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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)

Beitrag  Oldoldman Mo 30 Mai 2011, 00:16

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:

http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html

Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?

Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793

_____________
Anmerkung:

Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).

Die letzten Beiträge des dreiundzwanzigsten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p960-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23

Oldoldman


Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:26 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Ausreichende aber ungenutzte Kapazitäten

Beitrag  tommi Di 07 Jun 2011, 02:08

Die juristischen Kapazitäten auf Bild-Seite dürften um einiges größer sein als bei EMMA. Es ist davon auszugehen, dass es da einige Hausjuristen gibt, auf die A.S. sicherlich im Rahmen ihrer Tätigkeit für Bild hätte zugreifen können.

Umsomehr verwunderlich war es dann für mich, warum A.S. ihre Artikel nicht von einem Bild-Juristen hat durchlesen lassen, um so die gröbsten Schnitzer herauszufiltern:
- Vereidigung nach §55 StPO
- schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit einem Werkzeug
(Müsste es nicht richtiger lauten: schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit einem Werkzeug in Tatmehrheit mit einer juristisch inkompetenten A.S.)

Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass sie ihrer Sache einen so einen besonders großen Dienst erweist.

Offenbar ist ihr das allerdings wurscht.


Zuletzt von tommi am Di 07 Jun 2011, 02:09 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Rechtschreibfehler)

tommi

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Sorry, Rechtsanwäldin,...

Beitrag  Oldoldman Di 07 Jun 2011, 02:10

... aber Frau Prof. Frommel hat bereits diskrete Baustellenschilder aufstellen lassen und die Bahnhofsmission informiert, damit Frau S. bei Erreichen der Kieler Stadtgrenze bzw. des Bahnhofs ohne größeres Aufsehen auf die "Color Fantasy" geleitet und in einem Rutsch zu dachs64 nach Norwegen verschifft wird. Dieser (K)Elch wird in jedem Falle an Kiel vorbeigehen Laughing

vgl. auch: http://www.colorline.de/schiffe_routen/deutschland_-_norwegen
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Franz Kafka

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 02:11

Mir ist Hanlon´s Razor nicht unbekannt und ich teile da auch weitestgehend die Meinung, dass Dummheit ausreichend ist.

Allerdings ist mir auch nicht unbekannt, dass es ausreichend Leute gibt, die darauf setzen, damit durchzukommen.

Ganz praktisch im Leben angetroffen ist es ja heutzutage chick, doch den "Fehler" einzugestehen....das macht so "authentisch" und ist schon eine Modeerscheinung.

Speziell in diesem Fall kommt mir hier zuviel Dummheit zusammen, gepaart mit Zufällen, die mir so ganz unzufällig aussehen ( dummerweise bin ich eh kein Freund von Zufällen, die ich für nicht zufällig halte, denn alles hat seinen Grund!)

Ob man nun gleich von einer großangelegten Verschwörungstheorie sprechen kann........ist mir auch wieder zuviel ABER ganz viel Intriganz und Machtgier erscheint mir hier logischer zusammengefunden zu haben - teils VOR und teils nach der "nichtTAT".

Das fängt mit dem anonymen Anruf 2008 an, nachgelegte Tickets (ende 08/Anfang09/ der Google-Suche, monatelanges warten zur Kontaktaufnahme, eigenes Foto schicken an die Nebenbuhlerin ( obwohl man ja Angst vor Kachelmanns Reaktion hat - nur beim Ansprechen), die blauen Flecken, die suche nach "Vergewaltigungen", die Veröffentlichung der Ermittlungsakten im FOCUS ( der sich sonst nicht mit Boulevard in Verbindung bringen will), merkwürdige Zeuginnen, die erst der FOCUS kennt und dann die STA..., ein Gutachter Brinkmann, der abgelehnt wird, ein Gericht, was Wochen braucht um Anträge zu entscheiden usw....

Da kann man ausführlich spekulieren....aber wenn das alles nur Dummheit sein sollte, wird es Zeit für eine Revolution Very Happy
böse Buben können hinter schwedische Gardinen.


Zuletzt von steffi am Di 07 Jun 2011, 02:32 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Sonnige Grüße von Tanja May

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 02:25


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @steffi: keine Nummer unter diesem Anschluß!

Beitrag  Oldoldman Di 07 Jun 2011, 02:45

Aber er ist nicht gesperrt. Vermutlich wurde die SIM-Karte schnell verbuddelt.

(als garstig-investigativer alter Mann konnte ich mir den Anruf nicht verkneifen)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 02:45

Mannheim.
Die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Fall Kachelmann will keine Rechtsmittel gegen den Freispruch des Wettermoderators einlegen. Das berichtete der Südwestrundfunk (SWR) am Dienstag unter Berufung auf das Landgericht Mannheim. Der Rechtsanwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, lehnte eine Stellungnahme ab. Die Frist für die Revision endet an diesem Dienstag um Mitternacht.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte am Montag Revision beantragt. Im Prozess hatte sie eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen Vergewaltigung gefordert. Kachelmann war vorgeworfen worden, die 38-Jährige vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Das Landgericht Mannheim sprach den 52-Jährigen am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen frei. (dpa)
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1916217/Fall-Kachelmann-Nebenklage-verzichtet-auf-Revision.html

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Oldy

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 02:47

Very Happy Very Happy Very Happy
Du bist ja einer...... lol!
(als garstig-investigativer alter Mann konnte ich mir den Anruf nicht verkneifen).

Bitte versprich mir oder schwöre, dass DU Tanja NICHT kennenlernen wolltest scratch

Aber die Idee war genial...zur Not hast DU noch die Mail-adresse geek

P.S. heißt es nicht "kein Anschluß unter dieser Nummer?" Sad

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @steffi: war schon richtig so....

Beitrag  Oldoldman Di 07 Jun 2011, 03:01

Ach steffi, warum sollte ich nicht leichtsinniger Weise mal 50ct mit der Dame verprassen wollen? Und einmal kurz gegooglet, dann ist die Echtheit der Mob-Nr. bestätigt und die komplette Dienstadresse dazugestellt.
Tanja May
Stellvertretende Chefredakteurin BUNTE
Burda Verlag

Arabellastraße 23
81925 München
Deutschland
Mobil:0049 172 6124502
Fon:49 89 92502085
Fax:49 89 92503248
___________
vgl.: http://kress.de/kresskoepfe/kopf/profil/9248-tanja-may.html
Also, wenn irgendwelche gehobenen gesellschaftlichen Ereignisse anstehen (Hochzeit uvondo???), dann kann jeder kurz zum Hörer greifen....
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @Franz Kafka: Experte für "Verschwörungstheorien" ist hier nur einer: Chomsky

Beitrag  Demokritxyz Di 07 Jun 2011, 03:10

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p580-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41727

Die anderen sind Realisten und verfügen teilweise über sehr viel Lebenserfahrungen und können insbesondere auch Texte zwischen den Zeilen lesen.

Etliche Links hab dir bereits gepostet. Nun weiß ich nicht, ob du die gelesen hast. Es gibt Personen, die haben ein festes politisches Weltbild und akzeptieren nicht, dass das gewisse Funktionseliten betreffend völlig falsch sein könnte - 'dumm' ist diese Klientel meistens nicht und die verstehen auch, wenn sie im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stehen. Aber sie denken in schauspieldemokratischen Grundgesetzen und fühlen sich (aus bisherigen Erfahrungen) unangreifbar.

Wichtig für die eigene Urteilsbildung ist nach meiner Auffassung, hinzuhören, was ein Protagonist sagt, der erstens die Batterie voll hat, zweitens schon Frauentölpel in schwarzer Robe in der Wiederausnahme auf's Kreuz gelegt hat, drittens die Akte Kachelmann und den Angeklagten aus dem FF bis ins letzte Surrounding der Causa aus dessen Sicht kennt und viertens sich klar zum "falschen Film zeigen", einer ihm bekannten Praxis voreingenommerer Gerichte positioniert.
SPIEGEL online, 31.05.2011:

Trotz Freispruch Kachelmann-Anwalt rechnet mit Richtern ab
...
Der Kachelmann-Verteidiger polterte trotz des Freispruchs gegen das Gericht: Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung noch einmal "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen", so Schwenn. Vor TV-Reportern sprach er von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit, die ihres Gleichen sucht in einem Gerichtssaal". Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Michael Seidling Schwenn seinerseits scharf kritisiert. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten Anstand und Respekt vermissen lassen.
...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,765888,00.html

http://www.spiegel.de/video/video-1130389.html
Du solltest nicht den Fehler vieler anderer machen, dass dieser Vergewaltigungsfall ein ganz normaler aus der Kategorie "Aussage gegen Aussage" ist.

Schau dir das SPIEGEL-Video an, und beanworte dir selbst die Frage, ob Johann Schwenn "poltert"? Aber die Medien sollen nach der Vorstellung vom Burda-Vorstand Philipp Welte konzentriert werden, oder hab ich etwas falsch verstanden ...?
Vgl. Demokritxyz Posting, 06.06.2011, S. 28/XXIV, 18:28 h Philipp Welte zur neuen Realität der Printmedien: „gemeinsam arbeiten“ ...
Anm.: Vier Hubert-Burda-Media-Videos: Vorstand Philipp Welte, Hubert Burdas 70. mit Laudatio mit Thomas Gottschalk, Verabschiedung von Helmut Markwort

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41679

07.06.2011, S. 30/XXIV, 10:34 h Charakterfragen ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p580-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41710

05.06.2011, S. 24/XXIV, 10:34 h Genau: Immer der 'Dämlichkeit' von 'Richtern' unkritisch ...
Anm.: Lancierung der geheimen Richterberatung zum Urteil an BILD. Johann Schwenn, 56:00 Min.: "Das Problem des Verfahrens war die fehlende Öffentlichkeit. … und in dieser Situation neigen vereingenommene Gerichte dazu, in der Urteilsbegründung dem Revisionsgericht den „falschen Film“ zu zeigen, d.h. mal das eine zu vergessen …"


https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p460-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41583

05.06.2011, S. 24/XXIV, 13:00 h Och Nina: Die „Geheimprozesse“ hinter verschlossenen Türen ...
Anm.: ... „den „falschen Film“ zu zeigen“ und auszuurteilen, nenne ich in meinem Wertesystem bereits: Rechtsbeugung. Aber die Strafjustiz ist nicht so streng …!

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p460-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41591

04.06.2011, S. 22/XXIV, 18:36 h Bestes Zitat: «Die Presse soll nicht Bambis verleihen oder Goldene Kameras, sondern die Staatsmacht kontrollieren.» (Schwenn)
Anm.: Wie weite Teile der Medien versuchen, Äußerungen von Johann Schwenn zu ignorieren

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p420-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41542

04.06.2011, S. 22/XXIV, 19:37 h Philipp Welte zu Schwenn auf burda-news
Anm.: Rechtliche Schritte von Burda Media gegen RA Johann Schwenn

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p420-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41548
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty och, Oldy

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 03:18

Ich bin wohl doch zu anständig Embarassed ....so hab ich ja nun nicht gedacht.... Sad oder DIR nicht solche Gedanken zugetraut.....

Gast
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Franz Kafka: Demos Endlosschleife! :-)

Beitrag  Gast_0009 Di 07 Jun 2011, 03:23

Demo schreibt:

Die anderen sind Realisten und verfügen teilweise über sehr viel Lebenserfahrungen und können insbesondere auch Texte zwischen den Zeilen lesen.

Kommentar:

Wenn Du den Thread einmal ein bisschen durchliest, dann wirst Du sehen, dass sich Demos Prognosen, Spekulationen und Hypothesen vielfach nicht bewahrheitet haben. Bestes Beispiel ist seine Prognose für das Urteil! Er ging mit fester Überzeugung davon aus, dass Kachelmann verurteilt wird (unabänderliche Auftragsverurteilung). Du siehst: Demo ist vor allem ein Demagogiker ohne viel Sachverstand für die Realität! :-)
Das kommt m.E. vor allem davon, dass Demo die Kritische Sozialwissenschaft und nicht-hegemoniale gesellschaftpolitische Zeitschriften kaum zur Kenntnis nimmt und sein Wissen vor allem aus Wikipedia zusammengeschustert hat! :-D
Gast_0009
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Absprachen

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 03:32

virtual-cd Heute um 09:30

Aber mal im Ernst: Wieso die Staatsanwaltschaft hier unter "Zugzwang" geraten könnte, wenn die Nebenklage sich entschlösse, das Urteil anzufechten, erschließt sich mir nicht. Beim besten Willen nicht.

Gabriele? Hast du eine Idee, was der schwarzwaeldende Bote hier gemeint haben könnte?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p560-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41704

Ich habe mir den Schwarzwälder Boten noch einmal vorgenommen; das ist ja doch zu ungeheuerlich, was da steht:

Obwohl kurz vor Prozessende vertrauliche Informationen durchgesickert waren, wonach die die Behörde im Fall einer Niederlage auf eine Revision verzichten wolle, geschieht nun das Gegenteil.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Da muß man sich nicht nur auf vertrauliche Informationen verlassen, der Revisionsverzicht war indirekt sowohl durch StA als auch die Nebenklage schon kommuniziert worden. Wenn Oltrogge sagt, man könne die Indizien so oder so werten, und RA Franz, die Beweisaufnahme könne auch einen Freispruch rechtfertigen (daneben hielt er ein Plädoyer zur Verteidigung der Klientin), dann liegt eine Revision gegen den erwartbaren Freispruch in weiter Ferne.

Aber warum? Die Revision einzulegen "dient dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Soll heißen: Die Ermittler wollen die ausführliche Begründung des Freispruchs lesen - sie soll spätestens Mitte August vorliegen -, ehe sie dann binnen eines Monats entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten oder zurückgezogen wird. Nur, ist das der alleinige Grund? Selbst der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, der im Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert hatte, ließ am Montag mitteilen, man sehe bisher keine formellen Verfahrensfehler des Gerichts.

Aber nur darum würde es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gehen, weil dort keine erneute Verhandlung mit Zeugenvernehmungen stattfindet, sondern das Urteil aus Mannheim ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft würde.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Das ist nicht ganz richtig. Der BGH überprüft auch die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung, und mit Achim Nack sitzt im 1. Strafsenat ein Experte für Glaubwürdigkeitsgutachten und Zeugenvernehmung. Der wird es sich nicht nehmen lassen, die Aussagequalität der NK und die Qualität des Greuel-Gutachtens eingehend unter die Lupe zu nehmen, falls die Revsion je betrieben wird und dann auch noch der GBA der Revision beitritt, was nun wirklich kaum zu erwarten ist.

Kein Wunder, dass sich in Justizkreisen nun hartnäckig Gerüchte halten, in den Tagen vor dem Urteilsspruch habe es Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Nebenklage gegeben.

Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Ich bin kein Zivilrechtler, aber ich sehe nicht, wie eine mündliche Abrechnung mit dem Freigesprochenen wegen dessen angeblicher manipulierender Art und Weise der Beziehungsgestaltung oder wegen dessen angeblicher Unwahrheiten bei subjektiven Einschätzungen (!) oder wegen nicht erwiesener Unschuld bei gleichzeitig fehlenden Feststellungen im schriftlichen Urteil die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, gegen wen auch immer, erschweren würde. Der oder die Beklagte wird zur Abwehr wohl kaum mit der BILD und der Pressemitteilung des Gerichts wedeln können.

Aber eine Absprache über den arbeitssparenden Revisionsverzicht, im Gegenzug dann noch einmal Gesichtswahrung für die Nebenklägerin und Betonung, daß die Unschuld des Freigesprochenen nicht erwiesen sei, die liegt tatsächlich nahe. Denn diese Begründung war wirklich eine »Erbärmlichkeit« (Schwenn).

Prof. Volker Boehme-Neßler hierzu
:
Der Tiefpunkt im Mannheimer Landgericht war die Begründung des Freispruchs. Die Richter haben ausdrücklich betont, dass sie nicht von der Unschuld des Wettermoderators Jörg Kachelmann überzeugt sind. Was sollte das? Das war eine - juristisch völlig unnötige - Steilvorlage für die Boulevardmedien. Jetzt lassen sich sogar die Richter als Kronzeugen für den "Ja-aber-Freispruch" anführen.
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/steilvorlage-fuer-den-boulevard/

Was sollte das? Als Dank für einen Rechtsmittelverzicht hätte die Sache dann wenigstens einen Sinn. Aber solch eine Absprache wäre rechtlich nicht zulässig. Denn seit 2009 sind die zulässigen ›Verständigungen‹ eindeutig geregelt.

§ 257c StPO

(1) Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten nach Maßgabe der folgenden Absätze über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. § 244 Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Gegenstand dieser Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein. Der Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.

(3) Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.

(4) Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neu ergeben haben und das Gericht deswegen zu der Überzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. Gleiches gilt, wenn das weitere Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist. Das Geständnis des Angeklagten darf in diesen Fällen nicht verwertet werden. Das Gericht hat eine Abweichung unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Angeklagte ist über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von dem in Aussicht gestellten Ergebnis nach Absatz 4 zu belehren.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.07.2009 ( BGBl. I S. 2353) m.W.v. 04.08.2009.

Kommentar von RA Burhoff:

Deutlich wird aus der gesetzlichen Regelung auch, dass heimliche Absprachen – (Meyer-Goßner, vor § 213 Rn. 14) spricht von „Deals“ – die schon früher als unzulässig angesehen worden sind (vgl. BGHSt 43, 195; 50, 40) jetzt erst Recht unzulässig sind.
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_F22_S477.htm.

Eine solche heimliche Absprache, wie sie der SB kolportiert, wäre nicht nur wegen Formverstoß, sondern auch inhaltlich unzulässig. Denn Rechtsmittelverzicht kann nicht Gegenstand einer Verständigung sein. Es ist noch nicht einmal möglich, vor Ablauf einer Rechtsmittelfrist auf RM zu verzichten, wenn das Urteil auf einer Absprache beruht:

§ 302 StPO

(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausgeschlossen. Ein von der Staatsanwaltschaft zugunsten des Beschuldigten eingelegtes Rechtsmittel kann ohne dessen Zustimmung nicht zurückgenommen werden.

Ob sich aus dieser vom Schwarzwälder Boten als Gerücht gehandelten unzulässigen Absprache der Anfangsverdacht einer Rechtsbeugung ergibt, lasse ich mal dahingestellt: denn welchen Wert hat eine mündliche Urteilsbegründung? Gehört sie zur Entscheidung oder ist es nicht vielmehr das Urteil selbst, das jedenfalls im Ergebnis richtig ist? Ob die kargen Mitteilungen zur Beweislage stimmen oder nicht, ergibt sich erst aus den allein maßgeblichen schriftlichen Urteilsgründen.
Die Verletzung von Verfahrensvorschriften wäre allerdings schon ehrenrührig genug, das ersichtliche Bemühen, dem Angeklagten und seinem RA öffentlich zu schaden, ebenfalls.
Und so versteht man auch diese Reaktion:

Sowohl die Kanzlei von Franz im badischen Ketsch als auch die Staatsanwaltschaft und das Landgericht lehnten am Montag eine Stellungnahme zu möglichen Absprachen ab. "Dazu sagen wir nichts", hieß es übereinstimmend.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Das kann ich mir schon vorstellen, warum die NK so erzürnt war. Schließlich hatte Seidling nicht nur mit JK, sondern auch mit ihr abgerechnet, indem er sagte:

Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin.
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

Damit steht sie genauso schlecht da wie der freigesprochene Angeklagte...

Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

Einen rechtlichen Zugzwang gab es nicht:
147 RiStBV

Rechtsmittel des Staatsanwalts

(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, so kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht. Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten.


Ich kann mir zwei Motive für die Sinnesänderung vorstellen: hätte die Nebenklage allein Revision eingelegt, wäre das Image der NK erst recht ruiniert, denn sie stünde als rachsüchtige und unvernünftige Verfolgerin da, die auch dann noch weitermacht, wenn selbst die StA keine Aussicht auf Erfolg sieht. Nur zur Verlängerung des Verfahrens, das als Strafe sui generis wirkt. Die Staatsanwaltschaft hat ihr das Verfahren zugemutet, nun muß sie Schadensbegrenzung betreiben.

Falls es die Absprache gegeben haben sollte, könnte die NK damit gedroht haben, sie öffentlich zu machen.

Ansonsten kann man natürlich auch eine Anweisung von oben nicht ausschließen. Der Absichtsbericht "Beabsichtigen wir, keine Revision einzulegen" könnte mit der Anweisung einer vorsorglichen Revisionseinlegung zurückgekommen sein. Die Vorgesetzten wollten evt. nicht nur den Behördenberichten und den Zeitungen, sondern dem Urteil entnehmen, was da in Mannheim eigentlich so exzessiv verhandelt worden ist.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @steffi: Darf ich dich mal mit 'nem Zufall anfreunden ...?

Beitrag  Demokritxyz Di 07 Jun 2011, 03:35

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41730

Hubert Burda hatte am 09.02.2010 (Tatnacht) seinen 70. Geburtstag! Dass da keifende 'Männerfreundschaften' ... - ich glaube es nicht ...!

http://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Burda#Auszeichnungen


@Sonnige Grüße von Tanja May

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41731

Wollte auch anrufen, hatte aber Befürchtungen wegen meiner "geilen Telefonstimme". Ich kann (wie Kachelmann ...?) Targets immer nicht weh tun, wenn die Drinks stimmen.

Schone aber immer öfter meine Leber ...
WILLEM - Laß die Morgensonne...

https://www.youtube.com/watch?v=_oE8AU6HeYI
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Gabriele

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 03:43

Ich kann mir zwei Motive für die Sinnesänderung vorstellen: hätte die Nebenklage allein Revision eingelegt, wäre das Image der NK erst recht ruiniert, denn sie stünde als rachsüchtige und unvernünftige Verfolgerin da, die auch dann noch weitermacht, wenn selbst die StA keine Aussicht auf Erfolg sieht. Nur zur Verlängerung des Verfahrens, das als Strafe sui generis wirkt. Die Staatsanwaltschaft hat ihr das Verfahren zugemutet, nun muß sie Schadensbegrenzung betreiben.

Falls es die Absprache gegeben haben sollte, könnte die NK damit gedroht haben, sie öffentlich zu machen.

Wie soll man das verstehen? Die NK wollte doch das Verfahren unbedingt und dass er im Gefängnis bleibt....da sehe ich schon eine Symbiose....also für mich ist da schlecht zu unterscheiden, wer hier wem was "zugemutet" hat......

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Steffi

Beitrag  dale Di 07 Jun 2011, 03:48

Vielleicht will RA Franz doch noch retten, was nicht zu retten ist Rolling Eyes .
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41733

steffi Heute um 15:45
Mannheim.
Die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Fall Kachelmann will keine Rechtsmittel gegen den Freispruch des Wettermoderators einlegen. Das berichtete der Südwestrundfunk (SWR) am Dienstag unter Berufung auf das Landgericht Mannheim. Der Rechtsanwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, lehnte eine Stellungnahme ab. Die Frist für die Revision endet an diesem Dienstag um Mitternacht.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte am Montag Revision beantragt. Im Prozess …………………………………………(dpa)
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1916217/Fall-Kachelmann-Nebenklage-verzichtet-auf-Revision.html

Schau mal was User stscherer @ Userin Ali im Politikforen.net schreibt.

Gestern 22:44 #50799
stscherer
…………1. Nach dem URTEIL des LG Mannheim ist K. NICHT schuldig einer Vergewaltigung.
2. Dies bedeutet aber NICHt, dass damit die NK schuldig einer Falschaussage pp. ist, denn auch sie ist NICHT schuldig bis zu Verurteilung - und darüber hatte das LG Mannheim NICHT zu entscheiden.
3. Das LG Mannheim hat den Maßstab für eine Anklage und spätere Verurteilung der NK sehr hoch gehängt, d.h., OHNE eine Begründung des Urteils sehe ich keine realistische Möglichkeit für eine Verurteilung der NK und auch nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche JK´s gegen sie.

Zwischenergebnis, bitte merken: das Gericht hat einen kleinen Trampelpfad für Alle eröffnet, mit einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen, und zwar:

- JK nicht schuldig, aber ohne eine umfängliche schriftliche Begründung als Grundlage von Verfahren gegen die NK
- NK mit genügend "Polster", um Regresse zu vermeiden (straf- und zivilrechtlich)
- StA mit Streicheleinheiten vom Gericht
- Verteidigung mit kräftigen Ohrfeigen vom Gericht, die sie nur höchst unbefriedigend in Presse, Funk und Fernsehen kontern kann
- Gericht ohne Zwang zur schriftlichen Begründung (weil die Gefahr EIGENTLICH nur von JK drohte und der durch das Urteil nicht beschwert ist)

Also: Ball liegt auf dem Elfmeterpunkt, Torwart ist keiner drin. LTO braucht nur ins leere Tor schiessen, und zwar so:

- Ermittlungsverfahren gegen NK eröffnen (Nein, nicht böse, Mäusi, bitte weiterlesen!)
- schriftliches Protokoll seines Plädoyers beifügen und die Akten wieder nach §170 II StPO schliessen
- falls noch was von JK kommt, macht der General es tot, weil es KEINE URTEILSBEGRÜNDUNG gibt und damit steht das StA-Plädoyer als Begründung für die Einstellung
- und im Zivilverfahren sind die Aussichten von JK ebenfalls mau, da er als Beweismittel bei dieser Situation nur das Beweismittel der Parteivernehmung hat - und zwar der GEGNERISCHEN PARTEI.

Ist das jetzt auch durch Deinen Nebel gedrungen? Vielleicht ist JK nicht unschuldig, aber jedenfalls ist er nach dem Gesetz nicht schuldig, und deswegen ging und geht es um Schadensbegrenzung für Gericht, StA UND NK! Und das war das erklärte Ziel des Gerichts! Und meinen Segen hat es dafür, denn natürlich war das, was JK menschlich veranstaltet hat, schändlich, da braucht man auf der NK nicht noch weiter rumzuhacken, ob sie nun eine Falschbeschuldigerin ist oder nicht.

So, nun zu LTO:

Was macht "Dero Coolness": er reisst mit seinem Antrag eine hübsche Bresche in die Verteidigungslinie des Gerichts ZU GUNSTEN der NK, indem er unbedingt eine Urteilsbegründung haben will. Und JK samt Schwenn können ihr Glück kaum fassen; warum?


Das Ergebnis der Urteilsbegründung ist bekannt: Freispruch! Also muss die Kammer jetzt begründen, warum NK nicht schuldig ist und damit freizusprechen war - und warum die StA und die NK falsch lagen. Und damit wird JK nach Recht und Gesetz und den Maßstäben des BGH (denn das LG wird sich kaum darauf einlassen, sich wegen Verstössen gegen Recht, Gesetz und BGH aufheben zu lassen) die Munition geliefert, die er braucht, um gegen NK nach zu treten. SUPER! JK und RA Schwenn brauchen also nur auf eine mehrere Dutzend Seiten lange Begründung (oder sogar noch viel länger, wie manche vermuten) zu warten, warum er, der Angeklagte, NICHT SCHULDIG ist... Das ist doch mal ein Brüller, oder bleibt Dir gerade das Lachen im Halse stecken?

Aber gut, ich gebe zu, zum Verstehen muss man ein bissel Schule besucht haben. Hämmer Dir es einfach in die Birne: bisher habe ich JK keine Aussichten gegeben, die NK in Regress zu nehmen, aber jetzt bekommt er die notwendigen gerichtsverwertbaren Tatsachen frei Haus geliefert. Und dann steht es für sie ähnlich auf der Kippe, wie ihr Faktenfreien das immer bei JK gesehen habt. Fröhliches Mitzittern!

Und nehmen wir mal den - natürlich höchst theoretischen und deswegen gänzlich zu verneinenden - Fall an, die Berichterstatterin schreibt eine prima Begründung, die StA zieht ihren Revisionsantrag zurück und JK mit seiner sicherlich vorhandenen Übermacht an hochrangigen Zivilrechtsanwälten macht die Urteilsbegründung zur Grundlage einer Schadensersatzklage - ist LTO dann immer noch cooooolllll? Bültmann (so heisst die Dame wohl) soll sehr intensiv beim Plädoyer von Combé mitgeschrieben haben... Nun, manche verurteilenden Urteil klingen wie die Kopien der Anklageplädoyers, hier könnte es durchaus anders sein, denn: JK IST FREIGESPROCHEN worden, was es jetzt zu begründen gilt!

PS: Übrigens darf man die NK unproblematisch Lügnerin nennen: Danke, LTO, er hat sie nämlich so bezeichnet... Merk Dir doch einfach: manchmal hat man Freunde, da braucht man keine Feinde mehr!

Hervorhebung von mir
http://www.politikforen.net/showthread.php?91651-Der-Fall-Kachelmann-und-der-Freispruch-quot-in-dubio-pro-reo-quot&p=4652616&viewfull=1#post4652616

Gabriele, siehst Du das genauso wie RA Scherrer?

dale

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Kein Revisionsantrag von Seiten der Nebenklägerin

Beitrag  tommi Di 07 Jun 2011, 03:51

Die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Fall Kachelmann will keine Rechtsmittel gegen den Freispruch des Wettermoderators einlegen.

Man konnte lesen, die NK habe ihren RA nach der Urteilsverkündung anbrüllt. Man konnte auch lesen, dass sie die Staatsanwaltschaft "unter Druck" setzte, doch Revision einzulegen.

Da fragt man sich, warum sie das nicht selber tut, sondern die Staatsanwaltschaft "unter Druck" setzt.
Sind dies finanzielle Überlegungen, die hier ausschlaggebend waren? Das formelle Einlegen der Revision ist wohl noch recht preisgünstig zu erreichen. Die inhaltliche Begründung der Revision ist hingegen sicherlich dann schon um einiges teurer.

Insofern ist es für die NK von Vorteil, dass dies die Staatsanwaltschaft übernimmt.

Nur: Die Staatsanwaltschaft kann ihren Revisionsantrag wieder zurückziehen. Dann kann die NK nicht einfach einspringen und diesen übernehmen. Warum wird hier nicht formell ein Revisionsantrag von Seiten der NK gestellt, um sich dann nach der schriftlichen Urteilsbegründung die Option offen zu halten, diesen aufrecht zu halten und zu begründen.

Oder liege ich mit meiner obigen Annahme (formelles Einlegen recht preisgünstig) falsch? Wer kommt denn für die Kosten der Urteilsbegründung auf und wie hoch sind diese etwa?


Die NK hat ja bekanntermaßen eine sehr starke Überzeugungskraft; vielleicht ist sie sich sehr sicher, dass die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag nicht zurückzieht.

Vielleicht will sie aber auch nur Ruhe haben. So ein Prozess war zweifelslos sehr anstrengend. (Und dies gilt unanhängig davon, ob die behauptete Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht)

Aber das sind alles Mutmaßungen. Zum Schluss noch die reinen Fakten:
Die Frist für die Revision endet an diesem Dienstag um Mitternacht.

tommi

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty kleine Korrektur, Demo

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 03:52

Hubert Burda hatte am 09.02.2010 (Tatnacht) seinen 70. Geburtstag! Dass da keifende 'Männerfreundschaften' ... - ich glaube es nicht ...!

Die Tatnacht war vom 08.02. auf den 09.02.10...als der Hubert feierte war vielleicht ein guter und wichtiger Kollege da...hm....und die Staatsanwaltschaft wußte da ja schon, dass die NK böse verletzt wurde......

das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten...denn bei so einem 70. eines ziemlich mächtigen Mannes ist doch alle da was Rang und Namen hat.....

Siehste und schon ist ein Zufall gar kein Zufall.....(nicht mal die Geburt an dem Tag war Zufall Wink )

P.S. Mach dir wegen der Leber nicht so viel Sorgen, gibt schon Transplantate....bei der Auswahl der targets sollte man sorgfältig sein....sonst nützt auch die gesündeste Leber nix lol!

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Verständnisfrage: GBA

Beitrag  tommi Di 07 Jun 2011, 04:10

falls die Revsion je betrieben wird und dann auch noch der GBA der Revision beitritt, was nun wirklich kaum zu erwarten ist.

Die Generalbundesanwaltschaft ist doch aber der Haftbeschwerde vor dem OLG entgegengetreten, wenn ich mich recht entsinne.

Nun meine Verständnisfrage (an Gabriele Wolff):
Welche Bedeutung hat das Votum des GBA bei einer Revision?

tommi

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @ Tommi

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 04:17

Mit der Haftbeschwerde war die Generalstaatsanwaltschaft beim OLG Karlsruhe (untersteht dem Justizministerium des Landes BaWü) befaßt.

Die Revision hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden, und für den ist der Generalbundesanwalt (untersteht dem Bundesjustizminister) zuständig. Der GBA übernimmt aber nicht alle Revisionen, die die Staatsanwaltschaften ihm schicken. Manche lehnt er auch ab.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @ Dale

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 04:32

dale Heute um 16:48

Gabriele, siehst Du das genauso wie RA Scherrer?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41742

Eigentlich nicht.

Zivilrechtlich:

Ein Strafurteil ist kein Präjudiz für ein Zivilurteil. Ein Freispruch ohne Begründung kann genauso günstig sein wie einer mit. Es kommt ganz darauf, wie er begründet ist. Und da Seidling es mitunterschreiben muß, wird er auf die Art und Weise natürlich Einfluß nehmen, damit es es sich nicht allzuweit von der mündlichen Begründung entfernt.

Strafrechtlich:

Ganz unabhängig davon, ob der Freispruch des Anzeigenerstatters begründet worden ist oder nicht: die Materialien mit den Verdachtsmomenten gegen die NK liegen doch alle vor. Und weder die Staatsanwaltschaft Mannheim noch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe werden das Ende der Fahnenstange sein, wenn es um eine Anklage gegen die NK geht. Schwenn hat bereits angekündigt, ein Klageerzwingungsverfahren beim OLG Karlsruhe zu führen, das die U-Haft von JK beendet hat.

Das OLG könnte die StA anweisen, Anklage zu erheben.
Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich vermute, daß dieses Verfahren dann nicht vor der 5. Kammer verhandelt werden würde (wegen Vorbefaßtheit?). Muß ich mal nachsehen...

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @ Gabriele Wolff

Beitrag  tommi Di 07 Jun 2011, 04:38

Jetzt muss ich doch nochmal rückfragen:

D.h. wenn der GBA die Revision ablehnt hat das dieselbe Folge wie wenn die StA die Revision zurückzieht? Mit dieser Ablehnung würde das Urteil also rechtskräftig? (falls keine Revision durch NK vorliegt)

Wie lange hat der GBA Zeit für seine Entscheidung, ob er der Revision beitritt oder sie ablehnt?
Wann startet diese Frist?

Wie oft kommt es vor, dass der GBA eine Revision der StA ablehnt?

tommi

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Uhps, wer hätte das gedacht...

Beitrag  Oldoldman Di 07 Jun 2011, 04:45

Man mag mir verzeihen, Gezwitscher ist nicht so meine Welt, daher verfolge ich den dortigen Dienst nicht. Nun bin ich aus Zufall auf einen Beitrag, weil er als Einsprung für Besucher unseres Forums diente, gestoßen.
@J_Kachelmann
Jörg Kachelmann
Die Schergen von SpringerBurdaRTL sind überall. In einem Internetforum schreibt eine Oberstaatsanwältin im Ruhestand: http://bit.ly/dO6JtV (Anm: entspricht https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p80-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20#36289)
10 Apr. via web
_________
[url]vgl.: http://twitter.com/#!/J_Kachelmann/statuses/57117284212293632[/url]
Bemerkenswert daran ist das Datum.
Oldoldman
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @ Tommy

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 05:00

Bei diesen Spezialfragen muß ich passen, da ich mit dem GBA noch nie etwas zu tun hatte. Es ist überhaupt eher selten, daß Staatsanwaltschaften gegen landgerichtliche erstinstanzliche Urteile in Revision gehen. Nach den von mir schon geposteten RiStBV soll die StA mit Rechtsmitteln eher zurückhaltend umgehen. Was nicht heißt, daß das überall auch so gehandhabt wird.

Ich erinnere mich jedenfalls schwach an Kollegen, die erzählten, daß ihre Revision vom GBA wieder heruntergereicht wurde mit der Bitte, sie mangels Erfolgsaussicht zurückzunehmen. (Wenn mich da mal meine Erinnerung nicht trügt...). Feste Bearbeitungsfristen gibt es jedenfalls keine.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty Hi Oldie

Beitrag  Gast Di 07 Jun 2011, 05:02

Man mag mir verzeihen, Gezwitscher ist nicht so meine Welt, daher verfolge ich den dortigen Dienst nicht. Nun bin ich aus Zufall auf einen Beitrag, weil er als Einsprung für Besucher unseres Forums diente, gestoßen.

@J_Kachelmann
Jörg Kachelmann
Die Schergen von SpringerBurdaRTL sind überall. In einem Internetforum schreibt eine Oberstaatsanwältin im Ruhestand: http://bit.ly/dO6JtV (Anm: entspricht https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t390p80-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-20#36289)
10 Apr. via web
_________
[url]vgl.: http://twitter.com/#!/J_Kachelmann/statuses/57117284212293632[/url]

Bemerkenswert daran ist das Datum.

Ganz "im Vertrauen".......... Very Happy Very Happy Very Happy

Diese Nachricht wurde hier im Forum ziemlich zeitnah bekannt! Twisted Evil

Den Link suche ich jetzt nicht...............

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24) - Seite 25 Empty @Maschera: Na, dann helfe ich mal aus ...!

Beitrag  Demokritxyz Di 07 Jun 2011, 05:07

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