Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
+7
Gast_0009
Oldoldman
Demokritxyz
uvondo
984
Benno
Andy Friend
11 verfasser
Seite 15 von 39
Seite 15 von 39 • 1 ... 9 ... 14, 15, 16 ... 27 ... 39
Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
das Eingangsposting lautete :
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
Und hier der direkte Vergleich:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ex-freundin-akzeptiert-freispruch_aid_27794.html
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei/B..Brecht
http://www.zitate-online.de/autor/galilei-galileo/
Noch mehr Hysterisches!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47032
Beitrag Andy Friend Heute um 09:05
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47025
Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Die niedrigen Verurteilungsquoten – was wenig bekannt ist, ist der Umstand, dass sie seit 1987 von 22% auf nunmehr 14% gesunken sind – beruhen ja nicht primär auf der Unschuldsvermutung, sondern hauptsächlich auf Vergewaltigungsmythen, Geschlechterstereotypen, opferbeschuldigendem Alltagswissen,[…]
haben die Richterinnen und Richter offensichtlich noch nie Literatur zur Traumaforschung in der Hand gehabt.“
Doch und gerade! Dann haben sie die „Literatur“ dazu gleich zur Altpapiersammlung gegeben(Die Jüngeren profitieren inzwischen ja hoffentlich von der Vorerfahrung einer mit in die Irre geführten Richtergeneration und nimmt diesen Schmonzes in der Tat erst gar nicht mehr in die Hand.). Seidlers Literatur inkl. Brotdose wurde allerdings sicherlich ordnungsgemäß zurückgegeben, nachdem man selbst beim LG Mannheim einsehen musste, dass man damit den (Stellvertreter-)Krieg (gegen Herrn Kachelmann nicht gewinnen kann.
Man kann es offensichtlich für die interessegeleiteten und daher beratungsresistent erscheinenden Gener-„Wissenschaftler-/innen nicht oft genug wiedeholen (Die Hoffnung stirbt zuletzt!):
Der Verurteilungsquotient ist eben ein QUOTIENT. Da haben von Frauen unterrichtete Frauen, die es bis zu akademischen Würden geschafft haben, entweder keine Gedanken zu gemacht (machen können) – tja, oder sie sind einfach abgrundtief böse.
Der Quotient ist also ein RESULTAT aus EXPOLDIERENDEN Anzeigezahlen, die im Verhältnis zu – im Trend - leicht sinkenden Verurteiltenzahlen stehen. (Letzteres sollte eigentlich ohnehin „normal“ sein, da wir nicht nur eine sinkende Bevölkerung haben, sondern gerade die hier „statistisch“ hauptsächlich unter Generalverdacht gestellten jungen Männer in ihrer Gesamtzahl seit Jahrzehnten (durch Feminismus gewollter Geburtenrückgang bzw. erlaubte Abtreibungen) MASSIV zurückgegangen. Seit den Baby-Boomer-Jahren bis 1964 mehr als HALBIERUNG der Geburtenjahrgänge bis heute!
Wenn frau dann trotzdem behaupten will, dass die Zahl der Vergewaltigung angeblich gestiegen sei (und nicht etwa die Zahl der Anzeige als Ausdruck des Sayschen Theorems, Stichworte: Frauenhäuser und Einrichtung des Instituts der Nebenklage), müsste man das Sorgerecht subito und für alle Zukunft bei Trennung/Scheidung den Vätern ALLEIN zusprechen, da ja dann offensichtlich deutlich wurde, dass mit der weiblichen Alleinerziehung in den letzten Jahrzehnten etwas gang ganz schief gelaufen ist.
(Nur nebenbei: Nach den neusten Zahlen des Stat. Bundesamtes, die seit wenigen Tagen via. Jahrbuch „auf dem Markt“ sind, ist der Verurteilungsquotient wieder leicht auf über 13% in 2010 gestiegen (der Trend beleibt aber ungebrochen). Trotz 5,6% PLUS bei den ANZEIGE-FALLZAHLEN(!), da die Zahl der Verurteilten in 2010 auch gestiegen ist.
Da man Gender-Akademikerinnen nicht von vorneherein mangelnde Kenntnis der 4 Grundrechenarten unterstellen kann; andererseits aber sowohl die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, BKA Wiesbaden) als auch die Zahlen zur Justiz (via Statistisches Bundesamt, ebenfalls Wiesbaden) FREI VERFÜGBAR sind, bleibt also nicht viel anderes übrig als gesteuertes bösartig-dummes Gewäsch dahinter zu vermuten. (Umgekehrt wie man immer versuchte aus ABTREIBUNGEN, also SchwangerschaftsABBRÜCHEN, „Unterbrechungen“ zu machen und stets versuchte die statistisch absolut bedeutungslose (im Chart bei über 100.000 legalisierten Tötungen/Jahr nicht mal darstellbar!) Abtreibungen wegn Vergewaltigungen in den VORDERGRUND zu spielen.)
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html
Es wundert im Übrigen, dass ausgerechnet eine "Ricarda", die meint im Bereich der Betreuung/Pflege ein SYSTEMISCHES Problem erkannt zu haben, dieses systemische Problem hier nicht zu erkennen vorgibt und sich ausgerechnet mit solchen Figuren wie Thauris, Ali und Die Lara gemein macht.
(Und wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht.)
Ein „hübsches“ Analog-Beispiel, sorry Maschera der Beitrag war „über Nacht“ so geplant (Feinfühliges, weil Persönliches, via Mail), kam gestern in Nano bzw. heute Nacht.
(Insoweit Maschera, auch wenn es in Deinem Fall nicht um die Hysteria gehen mag, gemach, gemach! – Schöpfe aus dem Zynismus eines durchökonomisierten (hier Fallabrechnung!) Gesundheitswesen zunächst mal Hoffnung…)
Als Mann, gerade als FIENFÜHLIGER Mann (Gruß an Ali, die jetzt leider nicht mehr mitlesen kann und damit die ihr gewidmeten Beiträge 665 („Ali und die Landshut“) und 666 , da dort „unten“ wo sie hin ist, (mal wieder) der Server nicht funktioniert, verpasst, könnte man ja in die Hände spucken und sich freuend ausrufen: „Jede Hysteria (Gebärmutter weniger, ist ein Beitrag zu weniger Hysterie, mehr (Welt-)Frieden.“
Insoweit müsste die „Dunkelziffer“ (die man gar nicht hoch genug (ein)schätzen kann, reduziert werden: Die Zahl der Totaloperationen (3.300 EURO) muss steigen (!), schon um des lieben (Inneren) Friedens in Deutschland.
Aber schon hören wir die Pharma-Industrie aufheulen. Mehr Totaloperationen reduzieren den Absatz von Aspirin und Paracetamol, IKEA beklagt den Rückgang diverser Kleinteilverkäufe und bei den Regalen, Glastischen (die jetzt in Ermangelung hysterischer Anfälle länger halten…).
Die Gebärmutter hätte oft bleiben können
Gynäkologe: nicht jede Krebs-Operation ist nötig
"Die Hälfte der Entfernungen der Gebärmutter könnte mit einfacheren Mitteln verhindert werden", sagt der Gynäkologe Thomas Haßkamp.
Wirklich notwendig sei ein radikaler Schnitt nur selten, etwa bei Krebs. "In unserem Kulturkreis gilt die Gebärmutter vor allem als Fruchtbarkeitsorgan", sagt die Gynäkologin und Autorin Barbara Ehret. Deshalb herrsche unter Ärzten oft die Ansicht, dass eine Frau über 40 sie nicht mehr brauche. Es gelte oft das Motto: Wo nichts ist, kann auch kein Krebs entstehen.[…]
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/157471/index.html
Tja, und nun zurück (obwohl wir nie so weit weg vom Thema waren, wie Demo, Uvondo et al.).
Es dürfte jedem systemisch und logisch denkenden Menschen (!) klar sein, dass eine UNGEBREMSTE Zulassung (anders bei Hausärzten bzw. schon beim Medizinstudium durch NC) von Anwälten auf inzwischen weit über 150.000 bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, Rückgang der allgemeinen Kriminalitätsrate (indizierter „Weißer-Ring“-Bedeutungsschwund), Rückgang der Familien (bei gleichzeitigem Anstieg von FACHanwält(inn)en für FAMILIENrecht irgendwo auch das Saysche Theorem zuschlägt. Es wundert da auch nicht, dass es häufig zu einer „zufällen“ Kopplung von Sorgrechts-/Umgangsrechts-/Unterhaltsverfahren bei (so genannten „hochstrittigen“ Trennungen – gibt’s eigene outgesourcte ministerielle Studien zu) gleichzeitigem Sexualverfahren kommt. Und diese Sexualverfahren genauso zufällig meist spätestens dann im Sande verlaufen (sind), wenn die Sorgrechtsfrage geregelt ist… Honi soit …
Es wundert da auch nicht, dass Prozesse mit NK-Vertretung länger dauernd, mehr Sitzungstage haben und auch sonst aufwändiger sind. Die (mindestens staatliche) Finanzierung ist ja von vorneherein, also auch bei von vorneherein „sehbarer Aussichtslosigkeit“!
So wie Amerika auf seiner Immobilienblase gesessen hat, Griechenland sich seine Blase fremdfinanzieren ließ, sitzen wir in Deutschland auf einer bereits gigantischen steuer- und parafiskalischen Gender-„Wissenschafts“blase, die abgesehen von dem hunderttausendfachen Leid, das diese Unbelehrbaren Schwarzer-Apologetinnen (siehe Claudia D./JK - aber jedes Jahr TAUSENDE NICHT VERURTEILTE Angezeigte in der ganzen Republik!)
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen ...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html - Ähnliche Seiten
http://www.jurablogs.com/de/go/kachelmann-et-al-enthuellung-falsche-anschuldigungen-falsche-preise
schaffen, auch einen gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden (bereits) angerichtet hat und auch noch anrichten wird.
BTW: zu Ali
Siehst Du, GW, soviel zur Notwenigkeit dre schwarzen Pädagogik:
Auf Partnerebene gesehen, macht diese Dummschwätzerin Ali, die sich aber für besonders schlau hält, nur eines deutlich.
Gerade sie - die bösartig Uneinsichtige und/oder Masochistische! - wundert sich dann sicherlich auch noch scheinheilig, warum manchen Männern dann irgendwann die Hand ausrutscht.
Und wenn sie dann auf eine milde RichterIN treffen, die mit dem Angeklagten dealt: Wenn sie es zugeben, dürfen sie im Gericht gelich nochmal!
;-)
Jede Menge, aber die sind lange nicht so gefährlich wie die vermeintlich Intellektuellen, die mit bösartiger Intelligenz und ihren z.T. faschistoiden und kranken Gedanken andere, oft auch Unbedarfte, blenden.......
Nein, nein!
Es geht schon voll in Ordnung, wenn so jemand, der sich nicht selbst im Griff und sich unter Kontrolle hat, aus dem aktiven Flugdienst raus ist... .
Und, GW, ich gehe nach dem, was Ali offenbart hat, was sie nicht versteht/verstehen will, davon aus, dass sie auch den Begriff "Stockholm-Syndrom" nicht verstanden hat.
Wenn auch sie -sicherlich !- auch da vom Gegenteil überzeugt sein wird.
Nachlieferung:
Für DEMO:
Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage selbst.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Saysches_Theorem
____________
Anmerkung:
Wegen der Folgeteile siehe u. a. hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Oldoldman
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
Und hier der direkte Vergleich:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ex-freundin-akzeptiert-freispruch_aid_27794.html
Liebe Sensationsreporter, liebe schreibende Zunft,
Ich freue mich, dass Jörg Kachelmann ein freier Mann ist. Der Freispruch ist rechtskräfig geworden vor wenigen Tagen. Ein Alptraum geht zu Ende. Meine Gedanken an machtbesessene Staatsanwälte, die das Revisionsverfahren nach dem Freispruch in den letzten Monaten anstrengten, machen mich immer noch wütend. Auf Staatskosten wollten die Anwälte des Volkes das Urteil angreifen. Hätten sie selbst in Vorkasse und wie Jörg Kachelmann für einen teuren Rechtsbeistand tief in die eigene Tasche greifen müssen, dann hätten sie sehr schnell ein Gefühl für den Rechts- Un und Irrsinn, dem sie erlegen waren, bekommen.
Als ehemalige Mitarbeiterin und einstige ARD Co-Moderatorin von Jörg Kachelmann bin auch ich jetzt frei, mich nicht mehr erklären zu müssen. Das Echo des einzigen Interviews , das ich "Bild digital" gegeben hatte, hallt immer noch nach. "Ich halte zu einem Vergewaltiger" „ ich stelle ihn zu positiv dar“ bis hin zu „ ich war eine seiner Geliebten“[...]
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/57396/offener-brief-an-eine-verrohende-medienwelt/
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei/B..Brecht
http://www.zitate-online.de/autor/galilei-galileo/
Noch mehr Hysterisches!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47032
Beitrag Andy Friend Heute um 09:05
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47025
Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Die niedrigen Verurteilungsquoten – was wenig bekannt ist, ist der Umstand, dass sie seit 1987 von 22% auf nunmehr 14% gesunken sind – beruhen ja nicht primär auf der Unschuldsvermutung, sondern hauptsächlich auf Vergewaltigungsmythen, Geschlechterstereotypen, opferbeschuldigendem Alltagswissen,[…]
haben die Richterinnen und Richter offensichtlich noch nie Literatur zur Traumaforschung in der Hand gehabt.“
Doch und gerade! Dann haben sie die „Literatur“ dazu gleich zur Altpapiersammlung gegeben(Die Jüngeren profitieren inzwischen ja hoffentlich von der Vorerfahrung einer mit in die Irre geführten Richtergeneration und nimmt diesen Schmonzes in der Tat erst gar nicht mehr in die Hand.). Seidlers Literatur inkl. Brotdose wurde allerdings sicherlich ordnungsgemäß zurückgegeben, nachdem man selbst beim LG Mannheim einsehen musste, dass man damit den (Stellvertreter-)Krieg (gegen Herrn Kachelmann nicht gewinnen kann.
Man kann es offensichtlich für die interessegeleiteten und daher beratungsresistent erscheinenden Gener-„Wissenschaftler-/innen nicht oft genug wiedeholen (Die Hoffnung stirbt zuletzt!):
Der Verurteilungsquotient ist eben ein QUOTIENT. Da haben von Frauen unterrichtete Frauen, die es bis zu akademischen Würden geschafft haben, entweder keine Gedanken zu gemacht (machen können) – tja, oder sie sind einfach abgrundtief böse.
Der Quotient ist also ein RESULTAT aus EXPOLDIERENDEN Anzeigezahlen, die im Verhältnis zu – im Trend - leicht sinkenden Verurteiltenzahlen stehen. (Letzteres sollte eigentlich ohnehin „normal“ sein, da wir nicht nur eine sinkende Bevölkerung haben, sondern gerade die hier „statistisch“ hauptsächlich unter Generalverdacht gestellten jungen Männer in ihrer Gesamtzahl seit Jahrzehnten (durch Feminismus gewollter Geburtenrückgang bzw. erlaubte Abtreibungen) MASSIV zurückgegangen. Seit den Baby-Boomer-Jahren bis 1964 mehr als HALBIERUNG der Geburtenjahrgänge bis heute!
Wenn frau dann trotzdem behaupten will, dass die Zahl der Vergewaltigung angeblich gestiegen sei (und nicht etwa die Zahl der Anzeige als Ausdruck des Sayschen Theorems, Stichworte: Frauenhäuser und Einrichtung des Instituts der Nebenklage), müsste man das Sorgerecht subito und für alle Zukunft bei Trennung/Scheidung den Vätern ALLEIN zusprechen, da ja dann offensichtlich deutlich wurde, dass mit der weiblichen Alleinerziehung in den letzten Jahrzehnten etwas gang ganz schief gelaufen ist.
(Nur nebenbei: Nach den neusten Zahlen des Stat. Bundesamtes, die seit wenigen Tagen via. Jahrbuch „auf dem Markt“ sind, ist der Verurteilungsquotient wieder leicht auf über 13% in 2010 gestiegen (der Trend beleibt aber ungebrochen). Trotz 5,6% PLUS bei den ANZEIGE-FALLZAHLEN(!), da die Zahl der Verurteilten in 2010 auch gestiegen ist.
Da man Gender-Akademikerinnen nicht von vorneherein mangelnde Kenntnis der 4 Grundrechenarten unterstellen kann; andererseits aber sowohl die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, BKA Wiesbaden) als auch die Zahlen zur Justiz (via Statistisches Bundesamt, ebenfalls Wiesbaden) FREI VERFÜGBAR sind, bleibt also nicht viel anderes übrig als gesteuertes bösartig-dummes Gewäsch dahinter zu vermuten. (Umgekehrt wie man immer versuchte aus ABTREIBUNGEN, also SchwangerschaftsABBRÜCHEN, „Unterbrechungen“ zu machen und stets versuchte die statistisch absolut bedeutungslose (im Chart bei über 100.000 legalisierten Tötungen/Jahr nicht mal darstellbar!) Abtreibungen wegn Vergewaltigungen in den VORDERGRUND zu spielen.)
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html
Es wundert im Übrigen, dass ausgerechnet eine "Ricarda", die meint im Bereich der Betreuung/Pflege ein SYSTEMISCHES Problem erkannt zu haben, dieses systemische Problem hier nicht zu erkennen vorgibt und sich ausgerechnet mit solchen Figuren wie Thauris, Ali und Die Lara gemein macht.
(Und wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht.)
Ein „hübsches“ Analog-Beispiel, sorry Maschera der Beitrag war „über Nacht“ so geplant (Feinfühliges, weil Persönliches, via Mail), kam gestern in Nano bzw. heute Nacht.
(Insoweit Maschera, auch wenn es in Deinem Fall nicht um die Hysteria gehen mag, gemach, gemach! – Schöpfe aus dem Zynismus eines durchökonomisierten (hier Fallabrechnung!) Gesundheitswesen zunächst mal Hoffnung…)
Als Mann, gerade als FIENFÜHLIGER Mann (Gruß an Ali, die jetzt leider nicht mehr mitlesen kann und damit die ihr gewidmeten Beiträge 665 („Ali und die Landshut“) und 666 , da dort „unten“ wo sie hin ist, (mal wieder) der Server nicht funktioniert, verpasst, könnte man ja in die Hände spucken und sich freuend ausrufen: „Jede Hysteria (Gebärmutter weniger, ist ein Beitrag zu weniger Hysterie, mehr (Welt-)Frieden.“
Insoweit müsste die „Dunkelziffer“ (die man gar nicht hoch genug (ein)schätzen kann, reduziert werden: Die Zahl der Totaloperationen (3.300 EURO) muss steigen (!), schon um des lieben (Inneren) Friedens in Deutschland.
Aber schon hören wir die Pharma-Industrie aufheulen. Mehr Totaloperationen reduzieren den Absatz von Aspirin und Paracetamol, IKEA beklagt den Rückgang diverser Kleinteilverkäufe und bei den Regalen, Glastischen (die jetzt in Ermangelung hysterischer Anfälle länger halten…).
Die Gebärmutter hätte oft bleiben können
Gynäkologe: nicht jede Krebs-Operation ist nötig
"Die Hälfte der Entfernungen der Gebärmutter könnte mit einfacheren Mitteln verhindert werden", sagt der Gynäkologe Thomas Haßkamp.
Wirklich notwendig sei ein radikaler Schnitt nur selten, etwa bei Krebs. "In unserem Kulturkreis gilt die Gebärmutter vor allem als Fruchtbarkeitsorgan", sagt die Gynäkologin und Autorin Barbara Ehret. Deshalb herrsche unter Ärzten oft die Ansicht, dass eine Frau über 40 sie nicht mehr brauche. Es gelte oft das Motto: Wo nichts ist, kann auch kein Krebs entstehen.[…]
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/157471/index.html
Tja, und nun zurück (obwohl wir nie so weit weg vom Thema waren, wie Demo, Uvondo et al.).
Es dürfte jedem systemisch und logisch denkenden Menschen (!) klar sein, dass eine UNGEBREMSTE Zulassung (anders bei Hausärzten bzw. schon beim Medizinstudium durch NC) von Anwälten auf inzwischen weit über 150.000 bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, Rückgang der allgemeinen Kriminalitätsrate (indizierter „Weißer-Ring“-Bedeutungsschwund), Rückgang der Familien (bei gleichzeitigem Anstieg von FACHanwält(inn)en für FAMILIENrecht irgendwo auch das Saysche Theorem zuschlägt. Es wundert da auch nicht, dass es häufig zu einer „zufällen“ Kopplung von Sorgrechts-/Umgangsrechts-/Unterhaltsverfahren bei (so genannten „hochstrittigen“ Trennungen – gibt’s eigene outgesourcte ministerielle Studien zu) gleichzeitigem Sexualverfahren kommt. Und diese Sexualverfahren genauso zufällig meist spätestens dann im Sande verlaufen (sind), wenn die Sorgrechtsfrage geregelt ist… Honi soit …
Es wundert da auch nicht, dass Prozesse mit NK-Vertretung länger dauernd, mehr Sitzungstage haben und auch sonst aufwändiger sind. Die (mindestens staatliche) Finanzierung ist ja von vorneherein, also auch bei von vorneherein „sehbarer Aussichtslosigkeit“!
So wie Amerika auf seiner Immobilienblase gesessen hat, Griechenland sich seine Blase fremdfinanzieren ließ, sitzen wir in Deutschland auf einer bereits gigantischen steuer- und parafiskalischen Gender-„Wissenschafts“blase, die abgesehen von dem hunderttausendfachen Leid, das diese Unbelehrbaren Schwarzer-Apologetinnen (siehe Claudia D./JK - aber jedes Jahr TAUSENDE NICHT VERURTEILTE Angezeigte in der ganzen Republik!)
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen ...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html - Ähnliche Seiten
http://www.jurablogs.com/de/go/kachelmann-et-al-enthuellung-falsche-anschuldigungen-falsche-preise
schaffen, auch einen gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden (bereits) angerichtet hat und auch noch anrichten wird.
BTW: zu Ali
Siehst Du, GW, soviel zur Notwenigkeit dre schwarzen Pädagogik:
Auf Partnerebene gesehen, macht diese Dummschwätzerin Ali, die sich aber für besonders schlau hält, nur eines deutlich.
Gerade sie - die bösartig Uneinsichtige und/oder Masochistische! - wundert sich dann sicherlich auch noch scheinheilig, warum manchen Männern dann irgendwann die Hand ausrutscht.
Und wenn sie dann auf eine milde RichterIN treffen, die mit dem Angeklagten dealt: Wenn sie es zugeben, dürfen sie im Gericht gelich nochmal!
;-)
Jede Menge, aber die sind lange nicht so gefährlich wie die vermeintlich Intellektuellen, die mit bösartiger Intelligenz und ihren z.T. faschistoiden und kranken Gedanken andere, oft auch Unbedarfte, blenden.......
Nein, nein!
Es geht schon voll in Ordnung, wenn so jemand, der sich nicht selbst im Griff und sich unter Kontrolle hat, aus dem aktiven Flugdienst raus ist... .
Und, GW, ich gehe nach dem, was Ali offenbart hat, was sie nicht versteht/verstehen will, davon aus, dass sie auch den Begriff "Stockholm-Syndrom" nicht verstanden hat.
Wenn auch sie -sicherlich !- auch da vom Gegenteil überzeugt sein wird.
Nachlieferung:
Für DEMO:
Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage selbst.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Saysches_Theorem
____________
Anmerkung:
Wegen der Folgeteile siehe u. a. hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Oldoldman
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
@ Andy und Chomsky
Stimmt. Was da im September 2011 in Bielefeld zusammengetragen wurde, predige ich hier schon seit über einem Jahr.... ; - )))
Es verfängt aber nicht so recht. Da gibt es Giaurs aus zwei Lagern, die dem rechten Glauben noch nicht so ganz anhängen.
Die einen befinden sich auf dem Stand des Jahres 1985 und glauben immer noch, daß Frauen resp. Opfer vor deutschen Gerichten einen schweren Stand hätten; die anderen bestreiten, daß das Kachelmann-Verfahren ein Normalfall ist, obwohl der Betroffene selbst das auch so sieht:
Und munkeln von Einflußnahmen und Absprachen, von Klüngel, Rechtsbeugung, Marionetten, Männerfreundschaften und (im Versuch steckengebliebenen) Auftragsverurteilungen.
Sehr hübsch:
Vielleicht haben wir damit wenigstens Chomsky überzeugt?
Gabriele
Chomsky am So 23 Okt 2011, 17:58
Noch warten wir ja auf die noch komplexere Hintergrund-Aufbereitung.
Vielleicht vorher schnell ein kurzes Wort zum Zusammenhang zwischen der Viktimisierung einer Gesellschaft und der Straflust: das Schüren von Verbrechensängsten führt ja auch zur leichteren Durchsetzung der Ausweitung von staatlichen Eingriffsbefugnissen. Da löst ein Schreckgespenst das nächste ab: organisierte Kriminalität, Polit-Terrorismus, islamistischer Terror, jetzt sind es plötzlich Rocker-Gangs; am beständigsten, über Jahrzehnte hinweg, ist der gesellschaftliche Konsens allerdings immer noch, was die Allgegenwart und Gefährlichkeit des Sexualdelinquenten angeht.
Mit dem Kampf gegen Kinderpornographie läßt sich fast alles begründen, was den Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat beschneidet...
Es verfängt aber nicht so recht. Da gibt es Giaurs aus zwei Lagern, die dem rechten Glauben noch nicht so ganz anhängen.
Die einen befinden sich auf dem Stand des Jahres 1985 und glauben immer noch, daß Frauen resp. Opfer vor deutschen Gerichten einen schweren Stand hätten; die anderen bestreiten, daß das Kachelmann-Verfahren ein Normalfall ist, obwohl der Betroffene selbst das auch so sieht:
https://twitter.com/#!/J_Kachelmann/status/128572268497485824J_Kachelmann Jörg Kachelmann
@
@nblr Doch, es geht nicht um mich, sondern um die vielen unschuldig Eingebuchteten. Falschbeschuldigung ist ein fast perfektes Verbrechen.
vor 17 Stunden
Und munkeln von Einflußnahmen und Absprachen, von Klüngel, Rechtsbeugung, Marionetten, Männerfreundschaften und (im Versuch steckengebliebenen) Auftragsverurteilungen.
Sehr hübsch:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsenfalle#47968spätere Kritik erfolgte bspw. von
Steinert, in: Cremer-Schäfer/Steinert, Straflust und Repression, 1998, 210 ff., der eine „unheilige Allianz“ aus
Feministinnen, linken und rechten Populisten am Werke sieht; noch schärfer die Kritik von Thiée, NK 2008, 60,
64 f., der von Public-Private-Partnership zwischen feministischen Aktivistinnen, straflustigen Beamten und Opferschützern spricht.
Vielleicht haben wir damit wenigstens Chomsky überzeugt?
Gabriele
Chomsky am So 23 Okt 2011, 17:58
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p300-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47852Du schreibst:
Die »gesellschaftliche Hintergrundstruktur« ist diesem Aufsatz ebenso kinderleicht zu entnehmen (Hervorhebung von mir):
Kommentar:
Neee, m.E. ist die gesellschaftliche Hintergrundstruktur viel komplexer und breiter, als dies einfach mit dem Feminismus und neuer Klientel für Juristen und für psychsoziale Berufe zu erklären. Eine transnationale Pönalisierung auf jensten Sektoren der Kriminalität, und eben nicht nur auf dem Sektor der Sexualdelikten, kann nicht allein mit einer politisch-ideologischen Strömung des Feminismus erklärt werden.
Werde dies dann mal noch ausführlich darlgen.
Noch warten wir ja auf die noch komplexere Hintergrund-Aufbereitung.
Vielleicht vorher schnell ein kurzes Wort zum Zusammenhang zwischen der Viktimisierung einer Gesellschaft und der Straflust: das Schüren von Verbrechensängsten führt ja auch zur leichteren Durchsetzung der Ausweitung von staatlichen Eingriffsbefugnissen. Da löst ein Schreckgespenst das nächste ab: organisierte Kriminalität, Polit-Terrorismus, islamistischer Terror, jetzt sind es plötzlich Rocker-Gangs; am beständigsten, über Jahrzehnte hinweg, ist der gesellschaftliche Konsens allerdings immer noch, was die Allgegenwart und Gefährlichkeit des Sexualdelinquenten angeht.
Mit dem Kampf gegen Kinderpornographie läßt sich fast alles begründen, was den Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat beschneidet...
Gast- Gast
Gabriele
Du schreibst:
Noch warten wir ja auf die noch komplexere Hintergrund-Aufbereitung.
Vielleicht vorher schnell ein kurzes Wort zum Zusammenhang zwischen der Viktimisierung einer Gesellschaft und der Straflust: das Schüren von Verbrechensängsten führt ja auch zur leichteren Durchsetzung der Ausweitung von staatlichen Eingriffsbefugnissen. Da löst ein Schreckgespenst das nächste ab: organisierte Kriminalität, Polit-Terrorismus, islamistischer Terror, jetzt sind es plötzlich Rocker-Gangs; am beständigsten, über Jahrzehnte hinweg, ist der gesellschaftliche Konsens allerdings immer noch, was die Allgegenwart und Gefährlichkeit des Sexualdelinquenten angeht.
Mit dem Kampf gegen Kinderpornographie läßt sich fast alles begründen, was den Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat beschneidet...
Kommentar:
Ähmmm, wenn mich nicht alles täuscht, habe ich Heinz Steinert und Helga Cremer-Schäfer mit ihrem Buch
Straflust und Repression: Zur Kritik der populistischen Kriminologie
auch schon seit langem hier mal vorgestellt oder aufgeführt.
http://www.amazon.de/Straflust-Repression-Kritik-populistischen-Kriminologie/dp/3896914316
In diesem Buch würde ja vieles stehen, was ich seit über einem Jahr predige! :-)
Aber ich werde die Hintergrundstruktur dann gerne einmal bei Gelegeneheit ausführlich thematisieren.
In diesem Zusammenhang ist mir gerade in den Sinn gekommen, ob man dieses Phänomen nicht auch mit den zwei Konzeptionen von Foucault "Dispositiv" und "Gouvernementalität" analysieren könnte. Mal schauen, ev. finde ich diesbezüglich auch noch Litertatur.
Noch warten wir ja auf die noch komplexere Hintergrund-Aufbereitung.
Vielleicht vorher schnell ein kurzes Wort zum Zusammenhang zwischen der Viktimisierung einer Gesellschaft und der Straflust: das Schüren von Verbrechensängsten führt ja auch zur leichteren Durchsetzung der Ausweitung von staatlichen Eingriffsbefugnissen. Da löst ein Schreckgespenst das nächste ab: organisierte Kriminalität, Polit-Terrorismus, islamistischer Terror, jetzt sind es plötzlich Rocker-Gangs; am beständigsten, über Jahrzehnte hinweg, ist der gesellschaftliche Konsens allerdings immer noch, was die Allgegenwart und Gefährlichkeit des Sexualdelinquenten angeht.
Mit dem Kampf gegen Kinderpornographie läßt sich fast alles begründen, was den Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat beschneidet...
Kommentar:
Ähmmm, wenn mich nicht alles täuscht, habe ich Heinz Steinert und Helga Cremer-Schäfer mit ihrem Buch
Straflust und Repression: Zur Kritik der populistischen Kriminologie
auch schon seit langem hier mal vorgestellt oder aufgeführt.
http://www.amazon.de/Straflust-Repression-Kritik-populistischen-Kriminologie/dp/3896914316
In diesem Buch würde ja vieles stehen, was ich seit über einem Jahr predige! :-)
Aber ich werde die Hintergrundstruktur dann gerne einmal bei Gelegeneheit ausführlich thematisieren.
In diesem Zusammenhang ist mir gerade in den Sinn gekommen, ob man dieses Phänomen nicht auch mit den zwei Konzeptionen von Foucault "Dispositiv" und "Gouvernementalität" analysieren könnte. Mal schauen, ev. finde ich diesbezüglich auch noch Litertatur.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Ups!
25.10.2011 um 16:19 Uhr
7 Kommentare
Grazerin widerrief Vergewaltigung: Stiefvater schuldlos im Gefängnis
Ein 49-jähriger Grazer soll seit mehr als fünf Jahren unschuldig in Haft sitzen, weil die von seiner Stieftochter behaupteten Vergewaltigungen nie stattgefunden haben sollen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens scheiterte.[...]
Heute tue es ihr leid, wie sie laut Zeitung beteuert: "Ich kann kein normales Leben mehr führen, solange mein Papa unschuldig im Gefängnis sitzt".[...]
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2862448/grazerin-widerrief-vergewaltigung-stiefvater-schuldlos-gefaengnis.story
Ein Kommentar mit einem Zitat, dass an Thauris, "DieLara" und Ali von den Gagaisten erinnert....
augustriegler am 25.10.2011, 17:48Kommentar melden
.
"Es gibt keine einfachere Möglichkeit, einen Mann hinter Gitter zu bringen, als ihn zu verleumden. Ich kannte einen Mann, der sich angesichts der Ausweglosigkeit seiner Lage erhängte. Die Verleumderin sagte hinterher, er hätte zahlen sollen, statt sich zu erhängen."
Auch hier gebricht es den eh Unlogischen mal wieder an der Logik und Konsequenz (wie so häufig im Rest-GaGa-Forum)!
Wieso und warum "statt".
Das Optimum ist ja wohl: ZUERST ZAHLEN und dann ERHÄNGEN.
Nur dann ist die Falschanschuldigung perfekt!
Noch ein Kommentar:
"tollvrottel am 25.10.2011, 16:27Kommentar melden
"... weil der Gesetzgeber dazu das Tatopfer nicht berechtigt"?
Und wenn das Tatopfer gar kein Opfer ist?
Justicia sollte nur feststellen, "ob Opfer ein Opfer"!
Ähnelt den praktiken der Hexenprozesse; den Mühlstein um den Hals - ging der Täter unter und ertrank in den §§ - unschuldig. Hielt er sich über Wasser, wurde er verbrannt."
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Grenzgänge
Borderline muß eine merkwürdige Krankheit sein, jedenfalls für die Justiz: sind die Aussagen einer Erkrankten belastend, entsprechen sie der Wahrheit. Werden die Belastungen widerrufen, geschieht das krankheitsbedingt. Aus dieser Falle gibt es kein Entrinnen.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2862448/grazerin-widerrief-vergewaltigung-stiefvater-schuldlos-gefaengnis.storyHeute tue es ihr leid, wie sie laut Zeitung beteuert: "Ich kann kein normales Leben mehr führen, solange mein Papa unschuldig im Gefängnis sitzt".
Anwalt Vacarescu, der bereits 2009 den Grazer im Wiederaufnahmeverfahren vertrat, glaubt an die Schuldlosigkeit seines Mandanten und kann sich sogar - sollte er wieder bevollmächtigt werden - einen neuerlichen Antrag vorstellen. Er verweist aber auf die Glaubwürdigkeit der Stieftochter, die "krank" sei, "in Richtung Borderline": Die junge Frau hatte ihre Anschuldigungen schon einmal widerrufen, war aber während des laufenden ersten Wiederaufnahmeverfahrens zur ursprünglichen Version zurückgekehrt. Möglicherweise, weil sie eine Verleumdungsklage fürchtete, vermutet der Anwalt - sie war wegen dieses Deliktes schon einmal verurteilt worden. Außerdem habe sie wiederholt unrichtige Aussagen gemacht.
Gast- Gast
@Chomsky: Du bist ein Freund der Empirie ...?
Gabriele kann das nicht, weil diese Dinge verdrängt. Aber ich kann dir Beispiele aus meiner Schatztruhe: "SO isses!" der persönlichen Lebenerfahrung schildern:Chomsky: "steffi zitiert":Daß die Bestrafung der Rechtsbeugung von einer gesetzlich nicht gewollten, unerfüllbaren Voraussetzung abhängig gemacht wird, bedeutet de facto, daß Rechtsbeugung nicht bestraft werden kann.
«Wenn …, so kann die Auslegung nicht daran orientiert werden, einen Schutz der Justiz vor Strafverfahren wegen Rechtsbeugung sicherzustellen, sondern nur daran, einen Schutz der Rechtsgeltung vor Angriffen „von innen" zu bewirken. » (a.a.O. RNr.15c).
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47932
http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/seite-4?commentstart=89#cid-1648904
Kommentar:
Um ehrlich zu sein, verstehe ich diese Abschnitte nicht in ihrer vollen Ausführung. Vielleicht bin ich heute Morgen noch ein bisschen müde und begriffsstutzig? :-) Aber vielleicht könnte ja mal die Gabriele das mit anderen Worten erklären und dann die Ausführungen auch noch gleich an einem Beispiel exemplifizieren, sodass dann alle verstehen, um was es geht.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47934
Wichtige Instrumente der juristisch sogenannten 'fahrlässigen' - aber real vorsätzlichen - Rechts- beugung, sind beispielsweise 'Lesefehler' (falsche Interpretationen) in Kommentaren oder Sachver- haltsverfälschungen, indem sich die Richter beispielsweise in einem Datum 'irren' und damit die Kausalität ändern.
Dazu ein konstruiersten Beispiel: Wenn jemand am 01.06.2000 in Amerika einen Revolver kauft und damit am 01.08.2000 eine Person erschieß, kommt er als Täter nicht in Frage, wenn der Richter in seinem Urteil schreibt, dass er den Revolver erst am 01.09.2000 gekauft hat. Verstehst du die Argumentionstechnik mit Sachverhaltsverfälschen aufgrund eine 'Panne' zur Kausalitätsumkehr ...???
Leider gibt man dir als Sozi in schweizer Bibliotheken nicht jedes Buch in die Hand, sonst erneut meine Empfehlung: Lies die mit dem Walter-Kolb- Gedächtnispreis der Stadt Frankfurt ausgezeichnete Disseration von Frank Scholderer, Rechtsbeugung im demokratischen Rechtsstaat, Nomos 1993 (vergriffen).
http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Kolb
Diese vorsätzlichen Rechtbeugungen passieren unter dem 'fahrlässigen' Mantel: Pleiten, Pech und Pannen.
Normalerweise ist das so, dass man einem Volljuristen einen Vogel zeigt, wenn er einen Gesetzeskommentar nicht versteht und falsch interpretiert. Nur so 'doof' sind Rechtsanwälte gar nicht, sondern die kennen die charakterlichen Abgründe bestimmter Richter: das spricht sich schnell rum.
Dann lernen die Anwälte, dass diese Fehlinterpretationen gern vom betreffenden Richter - trotz Aufklärung durch den Kläger - aufgegriffen werden und in das Urteil geschrieben werden.
Richter mit charakterlichen Mängeln haben da überhaupt kein Schamgefühl - insbesondere in letzter Instanz.
Chomsky, bei dir bin ich mir unsicher, was du überhaupt verstehst und weiß deshalb nicht, ob du die Praxis der Rechtsbeugung jetzt kapiert hast und deine Fragen beantwortet sind. Deshalb nochmals kurz im Klartext:
1. Der Vorsatz, der zum Tatbestand der Rechtsbeugung erforderlich ist, verschleiert der rechtsbeugende Richter dadurch, dass er sich nach außen nur 'irrt' (Fahrlässigkeit): Pleiten, Pech und Pannen der Justiz.
2. Sinn des § 339 [früher 336] StGB (Rechtsbeugung) ist nicht: Richter vor Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung zu schützen, sondern das RECHT vor Beugung zu schützen, damit der Grundsatz (Grundgesetz, Menschenrechte, franz. Revolution) gilt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Zuletzt von Demokritxyz am Di 25 Okt 2011, 05:33 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Chomsky
Als Anfang mal ein Beispiel - anonymouse hatte ja das Interview mit E.P. gebracht. Der erste Ehemann Udo Proksch ist z.B. ein Nutznießer von Kungelversuchen, die nur dank zweier Journalisten aufgedeckt wurden allerdings auch erst Jahre später.
Dazu solltest Du auch mal das Schaffen und Wirken des Udo Proksch lesen, die Netzwerke, deren er sich immer bedienen konnte und die bis in die höchsten Ämter ging.
Das schließt auch immer mit ein, dass sich die Mächtigen und ihre Schleimbeutel ( ähnlich der Hofschranzen am engl. Königshaus) kennen.
Als 2. Beispiel nur ganz kurz und wahrscheinlich unvollständig, die Geschichte der Steuerfahnder in Hessen, die bei der Commerzbank fündig wurden, nicht nur Hessens MP Koch sondern auch der gute GasGerd haben nach einem, durch den Chef der CB , Telefonanruf, die Steuerfahnder einfach mal ganz offiziell durch einen Psychiater für psychisch krank erklären lassen und sie damit kaltgestellt....und das sicher nicht auf Grundlage des Gesetzes sondern weil da Männerfreundschaften ganz ausgezeichnet funktionieren.
Solche Begebenheiten kann man auf JEDER Ebene in mehr oder weniger großem Ausmaß sehen. Da ist einfach anologes Denken angebracht und genaues Hinschauen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Udo_ProkschDer Fall Lucona [Bearbeiten]
siehe Hauptartikel: Lucona
1976 charterte er den Frachter Lucona, um eine auf 212 Millionen Schilling (15,4 Millionen Euro) versicherte angebliche Uranerzmühle zu verschiffen. Die Lucona sank am 23. Jänner 1977 im Indischen Ozean nach einer Explosion, bei der sechs Menschen starben. Die Bundesländer-Versicherung zahlte die Versicherungssumme nicht aus, da sie vermutete, die Lucona habe nur Schrott geladen gehabt. Wegen Prokschs hervorragender Beziehungen in die höchsten Kreise der Politik unternahmen die Ermittlungsbehörden lange Zeit nichts, um den Vorwürfen auf den Grund zu gehen. Erst am 15. Februar 1985 wurden Proksch und Hans Peter Daimler wegen Betrugsverdachts verhaftet, aber schon am 28. Februar wieder auf freien Fuß gesetzt.
Durch die Aufdeckungsarbeit der Journalisten Gerald Freihofner und Hans Pretterebner, dessen Buch Der Fall Lucona im Dezember 1987 erschien, und Prokschs anschließende Flucht Anfang 1988 begann die Aufarbeitung des Lucona-Skandals, der in Österreich als „Jahrhundertskandal“ gilt. Er führte unter anderem zum Rücktritt des Nationalratspräsidenten Leopold Gratz und des Innenministers Karl Blecha, weil sie Prokschs Freilassung aus der Untersuchungshaft bewirkt hatten. Proksch wurde nach einer Flucht nach Asien (inkl. Gesichtsoperation in Manila) und durch halb Europa am 2. Oktober 1989 [2] (unter dem Namen Alfred Semrad) auf dem Flughafen Wien-Schwechat verhaftet.
Ein Tiefseetauchteam mit Roboter entdeckte schließlich das Wrack auf dem Meeresgrund, die Aufnahmen der Explosionsstelle bestätigten die Vorwürfe der Anklage. In diesen Ermittlungen stellte sich auch heraus, dass die angebliche Uranerzaufbereitungsanlage eine große Kunststoffextruderanlage zur Ummantelung von Fernwärmerohren war. Diese erste und einzigartige Anlage konstruierte und baute die Firma Cincinnati Milacron, Wien-Penzing, um Fernwärme auch am österreichischen Markt zu platzieren. Sie wurde jedoch nie in Betrieb genommen. Udo Proksch wusste von der Anlage, da er seinerzeit für die Herstellerfirma gearbeitet hatte, und erwarb sie acht Jahre nach der Erstellung zum Schrottwert.
Nach einem der längsten Prozesse der Zweiten Republik wurde er im Jahre 1992 wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er starb in der Haft an den Folgen einer Herztransplantation
Dazu solltest Du auch mal das Schaffen und Wirken des Udo Proksch lesen, die Netzwerke, deren er sich immer bedienen konnte und die bis in die höchsten Ämter ging.
Das schließt auch immer mit ein, dass sich die Mächtigen und ihre Schleimbeutel ( ähnlich der Hofschranzen am engl. Königshaus) kennen.
Als 2. Beispiel nur ganz kurz und wahrscheinlich unvollständig, die Geschichte der Steuerfahnder in Hessen, die bei der Commerzbank fündig wurden, nicht nur Hessens MP Koch sondern auch der gute GasGerd haben nach einem, durch den Chef der CB , Telefonanruf, die Steuerfahnder einfach mal ganz offiziell durch einen Psychiater für psychisch krank erklären lassen und sie damit kaltgestellt....und das sicher nicht auf Grundlage des Gesetzes sondern weil da Männerfreundschaften ganz ausgezeichnet funktionieren.
Solche Begebenheiten kann man auf JEDER Ebene in mehr oder weniger großem Ausmaß sehen. Da ist einfach anologes Denken angebracht und genaues Hinschauen.
Gast- Gast
Kleines Kompendium zur Rechtsbeugung
Wegen der Nachfragen zum Thema Rechtsbeugung:
Der Paragraph sieht eigentlich ganz schlicht aus, aber es ranken sich viele Auslegungsprobleme und Theorien um ihn.
Ich selbst bin absolut nicht firm, was diese Auslegungen angeht. In der Praxis wird man mit einer ernsthaften Anzeige wegen Rechtsbeugung so gut wie nie konfrontiert, während praktisch jeder, der mit einer Entscheidung nicht zufrieden ist, das Wort im Munde führt.
Oldoldman hat aber glücklicherweise einen Kommentar von Rudolphi aus dem mir noch als fortschrittlich bekannten Systematischen Kommentar, Auflage von 1985, hierzu gepostet (Danke!):
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47950
Danach gab es seinerzeit drei Theorien: eine objektive (herrschende Meinung), eine subjektive und die vermittelnde Pflichtverletzungstheorie (Rudolphi).
Rudolphi:
Objektive Rechtsverletzungen sind unschwer festzustellen, subjektive so gut wie nie, weil innere Überzeugungen des Rechtsanwenders ja nur festzustellen sind, wenn er sie offenbart.
Die Pflichtverletzungslehre geht über die objektive Theorie hinaus und mischt ein subjektives Element hinein:
Als Definition sagt mir diese Lehre am meisten zu. So werden beispielsweise Haftbefehlsanträge und Entscheidungen erfaßt, die zwar bei der Auslegung von Flucht- und Verdunkelungsgefahr gerade noch vertretbar sind, die aber aus sachfremden Gründen (zur Herbeiführung eines Geständnisses etwa) erwirkt werden: aber wie soll man diese sachfremden Erwägungen nachweisen?
So hat sich die objektive Theorie durchgesetzt, die natürlich nur gravierende Rechtsfehler erfaßt, also völlig unvertretbare Auslegungen und Sachverhaltswürdigungen.
Schon damals hat Rudolphi aber bereits den BGH für eine noch weiter einengende Auslegung kritisiert:
Diese weitere Einschränkung durch den BGH wird von Fischer kritisiert.
Steffi zitiert einen Poster, der den ZEIT-Artikel von Sabine Rückert kommentiert und, leider tw. unrichtig und mit Auslassungen, aus Fischers StGB-Kommentar (früher: Dreher-Tröndle) zitiert:
ZUSÄTZLICH verlangt der BGH also noch, daß der Täter sich „bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“
Das ist Richterrecht (= der Wandel des Rechts ohne Gesetzesänderung); obwohl bedingter Vorsatz, also das Inkaufnehmen einer Rechtsverletzung, ausreicht, wird hier bewußtes Handeln verlangt, und zudem muß die Tat auch noch schwerwiegend sein.
Ein solcher Nachweis ist laut Fischer eine »unerfüllbare« Voraussetzung und zudem weder vom Wortlaut der Norm noch vom seinerzeitigen Willen des Gesetzgebers erfaßt, wie Rudolphi seinerzeit anmerkte:
Die Rechtsprechung des BGH bewirkt nach Fischer, die Justiz zu schützen und vor Rechtsbeugungsverfahren zu bewahren, statt die Rechtsordnung vor Angriffen »von innen«, also durch rechtsbeugendes Justizpersonal, zu schützen. Wo er recht hat, hat er recht.
Im Grunde kann nur der Gesetzgeber diese ›ständige Rechtsprechung« wieder beseitigen, indem er expressis verbis hineinschreibt, daß bedingter Vorsatz ausreicht und daß für minderschwerer Fälle ein milderer Strafrahmen eröffnet wird.
Womit dann klargestellt wäre, daß eine schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz zur Tatbestandserfüllung nicht erforderlich ist.
Es gibt einiges an Richterrecht, daß der Gesetzgeber aus der Welt schaffen müßte. Gerade ein paar Definitionen des BGH im Bereich des Sexualstrafrechts müßten dringend entsorgt werden. Zum Beispiel das, was für den BGH bereits vollendeter Geschlechtsverkehr ist...
§ 339 StGB
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Paragraph sieht eigentlich ganz schlicht aus, aber es ranken sich viele Auslegungsprobleme und Theorien um ihn.
Ich selbst bin absolut nicht firm, was diese Auslegungen angeht. In der Praxis wird man mit einer ernsthaften Anzeige wegen Rechtsbeugung so gut wie nie konfrontiert, während praktisch jeder, der mit einer Entscheidung nicht zufrieden ist, das Wort im Munde führt.
Oldoldman hat aber glücklicherweise einen Kommentar von Rudolphi aus dem mir noch als fortschrittlich bekannten Systematischen Kommentar, Auflage von 1985, hierzu gepostet (Danke!):
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47950
Danach gab es seinerzeit drei Theorien: eine objektive (herrschende Meinung), eine subjektive und die vermittelnde Pflichtverletzungstheorie (Rudolphi).
Rudolphi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47950Während die herrschende objektive Theorie das Wesen der Rechtsbeugung darin erblickt, daß der Richter mit seiner Entscheidung sich nicht mehr im Rahmen des objektiv Vertretbaren bewegt (Bemmann GA 1969, 65ff; Dreher-Tröndle, Rn 5; Heinitz aaO, 16f; Schönke-Schröder Cramer, Rn 5a; Seebode aaO, 13ff, 25; Spendel, Radbruch-Gedächtnisschr., 315f u. LK, Rn 41; vgl. a. BGH MDR 1952, 693f; BGHSt 10, 300),
ist nach der subjektiven Theorie eine Rechtsbeugung nur dann gegeben, wenn der Richter etwas, was seiner Überzeugung nach nicht der Wahrheit oder dem Recht entspricht, als Wahrheit oder Recht seiner Entscheidung zugrunde legt (Oppenheim, 87ff, 226; v. Weber NJW 1950, 272f; Sarstedt, Heinitz-Festschr., 427).
[...]
Das Entscheidende der Rechtsbeugung ist daher mit der sog. Pflichtverletzungslehre darin zu erblicken, daß der Richter bei der Sachverhaltsfeststellung, der Rechtsanwendung oder der Ermessensausübung die ihm als Richter obliegenden Pflichten verletzt (so Rudolphi ZStW 82 (1970), 627ff; zust. Herdegen LK9, Rn 4ff; Geppert jura 1981, 80; Otto, Grundkurs BT, 489; Schmidt-Speicher aaO, 80; Wagner, Amtsverbrechen, 195ff; vgl. a. Schreiber GA 1972, 19Sf).
Objektive Rechtsverletzungen sind unschwer festzustellen, subjektive so gut wie nie, weil innere Überzeugungen des Rechtsanwenders ja nur festzustellen sind, wenn er sie offenbart.
Die Pflichtverletzungslehre geht über die objektive Theorie hinaus und mischt ein subjektives Element hinein:
Doch ist in diesen Fällen im Gegensatz zur objektiven Theorie eine Rechtsbeugung auch dann noch zu bejahen, wenn der Richter zwar objektiv sich mit seiner Entscheidung noch im Rahmen des Vertretbaren hält, sie jedoch unter Verletzung seiner richterlichen Pflichten aus sachfremden Erwägungen heraus getroffen hat (vgl. dazu Rudolphi ZStW 82 (1970), 614ff, 630; ebenso Herdegen LK Rn 6; Wagner, Amtsverbrechen, 205ff).
Als Definition sagt mir diese Lehre am meisten zu. So werden beispielsweise Haftbefehlsanträge und Entscheidungen erfaßt, die zwar bei der Auslegung von Flucht- und Verdunkelungsgefahr gerade noch vertretbar sind, die aber aus sachfremden Gründen (zur Herbeiführung eines Geständnisses etwa) erwirkt werden: aber wie soll man diese sachfremden Erwägungen nachweisen?
So hat sich die objektive Theorie durchgesetzt, die natürlich nur gravierende Rechtsfehler erfaßt, also völlig unvertretbare Auslegungen und Sachverhaltswürdigungen.
Schon damals hat Rudolphi aber bereits den BGH für eine noch weiter einengende Auslegung kritisiert:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47950Der Täter muß das Recht beugen, d. h. das geltende Recht unrichtig anwenden (Schönke-Schröder-Cramer. Rn 5 a; Spendel LK, Rn 54; verfehlt BGH MDR 1984, 769 für eine normative Einschränkung, deren Gehalt völlig im Dunkeln bleibt).
Diese weitere Einschränkung durch den BGH wird von Fischer kritisiert.
Steffi zitiert einen Poster, der den ZEIT-Artikel von Sabine Rückert kommentiert und, leider tw. unrichtig und mit Auslassungen, aus Fischers StGB-Kommentar (früher: Dreher-Tröndle) zitiert:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47932Ein Konflikt zwischen Fischer und einer Mehrheit von BGH-Kollegen besteht allerdings weniger wegen Fischers ZRP-Aufsatzes zu Deals im Strafverfahren die Kritik, als vielmehr wegen der Kritik, die Fischer in „seinem“ Strafrechtskommentar an der seitens des BGH traditionellen Verhinderung der Ahndung von Rechtsbeugung, einem Verbrechenstatbestand, übt.
Fischer beanstandet, daß « der BGH den Tatbestand des § 339 in stRspr dahingehend einschränkt, daß er nicht jede unrichtige Rechtsverletzung erfaßt sondern daß Beugen des Rechts nur dann vorliegt, wenn der Täter sich „bewußt und in schwer-wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“ » (Fischer, Strafgetzbuch, 58. Auflage 2011, § 339, RNr. 14 – ebenso bereits die 50. Auflage 2001, die erste von Fischer bearbeitete).
Daß die Bestrafung der Rechtsbeugung von einer gesetzlich nicht gewollten, unerfüllbaren Vorraussetzung abhängig gemacht wird, bedeutet de facto, daß Rechtsbeugung nicht bestraft werden kann.
« Wenn …, so kann die Auslegung nicht daran orientiert werden, einen Schutz der Justiz vor Strafverfahren wegen Rechtsbeugung sicherzustellen, sondern nur daran, einen Schutz der Rechtsgeltung vor Angriffen „von innen" zu bewirken. » (a.a.O. RNr.15c).
ZUSÄTZLICH verlangt der BGH also noch, daß der Täter sich „bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“
Das ist Richterrecht (= der Wandel des Rechts ohne Gesetzesänderung); obwohl bedingter Vorsatz, also das Inkaufnehmen einer Rechtsverletzung, ausreicht, wird hier bewußtes Handeln verlangt, und zudem muß die Tat auch noch schwerwiegend sein.
Ein solcher Nachweis ist laut Fischer eine »unerfüllbare« Voraussetzung und zudem weder vom Wortlaut der Norm noch vom seinerzeitigen Willen des Gesetzgebers erfaßt, wie Rudolphi seinerzeit anmerkte:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47950Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dadurch, daß er das noch in dem ursprünglichen Entwurf (vgl. BTDrS 7/550, 32) vorgesehene Erfordernis eines absichtlichen oder wissentlichen Handelns nicht in die Neufassung übernommen hat, seinen Willen dahin zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsbeugung auch mit bedingtem Vorsatz begangen werden kann (vgl. dazu BTDrS 7/1261, 22).
Die Rechtsprechung des BGH bewirkt nach Fischer, die Justiz zu schützen und vor Rechtsbeugungsverfahren zu bewahren, statt die Rechtsordnung vor Angriffen »von innen«, also durch rechtsbeugendes Justizpersonal, zu schützen. Wo er recht hat, hat er recht.
Im Grunde kann nur der Gesetzgeber diese ›ständige Rechtsprechung« wieder beseitigen, indem er expressis verbis hineinschreibt, daß bedingter Vorsatz ausreicht und daß für minderschwerer Fälle ein milderer Strafrahmen eröffnet wird.
Womit dann klargestellt wäre, daß eine schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz zur Tatbestandserfüllung nicht erforderlich ist.
Es gibt einiges an Richterrecht, daß der Gesetzgeber aus der Welt schaffen müßte. Gerade ein paar Definitionen des BGH im Bereich des Sexualstrafrechts müßten dringend entsorgt werden. Zum Beispiel das, was für den BGH bereits vollendeter Geschlechtsverkehr ist...
Gast- Gast
Gabriele
Es verfängt aber nicht so recht. Da gibt es Giaurs aus zwei Lagern, die dem rechten Glauben noch nicht so ganz anhängen.
Die einen befinden sich auf dem Stand des Jahres 1985 und glauben immer noch, daß Frauen resp. Opfer vor deutschen Gerichten einen schweren Stand hätten; die anderen bestreiten, daß das Kachelmann-Verfahren ein Normalfall ist, obwohl der Betroffene selbst das auch so sieht:
.................
Und munkeln von Einflußnahmen und Absprachen, von Klüngel, Rechtsbeugung, Marionetten, Männerfreundschaften und (im Versuch steckengebliebenen) Auftragsverurteilungen.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47979
Es bestreitet doch Niemand, dass Falschanschuldigungen in einem bestimmten Klima DAS perfekte Verbrechen ist- aber um es begehen zu können - wie höchstwahrscheinlich im Fall Kachelmann - muß das Umfeld da eingestimmt sein.
Gabriele, DAS, WAS DU siehst hat genau so mit Absprachen, Kungeleien, Rechtsbeugung und Marionetten zu tun!
Das ist nämlich nicht nur nicht ausgeschlossen, in solch einem Klima ( nicht nur bei Sexualstraftaten) gedeiht das besonders gut!
Ich finde lediglich deine "Ursachenforschung" zu einseitig.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p340-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47931Und was die Verfolgung von Sexualdelikten angeht, da könnte der Schulterschluß zwischen Gesellschaft, Medien und Politik dank des feministischen Mainstreams gar nicht größer sein.
Aha.....das ist aus meiner Sicht sehr vereinfacht dargestellt.
Wenn ein Sexualstraftäter milder bestraft wird - weil offensichtlich solch ein Delikt weniger gefährlich ist für die Menschen als Steuerhinterziehung oder der Diebstahl einer Boulette vom Betriebsbuffet......dann könnte eher dort der Hund begraben liegen oder zumindest genau so groß sein, oder?
Mal als Beispiel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_KrombachDr. Krombach - Arzt vom Bodensee - gerdae in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt,
Am 17. März 1997 wurde Krombach in Kempten wegen Vergewaltigung einer unter Narkoseeinwirkung stehenden 16-jährigen Patientin, begangen in seiner Praxis am 11. Februar 1997, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und verlor seine Zulassung als Arzt.
In der Folge wies ihm die Staatsanwaltschaft Coburg nach, trotz fehlender Zulassung in 28 Fällen zwischen Oktober 2001 und September 2006 ein Honorar von insgesamt fast 300.000 Euro erhalten zu haben. Im Juli 2007 verurteilte ihn das Landgericht Coburg deshalb zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis, die er zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Kempten abbüßte, bis er am 3. Juni 2008 vorzeitig auf Bewährung entlassen wurde.[2
Heute in den Berliner Nachrichten:
Ein ehemaliger MA im FEZ ( 26 ! Jahre) wurde wegen 47-fachen sexuellen Mißbrauches von Kindern und Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt!
Übrigens nach Jugendstrafrecht!
Alles nachgewiesen und wegen dem Geständnis so milde bestraft?
Wie willst Du denn den Menschn verklickern, dass ein verurteilter Sexualstraftäter nach verbüßter Strafe völlig geläutert ist?
Meinst Du es wäre besser wenn so einer als Kindergärtner geht..als Therapie oder so?
Man muß den Menschen da auch Lösungen anbieten und die sehe ich bei dir noch nicht. Du erkennst die überdimensionale und pervertierte "Opferjustiz" aber bietest keine Lösung an...denn es gibt ja tatsächlich Opfer - nur um die kümmert sich keiner!
So wie vor dem "Opferschutz" durch die Liberalisierung des Strafrechtes der Täter im Mittelpunkt stand und alles an Hilfe und Betreuung bekam - die Opfer wurden alleine gelassen, was wiederum den WR enstehen ließ - ist jetzt das andere Extrem durch merkwürdige "Lobbyarbeit (A.S. läßt grüßen) und eine sich aufblähende Opferindustrie, die ja genau nach dem Muster der Absprachen, Interessengeleitete Netzwerke und Arm in Arm mit der Politik, die genau so arbeitet durch angebliche Terrorgefahr auf anderem Gebiet, zu sehen, nur Du nennst es einfach nur anders...es hat bei dir einen anderen Namen....das ist alles
Gast- Gast
Demo und Gabriele
Ok, habe es nun kapiert! Weiss nun, was damit gemeint ist: einen Schutz der Rechtsgeltung vor Angriffen „von innen" zu bewirken.
Aber weshalb man einem Richter "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nicht nachweisen kann, ist mir noch nicht sooo klar. Ich meine: Bei anderen Strafdelikten muss ja ev. äquivalent auch "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nachgewiesen werden und dort klappt es offenbar - oder?
@Gabriele
Du schreibst:
Objektive Rechtsverletzungen sind unschwer festzustellen, subjektive so gut wie nie, weil innere Überzeugungen des Rechtsanwenders ja nur festzustellen sind, wenn er sie offenbart.
Kommentar:
Wenn Du mich fragst, ist auch die objektive Rechtsverletzung ein diskursiver "waschi-waschi-Begriff" wie vieles in der Jurisprudenz. :-) Schlussendlich ist auch das doch immer eine subjektive Ermessenssache und kann nicht nach objektiv standardisierten Kriterien entschieden werden.
Aber weshalb man einem Richter "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nicht nachweisen kann, ist mir noch nicht sooo klar. Ich meine: Bei anderen Strafdelikten muss ja ev. äquivalent auch "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nachgewiesen werden und dort klappt es offenbar - oder?
@Gabriele
Du schreibst:
Objektive Rechtsverletzungen sind unschwer festzustellen, subjektive so gut wie nie, weil innere Überzeugungen des Rechtsanwenders ja nur festzustellen sind, wenn er sie offenbart.
Kommentar:
Wenn Du mich fragst, ist auch die objektive Rechtsverletzung ein diskursiver "waschi-waschi-Begriff" wie vieles in der Jurisprudenz. :-) Schlussendlich ist auch das doch immer eine subjektive Ermessenssache und kann nicht nach objektiv standardisierten Kriterien entschieden werden.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
steffi
ok, weiss nun, was Du mit dem Klungelsystem meinst etc.
Dazu Folgendes:
1. Bin sicherlich auch der Auffassung, dass sogenannte soziale Netzwerke, soziale Beziehungen (soziales Kapital) etc. dafür verantwortlich sind oder sein können, dass rechtmässiges/rechtsstaatliches Handeln ausgehebelt werden kann und wird.
2. Nur müsste ja eine Theorie über Korruption, Bestechung etc. auch weiter elaboriert werden. Wie funktionieren diese Netzwerke und wann funktionieren sie und wann eben nicht? Was würde z.B. "Männerfreundschaft" überhaupt heissen: Müssten bestimmte Bedingungen erfüllt sein, dass Männerfreundschaften funktionieren (Stellung, Position, Höhe des sozialen, kulturellen, symbolischen und ökonmischen Kapitals etc.). Welche organisationellen und institutionellen Verflechtungen sind notwendig, damit so etwas überhaupt zum Tragen kommt? Welche ideologischen und politischen Konvergenzen müssen vorhanden sein, dass dies zum Tragen kommt? Welche staatlichen Strukturen begünstigen oder verunmöglichen Korruption? Welches politisch-ideologische Klima begünstigt oder verunmöglicht Korruption? Sind die Akteure austauschbar oder hat Korruption auch individuelle personale Komponente etc., usw., usf.?
Ok, mir ist das einfach alles noch ein bisschen waschi-waschi, aber ich müsste mich wohl selbst mal mit Theorien der Korruption auseinandersetzen, damit das ein bisschen besser fassbar wird.
Dazu Folgendes:
1. Bin sicherlich auch der Auffassung, dass sogenannte soziale Netzwerke, soziale Beziehungen (soziales Kapital) etc. dafür verantwortlich sind oder sein können, dass rechtmässiges/rechtsstaatliches Handeln ausgehebelt werden kann und wird.
2. Nur müsste ja eine Theorie über Korruption, Bestechung etc. auch weiter elaboriert werden. Wie funktionieren diese Netzwerke und wann funktionieren sie und wann eben nicht? Was würde z.B. "Männerfreundschaft" überhaupt heissen: Müssten bestimmte Bedingungen erfüllt sein, dass Männerfreundschaften funktionieren (Stellung, Position, Höhe des sozialen, kulturellen, symbolischen und ökonmischen Kapitals etc.). Welche organisationellen und institutionellen Verflechtungen sind notwendig, damit so etwas überhaupt zum Tragen kommt? Welche ideologischen und politischen Konvergenzen müssen vorhanden sein, dass dies zum Tragen kommt? Welche staatlichen Strukturen begünstigen oder verunmöglichen Korruption? Welches politisch-ideologische Klima begünstigt oder verunmöglicht Korruption? Sind die Akteure austauschbar oder hat Korruption auch individuelle personale Komponente etc., usw., usf.?
Ok, mir ist das einfach alles noch ein bisschen waschi-waschi, aber ich müsste mich wohl selbst mal mit Theorien der Korruption auseinandersetzen, damit das ein bisschen besser fassbar wird.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Genau Gabriele Wolff: Causa Kachelmann ist "Normalfall" ...
Sag mal, tief unten in den dunklen Ameisenstraßen der Jurisprudenz kannst du nicht mehr die Hand vor Augen sehen, aber deine Parallelen zu den anderen Fällen, die Andy Friend dir gern reinroutet ...?Gabriele Wolff:
Stimmt. Was da im September 2011 in Bielefeld zusammengetragen wurde, predige ich hier schon seit über einem Jahr.... ; - )))
Es verfängt aber nicht so recht. Da gibt es Giaurs aus zwei Lagern, die dem rechten Glauben noch nicht so ganz anhängen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Giaur
Die einen befinden sich auf dem Stand des Jahres 1985 und glauben immer noch, daß Frauen resp. Opfer vor deutschen Gerichten einen schweren Stand hätten; die anderen bestreiten, daß das Kachelmann-Verfahren ein Normalfall ist, obwohl der Betroffene selbst das auch so sieht:Und munkeln von Einflußnahmen und Absprachen, von Klüngel, Rechtsbeugung, Marionetten, Männerfreundschaften und (im Versuch steckengebliebenen) Auftragsverurteilungen.J_Kachelmann Jörg Kachelmannnblr nibbler
@J_Kachelmann tut ja auch gut, zu sehen wenns was auf den deckel gibt. aber schlechte laune und all zu viel muehe sind blöde leute nich wert
vor 21 Stunden
@nblr Doch, es geht nicht um mich, sondern um die vielen unschuldig Eingebuchteten. Falschbeschuldigung ist ein fast perfektes Verbrechen.
vor 17 Stunden
https://twitter.com/#!/J_Kachelmann/status/128572268497485824
http://twitter.com/#!/J_Kachelmann
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47979
Kachelmann erklärt, warum er sich mit "blöden Leuten (Schwarzen Roben in Mannheim) allzuviel Mühe" macht. Warum soll sich Kachelmann nicht für Justizopfer einsetzen, die 'nur' vom gleichen falschbeschuldigten Tatvorwurf einer Vergewaltigung betroffen sind? Deshalb kann es in der Causa Kachelmann trotzdem ganz andere Drahtzieher oder Trittbrettfahrer geben. Zwei 'Fliegen' mit einer Klatsche zu schlagen, ist immer gut, oder ...???
Wo gibt es außer dem Tatvorwurf Parallelen ...?
Wo beispielsweise eine Schürf(!!!)wunde am Hals?
Sämtliche bundesdeutschen Hühner lachen über Rainer Mattern, dass er die Schürf(!!!)wunde am Hals für tatbedingt hält. Markus Rothschild war zunächst der Auffassung, die falschen Bilder bekommen zu haben:
Wo konnte das mutmaßliche Opfer sich nicht an die Tatdetails erinnern?Vgl. Demokritxyz Posting, 13.02.2011, S. 1/XVI, 12:56 h Die Meisterdetektive: Sherlock Holmes & Dr. Watson
Anm.: Rechtsmedizinische Begutachtung in Variationen der Macht (Dr. Gerhard Bäßler) und Wissenschaft (Prof. Markus Rothschild) …? Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Winfried Hassemer u.a. bei Servus-TV, Talk im Hangar-7
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t360-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-16#31038
Wo gab es gezielte, wahrheitswidrige Leaks an die Medien zur Vorverurteilung und der LG-Präsident kauft 'nen "Panzerschrank"?
Wo hat der EStA über den DNA-Befund am Messer in die laufende Fernsehkamera gelogen?Vgl. Demokritxyz Posting, 09.02.2011, S. 30/XV, 13:18 h Please Mr. Postman ...
Anm.: Günter Zöbeley: Fan-Post für’s LG Mannheim, nach 3 Monaten keine Einst. des Verfahrens gegen Jochen Neumeyer (dpa). Günter Zöbeley: „Ist das nicht schräg?“ Fünf Stunden parkendes Auto von RA Andrea Combé gefilmt – neues Ermittlungsverfahren und „Panzerschrank“ dafür gekauft. Ein Richter fehlt (auch die Kohle oder will da keiner hin …?) Nie von G.W. beantwortete Frage: Können besorgte Bürger nur mit berechtigten Anfragen von außen ein LG und StA völlig lahmlegen …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t350p580-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-15#30473
Wo wurden der zum weltbesten Gerichtsmediziner gekürte Bernd Brinkmann wegen Befangenheit als Gutachter ausgeschlossen?
Wo hat ein Verteidiger so klar erklärt, dass es von Philipp Welte (Hubert-Burda-Media-Vorstand) den Versuch gegeben hätte, das Verfahren zu beschädigen?
Wo hat Alice Schwarzer sich so engagiert auf die Seite der Anzeigenerstatterin geschlagen und Kontakte (Rechtsanwaltempfehlung & Buchkorrekturlesung).
Wo gab es eine Leumundszeugenparade, gecoacht und bezahlt von Bunte (Hubert-Burda-Media)?
Wo gab es die Sicherheitsvorkehrungen wie bei Terroristenprozessen?
Wo wurde ein Journalist wegen angeblichen Richterlauschangriffs verhaftet? Was haben diese Richter zu verbergen?
Wo wurde die Lautsprechenanlage vorsätzlich falsch bedient, dass die Akustik im Verhandlungssaal äußerst schlecht war?
Wo mussten Zuschauer (zunächst) in der Kälte über eine Außen(Not?)treppe sich anstellen?
Wo et cetera pp ...???
Falls du in den Komplex noch nicht richtig eingelesen bist, hier mein veralterter Linksampler?
Vgl. Demokritxyz Posting, 01.04.2011, S. 11/XIX, 11:11 h @steffi: Alice hat 'nen Sprung in der Platte bei ...Link-Sampler: Gesamtkomplex01. Tathergang – alles Unsinn
02. Prof. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann, Münster
03. Wer ist der große Unbekannte …?
04. Neue Welle der Deutschen Justiz
05. LG-Präsident Günther Zöbeley
06. Vorübergehende Festnahme des dpa-Journalisten Jochen Neumeyer und Beschlagnahme seines Dienst-Handy & Aufzeichnungsgeräts
07. Befangenheit von Richter Michael Seidling ...?
08. Link-Sampler: RA Thomas R.J. Franz
09. RA Johann Schwenn, Hamburg
10. Link-Sampler: Maria Furtwängler-Burda
11. Albert Einstein
12. Volksgerichtshof
13. Unschuldig im Knast
14. Korruptions-Sampler
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t388p200-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-19#35230
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@Chomsky: Bei Rechtsbeugung gibt es 'feine' Unterschiede ...
Es ist im Strafrecht sehr ungewöhnlich, dass eine Strafverfolgung erst bei VORSATZ (Wissen [um] und Wollen [des Taterfolgs] erforderlich) einsetzt. Es reicht [außerhalb der Rechtsbeugung] meist Fahrlässigkeit für die Verurteilung, oder sogar der (untaugliche) Versuch ist häufig strafbar.Chomsky:
Ok, habe es nun kapiert! Weiss nun, was damit gemeint ist: einen Schutz der Rechtsgeltung vor Angriffen „von innen" zu bewirken.
Aber weshalb man einem Richter "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nicht nachweisen kann, ist mir noch nicht sooo klar. Ich meine: Bei anderen Strafdelikten muss ja ev. äquivalent auch "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nachgewiesen werden und dort klappt es offenbar - oder?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48000
Wer irgendeinen kleinsten Fehler begeht und dadurch kommen Personen zu schaden oder sterben sogar, wird selbstverständlich verurteilt, auch wenn er das Ereignis NIE wollte und ihm das wahnsinnig leid tut!
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Chomsky
Ja, diese Bedingungen sind meist miteinander verknüpft.Was würde z.B. "Männerfreundschaft" überhaupt heissen: Müssten bestimmte Bedingungen erfüllt sein, dass Männerfreundschaften funktionieren (Stellung, Position, Höhe des sozialen, kulturellen, symbolischen und ökonmischen Kapitals etc.).
Macht und Geld sind ausreichend wenn sie sich begegnen.Welche organisationellen und institutionellen Verflechtungen sind notwendig, damit so etwas überhaupt zum Tragen kommt?
Sie müssen nur vorhanden sein....dann werden "Männerfreundschaften" auch Ideologie- und Politikübergreifend funktionieren.Welche ideologischen und politischen Konvergenzen müssen vorhanden sein, dass dies zum Tragen kommt?
1.Begünstigen: Alle vorhandenen; verunmöglichen: Keine1.Welche staatlichen Strukturen begünstigen oder verunmöglichen Korruption?
2. Welches politisch-ideologische Klima begünstigt oder verunmöglicht Korruption?
3. Sind die Akteure austauschbar oder hat Korruption auch individuelle personale Komponente etc., usw., usf.?
2. Begünstigen : eigentlich alle, nur der Grad ist unterschiedlich; verunmöglichen: Keine
3. austauschbar JA; Individuelle personale Komponenten: je nach Zustand der Gesellschaft mehr oder weniger.
Ok, mir ist das einfach alles noch ein bisschen waschi-waschi, aber ich müsste mich wohl selbst mal mit Theorien der Korruption auseinandersetzen, damit das ein bisschen besser fassbar wird.
Am besten wäre ein Praktikum im Bundeskanzleramt für 6 Monate, tagtäglich...da lernst Du genug der mächtigen Leute kennen und mußt einfach nur hören was sie sagen und sehen was sie mit wem tun.....besser als jede Theorie
Gast- Gast
@ Chomsky und Steffi
Chomsky:
Klar, da die gesamte Jurisprudenz keine Naturwissenschaft ist, gibt es auch keine eindeutigen Falsch/Richtig-Kriterien. Aber Auslegungen gegen den Wortlaut eines Gesetzes oder in einer wirklich abwegigen Mindermeinung können durchaus als objektiv rechtsfehlerhaft gewürdigt werden. (Für fatal würde ich es halten, wenn der Rechtsbeugungsparagraph als Disziplinierungsmittel der Obergerichte gegenüber den Untergerichten fungieren würde: wer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, ist ein Rechtsbeuger – so einmal einer Bußgeldrichterin, die mehrfach wohlbegründet in Einzelfällen von der Rechtsprechung des für sie maßgeblichen OLG abgewichen war, geschehen; sie wurde gottlob freigesprochen).
Chomsky:
Nein, das sind so unbestimmte Rechtsbegriffe (wie Rudolphi schon sagte: »deren Gehalt im Dunkeln bleibt«), daß sie nirgendwo sonst zu einem Tatbestand gehören. Die niedrigen Beweggründe beim Mordparagraphen, ebenfalls ein unbestimmter Rechtsbegriff, sind durch die Rechtsprechung über Jahrzehnte hinreichend ausgefüllt worden und orientieren sich überdies an den anderen, genauer bezeichneten, Mordmerkmalen.
Die Rechtsprechung des BGH verstehe ich als Reaktion auf die Fehlkonstruktion des Rechtsbeugungsparagraphen. Die Ausgestaltung als Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe bis zu 15 Jahren ohne die Einräumung von minderschweren Fällen ist unangemessen. Eine Bestrafung hätte sofortige Entfernung aus dem Dienst zur Folge, unabhängig davon, wie bedeutsam die Tat war und welche Folgen sie hatte. Ich würde für eine Ausgestaltung als Vergehen im Grundtatbestand mit besonders schweren Fällen (bewußter Begünstigung oder Benachteiligung einer Partei) als Verbrechen plädieren.
Denke nur mal an den Fall, wo der Richter überraschenderweise für einen Befangenheitsantrag zuständig wurde, an dessen Begründung er für einen Freund privat mitgearbeitet hatte. In der Sache hat er dann, entsprechend seiner eigenen Begründung, richtig entschieden – er war aber von Gesetz wegen wegen der Vorbefassung mit der Sache von der Entscheidung ausgeschlossen.
Hier liegt also ein klarer objektiver Rechtsverstoß (sozusagen ein quasi-naturwissenschaftlicher!) gegen eine wohlbegründete Zuständigkeitsnorm vor. Aber sollte das gleich ein Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe sein, wenn die Entscheidung sachlich richtig war und niemanden materiell-rechtlich begünstigen oder benachteiligen sollte? Es aber tat, weil eine Befangenheit (zurecht!) gesetzlich unterstellt wird und der Richter daher nicht hätte entscheiden dürfen? Stell Dir mal einen Akademiker im Hochschulbereich vor, der für Irrlehren oder dreiste Plagiate zum Verbrecher gestempelt wird...
steffi Heute um 18:26
Ich verstehe die Argumentationslinie von Dir nicht. Wenn ich in einem konkreten Fall, hier Kachelmann, keine Korruption am Werk sehe, sondern dieselben Mechanismen wie in gleichgelagerten Fällen auch, dann sage ich damit doch nicht, daß es Korruption nicht gebe? Gerade im Fall Proksch gab es die, und nicht nur in diesem Fall.
Steffi:
Ausschließen kann man gar nichts. Aber warum sollte ich mich mit theoretischen Möglichkeiten beschäftigen, wenn die allgemeine Problematik schon schlimm genug ist und jedermann trifft?
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47999
Die zur Tatzeit geltende Strafandrohung für den sexuellen Mißbrauch Widerstandsunfähiger (um Vergewaltigung handelt es sich nicht) lautete:
Da wegen der Narkose kein Miterleben und keine Erinnerung vorhanden sein konnten, wird damals wohl von einem minderschweren Fall ausgegangen worden sein.
Im Zuge der Strafschärfungen des Sexualstrafrechts seit 1997 beträgt heute die Mindeststrafe 2 Jahre, in minderschweren Fällen 1 Jahr bis zehn Jahre. Nach damaligem Recht war die Strafe also angemessen.
Steffi:
Du meinst diesen Fall?
Zur Anwendung des Jugendstrafrechts kam es, weil die Taten im Alter von 14 Jahren begannen und im Alter von 23 Jahren spätestens endeten, wobei der Schwerpunkt in seiner Zeit als Jugendlicher/Heranwachsender lag. Wieso überhaupt ein Mißbrauch an Jugendlichen vorliegen soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Offensichtlich war es kein schwerer Mißbrauch, sondern beschränkte sich auf Berührungen. Und ganz offensichtlich waren aufgrund des Zeitablaufs die Aussagen der Zeugen wenig brauchbar, so daß hier dem Urteil sicherlich ein Deal – Geständnis gegen Bewährungsstrafe – ohne Zeugenaussagen zugrundelag. Denn die Hauptverhandlung war nach spätestens zwei Tagen vorbei.
Hier handelt es sich auch ganz sicher nicht um einen Pädophilen, sondern um einen homosexuellen Jugendlichen/jungen Mann, der immer den drei-Jahre-Abstand wahrte. Ich wüßte nicht, was an diesem Urteil auszusetzen wäre.
Und Boulettendiebstähle vom Betriebsbuffet werden sanktionslos eingestellt... (Jedenfalls strafrechtlich!)
Und auch im Arbeitsrecht hat sich ja was getan.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48000@Gabriele
Du schreibst:
Objektive Rechtsverletzungen sind unschwer festzustellen, subjektive so gut wie nie, weil innere Überzeugungen des Rechtsanwenders ja nur festzustellen sind, wenn er sie offenbart.
Kommentar:
Wenn Du mich fragst, ist auch die objektive Rechtsverletzung ein diskursiver "waschi-waschi-Begriff" wie vieles in der Jurisprudenz. :-) Schlussendlich ist auch das doch immer eine subjektive Ermessenssache und kann nicht nach objektiv standardisierten Kriterien entschieden werden.
Klar, da die gesamte Jurisprudenz keine Naturwissenschaft ist, gibt es auch keine eindeutigen Falsch/Richtig-Kriterien. Aber Auslegungen gegen den Wortlaut eines Gesetzes oder in einer wirklich abwegigen Mindermeinung können durchaus als objektiv rechtsfehlerhaft gewürdigt werden. (Für fatal würde ich es halten, wenn der Rechtsbeugungsparagraph als Disziplinierungsmittel der Obergerichte gegenüber den Untergerichten fungieren würde: wer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, ist ein Rechtsbeuger – so einmal einer Bußgeldrichterin, die mehrfach wohlbegründet in Einzelfällen von der Rechtsprechung des für sie maßgeblichen OLG abgewichen war, geschehen; sie wurde gottlob freigesprochen).
Chomsky:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48000Aber weshalb man einem Richter "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nicht nachweisen kann, ist mir noch nicht sooo klar. Ich meine: Bei anderen Strafdelikten muss ja ev. äquivalent auch "bewusstes und schwerwiegendes Handeln" nachgewiesen werden und dort klappt es offenbar - oder?
Nein, das sind so unbestimmte Rechtsbegriffe (wie Rudolphi schon sagte: »deren Gehalt im Dunkeln bleibt«), daß sie nirgendwo sonst zu einem Tatbestand gehören. Die niedrigen Beweggründe beim Mordparagraphen, ebenfalls ein unbestimmter Rechtsbegriff, sind durch die Rechtsprechung über Jahrzehnte hinreichend ausgefüllt worden und orientieren sich überdies an den anderen, genauer bezeichneten, Mordmerkmalen.
Die Rechtsprechung des BGH verstehe ich als Reaktion auf die Fehlkonstruktion des Rechtsbeugungsparagraphen. Die Ausgestaltung als Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe bis zu 15 Jahren ohne die Einräumung von minderschweren Fällen ist unangemessen. Eine Bestrafung hätte sofortige Entfernung aus dem Dienst zur Folge, unabhängig davon, wie bedeutsam die Tat war und welche Folgen sie hatte. Ich würde für eine Ausgestaltung als Vergehen im Grundtatbestand mit besonders schweren Fällen (bewußter Begünstigung oder Benachteiligung einer Partei) als Verbrechen plädieren.
Denke nur mal an den Fall, wo der Richter überraschenderweise für einen Befangenheitsantrag zuständig wurde, an dessen Begründung er für einen Freund privat mitgearbeitet hatte. In der Sache hat er dann, entsprechend seiner eigenen Begründung, richtig entschieden – er war aber von Gesetz wegen wegen der Vorbefassung mit der Sache von der Entscheidung ausgeschlossen.
Hier liegt also ein klarer objektiver Rechtsverstoß (sozusagen ein quasi-naturwissenschaftlicher!) gegen eine wohlbegründete Zuständigkeitsnorm vor. Aber sollte das gleich ein Verbrechen mit einem Jahr Mindeststrafe sein, wenn die Entscheidung sachlich richtig war und niemanden materiell-rechtlich begünstigen oder benachteiligen sollte? Es aber tat, weil eine Befangenheit (zurecht!) gesetzlich unterstellt wird und der Richter daher nicht hätte entscheiden dürfen? Stell Dir mal einen Akademiker im Hochschulbereich vor, der für Irrlehren oder dreiste Plagiate zum Verbrecher gestempelt wird...
steffi Heute um 18:26
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47989Als Anfang mal ein Beispiel - anonymouse hatte ja das Interview mit E.P. gebracht. Der erste Ehemann Udo Proksch ist z.B. ein Nutznießer von Kungelversuchen, die nur dank zweier Journalisten aufgedeckt wurden allerdings auch erst Jahre später.
Ich verstehe die Argumentationslinie von Dir nicht. Wenn ich in einem konkreten Fall, hier Kachelmann, keine Korruption am Werk sehe, sondern dieselben Mechanismen wie in gleichgelagerten Fällen auch, dann sage ich damit doch nicht, daß es Korruption nicht gebe? Gerade im Fall Proksch gab es die, und nicht nur in diesem Fall.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47999Gabriele, DAS, WAS DU siehst hat genau so mit Absprachen, Kungeleien, Rechtsbeugung und Marionetten zu tun!
Das ist nämlich nicht nur nicht ausgeschlossen, in solch einem Klima ( nicht nur bei Sexualstraftaten) gedeiht das besonders gut!
Ausschließen kann man gar nichts. Aber warum sollte ich mich mit theoretischen Möglichkeiten beschäftigen, wenn die allgemeine Problematik schon schlimm genug ist und jedermann trifft?
Steffi:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_KrombachWenn ein Sexualstraftäter milder bestraft wird - weil offensichtlich solch ein Delikt weniger gefährlich ist für die Menschen als Steuerhinterziehung oder der Diebstahl einer Boulette vom Betriebsbuffet......dann könnte eher dort der Hund begraben liegen oder zumindest genau so groß sein, oder?
Mal als Beispiel:
Dr. Krombach - Arzt vom Bodensee - gerdae in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt,Am 17. März 1997 wurde Krombach in Kempten wegen Vergewaltigung einer unter Narkoseeinwirkung stehenden 16-jährigen Patientin, begangen in seiner Praxis am 11. Februar 1997, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und verlor seine Zulassung als Arzt.
In der Folge wies ihm die Staatsanwaltschaft Coburg nach, trotz fehlender Zulassung in 28 Fällen zwischen Oktober 2001 und September 2006 ein Honorar von insgesamt fast 300.000 Euro erhalten zu haben. Im Juli 2007 verurteilte ihn das Landgericht Coburg deshalb zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis, die er zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Kempten abbüßte, bis er am 3. Juni 2008 vorzeitig auf Bewährung entlassen wurde.[2
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47999
Die zur Tatzeit geltende Strafandrohung für den sexuellen Mißbrauch Widerstandsunfähiger (um Vergewaltigung handelt es sich nicht) lautete:
http://lexetius.com/StGB/179#2[24. November 1973/28. November 1973-5. Juli 1997]
§ 179. Sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger.
(1) Wer einen anderen, der
• 1. wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit zum Widerstand unfähig ist oder
• 2. körperlich widerstandsunfähig ist,
dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit außereheliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von dem Opfer vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wird die Tat durch Mißbrauch einer Frau zum außerehelichen Beischlaf begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Da wegen der Narkose kein Miterleben und keine Erinnerung vorhanden sein konnten, wird damals wohl von einem minderschweren Fall ausgegangen worden sein.
Im Zuge der Strafschärfungen des Sexualstrafrechts seit 1997 beträgt heute die Mindeststrafe 2 Jahre, in minderschweren Fällen 1 Jahr bis zehn Jahre. Nach damaligem Recht war die Strafe also angemessen.
Steffi:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47999Heute in den Berliner Nachrichten:
Ein ehemaliger MA im FEZ ( 26 ! Jahre) wurde wegen 47-fachen sexuellen Mißbrauches von Kindern und Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt!
Übrigens nach Jugendstrafrecht!
Alles nachgewiesen und wegen dem Geständnis so milde bestraft?
Du meinst diesen Fall?
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1805246/Missbrauch-Schaffner-bekommt-Bewaehrungsstrafe.htmlDer jetzt 26 Jahre alte Angeklagte gestand, sich in den Jahren 2000 bis 2008 mindestens 47 Mal an sechs Kindern und einem Jugendlichen vergangen zu haben.
[...]
Zu den Übergriffen des 26-Jährigen kam es auf dem Gelände der Kindereisenbahn im Stadtteil Köpenick, in der Bahn und an anderen Orten. Der Prozess war nicht öffentlich.
Der Angeklagte und die Jungen waren Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Parkeisenbahn in der Wuhlheide. Die Schmalspurbahn, die von Kindern und Jugendlichen unter Anleitung Erwachsener betrieben wird, zählt zu den beliebtesten Attraktionen eines der größten europäischen Freizeitparks.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers war der Angeklagte erst 14 oder 15 Jahre alt, als es im Salonwagen der Bahn etwa zu Berührungen eines Elfjährigen kam. Als weitere Tatorte nannte der Sprecher ein Stellwerk sowie das Kinderzimmer des Hobby-Schaffners in der elterlichen Wohnung. Gewalt sei nicht ausgeübt worden. Der Berliner soll aber seine Vorgesetztenposition ausgespielt haben.
Nach Bekanntwerden der Übergriffe hatte der Angeklagte gekündigt. Seit seinem elften Lebensjahr gehörte er der Kindereisenbahn an. Der 26-Jährige war zeitweise Bahnhofsvorsteher und hatte die Gastronomie geleitet. Nach Angaben des Gerichtssprechers war der Angeklagte zumeist drei Jahre älter als die Jungen.dpa/mim
Zur Anwendung des Jugendstrafrechts kam es, weil die Taten im Alter von 14 Jahren begannen und im Alter von 23 Jahren spätestens endeten, wobei der Schwerpunkt in seiner Zeit als Jugendlicher/Heranwachsender lag. Wieso überhaupt ein Mißbrauch an Jugendlichen vorliegen soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Offensichtlich war es kein schwerer Mißbrauch, sondern beschränkte sich auf Berührungen. Und ganz offensichtlich waren aufgrund des Zeitablaufs die Aussagen der Zeugen wenig brauchbar, so daß hier dem Urteil sicherlich ein Deal – Geständnis gegen Bewährungsstrafe – ohne Zeugenaussagen zugrundelag. Denn die Hauptverhandlung war nach spätestens zwei Tagen vorbei.
Hier handelt es sich auch ganz sicher nicht um einen Pädophilen, sondern um einen homosexuellen Jugendlichen/jungen Mann, der immer den drei-Jahre-Abstand wahrte. Ich wüßte nicht, was an diesem Urteil auszusetzen wäre.
Und Boulettendiebstähle vom Betriebsbuffet werden sanktionslos eingestellt... (Jedenfalls strafrechtlich!)
Und auch im Arbeitsrecht hat sich ja was getan.
Gast- Gast
Notwendige Berichtigungen
@Chomsky: Bei Rechtsbeugung gibt es 'feine' Unterschiede ...
Demokritxyz Heute um 20:53
Nun sehe ich mich doch gezwungen, auf einen Demo-Beitrag einzugehen. Rein aus Gründen der notwendigen Richtigstellung.
Grundsätzlich sind alle Straftaten VORSATZtaten.
Ausnahmsweise existiert für manche Taten wie Körperverletzung und Tötung auch eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit, wegen der schweren Folgen eines an und für sich harmlosen Fehlers, der tausendfach vorkommt, aber eben diese Folgen nur ausnahmsweise hat.
Pönalisiert wird in diesem Fall ein vorsätzlicher Pflichtverstoß, der vorhersehbar und vorwerfbar die eingetretenen konkreten Folgen hatte. Der Pflichtverstoß kann sehr gering sein, die Folgen schrecklich. Der Bestrafung unterliegt nur die Schwere des Pflichtverstoßes, so daß die entsprechenden Urteile der Bevölkerung oft nicht vermittelbar sind.
Vorsatz meint übrigens weniger als Wissen und Wollen einer Tat und ihres Erfolges; der bedingte Vorsatz reicht aus. Das bedeutet, daß jemand einen Tatbestand vor Augen hat und dessen Erfüllung in Kauf nimmt. Wogegen bei der bewußten Fahrlässigkeit die Folgen vor Augen stehen, mit deren Eintritt aber nicht gerechnet wird (»wird schon gutgehen«).
Als Steigerung des Vorsatzes gibt es die Absicht, die für manche Tatbestände erforderlich ist (Bereicherungsabsicht bei Betrug und Hehlerei beispielsweise). Oder ein Handeln wider besseres Wissen bei Verleumdung und falscher Verdächtigung.
Der untaugliche Versuch wiederum hat überhaupt nichts mit dem Problemkreis der Abgrenzung zwischen Absicht-Vorsatz-Fahrlässigkeit zu tun.
Der pönalisierte untaugliche Versuch grenzt lediglich grundsätzlich straflose Vorbereitungshandlungen (die Schwelle des »Jetzt geht’s los« ist noch nicht überschritten) und straflose Wahndelikte (Voodoo-Zauberei; Beten um einen Flugzeugabsturz der Erbtante) von strafbarem Handeln ab. Wer zum Beginn einer Straftat ansetzt, macht sich eben auch dann strafbar, wenn sein Unterfangen objektiv nicht gelingen kann (weil beispielsweise das von ihm gewählte Gift zur Tötung ungeeignet ist).
Ich habe bislang wirklich nicht gewußt, zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung.
Demokritxyz Heute um 20:53
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48007Es ist im Strafrecht sehr ungewöhnlich, dass eine Strafverfolgung erst bei VORSATZ (Wissen [um] und Wollen [des Taterfolgs] erforderlich) einsetzt. Es reicht [außerhalb der Rechtsbeugung] meist Fahrlässigkeit für die Verurteilung, oder sogar der (untaugliche) Versuch ist häufig strafbar.
Wer irgendeinen kleinsten Fehler begeht und dadurch kommen Personen zu schaden oder sterben sogar, wird selbstverständlich verurteilt, auch wenn er das Ereignis NIE wollte und ihm das wahnsinnig leid tut!
Nun sehe ich mich doch gezwungen, auf einen Demo-Beitrag einzugehen. Rein aus Gründen der notwendigen Richtigstellung.
Grundsätzlich sind alle Straftaten VORSATZtaten.
Ausnahmsweise existiert für manche Taten wie Körperverletzung und Tötung auch eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit, wegen der schweren Folgen eines an und für sich harmlosen Fehlers, der tausendfach vorkommt, aber eben diese Folgen nur ausnahmsweise hat.
Pönalisiert wird in diesem Fall ein vorsätzlicher Pflichtverstoß, der vorhersehbar und vorwerfbar die eingetretenen konkreten Folgen hatte. Der Pflichtverstoß kann sehr gering sein, die Folgen schrecklich. Der Bestrafung unterliegt nur die Schwere des Pflichtverstoßes, so daß die entsprechenden Urteile der Bevölkerung oft nicht vermittelbar sind.
Vorsatz meint übrigens weniger als Wissen und Wollen einer Tat und ihres Erfolges; der bedingte Vorsatz reicht aus. Das bedeutet, daß jemand einen Tatbestand vor Augen hat und dessen Erfüllung in Kauf nimmt. Wogegen bei der bewußten Fahrlässigkeit die Folgen vor Augen stehen, mit deren Eintritt aber nicht gerechnet wird (»wird schon gutgehen«).
Als Steigerung des Vorsatzes gibt es die Absicht, die für manche Tatbestände erforderlich ist (Bereicherungsabsicht bei Betrug und Hehlerei beispielsweise). Oder ein Handeln wider besseres Wissen bei Verleumdung und falscher Verdächtigung.
Der untaugliche Versuch wiederum hat überhaupt nichts mit dem Problemkreis der Abgrenzung zwischen Absicht-Vorsatz-Fahrlässigkeit zu tun.
Der pönalisierte untaugliche Versuch grenzt lediglich grundsätzlich straflose Vorbereitungshandlungen (die Schwelle des »Jetzt geht’s los« ist noch nicht überschritten) und straflose Wahndelikte (Voodoo-Zauberei; Beten um einen Flugzeugabsturz der Erbtante) von strafbarem Handeln ab. Wer zum Beginn einer Straftat ansetzt, macht sich eben auch dann strafbar, wenn sein Unterfangen objektiv nicht gelingen kann (weil beispielsweise das von ihm gewählte Gift zur Tötung ungeeignet ist).
Ich habe bislang wirklich nicht gewußt, zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung.
Gast- Gast
Zuguterletz - oder: das Wohlsein zwischen allen Stühlen
Re: Kachelmann und die (neuen) Medien
von Ali » Di 25. Okt 2011, 23:08
Ich amüsiere mich köstlich. Ali ist tatsächlich immer noch unfähig, Links zu erstellen, die auf konkrete Beiträge verweisen. Kleiner Tip für die Zukunft: einfach auf die Überschrift des jeweiligen Beitrags klicken... Iss janz einfach.
Sie greift Beiträge auf, die gegen ihre Antipoden gerichtet sind. Und dann schafft sie es nicht einmal, weil ihr Schwafelfaktor zu hoch ist und weil Kücheneinrichtungen ihr Lebensinhalt und -elixier sind, den Ball ins Tor zu schießen?
Was für eine schwache Vorstellung... Aber nach meiner Ankündigung, gegen ihre Beleidigungen vorzugehen, woraufhin diese Beleidigungen gelöscht wurden, muß sie ihr wahres Ich wohl etwas verbergen. Ich sehe dem Schauspiel mit Befriedigung zu: wie da jemand, weil er so ist, wie er ist, sich zurückhalten muß: weil die Rechtsordnung nun mal so ist, wie sie ist. Aber ich kann natürlich nicht ausschließen, daß ihre Formulierungsfähigkeiten begrenzt sind. Und daß sie daher gar nicht ausdrücken kann, was sie ausdrücken möchte?
Zuviel Grübelstoff zu vorangeschrittener Stunde (Demo geht ja mit den Hühnern ins Bett und bezeichnet habituell mit ›Geisterstunde‹, die üblicherweise für Mitternacht steht, die fruchtbaren Nach-Mitternachtstunden). Es gibt Lerchen und es gibt Nachtigallen - no bad feelings. Das sucht sich keiner aus, das ist bloß die Genetik, die die tageszeitlichen Energieen bestimmt. Glück hat der, dessen Bio-Profil in den fremdbestimmten Arbeitsrythmus paßt..
Bonne Nuit.
Zum befriedenden Ausklang: ein Dokument der Haßfähigkeit von Frauen (in diesem Fall der Mutter gegenüber der Tochter). Ach, wie sehr Mozart dieses Phänomen ästhetisiert hat. Typisch Mann. Muß aus allem, auch den negativsten Phänomenen, hinreißendste Kunst machen...
https://www.youtube.com/watch?v=Y9C-K4VisOA
von Ali » Di 25. Okt 2011, 23:08
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=636&sid=e519209f4663d9aec38ee7a2adcb9d45&start=5490#p22937https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t4 ... lsen-falleIch habe bislang wirklich nicht gewußt, zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung.
Und ich habe bislang wirklich nicht gewusst, wozu eine frühzeitige Pensionierung gut sein kann. Und ich begrüsse sie zum Allgemeinwohl und im Sinne eines Rechtsstaats.
Dein Fall, Dr. Pleines, doch ohne Leidensdruck, kein Erfolg!
Ich amüsiere mich köstlich. Ali ist tatsächlich immer noch unfähig, Links zu erstellen, die auf konkrete Beiträge verweisen. Kleiner Tip für die Zukunft: einfach auf die Überschrift des jeweiligen Beitrags klicken... Iss janz einfach.
Sie greift Beiträge auf, die gegen ihre Antipoden gerichtet sind. Und dann schafft sie es nicht einmal, weil ihr Schwafelfaktor zu hoch ist und weil Kücheneinrichtungen ihr Lebensinhalt und -elixier sind, den Ball ins Tor zu schießen?
Was für eine schwache Vorstellung... Aber nach meiner Ankündigung, gegen ihre Beleidigungen vorzugehen, woraufhin diese Beleidigungen gelöscht wurden, muß sie ihr wahres Ich wohl etwas verbergen. Ich sehe dem Schauspiel mit Befriedigung zu: wie da jemand, weil er so ist, wie er ist, sich zurückhalten muß: weil die Rechtsordnung nun mal so ist, wie sie ist. Aber ich kann natürlich nicht ausschließen, daß ihre Formulierungsfähigkeiten begrenzt sind. Und daß sie daher gar nicht ausdrücken kann, was sie ausdrücken möchte?
Zuviel Grübelstoff zu vorangeschrittener Stunde (Demo geht ja mit den Hühnern ins Bett und bezeichnet habituell mit ›Geisterstunde‹, die üblicherweise für Mitternacht steht, die fruchtbaren Nach-Mitternachtstunden). Es gibt Lerchen und es gibt Nachtigallen - no bad feelings. Das sucht sich keiner aus, das ist bloß die Genetik, die die tageszeitlichen Energieen bestimmt. Glück hat der, dessen Bio-Profil in den fremdbestimmten Arbeitsrythmus paßt..
Bonne Nuit.
Zum befriedenden Ausklang: ein Dokument der Haßfähigkeit von Frauen (in diesem Fall der Mutter gegenüber der Tochter). Ach, wie sehr Mozart dieses Phänomen ästhetisiert hat. Typisch Mann. Muß aus allem, auch den negativsten Phänomenen, hinreißendste Kunst machen...
https://www.youtube.com/watch?v=Y9C-K4VisOA
Gast- Gast
Auswahl
Vielleicht ist diese rasende Interpretation von Edda Moser, was den Mordaufruf an die Tochter angeht, noch überzeugender?
https://www.youtube.com/watch?v=ZNEOl4bcfkc&feature=related
https://www.youtube.com/watch?v=ZNEOl4bcfkc&feature=related
Gast- Gast
moin, moin
Gabi,
in einem posting, das ich nicht raussuchen mag, zweifelst du an dem erzieherischen Wert der Strafe.
So recht gefällt dir aber auch nicht der Deal. In beiden Fällen stimme ich weitgehend damit überein.
Aber was tun?
in einem posting, das ich nicht raussuchen mag, zweifelst du an dem erzieherischen Wert der Strafe.
So recht gefällt dir aber auch nicht der Deal. In beiden Fällen stimme ich weitgehend damit überein.
Aber was tun?
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Gabriele
Die Lerche grüßt die Nachtigall
Man kann jedes Problem und jeden Mißstand auf unterschiedlichen Ebenen betrachten - was im Großen ist, ist im Kleinen genau so , man muß nur die Verhältnismäßigkeit entsprechend anpassen. Aber wenn man etwas verändern möchte und nach Lösungen sucht, hilft es nicht ein kleines Stückchen Schimmel von der Torte zu kratzen und dann zu glauben, alles ist bestens, war nur hier und dann wird alles wieder gut ohne nach der Ursache für den Schimmelbefall zu suchen.........
Mal abgesehen davon, dass es in diesem Fall wohl keine Vollnarkose war, die junge Dame war wohl nur bewegungs-, sprech- und widerstandsunfähig. Diesen Zustand hatte Krombach selber hergestellt und sie konnte sich sehr wohl erinnern, sie hat ja auch Anzeige erstattet!
Soweit ich "weiß" , war seine Verteidgung genau darauf ausgerichtet: " Wer nicht sagt, dass er es nicht will, stimmt der Handlung zu".....wie pervers......
Hier übrigens das Urteil mit ausführkicher Begründung...und siehe da, das Mädel war nicht so narkotisiert, dass es nichts merken konnte:
http://sebastien.barde.pagesperso-orange.fr/doc/assises091097_de.pdf
Und da muß ich dir ganz ehrlich sagen, dass man dann die Menschen verstehen kann - auch besonders die, die Kinder haben - wenn die Justiz da diese Unterschiede macht...deshalb hatte ich ja auch die Entscheidung zu seiner verbotenen Berufsausführung dazu gestellt.
Da stimmt doch die Verhältnismäßigkeit nicht......und bitte, sag jetzt nicht, dass die Menschen nur doof sind, weil die es gemerkt haben, dass eine Straftat gegen Menschen geringer geahndet wird als Straftaten wo es um "tote Dinge" geht.....
Das Traurige ist doch eher, dass man dadurch erst einen "Opferschutz" zum Leben erweckt hat, der vieles ist aber weder dem Opfer noch dem Täter und der Tat gerecht wird.
Ja, ich meinte diesen Fall...übrigens gibt es dort inzwischen drei weitere Fälle ( mm. Täter), wo ich mich schon frage, WAS ist dort los?...liegt was in der Luft, das solche Leute anzieht, ist das 'n Geheimtipp für Sexualstraftäter....?
Offensichtlich hat dieser Junge Mann die Kinder schwer unter Druck gesetzt um sie zum Schweigen anzuhalten........
Es mag wohl die streng juristische Sichtweise zu sein, dass man da "Mißbrauch" nicht erkennen kann....aber bitte, es ist doch sicher NICHT mit Einwilligung oder auf Wunsch der Kinder geschehen?
Dann könnte man das doch mit erwachsenen Personen genau so machen, oder?
Jeder kann dich betatschen , an dir rumfummeln usw.usf......und alles ist chic und schön und doch gar nicht der Rede wert?
Weißte, das Perverse ist ja, dass ein dreimaliges einladen zu einer Tasse Kaffe, wenn es schon zweimal abgelehnt wurde, als sexuelle Belästigung geahndet wird und solche Dinge wie im Fez passiert so gesehen werden, dass man da keinen Mißbrauch erkenen kann....verstehe ich nicht....
Ich denke mal , auch ein J.Kachelmann würde Jedem, der das mit seinen Jungen macht, an den Kragen gehen und hätte wohl nicht so viel Verständnis wie Du.....
Ich weiß nicht, ob Du Kinder hast......aber wer welche hat, wird so eine Sichtweise NICHT verstehen können und ich denke, da liegen auch ganz große Probleme, die deen der feministischen Einflußnahme der Aschwa in Nichts nachstehen...so wird das nix....die Menschen bekommen ja "das Gleiche" nur in einer anderen Farbkombination.....
Da ist sicher unsere Betrachtungsweise grundverschieden...denn ich halte diese Möglichkeiten überhaupt nicht für theoretisch sondern leider für gängige Praxis, die tagtäglich ja tatsächlich ausgeübt wird, sodass Keiner zu merken scheint, dass die Theorien schon lange überholt sind und nicht mehr existieren.Ausschließen kann man gar nichts. Aber warum sollte ich mich mit theoretischen Möglichkeiten beschäftigen, wenn die allgemeine Problematik schon schlimm genug ist und jedermann trifft?
Man kann jedes Problem und jeden Mißstand auf unterschiedlichen Ebenen betrachten - was im Großen ist, ist im Kleinen genau so , man muß nur die Verhältnismäßigkeit entsprechend anpassen. Aber wenn man etwas verändern möchte und nach Lösungen sucht, hilft es nicht ein kleines Stückchen Schimmel von der Torte zu kratzen und dann zu glauben, alles ist bestens, war nur hier und dann wird alles wieder gut ohne nach der Ursache für den Schimmelbefall zu suchen.........
Na gut, das mag die trockene juristische Ansicht sein und sicher gesetzeskonform....Da wegen der Narkose kein Miterleben und keine Erinnerung vorhanden sein konnten, wird damals wohl von einem minderschweren Fall ausgegangen worden sein.
Im Zuge der Strafschärfungen des Sexualstrafrechts seit 1997 beträgt heute die Mindeststrafe 2 Jahre, in minderschweren Fällen 1 Jahr bis zehn Jahre. Nach damaligem Recht war die Strafe also angemessen.
Mal abgesehen davon, dass es in diesem Fall wohl keine Vollnarkose war, die junge Dame war wohl nur bewegungs-, sprech- und widerstandsunfähig. Diesen Zustand hatte Krombach selber hergestellt und sie konnte sich sehr wohl erinnern, sie hat ja auch Anzeige erstattet!
Soweit ich "weiß" , war seine Verteidgung genau darauf ausgerichtet: " Wer nicht sagt, dass er es nicht will, stimmt der Handlung zu".....wie pervers......
Hier übrigens das Urteil mit ausführkicher Begründung...und siehe da, das Mädel war nicht so narkotisiert, dass es nichts merken konnte:
http://sebastien.barde.pagesperso-orange.fr/doc/assises091097_de.pdf
Und da muß ich dir ganz ehrlich sagen, dass man dann die Menschen verstehen kann - auch besonders die, die Kinder haben - wenn die Justiz da diese Unterschiede macht...deshalb hatte ich ja auch die Entscheidung zu seiner verbotenen Berufsausführung dazu gestellt.
Da stimmt doch die Verhältnismäßigkeit nicht......und bitte, sag jetzt nicht, dass die Menschen nur doof sind, weil die es gemerkt haben, dass eine Straftat gegen Menschen geringer geahndet wird als Straftaten wo es um "tote Dinge" geht.....
Das Traurige ist doch eher, dass man dadurch erst einen "Opferschutz" zum Leben erweckt hat, der vieles ist aber weder dem Opfer noch dem Täter und der Tat gerecht wird.
Ja, ich meinte diesen Fall...übrigens gibt es dort inzwischen drei weitere Fälle ( mm. Täter), wo ich mich schon frage, WAS ist dort los?...liegt was in der Luft, das solche Leute anzieht, ist das 'n Geheimtipp für Sexualstraftäter....?
WOW....juristisch gesehen scheint das in Ordnung zu sein (?), ich hoffe nicht, dass DAS deine persönliche Meinung dazu ist!?Wieso überhaupt ein Mißbrauch an Jugendlichen vorliegen soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Offensichtlich war es kein schwerer Mißbrauch, sondern beschränkte sich auf Berührungen.
Offensichtlich hat dieser Junge Mann die Kinder schwer unter Druck gesetzt um sie zum Schweigen anzuhalten........
Es mag wohl die streng juristische Sichtweise zu sein, dass man da "Mißbrauch" nicht erkennen kann....aber bitte, es ist doch sicher NICHT mit Einwilligung oder auf Wunsch der Kinder geschehen?
Dann könnte man das doch mit erwachsenen Personen genau so machen, oder?
Jeder kann dich betatschen , an dir rumfummeln usw.usf......und alles ist chic und schön und doch gar nicht der Rede wert?
Weißte, das Perverse ist ja, dass ein dreimaliges einladen zu einer Tasse Kaffe, wenn es schon zweimal abgelehnt wurde, als sexuelle Belästigung geahndet wird und solche Dinge wie im Fez passiert so gesehen werden, dass man da keinen Mißbrauch erkenen kann....verstehe ich nicht....
Ich denke mal , auch ein J.Kachelmann würde Jedem, der das mit seinen Jungen macht, an den Kragen gehen und hätte wohl nicht so viel Verständnis wie Du.....
Ich weiß nicht, ob Du Kinder hast......aber wer welche hat, wird so eine Sichtweise NICHT verstehen können und ich denke, da liegen auch ganz große Probleme, die deen der feministischen Einflußnahme der Aschwa in Nichts nachstehen...so wird das nix....die Menschen bekommen ja "das Gleiche" nur in einer anderen Farbkombination.....
Gast- Gast
Nachtrag zur Erläuterung
Um die Kommentarstelle und die Ausführungen von Fischer zu verstehen, will ich - im Anschluß an den Beitrag von Gabriele Wolff, 25.10.2011. 18:56 h
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47995 -
noch die zitierte BGH-Entscheidung in Auszügen liefern. Die Fundstelle mit dem vollen Text findet sich am Ende des Zitats.
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47995 -
noch die zitierte BGH-Entscheidung in Auszügen liefern. Die Fundstelle mit dem vollen Text findet sich am Ende des Zitats.
BGH, Urteil vom 23.05.1984 - Aktenzeichen 3 StR 102/84
(Vorinstanz: LG Kleve/Moers )
»Zu Fragen der Rechtsbeugung, wenn der Jugendstaatsanwalt Ermittlungsverfahren einstellt, nachdem er die Betroffenen mit ihrem Einverständnis körperlich gezüchtigt hat.«
[...]
Bei der vom Landgericht nicht vorgenommenen Prüfung, ob in der Verfahrenseinstellung eine Rechtsbeugung zugunsten der jeweils Betroffenen liegen kann, ist zu beachten, daß sich die Auslegung der als Verbrechenstatbestand ausgebildeten Strafvorschrift im Rahmen des vom Gesetzgeber mit ihm verfolgten Zwecks zu halten hat. Zweck des § 336 StGB ist es nicht, im Bereich der Rechtsprechung und anderer in seinen Anwendungsbereich fallender Verfahrensmaßnahmen und Entscheidungen bei dem Entscheidungsträger das Gefühl der Rechtsunsicherheit zu erzeugen, sondern den Rechtsbruch zu erfassen. Soweit es um die Bewertung einer Entscheidung unter dem Gesichtspunkt geht, ob mit ihr der staatliche Strafanspruch - in Jugendsachen der entsprechende Rechtsfolgenanspruch - mit Wirkung zugunsten des Betroffenen nicht voll ausgeschöpft worden ist, kann die Entscheidung im Sinne dieser die Abwehr von Rechtsbrüchen bezweckenden Strafvorschrift auch dann "gerecht" sein, wenn der Amtsträger aus sachbezogenen Erwägungen mit der Intention zur Gerechtigkeit auf letzte Konsequenz bei der Erfüllung dieses Straf-(Rechtsfolgen-)anspruchs nicht besteht. In die Richtung solcher Auslegung weisen auch die Ausführungen des Regierungsvertreters bei der Beratung des § 336 StGB in der Fassung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform (Ausschußprotokolle 7/1063), die dort unwidersprochen geblieben sind. Danach erfaßt § 336 StGB "nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts ... . In dem Begriff der Rechtsbeugung wird man ein normatives Element erblicken können, das bereits als ein wesentliches Regulativ zu wirken vermag" (vgl. auch, aaO., die weiteren Hinweise auf die Zulässigkeit der Berücksichtigung übergeordneter Gerechtigkeitsgesichtspunkte, wie allgemeine Rechtssicherheit, insbesondere auch Einheitlichkeit und Kontinuität der Rechtsprechung, Fortentwicklung des Rechts oder den Gesichtspunkt der Beschleunigung des Verfahrens bei pflichtgemäßer Abwägung, die selbstverständlich die Einhaltung elementarer Verfahrensgrundsätze, wie etwa des rechtlichen Gehörs, voraussetzt). RN 15
Die Wertung, ob der Angeklagte allein durch die Verfahrenseinstellung Rechtsbeugung begangen hat, obliegt dem Tatrichter, der dabei von der tatsächlichen Wirkung der vom Angeklagten getroffenen Maßnahmen sowie von dessen Beurteilung dieser Wirkung auszugehen hat. RN 16
[...]
___________
vgl.: http://vrpmuse2006.makrolog.de/idrsptest2009/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000001_0009499&Doctype=e&url=x&urlquery=&anzeigeformat=Volltext
Anm.: = MDR 1984, 767 = NJW 1984, 2711
Hervorhebungen: Oldoldman
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Amüsement zur Nachtzeit
Wie schön, daß es Menschen gibt, die so leicht zu erheitern sind. Andererseits, bevor wir uns mit der Link-Erstellung an Stammtischen jenseits des Gartenzaunes befassen, sollten wir darauf achten, in unseren Beiträgen, die Formalien, die sich hier weitgehend eingebürgert haben, durchgängig zu beachten....Gabriele Wolff, 16.10.2011, 01:30 h, schrieb:Ich amüsiere mich köstlich. Ali ist tatsächlich immer noch unfähig, Links zu erstellen, die auf konkrete Beiträge verweisen. Kleiner Tip für die Zukunft: einfach auf die Überschrift des jeweiligen Beitrags klicken... Iss janz einfach.
Sie greift Beiträge auf, die gegen ihre Antipoden gerichtet sind. Und dann schafft sie es nicht einmal, weil ihr Schwafelfaktor zu hoch ist und weil Kücheneinrichtungen ihr Lebensinhalt und -elixier sind, den Ball ins Tor zu schießen?
[...]
Aber ich kann natürlich nicht ausschließen, daß ihre Formulierungsfähigkeiten begrenzt sind. Und daß sie daher gar nicht ausdrücken kann, was sie ausdrücken möchte?
________
vgl.: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48014
Und warum nicht zwischendurch auch mal abschweifen? Ist das hier noch nie vorgekommen? Die Einrichtung einer Küche ist wirklich eine spannende Angelegenheit und völlig gender-neutral: die Küche, der Herd, die Herdplatte, das Kochfeld, der Backofen, die Bratröhre und - in einer tragenden Rolle - der Schrank. Kurzum: das Küchenumfeld muß stimmen, damit man/frau zur Höchstform auflaufen kann!
Formulierungsfähigkeiten sind häufig begrenzt, das behaupte ich aus leidvoller Erfahrung mit dem eigenen Umgang mit dem Wort. Und auch in diesem Forum fällt nicht jeder Beitrag so brilliant aus, daß man jedes Wort auf die Goldwaage legen könnte... Eventuell sollte man sich weniger mit den Personen jenseits des Gartenzaunes befassen, als mehr mit dem, was sie meinen, selbst wenn die Suche nach dem tieferen Sinn sich schwierig gestalten sollte. Und Sinnfreies bedarf doch keines Kommentars - oder?
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Kurze Ergänzung zum "prügelnden Staatsanwalt" ...
Frank Scholderer behandelt u.a. auf S. 592 seiner mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis der Stadt Frankfurt ausgezeichneten Dissertation: Rechtbeugung im demokratischen Rechtsstaat - Zur Rekonstruktion des § 336 [heute 339] StGB für die Gegenwart, Nomos, Baden-Baden 1993 diesen Fall auch und gibt als Quelle BGHSt 32, 357 (358) an.
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
hi Steffi....
danke dir für dieses posting:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48017
du hast dich ja auch mal mit dem fall Dutroux beschäftigt und vielleicht hilft dir der artikel über dieses gesetz, die ideologie so mancher merkwürdigen verdeitigung von sexuellem missbrauch besonders bei kindern klarer zu machen....
gesetze werden im interesse gemacht.....solche gesetze auch.....
http://orf.at//stories/2086199/
die "kirchenfürsten" haben sich ihr eigenes gesetzesfreies refugium hinter kirchenmauern für den kindesmissbrauch geschaffen und die weltlichen fürsten machen dafür ihre gesetze, die es natürlich zu verdeitigen gilt von trägern derselben ideologie.....
das darf dann durchaus so sein:
http://derstandard.at/1318726193227/Wilhelminenberg-Das-waren-eindeutig-Kindergefaengnisse
und ich hoffe, du glaubst nicht, dass es nur in österreich und belgien so wäre.....
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48017
du hast dich ja auch mal mit dem fall Dutroux beschäftigt und vielleicht hilft dir der artikel über dieses gesetz, die ideologie so mancher merkwürdigen verdeitigung von sexuellem missbrauch besonders bei kindern klarer zu machen....
gesetze werden im interesse gemacht.....solche gesetze auch.....
http://orf.at//stories/2086199/
die "kirchenfürsten" haben sich ihr eigenes gesetzesfreies refugium hinter kirchenmauern für den kindesmissbrauch geschaffen und die weltlichen fürsten machen dafür ihre gesetze, die es natürlich zu verdeitigen gilt von trägern derselben ideologie.....
das darf dann durchaus so sein:
http://derstandard.at/1318726193227/Wilhelminenberg-Das-waren-eindeutig-Kindergefaengnisse
und ich hoffe, du glaubst nicht, dass es nur in österreich und belgien so wäre.....
Gast- Gast
@nina
die "kirchenfürsten" haben sich ihr eigenes gesetzesfreies refugium hinter kirchenmauern für den kindesmissbrauch geschaffen und die weltlichen fürsten machen dafür ihre gesetze,
das ist einfach nur krank, sowas auch nur zu denken. geschweige denn hier zu veröffentlichen. du scheinst mir ein fall vom peter-prinzip zu sein. überfordert.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
@Gabriele Wolff: Zwischen "Hühnern" und Targets kannst du nicht differenzieren ...???
Notwendige Berichtigungen von Gabriele Wolffs "notwendigen Berichtigungen":
Ich wollte unseren kritischen Sozialwissenschaftler der Moderne ganz langsam (wie erkläre ich es meinem Dackel?) an die 'Denke der Jurisprudenz' heranführen: erstmal dafür sorgen, dass die 'A. in schwarz' nicht selbst in die Justizmühle geraten können. Nur ich bin unsicher, ob Chomsky dafür eine Sensibilität entwickeln könnte. Was seine ihm vorbildgebenden Gurus dazu explizit geschrieben haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
"Notwendige Berichtigungen": Wenn Gabriele Wolff was weiß(?), was sie "bislang wirklich nicht gewußt" hat: "zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung."
Schon eine Stunde vor der 'Geisterstunde' so tiefgreifende rechtsphilosophische Erkenntnisse? In meinem Spontanschuss aus der Hüfte sind keine Wikipedia-Zitate enthalten, weil der 'Diskurs zum dolus QUARKularis' 'Dackel' zum Vorsatz, Fahrlässigkeit und Versuch schnell überfordert:
Ach so, auf meine Fragen zu den Parallelen zwischen der Causa Kachelmann und den anderen Fällen von Falschbeschuldigungen einer Vergewaltigung siehst du dich nicht "gezwungen, ... einzugehen. Rein aus Gründen der notwendigen Richtigstellung" ...?
Wo hat ein Richter und Pressereferent so zum eigenen Urteil bei der Verkündigung und der dazugehörigen Pressemitteilung so die Verteidigung, die Medien und Blogger beschimpft und die Anzeigeerstatterin in Schutz genommen wie in der Causa Kachelmann?
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Wo wurde vergleichbar gemauert, das nach dreieinhalb Monaten erstellte schriftliche Urteil anonymisiert zu veröffentlichen?
Haste aber wieder schön in tiefsten, dunkelsten Ameisenstraßen der Jurisprudenz 'Fresschen' gefunden, oder ...?Nun sehe ich mich doch gezwungen, auf einen Demo-Beitrag einzugehen. Rein aus Gründen der notwendigen Richtigstellung.Gabriele Wolff, 22:52 Uhr:
Notwendige Berichtigungen
Gabriele Wolff zitiert Demokritxyz:
Es ist im Strafrecht sehr ungewöhnlich, dass eine Strafverfolgung erst bei VORSATZ (Wissen [um] und Wollen [des Taterfolgs] erforderlich) einsetzt. Es reicht [außerhalb der Rechtsbeugung] meist Fahrlässigkeit für die Verurteilung, oder sogar der (untaugliche) Versuch ist häufig strafbar.
Wer irgendeinen kleinsten Fehler begeht und dadurch kommen Personen zu schaden oder sterben sogar, wird selbstverständlich verurteilt, auch wenn er das Ereignis NIE wollte und ihm das wahnsinnig leid tut!
Vgl. Demokritxyz Posting, 25.10.2011, S. 19, 20:53 h @Chomsky: Bei Rechtsbeugung gibt es 'feine' Unterschiede ...
Anm.: ‚Bedingungsloser’ Vorsatz ./. ‚hauchzarte’ Fahrlässigkeit & untauglicher Versuch
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48007
Grundsätzlich sind alle Straftaten VORSATZtaten.
Ausnahmsweise existiert für manche Taten wie Körperverletzung und Tötung auch eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit, wegen der schweren Folgen eines an und für sich harmlosen Fehlers, der tausendfach vorkommt, aber eben diese Folgen nur ausnahmsweise hat.
Pönalisiert wird ......Ich habe bislang wirklich nicht gewußt, zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48012
Ich wollte unseren kritischen Sozialwissenschaftler der Moderne ganz langsam (wie erkläre ich es meinem Dackel?) an die 'Denke der Jurisprudenz' heranführen: erstmal dafür sorgen, dass die 'A. in schwarz' nicht selbst in die Justizmühle geraten können. Nur ich bin unsicher, ob Chomsky dafür eine Sensibilität entwickeln könnte. Was seine ihm vorbildgebenden Gurus dazu explizit geschrieben haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
"Notwendige Berichtigungen": Wenn Gabriele Wolff was weiß(?), was sie "bislang wirklich nicht gewußt" hat: "zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung."
Schon eine Stunde vor der 'Geisterstunde' so tiefgreifende rechtsphilosophische Erkenntnisse? In meinem Spontanschuss aus der Hüfte sind keine Wikipedia-Zitate enthalten, weil der 'Diskurs zum dolus QUARKularis' 'Dackel' zum Vorsatz, Fahrlässigkeit und Versuch schnell überfordert:
Ich denke an Udo Jürgens: Der Teufel hat den Schnaps gemacht.
Gabriele Wolff, 01:30 Uhr:Ich amüsiere mich köstlich. Ali ist tatsächlich immer noch unfähig, Links zu erstellen, die auf konkrete Beiträge verweisen [Anm. Demokritxyz: Zumindest trifft Ali die Seite und postet nicht wie GW 'abgesoffene Links, s.o.]. Kleiner Tip für die Zukunft: einfach auf die Überschrift des jeweiligen Beitrags klicken... Iss janz einfach. [Anm. Demokritxyz: Genau, "janz einfach", klappt aber nicht (immer) bei GW]Kachelmann und die (neuen) Medien, von Ali, Di 25. Okt 2011, 23:08 Uhr:Und ich habe bislang wirklich nicht gewusst, wozu eine frühzeitige Pensionierung gut sein kann. Und ich begrüsse sie zum Allgemeinwohl und im Sinne eines Rechtsstaats.Zitiert Gabriele Wolff:
Ich habe bislang wirklich nicht gewußt, zu welcher Verwirrung WIKIPEDIA führt. Und zu welcher Anmaßung.
'Abgesoffener' Link gepostet v. GW: https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t4 ... lsen-falle
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48012
Dein Fall, Dr. Pleines, doch ohne Leidensdruck, kein Erfolg!
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=636&sid=e519209f4663d9aec38ee7a2adcb9d45&start=5490#p22937
Sie greift Beiträge auf, die gegen ihre Antipoden gerichtet sind. Und dann schafft sie es nicht einmal, weil ihr Schwafelfaktor zu hoch ist und weil Kücheneinrichtungen ihr Lebensinhalt und -elixier sind, den Ball ins Tor zu schießen?
Was für eine schwache Vorstellung... Aber nach meiner Ankündigung, gegen ihre Beleidigungen vorzugehen, woraufhin diese Beleidigungen gelöscht wurden, muß sie ihr wahres Ich wohl etwas verbergen. Ich sehe dem Schauspiel mit Befriedigung zu: wie da jemand, weil er so ist, wie er ist, sich zurückhalten muß: weil die Rechtsordnung nun mal so ist, wie sie ist. Aber ich kann natürlich nicht ausschließen, daß ihre Formulierungsfähigkeiten begrenzt sind. Und daß sie daher gar nicht ausdrücken kann, was sie ausdrücken möchte?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48014
Und habe VOLLstes Verständnis wie da in den Geisterstunden die Erheiterungsmöglichkeiten steigen und dieser Gefühlszustand weltöffentlich verbreitet wird.Vgl. Demokritxyz Posting, 12.10.2011, S. 26/XXVIII, 11:48 h @Gabriele Wolff: Der Teufel hat den Schnaps gemacht ...?
Anm.: Offene Gesellschaft und ihre Feinde: DigiTask-Bayerntrojaner oder Alice Schwarzers Forderung der NICHTpenetration (Menschen bei Maischberger, 11.10.2011: Gefährliche Liebschaften oder wahre Liebe?)…? Thread unter Sexualität falsch plaziert
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,791296,00.html
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p500-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#46998
Im Prinzip gefallen mir die Verse unserer "Nachtigall" sehr gut - auch was sie zu "Genetik" schreibt, die ich im gewissen Aspekt gern 'biologischen Auftrag' nenne. Nur, meine Targets als "Hühner" (wohlmöglich dumme) zu bezeichnen ist in meinem Wertesystem 'ne 'Frechheit' - juristisch in Gabriele Wolffs Sinne evtl. 'ne "Beleidigung" ...Gabriele Wolff, 01:30 Uhr:
Zuviel Grübelstoff zu vorangeschrittener Stunde (Demo geht ja mit den Hühnern ins Bett und bezeichnet habituell mit ›Geisterstunde‹, die üblicherweise für Mitternacht steht, die fruchtbaren Nach-Mitternachtstunden).
Es gibt Lerchen und es gibt Nachtigallen - no bad feelings. Das sucht sich keiner aus, das ist bloß die Genetik, die die tageszeitlichen Energieen bestimmt. Glück hat der, dessen Bio-Profil in den fremdbestimmten Arbeitsrythmus paßt.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48014
Ach so, auf meine Fragen zu den Parallelen zwischen der Causa Kachelmann und den anderen Fällen von Falschbeschuldigungen einer Vergewaltigung siehst du dich nicht "gezwungen, ... einzugehen. Rein aus Gründen der notwendigen Richtigstellung" ...?
Dann will mal die Liste meiner Fragen ergänzen:Vgl. Demokritxyz Posting, 25.10.2011, S. 19, 20:32 h Genau Gabriele Wolff: Causa Kachelmann ist "Normalfall" ...
Anm.: Wo, außer beim Tatvorwurf gibt es Parallelen ...?https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p360-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#48004Wo gibt es außer dem Tatvorwurf Parallelen ...?
Wo beispielsweise eine Schürf(!!!)wunde am Hals?
Sämtliche bundesdeutschen Hühner lachen über Rainer Mattern, dass er die Schürf(!!!)wunde am Hals für tatbedingt hält. Markus Rothschild war zunächst der Auffassung, die falschen Bilder bekommen zu haben:Wo konnte das mutmaßliche Opfer sich nicht an die Tatdetails erinnern?Vgl. Demokritxyz Posting, 13.02.2011, S. 1/XVI, 12:56 h Die Meisterdetektive: Sherlock Holmes & Dr. Watson
Anm.: Rechtsmedizinische Begutachtung in Variationen der Macht (Dr. Gerhard Bäßler) und Wissenschaft (Prof. Markus Rothschild) …? Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Winfried Hassemer u.a. bei Servus-TV, Talk im Hangar-7
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t360-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-16#31038
Wo gab es gezielte, wahrheitswidrige Leaks an die Medien zur Vorverurteilung und der LG-Präsident kauft 'nen "Panzerschrank"?Wo hat der EStA über den DNA-Befund am Messer in die laufende Fernsehkamera gelogen?Vgl. Demokritxyz Posting, 09.02.2011, S. 30/XV, 13:18 h Please Mr. Postman ...
Anm.: Günter Zöbeley: Fan-Post für’s LG Mannheim, nach 3 Monaten keine Einst. des Verfahrens gegen Jochen Neumeyer (dpa). Günter Zöbeley: „Ist das nicht schräg?“ Fünf Stunden parkendes Auto von RA Andrea Combé gefilmt – neues Ermittlungsverfahren und „Panzerschrank“ dafür gekauft. Ein Richter fehlt (auch die Kohle oder will da keiner hin …?) Nie von G.W. beantwortete Frage: Können besorgte Bürger nur mit berechtigten Anfragen von außen ein LG und StA völlig lahmlegen …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t350p580-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-15#30473
Wo wurden der zum weltbesten Gerichtsmediziner gekürte Bernd Brinkmann wegen Befangenheit als Gutachter ausgeschlossen?
Wo hat ein Verteidiger so klar erklärt, dass es von Philipp Welte (Hubert-Burda-Media-Vorstand) den Versuch gegeben hätte, das Verfahren zu beschädigen?
Wo hat Alice Schwarzer sich so engagiert auf die Seite der Anzeigenerstatterin geschlagen und Kontakte (Rechtsanwaltempfehlung & Buchkorrekturlesung).
Wo gab es eine Leumundszeugenparade, gecoacht und bezahlt von Bunte (Hubert-Burda-Media)?
Wo gab es die Sicherheitsvorkehrungen wie bei Terroristenprozessen?
Wo wurde ein Journalist wegen angeblichen Richterlauschangriffs verhaftet? Was haben diese Richter zu verbergen?
Wo wurde die Lautsprechenanlage vorsätzlich falsch bedient, dass die Akustik im Verhandlungssaal äußerst schlecht war?
Wo mussten Zuschauer (zunächst) in der Kälte über eine Außen(Not?)treppe sich anstellen?
Wo et cetera pp ...???
Wo hat ein Richter und Pressereferent so zum eigenen Urteil bei der Verkündigung und der dazugehörigen Pressemitteilung so die Verteidigung, die Medien und Blogger beschimpft und die Anzeigeerstatterin in Schutz genommen wie in der Causa Kachelmann?
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Wo wurde vergleichbar gemauert, das nach dreieinhalb Monaten erstellte schriftliche Urteil anonymisiert zu veröffentlichen?
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1271283/index.html?ROOT=1160629
http://stscherer.wordpress.com/2011/09/16/fall-kachelmann-die-geheime-urteilsbegrundung-des-landgerichts-mannheim/
http://stscherer.wordpress.com/2011/10/06/fall-kachelmann-das-landgericht-mannheim-hat-geschrieben/
http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht/
Zuletzt von Demokritxyz am Di 25 Okt 2011, 23:21 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Seite 15 von 39 • 1 ... 9 ... 14, 15, 16 ... 27 ... 39
Ähnliche Themen
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 5)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 12)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 10)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 9)
» Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 12)
Seite 15 von 39
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten