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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)

Beitrag  Oldoldman Mi 09 Nov 2011, 23:32

das Eingangsposting lautete :

Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:

Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer

Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.

Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!

[...]

Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47102



_____________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967(10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.12.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).


Die letzten Beiträge des ersten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p960-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle

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Zuletzt von Oldoldman am Mo 27 Feb 2012, 03:30 bearbeitet; insgesamt 8-mal bearbeitet
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty kanns nicht glauben

Beitrag  984 Mo 14 Nov 2011, 22:07

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty tja 984....

Beitrag  uvondo Mo 14 Nov 2011, 22:12

was ich immer gesagt/geschrieben habe..... wenn unsere steffi nicht gerade auf Krawall gebürstet ist, schreibt sie wahnsinnig gute Texte..........(nicht hau´n steffi, ich bin heute schmerzempfindlich.....)
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty hinweis

Beitrag  984 Mo 14 Nov 2011, 22:16

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p120-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49365

nina, ohne wegen GW in die psychopathologischen niederungen des hochstaplers und kriminellen knasti karl may hinabzusteigen mit der blutjungen GW um 1965-1975, wirst du die hochstapelnde besessenheit der GW nicht verstehen können.

schau doch selbst mal

http://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg/seklit/sokmg/045/index.htm

http://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg/seklit/m-kmg/024/index.htm

übrigens habe ich eine gewisse anzüglichkeit in dem demo-link zu der lederreithose der GW erkannt, wenn sie in ihrem lebenslauf in der justiz sooo oft abgeordnet wurde. immer mal so für 6 monate, demo, zwecks abrichtung? lol!

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty @Gabriele Wolff: Beim MDR soll etwas Klarlack aufgetragen werden ...

Beitrag  Demokritxyz Mo 14 Nov 2011, 23:42

Gabriele Wolff zu stefi:

Da erkenne ich einen emotionalen Überschuß, der den Tatsachen kaum gerecht wird, und der sich allein daraus speist, daß Du als Ex-DDR-Bürgerin natürlich Vorbehalte gegenüber einer Karriere-Ost-Juristin hast, die nach der Wende erneut Jura, dieses Mal Recht West, studiert und auch im neuen System wieder Karriere macht. Deine Vorbehalte gegenüber Karola Wille hast Du oft genug recht drastisch geäußert.

Es wäre aber nicht schlecht, zu überprüfen, ob Du ihr zurecht Vorwürfe machst: ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p120-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49352
Ich hoffe (etwas) auf Kachelmann: Diesen Intendanten- wechsel zu Karola Wille hab ich schon mal als "Inzucht?" bezweichnet.
Vgl. Demokritxyz Posting, 12.10.2011, S. 27/XXVIII, 17:56 h Inzucht? Nachfolge MDR-IndentantIn: Karola Wille nominiert ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t477p520-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-28#47010
Sie verhält sich gegenüber Udo Reiter loyal und er im Gegenzug zu ihr. Da wird kein Fass aufgemacht, sondern schauspieldemokratisch mit Getöse ein paar Bauernopfer vorgeführt und die Seilschaften im Hintergrund werden geschützt und auch anerkannt.

Du solltest versuchen, die MDR-Affäre im Gesamt- konzert mit der ARD zu sehen. Wenn beim MDR ein Fass aufgemacht wird, schaukelt auch die ARD (Kachelmann) und die Wellen gehen weiter.

Die Bremse ist da lediglich, dass keiner was weiß oder konkreter: Das pflicht- und verantwortungs- bewusste NICHTWISSEN, dass du in solchen Systemen (fast) immer als Grundvoraussetzung für den Aufstieg findest.

Aber mal zu deiner Praxis mit Buschgeld-Teaser bei deiner 'Kinderlandverschickung':

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13487394.html

Ist da in deinem Erkenntnishorizont mehr bei herausgekommen als der Fischer Frauenkrimi: Gabriele Wolff, Rote Grütze, 1994 ...?
Ich mein', da sollten plötzlich Richter und Staatsanwälte (west)deutsches Recht verwurschten, ohne das jemals studiert zu haben. Waren die Unterschiede zum DDR-Recht nicht so groß, dass das problemlos ging? Oder wurde das Recht in kritischen Fällen sowieso von oben befohlen: in west und genauso in ost? Und die anderen Fälle sind egal ...?

Und warum hat Karola Wille nochmal Jura an der Fernuniversität Hagen studiert? Weil sie damals noch nicht wusste, dass auch in der BRD das Recht nach 'Auftrag' gesprochen wird? "Jura studieren" heißt nicht, auch 1. und 2. Staasexamen zu machen, oder ...?

http://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille#Leben

Und wann erfolgt die 'Dressur bis zur Kadenz'? Beim Repetitor, im Referendariat oder auf der juristischen Karriereleiter ...?
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Lawblog/RA Udo Vetter und der zum Abschuß freigegebene Paparazzi

Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 00:24

Das Foto an sich ist unspektakulär. Es zeigt Jörg V., als Journalist unter anderem für Bild tätig, wie er eher gelangweilt in einem unauffälligen weißen Auto sitzt und eine Qualitätszeitung liest. Trotzdem ist das Bild auch ein Akt der Notwehr.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/15/promis-drfen-paparazzi-abschieen/
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Bildreporter bei der Arbeit

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 01:07

Udo Vetter:

Jörg V. dürfe sich auch nicht Unrecht als Sündenbock hingestellt sehen. Denn er habe selbst publizistisch Dreck am Stecken. Daran lässt das Landgericht Köln keinen Zweifel:

Der Beklagte, wenn auch selbst nicht bekannt, war in seiner Eigenschaft als Journalist und Fotograf … an dieser vielfach persönlichkeitsrechtsverletzenden (Bild-) Berichterstattung über den Kläger beteiligt. Dies und seine Arbeitsweise wird durch die streitgegenständliche zeitnah veröffentlichte Fotografie dokumentiert, die geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Umstände von Medienberichterstattung zu erbringen.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/15/promis-drfen-paparazzi-abschieen/

Das stimmt noch nicht einmal, daß Völkerling selbst nicht bekannt sei; ich kann mich an eine Sendung erinnern (war’s die Zumstein-Doku?), in der er zum Kachelmann-Verfahren interviewt wurde, als sogenannter Experte vielleicht...

Hier der entsprechende Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 9.11.2011 von Stefan Niggemeier im BildBlog (mitsamt einem der Fotos, um die es geht).

http://www.bildblog.de/34965/kachelmann-paparazzo-verliert-doppelt/

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Auch bei Internet-law

Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 01:17

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Jetzt vermisse ich

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 01:22

nur noch einen ebenso stimmungsvollen Kommentar des Auftraggebers...

lol!

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty dafür gefunden:

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 01:36

Das Fazit der Rechtsvertreter:

Rechtsanwalt Ruben Engel von der Kanzlei HÖCKER:

Aus der Entscheidung des LG Köln ergibt sich: Auch ein Fotograf hat Prüf- und Verhaltenspflichten. Es gibt keinen Deckmantel der Anonymität für Paparazzi. Diese Berufsgruppe muss es sich gefallen lassen, dass ihr eigener Umgang mit prominenten Personen öffentlich gemacht wird.”

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=194


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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Dazu paßt ....

Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 01:56

http://www.sueddeutsche.de/medien/abhoerskandal-in-grossbritannien-auf-der-suche-nach-einer-neuen-ethik-1.1188579


Was versuchten bestimmte Kreise ihn lächerlich zu machen, als er sich über sein Gefühl äußerte, dass "man" seine Flüge kenne(kannte) und er deshalb die Airline(s) wechsele... .


http://www.sueddeutsche.de/medien/abhoerskandal-in-grossbritannien-auf-der-suche-nach-einer-neuen-ethik-1.1188579


Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch ...

Wieso eigentlich "Suche nach einer NEUEN Ethik"? Gab es schon mal eine!!?!??

Bei der Anwaltschaft gab es sicher mal eine, da bin ich mir allerdings sicher. Ob man da allerdings in Maria Laach und/oder Bielefeld auf der Suche nach der alten oder schon nach der neuen war, kann ich nicht sagen.

Ich bin mir aber sicher, dass WR RA Franz nicht da war, um bei der Suche zu helfen.
Da hast Du, Pat, übriegns was falsch verstanden.
Es geht nicht um "Mandatinnenverrat" oder dergleichen. Es geht und ging um seine Rolle beim WR und das vor- und nachverurteilende, anmaßende (und damit rechtsstaatsverachtende) 'Opferanwalt'.

Nochmal: Er hat - wenigstens im Nachhinein betrachtet - keine 100%-Treffer-Quote, was seine Mandantinnenauswahl anbetrifft, darf sich also nicht mal retrospektiv "Opferanwalt" mehr nennen (Er kann es auch nie mehr werden. Auf 100 % kommt er eben schon wegen des Falles von Claudia D. nicht mehr.).
Auf dne konkreten Fall bezogen durfte er es im Vorhinein schon nicht und darf er es ohnehin nicht mehr. (siehe auch die Reaktion der Polizei Sigmaringen PM und die des SÜDKURIER).
Er ist gut beraten, wenn er schon nicht den Platz beim WR als Belastung räumt, wenigstens den Ball in Zukunft flach zu halten.
Dafür hagelt es auch zur Zeit viel zu sehr Meldungen mit definitiven Fakes (siehe 2.11. bzw. Korrektur 9.11. bzgl. Ostbahnhof München).

Bei einer Verurteilungsquote von 12,7 (2009) bzw. 13,8 % (2010) ist es ohnehin infam im vorhinein sich als Anwalt einer NK/Beschuldigerin bereits als Opferanwalt zu bezeichen oder auch nur bezeichnen zu lassen.

Ich gehe auch da davon aus, dass - wenn der WR und andere der 'mmOpfer-Industrie" es einfach nicht begreifen können und/oder wollen - es noch klarstellender Urteile bedarf - die auch kommen werden.

Es ist halt eine Krux, dass der Rechtsstaat (Demokratie) die Bürger/Akteure/Handelnden voraussetzt, die er eigentlich erst schaffen wwill/muss.
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Und in Frankreich?

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 02:56

Auch dort soll jetzt der Kampf gegen eine entfesselte Presse beginnen, folgt man der Ankündigung der Anwälte von Anne Sinclair und DSK, die jetzt die Justiz in Anspruch nehmen wollen, um die Geheimhaltung des Ermittlungsverfahrens, die Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatleben einzuklagen.

Insbesondere wollen sich die beiden gegen Spekulationen über ihre privaten Absichten und ihren angeblichen Seelenzustand zur Wehr setzen.

Zutreffende Charakterisierung dieser Artikel durch die Anwälte: «von einem Voyeurismus der abscheulichsten Art«.



14/11/2011 12h55

Anne Sinclair et DSK vont "saisir la justice" contre les atteintes à la vie privée


La journaliste Anne Sinclair et son époux Dominique Strauss-Kahn vont "saisir la justice" pour faire "cesser ou condamner" toute atteinte au "secret de l'instruction" à "la présomption d'innocence" et à leur "vie privée", ont annoncé lundi leurs avocats. Dans un communiqué transmis à l'AFP, Mes Henri Leclerc et Frédérique Baulieu dénoncent des "articles relevant du voyeurisme le plus détestable" sur "les prétendues intentions ou les états d'âme allégués d'Anne Sinclair ou de Dominique Strauss-Kahn". Le nom de DSK est cité dans l'affaire du proxénétisme du Carlton de Lille et il a demandé à être entendu par les juges.

http://lci.tf1.fr/filnews/politique/anne-sinclair-et-dsk-vont-saisir-la-justice-contre-les-atteintes-6820117.html

Da gibt es aber reichlich zu tun...

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Die Polizei, Deine Freundin und Geholfene ....

Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 03:31

Jetzt geht's aber "Schlag auf Schlag".
http://www.bildblog.de/34965/kachelmann-paparazzo-verliert-doppelt/


So ein "(la)watchdog" ist doch manchmal was Feines.
https://www.youtube.com/watch?v=cv1oPvSg5G0

Gerade in Zeiten, wie diesen, wo es überall brennt und die Polizei doch wirklich nach außen UND INNEN wohl genug zu tun hat, hilft man der Polizei (nicht nur in Sigmaringen!) doch wo man kann:

Nachschulung! Nachschulung! Nachschulung!

Und den Link dazu an jede Polizeidienststelle (Polizeischule!) und eines unserer Aufnahmestudios ....

In Zeiten, in denen Bushido ein Bambi für Integration bekommt, wundert einen SOWAS auch nicht mehr.

Leser(innen) von
Nassim Nicholas Taleb
Der Schwarze Schwan
Die Macht höchst unwahrscheinlicher Ereignisse
http://www.hanser.de/buch.asp?isbn=978-3-446-41568-3

rechnen ohnehin immer mit allem.
(Sind daher auch als Polizisten und STAe bei Ermittlungserfolgen besser !)

15.11.2011

Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer".


Ausgerechnet in einer Pressemitteilung zu einem so bezeichneten „Opferschutztag“ hat die PD Sigmaringen RA Franz, den Anwalt der Nebenklägerin, als den Anwalt des “Opfers” im Kachelmann-Prozess bezeichnet. Da Herr Kachelmann jedoch mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2011 freigesprochen wurde, ist dieser Eindruck falsch: Herr Kachelmann ist nicht Täter der ihm vorgeworfenen Tat und die Nebenklägerin ist nicht Opfer. Herr Kachelmann durfte zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden – darüber hinaus ist auch die Erweckung eines solchen Eindrucks unzulässig.

Die PD Sigmaringen hat sich daher auf Betreiben von HÖCKER in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Äußerungen künftig nicht zu wiederholen. Zudem hat sie die Äußerungen widerrufen und in einer Pressemitteilung richtig gestellt:

Richtigstellung

In der Pressemitteilung vom 31.10.2011 zum Opferschutztag der PD Sigmaringen schrieben wir:

Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.

Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:

Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.

PD Sigmaringen


Hierzu RA Ruben Engel:

“Herr Kachelmann darf nicht nachverurteilt werden, indem Claudia D. als “Opfer” bezeichnet wird. Denn das war und ist sie nicht.”

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197


Greetings!

A. Friend
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Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 03:54

15.11.2011

Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.

Anlässlich des “Tags des Opferschutzes” hatte die Polizeidirektion Sigmaringen in einer Pressemitteilung den “Anwalt des Opfers” im Kachelmann-Prozess angekündigt. Damit war jedoch nicht etwa Verteidiger Johann Schwenn oder ein Anwalt der hiesigen Kanzlei gemeint, sondern vielmehr der Anwalt der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin. Diese Pressemitteilung hatte der "Südkurier" übernommen und auf Betreiben von Jörg Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, inzwischen wie folgt richtiggestellt:

Kein Opfer im Kachelmann-Fall

Sigmaringen (sk) Beim „Tag des Opferschutzes“, einer Veranstaltung der Polizeidirektion Sigmaringen, gab es für Bürger Informationen in Sachen Opferschutz. Es sprach dort unter anderem auch ein Anwalt, der jüngst am Kachelmann-Prozess beteiligt war.

In der Ankündigung zu dieser Veranstaltung hatte die Polizeidirektion vom „Opfer im Kachelmann-Prozess“ gesprochen. Diese Formulierung sei nicht korrekt, bedauerte Gerd Stiefel, der Chef der Polizeidirektion im Gespräch mit unserer Redaktion ausdrücklich. Jörg Kachelmann wurde in besagtem Prozess in Mannheim freigesprochen. Dies hatte der SÜDKURIER damals umfangreich und ausführlich berichtet. Das Urteil ist zwischenzeitlich bereits rechtskräftig. Das Landgericht Mannheim habe festgestellt, dass Kachelmann „nicht Täter und damit im Umkehrschluss die Anzeigenerstatterin kein Opfer einer vorgeworfenen Tat ist“, bekräftigt Kachelmanns Anwalt Ruben Engel von der Kanzlei Höcker zu Recht. Die Redaktion bedauert, diesen Passus der Polizei-Pressemeldung unkorrigiert veröffentlicht zu haben. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.


Die Richtigstellung kann hier

http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/sigmaringen/Kein-Opfer-im-Kachelmann-Fall;art372574,5217007

abgerufen werden.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196
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Beitrag  dale Di 15 Nov 2011, 04:11

Danke Andy Friend, dass Du auch dieses urteil eingestellt hast.

Geschnitten oder am Stück? Landgericht Köln, 28 O 557/11
Andy Friend Gestern um 23:06
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p120-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49357

Landgericht Köln, 28 O 557/11
Datum:
28.10.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 557/11
Tenor:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:
Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:
„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder
„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:
„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“
jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

Von den Kosten tragen die Verfügungsbeklagte 5/6 und der Verfügungskläger 1/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet……………………………..

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html


Das Urteil zu lesen und gleichzeitig auch noch zu verstehen, ist mir nicht immer einfach gefallen das will ich gerne zugeben. Zum Teil musste ich manche Abschnitte direkt dreimal durchlesen (das Leben ist kein Ponyhof Andy Friend,…. ich weiss, ich weiss).
Trotzdem habe ich im Zusammenhang mit dem Urteil jetzt noch ein paar Fragen.

1. Kann die Verfügungsbeklagte denn, wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden wäre (soll ja schon vorgekommen sein) gegen dieses Urteil Rechtsmittel (Revision?) einlegen und
2. was bedeutet denn um Himmels Willen dieser Satz?
d. (79)
„Soweit ein Verfügungsanspruch besteht, ist die Wiederholungsgefahr durch die rechtswidrige Erstbegehung indiziert“……………………….


3. Aus der Argumentation bei diesem Sachverhalt werde ich ebenfalls nicht so recht schlau. Bedeutet das jetzt im Endeffekt dass, wenn die Verfügungsbeklagte weiterhin (trotz allem) „ihre Sicht der Dinge“ zum Ausdruck bringen will, sie den Schwerpunkt (o. Kern) in ihren Äusserungen mehr im Zusammenhang mit ihrer Bewertung der Beweiswürdigung durch das Landgericht Mannheim legen o. herstellen muss, dann verletzt es den Verfügungskläger nicht in seinem allgem. Persönlichkeitsrecht????? Tztztz,….aber vielleicht habe ich das ja nur falsch verstanden, oder?
c. (77).
„Dagegen besteht kein Verfügungsanspruch, soweit der Verfügungskläger Unterlassung der Äußerung gemäß Ziff. 1, lit. a), Unterpunkt 1 der einstweiligen Verfügung begehrt. Diese Meinungsäußerung („Mir so etwas zuzutrauen, hat mich fast noch mehr entsetzt und gedemütigt als die Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar. Das kann sich doch niemand ausdenken. Hätte ich alles nur erfunden, wäre ich doch nicht so dämlich gewesen, eine dermaßen dilettantische Geschichte voller Erinnerungslücken und vermeintlicher Widersprüche zu präsentieren“) verletzt den Verfügungskläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Rahmen der Interessenabwägung spricht für eine Zulässigkeit der Äußerung entscheidend, dass sie sich – anders als die weiteren streitgegenständlichen Äußerungen – im Kern auf die für die Wiederherstellung ihrer öffentlichen Reputation erforderliche Aussage beschränkt, wonach sie die Tatvorwürfe gegen den Verfügungskläger nicht erfunden habe („Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar“). Soweit die angegriffene Meinungsäußerung auch hier eine Dramatisierung enthält (so insbesondere: „entsetzt und gedemütigt“ im Äußerungszusammenhang zu dem angegriffenen Satzteil von S.1 sowie in S. 2 und 3), bezieht sich diese nicht auf den Tatvorwurf der Verfügungsbeklagten, sondern auf ihre Bewertung der Beweiswürdigung durch das Landgericht Mannheim. Der den Verfügungskläger beeinträchtigende Aussagekern beschränkt sich demnach letztlich auf das, was auch der Verfügungskläger im Schriftsatz vom 8.9.2011 mit Verweis auf die Entscheidung OLG Köln, AfP 1991, 438 der Verfügungsbeklagten zugestehen will und in Gestalt der Äußerung „Ich bin keine rachsüchtige Lügnerin!“, die auf die Äußerung zu lit. a), Unterpunkt 1) folgt, unbeanstandet gelassen hat: Zu äußern, sie halte den Antragsteller trotz des Freispruchs für schuldig oder der Antragssteller lüge, wenn er sie der Falschaussage bezichtige. Denn auch wenn die angegriffene Äußerung nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Behauptung des Verfügungsklägers im Interview mit der "Y" Bezug nimmt, so ist im Rahmen der Abwägung doch zu berücksichtigen, dass ihre Äußerung sich unmittelbar seinen Anwürfen bzw. Behauptungen („Ich war es nicht“, „[als] die Nebenklägerin (..) sich den Vorwurf der Vergewaltigung ausdachte“ und „die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe“) entgegenstellt und gemessen an diesen auch nicht unverhältnismäßig erscheint“

4. Im Urteil steht, dass die Kosten des Verfahrens von der Verfügungsbeklagten zu 5/6 und des Verfügungskläger zu 1/6 zu tragen sind. Meine Frage nun, was kostet denn so ein Verfahren ungefähr? Hast Du da eine Ahnung?

5. Ja und dann noch folgendes, das beschäftigt mich unentwegt und macht mich richtig wütend.
Hat die „Bunte“ denn keine Anwälte, die die Frau (CSD) vor, nach, oder während ihrem Interview v. 16.06.2011 rechtlich beraten hätten können (ich meine dahingehend dass es rechtlich nicht angreifbar gewesen wäre),…so, dass ihr dieses jetzige Urteil wenigstens erspart geblieben wäre? Oder kann es denn tatsächlich sein, dass dieses jetzige Desaster (egal mit welchen Konsequenzen auch) gewollt und billigend in Kauf genommen wurde?



dale

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty @Gabriele Wolff: Schmück, Schmücker, am Schücksten? - BKA: BeweismittelKonstruktionsAnstalt ...?

Beitrag  Demokritxyz Di 15 Nov 2011, 04:47

Gabriele Wolff:

Du kannst sicher sein, daß in diesem erschreckenden Fall einer unbehelligten 13-jährigen Verbrecherkarriere im Untergrund gar keine Hypothese undenkbar ist : der Verfassungsschutz in Thüringen darf sich warm anziehen, denn mit dem GBA hat er den mächtigsten Gegner überhaupt. Und da wird es auch Untersuchungsausschüsse geben, die sich bemühen werden, Licht ins leider bei Geheimdiensten & Co. typische Dunkel zu bringen.

Geheimdienste mit ihren schmutzigen Methoden sind das klassische Feindbild von Justizjuristen, daher ja auch die typische antagonistische Frontstellung zwischen Justiz- und Innenministerien.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p100-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2
Telepolis, 1. April 2009:

Militante Ermittler
Im laufenden Verfahren gegen die "militante gruppe" hat das Bundeskriminal- amt Beweise gefälscht. Nun muss das Ausmaß der Manipulation geklärt werden

Eines der spektakulärsten Antiterrorverfahren in Deutschland hat eine ungeahnte Wende bekommen: Ende vergangener Woche musste der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes vor dem 1. Senat des Kammergerichts Berlin eingestehen, Beweise gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) gefälscht zu haben. Dabei hatte Kriminalhauptkommissar Oliver Damm die Manipulation der Beweismittel zunächst bestritten. Erst auf wiederholte Nachfrage der Verteidigung gestand er die Falsifikate ein. Der Fall bringt nun nicht nur das aktuelle Verfahren in Zwielicht. Inzwischen steht das polizeiliche Vorgehen generell in Frage.
...
Verfahren "juristisch gescheitert"

"Juristisch betrachtet müsste dieser Prozess nun eingestellt werden", sagte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann am Dienstag gegenüber Telepolis: "Praktisch schließen wir diese Möglichkeit aber aus." In der deutschen Justizgeschichte seien vor allem so genannte Antiterrorverfahren nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches Ziel von Manipulation gewesen. Das Paradebeispiel dafür sei der Prozess um den Mord am dem V-Mann Ulrich Schmücker im Jahr 1974. Diese längste Strafverhandlung der deutschen Justizgeschichte wurde 1976 eröffnet, um 1991 nach fast 600 Verhandlungstagen und einer Reihe schwerer Justizskandale eingestellt zu werden.
...
http://www.heise.de/tp/artikel/30/30054/1.html

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31286/1.html
Und was lernt Chomsky jetzt? Von verstehen kann sicher keine Rede sein, oder ...?
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty @ Dale

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 05:09

dale Heute um 16:11

Danke Andy Friend, dass Du auch dieses urteil eingestellt hast.

Geschnitten oder am Stück? Landgericht Köln, 28 O 557/11
Andy Friend Gestern um 23:06
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p120-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49357
[...]

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html



Das Urteil zu lesen und gleichzeitig auch noch zu verstehen, ist mir nicht immer einfach gefallen das will ich gerne zugeben. Zum Teil musste ich manche Abschnitte direkt dreimal durchlesen (das Leben ist kein Ponyhof Andy Friend,…. ich weiss, ich weiss).
Trotzdem habe ich im Zusammenhang mit dem Urteil jetzt noch ein paar Fragen.

1. Kann die Verfügungsbeklagte denn, wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden wäre (soll ja schon vorgekommen sein) gegen dieses Urteil Rechtsmittel (Revision?) einlegen und

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49393

Ich probier’s mal mit der Antwort, obwohl Laie auf diesem Rechtsgebiet:

Ja, sie kann Berufung zum OLG Köln einlegen und evt. Revision zum BGH.

Dale:

2. was bedeutet denn um Himmels Willen dieser Satz?

d. (79)
„Soweit ein Verfügungsanspruch besteht, ist die Wiederholungsgefahr durch die rechtswidrige Erstbegehung indiziert“……………………….

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49393

Es geht ja um einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich zukünftiger Äußerungen. Und die Wiederholungsgefahr ergibt sich bereits aus der rechtswidrigen Erstbegehung, ohne daß man da jetzt noch belegen müßte, daß sie schon ein weiteres Interview plant.

Dale:

3. Aus der Argumentation bei diesem Sachverhalt werde ich ebenfalls nicht so recht schlau. Bedeutet das jetzt im Endeffekt dass, wenn die Verfügungsbeklagte weiterhin (trotz allem) „ihre Sicht der Dinge“ zum Ausdruck bringen will, sie den Schwerpunkt (o. Kern) in ihren Äusserungen mehr im Zusammenhang mit ihrer Bewertung der Beweiswürdigung durch das Landgericht Mannheim legen o. herstellen muss, dann verletzt es den Verfügungskläger nicht in seinem allgem. Persönlichkeitsrecht????? Tztztz,….aber vielleicht habe ich das ja nur falsch verstanden, oder?

c. (77).
„Dagegen besteht kein Verfügungsanspruch, soweit der Verfügungskläger Unterlassung der Äußerung gemäß Ziff. 1, lit. a), Unterpunkt 1 der einstweiligen Verfügung begehrt. Diese Meinungsäußerung („Mir so etwas zuzutrauen, hat mich fast noch mehr entsetzt und gedemütigt als die Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar. Das kann sich doch niemand ausdenken. Hätte ich alles nur erfunden, wäre ich doch nicht so dämlich gewesen, eine dermaßen dilettantische Geschichte voller Erinnerungslücken und vermeintlicher Widersprüche zu präsentieren“) verletzt den Verfügungskläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Rahmen der Interessenabwägung spricht für eine Zulässigkeit der Äußerung entscheidend, dass sie sich – anders als die weiteren streitgegenständlichen Äußerungen – im Kern auf die für die Wiederherstellung ihrer öffentlichen Reputation erforderliche Aussage beschränkt, wonach sie die Tatvorwürfe gegen den Verfügungskläger nicht erfunden habe („Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar“). Soweit die angegriffene Meinungsäußerung auch hier eine Dramatisierung enthält (so insbesondere: „entsetzt und gedemütigt“ im Äußerungszusammenhang zu dem angegriffenen Satzteil von S.1 sowie in S. 2 und 3), bezieht sich diese nicht auf den Tatvorwurf der Verfügungsbeklagten, sondern auf ihre Bewertung der Beweiswürdigung durch das Landgericht Mannheim. Der den Verfügungskläger beeinträchtigende Aussagekern beschränkt sich demnach letztlich auf das, was auch der Verfügungskläger im Schriftsatz vom 8.9.2011 mit Verweis auf die Entscheidung OLG Köln, AfP 1991, 438 der Verfügungsbeklagten zugestehen will und in Gestalt der Äußerung „Ich bin keine rachsüchtige Lügnerin!“, die auf die Äußerung zu lit. a), Unterpunkt 1) folgt, unbeanstandet gelassen hat: Zu äußern, sie halte den Antragsteller trotz des Freispruchs für schuldig oder der Antragssteller lüge, wenn er sie der Falschaussage bezichtige. Denn auch wenn die angegriffene Äußerung nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Behauptung des Verfügungsklägers im Interview mit der "Y" Bezug nimmt, so ist im Rahmen der Abwägung doch zu berücksichtigen, dass ihre Äußerung sich unmittelbar seinen Anwürfen bzw. Behauptungen („Ich war es nicht“, „[als] die Nebenklägerin (..) sich den Vorwurf der Vergewaltigung ausdachte“ und „die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe“) entgegenstellt und gemessen an diesen auch nicht unverhältnismäßig erscheint“

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49393

Hier wird sozusagen das Gegenschlagsrecht austariert: wenn er erklärt, sie sei eine Falschbeschuldigerin, darf sie zur Rettung ihrer Reputation erklären, daß sie nicht gelogen habe, aber ohne dramatisierende Tendenzen und ohne Bezugnahme auf angebliche Tathandlungen.

In der einstweiligen Verfügung war auch diese Äußerung noch untersagt worden, im Urteil hat sich das LG Köln anders entschieden – wobei ich die Begründung nicht so ganz nachvollziehen kann.
Das ist die Äußerung, die zusätzlich zunächst verboten worden war:

1.
25
a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:
26
(1) Mir so etwas zuzutrauen, hat mich fast noch mehr entsetzt und gedemütigt als die Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar. Das kann sich doch niemand ausdenken. Hätte ich alles nur erfunden, wäre ich doch nicht so dämlich gewesen, eine dermaßen dilettantische Geschichte voller Erinnerungslücken und vermeintlicher Widersprüche zu präsentieren.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html

Die ist jetzt mit folgender Begründung als Meinungsäußerung erlaubt worden:

Im Rahmen der Interessenabwägung spricht für eine Zulässigkeit der Äußerung entscheidend, dass sie sich – anders als die weiteren streitgegenständlichen Äußerungen – im Kern auf die für die Wiederherstellung ihrer öffentlichen Reputation erforderliche Aussage beschränkt, wonach sie die Tatvorwürfe gegen den Verfügungskläger nicht erfunden habe („Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar“). Soweit die angegriffene Meinungsäußerung auch hier eine Dramatisierung enthält (so insbesondere: „entsetzt und gedemütigt“ im Äußerungszusammenhang zu dem angegriffenen Satzteil von S.1 sowie in S. 2 und 3), bezieht sich diese nicht auf den Tatvorwurf der Verfügungsbeklagten, sondern auf ihre Bewertung der Beweiswürdigung durch das Landgericht Mannheim.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html

Der Gesamtzusammenhang dieser Meinungsäußerung, ihre Verknüpfung mit dem Gerichtsurteil, ergibt sich hieraus:

Das Gericht unterstellt mir mit diesem Freispruch, dass ich so dumm und so niederträchtig sein könnte, eine solche Vergewaltigungsgeschichte zu erfinden. Mir so etwas zuzutrauen, hat mich fast noch mehr entsetzt und gedemütigt als die Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar. Das kann sich doch niemand ausdenken. Hätte ich alles nur erfunden, wäre ich doch nicht so dämlich gewesen, eine dermaßen dilettantische Geschichte voller Erinnerungslücken und vermeintlicher Widersprüche zu präsentieren. Dann hätte ich mir doch eine Version zurechtgelegt, die hundertprozentig wasserdicht gewesen wäre. Schon gar nicht hätte ich ein Messer als Tatwaffe ins Spiel gebracht, an dem weder eindeutige Spuren von mir selbst noch von ihm zu finden sind. Es ist so grotesk und irrsinnig, mir das zu unterstellen. (..)


Gegenstand ihrer Kritik ist mithin das Gericht, das ihrer Ansicht nach nicht hätte freisprechen dürfen (erkennbar arbeitet sie sich an Dr. Bocks Frage: »Warum lügt sie so schlecht?« (stiller zirkelschlüssiger Nachsatz: also sagt sie doch die Wahrheit?!) ab). Und so bezieht sich die dramatisierende Wendung ›entsetzt und gedemütigt‹ jedenfalls ÜBERWIEGEND auf das vermeintliche Fehlurteil des LG Mannheim.

Im Ergebnis kann man das auch anders sehen, denn der Schlenker auf die ›Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar‹ ist in diesem Zusammenhang (Urteilskritik) entbehrlich.

Dale:

5. Ja und dann noch folgendes, das beschäftigt mich unentwegt und macht mich richtig wütend.
Hat die „Bunte“ denn keine Anwälte, die die Frau (CSD) vor, nach, oder während ihrem Interview v. 16.06.2011 rechtlich beraten hätten können (ich meine dahingehend dass es rechtlich nicht angreifbar gewesen wäre),…so, dass ihr dieses jetzige Urteil wenigstens erspart geblieben wäre? Oder kann es denn tatsächlich sein, dass dieses jetzige Desaster (egal mit welchen Konsequenzen auch) gewollt und billigend in Kauf genommen wurde?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49393

Natürlich ist das zugunsten der Story billigend in Kauf genommen worden. Dafür zahlt BUNTE doch die Kosten des Rechtsstreits. Das ist alles schon eingepreist.

Nachtrag: Zu den Kosten könnte ich selbst dann nichts sagen, wenn es eine Streitwertfestsetzung gäbe.

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Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 05:51

Dienstagabend ist immer schlecht.

Daher hier nur mal quick and dirty eine Schnellantwörtchen. Ich kneife nicht. Aus zeitlichen Gründen häppchenweise von unterwegs. Geht nicht anders, wenn GW nicht noch was auf freiwilliger Basis "übernimmt".

Ich fange mal hinten an (5):
Denke einfach mal an BILD. Mal haut man die Millionäre, nach einer Pause des Vergessens (Du kannst die Uhr danach stellen.) mal die Harzer. Und so ist es auch bei BUNTE; erinnert sei an das unmorlaische Angebot an JK doch "seine Sicht" (HiSTORY) Herstory gegenübezustellen. Als ob es Bunte oder überhaupt einem dieser Blätter um den Menschen ging, heiße er JK oder Claudia D. (Es geht um Auflage, VK, Überleben - nenne es wie Du willst -in einem niedergehenden Markt (u.a. wg Internet). Insoweit sind der Skandal und der Skandal über den Skandal und der "Rechtsstreit" schon eingepreist und zwar genau so lange, wie die Anwalts- und GerichtsKosten vernachlässigbar bzw. einpreisbar sind. (vgl. auch dazu den Chef eines irischen Billigfliegers, bei dem man sogar Kalkül unterstellen kann, dass er gezielt Prozesse provoziert (z.B. um die Bezeichnung Frankfurt "Hahn"), weil die Kosten dafür vernachlässigbar sind, er sogar noch kontinuierlich KOSTENLOS "Presse" für jeden Prozess und Latrinenmedlung bekam und bekommt).
Wie schnell Allianzen unter Frauen wechseln, weiß jeder der auch nur mal ein Praktikum in einer Abteilung gemacht hat, in der nicht nur Männer arbeiten (die ersten Tage nach dem Urlaub oder Schulung gelten der Sondierung, wie die Freundschaften und Allianzen JETZT stehen. So wunderte es ja nicht, dass die BURDA-Pay-Roll-Riekel völliges Unverständnis darüber äußerte, wie man nur die Bushido-Bambi-Entschediung überhaupt in Frage stellen könne ("wes Brot ich ...") und ihre durch den Claudia-D.Fall Interims-Neu-Freundin EMMA-Noch-Herausgeberin Alice Sch. und Nicht-Bushido-Fan ("Wir müssen reden!") nicht nur auf dem roten Teppich schwieg, obwohl sie doch gar nicht in der Zeuginnenrolle beim LG Mannheim war.**
Brecht/Mutter Courage: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral." (und beim Fressen muss man nicht wählerisch sein, da tut's zur Not halt auch Kaviar, Gambas oder sonstiges Kleingetier ... halt Hauptsache man wird satt.)
Da sich Prinzenhochzeiten (durch die man ohne eigenes Zutun die Kassen vollgespült bekommt) fürs Erste und auch generell nicht beliebig vermehrbar sind und sein werden, muss man schon mal - im übertragenen Sinne natüüüüüüüürlich - zwischen den Prinzen- und Fürstenhochzeiten über Leichen gehen. ABer gerne darfst Du (weiterhin?) einer P.Riekel, einer Tanja May oder gar einem Kai Diekmann oder einem Jörg V. (BILD-Paparazzo) mehr Skrupel und Mit-Menschlich(frau-)lickeit unterstellen, als es Jk je tat bzw. frau ihm heute unterstellt.
Ich sehe das ganze etwas nüchterner, das gibt es inzwischen soviel Menschlichkeit wie im Krankenhaus-, Pflegebereich oder der Juristerei (bei über 150.000 zugelassenen ANwältinnen!?). Um es mit Karl Marx zu sagen: "ALLE nicht-pekuniären Verhältnisse werden sich in pekuniäre Verhältnisse verwandeln." (Sorry, Dale! Um nicht das Wort 'It's the economy, stupid!' zu gebrauchen.) Ich behaupte auch nicht, dass ich eine Anwältin kenne, die am Anfang einer Scheidung immer ihre angebliche Privatnummer als "Freundin" an die neuen Mandantinnen "verteilt" (falls was ist) und dann das Billig-Handy mit der Probe-Nummer (inkl. 1 Euro Probeguthaben) dann "auslaufen" läßt, wenn das Mandat ausgequetscht ist bzw. sich friedlichere, strategiewidrige, streitwertsenkende Lösungen andeuten. (Aufladen vergessen! Klar!) Bei den Jurablogs liest man auch "gelegentlich" Abenteuerliches zum "Mandate kapern"... (Ich denke, dass es in jedem ! Berufsstand welche gibt, die längst vergessen haben, dass Beruf etwas mit Berufung zu tun hat und immer mehr ienfach nur versuchen, mit dem Brsch an die Wand zu kommen. (siehe auch die gekniffene und kneifende STA aus Göttingen).* Soviel mM zum Nicht-Spezifischen im Unmenschlichen, Bösartigen und Unfähigen der Journaille, Dale.)

Ich weiß, Dale, das hat wenig Tröstliches. Aber ich bin ja auch nicht hier um ein Quantum Solace zu spenden.

Ungerührt und ungeschüttelt.
Später mehr.


* Peter Ustinov sprach mir da in "Vorsicht! Vorurteile!" aus dem Herzen, als er feststellte, wie eigentümlich es doch sei, dass (gefühlt) immer mehr Mneschen "mutig" Risk-Sportarten (Bungee-Jumping, Fallschirmspringen etc.) MUTIG ausführen, aber es immer häufiger an Leuten mit Zivilcourage im Alltag fehlt. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=185

** Für EMMA wird die Luft ja auch immer dünner
(dempgraphischer Wandel Menge an junger Frauen PLUS "neue Frauen", die weder EMMA abonnieren noch am Kiosk kaufen, hier frisch: Update von heute - weiterer Niedergang trotz JK und DSK und Polanski !!!
http://maennersachementhing.wordpress.com/2011/11/15/endlich-emma-–-nackt-vollig-nackt-wie-gottin-alice-schwarzer-geb-schwarzer-sie-nach-ihrem-ebenbilde-schuf-update-112011/
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Gabriele Wolff

Beitrag  dale Di 15 Nov 2011, 06:29

Danke für die „fixe“ Beantwortung meiner „Grübeleien“ Chapeau! sunny

G.W……Im Ergebnis kann man das auch anders sehen, denn der Schlenker auf die ›Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar‹ ist in diesem Zusammenhang (Urteilskritik) entbehrlich…….
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49399

Das war es speziell, was mich irritiert hat, die Bezugnahme auf die „Geschehnisse in der Nacht vom 9 Februar“. Ich hätte das (wenn mich jemand gefragt hätte,…..hat mich aber keiner, ha, ha) auch vor dem Hintergrund der vorangegangen Begründungen jedenfalls auch untersagt.

G.W……….Natürlich ist das zugunsten der Story billigend in Kauf genommen worden. Dafür zahlt BUNTE doch die Kosten des Rechtsstreits. Das ist alles schon eingepreist.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49399

Ja, ja, die Kosten, die können natürlich eingepreist werden. Aber in Bezug auf ihre „Wiederherstellung der öffentlichen Reputation“ (um die ginge es ihr ja aber angeblich) war das aber nur kontraproduktiv.

@Andy Friend.
Ich sehe gerade, dass Du auch geantwortet hast.
Und ja Gabriele W. hat mir schon 99% (korrekt 80%) meiner Fragen beantwortet.
Aber mich interessiert natürlich auch Deine Meinung, aber bitte keinen Stress.
Bin heute Abend auch noch verabredet geek (ZDF; 20:15 Uhr; Deutschland – Holland), dann später auch von mir mehr zu Deinem ersten Teil.

dale

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Beitrag  Andy Friend Di 15 Nov 2011, 06:35

Wie bescheuert muss man eigentlich sein, um das nicht zu verstehen?

"Gegen eine Rechtfertigung der Verfügungsbeklagten im Sinne einer Wahrnehmung berechtigter Interessen spreche es, dass die Verfügungsbeklagte die Äußerungen nicht als Verfahrensbeteiligte im Rahmen eines Verfahrens getätigt habe.[/b] Jedenfalls würden ihre Äußerungen die Grenze einer angemessenen Gegenrede überschreiten."

Es bezieht sich natürlich darauf, dass die VERFÜGUNGSBEKLAGTE es in der BUNTE (UND DAS WIRD hier "beklagt") und eben nicht in Verfahren (Plural-(was sie ja konnte, kann und können soll), sondern auf der Agora der Eitelkeiten als einem quasi übergerichtlichen Theaterplatz kundgetan hat. Noch sind wir nicht soweit, dass die BUNTE und/oder FOCUS zum RAHMEN des JURISTISCHEN Verfahrens gehören. (BURDA, Markwort und seine Lebensgefährtin Riekel mögen zwar darauf drängen. Aber zur Lebenszeit der zweisten Drei wird das nix mehr!)

Das sollte ihr verboten werden.

Mangels praktischer Expertise wünsche ich (nachträglich) Herrn Kachelmann, dass wenigstens das zugehörige Sprichwort (in dem Fall zu "DieLara", wohl eine der nun bösen Exen?!?!?) stimmt.

Ud solche brunzdummen Blitzbirnen, die von der Muttersprache und vom Tuten keine Ahnung haben, wollen sogar das GG aktivieren.

Brauchen wir da wirklich noch Verfassungsschutz und Rechte um diesen Staat zu zerstören und in Schutt und Asche zu legen????

"Selbst wenn es juristisch korrekt ausgedrückt ist: Eine Nebenklägerin, die selbst die Anzeigeerstatterin ist,
als "NICHT" Verfahrensbeteiligte zu bezeichnen,
ist m. E. schon fast ein juristisches Verfahrens-Husarenstück."

Hat da jemand ins Gehirn geschissen? (Ich erkenne eine Marktlücke: Feuchtes Toilettenpapier fürs offene GaGa-Hirn!)
Wer hat sie wo als NICHT-Verfahrensbeteiligte bezeichnet? Das LG Köln?

Nein! Niemand! Die BUNTE ist wie FOCUS oder jedes andere Medium (auch die nicht aus dem Hause BURDA übrigens) kein Teil des JURISTISCHEN VERFAHRENS (und es sind keine Zitate aus Vernehmungsprotokollen oder angeblcihen "Beweis"mitteln wie dem zusammengeklöppelten angeblichen Tagebuch oder Äußerungen vor der Dunkel-Kammer, sondern bei der lieben sonnengrüßenden Tanja M, nebenbei Koautorin von Thomas Anders (Ex-Modern Talking und Ex-Nora-Gatte). Dale, frag Dich selbst, ob nicht da auch schon die zu schwärzenden Stellen bzgl. Nora "eingepreist" waren.(!)!)) Hm?!?!?


Hier nochmal für brunzdumme Blitzbirnen, die hier ungefragt mitlesen und dann auch noch das gesamte iNternet zumüllem und zuscheissen:

"09.11.2011

Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.


Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, verboten, Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 557/11, Urteil vom 28.10.2011). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig."

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=185

FOCUS, BUNTE, aber auch EMMA, ja selbst der Gehörgang des Grauen Stars der ahnungslosen Gerüchterstattung ist AußERHALB von Verafhren!!!


Capice!!??
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Beitrag  984 Di 15 Nov 2011, 07:15

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p140-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#49370

übrigens muss ich dir noch zustimmen bzgl krawallflegel AF,verbal mindestens so ausfallend wie deali gewalttätig -

hier ein bibelvers von andy (!) Friend (!):

!!"Hier nochmal für brunzdumme Blitzbirnen, die hier ungefragt mitlesen und dann auch noch das gesamte iNternet zumüllem und zuscheissen:"
984
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty RA Franz

Beitrag  patagon Di 15 Nov 2011, 07:28

"Ich bin mir aber sicher, dass WR RA Franz nicht da war, um bei der Suche zu helfen.
Da hast Du, Pat, übriegns was falsch verstanden.
Es geht nicht um "Mandatinnenverrat" oder dergleichen. Es geht und ging um seine Rolle beim WR und das vor- und nachverurteilende, anmaßende (und damit rechtsstaatsverachtende) 'Opferanwalt'.

Nochmal: Er hat - wenigstens im Nachhinein betrachtet - keine 100%-Treffer-Quote, was seine Mandantinnenauswahl anbetrifft, darf sich also nicht mal retrospektiv "Opferanwalt" mehr nennen (Er kann es auch nie mehr werden. Auf 100 % kommt er eben schon wegen des Falles von Claudia D. nicht mehr.).
Auf dne konkreten Fall bezogen durfte er es im Vorhinein schon nicht und darf er es ohnehin nicht mehr. (siehe auch die Reaktion der Polizei Sigmaringen PM und die des SÜDKURIER).
Er ist gut beraten, wenn er schon nicht den Platz beim WR als Belastung räumt, wenigstens den Ball in Zukunft flach zu halten." Andy Friend

Ist das so?

Ich hätte gar nichts dagegen wenn wenn Ankläger und Verteidiger sich generell im Sinne des GG "in dubio..." vorsichtiger ausdrücken würden.
Was aber schändlich missachtet wird.
Mit einer Anklage "Ihnen wird vorgeworfen: Sie haben am xxx
die Bank in xx überfallen"

Wird sowohl mein Rechtsempfinden, als auch mein Sprachempfinden beleidigt.

Oft wird sogar der einführende Satz "Ihnen wird vorgeworfen..." einfach weggelassen und die Anklage hört sich wie ein Tatsachenbericht an.

Das Mindeste wäre eine Anklage: "Sie sollen angeblich am xxx die Bank in xx überfallen haben."

An RA Franz, als er das erste Mal vor der Presse erschien, erinnere ich mich gut. Er sprach davon dass seine Mandantin seit 11 Jahren die LG des JK wäre usw.

Mein Eindruck war, was für ein Depp, der glaubt aber auch alles.

Ich denke sie hat ihm und anderen das so berichtet. Wahrscheinlich hat sie sich das selbst geglaubt (eingeredet).

Unter Anderem wegen solcher Dinge finde ich schade, dass die Ehe an Bedeutung verloren hat.

Früher oder später machen Kletten Druck. Andererseits weichen manche Männer klaren Entscheidungen gerne aus.

Damit wird ein System der Erpressung und des Betrugs begünstigt.

Frauen, die sich darauf einlassen irgedwelchen Schmeicheleien wider jede Vernunft Glauben zu schenken, fühlen sich als LG und im Recht. Ich denke nicht dass CSD beabsichtigt hat, was aus ihrer "Großen Liebe" geworden ist.

RA Franz aber, was konnte er tun?
Zuerst hat er wahrscheinlich nicht damit gerechnet, dass JK die Affäre bedeutend unverbindlicher eingeschätzt hat als CSD.

Er gab Interviews im Brustton der Überzeugung einer geschändeten Unschuld zu ihrem Recht zu verhelfen.
Je länger die Sache lief, desto schweigsamer wurde er.

Ich weiß nicht, wie er aus der Sache hätte herauskommen sollen, ohne CSD zu schädigen...
Hätte er nach ersten Zweifeln das Mandat niedergelegt, es hätte auch eine vernichtende Signalwirkung zu Ungunsten seiner Mandantin gehabt.

Ob er aber nach standesrechtlichen Regeln überhaupt seinen Zweifeln hätte Ausdrck verleihen dürfen, das entzieht sich meiner Kenntnis. Fair erschiene es mir aber auch auf keinen Fall, denn ein Verteidiger hat in erster Linie die Pflicht, seinen Mandanten zu verteidigen, oder?


patagon
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Geistige Flatulenzen und verbale AUSRUTSCHER

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 07:41

Ja Anderl, was hast denn? Man könnt grad meinen, Du wärst persönlich betroffen. Ist das so? Cool

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty logik

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 07:49

ou pas

Mir so etwas zuzutrauen, hat mich fast noch mehr entsetzt und gedemütigt als die Geschehnisse in der Nacht vom 9. Februar. Das kann sich doch niemand ausdenken. Hätte ich alles nur erfunden, wäre ich doch nicht so dämlich gewesen, eine dermaßen dilettantische Geschichte voller Erinnerungslücken und vermeintlicher Widersprüche zu präsentieren.

das diese geschichte erlogen ist, ist der grund weshalb sie so dermasse dilletantisch ist, nicht andersum....
dass sie dämlich ist will ich nicht sagen, aber die geschichte mit den brief und die tickets waren doch schon ziemlich naja blond blöd.



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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Schlechte Lügen

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 09:16

Liese:

dass sie dämlich ist will ich nicht sagen, aber die geschichte mit den brief und die tickets waren doch schon ziemlich naja blond blöd.

So blöd war die Geschichte doch gar nicht, alle, alle haben sie geglaubt. Die NK war sogar so gescheit, extra am 8.2. nach Viola S. zu googeln, als ob das eine Reaktion auf den soeben erhaltenen Brief sei, was nahelegt, daß sie mit einer Computeruntersuchung rechnete. Wie ja auch der Begleitbrief zu den Tickets im Dezember 2009 nicht zu Hause ausgedruckt worden war, sondern im Büro.

Das war alles schon ganz gut überlegt: sie vereinbart einen üblichen Ablauf des Abends, danach bekommt sie den Brief, fällt aus allen Wolken und hat also Anlaß, nicht so zu tun, als sei alles in Ordnung. Also wird die Vereinbarung nicht eingehalten, sondern man ißt zuerst.

Das hat ja nun gerade den Haftrichter überzeugt: welche Frau, die gerade eine so schreckliche Nachricht bekommen hat, wäre denn in der Lage, all ihre Befürchtungen zu verstecken und erst einmal mit dem möglicherweise untreuen Mann ins Bett zu gehen, während sie alle möglichen Gedanken wälzt?

Diese Lüge gestand sie nicht einmal, nachdem Viola S. ihren Chat mit Christina Brandner vorgelegt hatte, wobei die NK versehentlich einmal mit ihrem richtigen Namen unterschrieben hatte, was sie dann eine Viertelstunde später mit einer Story über ihre zwei Vornamen und gerade war Mama war zu Besuch, die sie immer mit dem anderen Namen anspricht, ihr gegenüber zu vertuschen suchte. Nein, da hatte sie den Namen Christina Brandner noch nie gehört, im Kindergarten gab es mal eine Christina...

Nicht einmal, als ihr nachgewiesen worden war, schon ein Jahr vorher nach Viola S. gegoogelt zu haben, gab sie die Brieflüge auf. Da wurde der anonyme Anrufer herbeigezaubert, der ihr den Namen schon lange vorher als Reisebegleiterin von JK nach Kanada genannt hatte.

Erst unter dem Druck, daß ihr Bürodrucker untersucht werden könnte, und nach Mitteilung, daß auf dem fraglichen Brief nur ihre und JKs Fingerabdrücke seien, hat sie nach Beratung mit RA Franz endlich gestanden. (Knellwolf, S. 140).

›Dämlich‹ finde ich das nicht. ›Dämlich‹ war die ganze Geschichte nicht, sie hat immerhin für Haftbefehl, Anklage und Hauptverhandlung gereicht. ›Dämlich‹ war auch die Messergeschichte nicht, schließlich waren ihre Hautzellen an der Schneide, die sie am Hals gespürt haben will. Und die fehlenden des ›Täters‹ am Griff haben weder Bäßler noch die Ankläger gestört: Spurenverlust hieß das Zauberwort, zuletzt sogar noch im Plädoyer der StA. Gegenfrage im übrigen: wie hätte sie JK denn bewegen können, ein Tomatenmesser anzufassen, wenn man Pasta ißt, wozu eine Gabel ausreicht?

Auch die Lücken in der Tatschilderung waren nicht ›dämlich‹. Es ist schwierig genug, sich eine ausgedachte Geschichte zu merken, da konzentriert man sich auf einige Punkte (»Aussagemanagement«). Bei Selbstverletzungen gibt man ebenfalls tunlichst keine Erklärungen zu einer Verursachung durch den ›Täter‹ ab, denn die könnten rechtsmedizinisch widerlegt werden. Und ab dem 24.3. gab es Seidler, der die Lücken tatkompatibel, wenn nicht gar tatbeweisend, zu erklären wußte.

›Dämlich‹ war allenfalls die Unvollständigkeit der von ihr pauschal eingeräumten Löschungen in ihrem Computer, die zur Rücknahme des Beweisantrags der Verteidigung führte, einen google-chrome-Experten zu hören. Und ›dämlich‹ war es auch, daß zur Herbeiführung der Schürfung am Hals ein anderes Instrument und nicht das Messer benutzt worden ist. Denn das scheidet nach allen Gutachtern aus, selbst Mattern knickte am 2. Tag seiner Gutachtenerstattung ein.

Ich gehe übrigens davon aus, daß auf ihrem Computer der Chat mit Viola S. ebenfalls gelöscht war, sonst hätte man ihn ihr am 20.4. doch vorhalten können. Laut Knellwolf, S. 136, wußten die Staatsanwälte am 20.4. aber nur, daß sie bereits am 8.2.2009 nach Viola S. gegoogelt hat. Aber konkret gelesen habe ich dazu nichts.

Kurz und gut: so ›dämlich‹ waren die Lügen gar nicht.

Und selbst wenn sie wirklich ›dämlich‹ gewesen wären, folgt daraus noch lange nicht, daß es keine Lügen sind.

Aber wenn sie meint, daß es eine geschickte Verteidigung ist, inzidenter zu behaupten, sie hätte besser lügen können...


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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty logik II

Beitrag  Gast Di 15 Nov 2011, 10:06

aber Gabrielle, in die logik von die nebenklagerin-nicht opfer, sprecht sie die wahrheit und laut ihre logik wäre es dämlich dass wenn sie es erfunden hätte dass sie so eine wackelige geschichte erzählt hätte, in ihre logik ist etwas schreckliches passiert diese nacht, und statt das sie daruber die wahrheit erzählt kommt sie mit den brief und tickets geschichte, wodurch mann sie nicht mehr glauben kann..ziemlich blöd, oder?


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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 7 Empty Re: Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)

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