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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)

Beitrag  Oldoldman So 03 Okt 2010, 22:32

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:

http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html

Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?

Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793

_____________
Anmerkung:

Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).

Die letzten Beiträge des sechsten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-6-t249-940.htm

Oldoldman


Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:42 bearbeitet; insgesamt 14-mal bearbeitet
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Rüge und Revision (§ 55 StPO)

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 04:09

Oldoldman Heute um 15:21
... mal eine schnelle Frage (StPO ist nicht meine Baustelle):
Geht die Verteidigung der Rüge der nicht ordnungsgemäßen Zeugenbelehrung (Verfahrensfehler) im Revisionsverfahren verlustig, wenn sie sich rügelos auf die Zeugenvernehmung einläßt?
Meine Baustelle ist das auch nicht. Ich lerne hier selbst viel dazu...

Der Angeklagte kann seine Revision nicht darauf stützen, daß der Vorsitzende einen Zeugen entgegen der Vorschrift des § 55 Abs. 2 StPO nicht über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt hat.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs011213.html

Dieser BGH-Beschluß aus dem Jahr 1958 gilt angeblich nur für den Fall:
Die Vorlegungsfrage ist - gemäß der Verfahrenslage in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht - dahin zu verstehen, ob allein die Nichtbelehrung eines Zeugen über sein Auskunftsverweigerungsrecht, ohne daß der Angeklagte die Belehrung in der Hauptverhandlung angeregt oder einen Gerichtsbeschluß darüber beantragt hatte, die Revision begründen kann.

Genau deshalb ist die Belehrung gemäß § 55 StPO beantragt und, nachdem der Antrag durch den Vorsitzenden mündlich abgelehnt wurde, gemäß § 238 II StPO ein Gerichtsbeschluß beantragt worden, damit diese unterbliebene Belehrung im Protokoll vermerkt ist.

Dennoch macht der BGH weitere Ausführungen, wonach es den Angeklagten generell nicht beschwert, wenn der Zeuge nicht belehrt worden ist.

Der Angeklagte kann kein rechtlich zu schützendes Interesse daran haben, daß die Entschlußfreiheit des Zeugen gewahrt bleibt, auch wenn dieser etwa durch eine wahrheitsgemäße Bekundung offenbaren müßte, daß er oder ein naher Angehöriger von ihm an der Tat beteiligt war (vgl. RGRspr. 2, 305; RGSt 38, 320; 48, 269 f). Durch den Konflikt des Zeugen wird sein Rechtskreis nicht so berührt, daß ihm wegen unterbliebener Belehrung des Zeugen ein Revisionsrügerecht zugestanden werden kann.

Das gilt auch heute noch (sog. Rechtskreistheorie, wie ich einem Urteil von 2009 entnommen habe). Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ist schwächer als das umfassende Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, es zieht auch kein Verwertungsverbot früherer Aussagen gemäß § 252 StPO nach sich.

Ein Handbuch für Strafverteidiger, S. 218, 219, schlägt dennoch die hier durch Birkenstock praktizierte Verfahrensweise vor:

http://books.google.de/books?id=54PX_vDl-50C&pg=PA319&lpg=PA319&dq=%22Antrag+auf+Zeugenbelehrung%22&source=bl&ots=-yw_KcssnY&sig=x1baC4GKYPfcsEeffSo1f_5V3Bw&hl=de&ei=1rW1TJacGYaLswb85rizCQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=8&ved=0CDUQ6AEwBw#v=onepage&q&f=false

Wohl, weil sich jedenfalls aus der Handhabung dieser Belehrung Befangenheitsgründe ergeben können, wie hier auch. Das Gericht hat sich hier aber keine Blöße gegeben, da es, wie Maschera schreibt – Danke für die ausführlichen und wie immer lebendigen Berichte! (Zu den Fragen komme ich später) – den Antrag auf Belehrung als unzulässig (ob das so geht, weiß ich nicht) und nicht als unbegründet abgelehnt hat, also seine Beweggründe nicht offengelegt, sondern formal argumentiert hat à la: die Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden ist allumfassend.

Und überhaupt:

4. Dass ein Richter eine vom BGH nicht geteilte Rechtsmeinung geäußert hat, rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit. Verfahrensverstöße, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar. Allerdings gilt dieser Maßstab dann nicht, wenn die vom Richter geäußerte Rechtsauffassung abwegig ist oder sogar den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BGHSt 48, 4, ).
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-275-09.php?referer=db

Richter sind nun mal keine Gutachter.
Twisted Evil

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Seidling-Kammer: keine gute Zensur von G. Friedrichsen bekommen ...

Beitrag  Demokritxyz Mi 13 Okt 2010, 04:15

SPIEGEL online, Gisela Friedrichsen, 13.10.2010:

Kachelmann-Prozess
Ping-Pong-Spiel im Landgericht
Von Gisela Friedrichsen, Mannheim

Das Mannheimer Landgericht macht im Kachelmann-Prozess keine gute Figur und wird wiederholt mit Befangenheitsvorwürfen konfrontiert. Die Frage ist: Warum scheint sich die Kammer auf die Seite der Staatsanwaltschaft zu schlagen?

Was ist bloß los mit dem Gericht in Mannheim, das über den 52 Jahre alten Wetteransager Jörg Kachelmann mit gebotener Unvoreingenommenheit und Distanz urteilen soll? An diesem Mittwoch, der der bislang wichtigste Tag in dem Vergewaltigungsprozess zu werden versprach, hat die Verteidigung das Gericht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, richtiger: wegen Befangenheit ablehnen müssen.

Denn es gibt ungeschicktes Verhalten von Richtern, das bloß Missverständnisse provoziert. Aber es gibt auch ein Verhalten, das einer Verteidigung keine Wahl mehr lässt, einen Konflikt anders zu beenden als mit einem Ablehnungsantrag. In diese Situation hatte sich die Kammer am Mittwoch ohne Not gebracht.

Dieser Sitzungstag fing schon nicht gut an. Erst verspätet sich eine Beteiligte, dann kommt es zum Disput zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über die inzwischen definitive Ablehnung des Rechtsmediziners Bernd Brinkmann wegen Besorgnis der Befangenheit.

Wortgefecht vor Gericht

Verteidiger Reinhard Birkenstock wirft der Staatsanwaltschaft vor, zwar das Gesuch gegen Brinkmann vorgebracht zu haben, aber selbst an dessen Befangenheit nicht zu glauben. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge widerspricht: "Die Staatsanwaltschaft muss nicht Beweis führen, dass der Sachverständige befangen ist. Sie hat nur die Sorge der Befangenheit, und diese ergibt sich aus der Wortwahl Brinkmanns, die nicht abgewogen und neutral ist."

Birkenstock: "Eigentlich drückt Ihr Text keine echte Sorge aus, sondern ist Wortklauberei. Zu fragen ist, ob Sie nicht verfahrensfremde Zwecke verfolgen, indem Sie Professor Brinkmann verunglimpfen."

Dies weist die Staatsanwaltschaft zurück. Man habe darauf zu achten, dass auch die Nebenklägerin mit Neutralität behandelt werde. Birkenstock fragt, ob die Staatsanwaltschaft ihre eigene Sorge oder die der Nebenklägerin umtreibe.

"Fachliche Kompetenz"

Der Vorsitzende Michael Seidling beendet das Ping-Pong-Spiel. Er kommt dem Wunsch der Verteidigung, den renommierten Münsteraner Rechtsmediziner doch als Sachverständigen im Prozess zu behalten, nicht nach, fügt jedoch hinzu, dass Brinkmanns "fachliche Kompetenz für die Kammer außer Frage steht".

Wieder eine Unterbrechung. Birkenstock, der, wenn immer es möglich, das Gespräch und weniger den Konflikt mit einem Gericht sucht, und Mitverteidiger Klaus Schroth gehen nach vorn und diskutieren mit den Richtern. Man trennt sich lächelnd. Birkenstock spricht auf seinen Mandanten ein, der wie ein armer Sünder mit gefalteten Händen dasitzt.

Das Gericht zieht wieder ein: "Es bleibt natürlich bei der Haltung der Kammer", sagt Seidling, "dass wir uns mit den Argumenten Brinkmanns auseinanderzusetzen haben und auch daran denken, ihn als sachverständigen Zeugen zu hören." Zum Verständnis: Brinkmann hatte deutliche Zweifel an den angeblichen Verletzungen der Nebenklägerin geäußert und die Hypothese einer Selbstbeibringung aufgestellt. Falls die Kammer sich "nicht genügend beraten fühlt", fährt Seidling fort, werde man einen weiteren rechtsmedizinischen Sachverständigen hinzuziehen.

Längeres Hin und Her

Dann ein längeres Hin und Her, wie und wo die Zeugin, die 37 Jahre alte Radiomoderatorin, die von dem Angeklagten in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar unter Einsatz eines Messers mutmaßlich vergewaltigt wurde, im Gerichtssaal aussagen soll. Nicht mit den Sachverständigen im Rücken, denn diese wollen auch ihr Gesicht sehen. Vor allem nicht Aug' in Aug' mit dem Angeklagten. Eine simultane Videoübertragung auf eine Leinwand im Saal hält man zunächst für nicht möglich.

Dann geht es doch. Die Zeugin soll frontal vor einer Kamera aussagen. Die Aufnahme wird auf Großleinwand an die Wand geworfen. Ob dies einer unbefangenen Aussage förderlich ist, wenn man sich selbst sehen kann?

Endlich betritt die Hauptperson des Tages, die Ex-Freundin, erstmals den Saal. Sie lächelt angestrengt. Betont locker nimmt sie Platz und schlägt die Beine übereinander. Es ist inzwischen 10.40 Uhr. Seit 9 Uhr wartet sie auf ihre Vernehmung.

Der Vorsitzende verkündet, der Anwalt der Frau habe den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Er belehrt die Zeugin über ihre Wahrheitspflicht und fragt, ob sie öffentlich aussagen wolle oder nicht. Sie entscheidet sich für "nicht öffentlich".

Nicht erforderlich

Die Verteidigung fragt, ob die Frau nicht auch über ihr Auskunftsverweigerungsrecht belehrt werden sollte, das sie für den Fall hat, dass sie sich selbst belasten müsste oder in Gefahr geriete, die Unwahrheit zu sagen. Schließlich hatte sie nach vier Aussagen bei der Kriminalpolizei in der staatsanwaltlichen Vernehmung im April zugegeben, zuvor zumindest in Teilbereichen gelogen zu haben. Sowohl von der Kripo im März als auch von der Staatsanwaltschaft bei ihrer letzten Vernehmung im Juli war die Zeugin auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht hingewiesen worden.

Der Vorsitzende hält eine solche weitergehende Belehrung "nicht für erforderlich". Verteidiger Birkenstock beantragt die Protokollierung dieser Äußerung. Die Zeugin verlässt den Saal. Die Kammer berät.

Birkenstock beantragt nun formell, die Frau umfassend zu belehren und verweist dabei auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Kachelmann. Darin war die Rede, dass die Zeugin "an einer Scharnierstelle" ihrer Aussage die Unwahrheit gesagt habe. Der Vorsitzende bleibt bei seiner Auffassung. Die Verteidigung beantragt einen Gerichtsbeschluss. Die Kammer zieht sich zurück.

Es dauert und dauert. Offenbar sind sich die Richter nicht einig. Normalerweise wird die Entscheidung eines Vorsitzenden in Windeseile kurz und bündig bestätigt. Oft verlassen die Richter dazu nicht einmal ihren Platz.

Selbst Juristen rätseln

Die Zeugin kommt wieder, ebenso die Richter. Der Angeklagte sei durch die Entscheidung des Gerichts nicht beschwert, erklärt die Kammer. Nun beantragt die Verteidigung eine Unterbrechung für einen "unaufschiebbaren" Antrag, was bedeutet, dass wieder einmal über eine mögliche Befangenheit des Gerichts nachgedacht wird. Man müsse sich mit dem Mandanten besprechen, sagt Birkenstock. Die Zeugin sitzt da und wartet. Dann muss auch sie den Saal wieder verlassen. Es ist fast Mittag.

Selbst Juristen rätseln, warum sich die Kammer immer mehr dem Anschein der Voreingenommenheit gegen den Angeklagten aussetzt. Immerhin war sie, als sie vor dem Prozess unbeirrt an der Inhaftierung Kachelmanns festgehalten hatte, vom Oberlandesgericht harsch gerügt worden.

Ein weiterer Eindruck von Befangenheit war entstanden, als der Vorsitzende gegenüber Journalisten offenbar vom "Opfer" sprach, das zu jener Zeit allenfalls ein "mutmaßliches Opfer" genannt werden durfte.

Dann die Zurückweisung des Rechtsmediziners Brinkmann. War sie nötig? Die Kammer muss einem Sachverständigen nicht folgen, wenn sie von seinen Ausführungen nicht überzeugt ist. Die Auseinandersetzung mit einer anderen Auffassung als der der Staatsanwaltschaft hat vor Gericht noch niemandem geschadet.

Und jetzt noch die Debatte um das Auskunftsverweigerungsrecht. Wozu?

Früher Zeitpunkt

Die Richter wissen doch, dass die Belehrung darüber nur unterbleiben darf, wenn eine Strafverfolgung der Zeugin "zweifellos ausgeschlossen" ist. Will die Kammer damit signalisieren, sie steuere eine Verurteilung des Angeklagten an? Es gibt Gerichte, die zeigen deutlich, wohin ihrer Auffassung nach Reise für den Angeklagten gehen wird. Wenn dies auch in Mannheim der Fall sein sollte, ist der Zeitpunkt dafür viel zu früh.

Denn noch hat sich kein Gutachter geäußert. An diesem Mittwoch war jedoch bereits zu erahnen, womit die Kammer sich auseinanderzusetzen haben wird.

Die Verteidigung hat aufgerüstet. Glanzvolle Namen in Fülle will sie hören lassen: den Hirnforscher Hans Markowitsch, den Rechtspychologen Günter Köhnken, den Psychiater Hans-Ludwig Kröber, die Psychologin Luise Greuel, den Rechtsmediziner Markus Rothschild, den Psychiater Tilman Elliger. In sämtlichen Gutachten wird die Frage diskutiert, ob die Ex-Freundin Kachelmanns die Wahrheit sagt, wenn sie Kachelmann beschuldigt.

Hoffnungsvoll stimmen

Birkenstock hält der Kammer vor, die Weigerung, die Zeugin über ihr Schweigerecht zu belehren, könne vom Angeklagten möglicherweise mit der Revision angegriffen werden. Warum setzen sich die Richter zusätzlich dem - berechtigten - Vorwurf aus, sie hielten es anscheinend für ausgeschlossen, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt hat? Man sieht ihr Gesicht auf Großleinwand. Sie blickt gequält.

Mittlerweile ist es 14 Uhr. Die Zeugin wartet weiter. Auch den Angeklagten dürfte der Tag alles andere als hoffnungsvoll stimmen.

14.20 Uhr. Die Kammer erklärt, am kommenden Montag werde die Vernehmung fortgesetzt. Die Frau hat, außer dass sie ihren Namen genannt und erklärt hat, sie sei mit dem Angeklagten weder verwandt, verschwägert noch verlobt ist, noch kein Wort zur Sache gesagt. Vielleicht glaubt die Kammer ja generell an das Gute im Menschen und jedermanns Wahrheitsliebe. Vielleicht können sich die Richter nicht vorstellen, dass ein Zeuge lügt oder gelogen hat.

Vielleicht trügt der böse Schein, dass jedem Antrag der Staatsanwaltschaft sofort stattgegeben wird und dem maßvollsten der Verteidigung nicht. Vielleicht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,722957,00.html
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Alice

Beitrag  Harry1972 Mi 13 Okt 2010, 04:32

Ich versichere dir, dass nichts davon gelesen, erlernt oder einstudiert ist, sondern Ergebnis von persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen.
Na gut...dann bist Du eben befangen und kannst deshalb keine sachliche Diskussion zu dem Thema führen.
Schade aber auch.
Harry1972
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Claudia D.: lieber ihre Rechte wahrnehmen, als sich Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen ...?

Beitrag  Demokritxyz Mi 13 Okt 2010, 04:50

Welt online, Hannelore Crolly, 13.10.2010:

Verfahrensstreit Kachelmanns Anwälte wollen Prozess kippen
Die Anwälte Jörg Kachelmanns haben einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Kommt er durch, platzt der Vergewaltigungsprozess.

Überpünktlich war Claudia D. beim Mannheimer Landgericht angekommen, morgens vor halb neun schon, obwohl das Gericht frühestens ab neun Uhr mit der Verhandlung beginnen würde. Doch weil die Strafkammer zunächst weiter über den Ausschluss von Gutachter Bernd Brinkmann stritt, musste die 37-Jährige noch über zwei Stunden in einem Nebenzimmer warten bis zu ihrem großen Auftritt.

20 Minuten vor elf endlich im Zeugenstand angekommen, gab die Frau, die Jörg Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt, dann Auskunft über ihre beiden Vornamen, über Alter, Beruf und Familienstand. Mit fester Stimme sagte die Radiomoderatorin außerdem: „Nein, nicht verlobt“, als sie Richter Michael Seidling fragte, ob mit dem Angeklagten eine Verlobung bestehe.

Doch dass diese wenigen Worte die einzigen bleiben würden, die Claudia D. an diesem langen, nervenaufreibenden Gerichtstag von sich geben durfte, ahnte in diesem Augenblick noch niemand.

Die mit großer Spannung erwartete Zeugenaussage der zweiten Hauptperson im Fall Kachelmann begann holprig, um nicht zu sagen mit einem Fehlstart. Eigentlich wollte das Gericht mehr als fünf Wochen nach dem Prozessauftakt endlich jene Person befragen, die mit dem bekannten Schweizer Wettermoderator elf Jahre fest liiert gewesen sein will.

Und die sagt, er habe sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 vergewaltigt, weil sie ihm Untreue nachwies und sich trennen wollte. Dass es überhaupt so lange dauerte, bis die Nebenklägerin und Belastungszeugin gehört wurde, lag am übervollen Terminplan eines Gutachters: Professor Hans-Ludwig Kröber, einer der wichtigsten Gerichtsmediziner im Verfahren, stand erst ab diesem Mittwoch zur Verfügung.
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Doch statt einer Zeugenbefragung kam es plötzlich zu einem heftigen Dissens zwischen Verteidigung und Vorsitzendem Richter. Der Zwist bescherte wiederkehrende Unterbrechungen, endlose Beratungen, mehrere Stellungnahmen und Gegenreden.

Und mündete schließlich sogar in einem eilig und notdürftig entworfenen Befangenheitsantrag von Kachelmann-Verteidiger Reinhard Birkenstock gegen die gesamte Kammer. Dann aber war es bereits Nachmittag, und Gutachter Kröber musste weiter zum nächsten Termin. Also blieb Richter Seidling nichts anderes übrig, als die Verhandlung auf kommende Woche zu verschieben und alle Anwesenden unverrichteter Dinge nach Hause zu schicken.

Sollte Anwalt Birkenstock mit seinem Befangenheitsantrag durchkommen, wäre das Verfahren vorerst komplett geplatzt. Das erscheint zwar höchst unwahrscheinlich, zumal bereits der erste Befangenheitsantrag, in dem der Kölner Anwalt auf immerhin 67 Seiten Argumente für die angeblich fehlende Neutralität des Gerichts zusammengetragen hatte, sang- und klanglos abgewiesen worden war.

Doch ebenso unwahrscheinlich ist, dass bereits bis Montag über den neuen Befangenheitsantrag entschieden ist. Dennoch soll Claudia D. auf jeden Fall aussagen, aus Zeitgründen und wiederum wegen Gutachter Kröber: Der hat nämlich nur Zeit bis Ende Oktober. Bis dahin muss die Befragung von Claudia D. erledigt sein.

Der Anlass zum Streit lag in der Belehrung der Zeugin über ihre Rechte. Seidling als Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer hatte sich entschlossen, Claudia D. nach Paragraf 57 der Strafprozesszordnung zu belehren, und nicht nach Paragraf 55.

Seidling entschied sich also für die normale Belehrung, die jeder, der vor Gericht geladen ist, zu hören bekommt. Darin werden Zeugen darüber informiert, dass sie die Wahrheit zu sagen haben, andernfalls könnten Konsequenzen drohen. Paragraf 55 fügt zudem das Zeugnisverweigerungsrecht an für den Fall, dass sich ein Zeuge mit seiner Aussage strafbar machen würde.

Diese Belehrung wäre im Fall von Claudia D. zwingend gewesen, empörte sich Anwalt Birkenstock und verlangte eine Berichtigung. Denn schließlich habe die „Frau Nebenklägerin“ in entscheidenden Bereichen der Ermittlung schon einmal gelogen und das zugeben müssen. Die 37-Jährige hatte bei Aussagen vor der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft lange behauptet, einen Brief anonym zugeschickt bekommen zu haben. Wie sie später zugeben musste, hatte sie den Brief selbst getippt.

Die Attacke von Birkenstock kann mehrere Gründe gehabt haben, etwa jenen, Claudia D. gleich von Beginn an zu zermürben. Auch könnte ihm an dem speziellen Zungenschlag gelegen sein, der dadurch ins Spiel kommt, dass ein Richter seinen Zeugen ausdrücklich verwarnt, nicht zu lügen, um sich nicht selbst zu belasten. Und schließlich könnte es Birkenstocks Absicht sein, Claudia D. zum anhaltenden Schweigen zu bewegen – weil sie lieber ihre Rechte wahrnehmen will, als sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.

Denn nach wie vor ist der Kölner Verteidiger überzeugt: Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten sind frei erfunden. Sollte sie also bei wichtigen, zentralen Fragen von Richtern, Gutachtern oder Verteidigung schweigen, wäre das Aussage genug.

Wie auch immer, die Öffentlichkeit wird all das nicht erfahren. Denn bereits jetzt ist beschlossen, dass die Aussage ohne Publikum stattfindet. Klar ist nur, unter welchen Bedingungen: Damit auch alle Anwesenden, darunter allein acht Gutachter, das Minenspiel von Claudia D. beobachten können, ist während der gesamten Zeit eine Kamera auf sie gerichtet, ihr Gesicht wird in Übergröße auf eine Leinwand am Rand des Saals übertragen.

Dort sah man Claudia D. an diesem ersten Tag nur ab und an leicht grinsen – unter anderen, wenn Anwalt Birkenstock sie als Lügnerin bezeichnete.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article10272842/Kachelmanns-Anwaelte-wollen-Prozess-kippen.html
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty @ Maschera

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 04:55

Maschera Heute um 14:49
Nun hat also die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gestellt. Das Gericht hat den Beschluss darüber zunächst „ausgesetzt“. Am Montag soll die Verhandlung mit der Vernehmung von Frau Simone weitergehen.
Wie muss ich mir das vorstellen? Bis WANN MUSS denn das Gericht reagieren? Können sie mit der Verhandlung am Montag einfach fortfahren?


§ 29 Abs.2 StPO
(2) Wird ein Richter während der Hauptverhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung (§§ 26a, 27) eine Unterbrechung der Hauptverhandlung erfordern, so kann diese so lange fortgesetzt werden, bis eine Entscheidung über die Ablehnung ohne Verzögerung der Hauptverhandlung möglich ist; über die Ablehnung ist spätestens bis zum Beginn des übernächsten Verhandlungstages und stets vor Beginn der Schlussvorträge zu entscheiden. Wird die Ablehnung für begründet erklärt und muss die Hauptverhandlung nicht deshalb ausgesetzt werden, so ist ihr nach der Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegender Teil zu wiederholen; dies gilt nicht für solche Handlungen, die keinen Aufschub gestatten. Nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs dürfen Entscheidungen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung ergehen können, unter Mitwirkung des Abgelehnten nur getroffen werden, wenn sie keinen Aufschub gestatten.

So lange wird aber kein Gericht warten, denn falls die Ablehnung begründet ist, muß ja alles wiederholt werden. Bis nächsten Montag ist genügend Zeit, um Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und dienstliche Erklärungen der abgelehnten Richter einzuholen und dann durch die drei Vertretungsrichter eine Entscheidung zu erwirken.

Hoffentlich haben die ein Einsehen und beenden das traurige Schauspiel. Mir fällt zur Ehrenrettung des Gerichts nun wirklich nichts mehr ein. Die zweite Ablehnung Brinkmann (dem ja offenbar eine falsche Wertung des Gutachters Mattern in die Schuhe geschoben worden war) und die völlig grundlose Verweigerung der Routinebelehrung gem. § 55 StPO macht mich so fassungslos wie Frau Friedrichsen, die es mal wieder auf den Punkt getroffen hat.

Desweiteren: Dr. Elliger wurde von der Verteidigung zurück genommen. Heute war Dr. Elliger wieder anwesend. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch die Befangenheit gegenüber Herrn Dr. Elliger schon erklärt. Es wurde kein Beschluss gefällt, wegen der Rücknahme. Jetzt ist also wieder mit einem Befangenheitsantrag der StA hinsichtlich Dr. Elliger zu rechnen?
Dr. Elliger war von der Verteidigung als Beweismittel beantragt worden. Das Gericht hat wie üblich hierüber aber noch nicht entschieden, als die Staatsanwaltschaft ankündigte, einen Befangenheitsantrag stellen zu wollen. Danach hat Birkenstock seinen Beweisantrag zurückgenommen, jetzt aber Elliger als präsentes Beweismittel wieder gestellt (und vermutlich seinen Antrag wiederholt).

Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft wird sicher wie das Amen in der Kirche kommen. Was einmal klappt, klappt auch öfter.

Und über den Status von Köhnken, Markowitsch und Rothschild bin ich ebenfalls nicht orientiert: wurden sie vom Gericht geladen und also ›anerkannt‹? Müßten sie dann nicht auf Seiten der Anklagebank sitzen? Wie soll es denn am Montag zu einer Vernehmung der Zeugin kommen, wenn alle diese Fragen noch offen sind?

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Beschwerde gegen Ablehnung Brinkmanns vorm OLG möglich ...?

Beitrag  Demokritxyz Mi 13 Okt 2010, 05:05

Adam Rosenberg:

Der erneute Ablehnungsantrag wird ohnehin zurückgeweisen. Die Entscheidung hierüber dürfte bis nächsten Montag vorliegen. Wichtig wäre die Beschwerde gegen die Ablehnung des Sachverständigen Brinkmann und der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des OLG Karlsruhe/Bundesverfassungsgerichts hierüber.

https://www.facebook.com/kachelmann.de
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Harry, so funktioniert nun "double bind"...

Beitrag  Alice Mi 13 Okt 2010, 05:13

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbindungstheorie

Egal, ob ich nun "meine Theorien" abgeschrieben, gelesen, erlernt oder aus eigenen Erfahrungen zusammengeschustert habe - verloren habe ich immer? Im ersten Fall habe ich halt "keine Ahnung", da "kein eigenes Wissen", im zweiten bin ich "befangen"...?
Dazu kann ich nur herzhaft lachen und sagen:

lol!


Im Übrigen lege ich noch Wert darauf festzuhalten, dass es durchaus reicht, Menschen über einen längeren Zeitraum und in gewissen Situationen zu beobachten und auch hin und wieder genau zuzuhören.
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 05:15

Beschwerde gegen Ablehnung Brinkmanns vorm OLG möglich ...?
Demokritxyz Heute um 16:05

Nö.
No

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Alice

Beitrag  Harry1972 Mi 13 Okt 2010, 05:34

Schön, dass Du zumindest noch auf eine billige Provokation menschlich reagierst.
Das war auch der Zweck der Übung, von Dir zur Abwechslung ein paar echte, menschliche Zeilen zu lesen und nicht nur den wiedergekäuten Femischismus-Quark.

Danke dafür Very Happy

Und ja...auch ich beobachte meine Mitmenschen, höre ihnen sogar zu und kann genau aus dem Grunde auch Deinen Theorien nicht folgen.
Harry1972
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Gabriele Wolff: Gutachter G. Köhnken und H Markowitsch

Beitrag  dale Mi 13 Okt 2010, 05:39

Wissenschafter streiten sich seit Jahren, ob und wie schwere Ängste Erinnerungen verhindern, verbergen, auslöschen können. Kachelmanns Verteidiger haben zur Erörterung dieses Themenkomplexes einen neuen Gutachter aufgeboten: den Bielefelder Hirnforscher Hans Markowitsch.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ein-Hirnforscher-soll-Joerg-Kachelmann-helfen/story/15706724



Anfang Juli beauftragten die Verteidiger Günther Köhnken. Der Kieler Aussageexperteso die Anwälte jetzt, halte das Gutachten von Greuel für eindeutig in ihrem Sinne. Köhnken schreibe die "Bankrotterklärung der Aussage" Mays fest. Im Gerichtsaal sitzt Köhnken auf der Seite der "Verteidigerexperten" neben einem weiteren Psychologen, Tilman Elliger.

http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-die-gutachterschlacht-1604718.html

dale

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty @Gabriele Wolff: Darf ich mich als Eigenurinprophet betätigen ...?

Beitrag  Demokritxyz Mi 13 Okt 2010, 05:47

Gabriele Wolff:

Hoffentlich haben die ein Einsehen und beenden das traurige Schauspiel. Mir fällt zur Ehrenrettung des Gerichts nun wirklich nichts mehr ein. Die zweite Ablehnung Brinkmann (dem ja offenbar eine falsche Wertung des Gutachters Mattern in die Schuhe geschoben worden war) und die völlig grundlose Verweigerung der Routinebelehrung gem. § 55 StPO macht mich so fassungslos wie Frau Friedrichsen, die es mal wieder auf den Punkt getroffen hat.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-740.htm#18971

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-740.htm#18968
Mein 'Urin' sagt mir, das ist eine ganz hochgehängte Nummer (Stefan Mappus, Ulrich Goll oder ähnlich) der Art: "Machen Sie, aber ich/wir weiß/wissen von gar nichts! - Klar ...?"

Und diese zögerliche Aufhebung der U-Haft (auch durch das OLG Karlsruhe) war ein ganz klares Signal: Jörg Kachelmann, wir geben dir eine Chance abzuhauen. Nutzt du die nicht, buchten wir dich mindestens fünf Jahre ein.

Mit Vergewaltigung hat die Causa Kachelmann real gar nichts zu tun - sagt mir mein 'Urin' ...!
Vgl. Demokritxyz Postings, 13.10.2010, S. 36/VII, 12:22 h @Gabriele Wolff: Badener Zeitung hat Insider-Wissen ...?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-700.htm#18928

01.08.2010, S. 21/IV, 18:01 h @Machera & steffi: "Rote Ohren" beim "Feuerzauber" ums "Celler Loch" ...?
Anm.: Jörg Kachelmann: hau bloß ab, oder wir buchten dich mindestens fünf Jahre ein ...!

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-400.htm#12741
Meinst du, der Ministerpräsident Stefan Mappus und der Justizminister Ulrich Goll in Baden-Württemberg haben von der Causa Kachelmann noch nichts mitbekommen - gerade auch wegen Stuttgart 21 und der Landtagswahl am 27.03.2011? Und die schweigen, weil Gerichte unabhängig sind, wie im Gemeinschaftskundeunterricht der 4. Klasse gelehrt wird?

Ja, die schweigen, weil im ZDF, RTL und vielen Medien läuft die Schiene 'Birkenstock hat 'nen Knall' noch prima: nicht nur StA Lars-Torben Oltrogge freut sich - also alles im Plan, oder ...?
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Kachelmann-Anwalt wirft Gericht Befangenheit vor

Beitrag  dale Mi 13 Okt 2010, 05:52

Mannheim. Im Kachelmann-Prozess geht der Streit um die Gutachter weiter. Anwalt Reinhard Birkenstock wirft den Richtern Befangenheit vor.

Viermal wird sie an diesem Tag den Gerichtssaal betreten, jedes Mal den Kopf selbstbewusst erhoben und mit festem Schritt. Und doch wird sie am Ende nicht dazu kommen, ihre Sicht der Dinge zu erzählen. Nicht einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird Simone D. etwas zu ihrem Vorwurf sagen können, Jörg Kachelmann habe sie vergewaltigt. Denn dessen Verteidiger Reinhard Birkenstock stellt zum zweiten Mal in diesem Prozess einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht: „Sie haben sich offenbar entschieden, ihr zu glauben!“

Auftritte kosten
Simone D. Kraft
Bis dahin hat Simone D.* schon viel gewartet, in diesem Prozess vor dem Landgericht Mannheim, in dem sich der Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung verantworten muss. Zuerst harrt sie im Zeugenraum aus, dann am Tisch vis-a-vis des Richters. Permanent im Visier einer Kamera, die ihr Gesicht großflächig auf eine Leinwand projeziert, damit es für alle im Saal sichtbar ist. Und so kann man beobachten, wie jeder dieser Auftritte sie mehr Kraft zu kosten scheint, wie sie manches verlegen wegzulächeln versucht und einmal gar geringschätzig. Nämlich da, als Richter Seidling sie fragt, ob sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sei. „Nein!“ Oder vielleicht verlobt? „Nein!“ wiederholt sie und das ihren Mund umspielende Lächeln könnte spöttischer nicht sein.

Schwarzer Jeansrock, schwarze Strickjacke, darunter ein pinkfarbenes Shirt, so tritt sie auf. Die tiefen Ränder unter ihren Augen verraten, dass es ihr nicht so gut geht wie sie den Eindruck erwecken will. Sie nennt ihren Namen, ihr Alter, 37 Jahre, und ihren Beruf: „Ich bin Radiomoderatorin.“ Kachelmann, den der Prozess sichtlich mitnimmt, der noch magerer, noch blasser erscheint als an den ersten Verhandlungstagen, beobachtet sie. Sein Blick pendelt wie regungslos zwischen dem Videobild und dem Original, das nur geschätzte sieben Meter von ihm entfernt sitzt.

Begonnen hatte der Tag mit einer Niederlage für Kachelmanns Verteidiger. Die nämlich hatten sich um die Wiederzulassung des vom Gericht in der vergangenen Woche abgelehnten Gutachters, des Rechtsmediziners Brinkmann, bemüht. Doch Richter Michael Seidling lehnt dies erneut ab. Brinkmann hatte in seinem Gutachten Fotos von Hämatomen an Simone D.s Oberschenkeln beurteilt. Diese Aufnahmen hatte sie über ein Jahr vor der mutmaßlichen Vergewaltigung in ihren Computer eingestellt, und Brinkmann beurteilte sie als Ergebnis eines Experiments. Simone D. habe sie sich selbst beigebracht. Andere Varianten, etwa einen Unfall oder Spuren der von Kachelmann und ihr bevorzugten sadomasochistischen Sexpraktiken, hatte er ausgeschlossen. Eigentlich hätte nun die Befragung Simone D.s beginnen, hätte wie so oft schon zuvor die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollen. Wegen der vielen intimen Details. Doch da ist Reinhard Birkenstocks Antrag vor. Die Zeugin möge nach Paragraf 55 des Strafgesetzbuches auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht werden, darauf, dass sie nicht aussagen muss, wenn sie sich selbst belasten sollte. Als das Gericht diesen Antrag ablehnt, bittet Birkenstock um Zeit, sich mit seinem Mandanten zu beraten.

Revision ist begründbar
Später wird er noch deutlicher. Solch ein abgelehnter Antrag sei geeignet, eine Revision zu begründen. Sein Mandant habe die „Besorgnis, Sie stünden ihm nicht mit der richterlichen Distanz und Unparteilichkeit gegenüber“. Simone D. habe bei den Ermittlungen gegen sie Lügen einräumen müssen. Lügen, die später, in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft, als „Scharnierstelle“ bezeichnet worden seien. Wenn das Mannheimer Gericht nun auf ihre Belehrung verzichte, sei dies ein Hinweis auf Befangenheit, eben darauf, dass man ihr glaube.
http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/Kachelmann-Anwalt-wirft-Gericht-Befangenheit-vor-id3828341.html

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Richterbund beschwichtigt...

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 05:57

Ausschnitt aus Zitat (Stern),von Dale gesendet, 18:39 Uhr:"Je mehr Gutachter, desto komplizierter wird die Lage für die Richter", sagt Ignor. Der Richterbund (DRB) beschwichtigt. "Es ist die ureigenste Aufgabe eines Richters, sich aus widersprechenden Beweisen ein Bild zu machen", sagt DRB-Vizevorsitzende Andrea Titz.
" Eine Verwirrung der Richter durch viele Gutachten muss man nicht befürchten."

http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-die-gutachterschlacht-1604718.html
Dem letzten, von mir hervorgehobenen Satz, kann ich nur zustimmen. Die Gutachter werden einfach abgelehnt wegen Befangenheit und alles ist wieder gut!

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Harry, dann wirst du wohl...

Beitrag  Alice Mi 13 Okt 2010, 06:07

befangen sein. Laughing
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Gabriele

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 06:35

Es würde mich außerordentlich interessieren, weshalb das Gericht auf gar keinen Fall wollte, dass Simone nach §55 StPO belehrt wird!
Selbst wenn das Gericht davon ausgeht, dass Simone die Wahrheit sagt, wäre es doch ein leichtes für die Richter, Simone zu belehren!!
Ich verstehe diese "Zicke am Strick" nicht!
Bedeutet es etwa, wenn Simone lügt und dabei erwischt wird - sprich, Birkenstock kann es ihr nachweisen - macht sie sich nicht strafbar?
Kann sie nicht auch vereidigt werden?

Dass es für Birkenstock nun einen Grund mehr für die Revision gibt ist doch klar!
Ich verstehe nicht, warum das Gericht hier offensichtlich mutwillig eine Befangenheit zur Schau stellt?

P.S. Simones Auftritt hatte ich schon nach dem zweiten Verhandlungstag als "traumwandlerische Sicherheit" bezeichnet!
Dafür gibt es definitiv einen Grund! Und bei dem Verhalten, was der STA Oltrogge und das Gericht an den Tag legt, sollte man vielleicht doch an eine etwas größere Gemeinschaft glauben, die ein Interesse hat, Kachelmann "aus dem Weg" zu räumen. Oder sollte etwa Oltrogge selber der Neue an Simones Seite sein? So etwas gab es doch auch schon mal.....

Das ist auf gar keinen Fall das einzelne Werk einer 37 - jährigen, neurotischen Frau!!!!!

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty 9. Prozesstag von 'nebenan' - Facebook

Beitrag  Demokritxyz Mi 13 Okt 2010, 07:14

Jörg Kachelmann - Unrecht im Namen des Gesetzes (Facebook), 13.10.2010:

Der 9. Prozesstag

Zunächst teilte Birkenstock mit, dass Professor Elliger wieder am Prozess teilnimmt, des weiteren ist Professor Markowitsch erstmalig dabei.

Professor Kröber, wegen dessen Terminengpässen die Vernehmung von CSD erst im Oktober stattfindet, ist heute auch zugegen.

Birkenstock verteilte noch eine Ergänzung zu seinem Antrag, Professor Brinkmann weiter zuzulassen und warf der Staatsanwaltschaft vor, die Kompetenz von Professor Brinkmann anzuzweifeln. Staatsanwalt Oltrogge teilte mit, dass er hierbei die Seiten der Verteidigung, der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft berücksichtigt habe. RA Birkenstock teilte ihm daraufhin mit, dass für die Interessen der Nebenklägerin nicht er, sondern Rechtsanwalt Franz zuständig sei.

Das Gericht zieht sich wie mehrfach an diesem Tag zur Beratung zurück.

In der darauf folgenden Pause wurde eine Kamera vor dem Zeugentisch installiert, um die Mimik des mutmaßlichen Opfers auf eine Leinwand zu übertragen. Sinn dieser Installation war es, dass die Gutachter sich ein besseres Bild von der Glaubhaftigkeit des Opfers machen können.

Diese Pausen nutzte Staatsanwalt Oltrogge wieder um die Journalisten zu unterhalten. Er plaudert in seiner gewohnt lässigen Form, die jegliche Ernsthaftigkeit für diesen Fall vermissen lässt. Es wirkt wie ein Lehrer, der seine Schüler um sich schart. Mir kommt das sehr selbstdarstellerisch vor.

Die Kammer erscheint erneut und teilt mit, dass der Beschluss bestehen bleibt und es nun weitergeht mit der Zeugeneinvernahme von CSD.

Das „mutmaßliche“ Opfer betritt den Saal. Sie kommt lachend und beschwingt herein, wirkt triumphierend und selbstsicher. Auf mich wirkt sie eher, als ob sie zur Disco gehen will. Sie trägt einen schwarzen Jeansrock, schwarze Stiefel, schwarze Strümpfe und eine schwarze Jacke darunter ein pinkfarbenes Oberteil. Um den Hals hat sie ihr violettes Halstuch. Sie nimmt am Zeugentisch platz und beantwortet zunächst die Fragen zur Person, Name, Alter 37 Jahre, ledig, Beruf Radiomoderatorin. JK schaut sie an, sie würdigt ihn keines Blickes.

Rechtsanwalt Birkenstock bemerkt, dass sie nicht nach § 55 StPO belehrt wurde (wer sich selbst belastet, kann die Aussage verweigern), was der Richter allerdings als nicht notwendig ansah. Birkenstock beantragt, sie auch nach § 55 StPO zu belehren mit der Begründung, sie habe bereits in einem entscheidenden Punkt nachweislich gelogen. Staatsanwalt Otrogge beantragt, diese Belehrung nach § 55 StPO abzulehnen. Während dieser Diskussion wirkt CSD eher nervöser. Es scheint sie zu nerven. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Wieder Zeit für Staatsanwalt Oltrogge die Journalisten zu unterhalten, sei es mit möglichen Prognosen über den Termin, mit Fachliteratur …etc.

Nach der Beratungspause teilt die Kammer mit, dass sie es nicht als notwendig ansieht, CSD nach § 55 StPO zu belehren.

Rechtsanwalt Brinkmann bittet um eine Unterbrechung von 4 Stunden, um sich mit seinem Mandanten zu beraten. Richter Seidling bittet, in 1 Stunde wieder im Saal zu erscheinen, um zu schauen, inwieweit diese Beratung fortgeschritten ist.

Mittagspause bis 13 Uhr.

Die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die kurz mit uns sprach, sagte auch sie verstehe es nicht, dass nicht einfach vorsorglich belehrt wird. Was diese Diskussionen sollen. Sie spricht vielen aus der Seele.

13 Uhr die Kammer tritt wieder zusammen, das mutmaßliche Opfer betritt auch wieder in der triumphierenden Art den Saal.

Rechtsanwalt Brinkmann teilt mit, dass JK das Gericht für befangen hält, weil, wenn diese Belehrung unterbleibt, gehe man davon aus, dass man eine Falschaussage nicht als Möglichkeit in Betracht ziehe, und das heißt im Umkehrschluss, dass man ihr glaubt. Das OLG hat aufgrund dieser bisherigen Lüge die Haft aufgehoben. Das sei der ausschlaggebende Grund gewesen für die Entscheidung. Geht das Gericht aber davon aus, dass sie nicht falsch aussagt, glaubt man ihr, ohne dass sie etwas gesagt hat. Also Befangenheitsantrag gegen die 3 Berufsrichter.

Es wird wieder beraten.

Oltrogge hat wieder Zeit, den Journalisten Informationen zu geben.

Die Kammer erscheint wieder.

Richter Seidling teilt mit, dass die Verhandlung für diesen Tag beendet ist, da Professor Kröber nur bis 15 Uhr Zeit habe. Der Termin gehe am Montag mit der Vernehmung von CSD weiter unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Genannter Hauptgrund, Professor Kröber habe nur im Oktober Zeit.

Das wieder einmal unverständlich. Der Befangenheitsantrag hat ja mit der Zeugenvernehmung zu tun.

Gisela Friedrichsen kommentierte es am Ausgang richtig: „Ich verstehe ja vieles, aber das hier nicht“.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

https://www.facebook.com/note.php?note_id=138324219548893&id=113468702032830&ref=mf
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Heimspiel der Stuttgarter Zeitung: Ein Herz für Lügnerinnen ...?

Beitrag  Demokritxyz Mi 13 Okt 2010, 07:37

Stuttgarter Zeitung, Stefan Geiger, 13.10.2010:

Kachelmann-Prozess
Nervenaufreibende Hängepartie
Mannheim - Auf 9 Uhr ist sie als Zeugin geladen. Um 10.40 Uhr wird die Frau, die den Wettermoderator Jörg Kachelmann einer besonders schweren Form der Vergewaltigung bezichtigt, zum ersten Mal in den Gerichtssaal des Mannheimer Landgerichts gerufen. Vor der Frau ist eine Videokamera aufgebaut; ihr Gesicht wird überlebensgroß auf eine Leinwand an der Seite des Verhandlungsaals geworfen. Den hinter ihr sitzenden Gutachtern, die ihre Glaubwürdigkeit beurteilen müssen, soll kein Zucken und kein Blinzeln entgehen.

Die Zeugin wird belehrt, dass sie die Wahrheit sagen muss. Die Frau nennt ihren Namen und bestätigt, 37 Jahre alt, ledig, mit dem Angeklagten nicht verlobt und von Beruf Radiomoderatorin zu sein. Dann wird die Sitzung unterbrochen, das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, deren Ausgang jeder im Saal kennt: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Die Hauptbelastungszeugin verlässt den Saal mit einem angespannten Lächeln.

Die Zeugin hat zu schweigen

Die Frau kommt in den Saal zurück, die Richter kommen zurück, und sagen, was zu erwarten ist. Doch die Öffentlichkeit wird noch lange nicht ausgeschlossen. Kachelmanns Verteidiger beantragen, die Zeugin zu belehren, dass sie sich nicht selbst belasten muss. Die Zeugin habe bei einer früheren Vernehmung in einem Teilbereich erklärtermaßen die Unwahrheit gesagt. Deshalb sei eine solche Belehrung geboten. Der Vorsitzende Richter Seidling lehnt den Antrag ab, die Verteidiger beantragen einen förmlichen Gerichtsbeschluss. Die Zeugin hat zu schweigen.Die Verhandlung wird unterbrochen. Die Frau verlässt den Saal; ihr Gesicht ist noch angespannter.

Es ist kurz vor 12 Uhr, als die Richter zurückkommen. Drei Stunden hat die Belastungszeugin inzwischen auf den Beginn ihrer Vernehmung gewartet, in einem abgeschirmten Zeugenzimmer. Man sieht es ihr an. Mindestens zwei Tage, möglicherweise auch drei Tage soll ihre Vernehmung dauern. Die Kammer bestätigt den Beschluss ihres Vorsitzenden. Die Begründung ist, wie nach einer so langen Beratungszeit nicht zu erwarten, denkbar knapp. Der Angeklagte sei durch die unterlassene Belehrung nicht belastet. Die Belehrung diene allein dem Schutz der Zeugin. Punkt.

Die Verteidigung beantragt Unterbrechung

Die Verteidigung beantragt eine Unterbrechung der Hauptverhandlung. Sie benötige vier Stunden, um sich mit dem Mandanten zu beraten. Seidling fragt nach, ob möglicherweise eine kürzere Zeitspanne denkbar sei. Der Verteidiger Reinhard Birkenstock sagt freundlich:Vermutlich nein. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, selbst noch eine Stellungnahme abgeben zu wollen. Das Gericht vertagt sich auf 13 Uhr, die Zeugin verlässt den Saal. Sie macht den Eindruck, das Stadium, während dem das Warten noch an den Nerven zehrt, bereits hinter sich gelassen zu haben.

Eine Stunde später trifft man sich wieder. Die Nebenklägerin ist erneut nicht gefragt. Sie muss zuhören, wie Kachelmanns Verteidiger eine Viertelstunde lang ihren Antrag verlesen, mit dem, nun schon zum zweiten Mal, der Vorsitzende Richter, auch die beiden anderen Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Weil sie die Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt haben, hätten sie bei Kachelmann die Besorgnis ihrer Befangenheit geweckt. Die Zeugin schaut derweil meist zu Boden, manchmal auch an die Decke, ihre Mundwinkel befinden sich im Keller.

Einen Tag umsonst im Gericht verbracht

Jedes Mal wenn sie sich auf die Lippen beißt, ist dies leicht verzerrt, aber dafür stark vergrößert auf der Leinwand zu sehen. Sie wirkt genervt, gequält, mag sein auch trotzig. Gegen 13.30 Uhr unterbricht das Gericht erneut die Sitzung, nach einer Dreiviertelstunde kehren die Richter zurück und verkünden, dass die Sitzung vertagt wird. Die Frau hat einen Tag umsonst im Gericht verbracht.

Die Verhandlung wird am Montag um 9 Uhr fortgesetzt. Begonnen werden soll dann, so die Richter, mit der Vernehmung der Nebenklägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wenig spricht dafür, dass dies tatsächlich so sein wird.

Es steht ja bereits die Wortmeldung der Staatsanwälte im Raum. Über den Befangenheitsantrag wird später entschieden. Die Richter weisen schnell noch darauf hin, dass der Zeitkorridor für die Verhandlung eng wird, weil zumindest ein Sachverständiger, der zwingend anwesend sein muss, nur noch wenige freie Termine hat. Man ahnt, was dies für den Prozess bedeuten kann. Hätte das Gericht die Zeugin auch noch über ihr mögliches Aussageverweigerungsrecht belehrt, so wäre das vielleicht überflüssig gewesen, aber es hätte niemandem ernsthaft geschadet, allenfalls dem Prinzip. Das Gericht hätte den Eindruck vermieden, dass ihm die Prozessführung langsam aus der Hand genommen wird.

Die Zeugin wäre weniger belastet gewesen, als durch ein allzulanges Gezerfe, in dem ihre früheren Unwahrheiten penetrant immer wieder zur Sprache kamen. Der Wahrheitsfindung hätte die Belehrung schon gar nicht geschadet. Ganz gleich, wie man die Zeugin und ihre Glaubwürdigkeit am Ende einschätzen mag, gestern ist sie zum Objekt einer Prozessmaschinerie geworden. Kein Mensch sollte in einem entwickelten Rechtsstaat so behandelt werden.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2669291_0_2652_-kachelmann-prozess-nervenaufreibende-haengepartie.html#kommentarSchreiben
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Liebe contra Familiensoziologie

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 07:38

Alice Heute um 14:35
Gabriele Wolff: Selten habe ich einen so inhumanen (frauen- wie männerhassenden) Text gelesen: Väter wenden sich Töchtern nur unter dem Preis zu, daß sie ihre Frau »verwahrlosen«?
Da muss ich wirklich lachen, Gabriele, gleich soviele schrecklichen Vorwürfe in einem Satz gepackt...?
Natürlich habe ich das weder geschrieben noch gemeint, sondern ausdrücklich gesprochen von Familienkonstellationen, in denen sich ein Elternteil dem gegengeschlechtlichen Kind zuwendet und es zum Partnerersatz macht.

Doch, das hast Du genauso geschrieben:
Die fehlende Partnerschaftlichkeit zwischen Eltern führt dazu, dass Kinder instrumentalisiert werden für eigene Bedürfnisse, dass beispielsweise Väter sich bis zur Pubertät ihrer Tochter zuwenden und dabei die Frau als Partnerin verwahrlosen. Dann steht am Ende möglicherweise eine sogenannte "Vatertochter" da (spätestens in der Pubertät wird er sich jedoch oft abrupt von ihr abwenden, weil die Sexualität zu bedrohlich wird oder aber sich in unangemessener, immerzu mit anderen Liebesobjekten konkurrierenden Weise in ihr Liebesleben einmischen), die die eigene Mutter dafür verachtet, ihre Rolle nicht eingenommen und die Tochter dagegen beschützt zu haben, als Partnerersatz benutzt worden zu sein.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-680.htm#18892

Und hierbei handelt es sich Deiner Meinung nach um den Normalfall von Familie, wie mir das auch ohne die nachgetragene Erläuterung bei der Erstlektüre schon klar war:

Alice Heute um 05:47
patagon: Kennst du, Alice, keine Familien, wo man gemeinsam zum Fußballplatz geht, wo der Mutter vielleicht mal das Essen anbrennt, der Vater und die Kinder gemeinsam darüber maulen, die Mutter mal, und mal der Vater, im Clinch mit jemandem liegt und alle sich sofort wieder einig sind, wenn es einen Angriff von außen gibt?
Wo ab und zu die Fetzen fliegen und man sich dann auch wieder einig ist?
Ja, patagon! Die kenne ich!!! Das nennt man "glückliche Familie", und die gibt es, zwar nicht sehr viele, aber doch genug, um noch daran zu glauben, und sie basieren auf einer gleichwertigen Partnerschaft zwischen Mann und Frau, mit einer zwischen den beiden Partnern funktionierenden Sexualität [...]
Was ich beschrieben habe, sind die anderen, und davon gibt es einfach faktisch mehr, sonst würde die Scheidungsrate inzwischen nicht vielerorts bei etwa 50 % liegen.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-680.htm#18908

So generalisierend hast Du es also auch gemeint. Daß es sich um eine ganz persönliche Weltsicht handelt, die unterhalb der ›Fachsprache durchschimmert, habe ich ebenfalls gespürt. Du hast es jetzt bestätigt:

Ich versichere dir, dass nichts davon gelesen, erlernt oder einstudiert ist, sondern Ergebnis von persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen. Dass ich das so pauschal beschreibe (geltend also für die meisten unglücklichen oder dysfunktionalen Familien), liegt daran, dass meiner Erfahrung nach sich zwar jeder für einzigartig hält (und das natürlich auch ist), aber auch Verhaltensmuster nun einmal begrenzt sind in ihren Möglichkeiten.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-740.htm#18961

Ich bleibe daher bei meiner Wertung:

Die benutzte Sprache in diesem Beitrag soll wissenschaftlich-neutral klingen. Das ist notwendig, um den Abgrund dahinter zu überdecken. Der Abgrund ist allerdings sehr tief. Er besteht in der traurigen Erkenntnis der Verfasserin, daß Liebe nicht existiert. Alice, Du tust mir leid.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-680.htm#18896

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)

Beitrag  Harry1972 Mi 13 Okt 2010, 08:14

Bedauerlich, dass Bild nur betont, dass der Tag für das mutmaßliche Opfer besonders aufreibend war, aber keinen Ton darüber verliert, dass es für den Angeklagten sicher auch kraftraubend ist, wenn sich der Prozess derart verzögert.

Auf die Frage, ob eine Zermürbung der Zeugin von der Verteidigung versucht werde, sagt Staatsanwalt Oltrogge zu Journalisten: „Ich bestreite nicht, dass so eine Taktik dahinter stecken kann.“
Da ja das Gericht selbst für die Verzögerung gesorgt hat und zwar sowohl durch den unnötigen Ausschluss des Gutachters, als auch durch das Spiel mit dem §55, könnte man also vermuten, folgt man StA Oltrogges Ausführungen, dass das auch Taktik sein könnte.

Nicht zu vergessen, das Video zum Artikel, in dem sich Alice Schwarzer einen Kurzauftritt sichern konnte, das mutmaßliche Opfer gewohnt einbalsamiert und die Verteidigung bezichtigt, den Prozess durch allerlei Anträge und Formalien zu "verschleppen".

Wäre es nicht so traurig, könnte ich darüber lachen.
Harry1972
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Eine juristische Würdigung des heutigen Prozeßtages

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 08:42

Eine Rechtseinschätzung, der mich nur anschließen kann. Allerdings teile ich den Optimismus nicht mehr, daß der Befangenheitsantrag erfolgreich sein wird –: obwohl: die drei Richter, die nun über eine ganze Kammer zu Gericht sitzen werden, haben vielleicht kein Näheverhältnis zur Kammer und betrachten das Verfahren vielleicht auch schon mit Bedenken...
Rechtsanwalt Udo Vetter auf lawblog:
Den letzten, allerdings bei weitem nicht einzigen Beleg für seine Voreingenommenheit lieferte das Gericht heute, als es eine Belehrung der Nebenklägerin über ihr besonderes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung nicht für nötig hielt – obwohl die Verteidigung dies ausdrücklich beantragte.
Dabei geht es um Folgendes: Jeder Zeuge darf, auch wenn er grundsätzlich zur Aussage verpflichtet ist, die Antwort auf bestimmte Fragen verweigern. Und zwar auf solche, bei denen die Gefahr besteht, dass er damit Grund liefert, gegen ihn ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen oder im Rahmen eines laufenden Verfahrens Munition gegen sich zu liefern.
Der Nebenklägerin, die Kachelmann vergewaltigt haben soll, sind bereits unwahre Aussagen nachgewiesen worden, zum Beispiel zu der Frage, wann sie von Kachelmanns weiteren Freundinnen erfahren hat. Sie hat wohl auch selbst zugegeben, in Teilbereichen zunächst falsch ausgesagt zu haben. Darüber steht natürlich die weitaus größere Möglichkeit, dass die Nebenklägerin die Vergewaltigung insgesamt erfunden hat. Kachelmann wurde auch deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Oberlandesgericht die Aussagen der Frau für wenig stichhaltig hielt.
Jedes Wort, das die Zeugen also sagt, kann für sie strafrechtlichen Ärger bedeuten. Um so wichtiger, dass ihr das Gericht vor der Aussage erklärt, wie sie diesen Ärger vermeiden kann. Um so unverständlicher, wieso das Landgericht Mannheim meint, ausgerechnet bei Kachelmanns Ex-Freundin bestehe für die Belehrung, die vielleicht mal anderthalb Minuten dauert, keine Notwendigkeit. Dazu Gisela Friedrichsen:
Die Richter wissen doch, dass die Belehrung darüber nur unterbleiben darf, wenn eine Strafverfolgung der Zeugin “zweifellos ausgeschlossen” ist. Will die Kammer damit signalisieren, sie steuere eine Verurteilung des Angeklagten an? … Warum setzen sich die Richter zusätzlich dem – berechtigten – Vorwurf aus, sie hielten es anscheinend für ausgeschlossen, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt hat?
Die Weigerung, die Zeugin korrekt zu belehren, wirft erneut ein schlechtes Licht auf die Richter. Denn es gibt wenige andere Erklärungsansätze als jenen, dass sie offenbar schon jetzt meinen, die Nebenklägerin lüge keinesfalls.
Allenfalls könnten die Richter noch “befürchten”, dass die Nebenklägerin nach der Belehrung Angst bekommt und schweigt. Abgesehen davon, dass dies wohl eher nicht zu erwarten ist, wäre es das gute Recht der Nebenklägerin. Die denkbare Besorgnis, die Frau könne nichts mehr sagen und der Prozess kippen, würde einen Verurteilungswunsch der Strafkammer belegen. So einen Wunsch darf ein korrekt arbeitendes Gericht aber gar nicht haben.
Die Strafkammer setzt sich also über eine gesetzliche, zudem nicht gerade übermäßig anstrengende Pflicht hinweg. Dabei hat sie die Strafprozessordnung sogar etwas auf ihrer Seite. Die unterbliebene Belehrung nach § 55 Strafprozessordnung kann der Angeklagte nämlich nicht mit der Revision rügen. Dieser Verfahrensfehler soll ihn nicht belasten, weil die Norm angeblich ausschließlich den Zeugen schützt.
Eine andere Frage ist allerdings, ob so eine krasse Fehlentscheidung wie die heutige nicht in jedem Angeklagten den Eindruck erwecken muss, er bekomme insgesamt kein faires Verfahren. Das ist nach meiner Meinung der Fall.
Der Befangenheitsantrag geht durch.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/13/das-ende-fur-kachelmanns-richter/

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Gabriele, du hast die Dose mit dem Ödipuskomplex aufgemacht

Beitrag  Alice Mi 13 Okt 2010, 08:48

(und den so genannten Elektrakomplex angeschnitten) - wenn ich mich richtig erinnere als Erklärungsversuch für deine Behauptung, es gebe mehr masochistische als sadistische Männer.

Da ich beide analytische Erklärungsmuster für absolute Fehlschläge halte (kein Kind will ernsthaft seine Mutter heiraten, es will nur den Vater nachahmen, weil das, was dieser tut, für den kleinen Jungen maßgeblich ist, und das gilt genauso umgekehrt für Mädchen und ihre Mütter), habe ich versucht aufzuzeigen, was in dysfunktionalen Familien passieren kann. Dass ich hierbei nicht von normaler elterlichen Zuwendung dem andersgeschlechtlichen Kind gegenüber spreche, wurde offenbar nicht klar in dem von dir zitierten Posting.

Natürlich gibt es auch andere Fälle, in denen ein Elternteil beispielsweise mit einem gleichgeschlechtlichen Kind ein ungesundes Bündnis eingeht gegen das andere Elternteil. Aber das ist dann eine andere Problematik, die am Ende dann auch zu anderen Problemen führt.

Für mich ist es eine ausgemachte Sache, dass das Kind, egal ob nun männlich oder weiblich, seine sexuelle Identität festigt in Nachahmung des gleichgeschlechtlichen Elternteils und dies wiederum im Kontext des von ihm beobachteten Paarerleben. Wenn die Paarebene, die Intimität und das sexuelle Erleben zwischen den Elternteilen (was das Kind natürlich nur unterschwellig, unbewusst spürt) nicht stimmen, führt das meiner Erfahrung nach zwangsläufig zu späteren Unstimmigkeiten bei diesem Kind.

Manche Paare flüchten auch einfach ganz aus der Familie heraus, statt sich dem Kind zuzuwenden, was natürlich eine narzisstische Kränkung bedeutet.
Aber was nicht stimmt in der Partnerschaft, holen sich Menschen auf jeden Fall irgendwo her (das ist menschlich), und manche tun das eben auf unangemessener Weise, indem sie das Kind zum Partnerersatz machen.
Das ist einfach so, ohne deshalb die Norm zu sein, denn es gibt viele durchschnittliche bis unglückliche Familien (nicht nur solche, die geschieden werden), die ganz andere Probleme haben. Hat auch nichts mit meiner Weltsicht zu tun, sondern mit der Realität, und ich verstehe wiederum nicht, wie man sich vor dieser so verschließen kann.




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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty @Steffi

Beitrag  Gast_0006 Mi 13 Okt 2010, 09:58

Oder sollte etwa Oltrogge selber der Neue an Simones Seite sein?


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7)

Beitrag  Gast_0006 Mi 13 Okt 2010, 10:06

Zumindest wäre er es gerne.
Hat er nicht alle Luusmeitlis (auch unter Zwang) vorgeladen, um ihre Vorlieben heraus zu finden?

"Obwohl ich Sch*pieps*e aussehe: Ich bin toll, ich bin wichtig, ich fresse Käfer, bin boshaft. UND ICH HABE MACHT.
Also, Mädels, ich habe KEINE Minderwertigkeitskomplexe, nein ICH BIN toll, warum seht ihr das nicht?
Was hat ER, was ich nicht habe?

Louise, Närrin und Alice, na wollt ihr statt eines Wetterfrosches nicht lieber einen tollen Hecht als neuen Freund?"


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 7) - Seite 31 Empty @ Alice

Beitrag  Gast Mi 13 Okt 2010, 11:32

Deine Antwort
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-760.htm#18995

ist keine Antwort auf mene Erwiderung
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-7-t255-760.htm#18990

Sie bezieht sich eingangs auf meine psychoanalytisch grundierte Überlegung zu einem ganz anderen Thema, nämlich der ausdrücklich als private These zum männlichen und weiblichen Masochismus gekennzeichneten Darlegung, deren Link zu finden mir jetzt zu mühselig ist. Danach mäandert sie auf eine Weise derart ab, daß man einen Aussageinhalt nicht mehr zu fassen vermag.

Es steht jedem frei, einen großen Geist wie Freud links liegen zu lassen, selbst wenn ein ähnlich stringentes Seelenmodell seither nicht entwickelt worden ist.

Ich bin überhaupt bestimmter Auseinandersetzungsformen müde geworden, erkenne Ausweichmanöver und ziehe meine Schlüsse daraus. Ich werde Deine Postings nicht mehr mit Kommentaren behelligen. Versprochen. Du wirst, was mich angeht, gerne recht behalten können. Denn das ist wohl der einzige Sinn so mancher Meinungsäußerungen, die öffentlichgemacht werden.

Den Impetus einer pädagogischen Mission empfinde ich eigentlich nur noch, wenn es um Rechtsstaat und den Kampf gegen Dummheit geht. Aber ersteres wird durch das Landgericht Mannheim doch so sehr erschwert, daß man auch da fast in Resignation verfällt. Und letzteres?
Einen Versuch (in Sachen Alice Schwarzer) habe ich noch mal gewagt:
http://www.gabrielewolff.de/files/Notizen.html

Daß das vergebene Liebesmüh' ist, weiß ich auch.
Gute Nacht.

Gast
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