Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 20)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 20)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des neunzehnten Teils finden sich ab hier:[/b][/color]
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t388p960-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-19
Oldoldman
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
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Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
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Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
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HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des neunzehnten Teils finden sich ab hier:[/b][/color]
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:31 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
pat.
Steffi,
Beitrag patagon Heute um 10:35
moin, moin,
Steffi,
JA, WAS SOLL MAN DAZU SAGEN?
zu dem polemischen Schwachsinns Beitrag von 984
fällt mir auch absolut nichts mehr ein.
Eigentlich sollte man auch nicht lachen.
Es ist einfach nur ABSURD.
pat, du querkopf, du findest es also total ok, wenn ein jurist, obwohl ohne aktenkenntnis, aufgrund von laienberichten aus dem gerichtssaal einen report über gutachten schreibt, die im gericht besprochen wurden?? bitte lass uns bei diesem punkt mal bleiben. du kennst so etwas ja. kannst du mir das nicht mal erläutern? wieso darf das ein jurist machen? seit wann geht das? ich dachte immer, dass juristen erst dann etwas sagen, wenn sie die fakten kennen.
nur dieser eine kleine punkt, pat, bevor du schnell davonläufst. du hast dich doch klar und laut positioniert. also bitte begründe das mal. danke.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
@fabindia: Du vergisst die 'Testroutinen' ...
Nun bin ich ja ein Typ, der überhaupt nicht eifersüchtig ist und sich beim Auflaufen bei 'nen Party sofort für den Rest des Abend von seiner Partnerin verabscheidet; denn wenn ich mich mit meinem Frauenwunder unterhalten wollte, bräuchte ich mit ihr nicht zur Party gehen, oder ...?fabindia:
Sag ich doch! Wer sich Deinem Wertesystem nicht anpasst, das heisst hinabsteigt auf Dein Niveau, der wird in Schubladen gesteckt - Frauen, die die Augen verdrehen, wenn Du von porschen sprichst, sind allesamt militante Feministinnen
Ich empfehle Dir dringend die Anschaffung einer Gummipuppe, die wird Dir weder widersprechen noch Dein Niveau signifikant unterbieten.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p820-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20#37199
Allein die Traubenbildung und rege Diskussionen um/mit mein/em Frauenwunder und der Getränkeservice für mich von den Platzhirschen aus den hinteren Reihen signalisiert mir, dass ich in meinem Wertesystem ganz gut liege und nicht zwangsläufig auf die Rubrik der Targets ausweichen musste, die wenigstens die Schnauze halten sollten ...
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Steffi
Japp...ich habe gemerkt, daß Du an Deiner Waffentechnik feilst und finde es wunderbar.
Ich wollte sogar erst noch so einen Spruch mit "Diplomatenschule" anbringen, fand dann aber, daß das zu dick aufgetragen wäre...
Viel Spaß mit der Wäsche.
Weia...ich komme zu spät zur Arbeit! Bis später!
Ich wollte sogar erst noch so einen Spruch mit "Diplomatenschule" anbringen, fand dann aber, daß das zu dick aufgetragen wäre...
Viel Spaß mit der Wäsche.
Weia...ich komme zu spät zur Arbeit! Bis später!
Harry1972- Anzahl der Beiträge : 1772
pat. (2)
JA, WAS SOLL MAN DAZU SAGEN?
zu dem polemischen Schwachsinns Beitrag von 984
fällt mir auch absolut nichts mehr ein.
Eigentlich sollte man auch nicht lachen.
Es ist einfach nur ABSURD.
pat, eine zweite frage. bist du der meinung, dass eine gabi wolff diese hetze gegen schwarzer machen sollte, wie man auf ihren seiten gegen AS nachlesen kann, also mit details aus dem privatleben oder gerüchten darüber, und dass das immer noch abgedeckt wird von der im GG geschützten meinungsfreiheit? bist du also so undemokratisch, dass du das geflissentlich duldest, weil gabi so wertvoll für das forum hier ist??? wie passt deiner meinung nach denn das verhalten von wolff hier im forum dazu? wenn ich also gerüchtewerise spekuliere, warum sie vorzeitig den dienst quittieren musste, dann ist das unerlaubt oder was auch immer? bitte pat, sag dazu ein paar deiner sonst so erhellenden worte. danke.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
irrtum
984:
die k-seite will mit öffentlichen erklärungen die leute für sich gewinnen... das stimmt, dies ist der grund, warum gabi hier schreibt. sie dient den groupies, die mannheim besuchen und in foren und blogs ihre voreingenommenheiten ("es war ein bauchgefühl!") betonieren. wolff liefert im brustton der überzeugung versponnene fäden, die als wahrheit dargestellt werden.....
der irrtum von 984 ist:
wie ich verstehe, geht 984 davon aus, dass es keine vergewaltigung sein konnte bei CSD, weil SM im spiel war. 984 sieht kachelmann als den gefesselten, der gar nicht vergewaltigen konnte. 984 schrieb, das spiel SM sei sowieso einvernehmliche vergewaltigung.
dass das gericht gar nichts hat und am messer gibt es nicht die spuren, die vorhanden sein müssten.
das kann 984 nicht so sagen ohne aktenkenntnis, sage ich jetzt mal.
hier ein bericht einer erfahrenen frau:
13. ich stimme in ihrer sicht auf kachelmanns unschuld im sinn dass das gericht gar nichts hat überein, mit dem unterschied, dass wir hier die akte nicht kennen. auch die k-seite will mit öffentlichen erklärungen die leute für sich gewinnen. dadurch ergeben sich einseitigkeiten, die ich fab und alice u.a, eben zugutehalte. so gesehen ist nicht 100%, ausser dem messer, daran gibt es nicht die spuren, die vorhanden sein müssten. also freispruch.
die k-seite will mit öffentlichen erklärungen die leute für sich gewinnen... das stimmt, dies ist der grund, warum gabi hier schreibt. sie dient den groupies, die mannheim besuchen und in foren und blogs ihre voreingenommenheiten ("es war ein bauchgefühl!") betonieren. wolff liefert im brustton der überzeugung versponnene fäden, die als wahrheit dargestellt werden.....
der irrtum von 984 ist:
wie ich verstehe, geht 984 davon aus, dass es keine vergewaltigung sein konnte bei CSD, weil SM im spiel war. 984 sieht kachelmann als den gefesselten, der gar nicht vergewaltigen konnte. 984 schrieb, das spiel SM sei sowieso einvernehmliche vergewaltigung.
dass das gericht gar nichts hat und am messer gibt es nicht die spuren, die vorhanden sein müssten.
das kann 984 nicht so sagen ohne aktenkenntnis, sage ich jetzt mal.
hier ein bericht einer erfahrenen frau:
es gibt einen speziellen trick, wie man ein messer an den hals legen kann... ohne dass man die kehle durchschneiden will, oder es zu schnittwunden kommt.
desweiteren ist es so möglich, dass keine dna spuren vom opfer am messer sein müssen.
dna von jk waren ja am messer, aber es waren nicht genügend.
wenn man diesen messergriff anwendet, entstehen auch die selben verletzungen wie die zeugin hatte.
diesen griff kennt man wenn man jemanden drohen will... b.z.w denken lassen will... es wäre die messerklinge.
es ist aber nicht die messerklinge.
ich denke die kiddis auf der strasse kennen ihn. man kann ihn auch benutzen im sm bereich mit verbundenden augen.. man denkt und meint es ist ein messer. ...sagte ja... starker eindruck.
habe jetzt noch das gefühl ein messer am hals zu haben.
es ist ein sehr starker kopfeindruck.
kannst ja mal ein messer aus der schublade holen und selber ausprobieren... simpel und einfach.
1. nimmst ein messer
2. legst das messer am ansatz klinge/griff zwischen dem mittelfinger und zeigefinger.der ansatz der klinge liegt auf diesen fingern. (man kann sich so nicht selber verletzten, denn die klinge liegt nach vorne, also nicht zur knöchelseite.
3.nimmst den daumen und hältst ihn seitlich am griff
4. messergriff und daumen an den hals halten.
5. mit dem fingernagel am hals drücken(erzeugt das klingengefühl)
6. wenn man jetzt mit dem fingernagel und dem messergriff hin und her fährt(hals) hat oder bekommt man genau die verletzungen die gezeigt oder gesehen wurden.
Gast- Gast
bella...wiederspruch! auf deine aussage
zitat:
bleibe ich bella, die sich nicht selbst bewertet, weil unwichtig, dann antworte ich spontan:
dieser kriegsschauplatz im fall k wurde künstlich aufgebaut. wie ich schon gewiss 50 x schrieb im forum, handelt es sich bei dieser behandelten beziehung und den anderen beziehungen mit frauen, die sich als "einzige" fühlten, um virtuelle beziehungen und deshalb ist das geschlecht zweitrangig, denn im anonymen raum sind wir androgyn, soll ich das ausführlich erklären?
die wenigsten sind androgyn,weil die meistens gar nicht wissen was androgyn ist.
und es gibt keine virtuellen beziehungen und schon gar nicht im zusammenhang mit androgyn.
bleibe ich bella, die sich nicht selbst bewertet, weil unwichtig, dann antworte ich spontan:
dieser kriegsschauplatz im fall k wurde künstlich aufgebaut. wie ich schon gewiss 50 x schrieb im forum, handelt es sich bei dieser behandelten beziehung und den anderen beziehungen mit frauen, die sich als "einzige" fühlten, um virtuelle beziehungen und deshalb ist das geschlecht zweitrangig, denn im anonymen raum sind wir androgyn, soll ich das ausführlich erklären?
die wenigsten sind androgyn,weil die meistens gar nicht wissen was androgyn ist.
und es gibt keine virtuellen beziehungen und schon gar nicht im zusammenhang mit androgyn.
fleetwood- Anzahl der Beiträge : 82
984,
Es gehört zu den durchschaubarsten Tricks sämtlicher geschlossener Systeme mit finsteren Absichten sich nur so zu äußern, dass die Mehrheit nur Bahnhof versteht, oder zu schweigen.
Da bilden die Justizbehörden in Mannheim keine Ausnahme. Die Öffentlichkeit auszuschließen widerspricht dem demokratischen System der Transparenz.
Dazu kommt noch die StPO und das unsägliche Beamtendeutsch.
So ist es doch sehr gut, wenn Maschera, die keine Juristin ist, sehr wohl aber angeblich Richter ist, (denn die Urteile werden ja "im Namen des Volkes" gesprochen). sich einen Dolmetcher zur Seite holt, der sie darauf aufmerfksam macht, worauf sie zu achten hat.
Selten habe ich einen derartigen Quatsch gelesen, wie dein Gejammer.
Deine dämlichen, (angepasst = konservativ) und widersinnigen Argumente lassen fast keinen anderen Schluss zu, als totale Verblödung.
Übrigens denke ich auch dass Stalin und Hitler eigentlich eher harmlose Vollidioten waren.
Gefährlich werden solche Figuren nur dadurch, dass andere mitlaufen.
So viel zu braunem Gedankengut.
Da bilden die Justizbehörden in Mannheim keine Ausnahme. Die Öffentlichkeit auszuschließen widerspricht dem demokratischen System der Transparenz.
Dazu kommt noch die StPO und das unsägliche Beamtendeutsch.
So ist es doch sehr gut, wenn Maschera, die keine Juristin ist, sehr wohl aber angeblich Richter ist, (denn die Urteile werden ja "im Namen des Volkes" gesprochen). sich einen Dolmetcher zur Seite holt, der sie darauf aufmerfksam macht, worauf sie zu achten hat.
Selten habe ich einen derartigen Quatsch gelesen, wie dein Gejammer.
Deine dämlichen, (angepasst = konservativ) und widersinnigen Argumente lassen fast keinen anderen Schluss zu, als totale Verblödung.
Übrigens denke ich auch dass Stalin und Hitler eigentlich eher harmlose Vollidioten waren.
Gefährlich werden solche Figuren nur dadurch, dass andere mitlaufen.
So viel zu braunem Gedankengut.
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Bella
weißt du, was mich immer etwas verwundert?
Du sprichst über SM-Sex als ob du Spezialistin wärst......und hier ganz genau wissen würdest - natürlich auch ohne Akteneinsicht und ohne Kachelmann persönlich zu kennen - was und wie das immer abgelaufen wäre!
Das finde ich schon mal erstaunlich, stellt sich doch die Sache lt. Fakten etwas anders dar.
Und dann bringst du eine "Aussage" einer erfahrenen (??) Frau, die einfach nur Unsinn schreibt, weil sie schon mal ein Messer in der Hand hatte aber alles andere außen vor läßt.
Ich vermute eher, dass dieser "SM-Sex" wie ihn die Protagonisten anwandten, mehr wie ein "Rollenspiel" aussieht, mit SM-Elementen in Form von "kräftigeren" Blümchensex.
Und bei der "Messer-Attacke" vergiß doch einfach nicht, dass Kachelmann in dem Moment Mr.Hyde war, völlig unvorbereitet auf diese Situation oder hast du gelesen, dass Kachelmann sich öfter als Messerwerfer oder ähnliches betätigt?
Zumal Kachelmann doch fein raus gewesen wäre, hätte er erzählt, dass ausgerechnet solche Spielchen zum üblichen Repertoir gehörten.
Aber all das hat er nicht gesagt aber im Gegensatz zur CSD hat er überhaupt von diesen Sm-Geschichtchen erzählt.
In dem Koffer, den die gute Helen mit zur Polizei brachte fand sich wohl allerhand Spielzeug aber ganz sicher nicht echtes SM-Werkzeug!
Du sprichst über SM-Sex als ob du Spezialistin wärst......und hier ganz genau wissen würdest - natürlich auch ohne Akteneinsicht und ohne Kachelmann persönlich zu kennen - was und wie das immer abgelaufen wäre!
Das finde ich schon mal erstaunlich, stellt sich doch die Sache lt. Fakten etwas anders dar.
Und dann bringst du eine "Aussage" einer erfahrenen (??) Frau, die einfach nur Unsinn schreibt, weil sie schon mal ein Messer in der Hand hatte aber alles andere außen vor läßt.
Ich vermute eher, dass dieser "SM-Sex" wie ihn die Protagonisten anwandten, mehr wie ein "Rollenspiel" aussieht, mit SM-Elementen in Form von "kräftigeren" Blümchensex.
Und bei der "Messer-Attacke" vergiß doch einfach nicht, dass Kachelmann in dem Moment Mr.Hyde war, völlig unvorbereitet auf diese Situation oder hast du gelesen, dass Kachelmann sich öfter als Messerwerfer oder ähnliches betätigt?
Zumal Kachelmann doch fein raus gewesen wäre, hätte er erzählt, dass ausgerechnet solche Spielchen zum üblichen Repertoir gehörten.
Aber all das hat er nicht gesagt aber im Gegensatz zur CSD hat er überhaupt von diesen Sm-Geschichtchen erzählt.
In dem Koffer, den die gute Helen mit zur Polizei brachte fand sich wohl allerhand Spielzeug aber ganz sicher nicht echtes SM-Werkzeug!
Zuletzt von steffi am Mi 20 Apr 2011, 22:37 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
der messertrick und meine lösung des falles claudia dinkel
also mich hat dieser angebliche trick nicht überzeugt, weil bei dem ganzen getue unvorstellbar ist, dass dna-spuren von k dann nicht gefunden worden sein sollen. das ist die offizielle linie. übrigens der gutachter sldo sogar zwei, die haben das so deutlich ausgesprochen, stand überall. es gibt keine messbaren spuren von k an dem messer.
jetzt kommt 984 creativ version zu dem messer:
ich glaube ich sehe etwas bei csd, was sonst noch niemand entdeckt hat.
1. csd ist nicht dumm, sie wusste, dass das messer als beweismittel enorm wichtig sein würde in einem prozess.
2. mich hat auf den neuen gedanken diese etwas unerklärliche, aber mit meiner theorie eben doch ganz einfach nachvollziehbare verwirrtheit der csd gebracht, als sie z.b. bei der polizei gar nicht so sehr über verletzungen geklagt hat. ja, selbst die vergewaltigung war zwar der anlass für die anzeige, aber das eigentlich unerträgliche für sie war, dass k sie mit diesen vielen frauen betrogen hat - alles aus ihrer sicht. das hätte also der polizei auffallen müssen! denn was geht daraus hervor?
3. ich kann doch nur jemanden aus protest wegen seiner untreue anzeigen, wenn ich ihn wirklich liebe, wenn ich jetzt ganz verwirrt bin (und eine vergewaltigung vorgebe denn ich kann ja nicht zur polizei rennen und mich über meinen geliebten beklagen).
4. wenn ich ihn aber liebe, dann will ich ihn zwar schocken mit der anzeige, aber ich will ihn auch retten, damit er gerade nicht jahre im knast landet. also wische ich die spuren vom messer ab!!!!!
diese hypothese erklärt für mich vieles. die ganze larmoyanz nicht wegen einer vergewaltigung, die ich csd ohnehin bei den sonstigen sm spielen nicht abgekauft habe, sondern wegen der untreue, dem betrug. aber intelligent wie sie ist, weiss claudia auch, dass das nichts bringt bei der polizei und vor gericht. die spurenbeseitigung als rettung für den in not geratenen geliebten aber beweist für mich jedenfalls ihre gefühle für k. alles verwirrt, aber immer noch irgendwie nachvollziehbar.
deshalb sage ich, die frau tut mir leid. es mag hinzukommen, dass auch die intelligenten staatsanwälte das szenario durchschaut haben, und es dann gegen k gewendet haben durch sozusagen benutzen von csd spannender geschichte.
claudia kann das jetzt kaum zugeben, weil sie dann wegen betrug und missbrauch der justiz dran kommt. einzige lösung dafür wieder krankheit.
jetzt kommt 984 creativ version zu dem messer:
ich glaube ich sehe etwas bei csd, was sonst noch niemand entdeckt hat.
1. csd ist nicht dumm, sie wusste, dass das messer als beweismittel enorm wichtig sein würde in einem prozess.
2. mich hat auf den neuen gedanken diese etwas unerklärliche, aber mit meiner theorie eben doch ganz einfach nachvollziehbare verwirrtheit der csd gebracht, als sie z.b. bei der polizei gar nicht so sehr über verletzungen geklagt hat. ja, selbst die vergewaltigung war zwar der anlass für die anzeige, aber das eigentlich unerträgliche für sie war, dass k sie mit diesen vielen frauen betrogen hat - alles aus ihrer sicht. das hätte also der polizei auffallen müssen! denn was geht daraus hervor?
3. ich kann doch nur jemanden aus protest wegen seiner untreue anzeigen, wenn ich ihn wirklich liebe, wenn ich jetzt ganz verwirrt bin (und eine vergewaltigung vorgebe denn ich kann ja nicht zur polizei rennen und mich über meinen geliebten beklagen).
4. wenn ich ihn aber liebe, dann will ich ihn zwar schocken mit der anzeige, aber ich will ihn auch retten, damit er gerade nicht jahre im knast landet. also wische ich die spuren vom messer ab!!!!!
diese hypothese erklärt für mich vieles. die ganze larmoyanz nicht wegen einer vergewaltigung, die ich csd ohnehin bei den sonstigen sm spielen nicht abgekauft habe, sondern wegen der untreue, dem betrug. aber intelligent wie sie ist, weiss claudia auch, dass das nichts bringt bei der polizei und vor gericht. die spurenbeseitigung als rettung für den in not geratenen geliebten aber beweist für mich jedenfalls ihre gefühle für k. alles verwirrt, aber immer noch irgendwie nachvollziehbar.
deshalb sage ich, die frau tut mir leid. es mag hinzukommen, dass auch die intelligenten staatsanwälte das szenario durchschaut haben, und es dann gegen k gewendet haben durch sozusagen benutzen von csd spannender geschichte.
claudia kann das jetzt kaum zugeben, weil sie dann wegen betrug und missbrauch der justiz dran kommt. einzige lösung dafür wieder krankheit.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
fleetwood
schau, bzgl. virtueller liebe sehen wir das verschieden, weil ich mich seit 10 jahren mit medienphilosophie beschäftige
klar: die virtuelle liebe kann NICHT realisiert werden, sie ist ein traum einiger leute, so wie die überschuldung vieler staaten ein traum ist, der traum nämlich, das wachstum sei unendlich. während noch die überschuldung wächst, bezahlen die ärmsten aufgrund der spekulationen mit grundnahrungsmitteln den preis dafür, z.b. mit ihrem leben. der fall von der virtualität in die realität ist immer gegeben. es handelt sich um ein macht-gefälle.
virtuelle liebe kann versucht werden, wenn ich mir bewusst bin, dass der ANDERE das darstellt, was ich in ihn projiziere
was du vermutlich meinst, fleetwood, ist eine beziehung, die auf realem kontakt basiert, aber über die neuen medien gepflegt wird. da kommt es m.E. darauf an, wie viel realität ist da? wieviel schein und trug? in der beziehung von k zur schweizer zeugin war ja anscheinend nur das foto shooting, wo k die fotografin schmelzend angaffte... am nächsten tag erfuhr er über die tel-zentrale ihre nummer, es entstand ein kontakt, man erwähnt 33 kontakte und SKYPE, dann kam es zum treffen auf dem parkplatz und die fortsetzung in der wohnung der frau. das ist eine stark über neue medien geführte beziehung, und wir wissen, wieviele missverständnisse es da gibt, wenn auch über SKYPE bilder mit geliefert werden - ich erspar mir jetzt die berichte über einen serienmörder in USA, der offenbar die opfer über das internet kontaktierte und an orte "dirigierte", an denen er anonym wirken konnte.
ich muss jetzt an die
klar: die virtuelle liebe kann NICHT realisiert werden, sie ist ein traum einiger leute, so wie die überschuldung vieler staaten ein traum ist, der traum nämlich, das wachstum sei unendlich. während noch die überschuldung wächst, bezahlen die ärmsten aufgrund der spekulationen mit grundnahrungsmitteln den preis dafür, z.b. mit ihrem leben. der fall von der virtualität in die realität ist immer gegeben. es handelt sich um ein macht-gefälle.
virtuelle liebe kann versucht werden, wenn ich mir bewusst bin, dass der ANDERE das darstellt, was ich in ihn projiziere
was du vermutlich meinst, fleetwood, ist eine beziehung, die auf realem kontakt basiert, aber über die neuen medien gepflegt wird. da kommt es m.E. darauf an, wie viel realität ist da? wieviel schein und trug? in der beziehung von k zur schweizer zeugin war ja anscheinend nur das foto shooting, wo k die fotografin schmelzend angaffte... am nächsten tag erfuhr er über die tel-zentrale ihre nummer, es entstand ein kontakt, man erwähnt 33 kontakte und SKYPE, dann kam es zum treffen auf dem parkplatz und die fortsetzung in der wohnung der frau. das ist eine stark über neue medien geführte beziehung, und wir wissen, wieviele missverständnisse es da gibt, wenn auch über SKYPE bilder mit geliefert werden - ich erspar mir jetzt die berichte über einen serienmörder in USA, der offenbar die opfer über das internet kontaktierte und an orte "dirigierte", an denen er anonym wirken konnte.
ich muss jetzt an die
Gast- Gast
984 wiederspruch!
der gutachter rothschild hällt es sehr wohl für möglich.
trick der presse ist es eben leider nur das zu schreiben was ihre linie ist.
du musst mal die presse lesen die neutral sind und deshalb alles schreiben,weil es öffentlich war.
durch einfach weg lassen wird es auch nicht wahrer.
trick der presse ist es eben leider nur das zu schreiben was ihre linie ist.
du musst mal die presse lesen die neutral sind und deshalb alles schreiben,weil es öffentlich war.
durch einfach weg lassen wird es auch nicht wahrer.
fleetwood- Anzahl der Beiträge : 82
wo steht was zu rothschild und messer im tateinsatz
danke schon mal im voraus
984- Anzahl der Beiträge : 1767
fleetwood
Leider stimmt deine Aussage zu Rothschild so nicht.
Er hat lediglich gesagt, dass das Messer - expliziet der Messerrücken - in Betracht kommen könnte für solche "Verletzungen"
Allerdings fehlen die Spuren an dem Messer, die dann auf jeden Fall dran sein sollten und CSD hat darauf bestanden, trotz mehrmaliger Nachfrage, dass es die Messerklinge war.
Und bei 15 Minuten Kontakt damit kann man es "wissen", was man am Hals hat...allerdings hätte sie dann auch sicher Schnittwunden oder meinst du der Kachelmann hat sie höflich gebeten still liegen zu bleiben?
Er hat lediglich gesagt, dass das Messer - expliziet der Messerrücken - in Betracht kommen könnte für solche "Verletzungen"
Allerdings fehlen die Spuren an dem Messer, die dann auf jeden Fall dran sein sollten und CSD hat darauf bestanden, trotz mehrmaliger Nachfrage, dass es die Messerklinge war.
Und bei 15 Minuten Kontakt damit kann man es "wissen", was man am Hals hat...allerdings hätte sie dann auch sicher Schnittwunden oder meinst du der Kachelmann hat sie höflich gebeten still liegen zu bleiben?
Gast- Gast
«Der Täter konnte die Opfer wie in einem Katalog auswählen»
Zitate aus:
«Der Täter konnte die Opfer wie in einem Katalog auswählen»
Herr Harbort, beim Fall in Long Island scheint es sich um einen Serientäter zu handeln. Fällt Ihnen dabei etwas Spezielles auf?
Wir stellen einen Trend fest, dass sich Täter immer mehr auch der modernen Kommunikationsmedien bedienen. Opfer werden im Internet spezifisch ausgesucht und an einen bestimmten Ort gelockt. In diesem Fall handelt es sich den Erkenntnissen zufolge um Prostituierte. Hier bietet sich dieses Vorgehen, die Opfer-Selektion, erst recht an. Man muss davon ausgehen, dass die Frauen sich übers Internet angeboten und dabei Informationen über sich preisgegeben haben, die der Täter für seine Tatplanung benutzen konnte.
Spielt es eine Rolle, wie der Täter auf sein Opfer stösst?
Oft haben Täter eine recht klare Vorstellung davon, wie ihr Opfer zu sein hat und zu welcher Gelegenheit die Tat passieren soll. In den Long-Island-Fällen konnte der Täter die Opfer wie in einem Kaufhauskatalog auswählen und sie an einen Ort seiner Wahl bestellen – ideale Voraussetzungen für einen Serienmörder.
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerika/Der-Taeter-konnte-die-Opfer-wie-in-einem-Katalog-auswaehlen/story/18396423
Gast- Gast
steffi
es gibt einen griff wie man ein messer halten kann,ohne das man die kehle durchschneiden will.
so wie es bella schrieb.
und ich schreibe hier was rothschield meinte.
man muss nicht einfach in einem beitrag verschiedene gutachter verwurschteln.
das ist eine unart von einigen usern hier.
die 15 min. meinte bäßler. fakt.
rothschield hat etwas anderes ausgesagt.fakt.
zu einer sauberen diskussionskultur gehört für mich(auch wenn ich dumm bin) sauber zu trennen.so funktioniert keine meinungsbildung.
so wie es bella schrieb.
und ich schreibe hier was rothschield meinte.
man muss nicht einfach in einem beitrag verschiedene gutachter verwurschteln.
das ist eine unart von einigen usern hier.
die 15 min. meinte bäßler. fakt.
rothschield hat etwas anderes ausgesagt.fakt.
zu einer sauberen diskussionskultur gehört für mich(auch wenn ich dumm bin) sauber zu trennen.so funktioniert keine meinungsbildung.
fleetwood- Anzahl der Beiträge : 82
fleetwood
Bitte nicht immer gleich in einen "Opferstatus" versinken, den ich nicht zugeordnet habe...
Leider irrst du dich.
Die Aussage von CSD war, dass sie ca. 15 min. das Messer an ihrem Hals hatte und es die Klingenseite war.
Und Rothschild sieht nur den Messerrücken als überhaupt in Betracht kommend - ABEr es waren keine Spuren dran.
Weder DNA - eindeutig von Kachelmann noch seine Fingerabdrücke. Und die hätten auch dran sein müssen, wenn er es so gemacht hätte, wie du bzw. die "erfahrene" Frau behauptet.
Diskussionkultur sollte vielleicht auch sein, nachzuweisen, wo Rothschild behauptete, dass das Messer die Tatwaffe ist.
Es waren ja nun ausreichend Laienberichterstatter da, die unisono berichteten.
Hast du Zitate dafür, dass Rothschild etwas anderes gesagt hat?
Leider irrst du dich.
Die Aussage von CSD war, dass sie ca. 15 min. das Messer an ihrem Hals hatte und es die Klingenseite war.
Und Rothschild sieht nur den Messerrücken als überhaupt in Betracht kommend - ABEr es waren keine Spuren dran.
Weder DNA - eindeutig von Kachelmann noch seine Fingerabdrücke. Und die hätten auch dran sein müssen, wenn er es so gemacht hätte, wie du bzw. die "erfahrene" Frau behauptet.
Diskussionkultur sollte vielleicht auch sein, nachzuweisen, wo Rothschild behauptete, dass das Messer die Tatwaffe ist.
Es waren ja nun ausreichend Laienberichterstatter da, die unisono berichteten.
Hast du Zitate dafür, dass Rothschild etwas anderes gesagt hat?
Zuletzt von steffi am Mi 20 Apr 2011, 23:22 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
@Fleetwood: Ich kann dir und 984 helfen ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p840-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20#37224
Liest du mein Posting:
Liest du mein Posting:
Dort sind die Links zu den drei Laienberichten von auchda (Brigitte), Biggi M. (Facebook) und Maschera (dieser Ratgeber).13.02.2011, S. 1/XVI, 12:56 h Die Meisterdetektive: Sherlock Holmes & Dr. Watson
Anm.: Rechtsmedizinische Begutachtung in Variationen der Macht (Dr. Bäßler) und Wissenschaft (Prof. Rothschild) …? Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Winfried Hassemer u.a. bei Servus-TV, Talk im Hangar-7
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t360-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-16#31038
Und wenn du einen der Links zu diesem Ratgeber anklickst, hast du im Surrounding (fast) alle Medienberichte zum 27. Verhandlungstag am 09.02.2011 im Gänsemarsch. So einfach ist das, wenn frau will ...Vgl. Demokritxyz Posting, 10.02.2011, S. 34/XV, 01:28 h Bericht, Biggi M. (Facebook), 09.02.2011, 27. Verhandlungstag
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t350p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-15#30614
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t350p680-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-15#30639
http://bfriends.brigitte.de/foren/9359696-post9268.html
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
984
"claudia kann das jetzt kaum zugeben, weil sie dann wegen betrug und missbrauch der justiz dran kommt. einzige lösung dafür wieder krankheit..
984"
Wo kein Kläger, da kein Richter
Wer sollte sie denn verklagen?
Was ist bei ihr zu holen?
Das einzige was sie machen könnte, wäre den Käse an irgendein Schmierblatt zu verkaufen.
Unter dem Strich und auf lange Sicht, lohnen Betrugsaktionen so und so NIEMAND!
Übrigens was hat PORSCHEN, mit Betrug zu zu tun?
Wen betrügt ein unverheirateter Mann mit einer unverheirateten Frau?
984"
Wo kein Kläger, da kein Richter
Wer sollte sie denn verklagen?
Was ist bei ihr zu holen?
Das einzige was sie machen könnte, wäre den Käse an irgendein Schmierblatt zu verkaufen.
Unter dem Strich und auf lange Sicht, lohnen Betrugsaktionen so und so NIEMAND!
Übrigens was hat PORSCHEN, mit Betrug zu zu tun?
Wen betrügt ein unverheirateter Mann mit einer unverheirateten Frau?
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
rothschield
einmal der link
http://www.dd-inside.com/newsticker/17159-mut-zur-luecke
und ein zitat:
Auch der Gerichtsmediziner Markus Rothschild kommt im Film nur unvollständig zu Wort. Das Messer könne nicht so eingesetzt worden sein, wie es die Ex-Freundin angebe, sagte er in dem Film. Aber auf die Nachfrage, ob die Halsverletzung überhaupt vom Küchenmesser stammen könne, war seine Antwort: "Das Messer ist denkbar. Ich kann das Messer nicht generell ausschließen. Bedingung ist aber, dass das Messer dann ganz anders eingesetzt worden sein muss als (von der Frau) geschildert."
mein kommentar:
messer suggestion am hals.
http://www.dd-inside.com/newsticker/17159-mut-zur-luecke
und ein zitat:
Auch der Gerichtsmediziner Markus Rothschild kommt im Film nur unvollständig zu Wort. Das Messer könne nicht so eingesetzt worden sein, wie es die Ex-Freundin angebe, sagte er in dem Film. Aber auf die Nachfrage, ob die Halsverletzung überhaupt vom Küchenmesser stammen könne, war seine Antwort: "Das Messer ist denkbar. Ich kann das Messer nicht generell ausschließen. Bedingung ist aber, dass das Messer dann ganz anders eingesetzt worden sein muss als (von der Frau) geschildert."
mein kommentar:
messer suggestion am hals.
fleetwood- Anzahl der Beiträge : 82
@Fleetwood: Gut, dann leg es auf den Tisch ...!
Vorweg: es sind nicht meine Laienberichte, sondern die von Maschera, Biggi M. und auchda. Im Surrounding um diese Prozessberichte, habe ich (und andere) zu sämtlichen erreichbaren Medienberichten Links gesetzt. Ich zensiere da nicht, mag aber einzelne Beiträge nicht gefunden haben.Fleetwood:
demo!
nö...es gibt noch etwas anderes wie deine laienberichte.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p840-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20#37228
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p840-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20#37227
Da könntest du dich jetzt ergänzend mal richtig ins Zeug legen und nicht vom großen nicht auffindbaren Artikel schwurbeln. Ich mein', ein Lausemädchen- sympathisantIn von deinem Format legt sich solche herausragenden Beiträge sofort auf den Stack, oder ...???
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
demo!
ich muss mir nichts auf den stack legen.
ich lese aber viel und nicht nur die üblichen medien.
wenn man immer nur die selben links hat wird es doch langweilig.
ist doch schön demo das du auch noch was lernen kannst bezüglich links.
ich lese aber viel und nicht nur die üblichen medien.
wenn man immer nur die selben links hat wird es doch langweilig.
ist doch schön demo das du auch noch was lernen kannst bezüglich links.
fleetwood- Anzahl der Beiträge : 82
guck mal demo..habe noch mehr...jetzt können alle dna spezialisten werden...(13 von 22 merkmalen von jk waren ja dran am messer)
lalal:
Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission
zur Bewertung von DNA-Mischspuren
P.M. Schneider1*, R. Fimmers4, W. Keil2*, G. Molsberger6*, D. Patzelt7*, W. Pflug8*, T.
Rothämel9*, H. Schmitter3*, H. Schneider10*, B. Brinkmann5*#
*
als Mitglieder der Spurenkommission, der gemeinsamen Kommission
rechtsmedizinischer und kriminaltechnischer Institute
1
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Köln, Melatengürtel 60-62,
D-50823 Köln
2
Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität, Frauenlobstr. 7a,
D-80337 München
3
Bundeskriminalamt, Thaerstr 11, D-65193 Wiesbaden
4
Institut für Medizinische Biometrie, Informatik und Epidemiologie, Universität
Bonn, Sigmund-Freud-Str. 25, D-53105 Bonn
5
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Münster, Röntgenstr. 23,
D-48149 Münster
6
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Völklingerstr. 49, D-40221 Düsseldorf
7
Institut für Rechtsmedizin der Bayr. Julius-Maximilians-Universität,
Versbacher Str. 3, D-97078 Würzburg
8
Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstr. 85, D-70372 Stuttgart
9
Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule, Carl-Neuberg-Str. 1,
D-30625 Hannover
10
Hessisches Landeskriminalamt, Hölderlinstrasse 5, D-65187 Wiesbaden
# Korrespondenzautor
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann
Vorsitzender des Spurenkommission
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Münster
Röntgenstr. 23
D-48149 Münster
Fax.: +49-251-83-55158
eMail: brinkma@uni-muenster.de
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Zusammenfassung
Die in der forensischen DNA-Analytik auftretenden Mischspuren, also beim Nachweis
von Zellmaterial von mehr als einer einzelnen Person, weisen eine zunehmende
Bedeutung auf, wohingegen die biostatistische Bewertung bislang durch keine
Empfehlungen von Expertenkommissionen geregelt war. Daher hat die
Spurenkommission, eine gemeinsame Kommission rechtsmedizinischer und
kriminaltechnischer Institute, auf der Basis von veröffentlichten biostatistischen
Verfahren eigene Empfehlungen für den deutschsprachigen Raum entwickelt, um die
Bewertung im Strafverfahren zu vereinheitlichen.
Schlüsselworte: STR-Typisierung; Biostatistische Analyse; Likelihood Quotient;
Ausschluss-Chance; Mischspur
Abstract
In the course of forensic DNA analysis mixed stains, i.e. cell material from more than a
single donor, have become increasingly important. The German Stain Commission, a
joint commission of Institutes for Forensic Science and Legal Medicine, has therefore
developed guidelines aiming to harmonize the evaluation of mixed stains in German
criminal cases.
Keywords: STR typing; Biostatistical analysis; Likelihood ratio; Probability of exclusion;
Mixtures
0. Präambel
Schon immer werden in der forensischen Spurenanalytik [1,2] Mischspuren
beobachtet. Sie haben in den letzten Jahren aufgrund der verbesserten
Analysetechniken und des gesteigerten Untersuchungsaufkommens eine
zunehmende Bedeutung als Beweismittel im Strafverfahren [3,4] erlangt. Während
die Bewertung von Einzelpersonenspuren [5] i.d.R. unproblematisch ist, erfordert
die Auswertung und biostatistische Bewertung von DNA-Mischspuren [6-8]
besondere Aufmerksamkeit. Die vorliegenden Empfehlungen sollen den Rahmen
für eine angemessene Vorgehensweise in typischen Standardfällen bilden, können
jedoch nicht auf alle Sonderfälle eingehen.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
1. Allgemeine Definition
Eine Spur, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweist, kann i.d.R. als
Mischspur bezeichnet werden, sofern keine genetischen Besonderheiten (z.B.
Trisomie, somatischer Mosaizismus, Duplikation) vorliegen. Wenn mehr als zwei
Allele in mindestens zwei DNA-Systemen auftreten, ist von einer Mischspur
auszugehen.
Bei Mischspuren muss – sofern möglich – die Zahl der unterschiedlichen
Spurengeber geklärt werden:
– im Allgemeinen lässt der Nachweis von max. vier Allelen pro System auf
mindestens zwei unterschiedliche Spurengeber schließen.
– im Allgemeinen lässt der Nachweis von max. sechs Allelen pro System auf
mindestens drei unterschiedliche Spurengeber schließen.
– im Allgemeinen ist die Festlegung auf die genaue Anzahl der Spurengeber bei
mehr als sechs Allelen pro System nicht sinnvoll und nicht möglich.
1.1 Klassifizierung von Mischspuren
Typ A: kein eindeutiger Hauptverursacher, keine Ergebnisse im stochastischen
Bereicha.
Typ B: deutlich unterscheidbarer Haupt-und Nebenverursacher; durchgängiges
Mindest-Verhältnis der Peakhöhen von ca. 4:1 (Haupt-zu Nebenkomponente) für
alle heterozygoten Systeme; keine stochastischen Phänomene.
Typ C: Mischspuren ohne deutliche(n) Hauptverursacher und mit Ergebnissen im
stochastischen Bereicha.
2. Bewertungskriterien
2.1 Peakauswertung
Die Morphologie eines Peaks muss typisch sein und dieser Peak muss eindeutig
im gegebenen STR-System einem Allel entsprechen.
Reproduzierbare Peaks mit RFUb> 50 können im Allgemeinen als echte Peaks
a
Durch Amplifkation von Proben mit geringer DNA-Quantität und/oder Qualität
entstandene DNA-Profile, bei denen Verdacht auf allelic drop out und/oder locus drop out
besteht.
b RFU-Relative Fluorescence Unit
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
angesehen werden, sofern die Grundlinie rauscharm ist und die vom Hersteller
empfohlene Anzahl an Zyklen eingehalten wurde.
Schwach ausgeprägte Peaks (i.d.R. kleiner als 100 RFU) und/oder deutlich
unterschiedliche Peakintensitäten müssen durch eine spezielle Kennzeichnung der
entsprechenden Allele in der Befundtabelle angezeigt werden.
Tabellen im Gutachten müssen mit einer Legende versehen werden.
2.2 Stutter-Problematik
Es gibt n–1 und n+1 stutter peaks; ihre Höhe kann abhängig vom DNA-System
und von den Amplifikationsbedingungen sein; stutter peaks können im Einzelfall
bis zu 15% des Hauptpeaks betragen.
Bei der Beurteilung des Vorliegens eines stutter peaks sind darüber hinaus zu
beachten:
–
die relativen stutter-Intensitäten innerhalb eines DNA-Systems, zwischen
verschiedenen DNA-Systemen in einer Multiplex-Amplifikation,
–
die Möglichkeit der Überlagerung eines Spuren-Allelpeaks mit einem stutter
peak.
In begründeten Fällen muss ein stutter-verdächtiger Peak als echtes Allel mit
entsprechender Kennzeichnung in die Mischspuren-Berechnung einbezogen
werden.
3. Einschluss-/ Ausschluss-Kriterien
3.1 Einschluss
Wenn in Mischspuren alle DNA-Merkmale der fraglichen Person durchgängig
nachweisbar sind, dann kommt diese Person als Spurenmitverursacher in
Betracht.
3.2 Ausschluss
Wenn in Mischspuren DNA-Merkmale der fraglichen Person nicht nachweisbar
sind, kommt diese Person als Spurenmitverursacher nicht in Betracht.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
3.3 Grauzone zwischen 3.1 und 3.2
Bei Typ C-Mischspuren ist aufgrund der Komplexität der Mischung hinsichtlich der
Mengenverhältnisse mit den folgenden Phänomenen zu rechnen, die eine
eindeutige Festlegung in Bezug auf Ein-oder Ausschluss über alle betrachteten
DNA-Systeme erschweren können:
– locus drop-outs und allelic drop-outs (z.B. verursacht durch Empfindlichkeit des
Amplifikationssystems und stochastische Effekte).
– allelic drop-outs sind im Allgemeinen bei sehr langen Allelen wahrscheinlicher
als bei kurzen Allelen, dabei insbesondere bei DNA-Systemen mit größeren
Amplikonlängen.
3.4 Weitere Kriterien
Die Entscheidung zwischen Einschluss und Ausschluss muss im Einzelfall unter
Einbeziehung und Abwägung der unter 3.3 aufgeführten Problempunkte erfolgen
und verbal präzisiert und differenziert dargestellt werden; ggf. muss ausgedrückt
werden, dass eine eindeutige Entscheidung zwischen Einschluss und Ausschluss
nicht möglich ist.
4. Biostatistische Berechnungsweisen für Mischspuren
4.1 Grundlagen
Grundlage der Berechnungen ist die Kenntnis der Allelhäufigkeit in der
gegenständlichen Population.
4.2 Ausschluss-Chance [P(E)] / Einschluss-Chance [P(I)]
P(I) gibt die gemeinsame Wahrscheinlichkeit (relative Häufigkeit in der Population)
für alle Genotypkombinationen an, die im Sinne von 3.1 nicht von der Beteiligung
an der Spur ausgeschlossen werden können (engl. probability of inclusion). P(I)
entspricht der match probability im Fall von Einzelpersonenspuren.
Die Berechnung von P(I) ist prinzipiell unabhängig von der Anzahl der möglichen
Spurenverursacher und den Genotypen sowie der Populationszugehörigkeit der
verfahrensbeteiligten Personen. Dieser Wert entspricht der Häufigkeit, dass eine
beliebig ausgewählte Person als Spurenleger in Betracht kommt (= RMNEc).
P(E) = 1 – P(I) gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine beliebige Person als
c engl.: RMNE – random man not excluded
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Spurenleger ausgeschlossen werden kann (engl. probability of exclusion).
4.3 Likelihood-Quotient – LQ
Die Berechnung des LQ beruht auf der Annahme von zwei sich gegenseitig
ausschließenden Hypothesen; sie zwingt daher zur Beschreibung eines
eindeutigen Szenarios für den Spurenfall:
Beide Hypothesen beschreiben dabei eindeutige, alternative Szenarien für das
Zustandekommen der Spur. Für jede dieser Hypothesen muss klar festgelegt
werden, wer unter dieser Hypothese an der Spur beteiligt ist und wie viele
unbekannte Spurenbeteiligte angenommen werden. Berechnet wird dann die
Likelihood (Wahrscheinlichkeit) für das Zustandekommen der Spur unter Annahme
der jeweiligen Hypothese L(Spur|H).
Der Likelihood-Quotient
L(Spur
| H1 )
LQ
=
L(Spur
| H
)
2
erlaubt die Angabe des Beweiswertes einer Spur in Bezug auf eine konkrete
verfahrensbeteiligte Person, z.B. einen beschuldigten Spurenleger.
Bei einer 2-Personen Mischspur M, in der sich alle beobachteten Allele durch die
Genotypen Go des Opfers O und die Genotypen Gb des Beschuldigten B erklären
lassen, können die Hypothesen wie folgt formuliert werden:
Hypothese HA (Sichtweise der Anklage): Die Spur M stammt vom Opfer O und
vom Beschuldigten B.
Hypothese HV (Sichtweise der Verteidigung): Die Spur M stammt vom Opfer O
und von einer unbekannten und mit dem Beschuldigten unverwandten Person.
L(M
| H
) L(M
| Go
,Gb
)
LQ
= A
=
L(M
| H
) L(M
| G
)
Vo
Der resultierende LQ gibt an, um wie viel wahrscheinlicher das beobachtete DNA-
Profil der Spur M bei Annahme der Hypothese HA in Verhältnis zur Hypothese HV
ist.
4.4 Vorgehensweise
4.4.1 Berechnung einer Mischspur als Einzelpersonen-Spur (Hauptkomponente
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
eindeutig erkennbar)
Die Ableitung des Hauptspurenlegers ist nur bei Mischspuren vom Typ B bei einem
durchgängigen Mindest-Verhältnis der Peakhöhen von Hauptkomponente zu
Nebenkomponente von ca. 4:1 für alle heterozygoten DNA-Systeme zulässig (vgl.
1.); der Hauptspurenleger kann dann wie bei einer Einzelpersonenspur angesehen
und berechnet werden.
4.4.2 Berechnung als Likelihood Quotient
Wenn die Voraussetzungen für die Festlegung eindeutiger Hypothesen gegeben
sind:
-die Anzahl der beteiligten Personen ist eindeutig bestimmbar,
-eindeutige DNA-Profile über alle DNA-Systeme (Mischspuren des Typs A
sowie des Typs B, wenn die Merkmale der betrachteten Person, z.B. des
Beschuldigten, sich im geringeren Anteil der Mischspur nachweisen lassen;
[vgl. 1.]),
so ist die Berechnung eines LQ sinnvoll.
4.4.3 Berechnung als Ausschluss-/ Einschluss-Chance
Wenn keine konkreten DNA-Profile ableitbar sind oder die Zahl der beteiligten
Personen nicht bestimmbar ist, dann ist die Berechnung der Ausschluss-Chance
P(E) bzw. die Einschluss-Chance P(I) für beliebige Personen angemessen.
Die Berechnung von P(E) und P(I) ist grundsätzlich immer auch bei Spuren vom
Typ A und B (vgl. 1.1) anwendbar.
5. Ergänzende Empfehlungen
Zusätzliche Berechnungen, die zu fehlerhaften Interpretationen der Befunde führen
könnten, sind zu vermeiden (z.B. die Angabe der Genotyp-Frequenz eines nicht
ausschließbaren tatverdächtigen Spurenlegers, wenn die Mischspur selbst unter
den vorgenannten Bedingungen keine Berechnung zulässt).
Zur Berechnung komplexer Mischspuren existieren valide Computer-Programme.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Anhang:
A. Beispiel für die Berechnung von P(I) und P(E)
Die Einschluss-Chance P(I) beruht auf der Summe der Genotypen aller möglichen
in Betracht kommenden Spurenleger. Für einen Spurenfall, bei dem in einem DNA-
System die Allele a, b, c nachgewiesen werden, ergibt sich bei Vorliegen des
Hardy-Weinberg-Gleichgewichtes die Summe der möglichen Genotypen wie folgt:
P(I) = a2+b2+c2+2ab+2bc+2ac
Dieser Term lässt sich mit Hilfe der binomischen Formel vereinfachen in:
a2+b2+c2+2ab+2bc+2ac = (a+b+c)2
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c ergibt sich somit:
P(I) = 0,32 = 0,09
Dies entspricht der Erwartung, dass 9% einer Gruppe beliebiger Personen als
Spurenleger in Betracht kommt (= RMNE), d.h. eine von 11 beliebig ausgewählten
Personen.
Die Ausschluss-Chance entspricht der Differenz
P(E) = 1 – P(I) = 1 – 0,09 = 0,91
Dies entspricht der Erwartung, dass 91% einer Gruppe beliebiger Personen als
Spurenleger ausgeschlossen werden kann.
Für mehrere DNA-Systeme 1...n lässt sich bei Vorliegen eines Kopplungs
gleichgewichts zwischen diesen Systemen P(E) in allgemeiner Form aus dem
Produkt der einzelnen Einschluss-Chancen P(I)1...n ermitteln:
P(E)1...n = 1 – [ P(I)1 · P(I)2 · … · P(I)n]
B. Beispiel für die Berechnung des Likelihood Quotienten LQ
B.1 Einfaches Szenario
Betrachten wir einen Fall mit einer Täter/Opfer-Mischspur M mit drei Allelen a, b, c.
Das Opfer O besitzt den Genotyp AB, und der Beschuldigte B den Genotyp BC.
Die Hypothesen sind wie folgt zu formulieren:
Hypothese HA: Die Spur M stammt vom Opfer O und vom Beschuldigten B.
Hypothese HV: Die Spur M stammt vom Opfer O und von einer unbekannten und
mit dem Beschuldigten nicht-verwandten Person.
Betrachten wir zunächst den Zähler des Likelihood-Quotienten. Aus Sicht der
Anklage lässt sich die Spur allein aus den Genotypen des Opfers und des
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Beschuldigten erklären, es gibt keine nicht-zuzuordnenden Allele. Also wird der
Ausdruck
L(M | HA) = L (M | Gb, Go) = 1
Aus Sicht der Verteidigung jedoch kann nur der Genotyp des Opfers nicht
angezweifelt werden. Der Genotyp des Beschuldigten spielt hier keine Rolle, denn
die Anwesenheit des Allels c muss durch einen unbekannten Spurenleger erklärt
werden. Da das Allel c sowohl homozygot als auch heterozygot mit a oder b
auftreten kann, ergibt der Nenner aus der Summe dieser möglichen Genotypen als
L(M | HV) = (M | Go) = 2ac + 2bc+ c2
und somit der gesamte Ausdruck als
1
LQ = ––––––––––––––
2ac + 2bc + c2
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c ergibt sich:
11
LQ = ––––––––––––––––– = –––– = 20
0,02 + 0,02 + 0,01 0,05
Das Ergebnis dieser Betrachtung kann durch die folgende Aussage zusammengefasst
werden: Das DNA-Profil der Spur lässt sich 20-mal besser dadurch
erklären, dass es von O und B stammt, als dass es von O und einer unbekannten
(und mit B nicht-verwandtend) Person stammt.
B.2 Komplexes Szenario
Betrachten wir einen Fall mit einer Sekret-Mischspur M mit vier Allelen a, b, c, d
von der Kleidung des Opfers. Die Allele des Opfers O sind e, f und somit nicht in
der Spur vertreten. Es gibt einen Beschuldigten B1 mit dem Genotyp AB, allerdings
keine 2. Person, denen die Allele c, d zugeordnet werden könnten. Die Hypothesen
sind daher wie folgt zu formulieren:
Hypothese HA: Die Spur M stammt vom Beschuldigten B1 und einer unbekannten
Person.
Hypothese HV: Die Spur M stammt von zwei unbekannten Personen.
Aus Sicht der Anklage lässt sich die Spur aus dem Genotyp von B1 und einer
unbekannten Person erklären, die den Genotyp CD besitzt:
d Die Annahme einer Verwandtschaft des unbekannten Spurenlegers mit B lässt sich ebenfalls
berechnen. Dabei muss jedoch der Grad der Verwandtschaft berücksichtigt werden.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
L(M | HA) = (M | Gb1) = 2cd
Aus Sicht der Verteidigung gibt es keinen bekannten Genotyp, vielmehr muss die
Summe aller möglichen heterozygoten 2-Personen Genotyp-Kombinationen aus a,
b, c, d zu Grunde gelegt werden:
Person 1 Person 2 Komb. Frequenz
ab cd 2ab x 2cd
= 4abcd
ac bd 4abcd
ad bc 4abcd
bc ad 4abcd
bd ac 4abcd
cd ab 4abcd
L (M | HV) = 24abcd
und nach Kürzen somit der gesamte Ausdruck als
2cd 1
LQ = –––––––– = –––––
24abcd 12ab
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c, d ergibt sich:
1
LQ = –––––– = 8,3
0,12
Damit lässt sich das DNA-Profil der Spur 8-mal besser dadurch erklären, dass es
von B1 und einer unbekannten Person stammt, als dass es von zwei unbekannten
Personen stammt.
Wenn das gleiche Szenario mit zwei Beschuldigten B1 und B2 mit den Genotypen
AB und CD betrachtet wird, ändert sich der LQ dadurch, dass es jetzt keine
unbekannten Personen mehr im Szenario HA gibt.
Hypothese HA: Die Spur M stammt von den Beschuldigten B1 und B2.
Hypothese HV: Die Spur M stammt von zwei unbekannten Personen.
Damit nimmt der LQ im Zähler den Wert 1 an. Der Quotient kann dann nicht mehr
gekürzt werden, so dass der LQ sich wie folgt ergibt:
11
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
LQ = –––––––– = ––––– = 416,7
24abcd 0,0024
Damit lässt sich das DNA-Profil der Spur 416-mal besser dadurch erklären, dass
es von B1 und B2 stammt, als dass es von zwei unbekannten Personen stammt.
Hinweis: Für dieses Beispiel sind noch weitere Szenarien zu betrachten, die hier
nicht dargestellt sind, aber im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein können,
wie z.B. a) HA: Spur stammt von B1 und B2; HV: Spur stammt von B1 und
Unbekannt, bzw. b) HA: Spur stammt von B1 und B2; HV: Spur stammt von B2 und
Unbekannt. Je nach Häufigkeit der jeweiligen Genotypen von B1 und B2 können
hieraus sehr unterschiedliche LQ's resultieren.
Danksagung
Für die konstruktive Mitarbeit an den hier vorgestellten Empfehlungen zur Bewertung
von DNA-Mischspuren sei K. Anslinger (München), P. Berschick (Düsseldorf), M. Eckert
(Wiesbaden), C. Hohoff (Münster), S. Jung (Würzburg) und J. Schnee-Griese (Stuttgart)
herzlich gedankt.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Literatur
[1] Wiegand P, Rolf B (2003) Analyse biologischer Spuren, Teil 1, Rechtsmedizin 13:
103-113
[2] Hohoff C, Brinkmann B (2003) Trends in der forensischen Molekulargenetik.
Rechtsmedizin 13: 183 – 189
[3] Pflug W, Nguyen TMH, Merkel J (1997) Zuordnung von Schußwaffen mittels DNA-
Analyse, Kriminalistik 12: 799-802
[4] Schöneberg A, Gerl L, Oesterreich W, Bastisch I, Gerhard M, Kärgel HJ, Fesefeldt A,
Pflug W (2003) DNA-Analyse von Hautabriebspuren, Kriminalistik 8-9: 497-499
[5] National Research Council (1996) The evaluation of forensic DNA evidence. National
Academy Press, Washington DC
[6] Evett IW, Weir BS (1998) Interpreting DNA evidence: Statistical genetics for forensic
science. Sinauer, Sunderland, MA
[7] Buckleton J, Triggs CM, Walsh SJ (2005) Forensic DNA Evidence Interpretation,
CRC Press, London
[8] Gill P, Brenner CH, Buckleton JS, Carracedo A, Krawczak M, Mayr WR, Morling N,
Prinz M, Schneider PM, Weir BS (2006) DNA Commission of the International Society of
Forensic Genetics (ISFG): recommendations on the interpretation of mixtures, Forensic
Sci Int (doi:10.1016/j.forsciint.2006.04.009)
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission
zur Bewertung von DNA-Mischspuren
P.M. Schneider1*, R. Fimmers4, W. Keil2*, G. Molsberger6*, D. Patzelt7*, W. Pflug8*, T.
Rothämel9*, H. Schmitter3*, H. Schneider10*, B. Brinkmann5*#
*
als Mitglieder der Spurenkommission, der gemeinsamen Kommission
rechtsmedizinischer und kriminaltechnischer Institute
1
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Köln, Melatengürtel 60-62,
D-50823 Köln
2
Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität, Frauenlobstr. 7a,
D-80337 München
3
Bundeskriminalamt, Thaerstr 11, D-65193 Wiesbaden
4
Institut für Medizinische Biometrie, Informatik und Epidemiologie, Universität
Bonn, Sigmund-Freud-Str. 25, D-53105 Bonn
5
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Münster, Röntgenstr. 23,
D-48149 Münster
6
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Völklingerstr. 49, D-40221 Düsseldorf
7
Institut für Rechtsmedizin der Bayr. Julius-Maximilians-Universität,
Versbacher Str. 3, D-97078 Würzburg
8
Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstr. 85, D-70372 Stuttgart
9
Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule, Carl-Neuberg-Str. 1,
D-30625 Hannover
10
Hessisches Landeskriminalamt, Hölderlinstrasse 5, D-65187 Wiesbaden
# Korrespondenzautor
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann
Vorsitzender des Spurenkommission
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Münster
Röntgenstr. 23
D-48149 Münster
Fax.: +49-251-83-55158
eMail: brinkma@uni-muenster.de
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Zusammenfassung
Die in der forensischen DNA-Analytik auftretenden Mischspuren, also beim Nachweis
von Zellmaterial von mehr als einer einzelnen Person, weisen eine zunehmende
Bedeutung auf, wohingegen die biostatistische Bewertung bislang durch keine
Empfehlungen von Expertenkommissionen geregelt war. Daher hat die
Spurenkommission, eine gemeinsame Kommission rechtsmedizinischer und
kriminaltechnischer Institute, auf der Basis von veröffentlichten biostatistischen
Verfahren eigene Empfehlungen für den deutschsprachigen Raum entwickelt, um die
Bewertung im Strafverfahren zu vereinheitlichen.
Schlüsselworte: STR-Typisierung; Biostatistische Analyse; Likelihood Quotient;
Ausschluss-Chance; Mischspur
Abstract
In the course of forensic DNA analysis mixed stains, i.e. cell material from more than a
single donor, have become increasingly important. The German Stain Commission, a
joint commission of Institutes for Forensic Science and Legal Medicine, has therefore
developed guidelines aiming to harmonize the evaluation of mixed stains in German
criminal cases.
Keywords: STR typing; Biostatistical analysis; Likelihood ratio; Probability of exclusion;
Mixtures
0. Präambel
Schon immer werden in der forensischen Spurenanalytik [1,2] Mischspuren
beobachtet. Sie haben in den letzten Jahren aufgrund der verbesserten
Analysetechniken und des gesteigerten Untersuchungsaufkommens eine
zunehmende Bedeutung als Beweismittel im Strafverfahren [3,4] erlangt. Während
die Bewertung von Einzelpersonenspuren [5] i.d.R. unproblematisch ist, erfordert
die Auswertung und biostatistische Bewertung von DNA-Mischspuren [6-8]
besondere Aufmerksamkeit. Die vorliegenden Empfehlungen sollen den Rahmen
für eine angemessene Vorgehensweise in typischen Standardfällen bilden, können
jedoch nicht auf alle Sonderfälle eingehen.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
1. Allgemeine Definition
Eine Spur, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweist, kann i.d.R. als
Mischspur bezeichnet werden, sofern keine genetischen Besonderheiten (z.B.
Trisomie, somatischer Mosaizismus, Duplikation) vorliegen. Wenn mehr als zwei
Allele in mindestens zwei DNA-Systemen auftreten, ist von einer Mischspur
auszugehen.
Bei Mischspuren muss – sofern möglich – die Zahl der unterschiedlichen
Spurengeber geklärt werden:
– im Allgemeinen lässt der Nachweis von max. vier Allelen pro System auf
mindestens zwei unterschiedliche Spurengeber schließen.
– im Allgemeinen lässt der Nachweis von max. sechs Allelen pro System auf
mindestens drei unterschiedliche Spurengeber schließen.
– im Allgemeinen ist die Festlegung auf die genaue Anzahl der Spurengeber bei
mehr als sechs Allelen pro System nicht sinnvoll und nicht möglich.
1.1 Klassifizierung von Mischspuren
Typ A: kein eindeutiger Hauptverursacher, keine Ergebnisse im stochastischen
Bereicha.
Typ B: deutlich unterscheidbarer Haupt-und Nebenverursacher; durchgängiges
Mindest-Verhältnis der Peakhöhen von ca. 4:1 (Haupt-zu Nebenkomponente) für
alle heterozygoten Systeme; keine stochastischen Phänomene.
Typ C: Mischspuren ohne deutliche(n) Hauptverursacher und mit Ergebnissen im
stochastischen Bereicha.
2. Bewertungskriterien
2.1 Peakauswertung
Die Morphologie eines Peaks muss typisch sein und dieser Peak muss eindeutig
im gegebenen STR-System einem Allel entsprechen.
Reproduzierbare Peaks mit RFUb> 50 können im Allgemeinen als echte Peaks
a
Durch Amplifkation von Proben mit geringer DNA-Quantität und/oder Qualität
entstandene DNA-Profile, bei denen Verdacht auf allelic drop out und/oder locus drop out
besteht.
b RFU-Relative Fluorescence Unit
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
angesehen werden, sofern die Grundlinie rauscharm ist und die vom Hersteller
empfohlene Anzahl an Zyklen eingehalten wurde.
Schwach ausgeprägte Peaks (i.d.R. kleiner als 100 RFU) und/oder deutlich
unterschiedliche Peakintensitäten müssen durch eine spezielle Kennzeichnung der
entsprechenden Allele in der Befundtabelle angezeigt werden.
Tabellen im Gutachten müssen mit einer Legende versehen werden.
2.2 Stutter-Problematik
Es gibt n–1 und n+1 stutter peaks; ihre Höhe kann abhängig vom DNA-System
und von den Amplifikationsbedingungen sein; stutter peaks können im Einzelfall
bis zu 15% des Hauptpeaks betragen.
Bei der Beurteilung des Vorliegens eines stutter peaks sind darüber hinaus zu
beachten:
–
die relativen stutter-Intensitäten innerhalb eines DNA-Systems, zwischen
verschiedenen DNA-Systemen in einer Multiplex-Amplifikation,
–
die Möglichkeit der Überlagerung eines Spuren-Allelpeaks mit einem stutter
peak.
In begründeten Fällen muss ein stutter-verdächtiger Peak als echtes Allel mit
entsprechender Kennzeichnung in die Mischspuren-Berechnung einbezogen
werden.
3. Einschluss-/ Ausschluss-Kriterien
3.1 Einschluss
Wenn in Mischspuren alle DNA-Merkmale der fraglichen Person durchgängig
nachweisbar sind, dann kommt diese Person als Spurenmitverursacher in
Betracht.
3.2 Ausschluss
Wenn in Mischspuren DNA-Merkmale der fraglichen Person nicht nachweisbar
sind, kommt diese Person als Spurenmitverursacher nicht in Betracht.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
3.3 Grauzone zwischen 3.1 und 3.2
Bei Typ C-Mischspuren ist aufgrund der Komplexität der Mischung hinsichtlich der
Mengenverhältnisse mit den folgenden Phänomenen zu rechnen, die eine
eindeutige Festlegung in Bezug auf Ein-oder Ausschluss über alle betrachteten
DNA-Systeme erschweren können:
– locus drop-outs und allelic drop-outs (z.B. verursacht durch Empfindlichkeit des
Amplifikationssystems und stochastische Effekte).
– allelic drop-outs sind im Allgemeinen bei sehr langen Allelen wahrscheinlicher
als bei kurzen Allelen, dabei insbesondere bei DNA-Systemen mit größeren
Amplikonlängen.
3.4 Weitere Kriterien
Die Entscheidung zwischen Einschluss und Ausschluss muss im Einzelfall unter
Einbeziehung und Abwägung der unter 3.3 aufgeführten Problempunkte erfolgen
und verbal präzisiert und differenziert dargestellt werden; ggf. muss ausgedrückt
werden, dass eine eindeutige Entscheidung zwischen Einschluss und Ausschluss
nicht möglich ist.
4. Biostatistische Berechnungsweisen für Mischspuren
4.1 Grundlagen
Grundlage der Berechnungen ist die Kenntnis der Allelhäufigkeit in der
gegenständlichen Population.
4.2 Ausschluss-Chance [P(E)] / Einschluss-Chance [P(I)]
P(I) gibt die gemeinsame Wahrscheinlichkeit (relative Häufigkeit in der Population)
für alle Genotypkombinationen an, die im Sinne von 3.1 nicht von der Beteiligung
an der Spur ausgeschlossen werden können (engl. probability of inclusion). P(I)
entspricht der match probability im Fall von Einzelpersonenspuren.
Die Berechnung von P(I) ist prinzipiell unabhängig von der Anzahl der möglichen
Spurenverursacher und den Genotypen sowie der Populationszugehörigkeit der
verfahrensbeteiligten Personen. Dieser Wert entspricht der Häufigkeit, dass eine
beliebig ausgewählte Person als Spurenleger in Betracht kommt (= RMNEc).
P(E) = 1 – P(I) gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine beliebige Person als
c engl.: RMNE – random man not excluded
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Spurenleger ausgeschlossen werden kann (engl. probability of exclusion).
4.3 Likelihood-Quotient – LQ
Die Berechnung des LQ beruht auf der Annahme von zwei sich gegenseitig
ausschließenden Hypothesen; sie zwingt daher zur Beschreibung eines
eindeutigen Szenarios für den Spurenfall:
Beide Hypothesen beschreiben dabei eindeutige, alternative Szenarien für das
Zustandekommen der Spur. Für jede dieser Hypothesen muss klar festgelegt
werden, wer unter dieser Hypothese an der Spur beteiligt ist und wie viele
unbekannte Spurenbeteiligte angenommen werden. Berechnet wird dann die
Likelihood (Wahrscheinlichkeit) für das Zustandekommen der Spur unter Annahme
der jeweiligen Hypothese L(Spur|H).
Der Likelihood-Quotient
L(Spur
| H1 )
LQ
=
L(Spur
| H
)
2
erlaubt die Angabe des Beweiswertes einer Spur in Bezug auf eine konkrete
verfahrensbeteiligte Person, z.B. einen beschuldigten Spurenleger.
Bei einer 2-Personen Mischspur M, in der sich alle beobachteten Allele durch die
Genotypen Go des Opfers O und die Genotypen Gb des Beschuldigten B erklären
lassen, können die Hypothesen wie folgt formuliert werden:
Hypothese HA (Sichtweise der Anklage): Die Spur M stammt vom Opfer O und
vom Beschuldigten B.
Hypothese HV (Sichtweise der Verteidigung): Die Spur M stammt vom Opfer O
und von einer unbekannten und mit dem Beschuldigten unverwandten Person.
L(M
| H
) L(M
| Go
,Gb
)
LQ
= A
=
L(M
| H
) L(M
| G
)
Vo
Der resultierende LQ gibt an, um wie viel wahrscheinlicher das beobachtete DNA-
Profil der Spur M bei Annahme der Hypothese HA in Verhältnis zur Hypothese HV
ist.
4.4 Vorgehensweise
4.4.1 Berechnung einer Mischspur als Einzelpersonen-Spur (Hauptkomponente
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
eindeutig erkennbar)
Die Ableitung des Hauptspurenlegers ist nur bei Mischspuren vom Typ B bei einem
durchgängigen Mindest-Verhältnis der Peakhöhen von Hauptkomponente zu
Nebenkomponente von ca. 4:1 für alle heterozygoten DNA-Systeme zulässig (vgl.
1.); der Hauptspurenleger kann dann wie bei einer Einzelpersonenspur angesehen
und berechnet werden.
4.4.2 Berechnung als Likelihood Quotient
Wenn die Voraussetzungen für die Festlegung eindeutiger Hypothesen gegeben
sind:
-die Anzahl der beteiligten Personen ist eindeutig bestimmbar,
-eindeutige DNA-Profile über alle DNA-Systeme (Mischspuren des Typs A
sowie des Typs B, wenn die Merkmale der betrachteten Person, z.B. des
Beschuldigten, sich im geringeren Anteil der Mischspur nachweisen lassen;
[vgl. 1.]),
so ist die Berechnung eines LQ sinnvoll.
4.4.3 Berechnung als Ausschluss-/ Einschluss-Chance
Wenn keine konkreten DNA-Profile ableitbar sind oder die Zahl der beteiligten
Personen nicht bestimmbar ist, dann ist die Berechnung der Ausschluss-Chance
P(E) bzw. die Einschluss-Chance P(I) für beliebige Personen angemessen.
Die Berechnung von P(E) und P(I) ist grundsätzlich immer auch bei Spuren vom
Typ A und B (vgl. 1.1) anwendbar.
5. Ergänzende Empfehlungen
Zusätzliche Berechnungen, die zu fehlerhaften Interpretationen der Befunde führen
könnten, sind zu vermeiden (z.B. die Angabe der Genotyp-Frequenz eines nicht
ausschließbaren tatverdächtigen Spurenlegers, wenn die Mischspur selbst unter
den vorgenannten Bedingungen keine Berechnung zulässt).
Zur Berechnung komplexer Mischspuren existieren valide Computer-Programme.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Anhang:
A. Beispiel für die Berechnung von P(I) und P(E)
Die Einschluss-Chance P(I) beruht auf der Summe der Genotypen aller möglichen
in Betracht kommenden Spurenleger. Für einen Spurenfall, bei dem in einem DNA-
System die Allele a, b, c nachgewiesen werden, ergibt sich bei Vorliegen des
Hardy-Weinberg-Gleichgewichtes die Summe der möglichen Genotypen wie folgt:
P(I) = a2+b2+c2+2ab+2bc+2ac
Dieser Term lässt sich mit Hilfe der binomischen Formel vereinfachen in:
a2+b2+c2+2ab+2bc+2ac = (a+b+c)2
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c ergibt sich somit:
P(I) = 0,32 = 0,09
Dies entspricht der Erwartung, dass 9% einer Gruppe beliebiger Personen als
Spurenleger in Betracht kommt (= RMNE), d.h. eine von 11 beliebig ausgewählten
Personen.
Die Ausschluss-Chance entspricht der Differenz
P(E) = 1 – P(I) = 1 – 0,09 = 0,91
Dies entspricht der Erwartung, dass 91% einer Gruppe beliebiger Personen als
Spurenleger ausgeschlossen werden kann.
Für mehrere DNA-Systeme 1...n lässt sich bei Vorliegen eines Kopplungs
gleichgewichts zwischen diesen Systemen P(E) in allgemeiner Form aus dem
Produkt der einzelnen Einschluss-Chancen P(I)1...n ermitteln:
P(E)1...n = 1 – [ P(I)1 · P(I)2 · … · P(I)n]
B. Beispiel für die Berechnung des Likelihood Quotienten LQ
B.1 Einfaches Szenario
Betrachten wir einen Fall mit einer Täter/Opfer-Mischspur M mit drei Allelen a, b, c.
Das Opfer O besitzt den Genotyp AB, und der Beschuldigte B den Genotyp BC.
Die Hypothesen sind wie folgt zu formulieren:
Hypothese HA: Die Spur M stammt vom Opfer O und vom Beschuldigten B.
Hypothese HV: Die Spur M stammt vom Opfer O und von einer unbekannten und
mit dem Beschuldigten nicht-verwandten Person.
Betrachten wir zunächst den Zähler des Likelihood-Quotienten. Aus Sicht der
Anklage lässt sich die Spur allein aus den Genotypen des Opfers und des
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Beschuldigten erklären, es gibt keine nicht-zuzuordnenden Allele. Also wird der
Ausdruck
L(M | HA) = L (M | Gb, Go) = 1
Aus Sicht der Verteidigung jedoch kann nur der Genotyp des Opfers nicht
angezweifelt werden. Der Genotyp des Beschuldigten spielt hier keine Rolle, denn
die Anwesenheit des Allels c muss durch einen unbekannten Spurenleger erklärt
werden. Da das Allel c sowohl homozygot als auch heterozygot mit a oder b
auftreten kann, ergibt der Nenner aus der Summe dieser möglichen Genotypen als
L(M | HV) = (M | Go) = 2ac + 2bc+ c2
und somit der gesamte Ausdruck als
1
LQ = ––––––––––––––
2ac + 2bc + c2
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c ergibt sich:
11
LQ = ––––––––––––––––– = –––– = 20
0,02 + 0,02 + 0,01 0,05
Das Ergebnis dieser Betrachtung kann durch die folgende Aussage zusammengefasst
werden: Das DNA-Profil der Spur lässt sich 20-mal besser dadurch
erklären, dass es von O und B stammt, als dass es von O und einer unbekannten
(und mit B nicht-verwandtend) Person stammt.
B.2 Komplexes Szenario
Betrachten wir einen Fall mit einer Sekret-Mischspur M mit vier Allelen a, b, c, d
von der Kleidung des Opfers. Die Allele des Opfers O sind e, f und somit nicht in
der Spur vertreten. Es gibt einen Beschuldigten B1 mit dem Genotyp AB, allerdings
keine 2. Person, denen die Allele c, d zugeordnet werden könnten. Die Hypothesen
sind daher wie folgt zu formulieren:
Hypothese HA: Die Spur M stammt vom Beschuldigten B1 und einer unbekannten
Person.
Hypothese HV: Die Spur M stammt von zwei unbekannten Personen.
Aus Sicht der Anklage lässt sich die Spur aus dem Genotyp von B1 und einer
unbekannten Person erklären, die den Genotyp CD besitzt:
d Die Annahme einer Verwandtschaft des unbekannten Spurenlegers mit B lässt sich ebenfalls
berechnen. Dabei muss jedoch der Grad der Verwandtschaft berücksichtigt werden.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
L(M | HA) = (M | Gb1) = 2cd
Aus Sicht der Verteidigung gibt es keinen bekannten Genotyp, vielmehr muss die
Summe aller möglichen heterozygoten 2-Personen Genotyp-Kombinationen aus a,
b, c, d zu Grunde gelegt werden:
Person 1 Person 2 Komb. Frequenz
ab cd 2ab x 2cd
= 4abcd
ac bd 4abcd
ad bc 4abcd
bc ad 4abcd
bd ac 4abcd
cd ab 4abcd
L (M | HV) = 24abcd
und nach Kürzen somit der gesamte Ausdruck als
2cd 1
LQ = –––––––– = –––––
24abcd 12ab
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c, d ergibt sich:
1
LQ = –––––– = 8,3
0,12
Damit lässt sich das DNA-Profil der Spur 8-mal besser dadurch erklären, dass es
von B1 und einer unbekannten Person stammt, als dass es von zwei unbekannten
Personen stammt.
Wenn das gleiche Szenario mit zwei Beschuldigten B1 und B2 mit den Genotypen
AB und CD betrachtet wird, ändert sich der LQ dadurch, dass es jetzt keine
unbekannten Personen mehr im Szenario HA gibt.
Hypothese HA: Die Spur M stammt von den Beschuldigten B1 und B2.
Hypothese HV: Die Spur M stammt von zwei unbekannten Personen.
Damit nimmt der LQ im Zähler den Wert 1 an. Der Quotient kann dann nicht mehr
gekürzt werden, so dass der LQ sich wie folgt ergibt:
11
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
LQ = –––––––– = ––––– = 416,7
24abcd 0,0024
Damit lässt sich das DNA-Profil der Spur 416-mal besser dadurch erklären, dass
es von B1 und B2 stammt, als dass es von zwei unbekannten Personen stammt.
Hinweis: Für dieses Beispiel sind noch weitere Szenarien zu betrachten, die hier
nicht dargestellt sind, aber im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein können,
wie z.B. a) HA: Spur stammt von B1 und B2; HV: Spur stammt von B1 und
Unbekannt, bzw. b) HA: Spur stammt von B1 und B2; HV: Spur stammt von B2 und
Unbekannt. Je nach Häufigkeit der jeweiligen Genotypen von B1 und B2 können
hieraus sehr unterschiedliche LQ's resultieren.
Danksagung
Für die konstruktive Mitarbeit an den hier vorgestellten Empfehlungen zur Bewertung
von DNA-Mischspuren sei K. Anslinger (München), P. Berschick (Düsseldorf), M. Eckert
(Wiesbaden), C. Hohoff (Münster), S. Jung (Würzburg) und J. Schnee-Griese (Stuttgart)
herzlich gedankt.
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung
Literatur
[1] Wiegand P, Rolf B (2003) Analyse biologischer Spuren, Teil 1, Rechtsmedizin 13:
103-113
[2] Hohoff C, Brinkmann B (2003) Trends in der forensischen Molekulargenetik.
Rechtsmedizin 13: 183 – 189
[3] Pflug W, Nguyen TMH, Merkel J (1997) Zuordnung von Schußwaffen mittels DNA-
Analyse, Kriminalistik 12: 799-802
[4] Schöneberg A, Gerl L, Oesterreich W, Bastisch I, Gerhard M, Kärgel HJ, Fesefeldt A,
Pflug W (2003) DNA-Analyse von Hautabriebspuren, Kriminalistik 8-9: 497-499
[5] National Research Council (1996) The evaluation of forensic DNA evidence. National
Academy Press, Washington DC
[6] Evett IW, Weir BS (1998) Interpreting DNA evidence: Statistical genetics for forensic
science. Sinauer, Sunderland, MA
[7] Buckleton J, Triggs CM, Walsh SJ (2005) Forensic DNA Evidence Interpretation,
CRC Press, London
[8] Gill P, Brenner CH, Buckleton JS, Carracedo A, Krawczak M, Mayr WR, Morling N,
Prinz M, Schneider PM, Weir BS (2006) DNA Commission of the International Society of
Forensic Genetics (ISFG): recommendations on the interpretation of mixtures, Forensic
Sci Int (doi:10.1016/j.forsciint.2006.04.009)
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