein", stellte Richter Amend fest. Doch dies sollte nicht die einzige Aussage sein, die das Vertrauen des Gerichts in die Angaben der 40-Jährigen schmelzen ließ wie Butter an der Sonne. Denn auf Grund der Berichterstattung der Neuen Presse über den Prozess meldete sich ein weiterer Zeuge. Auch er habe die Frau über das Internet kennengelernt und es habe sich eine Beziehung entwickelt, die er aber nicht habe fortführen wollen. Schließlich habe ihm die 40-Jährige mehrfach gedroht, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Sie habe ihn sogar in einem Hotel aufgesucht und gedroht, sie werde auf dem Gang um Hilfe rufen, weil er sie vergewaltigt habe.
Staatsanwalt Gillot kam zu dem Schluss, dass die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers "zerstört" sei. Vielmehr benutze die Frau den Vorwurf der Vergewaltigung zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Damit habe sie nicht nur dem Beschuldigten geschadet, sondern auch den wirklichen Opfern von Sexualverbrechen, die darauf angewiesen seien, dass ihnen Glauben geschenkt wird.
Der 39-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern saß somit zehn Monate unschuldig im Gefängnis. Sowohl für den Staatsanwalt als auch für Verteidiger Till Wagler war die Beweislage am Ende so klar, dass nur noch ein Freispruch in Frage kam. Zu diesem Schluss kam auch das Gericht, das dem 39-Jährigen zudem eine Entschädigung aus der Staatskasse zusprach. Die Frau muss sich jetzt wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, Freiheitsberaubung und Betrugs verantworten.
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
@Inspector
Lassen wir mal diese Aussage der StA weg, der Hintergrund meiner Frage ist folgender: hin und wieder helfe ich im örtlichen Judoclub mit aus, kenne die Trainer recht gut und deren Ausbildungsmethoden bzw. Erste Hilfe Ausbildung. Daher ist mir bekannt, dass bereits ein einziger, nicht mal kräftiger Schlag, ausreichen kann um den Kehlkopf eines Menschen nach innen zu drücken.Minutenlang eine Frau würgen können beide Rassen nicht.
Wenn dann nicht sofort jemand da ist um Hilfe zu leisten, erstickt die betreffende Person binnen weniger Minuten.
Einen Kangal haben wir hier in der Nachbarschaft. Das sind schon imposante Tiere...
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
@BrainWash,
natürlich kann man einen Menschen in Sekundenschnelle durch einen gezielten Schlag töten.
Im entsprechenden Bericht hat die Rechtsmedizin allerdings (laut Medien) festgestellt, dass die Frau minutenlang gewürgt wurde.
DAS kann KEIN Hund bewerkstelligen!
Aggressive Hunde würden zubeißen; instinktiv kräftig zubeißen.
natürlich kann man einen Menschen in Sekundenschnelle durch einen gezielten Schlag töten.
Im entsprechenden Bericht hat die Rechtsmedizin allerdings (laut Medien) festgestellt, dass die Frau minutenlang gewürgt wurde.
DAS kann KEIN Hund bewerkstelligen!
Aggressive Hunde würden zubeißen; instinktiv kräftig zubeißen.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Geht der Kölsche Klüngel weiter???
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5330/nach-den-berichten-ueber-das-strafverfahren-kachelmanns-langer-kampf-gegen-die-presse/
Das Bild, welches aus dem Gefängnishof stammt, ist meines Erachtens auf jeden Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Alles ANDERE aber ist für mich eine einschneidende Maßnahme, die Pressefreiheit DRASTISCH einschränken zu wollen.
Wenn die Revision dann nicht zugelassen werden sollte... wäre das ein absolut juristisches Unding.
Der Kölsche Klüngel macht wieder seinem Namen Ehre???
Ich hoffe nicht!
Am 14. Februar 2012 werden wir es erfahren.
Als die Vergangenheit Kachelmann einholte
So wurde zum Beispiel im Rahmen des Ermittlungsverfahrens aufgrund einer Meldung der Deutschen Presseagentur darüber berichtet, dass sich nach der Verhaftung von Jörg Kachelmann eine frühere Geliebte gemeldet hatte, die schrieb, dass Kachelmann sich auch bei ihr durchaus ungewöhnlich verhalten hatte.
Nun lagen diese Vorgänge schon neun Jahre zurück. Durfte darüber mit der Namensnennung von Kachelmann berichtet werden ? Der Senat deutete an, dass er hier keinen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2010 sehe, so dass auch nicht über den Inhalt der Mitteilung der Frau hätte berichtet werden dürfen.
Die Zivilrichter brachten zum Ausdruck, dass sie über schwierige Abwägungsfragen zu entscheiden hätten. Sie gingen aber davon auss, dass diese zugunsten des Persönlichkeitsrechts des 53-Jährigen und nicht der Pressefreiheit ausfielen. Dagegen wandte sich Springer-Anwalt Spyros Aroukatos, der eine zulässige Verdachtsberichterstattung annahm, zu der sich sogar der Verteidiger ausdrücklich geäußert habe (15 U 130/11).
"Im Gefängnis darf man sich ungestört fühlen"
Heftig gestritten wurde auch über die Frage, wann die Veröffentlichung eines Bildes, dass Kachelmann im Gefängnishof zeigte, in der Kombination mit einem Wortbericht erlaubt war.
Wohl aufgrund einer Meldung des Kachelmann-Unternehmens Metomedia war angedacht worden, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim eine Aktionärsversammlung durchzuführen. Dieses Vorhaben wurde schließlich nicht umgesetzt, obwohl die JVA die Genehmigung dazu erteilt hatte.
Die Springer-Medien berichteten darüber mit einem Bild, das Kachelmann im Hof der JVA zeigte, wie er sich sonnte. Wer das Bild aufnahm, ist nicht bekannt. Der Verlag sieht darin eine erlaubte Berichterstattung, da das Bild zum Bericht passte und einen inhaltlichen Bezug hatte.
Doch auch hier zeigte sich der Senat eher dem Persönlichkeitsrecht zugeneigt. Der Aufenthalt im Gefängnis sei ein "von Amts wegen hoheitlich abgeschotteter Bereich. Dort dürfe man sich ungestört fühlen", meinte der Senatsvorsitzende Andreas Zingsheim. Daraus folge, dass man ein Bild aus der JVA wohl nicht hätte veröffentlichen dürfen, auch wenn der Bericht dazu passe. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes wäre das eine durchaus wichtige Einschränkung, so dass die Urteilsgründe sicherlich dazu Ausführungen erhalten werden (15 U 116/11).
Kachelmanns Erzählungen vom hochgezogenen Strickkleid
Der Kölner Senat hat aber auch darüber zu entscheiden, ob Äußerungen von Kachelmann selbst veröffentlicht werden durften. Dabei waren pikante Details im Spiel. Der Wettermoderator hatte angegeben, dass seine Geliebte mit "hochgezogenem Strickkleid" auf ihn gewartet hätte. Die Berichte darüber betrafen damit zweifelsohne die weitgehend geschützte Intimsphäre eines Prominenten.
Sie stammten aber vom Betroffenen selbst und hätten einen engen Tatbezug, argumentierte Springer-Vertreter Aroukatos wortreich. Zudem sei der Vorgang später ausführlich in der Hauptverhandlung erörtert worden, so dass es kein Rechtsschutzbedürfnis für die Untersagung der Berichterstattung mehr gebe. Doch auch hier scheint der Senat anders entscheiden zu wollen, weil er meint, dass Berichte aus der Intimsphäre tabu seien, auch wenn sie vom Betroffenen selber stammten.
Der Senat deutete auch an, dass er es keineswegs für selbstverständlich halte, dass die Medien alles, was in öffentlicher Hauptverhandlung besprochen wird, auch wiedergegeben dürften. Das sorgte für eine heftige Reaktion des Springer-Anwalts, der die Auffassung vertrat, dass aus einer öffentlichen Hauptverhandlung vollständig berichtet werden dürfe, solange die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen sei (15 U 123/11).
Die öffentliche Hauptverhandlung nicht mehr öffentlich in den Medien?
Sollte das OLG tatsächlich letztlich eine einschränkende Auffassung vertreten, wie die Kölner Richter das andeuteten, wäre das ein Schritt hin zu einer bedeutsamen Einschränkung der Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Bisher wurde nur diskutiert, ob etwa Namen von Zeugen genannt werden dürfen. Das aber, was in Verhandlungen erörtert wird, sollte nach einhelliger Auffassung auch mitgeteilt werden dürfen.
Dabei können die Medien sich auf die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts berufen. Für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die Berichterstattung durch die Medien ein wesentlicher Bestandteil der Presse- und Meinungsfreiheit, weil ja nicht jeder im Saal anwesend sein kann.
In allen Verfahren will der Senat seine Entscheidungen am 14. Februar verkünden. Spannend bleibt bis dahin, ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen wird. Die Kölner Richter scheinen dazu zu neigen, das in allen Verfahren abzulehnen. Dabei wüssten sowohl Strafverteidiger als auch Medien für die Berichterstattung rund um Ermittlungsverfahren gern, wie der VI. Zivilsenat die aufgeworfenen Fragen beurteilt. Das von ihm gemeinsam mit dem BVerfG in den vergangenen Jahren entwickelte Konzept zum Schutz von Prominenten vor zu weitgehender Berichterstattung lässt nämlich nicht nur an dieser Stelle noch viele Fragen offen.
Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist in Leverkusen und Lehrbeauftragter für Presse- und Medienrecht an der Fachhochschule Köln.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5330/nach-den-berichten-ueber-das-strafverfahren-kachelmanns-langer-kampf-gegen-die-presse/
Das Bild, welches aus dem Gefängnishof stammt, ist meines Erachtens auf jeden Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Alles ANDERE aber ist für mich eine einschneidende Maßnahme, die Pressefreiheit DRASTISCH einschränken zu wollen.
Wenn die Revision dann nicht zugelassen werden sollte... wäre das ein absolut juristisches Unding.
Der Kölsche Klüngel macht wieder seinem Namen Ehre???
Ich hoffe nicht!
Am 14. Februar 2012 werden wir es erfahren.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
Du bist das doch mit dem Mümmelmann! Also, Klappe halten.
Deali, noch einmal: Ich habe nichts mit einem Hasen zu tun und ich halte auch nicht meine Klappe, weil du das so möchtest.
Halte dich einfach mit deinen unverschämten Äußerungen zurück; das kann doch nicht so schwer sein, oder?
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
@Deali: Kann es sein....
- ... daß Du da eine Parallelschaltung von Telefonen vornimmst?
- ... daß das - weil nicht abhörsicher - nicht zulässig ist?
- ... daß Du für solch technischen Kram den falschen Thread gewählt hast?
- ... daß von der Telekommunikation abgeschnittene umziehende Internetbenutzer eher an Schaltungen für Splitter & Co interessiert sind?
- ... daß ich Dein Posting überhaupt nicht verstehe?
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Oldi
Lösch es einfach weg!... daß Du da eine Parallelschaltung von Telefonen vornimmst?
... daß das - weil nicht abhörsicher - nicht zulässig ist?
... daß Du für solch technischen Kram den falschen Thread gewählt hast?
... daß von der Telekommunikation abgeschnittene umziehende Internetbenutzer eher an Schaltungen für Splitter & Co interessiert sind?
... daß ich Dein Posting überhaupt nicht verstehe?
Danke
Nee, keine Parallelschaltung ...
TAE-Steckdosen haben (auch) hinter der Kodierung F (für Fernsprecher) einen Schalter:Oldoldman:
... daß Du da eine Parallelschaltung von Telefonen vornimmst?
... daß das - weil nicht abhörsicher - nicht zulässig ist?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t550p520-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-9#59015
Sodass man in der Tat beliebig viele Steckdosen in Reihe hintereinander schalten kann. Bloss es funktioniert immer nur das erste eingesteckte Telefon in einer solchen Reihe, weil mit Einstecken des Telefonsteckers die folgenden Steckdosen abgeschaltet werden.
Wikipedia: TAE-Dose, Innenbeschaltung
http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikations-Anschluss-Einheit
Etwas anders ist die Beschaltung N (Anrufbeantworter/Modem). Hier übernimmt das Gerät bei Betrieb ggf. die Abschaltung der folgenden Geräte.
Es gibt/gab aber sogenannte Telefone mit Gabelumschaltung (Post: A2-Schaltung, ggf. mit Schauzeichen). Hier wird die a und b vom Telefon an a2 und b2 weitergeschaltet. Und das Telefon schaltet sich erst ein, wenn der Hörer abgenommen wird. Problem ist dann ggf. der Wecker (Klingeln), weil der vom letzten Telefon/Dose (Klemme W) zu den vorderen Telefonen (Wecker über W gesteuert) zurückkommen muss, und die Fernmeldestelle nicht beliebig viele Wecker treiben kann (drei sollten gehen). Bei mehr Telefonen sind dann die Wecker intern über vorgesehende Brücken inaktiv zu schalten, sonst klingelst nicht mehr ...
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
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