Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
das Eingangsposting lautete :
Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
[...]
Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47102
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967 (10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.01.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).
Die letzten Beiträge des neunten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t550p960-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-9
Oldoldman
Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
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[...]
Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:
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Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967 (10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.01.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).
Die letzten Beiträge des neunten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t550p960-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-9
Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Mo 27 Feb 2012, 03:25 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
@Tala
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t566p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-10#60632
Ganz schlechte Chancen, Tala, sich mit mir anzulegen.
Ich denke, du wirst mir nicht das Gegenteil beweisen können, dass die Äusserung dieser Ghaddafi Sohn Geliebten DUMM war!
Willst du so ein Risiko eingehen???
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
@ali
O.K. Du hast jetzt Shanti geholfen, jetzt hilf bitte mir und zeige auf, an welcher Stelle Inspector meine Frage beantwortet hat.ich wollte dir helfen und zeigen, wo das Missverständnis liegt.
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
a l i
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t566p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-10#60636
Also a l i willst du heute die Lachnummer des Tages werden, bzw. bist es geworden, mit dem Posting hast du es schlicht und einfach bewiesen.
Also a l i willst du heute die Lachnummer des Tages werden, bzw. bist es geworden, mit dem Posting hast du es schlicht und einfach bewiesen.
Gast- Gast
@Tala a l i Heute um 21:23
Das nenne ich gerade noch einmal die Kurve gekriegt.
Das hast Du nun davon, daß Du immer so doppeldeutig schreibst, das konnte man auch als persönlichen Angriff werten. Lasse es Dir dieses Mal noch durchgehen.
Mousi`s Ablenkungsmanöver bzgl. Deiner Identität hat bei mir nichts gebracht, eher "einem geschenkten Gaul" schaue ich erst recht auf's Maul.
Das hast Du nun davon, daß Du immer so doppeldeutig schreibst, das konnte man auch als persönlichen Angriff werten. Lasse es Dir dieses Mal noch durchgehen.
Mousi`s Ablenkungsmanöver bzgl. Deiner Identität hat bei mir nichts gebracht, eher "einem geschenkten Gaul" schaue ich erst recht auf's Maul.
Gast_0008- Anzahl der Beiträge : 1207
@ali
Och... nicht so schlimm... ICH erinnere Dich schon noch an mich... hast Du die Antwort auf meine Frage ?wie konnte ich DICH nur vergessen.
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
@Shanti
Geil Shanti, also doch nicht KELLER, damit bist du schon mal über deinen Schatten gesprungen.
Das Lachen steht dir übrigens.
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
a l i
....... was man nicht alles so aus Verlegenheit antwortet!
Und jetzt schlaf schön und räum mal deinen Keller auf, da sind viele Leichen versteckt, natürlich nur sprichwörtlich gemeint.
Ich werde jetzt meinen Abend ausserhalb dir und des Internet geniessen und werde dir dann morgen bei Bedarf antworten!
Süsse Träume schick ich dir!
Und jetzt schlaf schön und räum mal deinen Keller auf, da sind viele Leichen versteckt, natürlich nur sprichwörtlich gemeint.
Ich werde jetzt meinen Abend ausserhalb dir und des Internet geniessen und werde dir dann morgen bei Bedarf antworten!
Süsse Träume schick ich dir!
Zuletzt von Shanti am Di 31 Jan 2012, 09:39 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
Zum ALLERLETZTEN Mal und auch nur, weil ich gerade so herrlich entspannt hier sitze:
BrainWash, deine Antworten passen einfach nicht und sie sind totaler UNSINN!
FAKT ist: Andreas T. ist nach dem Urteil NIE MEHR im Fernsehen aufgetreten. Karriere ENDE.
FAKT ist: DSK kann sich den Titel "Mächtigster Mann der Welt" endgültig abschminken. Karierre ENDE.
FAKT ist: K. darf nicht mehr bei der ARD als Moderator auftreten. Auch diese Karriere ist zu ENDE.
Etwas völlig anderes ist für mich der berufliche Werdegang nach dem Freispruch bei allen Dreien.
Dass sie weiterhin arbeiten, ist ja wohl völlig normal.
Und jetzt Schluss mit den Wortklaubereien.
Mein Abendbrot wartet.
@Inspector
Beitrag BrainWash Heute um 19:41
Andreas T. ist weg vom Fenster, was seine Fernseh-Karriere angeht;
Falsch, Pro 7 hat unmittelbar nach dem Freispruch Andreas T. seinen Job wieder angeboten, Andreas T. hat bis heute nicht abgelehnt.
DSK ist mehr als weit weg vom "mächtigsten Mann der Welt"
Falsch, DSK ist immer noch da und arbeitet im Hintergrund für seine Frau, die bekanntlich die französische Ausgabe der Huffington Post übernehmen wird und dort die immer noch hervorragenden Kontakte ihres Gatten gewinnbringend einsetzen wird.
und K. wurde durch die ARD elegant aus dem Programm "verabschiedet."
Für die Dauer der Verhandlung stimmt das soweit. Nach dem Freispruch und mit dem Abstand von nur 10 Monaten, wäre es einfach zu früh gewesen JK wieder das Wetter moderieren zu lassen.
Aktuell -und das ist Dir bekannt- testet JK seine Auftritte bei mainz TV... sind dort die Quoten gut, holt ihn die ARD zurück.
Das durchschaue ich.
Du kannst nicht mal einfachste Zusammenhänge erkennen, was willst Du da durchschauen.
BrainWash, deine Antworten passen einfach nicht und sie sind totaler UNSINN!
FAKT ist: Andreas T. ist nach dem Urteil NIE MEHR im Fernsehen aufgetreten. Karriere ENDE.
FAKT ist: DSK kann sich den Titel "Mächtigster Mann der Welt" endgültig abschminken. Karierre ENDE.
FAKT ist: K. darf nicht mehr bei der ARD als Moderator auftreten. Auch diese Karriere ist zu ENDE.
Etwas völlig anderes ist für mich der berufliche Werdegang nach dem Freispruch bei allen Dreien.
Dass sie weiterhin arbeiten, ist ja wohl völlig normal.
Und jetzt Schluss mit den Wortklaubereien.
Mein Abendbrot wartet.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
@BrainWash
Am besten wärst du dran, wenn du Türck, DSK und Kachelmann selbst fragen würdest.
Aaaber gut, du bestehst darauf.
Sie haben ihr ursprüngliches Ziel nicht erreicht.
Es geht überhaupt nicht darum welche Connections, Möglichkeiten und Fähigkeiten man sonst noch hat....die bleiben definitiv vorhanden.
Je nach Situation darf man sich auch neue Ziele setzen, tut sogar gut dran, doch das, was sie angestrebt hatten, haben sie aufgrunddessen nicht erreicht.
Das passiert dann, wenn man entweder selbst mit dran schuld ist und leider auch dann, wenn man verleumdet wird.
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
@Inspector
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t566p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-10#60648
wusste ich`s doch, dass ich dafür SO treffende Worte (noch) nicht finden kann.
Lass es dir munden!
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
@Inspector
Ach so ? Sind sie das ? Und wer sagt das ?BrainWash, deine Antworten passen einfach nicht und sie sind totaler UNSINN!
Falsch...Andreas T. arbeitet weiterhin für das Fernsehen und hat sich sein Comeback offengehalten...bis heute.FAKT ist: Andreas T. ist nach dem Urteil NIE MEHR im Fernsehen aufgetreten. Karriere ENDE.
Falsch... Medien haben Macht, unabhängige Medien haben noch viel mehr Macht und Huffington Post ist unabhängig...FAKT ist: DSK kann sich den Titel "Mächtigster Mann der Welt" endgültig abschminken. Karierre ENDE.
Falsch... es gibt kein abschliessendes Urteil der ARD zu JK, es bleibt also dabei, die Moderationen für main.TV sind ein Testlauf...FAKT ist: K. darf nicht mehr bei der ARD als Moderator auftreten. Auch diese Karriere ist zu ENDE.
Beruf= Karriere...Etwas völlig anderes ist für mich der berufliche Werdegang nach dem Freispruch bei allen Dreien.
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
@Shanti
Wenn dann räume ich nur meinen Keller auf, um deinen musst du dich selbst kümmern.
Wünsche dir einen schönen Abend!Ich werde jetzt meinen Abend ausserhalb dir und des Internet geniessen und werde dir dann morgen bei Bedarf antworten!
Was ehrlich gemeint, kommt oft doppelt zurück!Süsse Träume schick ich dir!
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
@ali
Welches Ziel haben sie nicht erreicht und woher weißt Du das.?Sie haben ihr ursprüngliches Ziel nicht erreicht.
Und wie gesagt, meine Frage, welche Person ihre Karriere an den Nagel hängen mußte, nur weil exzessiver Sex ausgelebt wurde, die ist immer noch nicht beantwortet...ali...
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
Ups zum Dienstag!
31.01.2012 Freising
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Für 500 Euro ein Leben ruiniert
Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/freising/regionales/Vergewaltigung-erfunden-Amtsgericht-Freising;art1178,91880
Justiz
Foto: Thorben Wengert/pixelio
Weil sie gegenüber ihrem Vater ein Verhältnis mit einem seiner Angestellten vertuschen wollte, schwärzte eine junge Frau den 37-Jährigen an. Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen.
Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!
Wochenblatt.de - vor 7 Stunden
Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen. Heikler Fall vor dem Amtsgericht Freising, das sich mit dem Schicksal eines 37-jährigen Mannes ...
Wochenblatt.de
Folgenschwere Lüge
Radio Trausnitz - vor 13 Stunden
Eine Jugendliche aus dem Landkreis Freising hat mit einer Lüge das Leben eines 37 ... Die 17 jährige hatte behauptet der Mann hätte sie vergewaltigt.
Eine Jugendliche aus dem Landkreis Freising hat mit einer Lüge das ...
Kanal8 - vor 13 Stunden
Die 17 jährige hatte behauptet der Mann hätte sie vergewaltigt.Die junge Frau ist die Tochter des Arbeitgebers des Mannes.Vor Gericht gab sie jetzt zu, ...
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
@Inspector
Diese Frage wurde von Dir Ispector... noch immer nicht beantwortet... wie lange willst Du damit warten ???meine Frage, welche Person ihre Karriere an den Nagel hängen mußte, nur weil exzessiver Sex ausgelebt wurde,
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
Beruf= Karriere...
Ein Krankenpfleger gewinnt bei "Deutschland sucht den Superstar" und wird berühmt.
Nach einem In dubio pro reo-Freispruch ist seine Karriere beim Fernsehen beendet und er arbeitet danach wieder als Krankenpfleger.
Beruf = Karriere?
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
BrainWash,
DREIMAL habe ich die Frage beantwortet.
Ein viertes Mal gibt´s nicht mehr.
DREIMAL habe ich die Frage beantwortet.
Ein viertes Mal gibt´s nicht mehr.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
@Andy Friend
Was genau möchtest du thematisieren?
Dass es Falschbeschuldigungen weiblicher ( und männlicher) Natur gibt?
Bist du nur ein Trottel oder sogar ein Vertreter davon?
Es reicht nicht unterschiedlicher Meinung zu sein, man muss das, was man behauptet, auch beweisen können.
Genau das kannst du nicht.
Dass es Falschbeschuldigungen weiblicher ( und männlicher) Natur gibt?
Bist du nur ein Trottel oder sogar ein Vertreter davon?
Es reicht nicht unterschiedlicher Meinung zu sein, man muss das, was man behauptet, auch beweisen können.
Genau das kannst du nicht.
a l i- Anzahl der Beiträge : 3149
Kein UPS
Aber Ohhhh Wunder am Mittwoch:
KEIN Freispruch. Selten, aber Wunder brauchen manchmal länger.
http://burgenland.orf.at/news/stories/2519234/
Und DAS hier ist kein Wunder:
http://woodz.schwarzwaelder-bote.de/von-hier/zollernalb/8902-vergewaltiger-wird-nach-haft-entlassung-rueckfaellig.html
Vorzeitige Entlassung und 2 Wochen durchgehalten...
Behinderte haben überhaupt keine Chance?
Unser Rechtsstaat hat mal wieder funktioniert. Aber mehr auch nicht.
http://www.rp-online.de/bergisches-land/solingen/nachrichten/vergewaltigung-in-der-haft-nicht-nachweisbar-1.2692963
Und manchmal gibt es auch ein richtig gutes Urteil für mich:
http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Geldstrafe-fuer-angekuendigte-Vergewaltigung;art777,6590369
Jetzt hat der junge Mann mit seinen 21 Jahren bereits 3 Vorstrafen am Hals. Und sollte es zu einer vierten Verurteilung kommen, wird er auch nicht mehr auf ein Jugendstrafverfahren hoffen können.
Ein gerechtes Urteil.
Ein weiterer Vergewaltigungsprozess endete am Dienstagnachmittag mit einem Schuldspruch. Ein 38-jährigen Südburgenländer wurde Vergewaltigung seiner Ehefrau vorgeworfen. Der Mann wurde zu zehn Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
KEIN Freispruch. Selten, aber Wunder brauchen manchmal länger.
http://burgenland.orf.at/news/stories/2519234/
Und DAS hier ist kein Wunder:
ALBSTADT. Zwei Wochen nach seiner vorzeitigen Haftentlassung hat ein 43-Jähriger aus Albstadt eine 23-jährige Frau vergewaltigt. Der Mann saß wegen Vergewaltigung hinter Gittern ...
http://woodz.schwarzwaelder-bote.de/von-hier/zollernalb/8902-vergewaltiger-wird-nach-haft-entlassung-rueckfaellig.html
Vorzeitige Entlassung und 2 Wochen durchgehalten...
Behinderte haben überhaupt keine Chance?
Schon vor dem Amtsgericht hatten die Angeklagten die angeklagten Taten bestritten, vor dem Landgericht schwiegen sie zu den Vorwürfen. Der 21-Jährige, der vor sieben Jahren mit den beiden Angeklagten zeitweise in einer Zelle saß, sagte in zwei Etappen vor dem Landgericht aus, in Abwesenheit der Angeklagten, die die Aussage per Videoaufzeichnung von einem anderen Raum aus verfolgten.
"Aufgrund der Aussagen des Zeugen, der sich unter anderem von Dämonen verfolgt sieht, war nicht damit zu rechnen, dass es zu einer Verurteilung kommt", berichtete Gerichtssprecher Dr. Thorsten Anger zum vorzeitigen Prozessausgang.
Unser Rechtsstaat hat mal wieder funktioniert. Aber mehr auch nicht.
http://www.rp-online.de/bergisches-land/solingen/nachrichten/vergewaltigung-in-der-haft-nicht-nachweisbar-1.2692963
Und manchmal gibt es auch ein richtig gutes Urteil für mich:
Zwischen März und November vergangenen Jahres bedrohte der Angeklagte die Frau in mehreren Telefonanrufen, kündigte sexuelle Übergriffe an. Der Richter wertete diese Aussagen als Androhung einer Vergewaltigung. An anderen Tagen stöhnte der junge Mann in den Hörer und machte deutlich, dass er wusste, wo sich die junge Frau am Wochenende aufgehalten hat.
Die Drohungen hatte die Geschädigte sehr ernst genommen und Anzeige erstattet. Nachdem der Angeklagte bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens ein Teilgeständnis abgelegt hatte, blieb es der Geschädigten erspart, vor dem Gericht zu erscheinen und aussagen zu müssen. Vor der Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft bereits hinsichtlich der Anrufe mit jeweils „nur“ beleidigendem Inhalt von der Strafverfolgung abgesehen.
Der heute 21-jährige Angeklagte, der bei seinen Eltern lebt, hat zwei Vorstrafen im Bundeszentralregister vermerkt. Die Staatsanwältin forderte nun die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 40 Euro. Dem entsprach der Richter in seinem Urteil. Er befand den Angeklagte für schuldig, die junge Frau bedroht zu haben.
In der Urteilsbegründung führte der Richter unter anderem aus, dass die telefonisch ausgesprochene Drohung die Ankündigung einer Vergewaltigung gewesen sei. Der Verurteilte sei zwar zum Zeitpunkt der Straftat noch Heranwachsender gewesen. Da die Tat jedoch keine jugendtypische Verfehlung darstelle und der Verurteilte auch die entsprechende Reife besitzt, sei die Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht erfolgt.
http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Geldstrafe-fuer-angekuendigte-Vergewaltigung;art777,6590369
Jetzt hat der junge Mann mit seinen 21 Jahren bereits 3 Vorstrafen am Hals. Und sollte es zu einer vierten Verurteilung kommen, wird er auch nicht mehr auf ein Jugendstrafverfahren hoffen können.
Ein gerechtes Urteil.
Inspector- Anzahl der Beiträge : 2748
Upsups u.a. für nicht austherapierte Deppinnen!
Man/Frau vergleiche:
Ups zum Dienstag!
Beitrag Andy Friend Gestern um 22:12
Justiz
Foto: Thorben Wengert/pixelio
Weil sie gegenüber ihrem Vater ein Verhältnis mit einem seiner Angestellten vertuschen wollte, schwärzte eine junge Frau den 37-Jährigen an. Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen.
Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!
Wochenblatt.de - vor 7 Stunden
Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen. Heikler Fall vor dem Amtsgericht Freising, das sich mit dem Schicksal eines 37-jährigen Mannes ...
Wochenblatt.de
Folgenschwere Lüge
Radio Trausnitz - vor 13 Stunden
Eine Jugendliche aus dem Landkreis Freising hat mit einer Lüge das Leben eines 37 ... Die 17 jährige hatte behauptet der Mann hätte sie vergewaltigt.
Eine Jugendliche aus dem Landkreis Freising hat mit einer Lüge das ...
Kanal8 - vor 13 Stunden
Die 17 jährige hatte behauptet der Mann hätte sie vergewaltigt.Die junge Frau ist die Tochter des Arbeitgebers des Mannes.Vor Gericht gab sie jetzt zu, ...
Und hier der Preis für eine NICHT REALISIERTE DROHUNG:
Ups zum Dienstag!
Beitrag Andy Friend Gestern um 22:12
31.01.2012 Freising
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Für 500 Euro ein Leben ruiniert
Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/freising/regionales/Vergewaltigung-erfunden-Amtsgericht-Freising;art1178,91880
Justiz
Foto: Thorben Wengert/pixelio
Weil sie gegenüber ihrem Vater ein Verhältnis mit einem seiner Angestellten vertuschen wollte, schwärzte eine junge Frau den 37-Jährigen an. Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen.
Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!
Wochenblatt.de - vor 7 Stunden
Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen. Heikler Fall vor dem Amtsgericht Freising, das sich mit dem Schicksal eines 37-jährigen Mannes ...
Wochenblatt.de
Folgenschwere Lüge
Radio Trausnitz - vor 13 Stunden
Eine Jugendliche aus dem Landkreis Freising hat mit einer Lüge das Leben eines 37 ... Die 17 jährige hatte behauptet der Mann hätte sie vergewaltigt.
Eine Jugendliche aus dem Landkreis Freising hat mit einer Lüge das ...
Kanal8 - vor 13 Stunden
Die 17 jährige hatte behauptet der Mann hätte sie vergewaltigt.Die junge Frau ist die Tochter des Arbeitgebers des Mannes.Vor Gericht gab sie jetzt zu, ...
Und hier der Preis für eine NICHT REALISIERTE DROHUNG:
Zwischen März und November vergangenen Jahres bedrohte der Angeklagte die Frau in mehreren Telefonanrufen, kündigte sexuelle Übergriffe an. Der Richter wertete diese Aussagen als Androhung einer Vergewaltigung. An anderen Tagen stöhnte der junge Mann in den Hörer und machte deutlich, dass er wusste, wo sich die junge Frau am Wochenende aufgehalten hat.
Die Drohungen hatte die Geschädigte sehr ernst genommen und Anzeige erstattet. Nachdem der Angeklagte bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens ein Teilgeständnis abgelegt hatte, blieb es der Geschädigten erspart, vor dem Gericht zu erscheinen und aussagen zu müssen. Vor der Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft bereits hinsichtlich der Anrufe mit jeweils „nur“ beleidigendem Inhalt von der Strafverfolgung abgesehen.
Der heute 21-jährige Angeklagte, der bei seinen Eltern lebt, hat zwei Vorstrafen im Bundeszentralregister vermerkt. Die Staatsanwältin forderte nun die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 40 Euro. Dem entsprach der Richter in seinem Urteil. Er befand den Angeklagte für schuldig, die junge Frau bedroht zu haben.
In der Urteilsbegründung führte der Richter unter anderem aus, dass die telefonisch ausgesprochene Drohung die Ankündigung einer Vergewaltigung gewesen sei. Der Verurteilte sei zwar zum Zeitpunkt der Straftat noch Heranwachsender gewesen. Da die Tat jedoch keine jugendtypische Verfehlung darstelle und der Verurteilte auch die entsprechende Reife besitzt, sei die Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht erfolgt.
http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Geldstrafe-fuer-angekuendigte-Vergewaltigung;art777,6590369realis
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
@Inspector
Aus dem Krankenpfleger wird später der "Leitende Oberarzt" ? Wo ist das Problem ?und er arbeitet danach wieder als Krankenpfleger.
Die Karriere oder berufliche Laufbahn (von französisch carrière) ist die persönliche Laufbahn eines Menschen in seinem Berufsleben. Umgangssprachlich wird der Begriff Karriere dabei häufig verbunden mit Veränderung der Qualifikation und Dienststellung sowie sozialem Aufstieg und damit Intragenerationenmobilität, durch die sich auch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht ändern kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Karriere
Weder bei Andreas T. oder DSK und schon gar nicht bei JK ist die Karriere beendet. Ganz im Gegenteil, sie wird nur auf einem andern, möglicherweise niedrigeren Level, fortgesetzt.
Keiner der drei genannten ist "am Ende"...so wie von Euch gewünscht.
Also Inspector, meine Frage ist damit immer noch nicht beantwortet denn Du hast mir noch immer nicht DEN Promi genannt, dessen Karriere vorbei gewesen ist nur weil sein exzessives Sexualleben an die Öffentlichkeit gelangte.
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
Upsups u.a. für nicht austherapierte Deppinnen! Andy Friend Heute um 07:44
Beide Fälle sind durchaus diskussionswürdig.
Die Zerstörung eines Lebens kostet gerade mal 500 Euro.
Die Androhung per Telefon 2.400 Euro ?
Wie rechtfertigt man denn solch eine Diskrepanz ?
Die Zerstörung eines Lebens kostet gerade mal 500 Euro.
Die Androhung per Telefon 2.400 Euro ?
Wie rechtfertigt man denn solch eine Diskrepanz ?
Gast_0008- Anzahl der Beiträge : 1207
@Tala
Die 2.400 EURO dürften zustande gekommen sein a) wegen der Drohung selbst und b) weil der Knabe bereits "justizbekannt" ist... bzw. nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.Die Androhung per Telefon 2.400 Euro ?
Wie rechtfertigt man denn solch eine Diskrepanz ?
Trotz allem kommt der Knabe damit noch deutlich besser weg als der Mann, dessen Leben mit einer falschen Beschuldigung nun ruiniert sein dürfte.
Denn egal wie die Geschichte dann für ihn ausging, sein Umfeld wird nicht vergessen.
Diesen den Mann verurteilenden Satz... "Naja, wer weiß,vieleicht war da ja doch etwas drann" bekommt kein Gericht dieser Welt aus den Köpfen der Menschen.
Von daher wäre es schon besser gewesen, die Anzeigenerstatterin etwas härter zu bestrafen, ein/zwei Jahre Gefängnis wären für eine solche Beschuldigung aus meiner Sicht angemessen.
BrainWash- Anzahl der Beiträge : 1050
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