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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2)

Beitrag  Oldoldman Mi 09 Nov 2011, 23:32

das Eingangsposting lautete :

Das Eingangsposting von Andy Friend vom 13. Oktober 2011, 21:36 Uhr lautete u. a.:

Offener Brief an eine verrohende Medienwelt von Heike Bayer

Du peilst es wirklich nicht,UVONDO.Nicht DAS ist das eigentliche Dilemma. DU bist hier der INTRUDER, DU bist das Problem! Mach ein anderes Thema auf. Das sieht man schon auf dem oberen "Decke". Wer Dir folgen will, kann folgen. Die die sich hier für DAS STRANGTHEMA interessieren und DAZU posten und lesen wollen, wären erleichtert. Du könntest einen REST menschlichen Anstand und so "etwas" wie Größe zeigen ... - und rübergehen. Mach einen eigenen Thread auf, wenn Du (hierzu) nichts zu sagen hast.

Jetzt aber zu einer Frau mit Größe und Charakter!
Einfach nur KLASSE! Das ist ein First-class-woman!

[...]

Wegen seiner Überlänge gebe ich hier nur den ersten Absatz wieder und verweise im übrigen auf:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47102



_____________
Anmerkung:


Den ersten Teil mit den Postings 1 - 963 (13.10.2011, 21:36 - 10.11.2011, 11:25) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 964 - 1967(10.11.2011, 11:32 - 27.11.2011, 21:15) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1968 - 2950 (27.11.2011, 21:25 - 05.12.2011, 13:19) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2951 - 3940 (05.12.2011, 13:22 - 11.12.2011, 20:05) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3941 - 4864 (11.12.2011, 20:08 - 16.12.2011, 16:35 ) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4865 - 5831 (16.12.2011, 16:39 - 24.12.2011, 16:00 ) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5832 - 6781 (24.12.2011, 16:07 - 02.01.2012, 09:48 ) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6782 - 7861 (02.01.2012, 10:04 - 06.12.2012, 09:12) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7862 - 8832 (06.01.2012, 10:01 - 29.01.2012, 08:53) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8833 - 9822 (29.01.2012, 08:57 - 11.02.2012, 20:03) gibt es
HIER (Teil 10 ).
Den elften Teil mit den Postings 9823 - 10803 (11.02.2012, 20:08 - 19.02.2012, 10:42) gibt es
HIER (Teil 11 ).
Den zwölften Teil mit den Postings 10804 - 11769 (19.02.2012, 11:45 - 27.02.2012, 14:52) gibt es
HIER (Teil 12 ).
Den dreizehnten Teil mit den Postings ab 11770 (ab 27.02.2012, 15:06 ) gibt es
HIER (Teil 13 ).


Die letzten Beiträge des ersten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p960-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle

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Zuletzt von Oldoldman am Mo 27 Feb 2012, 03:30 bearbeitet; insgesamt 8-mal bearbeitet
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty Was ich meine?

Beitrag  Gast Do 24 Nov 2011, 11:12

Schau Dich mal um, und zwar mit OFFENEN Augen! Schau Dir an wie viele Frauen und Kinder missbraucht und getötet werden; und Du meinst allen Ernstes man solle "den Wunsch zu penetrieren" einfach ignorieren und sich stattdessen auf die "militante feministische Szene" konzentrieren? Get a life!

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty ja, habich antwort

Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 11:28

aber botschaft war doppelte:

soll ich life wählen oder euch erklären?

wäre übrigens gut, wenn noch andere hier teilnehmen könnten. ich bin ja nicht alleininhaber von argumenten, die im prinzip uns allen hier bekannt sind. das meine ich jetzt ernst.

ich stimme übrigens zu, jemanden, der festhalten will an irgendeinem irrglauben, den kann man nicht mal eben vom gegenteil überzeugen.

da gibt es ja menschen, die in sekten programmiert wurden. da haben weder eltern noch experten einen zauberschlüssel, um das wieder zu ändern. das kostet viel arbeit.

zum glück reden wir hier ja nur über solche themen und vielleicht nützt es sogar dem einen oder anderen.

es gibt ja dieses modewort von der empathie.
ich habe heute abend von euch zwei keine beiträge gelesen, in denen ihr auch nur ansatzweise das leiden kachelmanns wahrgenommen hättet. das enttäuscht mich etwas. aber was nicht ist, kann ja noch werden.
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Beitrag  a l i Do 24 Nov 2011, 11:34


...du erhälst keine Antwort von mir, weil du wirr & nicht klar bist.

Du stresst mich, darauf lasse ich mich nicht ein.

Energieverschwendung.

Nicht ich, sondern du bist mir Antworten schuldig geblieben und solange du meine Postings ignorierst, nicht inhaltlich drauf eingehst, nicht antwortest und dann noch frech behauptest, ich hätte keine Gegenargumente, bekommst du auch keine weiteren Antworten von mir.

Sammel dich erstmal, finde deine innere Mitte und fang bei meinem Posting auf Seite 35 ganz unten an.

Wenn du nämlich alles ausblendest, macht es überhaupt keinen Sinn dir zu antworten.

Du verlierst dich in zuvielen Spekulationen, das ist mir zu anstrengend & deshalb mag ich das nicht, ich brauch ne klare Linie.


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Beitrag  Deali Do 24 Nov 2011, 11:41

Top! Top! Top!
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty nina

Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 12:04

ich finde es witzig, dass DU auf eine öffentliche entschuldigung wartest.....wie käme denn CSD dazu sich öffentlich zu entschuldigen.....sie hat nicht angeordnet, dass du/wir uns um IHR tun kümmern MÜSSEN oder ???

ich meinte nicht die csd, sondern die eltern für die familie. weil wie soll die tochter ohne solch einen schritt je wieder fuss fassen können in deutschland?

falschaussage, selbstbeibringen der verletzungen, freispruch für den angeblichen täter. also das reicht eigentlich gegen diese frau, deren tochter.

was hat das mit sippenhaft bei den nazis zu tun? musst du gerade sagen...
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Beitrag  a l i Do 24 Nov 2011, 12:17

Huhu Deali, ich wollte noch einmal auf die von dir eingestellte Berichterstattung von Maschera zurückkommen, doch jetzt ist es schon so spät, deshalb erstmal nur eine ganz einfache Frage. Laughing

Davor sieh dir bitte noch die neue Mitteilung von Höcker an:

( den link kann ich wegen neuer Mitgliedschaft noch nicht senden - erst in 7 Tagen Very Happy ...du weisst aber , wo du ihn findest. )

Was fällt dir auf, wenn du beides miteinander vergleichst???

Das hat aber Zeit, ich wünsche dir & allen anderen jetzt eine gute Nacht! Wink

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Beitrag  Deali Do 24 Nov 2011, 12:18

was hast Du geraucht? Das Zeug scheint echt zu wirken!
also das reicht eigentlich gegen diese frau, deren tochter.
Welche Farben siehst Du wenn Du das schreibst? Hörst Du Töne, gar ganze Melodien?
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty @ali

Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 12:28

ali schrieb

Die Beweiskette im Fall Kachelmann ist bedauerlicherweise in beide Richtungen abgerissen, tja, kann man leider nichts machen, somit gilt auch die Unschuldsvermutung in beide Richtungen, sonst wären doch im Urteilsspruch ZWEIFEL fehl am Platze.
REMIS, du sagst es ja selbst, 984. BRAVO!!!!

ja, was soll ich dazu sagen, dass du versuchst, meinen beitrag vom inhalt her zu verdrehen? aber das nützt dir gar nichts, denn so wird es nur noch deutlicher, was CSD verbrochen hat.

es geht dir ja immer noch um die ausgangssituation. beide haben ihre statements gemacht:

a) dinkel: anzeige wegen schwerer vergewaltigung - wird von polizei und StA gekauft - der prozess findet sogar statt -

jetzt die andere seite

b) kachelmann sagt, wo er überhaupt reden kann, also vor dem haftrichter, nach dem termin bevor er die grüne minna besteigt:
"ich bin unschuldig" - dem haftrichter erläutert er die umstände, sadomaso und das setting sowie dann die schnüffeleien, das ultimatum, seine entscheidung, nachdem sie unwillig bleibt - ende


im prozess und bei den gutachtern kommt heraus, ergebnis csd hat gelogen, nicht etwa nur in randbereichen, wie bei der post mit den hinweisen, sondern bezüglich der angeblichen verletzungen. alle davon wurden von den gutachtern als unmöglich von kachelmann erkannt und deshalb ihr selbst ursächlich zugeordnet. die blauen flecken hatte sie bereits 1 jahr zuvor getestet und dann fotografiert.

daraufhin kam das urteil: das gericht kann keine schuld von kachelmann erkennen und nachweisen. es gibt keine beweise für seine schuld.

gegen dieses urteil erheben weder die dinkel noch die StA einspruch bzw revision.

ab jetzt wird kachelmann zurückschiessen wie ich mal metaphorisch sagen möchte. wie das genau jetzt geht, ich bin kein jurist, das werden andere dann diskutieren können. aber ich weiss bereits aus dem oben dargestellten, es gibt gerade KEIN patt oder remis oder aussage gegen aussage, sondern die lügen seite der dinkel hat klar verloren.

jetzt geht alles darum, wie die justiz gegen falschbeschuldigungen vorgehen kann. wir müssen abwarten. mir scheint, dass JK jetzt weitere schritte beantragen bzw anzeigen muss. die StA werden nicht selber gegen sich vorgehen, nachdem sie zuvor alles verdreht haben, was zu verdrehen war. ich hoffe aber, dass ihnen fehlverhalten nachzuweisen sein wird.

ob wir zwei jetzt streiten oder übereinstimmen, ist vollkommen belanglos. dadurch wird auch nichts beeinflusst.

aber ich bin offen für fragen und alle möglichen meinungen. ohne jedoch jurist zu sein. bei gelegenheit werden hier also mindestens drei besser kommentieren können. Afriend, GW und demo. mal sehen, ob die lust haben. aber du müsstest schon überhaupt erstmal gegenargumente finden. ich kann da nichts bei dir erkennen. am interessantesten wäre natürlich, wenn csd hier mitmachen könnte. sie kann sich viel besser ausdrücken als ich. sie ist ja auch ne menge jahre älter als ich. ich lerne noch.
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty @984 ......@Deali

Beitrag  Gast Do 24 Nov 2011, 12:32

984: ich meinte nicht die csd, sondern die eltern für die familie. weil wie soll die tochter ohne solch einen schritt je wieder fuss fassen können in deutschland?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p720-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#50368
gut, ich war in letzter zeit nicht in deutschland, ist euch inzwischen die erde abhanden gekommen oder warum soll sie nicht mehr fuss fassen können ?

du hast noch boden unter den füssen, oder ???....also warum sie nicht ???

haften deine eltern noch für dich oder hast du staatliche betreuer, die für dich haftbar gemacht werden ??....sollte das so sein: wissen die, was du hier schreibst ???
984: was hat das mit sippenhaft bei den nazis zu tun?
was du forderst ist glasklar sippenhaft.....aber vielleicht kannst du mir ja sagen, wer ausser nazis, die noch fordert ??....

@Deali
Top! lol!


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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty Es ist ganz einfach, 984...

Beitrag  a l i Do 24 Nov 2011, 12:38


...wenn es keine Beweise

für Vergewaltigungen
für Falschanschuldigungen

gibt, dann sind auch der Justiz die Hände gebunden.

Darüber werde ich einen Teufel tun, mich zu streiten, ich bin froh drum!
Und nun schlaf auch du gut!
Wenn du noch nicht allzu müde bist, dann lies dir doch einfach noch mal das Urteil des LGMannheim durch.

Das erspart uns überflüssige Diskussionen. Wink

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Beitrag  Deali Do 24 Nov 2011, 12:41

Der Bericht von Maschera stammt aus dem Gerichtssaal! Daran gibt es nichts zu rütteln! Dr. Bäßler sagt hier klipp und klar aus das es keine Spuren von JK am Messer gibt. Er versucht noch dem Gericht gegen JK Bälle zu zuwerfen das eventuell Spuren durch die Verpackung verloren gegangen sind.
Dies wird eindeutig widerlegt!
Damir ist der Vorwurf von Claudia Dinkel hinfällig, das Buch gehört zugeklappt.
Das Andere betrifft die mediale Verarbeitung. Es ist nicht auszuschließen das Dr. Bäßler die Staatsanwaltschaft falsch informiert hat. Grossmann ist dann vor die Kamera getreten und hat das Falsche wiedergegeben! Das Dr. Bäßler das Messer nicht selber untersucht hat ist ja klar, er wusste nicht einmal wie es verpackt war! Er wollte sich also auch nur im Kometenschweif des Prozesses sonnen. Hier hat also wieder eine Behörde versagt, hätte man die DNA-Spuren am Messer gleich richtig bewertet dann hätte das zur sofortigen Freilassung von JKaus der U-Haft führen müssen. Ich finde es gibt kaum etwas schlimmeres als Freiheitsberaubung durch den Staat. Und hier müsste das Justizministerium BW einschreiten und ganz deutlich aufzeigen das solche Vorgehensweise nicht geduldet wird!
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Beitrag  Gast Do 24 Nov 2011, 12:43

Ali: Wenn du noch nicht allzu müde bist, dann lies dir doch einfach noch mal das Urteil des LGMannheim durch.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p720-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#50373
wo gibt es das urteil wirklich zu lesen ??

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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty ali!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 12:47

wo kann ich das urteil lesen????? bitte schlaf noch nicht ein. ich muss das lesen.

@deali, wenigstens in der grundsache messer stimmen wir überein, dachte schon, dass du auf deinem boot in schwierigkeiten bist. sass schon halb auf meinem fahrrad um zu helfen. bin erleichtert. Smile Top!
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty neunhundertirgendwas

Beitrag  Deali Do 24 Nov 2011, 12:51

die StA werden nicht selber gegen sich vorgehen, nachdem sie zuvor alles verdreht haben, was zu verdrehen war.
am interessantesten wäre natürlich, wenn csd hier mitmachen könnte. sie kann sich viel besser ausdrücken als ich. sie ist ja auch ne menge jahre älter als ich. ich lerne noch.
Das hast Du wirklich glasklar raus-gearbeitet, wirklich Hut ab!
Aber nun geh mal lieber in die Heia!
Und Friedenspfeife solltest Du sein lassen!
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Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 12:55

iss gerade so spannend. hab noch eine ernste frage: kanntu nur bis 900 zählen? ich bin doch schon bis 984. oder willse mich beklauen?

ich bleib noch was auf. Twisted Evil
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty nina et al.

Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 13:41

bitte lest diesen artikel, der zeigt, dass die BILD nicht nur unsinn macht!


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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty NEUES von Höcker und dem OLG - grosses zurückrudern der justiz ??

Beitrag  Gast Do 24 Nov 2011, 14:37

24.11.2011

OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser".

Das OLG Köln hat heute seine gestrige Pressemitteilung in Sachen der am 15.11.2011 erlassenen Urteile in drei Verfahren des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen BILD korrigiert. Dort hatte es fälschlicherweise geheißen, dass an einem Messer DNA des Herrn Kachelmann gefunden worden sei. Diese Aussage ist falsch und wurde auch im strafgerichtlichen Urteil des LG Mannheim ausdrücklich korrigiert.
Die berichtigende Pressemitteilung des OLG Köln finden Sie hier.

Um es noch einmal deutlich festzuhalten:

Die Pressemeldungen aus dem Sommer 2010 waren falsch. An dem angeblichen "Tatmesser" im Verfahren gegen Jörg Kachelmann, das mit dessen Freispruch endete, wurde keine DNA von Herrn Kachelmann gefunden.
Das LG Mannheim stellte in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass mit einem DNA-Fund zu rechnen gewesen wäre, wenn die Schilderung der angeblichen Tat durch die Nebenklägerin zutreffend gewesen wäre. Das Fehlen der DNA wurde vom Strafgericht also eher als Indiz für die Unwahrheit der nebenklägerischen Schilderung gewertet.

Wir rufen noch einmal dazu auf, derartige Falschmeldungen zu unterlassen. Dass selbst das OLG Köln die Presse-Ente vom angeblichen DNA-Fund trotz entgegenstehender Aktenkenntnis wiederholte, zeigt, wie sehr die Vorverurteilung des Herrn Kachelmann durch die Falschmeldung nachwirkt.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=205
Letzte Pressemitteilung - OLG Köln:

Pressemitteilung vom 23. November 2011

Die hiesige Pressemitteilung vom 22.11.2011 enthielt in Absatz 3 die Aussage, dass an dem gefundenen Messer die DNA des Klägers festgestellt worden ist. Eine solche Aussage enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2011 – 15 U 61/11 - jedoch nicht.

Gegenstand des Verfahrens war vielmehr nur der Bericht der Beklagten, wonach sich an dem Messer nach damaliger Darstellung DNA-Spuren des Klägers befunden haben sollen. Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 15.11.2011 – 15 U 61/11 – keine Feststellungen dazu getroffen, ob diese Darstellung der Wahrheit entsprach.

Die nachfolgende Pressemitteilung tritt an die Stelle der Pressemitteilung vom 22.11.2011. Soweit die Pressemitteilung vom 22.11.2011 Grundlage für eine Berichterstattung in den Medien war, bitte ich, die Berichterstattung ebenfalls zu korrigieren.

Oberlandesgericht Köln entscheidet über Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

Das Oberlandesgericht Köln hat mit drei am 15. November 2011 verkündeten Urteilen die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren näher festgelegt. Geklagt hatte in allen drei Verfahren ein wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagter, im Strafverfahren freigesprochener Fernsehmoderator. Das Ermittlungs- und Strafverfahren war in den Medien mit großer Aufmerksamkeit und ausführlichen Berichterstattung begleitet worden. Der Kläger hat die Beklagten, welche eine Tageszeitung und deren Online-Ausgabe herausgeben, auf Unterlassung der Verbreitung verschiedener Bilder und Textpassagen in Anspruch genommen.

Der zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass die heimlich aufgenommenen Fotos, die den Kläger im Gefängnishof der Justizvollzugsanstalt zeigen, in welcher der Kläger während der Untersuchungshaft inhaftiert war, nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Es habe zum damaligen Zeitpunkt kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bestanden, welches in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Klägers überwogen habe. Der Kläger habe sich nicht im öffentlichen Raum bewegt; vielmehr habe er erwarten können, während seiner Inhaftierung in der JVA nicht behelligt zu werden (Az: 15 U 62/11).

Als zulässig hat das Gericht dagegen die Berichterstattung über den Fund eines Messers angesehen, an welchem nach damaliger Darstellung die DNA des Klägers gefunden worden sein soll. Das Landgericht hatte der Klage auf Unterlassung noch stattgegeben mit der Begründung, dass es sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung gehandelt habe. Das Oberlandesgericht war auf die von den Beklagten eingelegte Berufung hin jedoch der Auffassung, dass die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht überschritten seien: es sei stets hinreichend klargestellt worden, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Anklageerhebung vorlagen, ohne dass aber bereits im Sinne einer Vorverurteilung der Ausgang des Strafverfahrens als sicher vorherzusagen dargestellt worden sei (Az: 15 U 61/11).

Das dritte Verfahren bezog sich auf die Veröffentlichung einer privaten E-Mail, welche der Kläger an seine ehemalige Freundin "Isabella M." gesandt hatte sowie auf die darauf bezogene Berichterstattung. Nach Ansicht des Landgerichts, die vom Oberlandesgericht bestätigt wurde, ist hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt worden. Das Berichterstattungsinteresse überwiege in diesem Fall nicht das Recht des Klägers auf Schutz seiner Privatsphäre. Wie sich der Kläger im Jahr 2004 gegenüber einer seiner Freundinnen/Geliebten verhalten habe, weise nur einen schwachen Bezug zu der ihm vorgeworfenen Straftat und den Umständen ihrer Entstehung auf (Az: 15 U 60/11).

Die Revision wurde vom Oberlandesgericht in keinem der drei Fälle zugelassen; die jeweils unterlegene Partei kann hiergegen binnen eines Monats die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Stefanie Rüntz
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php.






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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty für nina und gabi!

Beitrag  984 Do 24 Nov 2011, 14:47

Nina zu den staatsanwaltlichen Falschmeldungen habe ich über Grossmann jetzt folgendes gefunden, das zitat stammt von der BZ, also nicht aus dem TV:
...

Die Staatsanwaltschaft stütze sich neben den Aussagen des mutmaßlichen Opfers auf die Ergebnisse kriminaltechnischer sowie rechtsmedizinischer Untersuchungen. Es wurden am Tat-Messer DNA- und Blutspuren der Frau sowie DNA-Spuren Kachelmanns gefunden. Die Rechtsmedizin habe zudem „erhebliche Hämatome“ an den Oberschenkeln und Schnittspuren am Hals des mutmaßlichen Opfers festgestellt.Die Staatsanwaltschaft schließt eine Selbstverletzung der 36-Jährigen aus. Zitat Ende 20. Mai 2010 19.50 Uhr, BZ

damit habe ich bewiesen, dass grossmann seinerzeit wahrheitswidrig gegen kachelmann mitteilungen verteilt hat. wir wissen ja, dass es diese dna von jk nicht gibt!
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Fall Kachelmann: Freiheit und die Befreiung aus der Elsen-Falle (Teil 2) - Seite 30 Empty Korrekturen

Beitrag  Andy Friend Do 24 Nov 2011, 17:16

Schnittspuren, die mit Längsbewegungen der Schnittseite voraussetzen waren es übrigens auch nicht, können es an dieser Stelle gar nicht gewesen sein (dann hätte sie nun wirklich an der höchst empfindlichen Stelle wie ein Schwein geblutet. Gerade das war ja der "Gag", dass es allenfalls "Schürf-"/Aufschabspuren waren, die eben nicht mit dem bei einer mmTat mit dem DAZUgehörigen Bewegungsablauf so und so nicht allein hätten sein können. ...

1. 24.11.2011

OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser".

Das OLG Köln hat heute seine gestrige Pressemitteilung in Sachen der am 15.11.2011 erlassenen Urteile in drei Verfahren des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen BILD korrigiert. Dort hatte es fälschlicherweise geheißen, dass an einem Messer DNA des Herrn Kachelmann gefunden worden sei. Diese Aussage ist falsch und wurde auch im strafgerichtlichen Urteil des LG Mannheim ausdrücklich korrigiert.

Die berichtigende Pressemitteilung des OLG Köln finden Sie hier.

Um es noch einmal deutlich festzuhalten:

Die Pressemeldungen aus dem Sommer 2010 waren falsch. An dem angeblichen "Tatmesser" im Verfahren gegen Jörg Kachelmann, das mit dessen Freispruch endete, wurde keine DNA von Herrn Kachelmann gefunden. Das LG Mannheim stellte in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass mit einem DNA-Fund zu rechnen gewesen wäre, wenn die Schilderung der angeblichen Tat durch die Nebenklägerin zutreffend gewesen wäre. Das Fehlen der DNA wurde vom Strafgericht also eher als Indiz für die Unwahrheit der nebenklägerischen Schilderung gewertet.

Wir rufen noch einmal dazu auf, derartige Falschmeldungen zu unterlassen. Dass selbst das OLG Köln die Presse-Ente vom angeblichen DNA-Fund trotz entgegenstehender Aktenkenntnis wiederholte, zeigt, wie sehr die Vorverurteilung des Herrn Kachelmann durch die Falschmeldung nachwirkt.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=205


Letzte Pressemitteilung - OLG Köln:

Pressemitteilung vom 23. November 2011

Die hiesige Pressemitteilung vom 22.11.2011 enthielt in Absatz 3 die Aussage, dass an dem gefundenen Messer die DNA des Klägers festgestellt worden ist. Eine solche Aussage enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2011 – 15 U 61/11 - jedoch nicht.
Gegenstand des Verfahrens war vielmehr nur der Bericht der Beklagten, wonach sich an dem Messer nach damaliger Darstellung DNA-Spuren des Klägers befunden haben sollen. Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 15.11.2011 – 15 U 61/11 – keine Feststellungen dazu getroffen, ob diese Darstellung der Wahrheit entsprach.

Die nachfolgende Pressemitteilung tritt an die Stelle der Pressemitteilung vom 22.11.2011. Soweit die Pressemitteilung vom 22.11.2011 Grundlage für eine Berichterstattung in den Medien war, bitte ich, die Berichterstattung ebenfalls zu korrigieren.


Oberlandesgericht Köln entscheidet über Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

Das Oberlandesgericht Köln hat mit drei am 15. November 2011 verkündeten Urteilen die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren näher festgelegt. Geklagt hatte in allen drei Verfahren ein wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagter, im Strafverfahren freigesprochener Fernsehmoderator. Das Ermittlungs- und Strafverfahren war in den Medien mit großer Aufmerksamkeit und ausführlichen Berichterstattung begleitet worden. Der Kläger hat die Beklagten, welche eine Tageszeitung und deren Online-Ausgabe herausgeben, auf Unterlassung der Verbreitung verschiedener Bilder und Textpassagen in Anspruch genommen.

Der zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass die heimlich aufgenommenen Fotos, die den Kläger im Gefängnishof der Justizvollzugsanstalt zeigen, in welcher der Kläger während der Untersuchungshaft inhaftiert war, nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Es habe zum damaligen Zeitpunkt kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bestanden, welches in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Klägers überwogen habe. Der Kläger habe sich nicht im öffentlichen Raum bewegt; vielmehr habe er erwarten können, während seiner Inhaftierung in der JVA nicht behelligt zu werden (Az: 15 U 62/11).

Als zulässig hat das Gericht dagegen die Berichterstattung über den Fund eines Messers angesehen, an welchem nach damaliger Darstellung die DNA des Klägers gefunden worden sein soll. Das Landgericht hatte der Klage auf Unterlassung noch stattgegeben mit der Begründung, dass es sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung gehandelt habe. Das Oberlandesgericht war auf die von den Beklagten eingelegte Berufung hin jedoch der Auffassung, dass die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht überschritten seien: es sei stets hinreichend klargestellt worden, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Anklageerhebung vorlagen, ohne dass aber bereits im Sinne einer Vorverurteilung der Ausgang des Strafverfahrens als sicher vorherzusagen dargestellt worden sei (Az: 15 U 61/11).

Das dritte Verfahren bezog sich auf die Veröffentlichung einer privaten E-Mail, welche der Kläger an seine ehemalige Freundin "Isabella M." gesandt hatte sowie auf die darauf bezogene Berichterstattung. Nach Ansicht des Landgerichts, die vom Oberlandesgericht bestätigt wurde, ist hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt worden. Das Berichterstattungsinteresse überwiege in diesem Fall nicht das Recht des Klägers auf Schutz seiner Privatsphäre. Wie sich der Kläger im Jahr 2004 gegenüber einer seiner Freundinnen/Geliebten verhalten habe, weise nur einen schwachen Bezug zu der ihm vorgeworfenen Straftat und den Umständen ihrer Entstehung auf (Az: 15 U 60/11).

Die Revision wurde vom Oberlandesgericht in keinem der drei Fälle zugelassen; die jeweils unterlegene Partei kann hiergegen binnen eines Monats die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Stefanie Rüntz
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php.

3.
um 3:19 Uhr

Fall Kachelmann: OLG Köln legt Grenzen zulässiger Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren fest
zu OLG Köln, Urteil vom 15.11.2011 - 15 U 62/11; 15 U 61/11; 15 U 60/11.

Das Oberlandesgericht Köln hat am 15.11.2011 in drei Fällen näher dargelegt, wo die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren zu ziehen sind. Geklagt hatte in allen drei Verfahren der wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagte, im Strafverfahren freigesprochene Fernsehmoderator Jörg Kachelmann. Das OLG entschied, dass die heimlich aufgenommenen Fotos, die ihn im Gefängnishof der Justizvollzugsanstalt zeigen, in der er während der Untersuchungshaft inhaftiert war, nicht hätten veröffentlicht werden dürfen (Az.: 15 U 62/11). Auch sah das Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht Kachelmanns durch die Veröffentlichung einer privaten E-Mail, die der Kläger an seine ehemalige Freundin gesandt hatte, verletzt (Az.: 15 U 60/11). Als zulässig hat es dagegen die Berichterstattung über den Fund eines Messers angesehen, an dem die DNA Kachelmanns gefunden worden war (Az.: 15 U 61/11). Die Revision wurde in keinem der Verfahren zugelassen.
Berichterstattung über Messer-Fund zulässig

Das OLG hatte gegen die Berichterstattung über den Fund eines Messers, an welchem die DNA des Klägers gefunden wurde, nichts einzuwenden. Es sah - anders als das Landgericht - die Grenzen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht als überschritten an. Denn es sei stets hinreichend klargestellt worden, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen, ohne dass aber bereits im Sinne einer Vorverurteilung der Ausgang des Strafverfahrens als sicher vorherzusagen dargestellt worden sei, so das OLG.
um 3:19 !!!
http://beck-aktuell.beck.de/news/fall-kachelmann-olg-koeln-legt-grenzen-zulaessiger-berichterstattung-in-straf-und-ermittlungsve

Andy Friend
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Beitrag  patagon Do 24 Nov 2011, 20:24

Ali: "Mit Freiheit war von mir speziell Meinungsfreiheit gemeint. Wie steffi es schon sagte, man kann ruhig anderer Meinung sein. Es gilt die Meinung des Gegenübers zu tolerieren und es sollte nicht Aufgabe sein, ihn mundtot machen zu wollen, wenn es denn schon nicht gelingt ihn zu überzeugen. Nur die unterschiedlichen Perspektiven und Herangehensweisen können einem Thema gerecht werden."

Na ich möchte nicht gleich damit beginnen mich über jemand lustig zu machen, aber findest du nicht selbst, dass du mit diesem Statement Eulen nach Athen trägst?

Was aber unser Thema "Meinungsfreiheit" angeht, so denke ich dass Meinungsfreiheit das uninteressanteste ist für jemand der in der Falle sitzt, ebenso wie für den Fallensteller, dem es ziemlich schnuppe sein dürfte, was seine gefangene Beute denkt.
Der Fallensteller wird bei aller Arroganz wohl kaum so weltfremd sein, sich einzubilden, dass die Beute in der Falle ihm dankbar ist.

Das wäre ja noch idiotischer.






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Beitrag  Demokritxyz Do 24 Nov 2011, 20:46

Gänseblümchen:

Auf die facebook-Beiträge kann man leider nicht verlinken, nur auf die Hauptseite, ich habs aber rauskopiert; das Stakkato an Falschanschuldi- gerinnen-Beiträgen wundert mich nun irgendwie so gar nicht mehr.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t509p700-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle-teil-2#50346
Mit der rechten Maustaste auf das Datum/Uhrzeit des Beitrags (letzte Zeile, rechts) klicken, Link kopieren und ins Posting einfügen:

https://www.facebook.com/FreeKachelmann/posts/164014947030052
Demokritxyz
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Beitrag  a l i Do 24 Nov 2011, 21:07

Hä, wieso dankbar?? scratch

Erst definiere Freiheit!

Tut mir furchtbar leid, deine Gedankengänge erschliessen sich mir nicht ganz.

Wie wolltest du dann jemals aus einer Falle herauskommen, wenn du dich nicht (mit Gegenargumenten) wehrst?

Offenbar siehst du in einer Falle etwas endgültiges? Ich nicht.

Die JK Verteidigung sah das offensichtlich auch anders. Mit dem Ergebnis des Gerichtsurteils, dass jetzt niemand mehr in der Falle sitzt.
Wer zuletzt lacht, lacht am besten.
a l i
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Beitrag  a l i Do 24 Nov 2011, 21:21

@Nina
Ich vermute, dass du auf etwas anderes hinauswillst, doch von mir ist das Urteil des LGMannheims gemeint, wovon ich ausserdem ausging, das es sowieso jeder kennt.

Ich kann noch keine links senden, aber ich habe auf Seite 626 im GG Forum genau DAS hervorgehoben, was ich konkret meine.
Erst heute (oder morgen?) wieder einsehbar. (Fremde) Link(s) kann ich dann notfalls nachsenden, wenn nicht hier, dann aber vermutlich über Postfach.
a l i
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Beitrag  Deali Do 24 Nov 2011, 21:36

Sie meint das schriftliche Urteil, und das ist ja leider von dem Mannheimer Lg zum Staatsgeheimnis erklärt worden!
Deali
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http://dealiinfo.oyla.de

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