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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6)

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6)

Beitrag  Oldoldman Mo 20 Sep 2010, 22:35

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:

http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html

Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?

Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793

_____________
Anmerkung:

Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).

Die letzten Beiträge des fünften Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-5-t229-940.htm

Oldoldman


Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:42 bearbeitet; insgesamt 16-mal bearbeitet
Oldoldman
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Steffi,

Beitrag  Schokogirl Mi 29 Sep 2010, 23:20

ja, so in etwa wie bei LUCAS, muß die eigene Kindheit verlaufen sein, dass man später im Leben so zum Na(h)r(r) wird ...Oder es kommt von einem ungebündelten Liebesbedürfnis ,ich bin sicher , bei Seidler auf der Couch käme das schnell zu Tage...Vielleicht sollten wir doch nicht so gemein sein und anfangen zu sammeln, um ihm diese eines Tages zu ermöglichen, womöglich engagiert sich die ,nach dem Prozeß neu gegründete , Jörg Kachelmann Stiftung in diesem Bereich . Sad
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Kuchuckskinder

Beitrag  louise Mi 29 Sep 2010, 23:21

Kindern die Vaterschaft erklären und Kinder in der Öffentlichkeit als Kuckuckskinder zu bezeichen sind völlig verschiedene Dinge!

Herr Kachelmann sollte seine privaten Probleme, die er bis jetzt so streng geheimgehalten hat, nicht so auslegen, um sich zu entschuldigen und zu erklären.

Ich erlaube mir kein Urteil, ob K. das so gesagt hat und wo, oder ob das nun in der Presse so wiedergegeben wird.

Es ist stark anzunehmen, dass er jetzt ein Problem damit hat und das ist nachvollziehbar.
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Haftprüfungstermine?

Beitrag  louise Mi 29 Sep 2010, 23:28

Stern.de:

Subjektiv urteilte auch ein Amtsrichter aus Mannheim über den Fall Kachelmann. Siegfried Reemen hatte den 52-jährigen Schweizer kurz nach dessen Festnahme am 24. März angehört. "Nicht einleuchtend" sei ihm Kachelmanns Version der fraglichen Nacht gewesen, meinte der Richter in der heutigen Verhandlung. So habe Kachelmann erst behauptet, weder ein Messer noch Mays Tampon angefasst zu haben. Nur auf Nachfrage, habe sich der Wettermoderator korrigiert, er könne dies nicht ausschließen. Zweifel am Tatverdacht befielen Reemen auch in den folgenden Wochen nicht, weshalb er für Kachelmann stets Haftfortdauer anordnete. Erst das Oberlandesgericht Karlsruhe ließ den Journalisten Ende Juli frei.
[quote][b]

Welche Haftprüfungstermine gab es und war Reemen dafür zuständig?
louise
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Haftrichter war immer Siegfried Reemen (60) vom Amtsgericht Mannheim ...?

Beitrag  Demokritxyz Do 30 Sep 2010, 00:04

Bis zur Anklageerhebung durch die Staatsanwalt am 19.05.2010 war der Amtsgerichtsrichter Siegfried Reemen (60) auf jeden Fall der Haftrichter:

http://www.staatsanwaltschaft-mannheim.de/servlet/PB/menu/1254390/index.html?ROOT=1176041

Ob nach der Abgabe der Causa Kachelmann an das Landgericht Mannheim der Vorsitzende LG-Richter Michael Seidling auch über die Haft entscheidet, weiß sicher Gabriele Wolff.

Für möglich halte ich jedoch, dass der Haftrichter und Voorsitzende Straßprozessrichter unabhängige Personen sind, die natürlich kommunizieren über Anträge/Empfehlungen/Gespräche et cetera pp.

Es gab zunächst einen Termin zum 02.07.2010 für eine mündliche Haftprüfung:

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1255996/index.html?ROOT=1160629

Den Termin hat RA Reinhard Birkenstock mit seiner ersten Medienerklärung Justizskadal Mannheim platzen lassen, weil das LG weder Gutachter noch das mutmaßliche Opfer zum Termin laden wollte. Es gab deshalb eine Haftbeschwerde vom 29.06.2010 von RA Reinhard Birkenstock, weil über die das Oberlandesgericht entscheidet, wenn ihr das Landgericht nicht stattgibt:
Nach einigem Hin-und-Her hat dann das OLG Karlsruhe der Haftbescherde am 29.07.2010 stattgegeben, und Jörg Kachelmann kam aus der Untersuchungshaft:

http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html?ROOT=1180141
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Würde gern wissen, wie dieser Psychiater heißt ...

Beitrag  Demokritxyz Do 30 Sep 2010, 00:20

Rhein Neckar Ticker, 30.09.2010:

Heidelberg: Psychiater in Praxis bedroht
Heidelberg. Die Unterbringung eines 32-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus hat gestern die Erste Große Strafkammer am Heidelberger Landgericht angeordnet.

Der Beschuldigte hatte im Januar die Heidelberger Praxis eines Psychiaters aufgesucht und ihn bedroht: Der 32-Jährige wollte erreichen, dass der Psychiater ein Gutachten abändert, in dem er ihm eine psychische Erkrankung und damit Schuldunfähigkeit im Zusammenhang mit einem Drogen-Verfahren in Mannheim attestiert hatte. Auch die versuchte Nötigung des Psychiaters hat der 32-Jährige nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Ein Sachverständiger habe beim 32-Jährige „ausgeprägten Verfolgungswahn“ festgestellt, so Gerichtssprecher Michael Waldmann.

Für die Kammer stehe fest, dass von dem Beschuldigten zukünftig schwere Straftaten drohen könnten. Die Anwältin des 32-Jährigen habe darauf plädiert, den Antrag auf Unterbringung in einer Klinik abzulehnen. (mav)

http://www.morgenweb.de/region/rhein_neckar_ticker/Mannheimer_Morgen/14047_Heidelberg:_Psychiater_in_Praxis_bedroht.html
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty atypische Vergewaltigungen

Beitrag  Alice Do 30 Sep 2010, 00:59

Nach Gehirn-Operation vergewaltigt Pfleger sein Opfer

Mann gesteht eine Tat im Aschaffenburger Klinikum

Sie muss alles mitbekommen haben, gegen ihre Vergewaltigung wehren konnte sich die heute 31-jährige Patientin nicht. »Ihr müsst mich morgen Früh hier rausholen.« Über Kurzmitteilungen vom Handy hat sie schließlich ihren Freund um Hilfe gerufen. Seit Montag steht ein früherer Krankenpfleger des Aschaffenburger Klinikums wegen Vergewaltigung in zwei Fällen vor Gericht. Die Tat an der jungen Frau hat er zugegeben.


Mit einem Aktenordner schützt sich der Angeklagte vor dem Kameraobjektiv. Als Staatsanwalt Thomas Fust vor der großen Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg die Anklageschrift vorliest, ist der Pfleger gefasst.

Laut Anklage soll der 40 Jahre alte Familienvater aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg zwei Patientinnen des Aschaffenburger Klinikums vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er sich an den Frauen vergangen hat, die mit starken Schmerz- und Betäubungsmitteln behandelt wurden. Die Fälle ereigneten sich laut Anklage im Oktober 1998 und im November 2006 – jeweils in der Nachtschicht des Pflegers.

Zu wesentlichen Teilen des Verhandlungstags schloss Vorsitzender Richter Uwe Jander am Montag die Öffentlichkeit aus. Das sei die Bedingung des Angeklagten, um über den zweiten Fall auszusagen, so dessen Verteidiger Andreas Janßen (Hanau). Weil es um »persönliche und intime Umstände« des Pflegers und der Patientinnen gehe, beschloss dies der Richter.

Laut Gericht gestand der Angeklagte daraufhin hinter verschlossener Tür, 2006 die damals 27-jährige Patientin im Klinikum vergewaltigt zu haben. Die Frau hatte eine Gehirnoperation überstanden, ihre Schmerzen wurden laut Anklage unter anderem mit einem Opiat behandelt, das beruhigend bis betäubend wirkt. Neben ihr schlief eine zweite Patientin, die an einem Hirntumor operiert war. Die heute 31-jährige Handelsassistentin sagte Montag als Zeugin aus. Auch hierbei war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

»Ich habe Angst«: Laut Anklage hat die Frau, die inzwischen in Mainz lebt, alles wahrgenommen, sich gegen die Vergewaltigung aber nicht zur Wehr setzen können. Erst als der Pfleger das Zimmer verlassen habe, sei es ihr gelungen, per Telefon Hilfe zu holen. Richter Jander las mehrere SMS vor – über Handy von der Patientin unter anderem an ihren Freund geschickt. Sie schrieb von der Vergewaltigung und bat um Hilfe. »Ich habe Angst, er spritzt mir was.«
Professor Werner Dittmann, Chefarzt der neurochirurgischen Klinik am Aschaffenburger Klinikum, sagte gestern als Zeuge, er sei zur Tatzeit in München auf einem Kongress gewesen und per Telefon informiert worden. Als er wenige Tage später wieder zurück war, sei der Angeklagte weg gewesen – suspendiert oder gekündigt. Die Patientin habe man noch in der Tatnacht in die Frauenklinik des Hauses verlegt und dort behandelt.

Wie unsere Redaktion erfahren hat, verlor der Angeklagte einen Arbeitsgerichtsprozess um seinen Job im Klinikum; der Pfleger soll mittlerweile in einer Offenbacher Klinik arbeiten.

Gehört wurde gestern der Würzburger Rechtsmediziner Professor Dieter Patzelt. Sein Gutachten brachte zwei Erkenntnisse:

An der Patientin und auf einem Papiertaschentuch fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten.
Die Patientin hat keine überdosierten Medikamente erhalten, analysiert wurden ausschließlich verordnete Substanzen. Indes: Die Ergebnisse der Rechtsmedizin basieren auf einer Blutprobe der jungen Frau. Laut Gutachter ist nicht bekannt, wie viel Zeit zwischen Medikamentengabe und Entnahme der Blutprobe verstrich.
Mehrere Fragen hatte das Gericht an Klinik-Chefarzt Dittmann zum Fall aus dem Jahr 1998. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, einer an einem Bandscheibenvorfall leidenden Frau zwei Mal innerhalb kurzer Zeit Schmerzmittel verabreicht zu haben, ohne dass dies medizinisch notwendig gewesen wäre. Anschließend habe sich der Pfleger an der Frau vergangen, die nicht in der Lage gewesen sei, sich zu wehren. Im Nachbarbett lag eine nicht handlungsfähige Patientin. Von diesem Fall erfuhr der Chefarzt nach eigener Aussage erst Tage später. »Ich bin aus allen Wolken gefallen. Weder der Patientin noch dem Pflegeteam war etwas anzumerken.«

Die heute 65-jährige Patientin habe sich einer befreundeten Schwester einer anderen Station anvertraut. Danach habe es Gespräche mit Patientin, Krankenschwester und Vorgesetzten im Pflegedienst gegeben. Als er von den Vorwürfen erfuhr, habe er mit der inzwischen aus dem Klinikum entlassenen Patientin telefoniert, so Dittmann. Sie habe das Gespräch weitgehend ihrem Mann überlassen.

Dessen Aussage: Die Vorwürfe der Vergewaltigung könne man wahrscheinlich nicht beweisen, man werde keine Anzeige erstatten, wolle aber, dass er, Dittmann, als Operateur informiert ist. Daraufhin habe er den Angeklagten mit den Vorwürfen konfrontiert. Antwort: »Da ist 0,0 Prozent dran.« Dittmann: »Damit stand für mich Aussage gegen Aussage.« Den Krankenpfleger kenne er seit 1996. Er habe »ohne negative Besonderheiten« gearbeitet. »Wenn ich gesehen hätte, dass Patienten gefährdet sind, hätte ich reagiert.«
Richter Jander las eine Stellungnahme des Angeklagten zu diesem Fall vor. Darin bestreitet dieser die Vergewaltigung und verneint, unerlaubt starke Mittel injiziert zu haben. Die Frage des Gerichts, ob man den Angeklagten nach den Vorwürfen aus dem Jahr 1998 beobachtet habe, konnte der Chefarzt nicht beantworten. Zuständig für die Pfleger sei die Pflegedienstleitung. Ob darüber hinaus die Geschäftsleitung des Klinikums oder Oberbürgermeister Klaus Herzog beziehungsweise Landrat Ulrich Reuter als oberste Dienstherren des Krankenhauszweckverbands informiert worden sind, wisse er nicht.

»Das Klinikum hat sich bis heute nicht entschuldigt«, sagte Nebenkläger-Vertreterin Barbara Rost-Haigis (Würzburg). Darauf Chefarzt Dittmann: Das sei Sache des Dienstvorgesetzten – des Oberbürgermeisters oder des Landrats. Der Prozess, bei dem es auch um Berufsverbot für den Pfleger geht, wird am kommenden Montag (4. Oktober) um 9 Uhr am Landgericht fortgesetzt.

Hervorheb.: Alice

http://www.main-netz.de/nachrichten/region/aschaffenburg/aschaffenburg-stadt/stadt/art11846,1362959
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten

Beitrag  Nahr Do 30 Sep 2010, 01:04

http://www.sueddeutsche.de/medien/niedersachsen-pressefreiheit-ayguel-oezkan-scheitert-mit-charta-fuer-medien-1.978936



Gerichtsprozess gegen Wettermoderator: Kein guter Tag für Jörg Kachelmann

Wie glaubwürdig ist das mutmaßliche Opfer Silvia May? Während Gutacher die Frage unterschiedlich beantworten, sind die Aussagen von zwei Polizistinnen eindeutig - zum Nachteil von Jörg Kachelmann. Von Malte Arnsperger

http://www.stern.de/panorama/gerichtsprozess-gegen-wettermoderator-kein-guter-tag-fuer-joerg-kachelmann-1608790.html

Unbedingt lesen! Ein sehr kompetenter Beitrag!!
Interview vor dem Kachelmann-Prozess: "Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten"

Von Montag an steht Jörg Kachelmann vor Gericht. stern.de sprach mit der Bremer Staatsanwältin Gabriela Piontkowski über Vergewaltigungstaten und die Folgen für die Opfer.

Gabriela Piontkowski ist seit zehn Jahren Staatsanwältin im Sonderdezernat "Gewalt gegen Frauen" bei der Staatsanwaltschaft Bremen.
Frau Piontkowski, wie sieht der typische Vergewaltiger aus? Ist es der Unbekannte, der im Dunkeln auf sein Opfer lauert?

Nein. Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten. Sie geschehen während einer Beziehung, bei der Trennung oder danach.
Das heißt, die meisten Frauen kennen ihren Vergewaltiger?

So ist es. Häufig aber kommt es vor, dass sich Opfer und Täter gerade erst kennen gelernt haben, in einer Kneipe zum Beispiel. Man geht zusammen nach Hause, und die Situation entgleist.

Aus welcher Schicht kommen Täter und Opfer?

Überwiegend scheinen die meisten angezeigten Vergewaltigungsfälle in eher randständigen Milieus zu geschehen. Ich will damit nicht sagen, dass Vergewaltigungen bei anderen Bevölkerungsschichten nicht vorkommen. Dort werden solche Taten möglicherweise anders geregelt und kommen daher nicht zur Anzeige.
Wie oft kommt es vor, dass eine Vergewaltigung vorgetäuscht wird und Unschuldige belastet werden?

Die bewusste Falschaussage ist eher die Ausnahme. Gleichwohl wird ein Anteil von etwa 40 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Einstellungsquote unterscheidet sich insoweit nicht von Verfahren aus anderen Deliktsbereichen.
Woran liegt das?

Die Staatsanwaltschaft muss dem Beschuldigten das ihm zur Last gelegte Verbrechen der Vergewaltigung nachweisen können. Kommt die Staatsanwaltschaft nach Auswertung aller Ermittlungsergebnisse zu der Auffassung, dass ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung wäre, ist das Verfahren nach dem Gesetz einzustellen.

Auf welche Probleme stoßen Sie bei der Wahrheitsfindung?

Ein häufiges Problem ist, dass sowohl Täter als auch Opfer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. In vielen Fällen können sich die Opfer nicht daran erinnern, was genau geschehen ist. Sie sagen beispielsweise: „Ich bin aufgewacht mit einer heruntergezogenen Hose. Ich habe das Gefühl, vergewaltigt worden zu sein.“ Für eine Anklageerhebung ist aber ein hinreichender Tatverdacht im Hinblick auf ein hinreichend konkretes Tatgeschehen erforderlich. Es kommt auch vor, dass die angezeigten Fälle gar nicht den Straftatbestand einer Vergewaltigung erfüllen. Das gilt zum Beispiel bei dem Beischlaf gegen den bloßen Willen. Wenn der Täter das Opfer nicht an Leib und Leben bedroht, keine Gewalt anwendet und auch nicht die schutzlose Lage der Frau ausnutzt, fehlt das so genannte Nötigungsmittel zur Erfüllung des Straftatbestandes. Es kommt allerdings auch vor, dass die Frauen im Verlauf des Verfahrens von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen - und zwar mit dem Hinweis, dass sie sich inzwischen mit dem Täter verlobt hätten oder im Hinblick auf eine neu geschlossene, bestehende oder gewesene Ehe. Das ist gar nicht mal so selten - schließlich sind es ja auch häufig Beziehungstaten. Dann sind die bisherigen Angaben dieser Zeugin in diesem Verfahren unverwertbar.
Ist es die Regel, dass in Vergewaltigungsprozessen Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben werden?

Nein. Ich hole nur ein Glaubwürdigkeitsgutachten ein, wenn ich dafür konkrete Anhaltspunkte aufgrund der Gesamtumstände habe. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Opfer erheblich psychisch beeinträchtigt sein könnte oder bei Alkohol- oder Drogenabhängigen oder bei geistig behinderten Menschen. Ansonsten ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und später des Gerichts festzustellen, ob eine Aussage glaubhaft und eine Person glaubwürdig ist.
Und woran machen Sie fest, ob eine Aussage glaubhaft ist oder nicht?

Man achtet zum Beispiel darauf, wie detailreich und konstant eine Aussage ist. Wenn jemand ein Geschehen auswendig gelernt hat, kann er die Abfolge zwar runterbeten, reagiert aber schwerfällig auf Nachfragen. Dazu gehört eine große Portion an Berufs- und Lebenserfahrung. Außerdem prüfen wir natürlich auch, ob die Aussage mit der Spurenlage übereinstimmt.


Wie viele Angeklagte werden tatsächlich verurteilt?

Die meisten.
Und wie hoch sind die Strafen? Frauenrechtler erheben den Vorwurf, Vergewaltiger würden zu gering bestraft.

Der Strafrahmen bei Vergewaltigungen liegt zwischen zwei und 15 Jahren. Innerhalb dieses Strafrahmens haben die Gerichte unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls die Strafe zu bemessen. Hierbei sind sie von Gesetzes wegen unabhängig.
Anzeige
Vor Jahren sorgte ein Oldenburger Richter für Schlagzeilen, der meinte, Sex gehe "mit einer gewissen Form von Gewalt einher". Werden Ihrer Erfahrung nach Opfer vor Gericht noch immer gedemütigt?

Ich habe den Eindruck, dass die Richter - zumindest in Bremen – sehr einfühlsam mit den Opfern umgehen. Aber auch ich habe schon Verfahren erlebt, bei denen ich dachte: Wer ist hier eigentlich der Täter? Aber wenn ich merke, dass das Opfer in die Täterrolle gedrängt werden soll, greife ich ein. Die Strafprozessordnung bietet eine Reihe von Möglichkeiten, dem Opfer Schutz zu gewähren. Das Gericht kann den Täter aus dem Gerichtssaal entfernen lassen, während das Opfer aussagt. Man kann auf die Aussage des Opfers verzichten, wenn der Täter gesteht und alle Verfahrensbeteiligten mit einer Verlesung der Aussage in der Hauptverhandlung einverstanden sind. Viele Frauen machen auch von der Möglichkeit Gebrauch, einen Zeugenbeistand hinzuzuziehen oder sich im Rahmen der Nebenklage durch einen Rechtsanwalt vertreten und beraten zu lassen.
Was raten Sie einer vergewaltigten Frau?

Als Staatsanwältin rate ich den Frauen, möglichst zeitnah nach der Tat Strafanzeige zu erstatten. Eine Vergewaltigung verjährt zwar erst nach 20 Jahren, aber je länger die Tat zurückliegt, desto schwerer ist die Beweisführung. So verblasst die Erinnerung, so gibt es keine DNA-Spuren mehr oder Verletzungen sind nicht mehr sichtbar. Fehlt dem Tatopfer die Kraft, Anzeige zu erstatten, sollte es wenigstens Spuren sichern lassen. Zum Arzt gehen, der die Verletzungen dokumentiert. Es sollte ein Protokoll über die Tatabläufe schreiben. Bei der Zeugenvernehmung sollte das Opfer möglichst sämtliche Umstände berichten, die zur Tataufklärung beitragen, auch wenn sie ihm scheinbar bedeutungslos erscheinen.
Was war ihr schlimmster Fall?

Ich hatte viele schlimme Fälle. Ein Angeklagter ist kürzlich wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Der Mann war über eine gekippte Terrassentür in die Wohnung einer jungen Frau eingedrungen. Er hatte das Opfer im Schlaf überrascht. Den Täter haben wir mit Hilfe eines Reihen-DNA-Test überführt. Er war Kunde in dem Sportstudio gewesen, in dem das Opfer arbeitete. Er war ein Mann aus eher bürgerlichen Verhältnissen.
Warum hat er die Tat begangen?

Das hätte ich auch gerne erfahren. Der Täter hat sich zu seinen Motiven nur wenig geäußert.
Wie hoch war die Strafe?

Acht Jahre und neun Monate. Das ist tat- und schuldangemessen.
Können Sie eigentlich nachts noch ruhig schlafen?

Ja, sehr gut sogar. Ich nehme meinen Beruf nicht mit nach Hause. Außerdem bin ich kein ängstlicher Typ.

Interview: Kerstin Herrnkind

Hervorhebungen: Nahr

http://www.stern.de/panorama/interview-vor-dem-kachelmann-prozess-die-meisten-vergewaltigungen-sind-beziehungstaten-1593607.html
[b]

Nahr

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Ich will lachen: Nächstes EMMA-Editorial erst Winter 2010

Beitrag  Demokritxyz Do 30 Sep 2010, 01:28

EMMA Herbst 2010:

Editorial von Alice Schwarzer
Es geht um viel mehr als um zwei Menschen
Der Prozess um den Fall Kachelmann ist längst zu einem Paradefall für das Problem der sexuellen Gewalt in Beziehungen eskaliert. Und zu einem Grundsatzstreit zwischen Psychiatrie und Traumatologie.

Ich schreibe diesen Text am 20. September. Bis zum Erscheinen dieser Ausgabe werden noch zwei Verhandlungstage stattfinden und bis zum Urteil, das für Ende Oktober/Anfang November erwartet wird, noch mehrere Wochen vergehen. Noch steht Aussage gegen Aussage. Die Anklage lautet weiterhin auf „besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“.

Ich war bisher zweimal dabei im Verhandlungssaal 1 des Landgerichts Mannheim. Der vierstöckige, leicht abgerissen wirkende Bau steht zehn Fußminuten vom Bahnhof entfernt, direkt gegenüber vom Stadtschloss. An den ersten Verhandlungstagen drängten sich Dutzende von JournalistInnen schon vor dem Eingang, und ich geriet in eine Doppelrolle: Ich bin im Fall Kachelmann Berichterstatterin (auf meinem Blog, sowie für EMMA und Bild) und Gegenstand der Berichterstattung zugleich. Was sagt die Feministin Schwarzer zu diesem Prozess?

Die Journalistin Schwarzer greift sich erstmal ihren Block und macht Notizen. Der Verhandlungsraum ist gesichert wie ein Hochsicherheitstrakt, der Sicherheitscheck penibler als am Flughafen. In den ersten drei Reihen sitzen 48 JournalistInnen, ich auf Platz 26 in Reihe zwei; in den folgenden Reihen 86 ZuschauerInnen, manche von ihnen stehen seit morgens um sechs an, um einen Platz zu ergattern.

Unter die JournalistInnen mischt sich am zweiten Verhandlungstag eine „Mediatorin“: Johanna Post-Birkenstock, die Ehefrau von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock. Der beantragte ihre Zulassung im Verhandlungsraum mit der Begründung, seine Frau würde den Angeklagten „in den Pausen betreuen“.

Ich kannte Frau Post-Birkenstock schon vom Ansehen. Bei der Entlassung Kachelmanns aus der U-Haft stand sie beim TV-Interview wenige Meter schräg hinter dem Wetter-Moderator und ihrem Mann und ließ ihren tief gerührten Blick nicht eine Sekunde von dem der Vergewaltigung Beschuldigten. Ihre Rührung war sichtbar so groß, dass ich mich fragte: Wer mag das sein? Eine Freundin? Nein, zu alt für Kachelmanns Beuteschema. Die Mutter? Nein, zu jung für Kachelmanns Alter. Jetzt weiß ich es: Es ist die Frau des Verteidigers; die Frau fürs Seelische, fürs Händchenhalten.

Neben der Seelentrösterin ist der TV-Star eskortiert von vier Anwälten: drei Strafverteidiger – darunter eine Strafverteidigerin, die am ersten, besonders medienträchtigen Tag neben ihm saß – sowie ein Medienanwalt, der ihn „vor den Medien schützen“ soll. Hinzu kommen vier Experten, die im Auftrag der Verteidigung Gutachten erstellt haben und nun den ganzen Prozess verfolgen, um gegebenenfalls zu intervenieren.

Daneben sieht das mutmaßliche Opfer ganz schön alt aus. Die 37-jährige Radiomoderatorin aus Schwetzingen saß in den ersten beiden Verhandlungstagen bis nach der Verlesung der Anklage dem mutmaßlichen Täter gegenüber. Das, im Journalistenjargon, Muma-Opfer saß alleine neben seinem Anwalt, Thomas Franz, der als erfahrener Opferanwalt die junge Frau als Nebenkläger vertritt. Da sind keine Sachverständigen, die a priori auf ihrer Seite wären und eine „Mediatorin“ schon gar nicht. Dieser Frau hält in den Pausen niemand die Hand.

Das Ungleichgewicht der Waffen wird also im Verhandlungssaal sehr anschaulich, vermutlich auch für die fünf Richter; eine von ihnen ist eine Richterin, zwei sind Laienrichter. Der Gegenspieler der Verteidigung ist als Vertreter der Anklage der ermittelnde Staatsanwalt, Lars-Torben Oltrogge. Der ernst und entschlossen wirkende Mittdreißiger ist weiterhin uneingeschränkt überzeugt von der Schuld des Angeklagten.

Bedauerlicherweise war von Anfang an die Strategie der Verteidigung die Diffamation des mutmaßlichen Opfers. Zunächst ließen Kachelmanns Verteidiger verlauten, die Ex-Freundin sei gar keine, sondern eine „Stalkerin“. Dies ließ sich allerdings angesichts der Beschlagnahmung des E-Mail-Verkehrs der Radiomoderatorin nicht aufrecht erhalten. Denn man fand darin 1 400 Emails zwischen ihr und Kachelmann allein in den letzten drei Jahren. An manchen Tagen gingen sogar zehn E-Mails hin und her.

Diese E-Mails sind oft erotischer Natur, jedoch auch durchzogen von Zukunftsplänen. Heute wissen wir, dass der auf allen Ebenen Vielbeschäftigte so weit ging, seinen diversen Geliebten häufig die gleichen Kosenamen zu geben, wie „Lausemädchen“ (was vermutlich Sammelmails erlaubte) und einigen sogar ein und dasselbe Haus im Schwarzwald als zukünftigen Hort des gemeinsamen Glücks zu präsentieren.

Wir JournalistInnen kennen bisher die Wahrheit nicht – bis auf zwei Journalistinnen. Die sitzen immer ganz dicht nebeneinander in der ersten Reihe und haben öfter auch mal was zu kichern: Sabine Rückert von der Zeit sowie die schon lange einschlägig bekannte Gisela Friedrichsen vom Spiegel. Einschlägig in dem Sinne, dass männliche Täter bei ihr mit Vorliebe unschuldig sind oder zumindest sehr zu bedauern – und weibliche Opfer ignoriert werden oder auch schon mal diffamiert.

Und Sabine Rückert? Die schrieb bereits im Juni, also Monate vor Prozessbeginn, in der Zeit unter dem Titel „Schuldig auf Verdacht“ gleich ein ganzes küchenpsychologisches Dossier über die eindeutige Unschuld des Angeklagten und forderte glatt die Einstellung des Verfahrens. Denn es bestehe der massive Verdacht, dass hier die „Huldigung einer Blindverliebten“ umgeschlagen sei in „Vernichtungswünsche gegen den Verräter“. Kurzum: Die Ex-Freundin wolle sich nur rächen an dem armen Kachelmann.

Bereits am 2. August hatte Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung enthüllt, dass Rückert dem Kachelmann-Verteidiger Birkenstock via E-Mail folgendes Angebot gemacht hatte: „Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in einem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der dieser Art Verfahren auch gewachsen ist.“

Wer nun glaubte, für die liberale Zeit sei es eine professionelle Selbstverständlichkeit, eine Berichterstatterin, die noch vor dem Prozess gemeinsame Sache mit dem Verteidiger des Angeklagten macht, von dem Fall zu suspendieren, sah sich getäuscht. Am 13. September lud die von tieferen Erkenntnissen offensichtlich wenig belastete Hobbypsychologin Rückert auf ZeitOnline nach. Sie erklärte kurzerhand die gesamte „Zunft der Traumatologen“ – also der WissenschaftlerInnen, die die Folgen der Traumatisierung von Opfern erforschen – zu einer „Glaubensgemeinschaft“. Die Traumatologie ist seit 1980 eine international anerkannte Wissenschaft. Und ohne ihre Erkenntnisse – gewonnen bei Holocaust-Opfern, Kriegsveteranen und Opfern sexueller Gewalt – hätten die verstummten Opfer bis heute keine Stimme.

Doch es zeichnete sich schon länger ab, dass ausgerechnet die Gerichtsreporterinnen der zwei als fortschrittlich geltenden Wochenblätter Zeit und Spiegel, sich bedingungslos in den Dienst der traditionellen Psychiatrie und deren Abwehrkampf gegen die neuere Disziplin der Traumatologie stellen. Im Fall Kachelmann gipfelt das in einem wahrhaft vernichtenden Angriff auf den Traumatologen Prof. Günter Seidler von der Universität Heidelberg durch den Psychiater Prof. Hans-Ludwig Kröber von der Berliner Charité, der vom Gericht für ein Gutachten über die Gutachter bestellt wurde.

Der international renommierte Seidler hatte nicht nur eine Expertise für das Gericht über das mutmaßliche Opfer erstellt, er ist seit Anfang März auch der Therapeut der jungen Frau. Die erzählte nun dem Gutachter der Gutachter ohne Arg, sie sei heute ganz sicher nicht mehr am Leben ohne die Hilfe von Seidler. Was Kröber spöttisch mit den Worten kommentierte, es sei „sehr gefühlvoll und mit einem schwärmerischen Strahlen vorgetragen“ worden. Denn das mutmaßliche Opfer war tatsächlich bereit, sich zum dritten Mal – und immer freiwillig! – begutachten zu lassen. Zwei Tage lang stand die Radiomoderatorin Kröber über viereinhalb Stunden uneingeschränkt Rede und Antwort. Mit dem mutmaßlichen Täter allerdings redete auch Kröber nicht. Der schweigt bekanntlich beharrlich.

Das Gutachten über die Gutachten des Berliner Psychiaters geriet schließlich über 58 Seiten zu einem Traktat: zur vernichtenden Abrechnung mit der von ihm offensichtlich verachteten Traumatologie. Dem behandelnden Therapeuten Seidler wirft er „Kritiklosigkeit“ und „Selbstverleugnung“ gegenüber der Patientin vor. Doch in Bezug auf die Kernfrage geht die Sache aus wie das Hornberger Schießen. Kröbers letzter Satz lautet: „Die Glaubhaftigkeit der Aussage war nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“

Das Gericht hat nun acht (Ex?-)Freundinnen von Kachelmann als Zeuginnen geladen. Die werden nicht nur ein Bild von Kachelmanns Persönlichkeit zeichnen, sondern vielleicht auch Faktisches zu berichten haben, was mit der Aussage des mutmaßlichen Opfers übereinstimmen könnte. Kachelmanns Verteidiger hat versucht, die Aussage dieser Freundinnen zu verhindern. Argument: Sie hätten nichts mit der fraglichen Nacht zu tun und könnten nur über das „Privatleben“ seines Mandanten berichten. Das ist richtig. Doch er scheint zu vergessen, dass auch die Tat – so sie denn so passiert ist, wie die Ex-Freundin behauptet – im Privatleben stattgefunden hat.

Es ist in diesem so quälenden Prozess nicht nur für das mutmaßliche Opfer bzw. den mutmaßlichen Täter zu hoffen, dass das Gericht die Wahrheit herausfinden kann. Ein Freispruch „Im Zweifel für den Angeklagten“ wäre fatal für beide: für Kachelmann, weil der Verdacht lebenslang über ihm schweben würde – und für die im Internet seit Monaten als Freiwild verleumdete und gehetzte Ex-Freundin, weil sie noch nicht einmal Genugtuung erhielte.

Doch im Fall Kachelmann steht inzwischen noch viel mehr auf dem Spiel. Längst ist der Prozess zum Paradefall für die öffentliche Debatte über das Problem der sexuellen Gewalt in Beziehungen eskaliert. Wenn wir bedenken, dass heute jeder zweite Vergewaltiger der eigene Ehemann oder Freund bzw. Ex-Mann ist, dann ahnen wir, welche Brisanz in diesem Prozess steckt.

Alice Schwarzer, EMMA Herbst 2010

http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2010/herbst-2010/es-geht-um-viel-mehr-als-zwei-menschen/
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Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 01:52

Hab mal im Teil II gekramt und das gefunden ( man vergiß ja auch die Hälfte(?))
Beitrag von Demo
Basler Zeitung, 10.05.2010 (vin/sda):

Kachelmann bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft
Der 51-jährige TV-Moderator, der seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll, hat erst am 1. Juni einen Haftprüfungstermin.
ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss voraussichtlich noch mindestens bis zum 1. Juni in Untersuchungshaft bleiben. Das Amtsgericht Mannheim hat für diesen Tag einen Haftprüfungstermin angesetzt, wie es am Montag mitteilte. Der 51-jährige Schweizer war am 20. März verhaftet worden, weil ihn eine Freundin der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Kachelmann hat sich dagegen als unschuldig bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft geht dennoch von einem dringenden Tatverdacht aus. Als Haftgrund sieht sie Fluchtgefahr; die Schweiz würde ihre eigenen Bürger nicht der deutschen Justiz ausliefern.

Die Polizeidirektion Heidelberg ermittelt gegen Kachelmann, nachdem die Frau ihn angezeigt hatte. Er soll sie Anfang Februar nach einem Beziehungsstreit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Während der prominente Moderator in Vancouver für die ARD in der Zeit der Olympischen Winterspiele eingesetzt war, erliess das Amtsgericht Mannheim den Haftbefehl gegen ihn. Bei seiner Rückkehr wurde er am Frankfurter Flughafen verhaftet.

Seit sieben Wochen in U-Haft

Auf Antrag von Kachelmanns Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock fand am 24. März eine Anhörung vor dem Haftrichter statt, den Antrag auf Haftprüfung zog er jedoch zurück. Seit sieben Wochen sitzt Kachelmann nun in Mannheimer U-Haft.

Am 5. Mai hat der Anwalt die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. «Allerdings haben die Verfahrensbeteiligten ihr Einverständnis damit erklärt, dass über die gestellten Anträge erst entschieden wird, wenn weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen», erklärte das Amtsgericht. Nun haben sie sich auf den Haftprüfungstermin am 1. Juni verständigt. «Sollten zuvor aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse Zweifel am dringenden Tatverdacht entstehen, könnte auch schon vor diesem 1. 6. 2010 eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergehen», erklärte das Gericht.
Messer an der Kehle?

Der «Focus» will erfahren haben, dass das angebliche Opfer Kachelmann beschuldigt, ihr bei der Vergewaltigung ein Messer an die Kehle gesetzt und verletzt zu haben. In seiner aktuellen Ausgabe berichtet das Blatt, ein Gutachter solle die «Glaubhaftigkeit der Aussagen» der 37-jährigen Radiomoderatorin prüfen.

Der Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft, Andreas Grossmann, wollte dies auf Anfrage der Nachrichtenagentur DAPD am Montag nicht bestätigen. Auch zur Frage von Zeugenvernehmungen wollte er nichts sagen.

Anm.: Hervorhebung Demokritxyz /steffi

http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Kachelmann-bleibt-wegen-Fluchtgefahr-in-Haft/story/29554031
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144.htm

Und wenn man jetzt weiß, dass bereits am 19.05, Anklage erhoben wurde, ohne dass fertig ermittelt wurde...........

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Bestrafungsinteresse, Kuckuckskinder, Haftrichter

Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 01:58

Harry1972 Gestern um 19:45
Was mir noch nicht ganz klar ist.
Warum erscheint es nachteilig, wenn man als mutmaßliches Opfer ein Bestrafungsinteresse zeigt?

Wenn ich Opfer bin, habe ich doch ein ganz natürliches Interesse daran, dass der Täter bestraft wird.

Wenn ich von »Bestrafungsinteresse« spreche, dann geht das über die ganz natürlichen Regungen von Aggression, Zorn, Wut, die sich in Worten wie: »Das wird er mir büßen!«, »Das Schwein gehört hinter Schloß und Riegel!« äußern, hinaus. Dieses Interesse äußert sich anders, nämlich verfahrensbezogen. Beispielsweise in der Präsentation von „Beweismitteln“ bei der Erstvernehmung (Kleid und Slip), in konkreten Fragen an die Polizei, ob der Beschuldigte jetzt festgenommen werde, man möge sich beeilen, denn um 13.50 Uhr fliege er ab; in angelegentlichen Erkundigungen, ob und wann ein Haftbefehl erlassen werde. In (aus dem Tagebuch ersichtlichen) Absprachen mit der Polizei, jederzeit über den Stand der Haftsache informiert zu werden. Wann kommt er zurück? Ist die Festnahme gelungen? Wie verlief der Haftprüfungstermin? Hier möglicherweise (so der nicht beschiedene Beweisantrag von Birkenstock über die Vernehmung von Oltrogge und Gattner) kulminierend in einer Zusage der Staatsanwaltschaft am 20.4., den Beschuldigten in Haft zu behalten, weil das Opfer angeblich in tausend Ängsten lebe, er könne wieder frei kommen und sie und ihre Familie verletzen. In dem Wort ›Bestrafunginteresse‹ schwingt der Aspekt der Instrumentalisierung der Justiz für eigene Zwecke mit.

Ganz abgesehen davon, daß auch ein weniger verfahrenstechnisch geäußertes Bestrafungsinteresse, also diffuse Wut, Zweifel am faktischen Gehalt der Belastung erregen, denn derartige Emotionen verzerren Wahrnehmung und Erinnerung. Und man weiß ja nicht, woher die Wut stammt, so wenig, wie man weiß, welche Ursachen Tränen und Zittern auslösen. Aggressives Verhalten ist allerdings verdachtserregender als letzteres: denn so, weinend und zitternd, verhalten sich wahre weibliche Opfer nun mal, wie die erfahrenen Beamtinnen meinen, die sogenannte »Festlegevernehmungen« führen und nur dann kritisch nachfragen, wenn sie wegen ungewöhnlichen Verhaltens und offensichtlicher Widersprüche Anlaß zu kriminalistischem Handeln haben. Ansonsten kommt es auf lückenlose Darstellung an (sie muß den Tatbestand erfüllen und sonst nichts), und schon ist der Fall aufgeklärt.

louise Heute um 12:21
zitiert:
Kindern die Vaterschaft erklären und Kinder in der Öffentlichkeit als Kuckuckskinder zu bezeichen sind völlig verschiedene Dinge!

kommentiert:
Ich erlaube mir kein Urteil, ob K. das so gesagt hat und wo, oder ob das nun in der Presse so wiedergegeben wird.

Diese Zweifel sind berechtigt. Ich habe dazu eine andere Darstellung gefunden:
Ein anderer Zeuge habe berichtet, dass Kachelmann zwei Söhne ans Fernseh-Set in Vancouver gebracht habe. «Als die beiden Jungen nicht in der Nähe waren soll der Moderator sie als Kuckucks-Eier bezeichnet haben», erzählt die Polizistin. Kachelmann quittiert dieses Aussagen mit heftigem Kopfschütteln.
http://www.blick.ch/news/ausland/polizistin-belastet-kachelmann-157523

Haftprüfung:
Bis zur Anklageerhebung ist der Haftrichter am Amtsgericht für Entscheidungen über die Untersuchungshaft (Haftprüfung) zuständig, danach das Gericht, zu dem angeklagt wurde. Soweit eine Hauptverhandlung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Inhaftierung begonnen hat, prüft das Oberlandesgericht von Amts wegen die Haftfortdauer.
Ansonsten kann außer dem Antrag auf mündliche Haftprüfung auch Haftbeschwerde eingelegt werden, über die das jeweils höhere Gericht entscheidet.

Im Fall Kachelmann hat keine Haftprüfung stattgefunden, weil die Verteidigung ihre Anträge mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen hatte (am 24.3., weil der Haftrichter dem Beschuldigten „nicht glaubte“, am 29.6., weil das Landgericht es abgelehnt hat, zum Haftprüfungstermin am 2.7. auch Sachverständige und die Zeugin zu laden). Der zweite Antrag der Verteidigung vom 2.6. war im übrigen ein Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls, nachdem die Gutachten Breuel und Brinkmann dem Gericht vorlagen; er wurde vom Landgericht lediglich in einen Haftprüfungsantrag umgedeutet. Am 29.6. erfolgte dann die Beschwerde zum Oberlandesgericht, woraufhin das Landgericht den noch nicht formal beschiedenen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls mit Beschluß vom 1.7. ablehnte und am 9.7. das Verfahren eröffnete.



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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Alice S. ist Klasse für sich

Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 02:02

Aus Demo Beitrag:
Ich schreibe diesen Text am 20. September.
Die Journalistin Schwarzer greift sich erstmal ihren Block und macht Notizen.
ich geriet in eine Doppelrolle: Ich bin im Fall Kachelmann Berichterstatterin (auf meinem Blog, sowie für EMMA und Bild) und Gegenstand der Berichterstattung zugleich.

Was sagt die Feministin Schwarzer zu diesem Prozess?

Ich kringel mich gerade! lol!
Vielleicht sollte sie mal eine Trauma- Therapie bei prof. Seidler buchen... sol helfen wenn man sich nicht endscheiden kann ob man "Ich" ist " oder "sie" oder MrJeckyll/MR. Hyde - Question
Was sagt uns das?
Auch Alice Schwarzer ist eine multiple Persönlichkeit!!! Idea
Ob sie bei Simone im Tagebuch geschnöckert hat???????

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Steffi,danke

Beitrag  louise Do 30 Sep 2010, 02:27

dass du dir so viel Mühe gegeben hast.
Für mich war unklar, wer und wann für die Aufhebung des Haftbefehls zuständig war. Der Haftrichter vom Amtsgericht oder das Landgericht/Seidling?
Damals im April/Mai hat man sich ja gewundert, warum nichts geschah. Aus heutiger Sicht kann man manches anders beurteilen.
Die Anklage Kachelmanns erfolgte am 19.5., obwohl das Gutachten von Greuel noch nicht eingegangen war. Der Haftprüfugstermin vom1. Juni entfiel. Wahrscheinlich alles ein taktisches Agieren. Damitwar dann die 5. Große Strafkammer zuständig, womit auch der Befangenheitsantrag begründet wurde.
louise
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Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 02:33

Eigentlich nicht ich, sondern Gabriele hat hier vieles noch erklärt und Demos Beitrag war es....

Ich hatte jetzt anderes im Sinn... Ich dachte an die Fotos , der blauen Flecken, wo Prof. Brinkmann am 27.06.10
noch ein Gutachten zu schrieb. Das heißt ja, die Auswertung des Laptop war zum Zeitpunkt der Anklage auch ncoh nciht fertig, also mat hat gar nicht zu Ende ermittelt bevor man Anklage erhob.....

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Danke, Gabrielle Wolff

Beitrag  louise Do 30 Sep 2010, 02:37

für die Erklärungen.


Die Presse berichtet nicht immer korrekt und wahrheitsgemäß.
louise
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Alice ist Klasse!!

Beitrag  Nahr Do 30 Sep 2010, 02:52

http://www.sueddeutsche.de/medien/niedersachsen-pressefreiheit-ayguel-oezkan-scheitert-mit-charta-fuer-medien-1.978936


Alice S. ist Klasse für sich
steffi Heute um 15:02
Aus Demo Beitrag:
Ich schreibe diesen Text am 20. September.

Die Journalistin Schwarzer greift sich erstmal ihren Block und macht Notizen.

ich geriet in eine Doppelrolle: Ich bin im Fall Kachelmann Berichterstatterin (auf meinem Blog, sowie für EMMA und Bild) und Gegenstand der Berichterstattung zugleich.

Was sagt die Feministin Schwarzer zu diesem Prozess?


Ich kringel mich gerade!
Vielleicht sollte sie mal eine Trauma- Therapie bei prof. Seidler buchen... sol helfen wenn man sich nicht endscheiden kann ob man "Ich" ist " oder "sie" oder MrJeckyll/MR. Hyde -
Was sagt uns das?
Auch Alice Schwarzer ist eine multiple Persönlichkeit!!!
Ob sie bei Simone im Tagebuch geschnöckert hat???????
Alice Schwarzer hat natürlich mal wieder den Kern genau getroffen. Ihr Bericht ist einfach Klasse!
Danke Demokrit!
Alice Schwarzer, EMMA Herbst 2010
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2010/herbst-2010/es-geht-um-viel-mehr-als-zwei-menschen/

Natürlich ist es wieder Steffi die zuerst nicht denkt, sondern gleich schreibt, nichts versteht und dann wieder nur beleidigt. Wie auch Frau Wolff, ständig Frau Alice Schwarzer angreiften und beleidigen muß - selbst auf der Homepage von Frau Wolff. Und somit genau das bestätigt, was Alice Schwarzer sagt: Im Kachelmannprozess ist sie selbst zum „Gegenstand der Berichterstattung“ geworden. So ticken nun mal die Medien, so ticken auch einige im Forum.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Innsbruck ist NICHT Mannheim, oder ...?

Beitrag  Demokritxyz Do 30 Sep 2010, 03:24

ShortNews.de, 30.09.2010:

Innsbruck: Um Seitensprung zu vertuschen erfand Frau Vergewaltigung - Haftstrafe
Vor dem Innsbrucker Landesgericht musste sich eine 38-jährige Frau verantworten, die nun für 16 Monate ins Gefängnis muss.

Die Frau hatte über mehrere Tage behauptet, dass sie vergewaltigt worden sei. Möglicherweise wollte sie dadurch einen Seitensprung vertuschen. Ihre Aussage bei der Polizei zog sie zu spät zurück, so dass sie vor Gericht musste. Der angebliche Vergewaltiger entging nur knapp der U-Haft.

Vor Gericht halfen der Frau auch nicht ihre Tränen, sodass der Richter eine 16-monatige Gefängnisstrafe verhängte.

http://www.shortnews.de/id/851839/Innsbruck-Um-Seitensprung-zu-vertuschen-erfand-Frau-Vergewaltigung-Haftstrafe
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Nahr,

Beitrag  patagon Do 30 Sep 2010, 04:43

Du beleidigst mich. Du diskriminierst mich. Ich fürchte langsam, du willst mich vergewaltigen.

Ich habe bisher noch nie jemand vergewaltigt. Deswegen weiß ich natürlich auch nicht so genau wie das geht.

Du scheinst dich aber verdammt gut auszukennen.

Vielleicht hast du ja CSD vergewaltigt und versuchst deswegen zusammen mit deiner Komplizin Alice die Schuld auf Kachelmann zu schieben.

Anders kann ich mir nicht mehr erklären, warum ihr nie eine gezielte Frage beantworten wollt.

Statt dessen geht ihr nach dem Motto: "Angriff ist die beste Verteidigung" vor.


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Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 05:03

Ich habe bisher noch nie jemand vergewaltigt
.
Kann das sein, dass DU schwindelst????
Also wenn ich Frau Schwarzer & Co. Glauben schenke, müssen hier mehrere Vergewaltiger anwesend sein!
Jede zweite Frau wird in D Opfer einer Vergewaltigung!!

Das kann nur bedeuten, dass mindestens jeder 2. Mann ein Vergewaltiger ist!!!!
* Oldy
*Narr
* Freizeit
*Demo
*Uvondo
*Patagon
*Harry


Siehst Du, so einfach ist das............

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Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 05:18

Alice Schwarzer: „Die Journalistin Schwarzer greift sich erstmal ihren Block und macht Notizen. Der Verhandlungsraum ist gesichert wie ein Hochsicherheitstrakt, der Sicherheitscheck penibler als am Flughafen. In den ersten drei Reihen sitzen 48 JournalistInnen, ich auf Platz 26 in Reihe zwei; in den folgenden Reihen 86 ZuschauerInnen, manche von ihnen stehen seit morgens um sechs an, um einen Platz zu ergattern.


http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2010/herbst-2010/es-geht-um-viel-mehr-als-zwei-menschen/

Tja, da hat Frau Schwarzer doch glatt die männlichen Journalisten und Zuschauer "übersehen"..... Very Happy

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Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 05:27

Ach, ich glaub, Du wirst NIE in den erlauchten Kreis der Emanzen aufgenommen!!!! Evil or Very Mad

Man kann nicht einfach von Journalisten und Zuschauern in der Pluralform sprechen! So wie Frau Schwarzer , wissen auch ihre Anhänger nicht, ob sie Männlein oder Weiblein sind!
Deshalb muß sie unbedingt immer noch die weibliche Form anhängen!!!! Twisted Evil

Du weißt doch, sie hält das Wort "Mensch" für männlich besetzt, weil der Artikel "der" eindeutig die männliche Form anspricht und deshalb heißt es in Zukunft:
Das Mensch oder die Menschin cheers
lol!

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Beitrag  Alice Do 30 Sep 2010, 06:05

...kennst du nicht das politisch korrekte "taz"-I(nnen), das Männer und Frauen würdigt?


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 6) - Seite 23 Empty Steffi,

Beitrag  patagon Do 30 Sep 2010, 06:20

"Du weißt doch, sie hält das Wort "Mensch" für männlich besetzt, weil der Artikel "der" eindeutig die männliche Form anspricht und deshalb heißt es in Zukunft:
Das Mensch oder die Menschin"

Da muss ich Dir leider sagen, dass du sehr ungebildet und unwissend bist.

Es gibt viele Gegenden in Deutschland, wo der Bergriff "das Mensch" eindeutig weiblich besetzt ist.

Das Mensch heißt so viel wie die Schampe, die Nutte.
patagon
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Beitrag  patagon Do 30 Sep 2010, 06:38

Manche Männer legen die Weiber auch gleich reihenweise um.
Dadurch kann die Statistik auch verfälscht werden.

Trotzdem hatte ich bei den Andreas Türk Artikel den Eindruck, dass es genau darum geht.

Wenn die Polizei davon ausgeht, dass viele Vergewaltigungen nie aufgeklärt werden, muss man einfach zugreifen, wo es nur geht, um auf einen bessere Schnitt, bei Vergewaltigungs Aufklärungen zu kommen.

In diesem Fall, wurde das Mädchen ja regelrecht zu belastenden Aussagen gezwungen.
Und da könnte man höchstens, wenn man schon von Intrigen ausgehen wollte, annehmen, dass eifersüchtige Kollegen alles getan haben, um dafür zu sorgen, dass der bald weg ist vom Fenster.
Die Sache ins Rollen gebracht haben aber die Ermittlungsbehörden selbst.

Die Belastungszeugin hat jedenfalls bei ihrer Aussage so gegen ihn testiert, dass anschließend jeder von seiner Unschuld überzeugt war. Ich hatte das im Lokalteil der FR gelesen.
Eigentlich hätten sie Andreas Türck wegen erwiesener Unschuld freisprechen müssen.

Warum geschieht das nicht?

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Beitrag  Gast Do 30 Sep 2010, 06:44

Da muss ich Dir leider sagen, dass du sehr ungebildet und unwissend bist.
Es gibt viele Gegenden in Deutschland, wo der Bergriff "das Mensch" eindeutig weiblich besetzt ist.
Das Mensch heißt so viel wie die Schampe, die Nutte
Oh, ich bin schockiert Embarassed

Also muß es in Zukunft doch so gehen, dass es nicht mehr "Der Vater" und "die Mutter" heißt, sondern das Elter..

Und liebe Pat, dass ist kein Witz, das habe ich mir nicht ausgedacht!
Das ist "Gender-Mainstream" a la EU - und auch in der Schweiz möchte man in Zukunft auf "wertende" Artikel verzichten.

Glaubst Du wirklich, dass eine Alice Schwarzer möchte, dass "das Mensch" eine "Schlampe" ist?????
Nein, wir müsssen an der deutschen Sprache arbeiten Laughing

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