Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 21)
+23
amelie
uvondo
louise
dale
Freizeit
Gast_0006
virtual-cd
Harry1972
Snoopy
Gast_0004
Alice
Gast_0011
helene
Avalon
Davrem
Rubinstein
Demokritxyz
Gast_0009
fleetwood
984
patagon
Die Rechtsanwaeldin
Oldoldman
27 verfasser
Seite 26 von 39
Seite 26 von 39 • 1 ... 14 ... 25, 26, 27 ... 32 ... 39
Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 21)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des zwanzigsten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p980-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20
Oldoldman
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des zwanzigsten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p980-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20
Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:29 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
pat
du gehörst wie demo, deshalb habt ihr euch hier wohl gefunden, zu denen, die sich distanziert über menschliches scheitern amüsieren, weil sie selbst wenig zu tun haben. wärst du irgend etwas dann würdest du so in real nicht reden, ausser in deiner kneipe der penner, weil jeder doch weiss wie schnell man patzt. diese richterin aus deinem fall hatte recht, es ist doch nicht dasselbe, ob etwas bezahlt und angekommen ist, oder ob etwas im kontoauszug steht. kapiert? frag nach wenn du das nicht verstehst. nicht dass du jetzt schwerbehindert sein willst und scharf auf den ausweis bist.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
@stef.
Fehler im System ist wie Sand im Getriebe....irgendwann führt es zum irreparablen Schaden......
steffileinchen, das schreibst du, weil du alles aus der froschperspektive siehst, hast ja nur mal ein semester irgendwo zuschauen dürfen. in der justiz, jedenfalls in unserem system, kann sich sand nicht wie in einem motor erhalten und alles zerfressen. aber fehlbar ist jeder mensch der was tut. soweit verstanden?
ob ein google-experte verbindungen von csd nachweisen könnte? ja, aber glaubst du dass schwenn das einfach so akzeptierte, dass der experte dann nicht gehört wird?
984- Anzahl der Beiträge : 1767
984
Jetzt hast du dich selbst geoutet.
Ich lache mich wirklich halbtot. Ausgerechnet "984"
Das bist Du!
Wie ich dir auf die Schliche gekommen bin?
Ha, selbst schuld.
Du hättest meine Stammkneipe nicht erwähnen sollen "Der Penner"
Wenn du versprichst, dich hier im Forum in Zukunft ein bißchen anständiger zu benehmen, denke ich mal darüber nach, ob ich ein gutes Wort für dich einlegen soll, damit du nicht immer nur heulend vor der Tür rumstehen musst, weil keiner bereit ist, dich mit hineinzunehmen....
Ich lache mich wirklich halbtot. Ausgerechnet "984"
Das bist Du!
Wie ich dir auf die Schliche gekommen bin?
Ha, selbst schuld.
Du hättest meine Stammkneipe nicht erwähnen sollen "Der Penner"
Wenn du versprichst, dich hier im Forum in Zukunft ein bißchen anständiger zu benehmen, denke ich mal darüber nach, ob ich ein gutes Wort für dich einlegen soll, damit du nicht immer nur heulend vor der Tür rumstehen musst, weil keiner bereit ist, dich mit hineinzunehmen....
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
984
du bist genial.984: ob ein google-experte verbindungen von csd nachweisen könnte? ja, aber glaubst du dass schwenn das einfach so akzeptierte, dass der experte dann nicht gehört wird?.
leider hast du PN ausgeschaltet, so muss ich es dir hier schreiben
"sie" werden heulen und jammern auf dem baum der erkenntnis
später mehr von bella, amateuse
Gast- Gast
@Chomsky: Kachelmann hatte mal Vertrauen zur deutschen Justiz ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38182
Deshalb hat er vor dem Haftrichter im volle Umfang ausgesagt und war sicher der festen Überzeugung, dass die U-Haft danach aufgehoben würde - bis, ja bis Lars-Torben Oltrogge ihm sagte, aus aussagenpsychologischen Gründen würde er Sabine W. glauben. Da hatte Kachelmann Dante im Kopf.
Kachelmann ist ein "Klugschweizer". Zähltst du dich auch zu dieser Gruppierung? Er wird nach dem Besuch/Infos von Frank Berhard Werner schnell erkannt haben, welche Nummer da mit ihm abgezogen werden sollte, und dann heißt es: 'Schnauze halten', und die Protagonisten der Neuen Welle (in Teilen) der Justiz auflaufen lassen; denn 'geglaubt' hätten die ihm sowieso kein entlastenden Wort, und er hatte vollumfänglich ausgesagt: So what ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t399-rechtsstaatlichkeit#38183
Deshalb hat er vor dem Haftrichter im volle Umfang ausgesagt und war sicher der festen Überzeugung, dass die U-Haft danach aufgehoben würde - bis, ja bis Lars-Torben Oltrogge ihm sagte, aus aussagenpsychologischen Gründen würde er Sabine W. glauben. Da hatte Kachelmann Dante im Kopf.
Kachelmann ist ein "Klugschweizer". Zähltst du dich auch zu dieser Gruppierung? Er wird nach dem Besuch/Infos von Frank Berhard Werner schnell erkannt haben, welche Nummer da mit ihm abgezogen werden sollte, und dann heißt es: 'Schnauze halten', und die Protagonisten der Neuen Welle (in Teilen) der Justiz auflaufen lassen; denn 'geglaubt' hätten die ihm sowieso kein entlastenden Wort, und er hatte vollumfänglich ausgesagt: So what ...?
Hinweis: Du hast auch eine Antwort von uvondo. Er antwortet dir zwar gerne, aber nicht hier. Sein Einzelfall als allgemeine Lösung:Vgl. Demokritxyz Posting, 24.09.2010, S. 9/VI, 18:48 h Jörg Kachelmann hat sich bereits geäußert ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-6-t249-160.htm#17011
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t399-rechtsstaatlichkeit#38183
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@ Chomsky
Gabriele: Noch ein paar Fragen an Dich!
Chomsky Heute um 09:46
Hätte er keine Aussage gemacht, dann hätte nur die Version der Anzeigeerstatterin im Raum gestanden, und bei Bejahung von Fluchtgefahr wäre er automatisch in Untersuchungshaft geblieben. Selbstverständlich ist die Aussage nach Akteneinsicht durch den Anwalt, nach dessen Beratung und in desen Anwesenheit erfolgt.
Chomsky:
Das ist situationsabhängig. Die Grundfrage lautet: ist es tendenziell eher günstig oder eher ungünstig, auszusagen, was einerseits vom Vorwurf, andererseits von der Beweislage abhängt.
Hier war es ausgesprochen günstig, nichts zu sagen, denn die Beweislage sprach für den Angeklagten, und seine bestreitende Einlassung konnte nicht widerlegt werden. Der Vorwurf selbst, die Beziehung, das Liebesleben überhaupt gehört zu sehr intimen und privaten Bereichen, über die man ohnehin ungern öffentlich spricht, und schon gar nicht vor Gericht. Hätte der Angeklagte nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, hätte er nicht irgendwann sagen können: Nein, das geht mir jetzt zu weit, darüber will ich nichts sagen. Ein teilweises Schweigerecht gibt es nämlich nicht. Die Folge einer solchen Zurückhaltung wäre gewesen, daß teilweises Schweigen zu Ungunsten des Angeklagten hätte ausgelegt werden können.
Chomsky:
Wenn ein Verteidiger Zweifel hat, ob sein Mandant schuldig ist, ist er auf der sicheren Seite: denn diese Zweifel reichen ja auch dem Gericht, um freizusprechen. Es ist sein Job, diesen eigenen Zweifel auch dem Gericht deutlich zu machen.
Wenn er weiß, daß der Mandant schuldig ist, darf er (theoretisch) nicht dessen Unschuld behaupten. Aber er darf darauf hinweisen, daß die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichend ist; im übrigen soll und kann er natürlich alles tun, um eine milde Strafe zu erreichen. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen Strafverteidigung und strafbarer Strafvereitelung schwierig sein – ganz abgesehen davon, daß es kaum möglich ist, einen Anwalt dazu zu bewegen, zuzugeben, daß er von der Schuld seines Mandanten überzeugt gewesen sei.
Chomsky Heute um 09:46
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38182Der J.K. hat ja einmal vor dem Haftrichter ausgesagt. Wenn er nicht ausgesagt hätte, wäre er dann automatisch in U-Haft geblieben, weil er eben keine Aussage macht?
Die U-Haft hätte somit quasi nur durchbrochen werden können, wenn er aussagt. Oder kann man das so sagen: Er hat vor dem Haftrichter ausgesagt, weil er die U-Haft durchbrechen wollte?
Ist davon auszugehen, dass er die Aussagen vor dem Haftrichter vorher mit seinem Anwalt abgesprochen hat?
Hätte er keine Aussage gemacht, dann hätte nur die Version der Anzeigeerstatterin im Raum gestanden, und bei Bejahung von Fluchtgefahr wäre er automatisch in Untersuchungshaft geblieben. Selbstverständlich ist die Aussage nach Akteneinsicht durch den Anwalt, nach dessen Beratung und in desen Anwesenheit erfolgt.
Chomsky:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38182Ist es nicht irgendwie eine Diskrepanz, wenn man vor dem Haftrichter aussagt und dann im gesamten Prozess keine Aussage mehr macht?
Wenn ein Angeklagter weiss, dass er unschuldig ist und effektiv unschuldig ist, warum ist es dann doch besser, keine Aussage zu machen beim Prozess? Kann man dies generell sagen, dass auch ein effektiv unschuldiger Angeklagter besser keine Aussagen im Prozess macht oder ist das situationsabhängig?
Oder anders gefragt: Wenn ein Angeklagter effektiv unschuldig ist, was sind dann die Fallstricken bei einem Prozess, dass man ihm besser doch raten sollte, keine Aussage zu machen, obwohl er so gut es geht, die Wahrheit sagen wird? Da könnte man ja dann auf die Idee kommen, dass die Wahrheit sagen mit Fallstricken verbunden ist - oder? Oder wo liegt hier die Problematik?
Weshalb wird ein Anwalt seinem Klienten raten, keine Aussage im Prozess zu machen? Weil der Anwalt selbst nicht sicher ist, ob der Angeklagte tatsächlich unschuldig ist?
Das ist situationsabhängig. Die Grundfrage lautet: ist es tendenziell eher günstig oder eher ungünstig, auszusagen, was einerseits vom Vorwurf, andererseits von der Beweislage abhängt.
Hier war es ausgesprochen günstig, nichts zu sagen, denn die Beweislage sprach für den Angeklagten, und seine bestreitende Einlassung konnte nicht widerlegt werden. Der Vorwurf selbst, die Beziehung, das Liebesleben überhaupt gehört zu sehr intimen und privaten Bereichen, über die man ohnehin ungern öffentlich spricht, und schon gar nicht vor Gericht. Hätte der Angeklagte nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, hätte er nicht irgendwann sagen können: Nein, das geht mir jetzt zu weit, darüber will ich nichts sagen. Ein teilweises Schweigerecht gibt es nämlich nicht. Die Folge einer solchen Zurückhaltung wäre gewesen, daß teilweises Schweigen zu Ungunsten des Angeklagten hätte ausgelegt werden können.
Chomsky:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38182Wenn ein Verteidiger nicht sicher ist, ob sein Mandant eine Tat begangen hat oder nicht, wie geht er mit diesem Unwissen oder dieser Unsicherheit um?
Wenn ein Verteidiger weiss, dass sein Mandant die Tat begangen hat, darf er dann trotzdem seinen Mandant so verteidigen, indem er sagt, dass er sicher ist, dass dieser die Tat nicht begangen hat?
Also ich denke mir, wenn man als Verteidiger selbst nicht sicher ist, ob der eigene Mandant die Tat begangen hat oder ihm sein Mandant die Wahrheit sagt, scheint mir dies doch noch eine sehr schwierige Sache zu sein - oder?
Wenn ein Verteidiger Zweifel hat, ob sein Mandant schuldig ist, ist er auf der sicheren Seite: denn diese Zweifel reichen ja auch dem Gericht, um freizusprechen. Es ist sein Job, diesen eigenen Zweifel auch dem Gericht deutlich zu machen.
Wenn er weiß, daß der Mandant schuldig ist, darf er (theoretisch) nicht dessen Unschuld behaupten. Aber er darf darauf hinweisen, daß die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichend ist; im übrigen soll und kann er natürlich alles tun, um eine milde Strafe zu erreichen. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen Strafverteidigung und strafbarer Strafvereitelung schwierig sein – ganz abgesehen davon, daß es kaum möglich ist, einen Anwalt dazu zu bewegen, zuzugeben, daß er von der Schuld seines Mandanten überzeugt gewesen sei.
Gast- Gast
Demo: Ein bisschen Justizwillkür aus der Schweiz! :-)
@Gabriele: Besten Dank noch für die Beantwortung der Fragen!
@Demo: Wieder einmal ein schönes Beispiel von Justiz-Kindergarten oder auch Justizwillkür, wie es wahrscheinlich in der Schweiz tagtäglich vorkommen könnte, wenn es genug Menschen gäbe, die so viel Durchaltevermögen haben wie der VGT-Präsident!
Gerichtsverfahren
Wie rechtsuchende Bürger für die Schlampereien von Behörden und chaotisch-unklare kantonale Gesetze haftbar gemacht werden und die Rechtsdurchsetzung im Tierschutz mit bürokratischen Schikanen erstickt wird.
Auf Anzeige des VgT hin wurde gegen die Gebrüder Meier ein Strafverfahren wegen Tierschutzvergehen und gegen Leo Meier zudem ein Verfahren wegen Drohung eröffnet.
In der Kriminalistik ist bekannt, dass Tierquäler auch eine Gefahr für Menschen darstellen, da sich ihre Rücksichtslosigkeit und Gefühllosigkeit gegenüber Tieren leicht auch gegen Menschen richten können. Dementsprechend erfährt der VgT häufig auch Gewaltdrohungen von seiten der Tierquäler.
Das Gerichtsverfahren, das im April 2011 mit einem Bundesgerichtsentscheid zugunsten des VgT abgeschlossen wurde, gibt Einblick in die chaotisch-willkürlichen Zustände der Aargauer Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Im März 2008 reichte der VgT gegen die Gebrüder Meier eine Anzeige wegen Tierschutzverstössen ein. Unter anderem ging es um den fehlenden Winterauslauf der Kühe. Der VgT hatte den Hof einen Winter lang beobachtet und festgestellt, dass die Kühe das Winterhalbjahr an der Kette verbringen mussten - eine krasse Verletzung von Tierschutzvorschriften, welche den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Aufgrund der Anzeige wurde der Betrieb vom kantonalen Veterinärdienst überprüft. Die Feststellungen des VgT wurden im Wesentlichen bestätigt. Darüberhinaus wurde bei einer Kuh eine eingewachsene Kette festgestellt - nicht nur eine grobe Tierquälerei, sondern klarer Beweis, dass das Tier lange Zeit keinen Auslauf erhielt.
Das Strafverfahren wurde von der Untersuchungsrichterin Vivienne Sandmeyer vom Bezirksamt Baden ausserordentlich schlampig geführt. Sie verschleppte das Verfahren mehr als ein Jahr und erliess schliesslich einen Strafbefehl gegen Leo Meier wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz sowie mehrfacher Drohung und mehrfacher übler Nachrede gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler. Für all das verfügte Sandmeyer eine lächerlicheTrinkgeldbusse von 700 Franken.
Bezüglich der Missachtung der Auslaufvorschrift und der Urkundenfälschung (Fälschung des Auslaufjournals) wurden beide Brüder Meier trotz klarer Beweislage freigesprochen. Für die anderen Tierquälereien scheint nur Leo Meier, nicht auch Albrik Meier verantwortlich gewesen zu sein; gegen letzteren erging jedenfalls nicht auch ein Strafbefehl.
Das ist aber noch nicht die ganze Geschichte. Das dicke Ende kommt jetzt noch: Der skandalöse Freispruch bezüglich Missachtung der Auslaufvorschrift wurde in ebenso skandalöser und rechtswidriger Weise verschleiert. Die Eingaben des Verteidigers von Leo Meier verschwanden auf dubiose Weise aus den Akten, vermutlich weil Sandmeyer vernebeln wollte, wie es zu diesem skandalösen Freispruch kam. Sie führte nicht einmal ein Aktenverzeichnis!
Sandmeyer versprach, die fehlenden Akten wieder herzustellen, durch Anforderung beim Verteidiger von Leo Meier, liess die Sache dann aber versanden. Sie heisst ja schliesslich Sandmeyer. Sie könnte auch Schlaumeyer heissen, würde ebenso passen.
Sandmeyer bzw Schlaumeyer zögerte die Wiederherstellung der fehlenden Akten immer weiter hinaus. Die Akten fehlten auch noch, als sie das Verfahren abschloss. Dann liess sie die Sache wegen den fehlenden Akten wie gesagt versanden. Nach dem Freispruch bezüglich Verletzung der Auslaufvorschriften bestand aber erst Recht ein Interesse an den fehlenden Akten. Der VgT erhob nun Beschwerde beim Aargauer Obergericht.
Das Obergericht erliess im Dezember 2009 mit unklarer, auch für einen Rechtsanwalt nicht nachvollziehbaren Begründungen einen Nichteintretensentscheid und auferlegte dem VgT die Verfahrenskosten.
Gegen diesen Entscheid des Aargauer Obergerichts erhob der VgT beim Bundesgericht Rechtsverweigerungsbeschwerde. Mit Entscheid vom 19. März 2010 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab mit der Begründung, der VgT könne statt beim Obergericht beim aargauischen Departement für Volkswirtschaft und Inneres Beschwerde erheben. Dies lässt sich allerdings den aargauischen Gesetzen nicht entnehmen. Der rechtsuchende Bürger wird für die chaotische Zuständigkeitsregelung im kantonalen Recht haftbar gemacht. Das Bundesgericht auferlegte dem VgT 2000 Franken Verfahrenskosten (Bundesgerichtsentscheid 1B_270/2009).
Nun reichte der VgT die Beschwerde also beim Departement für Volkswirtschaft und Inneres ein. Das Departement verweigerte einen Entscheid, betrachtete sich - im Gegensatz zur Auffassung des Obergerichts und des Bundesgerichts - nicht als Beschwerdinstanz und überwies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Da soll noch einer drauskommen. Aber dass der Bürger nicht draus kommt, scheint im Kanton Aargau gewollt zu sein. Der Bürger soll Steuern zahlen und schweigen. Wer sich nicht mit jeder Verwaltungs- und Gerichtswillkür sofort abfindet und hartnäckig seine Rechte geltend macht, wird als Staatsfeind betrachtet, der mit bürokratischen Schikanen zermürbt und zum Schweigen gebracht wird, sowieso wenn es nur um Tiere geht. Nur wegen Tieren könnte ja jeder kommen und Beamten Arbeit machen.
Dass sich das Departement nicht als zuständig betrachtet, wusste der VgT aus früheren Verfahren. Er richtete seine Beschwerde nur deshalb trotzdem an das Departement, weil das Bundesgericht diese Rechtsauskunft gegeben hatte (gegen ein "Honorar" von 2000 Franken).
Der VgT gelangte nun an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Dieses befand, eigentlich wäre das Obergericht zuständig gewesen.
Wie oben erwähnt, richtete der VgT seine Beschwerde ja zuerst an das Obergericht, welches sich aber als nicht zuständig erachtet. Da soll mal einer draus kommen, wenn nicht einmal die Oberrichter und Verwaltungsrichter draus kommen, wer zuständig ist. Im Rechts-Chaos des Kantons Aargau ist offenbar niemand zuständig, wenn sich ein Bürger gegen rechtswidriges Verhalten eines Bezirksamtes wehrt. Statt dessen wird der Bürger mit Verfahrenskosten bestraft.
Das Verwaltungsgericht befand weiter, weil das Bundesgericht anderer Meinung sei, trete es halt trotzdem auf die Beschwerde ein, da aber die Staatsanwaltschaft die fehlenden Akten ja inzwischen wieder hergestellt habe, sei die Sache erledigt. Mit dieser unglaublich willkürlichen Begründung wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab und auferlegte dem VgT die Verfahrenskosten.
Die Sache war natürlich juristisch noch nicht erledigt. Es war noch - mit Blick auf künftige ähnliche Fälle - die Rechtsverweigerung durch das Departement festzustellen und über die dem VgT entstandenen Kosten zu entscheiden.
Nach dieser Rechtsverweigerung auch durch das Verwaltungsgericht blieb dem Bundesgericht nichts anderes mehr übrig als die erneute Beschwerde des VgT gutzuheissen. Im Entscheid 1C_80/2011 vom 12. April 2011. Demnach war der Entscheid des Verwaltungsgerichts willkürlich.
http://www.vgt.ch/news2008/080420-wettingen-meier.htm#gericht
@Demo: Wieder einmal ein schönes Beispiel von Justiz-Kindergarten oder auch Justizwillkür, wie es wahrscheinlich in der Schweiz tagtäglich vorkommen könnte, wenn es genug Menschen gäbe, die so viel Durchaltevermögen haben wie der VGT-Präsident!
Gerichtsverfahren
Wie rechtsuchende Bürger für die Schlampereien von Behörden und chaotisch-unklare kantonale Gesetze haftbar gemacht werden und die Rechtsdurchsetzung im Tierschutz mit bürokratischen Schikanen erstickt wird.
Auf Anzeige des VgT hin wurde gegen die Gebrüder Meier ein Strafverfahren wegen Tierschutzvergehen und gegen Leo Meier zudem ein Verfahren wegen Drohung eröffnet.
In der Kriminalistik ist bekannt, dass Tierquäler auch eine Gefahr für Menschen darstellen, da sich ihre Rücksichtslosigkeit und Gefühllosigkeit gegenüber Tieren leicht auch gegen Menschen richten können. Dementsprechend erfährt der VgT häufig auch Gewaltdrohungen von seiten der Tierquäler.
Das Gerichtsverfahren, das im April 2011 mit einem Bundesgerichtsentscheid zugunsten des VgT abgeschlossen wurde, gibt Einblick in die chaotisch-willkürlichen Zustände der Aargauer Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Im März 2008 reichte der VgT gegen die Gebrüder Meier eine Anzeige wegen Tierschutzverstössen ein. Unter anderem ging es um den fehlenden Winterauslauf der Kühe. Der VgT hatte den Hof einen Winter lang beobachtet und festgestellt, dass die Kühe das Winterhalbjahr an der Kette verbringen mussten - eine krasse Verletzung von Tierschutzvorschriften, welche den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Aufgrund der Anzeige wurde der Betrieb vom kantonalen Veterinärdienst überprüft. Die Feststellungen des VgT wurden im Wesentlichen bestätigt. Darüberhinaus wurde bei einer Kuh eine eingewachsene Kette festgestellt - nicht nur eine grobe Tierquälerei, sondern klarer Beweis, dass das Tier lange Zeit keinen Auslauf erhielt.
Das Strafverfahren wurde von der Untersuchungsrichterin Vivienne Sandmeyer vom Bezirksamt Baden ausserordentlich schlampig geführt. Sie verschleppte das Verfahren mehr als ein Jahr und erliess schliesslich einen Strafbefehl gegen Leo Meier wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz sowie mehrfacher Drohung und mehrfacher übler Nachrede gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler. Für all das verfügte Sandmeyer eine lächerlicheTrinkgeldbusse von 700 Franken.
Bezüglich der Missachtung der Auslaufvorschrift und der Urkundenfälschung (Fälschung des Auslaufjournals) wurden beide Brüder Meier trotz klarer Beweislage freigesprochen. Für die anderen Tierquälereien scheint nur Leo Meier, nicht auch Albrik Meier verantwortlich gewesen zu sein; gegen letzteren erging jedenfalls nicht auch ein Strafbefehl.
Das ist aber noch nicht die ganze Geschichte. Das dicke Ende kommt jetzt noch: Der skandalöse Freispruch bezüglich Missachtung der Auslaufvorschrift wurde in ebenso skandalöser und rechtswidriger Weise verschleiert. Die Eingaben des Verteidigers von Leo Meier verschwanden auf dubiose Weise aus den Akten, vermutlich weil Sandmeyer vernebeln wollte, wie es zu diesem skandalösen Freispruch kam. Sie führte nicht einmal ein Aktenverzeichnis!
Sandmeyer versprach, die fehlenden Akten wieder herzustellen, durch Anforderung beim Verteidiger von Leo Meier, liess die Sache dann aber versanden. Sie heisst ja schliesslich Sandmeyer. Sie könnte auch Schlaumeyer heissen, würde ebenso passen.
Sandmeyer bzw Schlaumeyer zögerte die Wiederherstellung der fehlenden Akten immer weiter hinaus. Die Akten fehlten auch noch, als sie das Verfahren abschloss. Dann liess sie die Sache wegen den fehlenden Akten wie gesagt versanden. Nach dem Freispruch bezüglich Verletzung der Auslaufvorschriften bestand aber erst Recht ein Interesse an den fehlenden Akten. Der VgT erhob nun Beschwerde beim Aargauer Obergericht.
Das Obergericht erliess im Dezember 2009 mit unklarer, auch für einen Rechtsanwalt nicht nachvollziehbaren Begründungen einen Nichteintretensentscheid und auferlegte dem VgT die Verfahrenskosten.
Gegen diesen Entscheid des Aargauer Obergerichts erhob der VgT beim Bundesgericht Rechtsverweigerungsbeschwerde. Mit Entscheid vom 19. März 2010 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab mit der Begründung, der VgT könne statt beim Obergericht beim aargauischen Departement für Volkswirtschaft und Inneres Beschwerde erheben. Dies lässt sich allerdings den aargauischen Gesetzen nicht entnehmen. Der rechtsuchende Bürger wird für die chaotische Zuständigkeitsregelung im kantonalen Recht haftbar gemacht. Das Bundesgericht auferlegte dem VgT 2000 Franken Verfahrenskosten (Bundesgerichtsentscheid 1B_270/2009).
Nun reichte der VgT die Beschwerde also beim Departement für Volkswirtschaft und Inneres ein. Das Departement verweigerte einen Entscheid, betrachtete sich - im Gegensatz zur Auffassung des Obergerichts und des Bundesgerichts - nicht als Beschwerdinstanz und überwies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Da soll noch einer drauskommen. Aber dass der Bürger nicht draus kommt, scheint im Kanton Aargau gewollt zu sein. Der Bürger soll Steuern zahlen und schweigen. Wer sich nicht mit jeder Verwaltungs- und Gerichtswillkür sofort abfindet und hartnäckig seine Rechte geltend macht, wird als Staatsfeind betrachtet, der mit bürokratischen Schikanen zermürbt und zum Schweigen gebracht wird, sowieso wenn es nur um Tiere geht. Nur wegen Tieren könnte ja jeder kommen und Beamten Arbeit machen.
Dass sich das Departement nicht als zuständig betrachtet, wusste der VgT aus früheren Verfahren. Er richtete seine Beschwerde nur deshalb trotzdem an das Departement, weil das Bundesgericht diese Rechtsauskunft gegeben hatte (gegen ein "Honorar" von 2000 Franken).
Der VgT gelangte nun an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Dieses befand, eigentlich wäre das Obergericht zuständig gewesen.
Wie oben erwähnt, richtete der VgT seine Beschwerde ja zuerst an das Obergericht, welches sich aber als nicht zuständig erachtet. Da soll mal einer draus kommen, wenn nicht einmal die Oberrichter und Verwaltungsrichter draus kommen, wer zuständig ist. Im Rechts-Chaos des Kantons Aargau ist offenbar niemand zuständig, wenn sich ein Bürger gegen rechtswidriges Verhalten eines Bezirksamtes wehrt. Statt dessen wird der Bürger mit Verfahrenskosten bestraft.
Das Verwaltungsgericht befand weiter, weil das Bundesgericht anderer Meinung sei, trete es halt trotzdem auf die Beschwerde ein, da aber die Staatsanwaltschaft die fehlenden Akten ja inzwischen wieder hergestellt habe, sei die Sache erledigt. Mit dieser unglaublich willkürlichen Begründung wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab und auferlegte dem VgT die Verfahrenskosten.
Die Sache war natürlich juristisch noch nicht erledigt. Es war noch - mit Blick auf künftige ähnliche Fälle - die Rechtsverweigerung durch das Departement festzustellen und über die dem VgT entstandenen Kosten zu entscheiden.
Nach dieser Rechtsverweigerung auch durch das Verwaltungsgericht blieb dem Bundesgericht nichts anderes mehr übrig als die erneute Beschwerde des VgT gutzuheissen. Im Entscheid 1C_80/2011 vom 12. April 2011. Demnach war der Entscheid des Verwaltungsgerichts willkürlich.
http://www.vgt.ch/news2008/080420-wettingen-meier.htm#gericht
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Wetten?
Ich wette, dass der anwalt auch vor 30 jahren nie im leben in der sitzung gesagt hat, die wahrheit interessiert das gericht hier nicht. denn das hätte er teuer bezahlen müssen. bei uvo, ich meine mich zu erinnern, ein früherer seemann, seeräuber, raubritter oder baron, darf man die dönnekes nicht zu wörtlich nehmen (siehe guttenberg). das hat der udo anschliessend im fischlokal oder führerbunker erfahren. Uvo hatte erwähnt, dass das in sehr jungen jahren passiert ist, also spätes mittelalter, auf keinen fall früher, weil so alt ist uvo auch wieder nicht. ich persönlich glaub vor allem nicht daran, dass uvo noch den grossen caesar geboxt hat, wie herodot das gegen tacitus behauptet hatte. (vgl. Idefix "Bellum galle-icum", p.133-165).
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Gabriele
Ich hatte mal kurz bei REN reingeschaut.
Da ging es um die Frage der Plädoyers.....
Hältst du es für möglich, dass im Kachelmann-Fall, die Plädoyers unter Ausschluß der Öffentlichkeit gehalten werden können?
Da ging es um die Frage der Plädoyers.....
Hältst du es für möglich, dass im Kachelmann-Fall, die Plädoyers unter Ausschluß der Öffentlichkeit gehalten werden können?
Gast- Gast
@ Steffi
steffi Heute um 15:43
Dazu hatte ich ja schon geschrieben:
Nach dem GVG ist es möglich, zum Schutz der Persönlichkeit von Zeugen und Angeklagten selbst bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung die Öffentlichkeit ganz oder teilweise auszuschließen. Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem das so praktiziert worden wäre. Es wäre der Höhepunkt einer atypischen Verfahrensgestaltung, aber immerhin konsequent.
Denn wenn Frau Greuel nicht öffentlich ausführen darf, weshalb die Aussage der NK (also ein abstraktes Gebilde, keine Lebensrealität) den Glaubwürdigkeitskriterien der Aussagepsychologie nicht entspricht, dann darf das doch auch die Verteidigung nicht, oder? Und wenn das Gericht urteilt, daß diese Aussage zur Überführung nicht ausreicht, dann darf das eben auch keiner wissen...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p640-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38202Hältst du es für möglich, dass im Kachelmann-Fall, die Plädoyers unter Ausschluß der Öffentlichkeit gehalten werden können?
Dazu hatte ich ja schon geschrieben:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38148Man kann nur hoffen, daß wenigstens die Plädoyers und die Urteilsverkündung öffentlich sind und sich die Atypik dieses Verfahrens nicht weiter fortsetzt.
Nach dem GVG ist es möglich, zum Schutz der Persönlichkeit von Zeugen und Angeklagten selbst bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung die Öffentlichkeit ganz oder teilweise auszuschließen. Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem das so praktiziert worden wäre. Es wäre der Höhepunkt einer atypischen Verfahrensgestaltung, aber immerhin konsequent.
Denn wenn Frau Greuel nicht öffentlich ausführen darf, weshalb die Aussage der NK (also ein abstraktes Gebilde, keine Lebensrealität) den Glaubwürdigkeitskriterien der Aussagepsychologie nicht entspricht, dann darf das doch auch die Verteidigung nicht, oder? Und wenn das Gericht urteilt, daß diese Aussage zur Überführung nicht ausreicht, dann darf das eben auch keiner wissen...
Gast- Gast
"... mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter ..."
Mal zu Rita-Eva Neeser über den Zaun geschaut ...
Meggi, 04.05.2011, 09:34 Uhr:
Wenn Willkürurteile „Im Namen des Volkes“ gefällt werden und Politiker dem weiterhin tatenlos zusehen, darf man sich nicht wundern, wenn dies, neben anderen Missständen in Deutschland, bei vielen Bürgern – aus einem Ohnmachtsgefühl heraus – zur Politikverdrossenheit führt.
http://www.vshw.de/fehlurtl.htm
VSHW - Verein zum Schutz der Haus- und Wohnungskäufer e.V.
Fehlurteile - „Im Namen des Volkes“? - „Richterrecht“ in Deutschland
Fachleute gehen davon aus, dass bei Zivilverfahren über 10 % Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind. Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert. - In diesem Artikel werden Vorschläge für eine Verbesserung dieses Missstandes gemacht.
(Die in Klammern stehenden Zahlen weisen auf die Quellenangaben und näheren Erläuterungen am Schluss dieses Artikels, Seite 7 bis 12, hin.)
Wenn es über eine Sache zum Streit kommt und die beiden Kontrahenten sich - auch mit Hilfe von Anwälten - nicht einigen können, geht die Sache letztendlich vor ein Zivilgericht und ein Zivilrichter oder ein Gremium von Zivilrichtern muss darüber entscheiden. Das letzte Endurteil auf dem Instanzenweg ist dann rechtskräftig.
In Deutschland gibt es leider weder eine funktionierende Qualitätskontrolle der Zivilurteile noch sonst eine funktionierende Rechtsaufsicht. Wenn Richter in der letzten Instanz ein falsches Urteil anfertigen oder ein falsches Urteil der Vorinstanz bestätigen - ob unabsichtlich oder absichtlich sei zunächst dahingestellt - hat auch dieses Urteil Rechtskraft, obwohl solch ein Urteil mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat. (1) Die fehlende Kontrolle der Urteile wird mit der Unabhängigkeit des einzelnen Richters begründet.
Die Unabhängigkeit des einzelnen Richters soll dem Rechtssuchenden dienen, so ist es gedacht. Als Preis dafür müsse in Kauf genommen werden, dass Rechtssuchende auch einmal - angeblich nur in seltenen Fällen - durch eine falsche Entscheidung ungerecht behandelt würden, so die offizielle Version, wie sie gern von der Rechtspflege und von Politikern verbreitet wird.
In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass bei Zivilgerichtsverfahren über 25 % aller Urteile falsch sind. Mehr als 10 % aller Zivilgerichtsurteile werden grob fahrlässig oder absichtlich falsch angefertigt. In manchen Bereichen dürfte die Quote der falschen Urteile nahe zu bei 100 % liegen, d. h. man kann hier nur noch von einer „Unrechtsprechung“ reden. (2) Es ist in Deutschland nicht das gültig, was man aus den Gesetzen logischerweise entnehmen kann, sondern das, was Richter urteilen. Daher der zweite Teil des Titels: „`Richterrecht´ in Deutschland“. (3) Grob falsche Urteile werden gerade auch von Richtern an Land- und Oberlandesgerichten (als Berufungsinstanzen) angefertigt, so dass der von einem Richter oder einem Richtergremium geschädigte, rechtsuchende Bürger einer solchen Rechtsprechung weitgehend ohnmächtig gegenüber steht. (4)
Ein Rückblick in die Geschichte zeigt, dass das Richterprivileg der richterlichen Unabhängigkeit im Dritten Reich kaum einen Schutz vor Übergriffen durch die braunen Machthaber gebracht hatte. Im Gegenteil, gerade Richter hatten oft die verbrecherischen Staatstheorien des Dritten Reiches in ihren Gerichtsverfahren noch übertroffen. Hierunter haben u. a. Mitglieder der christlichen Kirchen und besonders auch Mitglieder der SPD gelitten. Nach der Naziherrschaft 1945 diente die Unabhängigkeit der Richter dem Schutz der im Dritten Reich schuldig gewordenen Richter und nach der Wiedervereinigung 1989 dem Schutz der Richter der ehemaligen DDR - auf der Strecke blieb jedes Mal die Gerechtigkeit. In jüngerer Zeit zeigte der Fall des ehemaligen Hamburger Strafrichters Ronald B. Schill („Richter Gnadenlos“), dass der Bundesgerichtshof diese Linie in der Rechtsprechung fortgesetzt hat, das Privileg der richterlichen Unabhängigkeit über die Gerechtigkeit zu stellen. (5) Nach der NS-Zeit ist es zu keiner Verurteilung eines Zivilrichters wegen Rechtsbeugung gekommen. (6) Damit steht es praktisch (nicht theoretisch!) im Belieben eines unseriös arbeitenden Richters, bei einem Gerichtsverfahren machen zu können, was er will. Er kann sich dabei immer auf seine richterliche Unabhängigkeit berufen. (7) (Mit der letzten Aussage soll nicht bestritten werden, dass die Mehrzahl der Richter gewissenhaft und seriös arbeitet. Aber kein Rechtsuchender kann darauf vertrauen, von einem Zivilrichter fair behandelt zu werden.)
Prof. Seidel, Humboldt Universität, Berlin, sagte dazu: „Der Bürger macht keine abstrakte Begegnung mit dem Rechtsstaat, sondern die macht er immer über eine konkrete Erfahrung im Gericht und vor allen Dingen mit Richtern. Und wenn der Rechtsuchende auf einen Richter stößt, der eben seine Launen auslebt oder der infolge nicht plausible Entscheidungen trifft, dann (...) wird damit großer Schaden am Rechtsstaat angerichtet, darüber muss man sich im Klaren sein.“ (
Gemäß der Theorie sollte es anders sein: Laut Gesetz begeht jeder Richter, der mit Wissen und Wollen ein unfaires Verfahren durchführt, Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB (Strafgesetzbuch). Es gibt eine Reihe weiterer Gesetze, die ein faires Gerichtsverfahren sicherstellen sollen. Da es aber die Richter sind, die die Gesetze umsetzen, läuft die mit diesen Gesetzen verbundene Absicht leider zu oft ins Leere. Beispielsweise kann jeder von einem ungerechten Urteil Betroffene eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Dieser wird aber vermutlich immer mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit nicht nachgegangen werden. (9) Die ZPO (Zivilprozessordnung) - um ein anderes Beispiel zu nennen - stellt vieles in das Ermessen des Richters. Ein unredlich arbeitender Richter kann daher die ZPO so auslegen, dass damit eine Prozesspartei in unfairer Weise einseitig begünstigt wird. Und wenn sich ein Richter einfach über einzelne Paragraphen der ZPO hinwegsetzt, kann der Betroffene bzw. sein Rechtsvertreter auch so gut wie nichts dagegen tun. Schon allein, weil ein Anwalt sehr viel Mut aufbringen muss, einem Richter zu widersprechen oder sogar einen Befangenheitsantrag zu stellen (letzteres normalerweise ohne Erfolg), da er befürchten muss, dass der Richter ihn bei diesem oder einem der kommenden Verfahren benachteiligen wird. (10)
Es würde hier zu weit führen, dies im Einzelnen näher auszuführen. Einmal, weil sich der Autor als juristischer Laie auf keine juristische Fachdiskussion einlassen möchte und zum anderen, weil die Missstände in der Justiz in der Fachliteratur bereits genügend benannt worden sind.
Gerade von der SPD als soziale Volkspartei erwarten nach Meinung des Autors viele Bürger - wenn sie nicht sowieso schon von den Politikern „die Nase voll haben“ - dass sie sich dafür einsetzt, dass die Rechtspflege und insbesondere auch die Richter in den demokratischen und sozialen Staat eingebettet werden, d. h., dass die Gesetze in gleicher Weise auf Richter angewendet werden wie auf alle übrigen Staatsbürger auch. Es wird gerade von auch ranghohen Juristen (Richter eines Oberlandesgerichts, Anwälten) beklagt, dass es die Justizreform der rot-grünen Regierung versäumt hat, dem Ziel nach mehr Rechtssicherheit und Gerechtigkeit näher zu kommen, sondern dass ausgerechnet unter der rot-grünen Regierung die Rechtsstaatlichkeit (gemeint ist das Recht auf ein faires und gerechtes Gerichtsverfahren einschließlich Urteil) geschmälert wurde. Insbesondere die Wegnahme der Berufungsinstanz als Tatsacheninstanz hat nach Meinung von Juristen das Tor in Richtung Richterwillkür weiter geöffnet. Daran ändern auch Verbesserungen in der ZPO, bezüglich der Eingangsinstanz nicht viel, da die Anwendung der geänderten Paragraphen meist im Ermessen der Richter steht. Die Justizreform hätte nach Meinung von Fachleuten nur greifen können, wenn nicht nur der fiskalische Aspekt berücksichtigt worden wäre, sondern gerade auch unredlich arbeitende Richter mit Sanktionen rechnen müssten.
Inzwischen wird bei weiteren Änderungen in der Justiz von der rot-grünen Regierung die „Einzelfallgerechtigkeit“ - weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit - weiter eingeschränkt und nur noch eine allgemeine Weiterentwicklung des Rechtes angestrebt. D. h., in Zukunft werden wir möglicherweise ein besseres Rechtssystem haben, es ist aber den Verantwortlichen im Staat (Parlament, Regierung) noch mehr als bisher gleichgültig, ob der rechtsuchende Bürger dieses Recht auch erfährt oder durch ein willkürlich gefälltes Urteil dieses Rechtes beraubt wird. (11) Vielleicht haben die Abgeordneten bisher noch gar nicht realisiert, dass die Justizreform für die Rechtsuchenden nur zu mehr Rechtsunsicherheit führt.
Die unfaire Behandlung durch Zivilgerichte einschließlich der Fehlurteile stellt für Betroffene immer einen Verlust an Lebensqualität dar und kann deren Lebensumstände negativ verändern. Neben der nicht unerheblichen, ungerechten finanziellen Belastung führt dies alles u. U. zu schweren seelischen Belastungen. Zusätzlich muss der im Zivilverfahren Unterlegene - auch wenn die Richter (der letzten Instanz) ein grobes Fehlurteil angefertigt haben - alle Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten tragen. Es ist keinem Bürger zu vermitteln, dass, wenn er beispielsweise durch eine Baufirma betrogen oder durch eine medizinische Falschbehandlung erheblich geschädigt worden ist, es dann rechtens sein soll, wenn ein Zivilgericht, das offensichtlich die Baufirma bzw. den Mediziner schützen will, ihn, den Rechtsuchenden, durch ein Fehlurteil um einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden bringt. Es klingt geradezu zynisch, wenn einige Juristen behaupten, zur Wahrung der Rechtssicherheit müsse der Rechtssuchende auch grob falsche Urteile hinnehmen.
Ein Vorsitzender Richter eines Senates hat einmal formuliert: Vor Gericht hat man nicht Pech, sondern nur Recht oder Unrecht, und damit klar zum Ausdruck gebracht, dass jeder Mensch Anspruch auf ein faires Urteil hat.
Da es bisher keine Lobby für Justizgeschädigte durch unfaire Zivilverfahren gibt, dringen diese an sich gravierenden Missstände bisher nur selten an die Öffentlichkeit. Ein Grund dafür kann sein, dass der Betroffene keine Möglichkeit findet, mit anderen über das (wirklich oder vermeintlich) widerfahrene Unrecht zu diskutieren und seinen Fall bei irgendeiner Stelle objektiv dokumentieren zu können. Der Anwalt hat sein Geld nach dem Prozess bekommen und wird dem Betroffenen dabei kaum weiterhelfen (und weiterhelfen können). Die Mitmenschen, die bisher noch keine negative Erfahrungen mit Gerichten gemacht haben, sagen: Da haben Sie Pech gehabt, da hat sich Ihr Anwalt nicht richtig für Sie eingesetzt und ähnliches. Dabei kann es jeden Bürger treffen, z. B. ein schwerer Autounfall, ein Falschgutachten, unredlich arbeitende Richter und schon ist der Betreffende für sein Leben ruiniert. - Außerdem scheint dem Autor in diesem Punkt das Recht auf freie Meinungsäußerung sehr löchrig zu sein, so dass immer das „Damoklesschwert“ irgendwelcher Sanktionen (z. B. Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede, Datenschutzverletzung) droht. --- Für die Medien ist fehlerhaftes Verhalten von Richtern oder Staatsanwälten nur noch berichtenswert, wenn der Fall genügend spektakulär und offenkundig ist (meistens aus dem Strafbereich). Wie der Autor in einem konkreten Fall gehört hat, hat die Justizverwaltung in einer größeren Stadt direkt gedroht, die örtliche Zeitung nicht mehr über Ereignisse aus der Justiz zu informieren, wenn diese über Justizfälle zu kritisch berichte. Die wenigen Personen, die sich auch öffentlich wirklich kritisch mit der Justiz auseinandersetzen, sind so überlastet, das nur wenige Fälle der breiten Masse bekannt werden. Hin und wieder erscheint ein kritischer Beitrag in einer Zeitung oder im Fernsehen. Das Problem dabei ist auch, dass man – wie der Autor selber erfahren musste – bei Bemühungen, Missstände innerhalb der Justiz aufzuzeigen, wie vor eine Wand läuft und dass in der Justiz eine Strategie dafür aufgebaut worden ist, interne Missstände zu vertuschen: Mal ist es die Unabhängigkeit der Richter, mal die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft oder der Anwaltschaft, mal der Datenschutz, mal die Prozessökonomie, mal die dem Laien unklare Rechtslage (ohne hinreichende Aufklärung durch Personen aus der Rechtspflege, wie Anwälte, Gerichte, Staatsanwälte), mal eine zu knappe Frist (bedingt durch die mangelnde Aufklärung), mal wird ein Verfahren über viele Jahre verschleppt, mal ist es irgendein Kommentar, nach dem ein Gesetz auch anders ausgelegt werden kann, mal eine unverständliche juristische Argumentation, die zum Nachteil einer Partei benutzt werden kann (z. B. eine nicht schlüssige hypothetische Betrachtung), mal kann irgendein offen zu Tage liegender Umstand vom Richter nicht erkannt werden, mal darf das Ansehen der Justiz nicht geschmälert werden, damit Rechtssuchende nicht das Vertrauen in die Justiz verlieren, mal ist angeblich der Geschädigte durch eine Rechtsverletzung nur mittelbar(!) verletzt worden. - Der Laie hat das Gefühl, dass „die Justiz in ... mauert“, wie es einmal der bekannte Strafanwalt Rolf Bossi aus München anlässlich einer Strafanzeige formuliert hatte und er deshalb auch nicht weiterkomme.
Der Autor und mit ihm viele andere durch zivile Gerichtsverfahren Geschädigte erwarten von einer Regierung, gerade auch von der rot-grünen Regierung, dass sie sich - gegen den Widerstand der Juristen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) - um mehr Gerechtigkeit in der Rechtspflege bemüht. Die Juristen im BMJ haben u. a. die Aufgabe und werden dafür bezahlt, den Willen des Parlaments, vorgetragen von (möglicherweise nicht juristisch bewanderten) Abgeordneten, in juristisch einwandfreie und eindeutige Gesetze umzusetzen und nicht Argumente dafür zu finden, warum dieses und jenes nicht in die Gesetzessystematik hinein passe. (12)
Verbesserungsvorschläge - gerade auch von ranghohen Juristen - gibt es genug:
Jeder Richter, der in irgendeiner Sache entscheiden soll, müsste trotz der richterlichen Unabhängigkeit dazu verpflichtet werden können, vorher die dazu notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben. Dazu wäre ihm auch ausreichend Gelegenheit zu geben. Zurzeit ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Richter Dinge entscheiden muss, von denen er keine Ahnung hat und dann auch prompt ein falsches Urteil fällt. (13) Eine Darstellung des BMJ (in (12)), die Richterausbildung sei bestens geregelt, wird von vielen Juristen als Hohn empfunden.
Bei der Auswahl der Richter ist darauf zu achten, dass sie überhaupt charakterlich für dieses Amt geeignet sind. (13) Wenn - wie dem Autor berichtet wurde - ein Ausbilder (Richter) vor angehenden Anwälten wiederholt sagte, er entscheide das so, wie er wolle, dann ist doch mit selbstherrlichem Verhalten von Richtern zu rechnen.
Der § 339 StGB (Rechtsbeugung) muss so geändert werden, dass, wenn objektiv ein mit Wissen und Wollen falsch angefertigtes Urteil vorliegt (also das Urteil entscheidende Fehler gegen besseres Wissen, das vom Richter erwartet werden darf, enthält und nicht nur offensichtlich in irrtümlicher Weise ein falsches Urteil ergangen ist) oder wenn ein unfaires Verfahren durchgeführt worden ist, der betreffende Richter je nach Schwere seines Fehlverhaltens zu bestrafen ist. D. h. es muss auch möglich sein, wenn die Rechtsbeugung nicht so gravierend ist, den Richter nur gering bestrafen zu können. Auf Beweggründe darf es für die Tatbestandsverwirklichung nicht ankommen.
Vorschlag für eine Änderung des § 339 StGB: In nur minder schweren Fällen ist die Strafe wegen Rechtsbeugung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.“ (14)
Außerdem muss der durch ein Gerichtsverfahren Geschädigte vom Staat entschädigt werden. Die Entschädigung sollte unabhängig davon sein, ob ein Urteil irrtümlich oder vorsätzlich falsch ist. (Der hier gern zitierte § 839 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat nach Meinung des Autors mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, da er zweierlei Recht enthält: Der Richter haftet nur bei Vorsatz (Abs.2) - der meines Wissens bisher nie festgestellt wurde - während alle anderen Beamten schon bei Fahrlässigkeit haften (Abs.1).) (15)
Die vom Gericht benachteiligte Partei muss sich wirksam gegen ein falsches Urteil wehren können. - Schlimm ist es, wenn ein Richter parteiisch protokolliert, eine willkürliche Zeugenauswahl trifft, einen schlechten Beweisbeschluss formuliert oder überhaupt überflüssigerweise einen Sachverständigen beauftragt, ein offensichtliches Falschgutachten benutzt und/oder Parteien ungenügend anhört usw., bevor er dann ein falsches Urteil anfertigt. - Dagegen gerichtete Beschwerden sollten zwingend inhaltlich geprüft werden (s. o.). Solche Fehlleistungen dürfen nicht unter das Richterprivileg der Unabhängigkeit gestellt werden.
Ein großer Missstand ist das Anfertigen von Falschgutachten durch von Gerichten mit Gutachten betraute „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständige. Wobei oft schon der Richter als technischer oder medizinischer Laie erkennen kann, dass ein Gutachten mangelhaft ist.
Gutachten, die in der ZPO festzulegende Mindeststandards nicht erfüllen, müssen von einer Prozesspartei mit Erfolg abgelehnt werden können. (Beispiel für Mindeststandard: In einem Gutachten darf nur das Beweisthema behandelt werden. Themen, um die es im Verfahren nicht geht, gehören nicht in das Gutachten. Der Sachverständige darf nicht die Feststellung eines bauphysikalischen oder medizinischen Tatbestandes durch reine Spekulationen oder gar durch private Auskünfte einer der Prozessparteien ersetzen.)
Mit der Ernennung als „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger erwirbt dieser derzeit de facto „das Recht“, vor Gericht (oder nur vor manchen Gerichten?) - aber nicht für sonstige Personen - eine Falschbegutachtung ungestraft durchführen zu können. Dieser Missstand muss abgestellt werden. (16)
Der Autor hatte in einer Petition vorgeschlagen, dass von jeder Verhandlung eine Tonträgeraufnahme anzufertigen sei. Schon allein deshalb, damit die Rechtsuchenden nicht dem unverschämten Verhalten mancher Richter wehrlos ausgeliefert sind. Außerdem wurden die negativen Erfahrungen des Autors bei der Protokollführung durch ein Gericht von einem Anwalt bestätigt: „Dass in gerichtlichen Verfahren zum Teil Protokolle nicht mit der gebotenen Sorgfalt erstellt werden und die Aussagen von Zeugen in einer die eine Partei begünstigenden Weise protokolliert werden, ist ein beklagenswerter Missstand, auf den Sie zu Recht hinweisen.“ (17) Nicht jeder hat die Möglichkeit, zu jeder Gerichtsverhandlung unabhängige und verständige Zeugen mitzubringen.
Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, auch dann zu ermitteln, wenn eine Anzeige gegen Personen aus der Rechtspflege vorliegt. Zurzeit kann die Staatsanwaltschaft willkürlich und ohne stichhaltige Begründung solche Ermittlungen ablehnen. Das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO (Strafprozessordnung) hat aus Sicht namhafter Anwälte nur Alibifunktion, ganz abgesehen von den damit zusätzlich verbundenen Kosten.
Anwälte müssen auch in der Praxis in die Lage versetzt werden, sich voll und ungestraft für ihren Mandanten einsetzen zu können. - Auf dem Papier ist dies gewährleistet, der Ist-Zustand scheint jedoch ein anderer zu sein, nachdem was der Autor erfahren hat.
(Ende der Verbesserungsvorschläge)
Es ist auffällig, wie man sich im BMJ jedem dieser Verbesserungsvorschläge widersetzt und den Abgeordneten suggeriert wird, es sei auf diesem Gebiet bereits alles bestens geregelt oder der Vorschlag passe nicht in die Gesetzessystematik. Andererseits gibt es, wie oben ausgeführt, genügend Stimmen, die auf die schweren Missstände in der Justiz hinweisen. (18)
Der Autor erwartet, dass die politischen Parteien dafür kämpfen, dass in Deutschland wirkliche Rechtssicherheit erreicht wird. Gerechtigkeit ist eine Voraussetzung für sozialen Frieden.
Wenn Richter stärker gezwungen würden (u. a. durch Änderung des § 339 StGB), faire Verhandlungen durchzuführen und korrekte Urteile anzufertigen, würde man in der Justiz viel Geld sparen, weil sich dann Nachfolgeverfahren erübrigen würden.
Wenn Willkürurteile „Im Namen des Volkes“ gefällt werden und Politiker dem weiterhin tatenlos zusehen, darf man sich nicht wundern, wenn dies, neben anderen Missständen in Deutschland, bei vielen Bürgern - aus einem Ohnmachtsgefühl heraus - zur Politikverdrossenheit führt.
Quellenangaben und nähere Erläuterungen zu
Fehlurteile - „Im Namen des Volkes“? - „Richterrecht“ in Deutschland:
Der Autor hat zahlreiche Informationen (teilweise auch schriftlich), die in diesem Text aufgenommen sind, von Anwälten erhalten.
(1) Falls ein Urteil direkt gegen das Grundgesetz verstößt, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Diese ist aber nach Meinung des Autors nur selten gegeben (siehe auch (4)), so dass die Verfassungsbeschwerde hier außer Acht gelassen werden kann. Auch das Rechtsmittel der Revision hilft nicht weiter, wenn ein Gericht eine Urteilsbegründung geliefert hat, bei der zwar die juristischen Regeln eingehalten worden sind, aber bei der von einer falschen Sachlage ausgegangen wurde (Sachverhaltsverfälschung) oder die ermittelte Sachlage durch das Gericht falsch bewertet wurde. Inzwischen wurde die Revisionsmöglichkeit weiter eingeschränkt, siehe (11).
(2) Der hohe Prozentsatz von falschen Zivilurteilen (mehr als 25%) beruht auf Schätzungen von Anwälten und die Zahl der Fehlurteile (ungefähr 10 %) wurde in dem Vortrag, gehalten im Rahmen der 23. Versammlung des Arbeitskreises Bauvertragsrecht Nordbayern am 12.08 2003, genannt. Ein zufällig anwesender, bekannter Juraprofessor glaubt, dass die Zahl der Fehlurteile sogar über 10 % liege. Dr. Spielmann, ehemaliger Vorsitzender des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Missbrauch, Dortmund, meinte, dass „nach seinen Erfahrungen 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsentscheidungen Fehlentscheidungen sind“. Bei Zivilverfahren, in denen es um Schadensersatz für durch Holzschutzmittel verursachte Gesundheitsschäden geht, glaubt Prof. Erich Schöndorf, Frankfurt, an „Unrechtsprechung mit System“ (Fernsehsendung im Ersten Programm: „Pfusch in der Justiz“ am 05.03.2003, um 21.45 Uhr). Nach Aussagen von Anwälten endet ein Verfahren auch dann fast immer mit einer falschen Entscheidung, wenn der vom Gericht bestellte und öffentlich vereidigte Sachverständige ein falsches Gutachten vorlegt, auch wenn das Gutachten erkennbare Mängel aufweist.
(3) Professor Dr. Bernd Rüthers beanstandet in der FAZ vom 15.04.2002: „Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“
(4) In der unter (2) genannten 23. Versammlung haben anwesende Anwälte in der Diskussion darüber geklagt, dass sie häufiger unverständliche Urteile über sich ergehen lassen müssen. Sie sagten, es sei ihren Mandanten nicht zu vermitteln, dass ein offensichtliches Fehlurteil (immer im Zivilverfahren gemeint) nicht korrigierbar ist, wenn der Instanzenweg durchlaufen ist.
Gelegentlich wird ein grob falsches Urteil auch in der Öffentlichkeit bekannt: So urteilte z. B. ein Senat des Oberverwaltungsgerichts in Bremen, dass enteignet werden darf. In der lokalen Presse hatte der Vorsitzende Richter dieses Senates bekundet, er sei kein „Gesetzesvollzugsautomat“ und außerdem der Auffassung, Richter seien „politische Mitgestalter“. Da das Recht auf Eigentum direkt durch das Grundgesetz geschützt ist, hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil wegen zahlreicher Fehler gekippt (Fernsehsendung im Ersten Programm am 05.03.2003, um 21.45 Uhr, „Pfusch in der Justiz“. Hätte es sich aber um Pfusch am Bau oder um eine Falschbehandlung durch einen Mediziner mit schlimmen Folgen gehandelt, hätte das falsche Urteil vermutlich Bestand gehabt.
(5) Zum Rückblick in die Geschichte sei auf das Buch von Ingo Müller, „Furchtbare Juristen“ verwiesen (es ist leider nur noch antiquarisch erhältlich). Sonst sei das Buch von Christiane Kohl, „Der Jude und das Mädchen“ empfohlen (Verfilmung: „Leo und Claire“ von Vilsmaier, uraufgeführt im April 2002 in Nürnberg). Verwiesen wird auch auf das von der SPD herausgegebene Gedenkbuch: „Der Freiheit verpflichtet - Zum Gedenken an die sozialdemokratischen Opfer von Gewaltherrschaft“ (siehe http://archiv.spd.de/events/gedenkbuch/gedenkbuch.pdf).
Zum Fall Richter Schill siehe Dr. Anja Schiemann, „Rechtsbeugung durch den Strafrichter - Der Fall Schill“, NJW 2002, S. 112 bis 114.
(6) Das Reichsgericht(!) war nur einmal mit der Problematik der Rechtsbeugung befasst und hat den betreffenden Richter freigesprochen.
(7) Zur richterlichen Unabhängigkeit siehe den Artikel von Prof. Gerd Seidel, „Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit“, AnwBl 6/2002, Berlin, S. 325 bis 330. In dem Artikel werden einige skandalöse Gerichtsverfahren und -entscheidungen aufgeführt, die alle wegen der richterlichen Unabhängigkeit ungeahndet blieben. Dann wird festgestellt, dass das Problem des willkürlichen Handelns einiger Richter nicht dadurch gemildert wird, dass zur Korrektur von offensichtlichen Fehlurteilen Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Prof. Seidel zitiert dann den Präsidenten des BVerwG, H. Sendler, dass es „nahezu nichts gibt, was in amtlicher Eigenschaft nicht erlaubt wäre. Dafür sorgt die dienstgerichtliche Rechtsprechung, die unter Berufung auf die richterliche Unabhängigkeit nahezu alles deckt bis hin zu groben Flegeleien und zur Verlautbarung politischer Glaubensbekenntnisse abwegigen Inhalts im Rahmen von Gerichtsverhandlungen oder aus Anlass von Urteilsbegründungen.“ Prof. Seidel diskutiert danach, wie die richterliche Unabhängigkeit gestaltet werden kann, dass sie es einerseits dem Richter erlaubt, ohne Einfluss von außen eine faire Verhandlung durchzuführen, anderseits aber auch den Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit einschränkt.
( Zitat aus der Fernsehsendung im Ersten Programm am 05.03.2003, um 21.45 Uhr, „Pfusch in der Justiz“.
(9) Die Dienstaufsicht kann wegen der richterlichen Unabhängigkeit in kein laufendes gerichtliches Verfahren eingreifen oder einem Richter für zukünftige Verfahren Weisung erteilen. „Dagegen darf die Dienstaufsicht in einer rechtskräftig erledigten Sache einen konkreten Vorgang als schuldhafte Pflichtverletzung des Richters werten.“ ... „Dritten gegenüber muß die Dienstaufsicht jede Beanstandung oder Mißbilligung einer gerichtlichen Entscheidung vermeiden, wenn nicht eine echte schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt;“ („Grenzen der Dienstaufsicht über Richter“, von BGH-Richter a. D. Dr. Herbert Arndt, DRiZ 1974, Seite 251 und 252). Der Gerichtspräsident darf sich also nicht mit der Begründung, die in einer Dienstaufsichtsbeschwerde erhobenen Vorwürfe „betreffen ausschließlich den Kernbereich richterlicher Tätigkeit, der der Dienstaufsicht entzogen ist“, weigern, den dort erhobenen Vorwürfen nachzugehen. „Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung eines Richters möglich, auch wenn er nur aus Fahrlässigkeit eine Rechtsverletzung bei einem Urteil begangen hat.“ (ebenfalls aus „Grenzen der Dienstaufsicht über Richter“, Seite 251).
Der BGH „(BGH - Dienstgericht für Richter - Urteil vom 1.12.1983 - RiZ 5/83)“ stellte u. a. zur Dienstaufsicht fest: „Darüber hinaus sind Maßnahmen der Dienstaufsicht aber auch zulässig im Falle offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung.“ (DRiZ Mai 1984, Seite 195).
D. h., auch gemäß dieses Urteils muss der Gerichtspräsident einer Dienstaufsichtsbeschwerde nachgehen, wenn dort auf die offensichtlich fehlerhafte Amtsausübung eines Richters hingewiesen wird. Trotzdem kann - so weit der Autor das sieht - kein Gerichtspräsident dazu verpflichtet werden, einer Dienstaufsichtsbeschwerde nachzugehen.
(10) In der unter (2) genannten Versammlung sagte ein Anwalt, er hoffe, dass in einem konkreten Fall der Richter Größe zeigen wird, sich nicht an ihm zu rächen, weil er ihn auf ein BGH-Urteil aufmerksam gemacht habe, was dieser Richter aber nicht hören wollte. Auch in sonstigen Gesprächen mit Anwälten aus Mittelfranken klang immer wieder durch, dass Anwälte Angst vor Richtern haben m ü s s e n (nur bei Bausachen?), weil ein Richter stets ein Verfahren zum Nachteil seines Mandanten lenken kann. Die Bezeichnung „Bestrafungsurteil“ hört man von Anwälten, wenn ein Richter in einem Verfahren aus sachfremden Gründen seinen Ermessensspielraum einseitig ausnutzt oder ihn sogar überschreitet, z. B., weil eine Prozesspartei einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich nicht zugestimmt hatte. Das ist zwar alles Richterwillkür, wird aber wegen der richterlichen Unabhängigkeit so gut wie nie verfolgt.
Ein Indiz für ein „Bestrafungsurteil“ kann sein, wenn ein vom Gericht vorgeschlagener, aber von einer Prozesspartei abgelehnter Vergleich und das Urteil zum Nachteil dieser Partei stark von einander abweichen, obwohl sich der dem Gericht bekannte Sachverhalt nicht entscheidend geändert hat.
(11) Gemäß Gesetzgeber hat die Revision nicht mehr das Ziel, das falsche Urteil zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass der der Recht hat auch Recht bekommt („Einzelfallgerechtigkeit“), vielmehr ist laut § 543 ZPO, (2) Absicht der Revision: Grundsätzliche Bedeutung der Sache, Fortbildung des Rechts und Sicherung einer Einheit in den Urteilen. (Laut Vortrag des Herrn Prof. Dr. Dr. Norbert Gross, Berufungsanwalt beim BGH, Karlsruhe, gehalten am 11.11.2003 im Rahmen der 24. Versammlung des Arbeitskreises Bauvertragsrecht Nordbayern).
Der Leser möge selber beurteilen, ob Richter eines Berufungsgerichtes, die parteiisch handeln und ein offensichtliches falsches Urteil anfertigen, dagegen Revision zulassen werden oder ob diese Richter nicht vielmehr einen Weg finden werden, der ihr Urteil als Einzelfallentscheidung ohne allgemeines Interesse erscheinen lässt, z. B., indem sie einfach eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen.
(12) Zur Kritik am Bundesministerium der Justiz (BMJ):
In der Petition, Pet 4-14-07-3100-045557, hat der Autor ausführlich auf die hier aufgeführten Missstände hingewiesen und Verbesserungsvorschläge aufgelistet. Die Antwort des BMJ mag zwar juristisch korrekt sein, sie geht aber nach Ansicht des Autors in einigen Punkten nicht auf die wirklichen Probleme ein. So wird in der Antwort die teilweise mangelhafte Ausbildung von Richtern schlicht weg geleugnet (siehe Abschnitt (13)). Aus den Aussagen eines hohen Beamten des BMJ in der o. g. Sendung „Pfusch in der Justiz“ kann der Eindruck gewonnen werden, dass die Beamten des BMJ mehr der Judikative als der Exekutive - von der sie bezahlt werden - zugewandt sind.
Zu den Verbesserungsvorschlägen:
(13) In dem unter (2) erwähnten Vortrag, gehalten im Rahmen der 23. Versammlung des Arbeitskreises Bauvertragsrecht Nordbayern am 12.08.2003, wurde eine Verbesserung der Richterausbildung angemahnt. Einerseits müssen dazu die zur Tätigkeit des Richters passenden Lehrgänge bereitgestellt werden, anderseits darf die richterliche Unabhängigkeit kein Grund dafür sein, dass der Richter solche Lehrgänge nicht zu besuchen braucht. Im gleichen Vortrag wurde auch darauf hingewiesen, dass es vielen Richter an der charakterlichen Eignung für ihr Amt mangle. Weiterhin wurde bemängelt, dass Zivilrichter (hier bei Bausachen) nicht immer die erforderliche Bereitschaft zeigen, sich mit einer Sachproblematik vertraut zu machen, sondern einfach unter Berufung auf eine für diesen Fall nicht anwendbare frühere Entscheidung ein Fehlurteil anfertigen. - Auch der o. g. Artikel von Prof. Gerd Seidel (siehe unter (7)) setzt sich kritisch mit diesem Problem auseinander. - Auf dem Deutschen Juristentag im Sept. 2002 kam zur Sprache, dass es durchaus sein kann, dass ein Jugendrichter über Jugendliche urteilt, ohne in seinem Leben je zuvor etwas über Jugendstrafrecht gehört zu haben. Eine bessere Richterausbildung wird von Abgeordneten der politischen Parteien (z. B. der FDP) angemahnt.
(14) Zum § 339 StGB (Rechtsbeugung) siehe den Artikel der Professoren Bemmann/Seebode/Spendel, „Rechtsbeugung - Vorschlag einer notwendigen Gesetzesreform“, ZRP 1997, S. 307, 308.
Es ist zwingend notwendig, dass die Spannweite der Sanktionsmöglichkeiten in § 339 StGB vergrößert wird. In vielen Fällen wird eine Verfehlung eines Richters deshalb nicht „erkannt“, weil dieser Richter sonst auch für eine geringfügige Verfehlung mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe und Amtsverlust bestraft werden müsste.
Nach Ansicht des Autors deutet z. B. ein Urteil, in dem der vom Gericht festgestellte Sachverhalt systematisch zu Gunsten einer Partei verändert wurde (auch durch Weglassen wichtiger Details) und dann noch zusätzlich eine zu Gunsten der selben Partei unzureichende und/oder fehlerhafte Urteilsbegründung auf ein gewolltes Falschurteil hin. Dahingegen kann ein falsches Urteil, das nur auf das Übersehen e i n e s wichtigen Details durch einen Amtsrichter (auf Grund Zeitmangels) beruht, durchaus irrtümlich ergangen sein.
Beispiel für ein nach Ansicht des Autors irrtümlich falsch angefertigtes Urteil:
Ein Amtsrichter weist die Zahlungsklage eines Zessionars mit der Begründung ab, er habe die Abtretung der Forderung nicht bewiesen, doch übersieht der Richter dabei, dass die Abtretungsurkunde eingereicht und in einem Umschlag hinter der Klage eingeordnet war; das Urteil wird rechtskräftig, weil die Berufungssumme nicht erreicht ist (aus „Grenzen der Dienstaufsicht über Richter“ von Herbert Arndt, DRiZ, August 1974, S. 250).
Beispiel für ein nach Ansicht des Autors absichtlich falsch angefertigtes Urteil:
In einem Verfahren ging es um das arglistige Verschweigen von nassen Kellerwänden beim Kauf eines Hauses. Der Verkäufer hatte nachweislich zugesichert, dass der Keller trocken sei. Die letzte Mieterin sagte als Zeugin aus, dass während ihrer Mietszeit die Wände des Kellers am Treppenaufgang immer nass ausgesehen haben und dass die Farbe vom Boden hoch etwa auf 80 cm Höhe blättrig war. Die Zeugin sagte weiter aus, dass sie dem Vorbesitzer die betroffenen Kellerwände des Hauses gezeigt habe und dass er dazu nur gesagt habe, dass das nichts mache. In der Urteilsbegründung der Berufungsinstanz (ein Senat eines Oberlandesgerichts) steht nur noch, dass die Zeugin X. ausgesagt habe, es habe so ausgesehen, als ob der Keller im Bereich des Treppenausganges feucht gewesen sei. (Also keine Rede mehr davon, dass die Wände im Treppenbereich immer nass aussahen und dass die Zeugin den Beklagten auf die Feuchtigkeit hingewiesen hatte.) Die Klageabweisung wurde dann im Wesentlichen damit begründet, dass die Beweisaufnahme ergeben habe, dass der Keller nach der schon länger zurückliegenden Reparatur eines PVC-Rohr auszutrocknen begann. (Dass der Keller auszutrocknen begann, kann weder aus der Aussage der ehemaligen Mieterin X noch aus den Aussagen der anderen Zeugen gefolgert werden.) Und das alles nur, weil im vom Gericht beauftragten Gutachten steht, dass nach Angaben des Beklagten(!) an dem dort sichtbaren PVC-Rohr eine Undichtigkeit festgestellt worden war, wobei es zu einem permanenten leichten Wasseraustritt gekommen sein soll. Nach Behebung des Schadens an diesem Rohr soll es zu keinen weiteren Durchnässungen gekommen sein. - Man sieht an diesem Beispiel deutlich: Der Sachverständige hat ein offensichtlich mangelhaftes Gutachten angefertigt, in dem er einfach (angebliche) Äußerungen des Vorbesitzers und Beklagten übernommen hat, anstatt eigene Untersuchungen durchzuführen. Anstatt aber dieses Gutachten zurückzuweisen, hat der Senat in seiner Urteilsbegründung schrittweise die Zeugenaussagen so verändert, bis sie zum falschen Gutachten passten.
In einem anderen Verfahren ist ein Senat in seiner Urteilsbegründung überhaupt nicht auf die Schriftsätze und Beweisangebote (zwei beiliegende Gutachten, angebotene Zeugen) einer Prozesspartei eingegangen. Der Senat war auch vorher in der Verhandlung nicht bereit gewesen, mit dem Rechtsvertreter dieser Partei die Rechtslage zu erörtern (Versagen des rechtlichen Gehörs). Die richterliche Unabhängigkeit schützt auch solches Verhalten, obwohl der Anspruch auf rechtliches Gehör durch Art. 103 Abs. 1 GG und Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 99, 1387) gewährleistet sein sollte.
Zusammenfassend gesehen: Im Allgemeinen ist schon erkennbar, ob ein Richter irrtümlich eine irrige Rechtsauffassung vertreten oder mit Wissen und Wollen eine falsche Entscheidung getroffen hat. Die Rechtspflege manövriert sich selbst ins Abseits, wenn offensichtliche und gewollte Fehlentscheidungen mit unverständlichen Erklärungsversuchen und mit dem Argument der richterlichen Unabhängigkeit zugedeckt werden.
Zur Richterwillkür und zu unserem Rechtssystem sei noch auf das Zitat des Bundesverfassungsrichters a. D. Prof. Willi Geiger verwiesen: „Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nach dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." (Entnommen aus der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) 9/1982, Seite 325)
(15) Von Juristen in der Gesetzgebung wird öfters argumentiert, dass wenn durch eine Bestrafung eines Richters eine Korrektur eines Fehlurteils möglich wäre, viele Rechtsuchende dann versuchen werden, über diesen Weg zu ihrem Recht zu gelangen, womit die Gerichte über Gebühr belastet würden. Deshalb soll dieser Weg in der Praxis ausgeschlossen bleiben.
Erstens ist es aber dann scheinheilig, wenn Gesetze (hier § 339 StGB und § 839 Abs. 2 BGB) erlassen werden, die dann aber durch die Rechtsprechung praktisch ausgehebelt werden (Gesetze mit Alibifunktion). Zweitens ist zu erwarten, dass wenn das Anfertigen von Fehlurteilen wirklich sanktioniert würde, ein unredlich arbeitender Richter davon abgeschreckt würde, aus sachfremden Gründen ein Fehlurteil anzufertigen. D. h., nach kurzer Zeit wird m. E. die Zahl der Gerichtsverfahren wieder zurückgehen und sogar unter das heutige Maß sinken.
Man kann häufiger beobachten, dass nicht der Täter (hier ein unredlich arbeitender Richter) sondern das Opfer - als Querulant - als der eigentlich Schuldige angesehen wird, wenn durch die Aufklärung der Straftat gesellschaftliche Defizite erkennbar werden.
(16) Ein „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger kann sich vor Gericht auf seinen Sachverständigeneid berufen und wird dann vom Gericht nicht mehr vereidigt. Andere Sachverständige werden vom Gericht vereidigt. Das hat die Wirkung, dass im Falle einer Falschbegutachtung oder Falschaussage vor Gericht der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Unterschied zu anderen Sachverständigen nicht wegen Meineid (§ 154 oder 163 StGB) bestraft werden kann „(vgl. SS-Lenckner StGB 26. Aufl. Vorb. §§153 ff Rdnr. 21; Peters NJW 1990, 1832)“. „Deshalb wären die Tatbestände der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) und des Prozessbetruges nur dann gegeben, wenn der“ Sachverständige „vorsätzlich falsche Zusatz- oder Befundtatsachen sowie falsche Erfahrungssätze und Mitteilungen mitgeteilt hätte.“ (Entnommen aus einem Schreiben eines Staatsanwaltes) Ähnlich wie bei der Rechtsbeugung kann die Justiz hier an „vorsätzlich“ so übertrieben hohe Anforderungen stellen und stellt sie auch, so dass das Anfertigen von offensichtlichen Gefälligkeitsgutachten durch „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständige nicht verfolgt zu werden braucht.
Der Autor sieht zwei einfache Möglichkeit, diesen Missstand abzustellen: Entweder wird per Gesetz vorgeschrieben, dass die Aussage eines Sachverständigen vor Gericht genau so zu werten ist, wie die eines normalen Zeugen oder, dass jeder Sachverständige vom Gericht zu vereidigen ist, wie dies z. B. am OLG Düsseldorf (nur in Bausachen?) bereits üblich ist.
Ein von einem falschen Gutachten Betroffener kann versuchen, zivilrechtlich den Sachverständigen auf Schadensersatz wegen des dadurch verlorenen Verfahrens zu verklagen. Der im BGB am 01.08.2002 neu aufgenommene § 839 a zur Haftung des Sachverständigen sollte die Chance dazu verbessern. Nach begründeter Meinung des Autors werden Richter jedoch im Allgemeinen alles tun, um solche Ansprüche abzuwenden. Als bequemsten Weg braucht eine Kammer oder ein Senat nur zu behaupten, das Gutachten sei nicht prozessentscheidend gewesen (auch wenn das nicht stimmt) und dazu eine nicht nachvollziehbare Begründung (z. B. eine nicht schlüssige hypothetische Betrachtung des früheren Urteils) zu liefern. Wenn es die letzte Berufungsinstanz ist, ist das Urteil rechtskräftig, mag es auch mit Wissen und Wollen falsch angefertigt worden sein.
Der juristisch einfachste und auch billigste Weg wäre, wenn ein Gericht ein offensichtlich falsches oder nur mangelhaft begründetes Gutachten zurückweist und falls überhaupt erforderlich, ein neues Gutachten bei einem anderen Sachverständigen beauftragen würde. Aber aus falsch verstandener Kollegialität und Bequemlichkeit scheuen viele Richter diesen Weg. Ein renommierter Anwalt erklärte dem Autor dazu: „Freilich ist die Haftung des Sachverständigen, der lediglich als Gehilfe des Gerichtes wirkt und in keiner vertraglichen Beziehung zu den Parteien oder zum Gericht steht, nur sehr schwer begründbar. Auch dürfte anzunehmen sein, daß bei den Gerichten die Tendenz besteht `ihren´ Sachverständigen zu schützen.“
(17) Die Forderung nach wörtlicher Protokollierung wird auch im Artikel „Das Wortprotokoll in der strafrechtlichen Hauptverhandlung“ von Hans Meyer-Mews, NJW 2002, 103-108, diskutiert.
18) Die in diesem Artikel aufgezeigten Missstände werden u. a. auch in der ZAP-Kolumne: „Der Mythos von der hohen Moral der Richter“ von VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom 25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., dass „die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“, „teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und weist dann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen)“ hin. In der Kolumne wird u. a. ausgeführt, was Richter alles davon abhält, redlich und unvoreingenommen zu arbeiten.
Stand: 20. Januar 2004
Dr. R. Schmidt
http://www.vshw.de/fehlurtl.htm
http://www.vshw.de/index.html
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Reinhard: "... Im Zirkus werden ja auch laufend Jungfrauen zersägt, ..."
Nochmals zu Rita-Eva Neeser über den Zaun geschaut - zur schauspieldemokratischen Abwicklung des Prozesses:
Reinhard, 04.05.2011, 00:08 Uhr:
Das geht durchaus auch bei uns, z.B. wurde in Hamburg im Verfahren gegen die Eltern, die ihr Kind verhungern ließen, ebenso verfahren. Zitat aus der Hamburger Morgenpost:
„Weil unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird, wurde über die Anträge zunächst nichts bekannt. Das Urteil wird an diesem Freitag verkündet – dann dürfen auch Zuschauer und Medienvertreter dabei sein… Den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht damit erklärt, dass zur Aufklärung der Vorwürfe „eine intensive Befassung mit den sozialen, familiären und partnerschaftlichen Verhältnissen“ nötig sei.“
http://www.mopo.de/news/plaedoyers-im-prozess-um-die-verhungerte-lara-mia/-/5066732/5186384/-/index.html
So ist es auch hier: Die Anwälte müssen jede einzelne Zeugenaussage würdigen. Sie müssen die Punkte, die Schwenn schon einmal in einer Liste an das Gericht übergeben hatte, besprechen, in der die Widersprüche in den Aussagen von CSD enthalten sind. Dazu gehört auch die Technik des eigentlichen Vergewaltigungsaktes und natürlich auch die Frage, worin denn genau der Unterschied zwischen den vorherigen 11 Jahren Sex und diesem einen letzten Zusammensein bestand. Da muss also alles haarklein aufgerollt werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wird eben höher eingeschätzt als die Kontrolle des Verfahrens durch die Öffentlichkeit, auch das gehört zum Rechtsstaat.
Das heißt nicht, dass ich das für richtig halte, sondern es soll nur darlegen, dass das Gericht eben konsequent bleiben muss, sonst wäre der gesamte vorherige Ausschluss der Öffentlichkeit sinnlos gewesen.
Es bleibt aber das Problem, was der Richter dann noch in der mündlichen Urteilsbegründung sagen kann außer allgemeinen Plattitüden. Allerdings muss er auch nicht viel sagen und kann auf das schriftliche Urteil verweisen. Das wird erstellt, wenn eine Partei in Revision geht. Da steht dann wirklich alles drin, und das wird dann auch von der einen oder anderen Partei veröffentlicht werden, falls das Gericht keine Kopien herausgibt. Spätestens im BGH – Urteil steht dann sowieso alles. Insofern besteht schon noch ein Unterschied zu einem Unrechtsstaat.
Bedenkt man all das und geht man wie wir wohl alle davon aus, dass die Sache der CSD von Anfang an total über den Kopf gewachsen ist, dann gibt es nur einen Ausweg aus dem Dilemma: Freispruch und keine Revision durch CSD, die StA ist sowieso schon platt. Dann braucht das Gericht nur nette Worte zur Urteilsbegründung zu finden, und es gibt kein schriftliches Urteil (abgesehen von dem Tenor = Freispruch). Alles andere kann einfach nicht im Interesse von CSD liegen.
Dazu gehört natürlich auch der Deal, dass es kein Verfahren gegen CSD gibt, sondern dass deren Aussage in der Abteilung „Selbstsuggestion nach traumatischer Trennung vom Freund“ abgelegt wird. Sie hat eben alles nur geträumt, hat den einvernehmlichen Sex und das Messer nur in ihrer Vorstellung aufgrund des Trennungsschocks als Vergewaltigung empfunden. Im Zirkus werden ja auch laufend Jungfrauen zersägt, das haben wir doch alle genau gesehen und können das total glaubhaft aussagen. Dennoch werden die Täter nie zur Rechenschaft gezogen.
Ich würde also leider von einer Reise nach Mannheim zu den Plädoyers abraten, es sei denn, es wird dazu vorher noch etwas verkündet. Dagegen gehe ich davon aus, dass bei Herrn Pleines die Öffentlichkeit zugelassen wird, denn da soll ja JK demontiert werden und auf den braucht ja niemand Rücksicht zu nehmen. Aber keine Sorge, JK wird am Donnerstag kein Haar gekrümmt werden, Pleines wird ein Flop.
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/02/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundvierzig-2/comment-page-1/#comment-25195
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Wie mehrfach von mir vorgeschlagen
wird JK seine langjährige Gespielin nicht auch noch juristisch massakrieren, sondern es dabei belassen, dass sie schwer genug darunter leidet, ihn verloren zu haben, aber das war ja ihr ausgesprochener Wille. Als ich jetzt fragte, was JK finanziell an Wiedergutmachung bekommen könnte bei den Richtern und Staatsanwälten, hatte ich noch Rachegefühle gegen diese verlogene Frau. Aber Schonung habe ich ja vorgeschlagen, weil ich fest davon ausgehe, dass Fräulein D (Schwetzingen) sowieso einen Dachschaden hat mit langjähriger Therapie vor sich.
JK wird sich die 500 000 € leisten können, schliesslich hat er über die Jahre bestimmt 20+ LUXUSmaitlis gehabt, was am Ende ungeheuer preiswert gekommen ist, denn eine einzige hat bereits für ein Interview plus Foto-Shooting 50000 € kassiert. Also eigentlich hätte Jörg ein paar Millionen lockermachen müssen.
Ich finde auch, dass JK nach dem Prozess jetzt viel gepflegter aussieht und nicht mehr so verwildert. Er ist ein extrem hübscher Mann, der noch grosse Karriere im Fernsehen machen wird. Sein Buch wird ein Bestseller. Ich könnte mir ihn auch als Psychotherapeut vorstellen, in einer Praxisgemeinschaft mit Miriam K.
Also Happyend rundum.
Ich bin dennoch für Strafprozesse gegen die Mannheimer Justiz!
Reinhard schrieb in REN:
JK wird sich die 500 000 € leisten können, schliesslich hat er über die Jahre bestimmt 20+ LUXUSmaitlis gehabt, was am Ende ungeheuer preiswert gekommen ist, denn eine einzige hat bereits für ein Interview plus Foto-Shooting 50000 € kassiert. Also eigentlich hätte Jörg ein paar Millionen lockermachen müssen.
Ich finde auch, dass JK nach dem Prozess jetzt viel gepflegter aussieht und nicht mehr so verwildert. Er ist ein extrem hübscher Mann, der noch grosse Karriere im Fernsehen machen wird. Sein Buch wird ein Bestseller. Ich könnte mir ihn auch als Psychotherapeut vorstellen, in einer Praxisgemeinschaft mit Miriam K.
Also Happyend rundum.
Ich bin dennoch für Strafprozesse gegen die Mannheimer Justiz!
Reinhard schrieb in REN:
Dazu gehört natürlich auch der Deal, dass es kein Verfahren gegen CSD gibt, sondern dass deren Aussage in der Abteilung „Selbstsuggestion nach traumatischer Trennung vom Freund“ abgelegt wird. Sie hat eben alles nur geträumt, hat den einvernehmlichen Sex und das Messer nur in ihrer Vorstellung aufgrund des Trennungsschocks als Vergewaltigung empfunden. Im Zirkus werden ja auch laufend Jungfrauen zersägt, das haben wir doch alle genau gesehen und können das total glaubhaft aussagen. Dennoch werden die Täter nie zur Rechenschaft gezogen.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
984
also der reinhard hat schon verdammt viel ähnlichkeit mit dir, 984. die forumulierungen, die ideen...zirkus, jungfrauen, und wie behutsam er mit CSD umgeht, obwohl er irrtümlicherweise davon ausgeht, dass sie falsch ausgesagt habe, auch er wird auf den baum der erkenntnis klettern müssen... genau wie du - also ich weiss nicht, ich könnt mich glatt in ihn verlieben, aber ich hab ja meine bücher
Gast- Gast
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 21)
"Als Schaumschläger gibt es nichts schlimmeres als das Jemand daherkommt und genau das sieht, was es ist..."
"...Werkstattgepflegt und ziemlich gut erhalten..."
Hi hi...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38176
Louise ist sauer, weil ein Mensch sich eine aufwendige Verteidigung leisten kann. Sowas Blödes aber auch! Einen armen Menschen hätte man einfach wegsperren können. Als ob es nicht schon eine traumatische Grenzerfahrung darstellt, daß man heutzutage überhaupt erst Anzeige erstatten muss, anstatt schweigend auf den Deliquenten zu deuten, der dann bitte umgehend abgeführt wird....nein, man muss sich auch noch mit einem Gerichtsprozess abmühen, obwohl ein paar sehr empathische Mitmenschen leicht dazu zu kriegen wären, den per Deutungshoheit Verurteilten direkt am nächsten Baum aufzuhängen, ihn zumindest zu entmannen... denn Eine hat es ja gewagt, jetzt könnte es Jede!
Mein aufrichtiges Mitgefühl.
Und sonst so? Erwartet noch jemand wirklich Aufregendes im Fall Kachelmann?
"...Werkstattgepflegt und ziemlich gut erhalten..."
Hi hi...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t396p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-21#38176
Louise ist sauer, weil ein Mensch sich eine aufwendige Verteidigung leisten kann. Sowas Blödes aber auch! Einen armen Menschen hätte man einfach wegsperren können. Als ob es nicht schon eine traumatische Grenzerfahrung darstellt, daß man heutzutage überhaupt erst Anzeige erstatten muss, anstatt schweigend auf den Deliquenten zu deuten, der dann bitte umgehend abgeführt wird....nein, man muss sich auch noch mit einem Gerichtsprozess abmühen, obwohl ein paar sehr empathische Mitmenschen leicht dazu zu kriegen wären, den per Deutungshoheit Verurteilten direkt am nächsten Baum aufzuhängen, ihn zumindest zu entmannen... denn Eine hat es ja gewagt, jetzt könnte es Jede!
Mein aufrichtiges Mitgefühl.
Und sonst so? Erwartet noch jemand wirklich Aufregendes im Fall Kachelmann?
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
Ich würde mich freuen
wenn Bella Reinhard sich vereinen, damit ich meine Arbeit tun kann. Übrigens, ich kann beweisen, dass so wichtige User hier in der Else krank (von hass zerfressen) und ungebildet sind. Es ist witzig, dass immer von REN Beiträge übernommen werden, aber ebenso gute von hiesigen Usern ignoriert und gedisst werden. Ich kanns beweisen, aber den letzten Beweis gebe ich erst kurz bevor ich das Forum verlasse.
Wichtige Leute hier oder die sich jedenfalls dafür halten, erkennen nicht, das z.B. Monete gut argumentiert und Wichtiges von Unwichtigem trennen kann. Ausser mir erkennt niemand, dass Bella mit einem Wort manchmal Dinge benennen kann, wo andere tausend Worte oder Links brauchen. Helene und Maschera können ebenfalls saugut formulieren. Auch Uvo, selbst wenn er Blödsinn schreibt, tut das so elegant, dass man (sorry, ich wieder mal) sofort die Klasse spürt, die eine stef. einfach nicht hat, denn sie ist mehr so eine Buchhalterin mit zuviel Aggressivität.
Anstatt nun das vorhandene Potential für die Gruppe zu nutzen, wird gemobbt und ignoriert. Die gewalttätigste Figur stellt GabbiWolff dar, die wie die Leiterin einer Putzkolonne ihre Daten absetzt. Keine menschliche Wärme, kein Durchblick,alles beruht auf der Fiktion, dass sie angeblich schreiben kann, aber das kann gar nicht sein, denn das setzte ja voraus, dass sie zuerst versteht, worüber geredet wird. Um es kurz zusammenzufassen, eine Putzkolonne kann mit Maschinensprache befehligt werden, aber psychologische Probleme erfordern ein Hintergrundwissen, das man weder in Jura studieren, noch auf Behördenfluren nach Feierabend beim Putzen sich aneignen kann. Den Krötenhass merkt man besonders bei ihren Kommentaren über Alice Schwarzer. Das ist menschenunwürdig.
Ich bin erst bereit, mein Urteil zu revidieren, wenn Monete als Mensch, der er ist, anerkannt und geschätzt wird. Mir fällt noieh etwas ein. Die Ungebildeten holen sich Reinhard, weil sie mit dem ja nicht sprechen müssen, aber Monete stellt tiefe Fragen, die die Dummen entlarven. Das ist also ungefähr so, wenn Frauen Mörder lieben und im Knast besuchen, aber keine lebensfähige Beziehung ausserhalb mit normalen Männern zustandebringen Das ist verrückt, weil sie führen eine Beziehung mit beziehungsunfähigen Wesen in einer Nichtbeziehung ohne echte Wärme. Diese Mörder können auch gerne in den USA im Todestrakt leben.. Alle sind besser als reale, konkrete, liebe Männer aus der Nachbarschaft. Nur mal so eine Idee.
Manchmal bringt das Internet krankeste Symptome zum Vorschein, ohne dass die betreffenden Foristen das beim Schreiben bemerken.
So beschrieb der Menschenverächter Harry gestern den nach seiner Meinung pathologischen Zusammenhang, dass praktisch alle PRO CSD FRAUEN Mitglieder alle an den Fingern oder Händen verletzt seinen, das jedenfalls behaupteten, was im Grunde ja real gar nicht möglich wäre. Wobei das tiefenpsychologisch sehr wohl sein könnte, weil für diese Menschen scheint das Tippen von Beiträgen in diesem Hassforum geradezu durch Abscheu Blessuren an den Tipporganen zu produzieren, ähnlich wie wie das Blut erschien bei der Frau aus Konnersreuth.
http://de.wikipedia.org/wiki/Therese_Neumann
Wichtige Leute hier oder die sich jedenfalls dafür halten, erkennen nicht, das z.B. Monete gut argumentiert und Wichtiges von Unwichtigem trennen kann. Ausser mir erkennt niemand, dass Bella mit einem Wort manchmal Dinge benennen kann, wo andere tausend Worte oder Links brauchen. Helene und Maschera können ebenfalls saugut formulieren. Auch Uvo, selbst wenn er Blödsinn schreibt, tut das so elegant, dass man (sorry, ich wieder mal) sofort die Klasse spürt, die eine stef. einfach nicht hat, denn sie ist mehr so eine Buchhalterin mit zuviel Aggressivität.
Anstatt nun das vorhandene Potential für die Gruppe zu nutzen, wird gemobbt und ignoriert. Die gewalttätigste Figur stellt GabbiWolff dar, die wie die Leiterin einer Putzkolonne ihre Daten absetzt. Keine menschliche Wärme, kein Durchblick,alles beruht auf der Fiktion, dass sie angeblich schreiben kann, aber das kann gar nicht sein, denn das setzte ja voraus, dass sie zuerst versteht, worüber geredet wird. Um es kurz zusammenzufassen, eine Putzkolonne kann mit Maschinensprache befehligt werden, aber psychologische Probleme erfordern ein Hintergrundwissen, das man weder in Jura studieren, noch auf Behördenfluren nach Feierabend beim Putzen sich aneignen kann. Den Krötenhass merkt man besonders bei ihren Kommentaren über Alice Schwarzer. Das ist menschenunwürdig.
Ich bin erst bereit, mein Urteil zu revidieren, wenn Monete als Mensch, der er ist, anerkannt und geschätzt wird. Mir fällt noieh etwas ein. Die Ungebildeten holen sich Reinhard, weil sie mit dem ja nicht sprechen müssen, aber Monete stellt tiefe Fragen, die die Dummen entlarven. Das ist also ungefähr so, wenn Frauen Mörder lieben und im Knast besuchen, aber keine lebensfähige Beziehung ausserhalb mit normalen Männern zustandebringen Das ist verrückt, weil sie führen eine Beziehung mit beziehungsunfähigen Wesen in einer Nichtbeziehung ohne echte Wärme. Diese Mörder können auch gerne in den USA im Todestrakt leben.. Alle sind besser als reale, konkrete, liebe Männer aus der Nachbarschaft. Nur mal so eine Idee.
Manchmal bringt das Internet krankeste Symptome zum Vorschein, ohne dass die betreffenden Foristen das beim Schreiben bemerken.
So beschrieb der Menschenverächter Harry gestern den nach seiner Meinung pathologischen Zusammenhang, dass praktisch alle PRO CSD FRAUEN Mitglieder alle an den Fingern oder Händen verletzt seinen, das jedenfalls behaupteten, was im Grunde ja real gar nicht möglich wäre. Wobei das tiefenpsychologisch sehr wohl sein könnte, weil für diese Menschen scheint das Tippen von Beiträgen in diesem Hassforum geradezu durch Abscheu Blessuren an den Tipporganen zu produzieren, ähnlich wie wie das Blut erschien bei der Frau aus Konnersreuth.
http://de.wikipedia.org/wiki/Therese_Neumann
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Bella-Mausi
Ich befürchte, die Bücher die Du in Deinem Büchergestell hast, verstehst Du doch alle überhaupt nicht!
Ähmmm, gehe ich richtig in meiner Annahme, dass Du diese nur so aus Dekoration hast? :-D
Ähmmm, gehe ich richtig in meiner Annahme, dass Du diese nur so aus Dekoration hast? :-D
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
@ chomski Hinweis
hallo, ich komme noch einmal auf diese tierschutzthematik zurück, die ja hier keine resonanz gefunden hat, was schade ist.
anhand folgender seite
http://www.vgt.ch/news2005/050516.htm
möchte ich nur mal kurz etwas erwähnen, das mir aufgefallen ist. ich muss sagen, ich kenne mich im tierschutz nicht so aus. bin da also laie.
aber zumindestens auf der seite springt mir etwas ins auge, das mit menschenschutz zu tun hätte. es ist ungeheuerlich wie da mit menschen umgesprungen wird. gut, gerechtfertigt wird es, weil man ja im tierschutz unterwegs ist. aber darf man dafür menschen so unwürdig blosstellen? ich meine, bzgl menschenwürde? wer masst sich hier an, ohne jegliches gerichtsurteile selbstjustiz zu üben?
generell: wie kann man glaubhaft vorgeben, man schützte tiere, wenn man menschen so derart rechtswidrig vorführt? ich kann das nicht nachvollziehen und bin darüber sehr besorgt, chomski! aber dennoch interessant, dass du uns das mal gezeigt hast. ich erinnere mich, dass auch in deutschland etwas sektenartiges bei den tierschützern vorhanden ist. aber wahrscheinlich braucht es dieses überengagement, um überhaupt etwas zu unternehmen, sich halt zu aktivieren. aber wie gesagt, mir wäre es lieber, wenn diese leute auf der seite auch menschen in ihren rechten schützten. eines ist doch klar zwischen uns, menschen stehen über den tieren in ihren rechten, oder siehst du das anders? natürlich sind wir mit diesem thema OT hier bei kachelmann. deshalb nur mal kurz.
anhand folgender seite
http://www.vgt.ch/news2005/050516.htm
möchte ich nur mal kurz etwas erwähnen, das mir aufgefallen ist. ich muss sagen, ich kenne mich im tierschutz nicht so aus. bin da also laie.
aber zumindestens auf der seite springt mir etwas ins auge, das mit menschenschutz zu tun hätte. es ist ungeheuerlich wie da mit menschen umgesprungen wird. gut, gerechtfertigt wird es, weil man ja im tierschutz unterwegs ist. aber darf man dafür menschen so unwürdig blosstellen? ich meine, bzgl menschenwürde? wer masst sich hier an, ohne jegliches gerichtsurteile selbstjustiz zu üben?
generell: wie kann man glaubhaft vorgeben, man schützte tiere, wenn man menschen so derart rechtswidrig vorführt? ich kann das nicht nachvollziehen und bin darüber sehr besorgt, chomski! aber dennoch interessant, dass du uns das mal gezeigt hast. ich erinnere mich, dass auch in deutschland etwas sektenartiges bei den tierschützern vorhanden ist. aber wahrscheinlich braucht es dieses überengagement, um überhaupt etwas zu unternehmen, sich halt zu aktivieren. aber wie gesagt, mir wäre es lieber, wenn diese leute auf der seite auch menschen in ihren rechten schützten. eines ist doch klar zwischen uns, menschen stehen über den tieren in ihren rechten, oder siehst du das anders? natürlich sind wir mit diesem thema OT hier bei kachelmann. deshalb nur mal kurz.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
984: Zum VGT
Zum VGT und hier insbesondere zum Thema des Präsidenten, Dr. Erwin Kessler, würde es viel zu sagen geben.
Ich denke, in der Schweiz ist er die konsequenteste Person, die sich gegen Justiz- und Verwaltungswillkür einsetzt. Das finde ich selbst sehr bewundernswert!
Er hat m.E. jedoch auch sehr problematische Seiten, die ich an dieser Stelle nun nicht diskutieren möchte, sonst werde ich von ihm noch verklagt! :-D
Es gibt aber einen witzigen Text über ihn, der ein bisschen überspitzt zeigt was er so für ein Mensch ist! :-)
Erwin Kessler ist Dr. Geiz
Es ist an einem Sonntag im Februar 2004. Tierschützer Erwin Kessler sitzt gemütlich in einem Ohrensessel in der warmen Stube seines Hauses in Tuttwil und liest friedlich die "NZZ am Sonntag". Daneben liegt auf einer Zeitungsbeige auch die neuste Mythen-Post.
Beeler hat vor vielen Monaten mit Kessler "definitiv Schluss gemacht". Obwohl offiziell "Schluss ist", verfolgt Kessler weiterhin aufmerksam, was in der Innerschweiz und vor allem in Sachen Mythen-Post abläuft. Mitglieder des VgT müssen ihm über alles, was passiert, ausführlich berichten und ihm jede Ausgabe (die er offiziell nicht mehr liest) zustellen.
Totale Überraschung - und erst noch an einem Sonntag!
Kessler fährt von seinem Stuhl auf. In der Mythen-Post steht gross die Schlagzeile: "Erwin Kessler ist Dr. Geiz". - "Das darf ja nicht wahr sein!" ist Kessler leise vor sich hinredend zu hören. Aufmerksam liest Kessler den Artikel. Darin wird ihm vorgeworfen, er habe infolge damaliger Unaufgeklärtheit über KMFs im Dachstuhl selber mit Steinwolle isoliert; er habe wahrheitsgemäss angegeben, dass ihn dieses Material "noch 1 Woche nach Einbau gejuckt" habe. Üblich sei, dass Kessler in einem solchen Fall sofort gegen den Verursacher vorgehe. Dies sei im Fall Flumroc nicht geschehen. Kessler habe auch keine tatkräftige Hilfe im Kampf gegen Isover und Konsorten geleistet mit dem Argument: "Wenn sich die Leute mit Glaswolle vergiften wollen, so sollen sie doch!" Er engagiere sich ausschliesslich für Tierschutz - und nicht für die Menschen.
Unglaubliche Vorwürfe
Während sich Beeler jahrelang für Kessler Ziele eingesetzt habe, könne man das Umgekehrte nicht sagen. Kessler habe vor allem auf sich selber und seinen Vorteil geschaut.
Finanziell habe der VgT in den Neunzigerjahren von der Mythen-Post profitiert - nicht umgekehrt. Kessler sei auch nicht ein so kompromissloser Kämpfer, wie er der Öffentlichkeit gegenüber laufend weiss mache. Im seinerzeitigen Streit mit McDonnalds z.B. habe Kessler eingelenkt mit einem Stillschweigeabkommen. Hätte dies ein anderer gemacht, wäre ihm von Kessler "Inkonsequenz" und "Verrat am VgT und am Tierschutz" vorgeworfen worden. Wenn es Kessler mache, sei es hingegen eine "notwendige Massnahme".
Eine Abrechnung?
Kessler komme auch immer wieder mit dem Märchen des bescheidenen Tierschützers, welcher den einträglichen Beruf eines Bauingenieurs an den Nagel gehängt habe und neu zu einem geringen Honorar professionell Tierschutz betreibe. Tatsache sei, dass Kessler im Jahre 2003 mindestens 10mal mehr Einkommen kassiert habe als Beeler. Von Dritten gehen die Vorwürfe sogar soweit, Kessler sei wie eine gefährlich Schlange, die ihr Opfer zuerst hypnotisiere und dann mit ihrem Giftzahn zubeisse. Mehr: Kessler sei im persönlichen Umgang mit Schweinemästern (z.B. Thomas Schmid, Ibach) "netter und verständnisvoller als mit seinen Aktivisten".
Wenn er sich für VgT-Aktivisten vor Gericht persönlich in der Funktion eines Anwalts stark mache, dann nur deshalb, um sich und den VgT selber ins Rampenlicht zu stellen. Die unzähligen Gerichtsprozesse seien Show und dienten der Selbstdarstellung. Was Kessler aber klar vorzuwerfen sei: mangelnde Solidarität gegenüber einem langjährigen Freund und vor allem GEIZ...
Randnotiz
In vorliegendem Fall geht es nicht um haltlose Vorwürfe wie Kessler pflege Kontakte zur Revisionistenszene, verbreite falsche Talmud-Zitate, begehe Hausfriedensbruch (Einbruch in Tierfabriken), habe einen Tierquäler-Wirt überfahren (Affoltern am Albis), betreibe als Guru eine Tierschutz-Sekte und vergnüge sich zügellos mit seinen Aktivistinnen, nein, der vorliegende Vorwurf lautet viel schwerer: vorsätzlicher Geiz!
"Eine Maschinengewehrsalve gegen Kessler"
Was da in der Mythen-Post zu lesen ist, ist eine einzige Maschinengewehrfsalve gegen Kessler! Bauernzeitung, Verbandsorgane von Schweinemästern etc. erscheinen dagegen wie harmlose Pfarrblätter.
Kessler ist total aufgebracht...
...und die friedliche Ruhe, die Minuten zuvor noch im Hause der Familie Kessler in Tuttwil herrschte, auf einen Schlag weg. "Was hast Du, Erwin", frägt Ehefrau Heidi. - "Schreibt der doch tatsächlich im Titel, ich sei geizig!" - Im Hintergrund schellt das Telefon. Der obligatorische Anrufbeantworter von Kessler meldet sich: "Hier spricht der automatische Telefonanrufbeantworter von Erwin Kessler..." - Pipp. Danach hört man den Anrufer sprechen: "Hallo, hier ist Grätzer vom 'Sonntabsblick'. Wir haben die in der Mythen-Post gegen Sie vorgebrachten Vorwürfe gelesen. Können Sie mich zurückrufen? Meine Tel.-Nr. ist..." Danach klingelt das Telefon weiter: "Tages-Anzeiger", "Weltwoche" "Thurgauer Zeitung"...
Kessler ist total aus dem Häuschen. Zu seiner Frau: "Den ruf ich jetzt gleich in Schwyz an. Der bekommt etwas zu hören!!!" - Bei Beeler meldet sich jedoch nur der Fax. "Beruhig' Dich doch zuerst, Erwin", rät Frau Heidi.
Unerwarteter Besuch - und dies auch noch zum falschen Zeitpunkt
Als ob jetzt nicht schon genug an diesem Sonntag los wäre, kommen völlig unerwartet Kesslers Sohn mit Schwiegertochter und Grosskind zu Besuch. Erwin Kessler flitzt an den drei Personen grusslos vorbei. "Was ist mit Grosspapa los?" frägt eine Kinderstimme.
Im Büro angekommen - jetzt heisst es handeln!
Zwischenzeitlich ist Kessler bereits in seinem Büro angekommen und schaltet seinen neusten PC ein. "Mach, mach..." hört man ihn ungeduldig. Stichwort "Schwyz" - "Bezirksamt". Der Schein der Bürolampe neben Kesslers PC fällt direkt auf den Mythen-Post Artikel.
Am Montagmorgen geht Kessler sofort mit dem Brief zur Post. Empfänger: Bezirksamt Schwyz, welches Kesslers Schreiben am darauffolgenden Dienstag eingeschrieben erhält.
Das Bezirksamt Schwyz tut seine Pflicht
Beeler muss in der Folge dem Untersuchungsrichter Red und Antwort stehen. Und wie nicht anders zu erwarten, wird gegen Beeler unverzüglich ein Strafverfahren eröffnet. Der Mythen-Post Herausgeber argumentiert, dass er lediglich das über Kessler geschrieben habe, was er wisse. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Gar von einer "Straftat" zu sprechen, sei haltlos.
Vor dem Schwyzer Bezirksgericht - Freispruch!
Der Fall gelangt weiter ans Bezirksgericht Schwyz, wo es zur Verhandlung kommt. Kessler liest eine zweistündige Anklageschrift vor. Doch die Vorwürfe mögen das Gericht nicht so recht zu überzeugen. Beeler verteidigt sich, Kessler sei tatsächlich geizig. Wenn das zutreffe, falle dies unter die Meinungs- und Pressefreiheit und sei deshalb nicht strafbar.
Den Richtern fällt auf, dass Kessler auch bei diesem Prozess wieder mit seinem obligatorisch mit VgT-Klebern bespickten Aktenkoffer erscheint. "Das könnte durchaus ein Indiz sein, dass Beeler recht hat und Kessler tatsächlich geizig ist." - "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten", lautet das Urteil.
Der "Bote der Urschweiz" berichtet über den Prozess
Am nächsten Tag steht im "Bote der Urschweiz": "Beeler siegte gegen Kessler - Freispruch!"
Darauf findet eine Redaktionssitzung beim "Boten" statt. "Wem kam es in den Sinn diese Schlagzeile zu schreiben?" - "Ich", meldet sich eine junge Teilzeitjournalistin. - "Das dürfen Sie aber nicht machen! Sowohl Beeler und Kessler sind extrem und daher bei den meisten Schwyzern nicht beliebt. Wenn Sie nur einen den beiden zu einem Held machen, schaden Sie unserer Zeitung!"
Wie konnte dieser Fehler passieren? Keine Chefs da und zu viele junge Leute, die nicht wissen, wie in Schwyz Journalismus betrieben werden muss!
Sogar "Bote"-Verleger Dr. Hugo Triner schaltet sich ein: "Bei einer Zeitung, wo erfahrungsgemäss nur die Titel gelesen werden, muss man sich VORHER überlegen, was man schreibt!"
Auch Kessler ist höchst unzufrieden. Er war davon ausgegangen, dass Beeler (weil meist hoffnungslos überlastet) "schlecht vorbereitet" kommen und bloss "aus der Hüfte schiessen" würde. Diese erwartete Situation hätte für in ein leichtes Spiel bedeutet.
Was tun?
Kessler ist felsenfest entschlossen, diese Niederlage nicht auf sich sitzen zu lassen und beschliesst einen Weiterzug ans Kantonsgericht Schwyz. Diesmal würde es keinen "Glücks- oder Zufallssieg" von Beeler geben. Er, Kessler, habe schon gegen viel grössere wie z.B. die Schweizerische Post und andere gewonnen. Und jeder, der ihn "Antisemit" nenne und ihm Kontakte zur Revisionistenszene nachsage, müsse mit teuren und aufwendigen Prozessen rechnen. Erst recht gehe es nicht, wenn ihm einer Geiz vorwerfe!
Weiterzug vors Schwyzer Kantonsgericht
Vor dem Schwyzer Kantonsgericht haben sich Leute der Wirtschaftsförderung Innerschwyz postiert. Auf einem grossen Transparent fordern sie: "Stoppt Kessler!" Kessler verhindere mit seinem Geiz den dringend notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung, sagt ein Sprecher gegenüber der anwesenden Lokalpresse. Als berühmte Persönlichkeit könnten ihm andere Leute nacheifern und dadurch grossen Schaden zufügen. Mit möglichen finanziellen Einbussen hätten fortan nicht mehr nur die Fleischbranche zu rechnen, sondern die gesamte einheimische Wirtschaft. "Würden alle so geizig sein wie Kessler, würde nichts mehr investiert", argumentiert ein zufällig anwesender Schwyzer Bauunternehmer.
Im Gerichtssaal
Als Entlastungszeuge von Kessler treten Martin und Bruno Fuchs aus Ingenbohl im Zeugenstand auf. Sie hätten im Jahre 1997 klar erkannt, dass sich Kessler mit einem roten Porsche in der Nähe der Hausmatt aufgehalten habe.
Ein Mann, der sich einen teuren Porsche leiste, könne nicht geizig sein, argumentiert Kesslers Anwalt.
Kessler habe gar nie einen Porsche besessen, wird dem widersprochen. Zähneknirschend gibt Kessler während der Verhandlung auch zu, dass er damals als Privatauto lediglich einen kleinen Mazda gefahren habe.
Geizig oder nicht?
Kesslers Anwalt verteidigt seinen Mandanten mit dem Argument, dieser sei keineswegs geizig, sondern sparsam. Sparsamkeit sei eine typisch schweizerische Tugend.
"Wo liegen die Grenzen zwischen Geiz und Sparsamkeit?" versucht Kesslers Anwalt geschickt, den Vorwurf zu entkräften. Und rhetorisch gekonnt stellt er die Frage: "Sind wir nicht alle auf die eine oder andere Art geizig?"
Frontalangriff auf Kessler
Befände sich Beeler in der Sahara am Verdursten und würde ihm zufällig Erwin Kessler mit seinem VgT-Bus dort begegnen, der VgT-Präsident würde vermutlich einen kurzen Orientierungshalt einlegen, aber dann unverzüglich weiterfahren, erläutert Beelers Verteidiger.
Würde Beeler daraufhin verdursten und Kessler sich wegen mangelnder Hilfeleistung vor Gericht verantworten müssen, käme höchstwahrscheinlich folgendes Argument: Der grosszügige Trinkwasservorrat im Bus habe nicht ihm gehört, sondern sei Vermögen des VgT gewesen. Hätte er davon Beeler gegeben, hätte er "Unterschlagung" begangen und sich "strafbar" gemacht. Ausserdem sei jeder, der in der Wüste verdurste daran "selber schuld". Er, Kessler, fühle sich deshalb für den Tod von Beeler nicht verantwortlich.
Die Geschichte in der Sahara wäre damit weitergegangen, das Kessler einige Kilometer weiter den VW-Bus anhalte, eine grosse Wanne aus dem Fahrzeug entnehme, diese mit dem im Überfluss vorhandenen VgT-Trinkwasser fülle, und mitten in der Sahara ein wohltuendes, erfrischendes Bad nehme. Gegen sich sei Kessler nicht geizig - aber gegen alle anderen!
"Bravo!!" rufen alte, vor Jahren aus Protest und Enttäuschung ausgetretene VgT-Aktivistinnen und Aktivisten. "Genauso ist es!" Kessler denke nur an sich selbst und seinen Vorteil, jetzt bekomme er endlich dafür die Rechnung präsentiert.
Ein unerwartet harter Schlag
Kessler selbst kocht innerlich. Doch gegen aussen lässt er sich - der schlaue Fuchs und grosse Stratege - nichts anmerken: "Die versuchen, mich aus der Fassung zu bringen, damit ich Fehler mache." Kessler weiss, dass er in solchen gefährlichen Situation "cool" bleiben muss. Denn nur so kann er - die Praxis der vergangenen Jahre belegt es - das Blatt vielleicht noch wenden.
Taktisch falsch beraten?
Ein weiterer Vorwurf an Kesslers Adresse ist, dass dieser seinen Freund im Jahre 1997/98 "taktisch falsch beraten" habe. Sowohl Generalunternehmer Robert Schmidlin, Steinen, wie die Schwyzer Bauernvereinigung hätten damals mit ihren Boykott-Aufrufen den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs gegenüber der Mythen-Post erfüllt gehabt. Beeler hätte in einem solchen Fall bequem auf Schadenersatz klagen können und realistische Chancen gehabt, damit vor Gericht recht zu bekommen. Der durch den Boykott verursachte Ertragsausfall hätte ihm in einem solchen Fall von den Verursachern bezahlt werden müssen.
Kessler habe in der Presse - fern jeder Realität - jedoch lieber den "Retter der Mythen-Post" spielen wollen. In der Praxis sei finanzielle Unterstützung durch Kessler bzw. seinen VgT zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen. Kessler habe in der "typisch Kessler-inszenierten Show" nur auf seinen eigenen, persönlichen Vorteil spekuliert, dass er und sein VgT in den Medien gross dastünden.
In Tat und Wahrheit sei Kessler auf Beeler damals verärgert gewesen, weil dieser sich auf den von Kessler vorgeschlagenen Handel (VgT-Inserate - was damals einer faktischen Abhängigkeit vom VgT entsprochen hätte) nicht eingelassen habe. Und aus diesem Grund habe Kessler auch von eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb - lanciert von der Mythen-Post gegen die Boykotteure - abgeraten. Kessler hätte Beeler vor allem den finanziellen Erfolg (gerichtlich zugesprochenes Geld von den Boykotteuren) nicht gegönnt. Und so schliesse sich wieder der Kreis: Kessler sei nur auf sich selber fixiert, dulde nur, wenn er selber im Zentrum stehe und sei vor allem eines gegenüber anderen Menschen: GEIZIG!
"Es war gut, nicht auf Kessler zu hören"
Beeler habe damals richtig gehandelt, nicht auf Kessler zu bauen. Denn so, wie man Kessler kenne, hätte dieser seine finanzielle Unterstützung
1. an nicht-altruistische Bedingungen geknüpft und
2. sowieso - infolge chronischem Geiz - vermutlich bald darauf eingestellt.
"Mit Sicherheit hätte diese aus finanziellen Gründen entstandene Ehe kaum die Flitterwochen überstanden", bringt es der Anwalt auf den Punkt.
Von einer solchen "Hochzeit" sei gar nie die Rede gewesen, wendet Kessler ein.
Kessler bekommt noch weitere "Jabs"* zu spüren
*Begriff aus dem Boxsport. Wird vor allem von Boxern mit langen Armen angewendet. Der Gegner wird erst mit dem gestreckten Arm auf Distanz gehalten und dann blitzschnell mit der Faust angegriffen.
Als Zeugin vorgeladen wird weiter die ehemalige Angestellte (Chefin der Montage) der Druckerei Kürzi, Einsiedeln, Ruth Schönbächler. Vor Gericht sagt sie aus, Kessler besitze einen "miesen Charakter". Das sage sie dem, wenn nötig, auch fadengerade ins Gesicht. Beeler habe jahrelang für Kessler gearbeitet, Zeit und Geld investiert. Zurückgekommen sei nichts. Kessler könne sich in der Öffentlichkeit nur eine so grosse Klappe leisten, weil er von irgendwoher genügend Geld bekomme. "Wenn einer eine Tierschutz-Zeitschrift in Millionenauflage drucken lassen kann, ist er nicht arm", argumentiert die resolute, aber für ein gutes Herz bekannte Grosserin. Kessler besitze "Geld wie Heu", davon hätte er Beeler etwas abgeben können, ohne, dass ihm ein Zacken aus der Krone falle.
Was Beeler in den Neunzigerjahren getan habe, habe er freiwillig gemacht, rechtfertigt sich Kessler. "Mich nähe es wunder, ob Sie auch jahrelang gratis Tierschutzarbeit geleistet hätten", ruft Ruth Schönbächler Erwin Kessler zu.
Solche Vorwürfe hört Kessler nicht alle Tage. Auch dass eine Gegenpartei dermassen gründlich recherchiert und "hart zuschlägt", geschieht nicht zu Kesslers Freude. Doch wie heisst doch der Spruch: Bedauernswert jener Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft...
Vorwurf List
Während Beeler wie eine Bulle geradeaus kämpfe, sei Kessler listig. Als es seinerzeit dem VgT Schweiz gerichtlich verboten gewesen sei, Aktionen gegen das Kloster Einsiedeln zu führen, habe Kessler durch die Presse verkünden lassen, dass die neuen Aktionen durch den VgT-Österreich durchgeführt würden. Leute des VgT-Österreich seien jedoch nie involviert gewesen! Kessler habe AktivistInnen des VgT Schweiz einfach unter dem Deckmäntelchen "VgT Österreich" agieren lassen, um dadurch den Schein der Legalität zu wahren.
Kessler argumentiert vor Gericht, dass er sich solche Vorwürfe nicht länger gefallen lasse. Angeklagt sei nicht er, sondern Beeler.
Belastende Aussagen
Vor Gericht befragt werden auch die vier Kessler-Söhne. Sie hätten ihren Vater vor Jahren wegen Geld angefragt, aber nichts bekommen.
"Die hätten ja gar nichts sagen müssen und als Kinder von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen können", zischt Kessler.
"Offenbar ein 'Racheakt' gegen eine übermächtige und berühmte Vaterfigur", interpretiert dies ein zufällig im Publikum anwesender Psychologe.
Andere Zeugen sagen, Kessler gehe es gar nicht um Tierschutz, sondern ums Geld. "Das widerspiegelt nur das Denken dieser Leute", widerspricht dem Kessler.
Ein weiterer gegen Kessler erhobener Vorwurf lautet, er rede davon, dass der VgT mittlerweile "über 30'000 Mitglieder" habe. "Vermutlich hat der zweimal zusammengezählt", ruft ein Bauer im Gerichtssaal. Die Menge lacht.
Tatsächlich soviele Mitglieder?
"Dass Sie mit einer Streuung von 180'000 VgT-Nachrichten angeblich 30'000 Abonnenten haben sollen, ist doch ungewöhnlich. Das würde einer Rücklaufquote von über 15% bedeuten ", sagt der anwesende Staatsanwalt. - "Noch eine solche haltlose Behauptung und ich verlasse den Gerichtssaal", droht Erwin Kessler.
Eine wichtiges weibliches (ehemaliges) VgT-Mitglied im Zeugenstand
Eine ehemalige VgT-Aktivistin aus der Ostschweiz, Marcella F, sagt, Kessler kassiere für seine Tierschutzarbeit aller Vermutung nach ein beachtliches Honorar. Sie hätte ein solches für Recherchen nie bekommen. Kessler: "Ich mache die Tierschutzarbeit berufsmässig - Du nicht. Soweit kommt es noch, dass ich VgT-Aktivistinnen/Aktivisten Lohn zahle!"
Kantonsgerichtspräsident nimmt Kessler in die Zange
Der Gerichtspräsident: "In einem Interview mit Radio Grischa, dessen Aufnahme unserem Gericht vorliegt, haben Sie sich gegen Subventionen von tierfreundlichen Betrieben geäussert mit dem Argument, Sie würden auch keine Subventionen erhalten, wenn Sie Ihre Frau 'nicht abschlagen'. Geld scheint bei Ihnen doch eine wichtige Rolle zu spielen." - "Was ich persönliche zum Thema Geld meine oder nicht meine, ist meine ganz persönliche Angelegenheit ", erwidert Kessler ausweichend.
Der Gerichtspräsident: "Als weiterer Beweis Ihres Geizes wird vorgebracht, Sie hätten seinerzeit ein Einstecken von VgT-Einzahlungsscheinen durch die Druckerei Kürzi, Einsiedeln, als 'zu teuer' abgelehnt. Sogar der Vorschlag, dass die Arbeit durch die günstige BSZ Einsiedeln übernommen werden solle, lehnten Sie ab mit der Begründung 'zu teuer'. Sie hätten gesagt: 'Das können VgT-Aktivistinnen an einem Nachmittag gratis tun.'"
Kessler: "Zu solchen Anschuldigungen nehme ich keine Stellung."
VgT-Vizepräsidentin springt in die Bresche
Als Entlastungszeugin wird Marlène Gamper, Vizepräsidentin des VgT, vernommen. Erwin Kessler sei ein grossartiger und mutiger Tierschützer, sagt sie aus.
"Darum geht es nicht", wird Frau Gamper rechtlich belehrt. "Es geht darum, festzustellen, ob Herr Kessler geizig ist oder nicht."
"Erwin ist ein grossartiger Mensch!"
Marlène Gamper, das einzige VgT-Mitglied, das bis heute Kessler kritiklos und treu die Stange gehalten hat, versagt auch hier nicht: "Erwin ist ein grossartiger Mensch. Im Jahre 1997 hat er Marcella M., mir und auch Urs Beeler das Abendessen im Restaurant Bacco in Brunnen spendiert." - "Alles aus Spendengeldern!" ruft eine Schwyzer Bauersfrau aus dem Zuschauersaal. Die anwesenden Landwirte und Schweinemäster klatschen Beifall.
"Ein geiziger Mensch lädt andere nicht zum Abendessen ein. Mein Mandant ist von den Vorwürfen des Geizes eindeutig freizusprechen", argumentiert Kesslers Rechtsanwalt Dr. Louis A. Capt.
"Frau Gamper ist befangen. Sie würde niemals etwas Negatives gegen Herrn Kessler sagen", sagt Beelers Verteidigung. Und so, wie man Kesslers geradezu diktatorischen Führungsstil im VgT kenne, wäre sie in einem solchen Fall für längste Zeit VgT-Vizepräsidentin gewesen.
Gericht will Klarheit schaffen
Aufgrund der sich widersprechenden Zeugenaussagen lässt sich kein eindeutiges Urteil fällen. Deshalb veranlasst das Gericht - für einen solchen Prozess eher ungewöhnlich - zur Wahrheitsfindung eine fachmännische Begutachtung sowohl des Klägers wie des Beklagten.
Was sagt der Gutachter?
Wochen später findet eine neue Verhandlung vor dem Schwyzer Kantonsgericht statt. Der Gutachter, ein erfahrener Psychiater, macht seine Aussage vor Gericht. Gleich zum Anfang betont er, dass es sich bei beiden Probanden um zwei "aussergewöhnliche Persönlichkeiten" handle, deren Analyse alles andere als einfach gewesen sei. Er sei bei beiden Probanden auf äusserst starken Widerstand gestossen. Beeler habe ihn bereits vor den Befragungen als "systemtreuen psychiatrischer Scharlatan" bezeichnet und Kessler sei ausfällig geworden mit "Sie sind ja selber nicht ganz hundert."
Sowohl bei Kessler wie bei Beeler würde es sich um hochsensible, polarisierende Persönlichkeiten handeln. Bei Kessler habe der Tierschutz die zentrale Bedeutung in seinem Leben. Beeler wolle die KMF-Lobby "fertig machen" und bei Waschmittelproduzenten etc. "aufräumen". Sowohl Kessler wie Beeler seien auf ihre Ziele fixiert und seien bereit, nötigenfalls dafür ins Gefängnis zu gehen. Bei beiden handle es sich um "Egomanen", die höchstens eine halbe Stunde gemeinsam in einem Raum verbringen können. Eine weitergehende Kommunikation scheine nur via E-Mail, Fax oder per Telefon auf Distanz möglich zu sein. Kessler sei zweifellos hochintelligent. Seine Stärken lägen im naturwissenschaftlichen Denken (Mathematik, Physik, Statistik etc.). Beeler dagegen sei vor allem den Geisteswissenschaften (Geschichte, Philosophie, Deutsch, Psychologie) zugetan. Kessler sei tendenziell eher introvertiert, Beeler von seinem Grundtypus extrovertiert. Beide seien jedoch typische Einzelgänger, wobei Beeler diesbezüglich der viel extremere verkörpere.
Kessler sei berechnend und der bessere Taktiker als Beeler. Deshalb habe er wirtschaftlich in diesem System mehr Erfolg. Beeler hingegen kämpfe geradeaus, ohne Rücksicht auf Verluste. In dieser Gesellschaft sei eine solche "Lebensstrategie" selbstzerstörerisch und mit einem hohen Risiko behaftet, dass sie sogar in den Ruin führen könne.
Sowohl Kessler wie Beeler würden psychisch "meist am Limit laufen". Kessler sei der diszipliniertere von beiden. Beeler von seinem ganzen Typus her ein Anarchist, unfähig, sich einzuordnen.
Kessler sei anal regrediert, was u.a. wohl Grundlage seiner sprichwörtliche Hartnäckigkeit sei. Beeler hingegen sei oral regrediert, was u.a. seinen Hang zur Masslosigkeit erkläre.
Kessler sei Realist, Beeler Idealist. Kessler eher dem Haben zugetan, Beeler dem Sein. Für Kessler sei der "Besitz von Geld" an und für sich wichtig. Für Beeler wiederum sei "Geld an sich unwichtig", sondern lediglich Mittel für Freiheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität. Kessler und Beeler seien diesbezüglich völlig unterschiedlich, so wie PC (Kessler) und Mac (Beeler).
Währenddem Kessler z.B. eine Äskulap-Klinik gut finde, sage Beeler, der wesentliche Unterschied bestehe darin, dass es dort "2-4mal mehr kostet." Kessler findet z.B. Generika in Ordnung, Beeler kritisiert das gesamte Gesundheitswesen radikal und meint, dass über 90% der heutigen Ärzte Lakaien der Pharmaindustrie seien, in erster Linie auf Geld und Prestige bedacht. Und "sämtliche Mediziner besitzen zwar eine Wirbelsäule, aber nur ganze wenige Rückgrat". Kessler sei mit solchen Pauschalverurteilungen und Rundumschlägen viel zurückhaltender, ja geradezu gemässigt.
Beeler denke in Geldsachen grosszügig. Aus seiner Sicht müsse ihm Kessler zwangsläufig als "geizig" erscheinen. Umgekehrt: Aus einer anal-fixierten, "geizigen" Sicht müsse dem auf Sparsamkeit und Horten bedachten Erwin Kessler dem voll auf Lebensqualität eingestellten Urs Beeler als "Fass ohne Boden" vorkommen. Psychoanalytisch gesehen sei das Verhalten beider Probanden "in sich logisch".
Weitere Zeugen
In den Zeugenstand gerufen wird weiter Dr. med. Christian Sacher. Dieser kann jedoch über Kessler keine näheren Angaben machen.
Kessler selbst erwidert, Sacher sei ihm von der "Schwyzer Haifischknorpel-Affaire" her ein Begriff. Dieser habe in der erwähnten Angelegenheit als Kantonsarzt versagt.
Als weitere Zeugen geladen sind Regierungsrat Werner Inderbitzin und Tierarzt Risi aus Arth. Beide sagen vor Gericht aus, dass sie zwar Kessler kennen würden, aber keine persönlichen Angaben darüber machen könnten, ob dieser geizig sei.
Kessler hingegen poltert und wendet ein, er finde es einen Skandal, dass solche Zeugen in der vorliegenden Sache vom Gericht zu Aussagen geladen worden seien. Das Duo Tierarzt Risi und Regierungsrat Inderbitzin (kurz: Bitzi), seien massgeblich für den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Schwyz in den Neunzigerjahren verantwortlich. RisiBitzi seien ein "unappetitliches Gericht nach Schwyzer Art". Wären RisiBitzi am Wochenende fromme Lieder im Kirchenchor Arth singen würden, "leiden Mutterschweine im Kanton Schwyz in Kastenständen und Kühe werden durch Kuhtrainer terrorisiert."
Ein zusätzlicher Fachmann wird befragt
Das Schwyzer Kantonsgericht will es genau wissen und lädt auch einen Spezialisten der Schweizer Bundespolizei vor. Dieser sagt aus, dass sich eine ganze Seite des Staatsschutzberichtes 2000 des Bundesamtes für Polizei mit dem "Fall Kessler" befasse. Dieser Bericht sei der Öffentlichkeit zugänglich.
Kessler sei kein unbeschriebenes Blatt. Indizien deuteten darauf hin, dass dieser nicht nur VgT-Präsident, sondern auch Chef der vor allem von Bauern und Schweinemästern gefürchteten, aus dem Untergrund operierenden Tierbefreiungsfront (kurz: TBF) sei. Die TBF operiere jenseits staatlicher Legalität, geniesse jedoch bei der Tierschutz befürwortend eingestellten Bevölkerung hohes Ansehen und viel Goodwill.
Kessler sei nicht nur ein von Fachleuten immer wieder zitiertes "taktisches Genie" , sondern auch ein Meister der Verwandlung Nachrichtendienstlichen Meldungen zufolge sei Kessler z.B. in Afghanistan bekannt unter dem Namen "Osama Bin Kessel", in Ägypten als "Abdul Gamal El Kessel" sowie in Israel als "Gershon Kessel". Kessler sei in seinen Aktivitäten nie zu unterschätzen.
Doch die Frage bleibt bestehen: Ist Kessler geizig?
"Aber nun zum eigentlichen Punkt: Ist Kessler geizig?" fragt der Gerichtspräsident den Vertreter der Bundespolizei.
"Aus sämtlichen Akten, die wir über Kessler haben (Fax-Kopien, aufgezeichnete Telefonanrufe, Überwachungen, Abhören des Hauses, abgefangenen E-Mails, Kontoverkehr etc.) kommen unsere Spezialisten zum Schluss, dass Kessler nicht die Mentalität eines altruistischen und grosszügigen Mäzens besitzt."
Emotionsgeladene Atmosphäre
Das sei unerhört, wendet sich Kessler an den Richter. Jetzt werde sogar noch auf derartig perfide Weise "Staatsterror" gegen ihn betrieben. Er werde sich solches keinesfalls bieten lassen und gegen "solche Stasi-Methoden" mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln kämpfen.
Im Gerichtssaal sorgen die Ausführungen des Bundespolizeibeamten für grosses Aufsehen. Gerüchte zirkulieren weiter im Publikum, dass Kesslers Haus in Tuttwil eine einzige schwerbewachte Festung sei und der Teich und die beiden Enten in seinem Garten nur der Tarnung dienten.
Doch so leicht ist Kessler nicht klein zu kriegen. Die Verhandlung geht weiter...
Der Gerichtspräsident: "Vor einiger Zeit haben Sie die sogenannte Schächt-Ausgabe der VgT-Nachrichten in einer Auflage von 2,6 Mio. Exemplaren in sämtliche Haushaltungen der Deutschschweiz verteilen lassen. Daraus lässt sich schliessen, dass Sie über beträchtliche finanzielle Mittel verfügen müssen..."
"Ah, endlich kommen sie damit..." denkt sich ein sich jetzt still freuender Erwin Kessler, der auf diese Frage lange gewartet hat und bestens auf dieses Szenario vorbereitet ist...
Kesslers Bollwerk
In dieser Frage ist gegen Kessler kein Durchkommen, seine Verteidigung ein unbezwingbares Bollwerk. Dutzende Male hat der promovierte Doktor der Naturwissenschaft in seinem Haus in Tuttwil sämtliche möglichen Kombinationen, Fragen des Gerichts, Einwände etc. wie ein Schachweltmeister gedanklich durchgespielt. "Ich will Meier heissen, wenn die in diesem Punkt auch nur die geringste Angriffsfläche finden", sagt ein mit sich selbst zufriedener und selbstsicherer Erwin Kessler ein Tag vor der Verhandlung.
Das Gericht beisst beim Thema Geld bei Kessler tatsächlich total auf Granit. Er habe seinen einträglichen Beruf als Bauingenieur aufgegeben um sich beruflich fortan voll dem Tierschutz zu widmen, erläutert Kessler. Die Buchhaltung des VgT liege in den Händen eines Treuhandbüros und werde vom Kanton Thurgau (aus Gründen der Steuerbefreiung) geprüft; sie könne vom Gericht jederzeit eingesehen werden. Der VgT verfüge lediglich über ein bescheidenes Vereinsvermögen und die Arbeit werde laufend den eingehenden Spenden angepasst. Andere gemeinnützige Organisationen würden meistens von gut bezahlten Managern geführt, wogegen er sich mit einem "lebensnotwendigen Minimallohn" begnüge.
Diese Worte bleiben nicht ohne Wirkung
Ein Durchsehen sämtlicher Unterlagen, abermaliges Nachfragen des Gerichts bringt rein gar nichts zu Tage. Juristisch gesehen steht Kessler betr. Geld da mit schneeweisser Weste, wie es weisser gar nicht gehen kann.
Diverse Anwälte, die aus reiner Neugierde als Zuschauer den Prozess verfolgen, sind vom Dargebotenen begeistert: "Es ist so, wie Kessler-Fans sagen: Er ist brilliant und ein taktisches Genie!"
Und aus dem Gesicht eines Vertreters der Privatbank Sarasin aus Basel wie dem des Filialdirektors der Raiffeisenbank Wängi (Thurgau), die im Saal anwesend sind, lässt sich Erleichterung ablesen.
Kessler wittert Morgenluft
Während er bis jetzt - 3/4 Verhandlungszeit ist verstrichen - sich sehr zurückhaltend und verhältnismässig leise gab, holt er jetzt zu den berühmten harten rhetorischen Schlägen aus und bezeichnet Beeler öffentlich als "Träumer" und "Fass ohne Boden".
Der Gerichtspräsident ruft zur Mässigung im Ton auf. Es sei verständlich, dass sich Kessler über Beelers Vorwurf "Geiz" nicht besonders freue. Aber die Verhandlung müsse trotzdem weniger emotional, sondern vielmehr sachlich geführt werden.
"Mhnja, gut," hört man einen diesem rationalen Argument gegenüber zugänglichen Erwin Kessler leise vor sich hin sagen, "aber dann muss man mir auch nicht Geiz vorwerfen!"
Der unerwartete Auftritt von Dipl.-Ing. Paul Bossert, Pionier der modernen Dämmtechnik
In den Zeugenstand gerufen wird weiter Paul Bossert, Dipl.-Ing. aus Oetwil an der Limmat. Gegenüber dem Gericht gibt er zur Auskunft, dass er Kessler nicht persönlich kenne, aber diesen "suspekt" finde. Zu Beeler befragt, meint Bossert, dieser habe "eine Meise".
Der Gerichtspräsident wendet sich unauffällig an den Gerichtsschreiber und frägt diesen mit vorgehaltener Hand, wieso Bossert überhaupt als Zeuge geladen worden sei, wenn er doch zur Sache selbst nichts Relevantes vorzubringen habe. "Wer ist dieser Bossert eigentlich? Was hat er mit Beeler und Kessler zu tun?" Niemand weiss eine Antwort.
Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts
Das Gericht kommt sogar zum Schluss, Erwin Kessler als "Dr. Geiz" zu bezeichnen, sei keinesfalls persönlichkeitsverletzend, sondern legitim, weil es zutreffe. Wahre Aussagen würden durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Alle Indizien und Untersuchungen hätten ergeben, dass Kesslers Geiz "akademischen Grad" aufweise. Urs Beelers Kritik an Erwin Kessler sei "fundiert" und im Laufe der Prozesse "eindeutig bestätigt" worden.
Wird Kessler die Niederlage akzeptieren?
Über diesen Prozessausgang vor dem Schwyzer Kantonsgericht ist Kessler gar nicht begeistert. Laut Urteil muss er sämtliche Gerichtskosten, die Kosten der Gegenpartei wie auch seinen eigenen Anwalt berappen.
Kessler in gereiztem Ton zu seinem Anwalt, er habe ihn beauftragt, diesen Prozess zu gewinnen und nicht zu verlieren. Der Anwalt rechtfertigt sich, dass die meisten Indizien und Aussagen tatsächlich gegen ihn gesprochen hätten, da könne er nichts dafür. Jetzt falle er ihm sogar noch in den Rücken, wettert ein aufgebrachter Erwin Kessler. Er würde nicht teure Anwaltshonorare zahlen, um dann eine Niederlage einstecken zu müssen. (Kessler verschweigt, dass der beauftragte Anwalt - selbstverständlich langjähriges VgT-Mitglied - sowieso zu einem viel günstigeren Tarif arbeitet). Kessler erwähnt weiter, dass er nicht gewillt sei, diese Prozessauslagen aus der eigenen Tasche zu bezahlen: "Wenn das jemand bezahlt, dann höchstens der VgT, aber sicher nicht ich." Schliesslich sei er dessen Präsident. Der Vorwurf des Geizes habe nicht ihn als Privatperson betroffen, sondern sei "gezielt gegen ihn als VgT-Präsident gelaufen." Deshalb müsse der VgT für die Kosten aufkommen. Der Anwalt getraut sich nicht, ihm zu widersprechen.
Kessler ist - was in der Öffentlichkeit äusserst selten geschieht - etwas aus der Fassung geraten. "Nein, natürlich zahlen wir nicht. Stattdessen ziehen wir die Sache weiter", kommt ihm in der Aufregung mit etwas Verspätung der naheliegende Gedanke. Er werde alle juristischen Mittel ausnützen, um zu seinem Recht zu kommen.
Weiterzug ans Bundesgericht in Lausanne
Das Bundesgericht erwähnt zusätzlich zu den Argumenten der Vorinstanzen im Urteil, Kessler habe in den Jahren 1997/98 regelrecht mit Geld geprahlt und von "1 Mio. freien, einsetzbaren Barmitteln" gegenüber Beeler gesprochen, die er nötigenfalls im "Schwyzer Schweinekrieg" in die Mythen-Post investieren könne. Beeler habe damals aus Gründen der journalistischen Freiheit und Unabhängigkeit dieses Angebot abgelehnt und gesagt, dass er unabhängig und aus eigener Kraft weiterkämpfen werde.
Da Kessler 5 Jahre später seinem langjährigen Weggefährten in einer Notsituation finanzielle Hilfe hätte leisten können, diese aber verweigert habe, sei der Vorwurf des Geizes durchaus gerechtfertigt. Urs Beeler sei freizusprechen.
Kessler holt seinen letzten Trumpf aus dem Ärmel
Kessler - in Rage - engagiert jetzt als letzten Joker Ludwig A. Minelli, Zürcher Staranwalt und Spezialist für Menschenrechte. Mit ihm an der Seite wird der Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Im Laufe dieses Verfahrens stellt sich heraus, dass Kessler seit Jahren seiner Ehefrau Heidi viel zu wenig Haushaltgeld zur Verfügung gestellt hat. Bewiesen wird dies u.a., indem man Frau Kessler das Jahr durch nur mit ganz schlichtem, meist orangen Gewand ("Nachthemd") gekleidet sieht bzw. sah. Das habe mit Bhagwan zu tun und nichts mit Geld, verteidigt sich Kessler. Feministinnen jedoch sind überzeugt: Diese Frau leidet seit Jahren unter ihrem Mann - auch finanziell.
Oberster Gerichtshof bestätigt: Kessler ist geizig!
Ausschlaggebend für das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist jedoch, dass in den VgT-Nachrichten "stets karge Malzeiten auf kargen Holztischen mit daneben plazierter Kerze" als Menü-Tipps präsentiert würden. Dadurch, so erklärt das Gericht, würde ein Leser kaum richtig satt und es sei aufgrund aller Indizien und Gutachten erwiesen, dass Kessler tatsächlich geizig sei...
Ein allerletzter Versuch, das Blatt doch noch zu wenden...
"Diese Menüs habe nicht ich gemacht, sondern meine Frau! Ich habe die Teller lediglich photografiert und in den VgT-Nachrichten veröffentlicht", sagt Kessler nach Durchlesen des schriftlichen Urteils aus Strassburg. - "Mag sein", meint dazu Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, "nur nützt uns das nichts. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist definitiv und lässt sich nicht mehr weiterziehen."
Schluss
Schweissgebadet wacht Erwin Kessler in seinem Ohrensessel in der warmen Stube seines Hauses in Tuttwil auf. Alles nur geträumt. Vor einer Stunde eingeschlafen bei der Lektüre von "Die NZZ am Sonntag"...
http://www.mythen-post.ch/datei_mp_3_04/kessler_ist_dr_geiz_mp_3_04.htm
Ich denke, in der Schweiz ist er die konsequenteste Person, die sich gegen Justiz- und Verwaltungswillkür einsetzt. Das finde ich selbst sehr bewundernswert!
Er hat m.E. jedoch auch sehr problematische Seiten, die ich an dieser Stelle nun nicht diskutieren möchte, sonst werde ich von ihm noch verklagt! :-D
Es gibt aber einen witzigen Text über ihn, der ein bisschen überspitzt zeigt was er so für ein Mensch ist! :-)
Erwin Kessler ist Dr. Geiz
Es ist an einem Sonntag im Februar 2004. Tierschützer Erwin Kessler sitzt gemütlich in einem Ohrensessel in der warmen Stube seines Hauses in Tuttwil und liest friedlich die "NZZ am Sonntag". Daneben liegt auf einer Zeitungsbeige auch die neuste Mythen-Post.
Beeler hat vor vielen Monaten mit Kessler "definitiv Schluss gemacht". Obwohl offiziell "Schluss ist", verfolgt Kessler weiterhin aufmerksam, was in der Innerschweiz und vor allem in Sachen Mythen-Post abläuft. Mitglieder des VgT müssen ihm über alles, was passiert, ausführlich berichten und ihm jede Ausgabe (die er offiziell nicht mehr liest) zustellen.
Totale Überraschung - und erst noch an einem Sonntag!
Kessler fährt von seinem Stuhl auf. In der Mythen-Post steht gross die Schlagzeile: "Erwin Kessler ist Dr. Geiz". - "Das darf ja nicht wahr sein!" ist Kessler leise vor sich hinredend zu hören. Aufmerksam liest Kessler den Artikel. Darin wird ihm vorgeworfen, er habe infolge damaliger Unaufgeklärtheit über KMFs im Dachstuhl selber mit Steinwolle isoliert; er habe wahrheitsgemäss angegeben, dass ihn dieses Material "noch 1 Woche nach Einbau gejuckt" habe. Üblich sei, dass Kessler in einem solchen Fall sofort gegen den Verursacher vorgehe. Dies sei im Fall Flumroc nicht geschehen. Kessler habe auch keine tatkräftige Hilfe im Kampf gegen Isover und Konsorten geleistet mit dem Argument: "Wenn sich die Leute mit Glaswolle vergiften wollen, so sollen sie doch!" Er engagiere sich ausschliesslich für Tierschutz - und nicht für die Menschen.
Unglaubliche Vorwürfe
Während sich Beeler jahrelang für Kessler Ziele eingesetzt habe, könne man das Umgekehrte nicht sagen. Kessler habe vor allem auf sich selber und seinen Vorteil geschaut.
Finanziell habe der VgT in den Neunzigerjahren von der Mythen-Post profitiert - nicht umgekehrt. Kessler sei auch nicht ein so kompromissloser Kämpfer, wie er der Öffentlichkeit gegenüber laufend weiss mache. Im seinerzeitigen Streit mit McDonnalds z.B. habe Kessler eingelenkt mit einem Stillschweigeabkommen. Hätte dies ein anderer gemacht, wäre ihm von Kessler "Inkonsequenz" und "Verrat am VgT und am Tierschutz" vorgeworfen worden. Wenn es Kessler mache, sei es hingegen eine "notwendige Massnahme".
Eine Abrechnung?
Kessler komme auch immer wieder mit dem Märchen des bescheidenen Tierschützers, welcher den einträglichen Beruf eines Bauingenieurs an den Nagel gehängt habe und neu zu einem geringen Honorar professionell Tierschutz betreibe. Tatsache sei, dass Kessler im Jahre 2003 mindestens 10mal mehr Einkommen kassiert habe als Beeler. Von Dritten gehen die Vorwürfe sogar soweit, Kessler sei wie eine gefährlich Schlange, die ihr Opfer zuerst hypnotisiere und dann mit ihrem Giftzahn zubeisse. Mehr: Kessler sei im persönlichen Umgang mit Schweinemästern (z.B. Thomas Schmid, Ibach) "netter und verständnisvoller als mit seinen Aktivisten".
Wenn er sich für VgT-Aktivisten vor Gericht persönlich in der Funktion eines Anwalts stark mache, dann nur deshalb, um sich und den VgT selber ins Rampenlicht zu stellen. Die unzähligen Gerichtsprozesse seien Show und dienten der Selbstdarstellung. Was Kessler aber klar vorzuwerfen sei: mangelnde Solidarität gegenüber einem langjährigen Freund und vor allem GEIZ...
Randnotiz
In vorliegendem Fall geht es nicht um haltlose Vorwürfe wie Kessler pflege Kontakte zur Revisionistenszene, verbreite falsche Talmud-Zitate, begehe Hausfriedensbruch (Einbruch in Tierfabriken), habe einen Tierquäler-Wirt überfahren (Affoltern am Albis), betreibe als Guru eine Tierschutz-Sekte und vergnüge sich zügellos mit seinen Aktivistinnen, nein, der vorliegende Vorwurf lautet viel schwerer: vorsätzlicher Geiz!
"Eine Maschinengewehrsalve gegen Kessler"
Was da in der Mythen-Post zu lesen ist, ist eine einzige Maschinengewehrfsalve gegen Kessler! Bauernzeitung, Verbandsorgane von Schweinemästern etc. erscheinen dagegen wie harmlose Pfarrblätter.
Kessler ist total aufgebracht...
...und die friedliche Ruhe, die Minuten zuvor noch im Hause der Familie Kessler in Tuttwil herrschte, auf einen Schlag weg. "Was hast Du, Erwin", frägt Ehefrau Heidi. - "Schreibt der doch tatsächlich im Titel, ich sei geizig!" - Im Hintergrund schellt das Telefon. Der obligatorische Anrufbeantworter von Kessler meldet sich: "Hier spricht der automatische Telefonanrufbeantworter von Erwin Kessler..." - Pipp. Danach hört man den Anrufer sprechen: "Hallo, hier ist Grätzer vom 'Sonntabsblick'. Wir haben die in der Mythen-Post gegen Sie vorgebrachten Vorwürfe gelesen. Können Sie mich zurückrufen? Meine Tel.-Nr. ist..." Danach klingelt das Telefon weiter: "Tages-Anzeiger", "Weltwoche" "Thurgauer Zeitung"...
Kessler ist total aus dem Häuschen. Zu seiner Frau: "Den ruf ich jetzt gleich in Schwyz an. Der bekommt etwas zu hören!!!" - Bei Beeler meldet sich jedoch nur der Fax. "Beruhig' Dich doch zuerst, Erwin", rät Frau Heidi.
Unerwarteter Besuch - und dies auch noch zum falschen Zeitpunkt
Als ob jetzt nicht schon genug an diesem Sonntag los wäre, kommen völlig unerwartet Kesslers Sohn mit Schwiegertochter und Grosskind zu Besuch. Erwin Kessler flitzt an den drei Personen grusslos vorbei. "Was ist mit Grosspapa los?" frägt eine Kinderstimme.
Im Büro angekommen - jetzt heisst es handeln!
Zwischenzeitlich ist Kessler bereits in seinem Büro angekommen und schaltet seinen neusten PC ein. "Mach, mach..." hört man ihn ungeduldig. Stichwort "Schwyz" - "Bezirksamt". Der Schein der Bürolampe neben Kesslers PC fällt direkt auf den Mythen-Post Artikel.
Am Montagmorgen geht Kessler sofort mit dem Brief zur Post. Empfänger: Bezirksamt Schwyz, welches Kesslers Schreiben am darauffolgenden Dienstag eingeschrieben erhält.
Das Bezirksamt Schwyz tut seine Pflicht
Beeler muss in der Folge dem Untersuchungsrichter Red und Antwort stehen. Und wie nicht anders zu erwarten, wird gegen Beeler unverzüglich ein Strafverfahren eröffnet. Der Mythen-Post Herausgeber argumentiert, dass er lediglich das über Kessler geschrieben habe, was er wisse. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Gar von einer "Straftat" zu sprechen, sei haltlos.
Vor dem Schwyzer Bezirksgericht - Freispruch!
Der Fall gelangt weiter ans Bezirksgericht Schwyz, wo es zur Verhandlung kommt. Kessler liest eine zweistündige Anklageschrift vor. Doch die Vorwürfe mögen das Gericht nicht so recht zu überzeugen. Beeler verteidigt sich, Kessler sei tatsächlich geizig. Wenn das zutreffe, falle dies unter die Meinungs- und Pressefreiheit und sei deshalb nicht strafbar.
Den Richtern fällt auf, dass Kessler auch bei diesem Prozess wieder mit seinem obligatorisch mit VgT-Klebern bespickten Aktenkoffer erscheint. "Das könnte durchaus ein Indiz sein, dass Beeler recht hat und Kessler tatsächlich geizig ist." - "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten", lautet das Urteil.
Der "Bote der Urschweiz" berichtet über den Prozess
Am nächsten Tag steht im "Bote der Urschweiz": "Beeler siegte gegen Kessler - Freispruch!"
Darauf findet eine Redaktionssitzung beim "Boten" statt. "Wem kam es in den Sinn diese Schlagzeile zu schreiben?" - "Ich", meldet sich eine junge Teilzeitjournalistin. - "Das dürfen Sie aber nicht machen! Sowohl Beeler und Kessler sind extrem und daher bei den meisten Schwyzern nicht beliebt. Wenn Sie nur einen den beiden zu einem Held machen, schaden Sie unserer Zeitung!"
Wie konnte dieser Fehler passieren? Keine Chefs da und zu viele junge Leute, die nicht wissen, wie in Schwyz Journalismus betrieben werden muss!
Sogar "Bote"-Verleger Dr. Hugo Triner schaltet sich ein: "Bei einer Zeitung, wo erfahrungsgemäss nur die Titel gelesen werden, muss man sich VORHER überlegen, was man schreibt!"
Auch Kessler ist höchst unzufrieden. Er war davon ausgegangen, dass Beeler (weil meist hoffnungslos überlastet) "schlecht vorbereitet" kommen und bloss "aus der Hüfte schiessen" würde. Diese erwartete Situation hätte für in ein leichtes Spiel bedeutet.
Was tun?
Kessler ist felsenfest entschlossen, diese Niederlage nicht auf sich sitzen zu lassen und beschliesst einen Weiterzug ans Kantonsgericht Schwyz. Diesmal würde es keinen "Glücks- oder Zufallssieg" von Beeler geben. Er, Kessler, habe schon gegen viel grössere wie z.B. die Schweizerische Post und andere gewonnen. Und jeder, der ihn "Antisemit" nenne und ihm Kontakte zur Revisionistenszene nachsage, müsse mit teuren und aufwendigen Prozessen rechnen. Erst recht gehe es nicht, wenn ihm einer Geiz vorwerfe!
Weiterzug vors Schwyzer Kantonsgericht
Vor dem Schwyzer Kantonsgericht haben sich Leute der Wirtschaftsförderung Innerschwyz postiert. Auf einem grossen Transparent fordern sie: "Stoppt Kessler!" Kessler verhindere mit seinem Geiz den dringend notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung, sagt ein Sprecher gegenüber der anwesenden Lokalpresse. Als berühmte Persönlichkeit könnten ihm andere Leute nacheifern und dadurch grossen Schaden zufügen. Mit möglichen finanziellen Einbussen hätten fortan nicht mehr nur die Fleischbranche zu rechnen, sondern die gesamte einheimische Wirtschaft. "Würden alle so geizig sein wie Kessler, würde nichts mehr investiert", argumentiert ein zufällig anwesender Schwyzer Bauunternehmer.
Im Gerichtssaal
Als Entlastungszeuge von Kessler treten Martin und Bruno Fuchs aus Ingenbohl im Zeugenstand auf. Sie hätten im Jahre 1997 klar erkannt, dass sich Kessler mit einem roten Porsche in der Nähe der Hausmatt aufgehalten habe.
Ein Mann, der sich einen teuren Porsche leiste, könne nicht geizig sein, argumentiert Kesslers Anwalt.
Kessler habe gar nie einen Porsche besessen, wird dem widersprochen. Zähneknirschend gibt Kessler während der Verhandlung auch zu, dass er damals als Privatauto lediglich einen kleinen Mazda gefahren habe.
Geizig oder nicht?
Kesslers Anwalt verteidigt seinen Mandanten mit dem Argument, dieser sei keineswegs geizig, sondern sparsam. Sparsamkeit sei eine typisch schweizerische Tugend.
"Wo liegen die Grenzen zwischen Geiz und Sparsamkeit?" versucht Kesslers Anwalt geschickt, den Vorwurf zu entkräften. Und rhetorisch gekonnt stellt er die Frage: "Sind wir nicht alle auf die eine oder andere Art geizig?"
Frontalangriff auf Kessler
Befände sich Beeler in der Sahara am Verdursten und würde ihm zufällig Erwin Kessler mit seinem VgT-Bus dort begegnen, der VgT-Präsident würde vermutlich einen kurzen Orientierungshalt einlegen, aber dann unverzüglich weiterfahren, erläutert Beelers Verteidiger.
Würde Beeler daraufhin verdursten und Kessler sich wegen mangelnder Hilfeleistung vor Gericht verantworten müssen, käme höchstwahrscheinlich folgendes Argument: Der grosszügige Trinkwasservorrat im Bus habe nicht ihm gehört, sondern sei Vermögen des VgT gewesen. Hätte er davon Beeler gegeben, hätte er "Unterschlagung" begangen und sich "strafbar" gemacht. Ausserdem sei jeder, der in der Wüste verdurste daran "selber schuld". Er, Kessler, fühle sich deshalb für den Tod von Beeler nicht verantwortlich.
Die Geschichte in der Sahara wäre damit weitergegangen, das Kessler einige Kilometer weiter den VW-Bus anhalte, eine grosse Wanne aus dem Fahrzeug entnehme, diese mit dem im Überfluss vorhandenen VgT-Trinkwasser fülle, und mitten in der Sahara ein wohltuendes, erfrischendes Bad nehme. Gegen sich sei Kessler nicht geizig - aber gegen alle anderen!
"Bravo!!" rufen alte, vor Jahren aus Protest und Enttäuschung ausgetretene VgT-Aktivistinnen und Aktivisten. "Genauso ist es!" Kessler denke nur an sich selbst und seinen Vorteil, jetzt bekomme er endlich dafür die Rechnung präsentiert.
Ein unerwartet harter Schlag
Kessler selbst kocht innerlich. Doch gegen aussen lässt er sich - der schlaue Fuchs und grosse Stratege - nichts anmerken: "Die versuchen, mich aus der Fassung zu bringen, damit ich Fehler mache." Kessler weiss, dass er in solchen gefährlichen Situation "cool" bleiben muss. Denn nur so kann er - die Praxis der vergangenen Jahre belegt es - das Blatt vielleicht noch wenden.
Taktisch falsch beraten?
Ein weiterer Vorwurf an Kesslers Adresse ist, dass dieser seinen Freund im Jahre 1997/98 "taktisch falsch beraten" habe. Sowohl Generalunternehmer Robert Schmidlin, Steinen, wie die Schwyzer Bauernvereinigung hätten damals mit ihren Boykott-Aufrufen den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs gegenüber der Mythen-Post erfüllt gehabt. Beeler hätte in einem solchen Fall bequem auf Schadenersatz klagen können und realistische Chancen gehabt, damit vor Gericht recht zu bekommen. Der durch den Boykott verursachte Ertragsausfall hätte ihm in einem solchen Fall von den Verursachern bezahlt werden müssen.
Kessler habe in der Presse - fern jeder Realität - jedoch lieber den "Retter der Mythen-Post" spielen wollen. In der Praxis sei finanzielle Unterstützung durch Kessler bzw. seinen VgT zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen. Kessler habe in der "typisch Kessler-inszenierten Show" nur auf seinen eigenen, persönlichen Vorteil spekuliert, dass er und sein VgT in den Medien gross dastünden.
In Tat und Wahrheit sei Kessler auf Beeler damals verärgert gewesen, weil dieser sich auf den von Kessler vorgeschlagenen Handel (VgT-Inserate - was damals einer faktischen Abhängigkeit vom VgT entsprochen hätte) nicht eingelassen habe. Und aus diesem Grund habe Kessler auch von eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb - lanciert von der Mythen-Post gegen die Boykotteure - abgeraten. Kessler hätte Beeler vor allem den finanziellen Erfolg (gerichtlich zugesprochenes Geld von den Boykotteuren) nicht gegönnt. Und so schliesse sich wieder der Kreis: Kessler sei nur auf sich selber fixiert, dulde nur, wenn er selber im Zentrum stehe und sei vor allem eines gegenüber anderen Menschen: GEIZIG!
"Es war gut, nicht auf Kessler zu hören"
Beeler habe damals richtig gehandelt, nicht auf Kessler zu bauen. Denn so, wie man Kessler kenne, hätte dieser seine finanzielle Unterstützung
1. an nicht-altruistische Bedingungen geknüpft und
2. sowieso - infolge chronischem Geiz - vermutlich bald darauf eingestellt.
"Mit Sicherheit hätte diese aus finanziellen Gründen entstandene Ehe kaum die Flitterwochen überstanden", bringt es der Anwalt auf den Punkt.
Von einer solchen "Hochzeit" sei gar nie die Rede gewesen, wendet Kessler ein.
Kessler bekommt noch weitere "Jabs"* zu spüren
*Begriff aus dem Boxsport. Wird vor allem von Boxern mit langen Armen angewendet. Der Gegner wird erst mit dem gestreckten Arm auf Distanz gehalten und dann blitzschnell mit der Faust angegriffen.
Als Zeugin vorgeladen wird weiter die ehemalige Angestellte (Chefin der Montage) der Druckerei Kürzi, Einsiedeln, Ruth Schönbächler. Vor Gericht sagt sie aus, Kessler besitze einen "miesen Charakter". Das sage sie dem, wenn nötig, auch fadengerade ins Gesicht. Beeler habe jahrelang für Kessler gearbeitet, Zeit und Geld investiert. Zurückgekommen sei nichts. Kessler könne sich in der Öffentlichkeit nur eine so grosse Klappe leisten, weil er von irgendwoher genügend Geld bekomme. "Wenn einer eine Tierschutz-Zeitschrift in Millionenauflage drucken lassen kann, ist er nicht arm", argumentiert die resolute, aber für ein gutes Herz bekannte Grosserin. Kessler besitze "Geld wie Heu", davon hätte er Beeler etwas abgeben können, ohne, dass ihm ein Zacken aus der Krone falle.
Was Beeler in den Neunzigerjahren getan habe, habe er freiwillig gemacht, rechtfertigt sich Kessler. "Mich nähe es wunder, ob Sie auch jahrelang gratis Tierschutzarbeit geleistet hätten", ruft Ruth Schönbächler Erwin Kessler zu.
Solche Vorwürfe hört Kessler nicht alle Tage. Auch dass eine Gegenpartei dermassen gründlich recherchiert und "hart zuschlägt", geschieht nicht zu Kesslers Freude. Doch wie heisst doch der Spruch: Bedauernswert jener Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft...
Vorwurf List
Während Beeler wie eine Bulle geradeaus kämpfe, sei Kessler listig. Als es seinerzeit dem VgT Schweiz gerichtlich verboten gewesen sei, Aktionen gegen das Kloster Einsiedeln zu führen, habe Kessler durch die Presse verkünden lassen, dass die neuen Aktionen durch den VgT-Österreich durchgeführt würden. Leute des VgT-Österreich seien jedoch nie involviert gewesen! Kessler habe AktivistInnen des VgT Schweiz einfach unter dem Deckmäntelchen "VgT Österreich" agieren lassen, um dadurch den Schein der Legalität zu wahren.
Kessler argumentiert vor Gericht, dass er sich solche Vorwürfe nicht länger gefallen lasse. Angeklagt sei nicht er, sondern Beeler.
Belastende Aussagen
Vor Gericht befragt werden auch die vier Kessler-Söhne. Sie hätten ihren Vater vor Jahren wegen Geld angefragt, aber nichts bekommen.
"Die hätten ja gar nichts sagen müssen und als Kinder von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen können", zischt Kessler.
"Offenbar ein 'Racheakt' gegen eine übermächtige und berühmte Vaterfigur", interpretiert dies ein zufällig im Publikum anwesender Psychologe.
Andere Zeugen sagen, Kessler gehe es gar nicht um Tierschutz, sondern ums Geld. "Das widerspiegelt nur das Denken dieser Leute", widerspricht dem Kessler.
Ein weiterer gegen Kessler erhobener Vorwurf lautet, er rede davon, dass der VgT mittlerweile "über 30'000 Mitglieder" habe. "Vermutlich hat der zweimal zusammengezählt", ruft ein Bauer im Gerichtssaal. Die Menge lacht.
Tatsächlich soviele Mitglieder?
"Dass Sie mit einer Streuung von 180'000 VgT-Nachrichten angeblich 30'000 Abonnenten haben sollen, ist doch ungewöhnlich. Das würde einer Rücklaufquote von über 15% bedeuten ", sagt der anwesende Staatsanwalt. - "Noch eine solche haltlose Behauptung und ich verlasse den Gerichtssaal", droht Erwin Kessler.
Eine wichtiges weibliches (ehemaliges) VgT-Mitglied im Zeugenstand
Eine ehemalige VgT-Aktivistin aus der Ostschweiz, Marcella F, sagt, Kessler kassiere für seine Tierschutzarbeit aller Vermutung nach ein beachtliches Honorar. Sie hätte ein solches für Recherchen nie bekommen. Kessler: "Ich mache die Tierschutzarbeit berufsmässig - Du nicht. Soweit kommt es noch, dass ich VgT-Aktivistinnen/Aktivisten Lohn zahle!"
Kantonsgerichtspräsident nimmt Kessler in die Zange
Der Gerichtspräsident: "In einem Interview mit Radio Grischa, dessen Aufnahme unserem Gericht vorliegt, haben Sie sich gegen Subventionen von tierfreundlichen Betrieben geäussert mit dem Argument, Sie würden auch keine Subventionen erhalten, wenn Sie Ihre Frau 'nicht abschlagen'. Geld scheint bei Ihnen doch eine wichtige Rolle zu spielen." - "Was ich persönliche zum Thema Geld meine oder nicht meine, ist meine ganz persönliche Angelegenheit ", erwidert Kessler ausweichend.
Der Gerichtspräsident: "Als weiterer Beweis Ihres Geizes wird vorgebracht, Sie hätten seinerzeit ein Einstecken von VgT-Einzahlungsscheinen durch die Druckerei Kürzi, Einsiedeln, als 'zu teuer' abgelehnt. Sogar der Vorschlag, dass die Arbeit durch die günstige BSZ Einsiedeln übernommen werden solle, lehnten Sie ab mit der Begründung 'zu teuer'. Sie hätten gesagt: 'Das können VgT-Aktivistinnen an einem Nachmittag gratis tun.'"
Kessler: "Zu solchen Anschuldigungen nehme ich keine Stellung."
VgT-Vizepräsidentin springt in die Bresche
Als Entlastungszeugin wird Marlène Gamper, Vizepräsidentin des VgT, vernommen. Erwin Kessler sei ein grossartiger und mutiger Tierschützer, sagt sie aus.
"Darum geht es nicht", wird Frau Gamper rechtlich belehrt. "Es geht darum, festzustellen, ob Herr Kessler geizig ist oder nicht."
"Erwin ist ein grossartiger Mensch!"
Marlène Gamper, das einzige VgT-Mitglied, das bis heute Kessler kritiklos und treu die Stange gehalten hat, versagt auch hier nicht: "Erwin ist ein grossartiger Mensch. Im Jahre 1997 hat er Marcella M., mir und auch Urs Beeler das Abendessen im Restaurant Bacco in Brunnen spendiert." - "Alles aus Spendengeldern!" ruft eine Schwyzer Bauersfrau aus dem Zuschauersaal. Die anwesenden Landwirte und Schweinemäster klatschen Beifall.
"Ein geiziger Mensch lädt andere nicht zum Abendessen ein. Mein Mandant ist von den Vorwürfen des Geizes eindeutig freizusprechen", argumentiert Kesslers Rechtsanwalt Dr. Louis A. Capt.
"Frau Gamper ist befangen. Sie würde niemals etwas Negatives gegen Herrn Kessler sagen", sagt Beelers Verteidigung. Und so, wie man Kesslers geradezu diktatorischen Führungsstil im VgT kenne, wäre sie in einem solchen Fall für längste Zeit VgT-Vizepräsidentin gewesen.
Gericht will Klarheit schaffen
Aufgrund der sich widersprechenden Zeugenaussagen lässt sich kein eindeutiges Urteil fällen. Deshalb veranlasst das Gericht - für einen solchen Prozess eher ungewöhnlich - zur Wahrheitsfindung eine fachmännische Begutachtung sowohl des Klägers wie des Beklagten.
Was sagt der Gutachter?
Wochen später findet eine neue Verhandlung vor dem Schwyzer Kantonsgericht statt. Der Gutachter, ein erfahrener Psychiater, macht seine Aussage vor Gericht. Gleich zum Anfang betont er, dass es sich bei beiden Probanden um zwei "aussergewöhnliche Persönlichkeiten" handle, deren Analyse alles andere als einfach gewesen sei. Er sei bei beiden Probanden auf äusserst starken Widerstand gestossen. Beeler habe ihn bereits vor den Befragungen als "systemtreuen psychiatrischer Scharlatan" bezeichnet und Kessler sei ausfällig geworden mit "Sie sind ja selber nicht ganz hundert."
Sowohl bei Kessler wie bei Beeler würde es sich um hochsensible, polarisierende Persönlichkeiten handeln. Bei Kessler habe der Tierschutz die zentrale Bedeutung in seinem Leben. Beeler wolle die KMF-Lobby "fertig machen" und bei Waschmittelproduzenten etc. "aufräumen". Sowohl Kessler wie Beeler seien auf ihre Ziele fixiert und seien bereit, nötigenfalls dafür ins Gefängnis zu gehen. Bei beiden handle es sich um "Egomanen", die höchstens eine halbe Stunde gemeinsam in einem Raum verbringen können. Eine weitergehende Kommunikation scheine nur via E-Mail, Fax oder per Telefon auf Distanz möglich zu sein. Kessler sei zweifellos hochintelligent. Seine Stärken lägen im naturwissenschaftlichen Denken (Mathematik, Physik, Statistik etc.). Beeler dagegen sei vor allem den Geisteswissenschaften (Geschichte, Philosophie, Deutsch, Psychologie) zugetan. Kessler sei tendenziell eher introvertiert, Beeler von seinem Grundtypus extrovertiert. Beide seien jedoch typische Einzelgänger, wobei Beeler diesbezüglich der viel extremere verkörpere.
Kessler sei berechnend und der bessere Taktiker als Beeler. Deshalb habe er wirtschaftlich in diesem System mehr Erfolg. Beeler hingegen kämpfe geradeaus, ohne Rücksicht auf Verluste. In dieser Gesellschaft sei eine solche "Lebensstrategie" selbstzerstörerisch und mit einem hohen Risiko behaftet, dass sie sogar in den Ruin führen könne.
Sowohl Kessler wie Beeler würden psychisch "meist am Limit laufen". Kessler sei der diszipliniertere von beiden. Beeler von seinem ganzen Typus her ein Anarchist, unfähig, sich einzuordnen.
Kessler sei anal regrediert, was u.a. wohl Grundlage seiner sprichwörtliche Hartnäckigkeit sei. Beeler hingegen sei oral regrediert, was u.a. seinen Hang zur Masslosigkeit erkläre.
Kessler sei Realist, Beeler Idealist. Kessler eher dem Haben zugetan, Beeler dem Sein. Für Kessler sei der "Besitz von Geld" an und für sich wichtig. Für Beeler wiederum sei "Geld an sich unwichtig", sondern lediglich Mittel für Freiheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität. Kessler und Beeler seien diesbezüglich völlig unterschiedlich, so wie PC (Kessler) und Mac (Beeler).
Währenddem Kessler z.B. eine Äskulap-Klinik gut finde, sage Beeler, der wesentliche Unterschied bestehe darin, dass es dort "2-4mal mehr kostet." Kessler findet z.B. Generika in Ordnung, Beeler kritisiert das gesamte Gesundheitswesen radikal und meint, dass über 90% der heutigen Ärzte Lakaien der Pharmaindustrie seien, in erster Linie auf Geld und Prestige bedacht. Und "sämtliche Mediziner besitzen zwar eine Wirbelsäule, aber nur ganze wenige Rückgrat". Kessler sei mit solchen Pauschalverurteilungen und Rundumschlägen viel zurückhaltender, ja geradezu gemässigt.
Beeler denke in Geldsachen grosszügig. Aus seiner Sicht müsse ihm Kessler zwangsläufig als "geizig" erscheinen. Umgekehrt: Aus einer anal-fixierten, "geizigen" Sicht müsse dem auf Sparsamkeit und Horten bedachten Erwin Kessler dem voll auf Lebensqualität eingestellten Urs Beeler als "Fass ohne Boden" vorkommen. Psychoanalytisch gesehen sei das Verhalten beider Probanden "in sich logisch".
Weitere Zeugen
In den Zeugenstand gerufen wird weiter Dr. med. Christian Sacher. Dieser kann jedoch über Kessler keine näheren Angaben machen.
Kessler selbst erwidert, Sacher sei ihm von der "Schwyzer Haifischknorpel-Affaire" her ein Begriff. Dieser habe in der erwähnten Angelegenheit als Kantonsarzt versagt.
Als weitere Zeugen geladen sind Regierungsrat Werner Inderbitzin und Tierarzt Risi aus Arth. Beide sagen vor Gericht aus, dass sie zwar Kessler kennen würden, aber keine persönlichen Angaben darüber machen könnten, ob dieser geizig sei.
Kessler hingegen poltert und wendet ein, er finde es einen Skandal, dass solche Zeugen in der vorliegenden Sache vom Gericht zu Aussagen geladen worden seien. Das Duo Tierarzt Risi und Regierungsrat Inderbitzin (kurz: Bitzi), seien massgeblich für den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Schwyz in den Neunzigerjahren verantwortlich. RisiBitzi seien ein "unappetitliches Gericht nach Schwyzer Art". Wären RisiBitzi am Wochenende fromme Lieder im Kirchenchor Arth singen würden, "leiden Mutterschweine im Kanton Schwyz in Kastenständen und Kühe werden durch Kuhtrainer terrorisiert."
Ein zusätzlicher Fachmann wird befragt
Das Schwyzer Kantonsgericht will es genau wissen und lädt auch einen Spezialisten der Schweizer Bundespolizei vor. Dieser sagt aus, dass sich eine ganze Seite des Staatsschutzberichtes 2000 des Bundesamtes für Polizei mit dem "Fall Kessler" befasse. Dieser Bericht sei der Öffentlichkeit zugänglich.
Kessler sei kein unbeschriebenes Blatt. Indizien deuteten darauf hin, dass dieser nicht nur VgT-Präsident, sondern auch Chef der vor allem von Bauern und Schweinemästern gefürchteten, aus dem Untergrund operierenden Tierbefreiungsfront (kurz: TBF) sei. Die TBF operiere jenseits staatlicher Legalität, geniesse jedoch bei der Tierschutz befürwortend eingestellten Bevölkerung hohes Ansehen und viel Goodwill.
Kessler sei nicht nur ein von Fachleuten immer wieder zitiertes "taktisches Genie" , sondern auch ein Meister der Verwandlung Nachrichtendienstlichen Meldungen zufolge sei Kessler z.B. in Afghanistan bekannt unter dem Namen "Osama Bin Kessel", in Ägypten als "Abdul Gamal El Kessel" sowie in Israel als "Gershon Kessel". Kessler sei in seinen Aktivitäten nie zu unterschätzen.
Doch die Frage bleibt bestehen: Ist Kessler geizig?
"Aber nun zum eigentlichen Punkt: Ist Kessler geizig?" fragt der Gerichtspräsident den Vertreter der Bundespolizei.
"Aus sämtlichen Akten, die wir über Kessler haben (Fax-Kopien, aufgezeichnete Telefonanrufe, Überwachungen, Abhören des Hauses, abgefangenen E-Mails, Kontoverkehr etc.) kommen unsere Spezialisten zum Schluss, dass Kessler nicht die Mentalität eines altruistischen und grosszügigen Mäzens besitzt."
Emotionsgeladene Atmosphäre
Das sei unerhört, wendet sich Kessler an den Richter. Jetzt werde sogar noch auf derartig perfide Weise "Staatsterror" gegen ihn betrieben. Er werde sich solches keinesfalls bieten lassen und gegen "solche Stasi-Methoden" mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln kämpfen.
Im Gerichtssaal sorgen die Ausführungen des Bundespolizeibeamten für grosses Aufsehen. Gerüchte zirkulieren weiter im Publikum, dass Kesslers Haus in Tuttwil eine einzige schwerbewachte Festung sei und der Teich und die beiden Enten in seinem Garten nur der Tarnung dienten.
Doch so leicht ist Kessler nicht klein zu kriegen. Die Verhandlung geht weiter...
Der Gerichtspräsident: "Vor einiger Zeit haben Sie die sogenannte Schächt-Ausgabe der VgT-Nachrichten in einer Auflage von 2,6 Mio. Exemplaren in sämtliche Haushaltungen der Deutschschweiz verteilen lassen. Daraus lässt sich schliessen, dass Sie über beträchtliche finanzielle Mittel verfügen müssen..."
"Ah, endlich kommen sie damit..." denkt sich ein sich jetzt still freuender Erwin Kessler, der auf diese Frage lange gewartet hat und bestens auf dieses Szenario vorbereitet ist...
Kesslers Bollwerk
In dieser Frage ist gegen Kessler kein Durchkommen, seine Verteidigung ein unbezwingbares Bollwerk. Dutzende Male hat der promovierte Doktor der Naturwissenschaft in seinem Haus in Tuttwil sämtliche möglichen Kombinationen, Fragen des Gerichts, Einwände etc. wie ein Schachweltmeister gedanklich durchgespielt. "Ich will Meier heissen, wenn die in diesem Punkt auch nur die geringste Angriffsfläche finden", sagt ein mit sich selbst zufriedener und selbstsicherer Erwin Kessler ein Tag vor der Verhandlung.
Das Gericht beisst beim Thema Geld bei Kessler tatsächlich total auf Granit. Er habe seinen einträglichen Beruf als Bauingenieur aufgegeben um sich beruflich fortan voll dem Tierschutz zu widmen, erläutert Kessler. Die Buchhaltung des VgT liege in den Händen eines Treuhandbüros und werde vom Kanton Thurgau (aus Gründen der Steuerbefreiung) geprüft; sie könne vom Gericht jederzeit eingesehen werden. Der VgT verfüge lediglich über ein bescheidenes Vereinsvermögen und die Arbeit werde laufend den eingehenden Spenden angepasst. Andere gemeinnützige Organisationen würden meistens von gut bezahlten Managern geführt, wogegen er sich mit einem "lebensnotwendigen Minimallohn" begnüge.
Diese Worte bleiben nicht ohne Wirkung
Ein Durchsehen sämtlicher Unterlagen, abermaliges Nachfragen des Gerichts bringt rein gar nichts zu Tage. Juristisch gesehen steht Kessler betr. Geld da mit schneeweisser Weste, wie es weisser gar nicht gehen kann.
Diverse Anwälte, die aus reiner Neugierde als Zuschauer den Prozess verfolgen, sind vom Dargebotenen begeistert: "Es ist so, wie Kessler-Fans sagen: Er ist brilliant und ein taktisches Genie!"
Und aus dem Gesicht eines Vertreters der Privatbank Sarasin aus Basel wie dem des Filialdirektors der Raiffeisenbank Wängi (Thurgau), die im Saal anwesend sind, lässt sich Erleichterung ablesen.
Kessler wittert Morgenluft
Während er bis jetzt - 3/4 Verhandlungszeit ist verstrichen - sich sehr zurückhaltend und verhältnismässig leise gab, holt er jetzt zu den berühmten harten rhetorischen Schlägen aus und bezeichnet Beeler öffentlich als "Träumer" und "Fass ohne Boden".
Der Gerichtspräsident ruft zur Mässigung im Ton auf. Es sei verständlich, dass sich Kessler über Beelers Vorwurf "Geiz" nicht besonders freue. Aber die Verhandlung müsse trotzdem weniger emotional, sondern vielmehr sachlich geführt werden.
"Mhnja, gut," hört man einen diesem rationalen Argument gegenüber zugänglichen Erwin Kessler leise vor sich hin sagen, "aber dann muss man mir auch nicht Geiz vorwerfen!"
Der unerwartete Auftritt von Dipl.-Ing. Paul Bossert, Pionier der modernen Dämmtechnik
In den Zeugenstand gerufen wird weiter Paul Bossert, Dipl.-Ing. aus Oetwil an der Limmat. Gegenüber dem Gericht gibt er zur Auskunft, dass er Kessler nicht persönlich kenne, aber diesen "suspekt" finde. Zu Beeler befragt, meint Bossert, dieser habe "eine Meise".
Der Gerichtspräsident wendet sich unauffällig an den Gerichtsschreiber und frägt diesen mit vorgehaltener Hand, wieso Bossert überhaupt als Zeuge geladen worden sei, wenn er doch zur Sache selbst nichts Relevantes vorzubringen habe. "Wer ist dieser Bossert eigentlich? Was hat er mit Beeler und Kessler zu tun?" Niemand weiss eine Antwort.
Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts
Das Gericht kommt sogar zum Schluss, Erwin Kessler als "Dr. Geiz" zu bezeichnen, sei keinesfalls persönlichkeitsverletzend, sondern legitim, weil es zutreffe. Wahre Aussagen würden durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Alle Indizien und Untersuchungen hätten ergeben, dass Kesslers Geiz "akademischen Grad" aufweise. Urs Beelers Kritik an Erwin Kessler sei "fundiert" und im Laufe der Prozesse "eindeutig bestätigt" worden.
Wird Kessler die Niederlage akzeptieren?
Über diesen Prozessausgang vor dem Schwyzer Kantonsgericht ist Kessler gar nicht begeistert. Laut Urteil muss er sämtliche Gerichtskosten, die Kosten der Gegenpartei wie auch seinen eigenen Anwalt berappen.
Kessler in gereiztem Ton zu seinem Anwalt, er habe ihn beauftragt, diesen Prozess zu gewinnen und nicht zu verlieren. Der Anwalt rechtfertigt sich, dass die meisten Indizien und Aussagen tatsächlich gegen ihn gesprochen hätten, da könne er nichts dafür. Jetzt falle er ihm sogar noch in den Rücken, wettert ein aufgebrachter Erwin Kessler. Er würde nicht teure Anwaltshonorare zahlen, um dann eine Niederlage einstecken zu müssen. (Kessler verschweigt, dass der beauftragte Anwalt - selbstverständlich langjähriges VgT-Mitglied - sowieso zu einem viel günstigeren Tarif arbeitet). Kessler erwähnt weiter, dass er nicht gewillt sei, diese Prozessauslagen aus der eigenen Tasche zu bezahlen: "Wenn das jemand bezahlt, dann höchstens der VgT, aber sicher nicht ich." Schliesslich sei er dessen Präsident. Der Vorwurf des Geizes habe nicht ihn als Privatperson betroffen, sondern sei "gezielt gegen ihn als VgT-Präsident gelaufen." Deshalb müsse der VgT für die Kosten aufkommen. Der Anwalt getraut sich nicht, ihm zu widersprechen.
Kessler ist - was in der Öffentlichkeit äusserst selten geschieht - etwas aus der Fassung geraten. "Nein, natürlich zahlen wir nicht. Stattdessen ziehen wir die Sache weiter", kommt ihm in der Aufregung mit etwas Verspätung der naheliegende Gedanke. Er werde alle juristischen Mittel ausnützen, um zu seinem Recht zu kommen.
Weiterzug ans Bundesgericht in Lausanne
Das Bundesgericht erwähnt zusätzlich zu den Argumenten der Vorinstanzen im Urteil, Kessler habe in den Jahren 1997/98 regelrecht mit Geld geprahlt und von "1 Mio. freien, einsetzbaren Barmitteln" gegenüber Beeler gesprochen, die er nötigenfalls im "Schwyzer Schweinekrieg" in die Mythen-Post investieren könne. Beeler habe damals aus Gründen der journalistischen Freiheit und Unabhängigkeit dieses Angebot abgelehnt und gesagt, dass er unabhängig und aus eigener Kraft weiterkämpfen werde.
Da Kessler 5 Jahre später seinem langjährigen Weggefährten in einer Notsituation finanzielle Hilfe hätte leisten können, diese aber verweigert habe, sei der Vorwurf des Geizes durchaus gerechtfertigt. Urs Beeler sei freizusprechen.
Kessler holt seinen letzten Trumpf aus dem Ärmel
Kessler - in Rage - engagiert jetzt als letzten Joker Ludwig A. Minelli, Zürcher Staranwalt und Spezialist für Menschenrechte. Mit ihm an der Seite wird der Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Im Laufe dieses Verfahrens stellt sich heraus, dass Kessler seit Jahren seiner Ehefrau Heidi viel zu wenig Haushaltgeld zur Verfügung gestellt hat. Bewiesen wird dies u.a., indem man Frau Kessler das Jahr durch nur mit ganz schlichtem, meist orangen Gewand ("Nachthemd") gekleidet sieht bzw. sah. Das habe mit Bhagwan zu tun und nichts mit Geld, verteidigt sich Kessler. Feministinnen jedoch sind überzeugt: Diese Frau leidet seit Jahren unter ihrem Mann - auch finanziell.
Oberster Gerichtshof bestätigt: Kessler ist geizig!
Ausschlaggebend für das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist jedoch, dass in den VgT-Nachrichten "stets karge Malzeiten auf kargen Holztischen mit daneben plazierter Kerze" als Menü-Tipps präsentiert würden. Dadurch, so erklärt das Gericht, würde ein Leser kaum richtig satt und es sei aufgrund aller Indizien und Gutachten erwiesen, dass Kessler tatsächlich geizig sei...
Ein allerletzter Versuch, das Blatt doch noch zu wenden...
"Diese Menüs habe nicht ich gemacht, sondern meine Frau! Ich habe die Teller lediglich photografiert und in den VgT-Nachrichten veröffentlicht", sagt Kessler nach Durchlesen des schriftlichen Urteils aus Strassburg. - "Mag sein", meint dazu Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, "nur nützt uns das nichts. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist definitiv und lässt sich nicht mehr weiterziehen."
Schluss
Schweissgebadet wacht Erwin Kessler in seinem Ohrensessel in der warmen Stube seines Hauses in Tuttwil auf. Alles nur geträumt. Vor einer Stunde eingeschlafen bei der Lektüre von "Die NZZ am Sonntag"...
http://www.mythen-post.ch/datei_mp_3_04/kessler_ist_dr_geiz_mp_3_04.htm
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
ja, lustig, aber ich bitte um sofortigen informationshalt
bitte, chomski, darüber nicht mehr berichten. das bild der schweiz gerät dadurch bei mir ins wanken. ich bin nämlich seit meiner kindheit ein schweiz- und uhrenliebhaber. schweiz verbinde ich mit glücklichen kühen und diese art artikel sind dazu angetan das alles zu zerstören. wie soll ich mich je noch einmal nach der blasmusik am 1. August sehenen, wenn ich sehe, mit welchen unsinnigen themen auch die schweiz sich beschäftigt. was ist bei euch los? das schlechte habe ich mit thomas mann klar in deutschland positioniert. während die heilung klar zur schweiz gehört. und auch der erste sex. mit madame chauchat. also um himmels willen verschone mich mit so etwas. ich zittere am ganzen leib.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
nina hat sich entlarvt, als ungebildete h und m!!
mit drei daumen hat nina das geschafft. sie hat nix verstanden, aber gleich auf eine demo mit grossen plakaten, um wider den stachel zu löcken!! grosses kino. huhu, nina! was macht österreich? grüss mir den qualtinger. danke.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
danke liebe liese
liese, du hast carrell erwähnt. da dachte ich an seine sendungen von früher, in denen eine susi immer so toll zusammenfasste, was gesagt wurde! so etwa könnte man sich doch die rolle von wolff vorstellen, aber leider ist wolff nicht lustig sondern hasserfüllt und parteiisch.
trotzdem, habe die sendung gesucht, der titel
HERZBLATT
und hier ein lustiges beispiel. habe sooooooo gelacht... und wie die frauen, die doch konkurrentinnen sind, sich gegenseitig nett und humorvoll beschreiben
WEISSER RIESE
https://www.youtube.com/watch?v=ETbx4IYj6x4
trotzdem, habe die sendung gesucht, der titel
HERZBLATT
und hier ein lustiges beispiel. habe sooooooo gelacht... und wie die frauen, die doch konkurrentinnen sind, sich gegenseitig nett und humorvoll beschreiben
WEISSER RIESE
https://www.youtube.com/watch?v=ETbx4IYj6x4
Gast- Gast
984....volltreffer
da hast du mal gut geraten....klar hab ich von dem artikel nix verstanden....aus dem ganz einfachen grund weil ich nur den anfang gelesen hab.....984: nina hat sich entlarvt, als ungebildete h und m!!
mit drei daumen hat nina das geschafft. sie hat nix verstanden
allein als ich die länge des postings sah hab ich chomskys antwort an dich verstanden und ihm DAFÜR die daumen gegeben und herzlich gelacht....
ob du das auch verstanden hast ?.....ist mir übrigens vollkommen egal
Gast- Gast
@nina
ehrlich gesagt, das hätte ich jetzt von dir nicht erwartet. ich hatte mir das auch gedacht, denn so kannte ich dich bislang ja nicht, dass du derartig bahnhof verstehst. also doch mal ein kleiner lichtblick. vielleicht verstehst du mich oder gerade nicht, dass ich hier monatelang steffi von etwas ganz bestimmtem überzeugen will. denn die liegt noch schiefer als es bei dir eben schien. aber du hast recht, wirklich wichtig ist das alles nicht. ich denke ab einer bestimmten hirngrösse, müssten wir uns alle verstehen können, ob wir das dann auch mögen, ist eine ganz andere geschichte. gn8
noch etwas zu bella
ich hasse mich fast, dass ich für kurze momente von meiner eigentlichen agenda anonym abgewichen bin, prompt kommen sympathischere reaktionen. ich hätte es aber darauf abgesehen, dass man mit niveai mich so akzeptiert wie ICH mich präsentieren will, aber damit hat mich niemand angenommen -- ausser bella, und damit gewinnt sie halt die goldmedaille. wenn ihr dösköppe nur im ansatz ihr potential hättet, dann würdet ihr euch schämen, wie schäbig ihr hier manche behandelt. in erster linie denke ich an gabbe und stef. klar, wenn man sich anders präsentiert, DANN beginnt das Ar*pieps*. bella ist der beweis für mich, dass gabi eine niete ist. aber ich will dir deine illusionen nicht nehmen, nina und im übrigen stimmt das ja alles zu kachelmann, das ist ja nicht das problem. es ist die borniertheit jemanden wie bella nicht mögen zu können, gerade weil sie gegen kachelmann glaubt sein zu müssen. aber haben wir meinungsfreiheit oder nicht? nein sage ich hier regiert der braune mob! SORRY
noch etwas zu bella
ich hasse mich fast, dass ich für kurze momente von meiner eigentlichen agenda anonym abgewichen bin, prompt kommen sympathischere reaktionen. ich hätte es aber darauf abgesehen, dass man mit niveai mich so akzeptiert wie ICH mich präsentieren will, aber damit hat mich niemand angenommen -- ausser bella, und damit gewinnt sie halt die goldmedaille. wenn ihr dösköppe nur im ansatz ihr potential hättet, dann würdet ihr euch schämen, wie schäbig ihr hier manche behandelt. in erster linie denke ich an gabbe und stef. klar, wenn man sich anders präsentiert, DANN beginnt das Ar*pieps*. bella ist der beweis für mich, dass gabi eine niete ist. aber ich will dir deine illusionen nicht nehmen, nina und im übrigen stimmt das ja alles zu kachelmann, das ist ja nicht das problem. es ist die borniertheit jemanden wie bella nicht mögen zu können, gerade weil sie gegen kachelmann glaubt sein zu müssen. aber haben wir meinungsfreiheit oder nicht? nein sage ich hier regiert der braune mob! SORRY
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Seite 26 von 39 • 1 ... 14 ... 25, 26, 27 ... 32 ... 39
Ähnliche Themen
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 9)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 17)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 15)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 18)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 29)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 17)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 15)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 18)
» Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 29)
Seite 26 von 39
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten