Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
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Demokritxyz
uvondo
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Benno
Andy Friend
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle
das Eingangsposting lautete :
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
Und hier der direkte Vergleich:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ex-freundin-akzeptiert-freispruch_aid_27794.html
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei/B..Brecht
http://www.zitate-online.de/autor/galilei-galileo/
Noch mehr Hysterisches!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47032
Beitrag Andy Friend Heute um 09:05
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47025
Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Die niedrigen Verurteilungsquoten – was wenig bekannt ist, ist der Umstand, dass sie seit 1987 von 22% auf nunmehr 14% gesunken sind – beruhen ja nicht primär auf der Unschuldsvermutung, sondern hauptsächlich auf Vergewaltigungsmythen, Geschlechterstereotypen, opferbeschuldigendem Alltagswissen,[…]
haben die Richterinnen und Richter offensichtlich noch nie Literatur zur Traumaforschung in der Hand gehabt.“
Doch und gerade! Dann haben sie die „Literatur“ dazu gleich zur Altpapiersammlung gegeben(Die Jüngeren profitieren inzwischen ja hoffentlich von der Vorerfahrung einer mit in die Irre geführten Richtergeneration und nimmt diesen Schmonzes in der Tat erst gar nicht mehr in die Hand.). Seidlers Literatur inkl. Brotdose wurde allerdings sicherlich ordnungsgemäß zurückgegeben, nachdem man selbst beim LG Mannheim einsehen musste, dass man damit den (Stellvertreter-)Krieg (gegen Herrn Kachelmann nicht gewinnen kann.
Man kann es offensichtlich für die interessegeleiteten und daher beratungsresistent erscheinenden Gener-„Wissenschaftler-/innen nicht oft genug wiedeholen (Die Hoffnung stirbt zuletzt!):
Der Verurteilungsquotient ist eben ein QUOTIENT. Da haben von Frauen unterrichtete Frauen, die es bis zu akademischen Würden geschafft haben, entweder keine Gedanken zu gemacht (machen können) – tja, oder sie sind einfach abgrundtief böse.
Der Quotient ist also ein RESULTAT aus EXPOLDIERENDEN Anzeigezahlen, die im Verhältnis zu – im Trend - leicht sinkenden Verurteiltenzahlen stehen. (Letzteres sollte eigentlich ohnehin „normal“ sein, da wir nicht nur eine sinkende Bevölkerung haben, sondern gerade die hier „statistisch“ hauptsächlich unter Generalverdacht gestellten jungen Männer in ihrer Gesamtzahl seit Jahrzehnten (durch Feminismus gewollter Geburtenrückgang bzw. erlaubte Abtreibungen) MASSIV zurückgegangen. Seit den Baby-Boomer-Jahren bis 1964 mehr als HALBIERUNG der Geburtenjahrgänge bis heute!
Wenn frau dann trotzdem behaupten will, dass die Zahl der Vergewaltigung angeblich gestiegen sei (und nicht etwa die Zahl der Anzeige als Ausdruck des Sayschen Theorems, Stichworte: Frauenhäuser und Einrichtung des Instituts der Nebenklage), müsste man das Sorgerecht subito und für alle Zukunft bei Trennung/Scheidung den Vätern ALLEIN zusprechen, da ja dann offensichtlich deutlich wurde, dass mit der weiblichen Alleinerziehung in den letzten Jahrzehnten etwas gang ganz schief gelaufen ist.
(Nur nebenbei: Nach den neusten Zahlen des Stat. Bundesamtes, die seit wenigen Tagen via. Jahrbuch „auf dem Markt“ sind, ist der Verurteilungsquotient wieder leicht auf über 13% in 2010 gestiegen (der Trend beleibt aber ungebrochen). Trotz 5,6% PLUS bei den ANZEIGE-FALLZAHLEN(!), da die Zahl der Verurteilten in 2010 auch gestiegen ist.
Da man Gender-Akademikerinnen nicht von vorneherein mangelnde Kenntnis der 4 Grundrechenarten unterstellen kann; andererseits aber sowohl die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, BKA Wiesbaden) als auch die Zahlen zur Justiz (via Statistisches Bundesamt, ebenfalls Wiesbaden) FREI VERFÜGBAR sind, bleibt also nicht viel anderes übrig als gesteuertes bösartig-dummes Gewäsch dahinter zu vermuten. (Umgekehrt wie man immer versuchte aus ABTREIBUNGEN, also SchwangerschaftsABBRÜCHEN, „Unterbrechungen“ zu machen und stets versuchte die statistisch absolut bedeutungslose (im Chart bei über 100.000 legalisierten Tötungen/Jahr nicht mal darstellbar!) Abtreibungen wegn Vergewaltigungen in den VORDERGRUND zu spielen.)
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html
Es wundert im Übrigen, dass ausgerechnet eine "Ricarda", die meint im Bereich der Betreuung/Pflege ein SYSTEMISCHES Problem erkannt zu haben, dieses systemische Problem hier nicht zu erkennen vorgibt und sich ausgerechnet mit solchen Figuren wie Thauris, Ali und Die Lara gemein macht.
(Und wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht.)
Ein „hübsches“ Analog-Beispiel, sorry Maschera der Beitrag war „über Nacht“ so geplant (Feinfühliges, weil Persönliches, via Mail), kam gestern in Nano bzw. heute Nacht.
(Insoweit Maschera, auch wenn es in Deinem Fall nicht um die Hysteria gehen mag, gemach, gemach! – Schöpfe aus dem Zynismus eines durchökonomisierten (hier Fallabrechnung!) Gesundheitswesen zunächst mal Hoffnung…)
Als Mann, gerade als FIENFÜHLIGER Mann (Gruß an Ali, die jetzt leider nicht mehr mitlesen kann und damit die ihr gewidmeten Beiträge 665 („Ali und die Landshut“) und 666 , da dort „unten“ wo sie hin ist, (mal wieder) der Server nicht funktioniert, verpasst, könnte man ja in die Hände spucken und sich freuend ausrufen: „Jede Hysteria (Gebärmutter weniger, ist ein Beitrag zu weniger Hysterie, mehr (Welt-)Frieden.“
Insoweit müsste die „Dunkelziffer“ (die man gar nicht hoch genug (ein)schätzen kann, reduziert werden: Die Zahl der Totaloperationen (3.300 EURO) muss steigen (!), schon um des lieben (Inneren) Friedens in Deutschland.
Aber schon hören wir die Pharma-Industrie aufheulen. Mehr Totaloperationen reduzieren den Absatz von Aspirin und Paracetamol, IKEA beklagt den Rückgang diverser Kleinteilverkäufe und bei den Regalen, Glastischen (die jetzt in Ermangelung hysterischer Anfälle länger halten…).
Die Gebärmutter hätte oft bleiben können
Gynäkologe: nicht jede Krebs-Operation ist nötig
"Die Hälfte der Entfernungen der Gebärmutter könnte mit einfacheren Mitteln verhindert werden", sagt der Gynäkologe Thomas Haßkamp.
Wirklich notwendig sei ein radikaler Schnitt nur selten, etwa bei Krebs. "In unserem Kulturkreis gilt die Gebärmutter vor allem als Fruchtbarkeitsorgan", sagt die Gynäkologin und Autorin Barbara Ehret. Deshalb herrsche unter Ärzten oft die Ansicht, dass eine Frau über 40 sie nicht mehr brauche. Es gelte oft das Motto: Wo nichts ist, kann auch kein Krebs entstehen.[…]
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/157471/index.html
Tja, und nun zurück (obwohl wir nie so weit weg vom Thema waren, wie Demo, Uvondo et al.).
Es dürfte jedem systemisch und logisch denkenden Menschen (!) klar sein, dass eine UNGEBREMSTE Zulassung (anders bei Hausärzten bzw. schon beim Medizinstudium durch NC) von Anwälten auf inzwischen weit über 150.000 bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, Rückgang der allgemeinen Kriminalitätsrate (indizierter „Weißer-Ring“-Bedeutungsschwund), Rückgang der Familien (bei gleichzeitigem Anstieg von FACHanwält(inn)en für FAMILIENrecht irgendwo auch das Saysche Theorem zuschlägt. Es wundert da auch nicht, dass es häufig zu einer „zufällen“ Kopplung von Sorgrechts-/Umgangsrechts-/Unterhaltsverfahren bei (so genannten „hochstrittigen“ Trennungen – gibt’s eigene outgesourcte ministerielle Studien zu) gleichzeitigem Sexualverfahren kommt. Und diese Sexualverfahren genauso zufällig meist spätestens dann im Sande verlaufen (sind), wenn die Sorgrechtsfrage geregelt ist… Honi soit …
Es wundert da auch nicht, dass Prozesse mit NK-Vertretung länger dauernd, mehr Sitzungstage haben und auch sonst aufwändiger sind. Die (mindestens staatliche) Finanzierung ist ja von vorneherein, also auch bei von vorneherein „sehbarer Aussichtslosigkeit“!
So wie Amerika auf seiner Immobilienblase gesessen hat, Griechenland sich seine Blase fremdfinanzieren ließ, sitzen wir in Deutschland auf einer bereits gigantischen steuer- und parafiskalischen Gender-„Wissenschafts“blase, die abgesehen von dem hunderttausendfachen Leid, das diese Unbelehrbaren Schwarzer-Apologetinnen (siehe Claudia D./JK - aber jedes Jahr TAUSENDE NICHT VERURTEILTE Angezeigte in der ganzen Republik!)
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen ...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html - Ähnliche Seiten
http://www.jurablogs.com/de/go/kachelmann-et-al-enthuellung-falsche-anschuldigungen-falsche-preise
schaffen, auch einen gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden (bereits) angerichtet hat und auch noch anrichten wird.
BTW: zu Ali
Siehst Du, GW, soviel zur Notwenigkeit dre schwarzen Pädagogik:
Auf Partnerebene gesehen, macht diese Dummschwätzerin Ali, die sich aber für besonders schlau hält, nur eines deutlich.
Gerade sie - die bösartig Uneinsichtige und/oder Masochistische! - wundert sich dann sicherlich auch noch scheinheilig, warum manchen Männern dann irgendwann die Hand ausrutscht.
Und wenn sie dann auf eine milde RichterIN treffen, die mit dem Angeklagten dealt: Wenn sie es zugeben, dürfen sie im Gericht gelich nochmal!
;-)
Jede Menge, aber die sind lange nicht so gefährlich wie die vermeintlich Intellektuellen, die mit bösartiger Intelligenz und ihren z.T. faschistoiden und kranken Gedanken andere, oft auch Unbedarfte, blenden.......
Nein, nein!
Es geht schon voll in Ordnung, wenn so jemand, der sich nicht selbst im Griff und sich unter Kontrolle hat, aus dem aktiven Flugdienst raus ist... .
Und, GW, ich gehe nach dem, was Ali offenbart hat, was sie nicht versteht/verstehen will, davon aus, dass sie auch den Begriff "Stockholm-Syndrom" nicht verstanden hat.
Wenn auch sie -sicherlich !- auch da vom Gegenteil überzeugt sein wird.
Nachlieferung:
Für DEMO:
Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage selbst.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Saysches_Theorem
____________
Anmerkung:
Wegen der Folgeteile siehe u. a. hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Oldoldman
Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer
Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.
Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!
Und hier der direkte Vergleich:
http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ex-freundin-akzeptiert-freispruch_aid_27794.html
Liebe Sensationsreporter, liebe schreibende Zunft,
Ich freue mich, dass Jörg Kachelmann ein freier Mann ist. Der Freispruch ist rechtskräfig geworden vor wenigen Tagen. Ein Alptraum geht zu Ende. Meine Gedanken an machtbesessene Staatsanwälte, die das Revisionsverfahren nach dem Freispruch in den letzten Monaten anstrengten, machen mich immer noch wütend. Auf Staatskosten wollten die Anwälte des Volkes das Urteil angreifen. Hätten sie selbst in Vorkasse und wie Jörg Kachelmann für einen teuren Rechtsbeistand tief in die eigene Tasche greifen müssen, dann hätten sie sehr schnell ein Gefühl für den Rechts- Un und Irrsinn, dem sie erlegen waren, bekommen.
Als ehemalige Mitarbeiterin und einstige ARD Co-Moderatorin von Jörg Kachelmann bin auch ich jetzt frei, mich nicht mehr erklären zu müssen. Das Echo des einzigen Interviews , das ich "Bild digital" gegeben hatte, hallt immer noch nach. "Ich halte zu einem Vergewaltiger" „ ich stelle ihn zu positiv dar“ bis hin zu „ ich war eine seiner Geliebten“[...]
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/57396/offener-brief-an-eine-verrohende-medienwelt/
„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei/B..Brecht
http://www.zitate-online.de/autor/galilei-galileo/
Noch mehr Hysterisches!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47032
Beitrag Andy Friend Heute um 09:05
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47025
Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Die niedrigen Verurteilungsquoten – was wenig bekannt ist, ist der Umstand, dass sie seit 1987 von 22% auf nunmehr 14% gesunken sind – beruhen ja nicht primär auf der Unschuldsvermutung, sondern hauptsächlich auf Vergewaltigungsmythen, Geschlechterstereotypen, opferbeschuldigendem Alltagswissen,[…]
haben die Richterinnen und Richter offensichtlich noch nie Literatur zur Traumaforschung in der Hand gehabt.“
Doch und gerade! Dann haben sie die „Literatur“ dazu gleich zur Altpapiersammlung gegeben(Die Jüngeren profitieren inzwischen ja hoffentlich von der Vorerfahrung einer mit in die Irre geführten Richtergeneration und nimmt diesen Schmonzes in der Tat erst gar nicht mehr in die Hand.). Seidlers Literatur inkl. Brotdose wurde allerdings sicherlich ordnungsgemäß zurückgegeben, nachdem man selbst beim LG Mannheim einsehen musste, dass man damit den (Stellvertreter-)Krieg (gegen Herrn Kachelmann nicht gewinnen kann.
Man kann es offensichtlich für die interessegeleiteten und daher beratungsresistent erscheinenden Gener-„Wissenschaftler-/innen nicht oft genug wiedeholen (Die Hoffnung stirbt zuletzt!):
Der Verurteilungsquotient ist eben ein QUOTIENT. Da haben von Frauen unterrichtete Frauen, die es bis zu akademischen Würden geschafft haben, entweder keine Gedanken zu gemacht (machen können) – tja, oder sie sind einfach abgrundtief böse.
Der Quotient ist also ein RESULTAT aus EXPOLDIERENDEN Anzeigezahlen, die im Verhältnis zu – im Trend - leicht sinkenden Verurteiltenzahlen stehen. (Letzteres sollte eigentlich ohnehin „normal“ sein, da wir nicht nur eine sinkende Bevölkerung haben, sondern gerade die hier „statistisch“ hauptsächlich unter Generalverdacht gestellten jungen Männer in ihrer Gesamtzahl seit Jahrzehnten (durch Feminismus gewollter Geburtenrückgang bzw. erlaubte Abtreibungen) MASSIV zurückgegangen. Seit den Baby-Boomer-Jahren bis 1964 mehr als HALBIERUNG der Geburtenjahrgänge bis heute!
Wenn frau dann trotzdem behaupten will, dass die Zahl der Vergewaltigung angeblich gestiegen sei (und nicht etwa die Zahl der Anzeige als Ausdruck des Sayschen Theorems, Stichworte: Frauenhäuser und Einrichtung des Instituts der Nebenklage), müsste man das Sorgerecht subito und für alle Zukunft bei Trennung/Scheidung den Vätern ALLEIN zusprechen, da ja dann offensichtlich deutlich wurde, dass mit der weiblichen Alleinerziehung in den letzten Jahrzehnten etwas gang ganz schief gelaufen ist.
(Nur nebenbei: Nach den neusten Zahlen des Stat. Bundesamtes, die seit wenigen Tagen via. Jahrbuch „auf dem Markt“ sind, ist der Verurteilungsquotient wieder leicht auf über 13% in 2010 gestiegen (der Trend beleibt aber ungebrochen). Trotz 5,6% PLUS bei den ANZEIGE-FALLZAHLEN(!), da die Zahl der Verurteilten in 2010 auch gestiegen ist.
Da man Gender-Akademikerinnen nicht von vorneherein mangelnde Kenntnis der 4 Grundrechenarten unterstellen kann; andererseits aber sowohl die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, BKA Wiesbaden) als auch die Zahlen zur Justiz (via Statistisches Bundesamt, ebenfalls Wiesbaden) FREI VERFÜGBAR sind, bleibt also nicht viel anderes übrig als gesteuertes bösartig-dummes Gewäsch dahinter zu vermuten. (Umgekehrt wie man immer versuchte aus ABTREIBUNGEN, also SchwangerschaftsABBRÜCHEN, „Unterbrechungen“ zu machen und stets versuchte die statistisch absolut bedeutungslose (im Chart bei über 100.000 legalisierten Tötungen/Jahr nicht mal darstellbar!) Abtreibungen wegn Vergewaltigungen in den VORDERGRUND zu spielen.)
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html
Es wundert im Übrigen, dass ausgerechnet eine "Ricarda", die meint im Bereich der Betreuung/Pflege ein SYSTEMISCHES Problem erkannt zu haben, dieses systemische Problem hier nicht zu erkennen vorgibt und sich ausgerechnet mit solchen Figuren wie Thauris, Ali und Die Lara gemein macht.
(Und wer sich mit Hunden schlafen legt, braucht sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht.)
Ein „hübsches“ Analog-Beispiel, sorry Maschera der Beitrag war „über Nacht“ so geplant (Feinfühliges, weil Persönliches, via Mail), kam gestern in Nano bzw. heute Nacht.
(Insoweit Maschera, auch wenn es in Deinem Fall nicht um die Hysteria gehen mag, gemach, gemach! – Schöpfe aus dem Zynismus eines durchökonomisierten (hier Fallabrechnung!) Gesundheitswesen zunächst mal Hoffnung…)
Als Mann, gerade als FIENFÜHLIGER Mann (Gruß an Ali, die jetzt leider nicht mehr mitlesen kann und damit die ihr gewidmeten Beiträge 665 („Ali und die Landshut“) und 666 , da dort „unten“ wo sie hin ist, (mal wieder) der Server nicht funktioniert, verpasst, könnte man ja in die Hände spucken und sich freuend ausrufen: „Jede Hysteria (Gebärmutter weniger, ist ein Beitrag zu weniger Hysterie, mehr (Welt-)Frieden.“
Insoweit müsste die „Dunkelziffer“ (die man gar nicht hoch genug (ein)schätzen kann, reduziert werden: Die Zahl der Totaloperationen (3.300 EURO) muss steigen (!), schon um des lieben (Inneren) Friedens in Deutschland.
Aber schon hören wir die Pharma-Industrie aufheulen. Mehr Totaloperationen reduzieren den Absatz von Aspirin und Paracetamol, IKEA beklagt den Rückgang diverser Kleinteilverkäufe und bei den Regalen, Glastischen (die jetzt in Ermangelung hysterischer Anfälle länger halten…).
Die Gebärmutter hätte oft bleiben können
Gynäkologe: nicht jede Krebs-Operation ist nötig
"Die Hälfte der Entfernungen der Gebärmutter könnte mit einfacheren Mitteln verhindert werden", sagt der Gynäkologe Thomas Haßkamp.
Wirklich notwendig sei ein radikaler Schnitt nur selten, etwa bei Krebs. "In unserem Kulturkreis gilt die Gebärmutter vor allem als Fruchtbarkeitsorgan", sagt die Gynäkologin und Autorin Barbara Ehret. Deshalb herrsche unter Ärzten oft die Ansicht, dass eine Frau über 40 sie nicht mehr brauche. Es gelte oft das Motto: Wo nichts ist, kann auch kein Krebs entstehen.[…]
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/medizin/157471/index.html
Tja, und nun zurück (obwohl wir nie so weit weg vom Thema waren, wie Demo, Uvondo et al.).
Es dürfte jedem systemisch und logisch denkenden Menschen (!) klar sein, dass eine UNGEBREMSTE Zulassung (anders bei Hausärzten bzw. schon beim Medizinstudium durch NC) von Anwälten auf inzwischen weit über 150.000 bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang, Rückgang der allgemeinen Kriminalitätsrate (indizierter „Weißer-Ring“-Bedeutungsschwund), Rückgang der Familien (bei gleichzeitigem Anstieg von FACHanwält(inn)en für FAMILIENrecht irgendwo auch das Saysche Theorem zuschlägt. Es wundert da auch nicht, dass es häufig zu einer „zufällen“ Kopplung von Sorgrechts-/Umgangsrechts-/Unterhaltsverfahren bei (so genannten „hochstrittigen“ Trennungen – gibt’s eigene outgesourcte ministerielle Studien zu) gleichzeitigem Sexualverfahren kommt. Und diese Sexualverfahren genauso zufällig meist spätestens dann im Sande verlaufen (sind), wenn die Sorgrechtsfrage geregelt ist… Honi soit …
Es wundert da auch nicht, dass Prozesse mit NK-Vertretung länger dauernd, mehr Sitzungstage haben und auch sonst aufwändiger sind. Die (mindestens staatliche) Finanzierung ist ja von vorneherein, also auch bei von vorneherein „sehbarer Aussichtslosigkeit“!
So wie Amerika auf seiner Immobilienblase gesessen hat, Griechenland sich seine Blase fremdfinanzieren ließ, sitzen wir in Deutschland auf einer bereits gigantischen steuer- und parafiskalischen Gender-„Wissenschafts“blase, die abgesehen von dem hunderttausendfachen Leid, das diese Unbelehrbaren Schwarzer-Apologetinnen (siehe Claudia D./JK - aber jedes Jahr TAUSENDE NICHT VERURTEILTE Angezeigte in der ganzen Republik!)
Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen ...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html - Ähnliche Seiten
http://www.jurablogs.com/de/go/kachelmann-et-al-enthuellung-falsche-anschuldigungen-falsche-preise
schaffen, auch einen gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden (bereits) angerichtet hat und auch noch anrichten wird.
BTW: zu Ali
Siehst Du, GW, soviel zur Notwenigkeit dre schwarzen Pädagogik:
Auf Partnerebene gesehen, macht diese Dummschwätzerin Ali, die sich aber für besonders schlau hält, nur eines deutlich.
Gerade sie - die bösartig Uneinsichtige und/oder Masochistische! - wundert sich dann sicherlich auch noch scheinheilig, warum manchen Männern dann irgendwann die Hand ausrutscht.
Und wenn sie dann auf eine milde RichterIN treffen, die mit dem Angeklagten dealt: Wenn sie es zugeben, dürfen sie im Gericht gelich nochmal!
;-)
Jede Menge, aber die sind lange nicht so gefährlich wie die vermeintlich Intellektuellen, die mit bösartiger Intelligenz und ihren z.T. faschistoiden und kranken Gedanken andere, oft auch Unbedarfte, blenden.......
Nein, nein!
Es geht schon voll in Ordnung, wenn so jemand, der sich nicht selbst im Griff und sich unter Kontrolle hat, aus dem aktiven Flugdienst raus ist... .
Und, GW, ich gehe nach dem, was Ali offenbart hat, was sie nicht versteht/verstehen will, davon aus, dass sie auch den Begriff "Stockholm-Syndrom" nicht verstanden hat.
Wenn auch sie -sicherlich !- auch da vom Gegenteil überzeugt sein wird.
Nachlieferung:
Für DEMO:
Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage selbst.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Saysches_Theorem
____________
Anmerkung:
Wegen der Folgeteile siehe u. a. hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Oldoldman
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Warum so pessimistisch?
Andy Friend Heute um 18:38
Seit 14.57 Uhr sind sie vor Schreck öffentlich verstummt; da wird wohl im Internen beratschlagt, ob und wie es weitergehen soll. Denn wenn schon die Mitstreiterinnen mittlerweile die persönlichen Gründe dieses »Privatkrieges« jenseits von rechtsstaatlicher Akzeptanz eines Freispruchs ansprechen, dann wird es eng, was die angebliche GG-Orientierung angeht.
Der vorgebliche Anspruch war ja, besser zu sein als der von ihnen sogenannte ›Mob‹, als die Fans. Diese dünne zivilisatorische Tünche ist jetzt abgeschrubbt.
Oder warum der Hass auf JK? Übertragungen?
STA und Beschuldigerin haben Revison zurückgezogen!
Warum machen diese Kaputtnicks Thauris, DieLAra und Ali weiter?
Seit 14.57 Uhr sind sie vor Schreck öffentlich verstummt; da wird wohl im Internen beratschlagt, ob und wie es weitergehen soll. Denn wenn schon die Mitstreiterinnen mittlerweile die persönlichen Gründe dieses »Privatkrieges« jenseits von rechtsstaatlicher Akzeptanz eines Freispruchs ansprechen, dann wird es eng, was die angebliche GG-Orientierung angeht.
Der vorgebliche Anspruch war ja, besser zu sein als der von ihnen sogenannte ›Mob‹, als die Fans. Diese dünne zivilisatorische Tünche ist jetzt abgeschrubbt.
Gast- Gast
@GW
Darauf
kann man gar nicht oft genug hinweisen, um das Theater von Mannheim zu entlarven.
Will man diversen Religionen glauben, so hat sich Richter Seidling DAFÜR ja eines Tages vor einem höheren Richter, dem Höchsten, und einem höheren Gericht, dem Jügsten Gericht, zu verantworten... Will man einem Richter Seidling einen weiseren Richter wünschen? Oder erst eine Parade derjenigen Leumundszeugen , die ihm in Kindergarten, Schule, Studium, Justiz, Sport und Politik je über den Weg gelaufen sind. Bis, ja bis endlich Birkenstock, Combé und Schwenn und gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz zum Schluß Jörg Kachelmann zum eigentlichen Tatvorwurf der unjuristisch-medialen Vorführung vor dem "lieben(den) Gott" gegen Seidling aussagen (dürfen) ...
Ob das "Fegefeuer der Eitelkeiten" für den noch nicht pensionierten Richter ausreichen wird, wer vermag es zu sagen?!?!?
Was Du übrigens nicht erwähnst, allerliebste GW: Wäre die richtige Reihenfolge gewählt worden, hätte sich die SRA auch die Schluß-Schau mit dem zittrigen (gefühl bedrohlichen) Falsett-Vortrag ABSOLUT sparen können und MÜSSEN. Dem wäre DANN wahrlich die Lustspiel-Bühne entzogen worden ...
Aber in seinen "Vorurteilen" erinnert(e) mich Ustinov zu Recht daran, dass sogar z.B. Pilatus in der koptischen Kirche als Heiliger verehrt wird ... Das macht sogar Sinn. Denn nur (als Conditio-Sine-Qua-non) durch ihn konnte sich der Gang Christi erfüllen.
So hart es klingen mag. Nachdem was bis zur Entscheidung des OLG Karlsruhe bereits gelaufen oder nicht gelaufen war, musste diese Verhandlung dann auch (so!) sein, damit einem breiteren Publikum in Deutschland klar werden konnte, was eigentlich in D. sonst (auch) so (bei "vergleichbaren" aber un-prominenten Verfahren) läuft ...
"Mannheim" - das hat JK ja mit dem Titel schon erkannt, steht für eine sich vom Rechtsstaat entfermende Rechtskultur in D. (Siehe auch Fall BGH-Fischer ... ZEIT-Dossier inzwischen ja online)
Wie viele der jährlcih 6000-7000 "Kachelmänner" landen durch eine Thauris-, "DieLara", Ali-Dummschwätzer-Hatz "in der Fläche" (auf dem flachen Land)unter den Hamburger Brücken, im Suizid oder via Herzinfarkt nicht mal in der Suizidstatistik?
Aber Ali wäscht natürlich auch ihre Hände in Unschuld - nachdem sie noch die Nacht-Crème auf ihre Fratze, die sie für eine MAske hält, aufgetragen hat ....
Zwei Details
Gabriele Wolff Heute um 17:46
Ein Verfahren, das eröffnet ist, was hier am 9.7.2010 geschah, läßt sich nicht mehr stoppen. Das läuft dann wie auf Schienen hin zum Urteil.
Strafprozessuale Vorschriften, wie eine Beweisaufnahme abzulaufen hat, gibt es nicht. Die StPO in ihrem Vertrauen auf die Weisheit des Vorsitzenden hat ihm allein die unanfechtbare Verhandlungsleitung anvertraut.
Eine natürliche, sich aus der Sache ergebende, Reihenfolge wäre die, als erstes die Zeugin zu vernehmen, die den Tatvorwurf einführt, danach Zeugen zur Entwicklung ihrer Aussage (Eltern, Polizeibeamte), danach die Sachbeweise und danach den Therapeuten, die Glaubwürdigkeitsgutachter und Kröber als Obergutachter für den Therapeuten.
Danach hätte festgestanden, daß eine Überführung scheitert, und die Damen wären überflüssig gewesen, weil sie für einen Freispruch nicht erforderlich sind.
kann man gar nicht oft genug hinweisen, um das Theater von Mannheim zu entlarven.
Will man diversen Religionen glauben, so hat sich Richter Seidling DAFÜR ja eines Tages vor einem höheren Richter, dem Höchsten, und einem höheren Gericht, dem Jügsten Gericht, zu verantworten... Will man einem Richter Seidling einen weiseren Richter wünschen? Oder erst eine Parade derjenigen Leumundszeugen , die ihm in Kindergarten, Schule, Studium, Justiz, Sport und Politik je über den Weg gelaufen sind. Bis, ja bis endlich Birkenstock, Combé und Schwenn und gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz zum Schluß Jörg Kachelmann zum eigentlichen Tatvorwurf der unjuristisch-medialen Vorführung vor dem "lieben(den) Gott" gegen Seidling aussagen (dürfen) ...
Ob das "Fegefeuer der Eitelkeiten" für den noch nicht pensionierten Richter ausreichen wird, wer vermag es zu sagen?!?!?
Was Du übrigens nicht erwähnst, allerliebste GW: Wäre die richtige Reihenfolge gewählt worden, hätte sich die SRA auch die Schluß-Schau mit dem zittrigen (gefühl bedrohlichen) Falsett-Vortrag ABSOLUT sparen können und MÜSSEN. Dem wäre DANN wahrlich die Lustspiel-Bühne entzogen worden ...
Aber in seinen "Vorurteilen" erinnert(e) mich Ustinov zu Recht daran, dass sogar z.B. Pilatus in der koptischen Kirche als Heiliger verehrt wird ... Das macht sogar Sinn. Denn nur (als Conditio-Sine-Qua-non) durch ihn konnte sich der Gang Christi erfüllen.
So hart es klingen mag. Nachdem was bis zur Entscheidung des OLG Karlsruhe bereits gelaufen oder nicht gelaufen war, musste diese Verhandlung dann auch (so!) sein, damit einem breiteren Publikum in Deutschland klar werden konnte, was eigentlich in D. sonst (auch) so (bei "vergleichbaren" aber un-prominenten Verfahren) läuft ...
"Mannheim" - das hat JK ja mit dem Titel schon erkannt, steht für eine sich vom Rechtsstaat entfermende Rechtskultur in D. (Siehe auch Fall BGH-Fischer ... ZEIT-Dossier inzwischen ja online)
Wie viele der jährlcih 6000-7000 "Kachelmänner" landen durch eine Thauris-, "DieLara", Ali-Dummschwätzer-Hatz "in der Fläche" (auf dem flachen Land)unter den Hamburger Brücken, im Suizid oder via Herzinfarkt nicht mal in der Suizidstatistik?
Aber Ali wäscht natürlich auch ihre Hände in Unschuld - nachdem sie noch die Nacht-Crème auf ihre Fratze, die sie für eine MAske hält, aufgetragen hat ....
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
@Chomsky: Gibt viel Fortschritt bei den Soziologen, oder ...?
Ich kenn' die papier- und vor allem wortintensiven Wissenschaften aus alten Zeiten, als es denen noch um konkrete Ergebnisse sogenannter 'Studien' trotz Totalpanne in mathematischer Praxis ging, sie als 'papierintensive Wissenschaftler' in ihrem großen Haufen saßen und so fürchterlich hilflos und traurig waren. Aber Kohle hatten sie, und die haben sie sehr großzügig an Studenten mit Durchblick rausgerückt.Chomsky:
Du bewegst Dich m.E. vorwiegend auf der Ebene einer Handlungstheorie, diese objektiven und unsichtbaren Strukturen (Relationen) werden von Dir ja kaum erfasst, deshalb würde ich auch sagen, dass Dein sourrounding auf halbem Wege stecken bleibt. Eine Analyse von gesellschaftlichen Phänomenen müsste m.E. folgende Ebenen berücksichtigen:
- intrapersonale Ebene
- Mikroebene
- Mesoebene
- Makroebene
- Repräsentationsebene
Diese Ebenen lassen sich selbstverständlich nur analytisch so genau trennen und es bestehen selbstverständlich Wechselwirkungen zwischen diesen Ebenen.
Und wenn Du nun diese Ebenen in Verbindung bringen könntest, also Subjekttheorie, Handlungstheorie und Strukturtheorie, dann wärst Du beim exemplarischen Fall Kachelmann ein gutes Stück weiter.
Werde dann später mal eine Ebene noch einmal beleuchten, die m.E. Du und Gabriele vielfach vollständig ausblenden.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47765
Ich freue mich, dass die Weiterentwicklung dieser Truppe nun dahin ging, dass sie keine konkreten Lösungen mehr suchen, weil die sowieso alle Sch.eiße waren(?), sondern sich auf die Weiterentwicklung des Diskurs für die lediglich Problemfortentwicklung spezialisiert haben.
Klar ist natürlich, dass ich nicht über die empirischen Fakten verfüge, um die Causa Kachelmann mit deinem komplexen Modell zu beschreiben.
Ali(?) weiß, ich komme "vom anderen Planeten", und da ist es unüblich, sich in der Komplexität eines Problems gegenseitig 'doofzusteigern', sondern das Modell (von der Wirklichkeit) bei hoher Komplexität solange zu vereinfachen, bis der Fehler in der Aussage gerade nicht die geforderte Toleranz überschreitet.
Dein Modell interessiert mich brennend: Jetzt geb ich dir mal für einen Testlauf ein paar hypothetische Daten, um dein Modell zu erklären. Die Daten kannst du als fehlerfrei betrachten, obwohl sie selbstverständlich keinen realen Bezug zur Wirklichkeit haben. Es geht ja nur darum, deine Analyse (Modellrechnung) zu erklären.
Geldsack mit Schlappi ist verheiratet mit 'nem Feger, dem die Blütenblätter abfallen. Sie will es aber noch krachen lassen und trifft auf den Klugschweizer, der das realisiert. Geldsack ist glücklich, weil Target immer im Oxytocin-See nach Hause vom Porschen kommt. Bis, ja, bis der Geldsack hört, dass der Klugschweizer über die Treffen redet.
Geldsack wird sauer und trommelt seine Freunde zusammen und erzählt die Schweinerei. Die Freunde sind entsetzt, weil sie ihre Targets mit abgefallenen Blütenblättern auch zum Klugschweizer schicken wollten, ihnen jetzt aber das Risiko zu groß wird, in Kanalsystemen und möglicherweise auch der Öffentlichkeit als Schlappschwänze darzustehen.
Die Männerrunde beschließt, den Klugschweizer stellen wir 'n Bein. Russenkiller bringt in katholischen Kreisen keinen Spaß. Der Klugschweizer soll Buße tun. Das geht am besten im Knast. Also beschließt die Runde, den juristischen und gesellschaftlichen Mainstream folgend, eine gefakte Vergewaltigung mit anschließendem Schauprozess mit viel Lausemädchen und SM-Praktiken vorm Mediengerichtshof einer Meta-Justiz der Macht, die diese Männerfreunde steuern und repräsentieren.
Dazu kaufen sie eine Maria der bald glücklichen Liebe und ein paar Stephanies vom Stutenberg und geben an ihre Vasallen, die Hausgutachter und Organe der Rechtflegel in unteren Rängen, klare Anweisungen zur Auftragsverurteilung wegen Vergewaltigung. Obendrein schieben sie eine Pressekampagne zur medialen Vorverurteilung an.
Kannst du bitte jetzt deine Analyse mal durchspielen, damit das Modell deutlich wird: Bei Gabriele Wolff kribbelts schon:
Ansonsten würde mich die von mir vernachlässigte Ebene durchaus interessieren, denn ich lerne ja gerne dazu.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47766
Chomsky, die Frage nach den Namen deiner Professoren ist noch unbeantwortet ...!Demokritxyz Posting, 21.10.2011, S. 13, 14:10 h @Chomsky: Butter bei die Fische: Nenn Namen deiner wichtigsten Profs ...!
Anm.: Chomskys Geisteskugelblitz der esoterischen SozialwissenschaftenChomsky:
steffi:
Ich vermute, Du hast eine sehr, sehr rege Fantasie!
Ich staune immer wieder von Neuem, was Du alles in mein Geschreibsel hineininterpretierst! :-)
Hast Du es schon mal als Märchenerzählerin bei kleinen Kindern versucht? Boahhh, die würden alle grosse Augen machen, wenn steffi von ihren wirren Fantasien erzählen würde! Also, als Wissenschaftlerin würdest Du Dich wahrscheinlich weniger eignen, da braucht es eine gewisse Stringenz und Logik in den Gedankengängen? :-D
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47677steffi, ich vermute, er möchte mal ein großer Sozialwissenschaftler werden, kann aber bei den Diskussionen nicht mithalten, sondern wird immer sofort 'überfahren'.steffi:
Chomsky
Warum tust Du dir das immer wieder an?
Fällt dir, bei deinem hohen Niveau nichts besseres ein als ad personam?
Bitte, fühle dich nicht gedrängt, zu antworten........wenn das alles ist, was dabei rauskommt....für mich zeigt es eher: Hochmut kommt vor dem Fall......ich möchte dich hier nicht ganz nackig sehen.....
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47678
Jetzt sollen wir seine Sparrings-Partner spielen für seinen intellektuellen Boost. Nur, leide sehr ich keine Erfolge ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparring
Ich vermute mal, er steht morgens auf und sagt den ganzen Tag: Ich will! Und ich schaffe das ...!!!
Oh, jetzt hatte er schon 'nen Kugelgeistesblitz der esoterischen Sozialwissenschaften. Welcher Lümmel/Spaßvogel da wohl an Chomskys Gehirnüberdruckschraube gedreht hatte ...?Chomsky:
Replik auf Demo-Blitzbirne
Demo-Blitzbirne schreibt:
blubberblablablbberblubb
Kommentar Chomsky:
Hmmm, ja, ist es wirklich so schlimm mit Dir?
Demo-Blitzbirne schreibt:
blabberbliiiiblubberbläääääääää
Kommentar Chomsky:
Hmmm ja, erzähls doch mal Deinem Pfleger!
etc., usw., usf.
:-)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47680Vgl. Demokritxyz Posting, 21.10.2011, S. 12, 13:39 h @Chomsky: Deine Batterie ist leer ...!!!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47675
Wie erklärst du dir, dass du meine Aussagen so missverstanden hattest: "blubberblablablbberblubb", "blabberbliiiiblubberbläääääääää" ...?
Hatte dir ein Kollege zum Feierabend 'ne Bierflasche auf 'n Tisch gestellt? Und du hast mal nachgemacht wie ein pflichtschlagender Student: Ansetzen und ex! Hinterher hast du gemerkt, dass Petroleum in der Flasche war? Dann solltest du mit deinem Analyse-Modell dir unbedingt Klarheit über dein Surrounding verschaffen ...
Vgl. Demokritxyz Postings, 22.10.2011, S. 39/XXVIII, 09:27 h Endlich: Strafanzeige gegen Stefan Mappus (CDU - Ex-Ministerpräsident von Baden-Württemberg)
Anm.: Praktiken von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus in Variationen
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p760-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47745
22.10.2011, S. 13, 10:31 h @Gabriele Wolff: Steuerung der Justiz erfolgt über Medien, aber nicht direkt über Ministerpräsident/Justizminister ...???
Anm.: Alte Ägide von Ministerpräsident Stefan Mappus und Justizminister Ulrich Goll nach 58 Jahren CDU in Regierungsverantwortung
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p240-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47748
22.10.2011, S. 14, 12:39 h @Gabriele Wolff: Brauchen wir eine Gesetzesänderung beim § 339 StGB (Rechtsbeugung) ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47755
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Warum?
GW, Du fragst "Warum"?
Na darum:
Re: Kachelmann und die (neuen) Medien
Die Schäbigkeit in Person, DieLara, die sogar nicht davor zurückschreckte, Maschera und ihre Krankheit und Ängste dort zu instrumentalisieren, gibt nicht auf.
Und diese kaputte Ex-Tomatensaft-Schubse natürlcih auch nicht. Die hat ja sonst nix.
(Interessant allerdings im Posting der zum intellektuellen zusätzliche charakterliche Offenbarungseid (der gewünschten NICHT-Öffentlichkeit - so gar nicht piratös, Assessörchen!).
ABer richtig, die Sauereien der überflächlichen rund um die Jägerin der Schnäppchenjägerin postenden Botox-Jüngerinnen schön hinter den/die Kulissen!
Fassade ist nunmal ALis
;-)
Na darum:
Re: Kachelmann und die (neuen) Medien
von DieLara » Sa 22. Okt 2011, 18:52
Angel hat geschrieben:
An die Admin des GG-Aktiv.
Ich möchte darum bitten für das Forum "kachelmann und die (neuen) Medien" gesperrt bzw. als Registrierte Person gelöscht zu werden. Ich sehe keinen Sinn mehr darin in einem Forum zu verweilen, indem weder sachlich noch wertschätzend diskutiert wird. Auch widerstrebt es mir, mich an Diskussionen, die eine rein emotionale Agitation gegen eine Person verfolgen, zu beteiligen. Es ging mir immer um gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und Soziale HIntergründe. Diese sehe ich in diesem Forum nicht mehr gegeben.
Mit freundlichen Grüssen
Angela Schäfer
Alles Gute für die Zukunft!
Allerdings wäre dieser Beitrag auch im internen Bereich zur Kenntnis genommen worden.
Aber egal: Ich bleibe.
Die Schäbigkeit in Person, DieLara, die sogar nicht davor zurückschreckte, Maschera und ihre Krankheit und Ängste dort zu instrumentalisieren, gibt nicht auf.
Und diese kaputte Ex-Tomatensaft-Schubse natürlcih auch nicht. Die hat ja sonst nix.
(Interessant allerdings im Posting der zum intellektuellen zusätzliche charakterliche Offenbarungseid (der gewünschten NICHT-Öffentlichkeit - so gar nicht piratös, Assessörchen!).
ABer richtig, die Sauereien der überflächlichen rund um die Jägerin der Schnäppchenjägerin postenden Botox-Jüngerinnen schön hinter den/die Kulissen!
Fassade ist nunmal ALis
;-)
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Demo
Leider wieder einmal viel Laber-Polemik ohne irgendwelche analytische Schärfe und Empirie.!
Übrigens: Mich deucht, das ist der grosse Unterschied zu den Beiträgen von Gabriele: Sie bietet 90% Analyse und 10% Polemik. Bei Dir würde ich eher das Gegenteil vermuten: Also 90% (natürlich gefühlt) Polemik und 10% Analyse. :-)
Aber mein versprochener Beitrag kommt noch.
Übrigens: Mich deucht, das ist der grosse Unterschied zu den Beiträgen von Gabriele: Sie bietet 90% Analyse und 10% Polemik. Bei Dir würde ich eher das Gegenteil vermuten: Also 90% (natürlich gefühlt) Polemik und 10% Analyse. :-)
Aber mein versprochener Beitrag kommt noch.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Always ...
aus gegebenen Anlässen- RTL II hat reagiert:
heute · Sa, 22. Okt · 22:30-00:30 · RTL2
Das Leben des Brian
Ihr seid alle Individuen ...
heute · Sa, 22. Okt · 22:30-00:30 · RTL2
Das Leben des Brian
Ihr seid alle Individuen ...
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
@ Steffi und Andy
steffi Heute um 18:57
Das ist ja das Problem mit dem Greuel-Gutachten: diese Hintertür hat sie selbst offengehalten, genau das war ein Gegenstand von Schwenns Befangenheitsantrag gegen sie: daß sie die Frage, ob die Unzuverlässigkeit der Angaben an einer etwaigen Traumatisierung der Zeugin liegen könnte, diskutiert hat, wenn auch mit ablehnendem Ergebnis, denn sie kam ja zu einer Aussagetüchtigkeit von Claudia D..
Nun ist aber eine Psychologin gegenüber einem Psychiater fachlich unterlegen, wenn es um die Frage geht, ob ihre Probandin ein Psychotrauma erlebt hat oder nicht.
In diese Lücke stieß Seidler als Zeuge...
Und glaube nicht, daß Feld-Wald- und Wiesenrichter einer Großen Strafkammer, die vorwiegend mit Rauschgiftdelikten, Serien-Raubtaten und ähnlich schlicht gestrickten Dingen befaßt sind und nur ab und zu mal mit Vergewaltigung zu tun haben, sich in dieser Psycho-Materie auskennen: es gibt ja nur rund 1.300 einschlägige Anklagen in Deutschland pro Jahr, und das sind noch zuviele, denn die Freispruchquote ist hoch: es gibt lediglich rund 1000 Verurteilungen pro Jahr. Denk daran, was Mattern sagte, als er den hochqualifizierten Gutachtern Püschel und Rothschild den roten Teppich ausrollte: daß die natürlich viel mehr Ahnung hätten als er, im Bereich Heidelberg gebe es einfach zu wenig Vergewaltigungen.
Das war zwar auch eine Entschuldigung dafür, daß er als Verkehrsmediziner kaum Untersuchungen an lebenden Patienten durchgeführt und von Selbstverletzungen selbstredend gar keine Ahnung hatte. Zu diesem Spezial-Spezial-Thema soll er laut Presse ja gesagt haben, daß er diese Frage immer offengelassen habe. Also wie bei Claudia D.: »Selbstverletzungen sind nicht auszuschließen«. Zielgerichtete Untersuchungen hatte er nie durchgeführt, und schon gar keine positiven Feststellungen getroffen.
Aber wahr ist und bleibt, daß man auf diesem Gebiet Spezialist sein muß, sonst bleibt es bei den Überzeugungs-Urteilen.
Hier muß sich unbedingt etwas tun, Spezialkammern für Sexualdelikte (auch für Jugendschutzsachen) müssen her. Und kompetente Gutachter.
Warum?
Andy Friend Heute um 19:54
Stimmt, DieLara hat sich um 18.54 Uhr erfraut, und ich räume ein, daß ich wie immer zu optimistisch war, was menschliche Lernfähigkeit und Fehlereinsicht angeht. Sie hat aber nur Angel angesprochen; ein entsprechender Rüffel wegen der Begründung, aus dem Haß-Forum auszuscheiden, an die sich Solidarisierenden Ricarda - die ja immerhin für Forumsmitglieder, wenn auch nicht für Thauris und Ali, wie beteuert wurde, auch rechtlich tätig wurde - und Sonnenschein fehlt. Und DieLara ist keine Selberposterin, sondern nur eine Einwerfende, die sich anhängt. Ohne Resanonzkörper wird das nichts.
Ernsthaft glaube ich im übrigen (cetero censeo), daß die Gefühlsbetroffenen, die zuvor bei den politikforen eine mehr und mehr angefeindete Heimstatt hatten, von den Betreibern des darniederliegenden GG-Forums AlexRe und Maxikatze nur instrumentalisiert werden. Deren Mission freilich ist eine populistisch-politische, wobei mir unklar bleibt, für wen diese beiden wiederum arbeiten.
Übertragen auf den Fall DSK: die psychisch beeinträchtigte Tristane Banon meinte, eine eigene Schlacht zu schlagen, wurde aber von Mutter, Anwalt, Medien und fragwürdigen Unterstützern der UMP (ihrer Kommunikationsberaterin) nur gesteuert, benutze aber ihrerseits ihr absolut fernstehende Feministinnen und die Medien, um ihren gestörten »Privatkrieg« zu führen. Eine von diesen Feministinnen, ihre neue Verlegerin von Au Diable Vauvert, wird das teuer zu stehen kommen.
Jetzt hat der Mohr B. seine Schuldigkeit getan, jetzt ist das Carlton-Prostitutionsverfahren dran, mit dem ›man‹ DSK verfolgt. Le Figaro verfügt natürlich über originale Polizeiprotokolle von Beschuldigtenvernehmungen...
Banons Buch ist heute bei mir eingetroffen... Auweia.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47781und zu Seidler...
Das ist doch aber unüblich , nach einem Gutachter (Greuel) , den behandelnden Traumatologen praktisch die Endscheidung treffen zu lassen...oder?
Das ist ja das Problem mit dem Greuel-Gutachten: diese Hintertür hat sie selbst offengehalten, genau das war ein Gegenstand von Schwenns Befangenheitsantrag gegen sie: daß sie die Frage, ob die Unzuverlässigkeit der Angaben an einer etwaigen Traumatisierung der Zeugin liegen könnte, diskutiert hat, wenn auch mit ablehnendem Ergebnis, denn sie kam ja zu einer Aussagetüchtigkeit von Claudia D..
Nun ist aber eine Psychologin gegenüber einem Psychiater fachlich unterlegen, wenn es um die Frage geht, ob ihre Probandin ein Psychotrauma erlebt hat oder nicht.
In diese Lücke stieß Seidler als Zeuge...
Und glaube nicht, daß Feld-Wald- und Wiesenrichter einer Großen Strafkammer, die vorwiegend mit Rauschgiftdelikten, Serien-Raubtaten und ähnlich schlicht gestrickten Dingen befaßt sind und nur ab und zu mal mit Vergewaltigung zu tun haben, sich in dieser Psycho-Materie auskennen: es gibt ja nur rund 1.300 einschlägige Anklagen in Deutschland pro Jahr, und das sind noch zuviele, denn die Freispruchquote ist hoch: es gibt lediglich rund 1000 Verurteilungen pro Jahr. Denk daran, was Mattern sagte, als er den hochqualifizierten Gutachtern Püschel und Rothschild den roten Teppich ausrollte: daß die natürlich viel mehr Ahnung hätten als er, im Bereich Heidelberg gebe es einfach zu wenig Vergewaltigungen.
Das war zwar auch eine Entschuldigung dafür, daß er als Verkehrsmediziner kaum Untersuchungen an lebenden Patienten durchgeführt und von Selbstverletzungen selbstredend gar keine Ahnung hatte. Zu diesem Spezial-Spezial-Thema soll er laut Presse ja gesagt haben, daß er diese Frage immer offengelassen habe. Also wie bei Claudia D.: »Selbstverletzungen sind nicht auszuschließen«. Zielgerichtete Untersuchungen hatte er nie durchgeführt, und schon gar keine positiven Feststellungen getroffen.
Aber wahr ist und bleibt, daß man auf diesem Gebiet Spezialist sein muß, sonst bleibt es bei den Überzeugungs-Urteilen.
Hier muß sich unbedingt etwas tun, Spezialkammern für Sexualdelikte (auch für Jugendschutzsachen) müssen her. Und kompetente Gutachter.
Warum?
Andy Friend Heute um 19:54
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47786GW, Du fragst "Warum"?
Na darum:Re: Kachelmann und die (neuen) Medien
von DieLara » Sa 22. Okt 2011, 18:52
Angel hat geschrieben:An die Admin des GG-Aktiv.
Ich möchte darum bitten für das Forum "kachelmann und die (neuen) Medien" gesperrt bzw. als Registrierte Person gelöscht zu werden. Ich sehe keinen Sinn mehr darin in einem Forum zu verweilen, indem weder sachlich noch wertschätzend diskutiert wird. Auch widerstrebt es mir, mich an Diskussionen, die eine rein emotionale Agitation gegen eine Person verfolgen, zu beteiligen. Es ging mir immer um gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und Soziale HIntergründe. Diese sehe ich in diesem Forum nicht mehr gegeben.
Mit freundlichen Grüssen
Angela Schäfer
Alles Gute für die Zukunft!
Allerdings wäre dieser Beitrag auch im internen Bereich zur Kenntnis genommen worden.
Aber egal: Ich bleibe.
Die Schäbigkeit in Person, DieLara, die sogar nicht davor zurückschreckte, Maschera und ihre Krankheit und Ängste dort zu instrumentalisieren, gibt nicht auf.
Und diese kaputte Ex-Tomatensaft-Schubse natürlcih auch nicht. Die hat ja sonst nix.
(Interessant allerdings im Posting der zum intellektuellen zusätzliche charakterliche Offenbarungseid (der gewünschten NICHT-Öffentlichkeit - so gar nicht piratös, Assessörchen!).
ABer richtig, die Sauereien der überflächlichen rund um die Jägerin der Schnäppchenjägerin postenden Botox-Jüngerinnen schön hinter den/die Kulissen!
Fassade ist nunmal ALis
;-)
Stimmt, DieLara hat sich um 18.54 Uhr erfraut, und ich räume ein, daß ich wie immer zu optimistisch war, was menschliche Lernfähigkeit und Fehlereinsicht angeht. Sie hat aber nur Angel angesprochen; ein entsprechender Rüffel wegen der Begründung, aus dem Haß-Forum auszuscheiden, an die sich Solidarisierenden Ricarda - die ja immerhin für Forumsmitglieder, wenn auch nicht für Thauris und Ali, wie beteuert wurde, auch rechtlich tätig wurde - und Sonnenschein fehlt. Und DieLara ist keine Selberposterin, sondern nur eine Einwerfende, die sich anhängt. Ohne Resanonzkörper wird das nichts.
Ernsthaft glaube ich im übrigen (cetero censeo), daß die Gefühlsbetroffenen, die zuvor bei den politikforen eine mehr und mehr angefeindete Heimstatt hatten, von den Betreibern des darniederliegenden GG-Forums AlexRe und Maxikatze nur instrumentalisiert werden. Deren Mission freilich ist eine populistisch-politische, wobei mir unklar bleibt, für wen diese beiden wiederum arbeiten.
Übertragen auf den Fall DSK: die psychisch beeinträchtigte Tristane Banon meinte, eine eigene Schlacht zu schlagen, wurde aber von Mutter, Anwalt, Medien und fragwürdigen Unterstützern der UMP (ihrer Kommunikationsberaterin) nur gesteuert, benutze aber ihrerseits ihr absolut fernstehende Feministinnen und die Medien, um ihren gestörten »Privatkrieg« zu führen. Eine von diesen Feministinnen, ihre neue Verlegerin von Au Diable Vauvert, wird das teuer zu stehen kommen.
Jetzt hat der Mohr B. seine Schuldigkeit getan, jetzt ist das Carlton-Prostitutionsverfahren dran, mit dem ›man‹ DSK verfolgt. Le Figaro verfügt natürlich über originale Polizeiprotokolle von Beschuldigtenvernehmungen...
Banons Buch ist heute bei mir eingetroffen... Auweia.
Gast- Gast
Gesellschaftspolitische Veränderungen und Veränderungen im Strafrecht (Part 1)
Nachfolgend einmal ein paar Auszüge aus Texten vom Soziologen und Kriminologen Fritz Sack. Zum besseren Verständnis wäre es natürlich ideal, wenn man nicht nur die hier aufgeführten Auszüge lesen würde, sondern in ihrer „Vollversion“.
Ich bin der Ansicht, dass die von Sack skizzierten gesellschaftlichen Strukturveränderungen wesentlich mit Veränderungen im Strafrecht korrelieren. Nun kann man sich eben auch fragen, wie fest diese Veränderungen auch im Fall Kachelmann eine Rolle gespielt haben. M.E. blendet Demo solche eher makrostrukturelle Veränderungen mehrheitlich aus, das führt ihn dann eben auch dazu, dass er sämtliche Ereignisse in Mannheim nur mit der „Verschwörungsbrille“ deuten und interpretieren kann, also auf der Handlungsebene und strukturelle Mechanismen, die eben auch immer die Handlungen der Menschen beeinflussen, ausser Acht lässt.
Kriminologie – wohin? Ein Gespräch mit Fritz Sack
http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/FS%20Interv.htm
Das Strafrecht ist nicht länger ‚ultima ratio', sondern das vorrangigste Mittel des Umgangs mit Problemen gleich welcher Art. Man erlebt derzeit eine Renaissance der übelsten Seiten des Strafrechts, die mich an einen bemerkenswerten Ausspruch eines großen Staatsmannes, und zwar eines Konservativen, erinnert: Winston Churchill sagte 1910 in einer Unterhausdebatte, der Grad der Zivilisation einer Gesellschaft lasse sich an der Art und Weise ablesen, wie eine Gesellschaft mit ihren Verbrechern umgeht[1]. Moderne Gesellschaften – die USA an der Spitze, Großbritannien ihnen unmittelbar auf den Fersen und Deutschland als der bekannte Nachzügler, als jetzt auch da angekommene verspätete Nation – betreiben eine Politik, die erneut auf das Gefängnis, auf Wegsperren, auf all die abgewirtschafteten Instrumente des Strafrechts setzt, die man aus dem 19. Jahrhundert kennt.
Nur hat, was derzeit sich unter dem Titel 'Kriminalpolitik' vollzieht, nichts mit Kriminalpolitik zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine Politik des Schürens und des Verstärkens von Ängsten, die in der Gesellschaft vorhanden sind, um auf diese Weise Herrschaftsprozesse in Gang zu halten. Was als Kriminalpolitik ausgegeben wird, ist in Wirklichkeit keine. Wenn sie das sein wollte, müsste sie sich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit befragen lassen: Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, das zu erreichen, was sie eigentlich erreichen sollen? Von den nun eingesetzten Instrumenten weiß man seit Jahrzehnten – fast hätte ich gesagt: seit Jahrhunderten –, dass sie nicht einlösen, was sie versprechen. Eine law and order-Politik hat nichts mit Kriminalpolitik zu tun. Sie ist das nur dem Namen nach; tatsächlich besteht sie darin, systematisch Ressentiments und Ängste in die Welt zu setzen und zu verstärken. Immer wieder denke ich an den Aufsatz von Charles Tilly: „War making and state making (and state maintaining – möchte ich hinzufügen) as organized crime”[2]. Die Angst, die der Staat braucht, um sein Produkt ‚Schutz‘ zu verkaufen und um law and order durchzusetzen, wird produziert.
Es ist grotesk, dass sich eigentlich über alle politischen Parteien hinweg niemand mehr traut, gewisse Dinge zurecht zu rücken und Strafforderungen zurückzuweisen.
Ich möchte das an einem hiesigen Beispiel demonstrieren, das auch anderen Ländern nicht fremd ist, nämlich an der ‚Kinderschänder-Äußerung’ des Kanzlers bzw. an der ‚Pädophilenhatz’. Spielt sie doch eine Schlüsselrolle in der Befindlichkeit, in der Gesellschaft. In einem gerade auch auf Deutsch erschienenen Buch ‚Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit' charakterisiert Zygmunt Bauman die Befindlichkeit der englischen Gesellschaft mit einem Ereignis, das es dort in zwei, drei englischen Kleinstädten gegeben hat. Boulevard-Zeitungen hatten die Adressen von bestraften Sexualtätern publiziert. Darauf entstand fast eine Lynchsituation, so dass der Betreffende, um den es ging, in ein Polizeirevier flüchtete; er und dies Polizeirevier wurden von einer richtig wütenden Meute belagert. Bauman bezieht sich auf eine englische Journalistin und Soziologin, die gesagt hat, in modernen Gesellschaften seien die Hassobjekte abhanden gekommen. Und Hassobjekte brauche diese Gesellschaft wie nichts anderes. Sie schlussfolgert, die Pädophilen seien gewissermaßen das Hassobjekt ‚par excellence’: Man könne sie gerechtfertigt und ohne Nachfragen, also geradezu blind hassen. Das finde ich gut auf den Begriff gebracht: Was in modernen Gesellschaften passiert, ist das systematische Generieren von Hass.
Das Pendant dazu ist die ‚Lust an der Bestrafung’, wie es Winfried Hassemer neulich genannt hat. Die Kriminologie hätte darüber nachzudenken, wie man damit umgehen kann. Damit ist man weg vom Strafrecht. Das Strafrecht ist eigentlich nichts anderes als ein Reservoir, um solchen Hass auszuagieren. Die jetzige Renaissance des Strafrechts hat nichts mit Kriminalität zu tun, sondern mit den Strukturen, die in der Gesellschaft Angst erzeugen und die von der Erzeugung von Angst über den Hass und von dort weiter zur Strafe schreiten.
Ja, sie untersucht gesellschaftliche Strukturen und bezieht diese auf die Art und Weise, wie wir mit Kriminalität umgehen, auf den Modus des Instruments Strafrecht. Lacassagne, der französische Anthropologe, der sich gegen Lombroso und damalige italienische Schule richtete, schreibt, dass jede Gesellschaft die Kriminalität hat, die sie verdient. Dieser Anspruch, Gesellschaft und Kriminalität aufeinander zu beziehen und zu analysieren, wie eins das andere generiert, beschreibt die vornehmste und die erste Aufgabe der Kriminologie.
Die ganze präventive Wende überschreitet den bisherigen politischen und instrumentellen Rahmen des Umgangs mit Kriminalität. Da vollzieht sich eine Entwicklung, die sich weder rechtswissenschaftlich noch strafrechtswissenschaftlich begründen lässt. Das Strafrecht verstößt gegen seine eigenen Prinzipien, sei es das der ‚ultima ratio’, sei es das der Reaktivität. Einst hat das Strafrecht aus sich selbst heraus den Satz formuliert, die beste Kriminalpolitik sei eine Sozialpolitik. Inzwischen läuft die Entwicklung in Richtung des Überschreitens der strafrechtlichen Grenzen.
Ja, und zwar an dem Projekt, wach zu sein und die wissenschaftlichen Möglichkeiten einzusetzen und zu untersuchen, wie so ein Zerfallsprozess abläuft – fast hätte ich gesagt: die Dokumentation des Zerfallsprozesses. Möglicherweise wird in diesem Zerfall das Strafrecht durch etwas anderes ersetzt. Nach der Wende war in Osteuropa zu sehen[3]: Die westlichen Staaten traten gegenüber den (damals gerade) zusammengebrochenen östlichen Staaten mit dem Anspruch von Rechtstaatlichkeit und eines kohärenten normativen Systems auf. In Wirklichkeit vollziehen sich aber auch bei uns Prozesse der Herrschaftswillkür, der Herrschaftskorruption, des Herrschafts- oder Machtsmissbrauchs, wie sie damals thematisiert und gegen die sozialistischen Länder gewendet wurden. Kriminalität ist ein in den Händen von Mächtigen befindlicher zurechtgeschnitzter Stock, mit dem diese ihre Herrschaft ausüben. Mehr und mehr ist das auch bei uns so. Kriminalität und Kriminalpolitik sind anders, als es die reine Lehre will. Es handelt sich nicht um einen Gesellschaftskonsens, sondern um ein Herrschaftsmittel. Dieses zu analysieren und aufzudecken ist eine der begrüßenswertesten Funktionen, die Kriminologie haben kann.
Gerade sind mir wieder zwei Bücher ausländischer Herkunft unter die Augen getreten, von denen ich meine, es müsste ein deutsches Pendant dazu formuliert werden. Das eine ist das Buch des vielleicht bedeutendsten englischen, jetzt an der New York University arbeitenden Kriminologen David Garland ‚The Culture of Control’[4]. Nachdem er 1995 bereits die Transformation des Strafrechts des 19. Jahrhunderts in ein sozialstaatliches Strafrecht beschrieben hatte, analysiert er nun in faszinierender Weise die Transformation eines sozialstaatlichen Strafrechts zu einem Hassstrafrecht. Er beleuchtet das Strafrecht, das derartige Bedürfnisse und Dinge bedient, mit vielen, hauptsächlich aus der Entwicklung der amerikanischen, aber auch der englischen Kriminalpolitik gewonnen Beispielen, die er mit dem Anspruch auswertet, damit ähnliche Prozesse in allen neo-liberalen Gesellschaften erfassen zu können. Etwas Vergleichbares müsste jemand auf Deutsch schreiben. Sodann ist schon 1996 eine französische Monographie erschienen, La République pénalisée, geschrieben von den beiden Jugendrichtern Antoine Garapon und Denis Salas[5]. Dies ist ein sehr treffender Titel und ein sehr anschauliches Bild. Im Vorspann des Buches heißt es, dass die Sprache, in der die Menschen in modernen Gesellschaften ihre Beziehungen zueinander beschreiben und ihre Beziehung zueinander erleben, die des Strafrechts ist. Das heißt, die Menschen betrachten sich untereinander nicht so sehr als Mitbürger, sondern als Gegenbürger. Ein bisschen klingt dabei Hobbes‘ „Jeder ist des anderen Wolf“ an. Das ist eine sehr plastische Formel, die auf der einen Seite gesellschaftliche Prozesse und Strukturveränderungen und auf der anderen Seite deren Niederschlag und Ausdruck im Strafrecht verknüpft. Das für Deutschland auf seinem Weg in den Neo-Liberalismus zu artikulieren und wissenschaftlich aufzuarbeiten, wäre wirklich den Schweiß der Kriminologen wert.
Von der Nachfrage- zur Angebotspolitik auf dem Feld der Inneren Sicherheit, in: Heinz-Jürgen Dahme; Hans-Uwe Otto; Achim Trube und Norbert Wohlfahrt (Hg.), Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen (Leske + Budrich), 2003, S. 249-276.
http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/Angebotskriminalpolitik.htm
[i]Während der ökonomische Aspekt meines Arguments aus dem Jahre 1998 im Titel eine Präzisierung, keine andere Ausrichtung erfahren hat, hat die Ersetzung der "Kriminalpolitik" durch das "Feld der Inneren Sicherheit" eine darüber hinaus gehende Bewandtnis. Dieser Wechsel in der Bezugnahme auf ein spezifisches Politikfeld meiner Überlegungen signalisiert einen realgesellschaftlichen Wandel, dem terminologisch Rechnung zu tragen ist. Kriminalpolitik ist in der politischen und öffentlichen Semantik zu einer Politik der Inneren Sicherheit mutiert. Dieses politische Terrain ist aus der begrenzten Enge und Zuständigkeit von Experten des Rechts und der staatlichen Sicherheitsorgane herausgetreten und hat sich zu einem allgemeinen gesellschaftspolitischen Problemfeld entwickelt, über das Wahlkämpfe geführt und entschieden werden und das längst den Händen der wissenschaftlichen und praktischen Experten entwunden ist.
Anders als in den siebziger und achtziger Jahren, als Minister und hohe Staatsbeamte, wie der frühere Bundesinnenminister Werner Maihofer und der oben erwähnte Chef des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, über ungesetzliche Lauschangriffe oder öffentliche Interviews auf Grund öffentlichen Drucks ihre Ämter verloren, lösen die seither erfolgten Verstärkungen und Verschärfungen auf dem Feld der Inneren Sicherheit und der Kriminalpolitik in der weiteren gesellschaftlichen Öffentlichkeit keinen nennenswerten Widerstand aus[3]. Nicht Lauschangriff, nicht Video-Überwachung, nicht die aktuellen Sicherheitsverschärfungen mobilisieren Bürger oder Bürgerinnen zu Protesten und Demonstrationen, wie dies zuletzt Ende der achtziger Jahre aus Anlass der Volkszählung der Fall war. Die Stimmen der Warner und Beschwörer sind mehr und mehr solche aus dem gesellschaftlichen Abseits. Sie haben keine oder wenig und, wie mir scheint, abnehmende gesellschaftliche Resonanz.
Stattdessen hat sich – und das ist die zweite Beobachtung - in den letzten Jahren ein soziales Klima aufgebaut, das die innere Sicherheit immer mehr auf die vorderen Plätze der öffentlichen und politischen Agenda gesetzt hat. Mehr noch: Strafe ist wieder "in": der Frankfurter Strafrechtswissenschaftler und der derzeitige Richter am Bundesverfassungsgericht W. Hassemer hat kürzlich von einer neuerlichen " selbstverständlichen Strafbereitschaft, ja: Straffreude" in der Gesellschaft gesprochen (2001, S.400)[4]. Zunehmende staatliche Repression und wachsende "Lust auf Strafe" sind offensichtlich zwei parallele Prozesse und Entwicklungen, die sich nicht nur in Deutschland beobachten lassen, sondern in allen post-modernen Gesellschaften. Die angelsächsische Diskussion hat sich dieses Themas längst angenommen, in der Bundesrepublik harrt es noch der gezielten öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion[5]. Politiker und deren Parteien fügen und unterwerfen sich diesem Prozess, instrumentalisieren ihn, wenn sie ihn nicht sogar schüren[6].
Zur Analyse und Entschlüsselung dieser Vorgänge auf dem Gebiet der staatlichen Sicherheitspolitik sowie der gesellschaftlichen Einstellungen zu Kriminalität und Strafe reicht es nicht hin, auf die tatsächliche und "objektive" Bedrohungslage etwa in Form der Entwicklung der Kriminalität zu verweisen. Es gilt die Feststellung, die für die USA Stuart A. Scheingold bereits vor Jahren getroffen hat, auch für die Situation in anderen modernen Gesellschaften: "... our obsession with crime has a life of its own".[7] Diesen weiteren Zusammenhängen ist genauer nachzuspüren. Unsere weiteren Überlegungen zielen darauf.
Neben der parallelen Entwicklung zunehmender staatlicher Repression und gesellschaftlicher Strafbereitschaft lässt sich eine andere Koinzidenz zweier separater Entwicklungsprozesse beobachten. Nach dem Prinzip komunizierender Röhren verhalten sich in nahezu abgestimmtem Gleichschritt zwei staatliche Politikfelder, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, bei näherem Zuschauen sich als eng miteinander verknüpft erweisen: die Renaissance der repressiven und "atavistisch-strafenden" Seiten des Strafrechts nimmt im gleichen Masse zu wie das Politikfeld sozial- und wohlfahrtsstaatlicher Leistungen und Institutionen an Bedeutung, staatlicher und fiskalischer Förderung einbüsst. Diesen Zusammenhang hat der an der Universität von Berkeley lehrende französische Soziologe L. Wacquant (1997) auf die Formel gebracht: "Vom wohltätigen Staat zum strafenden Staat". Wacquants Studie nimmt ihren empirischen und geografischen Ausgangspunkt bei der Entwicklung in den USA, die bekanntlich ihre Gefängnispopulation innerhalb der letzten zwei bis drei Jahrzehnte um ein Mehrfaches in die Höhe getrieben haben[8]. Er hat die Zusammenhänge in einer späteren Monographie weiter ausgearbeitet und ihre Übertragung auf europäische Gesellschaften, vornehmlich auf England und sein Herkunftsland Frankreich, demonstriert (L. Wacquant 2000). Ich selbst habe an anderer Stelle diese Überlegungen für die deutsche Diskussion verfügbar zu machen versucht (F.Sack 2002b). Zu einem sehr - bis in die Formulierung – ähnlichen Befund kommt der international renommierte engliche Soziologe polnischer Herkunft, Z. Bauman, der seiner "Willem Bonger Lecture" aus dem Jahre 1995 den Titel gab: "Die Fremden des Konsumzeitalters: Vom Wohlfahrtsstaat zum Gefängnis". [9]
J. Simon, ein amerikanischer Strafrechtler und Kriminologe, der sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Publikationen mit den hier ins Auge gefassten Beziehungen zwischen gesellschaftlichen Strukturveränderungen und staatlicher Sicherheits- und Kriminalpolitik beschäftigt hat, verallgemeinert den Gestaltwandel auf dem Gebiet der Kriminalitätskontrolle zu einem generellen Strukturprinzip staatlicher Steuerung in (post)modernen Gesellschaften. Er bringt diese These auf den plakativen Nenner: "Governing through Crime" (1997), eine Formel, die für ihn die Quintessenz des Strukturtyps von Kriminal- und Sicherheitspolitik benennt, die er der neo-liberalen Gesellschaft zuschreibt.
Damit ist ein enger kriminologischer und kriminalpolitischer Rahmen, der die deutsche Diskussion über Strukturwandlungen auf diesem Politikfeld mehr oder weniger ausschließlich bestimmt, sichtbar verlassen. Zugleich kommen wir so den Ursprüngen und der Triebfeder, kurz: der "Erzeugungsgrammatik" der beiden parallelen Prozesse – der Gleichsinnigkeit repressiver staatlicher Politik und gesellschaftlicher Straflust einerseits und der Gleichzeitigkeit des Abbaus von Sozialstaatlichkeit und des Ausbaus von "Strafstaatlichkeit" - ein erhebliches Stück näher. Das Endprodukt dieser Entwicklung, die in Einzelfacetten im weiteren Verlauf dieser Überlegungen dem Leser noch greifbarer vor Augen geführt wird, lässt sich vielleicht treffend im Titel eines Buches festhalten, das keineswegs einen kriminologischen Anspruch verfolgt, sondern eine Analyse der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der früheren englischen Premierministerin M. Thatcher darstellt: "The Free Economy and the Strong State" (A. Gamble 1988).
Das sind zunächst nur parallele und korrelative Pfade separater empirischer Entwicklungen, deren kausale Verknüpfung sicherlich noch der methodologischen Ausarbeitung und der theoretischen Bearbeitung bedarf. Gewiss verlängern sich ökonomische Strukturen und Parameter nicht mechanistisch und deterministisch in individuelles Verhalten, sondern sind einem auch offenen Prozess der subjektiven Interpretation und Verarbeitung ausgesetzt. Diese geschieht jedoch keineswegs beliebig und voluntaristisch. Vielmehr unterliegt sie kollektiven kulturellen Strömungen und Deutungsmustern, die wiederum rückgekoppelt sind an makrogesellschaftliche Strukturveränderungen. Ihnen nachzugehen und sie wissenschaftlich zu rekonstruieren, ist eine Programmatik, die sich nicht nur im disziplinären Horizont der Kriminologie bewältigen lässt, jedoch einem Gedanken und einem Prinzip wieder zu Leben und Ehre verhülfe, den vor mehr als hundert Jahren der französische Anthropologe J.A. Lacassagne in gerade heute wieder in erinnerungswerter Weise formuliert hat: "Les sociétés ont les criminels qu'elles méritent"[10].
Eine Reihe von kriminologischen oder strafrechtssoziologischen Autoren sehen die Renaissance des repressiven Strafrechts eng mit dem Aufkommen des konservativen Neo-Liberalismus verknüpft und sprechen demgemäß von "neo-liberalen Gesellschaften", so etwa der bereits erwähnte L. Wacquant, in Anlehnung an seinen erst kürzlich verstorbenen "Lehrer" P. Bourdieu. Andere, enger an der klassischen Tradition E. Durkheims orientierte Soziologen und Kriminologen, ziehen es vor, die derzeitigen avancierten Gesellschaften als reine "Marktgesellschaften" zu charakterisieren, als Gesellschaften in anderen Worten, deren Prinzipien der Regulierung und Steuerung dem Marktmodell nachgebildet sind und die der Steuerung über den Staat mit Skepsis und Ablehnung begegnen. Die weiteren Überlegungen explizieren den Pfad marktregulierter Strukturen in den modernen Gesellschaften..
I. Eine Geschichte parabelhafter Verdichtung
In "The Times Literary Supplement" v. 1. Sept. 1995 findet sich ein Artikel mit dem Titel "The most punitive nation" - mit einem Untertitel voller englischem understatement: "einige wenige bescheidene Vorschläge zur Senkung der us-amerikanischen Kriminalitätsrate"[11]. Sie stammen aus wahrlich berufenem Munde: der Verfasser, Richard A. Posner, ist "Chief Judge in the US Court of Appeals for the Seventh Circuit" - Vors. Richter an einem höchsten Bundesgericht -, dorthin gelangt unter der Präsidentschaft von Ronald D. Raegan. Die Quintessenz der von Posner unterbreiteten Vorschläge eignet sich in trefflicher Weise als Einstieg in die Überlegungen, die ich zur Diskussion stellen möchte.
Ich lasse zunächst Posners Erklärungen bzw. Vermutungen beiseite, die er darüber anstellt, warum in den USA die Gefängnispopulation zwanzigmal höher ist als in England - bei einer nur viermal so großen Bevölkerung; warum weiter in den USA mehr Verhaltensweisen und Handlungen unter Strafe gestellt sind als in den meisten nicht-islamischen Gesellschaften; warum es in den USA härtere Strafen als anderswo gibt, warum dort mehr angezeigt wird, warum 50 % und mehr der Gefängnispopulation aus nichtweißen Amerikanern besteht, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung gerade 12 % ausmacht. Vor diesem allgemeinen Hintergrund skizziert Posner seine Gedanken zur Lösung des us-amerikanischen Kriminalitätsproblems[12]. Ich fasse seine Überlegungen in zwei Punkten zusammen:
1. Zunächst schließt Posner die beiden folgenden Strategien der Kriminalitätsbekämpfung als wirkungslos und unnütz aus:
- "Eine Sache, die sich nicht lohnt, ist der Versuch, Gefängnisinsassen zu rehabilitieren, so dass sie nach der Entlassung nicht rückfällig werden. Jahrzehnte erfolgloser Experimente mit unterschiedlichen Rehabilitationsprogrammen haben die praktische Erfolglosigkeit dieses Ansatzes erbracht - und auf diese Weise die Kriminologie als eine Disziplin weitgehend diskreditiert" (S. 3). In dieser apodiktischen Direktheit und Brutalität hört man dieses Verdikt nur selten - F. Dünkel (1996), der deutsche Strafvollzugsexperte hat vor ein Jahr später aus deutscher Sicht einen anderen Ton angeschlagen und ein wesentlich relativierteres Resümé gezogen[13].
- Die Absage an liebgewordene Gedanken und mächtige Traditionen der Kriminalpolitik steigert sich noch in der Zurückweisung einer zweiten Strategie: "Obwohl es grausam ist, dies auszusprechen", so Posner in der Ablehnung des seit F.v.Liszt gerühmten Königsweges der Kriminalpolitik, nämlich der Sozial- und Gesellschaftspolitik, "ist eine andere Strategie, die sich nicht zu verfolgen lohnt, in dem Versuch zu sehen, die fundamentalen Ursachen der Kriminalität zu eliminieren" (ebda.)[14]. Die Argumente, die Posner für sein Urteil anführt, sind hörenswert: "Diese fundamentalen Gründe sind entweder nur unzureichend verstanden, um sie politisch angehen zu können, oder sie liegen jenseits einer realistischen Möglichkeit ihrer Beseitigung" (ebda.). Posner wird konkreter: "Die sehr hohe Kriminalitätsrate männlicher Jugendlicher schwarzer Hautfarbe ist ein Ergebnis der pathologischen Situation der schwarzen Unterklasse, aber es scheint keine Abhilfe zu geben, die sowohl politisch durchsetzbar als auch wirkungsvoll ist" (ebda.). Und noch ein anderes sehr beredtes Beispiel sei vergegenwärtigt, an dem Posner die Nutzlosigkeit einer an den Grundursachen der Kriminalität orientierten Kriminalpolitik aufweist: "Obwohl es plausibel ist, dass Vergewaltigung um so höher ist, je größer der Männerüberschuss ist (was den Wettbewerb um Frauen erhöht), je geringer ferner die Beschäftigungsrate junger Männer ist (was die Heiratsfähigkeit der Männer reduziert), kann die Regierung wenig tun, um die Geschlechterraten zu verändern, und sie hat sich gleichermaßen als wenig effektiv gezeigt, die Beschäftigungsraten der jungen Männer zu verbessern" (ebda).
Soweit zu den Maßnahmen, die Posner als effektive Möglichkeiten einer Kriminalpolitik ausschließt.
2. Wo sieht Posner nun überhaupt Ansatzpunkte einer wirkungsvollen Kriminalpolitik? Vielleicht hat es der Leser schon erraten: was auch bleibt übrig im Köcher der Möglichkeiten und Vertrautheiten als das gute alte Strafrecht? Und das liest sich so: Nach einem Seitenhieb auf die Kriminologie, die versagt habe, "Lösungen oder wenigstens Besserungsvorschläge in Bezug auf das Kriminalitätsproblem zu finden und zu erarbeiten" (S. 4), setzt er der vielfach belegten Überzeugung der Kriminologie von der Ineffektivität oder gar der Kontraproduktivität der Strafe diese Aussage entgegen: "Diese fatalistische Antwort (der Kriminologie) ist vorschnell" und fährt fort: "Es gibt gute Befunde aus multivariaten Untersuchungen von Ökonomen und anderen Sozialwissenschaftlern, dass Strafe Kriminalität sowohl durch Abschreckung wie durch (es gibt kein analog treffendes Wort in deutsch) "incapacitation" reduziert ... Es ist möglich, dass der einzige Grund, warum der Anteil männlicher Jugendlicher einen hohen prognostischen Wert für die Kriminalitätsrate hat, darin begründet liegt, dass kriminelle Jugendliche und Kinder - letztere nehmen immer mehr zu - tendenziell nur milde bestraft werden" (ebda.).
Und Posner setzt großflächig noch weiter nach, indem er die gegenläufigen Kriminalitätsentwicklungen in Europa und den USA einander konfrontiert: die Kriminalität sei in den USA in den achtziger Jahren zurückgegangen, während sie in Europa nach oben geschnellt sei. Hier ist Posners Vermutung, warum: "Es ist eine plausible Annahme, wenn nicht mehr als das, dass die Schaffung neuer Rechte für kriminelle Täter in den sechziger Jahren zu einer steigenden Kriminalitätsrate durch nachlassende Abschreckung und "incapacitation" beigetragen hat, während die Erhöhung der Strafen seit 1980, vielleicht auch der konservative Trend der Bundesjustiz infolge der veränderten Besetzungspolitik unter der Reagan- und Bush-Administration, die kriminalitätsfördernden Einflüsse demographischer, sozialer, kultureller oder ökonomischer Faktoren, die die Kriminalität in vergleichbaren Ländern haben steigen lassen und sicherlich auch in den USA wirksam sind, kompensiert haben (S. 4)". Hier Posners globale Feststellung: "Heavier punishment can reduce crime" (1995, S. 4).
Soweit eine ausführliche und wörtliche Wiedergabe der kriminalpolitischen Position des Mitglieds eines us-amerikanischen obersten Gerichts, Richard A. Posner. Unerwartet vielleicht: nachhaltig plädiert er für Entkriminalisierungen umfänglicher Art - von den Drogendelikten bis zu Sexualdelikten, von Pornographie bis zu bestimmten politischen Straftaten, das Töten von Zugvögeln, bestimmte Betrugsfälle u.a.m. Weniger überraschend seine Vorschläge zur weitgehenden Beschneidung von Beschuldigtenrechten, um die Verurteilungswahrscheinlichkeit zu erhöhen - interessant seine Überlegungen, wie Legislative und Gerichtsbarkeit sich wechselseitig konterkarieren können - jeweils mit Folgen für das Mehr oder Weniger von Punitivität und Repressivität.
Die kriminalpolitischen Folgerungen aus einem derartigen individualistischen Gesellschafts- und Menschenbild lassen sich ohne jegliche Karikatur sehr einfach aufzeigen und benennen. Danach muss es Aufgabe und Zielsetzung der Kriminalpolitik sein, die Kosten-Nutzen-Relation einer Straftat aus der Sicht des potentiellen Täters in einer Weise zu verschieben, dass die zu erwartenden Kosten den etwaigen Nutzen der Straftat übersteigen. Dies kann in der Weise geschehen, daß man die Kosten des Verbrechens anhebt, den Nutzen schmälert oder beides gleichzeitig macht. Das Strafrecht stellt aus dieser Sicht die Kosten- oder auch Angebotsseite der Straftat dar - eine Verschärfung des Strafrechts bedeutet deshalb in ökonomischer Terminologie eine Erhöhung der Preise bzw. eine Verteuerung der Kriminalität[32].
Dies ist gleichbedeutend mit der Abschreckungsvariante der Kriminalpolitik. Sie bezeichnet den nahezu ausschließlich von der amerikanischen - und mittlerweile von der Mehrzahl der (spät)modernen Gesellschaften - Kriminalpolitik eingeschlagenen Weg. Sie hat sich in einer Vielzahl von Maßnahmen, Programmen und Projekten niedergeschlagen - von der Erhöhung der Strafrahmen, der Verbindlichkeit angedrohter Strafen, über die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit bis hin zu der Reaktionsgeschwindigkeit der Strafe auf die Straftat. In endlosen Untersuchungen zu den Bedingungen und Faktoren, die Abschreckung bewirken und ermöglichen, ist versucht worden, die normativen Vorgaben und institutionellen Strukturen des Strafrechts und seiner Anwendung an die kalkulierende Grammatik des Straftäters anzupassen. Auf diese Weise ist jener Prozess zustande gekommen, den, wie wir oben schon sahen, Wacquant (1997) als Transformation vom "wohltätigen zum strafenden Staat" gekennzeichnet hat.
Die Wendung der amerikanischen Kriminalpolitik in eine "angebots"präventive Richtung war deshalb ein Strukturwandel, der eine sehr grundsätzliche Zäsur in der staatlichen und gesellschaftlichen Reaktion auf die Kriminalität markierte. Diese dramatische Entwicklung ist nicht erklärbar und wäre nicht durchsetzbar ohne die oben erwähnte politisch-konservative Wende der Gesellschaftspolitik insgesamt und jener angebotsorientierten Wirtschaftspolitik Chicagoer Prägung im besonderen. Sie steht auf dem Feld der Kriminalpolitik für einen analogen radikalen Bruch wie denjenigen in der Wirtschaftspolitik. Hier ist es die Abkehr und Verdammung von J.M.Keynes durch die Hinwendung zu und das Hohelied auf die Chicago-Schule von Milton Friedman und seinen Anhängern. Diese von A.H.Villmoare (1977) treffend als "preventive counterrevolution" bezeichnete kriminalpolitische Zäsur ist also Teil eines allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Revirements, das sämtliche Politikfelder staatlichen Handelns grundlegend betrifft und verändert.
Diese Umorientierung lässt sich in ihrer ganzen Reichweite und prinzipiellen Andersartigkeit an einigen weiteren Merkmalen und Aspekten spezifisch kriminalpolitischer Art verdeutlichen. Ich möchte abschließend derer zwei benennen Erstens, bedeutet dieser kriminalpolitische Strukturwandel eine sehr konsequente, kompromiss- und rücksichtslose Entwertung und Verabschiedung des Rehabilitations- und Resozialisierungsmodells der Kriminalpolitik, dessen theoretischer und institutioneller Vorreiter - insbesondere auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts - die USA um die Jahrhundertwende bekanntlich einst gewesen waren. Hier schließt sich erneut der Kreis zur Repressionslinie des ökonomischen Juristen Posner.
Eine zweite Begleiterscheinung dieses Strukturwandels der amerikanischen Kriminalpolitik - und zunehmend auch der Kriminalpolitik anderer, auf den Neo-Liberalismus setzender Länder - ist in der institutionellen Aufwertung und Ausweitung polizeilicher Aufgaben und Zuständigkeiten zu sehen. Das hier noch einmal aufzurufende Stichwort ist das des "community policing". Damit ist einerseits eine umfassende rechtliche, organisatorische und institutionelle Neuordnung und Neugestaltung von Struktur und Funktion polizeilicher Tätigkeit und Zuständigkeit verbunden. Andererseits sahen wir schon, dass diese Polizeistrategie eine gezielte Beteiligung und Einbeziehung der "community", also nicht-staatlicher, ziviler Einrichtungen in die Aufgabe der Kriminal- und Sicherheitspolitik anstrebt[34].
Ich bin der Ansicht, dass die von Sack skizzierten gesellschaftlichen Strukturveränderungen wesentlich mit Veränderungen im Strafrecht korrelieren. Nun kann man sich eben auch fragen, wie fest diese Veränderungen auch im Fall Kachelmann eine Rolle gespielt haben. M.E. blendet Demo solche eher makrostrukturelle Veränderungen mehrheitlich aus, das führt ihn dann eben auch dazu, dass er sämtliche Ereignisse in Mannheim nur mit der „Verschwörungsbrille“ deuten und interpretieren kann, also auf der Handlungsebene und strukturelle Mechanismen, die eben auch immer die Handlungen der Menschen beeinflussen, ausser Acht lässt.
Kriminologie – wohin? Ein Gespräch mit Fritz Sack
http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/FS%20Interv.htm
Das Strafrecht ist nicht länger ‚ultima ratio', sondern das vorrangigste Mittel des Umgangs mit Problemen gleich welcher Art. Man erlebt derzeit eine Renaissance der übelsten Seiten des Strafrechts, die mich an einen bemerkenswerten Ausspruch eines großen Staatsmannes, und zwar eines Konservativen, erinnert: Winston Churchill sagte 1910 in einer Unterhausdebatte, der Grad der Zivilisation einer Gesellschaft lasse sich an der Art und Weise ablesen, wie eine Gesellschaft mit ihren Verbrechern umgeht[1]. Moderne Gesellschaften – die USA an der Spitze, Großbritannien ihnen unmittelbar auf den Fersen und Deutschland als der bekannte Nachzügler, als jetzt auch da angekommene verspätete Nation – betreiben eine Politik, die erneut auf das Gefängnis, auf Wegsperren, auf all die abgewirtschafteten Instrumente des Strafrechts setzt, die man aus dem 19. Jahrhundert kennt.
Nur hat, was derzeit sich unter dem Titel 'Kriminalpolitik' vollzieht, nichts mit Kriminalpolitik zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine Politik des Schürens und des Verstärkens von Ängsten, die in der Gesellschaft vorhanden sind, um auf diese Weise Herrschaftsprozesse in Gang zu halten. Was als Kriminalpolitik ausgegeben wird, ist in Wirklichkeit keine. Wenn sie das sein wollte, müsste sie sich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit befragen lassen: Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, das zu erreichen, was sie eigentlich erreichen sollen? Von den nun eingesetzten Instrumenten weiß man seit Jahrzehnten – fast hätte ich gesagt: seit Jahrhunderten –, dass sie nicht einlösen, was sie versprechen. Eine law and order-Politik hat nichts mit Kriminalpolitik zu tun. Sie ist das nur dem Namen nach; tatsächlich besteht sie darin, systematisch Ressentiments und Ängste in die Welt zu setzen und zu verstärken. Immer wieder denke ich an den Aufsatz von Charles Tilly: „War making and state making (and state maintaining – möchte ich hinzufügen) as organized crime”[2]. Die Angst, die der Staat braucht, um sein Produkt ‚Schutz‘ zu verkaufen und um law and order durchzusetzen, wird produziert.
Es ist grotesk, dass sich eigentlich über alle politischen Parteien hinweg niemand mehr traut, gewisse Dinge zurecht zu rücken und Strafforderungen zurückzuweisen.
Ich möchte das an einem hiesigen Beispiel demonstrieren, das auch anderen Ländern nicht fremd ist, nämlich an der ‚Kinderschänder-Äußerung’ des Kanzlers bzw. an der ‚Pädophilenhatz’. Spielt sie doch eine Schlüsselrolle in der Befindlichkeit, in der Gesellschaft. In einem gerade auch auf Deutsch erschienenen Buch ‚Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit' charakterisiert Zygmunt Bauman die Befindlichkeit der englischen Gesellschaft mit einem Ereignis, das es dort in zwei, drei englischen Kleinstädten gegeben hat. Boulevard-Zeitungen hatten die Adressen von bestraften Sexualtätern publiziert. Darauf entstand fast eine Lynchsituation, so dass der Betreffende, um den es ging, in ein Polizeirevier flüchtete; er und dies Polizeirevier wurden von einer richtig wütenden Meute belagert. Bauman bezieht sich auf eine englische Journalistin und Soziologin, die gesagt hat, in modernen Gesellschaften seien die Hassobjekte abhanden gekommen. Und Hassobjekte brauche diese Gesellschaft wie nichts anderes. Sie schlussfolgert, die Pädophilen seien gewissermaßen das Hassobjekt ‚par excellence’: Man könne sie gerechtfertigt und ohne Nachfragen, also geradezu blind hassen. Das finde ich gut auf den Begriff gebracht: Was in modernen Gesellschaften passiert, ist das systematische Generieren von Hass.
Das Pendant dazu ist die ‚Lust an der Bestrafung’, wie es Winfried Hassemer neulich genannt hat. Die Kriminologie hätte darüber nachzudenken, wie man damit umgehen kann. Damit ist man weg vom Strafrecht. Das Strafrecht ist eigentlich nichts anderes als ein Reservoir, um solchen Hass auszuagieren. Die jetzige Renaissance des Strafrechts hat nichts mit Kriminalität zu tun, sondern mit den Strukturen, die in der Gesellschaft Angst erzeugen und die von der Erzeugung von Angst über den Hass und von dort weiter zur Strafe schreiten.
Ja, sie untersucht gesellschaftliche Strukturen und bezieht diese auf die Art und Weise, wie wir mit Kriminalität umgehen, auf den Modus des Instruments Strafrecht. Lacassagne, der französische Anthropologe, der sich gegen Lombroso und damalige italienische Schule richtete, schreibt, dass jede Gesellschaft die Kriminalität hat, die sie verdient. Dieser Anspruch, Gesellschaft und Kriminalität aufeinander zu beziehen und zu analysieren, wie eins das andere generiert, beschreibt die vornehmste und die erste Aufgabe der Kriminologie.
Die ganze präventive Wende überschreitet den bisherigen politischen und instrumentellen Rahmen des Umgangs mit Kriminalität. Da vollzieht sich eine Entwicklung, die sich weder rechtswissenschaftlich noch strafrechtswissenschaftlich begründen lässt. Das Strafrecht verstößt gegen seine eigenen Prinzipien, sei es das der ‚ultima ratio’, sei es das der Reaktivität. Einst hat das Strafrecht aus sich selbst heraus den Satz formuliert, die beste Kriminalpolitik sei eine Sozialpolitik. Inzwischen läuft die Entwicklung in Richtung des Überschreitens der strafrechtlichen Grenzen.
Ja, und zwar an dem Projekt, wach zu sein und die wissenschaftlichen Möglichkeiten einzusetzen und zu untersuchen, wie so ein Zerfallsprozess abläuft – fast hätte ich gesagt: die Dokumentation des Zerfallsprozesses. Möglicherweise wird in diesem Zerfall das Strafrecht durch etwas anderes ersetzt. Nach der Wende war in Osteuropa zu sehen[3]: Die westlichen Staaten traten gegenüber den (damals gerade) zusammengebrochenen östlichen Staaten mit dem Anspruch von Rechtstaatlichkeit und eines kohärenten normativen Systems auf. In Wirklichkeit vollziehen sich aber auch bei uns Prozesse der Herrschaftswillkür, der Herrschaftskorruption, des Herrschafts- oder Machtsmissbrauchs, wie sie damals thematisiert und gegen die sozialistischen Länder gewendet wurden. Kriminalität ist ein in den Händen von Mächtigen befindlicher zurechtgeschnitzter Stock, mit dem diese ihre Herrschaft ausüben. Mehr und mehr ist das auch bei uns so. Kriminalität und Kriminalpolitik sind anders, als es die reine Lehre will. Es handelt sich nicht um einen Gesellschaftskonsens, sondern um ein Herrschaftsmittel. Dieses zu analysieren und aufzudecken ist eine der begrüßenswertesten Funktionen, die Kriminologie haben kann.
Gerade sind mir wieder zwei Bücher ausländischer Herkunft unter die Augen getreten, von denen ich meine, es müsste ein deutsches Pendant dazu formuliert werden. Das eine ist das Buch des vielleicht bedeutendsten englischen, jetzt an der New York University arbeitenden Kriminologen David Garland ‚The Culture of Control’[4]. Nachdem er 1995 bereits die Transformation des Strafrechts des 19. Jahrhunderts in ein sozialstaatliches Strafrecht beschrieben hatte, analysiert er nun in faszinierender Weise die Transformation eines sozialstaatlichen Strafrechts zu einem Hassstrafrecht. Er beleuchtet das Strafrecht, das derartige Bedürfnisse und Dinge bedient, mit vielen, hauptsächlich aus der Entwicklung der amerikanischen, aber auch der englischen Kriminalpolitik gewonnen Beispielen, die er mit dem Anspruch auswertet, damit ähnliche Prozesse in allen neo-liberalen Gesellschaften erfassen zu können. Etwas Vergleichbares müsste jemand auf Deutsch schreiben. Sodann ist schon 1996 eine französische Monographie erschienen, La République pénalisée, geschrieben von den beiden Jugendrichtern Antoine Garapon und Denis Salas[5]. Dies ist ein sehr treffender Titel und ein sehr anschauliches Bild. Im Vorspann des Buches heißt es, dass die Sprache, in der die Menschen in modernen Gesellschaften ihre Beziehungen zueinander beschreiben und ihre Beziehung zueinander erleben, die des Strafrechts ist. Das heißt, die Menschen betrachten sich untereinander nicht so sehr als Mitbürger, sondern als Gegenbürger. Ein bisschen klingt dabei Hobbes‘ „Jeder ist des anderen Wolf“ an. Das ist eine sehr plastische Formel, die auf der einen Seite gesellschaftliche Prozesse und Strukturveränderungen und auf der anderen Seite deren Niederschlag und Ausdruck im Strafrecht verknüpft. Das für Deutschland auf seinem Weg in den Neo-Liberalismus zu artikulieren und wissenschaftlich aufzuarbeiten, wäre wirklich den Schweiß der Kriminologen wert.
Von der Nachfrage- zur Angebotspolitik auf dem Feld der Inneren Sicherheit, in: Heinz-Jürgen Dahme; Hans-Uwe Otto; Achim Trube und Norbert Wohlfahrt (Hg.), Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen (Leske + Budrich), 2003, S. 249-276.
http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/Angebotskriminalpolitik.htm
[i]Während der ökonomische Aspekt meines Arguments aus dem Jahre 1998 im Titel eine Präzisierung, keine andere Ausrichtung erfahren hat, hat die Ersetzung der "Kriminalpolitik" durch das "Feld der Inneren Sicherheit" eine darüber hinaus gehende Bewandtnis. Dieser Wechsel in der Bezugnahme auf ein spezifisches Politikfeld meiner Überlegungen signalisiert einen realgesellschaftlichen Wandel, dem terminologisch Rechnung zu tragen ist. Kriminalpolitik ist in der politischen und öffentlichen Semantik zu einer Politik der Inneren Sicherheit mutiert. Dieses politische Terrain ist aus der begrenzten Enge und Zuständigkeit von Experten des Rechts und der staatlichen Sicherheitsorgane herausgetreten und hat sich zu einem allgemeinen gesellschaftspolitischen Problemfeld entwickelt, über das Wahlkämpfe geführt und entschieden werden und das längst den Händen der wissenschaftlichen und praktischen Experten entwunden ist.
Anders als in den siebziger und achtziger Jahren, als Minister und hohe Staatsbeamte, wie der frühere Bundesinnenminister Werner Maihofer und der oben erwähnte Chef des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, über ungesetzliche Lauschangriffe oder öffentliche Interviews auf Grund öffentlichen Drucks ihre Ämter verloren, lösen die seither erfolgten Verstärkungen und Verschärfungen auf dem Feld der Inneren Sicherheit und der Kriminalpolitik in der weiteren gesellschaftlichen Öffentlichkeit keinen nennenswerten Widerstand aus[3]. Nicht Lauschangriff, nicht Video-Überwachung, nicht die aktuellen Sicherheitsverschärfungen mobilisieren Bürger oder Bürgerinnen zu Protesten und Demonstrationen, wie dies zuletzt Ende der achtziger Jahre aus Anlass der Volkszählung der Fall war. Die Stimmen der Warner und Beschwörer sind mehr und mehr solche aus dem gesellschaftlichen Abseits. Sie haben keine oder wenig und, wie mir scheint, abnehmende gesellschaftliche Resonanz.
Stattdessen hat sich – und das ist die zweite Beobachtung - in den letzten Jahren ein soziales Klima aufgebaut, das die innere Sicherheit immer mehr auf die vorderen Plätze der öffentlichen und politischen Agenda gesetzt hat. Mehr noch: Strafe ist wieder "in": der Frankfurter Strafrechtswissenschaftler und der derzeitige Richter am Bundesverfassungsgericht W. Hassemer hat kürzlich von einer neuerlichen " selbstverständlichen Strafbereitschaft, ja: Straffreude" in der Gesellschaft gesprochen (2001, S.400)[4]. Zunehmende staatliche Repression und wachsende "Lust auf Strafe" sind offensichtlich zwei parallele Prozesse und Entwicklungen, die sich nicht nur in Deutschland beobachten lassen, sondern in allen post-modernen Gesellschaften. Die angelsächsische Diskussion hat sich dieses Themas längst angenommen, in der Bundesrepublik harrt es noch der gezielten öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion[5]. Politiker und deren Parteien fügen und unterwerfen sich diesem Prozess, instrumentalisieren ihn, wenn sie ihn nicht sogar schüren[6].
Zur Analyse und Entschlüsselung dieser Vorgänge auf dem Gebiet der staatlichen Sicherheitspolitik sowie der gesellschaftlichen Einstellungen zu Kriminalität und Strafe reicht es nicht hin, auf die tatsächliche und "objektive" Bedrohungslage etwa in Form der Entwicklung der Kriminalität zu verweisen. Es gilt die Feststellung, die für die USA Stuart A. Scheingold bereits vor Jahren getroffen hat, auch für die Situation in anderen modernen Gesellschaften: "... our obsession with crime has a life of its own".[7] Diesen weiteren Zusammenhängen ist genauer nachzuspüren. Unsere weiteren Überlegungen zielen darauf.
Neben der parallelen Entwicklung zunehmender staatlicher Repression und gesellschaftlicher Strafbereitschaft lässt sich eine andere Koinzidenz zweier separater Entwicklungsprozesse beobachten. Nach dem Prinzip komunizierender Röhren verhalten sich in nahezu abgestimmtem Gleichschritt zwei staatliche Politikfelder, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, bei näherem Zuschauen sich als eng miteinander verknüpft erweisen: die Renaissance der repressiven und "atavistisch-strafenden" Seiten des Strafrechts nimmt im gleichen Masse zu wie das Politikfeld sozial- und wohlfahrtsstaatlicher Leistungen und Institutionen an Bedeutung, staatlicher und fiskalischer Förderung einbüsst. Diesen Zusammenhang hat der an der Universität von Berkeley lehrende französische Soziologe L. Wacquant (1997) auf die Formel gebracht: "Vom wohltätigen Staat zum strafenden Staat". Wacquants Studie nimmt ihren empirischen und geografischen Ausgangspunkt bei der Entwicklung in den USA, die bekanntlich ihre Gefängnispopulation innerhalb der letzten zwei bis drei Jahrzehnte um ein Mehrfaches in die Höhe getrieben haben[8]. Er hat die Zusammenhänge in einer späteren Monographie weiter ausgearbeitet und ihre Übertragung auf europäische Gesellschaften, vornehmlich auf England und sein Herkunftsland Frankreich, demonstriert (L. Wacquant 2000). Ich selbst habe an anderer Stelle diese Überlegungen für die deutsche Diskussion verfügbar zu machen versucht (F.Sack 2002b). Zu einem sehr - bis in die Formulierung – ähnlichen Befund kommt der international renommierte engliche Soziologe polnischer Herkunft, Z. Bauman, der seiner "Willem Bonger Lecture" aus dem Jahre 1995 den Titel gab: "Die Fremden des Konsumzeitalters: Vom Wohlfahrtsstaat zum Gefängnis". [9]
J. Simon, ein amerikanischer Strafrechtler und Kriminologe, der sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Publikationen mit den hier ins Auge gefassten Beziehungen zwischen gesellschaftlichen Strukturveränderungen und staatlicher Sicherheits- und Kriminalpolitik beschäftigt hat, verallgemeinert den Gestaltwandel auf dem Gebiet der Kriminalitätskontrolle zu einem generellen Strukturprinzip staatlicher Steuerung in (post)modernen Gesellschaften. Er bringt diese These auf den plakativen Nenner: "Governing through Crime" (1997), eine Formel, die für ihn die Quintessenz des Strukturtyps von Kriminal- und Sicherheitspolitik benennt, die er der neo-liberalen Gesellschaft zuschreibt.
Damit ist ein enger kriminologischer und kriminalpolitischer Rahmen, der die deutsche Diskussion über Strukturwandlungen auf diesem Politikfeld mehr oder weniger ausschließlich bestimmt, sichtbar verlassen. Zugleich kommen wir so den Ursprüngen und der Triebfeder, kurz: der "Erzeugungsgrammatik" der beiden parallelen Prozesse – der Gleichsinnigkeit repressiver staatlicher Politik und gesellschaftlicher Straflust einerseits und der Gleichzeitigkeit des Abbaus von Sozialstaatlichkeit und des Ausbaus von "Strafstaatlichkeit" - ein erhebliches Stück näher. Das Endprodukt dieser Entwicklung, die in Einzelfacetten im weiteren Verlauf dieser Überlegungen dem Leser noch greifbarer vor Augen geführt wird, lässt sich vielleicht treffend im Titel eines Buches festhalten, das keineswegs einen kriminologischen Anspruch verfolgt, sondern eine Analyse der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der früheren englischen Premierministerin M. Thatcher darstellt: "The Free Economy and the Strong State" (A. Gamble 1988).
Das sind zunächst nur parallele und korrelative Pfade separater empirischer Entwicklungen, deren kausale Verknüpfung sicherlich noch der methodologischen Ausarbeitung und der theoretischen Bearbeitung bedarf. Gewiss verlängern sich ökonomische Strukturen und Parameter nicht mechanistisch und deterministisch in individuelles Verhalten, sondern sind einem auch offenen Prozess der subjektiven Interpretation und Verarbeitung ausgesetzt. Diese geschieht jedoch keineswegs beliebig und voluntaristisch. Vielmehr unterliegt sie kollektiven kulturellen Strömungen und Deutungsmustern, die wiederum rückgekoppelt sind an makrogesellschaftliche Strukturveränderungen. Ihnen nachzugehen und sie wissenschaftlich zu rekonstruieren, ist eine Programmatik, die sich nicht nur im disziplinären Horizont der Kriminologie bewältigen lässt, jedoch einem Gedanken und einem Prinzip wieder zu Leben und Ehre verhülfe, den vor mehr als hundert Jahren der französische Anthropologe J.A. Lacassagne in gerade heute wieder in erinnerungswerter Weise formuliert hat: "Les sociétés ont les criminels qu'elles méritent"[10].
Eine Reihe von kriminologischen oder strafrechtssoziologischen Autoren sehen die Renaissance des repressiven Strafrechts eng mit dem Aufkommen des konservativen Neo-Liberalismus verknüpft und sprechen demgemäß von "neo-liberalen Gesellschaften", so etwa der bereits erwähnte L. Wacquant, in Anlehnung an seinen erst kürzlich verstorbenen "Lehrer" P. Bourdieu. Andere, enger an der klassischen Tradition E. Durkheims orientierte Soziologen und Kriminologen, ziehen es vor, die derzeitigen avancierten Gesellschaften als reine "Marktgesellschaften" zu charakterisieren, als Gesellschaften in anderen Worten, deren Prinzipien der Regulierung und Steuerung dem Marktmodell nachgebildet sind und die der Steuerung über den Staat mit Skepsis und Ablehnung begegnen. Die weiteren Überlegungen explizieren den Pfad marktregulierter Strukturen in den modernen Gesellschaften..
I. Eine Geschichte parabelhafter Verdichtung
In "The Times Literary Supplement" v. 1. Sept. 1995 findet sich ein Artikel mit dem Titel "The most punitive nation" - mit einem Untertitel voller englischem understatement: "einige wenige bescheidene Vorschläge zur Senkung der us-amerikanischen Kriminalitätsrate"[11]. Sie stammen aus wahrlich berufenem Munde: der Verfasser, Richard A. Posner, ist "Chief Judge in the US Court of Appeals for the Seventh Circuit" - Vors. Richter an einem höchsten Bundesgericht -, dorthin gelangt unter der Präsidentschaft von Ronald D. Raegan. Die Quintessenz der von Posner unterbreiteten Vorschläge eignet sich in trefflicher Weise als Einstieg in die Überlegungen, die ich zur Diskussion stellen möchte.
Ich lasse zunächst Posners Erklärungen bzw. Vermutungen beiseite, die er darüber anstellt, warum in den USA die Gefängnispopulation zwanzigmal höher ist als in England - bei einer nur viermal so großen Bevölkerung; warum weiter in den USA mehr Verhaltensweisen und Handlungen unter Strafe gestellt sind als in den meisten nicht-islamischen Gesellschaften; warum es in den USA härtere Strafen als anderswo gibt, warum dort mehr angezeigt wird, warum 50 % und mehr der Gefängnispopulation aus nichtweißen Amerikanern besteht, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung gerade 12 % ausmacht. Vor diesem allgemeinen Hintergrund skizziert Posner seine Gedanken zur Lösung des us-amerikanischen Kriminalitätsproblems[12]. Ich fasse seine Überlegungen in zwei Punkten zusammen:
1. Zunächst schließt Posner die beiden folgenden Strategien der Kriminalitätsbekämpfung als wirkungslos und unnütz aus:
- "Eine Sache, die sich nicht lohnt, ist der Versuch, Gefängnisinsassen zu rehabilitieren, so dass sie nach der Entlassung nicht rückfällig werden. Jahrzehnte erfolgloser Experimente mit unterschiedlichen Rehabilitationsprogrammen haben die praktische Erfolglosigkeit dieses Ansatzes erbracht - und auf diese Weise die Kriminologie als eine Disziplin weitgehend diskreditiert" (S. 3). In dieser apodiktischen Direktheit und Brutalität hört man dieses Verdikt nur selten - F. Dünkel (1996), der deutsche Strafvollzugsexperte hat vor ein Jahr später aus deutscher Sicht einen anderen Ton angeschlagen und ein wesentlich relativierteres Resümé gezogen[13].
- Die Absage an liebgewordene Gedanken und mächtige Traditionen der Kriminalpolitik steigert sich noch in der Zurückweisung einer zweiten Strategie: "Obwohl es grausam ist, dies auszusprechen", so Posner in der Ablehnung des seit F.v.Liszt gerühmten Königsweges der Kriminalpolitik, nämlich der Sozial- und Gesellschaftspolitik, "ist eine andere Strategie, die sich nicht zu verfolgen lohnt, in dem Versuch zu sehen, die fundamentalen Ursachen der Kriminalität zu eliminieren" (ebda.)[14]. Die Argumente, die Posner für sein Urteil anführt, sind hörenswert: "Diese fundamentalen Gründe sind entweder nur unzureichend verstanden, um sie politisch angehen zu können, oder sie liegen jenseits einer realistischen Möglichkeit ihrer Beseitigung" (ebda.). Posner wird konkreter: "Die sehr hohe Kriminalitätsrate männlicher Jugendlicher schwarzer Hautfarbe ist ein Ergebnis der pathologischen Situation der schwarzen Unterklasse, aber es scheint keine Abhilfe zu geben, die sowohl politisch durchsetzbar als auch wirkungsvoll ist" (ebda.). Und noch ein anderes sehr beredtes Beispiel sei vergegenwärtigt, an dem Posner die Nutzlosigkeit einer an den Grundursachen der Kriminalität orientierten Kriminalpolitik aufweist: "Obwohl es plausibel ist, dass Vergewaltigung um so höher ist, je größer der Männerüberschuss ist (was den Wettbewerb um Frauen erhöht), je geringer ferner die Beschäftigungsrate junger Männer ist (was die Heiratsfähigkeit der Männer reduziert), kann die Regierung wenig tun, um die Geschlechterraten zu verändern, und sie hat sich gleichermaßen als wenig effektiv gezeigt, die Beschäftigungsraten der jungen Männer zu verbessern" (ebda).
Soweit zu den Maßnahmen, die Posner als effektive Möglichkeiten einer Kriminalpolitik ausschließt.
2. Wo sieht Posner nun überhaupt Ansatzpunkte einer wirkungsvollen Kriminalpolitik? Vielleicht hat es der Leser schon erraten: was auch bleibt übrig im Köcher der Möglichkeiten und Vertrautheiten als das gute alte Strafrecht? Und das liest sich so: Nach einem Seitenhieb auf die Kriminologie, die versagt habe, "Lösungen oder wenigstens Besserungsvorschläge in Bezug auf das Kriminalitätsproblem zu finden und zu erarbeiten" (S. 4), setzt er der vielfach belegten Überzeugung der Kriminologie von der Ineffektivität oder gar der Kontraproduktivität der Strafe diese Aussage entgegen: "Diese fatalistische Antwort (der Kriminologie) ist vorschnell" und fährt fort: "Es gibt gute Befunde aus multivariaten Untersuchungen von Ökonomen und anderen Sozialwissenschaftlern, dass Strafe Kriminalität sowohl durch Abschreckung wie durch (es gibt kein analog treffendes Wort in deutsch) "incapacitation" reduziert ... Es ist möglich, dass der einzige Grund, warum der Anteil männlicher Jugendlicher einen hohen prognostischen Wert für die Kriminalitätsrate hat, darin begründet liegt, dass kriminelle Jugendliche und Kinder - letztere nehmen immer mehr zu - tendenziell nur milde bestraft werden" (ebda.).
Und Posner setzt großflächig noch weiter nach, indem er die gegenläufigen Kriminalitätsentwicklungen in Europa und den USA einander konfrontiert: die Kriminalität sei in den USA in den achtziger Jahren zurückgegangen, während sie in Europa nach oben geschnellt sei. Hier ist Posners Vermutung, warum: "Es ist eine plausible Annahme, wenn nicht mehr als das, dass die Schaffung neuer Rechte für kriminelle Täter in den sechziger Jahren zu einer steigenden Kriminalitätsrate durch nachlassende Abschreckung und "incapacitation" beigetragen hat, während die Erhöhung der Strafen seit 1980, vielleicht auch der konservative Trend der Bundesjustiz infolge der veränderten Besetzungspolitik unter der Reagan- und Bush-Administration, die kriminalitätsfördernden Einflüsse demographischer, sozialer, kultureller oder ökonomischer Faktoren, die die Kriminalität in vergleichbaren Ländern haben steigen lassen und sicherlich auch in den USA wirksam sind, kompensiert haben (S. 4)". Hier Posners globale Feststellung: "Heavier punishment can reduce crime" (1995, S. 4).
Soweit eine ausführliche und wörtliche Wiedergabe der kriminalpolitischen Position des Mitglieds eines us-amerikanischen obersten Gerichts, Richard A. Posner. Unerwartet vielleicht: nachhaltig plädiert er für Entkriminalisierungen umfänglicher Art - von den Drogendelikten bis zu Sexualdelikten, von Pornographie bis zu bestimmten politischen Straftaten, das Töten von Zugvögeln, bestimmte Betrugsfälle u.a.m. Weniger überraschend seine Vorschläge zur weitgehenden Beschneidung von Beschuldigtenrechten, um die Verurteilungswahrscheinlichkeit zu erhöhen - interessant seine Überlegungen, wie Legislative und Gerichtsbarkeit sich wechselseitig konterkarieren können - jeweils mit Folgen für das Mehr oder Weniger von Punitivität und Repressivität.
Die kriminalpolitischen Folgerungen aus einem derartigen individualistischen Gesellschafts- und Menschenbild lassen sich ohne jegliche Karikatur sehr einfach aufzeigen und benennen. Danach muss es Aufgabe und Zielsetzung der Kriminalpolitik sein, die Kosten-Nutzen-Relation einer Straftat aus der Sicht des potentiellen Täters in einer Weise zu verschieben, dass die zu erwartenden Kosten den etwaigen Nutzen der Straftat übersteigen. Dies kann in der Weise geschehen, daß man die Kosten des Verbrechens anhebt, den Nutzen schmälert oder beides gleichzeitig macht. Das Strafrecht stellt aus dieser Sicht die Kosten- oder auch Angebotsseite der Straftat dar - eine Verschärfung des Strafrechts bedeutet deshalb in ökonomischer Terminologie eine Erhöhung der Preise bzw. eine Verteuerung der Kriminalität[32].
Dies ist gleichbedeutend mit der Abschreckungsvariante der Kriminalpolitik. Sie bezeichnet den nahezu ausschließlich von der amerikanischen - und mittlerweile von der Mehrzahl der (spät)modernen Gesellschaften - Kriminalpolitik eingeschlagenen Weg. Sie hat sich in einer Vielzahl von Maßnahmen, Programmen und Projekten niedergeschlagen - von der Erhöhung der Strafrahmen, der Verbindlichkeit angedrohter Strafen, über die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit bis hin zu der Reaktionsgeschwindigkeit der Strafe auf die Straftat. In endlosen Untersuchungen zu den Bedingungen und Faktoren, die Abschreckung bewirken und ermöglichen, ist versucht worden, die normativen Vorgaben und institutionellen Strukturen des Strafrechts und seiner Anwendung an die kalkulierende Grammatik des Straftäters anzupassen. Auf diese Weise ist jener Prozess zustande gekommen, den, wie wir oben schon sahen, Wacquant (1997) als Transformation vom "wohltätigen zum strafenden Staat" gekennzeichnet hat.
Die Wendung der amerikanischen Kriminalpolitik in eine "angebots"präventive Richtung war deshalb ein Strukturwandel, der eine sehr grundsätzliche Zäsur in der staatlichen und gesellschaftlichen Reaktion auf die Kriminalität markierte. Diese dramatische Entwicklung ist nicht erklärbar und wäre nicht durchsetzbar ohne die oben erwähnte politisch-konservative Wende der Gesellschaftspolitik insgesamt und jener angebotsorientierten Wirtschaftspolitik Chicagoer Prägung im besonderen. Sie steht auf dem Feld der Kriminalpolitik für einen analogen radikalen Bruch wie denjenigen in der Wirtschaftspolitik. Hier ist es die Abkehr und Verdammung von J.M.Keynes durch die Hinwendung zu und das Hohelied auf die Chicago-Schule von Milton Friedman und seinen Anhängern. Diese von A.H.Villmoare (1977) treffend als "preventive counterrevolution" bezeichnete kriminalpolitische Zäsur ist also Teil eines allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Revirements, das sämtliche Politikfelder staatlichen Handelns grundlegend betrifft und verändert.
Diese Umorientierung lässt sich in ihrer ganzen Reichweite und prinzipiellen Andersartigkeit an einigen weiteren Merkmalen und Aspekten spezifisch kriminalpolitischer Art verdeutlichen. Ich möchte abschließend derer zwei benennen Erstens, bedeutet dieser kriminalpolitische Strukturwandel eine sehr konsequente, kompromiss- und rücksichtslose Entwertung und Verabschiedung des Rehabilitations- und Resozialisierungsmodells der Kriminalpolitik, dessen theoretischer und institutioneller Vorreiter - insbesondere auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts - die USA um die Jahrhundertwende bekanntlich einst gewesen waren. Hier schließt sich erneut der Kreis zur Repressionslinie des ökonomischen Juristen Posner.
Eine zweite Begleiterscheinung dieses Strukturwandels der amerikanischen Kriminalpolitik - und zunehmend auch der Kriminalpolitik anderer, auf den Neo-Liberalismus setzender Länder - ist in der institutionellen Aufwertung und Ausweitung polizeilicher Aufgaben und Zuständigkeiten zu sehen. Das hier noch einmal aufzurufende Stichwort ist das des "community policing". Damit ist einerseits eine umfassende rechtliche, organisatorische und institutionelle Neuordnung und Neugestaltung von Struktur und Funktion polizeilicher Tätigkeit und Zuständigkeit verbunden. Andererseits sahen wir schon, dass diese Polizeistrategie eine gezielte Beteiligung und Einbeziehung der "community", also nicht-staatlicher, ziviler Einrichtungen in die Aufgabe der Kriminal- und Sicherheitspolitik anstrebt[34].
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Gesellschaftspolitische Veränderungen und Veränderungen im Strafrecht (Part 2)
Wie die Kriminalpolitik dem Staat aufhilft. Governing through Crime als neue politische Strategie, in: Rüdiger Lautmann; Daniela Klimke; Fritz Sack (Hg.), Punitivität, 8. Beiheft Kriminologisches Journal, 2004, S. 30-50.
http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/Governing%20through%20Crime.htm
Alle Zeichen kriminalpolitischer Entwicklung – in Gesetzgebung, Justiz, Wissenschaft und Gesellschaft – deuten auf eine massiv zunehmende Punitivität. Zuerst in den USA sichtbar geworden, dann nach Großbritannien importiert, erreicht die Tendenz nunmehr das europäische Festland. Zur Erklärung werden verschiedene Konzepte herangezogen, schließlich eine Rückkehr zur „politischen Ökonomie" von Strafe und Verbrechen vorgeschlagen.
Die Renaissance des Strafrechts
Politiker haben nicht nur den politischen Profit entdeckt, der sich in modernen Gesellschaften mit der Kriminalpolitik machen lässt, sondern wir erleben in der Tat eine Renaissance des Strafrechts. Diese Entwicklung ist vor noch gar nicht langer Zeit von kaum einem Experten für möglich gehalten worden, insbesondere von den Abolitionisten in der Kriminologie nicht.
Von solchen Träumen, die ja bis hinein in die Politik reichten, kann heute keine Rede mehr sein. In den avancierten Gesellschaften der Moderne erleben wir auf der Ebene von law in the books wie law in action eine ungeschminkte Wiedereinsetzung gerade der repressiven Seiten des alten Strafrechts in ihren alten Stand. Ein Strafrecht, das unverhüllt, gewollt, ohne sonderlichen Begründungsaufwand daherkommt, erneut Strafrecht pur und sans phrase.
Als Beleg hierfür diene J. Young (2003: 408; 2002: 228) und der von ihm an mehreren Orten diagnostizierten punitive turn, den er nicht nur auf Großbritannien bezieht. Diese punitive Wende stellt für ihn die empirische Folie für seine kürzliche Skizze einer „sociology of vindictiveness and the criminology of transgression“ dar (Young 2003) – für eine Soziologie der Rachsucht und eine Kriminologie der Regelverletzung.
Als zweiten Gewährskollegen für die These der Renaissance des repressiven Strafrechts berufe ich mich auf ein Plädoyer von René van Swaaningen (1999: 18) für „analyses of criminalization processes or law enforcement" . Als Begründung spricht van Swaaningen, der vielleicht intimste Kenner der jüngeren europäischen kritischen Kriminologie, von der „sheer, boundless, penal expansionism of the last 15 years or so“. Offensichtlich stellt diese Feststellung für ihn einen kriminologischen Truismus dar, einen Gemeinplatz, den er nicht weiter zu belegen nötig findet.
Angesichts der veränderten Bewusstseins- und Erkenntnislage in diesen Breiten sei auf einige markante Einzelheiten dieser Entwicklung nicht verzichtet. Ich beginne mit der wohl spektakulärsten Manifestation dieser Entwicklung. Sie führt uns erneut in die USA und ist in der Tat von einer Art und einem Ausmaß, die jeden europäischen Beobachter hoffen lässt, vor einem derartigen Gang der Dinge bewahrten die Länder diesseits des Atlantiks ihre eigene Geschichte, Tradition und die Bestandsfestigkeit ihrer kulturellen und rechtlichen Institutionen. Gemeint ist die Rückkehr des Gefängnisses als Instrument der Wahl der amerikanischen Kriminal- und Sicherheitspolitik. Innerhalb weniger Jahrzehnte, seit Mitte der siebziger Jahre hat die Gefängnispopulation in den USA eine geradezu explosive Zunahme erfahren[11]. Die Zahlen haben sich vervielfacht: Von 1970 bis 1997 haben sie sich versechsfacht, im Jahre 2002 hat die Zahl der Insassen erstmals die Zwei-Millionen-Grenze überschritten, die Gefängnisquote beträgt mehr als 700 pro 100.000 Einwohner. Im Vergleich dazu: Die Gefängnisraten der europäischen Länder liegen um 100! Die Vereinigten Staaten liegen an der Spitze aller Länder, über die es solche Statistiken gibt.
Es sind diese Zahlen und Zustände, die den bekannten norwegischen Kriminologen Nils Christie (1994) von „Gulags – Western style“ sprechen lässt, so der Untertitel seines provokanten Bestsellers „Crime Control as Industry“. Selbst amerikanische Kriminologen haben die Entwicklung ihres Gefängnissystems bisher nicht schlüssig zu erklären vermocht. Sie greifen zu sprachlichen Metaphern, um sich das Phänomen selbst überhaupt erst zu vergegenwärtigen. Zwei kriminologische Autoren sprechen vom „American imprisonment binge“.[12] („Binge“ ist ein Begriff aus der Welt des sinnlichen Exzesses: Der Oxford Wordfinder gibt diese Erläuterung: „a period of uncontrolled eating, drinking etc.“)
In der Tat hat der amerikanische Rückgriff auf das Gefängnis Dimensionen einer veränderten Kriminal- und Sicherheitspolitik, die in den europäischen Ländern zwar keine auch nur annähernde Entsprechung haben. Aber Gefängnis und Freiheitsstrafe stehen auch diesseits des Atlantiks nicht länger auf dem kriminalpolitischen Index. Vielmehr weisen sie auch in den Ländern der europäischen Union seit etlichen Jahren wieder Wachstumsraten auf, was die Belegung selbst angeht und den Ausbau der Belegungskapazitäten. Ein paar Zahlen nur als Beleg: Im letzten Jahrzehnt von 1992 bis 2002 stieg die Gefängnisrate in den Niederlanden um 90 %, in England um 55 %, Spanien folgt mit knapp 47,8 %, in der Bundesrepublik betrug der Zuwachs 38,8 %, lediglich in Frankreich fiel der Zuwachs mit 10,7 % niedriger aus.
Als zweites möchte ich darauf verweisen, dass die legislative und institutionelle Aufrüstung der Sicherheitsorgane vor allem den exekutiven Organen zugute kommt, der Polizei zuvörderst. Begriffe wie Schleierfahndung, Rasterfahndung, Großer und Kleiner Lauschangriff, Telefonüberwachung sind längst in die Umgangssprache eingegangen. Sie belegen genau diese These und markieren doch nur die Oberfläche der gewachsenen Kompetenzen und Interventionsinstrumente der Polizei[13]. Insgesamt lässt sich über die Novellierungen auf dem Gebiet des polizei- und strafrechtlichen Verfahrens feststellen, dass eine deutliche Verschiebung zu Gunsten des Prinzips der Effizienz und zu Lasten desjenigen der Rechtsstaatlichkeit zu registrieren ist. Dies zeigt sich am deutlichsten daran, dass der Datenschutz, einst eine rechtsstaatliche und Freiheit sichernde Errungenschaft, immer mehr zu einer Institution mit dem Rücken zur Wand geworden ist. Hierüber teilen weite Teile der Gesellschaft die bösartige Einschätzung, Datenschutz sei Tatenschutz.
Als dritten Punkt möchte ich gesondert auf die bereits erwähnten Veränderungen auch im Bereich des Jugendstrafrechts verweisen. Einst galt es als avantgardistisches Anti-Strafrecht, das Heilen statt Strafen zum Motto hatte. Das Jugendstrafrecht, dem verfehlte oder unterbliebene Sozialisation nachzuholen aufgegeben war, wurde hochgelobt und missverstanden. Nun ist das Jugendstrafrecht gerade dieser Prinzipien wegen ins Gerede geraten, manchenorts geradezu zum Gespött geworden. In allen betrachteten Ländern wird das Vollzugsziel Resozialisierung von den rivalisierenden Zielen der Vergeltung, des just desert bedrängt, wenn nicht sogar verdrängt. Auch bei uns in der Bundesrepublik bröckelt die Front der Jugendstrafrechtslobby. Auf dem 64. Deutschen Juristentag hat der kriminologische Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts, H.-J. Albrecht (2002: 113), in dem von ihm erbetenen Gutachten zur Frage: „Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß? Bedarf es und wenn ja welcher Veränderungen?“ u.a. die lapidare und umstandslose Empfehlung ausgesprochen: „Das Erziehungsziel als Begründung des Jugendstrafrechts und als Leitlinie der Bemessung von jugendstrafrechtlichen Sanktionen hat zu entfallen“ Daneben erkenne ich in der bundesweiten Diskussion um die reale Wiedereinrichtung geschlossener Heime für Jugendliche eine ähnlich unheilvolle Tendenz wie ich sie für die Gefängnisse ausgeführt habe.
Als vierte Einzelerscheinung möchte ich auf ein strafrechtliches Einzeldelikt und seine Kontrolle verweisen, das sich nicht nur als Signatur, wenn nicht als Menetekel moderner Straflust begreifen lässt, sondern dem auch eine geradezu globalisierte, entgrenzte Bedeutung zukommt. Ich meine den Bereich der Sexualstraftaten, in Sonderheit den sexuellen Kindesmissbrauch, der sich gleichsam als Kristallisationspunkt ungezügelter Strafwut bezeichnen lässt. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die neue Bundesjustizministerin ihre ersten Sporen auf dem Feld des Sexualstrafrechts verdient hat. Der staatlich-strafrechtliche Umgang mit diesem Delikt harrt in der deutschen kriminologischen Diskussion noch seiner Aufarbeitung und Auseinandersetzung. Dies ist anders im westlichen und insbesondere angelsächsischen Ausland. Vor allem kommt dem australischen Kriminologen John Pratt (2000) das Verdienst zu, den veränderten Umgang mit Sexualstraftätern, hauptsächlich in der pädophilen Variante, zum Exempel und Paradigma der new punitiveness gemacht zu haben. Der renommierte polnisch-englische Soziologe Zygmunt Bauman (2000) hat lynch- und mobartige Verfolgungen und Bedrohungen von Sexualstraftätern, der suitable enemies (Wacquant 1999), als Signum spätmoderner Sicherheitsgesellschaften und als Ausdruck aufgestauter und ventilloser Hassbedürfnisse der Menschen in modernen Gesellschaften interpretiert.
Für die Bundesrepublik hat der Passauer Strafrechtler Bernhard Haffke (2000) bei Vorträgen die Strafverschärfungen im deutschen Sexualstrafrecht seit etwa Mitte der neunziger Jahre erörtert – von dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1997 bis zu den bundes- sowie landesgesetzlichen Gesetzen zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. Die Verschärfungen beziehen sich auf die Erhöhung der Strafrahmen, die Erweiterung der materiellen Tatbestände, die praktische Abschaffung der Bewährungsentlassung für Sexualstraftäter, die Absenkung der Schwelle zur Verhängung und die Anhebung der Schwelle zur Aufhebung der Sicherheitsverwahrung, die Instrumentalisierung der Therapie, die Offenbarungspflicht des Anstaltstherapeuten über seine Klienten im Sicherheitsinteresse. Das sind nur die Stichworte der Verschärfung auch des deutschen Sexualstrafrechts in den letzten knapp zehn Jahren. Bezogen auf die Liberalisierung des Sexualstrafrechts im Jahre 1973 durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts, dessen Grundgedanke „zu einer weitgehenden Einschränkung der Strafbarkeit geführt hat“, resümiert Haffke die Entwicklung der letzten Jahre so: „Welch ein Kehrtwandel der Kriminalpolitik innerhalb von nur dreißig Jahren“, spricht er von der „Wiedereinführung des alten Sicherheits- und Verwahrvollzugs und (dem) Tod des Resozialisierungsvollzuges“, sieht in den Einzelheiten der skizzierten Entwicklung schon mehr als nur eine Tendenz zur „Totalisierung der sozialen Kontrolle“ und formuliert insgesamt „eine Kritik an der Art und Weise des Zustandekommens einer Kriminalgesetzgebung, die die Straflust befördert und bestärkt anstatt sich in ihr in ruhige Distanz zu setzen“.
Soweit zu dem Einzelthema der Sexualgesetzgebung. Ich habe ihm deshalb etwas mehr Raum gegeben, um an ihm zu demonstrieren, dass wir es mit der Renaissance des repressiven Strafrechts nicht mit einer ausländischen Erscheinung zu tun haben, sondern dass sich die Bundesrepublik jedenfalls auf diesem Feld durchaus – wenn auch mit einem gewissen cultural lag – im Gleichschritt mit den übrigen westlichen Ländern befindet.
Als letzte Einzelbemerkung zur Renaissance des Strafrechts in seinen repressiven Strukturen liegt mir an der Feststellung, dass die beschriebene Tendenz keineswegs eine Erscheinung oder Konsequenz erst der terroristischen Anschläge von nine/eleven gegen das World Trade Center und das Pentagon darstellt, vielmehr längst vorher zu beobachten war. In Sonderheit gilt dies auch für die Bundesrepublik (Sack 2002).
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Frankfurter Strafrechtslehrer, Winfried Hassemer (2000), hat in einem denkwürdigen Vortrag unter dem Titel „Muss Strafe sein?“ diese Beobachtung gemacht: „Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie soviel selbstverständliche Strafbereitschaft, ja: Straffreude wahrgenommen wie heute“[14]. Diese Beschreibung deutscher Verhältnisse passt sich in die Analyse von Garland (2001) ein, der für die USA sowie für Großbritannien die Abkehr vom wohlfahrtsstaatlichen Strafrecht des 20. Jahrhunderts und die Hinwendung zu einem Strafrecht erneuter Repression und des Risikos feststellt.
Soweit einige Stimmen aus einigen anderen westlichen Ländern, die der Bundesrepublik durchaus vergleichbar sind. Die Popularität der Forderung nach mehr und härterer Strafe in Gesellschaft, Medien und Politik lässt sich allenthalben beobachten. Sie äußert sich u.a. darin, dass Kritik an Justiz und Gerichten noch nie so offen, oft und laut zu vernehmen war wie heute, in Wahlkampfzeiten vornehmlich. Die Politik der Null-Toleranz ist auf viel Zustimmung gestoßen, als ihr über die USA hinaus bekannter Vertreter, der frühere Polizeipräsident New Yorks, William Bratton, auch die Bundesrepublik betourt hat. Die Bereitschaft zur Beteiligung an Bürgerwehren und vigilanten Projekten ist groß. Der Wählerzuspruch für Politiker und Parteien mit repressivem Programm – Hamburg vor allem hat es gelehrt – ist unübersehbar.
Ich möchte dazu die These vertreten, dass die politische Instrumentalisierung von Kriminalität und Kriminalpolitik, die Renaissance des Strafrechts und die wachsende Punitivität der Gesellschaft Ausdruck und Reflex tief greifender struktureller und kultureller Wandlungen der Gesellschaft darstellen. Der an der Universität Berkeley lehrende französische Soziologe Loïc Wacquant charakterisiert diese Entwicklung mit der bekannten Titelfeststellung „Vom wohltätigen zum strafenden Staat“ (1997), und ähnlich formuliert es der englisch-polnische Soziologe Bauman: „Vom Wohlfahrtsstaat zum Gefängnis“ (1999)[17]. Beide Autoren sprechen damit zunächst eine vielfach belegbare Kovariation, einen negativen Zusammenhang zwischen dem Abbau sozialstaatlicher Leistungen einerseits sowie dem Ausbau sicherheitsstaatlicher Ressourcen und Einrichtungen anderseits an. Dieser Zusammenhang schlägt sich selbst in fiskalischen Größen und Daten nieder. In den USA ging ein Aufschrei durch das Land, als im Bundesstaat Kalifornien, wo auch das berüchtigte three strikes law das Licht der Welt erblickte, erstmalig das Budget für corrections das für higher education überstieg[18].
Die Kriminologie täte gut daran, sich ihrer eigenen Vergangenheit zu erinnern, als sie der Ökonomie in ihrer Metatheorie einen größeren und selbstverständlichen Raum gegeben hat. Das kann heute freilich nicht mehr in der Art geschehen, wie es die ätiologische klassische Kriminologie auf der Suche nach den Gründen für kriminelles Verhalten getan hat. Meine Frage ist ja auch die nach dem Entstehen und der Logik der punitiven Gesellschaft, d.h. sie handelt von der Art und Weise der staatlichen und gesellschaftlichen Verarbeitung von Kriminalität.
Wer heute diesen Zusammenhängen nachgehen will, muss an der gesellschaftlichen Zäsur ansetzen, die in unseren Diskursen am wenigsten präsent ist, der neo-liberalen Wende in Wirtschaft und Politik. Am reinsten wird sie repräsentiert durch die Chicago School of Political Economy mit ihrem prominentesten Vertreter Milton Friedman. Friedman (1962) hat in seinem Plädoyer „Capitalism and Freedom“ zum Aufbruch geblasen, die sozialstaatliche Nachkriegs-Ära abzulösen. Seither hat er einen einzigartigen wirtschaftspolitischen, sozial- und gesellschaftspolitischen Siegeszug nicht nur in den USA, sondern auch in vielen anderen Ländern angetreten.
Das neo-liberale Projekt trägt zwar zunächst eine rein ökonomische Handschrift, bekanntlich die der neo-klassischen Ökonomik, aber es zielt ebenso offensichtlich weit darüber hinaus. Es bezweckt vor allem eine Neubestimmung des Staates in Gestalt seiner Restriktion und Reduktion. Das neo-liberale Programm vertritt einen ökonomischen Imperialismus, der sich anheischig macht, die ökonomische Logik und Rationalität nicht nur auf dem Gebiet der Wirtschaft und der ökonomischen Aktivitäten durchzusetzen, sondern sie auch für alle anderen gesellschaftlichen Bereiche zur politischen und gestalterischen Maxime zu machen. Die angestrebte Konsequenz läuft auf eine durchgängige „Ökonomisierung des Sozialen“ hinaus, die u.a. von Susanne Krasmann in mehreren Arbeiten betrachtet worden ist. In einem Artikel der New York Times vom 12.1.1993 ist dieser Anspruch bereits vor etlichen Jahren auf den pointierten Nenner gebracht worden: „From P.C. to E.C. – from political correctness to economical correctness“. Der Markt wird als zentrales Steuerungsmedium gegen Staat und Politik, auch gegen das Recht ausgespielt.
Schaut man sich die ökonomischen, sozialen und politischen Aspekte des neo-liberalen Projekts genauer an, lassen sich sehr deutliche und nicht-zufällige Parallelen und Entsprechungen zu den aufgezeigten kriminalpolitischen Tendenzen feststellen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Systematik möchte ich auf einige dieser Zusammenhänge hinweisen.
Eine erste Nähe neo-liberaler Politik zu den aufgezeigten kriminal- und strafrechtspolitischen Tendenzen besteht im direkten Zugriff ihrer wichtigsten Vertreter auf das Gebiet der Kriminalpolitik. Dieses Politikfeld erscheint ihnen offensichtlich als das am besten geeignete außer-ökonomische Terrain und Anwendungsbeispiel, um den neo-liberalen Anspruch auf gesellschaftliche Steuerung insgesamt durchzusetzen. Drei der prominentesten Vertreter der Chicago-Schule, Friedman, Gary. S. Becker, Richard A. Posner, haben die Kriminalpolitik zum Gegenstand ökonomischer Rekonstruktion gewählt mit Plädoyers für die Abschreckung, für die selective incapacitation und den gezielten Einsatz negativer Anreize hin bis zur Anwendung des so genannten Abstandsgebots bei der Ausgestaltung des Strafvollzugs. Ihre Polemik gegen den Wohlfahrtstaat und seine Einrichtungen ist durchaus vereinbar mit dem Programm tough on crime in seinen verschiedenen Ausprägungen.
Eine zweite Parallelität betrifft die Entsprechung der neo-liberalen Wirtschaftspolitik im engeren Sinne und der Kriminalpolitik, m.a.W. die unmittelbare Anwendung der Marktlogik von Angebot und Nachfrage auf die Neukonzeption kriminalpolitischer Maßnahmen. Der Strukturwandel in der Wirtschaftspolitik bestand u.a. bekanntlich in der Wende von der nachfrageorientierten Politik in der Tradition von Keynes zur Angebotspolitik der Chicago-Schule. Der Ausbau des Strafrechts in seinen formellen wie materiellen Normen, die Entwicklung der Kriminalprävention, insbesondere die der situativen Art, die Formen kommunaler Prävention zielen sämtlich auf die Veränderung der Opportunitäten. Die Verteuerung der Kriminalität ist in diesem Sinne angebotsorientierte Kriminalpolitik, wenn man das Angebot als eine reziproke Funktion der aufgewendeten Kosten des Rechtsgüterschutzes versteht.
Ein dritter Aspekt der Entsprechung des neo-liberalen Strukturwandels der Gesellschaft und der kriminalpolitischen Renaissance des Strafrechts findet sich in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsmodell und Menschenbild. Das Modell des homo oeconomicus grundiert beide Strategien, die des Nutzen maximierenden und die des Kosten minimierenden Individuums. Für den Bereich der Ökonomie liegt diese Feststellung offen zutage, für den Bereich der Kriminalpolitik ist diese Logik aus der Entwicklung und den Lehrbüchern der Kriminologie abzulesen.
Die Entsprechungen und Parallelen des Strukturwandels der Gesellschaft mit denen auf dem Feld der Sicherheit und Sicherheitspolitik, die angestoßen und vorangetrieben werden aus der Ökonomie, sind so unbemerkt und wissenschaftlich unbearbeitet nicht. Insbesondere Arbeiten im Gefolge des späten Foucault unter dem Stichwort der Gouvernementalität, die seit Anfang der neunziger Jahre in der englischen Diskussion präsent sind und auch in der Bundesrepublik zunehmend rezipiert werden, haben diese Spur aufgenommen und bearbeitet.[22]
Um die aktuellen Entwicklungen auf dem Feld von gesellschaftlicher Sicherheit und Sicherheitspolitik zu verstehen und zu erklären, muss der Blick auf andere Bereiche der Gesellschaft als die unmittelbar angesprochenen gerichtet werden. Insbesondere das vernachlässigte Terrain der Ökonomie erweist sich vor dem Hintergrund der Ökonomisierung des Sozialen als Schlüsseldisziplin, um den Wandel in der Kriminalpolitik zu erfassen.[/i]
Feindstrafrecht - Auf dem Wege zu einer anderen Kriminalpolitik? Vortrag anlässlich der Verleihung des Werner-Holtfort-Preises 2005 an die Redaktion Bürgerrechte & Polizei/CILIP
http://www.fritz-sack.com/publikationen1.htm
2. Kriminalpolitischer Strukturwandel: Die Rückkehr des repressiven Strafrechts
Lassen Sie mich, bevor ich mich gezielter mit dem "Konzept des Feindstrafrechts" beschäftige, zunächst auf den Untertitel meines Vortrags eingehen: "Auf dem Wege zu einer anderen Kriminalpolitik?" Dieser erläuternde Zusatz zum vielfältig kritisierten Konzept des Feindstrafrechts löst sicherlich bei vielen von Ihnen einige Irritationen aus. Sicherlich, nämlich, werde ich auf Selbstverständlichkeiten und bei den meisten von Ihnen auf offene Ohren und Türen treffen, wenn ich einige Worte über den Sachverhalt verliere, der gleichsam das noch begrifflich unbehauene Rohmaterial der kriminalpolitischen Wirklichkeit darstellt, über die hier zu reden ist.
Denn dass die Kriminalpolitik in den letzten Jahren zu einem vorrangigen Politikfeld geworden ist, und zwar nicht nur aus der Sicht des Gesetzgebers, ebenso sehr unter dem Blickpunkt der öffentlichen Agenda und der medialen Tagesordnung, muss nicht umständlich empirisch - kriminologisch belegt werden. Dies ist evident auf eine Weise, die es erlaubt, diesen Sachverhalt lediglich mit einigen wenigen Stichworten zu vergegenwärtigen. Vielleicht allerdings bin ich auch etwas vorschnell mit meiner Vermutung und verallgemeinere zu leichtfertig meine Erfahrungen als mehrjähriges aktives Mitglied der ältesten deutschen Bürgerrechtsvereinigung, der Humanistischen Union. Da lässt sich ein Lied von der Strecke singen, die die Politik und der Gesetzgeber auf dem Wege der Inneren Aufrüstung und des Auf- und Ausbaus eines Sicherheitsstaates bereits zurück gelegt haben, auch wenn man gleich hinzuzufügen hat, dass die Anzahl derjenigen, die in dieses Lied einstimmen, schwindet und ihr Alter zulegt. Mehr noch, zunehmend macht man die Erfahrung, dass immer weniger der eigentlichen Adressaten diesem Lied zuhören mögen - bis hin zu dem Eindruck, man befinde sich als Bürgerrechtler in jener Situation, die die Älteren unter Ihnen aus der Zeit der Studentenbewegung und der außerparlamentarischen Opposition noch erinnern werden. Damals gab es in den Universitäten die sogen. Seminarmarxisten - Seminare, in denen Studenten und Interessenten Marx-Lektüre und - Exegese betrieben, dabei zu immer kleineren Häuflein zusammen schrumpften, schließlich zu geschlossenen Seminaren verkümmerten und Selbst-Exklusion praktizierten. Die Tendenz zu einer Art Seminar-Bürgerrechtler drängt sich einem zweifellos gelegentlich auf [4].
Lassen Sie mich nun aber zu den angekündigten Stichworten kommen, an denen sich die Richtung ablesen und bestimmen lässt, den der kriminalpolitische Weg eingeschlagen hat. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verzichten auch auf eine strafrechtliche, kriminologische oder sonstige Systematik. An vier Einzelaspekten möchte ich die Rückkehr des repressiven Strafrechts erläutern und illustrieren. Ich füge gleich hinzu, dass von "Rückkehr" zu sprechen, zunächst nichts als ein bequemer Arbeitstitel sein soll, nicht schon die endgültige analytische Identifizierung des Vorgangs darstellt. An diesen vier Aspekten lässt sich zeigen, dass wir es mit einer rechts- und sicherheitspolitischen Entwicklung in der Bundesrepublik - und anderswo - zu tun haben, die vor noch gar nicht langer Zeit von kaum einem Experten für möglich gehalten worden ist, insbesondere von den sogenannten Abolitionisten unter Kriminologen und Rechtspolitikern nicht, die in den sechziger und siebziger Jahren zumindest im Bereich der Diskurse ein regelrechtes Hoch erlebten, als stünde die Abschaffung des Strafrechts unmittelbar bevor. Von solchen Träumen, die ja bis hinein in die Politik reichten und Kommissionen der Entkriminalisierung und Entpönalisierung zeitigten, kann heute keine Rede mehr sein. In den avancierten Gesellschaften der Moderne erleben wir auf der Ebene des "law in the books" wie der "law in action" eine ungeschminkte Wiedereinsetzung gerade der repressiven Seiten des alten Strafrechts in ihren vorherigen Stand - das unverhüllt, gewollt, ohne sonderlichen Begründungsaufwand, erneut Strafrecht pur und "sans phrase".
1. Ich beginne mit der wohl spektakulärsten Manifestation dieser Entwicklung. Sie führt uns zunächst aus Deutschland heraus, und zwar in die USA, das sich auch auf dem Politikfeld der Inneren Sicherheit und der Kriminalitätskontrolle einer Art Vorreiter-, wenn auch für viele nicht Vorzeigerolle rühmen kann - und das nicht nur in Bezug auf und seit "zero-tolerance", "community policing", "elektronischer Fußfessel" und privaten Sicherheitsunternehmen. Ich meine die Rückkehr zu dem Gefängnis als den Königsweg von Kriminalitätskontrolle und Sicherheitspolitik. Dieser Rückgriff auf das lange Zeit geschmähte und nicht nur kriminologisch diskreditierte Gefängnis ist in der Tat von einer Art und einem Ausmaß, die jeden europäischen Beobachter zu der Überzeugung nötigen oder auch Zuflucht nehmen lässt, vor einem derartigen Gang der Dinge bewahrten die Länder diesseits des Atlantiks ihre eigene Geschichte, ihre Tradition und die Bestandsfestigkeit ihrer kulturellen und rechtlichen Institutionen.
Innerhalb weniger Jahrzehnte, seit Mitte der siebziger Jahre, hat die Gefängnispopulation in den USA eine geradezu explosive Zunahme erfahren. Die Zahlen haben sich vervielfacht: von 1970 bis 1997 haben sie sich versechsfacht, im Jahre 2002 hat die Zahl der Insassen erstmals die Zwei-Millionen-Grenze überschritten, die Gefangenenquote beträgt mehr als 700 pro 100.000, ist 2003 erneut um 200.000 gestiegen - im Vergleich dazu: die Gefangenenquoten der europäischen Länder liegen um 100. Die Vereinigten Staaten liegen damit an der Spitze aller Länder, über die es solche Statistiken gibt. Die Zahlen fallen noch eindrucksvoller aus, wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese Werte in den zurückliegenden Jahrzehnten auch in den USA zum einen relativ konstant waren, zum anderen nur geringfügig über dem europäischen Niveau lagen[5].
Es sind diese Zahlen und Zustände, die den bekannten norwegischen Kriminologen Nils Christie von "Gulags - Western style" sprechen lässt: so der Untertitel seines provokanten Bestsellers "Crime Control as Industry"[6]. Selbst amerikanische Kriminologen haben die Entwicklung ihres Gefängnissystems bisher nicht schlüssig zu erklären und zu begreifen vermocht. Sie greifen zu sprachlichen Metaphern, um sich das Phänomen selbst überhaupt erst zu vergegenwärtigen: zwei kriminologische Autoren sprechen vom "American imprisonment binge"[7] - "binge" ist ein Begriff aus der Welt des sinnlichen Exzesses: der Oxford Wordfinder gibt diese Erläuterung: "a period of uncontrolled eating, drinking etc."
Den amerikanischen Rückgriff auf das Gefängnis hat das "Time magazine" bereits im Jahre 1994 in einer Titelgeschichte auf den folgenden Nenner und Inbegriff der amerikanischen Kriminalpolitik der letzten Jahrzehnte gebracht: "Lock 'em up and throw away the key"[8]; für diese Wende der Kriminalpolitik stehen weiter Stichworte wie diese: "sentencing guidelines", "truth in sentencing", "three strikes and you are out", "life is life" - Prinzipien, die gegen richterliche Unabhängigkeit und Spielräume stehen, die das Institut der Bewährung einschränken.
Das sind Dimensionen einer veränderten Kriminal- und Sicherheitspolitik, die sich in den europäischen Ländern zwar noch nicht nachweisen lassen, aber das Gefängnis und die Freiheitsstrafe stehen auch diesseits des Atlantiks nicht länger auf dem Index, weisen in den Ländern der europäischen Union seit etlichen Jahren wieder Wachstumsraten auf, was die Belegung selbst, was den Ausbau der Belegungskapazitäten angeht. Ein paar Zahlen nur als Beleg: im letzten Jahrzehnt - von 1992 bis 2002, stieg die Gefängnisrate in den Niederlanden um 90 %, in England um 55 %, Spanien folgt mit knapp 47,8 %, in der Bundesrepublik betrug der Zuwachs 38,8 %, lediglich in Frankreich fiel der Zuwachs mit 10,7 % niedriger aus. Sie alle wissen um die bundesweite Diskussion und Tendenz zur realen Wiedereinrichtung geschlossener Heime für Jugendliche[9].
Hinzugefügt zu diesen Zahlen gehört auch noch die Tatsache, dass ihre zunehmende Tendenz sich vor dem Hintergrund stagnierender, in den USA sogar erheblich sinkender Kriminalitätszahlen vollzieht.
2. Als zweites möchte ich darauf verweisen, dass die legislative und institutionelle Aufrüstung der Sicherheitsorgane vor allem den exekutiven Organen zugute kommt, der Polizei zuvörderst. Dies hat vor allem der bereits erwähnte Roggan detailliert und akribisch aufgezeigt, wobei er sich indessen mit vielen anderen Beobachtern einig weiß. Begriffe wie Schleierfahndung, Rasterfahndung, Großer und Kleiner Lauschangriff, Telefonüberwachung sind längst in die Umgangssprache eingegangen, belegen genau diese These und markieren doch nur die Oberfläche der gewachsenen Kompetenzen und Interventions- wie Ermittlungsinstrumente der Polizei[10], auch wenn es dem Bundesverfassungsgericht gelegentlich ein wenig zu weit geht. Insgesamt lässt sich über die Novellierungen auf dem Gebiet des polizei- und strafrechtlichen Verfahrens feststellen, dass sich eine deutliche Verschiebung zu Gunsten des Prinzips der Effektivität und zu Lasten desjenigen der Rechtsstaatlichkeit registrieren lässt. Dies zeigt sich nicht zuletzt am deutlichsten an dem bereits eingangs erwähnten Schicksal des Datenschutzes, der immer mehr zu einer Institution mit dem Rücken zur Wand geworden ist, über den weite Teile der Gesellschaft die bösartige Einschätzung teilen: "Datenschutz ist Tatenschutz"[11].
3. Als dritten Punkt möchte ich gesondert auf die Veränderungen auch im Bereich des Jugendstrafrechts verweisen. Einst als eine Art avantgardistisches Anti-Strafrecht hochgelobt und missverstanden, das "Heilen statt Strafen" zum Motto hatte, dem verfehlte oder unterbliebene Sozialisation nachzuholen aufgegeben war, ist gerade dieser Prinzipien wegen ins Gerede geraten, zum Teil zum Gespött geworden. In allen betrachteten Ländern wird das Vollzugsziel "Resozialisierung" von den rivalisierenden Zielen der Vergeltung, des "just desert" bedrängt, wenn nicht sogar verdrängt. Auch bei uns in der Bundesrepublik bröckelt die Front der Jugendstrafrechtslobby. Auf dem letzten, 64. Deutschen Juristentag hat der kriminologische Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts in dem von ihm erbetenen Gutachten zur Frage: "Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß? Bedarf es und wenn ja welcher Veränderungen?" unter Verweis auf sein Scheitern die lapidare Empfehlung ausgesprochen: "Das Erziehungsziel als Begründung des Jugendstrafrechts und als Leitlinie der Bemessung von jugendstrafrechtlichen Sanktionen hat zu entfallen" (Ms. S. 113). Auch dies ist eine Entwicklung, übrigens, die sich zuerst in den USA zeigte, sich bald aber auch in anderen Ländern zu Wort meldete.
4. Als vierte Einzelerscheinung möchte ich auf ein strafrechtliches Einzeldelikt und seine Kontrolle verweisen, das sich nicht nur als Signatur, wenn nicht als Menetekel moderner Kriminalpolitik begreifen lässt, sondern dem auch eine geradezu globalisierte, entgrenzte Bedeutung zukommt. Ich meine den sexuellen Kindesmissbrauch. Dieser lässt sich gleichsam als Kristallisationspunkt ungezügelter Strafwut bezeichnen. Der staatlich-strafrechtliche Umgang mit diesem Delikt ist in der deutschen kriminologischen und strafrechtlichen Diskussion erst vereinzelt und ausnahmsweise Gegenstand analytischer und politischer Aufarbeitung und Auseinandersetzung. Auf die Ausnahme komme ich gleich noch zurück.
Dies ist anders im sonstigen westlichen Ausland, insbesondere in der angelsächsischen Welt. Vor allem kommt dem australischen Kriminologen J. Pratt das Verdienst zu, den veränderten Umgang mit Sexualstraftätern, insbesondere mit deren pädophiler Variante, zum Exempel und Paradigma der "new punitiveness" gemacht zu haben[12]. Der polnisch-englische Soziologe Z. Bauman hat lynch- und mobartige Verfolgungen und Bedrohungen von Sexualstraftätern als Signum spätmoderner Sicherheitsgesellschaften und als Ausdruck aufgestauter und ventilloser Hassbedürfnisse des Menschen in modernen Gesellschaften interpretiert[13].
Ohne auf die novellierten Einzelheiten dieses Strafrechtssektors während der letzten Jahre in der Bundesrepublik einzugehen, möchte ich Ihnen die dazu formulierte Bilanz des Passauer Strafrechtslehrers B. Haffke vergegenwärtigen. Er hat sich nach meiner Kenntnis am nachhaltigsten und detailliertesten mit der gesetzlichen und richterlichen Entwicklung zum staatlichen Umgang mit diesem Delikt auseinander gesetzt, zuletzt auf dem diesjährigen Strafverteidigertag Anfang April in Aachen. Gerade ist von ihm im neuesten Heft der Kritischen Justiz ein weiterer Text dazu erschienen. Mit Bezug auf die Liberalisierung des Sexualstrafrechts aus dem Jahre 1973 durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts, dessen Grundgedanke - in den Worten Haffkes - " zu einer weitgehenden Einschränkung der Strafbarkeit geführt hat", resümiert er die Entwicklung der letzten Jahre so: "Welch ein Kehrtwandel der Kriminalpolitik innerhalb von nur dreißig Jahren", spricht er von der "Wiedereinführung des alten Sicherheits- und Verwahrvollzuges und (dem) Tod des Resozialisierungsvollzuges", sieht in den Einzelheiten der skizzierten Entwicklung schon mehr als nur eine Tendenz zur "Totalisierung der sozialen Kontrolle" und formuliert insgesamt "eine Kritik an der Art und Weise des Zustandekommens einer Kriminalgesetzgebung, die die Straflust befördert und bestärkt anstatt sich ihr in ruhige Distanz zu setzen"[14].
Diese schon vor zwei Jahren gezogene Bilanz hat Haffke in seinen jüngsten Texten und Analysen nicht zu korrigieren Anlas gesehen[15] - im Gegenteil, er hat sie verschärft und radikalisiert angesichts der seitherigen Fortentwicklung der Diskussion und der Gesetzesaktivitäten insbesondere zu der Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die bekanntlich bundesgesetzlich im Jahre 2004 geregelt worden ist. Er spricht deutlicher noch als früher von der sich totalisierenden sozialen Kontrolle via Strafrecht (S. 27), von einem "Paradigmawechsel" (S. 20) im Strafrecht und scheut nicht vor drastischen Formulierungen zurück, wenn er etwa einen "dramatischen Struktur- und Kulturwandel unseres Strafrechts" konstatiert, der "... nach allem nicht zu leugnen und zu übersehen (ist)" (31). Dass Haffke mittlerweile mit seiner Analyse hinsichtlich des symptomatischen Stellenwerts gerade der Sexualdelikte für Art und Richtung der gegenwärtigen Kriminalpolitik nicht alleine steht, belegt ein Aufsatz dreier Strafrechtslehrer in der NJW vom April letzten Jahres anlässlich des am 1.4.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung etc. Dieses Gesetz quittieren die Verf. wie folgt: " Die Sexualdelinquenz ist endgültig zum Motor der Kriminalpolitik geworden. ... Insofern hat das Sexualstrafrecht den Paradigmenwechsel vom - limitierten - Rechtsgüterschutz hin zu einem polizeirechtlichen Interventionsrecht vollzogen"[16]
Erlauben Sie mir noch den etwas makabren Hinweis darauf, dass gerade mit Bezug auf die Behandlung dieser Straftäter das im Jahre 1933 von den Nationalsozialisten im sogen. Gewohnheitsverbrechergesetz eingeführte Institut der Sicherungsverwahrung die Chance seiner Rechtfertigung, Fortexistenz und demokratischen Instrumentalisierung erhalten hat. Dazu hat sich D. Rzepka ausführlich und kritisch geäußert[17].
5. Als letzte Einzelbemerkung liegt mir an der Feststellung, dass die beschriebene Tendenz keineswegs eine Erscheinung oder Konsequenz erst der terroristischen Anschläge von "nine - eleven" gegen das World Trade Center und das Pentagon darstellt, vielmehr längst vorher zu beobachten war. In Sonderheit gilt dies auch für die Bundesrepublik[18].
Ich möchte damit die Einzelbelege für meine These einer Renaissance des klassischen repressiven Strafrechts abschließen. Meine Befunde beziehen sich auf mehrere Länder, nicht nur die USA, sondern eben auch auf die Bundesrepublik und andere europäische Länder. Mein Fazit lässt an der Triftigkeit der These keinen Zweifel, auch wenn sie nicht von allen Beobachtern und Experten geteilt wird. Raum und Zeit verbieten es, auf Gegeneinwände im Einzelnen einzugehen. Stattdessen möchte ich zum Abschluss meines Arguments einer Renaissance des repressiven Strafrechts zwei Stimmen zu Worte kommen, denen man aus unterschiedlichen Gründen eine besondere Autorität in dieser Frage zuerkennen muss - eine deutsche und eine englische Stimme.
Der derzeitige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, W. Hassemer, hat in einem denkwürdigen Vortrag vor bereits mehr als fünf Jahren unter dem Titel "Muss Strafe sein?" diese Beobachtung gemacht: "Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie soviel selbstverständliche Strafbereitschaft, ja: Straffreude wahrgenommen wie heute". Die FR hat damals diesen Vortrag unter dem Titel "Die neue Lust auf Strafe" dokumentiert[19].
Die englische Stimme ist die des britischen, derzeit an der New York University lehrenden Kriminologen D. Garland. In einer seither intensiv diskutierten monographischen Studie "The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society" aus dem Jahre 2001 beschreibt er für die USA sowie für Großbritannien die Abkehr vom wohlfahrtsstaatlichen Strafrecht des 20. Jahrhunderts und die Hinwendung zu einem Strafrecht erneuter Repression und des Risikos[20]. Garlands Analyse wird uns gleich noch ausführlicher beschäftigen.
http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/Governing%20through%20Crime.htm
Alle Zeichen kriminalpolitischer Entwicklung – in Gesetzgebung, Justiz, Wissenschaft und Gesellschaft – deuten auf eine massiv zunehmende Punitivität. Zuerst in den USA sichtbar geworden, dann nach Großbritannien importiert, erreicht die Tendenz nunmehr das europäische Festland. Zur Erklärung werden verschiedene Konzepte herangezogen, schließlich eine Rückkehr zur „politischen Ökonomie" von Strafe und Verbrechen vorgeschlagen.
Die Renaissance des Strafrechts
Politiker haben nicht nur den politischen Profit entdeckt, der sich in modernen Gesellschaften mit der Kriminalpolitik machen lässt, sondern wir erleben in der Tat eine Renaissance des Strafrechts. Diese Entwicklung ist vor noch gar nicht langer Zeit von kaum einem Experten für möglich gehalten worden, insbesondere von den Abolitionisten in der Kriminologie nicht.
Von solchen Träumen, die ja bis hinein in die Politik reichten, kann heute keine Rede mehr sein. In den avancierten Gesellschaften der Moderne erleben wir auf der Ebene von law in the books wie law in action eine ungeschminkte Wiedereinsetzung gerade der repressiven Seiten des alten Strafrechts in ihren alten Stand. Ein Strafrecht, das unverhüllt, gewollt, ohne sonderlichen Begründungsaufwand daherkommt, erneut Strafrecht pur und sans phrase.
Als Beleg hierfür diene J. Young (2003: 408; 2002: 228) und der von ihm an mehreren Orten diagnostizierten punitive turn, den er nicht nur auf Großbritannien bezieht. Diese punitive Wende stellt für ihn die empirische Folie für seine kürzliche Skizze einer „sociology of vindictiveness and the criminology of transgression“ dar (Young 2003) – für eine Soziologie der Rachsucht und eine Kriminologie der Regelverletzung.
Als zweiten Gewährskollegen für die These der Renaissance des repressiven Strafrechts berufe ich mich auf ein Plädoyer von René van Swaaningen (1999: 18) für „analyses of criminalization processes or law enforcement" . Als Begründung spricht van Swaaningen, der vielleicht intimste Kenner der jüngeren europäischen kritischen Kriminologie, von der „sheer, boundless, penal expansionism of the last 15 years or so“. Offensichtlich stellt diese Feststellung für ihn einen kriminologischen Truismus dar, einen Gemeinplatz, den er nicht weiter zu belegen nötig findet.
Angesichts der veränderten Bewusstseins- und Erkenntnislage in diesen Breiten sei auf einige markante Einzelheiten dieser Entwicklung nicht verzichtet. Ich beginne mit der wohl spektakulärsten Manifestation dieser Entwicklung. Sie führt uns erneut in die USA und ist in der Tat von einer Art und einem Ausmaß, die jeden europäischen Beobachter hoffen lässt, vor einem derartigen Gang der Dinge bewahrten die Länder diesseits des Atlantiks ihre eigene Geschichte, Tradition und die Bestandsfestigkeit ihrer kulturellen und rechtlichen Institutionen. Gemeint ist die Rückkehr des Gefängnisses als Instrument der Wahl der amerikanischen Kriminal- und Sicherheitspolitik. Innerhalb weniger Jahrzehnte, seit Mitte der siebziger Jahre hat die Gefängnispopulation in den USA eine geradezu explosive Zunahme erfahren[11]. Die Zahlen haben sich vervielfacht: Von 1970 bis 1997 haben sie sich versechsfacht, im Jahre 2002 hat die Zahl der Insassen erstmals die Zwei-Millionen-Grenze überschritten, die Gefängnisquote beträgt mehr als 700 pro 100.000 Einwohner. Im Vergleich dazu: Die Gefängnisraten der europäischen Länder liegen um 100! Die Vereinigten Staaten liegen an der Spitze aller Länder, über die es solche Statistiken gibt.
Es sind diese Zahlen und Zustände, die den bekannten norwegischen Kriminologen Nils Christie (1994) von „Gulags – Western style“ sprechen lässt, so der Untertitel seines provokanten Bestsellers „Crime Control as Industry“. Selbst amerikanische Kriminologen haben die Entwicklung ihres Gefängnissystems bisher nicht schlüssig zu erklären vermocht. Sie greifen zu sprachlichen Metaphern, um sich das Phänomen selbst überhaupt erst zu vergegenwärtigen. Zwei kriminologische Autoren sprechen vom „American imprisonment binge“.[12] („Binge“ ist ein Begriff aus der Welt des sinnlichen Exzesses: Der Oxford Wordfinder gibt diese Erläuterung: „a period of uncontrolled eating, drinking etc.“)
In der Tat hat der amerikanische Rückgriff auf das Gefängnis Dimensionen einer veränderten Kriminal- und Sicherheitspolitik, die in den europäischen Ländern zwar keine auch nur annähernde Entsprechung haben. Aber Gefängnis und Freiheitsstrafe stehen auch diesseits des Atlantiks nicht länger auf dem kriminalpolitischen Index. Vielmehr weisen sie auch in den Ländern der europäischen Union seit etlichen Jahren wieder Wachstumsraten auf, was die Belegung selbst angeht und den Ausbau der Belegungskapazitäten. Ein paar Zahlen nur als Beleg: Im letzten Jahrzehnt von 1992 bis 2002 stieg die Gefängnisrate in den Niederlanden um 90 %, in England um 55 %, Spanien folgt mit knapp 47,8 %, in der Bundesrepublik betrug der Zuwachs 38,8 %, lediglich in Frankreich fiel der Zuwachs mit 10,7 % niedriger aus.
Als zweites möchte ich darauf verweisen, dass die legislative und institutionelle Aufrüstung der Sicherheitsorgane vor allem den exekutiven Organen zugute kommt, der Polizei zuvörderst. Begriffe wie Schleierfahndung, Rasterfahndung, Großer und Kleiner Lauschangriff, Telefonüberwachung sind längst in die Umgangssprache eingegangen. Sie belegen genau diese These und markieren doch nur die Oberfläche der gewachsenen Kompetenzen und Interventionsinstrumente der Polizei[13]. Insgesamt lässt sich über die Novellierungen auf dem Gebiet des polizei- und strafrechtlichen Verfahrens feststellen, dass eine deutliche Verschiebung zu Gunsten des Prinzips der Effizienz und zu Lasten desjenigen der Rechtsstaatlichkeit zu registrieren ist. Dies zeigt sich am deutlichsten daran, dass der Datenschutz, einst eine rechtsstaatliche und Freiheit sichernde Errungenschaft, immer mehr zu einer Institution mit dem Rücken zur Wand geworden ist. Hierüber teilen weite Teile der Gesellschaft die bösartige Einschätzung, Datenschutz sei Tatenschutz.
Als dritten Punkt möchte ich gesondert auf die bereits erwähnten Veränderungen auch im Bereich des Jugendstrafrechts verweisen. Einst galt es als avantgardistisches Anti-Strafrecht, das Heilen statt Strafen zum Motto hatte. Das Jugendstrafrecht, dem verfehlte oder unterbliebene Sozialisation nachzuholen aufgegeben war, wurde hochgelobt und missverstanden. Nun ist das Jugendstrafrecht gerade dieser Prinzipien wegen ins Gerede geraten, manchenorts geradezu zum Gespött geworden. In allen betrachteten Ländern wird das Vollzugsziel Resozialisierung von den rivalisierenden Zielen der Vergeltung, des just desert bedrängt, wenn nicht sogar verdrängt. Auch bei uns in der Bundesrepublik bröckelt die Front der Jugendstrafrechtslobby. Auf dem 64. Deutschen Juristentag hat der kriminologische Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts, H.-J. Albrecht (2002: 113), in dem von ihm erbetenen Gutachten zur Frage: „Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß? Bedarf es und wenn ja welcher Veränderungen?“ u.a. die lapidare und umstandslose Empfehlung ausgesprochen: „Das Erziehungsziel als Begründung des Jugendstrafrechts und als Leitlinie der Bemessung von jugendstrafrechtlichen Sanktionen hat zu entfallen“ Daneben erkenne ich in der bundesweiten Diskussion um die reale Wiedereinrichtung geschlossener Heime für Jugendliche eine ähnlich unheilvolle Tendenz wie ich sie für die Gefängnisse ausgeführt habe.
Als vierte Einzelerscheinung möchte ich auf ein strafrechtliches Einzeldelikt und seine Kontrolle verweisen, das sich nicht nur als Signatur, wenn nicht als Menetekel moderner Straflust begreifen lässt, sondern dem auch eine geradezu globalisierte, entgrenzte Bedeutung zukommt. Ich meine den Bereich der Sexualstraftaten, in Sonderheit den sexuellen Kindesmissbrauch, der sich gleichsam als Kristallisationspunkt ungezügelter Strafwut bezeichnen lässt. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die neue Bundesjustizministerin ihre ersten Sporen auf dem Feld des Sexualstrafrechts verdient hat. Der staatlich-strafrechtliche Umgang mit diesem Delikt harrt in der deutschen kriminologischen Diskussion noch seiner Aufarbeitung und Auseinandersetzung. Dies ist anders im westlichen und insbesondere angelsächsischen Ausland. Vor allem kommt dem australischen Kriminologen John Pratt (2000) das Verdienst zu, den veränderten Umgang mit Sexualstraftätern, hauptsächlich in der pädophilen Variante, zum Exempel und Paradigma der new punitiveness gemacht zu haben. Der renommierte polnisch-englische Soziologe Zygmunt Bauman (2000) hat lynch- und mobartige Verfolgungen und Bedrohungen von Sexualstraftätern, der suitable enemies (Wacquant 1999), als Signum spätmoderner Sicherheitsgesellschaften und als Ausdruck aufgestauter und ventilloser Hassbedürfnisse der Menschen in modernen Gesellschaften interpretiert.
Für die Bundesrepublik hat der Passauer Strafrechtler Bernhard Haffke (2000) bei Vorträgen die Strafverschärfungen im deutschen Sexualstrafrecht seit etwa Mitte der neunziger Jahre erörtert – von dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1997 bis zu den bundes- sowie landesgesetzlichen Gesetzen zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. Die Verschärfungen beziehen sich auf die Erhöhung der Strafrahmen, die Erweiterung der materiellen Tatbestände, die praktische Abschaffung der Bewährungsentlassung für Sexualstraftäter, die Absenkung der Schwelle zur Verhängung und die Anhebung der Schwelle zur Aufhebung der Sicherheitsverwahrung, die Instrumentalisierung der Therapie, die Offenbarungspflicht des Anstaltstherapeuten über seine Klienten im Sicherheitsinteresse. Das sind nur die Stichworte der Verschärfung auch des deutschen Sexualstrafrechts in den letzten knapp zehn Jahren. Bezogen auf die Liberalisierung des Sexualstrafrechts im Jahre 1973 durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts, dessen Grundgedanke „zu einer weitgehenden Einschränkung der Strafbarkeit geführt hat“, resümiert Haffke die Entwicklung der letzten Jahre so: „Welch ein Kehrtwandel der Kriminalpolitik innerhalb von nur dreißig Jahren“, spricht er von der „Wiedereinführung des alten Sicherheits- und Verwahrvollzugs und (dem) Tod des Resozialisierungsvollzuges“, sieht in den Einzelheiten der skizzierten Entwicklung schon mehr als nur eine Tendenz zur „Totalisierung der sozialen Kontrolle“ und formuliert insgesamt „eine Kritik an der Art und Weise des Zustandekommens einer Kriminalgesetzgebung, die die Straflust befördert und bestärkt anstatt sich in ihr in ruhige Distanz zu setzen“.
Soweit zu dem Einzelthema der Sexualgesetzgebung. Ich habe ihm deshalb etwas mehr Raum gegeben, um an ihm zu demonstrieren, dass wir es mit der Renaissance des repressiven Strafrechts nicht mit einer ausländischen Erscheinung zu tun haben, sondern dass sich die Bundesrepublik jedenfalls auf diesem Feld durchaus – wenn auch mit einem gewissen cultural lag – im Gleichschritt mit den übrigen westlichen Ländern befindet.
Als letzte Einzelbemerkung zur Renaissance des Strafrechts in seinen repressiven Strukturen liegt mir an der Feststellung, dass die beschriebene Tendenz keineswegs eine Erscheinung oder Konsequenz erst der terroristischen Anschläge von nine/eleven gegen das World Trade Center und das Pentagon darstellt, vielmehr längst vorher zu beobachten war. In Sonderheit gilt dies auch für die Bundesrepublik (Sack 2002).
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Frankfurter Strafrechtslehrer, Winfried Hassemer (2000), hat in einem denkwürdigen Vortrag unter dem Titel „Muss Strafe sein?“ diese Beobachtung gemacht: „Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie soviel selbstverständliche Strafbereitschaft, ja: Straffreude wahrgenommen wie heute“[14]. Diese Beschreibung deutscher Verhältnisse passt sich in die Analyse von Garland (2001) ein, der für die USA sowie für Großbritannien die Abkehr vom wohlfahrtsstaatlichen Strafrecht des 20. Jahrhunderts und die Hinwendung zu einem Strafrecht erneuter Repression und des Risikos feststellt.
Soweit einige Stimmen aus einigen anderen westlichen Ländern, die der Bundesrepublik durchaus vergleichbar sind. Die Popularität der Forderung nach mehr und härterer Strafe in Gesellschaft, Medien und Politik lässt sich allenthalben beobachten. Sie äußert sich u.a. darin, dass Kritik an Justiz und Gerichten noch nie so offen, oft und laut zu vernehmen war wie heute, in Wahlkampfzeiten vornehmlich. Die Politik der Null-Toleranz ist auf viel Zustimmung gestoßen, als ihr über die USA hinaus bekannter Vertreter, der frühere Polizeipräsident New Yorks, William Bratton, auch die Bundesrepublik betourt hat. Die Bereitschaft zur Beteiligung an Bürgerwehren und vigilanten Projekten ist groß. Der Wählerzuspruch für Politiker und Parteien mit repressivem Programm – Hamburg vor allem hat es gelehrt – ist unübersehbar.
Ich möchte dazu die These vertreten, dass die politische Instrumentalisierung von Kriminalität und Kriminalpolitik, die Renaissance des Strafrechts und die wachsende Punitivität der Gesellschaft Ausdruck und Reflex tief greifender struktureller und kultureller Wandlungen der Gesellschaft darstellen. Der an der Universität Berkeley lehrende französische Soziologe Loïc Wacquant charakterisiert diese Entwicklung mit der bekannten Titelfeststellung „Vom wohltätigen zum strafenden Staat“ (1997), und ähnlich formuliert es der englisch-polnische Soziologe Bauman: „Vom Wohlfahrtsstaat zum Gefängnis“ (1999)[17]. Beide Autoren sprechen damit zunächst eine vielfach belegbare Kovariation, einen negativen Zusammenhang zwischen dem Abbau sozialstaatlicher Leistungen einerseits sowie dem Ausbau sicherheitsstaatlicher Ressourcen und Einrichtungen anderseits an. Dieser Zusammenhang schlägt sich selbst in fiskalischen Größen und Daten nieder. In den USA ging ein Aufschrei durch das Land, als im Bundesstaat Kalifornien, wo auch das berüchtigte three strikes law das Licht der Welt erblickte, erstmalig das Budget für corrections das für higher education überstieg[18].
Die Kriminologie täte gut daran, sich ihrer eigenen Vergangenheit zu erinnern, als sie der Ökonomie in ihrer Metatheorie einen größeren und selbstverständlichen Raum gegeben hat. Das kann heute freilich nicht mehr in der Art geschehen, wie es die ätiologische klassische Kriminologie auf der Suche nach den Gründen für kriminelles Verhalten getan hat. Meine Frage ist ja auch die nach dem Entstehen und der Logik der punitiven Gesellschaft, d.h. sie handelt von der Art und Weise der staatlichen und gesellschaftlichen Verarbeitung von Kriminalität.
Wer heute diesen Zusammenhängen nachgehen will, muss an der gesellschaftlichen Zäsur ansetzen, die in unseren Diskursen am wenigsten präsent ist, der neo-liberalen Wende in Wirtschaft und Politik. Am reinsten wird sie repräsentiert durch die Chicago School of Political Economy mit ihrem prominentesten Vertreter Milton Friedman. Friedman (1962) hat in seinem Plädoyer „Capitalism and Freedom“ zum Aufbruch geblasen, die sozialstaatliche Nachkriegs-Ära abzulösen. Seither hat er einen einzigartigen wirtschaftspolitischen, sozial- und gesellschaftspolitischen Siegeszug nicht nur in den USA, sondern auch in vielen anderen Ländern angetreten.
Das neo-liberale Projekt trägt zwar zunächst eine rein ökonomische Handschrift, bekanntlich die der neo-klassischen Ökonomik, aber es zielt ebenso offensichtlich weit darüber hinaus. Es bezweckt vor allem eine Neubestimmung des Staates in Gestalt seiner Restriktion und Reduktion. Das neo-liberale Programm vertritt einen ökonomischen Imperialismus, der sich anheischig macht, die ökonomische Logik und Rationalität nicht nur auf dem Gebiet der Wirtschaft und der ökonomischen Aktivitäten durchzusetzen, sondern sie auch für alle anderen gesellschaftlichen Bereiche zur politischen und gestalterischen Maxime zu machen. Die angestrebte Konsequenz läuft auf eine durchgängige „Ökonomisierung des Sozialen“ hinaus, die u.a. von Susanne Krasmann in mehreren Arbeiten betrachtet worden ist. In einem Artikel der New York Times vom 12.1.1993 ist dieser Anspruch bereits vor etlichen Jahren auf den pointierten Nenner gebracht worden: „From P.C. to E.C. – from political correctness to economical correctness“. Der Markt wird als zentrales Steuerungsmedium gegen Staat und Politik, auch gegen das Recht ausgespielt.
Schaut man sich die ökonomischen, sozialen und politischen Aspekte des neo-liberalen Projekts genauer an, lassen sich sehr deutliche und nicht-zufällige Parallelen und Entsprechungen zu den aufgezeigten kriminalpolitischen Tendenzen feststellen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Systematik möchte ich auf einige dieser Zusammenhänge hinweisen.
Eine erste Nähe neo-liberaler Politik zu den aufgezeigten kriminal- und strafrechtspolitischen Tendenzen besteht im direkten Zugriff ihrer wichtigsten Vertreter auf das Gebiet der Kriminalpolitik. Dieses Politikfeld erscheint ihnen offensichtlich als das am besten geeignete außer-ökonomische Terrain und Anwendungsbeispiel, um den neo-liberalen Anspruch auf gesellschaftliche Steuerung insgesamt durchzusetzen. Drei der prominentesten Vertreter der Chicago-Schule, Friedman, Gary. S. Becker, Richard A. Posner, haben die Kriminalpolitik zum Gegenstand ökonomischer Rekonstruktion gewählt mit Plädoyers für die Abschreckung, für die selective incapacitation und den gezielten Einsatz negativer Anreize hin bis zur Anwendung des so genannten Abstandsgebots bei der Ausgestaltung des Strafvollzugs. Ihre Polemik gegen den Wohlfahrtstaat und seine Einrichtungen ist durchaus vereinbar mit dem Programm tough on crime in seinen verschiedenen Ausprägungen.
Eine zweite Parallelität betrifft die Entsprechung der neo-liberalen Wirtschaftspolitik im engeren Sinne und der Kriminalpolitik, m.a.W. die unmittelbare Anwendung der Marktlogik von Angebot und Nachfrage auf die Neukonzeption kriminalpolitischer Maßnahmen. Der Strukturwandel in der Wirtschaftspolitik bestand u.a. bekanntlich in der Wende von der nachfrageorientierten Politik in der Tradition von Keynes zur Angebotspolitik der Chicago-Schule. Der Ausbau des Strafrechts in seinen formellen wie materiellen Normen, die Entwicklung der Kriminalprävention, insbesondere die der situativen Art, die Formen kommunaler Prävention zielen sämtlich auf die Veränderung der Opportunitäten. Die Verteuerung der Kriminalität ist in diesem Sinne angebotsorientierte Kriminalpolitik, wenn man das Angebot als eine reziproke Funktion der aufgewendeten Kosten des Rechtsgüterschutzes versteht.
Ein dritter Aspekt der Entsprechung des neo-liberalen Strukturwandels der Gesellschaft und der kriminalpolitischen Renaissance des Strafrechts findet sich in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsmodell und Menschenbild. Das Modell des homo oeconomicus grundiert beide Strategien, die des Nutzen maximierenden und die des Kosten minimierenden Individuums. Für den Bereich der Ökonomie liegt diese Feststellung offen zutage, für den Bereich der Kriminalpolitik ist diese Logik aus der Entwicklung und den Lehrbüchern der Kriminologie abzulesen.
Die Entsprechungen und Parallelen des Strukturwandels der Gesellschaft mit denen auf dem Feld der Sicherheit und Sicherheitspolitik, die angestoßen und vorangetrieben werden aus der Ökonomie, sind so unbemerkt und wissenschaftlich unbearbeitet nicht. Insbesondere Arbeiten im Gefolge des späten Foucault unter dem Stichwort der Gouvernementalität, die seit Anfang der neunziger Jahre in der englischen Diskussion präsent sind und auch in der Bundesrepublik zunehmend rezipiert werden, haben diese Spur aufgenommen und bearbeitet.[22]
Um die aktuellen Entwicklungen auf dem Feld von gesellschaftlicher Sicherheit und Sicherheitspolitik zu verstehen und zu erklären, muss der Blick auf andere Bereiche der Gesellschaft als die unmittelbar angesprochenen gerichtet werden. Insbesondere das vernachlässigte Terrain der Ökonomie erweist sich vor dem Hintergrund der Ökonomisierung des Sozialen als Schlüsseldisziplin, um den Wandel in der Kriminalpolitik zu erfassen.[/i]
Feindstrafrecht - Auf dem Wege zu einer anderen Kriminalpolitik? Vortrag anlässlich der Verleihung des Werner-Holtfort-Preises 2005 an die Redaktion Bürgerrechte & Polizei/CILIP
http://www.fritz-sack.com/publikationen1.htm
2. Kriminalpolitischer Strukturwandel: Die Rückkehr des repressiven Strafrechts
Lassen Sie mich, bevor ich mich gezielter mit dem "Konzept des Feindstrafrechts" beschäftige, zunächst auf den Untertitel meines Vortrags eingehen: "Auf dem Wege zu einer anderen Kriminalpolitik?" Dieser erläuternde Zusatz zum vielfältig kritisierten Konzept des Feindstrafrechts löst sicherlich bei vielen von Ihnen einige Irritationen aus. Sicherlich, nämlich, werde ich auf Selbstverständlichkeiten und bei den meisten von Ihnen auf offene Ohren und Türen treffen, wenn ich einige Worte über den Sachverhalt verliere, der gleichsam das noch begrifflich unbehauene Rohmaterial der kriminalpolitischen Wirklichkeit darstellt, über die hier zu reden ist.
Denn dass die Kriminalpolitik in den letzten Jahren zu einem vorrangigen Politikfeld geworden ist, und zwar nicht nur aus der Sicht des Gesetzgebers, ebenso sehr unter dem Blickpunkt der öffentlichen Agenda und der medialen Tagesordnung, muss nicht umständlich empirisch - kriminologisch belegt werden. Dies ist evident auf eine Weise, die es erlaubt, diesen Sachverhalt lediglich mit einigen wenigen Stichworten zu vergegenwärtigen. Vielleicht allerdings bin ich auch etwas vorschnell mit meiner Vermutung und verallgemeinere zu leichtfertig meine Erfahrungen als mehrjähriges aktives Mitglied der ältesten deutschen Bürgerrechtsvereinigung, der Humanistischen Union. Da lässt sich ein Lied von der Strecke singen, die die Politik und der Gesetzgeber auf dem Wege der Inneren Aufrüstung und des Auf- und Ausbaus eines Sicherheitsstaates bereits zurück gelegt haben, auch wenn man gleich hinzuzufügen hat, dass die Anzahl derjenigen, die in dieses Lied einstimmen, schwindet und ihr Alter zulegt. Mehr noch, zunehmend macht man die Erfahrung, dass immer weniger der eigentlichen Adressaten diesem Lied zuhören mögen - bis hin zu dem Eindruck, man befinde sich als Bürgerrechtler in jener Situation, die die Älteren unter Ihnen aus der Zeit der Studentenbewegung und der außerparlamentarischen Opposition noch erinnern werden. Damals gab es in den Universitäten die sogen. Seminarmarxisten - Seminare, in denen Studenten und Interessenten Marx-Lektüre und - Exegese betrieben, dabei zu immer kleineren Häuflein zusammen schrumpften, schließlich zu geschlossenen Seminaren verkümmerten und Selbst-Exklusion praktizierten. Die Tendenz zu einer Art Seminar-Bürgerrechtler drängt sich einem zweifellos gelegentlich auf [4].
Lassen Sie mich nun aber zu den angekündigten Stichworten kommen, an denen sich die Richtung ablesen und bestimmen lässt, den der kriminalpolitische Weg eingeschlagen hat. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verzichten auch auf eine strafrechtliche, kriminologische oder sonstige Systematik. An vier Einzelaspekten möchte ich die Rückkehr des repressiven Strafrechts erläutern und illustrieren. Ich füge gleich hinzu, dass von "Rückkehr" zu sprechen, zunächst nichts als ein bequemer Arbeitstitel sein soll, nicht schon die endgültige analytische Identifizierung des Vorgangs darstellt. An diesen vier Aspekten lässt sich zeigen, dass wir es mit einer rechts- und sicherheitspolitischen Entwicklung in der Bundesrepublik - und anderswo - zu tun haben, die vor noch gar nicht langer Zeit von kaum einem Experten für möglich gehalten worden ist, insbesondere von den sogenannten Abolitionisten unter Kriminologen und Rechtspolitikern nicht, die in den sechziger und siebziger Jahren zumindest im Bereich der Diskurse ein regelrechtes Hoch erlebten, als stünde die Abschaffung des Strafrechts unmittelbar bevor. Von solchen Träumen, die ja bis hinein in die Politik reichten und Kommissionen der Entkriminalisierung und Entpönalisierung zeitigten, kann heute keine Rede mehr sein. In den avancierten Gesellschaften der Moderne erleben wir auf der Ebene des "law in the books" wie der "law in action" eine ungeschminkte Wiedereinsetzung gerade der repressiven Seiten des alten Strafrechts in ihren vorherigen Stand - das unverhüllt, gewollt, ohne sonderlichen Begründungsaufwand, erneut Strafrecht pur und "sans phrase".
1. Ich beginne mit der wohl spektakulärsten Manifestation dieser Entwicklung. Sie führt uns zunächst aus Deutschland heraus, und zwar in die USA, das sich auch auf dem Politikfeld der Inneren Sicherheit und der Kriminalitätskontrolle einer Art Vorreiter-, wenn auch für viele nicht Vorzeigerolle rühmen kann - und das nicht nur in Bezug auf und seit "zero-tolerance", "community policing", "elektronischer Fußfessel" und privaten Sicherheitsunternehmen. Ich meine die Rückkehr zu dem Gefängnis als den Königsweg von Kriminalitätskontrolle und Sicherheitspolitik. Dieser Rückgriff auf das lange Zeit geschmähte und nicht nur kriminologisch diskreditierte Gefängnis ist in der Tat von einer Art und einem Ausmaß, die jeden europäischen Beobachter zu der Überzeugung nötigen oder auch Zuflucht nehmen lässt, vor einem derartigen Gang der Dinge bewahrten die Länder diesseits des Atlantiks ihre eigene Geschichte, ihre Tradition und die Bestandsfestigkeit ihrer kulturellen und rechtlichen Institutionen.
Innerhalb weniger Jahrzehnte, seit Mitte der siebziger Jahre, hat die Gefängnispopulation in den USA eine geradezu explosive Zunahme erfahren. Die Zahlen haben sich vervielfacht: von 1970 bis 1997 haben sie sich versechsfacht, im Jahre 2002 hat die Zahl der Insassen erstmals die Zwei-Millionen-Grenze überschritten, die Gefangenenquote beträgt mehr als 700 pro 100.000, ist 2003 erneut um 200.000 gestiegen - im Vergleich dazu: die Gefangenenquoten der europäischen Länder liegen um 100. Die Vereinigten Staaten liegen damit an der Spitze aller Länder, über die es solche Statistiken gibt. Die Zahlen fallen noch eindrucksvoller aus, wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese Werte in den zurückliegenden Jahrzehnten auch in den USA zum einen relativ konstant waren, zum anderen nur geringfügig über dem europäischen Niveau lagen[5].
Es sind diese Zahlen und Zustände, die den bekannten norwegischen Kriminologen Nils Christie von "Gulags - Western style" sprechen lässt: so der Untertitel seines provokanten Bestsellers "Crime Control as Industry"[6]. Selbst amerikanische Kriminologen haben die Entwicklung ihres Gefängnissystems bisher nicht schlüssig zu erklären und zu begreifen vermocht. Sie greifen zu sprachlichen Metaphern, um sich das Phänomen selbst überhaupt erst zu vergegenwärtigen: zwei kriminologische Autoren sprechen vom "American imprisonment binge"[7] - "binge" ist ein Begriff aus der Welt des sinnlichen Exzesses: der Oxford Wordfinder gibt diese Erläuterung: "a period of uncontrolled eating, drinking etc."
Den amerikanischen Rückgriff auf das Gefängnis hat das "Time magazine" bereits im Jahre 1994 in einer Titelgeschichte auf den folgenden Nenner und Inbegriff der amerikanischen Kriminalpolitik der letzten Jahrzehnte gebracht: "Lock 'em up and throw away the key"[8]; für diese Wende der Kriminalpolitik stehen weiter Stichworte wie diese: "sentencing guidelines", "truth in sentencing", "three strikes and you are out", "life is life" - Prinzipien, die gegen richterliche Unabhängigkeit und Spielräume stehen, die das Institut der Bewährung einschränken.
Das sind Dimensionen einer veränderten Kriminal- und Sicherheitspolitik, die sich in den europäischen Ländern zwar noch nicht nachweisen lassen, aber das Gefängnis und die Freiheitsstrafe stehen auch diesseits des Atlantiks nicht länger auf dem Index, weisen in den Ländern der europäischen Union seit etlichen Jahren wieder Wachstumsraten auf, was die Belegung selbst, was den Ausbau der Belegungskapazitäten angeht. Ein paar Zahlen nur als Beleg: im letzten Jahrzehnt - von 1992 bis 2002, stieg die Gefängnisrate in den Niederlanden um 90 %, in England um 55 %, Spanien folgt mit knapp 47,8 %, in der Bundesrepublik betrug der Zuwachs 38,8 %, lediglich in Frankreich fiel der Zuwachs mit 10,7 % niedriger aus. Sie alle wissen um die bundesweite Diskussion und Tendenz zur realen Wiedereinrichtung geschlossener Heime für Jugendliche[9].
Hinzugefügt zu diesen Zahlen gehört auch noch die Tatsache, dass ihre zunehmende Tendenz sich vor dem Hintergrund stagnierender, in den USA sogar erheblich sinkender Kriminalitätszahlen vollzieht.
2. Als zweites möchte ich darauf verweisen, dass die legislative und institutionelle Aufrüstung der Sicherheitsorgane vor allem den exekutiven Organen zugute kommt, der Polizei zuvörderst. Dies hat vor allem der bereits erwähnte Roggan detailliert und akribisch aufgezeigt, wobei er sich indessen mit vielen anderen Beobachtern einig weiß. Begriffe wie Schleierfahndung, Rasterfahndung, Großer und Kleiner Lauschangriff, Telefonüberwachung sind längst in die Umgangssprache eingegangen, belegen genau diese These und markieren doch nur die Oberfläche der gewachsenen Kompetenzen und Interventions- wie Ermittlungsinstrumente der Polizei[10], auch wenn es dem Bundesverfassungsgericht gelegentlich ein wenig zu weit geht. Insgesamt lässt sich über die Novellierungen auf dem Gebiet des polizei- und strafrechtlichen Verfahrens feststellen, dass sich eine deutliche Verschiebung zu Gunsten des Prinzips der Effektivität und zu Lasten desjenigen der Rechtsstaatlichkeit registrieren lässt. Dies zeigt sich nicht zuletzt am deutlichsten an dem bereits eingangs erwähnten Schicksal des Datenschutzes, der immer mehr zu einer Institution mit dem Rücken zur Wand geworden ist, über den weite Teile der Gesellschaft die bösartige Einschätzung teilen: "Datenschutz ist Tatenschutz"[11].
3. Als dritten Punkt möchte ich gesondert auf die Veränderungen auch im Bereich des Jugendstrafrechts verweisen. Einst als eine Art avantgardistisches Anti-Strafrecht hochgelobt und missverstanden, das "Heilen statt Strafen" zum Motto hatte, dem verfehlte oder unterbliebene Sozialisation nachzuholen aufgegeben war, ist gerade dieser Prinzipien wegen ins Gerede geraten, zum Teil zum Gespött geworden. In allen betrachteten Ländern wird das Vollzugsziel "Resozialisierung" von den rivalisierenden Zielen der Vergeltung, des "just desert" bedrängt, wenn nicht sogar verdrängt. Auch bei uns in der Bundesrepublik bröckelt die Front der Jugendstrafrechtslobby. Auf dem letzten, 64. Deutschen Juristentag hat der kriminologische Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts in dem von ihm erbetenen Gutachten zur Frage: "Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß? Bedarf es und wenn ja welcher Veränderungen?" unter Verweis auf sein Scheitern die lapidare Empfehlung ausgesprochen: "Das Erziehungsziel als Begründung des Jugendstrafrechts und als Leitlinie der Bemessung von jugendstrafrechtlichen Sanktionen hat zu entfallen" (Ms. S. 113). Auch dies ist eine Entwicklung, übrigens, die sich zuerst in den USA zeigte, sich bald aber auch in anderen Ländern zu Wort meldete.
4. Als vierte Einzelerscheinung möchte ich auf ein strafrechtliches Einzeldelikt und seine Kontrolle verweisen, das sich nicht nur als Signatur, wenn nicht als Menetekel moderner Kriminalpolitik begreifen lässt, sondern dem auch eine geradezu globalisierte, entgrenzte Bedeutung zukommt. Ich meine den sexuellen Kindesmissbrauch. Dieser lässt sich gleichsam als Kristallisationspunkt ungezügelter Strafwut bezeichnen. Der staatlich-strafrechtliche Umgang mit diesem Delikt ist in der deutschen kriminologischen und strafrechtlichen Diskussion erst vereinzelt und ausnahmsweise Gegenstand analytischer und politischer Aufarbeitung und Auseinandersetzung. Auf die Ausnahme komme ich gleich noch zurück.
Dies ist anders im sonstigen westlichen Ausland, insbesondere in der angelsächsischen Welt. Vor allem kommt dem australischen Kriminologen J. Pratt das Verdienst zu, den veränderten Umgang mit Sexualstraftätern, insbesondere mit deren pädophiler Variante, zum Exempel und Paradigma der "new punitiveness" gemacht zu haben[12]. Der polnisch-englische Soziologe Z. Bauman hat lynch- und mobartige Verfolgungen und Bedrohungen von Sexualstraftätern als Signum spätmoderner Sicherheitsgesellschaften und als Ausdruck aufgestauter und ventilloser Hassbedürfnisse des Menschen in modernen Gesellschaften interpretiert[13].
Ohne auf die novellierten Einzelheiten dieses Strafrechtssektors während der letzten Jahre in der Bundesrepublik einzugehen, möchte ich Ihnen die dazu formulierte Bilanz des Passauer Strafrechtslehrers B. Haffke vergegenwärtigen. Er hat sich nach meiner Kenntnis am nachhaltigsten und detailliertesten mit der gesetzlichen und richterlichen Entwicklung zum staatlichen Umgang mit diesem Delikt auseinander gesetzt, zuletzt auf dem diesjährigen Strafverteidigertag Anfang April in Aachen. Gerade ist von ihm im neuesten Heft der Kritischen Justiz ein weiterer Text dazu erschienen. Mit Bezug auf die Liberalisierung des Sexualstrafrechts aus dem Jahre 1973 durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts, dessen Grundgedanke - in den Worten Haffkes - " zu einer weitgehenden Einschränkung der Strafbarkeit geführt hat", resümiert er die Entwicklung der letzten Jahre so: "Welch ein Kehrtwandel der Kriminalpolitik innerhalb von nur dreißig Jahren", spricht er von der "Wiedereinführung des alten Sicherheits- und Verwahrvollzuges und (dem) Tod des Resozialisierungsvollzuges", sieht in den Einzelheiten der skizzierten Entwicklung schon mehr als nur eine Tendenz zur "Totalisierung der sozialen Kontrolle" und formuliert insgesamt "eine Kritik an der Art und Weise des Zustandekommens einer Kriminalgesetzgebung, die die Straflust befördert und bestärkt anstatt sich ihr in ruhige Distanz zu setzen"[14].
Diese schon vor zwei Jahren gezogene Bilanz hat Haffke in seinen jüngsten Texten und Analysen nicht zu korrigieren Anlas gesehen[15] - im Gegenteil, er hat sie verschärft und radikalisiert angesichts der seitherigen Fortentwicklung der Diskussion und der Gesetzesaktivitäten insbesondere zu der Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die bekanntlich bundesgesetzlich im Jahre 2004 geregelt worden ist. Er spricht deutlicher noch als früher von der sich totalisierenden sozialen Kontrolle via Strafrecht (S. 27), von einem "Paradigmawechsel" (S. 20) im Strafrecht und scheut nicht vor drastischen Formulierungen zurück, wenn er etwa einen "dramatischen Struktur- und Kulturwandel unseres Strafrechts" konstatiert, der "... nach allem nicht zu leugnen und zu übersehen (ist)" (31). Dass Haffke mittlerweile mit seiner Analyse hinsichtlich des symptomatischen Stellenwerts gerade der Sexualdelikte für Art und Richtung der gegenwärtigen Kriminalpolitik nicht alleine steht, belegt ein Aufsatz dreier Strafrechtslehrer in der NJW vom April letzten Jahres anlässlich des am 1.4.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung etc. Dieses Gesetz quittieren die Verf. wie folgt: " Die Sexualdelinquenz ist endgültig zum Motor der Kriminalpolitik geworden. ... Insofern hat das Sexualstrafrecht den Paradigmenwechsel vom - limitierten - Rechtsgüterschutz hin zu einem polizeirechtlichen Interventionsrecht vollzogen"[16]
Erlauben Sie mir noch den etwas makabren Hinweis darauf, dass gerade mit Bezug auf die Behandlung dieser Straftäter das im Jahre 1933 von den Nationalsozialisten im sogen. Gewohnheitsverbrechergesetz eingeführte Institut der Sicherungsverwahrung die Chance seiner Rechtfertigung, Fortexistenz und demokratischen Instrumentalisierung erhalten hat. Dazu hat sich D. Rzepka ausführlich und kritisch geäußert[17].
5. Als letzte Einzelbemerkung liegt mir an der Feststellung, dass die beschriebene Tendenz keineswegs eine Erscheinung oder Konsequenz erst der terroristischen Anschläge von "nine - eleven" gegen das World Trade Center und das Pentagon darstellt, vielmehr längst vorher zu beobachten war. In Sonderheit gilt dies auch für die Bundesrepublik[18].
Ich möchte damit die Einzelbelege für meine These einer Renaissance des klassischen repressiven Strafrechts abschließen. Meine Befunde beziehen sich auf mehrere Länder, nicht nur die USA, sondern eben auch auf die Bundesrepublik und andere europäische Länder. Mein Fazit lässt an der Triftigkeit der These keinen Zweifel, auch wenn sie nicht von allen Beobachtern und Experten geteilt wird. Raum und Zeit verbieten es, auf Gegeneinwände im Einzelnen einzugehen. Stattdessen möchte ich zum Abschluss meines Arguments einer Renaissance des repressiven Strafrechts zwei Stimmen zu Worte kommen, denen man aus unterschiedlichen Gründen eine besondere Autorität in dieser Frage zuerkennen muss - eine deutsche und eine englische Stimme.
Der derzeitige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, W. Hassemer, hat in einem denkwürdigen Vortrag vor bereits mehr als fünf Jahren unter dem Titel "Muss Strafe sein?" diese Beobachtung gemacht: "Seit ich meine strafende Umwelt mit wachen Augen beobachten kann, habe ich nie soviel selbstverständliche Strafbereitschaft, ja: Straffreude wahrgenommen wie heute". Die FR hat damals diesen Vortrag unter dem Titel "Die neue Lust auf Strafe" dokumentiert[19].
Die englische Stimme ist die des britischen, derzeit an der New York University lehrenden Kriminologen D. Garland. In einer seither intensiv diskutierten monographischen Studie "The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society" aus dem Jahre 2001 beschreibt er für die USA sowie für Großbritannien die Abkehr vom wohlfahrtsstaatlichen Strafrecht des 20. Jahrhunderts und die Hinwendung zu einem Strafrecht erneuter Repression und des Risikos[20]. Garlands Analyse wird uns gleich noch ausführlicher beschäftigen.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
@GW: Sinnlosigkeit!
Sie peilt es nicht!
Sowohl emotional als auch intellektuell!
Um ein Herz brechen zu können, muss ma erst mal eines haben.
Um jemand verstandesmäßig erreichen zu können, setzt es ebenso erst einmal Verstand auf der Gegenseite voraus.
Wie bereits (viel weiter) oben erwähnt: Botox ist ein Nervengift.
Nun ja, GW!
Wir wollen ihr wirklich nicht mehr Beachtung schenken als es offensichtlich der mutmaßliche Ehemann udn mautmaßliche Golfer udn mutmaßliche Schätzer )nicht Geschätzte) von Ra Strate tut.
Um es mal in der Diktion Demos zu sagen: Es gibt halt Targets, die es einfach nocht begreifen, warum ihr Mann eigentlich die Gold-Card (Schweigen ist Gold.) ins Patschehändchen drückt und warum er gerade mit ihr den Oralverkehr favorisiert. (Damit sie mit einer Ladung wenigstens ein paar Minuten den Mund hält UND etwas Hirn im Schädel hat.) Tatsächlich zieht er es aber vor, wenn sie - ist man bei einem größere Essen zusammen - in "seinen Kreisen" als (noch) schmückendes Beiwerk schweigt (Erinnert sei an das Abendessen bei ""War of roses" als sie nicht zu Potte kommt und es droht, dass sie die Pointe verreißt/verschleppt.)
Und wenn sie dann eines Tages zuviel dummes Zeit qualselt, tauscht er sie (Demi Moore läßt grüßen!) aus, nicht ohne sie vorher noch zum Aufpimpen in eine Klinik geschickt hat (um schon mal Zeit zu gewinnen, um die nächste klar zu machen).
Herz brechen? Tsss. Welches Herz? Welches Hirn?
Die dazugehörigen Zitate kommen - allerdings in gedruckter Form! Die gesammelte (stellvertretende) Sch.eiße wollen wir doch nicht vor einem größeren Publikum verbergen....
Tssss.
Natürlci, wissen auch wir, dass der Buchmarkt weiblich ist. Und es daher auch soviel leichter ist Machwerke wie "Scheißkerle" und demnächst "Blender" charakterlos-taschenfüllend zu produzieren. Tsss.
Mit Wahrheit oder wie hier mit Rechtsstaat hat das natürlich nichts zu tun.
(Vermeintliche) Schönheit ist vergänglich. Weh der, die am Ende eines oberflächlichen Lebens keinen Charakter und Verstand hat.
Ad personam?
Auch bei Bono darf Ali allenfalls mal auf der Bühne mit den Großen ein wenig Huhu machen; ansonsten sich sehr zurückzuhalten, allenfalls mal als schmückendes Beiwerk mit auf eine ansonsten geschmacklose Louis Vuitton Werbung (Der Zweck/Scheck heiligt die Mittel!), die allenfalls ducrh den "vermeintlich guten Zweck" gut ist.
Mal darüber nach denken!
Ach ja! Geht ja nicht!
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Um jemand verstandesmäßig erreichen zu können, setzt es ebenso erst einmal Verstand auf der Gegenseite voraus.
Wie bereits (viel weiter) oben erwähnt: Botox ist ein Nervengift.
Nun ja, GW!
Wir wollen ihr wirklich nicht mehr Beachtung schenken als es offensichtlich der mutmaßliche Ehemann udn mautmaßliche Golfer udn mutmaßliche Schätzer )nicht Geschätzte) von Ra Strate tut.
Um es mal in der Diktion Demos zu sagen: Es gibt halt Targets, die es einfach nocht begreifen, warum ihr Mann eigentlich die Gold-Card (Schweigen ist Gold.) ins Patschehändchen drückt und warum er gerade mit ihr den Oralverkehr favorisiert. (Damit sie mit einer Ladung wenigstens ein paar Minuten den Mund hält UND etwas Hirn im Schädel hat.) Tatsächlich zieht er es aber vor, wenn sie - ist man bei einem größere Essen zusammen - in "seinen Kreisen" als (noch) schmückendes Beiwerk schweigt (Erinnert sei an das Abendessen bei ""War of roses" als sie nicht zu Potte kommt und es droht, dass sie die Pointe verreißt/verschleppt.)
Und wenn sie dann eines Tages zuviel dummes Zeit qualselt, tauscht er sie (Demi Moore läßt grüßen!) aus, nicht ohne sie vorher noch zum Aufpimpen in eine Klinik geschickt hat (um schon mal Zeit zu gewinnen, um die nächste klar zu machen).
Herz brechen? Tsss. Welches Herz? Welches Hirn?
Die dazugehörigen Zitate kommen - allerdings in gedruckter Form! Die gesammelte (stellvertretende) Sch.eiße wollen wir doch nicht vor einem größeren Publikum verbergen....
Tssss.
Natürlci, wissen auch wir, dass der Buchmarkt weiblich ist. Und es daher auch soviel leichter ist Machwerke wie "Scheißkerle" und demnächst "Blender" charakterlos-taschenfüllend zu produzieren. Tsss.
Mit Wahrheit oder wie hier mit Rechtsstaat hat das natürlich nichts zu tun.
(Vermeintliche) Schönheit ist vergänglich. Weh der, die am Ende eines oberflächlichen Lebens keinen Charakter und Verstand hat.
Ad personam?
Auch bei Bono darf Ali allenfalls mal auf der Bühne mit den Großen ein wenig Huhu machen; ansonsten sich sehr zurückzuhalten, allenfalls mal als schmückendes Beiwerk mit auf eine ansonsten geschmacklose Louis Vuitton Werbung (Der Zweck/Scheck heiligt die Mittel!), die allenfalls ducrh den "vermeintlich guten Zweck" gut ist.
Mal darüber nach denken!
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Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Um was es wirklich geht
Demo
Chomsky Gestern um 20:12
Ich bedanke mich für diese schmeichelhafte Einschätzung – sie entspricht genau der Mischung, die mir ideal erscheint. Ich habe schon mitbekommen, daß Du eher stilistisch und polemisch abtörnende Autoren bevorzugst. Ich dagegen liebe die, die profunde Sachkenntnis mit stilistischer Brillanz und eleganter Polemik verbinden können. Da gibt es ja nur wenige deutschsprachige Autoren, die das können. Mein unerreichbares Vorbild ist Hans Wollschläger, von dem Du wahrscheinlich noch nie etwas gehört hast... Es ist ja immer Glück, wenn man auf Lektüren stößt, die jenseits des Akademischen und jenseits der Bestsellerlisten existieren. Googel und finde.
@ Chomsky
Deine überlangen Zitate
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47795
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47796
von Fritz Sack sind im Rahmen dieses Threads eher kontraproduktiv. Denn er hat zwar recht damit, daß wir heute in einer Phase der Restauration puritanischer Werte leben, in der Bestrafungs- und Abgrenzungslust für ein subjektives Sicherheitsgefühl in einer aus der Fugen geratenden Welt sorgen soll, wenn ich die wortreichen Zitate einmal auf den schlichten Punkt bringen darf. Das ist mir schon lange klar.
Mir kommt es aber eher auf eine genaue Analyse des Zustands an, nicht auf allgemeine Überblicke. Mehrwert generiert eher dieser genaue und kenntnisreiche Aufsatz zur Entwicklung des Instituts der Nebenklage, dem sich entnehmen läßt, daß in Deutschland heute ein selbsterklärtes Opfer mehr Rechte hat als ein Beschuldigter:
Ich empfehle die Lektüre des gesamten Aufsatzes. Denn so ist das heute. Vielleicht ist die justitielle Behandlung des Kachelmann-Verfahrens vor dem Hintergrund des gesetzgeberischen Irrsinns der Aufwertung des Opfers zur parteiischen Neben-Staatsanwaltschaft eher verständlich. Wenn auch unverzeihbar. Denn Juristen mit einem inneren Kompaß müßten doch solchen legislativen Irrwegen nicht auch innerlich folgen? Die Frage bleibt, wie man diesen seit 1986 beschrittenen Irrweg wieder verlassen kann, wenn im Moment sogar ein weiterer Ausbau der Opferrechte, korrelierend mit dem Abbau der Unschuldsvermutung und der Verteidigungsrechte, ansteht?
Wer hat noch den Mut, gegen die Front des feministischen Mainstreams und der Anwaltslobby, die natürlich begeistert ist ob der vom Staat finanzierten Nichtstu-Jobs, anzugehen?
@GW: Sinnlosigkeit!
Andy Friend Gestern um 23:54
Ich verstehe Deine Empörung, die mit Deiner Tippfehlerquote Hand in Hand geht, sehr gut. (Grins).
Ich teile auch Dein Ignorierbedürfnis.
Aber andererseits steht sie, Ali, ja für ein Frauenbild, das ich in seinem Konsumbedürfnis und seinem Haßpotential (diese beiden Elemente gehören untrennbar zusammen, weil die Haben-statt-Sein-Geschichten immer nur Defizite kompensieren!) immer als weibchenhaft abgelehnt habe. Es verwundert mich daher nicht, daß sie mich gern als männlich auffasst, denn ihr Konzept von ›Frau‹ ist nun einmal sehr eingeengt. Verstand, Vernunft, Intellekt, Logik sind ihr Beweis für Männlichkeit, die sie typischerweise mit Herzlosigkeit gleichsetzt. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis, was ihre Begriffe von Weiblichkeit und Männlichkeit angeht.
Wenn unstruktiertes, giftträufelndes Geschwätz Ausweis von Weiblichkeit sein soll, möchte ich dieser Gattung wirklich nicht zugehören. Ich weiß allerdings sehr gut, daß dieser Begriff nur auf die zutrifft, die ihn aufgrund eigener Defekte so definieren, und daß er daher nicht nur falsch ist, sondern falsch sein muß.
Nach soviel Negativität möchte ich doch noch einmal die Liebe zwischen zwei starken Partnern feiern. In diesem Duett wird sie wahr.
https://www.youtube.com/watch?v=M-P7NGWxtZ0&NR=1
Chomsky Gestern um 20:12
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47787Leider wieder einmal viel Laber-Polemik ohne irgendwelche analytische Schärfe und Empirie.!
Übrigens: Mich deucht, das ist der grosse Unterschied zu den Beiträgen von Gabriele: Sie bietet 90% Analyse und 10% Polemik. Bei Dir würde ich eher das Gegenteil vermuten: Also 90% (natürlich gefühlt) Polemik und 10% Analyse. :-)
Ich bedanke mich für diese schmeichelhafte Einschätzung – sie entspricht genau der Mischung, die mir ideal erscheint. Ich habe schon mitbekommen, daß Du eher stilistisch und polemisch abtörnende Autoren bevorzugst. Ich dagegen liebe die, die profunde Sachkenntnis mit stilistischer Brillanz und eleganter Polemik verbinden können. Da gibt es ja nur wenige deutschsprachige Autoren, die das können. Mein unerreichbares Vorbild ist Hans Wollschläger, von dem Du wahrscheinlich noch nie etwas gehört hast... Es ist ja immer Glück, wenn man auf Lektüren stößt, die jenseits des Akademischen und jenseits der Bestsellerlisten existieren. Googel und finde.
@ Chomsky
Deine überlangen Zitate
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47795
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47796
von Fritz Sack sind im Rahmen dieses Threads eher kontraproduktiv. Denn er hat zwar recht damit, daß wir heute in einer Phase der Restauration puritanischer Werte leben, in der Bestrafungs- und Abgrenzungslust für ein subjektives Sicherheitsgefühl in einer aus der Fugen geratenden Welt sorgen soll, wenn ich die wortreichen Zitate einmal auf den schlichten Punkt bringen darf. Das ist mir schon lange klar.
Mir kommt es aber eher auf eine genaue Analyse des Zustands an, nicht auf allgemeine Überblicke. Mehrwert generiert eher dieser genaue und kenntnisreiche Aufsatz zur Entwicklung des Instituts der Nebenklage, dem sich entnehmen läßt, daß in Deutschland heute ein selbsterklärtes Opfer mehr Rechte hat als ein Beschuldigter:
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_3_430.pdfDamit hat das 2. Opferrechtsreformgesetz die Symmetrie der Verfahrensrechte von Opfer und Beschuldigtem allerdings ganz entscheidend gestört, denn der Beschuldigte hat bis heute kein Recht auf Anwesenheit seines Verteidigers bei der polizeilichen Vernehmung. Es hätte nahe gelegen, dieses Ungleichgewicht durch das 2. Opferrechtsreformgesetz zu korrigieren. Dem hätten jedoch die Ermittlungsbehörden
wohl kaum zugestimmt, denn die Erlangung eines Geständnisses spielt bei der polizeilichen Vernehmung die entscheidende Rolle, und die Erfahrung lehrt, dass Geständnisse leichter zu erlangen sind, wenn bei der Vernehmung kein Rechtsanwalt zugegen ist.17
Ich empfehle die Lektüre des gesamten Aufsatzes. Denn so ist das heute. Vielleicht ist die justitielle Behandlung des Kachelmann-Verfahrens vor dem Hintergrund des gesetzgeberischen Irrsinns der Aufwertung des Opfers zur parteiischen Neben-Staatsanwaltschaft eher verständlich. Wenn auch unverzeihbar. Denn Juristen mit einem inneren Kompaß müßten doch solchen legislativen Irrwegen nicht auch innerlich folgen? Die Frage bleibt, wie man diesen seit 1986 beschrittenen Irrweg wieder verlassen kann, wenn im Moment sogar ein weiterer Ausbau der Opferrechte, korrelierend mit dem Abbau der Unschuldsvermutung und der Verteidigungsrechte, ansteht?
Wer hat noch den Mut, gegen die Front des feministischen Mainstreams und der Anwaltslobby, die natürlich begeistert ist ob der vom Staat finanzierten Nichtstu-Jobs, anzugehen?
@GW: Sinnlosigkeit!
Andy Friend Gestern um 23:54
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47797Sie peilt es nicht!
Sowohl emotional als auch intellektuell!
Um ein Herz brechen zu können, muss ma erst mal eines haben.
Um jemand verstandesmäßig erreichen zu können, setzt es ebenso erst einmal Verstand auf der Gegenseite voraus.
Wie bereits (viel weiter) oben erwähnt: Botox ist ein Nervengift.
Nun ja, GW!
Wir wollen ihr wirklich nicht mehr Beachtung schenken als es offensichtlich der mutmaßliche Ehemann udn mautmaßliche Golfer udn mutmaßliche Schätzer )nicht Geschätzte) von Ra Strate tut.
Ich verstehe Deine Empörung, die mit Deiner Tippfehlerquote Hand in Hand geht, sehr gut. (Grins).
Ich teile auch Dein Ignorierbedürfnis.
Aber andererseits steht sie, Ali, ja für ein Frauenbild, das ich in seinem Konsumbedürfnis und seinem Haßpotential (diese beiden Elemente gehören untrennbar zusammen, weil die Haben-statt-Sein-Geschichten immer nur Defizite kompensieren!) immer als weibchenhaft abgelehnt habe. Es verwundert mich daher nicht, daß sie mich gern als männlich auffasst, denn ihr Konzept von ›Frau‹ ist nun einmal sehr eingeengt. Verstand, Vernunft, Intellekt, Logik sind ihr Beweis für Männlichkeit, die sie typischerweise mit Herzlosigkeit gleichsetzt. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis, was ihre Begriffe von Weiblichkeit und Männlichkeit angeht.
Wenn unstruktiertes, giftträufelndes Geschwätz Ausweis von Weiblichkeit sein soll, möchte ich dieser Gattung wirklich nicht zugehören. Ich weiß allerdings sehr gut, daß dieser Begriff nur auf die zutrifft, die ihn aufgrund eigener Defekte so definieren, und daß er daher nicht nur falsch ist, sondern falsch sein muß.
Nach soviel Negativität möchte ich doch noch einmal die Liebe zwischen zwei starken Partnern feiern. In diesem Duett wird sie wahr.
https://www.youtube.com/watch?v=M-P7NGWxtZ0&NR=1
Gast- Gast
Gabriele
Du schreibst:
Ich habe schon mitbekommen, daß Du eher stilistisch und polemisch abtörnende Autoren bevorzugst. Ich dagegen liebe die, die profunde Sachkenntnis mit stilistischer Brillanz und eleganter Polemik verbinden können. Da gibt es ja nur wenige deutschsprachige Autoren, die das können. Mein unerreichbares Vorbild ist Hans Wollschläger, von dem Du wahrscheinlich noch nie etwas gehört hast... Es ist ja immer Glück, wenn man auf Lektüren stößt, die jenseits des Akademischen und jenseits der Bestsellerlisten existieren. Googel und finde.
Kommentar:
Das interessiert mich ja jetzt, welche Autoren Du genau meinst! :-)
Natürlich sind die Autoren, die ich mag, immer auch polemisch oder fast immer auch polemisch, es gibt da aber Ausnahmen wie z.B. Lothar Böhnisch oder Eric Hobsbawm und andere. Aber bei den anderen Autoren, die immer auch polemisch sind, müsste man unterscheiden zwischen ihrem "wissenschaftlichen Werk" und ihren "politischen Interventionen". Das gilt m.E. für Bourdieu, Foucault, Jürgen Link, Noam Chomsky und viele Andere. Sie haben also m.E. auf der einen Seite ein streng wissenschaftliches Werk und auf der anderen Seite eben gesellschaftspolitische Interventionen, die eben dann auch viel Polemik beinhalten. Es gibt also den wissenschaftlichen Noam Chomsky, Bourdieu, Foucault, Jürgen Link etc. und dann eben eher den politisch-interventionistischen Noam Chomsky, Bourdieu, Foucualt, Jürgen Link etc.
Polemik, Ironie, Sarkasmus etc. sind natürlich auch für mich das Lebenselixier, der Mensch besteht ja nicht nur aus Verstand/Intellekt, sondern eben auch aus Emotionen! :-)
Zu Fritz Sack schreibe ich dann später noch etwas.
Ich habe schon mitbekommen, daß Du eher stilistisch und polemisch abtörnende Autoren bevorzugst. Ich dagegen liebe die, die profunde Sachkenntnis mit stilistischer Brillanz und eleganter Polemik verbinden können. Da gibt es ja nur wenige deutschsprachige Autoren, die das können. Mein unerreichbares Vorbild ist Hans Wollschläger, von dem Du wahrscheinlich noch nie etwas gehört hast... Es ist ja immer Glück, wenn man auf Lektüren stößt, die jenseits des Akademischen und jenseits der Bestsellerlisten existieren. Googel und finde.
Kommentar:
Das interessiert mich ja jetzt, welche Autoren Du genau meinst! :-)
Natürlich sind die Autoren, die ich mag, immer auch polemisch oder fast immer auch polemisch, es gibt da aber Ausnahmen wie z.B. Lothar Böhnisch oder Eric Hobsbawm und andere. Aber bei den anderen Autoren, die immer auch polemisch sind, müsste man unterscheiden zwischen ihrem "wissenschaftlichen Werk" und ihren "politischen Interventionen". Das gilt m.E. für Bourdieu, Foucault, Jürgen Link, Noam Chomsky und viele Andere. Sie haben also m.E. auf der einen Seite ein streng wissenschaftliches Werk und auf der anderen Seite eben gesellschaftspolitische Interventionen, die eben dann auch viel Polemik beinhalten. Es gibt also den wissenschaftlichen Noam Chomsky, Bourdieu, Foucault, Jürgen Link etc. und dann eben eher den politisch-interventionistischen Noam Chomsky, Bourdieu, Foucualt, Jürgen Link etc.
Polemik, Ironie, Sarkasmus etc. sind natürlich auch für mich das Lebenselixier, der Mensch besteht ja nicht nur aus Verstand/Intellekt, sondern eben auch aus Emotionen! :-)
Zu Fritz Sack schreibe ich dann später noch etwas.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
"Nerven behalten!
Allmählich kehrt die Feinmotorik zurück; durch die Ritzen blinzelt so etwas wie mutmaßliches Tageslicht und der erste Google-Alert meldet so quasi nebenbei, dass man noch wo anders eine Bock zur Richterin gemacht hat.
Na, wenn das mal kein schöner Sonntag wird.
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Ja, ja, der Respekt gegenüber den Kammern hat schwer gelitten. Ob dies nun mehr an Salesch oder an Seidling liegt/lag, das dürfte ein dankbares Thema für eine unplagiierte Doktorarbeit sein.
@GW zu dem "Warum" noch ein nüchterer Nachtrag, sieh der jüngste Fälscherbeitrag von Thauris:
Sie machen munter weiter mit ihren Mash-Ups aus Fälschungen, bewußten und/oder bösartigen Falschinterpretaionen und Unterjubeln von angeblich Gepostetem. Tja, wer es nötig hat. Allerdings lassen eben genau diese Fälschungen und bösartig-kranken Fehlinterpretationen und Unterstellungen von Thauris und Ali, die diese meinen betreiben zu müssen, wie die Abwanderungen auch, einen erhellenden Blick auf die unhaktbar gewordene Bastion zu und die massiv geschwächte Position der von ihnen immer noch mit falschen Argumenten und Methoden "Verteidigte".
Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis sich Claudia D. von den zurückgebliebenen GaGaisten distanziert, weil sie es aus innerem oder äußeren Druck muss.
Bei GaGa selbst!?!?
Kein Umdenken! Nicht einmal nach der Abwanderung-"Welle" von gestern.
Ein Glück, dass diese Versager/innen im realen Leben nix zu sagen haben.
Interessant: Unter den späterkennenden Abtrünnigen eien gewisse Angela Schäfer, die den dortigen Gesinnungsterror nicht mehr aushielt.
Justament meint ausgerechnet eine Angela Schäfer bei FACEBOOK "Jörg Kachelmann" bei mir genügend Toleranz vermuten zu dürfen, um unter meinen Link zu der Thüringer Geschichte vom Donnerstag
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Aus-dem-Gerichtssaal-Er-sagt-Sex-sie-sagt-Vergewaltigung;art83467,1784272In Südthüringen | Aus dem Gerichtssaal: Er sagt Sex, sie sagt Vergewaltigung
www.insuedthueringen.de
Telefonterror, Belästigung, Nachstellung - wegen Stalking ist gestern ein Mann verurteilt worden. Ob er seine Ehefrau auch vergewaltigt hat, wurde nicht geklärt.
jeden Nonsens setzen zu dürfen.
Woher will sie das wissen? Tsss. Vielleicht haben sie ja gerade die Einsciht, dass manches eben nicht sen kann, wie geschildert - und deshalb nur rund 1000 der 7-8000 jährlich Angezeigten zu verurteilen sind.
Wobei man geflissentlich seitens der Frauenbewegung bei dieser Art Schleppnetzjagd nach Hai- und Schwertfischen, zu häufig - wegen falschem Ansatz und falscher Methode gutherzige Delphine und andere liebe, harmlose Fische als Beifang mit ins Netz gehen.
Neu: to be continued ...
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Na, wenn das mal kein schöner Sonntag wird.
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Ja, ja, der Respekt gegenüber den Kammern hat schwer gelitten. Ob dies nun mehr an Salesch oder an Seidling liegt/lag, das dürfte ein dankbares Thema für eine unplagiierte Doktorarbeit sein.
@GW zu dem "Warum" noch ein nüchterer Nachtrag, sieh der jüngste Fälscherbeitrag von Thauris:
Sie machen munter weiter mit ihren Mash-Ups aus Fälschungen, bewußten und/oder bösartigen Falschinterpretaionen und Unterjubeln von angeblich Gepostetem. Tja, wer es nötig hat. Allerdings lassen eben genau diese Fälschungen und bösartig-kranken Fehlinterpretationen und Unterstellungen von Thauris und Ali, die diese meinen betreiben zu müssen, wie die Abwanderungen auch, einen erhellenden Blick auf die unhaktbar gewordene Bastion zu und die massiv geschwächte Position der von ihnen immer noch mit falschen Argumenten und Methoden "Verteidigte".
Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis sich Claudia D. von den zurückgebliebenen GaGaisten distanziert, weil sie es aus innerem oder äußeren Druck muss.
Bei GaGa selbst!?!?
Kein Umdenken! Nicht einmal nach der Abwanderung-"Welle" von gestern.
Ein Glück, dass diese Versager/innen im realen Leben nix zu sagen haben.
Interessant: Unter den späterkennenden Abtrünnigen eien gewisse Angela Schäfer, die den dortigen Gesinnungsterror nicht mehr aushielt.
Justament meint ausgerechnet eine Angela Schäfer bei FACEBOOK "Jörg Kachelmann" bei mir genügend Toleranz vermuten zu dürfen, um unter meinen Link zu der Thüringer Geschichte vom Donnerstag
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Aus-dem-Gerichtssaal-Er-sagt-Sex-sie-sagt-Vergewaltigung;art83467,1784272In Südthüringen | Aus dem Gerichtssaal: Er sagt Sex, sie sagt Vergewaltigung
www.insuedthueringen.de
Telefonterror, Belästigung, Nachstellung - wegen Stalking ist gestern ein Mann verurteilt worden. Ob er seine Ehefrau auch vergewaltigt hat, wurde nicht geklärt.
jeden Nonsens setzen zu dürfen.
Sehr schönes Beispiel für die Rechtsprechung in Deutschland! Männer, die eine Frau nicht verstehen und aus den Gefühlen - Kränkung, Verletzung und nicht verstehen - heraus eine Verurteilung eines brutalen Menschen verhindern! Rechtsprechung hat auch immer mit Emotionen und Courage der RichterInnen zu tun!!! Leider fehlt da meist die Einsicht!
Woher will sie das wissen? Tsss. Vielleicht haben sie ja gerade die Einsciht, dass manches eben nicht sen kann, wie geschildert - und deshalb nur rund 1000 der 7-8000 jährlich Angezeigten zu verurteilen sind.
Wobei man geflissentlich seitens der Frauenbewegung bei dieser Art Schleppnetzjagd nach Hai- und Schwertfischen, zu häufig - wegen falschem Ansatz und falscher Methode gutherzige Delphine und andere liebe, harmlose Fische als Beifang mit ins Netz gehen.
Neu: to be continued ...
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Sonntagsmotto: "Nerven behalten!" - Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Allmählich kehrt die Feinmotorik zurück; durch die Ritzen blinzelt so etwas wie mutmaßliches Tageslicht und der erste Google-Alert meldet so quasi nebenbei, dass man noch wo anders eine Bock zur Richterin gemacht hat. (Steigt die Bock-Dichte bei deutschen Gerichten, oder ist das nur eine gefühlte Bock-Dichte aufgrund selektiver(er) WAHRnehmung?)
Na, wenn das mal kein schöner Sonntag wird.
Als Replik und Dankeschön auf den Udo Jürgens Link, den ich noch heute Nacht gegen 4.50 in einer Kurzwachphase angeklickt habe, GW!
https://www.youtube.com/watch?v=D7TTldc8oZQ
Nun aber:
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Ja, ja, der Respekt gegenüber den Kammern hat schwer gelitten. Ob dies nun mehr an Salesch et al. oder an Seidling et al. liegt/lag, das dürfte ein dankbares Thema für eine unplagiierte Doktorarbeit sein.
@GW zu dem "Warum" noch ein nüchterer Nachtrag, sieh der jüngste Fälscherbeitrag von Thauris:
Sie machen munter weiter mit ihren Mash-Ups aus Fälschungen, bewußten und/oder bösartigen Falschinterpretaionen und Unterjubeln von angeblich Gepostetem. Tja, wer es nötig hat. Allerdings lassen eben genau diese Fälschungen und bösartig-kranken Fehlinterpretationen und Unterstellungen von Thauris und Ali, die diese meinen betreiben zu müssen, wie die Abwanderungen auch, einen erhellenden Blick auf die unhaktbar gewordene Bastion zu und die massiv geschwächte Position der von ihnen immer noch mit falschen Argumenten und Methoden "Verteidigte".
Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis sich Claudia D. von den zurückgebliebenen GaGaisten distanziert, weil sie es aus innerem oder äußeren Druck muss.
Bei GaGa selbst!?!?
Kein Umdenken! Nicht einmal nach der Abwanderung-"Welle" von gestern.
Ein Glück, dass diese Versager/innen im realen Leben nix zu sagen haben.
Interessant: Unter den späterkennenden Abtrünnigen eien gewisse Angela Schäfer, die den dortigen Gesinnungsterror nicht mehr aushielt.
Justament meint ausgerechnet eine Angela Schäfer bei FACEBOOK "Jörg Kachelmann" bei mir genügend Toleranz vermuten zu dürfen, um unter meinen Link zu der Thüringer Geschichte vom Donnerstag
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Aus-dem-Gerichtssaal-Er-sagt-Sex-sie-sagt-Vergewaltigung;art83467,1784272In Südthüringen | Aus dem Gerichtssaal: Er sagt Sex, sie sagt Vergewaltigung
www.insuedthueringen.de
Telefonterror, Belästigung, Nachstellung - wegen Stalking ist gestern ein Mann verurteilt worden. Ob er seine Ehefrau auch vergewaltigt hat, wurde nicht geklärt.
jeden Nonsens setzen zu dürfen.
Woher will sie das wissen? Tsss. Vielleicht haben sie ja gerade die Einsciht, dass manches eben nicht sen kann, wie geschildert - und deshalb nur rund 1000 der 7-8000 jährlich Angezeigten zu verurteilen sind.
Wobei man geflissentlich seitens der Frauenbewegung bei dieser Art Schleppnetzjagd nach Hai- und Schwertfischen, zu häufig - wegen falschem Ansatz und falscher Methode gutherzige Delphine und andere liebe, harmlose Fische als Beifang mit ins Netz gehen.
Neu: to be continued ...
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Apropos Bockshorn-Jagen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bockshorn_(Redensart)
Na, wenn das mal kein schöner Sonntag wird.
Als Replik und Dankeschön auf den Udo Jürgens Link, den ich noch heute Nacht gegen 4.50 in einer Kurzwachphase angeklickt habe, GW!
https://www.youtube.com/watch?v=D7TTldc8oZQ
Nun aber:
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Ja, ja, der Respekt gegenüber den Kammern hat schwer gelitten. Ob dies nun mehr an Salesch et al. oder an Seidling et al. liegt/lag, das dürfte ein dankbares Thema für eine unplagiierte Doktorarbeit sein.
@GW zu dem "Warum" noch ein nüchterer Nachtrag, sieh der jüngste Fälscherbeitrag von Thauris:
Sie machen munter weiter mit ihren Mash-Ups aus Fälschungen, bewußten und/oder bösartigen Falschinterpretaionen und Unterjubeln von angeblich Gepostetem. Tja, wer es nötig hat. Allerdings lassen eben genau diese Fälschungen und bösartig-kranken Fehlinterpretationen und Unterstellungen von Thauris und Ali, die diese meinen betreiben zu müssen, wie die Abwanderungen auch, einen erhellenden Blick auf die unhaktbar gewordene Bastion zu und die massiv geschwächte Position der von ihnen immer noch mit falschen Argumenten und Methoden "Verteidigte".
Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis sich Claudia D. von den zurückgebliebenen GaGaisten distanziert, weil sie es aus innerem oder äußeren Druck muss.
Bei GaGa selbst!?!?
Kein Umdenken! Nicht einmal nach der Abwanderung-"Welle" von gestern.
Ein Glück, dass diese Versager/innen im realen Leben nix zu sagen haben.
Interessant: Unter den späterkennenden Abtrünnigen eien gewisse Angela Schäfer, die den dortigen Gesinnungsterror nicht mehr aushielt.
Justament meint ausgerechnet eine Angela Schäfer bei FACEBOOK "Jörg Kachelmann" bei mir genügend Toleranz vermuten zu dürfen, um unter meinen Link zu der Thüringer Geschichte vom Donnerstag
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Aus-dem-Gerichtssaal-Er-sagt-Sex-sie-sagt-Vergewaltigung;art83467,1784272In Südthüringen | Aus dem Gerichtssaal: Er sagt Sex, sie sagt Vergewaltigung
www.insuedthueringen.de
Telefonterror, Belästigung, Nachstellung - wegen Stalking ist gestern ein Mann verurteilt worden. Ob er seine Ehefrau auch vergewaltigt hat, wurde nicht geklärt.
jeden Nonsens setzen zu dürfen.
Sehr schönes Beispiel für die Rechtsprechung in Deutschland! Männer, die eine Frau nicht verstehen und aus den Gefühlen - Kränkung, Verletzung und nicht verstehen - heraus eine Verurteilung eines brutalen Menschen verhindern! Rechtsprechung hat auch immer mit Emotionen und Courage der RichterInnen zu tun!!! Leider fehlt da meist die Einsicht!
Woher will sie das wissen? Tsss. Vielleicht haben sie ja gerade die Einsciht, dass manches eben nicht sen kann, wie geschildert - und deshalb nur rund 1000 der 7-8000 jährlich Angezeigten zu verurteilen sind.
Wobei man geflissentlich seitens der Frauenbewegung bei dieser Art Schleppnetzjagd nach Hai- und Schwertfischen, zu häufig - wegen falschem Ansatz und falscher Methode gutherzige Delphine und andere liebe, harmlose Fische als Beifang mit ins Netz gehen.
Neu: to be continued ...
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/fulda-und-region/Fulda-Region-Prozess-um-Vergewaltigung-Konfuse-Zeugen;art25,463383
Apropos Bockshorn-Jagen:
Die Herkunft der Redensart ist ungeklärt. Die frühesten literarischen Belege gehen ins 15. Jahrhundert zurück und lassen erkennen, dass die ursprüngliche Bedeutung wohl schon damals verlorengegangen ist, denn jene sind bedeutungsmäßig nicht einheitlich und geben daher auch nur wenig Aufschluss über den Ursprung.
Beispiele: In einer Festschrift der Sterzinger Fastnachtsspiele: „in ain Pochs horen treiben“; im Narrenschiff: „Teutschen seindt unverträglich narren/Thun ehe frydienst den ehrengenosz/Dann das man sie in bockshorn stosz“; in den „Sprichwörtern“ von Sebastian Franck: „drumb solt man nit alle köpf in ein bockshorn begern und zwingen“; bei Geiler von Kaysersberg: „ich red us keine Bockshorn“; bei Martin Luther: „Alle Welt ist erschreckt und überpoltert, bis sie endlich in ein Bockshorn gejagt“ und noch in vielen anderen, allesamt obskuren und merkwürdigen Bedeutungszusammenhängen.
Wahrscheinlich liegt es an der Prävalenz der Lutherschen Texte, dass sich „ins Bockshorn jagen“ heute durchgesetzt hat, während Verben wie „zwingen“ und „treiben“ in diesem Zusammenhang nicht mehr auftauchen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bockshorn_(Redensart)
Zuletzt von Andy Friend am Sa 22 Okt 2011, 21:55 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Es geht um die Wurst bzw. um das "Würstchen"...
Immer auf der Seite der Unterdrückten?
Ein Under-dog namens "Loukanikos", das Würstchen, genannt "Louke".
http://www.google.de/search?client=opera&rls=en&q=loukanikos+riot+dog&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest
Ein Under-dog namens "Loukanikos", das Würstchen, genannt "Louke".
http://www.google.de/search?client=opera&rls=en&q=loukanikos+riot+dog&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Gabriele
Jetzt nur ganz kurz: Ich werde dann diesen Ansatz einmal noch ein bisschen vertiefen:
Du schreibst:
Von Fritz Sack sind im Rahmen dieses Threads eher kontraproduktiv. Denn er hat zwar recht damit, daß wir heute in einer Phase der Restauration puritanischer Werte leben, in der Bestrafungs- und Abgrenzungslust für ein subjektives Sicherheitsgefühl in einer aus der Fugen geratenden Welt sorgen soll, wenn ich die wortreichen Zitate einmal auf den schlichten Punkt bringen darf. Das ist mir schon lange klar.
Mir kommt es aber eher auf eine genaue Analyse des Zustands an, nicht auf allgemeine Überblicke. Mehrwert generiert eher dieser genaue und kenntnisreiche Aufsatz zur Entwicklung des Instituts der Nebenklage, dem sich entnehmen läßt, daß in Deutschland heute ein selbsterklärtes Opfer mehr Rechte hat als ein Beschuldigter:
Kommentar:
Ein bisschen polemisch könnte ich nun argumentieren, dass Du quasi im Sinne eines Positivisten argumentierst. Abgrenzend würde ich nun sagen, ich positioniere mich im Sinne einer Kritischen Theorie (Horkheimer, Adorno, Habermas, Marcuse). Lothar Böhnisch schreibt diesbezüglich:
"Die zentralen Konzepte der Kritischen Therorie sind die der Totalität, der Dialektik und der Ideologie. Totalität meint, dass man soziale Phänomene nicht für sich, sondern vor dem jeweiligen historischen Gesamtzusammenhang deuten und auf diesen beziehen muss. Dieser allgemeine und umassende historische Hintergrund ist nicht einförmig und eindeutig strukturiert, sondern in sich ambivalent (doppeldeutig). Geschichte bewegt sich nicht linear, sondern in sich widersprüchlich, also dialektisch. Es ist deshalb auch Praxis einer der Kritischen Theorie verpflichteten Soziologie, vorfindbare Erscheinungsformen des Sozialen nicht einfach als solche hinzunehmen, sondern sie in der dialektischen Annahme der Widersprüchlichkeit von Verhalten und Verhältnissen kritisch auf die Hintergrundstruktur der Gesellschaft zu beziehen. Vor allem muss die Gesellschaft mit den Befindlichkeiten und Verhaltensmustern der Subjekte konfrontiert werden, die aus der Sicht der herrschenden Normalität als abweichend oder pathologisch etikettiert werden. Im Lichte dieser Widersprüchlichkeit können diese Zustände dann neu, jenseits des unmittelbaren Scheins bewertet werden. Das empirisch Vorhandene ist also für sich relativ und erhält erst in der historisch-gesellschaftlichen Rückbindung der Dialektik seine objektive Wirklichkeit. In dieser Konfrontation mit der gesellschaftlichen Totalität und ihrer Entwicklungslogik erhält die soziale Erscheinung erst ihre wahre gesellschaftliche Qualität." (Böhnisch, Lothar 2003: Pädagogische Soziologie. Eine Einführung, Weinheim und München, S. 47).
Und nun könnten wir also fragen: Wie hat sich die Opfergesetzgebung historisch entwickelt? Eine neue Qualität gibt es ja seit dem Jahre 1984, wenn man dem Aufsatz von Joachim Herrmann glauben kann. Wenn Du nun die Analyse von Fritz Sack vergleichst, dann konstatiert er auch historisch mit Thatcher und Reagan eine tiefgreifende Veränderung im Strafrecht in den westlichen Staaten des Industriekapitalismus; es handelt sich also hier um ein transnationales Phänomen. Also: Opfergesetzgebung und zunehmende Pönalisierung gehen offenbar Hand in Hand, es besteht somit eine Konvergenz. Ev. haben wir hier nur zwei Seiten einer Medaille? Und vor allem: Nun müssen diese Phänomene eben auch auf die gesellschaftliche Hintergrundstruktur rückbezogen werden. Werde das dann später noch ein bisschen weiter ausführen. Ich würde also sagen: Konkrete Analyse eines empirischen Einzelphänomens ist wichtig, aber eine synchrone Analyse reicht selbstverständlich nicht aus und vor allem nicht, wenn sie u.a. nicht auf die gesellschaftliche Hintergrundstruktur rückbezogen wird.
Du schreibst:
Von Fritz Sack sind im Rahmen dieses Threads eher kontraproduktiv. Denn er hat zwar recht damit, daß wir heute in einer Phase der Restauration puritanischer Werte leben, in der Bestrafungs- und Abgrenzungslust für ein subjektives Sicherheitsgefühl in einer aus der Fugen geratenden Welt sorgen soll, wenn ich die wortreichen Zitate einmal auf den schlichten Punkt bringen darf. Das ist mir schon lange klar.
Mir kommt es aber eher auf eine genaue Analyse des Zustands an, nicht auf allgemeine Überblicke. Mehrwert generiert eher dieser genaue und kenntnisreiche Aufsatz zur Entwicklung des Instituts der Nebenklage, dem sich entnehmen läßt, daß in Deutschland heute ein selbsterklärtes Opfer mehr Rechte hat als ein Beschuldigter:
Kommentar:
Ein bisschen polemisch könnte ich nun argumentieren, dass Du quasi im Sinne eines Positivisten argumentierst. Abgrenzend würde ich nun sagen, ich positioniere mich im Sinne einer Kritischen Theorie (Horkheimer, Adorno, Habermas, Marcuse). Lothar Böhnisch schreibt diesbezüglich:
"Die zentralen Konzepte der Kritischen Therorie sind die der Totalität, der Dialektik und der Ideologie. Totalität meint, dass man soziale Phänomene nicht für sich, sondern vor dem jeweiligen historischen Gesamtzusammenhang deuten und auf diesen beziehen muss. Dieser allgemeine und umassende historische Hintergrund ist nicht einförmig und eindeutig strukturiert, sondern in sich ambivalent (doppeldeutig). Geschichte bewegt sich nicht linear, sondern in sich widersprüchlich, also dialektisch. Es ist deshalb auch Praxis einer der Kritischen Theorie verpflichteten Soziologie, vorfindbare Erscheinungsformen des Sozialen nicht einfach als solche hinzunehmen, sondern sie in der dialektischen Annahme der Widersprüchlichkeit von Verhalten und Verhältnissen kritisch auf die Hintergrundstruktur der Gesellschaft zu beziehen. Vor allem muss die Gesellschaft mit den Befindlichkeiten und Verhaltensmustern der Subjekte konfrontiert werden, die aus der Sicht der herrschenden Normalität als abweichend oder pathologisch etikettiert werden. Im Lichte dieser Widersprüchlichkeit können diese Zustände dann neu, jenseits des unmittelbaren Scheins bewertet werden. Das empirisch Vorhandene ist also für sich relativ und erhält erst in der historisch-gesellschaftlichen Rückbindung der Dialektik seine objektive Wirklichkeit. In dieser Konfrontation mit der gesellschaftlichen Totalität und ihrer Entwicklungslogik erhält die soziale Erscheinung erst ihre wahre gesellschaftliche Qualität." (Böhnisch, Lothar 2003: Pädagogische Soziologie. Eine Einführung, Weinheim und München, S. 47).
Und nun könnten wir also fragen: Wie hat sich die Opfergesetzgebung historisch entwickelt? Eine neue Qualität gibt es ja seit dem Jahre 1984, wenn man dem Aufsatz von Joachim Herrmann glauben kann. Wenn Du nun die Analyse von Fritz Sack vergleichst, dann konstatiert er auch historisch mit Thatcher und Reagan eine tiefgreifende Veränderung im Strafrecht in den westlichen Staaten des Industriekapitalismus; es handelt sich also hier um ein transnationales Phänomen. Also: Opfergesetzgebung und zunehmende Pönalisierung gehen offenbar Hand in Hand, es besteht somit eine Konvergenz. Ev. haben wir hier nur zwei Seiten einer Medaille? Und vor allem: Nun müssen diese Phänomene eben auch auf die gesellschaftliche Hintergrundstruktur rückbezogen werden. Werde das dann später noch ein bisschen weiter ausführen. Ich würde also sagen: Konkrete Analyse eines empirischen Einzelphänomens ist wichtig, aber eine synchrone Analyse reicht selbstverständlich nicht aus und vor allem nicht, wenn sie u.a. nicht auf die gesellschaftliche Hintergrundstruktur rückbezogen wird.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Wenn Gabriele Wolff, aber nicht Chomsky, die von ihm zitierten Text zumindest im Ansatz versteht ...
Leider hast du so 'Brägenpanne', dass du nicht einmal die von dir selbst zitierten Texte verstehst - geschweige denn Fritze S.. Er ist dir um Größenordnungen intellektuell und in seinen Visionen überlegen. Obwohl ich nicht immer seiner Meinung war/bin, lohnt sich zumindest ein Anhören.Chomsky zitiert Fritz Sack, Kriminologisches Journal 34, S. 41-46, 2002:
Gabi Löschper: Damals haben Sie sich eine Kriminologie gewünscht, die aus der strafrechtlichen Bevormundung und aus der Orientierung an Kriminalpolitik heraustritt. Hat sich das erfüllt?
Fritz Sack: Dieser Wunsch hat sich auf eine Weise erfüllt, die ich damals nicht im Kopf hatte: Mittlerweile sind Kriminalität und Kriminalpolitik praktisch aus strafrechtlichen Zuständigkeiten entbunden, insofern all die Prinzipien, nach denen das Strafrecht mit der Kriminalität umzugehen vorgibt, verlassen sind. Das Strafrecht ist nicht länger ‚ultima ratio', sondern das vorrangigste Mittel des Umgangs mit Problemen gleich welcher Art. Man erlebt derzeit eine Renaissance der übelsten Seiten des Strafrechts, die mich an einen bemerkenswerten Ausspruch eines großen Staatsmannes, und zwar eines Konservativen, erinnert: Winston Churchill sagte 1910 in einer Unterhausdebatte, der Grad der Zivilisation einer Gesellschaft lasse sich an der Art und Weise ablesen, wie eine Gesellschaft mit ihren Verbrechern umgeht[1]. Moderne Gesellschaften – die USA an der Spitze, Großbritannien ihnen unmittelbar auf den Fersen und Deutschland als der bekannte Nachzügler, als jetzt auch da angekommene verspätete Nation – betreiben eine Politik, die erneut auf das Gefängnis, auf Wegsperren, auf all die abgewirtschafteten Instrumente des Strafrechts setzt, die man aus dem 19. Jahrhundert kennt.
Damals haben Sie sich gegen eine Kriminologie gewandt, welche die Kriminalität reduzieren und sich in Kriminalpolitik einmischen will. Also gegen eine Kriminologie, die sich nicht als autonome Wissenschaft mit eigenen Fragen begreift. Betrachtet man nun diese bedrohliche, ja rückschrittliche Entwicklung, kann dann ein Kriminologe überhaupt noch sagen: ‚Ich kümmere mich nicht um Kriminalpolitik‘?
Sack: Die Kriminologie als Wissenschaft soll nicht primär kriminalpolitisch tätig sein, sondern sich kriminalpolitische Rezepte ansehen und eine Analyse des Bestandes, der Prozesse und der Strukturen von Kriminalpolitik vornehmen. Nur hat, was derzeit sich unter dem Titel 'Kriminalpolitik' vollzieht, nichts mit Kriminalpolitik zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine Politik des Schürens und des Verstärkens von Ängsten, die in der Gesellschaft vorhanden sind, um auf diese Weise Herrschaftsprozesse in Gang zu halten. Was als Kriminalpolitik ausgegeben wird, ist in Wirklichkeit keine. Wenn sie das sein wollte, müsste sie sich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit befragen lassen: Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, das zu erreichen, was sie eigentlich erreichen sollen? Von den nun eingesetzten Instrumenten weiß man seit Jahrzehnten – fast hätte ich gesagt: seit Jahrhunderten –, dass sie nicht einlösen, was sie versprechen. Eine law and order-Politik hat nichts mit Kriminalpolitik zu tun. Sie ist das nur dem Namen nach; tatsächlich besteht sie darin, systematisch Ressentiments und Ängste in die Welt zu setzen und zu verstärken. Immer wieder denke ich an den Aufsatz von Charles Tilly: „War making and state making (and state maintaining – möchte ich hinzufügen) as organized crime”[2]. Die Angst, die der Staat braucht, um sein Produkt ‚Schutz‘ zu verkaufen und um law and order durchzusetzen, wird produziert....http://www.fritz-sack.com/01%20Texte/FS%20Interv.htm
Erheitert hat mich, dass sogar Gabriele Wolff in ihrem letzten rechtsphilosophischen Wurf zur Geisterstunde deine 'Brägenpanne' als solche erkannt hat, wenn auch nur aus ihrer Engstirnigkeit der Streicheleinheiten und Entschuldigungen für Organe der Rechtsflegel.
Was natürlich Fritze S. in einem solchen Interview nicht explizit am Punkt, obwohl er differenzierte Kenntnisse hat, anspricht, ist mein Thema: Regierungskriminalität und Meta-Justiz der Macht:Gabriele Wolff:
Deine überlangen Zitate
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47795
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47796
von Fritz Sack sind im Rahmen dieses Threads eher kontraproduktiv. Denn er hat zwar recht damit, daß wir heute in einer Phase der Restauration puritanischer Werte leben, in der Bestrafungs- und Abgrenzungslust für ein subjektives Sicherheitsgefühl in einer aus der Fugen geratenden Welt sorgen soll, wenn ich die wortreichen Zitate einmal auf den schlichten Punkt bringen darf. Das ist mir schon lange klar.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47798
Es freut mich immer, wenn du bei Gabriele Wolff auf den Arm darfst:Vgl. Demokritxyz Postings, 22.10.2011, S. 39/XXVIII, 09:27 h Endlich: Strafanzeige gegen Stefan Mappus (CDU - Ex-Ministerpräsident von Baden-Württemberg)
Anm.: Praktiken von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus in Variationen
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p760-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47745
22.10.2011, S. 13, 10:31 h @Gabriele Wolff: Steuerung der Justiz erfolgt über Medien, aber nicht direkt über Ministerpräsident/Justizminister ...???
Anm.: Alte Ägide von Ministerpräsident Stefan Mappus und Justizminister Ulrich Goll nach 58 Jahren CDU in Regierungsverantwortung
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p240-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47748
22.10.2011, S. 14, 12:39 h @Gabriele Wolff: Brauchen wir eine Gesetzesänderung beim § 339 StGB (Rechtsbeugung) ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47755
22.10.2011, S. 14, 18:03 h @steffi: Co. hätteste ausschreiben sollen: Justiz, Schauspieldemokraten, Regierungs- und Wirtschaftskriminelle & Co. ...!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p260-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47775
Schade, dass Gabriele Wolff, da sowenig Literatur findet und deshalb so große Defizite hat. Es soll Autoren geben, die können solche Stile selbst entwickeln und erkennen auch die aktuellen gesellschaftlichen Probleme richtig, oder ...?Gabriele Wolff:Chomsky kommentiert:Demokritxyz Posting, 22.10.2011, S. 15, 19:50 h @Chomsky: Gibt viel Fortschritt bei den Soziologen, oder ...?
Anm.: Entwicklung des Diskurs’ zur Problemerweiterung
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47785
Leider wieder einmal viel Laber-Polemik ohne irgendwelche analytische Schärfe und Empirie.!
Übrigens: Mich deucht, das ist der grosse Unterschied zu den Beiträgen von Gabriele: Sie bietet 90% Analyse und 10% Polemik. Bei Dir würde ich eher das Gegenteil vermuten: Also 90% (natürlich gefühlt) Polemik und 10% Analyse. :-)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47787
@Chomsky: Pumpt schnell Gehirn nach. Ich hab etwa 4.000 Beiträge geschrieben. Vor wenigen Tagen lag dein Mitterwelt der Substanz bei meinen Beiträgen nach deiner Einschätzung noch bei 25 %. Wie erklärst den den Abfall auf 10 % mathematisch ...?
Vgl. Demokritxyz Posting, 21.10.2011, S. 12, 09:03 h @Chomsky: Bekommst du noch Scheinwerfer ...
Anm.: Polemik ohne Substanz: Diskurs von Chomsky am Beispiel mit Textbezug, Chomskys Prozentzahlen, Top-Level-Themen in Deutschland (ZDF-Mediathek), aber von Gabriele Wolff & Chomsky ausgeblendet, "Dampfwalze" kommt: Link-Sampler III: Chomsky
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p220-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47653
Ich bedanke mich für diese schmeichelhafte Einschätzung – sie entspricht genau der Mischung, die mir ideal erscheint. Ich habe schon mitbekommen, daß Du eher stilistisch und polemisch abtörnende Autoren bevorzugst.
Ich dagegen liebe die, die profunde Sachkenntnis mit stilistischer Brillanz und eleganter Polemik verbinden können. Da gibt es ja nur wenige deutschsprachige Autoren, die das können. Mein unerreichbares Vorbild ist Hans Wollschläger, von dem Du wahrscheinlich noch nie etwas gehört hast...
Es ist ja immer Glück, wenn man auf Lektüren stößt, die jenseits des Akademischen und jenseits der Bestsellerlisten existieren. Googel und finde.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47798
Schön war natürlich Chomsky mit seinem Wort zum Sonntag:Vgl. Demokritxyz Posting, 19.09.2011, S. 45/XXVII, 22:53 h @Gabriele Wolff: Hinter DEINEM Horizont gehts weiter ...
Anm.: Entwicklung und Einsatz des scharfer Schwerts: „Dann sag ich eben, du hast mich vergewaltigt.“
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t464p880-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-27#46220
22.10.2011, S. 15, 19:50 h @Chomsky: Gibt viel Fortschritt bei den Soziologen, oder ...?
Anm.: Entwicklung des Diskurs’ zur ‚Problemerweiterung’, Geschichte vom ‚Geldsack’ und der Maria der bald glücklichen Liebe’
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47785
Gut Chomsky: Nur dann solltest du deine 'Gehirnschiss im Spätstadium' nicht teilweise als Wissenschaft verkaufen. Bist du sicher, ob du bei dir da überhaupt klar trennen kannst ...???Chomsky:
Natürlich sind die Autoren, die ich mag, immer auch polemisch oder fast immer auch polemisch, es gibt da aber Ausnahmen wie z.B. Lothar Böhnisch oder Eric Hobsbawm und andere.
Aber bei den anderen Autoren, die immer auch polemisch sind, müsste man unterscheiden zwischen ihrem "wissenschaftlichen Werk" und ihren "politischen Interventionen". Das gilt m.E. für Bourdieu, Foucault, Jürgen Link, Noam Chomsky und viele Andere.
Sie haben also m.E. auf der einen Seite ein streng wissenschaftliches Werk und auf der anderen Seite eben gesellschaftspolitische Interventionen, die eben dann auch viel Polemik beinhalten. Es gibt also den wissenschaftlichen Noam Chomsky, Bourdieu, Foucault, Jürgen Link etc. und dann eben eher den politisch-interventionistischen Noam Chomsky, Bourdieu, Foucualt, Jürgen Link etc.
Polemik, Ironie, Sarkasmus etc. sind natürlich auch für mich das Lebenselixier, der Mensch besteht ja nicht nur aus Verstand/Intellekt, sondern eben auch aus Emotionen! :-)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47800
Chomsky, die Namen deiner wichtigsten Professoren hast du noch immer nicht genannt - dritte Aufforderung!
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Demo
Wiederum viel Polemik und keine Analyse geschweige denn eine Argumentation. Wo nix ist, kann man sich auch mit nix auseinandersetzen! :-)
Meine wichtigsten Intellektuellen:
Böhnisch, Bourdieu, Foucault, Hobsbawm, Chomsky, Gramsci, Link, Wacquant, Althusser, Deleuze, Derrida, Giddens, Beck, Goffman, Elias, Negri, Immanuel Wallerstein, Braudel und, und, und....
Meine wichtigsten Intellektuellen:
Böhnisch, Bourdieu, Foucault, Hobsbawm, Chomsky, Gramsci, Link, Wacquant, Althusser, Deleuze, Derrida, Giddens, Beck, Goffman, Elias, Negri, Immanuel Wallerstein, Braudel und, und, und....
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
@Chomsky: War das wieder dein "Lebenselixier" ...?
Chomsky:
Demo
Polemik, Ironie, Sarkasmus etc. sind natürlich auch für mich das Lebenselixier, der Mensch besteht ja nicht nur aus Verstand/Intellekt, sondern eben auch aus Emotionen! :-)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47800
Weißte Chomsky: Mich interessiert nicht, welche Autoren du kennst, aber nicht verstanden hast, sondern welche Professoren meinen, dass du sie verstanden hast!Chomsky:
Wiederum viel Polemik und keine Analyse geschweige denn eine Argumentation. Wo nix ist, kann man sich auch mit nix auseinandersetzen! :-)
Meine wichtigsten Intellektuellen:
Böhnisch, Bourdieu, Foucault, Hobsbawm, Chomsky, Gramsci, Link, Wacquant, Althusser, Deleuze, Derrida, Giddens, Beck, Goffman, Elias, Negri, Immanuel Wallerstein, Braudel und, und, und....
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Vgl. Demokritxyz Posting, 23.10.2011, S. 15, 11:01 h Wenn Gabriele Wolff, aber nicht Chomsky, die von ihm zitierten Text zumindest im Ansatz versteht ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47809
Da muss irgendjemand deine Dekorationsurkunden in den beiden (erfolgreich abgeschlossenen ...?) Hochschulstudien unterschrieben haben: Oder ist das in der Schweiz bei kritischen Sozialwissenschaftlern der Moderne anders ...?
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Demo
Ein Hochschulabschluss habe ich in deutsches Lande gemacht, der ander in der Schweiz.
Meine Hausarbeiten und Diplomarbeiten etc. wurden nie unter der Note 2 bewertet. Du siehst: Verschiedenste wissenschaftliche Mitarbeiter (übrigens Frauen wie Männer) hatten das Gefühl, dass der virtuelle Chomsky das versteht, was er schreibt! Du darfst also beruhigt sein! :-)
Meine Hausarbeiten und Diplomarbeiten etc. wurden nie unter der Note 2 bewertet. Du siehst: Verschiedenste wissenschaftliche Mitarbeiter (übrigens Frauen wie Männer) hatten das Gefühl, dass der virtuelle Chomsky das versteht, was er schreibt! Du darfst also beruhigt sein! :-)
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
"Mannheimer Effekt"?!?!?
mmOpfer-Latein - oder: "Wenn das Trauma-Gedächtnis zunimmt ...." (ein Phänomen für Akte X?)
Der Berichterstatter kann zwar nicht Vermieter von Mieter unterscheiden; dennoch wollen iwr ihm das andere glauben: http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.html
Ach ja - Richtige Reihenfolge und KEINE Parade gab es auch!
Der Berichterstatter kann zwar nicht Vermieter von Mieter unterscheiden; dennoch wollen iwr ihm das andere glauben: http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.html
FOCUS, übernehmen Sie (sich mal wieder)?"Als Nebenklägerin und Zeugin verwickelte sich die 33-Jährige aus Löhne aber zunehmend in Ungereimtheiten. So hatte sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass sich ihr vermeintlicher Peiniger unmittelbar nach der Tat am 9. Februar 2010 die Hose hochgezogen und ihre Wohnung - damals noch in Oeynhausen - verlassen habe.
Vor Gericht klang das anders: "Er hat sich eine Zigarette angezündet und gesagt, dass er mich umbringt, wenn ich jemandem von dem Vorfall erzähle", erzählte die Frau unter Tränen. Dass ihr Vermieter sie bei der Tat gewürgt haben soll, war für sämtliche Juristen in Saal 309 ebenfalls neu."
Ach ja - Richtige Reihenfolge und KEINE Parade gab es auch!
"Staatsanwalt, Verteidiger, Schöffen und Richterin Blöbaum waren sich darin einig, dass eine Befragung weiterer Zeugen keine weiteren Indizien für eine Vergewaltigung liefern würde. "Eher würde unsere Skepsis wohl wachsen", mutmaßte die Richterin. So fällten sie und die Schöffen nach dreieinhalbstündiger Verhandlung ihr Urteil: Freispruch des Angeklagten aus Mangel an Beweisen."
Andy Friend- Anzahl der Beiträge : 1102
Och, Chomsky: War die Plagiaterkennungssoftware noch nicht so ausgereift ...?
Ich mein, der "KT" im Stutenberg hatte ein summa cum laude und du fällst hier durch Originalzitate auf, an deren O-Ton du klebst, als deine Meinung.Chomsky:
Ein Hochschulabschluss habe ich in deutsches Lande gemacht, der ander in der Schweiz.
Meine Hausarbeiten und Diplomarbeiten etc. wurden nie unter der Note 2 bewertet. Du siehst: Verschiedenste wissenschaftliche Mitarbeiter (übrigens Frauen wie Männer) hatten das Gefühl, dass der virtuelle Chomsky das versteht, was er schreibt! Du darfst also beruhigt sein! :-)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p280-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47820
http://de.wikipedia.org/wiki/Summa_cum_laude#Deutschland
Die Alarmglocke, dass "KT" zum Thema die Batterien leer hat, wie ein seit zehn Jahren abgesoffenes U-Boot, ist mir in der Diskussion mit Helmut Schmidt auf dem "Roten Platz" in der Helmut-Schmidt-Bundeswehr- hochschule sofort aufgefallen: Da war "KT" noch Doktor:
http://de.wikipedia.org/wiki/Des_Kaisers_neue_KleiderVgl. Demokritxyz Posting, 08.02.2011, S. 24/XV, 11:21 h @Davrem: Kannte Kurt Tucholsky Schauspieldemokraten ...?
Anm.: Karl-Theodor zu Guttenberg & Helmut Schmidt diskutieren über Afghanistan
Links leider gelöscht. Alternativer Link ab:https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t350p460-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-15#30310YouTube-Links im Posting leider gelöscht. Alternative Links:
Helmut Schmidt und Karl-Theodor zu Guttenberg 1-6/6
https://www.youtube.com/watch?v=bB73hFUifM8
https://www.youtube.com/watch?v=cqR0sB4ZGXw&feature=related
https://www.youtube.com/watch?v=6lJ1mR6l744&feature=related
https://www.youtube.com/watch?v=jclWPFi3jpA&feature=related
https://www.youtube.com/watch?v=-d5zaseD2YQ&feature=related
https://www.youtube.com/watch?v=83mV0RMYUHo&feature=related
Auf für dich ist das sicher (ab Teil 2) Diskurs auf höchsten Niveau, oder ...?
Ich kenne übrigens Fakultäten, da rümpft man bei einem "gut" in den Examensnoten schon die Nase - war wohl 'nen Schuss in den Ofen.
Aber 'ne "Fräge" an einen kritischen Sozialwissen- schaftler der Moderne hab ich noch: Was hältst du von meiner Hypothese: Was in der NS-Zeit das Vertrauen auf den Endsieg war, ist in der bundesdeutschen Schauspieldemokratie das Vertrauen in die Kapitalmärkte ...?
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
›Aus Mangel an Beweisen‹
"Mannheimer Effekt"?!?!?
Andy Friend Heute um 12:38
Das war mal wieder eine erhellende Prozeßberichterstattung; man fragt sich, warum diese Sache überhaupt angeklagt wurde. Es gibt ein ›Paar‹, das in einem Konfliktverhältnis steht:
Er sucht sie also auf, um Geld einzufordern, das sie nicht hat, es kommt, unstreitig, zum Geschlechtsverkehr. Dafür sind einige plausible Gründe vorstellbar, nämlich u.a. seine Variante; denkbar wäre aber auch, daß er ihre mißliche Lage ausnutzte und ihr eine Räumungsklage androhte, wenn sie nicht mitmache (was den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllen würde.)
Aber eine Vergewaltigung? Eine gefühlte vielleicht, weil der GV jedenfalls weder aus Liebe noch aus Lust stattfand und letztlich dem Druck des finanziellen Verhältnisses geschuldet war. Wenn es so war, wie er es aussagte, muß ihr die Sache zudem peinlich gewesen sein. Vielleicht hat er es gar herumerzählt und sie wollte nur ihren Ruf verteidigen? Wie und wann es überhaupt zur Anzeige kam, wird leider nicht erwähnt.
Hier wieder die klassischen Mannheim-Zutaten: eine weinende Frau, die stereotype Todesdrohung, falls sie etwas erzähle (gibt es die in der Realität eigentlich? Ich kenne das nur aus Mafia-Filmen; bei diesen Typen wirkt die Drohung ja auch, weil die sie im Zweifel wahrmachen. Aber einem biederen Bürger kauft doch niemand die Ernsthaftigkeit einer solchen Drohung ab.) Eine nicht konstante Schilderung mit aggravierenden Hinzufügungen (wie bei Tristane Banon).
Eine solche Aussage kann nicht Grundlage einer Verurteilung sein. Die Sache hätte aber gar nicht erst angeklagt werden dürfen, denn ihre Aussage war ganz offensichtlich schon im Ermittlungsverfahren mehr als nur zweifelhaft:
Eine Zeugin, die eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung abbricht, ist als Beweismittel genauso ungeeignet wie eine Zeugin, deren Begutachtung das Ergebnis einer fehlenden Glaubhaftigkeit hat (wie bei Claudia D.). Die Sache hätte also eingestellt werden müssen.
Soll das bedeuten, daß die weiteren Zeugen nicht gehört wurden, weil dann die Skepsis noch mehr gewachsen wäre?! Und warum ein Freispruch ›aus Mangel an Beweisen‹? Wenn die einzige Belastungszeugin sich in Widersprüche verwickelt, einer Begutachtung ausweicht und Falschbelastungsmotive hat, dann ist der Angeklagte wegen erwiesener Unschuld freizusprechen; in seinem Verfahren kann offenbleiben, ob die Zeugin bewußt gelogen, sich etwas eingeredet oder wegen psychischen und/oder intellektuellen Störungen Gedächtnisprobleme hat. Das muß im Gegenverfahren geprüft werden.
Gibt es den Freispruch wegen erwiesener Unschuld nur, wenn die Zeugin ein Geständnis wegen Falschbeschuldigung ablegt? Ein Angeklagter wird doch auch wegen erwiesener Schuld verurteilt, wenn er kein Geständnis ablegt, die Beweise im übrigen aber ausreichen. Wenn es nur ein Beweismittel gibt, wie hier die Belastungszeugin, und dieses Beweismittel wegfällt, dann ist die Unschuld ebenso erwiesen. Mehr geht nicht in Aussage gegen Aussage-Konstellationen.
Mir scheinen hier zweierlei Maßstäbe angelegt zu werden.
Andy Friend Heute um 12:38
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p300-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47821mmOpfer-Latein - oder: "Wenn das Trauma-Gedächtnis zunimmt ...." (ein Phänomen für Akte X?)
Der Berichterstatter kann zwar nicht Vermieter von Mieter unterscheiden; dennoch wollen iwr ihm das andere glauben: http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.html
Das war mal wieder eine erhellende Prozeßberichterstattung; man fragt sich, warum diese Sache überhaupt angeklagt wurde. Es gibt ein ›Paar‹, das in einem Konfliktverhältnis steht:
http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.htmlSeine Miete habe er einfordern wollen. Da seine Mieterin - schon seit Monaten säumig - wieder einmal kein Geld hatte, habe sie ihm Geschlechtsverkehr angeboten. Eher widerwillig habe er zugestimmt. Das war in groben Zügen die Variante des Bad Oeynhausener Angeklagten, der am Freitag vorm Herforder Schöffengericht stand. Das Opfer hatte die Sache etwas anders in Erinnerung und ihren Mieter wegen Vergewaltigung angezeigt.
Er sucht sie also auf, um Geld einzufordern, das sie nicht hat, es kommt, unstreitig, zum Geschlechtsverkehr. Dafür sind einige plausible Gründe vorstellbar, nämlich u.a. seine Variante; denkbar wäre aber auch, daß er ihre mißliche Lage ausnutzte und ihr eine Räumungsklage androhte, wenn sie nicht mitmache (was den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllen würde.)
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
[...]
Aber eine Vergewaltigung? Eine gefühlte vielleicht, weil der GV jedenfalls weder aus Liebe noch aus Lust stattfand und letztlich dem Druck des finanziellen Verhältnisses geschuldet war. Wenn es so war, wie er es aussagte, muß ihr die Sache zudem peinlich gewesen sein. Vielleicht hat er es gar herumerzählt und sie wollte nur ihren Ruf verteidigen? Wie und wann es überhaupt zur Anzeige kam, wird leider nicht erwähnt.
http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.htmlVor Gericht klang das anders: "Er hat sich eine Zigarette angezündet und gesagt, dass er mich umbringt, wenn ich jemandem von dem Vorfall erzähle", erzählte die Frau unter Tränen. Dass ihr Vermieter sie bei der Tat gewürgt haben soll, war für sämtliche Juristen in Saal 309 ebenfalls neu.
Hier wieder die klassischen Mannheim-Zutaten: eine weinende Frau, die stereotype Todesdrohung, falls sie etwas erzähle (gibt es die in der Realität eigentlich? Ich kenne das nur aus Mafia-Filmen; bei diesen Typen wirkt die Drohung ja auch, weil die sie im Zweifel wahrmachen. Aber einem biederen Bürger kauft doch niemand die Ernsthaftigkeit einer solchen Drohung ab.) Eine nicht konstante Schilderung mit aggravierenden Hinzufügungen (wie bei Tristane Banon).
Eine solche Aussage kann nicht Grundlage einer Verurteilung sein. Die Sache hätte aber gar nicht erst angeklagt werden dürfen, denn ihre Aussage war ganz offensichtlich schon im Ermittlungsverfahren mehr als nur zweifelhaft:
http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.htmlDass den Ausführungen der Frau letztlich kein Glauben geschenkt wurde, lag weniger daran, dass der Angeklagte in einem Anflug von Pathos "Ich bin ein guter Mensch" in den Raum rief. Grund war - abgesehen von den bereits erwähnten Widersprüchen - ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das die Löhnerin im Rahmen der angeblichen Vergewaltigung unvermittelt abgebrochen hatte.
Eine Zeugin, die eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung abbricht, ist als Beweismittel genauso ungeeignet wie eine Zeugin, deren Begutachtung das Ergebnis einer fehlenden Glaubhaftigkeit hat (wie bei Claudia D.). Die Sache hätte also eingestellt werden müssen.
http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/5176695_Vermieter_soll_Mieterin_vergewaltigt_haben.htmlStaatsanwalt, Verteidiger, Schöffen und Richterin Blöbaum waren sich darin einig, dass eine Befragung weiterer Zeugen keine weiteren Indizien für eine Vergewaltigung liefern würde. "Eher würde unsere Skepsis wohl wachsen", mutmaßte die Richterin. So fällten sie und die Schöffen nach dreieinhalbstündiger Verhandlung ihr Urteil: Freispruch des Angeklagten aus Mangel an Beweisen.
Soll das bedeuten, daß die weiteren Zeugen nicht gehört wurden, weil dann die Skepsis noch mehr gewachsen wäre?! Und warum ein Freispruch ›aus Mangel an Beweisen‹? Wenn die einzige Belastungszeugin sich in Widersprüche verwickelt, einer Begutachtung ausweicht und Falschbelastungsmotive hat, dann ist der Angeklagte wegen erwiesener Unschuld freizusprechen; in seinem Verfahren kann offenbleiben, ob die Zeugin bewußt gelogen, sich etwas eingeredet oder wegen psychischen und/oder intellektuellen Störungen Gedächtnisprobleme hat. Das muß im Gegenverfahren geprüft werden.
Gibt es den Freispruch wegen erwiesener Unschuld nur, wenn die Zeugin ein Geständnis wegen Falschbeschuldigung ablegt? Ein Angeklagter wird doch auch wegen erwiesener Schuld verurteilt, wenn er kein Geständnis ablegt, die Beweise im übrigen aber ausreichen. Wenn es nur ein Beweismittel gibt, wie hier die Belastungszeugin, und dieses Beweismittel wegfällt, dann ist die Unschuld ebenso erwiesen. Mehr geht nicht in Aussage gegen Aussage-Konstellationen.
Mir scheinen hier zweierlei Maßstäbe angelegt zu werden.
Gast- Gast
Demo
Du schreibst:
Ich kenne übrigens Fakultäten, da rümpft man bei einem "gut" in den Examensnoten schon die Nase - war wohl 'nen Schuss in den Ofen.
Kommentar:
Weisst Du, wenn an einer Diplomarbeit etc. nur noch Formalien bemängelt werden können, also z.B., dass bei einem Zitat die Gänsefüsschen vergessen wurden, dann ist das für mich verkraftbar - inhaltlich und konzeptionell gab es offenbar nix auszusetzen. :-)
Aber natürlich bin ich kein Bourdieu, der an der Eliteuniversität École normale supérieure (Paris) als Jahrgangsbester abgeschnitten hat! :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/École_normale_supérieure_(Paris)
Ich kenne übrigens Fakultäten, da rümpft man bei einem "gut" in den Examensnoten schon die Nase - war wohl 'nen Schuss in den Ofen.
Kommentar:
Weisst Du, wenn an einer Diplomarbeit etc. nur noch Formalien bemängelt werden können, also z.B., dass bei einem Zitat die Gänsefüsschen vergessen wurden, dann ist das für mich verkraftbar - inhaltlich und konzeptionell gab es offenbar nix auszusetzen. :-)
Aber natürlich bin ich kein Bourdieu, der an der Eliteuniversität École normale supérieure (Paris) als Jahrgangsbester abgeschnitten hat! :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/École_normale_supérieure_(Paris)
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Stimme zu
demo schrieb
das ist die passende kritik an dem namedropping-gewedel von unserem chomsky. dass man sich in der ausbildung um solche texte kümmern muss, sie am besten auswending runterbeten kann, ist eine seite, aber dass man in einer freien diskussion sich selbst beweihräuchern will, indem man grösstmögliche grössen zitiert, das spricht ja gerade für den eigenen mickey mouse zustand. denn mit dieser geballten ladung wissen im kopf müsste man auch selbst formulieren können. es sei denn, man will blenden. man hat also eine idee und such texte ab, in denen ähnliche vokabeln vorkommen, zitiert dann in gänze und glaubt, jetzt müssten alle im forum beeindruckt sein.
das zitieren ellenlanger texte am falschen platz spricht nicht für superbegabung, sondern für komplette verwirrung und eben gerade nicht die erfolgreiche durchdringung des stoffes. für letzteres erst gäbe es die noten 2 oder sogar 1.
was hier dem laien vielleicht wie eine art meckerei vorkommt, ist an den orten, wo es wirklich um höchste geistesleistungen angeht, das entscheidende kriterium. das weiss jeder erfolgreiche absolvent und ihm passiert das also weder aus versehen noch witzigerweise aus spass.
ein autofahrer, der stolz sein neuestes auto erwähnt, würde auch nie auf die idee kommen, darzustellen, wie er am liebsten gegen einbahnstrassen fährt. man muss erkennen, dass der fehler bei chomsky ungefähr aufs selbe rausläuft, ausser dass man das verrückte als laie bei seinem thema nicht so schnell verstehen kann.
Ich mein, der "KT" im Stutenberg hatte ein summa cum laude und du fällst hier durch Originalzitate auf, an deren O-Ton du klebst, als deine Meinung.
das ist die passende kritik an dem namedropping-gewedel von unserem chomsky. dass man sich in der ausbildung um solche texte kümmern muss, sie am besten auswending runterbeten kann, ist eine seite, aber dass man in einer freien diskussion sich selbst beweihräuchern will, indem man grösstmögliche grössen zitiert, das spricht ja gerade für den eigenen mickey mouse zustand. denn mit dieser geballten ladung wissen im kopf müsste man auch selbst formulieren können. es sei denn, man will blenden. man hat also eine idee und such texte ab, in denen ähnliche vokabeln vorkommen, zitiert dann in gänze und glaubt, jetzt müssten alle im forum beeindruckt sein.
das zitieren ellenlanger texte am falschen platz spricht nicht für superbegabung, sondern für komplette verwirrung und eben gerade nicht die erfolgreiche durchdringung des stoffes. für letzteres erst gäbe es die noten 2 oder sogar 1.
was hier dem laien vielleicht wie eine art meckerei vorkommt, ist an den orten, wo es wirklich um höchste geistesleistungen angeht, das entscheidende kriterium. das weiss jeder erfolgreiche absolvent und ihm passiert das also weder aus versehen noch witzigerweise aus spass.
ein autofahrer, der stolz sein neuestes auto erwähnt, würde auch nie auf die idee kommen, darzustellen, wie er am liebsten gegen einbahnstrassen fährt. man muss erkennen, dass der fehler bei chomsky ungefähr aufs selbe rausläuft, ausser dass man das verrückte als laie bei seinem thema nicht so schnell verstehen kann.
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