Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 8)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 8)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des siebenten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-1020.htm
Oldoldman
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HIER (Teil 2).
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Die letzten Beiträge des siebenten Teils finden sich ab hier:
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:41 bearbeitet; insgesamt 11-mal bearbeitet (Grund : Korrektur eines Links)
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
@Victor: "... gewisse Dinge, die man nicht schreiben darf ..."
Ich denke, dass Ralf Höcker durchaus differenzieren kann. Natürlich schaut ein Medienrechtsanwalt auch nach der Meinungsbildung im Internet. Und wenn du mal fernsiehst, weißt du, dass Ralf Höcker zig Verfahren angestrengt hat:Victor:
Heute lerne ich, dass das Büro Höcker in diesem intimen Forum mitliest (-schreibt?) und wundere mich nicht, dass gewisse Dinge, die man nicht schreiben darf, nur in den Schweizer Zeitungen als Ungereimtheiten beschrieben wurden. Deshalb wage ich, die schlüssigen Erzählungen zu bezweifeln.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-8-t261-240.htm#19572
NDR.de, 07.09.2010: 45 Min - Der Kachelmann-Komplex
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/hintergrund/kachelmannkomplex101.html
NDR.de, 08.09.2010, ZAPP: Der Kachelmann-Prozess:
00:46 Min.: Ralf Höcker zur Pressekampagne
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/kachelmann131.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/index.html
Da kannst du seine Schublade mit den Abmahnungen sehen. Es gibt aber gerade auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung.
Und gerade dieser Ratgeber (eigentlich kein Quasselforum) bemüht sich (zumindest in meiner Person), Information für Leser mit Kopf für deren eigenes Bild zur Verfügung zu stellen. Deshalb muss hier auch Alice Schwarzer nicht ausgeblendet werden.
Vielen User fällt die Informationsvermittlung jedoch schwer, die geben lieber subjektive Wertungen ab. Und ihr größter Fehler ist, dass sie nicht klar trennen zwischen einer objektiven Tatsache, einem klaren Zitat mit Quellenangabe und einer persönlichen Meinung oder Spekulation. Das sollte der Poster immer deutlich machen.
Viele User verkaufen gern ihre höchst persönliche Meinung als Tatsache. Oder kennen einen Einzelfall, und deshalb müssen andere Fälle auch so sein. Diese Praxis führt dann schnell zu endlosen Diskussionen, und die Weitergabe von Informationen und deren Wert geht unter.
Ich denke, die RAe von Jörg Kachelmann haben sehr gut verstanden, dass die Blogger zum öffentlichen Meinungsbild beitragen und die Diskussion um die Causa Kachelmann interessant halten - insbesondere auch durch unterschiedliche juristische Bewertungen und Sachinformationen.
Last not least: Gerade Dr. Reinhard Birkenstock hat sich bei der Aufhebung der Untersuchungshaft von Jörg Kachelmann explizit auch bei den Bloggern für deren Unterstützung bedankt:
Dr. Reinhard Birkenstock, Medienerklärung zum Beschluss des OLG Karlsruhe, 29.07.2010:
... Unser gemeinsamer Dank gilt allen, die Jörg Kachelmann und seine Verteidigung auf dieser harten Strecke der ungerechten Haft und der persönlichen Verunglimpfungen unterstützt haben, sei es in Briefen, in Emails, im Internet oder in persönlichen Gesprächen. ...
http://www.kanzlei-birkenstock.de/downloads/Medienerklaerung_29072010.pdf
http://www.kanzlei-birkenstock.de/presse.html
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Ach, wie schön Demokritxyz das alles erklärt. Nur er weiß, was im Hintergrund alles läuft.
Vielen Dank.
louise- Anzahl der Beiträge : 2244
Louise
Ich bin lediglich Deinem einseitigen Denken entgegengetreten.
Du behauptest, Kachelmann hätte physisch und psychisch unter den Umständen gelitten, die eine Vielweiberei nunmal mit sich bringt. Das dem nicht so sein muss, habe ich ja nun hinreichend aufgezeigt.
Du differenzierst einfach nicht und versuchst, ein Bild zu zeichnen, welches Du schon vorher festgelegt hast. Das ist auch der Grund, warum ich Dich mal gefragt habe, ob Du vielleicht erst 15 Jahre alt bist, denn von einem erwachsenen Menschen erwarte ich, dass er Meinungen von Tatsachen unterscheiden kann und Spekulation nicht als Tatsache verkauft.
Natürlich kann es sein, dass Kachelmann durch das Jonglieren mit mehreren parallelen "Beziehungen" geschwächt wurde.
Nach meiner Lebenserfahrung ist das aber unwahrscheinlich, zumal er mit keiner der Frauen verlobt oder verheiratet war.
Das Du jetzt versuchst, das Thema ins Lächerliche zu ziehen, zeigt, wie verzweifelt Du ruderst, um Deine Haltung nicht überdenken zu müssen.
Ja, ich weiss. Du stellst Dich absichtlich gegen den Mainstream, vergisst aber dabei, dass Du Dich mit dem spekulativen Gestichel gegen Kachelmann mitten im Mainstream befindest.
Mainstream bedeutet hier nämlich, seine Meinung reflexartig herauszubellen, unüberlegt und schlagzeilengläubig. Wenn da noch ein dümmlich-kleinliches Weltbild hinzukommt, produzieren Leute solche Postings wie Du sie produzierst.
Du behauptest, Kachelmann hätte physisch und psychisch unter den Umständen gelitten, die eine Vielweiberei nunmal mit sich bringt. Das dem nicht so sein muss, habe ich ja nun hinreichend aufgezeigt.
Du differenzierst einfach nicht und versuchst, ein Bild zu zeichnen, welches Du schon vorher festgelegt hast. Das ist auch der Grund, warum ich Dich mal gefragt habe, ob Du vielleicht erst 15 Jahre alt bist, denn von einem erwachsenen Menschen erwarte ich, dass er Meinungen von Tatsachen unterscheiden kann und Spekulation nicht als Tatsache verkauft.
Natürlich kann es sein, dass Kachelmann durch das Jonglieren mit mehreren parallelen "Beziehungen" geschwächt wurde.
Nach meiner Lebenserfahrung ist das aber unwahrscheinlich, zumal er mit keiner der Frauen verlobt oder verheiratet war.
Das Du jetzt versuchst, das Thema ins Lächerliche zu ziehen, zeigt, wie verzweifelt Du ruderst, um Deine Haltung nicht überdenken zu müssen.
Ja, ich weiss. Du stellst Dich absichtlich gegen den Mainstream, vergisst aber dabei, dass Du Dich mit dem spekulativen Gestichel gegen Kachelmann mitten im Mainstream befindest.
Mainstream bedeutet hier nämlich, seine Meinung reflexartig herauszubellen, unüberlegt und schlagzeilengläubig. Wenn da noch ein dümmlich-kleinliches Weltbild hinzukommt, produzieren Leute solche Postings wie Du sie produzierst.
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
"keine hinreichende Veranlassung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit" der Richter zu bezweifeln ...
SPIEGEL online, 20.10.2010:Kachelmann-ProzessJörg Kachelmanns Anwälte müssen eine weitere Schlappe hinnehmen: Das Gericht hat die Befangenheitsanträge der Verteidiger abgelehnt. Das Verfahren wegen Vergewaltigung gegen den TV-Moderator wird damit wie geplant fortgesetzt.
Verteidigung scheitert mit Befangenheitsantrag
Mannheim - Gleich zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch verkündete das Gericht seine Entscheidung: Es bestehe "keine hinreichende Veranlassung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit" der Richter zu bezweifeln, hieß es. Nur "objektiv willkürliche Verstöße" begründeten die Besorgnis der Befangenheit, so der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Solche Verstöße lägen aber "mitnichten" vor. Es ist bereits der zweite Befangenheitsantrag der Verteidiger von Wettermoderator Jörg Kachelmann, der scheiterte.
Anlass des neuen Antrags waren Verfahrensstreitigkeiten zwischen Richterbank und Anwälten. Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte beantragt, das mögliche Vergewaltigungsopfer über ihr Schweigerecht zu belehren, falls sie sich strafbar machen würde. Da die Ex-Geliebte den Wettermoderator nach Auffassung der Verteidigung zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, könnte sie sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht haben.
Vergangenen Mittwoch lehnte das Gericht eine Belehrung jedoch ab. Verteidiger Birkenstock interpretierte das so: Die Richter hätten sich offenbar entschieden, der Frau zu glauben. Deshalb seien sie befangen.
Das Gericht wies diese Argumentation nun zurück: Eine Belehrung sei erst dann erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, konkret über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Es sei "die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen". Eine Besorgnis der Befangenheit sei deshalb nicht gerechtfertigt.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Er wisse, "dass Richter am Landgericht nur sehr ungern und in allerhöchster Not einen Kollegen aus einem Verfahren entfernen", sagte er.
"Mit Befangenheitsanträgen können Verteidiger selten punkten"
Nach Paragraf 55 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) kann jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn in die Gefahr bringt, selbst wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Damit ist nach herrschender Meinung eine frühere Straftat gemeint. "Eine bloße Falschaussage vor der Staatsanwaltschaft oder der Polizei würde nicht ausreichen. Daher dürfte die Verteidigung eher an eine falsche Verdächtigung denken", so der Berliner Professor für Strafrecht, Alexander Ignor, auf Legal Tribune ONLINE. Eine solche läge vor, wenn die Zeugin Kachelmann wider besseres Wissen einer Straftat verdächtigt hätte, um einen Prozess gegen ihn herbeizuführen oder andauern zu lassen.
Das Auskunftsverweigerungsrecht gelte aber grundsätzlich nur hinsichtlich einzelner Fragen - nicht einer ganzen Aussage. Ein umfassendes Zeugnisweigerungsrecht bestehe nur dann, wenn praktisch jede wahrheitsgemäße Angabe zum Verfahren den Zeugen in die Gefahr der Strafverfolgung brächte, so Ignor.
Nach Einschätzung des Strafrechtlers hätte sich für die Verteidigung in der Frage der Belehrungspflicht Zurückhaltung empfohlen: "Mit Befangenheitsanträgen, die keinen Erfolg versprechen, kann ein Verteidiger selten punkten", so Ignor auf Legal Tribune Online. Auch nicht im Hinblick auf eine mögliche Revision: Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich dann auszahlten sei gering: "Die Richter des Bundesgerichtshofs sind meist keine Freunde von Befangenheitsgesuchen." Nach herrschender Meinung sei die unterlassene Belehrung eines Zeugen kein Revisionsgrund für den Angeklagten.
Der Prozess wird nun mit der Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers fortgesetzt. Nachdem die 37-jährige Ex-Freundin des Angeklagten am Montag fünf Stunden zu ihrem Lebenslauf befragt worden war, soll es um ihre elfjährige Beziehung zu dem Schweizer Wetterexperten und die mögliche Vergewaltigung am 9. Februar gehen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft deutete bereits an, dass die Radiomoderatorin möglicherweise auch noch in der kommenden Woche im Zeugenstand stehen wird. Die Öffentlichkeit bleibt während der gesamten Zeit ausgeschlossen. Der wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte 52-jährige Kachelmann beteuert seine Unschuld, schweigt jedoch im Prozess.
ala/dpa/dapd
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,724146,00.html
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Oldoldman
Danke! (Was es nicht alles gibt...)Zuletzt von Oldoldman am Mi 20 Okt 2010, 13:42 bearbeitet, insgesamt 2 mal bearbeitet (Grund : den unerwünschten Smiley entfernt durch Einfügen eines Leerzeichens zwischen 8, Klammer und Punkt )
Gast- Gast
Ach, so ist das...?
Harry:
Mainstream bedeutet hier nämlich, seine Meinung reflexartig herauszubellen, unüberlegt und schlagzeilengläubig.
???
louise- Anzahl der Beiträge : 2244
@all
Nicht nur der Kachelmann-Prozess lässt die Menschen genauer auf die Justiz schauen.
20. Oktober 2010, 14:27, NZZ Online
Wenn der Polizei die Phantasie durchgeht
Spektakuläre Wiederaufnahme eines Verfahrens um Tod eines Bauern.
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/wenn_der_polizei_die_phantasie_durchgeht_1.8075177.html
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 8)
Wäh...der Landwirt hat über 7 Jahre tot in der Donau gelegen?
Na lecker.
Na lecker.
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Ein "Blick" in die Schweiz
Schlappe für Verteidigung – Petra S. muss aussagenMANNHEIM - Es geht weiter! Der Kachelmann-Anwalt scheitert mit seiner Befangenheits-Taktik. Jetzt wird der Vergewaltigungs-Prozess mit der Aussage von Petra S. fortgesetzt.
Aktualisiert um 11:56 | 20.10.2010
http://www.blick.ch/news/ausland/platzt-jetzt-der-kachelmann-prozess-158957
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
Wiederaufnahmen
dale Heute um 15:20
http://www.tagesspiegel.de/berlin/der-tod-des-liebhabers/1855258.html
am 30.9.2010 mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld (vorläufig) beendet worden ist.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/mann-fuenf-jahre-unschuldig-im-gefaengnis/1946242.html
Zu diesem Thema kann ich nachtragen, daß auch das Wiederaufnahmeverfahren vom 10.6.2010, das ich hier schon einmal gepostet habe:Nicht nur der Kachelmann-Prozess lässt die Menschen genauer auf die Justiz schauen.
20. Oktober 2010, 14:27, NZZ Online
Wenn der Polizei die Phantasie durchgeht
Spektakuläre Wiederaufnahme eines Verfahrens um Tod eines Bauern.
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/wenn_der_polizei_die_phantasie_durchgeht_1.8075177.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/der-tod-des-liebhabers/1855258.html
am 30.9.2010 mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld (vorläufig) beendet worden ist.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/mann-fuenf-jahre-unschuldig-im-gefaengnis/1946242.html
Gast- Gast
Ach nee ...!?!
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/10/13/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundzwanzig/comment-page-3/#comment-5532
Es muss irgendwie Foren zur Causa Kachelmann geben, die ich nicht kenne; denn wir - oder besser ich - kann ja mit meiner Frage 'Drittes Kind vom Dritten(?) Mann' kaum gemeint sein. Da werden keine "Kinder durch den Dreck gezerrt", sondern das geht im Schlusssatz ganz klar in Richtung Mutter, oder ...?
Es muss irgendwie Foren zur Causa Kachelmann geben, die ich nicht kenne; denn wir - oder besser ich - kann ja mit meiner Frage 'Drittes Kind vom Dritten(?) Mann' kaum gemeint sein. Da werden keine "Kinder durch den Dreck gezerrt", sondern das geht im Schlusssatz ganz klar in Richtung Mutter, oder ...?
Was hinterläßt diese Praxis für Spuren beim Frauenbild von Jörg Kachelmann? Ich hatte mit ihm NIE was am Hut, aber langsam wird er mir richtig sympathisch ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-8-t261-160.htm#19490
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Rita´s Welt - die Schwetzinger Connection
RitaEvaNeeser schreibt:
Oktober 20, 2010 um 12:31
"Wenn das MO sich noch in dieser Nacht die Eltern und die Polizei von der angeblichen Vergewaltigung benachrichtigt hätte, wären bei Jörg Kachelmann eventuelle Spuren feststellbar gewesen.
Aber: Sie hat sich 6 Stunden Zeit gelassen – um ihre Inszenierung gestalten zu können! Im Bewusstsein, dass es dann zu spät sein würde, J.K. noch zu befragen und vielleicht da schon festzustellen, dass ihre Anschuldigung ein Lüge wa
Wer sagt uns bitte,dass sie Papi wirklich erst am Morgen verständigt hat? Er war Schöffe, er wusste doch ganz genau was es für ein Prozedere braucht um jemanden verhaften zu können, dass die Spuren gesichert werden etc. War J.K. erst einmal ausser Landes und das für mindestens 5 Wochen würde es ihm schwer fallen Beweise seiner Unschld zu erbringen.
Damit hat das MO, vielleicht sogar in corpore mit Walter D. gerechnet.
Schlisslich hat Mami D. Claudia zur Polizei begleitet, was hat Papi in der Zwischenzeit gemacht… Seine Verbindungen spielen lassen? Wo sind die in der Nacht entsorgten Gegenstände die auf J.K. hindeuteten, sie will ja alles weggeworfen haben, die müssten doch auf dem Tampon liegen? Extramülltüte? Im Müll der Elternwohnung, die ja die Polizei sicher nicht durchsuchen würde?
Die Ermittlungsbehörden sahen auch keinen Grund J.K. – der bis zum Abflug nach Vancouver um 13 Uhr30 zur Verfügung gestanden hätte – zu befragen!! Zu der Zeit wären evenetuelle Spuren an ihm feststellbar gewesen und man hätte sich die dubiosen Telefonate nach Canada, die Befragung des Sitznachbars im Flugzeug erspart. Die Ermittler hätten direkte Beweis gehabt. Aber das wollte man in Schwetzingen wohl nicht. Die Gefahr war hoch, dass es keine gab und das Provinzpromi-Girlie vielleicht gelogen hat!
Die Schwetzinger Connection hat am 9.2.2010 einwandfrei – gegen Jörg Kachelmann – zusammengerabeitet.
Sie haben es damals getan ,sie tun es bis heute und sie werden das, bis zum bitteren Ende, durchziehen!"
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/10/13/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundzwanzig/comment-page-3/#comment-5532
Oktober 20, 2010 um 12:31
"Wenn das MO sich noch in dieser Nacht die Eltern und die Polizei von der angeblichen Vergewaltigung benachrichtigt hätte, wären bei Jörg Kachelmann eventuelle Spuren feststellbar gewesen.
Aber: Sie hat sich 6 Stunden Zeit gelassen – um ihre Inszenierung gestalten zu können! Im Bewusstsein, dass es dann zu spät sein würde, J.K. noch zu befragen und vielleicht da schon festzustellen, dass ihre Anschuldigung ein Lüge wa
Wer sagt uns bitte,dass sie Papi wirklich erst am Morgen verständigt hat? Er war Schöffe, er wusste doch ganz genau was es für ein Prozedere braucht um jemanden verhaften zu können, dass die Spuren gesichert werden etc. War J.K. erst einmal ausser Landes und das für mindestens 5 Wochen würde es ihm schwer fallen Beweise seiner Unschld zu erbringen.
Damit hat das MO, vielleicht sogar in corpore mit Walter D. gerechnet.
Schlisslich hat Mami D. Claudia zur Polizei begleitet, was hat Papi in der Zwischenzeit gemacht… Seine Verbindungen spielen lassen? Wo sind die in der Nacht entsorgten Gegenstände die auf J.K. hindeuteten, sie will ja alles weggeworfen haben, die müssten doch auf dem Tampon liegen? Extramülltüte? Im Müll der Elternwohnung, die ja die Polizei sicher nicht durchsuchen würde?
Die Ermittlungsbehörden sahen auch keinen Grund J.K. – der bis zum Abflug nach Vancouver um 13 Uhr30 zur Verfügung gestanden hätte – zu befragen!! Zu der Zeit wären evenetuelle Spuren an ihm feststellbar gewesen und man hätte sich die dubiosen Telefonate nach Canada, die Befragung des Sitznachbars im Flugzeug erspart. Die Ermittler hätten direkte Beweis gehabt. Aber das wollte man in Schwetzingen wohl nicht. Die Gefahr war hoch, dass es keine gab und das Provinzpromi-Girlie vielleicht gelogen hat!
Die Schwetzinger Connection hat am 9.2.2010 einwandfrei – gegen Jörg Kachelmann – zusammengerabeitet.
Sie haben es damals getan ,sie tun es bis heute und sie werden das, bis zum bitteren Ende, durchziehen!"
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/10/13/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundzwanzig/comment-page-3/#comment-5532
Schokogirl- Anzahl der Beiträge : 151
dale
20. Oktober 2010, 14:27, NZZ Online
Das ist ja eine unglaubliche Geschichte. Wift aber ein mehr als grelles Licht auf die Schwächen und zwar nicht in erster Lininie der Polizei, da mag auch einiges schief gelaufen sein, sindern bei der Justiz. Wofür braucht man Gerichte, wenn diese ihrem Auftrag in keiner Weise gerecht werden?
Wieso dieser Prozess dann auch noch länger als ein paar Stunden dauern soll, unfassbar...
Das ist ja eine unglaubliche Geschichte. Wift aber ein mehr als grelles Licht auf die Schwächen und zwar nicht in erster Lininie der Polizei, da mag auch einiges schief gelaufen sein, sindern bei der Justiz. Wofür braucht man Gerichte, wenn diese ihrem Auftrag in keiner Weise gerecht werden?
Wieso dieser Prozess dann auch noch länger als ein paar Stunden dauern soll, unfassbar...
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Ja Demo,
das finde ich auch.
Allerdings finde ich auch in diesem Artikel von Fr. F. keine Antworten auf meine Frage die ich schon heute gepostet habe. Wie darf man sich das denn alles praktisch vorstellen?
An dieser Stelle nochmals mein Posting von heute
Danke schonmal demjenigen, der mir und meiner Vorstellungskraft auf die Sprünge hilft.
Allerdings finde ich auch in diesem Artikel von Fr. F. keine Antworten auf meine Frage die ich schon heute gepostet habe. Wie darf man sich das denn alles praktisch vorstellen?
An dieser Stelle nochmals mein Posting von heute
Befangenheitsantrag
Gabriele Wolff Heute um 13:37
Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Es sei «die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen». Dies sei erst dann erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, konkret über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Die Entscheidung, mit der Belehrung zu warten, «stellt keinen Ermessensmissbrauch dar». Eine Besorgnis der Befangenheit sei daraus nicht abzuleiten.
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/48546754/kachelmann-prozess-geht-weiter
Nun frage ich mich, wann merkt oder wie merken die Richter wann und bei welchen Fragen die Zeugin prozessentscheident lügt oder bzw. nicht lügt ???....Damit sie sie belehren können? Sind das Hellseher, oder sagen die Richter der Zeugin immer: Aufgepasst, jetzt aber bitte nicht lügen(!!), oder wie darf man sich das praktisch vorstellen?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-8-t261-240.htm
Danke schonmal demjenigen, der mir und meiner Vorstellungskraft auf die Sprünge hilft.
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
Patagon
Ja Patagon, ich war auch erschrocken, zumal Gabriele Wolff später noch nachgelegt hat.
Allerdings glaube ich nach wie vor an unsere "Rechtstaatlichkeit" und denke, dass das Einzellfälle (bei un-, un-,zähligen Urteilen) sind, die jeden Tag gesprochen werden. Es ist ja auch nicht schädlich wenn das "Volk" genau hinsieht, wenn "im Namen des Volkes Urteile" erlassen werden.
Vielleicht tun wir das generell zuwenig. Da gibt es sicher tausend Antworten darauf. Ich für meinen Teil bin jedenfalls gespannt, was für ein Urteil im Kachelmannprozess gesprochen werden wird.
Allerdings glaube ich nach wie vor an unsere "Rechtstaatlichkeit" und denke, dass das Einzellfälle (bei un-, un-,zähligen Urteilen) sind, die jeden Tag gesprochen werden. Es ist ja auch nicht schädlich wenn das "Volk" genau hinsieht, wenn "im Namen des Volkes Urteile" erlassen werden.
Vielleicht tun wir das generell zuwenig. Da gibt es sicher tausend Antworten darauf. Ich für meinen Teil bin jedenfalls gespannt, was für ein Urteil im Kachelmannprozess gesprochen werden wird.
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
@dale: Das Schlüsselwort ist 'richterliche Überzeugung' ...
Gabriele Wolff erklärt das ja immer so schön formaljuristisch, und ich denke, das ist auch ihre feste Überzeugung!
Ich hab da einen ganz anderen schauspieldemokratischen Ansatz: D.h. heißt, es gibt eine klare Trennung zwischen zwei Schritten: 1. was wollen wir? und 2. wie begründen wir das? Wobei die Begründung mit den eigentlichen Zielen (meistens) nicht zu tun hat.
Objektiv nach rechtsstaatlichen Prinzipien ist das Gericht - aus meiner Sicht - befangen. Aber nach der richterlichen Überzeugung der Richterkollegen in Mannheim eben nicht - 'Basta-Justiz' ...!
Wichtig ist, den Prozess so optimal wie möglich öffentlich zu begleiten. Das macht Gisela Friedrichsen jetzt sehr gut, und ich bin gespannt, ob morgen von Sabine Rückert (DIE ZEIT) was kommt.
Die meisten anderen Medien trauen sich da nicht richtig ran (fehlen teilweise die juristischen Detailkenntnisse oder sympathisieren mit der Macht), obwohl ich schon gelegentlich Error Flags sehe wie beispielsweise (sogar gestern) Stuttgarter Zeitung und natürlich schweizer Medien: Basler Zeitung, Tages-Anzeiger etc. ...
Ich hab da einen ganz anderen schauspieldemokratischen Ansatz: D.h. heißt, es gibt eine klare Trennung zwischen zwei Schritten: 1. was wollen wir? und 2. wie begründen wir das? Wobei die Begründung mit den eigentlichen Zielen (meistens) nicht zu tun hat.
Objektiv nach rechtsstaatlichen Prinzipien ist das Gericht - aus meiner Sicht - befangen. Aber nach der richterlichen Überzeugung der Richterkollegen in Mannheim eben nicht - 'Basta-Justiz' ...!
Wichtig ist, den Prozess so optimal wie möglich öffentlich zu begleiten. Das macht Gisela Friedrichsen jetzt sehr gut, und ich bin gespannt, ob morgen von Sabine Rückert (DIE ZEIT) was kommt.
Die meisten anderen Medien trauen sich da nicht richtig ran (fehlen teilweise die juristischen Detailkenntnisse oder sympathisieren mit der Macht), obwohl ich schon gelegentlich Error Flags sehe wie beispielsweise (sogar gestern) Stuttgarter Zeitung und natürlich schweizer Medien: Basler Zeitung, Tages-Anzeiger etc. ...
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Gabriele
Der Artikel zum Freispruch doieses Mannes endet damit, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen will gegen das Urteil.
Ich frag mich manchmal, wie kommen die darauf?
Wenn DNA-Spuren von zwei anderen Männern auf den Müllsäcken zu finden waren - warum werden die nicht gesucht?
Sorry, aber irgendwie scheinen die STA nichts dagegen zu haben, dass eventuell noch ein Mörder frei rumläuft??? Anders kann ich mir diese Vorgehensweise nicht erklären.
Statt das Verbrechen doch noch aufzuklären, basteln die STA an ihrer verletzten Eitelkeit..........
Ich frag mich manchmal, wie kommen die darauf?
Wenn DNA-Spuren von zwei anderen Männern auf den Müllsäcken zu finden waren - warum werden die nicht gesucht?
Sorry, aber irgendwie scheinen die STA nichts dagegen zu haben, dass eventuell noch ein Mörder frei rumläuft??? Anders kann ich mir diese Vorgehensweise nicht erklären.
Statt das Verbrechen doch noch aufzuklären, basteln die STA an ihrer verletzten Eitelkeit..........
Gast- Gast
@dale: Richter sind keine Hellseher...
Daher müssen sie sich auf den gesamten (!) Akteninhalt und ihre Menschenkenntnis verlassen. Und aus diesem Grund erfolgt eine Belehrung nach § 55 StPO in dem meisten Fällen sehr frühzeitig und rein vorsorglich.
Fängt dann der Zeuge in der Vernehmung zur Sache an, zu "eiern", erste Widersprüche tauchen auf, erstaunliche Erinnerungslücken, die bei der polizeilichen Vernehmung noch geschlossen waren, dann, spätestens dann erinnert der Vorsitzende an die eingangs erfolgte Belehrung und diktiert für das Protokoll "... es ergeht an den Zeugen ein nochmaliger Hinweis auf § 55 StPO..."
Wann setzt sich der Zeuge selbst oder einen Angehörigen der Strafverfolgung aus?
In den einfachen Fällen sieht es dann so aus:
A ist angeklagt den B niedergeschlagen zu haben. B hat keine Erinnerung an den Vorfall. Zeuge Z behauptet den Vorfall gesehen zu haben.
Variante 1: Tatsächlich war er, der Z., es, der den Schlag ausführte. Z. kann also schweigen, wenn er gefragt wird, wer den Schlag ausgeführt hat.
Variante 2: Tatsächlich war es der Bruder des Z. und Z. hat das auch genau gesehen. Auch in diesem Fall darf er die Beantwortung der Frage, wer den Schlag geführt hat, verweigern.
Daß etwas mit dem Zeugen nicht stimmt, merkt das Gericht zum einen an dem Vorbringen der Verteidigung (der Angeklagte hat Z. am Tatort mit einem länglichen Gegenstand gesehen), oder daran, daß sich der Zeuge plötzlich nicht mehr so sicher ist. Ja, der Angeklagte hat, mit der Linken Hand... - aber der ist doch Rechtshänder. Ja, dann war es wohl die rechte Hand... - Aber die hatte der Angeklagte doch zu der Zei in Gips. Ja, so genau weiß ich nicht mehr. ich weiß nur noch..... HALT: Belehrung / erneuter Hinweis nach / auf § 55 StPO.
In Fällen wie diesem wird es weitaus schwieriger.
Zeugin: ich habe den Angeklagten aufgefordert schleunigst zu verschwinden.
(mag eine Falschaussage sein, aber kein Fall des 55)
Zeugin: er hat mich aber gepackt und ins Schlafzimmer gezogen.
(mag eine Falschaussage sein und eine Straftat der Zeugin "falsche Verdächtigung" - das habe ich jetzt nicht geprüft. Dann 55)
Zeugin: er griff sich dabei das Küchenmesser, hielt es mir an die Kehle und drohte mich abzustechen.
(Falschaussage und Straftat (s. o.) Also § 55 StPO)
Zeugin: ich bat ihn inständig, mich loszulassen und zu gehen.
(mag eine Falschaussage sein, aber kein Fall des § 55 StPO)
usw., usw.
Hier gerät man in die Nähe der Fälle, wo ein Zeuge, wenn er es mit dem § 55 StPO ernst nimmt und tatsächlich alles erlogen ist, komplett die Aussage verweigern kann, denn seine Darstellung erfüllt in jedem Falle Straftatbestände und jedes Detail, das er berichtet, kommt einer Selbstbezichtigung gleich.
Da das Gericht auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Zeugen hat - es darf weder einen Zeugen sehenden Auges in die Falschaussage treiben, noch ihn zwingen, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen - ist in den komplizierten Fällen eine frühzeitige Belehrung und an entscheidenden Stellen (s. o.) wiederholte Erinnerung geboten. Aus meiner Sicht lieber einmal mehr, als einmal zuwenig belehrt. Das mag die Praxis der Staatsanwälte und Strafrichter etwas anders sehen, weil die Kehrseite natürlich ist, daß Zeugen durch solche martialischen Belehrung durchaus auch eingeschüchtert werden können.
Ist das jetzt etwas verständlicher?
Fängt dann der Zeuge in der Vernehmung zur Sache an, zu "eiern", erste Widersprüche tauchen auf, erstaunliche Erinnerungslücken, die bei der polizeilichen Vernehmung noch geschlossen waren, dann, spätestens dann erinnert der Vorsitzende an die eingangs erfolgte Belehrung und diktiert für das Protokoll "... es ergeht an den Zeugen ein nochmaliger Hinweis auf § 55 StPO..."
Wann setzt sich der Zeuge selbst oder einen Angehörigen der Strafverfolgung aus?
In den einfachen Fällen sieht es dann so aus:
A ist angeklagt den B niedergeschlagen zu haben. B hat keine Erinnerung an den Vorfall. Zeuge Z behauptet den Vorfall gesehen zu haben.
Variante 1: Tatsächlich war er, der Z., es, der den Schlag ausführte. Z. kann also schweigen, wenn er gefragt wird, wer den Schlag ausgeführt hat.
Variante 2: Tatsächlich war es der Bruder des Z. und Z. hat das auch genau gesehen. Auch in diesem Fall darf er die Beantwortung der Frage, wer den Schlag geführt hat, verweigern.
Daß etwas mit dem Zeugen nicht stimmt, merkt das Gericht zum einen an dem Vorbringen der Verteidigung (der Angeklagte hat Z. am Tatort mit einem länglichen Gegenstand gesehen), oder daran, daß sich der Zeuge plötzlich nicht mehr so sicher ist. Ja, der Angeklagte hat, mit der Linken Hand... - aber der ist doch Rechtshänder. Ja, dann war es wohl die rechte Hand... - Aber die hatte der Angeklagte doch zu der Zei in Gips. Ja, so genau weiß ich nicht mehr. ich weiß nur noch..... HALT: Belehrung / erneuter Hinweis nach / auf § 55 StPO.
In Fällen wie diesem wird es weitaus schwieriger.
Zeugin: ich habe den Angeklagten aufgefordert schleunigst zu verschwinden.
(mag eine Falschaussage sein, aber kein Fall des 55)
Zeugin: er hat mich aber gepackt und ins Schlafzimmer gezogen.
(mag eine Falschaussage sein und eine Straftat der Zeugin "falsche Verdächtigung" - das habe ich jetzt nicht geprüft. Dann 55)
Zeugin: er griff sich dabei das Küchenmesser, hielt es mir an die Kehle und drohte mich abzustechen.
(Falschaussage und Straftat (s. o.) Also § 55 StPO)
Zeugin: ich bat ihn inständig, mich loszulassen und zu gehen.
(mag eine Falschaussage sein, aber kein Fall des § 55 StPO)
usw., usw.
Hier gerät man in die Nähe der Fälle, wo ein Zeuge, wenn er es mit dem § 55 StPO ernst nimmt und tatsächlich alles erlogen ist, komplett die Aussage verweigern kann, denn seine Darstellung erfüllt in jedem Falle Straftatbestände und jedes Detail, das er berichtet, kommt einer Selbstbezichtigung gleich.
Da das Gericht auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Zeugen hat - es darf weder einen Zeugen sehenden Auges in die Falschaussage treiben, noch ihn zwingen, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen - ist in den komplizierten Fällen eine frühzeitige Belehrung und an entscheidenden Stellen (s. o.) wiederholte Erinnerung geboten. Aus meiner Sicht lieber einmal mehr, als einmal zuwenig belehrt. Das mag die Praxis der Staatsanwälte und Strafrichter etwas anders sehen, weil die Kehrseite natürlich ist, daß Zeugen durch solche martialischen Belehrung durchaus auch eingeschüchtert werden können.
Ist das jetzt etwas verständlicher?
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
@Demokritxyz
Nun, ich erinnere mich nicht, kann mir aber schwer vorstellen, diesem Mann gesagt zu haben, dass er auf Grund einer Zeugungsunfähigkeit keine Chance bei Frauen habe. Es gibt immer Frauen, die keine Kinder wollen, so wie es durchaus zeugungsunfähige Männer gibt, die in der Hinsicht kompromissfähig sind.Ich erinnere mich übrigens an einen Thread im altem GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber: Ein Mann hatte ein ähnliches gesundheitliches Problem wie JK und litt darunter wahnsinnig. Dein intensiver Rat, wenn mich mein Hinterkopf nicht täuscht: Kann er vergessen, bei Frauen keine Chance.
Zu den Umständen, die dazu geführt haben, dass Jörg Kachelmann dann doch "unverhofft" (?) zweimal "Vater" wurde, weiß hier NIEMAND etwas (und das wird mit ziemlicher Sicherheit auch so bleiben), ich wünschte also, man würde damit aufhören, ihm dafür einen Heiligenschein verpassen zu wollen.
Was die schier unendliche Potenz, Libido, Begierde des älter werdenden Mannes betrifft, so sind all diese unter gewissen Umständen durchaus abrufbar, genauso sicher aber bin ich mir, dass der gesellschaftliche sowie teils selbst auferlegte, teils innere Zwang zum Lügen in Kombination mit dem ohnehin vorhandenen Stress aus ständigem continent-hopping und Arbeitsdruck die Freude daran eher trüben.
Wenn bei mir etwas wächst, so ist es am ehesten das Mitgefühl für alle an diesem unerquicklichen Fall Beteiligten.
Alice- Anzahl der Beiträge : 1849
Danke Oldoldman
nun habe ich es schriftlich, "Richter sind keine Hellseher .
Ich denke mal, Richter Seidling geht stressigen Zeiten entgegen (wenn er kein Hellseher ist) und der "Geruch der Befangenheit" konnte sich bei mir heute (Begründung zur Ablehnung des Befangenheitsantrages) keinesfalls verflüchtigen.
Nun will ich sehen ob die neuen Gutachter/Sachverständigen, die von der Verteidigung aufgeboten wurden, auch noch abgelehnt werden und ....ein ich will nicht wetten.
Ich denke mal, Richter Seidling geht stressigen Zeiten entgegen (wenn er kein Hellseher ist) und der "Geruch der Befangenheit" konnte sich bei mir heute (Begründung zur Ablehnung des Befangenheitsantrages) keinesfalls verflüchtigen.
Nun will ich sehen ob die neuen Gutachter/Sachverständigen, die von der Verteidigung aufgeboten wurden, auch noch abgelehnt werden und ....ein ich will nicht wetten.
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
@all
"Sabine W. «hält sich ganz gut»"
Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann ist dessen Ex-Freundin zehn Stunden lang befragt worden. Am Montag muss die 37-jährige Klägerin erneut in den Zeugenstand.
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Sabine-W-haelt-sich-ganz-gut/story/29348029
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
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