Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des sechsten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-6-t249-940.htm
Oldoldman
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
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Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
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HIER (Teil 4).
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HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
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HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
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HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
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Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
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Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
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Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des sechsten Teils finden sich ab hier:
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:42 bearbeitet; insgesamt 14-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Interne Notiz für Harry1972:
"Ringfinger der linken Hand besser trainieren, damit er die Taste für Großbuchstaben nicht zu früh loslässt"
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)
Danke Harry
Soweit ich lesen konnte im lawblog, geht es wohl um einen §164 StPO.
Im übrigen denke ich, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen "Lügen" und einer "Straftat", die dann eventuell sogar zu einer Ermittlung und Gerichtsverhandlung führen kann.
Wenn z.B. Simone nicht nur Kachelmann falsch belastet hat sondern auch noch eine Straftat gezielt vorbereitet hat, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen - aus welchem Grund auch immer und mit welchen Hintermännern auch immer oder nicht - ist das ein ganz anders Level!
Prof. Brinkmann hat das nicht umsonst vermutet in seinem Gutachten!
Deshalb versuche ich hier immer wieder auf die Fakten - auch die, welche schonn wieder vergessen scheinen, hinzuweisen!
Keine Frau wartete über ein Jahr um den Geliebten wegen Untreue zur Rede zustellen! Und so geht es in einer Tour weiter.
Es sieht nämlich tatsächlich nach einem langfristigen Plan der Simone aus!
P.S.
Ich hoffe auch , dass Birkenstock da noch was in der Hinterhand hat!
Soweit ich lesen konnte im lawblog, geht es wohl um einen §164 StPO.
Im übrigen denke ich, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen "Lügen" und einer "Straftat", die dann eventuell sogar zu einer Ermittlung und Gerichtsverhandlung führen kann.
Wenn z.B. Simone nicht nur Kachelmann falsch belastet hat sondern auch noch eine Straftat gezielt vorbereitet hat, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen - aus welchem Grund auch immer und mit welchen Hintermännern auch immer oder nicht - ist das ein ganz anders Level!
Prof. Brinkmann hat das nicht umsonst vermutet in seinem Gutachten!
Deshalb versuche ich hier immer wieder auf die Fakten - auch die, welche schonn wieder vergessen scheinen, hinzuweisen!
Keine Frau wartete über ein Jahr um den Geliebten wegen Untreue zur Rede zustellen! Und so geht es in einer Tour weiter.
Es sieht nämlich tatsächlich nach einem langfristigen Plan der Simone aus!
P.S.
Ich hoffe auch , dass Birkenstock da noch was in der Hinterhand hat!
Gast- Gast
Rita-Eva Neeser hat ihren 29. Teil online
Jörg Kachelmann und das Chaos – Teil Neunundzwanzig
Dieses Gericht sucht nicht die Wahrheit, sondern die schnellste und einfachste Möglichkeit zu verurteilen. ...
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/10/13/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundzwanzig/
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Steffi,
"Steffi:
Soweit ich lesen konnte im lawblog, geht es wohl um einen §164 StPO.
Im übrigen denke ich, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen "Lügen" und einer "Straftat", die dann eventuell sogar zu einer Ermittlung und Gerichtsverhandlung führen kann.
Wenn z.B. Simone nicht nur Kachelmann falsch belastet hat sondern auch noch eine Straftat gezielt vorbereitet hat, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen - aus welchem Grund auch immer und mit welchen Hintermännern auch immer oder nicht - ist das ein ganz anders Level!"
Da muss ich dir aber sagen, die hätten viel zu tun, wenn sie hinter jeder angezeigten Straftat her ermitteln würden.
Solche Anzeigen werden in den meisten Fällen auf den Weg der Privatklage verwiesen oder abgewiesen.
Kann ich auch verstehen.
Was ist, wenn eine alte Oma zur Polizei geht und behauptet, ihr Nachbar, ein 30jähriger Mann, wäre ein Stalker, der sie verfolgt?
Niemand will die Oma, von der man annehmen kann, dass sie nicht ganz klar ist, bestrafen.
So viel kann man der Polizei schon zutrauen, dass sie nicht wegen jedem Dreck, den ganzen Apparat anwerfen.
Trotzdem, natürlich könnte auch die absurdeste Behauptung wahr sein.
In sehr vielen Fällen geschieht nichts.
Fahrrad Diebstähle z. B. Schau dir einmal die Flut von Anzeigen an.
Die Anzeigen werden aufgenommen, damit der Geschädigte der Versicherung gegenüber den Diebstahl nachweisen kann.
Betrug ist noch so ein Fall, nur wenn es im großen Stiel betrieben, wird das verfolgt und kann auch nur selten aufgedeckt werden.
Wir denken nur, dass das alles so geschützt ist.
Im allgemeinen kennen wir schon die Gesetze, aber wenn der Notfall eintritt, wenn eine Sache lange geplant und geschickt ausgeführt wird, die Täter sich nicht gegenseitig verraten, geht so etwas schon eine ganze Weile gut.
Schau doch einmal XY ungelöst an.
Da zeigen sie auch nur spektakuläre Fälle.
Gerade bei Vergewaltigung, innerhalb einer Beziehung.
Steffie, im Ernst, wenn die Anzeige geplant ist? Wie soll denn das nachgewiesen werden. Noch dazu nach so langer Zeit?
Soweit ich lesen konnte im lawblog, geht es wohl um einen §164 StPO.
Im übrigen denke ich, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen "Lügen" und einer "Straftat", die dann eventuell sogar zu einer Ermittlung und Gerichtsverhandlung führen kann.
Wenn z.B. Simone nicht nur Kachelmann falsch belastet hat sondern auch noch eine Straftat gezielt vorbereitet hat, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen - aus welchem Grund auch immer und mit welchen Hintermännern auch immer oder nicht - ist das ein ganz anders Level!"
Da muss ich dir aber sagen, die hätten viel zu tun, wenn sie hinter jeder angezeigten Straftat her ermitteln würden.
Solche Anzeigen werden in den meisten Fällen auf den Weg der Privatklage verwiesen oder abgewiesen.
Kann ich auch verstehen.
Was ist, wenn eine alte Oma zur Polizei geht und behauptet, ihr Nachbar, ein 30jähriger Mann, wäre ein Stalker, der sie verfolgt?
Niemand will die Oma, von der man annehmen kann, dass sie nicht ganz klar ist, bestrafen.
So viel kann man der Polizei schon zutrauen, dass sie nicht wegen jedem Dreck, den ganzen Apparat anwerfen.
Trotzdem, natürlich könnte auch die absurdeste Behauptung wahr sein.
In sehr vielen Fällen geschieht nichts.
Fahrrad Diebstähle z. B. Schau dir einmal die Flut von Anzeigen an.
Die Anzeigen werden aufgenommen, damit der Geschädigte der Versicherung gegenüber den Diebstahl nachweisen kann.
Betrug ist noch so ein Fall, nur wenn es im großen Stiel betrieben, wird das verfolgt und kann auch nur selten aufgedeckt werden.
Wir denken nur, dass das alles so geschützt ist.
Im allgemeinen kennen wir schon die Gesetze, aber wenn der Notfall eintritt, wenn eine Sache lange geplant und geschickt ausgeführt wird, die Täter sich nicht gegenseitig verraten, geht so etwas schon eine ganze Weile gut.
Schau doch einmal XY ungelöst an.
Da zeigen sie auch nur spektakuläre Fälle.
Gerade bei Vergewaltigung, innerhalb einer Beziehung.
Steffie, im Ernst, wenn die Anzeige geplant ist? Wie soll denn das nachgewiesen werden. Noch dazu nach so langer Zeit?
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Maschera & Patagon
@Maschera
ich hab auch nur im Net gesucht nach diesem §, den ich im Lawblog gelesen habe! Bleib Du mal unsere rasende Reporterin - von mir bekommst Du schon den Preis der neutralsten und seriösesten Berichterstatterin Deutschlands und der Nachbarstaaten
@Patagon
Hier geht es doch nicht um Mundraub oder ein geklautes Fahrrad!
Herr Brinkmann hat es in seinem Gutachten, was ja nicht zugelassen wurde, ganz deutlich ausgedrückt:
Es ist nicht einfach nur eine Falschanzeige der Simone sondern es geht darum, dass sie diese Vergewaltigung bereits seit über einem Jahr geplant hat!
Sie ist nicht einfach nur eine verletzte Frau, die sich rächen will und hat nur für ihre Glaubwürdigkeit gelogen - sie hat eine "Vergewaltigung" tatsächlich mit allen , ihr zur Verfügung stehenden Mitteln so fabriziert, dass ein Kachelmann nicht nur in U-Haft kam sondern es auch einen Prozeß gibt!
Nicht nur er hätte in diesem - von mir angenommenen Fall - verloren!!!!!
Die Polizei, STA, Gericht und vor allem die tatsächlichen Opfer von Vergewaltigungen haben verloren - das ist ´ne ganz üble Nummer!!!!
Nur bei dem Gedanken, wie weit Simone es gebracht hat damit - da ist eine unglaublich kriminelle Energie vorhanden!!!!
ich hab auch nur im Net gesucht nach diesem §, den ich im Lawblog gelesen habe! Bleib Du mal unsere rasende Reporterin - von mir bekommst Du schon den Preis der neutralsten und seriösesten Berichterstatterin Deutschlands und der Nachbarstaaten
@Patagon
Hier geht es doch nicht um Mundraub oder ein geklautes Fahrrad!
Herr Brinkmann hat es in seinem Gutachten, was ja nicht zugelassen wurde, ganz deutlich ausgedrückt:
Es ist nicht einfach nur eine Falschanzeige der Simone sondern es geht darum, dass sie diese Vergewaltigung bereits seit über einem Jahr geplant hat!
Sie ist nicht einfach nur eine verletzte Frau, die sich rächen will und hat nur für ihre Glaubwürdigkeit gelogen - sie hat eine "Vergewaltigung" tatsächlich mit allen , ihr zur Verfügung stehenden Mitteln so fabriziert, dass ein Kachelmann nicht nur in U-Haft kam sondern es auch einen Prozeß gibt!
Nicht nur er hätte in diesem - von mir angenommenen Fall - verloren!!!!!
Die Polizei, STA, Gericht und vor allem die tatsächlichen Opfer von Vergewaltigungen haben verloren - das ist ´ne ganz üble Nummer!!!!
Nur bei dem Gedanken, wie weit Simone es gebracht hat damit - da ist eine unglaublich kriminelle Energie vorhanden!!!!
Gast- Gast
@patagon: Seit Stuttgart 21 verstehst du nur noch 'Bahnhof' ...?
Es geht um § 55 StPO, § 57 StPO und § 164 StGB. StPO = Strafprozessordnung und StGB = Strafgesetzbuch.patagon:
Steffi:
Soweit ich lesen konnte im lawblog, geht es wohl um einen §164 StPO.
Im übrigen denke ich, dass es noch einen Unterschied gibt zwischen "Lügen" und einer "Straftat", die dann eventuell sogar zu einer Ermittlung und Gerichtsverhandlung führen kann.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-800.htm#19029
steffi hat den Link zu § 164 angeben, da solltest du dann auch mal klicken:
Im Klartext: Wenn Dr. Reinhard Birkenstock im Zeugenstand Sabine W. fragt: "Hat Jörg Kachelmann Sie vergewaltigt?" Und Sabine W. sagt: "Ja", dann hat sie sich bereits i.S.d. § 164 StGB strafbar gemacht, wenn Jörg Kachelmann sie nicht vergewaltigt hat.§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-800.htm#19026
Und da gibt es natürlich möglicherweise zig andere Aspekte. Was Dr. Reinhard Birkenstock alles auf der Pfanne hat, weiß ich nicht, aber sicher gibt es in dem Komplex Personen die weniger auf der Pfanne, aber dafür mehr an der Waffel als Birkenstock haben. Das ist mein Eindruck ...
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@Demo: auf ein Neues.....!
Also auf ein Neues: In der Tat: links an der vorderen Saalwand! (aus Zuschauer-Perspektive).Demokritxyz: Obwohl mir das schon relativ klar wird: Aber es gibt keine linke vordere Saalwand, sondern nur links an der vorderen Saalwand oder vorne an der linken Saalwand. Das sind zwei verschiedene Ort. Du meinst den ersteren: also auf der linken Seite der vorderen Saalwand - aus Sicht des Richters: rechts hinter ihm!
NEIN. Die Leinwand befindet sich links an der vorderen Saalwand und zwar genau zwischen den Gutachtern und dem Richterpult, ziemlich Mittig! Sowohl die Gutachter, als die Verteidigung und die Richter können die Leinwand GUT sehen. Die einzigen, die mit dem Rücken zu dieser Leinwand sitzen sind: die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Nebenklägerin!Demo: Aus Sicht des Richters. Rechts hinter ihm!
Ob in der 1,50 m x 1,50 m abgeteilten, verglasten, grauen Zelle eine fest installierter Beamer/Projektor ist: weiß ich nicht. Gestern erschien es zunächst unmöglich die Zeugin durch einen Projektor besser sehen zu können. Daher wurde vom Richter vorgeschlagen die Tische der Gutachter so zu stellen, dass alle das Gesicht erkennen können.Demo: Jetzt würde mich noch der Aufwand interessieren. Es gibt im Saal 1 aus Zuschauersicht links hinten in der Ecke eine etwa 1,50 m x 1,50 m abgeteilte, verglaste graue Zelle. Ist dort der Beamer/Projektor (fest) installiert und der Schirm links an der vorderen Saalwand (fest) installiert, sodass er nur von der Decke ausgerollt werden musste? Oder war für diese Projektion ein größerer technischer Aufwand mit Rennerei, Geschleppe, Umbau erforderlich ...?
Sehr verwunderlich, für mich und nicht nur für mich.
Also: auf einmal wurde doch ein Projektor herein gebracht und vorne auf einem Tisch, ca. 2 Meter genau VOR dem Zeugenstand aufgestellt. Es entstand eine Betriebigkeit, Probeeinstellungen, bis das Gesicht genau auf der Leinwand zu sehen war. Ob diese Leinwand fest installiert war/ist, weiß ich nicht.
Ich meine: es wurde ganz schön improvisiert!Demo: Ich mein', wenn da Ulrich Goll zur Thematik The Highway to Heaven vorträge hält, ist dieser Saal1 sinnvollerweise für medienunterstützte Vorträge voll ausgerüstet, oder ...? Musste diese zunächst fehlen Kamera nur aus der Hütte hinten links im Saal geholt werden?
Die Gutachtertische stehen, genau wie auf deiner Abbildung:Demo: Stehen die vorderen Tische mit den Gutachtern jetzt so schräg? Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Zuschauersitzreihen fest mit dem Boden verschraubt. Vor der ersten Sitzreihe ist eine ganze Tischreihe plaziert. Und da sitzen die Gutachter nebeneinander, schauen also das Gericht frontal an und die mittleren Gutachter von Verteidigung und Anklage sitzen (praktisch) nebeneinander. Oder ist da jetzt eine Lücke?
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Die-schwierigste-Aufgabe-hat-Kachelmanns-Psychiater-/story/29297482?dossier_id=703
leicht schräg. Ob genau in DEM Winkel habe ich vergessen nach zu messen!
Zwischen den Gutachtern der Anklage und der Verteidigung ist eine Lücke!
Die Absperrung verläuft zwischen der letzten Journalistenreihe und der ersten (normalen) Zuschauerreihe.Demo: Du hast auch mal von einer Absperrung gesprochen: läuft die zwischen Gutachtern und der vordersten Journalistenreihe oder zwischen letzter Journalisten- und erster (normaler) Zuschauerreihe ...?
Das ist mir schon klar, das du „Sex-Appeal“ oder so meinst. Ich kann einschätzen auf welchen Typ Frau recht viele Männer reagieren. Bei der Stimme ist das schwieriger. Sie hat eine klare, deutliche Stimme, eher hell, aber nicht ZU hell. Ich empfinde die Stimme als angenehm, oder so gesehen, „wohlklingend“. (Keine Piepsstimme in weiblicher Ausführung, wie z.B. Oltrogge). Ich kann dir beim besten Willen NICHT sagen ob Männer die Stimme als „Geil“ empfinden, halte es jedoch für wahrscheinlich. Ich kenne aber viele, solche Stimmen.Demo: Was heißt "angenehme" Stimme? Mich interessiert, ob die in ihrer Stimme 'was' hat - Sex-Appeal etc. Oder ist die Stimme mehr korrekt aber farblos. Ist die Stimme eher hell oder dunkel? Wie ist der gesamte Eindruck: eher Feger oder dumme Gans mit abgefallenen Blütenblättern? Im Klartext: Pfeifen die Maurer, wenn sie an einer Baustelle vorbeigeht ...?
Was das äußere Erscheinungsbild angeht. Sie wirkte gestern wie ein „Feger“. Sah besser aus als die Male davor. Ganz besonders das „Klientel“ Maurer, (ist nicht abwertend zu verstehen), pfeift solchen Frauen sicher hinterher. Sie sah gut aus! Nicht mein Fall, vor allem nicht was sie auszudrücken versuchte, aber: optisch gut.
Du würdest es vielleicht so formulieren: Im Spind würde sich ein Foto gut machen.
(Etwas gemein, aber nun ja, so habe ich das eben gesehen).
Gast- Gast
Maschera,
Ich habe jetzt einpaarmal versucht dir zu erklären, warum ich es gerade so, wie du es bisher immer getan hast, so unglaublich gut richtig und erhellend finde.
Erinnerst du dich an die ersten Berichterstattungen im Fall Kachelmann?
Auch ganz seriöse Medien haben sich nicht entblödet den doofen Lesern, bzw. TV Klotzern usw. mitzuteilen dass K. 15 Jahre Knast drohen könnten.
Das haben die Reporter wahrscheinlich auch aus dem StGB entnommen.
Ich glaube es war Gabriele Wolff oder Demo oder Oldi, die hier erklärt haben, dass dass die Höchststrafe ist und nur bei vorbestraften Wiederholungstätern in Frage kommt.
Was die kriminelle Energie von CSD angeht, so denke ich nicht, dass sie mit diesem Medien Echo überhaupt gerechnet hat.
Sie wollte ihm eine reinwürgen und wer sich da alles drangehängt hat, kann man nur vermuten.
Ich gehe davon aus, dass sie bisher noch keine Millionen für ihre Aussage gescheffelt hat und wahrscheinlich selbst nicht mehr weiß, wie sie aus der Sch. rauskommen soll.
Und übrigens, Ganovenehre, das gab es vielleicht einmal früher????
Jedenfalls, seit die Ganoven ja überall sitzen, denke ich, dass sie mit ihren gestreiften Hemden auch die Ganovenehre abgestreift haben.
Das sind romantische Legenden. Die meisten tricksen sich gegenseitig aus. Und wen sollte CSDs Schicksal schon erschüttern, wenn noch nicht einmal das Schicksal verlassener Kinder ernsthaft jemand beunruhigt?
Erinnerst du dich an die ersten Berichterstattungen im Fall Kachelmann?
Auch ganz seriöse Medien haben sich nicht entblödet den doofen Lesern, bzw. TV Klotzern usw. mitzuteilen dass K. 15 Jahre Knast drohen könnten.
Das haben die Reporter wahrscheinlich auch aus dem StGB entnommen.
Ich glaube es war Gabriele Wolff oder Demo oder Oldi, die hier erklärt haben, dass dass die Höchststrafe ist und nur bei vorbestraften Wiederholungstätern in Frage kommt.
Was die kriminelle Energie von CSD angeht, so denke ich nicht, dass sie mit diesem Medien Echo überhaupt gerechnet hat.
Sie wollte ihm eine reinwürgen und wer sich da alles drangehängt hat, kann man nur vermuten.
Ich gehe davon aus, dass sie bisher noch keine Millionen für ihre Aussage gescheffelt hat und wahrscheinlich selbst nicht mehr weiß, wie sie aus der Sch. rauskommen soll.
Und übrigens, Ganovenehre, das gab es vielleicht einmal früher????
Jedenfalls, seit die Ganoven ja überall sitzen, denke ich, dass sie mit ihren gestreiften Hemden auch die Ganovenehre abgestreift haben.
Das sind romantische Legenden. Die meisten tricksen sich gegenseitig aus. Und wen sollte CSDs Schicksal schon erschüttern, wenn noch nicht einmal das Schicksal verlassener Kinder ernsthaft jemand beunruhigt?
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Besten Dank Maschera, aber klar ...
... ist es mir trotzdem nicht. Mit vorne meine ich analog zur Sitzposition in einem Auto in Richtung Frontscheibe (Windschutzscheibe).
In der Abbildung (für mich) 'links an der vorderen Saalwand' aus Zuschauersicht ist links neben dem Wappen an der vorderen Saalwand und damit im Rücken des Richters; denn dieser sitzt doch mit seinem Rücken vor dem Wappen. Von ihm aus ist 'links an der vorderen Saalwand' rechts in seinem Rücken, weil er in die entgegengesetzte Richtung schaut.
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Die-schwierigste-Aufgabe-hat-Kachelmanns-Psychiater-/story/29297482?dossier_id=703
Du meinst jetzt aber, der Screen steht im Rücken der Anklage. Das wäre für mich 'vorne an der linken Saalwand' (im Auto ist die Fahrertür links).
Dann können aber die Zuschauer links auf den Bankreihen, das Bild nicht/schlecht sehen, weil die (fast) im Winkel von 90 Grad auf den Screen schauen (fast parallel zur Leinwandebene).
Im Klartext: Die Projektionsrichtung ist nicht in Blickrichtung der Zuschauer, sondern um 90 Grad gedreht dazu von rechts nach links vorne im Saal. Dann sieht die Zeugin, deren normale Blickrichtung zum Richter ist, den Screen nur, wenn sie nach links zur Seite schaut, oder ...?
In der Abbildung (für mich) 'links an der vorderen Saalwand' aus Zuschauersicht ist links neben dem Wappen an der vorderen Saalwand und damit im Rücken des Richters; denn dieser sitzt doch mit seinem Rücken vor dem Wappen. Von ihm aus ist 'links an der vorderen Saalwand' rechts in seinem Rücken, weil er in die entgegengesetzte Richtung schaut.
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Die-schwierigste-Aufgabe-hat-Kachelmanns-Psychiater-/story/29297482?dossier_id=703
Du meinst jetzt aber, der Screen steht im Rücken der Anklage. Das wäre für mich 'vorne an der linken Saalwand' (im Auto ist die Fahrertür links).
Dann können aber die Zuschauer links auf den Bankreihen, das Bild nicht/schlecht sehen, weil die (fast) im Winkel von 90 Grad auf den Screen schauen (fast parallel zur Leinwandebene).
Im Klartext: Die Projektionsrichtung ist nicht in Blickrichtung der Zuschauer, sondern um 90 Grad gedreht dazu von rechts nach links vorne im Saal. Dann sieht die Zeugin, deren normale Blickrichtung zum Richter ist, den Screen nur, wenn sie nach links zur Seite schaut, oder ...?
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Richter Seidling
wird sich nicht von einem Birkendstock vorführen lassen wollen.
Es obliegt nicht der Verteidigung dem Richter darauf aufmerksam zu machen die Belehrung nach §55 durchzuführen, weil es dem Angeklagten weder zum Nachteil oder Vorteil sein könnte.
Und die Unterlassung der Belehrung nach §55 dem Gericht dann noch als Befangenheit anzulasten und erneut einen Antrag zu stellen, um den Prozess zu verzögern, die Nebenklägerin zu verunsichern und die Öffentlichkeit auf die "Fehler" des Gerichts aufmerksam zu machen, ist nur Attacke, Spielerei, Geplänkel.
Gestern wäre es wahrscheinlich zunächst um die Aussage des mm. Opfers gegangen, ich nehme mal an, die Schilderung des Abends.
Von Straftaten oder anderen Verstrickungen ist da noch lange nicht die Rede.
Und so naiv möchte ich auch nicht RA Franz einschätzen, dass er entweder mit Simone noch ne darüber gesprochen hat und im Falle aller Fälle, dann doch endlich aufwachen würde, wenn eine diesbezügliche Frage gestellt würde.
Der Vorsitzende Richter kann seine Belehrung auch im Laufe des Prozesses durchführen, er braucht nicht immer einen "Blitzmerker" Birkenstock.
Die Einzige, die sich hinterher wegen Unterlassung der Belehrung beschweren könnte, wäre Simone.
Birkenstock möchte am liebsten, dass Simone schweigt. Das ist seine Stratgie, so lässt er auch seinen Mandanten schweigen, alles andere können dann Gutachter und die Juristen regeln.
Es obliegt nicht der Verteidigung dem Richter darauf aufmerksam zu machen die Belehrung nach §55 durchzuführen, weil es dem Angeklagten weder zum Nachteil oder Vorteil sein könnte.
Und die Unterlassung der Belehrung nach §55 dem Gericht dann noch als Befangenheit anzulasten und erneut einen Antrag zu stellen, um den Prozess zu verzögern, die Nebenklägerin zu verunsichern und die Öffentlichkeit auf die "Fehler" des Gerichts aufmerksam zu machen, ist nur Attacke, Spielerei, Geplänkel.
Gestern wäre es wahrscheinlich zunächst um die Aussage des mm. Opfers gegangen, ich nehme mal an, die Schilderung des Abends.
Von Straftaten oder anderen Verstrickungen ist da noch lange nicht die Rede.
Und so naiv möchte ich auch nicht RA Franz einschätzen, dass er entweder mit Simone noch ne darüber gesprochen hat und im Falle aller Fälle, dann doch endlich aufwachen würde, wenn eine diesbezügliche Frage gestellt würde.
Der Vorsitzende Richter kann seine Belehrung auch im Laufe des Prozesses durchführen, er braucht nicht immer einen "Blitzmerker" Birkenstock.
Die Einzige, die sich hinterher wegen Unterlassung der Belehrung beschweren könnte, wäre Simone.
Birkenstock möchte am liebsten, dass Simone schweigt. Das ist seine Stratgie, so lässt er auch seinen Mandanten schweigen, alles andere können dann Gutachter und die Juristen regeln.
louise- Anzahl der Beiträge : 2244
....................
Im vorderen BEREICH des Saales an der LINKEN Wand aus Zuschauerperspektive. An der RECHTEN Wand aus Sicht des Richters. Im Rücken der Staatanwaltschaft und des Anwaltes der Nebenklägerin/VM Opfers und in BLICKRICHTUNG geradeaus, der Verteidigung! Die Gutachter müssen alle nach Links sehen und auch die Zeugin muss nach links sehen um sich selbst sehen zu können.
Genau SO ist es!Demo: Dann können aber die Zuschauer links auf den Bankreihen, das Bild nicht/schlecht sehen, weil die (fast) im Winkel von 90 Grad auf den Screen schauen (fast parallel zur Leinwandebene).
Gast- Gast
Wenn Birkenstock noch ein Ass
im Ärmel hat und Kachelmann so klug ist, beide mehr in der Pfanne haben als das Gericht und die StA und viele, viele Informationen haben, womöglich Privatdetektive arbeiten lassen, frage ich mich, warum Birkenstock nicht doch mehr Interesse hat, den Prozess zügig fortzuführen, statt ihn ständig durch Anträge zu behindern.
louise- Anzahl der Beiträge : 2244
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)
@PatagonWas die kriminelle Energie von CSD angeht, so denke ich nicht, dass sie mit diesem Medien Echo überhaupt gerechnet hat.
Sie wollte ihm eine reinwürgen und wer sich da alles drangehängt hat, kann man nur vermuten.
Ich finde eher, dass man vorsichtig damit sein sollte, eine Simone zu unterschätzen!
Denn genau das wird hier gerne gemacht!
Simone wird auf das "arme Hascherl", dass ach so verliebt war, ewig auf ihn wartete und nun so unglaublich enttäuscht und verletzt ist, reduziert!!!!
Und genau das sehe ich halt nicht so!
Wenn sie schon über ein Jahr von der anderen wußte, weshalb soll sie nun so urplötzlich enttäuscht sein?
Wenn sie angeblich die Beziehung unbedingt retten wollte, er die Liebe ihres Lebens war, sie ihn auf gar keinen Fall verlieren wollte - warum um alles in der Welt, geht sie so vor??? - Vergiß nicht, dass sie von Isabella schon ganz lange wußte, sie ganz plötzlich die "Beziehung" sexuell intensiviert hat, die blauen Flecken probehalber versucht und dokumentiert hat, dass benutzte Bettlaken seit Wochen bei ihr lag ( ich unterstelle, dass sie es genau zu diesem Zweck mit nach Herrenschwand nahm), der selbstgeschriebene Brief, den sie auf einen Stick zog und mit auf Arbeit nahm ( sie arbeitet nur eine Woche im Monat)....
Das erfordert langfristige Planung der Geschichte, die sie ja auch relativ "sauber" nach ihren Vorstellungen über die Bühne zog!
Und als Radiomoderatorin weiß sie um die Medien und den Hype, der das auslösen würde!
Ob sie schon Geld verdient hat, weiß ja keiner! Aber irgendwer muß ja die Ermittlungsakten rausgegeben haben, wo der Focus so schön in Simones Sinn schrieb.
Selbst die Fotos ihrer Wohnung, die ihrer Verletzungen, ihr Tagebuch.....
Hat es Dich noch nicht stutzig gemacht, dass da kein RA Franz großspurig erklärte , wie sehr das Opfer unter dieser Berichterstattung leidet?????? Der Mann hat den "Weißen Ring" hinter sich! Sollten die nicht mit den "Opferinteressen" umgehen können?
Gast- Gast
Louise
Was, wenn genau diese Tatschilderung einer Vergewaltigung, die nie stattgefunden hat - eben genau die Straftat von Simone darstellt??????Gestern wäre es wahrscheinlich zunächst um die Aussage des mm. Opfers gegangen, ich nehme mal an, die Schilderung des Abends.
Woher willst DU wissen, was ein Strafverteidiger darf und was nicht? Hast DU Jura studiert, um das einschätzen zu können?
Gast- Gast
Louise 13:55 Uhr
Jetzt verstehe ich erstmal, warum DU gerne Dein Geld einem armen Anwalt geben möchtest und nicht dem Besten!!!!!
Solltest Du mal in einer Situation sein, dass es ausreicht, Dich vor ein Strafgericht zu bringen, wünsche ich Dir doch gerne einen Anwalt, der dein Geld nimmt, aber auf keinen Fall Deine Rechte wahrt!!!!
P.S. Dann brauchst Du auch keinen und kannst auch ohne Gerichtsverhandlung ins Gefängnis gehen - egal ob schuldig oder nicht
Solltest Du mal in einer Situation sein, dass es ausreicht, Dich vor ein Strafgericht zu bringen, wünsche ich Dir doch gerne einen Anwalt, der dein Geld nimmt, aber auf keinen Fall Deine Rechte wahrt!!!!
P.S. Dann brauchst Du auch keinen und kannst auch ohne Gerichtsverhandlung ins Gefängnis gehen - egal ob schuldig oder nicht
Gast- Gast
Stefanie Völker(?): «Ich glaube nicht, dass vorher was kommt»
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1160696/index.html?ROOT=1160629
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1160695/index.html?ROOT=1160629
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1160695/index.html?ROOT=1160629
sueddeutsche.de, 14.10.2010:Am Montag Klarheit zu Kachelmann-AntragMannheim (dpa) - Vor der für Montag geplanten Fortsetzung im Prozess gegen den Wetterexperten Jörg Kachelmann steigt erneut die Spannung.
Das Mannheimer Landgericht wird nach Einschätzung einer Sprecherin erst an diesem Tag bekanntgeben, wie über den neuen Befangenheitsantrag seiner Anwälte entschieden wurde. «Ich glaube nicht, dass vorher was kommt», sagte die Sprecherin am Donnerstag. Ob sich das Gericht bereits mit dem Antrag befasst hat, konnte sie nicht sagen. Hätte der gegen drei Berufsrichter gerichtete Antrag Erfolg, würde der Prozess platzen, denn die Kammer hat nur einen Ergänzungsrichter.
Kachelmann wird von einer Ex-Geliebten beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er bestreitet das.
Die Anwälte des 52-Jährigen hatten den Befangenheitsantrag am Mittwoch damit begründet, ihr Mandant habe die Sorge, dass die Richter der Aussage des mutmaßlichen Opfers nicht mit der gebotenen Distanz und Unparteilichkeit gegenüberträten. Sie kreiden den Richtern an, dass diese die Frau vor deren Aussage nicht über das Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung belehrt hatten. Demnach dürfen Zeugen die Aussage verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst belasten und möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden.
Eine solche Belehrung dürfe nur unterbleiben, wenn das Gericht die Auffassung vertrete, es sei völlig ausgeschlossen, dass die Zeugin «wegen Vortäuschung einer Straftat, wegen falscher Anschuldigung strafrechtlich verfolgt werden kann», hatte Kachelmann-Anwalt Reinhard Birkenstock gesagt. «Daraus kann man ja den Schluss ziehen, dass (...) die abgelehnten Richter, schon bevor sie die Zeugin überhaupt gehört haben, entschlossen sind, ihr zu glauben.» Er selbst geht von einer Falschaussage der 37-Jährigen aus. Die Verteidigung hatte bereits zu Beginn des Prozesses einen Befangenheitsantrag gestellt, der aber abgelehnt worden war.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1053239
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Prozess hinter verschlossenen Türen - in den Medien breitgetreten ...
Salzburger Nachrichten, Ronald Escher, 13.10.2010:Ohne Rücksicht auf VerlusteWie kann ein Gerichtsfall, der zum größten Teil hinter verschlossenen Türen abgehandelt wird, so breite Öffentlichkeit erfahren? Muss ein Fall, in dem es um brisante intime Dinge geht, derart breitgetreten werden, ohne Rücksicht auf den mutmaßlichen Täter und das mutmaßliche Opfer? Und wie wichtig ist ein Herr Jörg Kachelmann, TV-Wettermoderator hin oder her?
Also, Herr Kachelmann gilt in deutschen Massenmedien als prominent. Und deshalb eignet er sich bestens als Stoff für ein großes Fressen. Und da gelten keine verschlossenen Türen. Ist das zu rechtfertigen? - Ja, meint u. A. ein deutsches Massenblatt, bringt eine Feministin als „Kommentatorin" in Stellung und suggeriert: Das sei ein exemplarischer Fall, ist ja alles nur im Sinn der Wahrheit!
Das Getöse hat mit einer strafrechtlich nachgewiesenen Schuld nichts zu tun, sondern mit Vorverurteilung. Kein Wunder, dass die Verteidigung mit allen Mitteln kämpft. Sie weiß wohl, dass ihr Mandant schon jetzt auf verlorenem Posten steht - so wie das faire Verfahren und die Persönlichkeitsrechte. Ähnliches gilt für seine Ex-Freundin. So gesehen, wirklich ein exemplarischer Fall.
http://mein.salzburg.com/blog/standpunkt/2010/10/ohne-rucksicht-auf-verluste.html
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@ Steffi
steffi Gestern um 17:35
Dasselbe Problem in der Bewertung habe ich auch. Denn es gibt keinen juristischen Grund, diese simple Routine-Belehrung zu verweigern. Und dann noch um den Preis, eine Voreingenommenheit zu demonstrieren.
Steige ich also mal in die Untiefen einer möglichen Begründung ein, obwohl ich ungern spekuliere: aber hier muß es einfach sein.
1.
Der Vorsitzende hat schlicht vergessen, auf das Auskunftsverweigerungsrecht für den Fall der Selbstbelastung bei wahrheitsgemäßer Aussage hinzuweisen. Ein Indiz dafür wäre, daß er dieses Recht bei allen anderen Zeugen vielleicht auch nicht erwähnt hat, wovon wir aber nichts wissen. Es gehört vielleicht, warum auch immer, nicht zu seiner Routine. (Während ›Simone‹ bei allen Aussagen zuvor im Ermittlungsverfahren gem. § 55 StPO belehrt worden ist!)
Dann weist ihn der Verteidiger darauf hin, er fühlt sich angegriffen und lehnt als Vorsitzender brüsk ab mit der ihm spontan entschlüpfenden Bemerkung: „Das ist nicht erforderlich.“, was nun allerdings eine rechtsfehlerhafte Begründung ist. Woraufhin die Verteidigung eine Protokollierung dieser Bemerkung sowie einen Kammerbeschluß beantragt.
Und nun brütet die Kammer fünfzig Minuten lang. Denn in der spontanen Bemerkung des Vorsitzenden ist eine ganze Beweiswürdigung enthalten. Nämlich: das ›Opfer‹ kann sich durch jetzige wahrheitsmäßige Angaben gar nicht selbst einer Straftat (nämlich von im Ermittlungsverfahren begangener falschen Verdächtigung und Freiheitsberaubung) bezichtigen, weil sie damals die Wahrheit gesagt hat. Die sie hier jetzt nur wiederholt. Befangener aber könnte ein Richter nicht sein, dem zudem der Beschluß des OLG Karlsruhe vorliegt. In dem, wie wir jetzt erfahren haben, den nachgewiesenen Lügen der Nebenklägerin eine „Scharnierfunktion“ zugewiesen wird.
Die ganze Vergewaltigungserzählung kippt, wenn die Motivlage der Zeugin nicht stimmt. Dann stimmt auch ihr heftiges Schlußmachen und von Ekel erfülltes „Aus-der-Wohnung-Werfen“ nicht, und dann hätte JK auch keinen Anlaß gehabt, wegen der hierdurch erlittenen Kränkung plötzlich zum Gewalttäter zu werden. Das sind Dominosteine, die nacheinander kippen.
Ergebnis der Beratung, die das Ziel hat, jedenfalls dieses Problemfeld der richterlichen Vorverurteilung im Dunkel zu belassen und den Vorsitzenden nicht zu kränken: der Antrag der Verteidigung auf Belehrung gemäß § 55 StPO ist unzulässig, weil eine Revision auf eine zu Unrecht unterbliebene Belehrung gemäß § 55 StPO ebenfalls nicht gestützt werden könnte, der Angeklagte also auch durch eine falsche Entscheidung des Vorsitzenden in dieser Hauptverhandlung nicht beschwert wäre.
[Sehr in Klammern: ich glaube schon, daß man eine Revision auf eine Verletzung des § 55 StPO stützen könnte, wenn man das Urteil von 1958 genau liest!]
Das ist eine rein formale Begründung, die den Vorsitzenden schützen soll. Denn wäre man in die Frage eingestiegen, ob die Belehrung wirklich nicht erforderlich war, hätte man einräumen müssen, daß das sehr wohl der Fall war. Und damit hätte der Vorsitzende im Regen gestanden. Nun stehen alle Mitglieder der Kammer im Regen, »und das ist auch gut so.«
Es könnte also wirklich nur verletzte Eitelkeit sein, die diesen Eklat hervorgerufen hat.
2.
Der Vorsitzende wollte vermeiden, die Zeugin auf ihr Recht der Auskunftsverweigerung hinzuweisen, weil er befürchtete, sie könne davon Gebrauch machen.
Absolut abwegig. Die Zeugin ist ersichtlich entschlossen, die Sache durchzuziehen, egal, wieviele Sachverständige ihre Aussage verreißen werden (und das tun alle), denn nur so besteht eine Chance, der Strafverfolgung zu entgehen. Es kann ihr gleichgültig sein, wenn zu der ›mutmaßlichen‹ Falschbeschuldigung und Freiheitsberaubung im Ermittlungsverfahren dann auch noch eine uneidliche Falschaussage vor Gericht kommt. Sie hat aus ihrer Sicht keine Wahl.
Ob sie dem Druck gewachsen ist, wage ich zu bezweifeln. Sie neigt zur Selbstüberschätzung, nachdem sie mittels der ihr eigenen »gewaltigen manipulativen Potenz« (Kröber) mit den Eltern, Polizei, eigenem Anwalt, Staatsanwalt und Therapeuten leichtes Spiel hatte. Was sie jetzt erwartet, ist von anderem Kaliber, und drei Tage werden zur Vernehmung nicht einmal ausreichen, wenn nach dem Gericht auch noch Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidiger und 8 Sachverständige Fragerecht haben. Im Grunde ist fast jedes Detail ihrer Aussage der Hinterfragung wert, vom Charakter der Beziehung bis hin zur Tatortpräparierung und der „Tagebuchführung“. Und was die Verteidigung noch alles in der Hinterhand hat, kann sie nicht wissen, muß es aber befürchten.
3.
Ein unbewußter Wunsch, das Verfahren loszuwerden, treibt den Richter zu riskanten Äußerungen und Entscheidungen.
Das Verfahren muß ihm unangenehm sein. Seidling ist vom OLG derbe gerügt worden, und die Beweiswürdigung des OLG ist ein Drehbuch für einen Freispruch, der sich durch die weiteren Gutachten Brinkmann (das dritte), Kröber und Markowitsch noch weiter in Richtung ›erwiesene Unschuld‹ verdichtet. Welcher Richter arbeitet schon gerne mit einer solchen Vorgabe? Die die eigene vorprozessuale Handlungsweise der Selbstbestrafung anheimgibt?
4.
Das Bemühen, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu signalisieren: ich komme euch weit entgegen, also legt bitte gegen mein Urteil keine Revision ein.
Denn was wäre der Super-GAU für Seidling?
Ein Freispruch-Urteil der untersten Kategorie mit den probaten Wendungen: »Die Kammer hat sich nicht dazu durchringen können, den Angaben der Zeugin zu folgen...«, was ein knappes Abstimmungsergebnis in der Urteilsberatung nahelegt. Der Angeklagte kann keine Revision einlegen, aber Nebenklage und Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage braucht bloß die Verletzung der Bestimmung über das Öffentlichkeitsprinzip zu rügen (absoluter Revisionsgrund), dann ist das Urteil gekippt.
Ganz sicher verfolgt der BGH dieses Verfahren schon jetzt und ist (ich habe den Optimismus doch noch nicht ganz verloren) so fassungslos wie ich es jetzt bin. Dort wird man dann, unter Nebenbei-Zerpflückung weiterer falscher Entscheidungen (Gutachter-Befangenheit) und einiger richtungsweisender Bemerkungen entscheiden, daß das Verfahren zu erneuter Verhandlung einem anderen Landgericht zugewiesen wird. Schlimmer kann es für einen Vorsitzenden und das gesamte Landgericht Mannheim nicht kommen.
5.
Seidling will die Zeugin zermürben (daher die laufende Kamera während der Wartepausen im Gerichtssaal), damit sie wenigstens in der Hauptverhandlung die Wahrheit sagt und er sich mit einem eindeutigen Urteil als geläuterter Aufklärer präsentieren kann.
Wenig wahrscheinlich.
6.
Seidling liegt daran, die Verteidigung in der Öffentlichkeit als störendes, die Wahrheitsfindung hemmendes Element dastehen zu lassen.
Wenig wahrscheinlich.
Steffi:
Nein. Natürlich kann sie wegen Falschaussage vor Gericht belangt werden, wenn sie vor Gericht lügt. Das wäre dann ein zusätzlicher Tatbestand.
Steffi:
Steffi Heute um 08:57
Dazu ist es nicht mehr gekommen, weil wegen der langen Vernehmung der Mutter und der zweimaligen Vernehmung der Studentin dafür keine Zeit mehr war. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben...
Es würde mich außerordentlich interessieren, weshalb das Gericht auf gar keinen Fall wollte, dass Simone nach §55 StPO belehrt wird!
Selbst wenn das Gericht davon ausgeht, dass Simone die Wahrheit sagt, wäre es doch ein leichtes für die Richter, Simone zu belehren!!
Ich verstehe nicht, warum das Gericht hier offensichtlich mutwillig eine Befangenheit zur Schau stellt?
Dasselbe Problem in der Bewertung habe ich auch. Denn es gibt keinen juristischen Grund, diese simple Routine-Belehrung zu verweigern. Und dann noch um den Preis, eine Voreingenommenheit zu demonstrieren.
Steige ich also mal in die Untiefen einer möglichen Begründung ein, obwohl ich ungern spekuliere: aber hier muß es einfach sein.
1.
Der Vorsitzende hat schlicht vergessen, auf das Auskunftsverweigerungsrecht für den Fall der Selbstbelastung bei wahrheitsgemäßer Aussage hinzuweisen. Ein Indiz dafür wäre, daß er dieses Recht bei allen anderen Zeugen vielleicht auch nicht erwähnt hat, wovon wir aber nichts wissen. Es gehört vielleicht, warum auch immer, nicht zu seiner Routine. (Während ›Simone‹ bei allen Aussagen zuvor im Ermittlungsverfahren gem. § 55 StPO belehrt worden ist!)
Dann weist ihn der Verteidiger darauf hin, er fühlt sich angegriffen und lehnt als Vorsitzender brüsk ab mit der ihm spontan entschlüpfenden Bemerkung: „Das ist nicht erforderlich.“, was nun allerdings eine rechtsfehlerhafte Begründung ist. Woraufhin die Verteidigung eine Protokollierung dieser Bemerkung sowie einen Kammerbeschluß beantragt.
Und nun brütet die Kammer fünfzig Minuten lang. Denn in der spontanen Bemerkung des Vorsitzenden ist eine ganze Beweiswürdigung enthalten. Nämlich: das ›Opfer‹ kann sich durch jetzige wahrheitsmäßige Angaben gar nicht selbst einer Straftat (nämlich von im Ermittlungsverfahren begangener falschen Verdächtigung und Freiheitsberaubung) bezichtigen, weil sie damals die Wahrheit gesagt hat. Die sie hier jetzt nur wiederholt. Befangener aber könnte ein Richter nicht sein, dem zudem der Beschluß des OLG Karlsruhe vorliegt. In dem, wie wir jetzt erfahren haben, den nachgewiesenen Lügen der Nebenklägerin eine „Scharnierfunktion“ zugewiesen wird.
Die ganze Vergewaltigungserzählung kippt, wenn die Motivlage der Zeugin nicht stimmt. Dann stimmt auch ihr heftiges Schlußmachen und von Ekel erfülltes „Aus-der-Wohnung-Werfen“ nicht, und dann hätte JK auch keinen Anlaß gehabt, wegen der hierdurch erlittenen Kränkung plötzlich zum Gewalttäter zu werden. Das sind Dominosteine, die nacheinander kippen.
Ergebnis der Beratung, die das Ziel hat, jedenfalls dieses Problemfeld der richterlichen Vorverurteilung im Dunkel zu belassen und den Vorsitzenden nicht zu kränken: der Antrag der Verteidigung auf Belehrung gemäß § 55 StPO ist unzulässig, weil eine Revision auf eine zu Unrecht unterbliebene Belehrung gemäß § 55 StPO ebenfalls nicht gestützt werden könnte, der Angeklagte also auch durch eine falsche Entscheidung des Vorsitzenden in dieser Hauptverhandlung nicht beschwert wäre.
[Sehr in Klammern: ich glaube schon, daß man eine Revision auf eine Verletzung des § 55 StPO stützen könnte, wenn man das Urteil von 1958 genau liest!]
Das ist eine rein formale Begründung, die den Vorsitzenden schützen soll. Denn wäre man in die Frage eingestiegen, ob die Belehrung wirklich nicht erforderlich war, hätte man einräumen müssen, daß das sehr wohl der Fall war. Und damit hätte der Vorsitzende im Regen gestanden. Nun stehen alle Mitglieder der Kammer im Regen, »und das ist auch gut so.«
Es könnte also wirklich nur verletzte Eitelkeit sein, die diesen Eklat hervorgerufen hat.
2.
Der Vorsitzende wollte vermeiden, die Zeugin auf ihr Recht der Auskunftsverweigerung hinzuweisen, weil er befürchtete, sie könne davon Gebrauch machen.
Absolut abwegig. Die Zeugin ist ersichtlich entschlossen, die Sache durchzuziehen, egal, wieviele Sachverständige ihre Aussage verreißen werden (und das tun alle), denn nur so besteht eine Chance, der Strafverfolgung zu entgehen. Es kann ihr gleichgültig sein, wenn zu der ›mutmaßlichen‹ Falschbeschuldigung und Freiheitsberaubung im Ermittlungsverfahren dann auch noch eine uneidliche Falschaussage vor Gericht kommt. Sie hat aus ihrer Sicht keine Wahl.
Ob sie dem Druck gewachsen ist, wage ich zu bezweifeln. Sie neigt zur Selbstüberschätzung, nachdem sie mittels der ihr eigenen »gewaltigen manipulativen Potenz« (Kröber) mit den Eltern, Polizei, eigenem Anwalt, Staatsanwalt und Therapeuten leichtes Spiel hatte. Was sie jetzt erwartet, ist von anderem Kaliber, und drei Tage werden zur Vernehmung nicht einmal ausreichen, wenn nach dem Gericht auch noch Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidiger und 8 Sachverständige Fragerecht haben. Im Grunde ist fast jedes Detail ihrer Aussage der Hinterfragung wert, vom Charakter der Beziehung bis hin zur Tatortpräparierung und der „Tagebuchführung“. Und was die Verteidigung noch alles in der Hinterhand hat, kann sie nicht wissen, muß es aber befürchten.
3.
Ein unbewußter Wunsch, das Verfahren loszuwerden, treibt den Richter zu riskanten Äußerungen und Entscheidungen.
Das Verfahren muß ihm unangenehm sein. Seidling ist vom OLG derbe gerügt worden, und die Beweiswürdigung des OLG ist ein Drehbuch für einen Freispruch, der sich durch die weiteren Gutachten Brinkmann (das dritte), Kröber und Markowitsch noch weiter in Richtung ›erwiesene Unschuld‹ verdichtet. Welcher Richter arbeitet schon gerne mit einer solchen Vorgabe? Die die eigene vorprozessuale Handlungsweise der Selbstbestrafung anheimgibt?
4.
Das Bemühen, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu signalisieren: ich komme euch weit entgegen, also legt bitte gegen mein Urteil keine Revision ein.
Denn was wäre der Super-GAU für Seidling?
Ein Freispruch-Urteil der untersten Kategorie mit den probaten Wendungen: »Die Kammer hat sich nicht dazu durchringen können, den Angaben der Zeugin zu folgen...«, was ein knappes Abstimmungsergebnis in der Urteilsberatung nahelegt. Der Angeklagte kann keine Revision einlegen, aber Nebenklage und Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage braucht bloß die Verletzung der Bestimmung über das Öffentlichkeitsprinzip zu rügen (absoluter Revisionsgrund), dann ist das Urteil gekippt.
Ganz sicher verfolgt der BGH dieses Verfahren schon jetzt und ist (ich habe den Optimismus doch noch nicht ganz verloren) so fassungslos wie ich es jetzt bin. Dort wird man dann, unter Nebenbei-Zerpflückung weiterer falscher Entscheidungen (Gutachter-Befangenheit) und einiger richtungsweisender Bemerkungen entscheiden, daß das Verfahren zu erneuter Verhandlung einem anderen Landgericht zugewiesen wird. Schlimmer kann es für einen Vorsitzenden und das gesamte Landgericht Mannheim nicht kommen.
5.
Seidling will die Zeugin zermürben (daher die laufende Kamera während der Wartepausen im Gerichtssaal), damit sie wenigstens in der Hauptverhandlung die Wahrheit sagt und er sich mit einem eindeutigen Urteil als geläuterter Aufklärer präsentieren kann.
Wenig wahrscheinlich.
6.
Seidling liegt daran, die Verteidigung in der Öffentlichkeit als störendes, die Wahrheitsfindung hemmendes Element dastehen zu lassen.
Wenig wahrscheinlich.
Steffi:
Bedeutet es etwa, wenn Simone lügt und dabei erwischt wird - sprich, Birkenstock kann es ihr nachweisen - macht sie sich nicht strafbar?
Nein. Natürlich kann sie wegen Falschaussage vor Gericht belangt werden, wenn sie vor Gericht lügt. Das wäre dann ein zusätzlicher Tatbestand.
Steffi:
Es gibt zwar kein Vereidigungsverbot für Zeugen, die zugleich Geschädigte sind, aber sie werden in aller Regel nicht vereidigt. Sie haben ein gesteigertes Interesse am Prozeßausgang und sind häufiger subjektiv betroffen. Wer vereidigt wird, macht sich sogar schon wegen fahrlässigen Falscheides strafbar, und diesem Risiko setzt man einen ›Opferzeugen‹ nicht aus.Kann sie nicht auch vereidigt werden?
Steffi Heute um 08:57
Bislang sind erst sechs von neun vorgesehenen Ex-Freundinnen gehört worden. Die ›Hiddensee-Zeugin‹ war laut BILD für den 6. Verhandlungstag vorgesehen:Nochmal eingestellt, damit es NICHT untergeht:
"Bitte noch einmal die Frage an DICH:
Wo ist die Zeugin geblieben, die behauptete, im Jahr 2000 /2001 von Kachelmann an die Dusche gefesselt und mit dem Rohrstock verprügelt worden zu sein?????Ich hatte schon vor ca. 2 Wochen irgendwo gelesen, dass sie nicht in Mannheim "auftritt". Sollte sich das bewahrheiten?
http://www.bild.de/BILD/news/2010/08/30/joerg-kachelmann-prozess/9-frauen-sagen-vor-gericht-aus.html
Für den sechsten Verhandlungstag ist eine Zeugin geladen, die einen anderen Kachelmann kennengelernt haben will. Unberechenbar, gewalttätig – und außer Kontrolle. Sie meldete sich freiwillig bei der Kripo, nachdem sie von Kachelmanns Verhaftung erfahren hatte.
Dazu ist es nicht mehr gekommen, weil wegen der langen Vernehmung der Mutter und der zweimaligen Vernehmung der Studentin dafür keine Zeit mehr war. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben...
Gast- Gast
Korrektur
Sorry!
muß natürlich heißen: der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zu signalisieren...4.
Das Bemühen, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu signalisieren: ich komme euch weit entgegen, also legt bitte gegen mein Urteil keine Revision ein.
Gast- Gast
Steffi,
Ich kenne CSD so wenig wie du. Ich halte sie aber nicht für so schlau wie du denkst.
Was hat sie gewollt? Was hat sie erreicht?
Die Schnittstelle vermute ich viel eher bei Kachelmanns erster Frau, die mit Werner zusammen ist und deren Unternehmen angeblich Schulden bei K. hat.
Ich bin von einer Intrige überzeugt nur halte ich CSD nicht für eine Drahtzieherin, sondern für blöde genug, sich missbrauchen zu lassen und überhaupt nicht zu merken, was wirklich läuft.
Drahtzieher ziehen es vor, im Hintergrund zu bleiben, um im rechten Augenblick zuzuschlagen.
CSD entspricht meiner Erfahrung nach überhaupt nicht dem Täterprofil sondern eher nem Strohmann und wahrscheinlich ist sie so blöde, nicht einmal gemerkt zu haben, dass sie manipuliert wurde.
Wer hat ihr die Tickets zugespielt?
Wer hat angerufen und sie darauf gehoben?
Was wissen wir, wer ihr alles mögliche eingeflüstert hat.
CSD wollte ihm wohl kaum die Firma abjagen.
Ihr ganzer Plan, egal wie lange durchgespielt, ist dilettantisch ausgeführt und sie ist der Buhmann.
Ja, klar hat sie gelogen, aber man hat es herausbekommen und nun tut sie noch so, als wäre sie superschlau.
Das geht ja um richtig viel Geld. Und ich denke einfach nicht, dass man die Beute mit ihr teilen wollte.
Ja, ich kenne sie nicht. Ich kenne auch die anderen nicht. Aber ich habe schon einige Leute kennengelernt aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten.
Mit den unterschiedlichsten Motiven.
Die schlimmsten und gefährlichsten, die ich kenne, haben sich noch nie ins Rampenlicht gedrängt.
Was hat sie gewollt? Was hat sie erreicht?
Die Schnittstelle vermute ich viel eher bei Kachelmanns erster Frau, die mit Werner zusammen ist und deren Unternehmen angeblich Schulden bei K. hat.
Ich bin von einer Intrige überzeugt nur halte ich CSD nicht für eine Drahtzieherin, sondern für blöde genug, sich missbrauchen zu lassen und überhaupt nicht zu merken, was wirklich läuft.
Drahtzieher ziehen es vor, im Hintergrund zu bleiben, um im rechten Augenblick zuzuschlagen.
CSD entspricht meiner Erfahrung nach überhaupt nicht dem Täterprofil sondern eher nem Strohmann und wahrscheinlich ist sie so blöde, nicht einmal gemerkt zu haben, dass sie manipuliert wurde.
Wer hat ihr die Tickets zugespielt?
Wer hat angerufen und sie darauf gehoben?
Was wissen wir, wer ihr alles mögliche eingeflüstert hat.
CSD wollte ihm wohl kaum die Firma abjagen.
Ihr ganzer Plan, egal wie lange durchgespielt, ist dilettantisch ausgeführt und sie ist der Buhmann.
Ja, klar hat sie gelogen, aber man hat es herausbekommen und nun tut sie noch so, als wäre sie superschlau.
Das geht ja um richtig viel Geld. Und ich denke einfach nicht, dass man die Beute mit ihr teilen wollte.
Ja, ich kenne sie nicht. Ich kenne auch die anderen nicht. Aber ich habe schon einige Leute kennengelernt aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten.
Mit den unterschiedlichsten Motiven.
Die schlimmsten und gefährlichsten, die ich kenne, haben sich noch nie ins Rampenlicht gedrängt.
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Gabriele
Vielen Dank für Deine ausführliche und ehrliche Antwort!
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Du es Dir damit nicht leicht gemacht hast
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass STA und Nebenklage in die Revision gehen!
Wenn der BGH das Urteil kassiert ( auch im Falle eines "Im Zweifel für K.), muß doch sicher wieder in Mannheim die Verhandlung neu aufgerollt werden, oder etwa nicht?
Und mit anderen Richtern sieht die Lage dann eventuell noch viel ungünstiger für Simone aus, wer von der STA/Nebenklägerseite will denn dieses Risiko eingehen?
Wenn ich an Wörz denke, war es da nicht das gleiche Gericht mit der "Glenz-Kammer", die für Ordnung gesorgt hat? Oder verwechsel ich da etwas?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Du es Dir damit nicht leicht gemacht hast
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass STA und Nebenklage in die Revision gehen!
Wenn der BGH das Urteil kassiert ( auch im Falle eines "Im Zweifel für K.), muß doch sicher wieder in Mannheim die Verhandlung neu aufgerollt werden, oder etwa nicht?
Und mit anderen Richtern sieht die Lage dann eventuell noch viel ungünstiger für Simone aus, wer von der STA/Nebenklägerseite will denn dieses Risiko eingehen?
Wenn ich an Wörz denke, war es da nicht das gleiche Gericht mit der "Glenz-Kammer", die für Ordnung gesorgt hat? Oder verwechsel ich da etwas?
Gast- Gast
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