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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)

Beitrag  Oldoldman Mo 30 Mai 2011, 00:16

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:

http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html

Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?

Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793

_____________
Anmerkung:

Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).

Die letzten Beiträge des dreiundzwanzigsten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p960-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23

Oldoldman


Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:26 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty @ Amy

Beitrag  virtual-cd Mo 30 Mai 2011, 23:42

Danke für die Einstellung der PM.

Ich schließe mich da Patagon an: In der Begründung zeigt sich das Gericht als schlechter Verlierer. (Was per se schon ein Unding ist, weil das Gericht gar nichts zu "gewinnen" oder zu "verlieren" hat. Aber dieses "Nachtreten" und gerieren als "schlechter Verlierer" zeigt auch im Nachhinein, wie voreingenommen und parteiisch das Gericht war.)

Der Freispruch 2. Klasse und die Begründung: ein Triumph der Feigheit und Böswilligkeit.
Exakt so empfinde ich das auch. Ein Triumpf der Böswilligkeit, fürwahr. Die Begründung ist phasenweise ein Frechheit.

Drei Dinge fielen mir sonst noch auf:

Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.

Das halte ich ja für dreist gelogen. Das OLG Karlsruhe hat mitnichten sich zustimmend zur Anklageerhebung geäußert. So weit ich weiß, hat es sich gar nicht dazu geäußert, weil es nicht sein Job war, sich dazu zu äußern.
Es hat sich zur U-Haft geäußert. Und dort dem LG Mannheim eine schallende Ohrfeige verpasst. Also, die oben zitierte Passage ist an Demagogie und Rabulistik schon fast vergleichbar dem Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Sachbeweisen in seinem Plädoyer.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Auch das ist in meinem Empfinden eine dreiste Lüge. Fehlende Spuren am Messer, die hätten da sein müssen? Verletzungsbild der Nebenklägerin, dass nicht zum geschilderten Tathergang passt? Alles keine Beweismittel "außerhalb der Aussagen" der Beteiligten? Herrjeh ... warum macht man den Zirkus dann, wenn es schlicht von Gericht (und auch Staatsanwaltschaft) im Ergebnis einfach ignoriert wird?

Das HÄTTEN Sie gerne so, dass es eine reine Aussage gegen Aussage Konstellation gewesen wäre. War es aber nicht!
Die Lügen sich um die Fakten herum in der Begründung, dass es einem graust.
Anders als in vielen solchen Verfahren GAB es hier Spuren und objektive Beweismittel. Und das zu hauf. Mad

Und dann dies hier:
Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.

Man fasst es nicht!
Da wird doch tatsächlich darüber räsoniert, ob es begründete Zweifel an einer bewussten Falschaussage seitens der Nebenklägerin gäbe. Herrschaften! - das war nicht die Frage im Prozess! Die Nebenklägerin war in diesem Prozess nicht angeklagt! Ihr habt keine Urteil über die Nebenklägerin zu sprechen! (Allenfalls die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage als Beweismittel zu würden.)

Aber interessant ist diese freud'sche Fehlleistung in der Urteilsbegründung schon. Da lugt das schlechte Gewissen durch ...

virtual-cd

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty steffi...

Beitrag  Gast Mo 30 Mai 2011, 23:44

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41185
steffi: Lt RTL muß CSD die Anwaltskosten für RA Franz in Höhe von 25.000 Euro selbst tragen......hat der soviel gesagt?
meiner einschätzung nach ist das das übliche honorar für den aufwand, den er hatte...
denk mal wieviele verhandlungsstunden und chauffeurstunden er geleistet hat....einvernahmestunden, wartezeiten etc.etc.....es gibt in der regel keine anwaltsminuten gratis...

also kann fräulein "bisher-nicht-so-arbeits-freudig" mal nen gang zulegen, denn noch nen reichen lover, der ihr wie kachelmann, finanziell so unter die arme greift, wird sie nach dem desaster wohl nicht mehr so leicht finden....

ich weiss nicht wie das in deutschland geregelt ist, aber bei uns würde im falle einer insolvenz von CSD auch auf das erbe zugegriffen.....


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Rechtfertigung

Beitrag  Gast Mo 30 Mai 2011, 23:44

Chomsky Heute um 12:28
In der Pressemitteilung steht ja:

Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben.


„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben,

Frage:

In welchen Dingen hat denn der Angeklagte die Unwahrheit gesagt? Momentan kommt mir nur gerade die Geschichte mit dem Tampon in den Sinn, aber auch dort hat er sich ja noch korrigiert und gesagt, er könne es nicht ausschliessen, diesen entfernt zu haben?!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41184

Genau diese Passage erhellt, daß der Kammer der Freispruch nicht so leicht gefallen ist, als er ihr angesichts der fehlenden Beweislage hätte fallen müssen. Denn so ein unspezifischer ›Vorwurf‹ gegen einen freigesprochenen Angeklagten erscheint überflüssig. Er läßt sich nicht einmal bewerten, weil nicht mitgeteilt wird, um welche ›Unwahrheit‹ und ob es sich um einen Irrtum oder eine Lüge handelt.
Laut SPIEGEL soll Seidling gesagt haben, daß sich der Verdacht gegen den Angeklagten im Verlauf der HV abgeschwächt habe – auch das wiederum eine Rechtfertigung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Mein anfänglicher Eindruck, hier gehe es mehr um Gesichtswahrung von StA und Gericht als um eine Beweiswürdigung, hat sich nach dieser ungewöhnlichen PM noch verstärkt.

Aproppos Maischberger: diese Sendung braucht man jetzt wirklich nicht mehr zu sehen, denn auch RA Schroth wirkt nicht mehr mit, sondern der Fernseh-Rechtsexperte Möller. Damit ist dann niemand mehr dabei, der das Verfahren K. a) wirklich kennt und b) juristisch beschlagen ist.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty ARD wartet noch ab

Beitrag  Gast Mo 30 Mai 2011, 23:53

Kachelmann-Prozess: ARD wartet noch ab
31. Mai 2011, 12:00
---------------------------------------------
Noch keine Entscheidung über Comeback: "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und ein Urteil Rechtskraft erlangt hat"

München/Gais - Die ARD hat noch keine Entscheidung getroffen, ob der Wettermoderator Jörg Kachelmann nach dem Freispruch in seinem Vergewaltigungsprozess wieder Wettervorhersagen im Ersten machen wird. "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und ein Urteil Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf", erklärte die ARD-Programmdirektion am Dienstag in München.

Seit seiner Festnahme wegen der Vergewaltigungsvorwürfe seiner Ex-Freundin im März vergangenen Jahres hat Kachelmann nicht mehr das Wetter im Ersten moderiert. Der Schweizer galt bis dahin als bekanntester und einer der beliebtesten Wettermoderatoren in Deutschland, er ist auch Gründer der Firma Meteomedia, die für die ARD die Wettervorhersagen macht.

Noch während des laufenden Prozesses in Mannheim hatte Kachelmann im vergangenen November gesagt, er werde künftig keine Fernseh-Wettervorhersagen mehr machen können. "Nachdem Staatsanwaltschaft und Medien mein angebliches Privatleben gewaltsam öffentlich gemacht haben, wär's mit dem Blumenkohlwolken-Onkel wohl schwierig", sagte er damals der "Bild"-Zeitung. Für Radiosender macht er inzwischen aber wieder Wettervorhersagen.

Meteomedia teilte unterdessen mit, dass Kachelmann sich wieder intensiv um Wettervorhersagen und seine Firma kümmern werde. "Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können", erklärte das Unternehmen am Dienstag in Gais in der Schweiz. Neben seinen bereits laufenden Auftritten in Medien wie Radio Basel und Radio Primavera seien zusätzliche öffentliche Auftritte "in Zukunft nicht ausgeschlossen". Die Kachelmann-Firma sprach in der Erklärung von einem "längst überfälligen Freispruch".

Wie Meteomedia mitteilte, bereitete Kachelmann parallel zu dem Mannheimer Vergewaltigungsprozess neue Projekte vor. Deren Umsetzung werde in nächster Zeit Priorität haben. "In Kürze wird Meteomedia spannende neue Produkte vorstellen, welche in den letzten Monaten erarbeitet wurden." (APA/AFP)

http://derstandard.at/1304553326823/Kachelmann-Prozess-ARD-wartet-noch-ab
na das war ja beim alice-schwarzer-gästebestimmungs-sender klar oder ?


Zuletzt von Nina am Mo 30 Mai 2011, 23:56 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Hat Dr. Bock 'nen 'Bock' geschossen ...?

Beitrag  Demokritxyz Mo 30 Mai 2011, 23:55

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Vorsitzender Richter Michael Seidling:
...
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.

Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.
...
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
So hochkompliziert mag das möglicherweise im 'Kopf' von Michael Seidling ablaufen, ist es aber nicht.

Wenn der geschilderte Tatablauf nicht nachzustellen ist, und insbesondere am sogenannten Tatmesser keine der Tatschilderung entsprechen DNA-Spuren zu finden sind, ist die Sache klar. Vielleicht war der große Fehler, dass die Kammer 'glaubte' mit ihren 'bewährten Hausgut- achtern' bekommt sie den Mangel schon hin. ...
Vgl. Demokritxyz Posting, 21.05.2010, S. 15/II, 14:36 h Ist Sabine W./Petra keine Miezekatze ...?
Anm.: Welche Stellung bei Vergewaltigung …?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144-280.htm#8121

13.02.2011, S. 1/XVI, 12:56 h Die Meisterdetektive: Sherlock Holmes & Dr. Watson
Anm.: Rechtsmedizinische Begutachtung in Variationen der Macht (Dr. Gerhard Bäßler) und Wissenschaft (Prof. Markus Rothschild) …? Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Winfried Hassemer u.a. bei Servus-TV, Talk im Hangar-7

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t360-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-16#31038


Zuletzt von Demokritxyz am Di 31 Mai 2011, 00:15 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Demokritxyz
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Gabriele - Sinnfragen????

Beitrag  Gast Mo 30 Mai 2011, 23:59

@Gabriele,
hast DU zufällig noch die "Sinnfragen" des RA Franz aus seinem "Plädoyer" zur Hand?

Wenn ich mich recht erinnere ging es da doch nur um solch ein "Gestammel", dass CSd im Net fertiggemacht würde, dass sie sich doch keinen Prozeß antun würde wenn sie nicht doch ein "Opfer" wäre.....alles nur Seifenblasen......oder irre ich mich?

@Demo

Genau so sieht es aus...deshalb ja auch der Ausschluß von Brinkmann und Seidlings höchstpersönliches Eingreifen, was anderes war nicht möglich um CSD zu retten....!!!!!


Zuletzt von steffi am Di 31 Mai 2011, 00:01 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Nina,

Beitrag  patagon Di 31 Mai 2011, 00:01

Ich dachte nie nie dass Kachelmann CSD haftbar machen wollte. Mit seiner Heirat hat er ihr doch schon sowieso, ob beabsichtigt oder nicht, eine schallende Ohrfeige verpasst.

Auch an die Medien denke ich bei den Schadensersatzforderungen nicht, denn die tun doch so und so was sie wollen und sie sind auch nicht in der Pflicht wie eine Behörde.

Die Presse und Journalisten müssen nicht unparteiisch sein. Sie sind zur Objektivität nicht verpflichtet. Wohl aber das Gericht.

Ich habe echt befürchtet, dass Mannheim ihn schuldig spricht und er im Saal verhaftet wird.

Mich hätte in diesem Verfahren vor diesem Gericht NICHTS mehr gewundert.

Den Rechtsstaat stelle ich mir jedenfalls anders vor.

Dazu gehört auch, dass man einen Irrtum eingesteht und sich bei dem Geschädigten entschuldigt. Oder ist hier jemand, der davon ausgeht, dass K. durch das Verhalten des Gerichts nicht geschädigt wurde?

Übrigens kaut ntv das jetzt auch schon den ganzen Tag durch.




patagon
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Liederliche Begründung

Beitrag  virtual-cd Di 31 Mai 2011, 00:06

@Gabriele Wolff:

Genau diese Passage erhellt, daß der Kammer der Freispruch nicht so leicht gefallen ist, als er ihr angesichts der fehlenden Beweislage hätte fallen müssen.
Exakt. Was im Nachhinein noch einmal die fehlende Unparteilichkeit des Gerichts erhellt.

Mein anfänglicher Eindruck, hier gehe es mehr um Gesichtswahrung von StA und Gericht als um eine Beweiswürdigung, hat sich nach dieser ungewöhnlichen PM noch verstärkt.
Genau. Von Beweiswürdigung ist zumindest in der PM keine Spur zu entdecken. DAS aber wäre gerade der Job des Gerichts gewesen. In jedem anderen Beruf würde man wohl eine objektiv nicht erbrachte Arbeitsleistung konstatieren können. (Aber gut, es sind Beamte - die haben ja auch keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Diensvertrag. Sind dementsprechend auch nicht zum Abliefern einer definierten Arbeitsleistung verpflichtet, sondern zum dienen.)

Es ist wohl so: Ein wirkliche Beweiswürdigung wäre kaum zu machen gewesen, ohne damit an etlichen Stellen zu sagen: Hier hatten wir uns zunächst geirrt. Und DAS wollte man vermeiden. Deswegen geht man auch auf die objektiven Sachbeweise lieber gar nicht ein und halluziniert eine reine "Aussage gegen Aussage" - Situation, die tatsächlich nicht gegeben ist.
Das finde ich schon dreist ...

virtual-cd

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Experten im forum

Beitrag  984 Di 31 Mai 2011, 00:19

Deswegen geht man auch auf die objektiven Sachbeweise lieber gar nicht ein und halluziniert eine reine "Aussage gegen Aussage" - Situation, die tatsächlich nicht gegeben ist.
Das finde ich schon dreist ...

danke dir für die klare sprache. dennoch hätte dir bereits viel früher klar sein müssen, dass es da am lg mannheim nicht mit rechsstaatlichen dingen zugeht. ich hätte auch von dir erwartet, dass du uns informiert hättest, wie so etwas überhaupt passieren konnte. so hat immer noch demo recht mit seiner korruptionsstory. anders kann ich mir das nicht erklären, sogar bis in diese sog. pressemitteilung hinein, die von dem angeblich so korrekten richter bock unterzeichnet ist.

sag du uns ganz klar, ob es möglich war, dass über den schöffenvater winkel über die polizei schwetzingen, hin zum sog. opferanwalt franz und den wissenschaftlern aus heidelberg ein spinnennetz gewoben wurde, um den anscheinsbeweis gegen kachelmann zu erbringen, obwohl bereits früh die lügen der CSD bekannt waren? sag etwas dazu, oder ergänze, korrigiere es, aber erkläre uns, was da eigentlich wohl passiert ist. danke schon mal im voraus.


Zuletzt von Oldoldman am Do 02 Jun 2011, 00:20 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet (Grund : Buchstabenänderung)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty Kachelmann-Anwalt rechnet mit Richtern ab

Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 00:19

Der Kachelmann-Verteidiger polterte trotz des Freispruchs gegen das Gericht: Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung noch einmal "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen", so Schwenn. Vor TV-Reportern sprach er von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit, die ihres Gleichen sucht in einem Gerichtssaal". Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Michael Seidling Schwenn seinerseits scharf kritisiert. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten Anstand und Respekt vermissen lassen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,765888,00.html

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty @virtual-cd: "dreist" ...? - Oder dieser sogenannte Befehlsnotstand ...?

Beitrag  Demokritxyz Di 31 Mai 2011, 00:26

http://de.wikipedia.org/wiki/Befehlsnotstand

Bin sehr gespannt, welches Echo das Verhalten des Gerichts in den Kommentaren finden wird.

Sicher klassisch: Richter sind sehr professionelle "Persönlichkeiten" und sprechen daher 'richtige Urteile', die nicht in Zweifel zu ziehen sind. Und schon gar nicht werden charakterliche Mängel bei sogenannten "Richterpersönlichkeiten" problematisiert werden - das ist leider (noch ...?) ein Tabu in Deutschland ...
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 6 Empty @ virtual-cd

Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 00:27

virtual-cd Heute um 12:42
Danke für die Einstellung der PM.

Ich schließe mich da Patagon an: In der Begründung zeigt sich das Gericht als schlechter Verlierer. (Was per se schon ein Unding ist, weil das Gericht gar nichts zu "gewinnen" oder zu "verlieren" hat. Aber dieses "Nachtreten" und gerieren als "schlechter Verlierer" zeigt auch im Nachhinein, wie voreingenommen und parteiisch das Gericht war.)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p120-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41186

Mit demselben Beweismaterial hätte ein anderes Gericht ganz andere Schlüsse gezogen, nämlich eindeutige in Richtung Unschuld des Angeklagten. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Es stehen ja möglicherweise Zivilverfahren an, und über die Gegenanzeige muß auch noch befunden werden.
Ich bin allenfalls erleichtert, daß kein Fehlurteil herausgekommen ist.

Dein Beitrag zum Schwarzer-Artikel:
Entscheidung - und Aliceheimer
virtual-cd Heute um 10:44

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trifft ins Schwarze. Nachzutragen bleibt nur noch der gedankliche Klimmzug, mit dem sie von dem abseitigen Thema der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe auf den Fall Kachelmann zurückkommt.

Bis dahin war die Erfüllung der „ehelichen Pflicht“ ein Männerrecht. Und Gleiches galt in den Köpfen der Menschen selbstverständlich auch für eheähnliche Beziehungen.

Für Beziehungen wie die von Jörg Kachelmann mit seiner Ex-Freundin, die ihn beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Mit ihr hatte er – so schilderte es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer – noch zwei Wochen vor der fatalen Nacht ein Haus im Schwarzwald besichtigt, in das sie bald einziehen würden. Sogar der Platz für ihr Klavier war schon festgelegt: Im ersten Stock, soll er vorgeschlagen haben.
http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/alice-schwartzer-kommentar-18158982.bild.html

So, mit dieser klassischen eheähnlichen Beziehung wäre der Bezug zum Thema geschafft. Übrigens: sie hatte kein Klavier, und er wußte nach elf Jahren nicht einmal, daß sie früher einmal Klavier gespielt hatte.

(Die »Übrigens«-Einleitung habe ich von ihr geklaut, und sie von den Alten: ceterum censeo...)

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Beitrag  Gast_0009 Di 31 Mai 2011, 00:28

Du schreibst:

Für mich ist diese Beharrlichkeit der Nebenklägerin und der Staatsanwaltschaft übrigens ein klarer Hinweis auf eine mögliche Rückendeckung von 'oben' bei schlechtem 'Briefing' von dort.

Kommentar:

Wenn wir einmal hypothetisch davon ausgehen, dass die Nebenklägerin eine Falschanschuldigung getätigt hat, dann gab es für sich doch x-gute Gründe, bei dieser Falschanschuldigung zu bleiben, weil das Geständnis einer Falschanschuldigung wäre doch quasi ein finanzieller wie moralischer Bankrott für sie gewesen.

Stell Dir mal vor: Sie wird quasi von der Ikone des Feminismus, Sudel-Alice, als Jeanne d'Arc gegen sexuelle Gewalt hochstilisiert. Die Nebenklägerin hat also auch hier gewisse Erwartungen zu erfüllen: Wenn sie zugeben würde, dass sie eine Falschbeschuldigung getätigt hat, dann wäre dies doch der "Rohrkrepierer" schlechthin, der SUPER-GAU für die gesamte feministische Bewegung gewesen, die sich gegen sexuelle Gewalt gegenüber Frauen engagiert. Mit abgesägten Hosen wären aber auch ihr RA gewesen, der repräsentiert in diesem Fall den Weissen Ring; mit abgesägten Hosen wäre jedoch auch ihr Therapeut gewesen, der repräsentiert ja die therapeutische Opfer-Traumatologie und mit abgesagten Hosen wären selbstverständlich auch Staatsanwaltschaft und Gericht dagestanden! Ausserdem: Auch das private Umfeld der Nebenklägerin hätte folglich konsterniert auf sie reagiert.
Dazu kommt noch, dass sie selbst wegen Falschbeschuldigung verurteilt worden wäre und der gesamte finanzielle Schaden wäre für sie doch der lebenslange ökonomische Ruin gewesen.
M.E. gibt es wirklich genügend gute Gründe, in einem solchen Fall eine Falschbeschuldigung bis zum bitteren Ende vollständig durchzuhalten.
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Beitrag  Oldoldman Di 31 Mai 2011, 00:30

steffi, 31.05.2011, 12:32 h, zitiert aus einem Beitrag im Blog von REN und schrieb:Reinhard bei REN zur Frage der Schadenersatzklage gegen CSD:
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/30/jorg-kachelmann-und-das-chaos-das-urteil/comment-page-1/#comment-27056
Besser kann man das nicht zusammenfassen. Ich bin sicher, dass seine Anwälte im Zivilprozess gegen CSD schwer nachlegen werden. Vor allem darf JK dort selbst aussagen, ohne dadurch Nachteile zu haben. Hilfreich könnte auch ein kleiner Verfahrenstrick sein, der gerne genommen wird: Er tritt seine Schadenersatzforderungen an seine Anwälte ab, dann klagen die gegen CSD und er ist nicht Kläger, sondern Zeuge und kann vereidigt werden, CSD aber als Beklagte nicht. Und bei Zivilklagen kommt es weniger auf die Glaubwürdigkeit an als auf die Anzahl der Zeugen und die Deutlichkeit der Erinnerung, also die Klarheit, mit der sie was sagen. Da hat CSD ja bereits ausführlich dargelegt, nichts mehr zu erinnern (warum ist vor Zivilgerichten völlig gleichgültig, da braucht man keine Therapeuten). Der einzige Zeuge ist also JK und der wird sich sehr genau erinnern können in seiner Zeugenaussage. Daran kommt ein Zivilgericht nicht vorbei. [...]
_________
Hervorhebung: Oldoldman
Ganz so einfach ist es nun doch nicht. Des "Trick" bedarf es nicht, da der BGH ausgeurteilt hat, daß in Fällen, bei denen es um Tatsachen geht, zu denen nur die Parteien selbst etwas bekunden können ("4-Augen-Gespräche"), der Anhörung als Partei die Bedeutung eines Zeugenbeweises zukommt. Umgekehrt ist es Gerichtspraxis in Zivilprozessen gerade dies Verhalten - Abtretung der Forderung an Ehegatten, Prozeßbevollmächtigte usw. - entsprechend zu würdigen: der Beweiswert der Aussage eines so beschafften Zeugen liegt nicht höher, als wenn er die gleiche Aussage in einer Anhörung als Partei gemacht hat. Und es ist ein Irrglaube, daß Zivilgerichte nur den "Zeugenabzählreim" (Ein Zeuge für Dich, einer für mich, einer für Dich.... ha, gewonnen, ich habe einen mehr!) veranstalten. Tatsächlich wird auch dort sehr intensiv gewürdigt, nach Glaubwürdigkeit des Zeugen und Glaubhaftigkeit der Aussage geforscht, nur, daß regelmäßig keine Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt werden.
Der Unterschied zum Strafverfahren ist, daß das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen erforscht und sich allein auf den Prozeßstoff stützt, den die Parteien vortragen. Und, sollte die Beweiswürdigung nicht eindeutig ausfallen, dann entscheidet das Gericht schlicht nach Beweislastregeln. Da wäre ein Herr K. als Kläger auf Schadensersatz beweisbelastet und müßte fürchten, mit einer Klage abgewiesen zu werden.

Der Freispruch in diesem Prozeß nützt ihm dabei nichts. Zwar würde auf Antrag einer der Parteien die Strafakte zu Informations- und Beweiszwecken beigezogen. Und das Zivilgericht ist nicht an die Würdigung und rechtlichen Schlüsse der Strafkammer gebunden, aber ohne Not wird ein Zivilrichter die strafrechtlichen Fragen nicht erneut und eigenständig entscheiden. So liefert - je nach Anspruchsgrundlage - das Mannheimer Strafurteil Herrn K. im Hinblick auf eine Schadensersatzklage gegen die Nebenklägerin eher Steine denn Brot. Die Klage müßte, da es um einen schlichten Vermögensschaden und nicht um eine konkrete Eigentumsposition gehen dürfte, auf § 823 Abs. 2 BGB gestützt werden, was die Verletzung eines Schutzgesetzes, etwa falsche Verdächtigung, voraussetzte. Das hat aber die Strafkammer in ihrem obiter dictum als nicht nachweisbar verneint. Denkbar noch die Erwirkung und Aufrechterhaltung der Haft als schädigende Handlung. Kommt hier aber nur, da die Nebenklägerin die Haft ja nicht selber anordnen konnte, in mittelbarer Täterschaft in Betracht. Auch da dürfte das Urteil und die Strafakte, wenn denn der Inhalt so ist, wie die Presseerklärung ihn vermittelt, wenig hilfreich sein. So bliebe nur erneut - diesmal vor einem Zivilgericht - eine Situation Aussage gegen Aussage, bei der der Kläger als beweisbelastete Partei die schlechteren Karten hat.

Ginge es Herrn K. um den auch finanziellen Gegenschlag, müßte er auf eine Anklage gegen die Nebenklägerin wegen falscher Verdächtigung dringen und auf entsprechende Verurteilung hoffen. Dazu wären dann erneut die StA Mannheim und das Amts- oder Landgericht Mannheim zuständig.... Angesichts der Ausführungen in der Pressemitteilung des LG Mannheim, gehe ich davon aus, daß die StA entsprechende Ermittlungen einstellen würde, weil sich der Beschuldigten die Tat nicht mit einer für die Verurteilung hinreichenden Sicherheit nachweisen läßt. Gut, das ließe sich noch bis zum Klagerzwingungsverfahren ausreizen, ob dem am Ende dann Erfolg beschieden wäre, erscheint fraglich.

Da Herr K. vermutlich mehr Demos Worte hier im Forum in den Ohren und im Gedächtnis haben wird, denke ich, daß er den Gedanken an den "justiziellen Gegenschlag" nach reiflicher Überlegung verwerfen wird.
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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 00:41

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p120-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41198

ich sehe das anders.....sie hätte doch VOR anklageerhebung einfach die wahrheit sagen müssen.....spätestens als ihre lügen aufflogen...

es hätte ihr wohl so gut wie jeder ein kurzes blackout zugestanden, bei dem ungewöhnlichen liebesleben von kachelmann, von dem sie ANGEBLICH keine ahnung hatte....
eine schockreaktion als sie ihn beschuldigte..... und als der schock nachliess kehrte sie wieder ins bewusstsein zurück und zog die anschuldigung zurück...

was wär sooooo schlimm daran gewesen ???....dass die leute REDEN ???....die reden sowieso, wenn der tag lang ist....sie wäre zu sich gestanden und hätte ihr gesicht nicht verloren - hatte sie halt nen "kleinen bock geschossen" - na und ?....machen andere auch jeden tag....

im verhältnis wie schlimm es für SIE geworden ist, jetzt ist und noch viel schlimmer wird wäre das ein klacks gewesen.....

diese frau ist doch nicht dumm und sie hatte nen anwalt, nen therapeuten und eltern die ihr beistanden....wäre ich ihre freundin, hätte ich ihr wohl die leviten gelesen, aber sie nicht fallen gelassen, wenn sie so zur wahrheit zurückgekehrt wäre und schaden begrenzt hätte für ALLE, die sie in ihre lügen hineinzog....
nun haben alle den schaden und SIE den allergrössten....schade für SIE....

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Beitrag  virtual-cd Di 31 Mai 2011, 00:45

denke ich, daß er [K.] den Gedanken an den "justiziellen Gegenschlag" nach reiflicher Überlegung verwerfen wird.
Das vermute ich auch. Überlegen wird man sicherlich - man wird auch vor dem Urteil schon überlegt und abgewogen haben.

Ich persönlich würde in einer vergleichbaren Situation auf die Fortsetzung des Rechtsstreits verzichten. Und mich an der Tatsache freuen, dass es vorbei ist. Es ist ein persönliche Kosten-Nutzen-Abwägung.

Eine Michael-Kohlhaas-Haltung ist meist der perfekte Weg ins Unglück.

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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 00:46

... tritt auch die StA nach. Die Begründung war ja auch eine Steilvorlage für Herrn Grossmann:

In Erklärungsnot befindet sich nun aber vor allem die Staatsanwaltschaft. Hat sie sich möglicherweise mit ihrer Anklage verrannt? Nein, meint ihr Sprecher Andreas Grossmann. Für die Staatsanwaltschaft habe es aufgrund der damaligen Verdachtslage keine andere Möglichkeit gegeben. "Mit dem Risiko muss die Justiz leben, dass möglicherweise mal ein Schuldiger freigesprochen wird, sonst muss man Rechtsfindung einstellen."

http://www.stern.de/panorama/kachelmann-urteil-sekt-traenen-und-ein-freispruch-1690842.html

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Beitrag  Oldoldman Di 31 Mai 2011, 00:48

Ist die Aussage entscheidungserheblich, so hat das Gericht zu vereidigen, wenn gegen die Glaubwürdigkeit gewisse Bedenken bestehen; ... Hat der Zeuge erkennbar das gesagt, was er für wahr hält, kann eine Vereidigung an seiner Glaubwürdigkeit nichts ändern, auch wenn die Aussage selbst unglaubhaft ist; die Vereidigung unterbleibt dann, BGH DRiZ 67, 361. Bestehen dagegen erhebliche Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit einer Aussage, die auch bei Beeidigung nicht beseitigt würden, hat eine Vereidigung zu unterbleiben, BGH aaO.
____________
Quelle: Saenger (Hrsg.) ZPO Handkommentar - Eichele, 2. Aufl., § 391 Rdnr. 2
Also, schnell abtreten, zum Zeugen werden, kurz den Eid ableisten und schon ist die eigene Aussage Geldes wert.... das läuft so nicht.
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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 00:51

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p120-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41199
oldoldman: Da Herr K. vermutlich mehr Demos Worte hier im Forum in den Ohren und im Gedächtnis haben wird, denke ich, daß er den Gedanken an den "justiziellen Gegenschlag" nach reiflicher Überlegung verwerfen wird.
so sehe ich das aus kachelmanns sicht auch, würde ich auch so machen......nicht zu vergessen, dass kachelmann ja die evtl. hintergründe und frank werners tun sehr genau kennt....

aus der sicht schwenns, der für das grundgesetz und das recht kämpft, falschbeschuldiger/innen nicht ungestraft entkommen zu lassen sieht die sache wieder ganz anders aus.....

ich bin gespannt, was da noch kommt - dass das gericht keinen frieden will und nicht freisprechen wollte ist aus der PM meiner meinung nach sehr klar zu lesen.....

hier haben für meine begriffe die medien einen auftrag der nachforschung und veröffentlichung zu erfüllen.....
denn soooo kanns ja wohl nicht sein, dass ein gericht persönliches beleidigtsein derart spielt, weil es evtl. NUR auf grund öffentlichen drucks dem gesetz folge leisten MUSSTE wo die befolgung des gesetzes eigentlich ohne weiteren kommentar seine aufgabe IST....

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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 00:53

Hier die in der PM des Gerichts angeführten »Sinnfragen« von RA Franz, als er sich als Verteidiger der gar nicht angeklagten Zeugin gerierte:

Anschließend greift der Anwalt direkt die Verteidigung an und weist den Vorwurf zurück, seine Mandantin habe den Vorwurf der Vergewaltigung frei erfunden. Mit Blick auf den Angeklagten Jörg Kachelmann und dessen Verteidiger Johann Schwenn fragt er: Warum sollte die Nebenklägerin bei ihren Aussagen Erinnerungslücken zugeben, wenn sie doch nur Rache nehmen wolle? Würde sie sich nicht eine Vaginalverletzung zufügen und der Polizei zerrissene Kleidung präsentieren? Warum hat sie keine Erklärung für die Verletzungen an den Oberschenkeln? Immerhin präsentierten "Selbstverletzer" vor Gericht immer eine genaue Geschichte, wie es zu den Blessuren kam.
Franz fragt weiter: Hätte die Geschädigte das Tat-Messer nicht so präpariert, dass es deutlichere DNA-Spuren von ihr trägt? Warum sollte seine Mandantin, kurz bevor sie Kachelmann der schweren Vergewaltigung beschuldigt, noch Zeit und Geld in ein gemeinsames Haus im Schwarzwald investieren?
http://www.morgenweb.de/nachrichten/aus_aller_welt/20110519_mmm0000001682994.html

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Beitrag  Gast_0009 Di 31 Mai 2011, 01:01

Du schreibst:

diese frau ist doch nicht dumm und sie hatte nen anwalt, nen therapeuten und eltern die ihr beistanden....wäre ich ihre freundin, hätte ich ihr wohl die leviten gelesen, aber sie nicht fallen gelassen, wenn sie so zur wahrheit zurückgekehrt wäre und schaden begrenzt hätte für ALLE, die sie in ihre lügen hineinzog....
nun haben alle den schaden und SIE den allergrössten....schade für SIE...


Kommentar:

Man kann es für sie hoffen, dass dann doch noch Menschen da gewesen wären, die sie gestützt hätten. Aber eben, ist alles Spekulation. Ich würde Dir insoweit Recht geben: Je früher sie eine ev. Falschbeschuldigung gestanden hätte, desto kleiner wäre für sie der Schaden gewesen (moralisch wie finanziell). Ich denke, es gibt plausible Gründe dafür wie dagegen und schliesslich ist eben alles wieder einmal Spekulation, was alles eine Rolle gespielt haben könnte.
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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 01:14

gabriele zitiert RA franz:
Würde sie sich nicht eine Vaginalverletzung zufügen und der Polizei zerrissene Kleidung präsentieren? Warum hat sie keine Erklärung für die Verletzungen an den Oberschenkeln? Immerhin präsentierten "Selbstverletzer" vor Gericht immer eine genaue Geschichte, wie es zu den Blessuren kam.
Franz fragt weiter: Hätte die Geschädigte das Tat-Messer nicht so präpariert, dass es deutlichere DNA-Spuren von ihr trägt? Warum sollte seine Mandantin, kurz bevor sie Kachelmann der schweren Vergewaltigung beschuldigt, noch Zeit und Geld in ein gemeinsames Haus im Schwarzwald investieren?
zu frage 1: also die geschichte, ständig das messer an den hals zu halten und gleichzeitig zu vergewaltigen ist ja schon abenteuerlich genug - aber ein messer in einer hand an den hals halten UND dabei ein strickkleid mit einer hand zu zerreissen wäre dann doch ein bisschen zuviel der märchengestaltung gewesen - ausser das strickkleid war aus spinnweben gewebt.....

zu frage 2: dass sie keine erklärung für die hämatome lieferte ist logisch - denn das garantierte die erklärung bzw. den falschen schluss seitens der ärztin, dass sie dann wohl NUR von der vergewaltigung stammen könnten....

zu frage 3: vielleicht hat sie nicht angenommen, dass das tatmesser auf IHRE dna hin überprüft wurde - sie hatte ja die wunde als beweis und so genügte es nur noch die spuren von kachelmann anzubringen....

zu frage 4: wer wie sie ein derart geringfügiges einkommen hat, wenn es stimmt was geschrieben war - kann wohl schlecht investitionen vornehmen - seine matratze herumtragen, das machen auch sandler.....eine investition an den staat unter der staatsbrücke, weil der staat wünscht, dass er dort schläft oder was ???

also diese fragen von franz als "sinnfragen" zu bezeichnen ist in meinen augen sehr merkwürdig ausgedrückt - ich hätte sie eher als unsinnige frage bezeichnet.....


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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 01:28

also diese fragen von franz als "sinnfragen" zu bezeichnen ist in meinen augen sehr merkwürdig ausgedrückt - ich hätte sie eher als unsinnige frage bezeichnet.....

Die Antworten hätte ich auch gegeben und die "Sinnfragen" sind eher küchenpsychologische Rumeierei----- Wink

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Beitrag  Gast Di 31 Mai 2011, 01:32

http://berlin2011.wordpress.com/2011/05/31/freispruch-fur-jorg-kachelmann/

Eine gegebenenfalls ehrabschneidende (Nicht-) Begründung des Freispruchs eröffnet eine eigene „Beschwer“, die ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach sich ziehen kann – erste Analyse einer augenscheinlich unzulänglichen Urteilsbegründung.

Jörg Kachelmann wurde heute Morgen vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Gericht rügte die konfrontative Vorwärtsverteidigung des zweiten Wahl-Verteidigers Johann Schwenn, und gab der Staatsanwaltschaft Mannheim letztlich darin Recht, den Fall überhaupt zur Anklage gebracht zu haben. Kachelmann verließ das Gericht durch die Tiefgarage, die „üblichen Verdächtigen“ (Gisela Friedrichsen vom SPIEGEL, Alice Schwarzer und Verteidiger Schwenn) gaben nach der Urteilsbegründung vor laufenden Kameras ihre Statements ab. Danach sei der Verdacht, „dass Jörg Kachelmann ein Vergewaltiger ist,“ vom Gericht keineswegs ausgeräumt.

Eine unter übergeordneten Gesichtspunkten zweifelhafte Begründung
Ein glatter Freispruch hört sich anders an. Die mündliche Begründung des Urteils scheint damit an die Grenze dessen zu gehen, was nach der Unschuldsvermutung aus Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt ist. Der „Freispruch aus Mangeln an Beweisen“ war in den 80er Jahren aus der Strafprozessordnung getilgt worden, weil der Gesetzgeber der Auffassung war, dass der „Freispruch zweiter Klasse“ die Justizgrundrechte des Angeklagten verletzt. Gleichwohl scheint er heute morgen in Mannheim nochmals verhängt worden zu sein.

Das Medienspektakel ist noch lange nicht zu Ende
Doch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gestern bereits angekündigt, gegen einen Freispruch ggf. vorzugehen. Ohne diese Einschränkung haben sich Kachelmanns Kollegen von der ARD offenbar zur Abrechnung mit dem Urteil verabredet („Maischberger“ mit Alice Schwarzer, „hart aber fair“ mit Frank Plasberg). Und eine eigene Sondersendung (!) der ARD befasst sich mit dem Freispruch heute Abend um 21.45 Uhr. Verteidiger Johann Schwenn tritt anschließend im ZDF auf. Alle Termine standen vor der Urteilsverkündung bereits fest.

Eine juristische Zumutung
Kachelmann selbst steht gegen diesen Freispruch nicht das Rechtsmittel der Revision zum BGH zur Verfügung, je nach Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe in sehr engen Grenzen wegen einer nicht hinreichend entlastenden Begründung aber die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ob man ihm es wünschen sollte, dass die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof einlegt, was ihm theoretisch mehrere prozessuale Möglichkeiten eröffnen würde bis hin zur Wiederholung der Hauptverhandlung, steht jedoch dahin: Sowohl für den Angeklagten Kachelmann als auch für die Belastungszeugin und Nebenklägerin war das zurückliegende Hauptverfahren eine nachgerade grauenvolle Strafe, und für jeden vernünftigen Juristen eine Zumutung.

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Beitrag  patagon Di 31 Mai 2011, 01:37

Finanzielle Schadenersatzforderungen gegen CSD wären doch wahrscheinlich auch dann sinnlos, wenn alle Gerichte der Welt K Recht geben und und seine Forderungen anerkennen würden.
Mehr als sich diese symbolichen Anerkenntnisse übers Bett hängen, könnte er damit nicht anfangen.
Wie geht der Spruch mit dem nackten Mann und der Tasche...?

Diese Abtrettungen der Forderungen sind übrigens schon lange ein fester Bestandteil aller möglichen Betrügereien, besonders dann, wenn jemand entweder das Kleingedruckte nicht beachtet hat und oder noch mehr bei Internet- oderTelefonverträgen usw......





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