Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des dreiundzwanzigsten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p960-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23
Oldoldman
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
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Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:26 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Nina
ist es die ahnung wie schlimm es im hintergrund abläuft und so wird ein sieg gefeiert, dass es doch noch nicht ganz so schlimm ist - wie es mal war ???.
ich glaub, man freut sich, dass es NICHT schlimmer kam....
und aus meiner Sicht, hat das Gericht "kalte Füße" bekommen...wegen Schwenn, wegen der Foren und Blogs.....sie konnten NICHT ungestört ihre Show abziehen....so kaltschnäuzig waren sie nun doch nicht!
Gast- Gast
Feministische Kriminologin findet klare Worte ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Monika_Frommel
Gabriele Wolff hat es bereits gepostet, bei Menschen bei Maischberger ist der heidelberger(?) Rechtsanwalt Klaus Schroth (Kachelmann-Anwalt im Gespann mit Birkenstock) inzwischen ausgeladen ist oder das selbst getan hat.
http://www.daserste.de/maischberger/sendung.asp?datum=31.05.2011&startseite=true
Mir schmeckt natürlich, dass da 'eine Krähe anderen die Augen aushackt'. Das liest man selten und zeigt, dass eine feministische Kriminologin nicht zwangsläufig sexistisch irrational sein muss.FOCUS online, Sebastian Engel, 31.05.2011:Kachelmann-Freispruch: „Einstellung des Verfahrens wäre besser gewesen“Im Zweifel für den Angeklagten: Im FOCUS-Online-Interview erläutert die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel, warum der Freispruch für Jörg Kachelmann aus ihrer Sicht richtig ist.
FOCUS Online: Frau Professor Frommel, Jörg Kachelmann verlässt das Gericht als freier Mann. Hat Sie das Urteil überrascht?
Monika Frommel: Ich bin froh, dass das Gericht so entschieden hat. Das war so nicht abzusehen. Das Gericht hat Kachelmann 132 Tage in U-Haft belassen, sich also äußerst passiv verhalten und keine Tendenz erkennen lassen. Aber: Es ist ein zutreffendes Urteil. Die objektiven Beweismittel haben nicht ausgereicht....Frommel: Es kommt nicht auf die Glaubwürdigkeit der Frau, sondern die Glaubhaftigkeit der Aussage an, und dafür gibt es klare Kriterien wie etwa die Plausibilität der Angaben. Die Aussagepsychologin Luise Greuel, welche die Staatsanwaltschaft beauftragt hatte, ist in ihrem Gutachten zum Prozess zu dem Schluss gekommen, dass die Aussage nicht durch konkrete Erlebnisse gestützt sei, was den eigentlichen Akt der Vergewaltigung betrifft. Die Geschichte sei außerdem in Teilen ausgebessert gewesen, weil sich die Frau angeblich wegen eines Traumas nicht mehr an Einzelheiten habe erinnern können. Möglicherweise wurde die Frau darin durch ihren Anwalt bestärkt.
FOCUS Online: Wie meinen Sie das?
Frommel: Ich gehe von einer tragischen und im übrigen schlechten Beratung durch den Opferanwalt aus. Er hätte seine Mandantin genauer auf ihre Wahrheitspflicht hinweisen müssen. Auch die Staatsanwaltschaft hätte schnell erkennen müssen, dass sie über keine objektiven Beweismittel verfügte. Das Messer wies keine eindeutigen Spuren auf und die Verletzungen der Frau konnten selbst verursacht worden sein. Eine Einstellung des Verfahrens wäre besser gewesen – für alle Beteiligten.
FOCUS Online: Denken Sie, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird?
Frommel: Ich rate der Staatsanwaltschaft, auf eine Revision zu verzichten. Täte sie dies, müsste das Gericht sein Urteil begründen. Die Staatsanwaltschaft würde es dann auf Rechtsfehler prüfen. An der schlechten Beweislage würde dieses Vorgehen, das einen enormen Aufwand verlangt, aber nichts ändern. Dieser Mammutprozess, der aus dem Ruder gelaufen ist, hat die Mannheimer Justiz ohnehin nahezu lahmgelegt....http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-freispruch-einstellung-des-verfahrens-waere-besser-gewesen_aid_632676.html
Gabriele Wolff hat es bereits gepostet, bei Menschen bei Maischberger ist der heidelberger(?) Rechtsanwalt Klaus Schroth (Kachelmann-Anwalt im Gespann mit Birkenstock) inzwischen ausgeladen ist oder das selbst getan hat.
http://www.daserste.de/maischberger/sendung.asp?datum=31.05.2011&startseite=true
Ich habe heute etwas die Nachrichten und Kommentare im Fernsehen verfolgt und gewinne den Eindruck, dass die ARD sehr Kontra-Kachelmann eingestellt ist, während das ZDF eher pro oder neutral ist. Das gibt mir natürlich schon wieder zu denken, was da evtl. hinter den Kulissen laufen könnte ...Vgl. Demokritxyz Posting, 27.05.2011, S. 40/XXIII, 20:15 h Katze aus dem Sack? - Kachelmann wird verurteilt ...!?!
Anm.: Menschen bei Maischberger am 31.05.2011 mit Alice Schwarzer, Klaus Schroth, Ingrid Steeger, Karl-Dieter Möller, Gabriela Piontkowski und Roger Schawinski
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p780-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40837
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
steffi .....weil vertrauen/glaube fehlt oder ?
da liegst du bestimmt richtig...Steffi: ich glaub, man freut sich, dass es NICHT schlimmer kam....
so schlimm es für die justiz und die politik sein mag, dass mannheim das vertrauen der menschen so erschüttert hat - so gut finde ich das für die einzelnen menschen, damit sie achtsamer werden.....
hab mir grad den RTL-bericht angesehen, der reporter plappert seidlings eigene gerichtsverteidigung nach ohne jegliche hinterfragung oder aufklärung.....schwimmt wieder so richtig schön auf der volks-einschläferungswelle.....
Gast- Gast
ein artikel der den kern klar trifft
Der gebürtige Schweizer wird eine finanzielle Entschädigung erhalten, sein persönlicher Schaden ist nicht ersetzbar.
Gut so, meinen jene, die von seiner Schuld überzeugt bleiben. Was hat sie denn davon überzeugt? Die Aussage einer Frau, die ihre eigenen Angaben mehrmals korrigieren musste, Indizien, die für das Gericht nicht ausreichend für einen Schuldspruch waren, aber vor allem die Vorgeschichte des Beschuldigten, sein „Charakter“ sozusagen. Und die unausgesprochene Überzeugung, dass Frauen Opfer seien und Männer, wenn schon nicht immer, dann doch meistens schuldig.
Mit dieser These, die auch die deutsche Feministin Alice Schwarzer, obgleich vorsichtiger formuliert, von Beginn an postulierte, wurde das eigentlich Ungeheuerliche dieses Falls deutlich: Hier wurden Moral und Strafrecht in einer Art und Weise miteinander verknüpft, die nicht nur ernste Zweifel an der Vorgangsweise der Justiz erweckte, sondern auch an einer Öffentlichkeit, die dies als gängige Praxis nicht nur zuließ, sondern sich daran auch noch beteiligte.
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/leitartikel/666839/Maenner-sind-nicht-immer-Taeter-und-Frauen-nicht-immer-Opfer
Gast- Gast
@Chomsky
Ich denke, dass diese Beobachtung nur für bestimmte Deliktarten zutrifft. Da wäre einerseits der Bereich des Sexualstrafrechts zu nennen. Und andererseits Strafprozesse, die im Zusammenhang mit im weitesten Sinne "terroristischen" Straftaten stehen. Ich denke da vor allem an den Prozess um die sog. "Sauerländer"-Gruppe, der auch voller Merkwürdigkeiten war. Oder hier in Berlin hatten wir einen Prozess gegen eine junge Frau, der vorgeworfen wurde, ein Auto abgefackelt zu haben - bei mehr als fragwürdiger Beweislage.Deutschland kommt langsam dazu, dass ein Angeklagter seine Unschuld beweisen muss und nicht umgekehrt!
Generell würde ich das für das Strafrecht insgesamt (noch) nicht so sehen. Aber in diesen beiden Bereichen schon. Eine bedenkliche Entwicklung.
Treffer und versenkt. Das wundert mich auch immer wieder an den Argumentationen mit dem sog. Dunkelfeld. Wie man da so glasklare Zahlen haben will, wenn es denn ein Dunkelfeld wäre. Oder anders: Wenn ich klare und belastbare Zahlen habe, dann ist es eben kein Dunkelfeld mehr."Frauenorganisation fürchtet fatale Signalwirkung"
...
Es ist schon erstaunlich, wie genau Bescheid die Frauenorganisationen über das Dunkelfeld bei Sexualdelikten wissen! Dabei ist doch das Dunkelfeld eine Grösse, die eben nicht exakt ermittelt werden kann, aber darüber sagen die Frauenorganisationen lieber nix!
Aber dieser inhärente Widerspruch scheint weder den sog. "Frauenorganisationen" noch den berichteten Journalisten irgendwie ein Problem zu sein.
Real ist es ja so: Jede Angabe über ein Dunkelfeld ist eine Schätzung. Nicht mehr, nicht weniger. Und die Qualität der Schätzung steht und fällt mit der Qualität der Annahmen, auf welcher die Schätzung beruht. Deswegen sind solche Angaben, ohne zu explizieren auf welcher Grundlage die Extrapolation stattfindet, einfach wertlos. Sachlich gesehen.
Emotional eignen sie sich natürlich für Demagogie und Stimmungsmache. Und das ist ja auch der eigentliche Sinn, der hinter dem Ventilieren solcher Zahlen steht.
virtual-cd- Anzahl der Beiträge : 231
TV Total
Heute kann man viereckige Augen kriegen:
21 Uhr Frontal ZDF
21.45 Uhr Sondersendung zum Urteil ARD
22.45 Uhr Maischberger (uninteressant, daher umschalten
23.15 Uhr Lanz (mit Schwenn und Witte sowie Friedrichsen)
Ich hoffe, daß letztere wenigstens nachträglich etwas zur mündlichen Urteilsbegründung schreibt - oder daß Maschera die eigentlich interessanten Stellen mitbekommen hat. Denn die LG-PM ist Politik & Rechtfertigungsrhetorik und hat nichts mit einer sauberen juristischen Analyse der Beweislage zu tun.
Aber auf die Faulheit von Journalisten kann man wetten. Kaum haben die etwas Schriftliches, schreiben sie das ab und schalten bei der juristischen Würdigung auf Durchzug. Und nicht alle Laienberichtserstatter haben den Bogen raus...
Hier der Link zu ›auchda‹, die den für manche Frauen so wichtigen Aspekt der Beziehungsgestaltung aus feministischer Sicht, die auch für Richter und Staatsanwälte schon Pflichtprogramm zu sein scheint, behandelt:
http://bfriends.brigitte.de/foren/11292581-post12062.html
21 Uhr Frontal ZDF
21.45 Uhr Sondersendung zum Urteil ARD
22.45 Uhr Maischberger (uninteressant, daher umschalten
23.15 Uhr Lanz (mit Schwenn und Witte sowie Friedrichsen)
Ich hoffe, daß letztere wenigstens nachträglich etwas zur mündlichen Urteilsbegründung schreibt - oder daß Maschera die eigentlich interessanten Stellen mitbekommen hat. Denn die LG-PM ist Politik & Rechtfertigungsrhetorik und hat nichts mit einer sauberen juristischen Analyse der Beweislage zu tun.
Aber auf die Faulheit von Journalisten kann man wetten. Kaum haben die etwas Schriftliches, schreiben sie das ab und schalten bei der juristischen Würdigung auf Durchzug. Und nicht alle Laienberichtserstatter haben den Bogen raus...
Hier der Link zu ›auchda‹, die den für manche Frauen so wichtigen Aspekt der Beziehungsgestaltung aus feministischer Sicht, die auch für Richter und Staatsanwälte schon Pflichtprogramm zu sein scheint, behandelt:
http://bfriends.brigitte.de/foren/11292581-post12062.html
Gast- Gast
GabrieleWolff
ha, das fand ich ja bei dieser RTL reportage äusserst merkwürdig....GabrieleWolff: Denn die LG-PM ist Politik & Rechtfertigungsrhetorik und hat nichts mit einer sauberen juristischen Analyse der Beweislage zu tun.
(...)
Aber auf die Faulheit von Journalisten kann man wetten. Kaum haben die etwas Schriftliches, schreiben sie das ab und schalten bei der juristischen Würdigung auf Durchzug.
der journalist betonte besonders das wort "staranwalt"......also ob schwenn den einfachen mann witte nicht vertreten hätte.....
das urteil hätte den eindruck hinterlassen, dass man mit hochbezahlten anwälten und gutachtern das recht kaufen könne.....
als ob die "arme" STA und das "arme" gericht keine gutachter gehabt hätte und sie nicht selbst juristen wären....
unglaublich fand ich diesen volksverblödenden bericht
Gast- Gast
Fernsehnacht
Allen wünsche ich einen interessanten, aufschlussreichen und spannenden Fernsehabend.
Freizeit- Anzahl der Beiträge : 1330
demo....ARD und ZDF
das sah ich auch so....die ARD hat sich ja klar gegen kachelmann positioniert ....Demo: Ich habe heute etwas die Nachrichten und Kommentare im Fernsehen verfolgt und gewinne den Eindruck, dass die ARD sehr Kontra-Kachelmann eingestellt ist, während das ZDF eher pro oder neutral ist. Das gibt mir natürlich schon wieder zu denken, was da evtl. hinter den Kulissen laufen könnte ....
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p160-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41245
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p120-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41189
DWD und ARD gehören doch irgendwie zusammen oder hab ich das falsch verstanden ?
Gast- Gast
Korrektur
@ Nina:
Von den einschlägigen Privatsendern erwarte ich ohnehin nichts anderes als Volksverdummung und Sensationsmache; die bespielen die Öffentlichkeit auf BILD-Niveau....
Aber wenn die FAZ nicht sieht, daß Friedrichsen und Rückert die einzigen justizkritischen Journalisten waren (und dieses Verfahren mußte kritisch begleitet werden, und Schwenn mußte seine Kritik medienwirksam verbreiten, weil die Vorverurteilung von Medien und Justiz im vollen Gange war und mit Artigkeit & Vernunft nicht mehr durchgedrungen werden konnte) - dann halte ich das für ein Versagen seriöser Medien.
Allen voran schritt die SÜDDEUTSCHE, die sich mit dem OLG-Beschluß nicht anfreunden wollte und sogar noch anonymes Getratsche in ihrer Beilage brachte. Da schüttelt es einen.
@ Steffi:
Nun, ausschließen will ich es nicht gänzlich, daß das LG Mannheim hier mitliest; heute hatte ich noch gepostet:
Nanu?
Gabriele Wolff Heute um 12:17
Jetzt lautet die Passage so:
Aber vielleicht gibt es auch noch andere aufmerksame Leser. Zudem wäre es der geringste Fauxpas der Mannheimer Justiz.
Von den einschlägigen Privatsendern erwarte ich ohnehin nichts anderes als Volksverdummung und Sensationsmache; die bespielen die Öffentlichkeit auf BILD-Niveau....
Aber wenn die FAZ nicht sieht, daß Friedrichsen und Rückert die einzigen justizkritischen Journalisten waren (und dieses Verfahren mußte kritisch begleitet werden, und Schwenn mußte seine Kritik medienwirksam verbreiten, weil die Vorverurteilung von Medien und Justiz im vollen Gange war und mit Artigkeit & Vernunft nicht mehr durchgedrungen werden konnte) - dann halte ich das für ein Versagen seriöser Medien.
Allen voran schritt die SÜDDEUTSCHE, die sich mit dem OLG-Beschluß nicht anfreunden wollte und sogar noch anonymes Getratsche in ihrer Beilage brachte. Da schüttelt es einen.
@ Steffi:
Nun, ausschließen will ich es nicht gänzlich, daß das LG Mannheim hier mitliest; heute hatte ich noch gepostet:
Nanu?
Gabriele Wolff Heute um 12:17
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41181http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau Dinkel und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Da wird in einer offiziellen PM des Gerichts der Name der Zeugin genannt - was soll man davon halten?
Jetzt lautet die Passage so:
Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“
Aber vielleicht gibt es auch noch andere aufmerksame Leser. Zudem wäre es der geringste Fauxpas der Mannheimer Justiz.
Gast- Gast
Super: Sabine Rückert auf dem Punkt und kein Blatt vorm Mund ...
Hinweis: Im Original mit VideosZeit online, Sabine Rückert, 31.05.2011:Kachelmann-Prozess Nur ein Freispruch zweiter KlasseÜber ein Jahr hat das Verfahren gedauert. Der Rechtsstaat hat zwar am Ende doch Vernunft gezeigt – eine Ruhmestat war dieser Freispruch aber nicht, kommentiert Sabine Rückert.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung an seiner Ex-Geliebten freigesprochen worden. Neun Monate hat die Hauptverhandlung gedauert und eines kann man den Mannheimer Landrichtern bestimmt nicht vorwerfen: Dass sie nicht alles versucht hätten, um der Nebenklägerin und ihrem Anliegen gerecht zu werden.
Mit gewaltigem Aufwand hatte die 5. Große Strafkammer nach belastenden Indizien geforscht, keine Mühe hatte sie gescheut, den Vergewaltigungsvorwurf der Ex-Geliebten zu untermauern. Erfolg war ihr nicht beschieden. Im Gegenteil. Je weiter der Prozess voran schritt, desto mehr verflüchtigten sich die ohnehin dürftigen Verdachtsmomente. Und zum Schluss, nachdem jeder Zeuge gehört und jeder Sachverständige vernommen worden war, blieb den Richtern bloß noch der Freispruch übrig.
Am angeblichen Tatort hatten sich keine Spuren gefunden, die das behauptete Tatgeschehen belegt hätten. Am Küchenmesser, das Kachelmann der Nebenklägerin während der Vergewaltigung an den Hals gehalten haben soll, hatten die Spurenkundigen weder Fingerabdrücke noch Gen-Spuren des Angeklagten nachweisen können. Die Vergewaltigungsverletzungen, die die Frau vorwies, waren von der Mehrzahl der rechtsmedizinischen Sachverständigen für Selbstbeschädigungen gehalten worden, die sich die Nebenklägerin in der Nacht der angeblichen Tat mit eigener Hand zugefügt habe. Und die zwei Aussagepsychologen, die die Angaben der Ex-Geliebten auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht hatten, konnten die Möglichkeit einer falschen Bezichtigung nicht ausschließen.
Dass die Richter in ihren Urteilsgründen Jörg Kachelmann nur einen Freispruch zweiter Klasse gönnten – also nicht den wegen erwiesener Unschuld, sondern bloß "im Zweifel für den Angeklagten" – zeigt, wie sauer es ihnen ankommt, von ihrer eigenen, mit dem Eröffnungsbeschluss gestellten Verurteilungsprognose abzurücken und sich aus der kollegialen Umklammerung durch die eigene Staatsanwaltschaft zu befreien. Dabei war doch im Prozess mit jedem Tag deutlicher geworden, dass alle Tatsachen gegen die Bezichtigungen des angeblichen Opfers sprachen.
In langen Schlangen warteten die Zuschauer heute Morgen am Einlass zum Verhandlungssaal. Mochten die Menschen früher in diesen Prozess geströmt sein, weil mit Jörg Kachelmann ein Prominenter aus dem ARD-Fernsehen auf der Anklagebank saß, so trieb jetzt viele wohl etwas anderes her: Sie wollten sehen, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist, oder ob ein Bürger, für dessen angebliche Schuld kein Beweis zu finden ist, hierzulande tatsächlich verurteilt wird. Sie wollten erfahren, ob allein eine Bezichtigung ausreicht, um einen Menschen mit Mitteln der Strafjustiz zu erledigen.
Jörg Kachelmann zur Strecke zu bringen, galt jedenfalls die Anstrengung der Staatsanwaltschaft Mannheim, die den Wettermoderator vom Tag der Anzeige an mit maximalem Eifer verfolgt hatte. Die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner hatten die Vergewaltigungsaussage der Nebenklägerin von sich aus nie hinterfragt, sondern stets zu Ungunsten des Beschuldigten ermittelt.
Dass die Aussage der Frau in entscheidenden Teilen erlogen war, hatte allein die Verteidigung heraus gefunden, von der auch alle weiteren Kachelmann enlastenden Ermittlungen angeschoben werden mussten. Nichts konnte den Glauben der Staatsanwälte erschüttern, ein Vergewaltigungsopfer vor sich zu haben. Selbst als von allen ihren Anklagepunkten zuletzt kein Stäubchen mehr übrig war, forderten die Staatsanwälte im Schlussplädoyer noch die Verurteilung dieses Angeklagten – abseits aller im Prozess gewonnenen Erkenntnisse und vorbei an allen Gutachten der Sachverständigen. Trotzdem bedankten die Landrichter sich im mündlichen Urteil noch bei diesen Staatsanwälten für deren angebliche Sachlichkeit.
Dem Bürger aber muss die Vorstellung in die Hände solcher Ermittler zu fallen Angst machen. Kein Wunder, dass so viele Menschen anstanden vor dem Sitzungssaal. Jeder unter ihnen könnte morgen durch die Anzeige seines Nachbarn, seiner Ehefrau, seines Kollegen, seiner Sekretärin in den Hexenkessel der Strafjustiz geraten. Und dann – wehe ihm, wenn er es mit solchen Staatsanwälten zu tun bekommt.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-05/kachelmann-prozess-freispruch
Seite 2/2:
Der Beschuldigte und seine Rechte können ganz aus dem Blick geraten
Über ein Jahr hat das Kachelmann-Verfahren insgesamt gedauert. Unsummen Steuergelder hat es verschlungen, einem Gericht die Augen für Tatsachen zu öffnen, die von Anfang an unübersehbar waren.
Die Lehre aus diesem Verfahren ist sicher nicht, dass den Vergewaltigungsopfern niemand zuhört. Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht in Mannheim haben die Interessen der Nebenklägerin zu irgendeinem Zeitpunkt vernachlässigt. Die Behauptung, niemand kümmere sich um die Opfer, wird ohnehin täglich durch die Arbeit zahlreicher Opferverbände, auf die Vernehmung von Sexualopfern spezialisierter Kriminalistinnen und Staatsanwältinnen widerlegt. Im Gegenteil: Der Kachelmann-Prozess zeigt, dass der Beschuldigte und seine Rechte ganz aus dem Blick geraten können, wenn die Hinwendung zum mutmaßlichen Opfer übermäßig wird. Und dass die Existenz eines Mannes, den ein Vergewaltigungsvorwurf trifft, allein schon durch die noch nicht bewiesene Bezichtigung vernichtet ist.
Jörg Kachelmann musste vier Monate in Untersuchungshaft sitzen, weil niemand seinen Unschuldsbeteuerungen glaubte. Sein Intimleben wurde in der Öffentlichkeit breit getreten. Er musste gute Anwälte und exzellente Sachverständige auf eigene Rechnung mit der Klärung seines Falles betrauen. Wer sich also über den Freispruch freut, darf die Verluste nicht übersehen, die es diesen Angeklagten gekostet hat, ihn zu erkämpfen.
Zwar zeigt dieser Freispruch, dass in einem Rechtsstaat zuletzt doch Verstand und Vernunft den Sieg davon tragen über Verblendung und böse Absichten. Trotzdem ist er keine Ruhmestat der deutschen Strafjustiz. Denn Kachelmann hat seinen Freispruch weniger dem Aufklärungswillen der Mannheimer Staatsanwälte und Richter zu verdanken, als vielmehr seiner eigenen Fähigkeit, sich vehement zur Wehr zu setzen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-05/kachelmann-prozess-freispruch/seite-2
Hier redet Sabine Rückert endlich Tachles und versteckt sich nicht hinter Floskeln wie 'Hohes Gericht', 'Würde des Gerichts', 'Richterpersönlichkeiten' etc. wie sich zur Macht selbst gleichverdämlichende 'Justizpressemitteilungssoldaten', die ein Urteil kommentarlos hinnehmen nach dem Motto: Richter und Justiz sind professionell und machen es richtig.
Leider ist es so, dass es in Deutschland Organe der Rechtsflegel gibt, die keinesfalls Respekt verdienen - gerade auch wenn sie ihre Urteilsbegründung dazu nutzen, nicht die Entscheidungsgründe darzulegen, sondern eine gegen den Beschuldigten selbstange- schobene Medienkampagne zu kritisieren, nachdem die auf sie selbst zurückgefallen ist.
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Ein "Justizskandal Mannheim" wie Dr. Reinhard Birkenstock bereits in seinen Medienerklärungen im Juni/Juli 2010 schrieb.
http://www.kanzlei-birkenstock.de/presse.html
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
"Weil es Uns so gefällt!"
Eine fundamentale Justizkritik eines langjährigen Rechtsanwaltes über das höchste Gericht (Bundesgericht) in der Schweiz!
Über die Schweiz und ihr Bundesgericht.
Wo auch immer ich mich auf Erden bewege, kommen die Leute ins Schwärmen, wenn über die Schweiz gesprochen wird. In jenem Land scheinen Milch und Honig zu fliessen. Der gewöhnliche Nichtschweizer schätzt vor allem Mutter Helvetias Schokolade, die ausländische Geschäftswelt lobt die Zuverlässigkeit, mit welcher jegliche Arten von Transaktionen, vorab finanzielle, erledigt werden. Allgemein gerühmt wird eine perfekt funktionierende Ordnung. Natürlich wissen die meisten nicht, dass deren Einhaltung in letzter Instanz diskret vom schweizerischen Bundesgericht überwacht wird. Sie haben ja auch noch nie mit ihm zu tun gehabt.
Vom Pech getroffen, bald 40 Jahre lang als Jurastudent, Gerichtsschreiberling und Advokat aus ebenderselben Justizküche verköstigt worden zu sein, fällt mir dann das zweifelhafte Vergnügen zu, den Schwärmern die Kehrseite der Medaille zu offenbaren.
Als erstes lasse ich jeweils die schweizerische "Demokratie" wie eine Seifenblase zerplatzen:
Definitionsgemäss kann nämlich als der Souverän nur gelten, wer sämtliche Machtmittel kontrolliert. Das Medium, welches unbestreitbar die Welt regiert und alle antreibt, heisst Geld. Der scharfe Blick in die schweizerische Bundesverfassung deckt schonungslos auf, dass eben gerade nicht das zum "Souverän" deklarierte Volk die seit Adam und Eva gehorteten und über die jährlich abgepressten Zinsen und Zehnten ins Unvorstellbare gesteigerten Vermögen besitzt, nein, die Verfügungsmacht über die astronomischen Summen bleibt ausdrücklich einer kleinen Schar von Eigentümern vorbehalten.
Nicht nur faktisch, sondern sogar von Verfassungs wegen präsentiert sich die Schweiz somit einwandfrei als Diktatur der Reichen, als Musterplutokratie. Ein jämmerliches Volk von Bettlern hütet den Thron, übers Ohr gehauen und geknechtet von den mit dem Reichsschatz durchgebrannten Herren! (1)
Des AHA-Effekts kann ich sicher sein. Füge ich noch maliziös hinzu, dass ich konsequenterweise meinen eigenen Freistaat ausgerufen habe - mein Territorium ist von der Grösse einer Schuhsohle, ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches - habe ich die Schmunzler prompt auf meiner Seite. Es geht dann meistens alles sehr schnell und meine Gesprächspartner sind regelrecht erleichtert, nun ebenfalls zu wissen, dass auch in der alpengermanischen Plutokratie nicht alles Gold ist, was glänzt.
Der Geschäftsbericht des schweizerischen Bundesgerichts.
Nicht weniger einfach ist es, das schweizerische Bundesgericht von seinem hehren Sockel zu stürzen. Es genügt, jeden beliebigen seiner Geschäftsberichte in die Hand zu nehmen. Halten wir uns für diesmal an den letzten verfügbaren aus dem Jahre 2001.
Die hohen Richter stöhnen darin über die Last der Geschäfte und über die zu leistende Fliessbandarbeit. (2)
Ach die Armen!
Ich habe zeitlebens in keinem der Gerichtshäuser den Eindruck gewonnen, das Personal hetze von Fall zu Fall. Sprichwörtlich trifft das Gegenteil zu: Die Mühlen der Justiz mahlen äusserst langsam...
Und das bestätigen die Zahlen auch eindrücklich. So erfährt man, dass von den 5047 vom Bundesgericht im Jahre 2001 erledigten Fällen 466 von den nebenamtlichen Richtern vorbereitet worden sind. Sie haben dafür 1036 Arbeitstage und ergo 2,22 Tage pro Fall aufgewendet. (3)
Auf die restlichen 4581 Fälle haben sich 30 Bundesrichter und 94 Gerichtssekretäre gestürzt. Als Wohlinformierter weiss man, dass pro Dossier meistens nur einer die Hauptarbeit leistet. Die andern pflegen ihm jeweils kollegial zuzunicken (Zirkulationsweg 2728, vereinfachtes Verfahren in Dreierbesetzung 1741, Präsidialverfahren 456, Sitzungen 122 (Schluck!)). (4)
Nehmen wir an, dass die 124 vornehmlich Mannen während 45 Wochen je 5 Tage lang hart geschuftet haben, so ergeben sich 27900 Arbeitstage. Rechnet man jetzt die 4581 Fälle mit dem uns schon bekannten Faktor 2,22 hoch, purzeln lediglich 10169 Arbeitstage heraus. Was zum Teufel treibt man denn am Bundesgericht die restlichen 17731 Tage?
Ja eben, man klagt über die ächzende Arbeitslast!
Wenn wir den Jammernden noch weiter auf den Zahn fühlen, wird sofort klar, dass die Gewaltunterworfenen gar keine besseren Richter verdienen: 2466 Beschwerden sind abgewiesen, auf 1402 ist nicht eingetreten, 563 sind abgeschrieben und gerade mal lumpige 610 (12.1%) sind gutgeheissen worden. (5)
Von welchen Affen werden denn die schweizerischen Untertanen gebissen, dass sie 88 von 100 Malen vergeblich ans Bundesgericht rennen? Welch' sinnlose Verschleuderung kostbarer Zeit und Energien!
Die Norm, die über allen Normen weht!
Um herauszufinden, was das Bundesgericht unter Fliessbandarbeit versteht, brauchen wir uns bloss mit einer seiner vielen Methoden zu beschäftigen, seine Kunden ins Messer laufen und ihr Herzblut verspritzen zu lassen. Wir bedienen uns hiezu des im Geschäftsbericht erwähnten Internets, auf welches "zur Gewährleistung der Transparenz der Rechtssprechung" 51,2% der Fälle aufgeschaltet worden sein sollen. (6)
Geben wir in die Suchmaske den Art. 90 Abs. 1 lit. b OG (7) ein. Bekanntlich können mit diesem Beschwerden abgemurkst werden, weil sie ungenügend begründet worden seien. Aber Obacht! Bei der Recherche kannst Du grau werden und es ist dringend angezeigt, Dir die Empfehlungen zu vergegenwärtigen, welche verhindern, dass Du am Apparat Deine Gesundheit verschandelst. Wir sind nämlich nach endlosem Drücken beim 500. Resultat angelangt und noch immer bleibt die Relevanz - angezeigt durch gelbe Farbe - maximal. So kommen wir nicht weiter. Die Maschine spuckt auch die Meldung aus, die "Anfrage (sei) zu lang oder zu komplex..." Es gilt, die Suche auf kürzere Perioden einzugrenzen. Auf solche Weise düfteln wir durch noch endlosere Klickerei heraus, dass vom 1.1.2000 bis 15.9.2002 Art. 90 Abs. 1 lit. b OG sage und schreibe 1197 (eintausendeinhundertsiebenundneunzig) Male drangsaliert worden ist. Eine Recherche bei den nicht "transparent" gemachten restlichen Fällen dürfte wohl noch katastrophaler ausfallen. Ohne Zweifel hat der ominöse Paragraph zum für das Bundesgericht überhaupt wichtigsten im gesamten schweizerischen Gesetzesurwald mutiert.
Es wäre falsch, den Schluss zu ziehen, hier würden elegant Laienbeschwerden aus dem Register gekippt. Ruft man beispielsweise die als Resultate 1 bis 50 im Jahre 2002 angezeigten Entscheide einzeln ab, entdeckt man, dass 24 der 50 Fälle fachmännisch von Anwälten vertreten worden sind. Da diese via eine exakt gleiche Ausbildung und das Studium der bundesgerichtlichen Rechtssprechung in etwa über das gleiche Wissen wie die Richter verfügen, sind sie durchaus fähig, eine Beschwerde genau so gut, wie ein Richter sein Urteil zu begründen. Dass die Bundesrichter Ebenbürtige mit schnöden Formeln abstechen, bedeutet, dass ihnen taugliche Argumente ausgegangen sind und nichts anderes mehr übrig bleibt, statt Recht Macht zu sprechen, um strikte die herrschende Ordnung und damit die Interessen der Plutokraten über die Runden zu boxen.
Das quod est probandum liefert uns ein beliebig herausgepflückter Fall neueren Datums.( Er wird vom Bundesgericht dürr wie folgt dargestellt.
X. reichte am 30. Dezember 1997 beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen den Kanton Zürich ein. Er verlangte einerseits, der Kanton sei zu verpflichten, ihm eine Genugtuung von 2,6 Mio. Franken nebst Zins zu 5% seit 1. Februar 1997 zu bezahlen, und andererseits sei die Verletzung von Garantien der EMRK wegen widerrechtlichen Freiheitsentzugs sowie ungesetzlicher und unzulässiger Zwangsbehandlung festzustellen. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes.
Der unbedarfte Leser denkt automatisch, hier hat wohl wieder so ein Spinner seiner Wut, in einer psychiatrischen Anstalt versenkt worden zu sein, mit einer in die Klage gesetzten Phantasiesumme freien Lauf gelassen. Ganz anders sieht es aus, wenn man weiss, dass der Betroffene, welcher buchstäblich keiner Fliege je etwas zu leide getan hat, geschlagene 26 Jahre lang seiner Freiheit objektiv beraubt und ununterbrochen zwangsbehandelt worden ist. Diese unbestrittenen Tatsachen zu erwähnen, unterlässt das Bundesgericht.
Wohlweislich.
Denn wie hätte es dem staunenden Publikum ein Urteil anzudrehen vermocht, die Klage sei aussichtslos, obwohl die zuständige Vormundschaftsbehörde damals der Einweisung hätte obligatorisch zustimmen müssen, ein solche Zustimmung jedoch unterblieben ist?
Und wie hätte es plausibel machen können, auch die ununterbrochenen Zwangsbehandlungen liessen die Klage als aussichtslos erscheinen, nachdem es in einem anderen Fall selber festgestellt hatte, dass die untersuchte kantonale Regelung keine gesetzliche Grundlage für eine Dauerbehandlung biete? (9)
Der Katalog liesse sich beliebig erweitern. Den schlagenden Beweis, dass sich das Bundesgericht vorsätzlich taub gestellt hat, liefert die Vorinstanz, das Kassationsgericht des Kantons Zürich, welchem die genau gleichen Gründe wie dem Bundesgericht vorlagen. Es hatte sich einzeln mit ihnen auseinandergesetzt und sie folglich kapiert.(10) Selbstverständlich hat sie auch das Bundesgericht sehr wohl begriffen, es jedoch vorgezogen, sich mit seinem als Textbaustein im Computer gespeicherten praktischen Fliessbandsatz plump aus der Affäre zu stehlen.
Damit es auch im nächsten Jahresbericht wieder etwas zu meckern gibt. Das angestrebte Ziel ist unübersehbar. Das Bundesgericht möchte vollkommen willkürlich und frei darüber entscheiden können, was es überhaupt entscheiden will.
Was tun?
Die Gegenwart erweist sich als Neuauflage der Vergangenheit. Von Generation zu Generation setzt sich zuverlässig die unabänderliche menschliche Natur durch und um. Der König hat auf "Kopf ab" erkannt und als Begründung nachgeschoben: "Weil es Uns so gefällt". Korrekt wäre, Art. 90 Abs. 1 lit. b OG durch diesen Text zu ersetzen oder noch besser, das Bundesgericht abzuschaffen. Die eingesparten horrenden Summen für den aufgeblähten Apparat und die von den Geprellten in die Beschwerden investierten Millionenbeträge übersteigen mit Sicherheit die den paar Gutheissungen zu Grunde liegenden pekuniären Interessen. Meist geht es ohnehin nur um Details formeller Natur, welche an der Sache nichts ändern.
Das Jahrhundert, welches wir soeben hinter uns gebracht haben, ist u.a. mit einem - wohl gemerkt - "demokratisch" gewählten Führer als das bisher mit Abstand blutigste in die Weltgeschichte eingegangen. Wer das alles weiss, verplempert seine Zeit nicht mehr damit, nach "Menschenrechten" zu schreien. Es ist geschickter, sich haargenau auf die Realität - die Diktaturen - einzustellen. Alsbald ergeben sich die Strategien von selbst, um seine eigenen Interessen effizient gegen die Herren zu verteidigen.
Balkan, im Herbst 2002
Edmund Schönenberger
http://www.ssi-media.com/demokratie/index3.htm#12
Über die Schweiz und ihr Bundesgericht.
Wo auch immer ich mich auf Erden bewege, kommen die Leute ins Schwärmen, wenn über die Schweiz gesprochen wird. In jenem Land scheinen Milch und Honig zu fliessen. Der gewöhnliche Nichtschweizer schätzt vor allem Mutter Helvetias Schokolade, die ausländische Geschäftswelt lobt die Zuverlässigkeit, mit welcher jegliche Arten von Transaktionen, vorab finanzielle, erledigt werden. Allgemein gerühmt wird eine perfekt funktionierende Ordnung. Natürlich wissen die meisten nicht, dass deren Einhaltung in letzter Instanz diskret vom schweizerischen Bundesgericht überwacht wird. Sie haben ja auch noch nie mit ihm zu tun gehabt.
Vom Pech getroffen, bald 40 Jahre lang als Jurastudent, Gerichtsschreiberling und Advokat aus ebenderselben Justizküche verköstigt worden zu sein, fällt mir dann das zweifelhafte Vergnügen zu, den Schwärmern die Kehrseite der Medaille zu offenbaren.
Als erstes lasse ich jeweils die schweizerische "Demokratie" wie eine Seifenblase zerplatzen:
Definitionsgemäss kann nämlich als der Souverän nur gelten, wer sämtliche Machtmittel kontrolliert. Das Medium, welches unbestreitbar die Welt regiert und alle antreibt, heisst Geld. Der scharfe Blick in die schweizerische Bundesverfassung deckt schonungslos auf, dass eben gerade nicht das zum "Souverän" deklarierte Volk die seit Adam und Eva gehorteten und über die jährlich abgepressten Zinsen und Zehnten ins Unvorstellbare gesteigerten Vermögen besitzt, nein, die Verfügungsmacht über die astronomischen Summen bleibt ausdrücklich einer kleinen Schar von Eigentümern vorbehalten.
Nicht nur faktisch, sondern sogar von Verfassungs wegen präsentiert sich die Schweiz somit einwandfrei als Diktatur der Reichen, als Musterplutokratie. Ein jämmerliches Volk von Bettlern hütet den Thron, übers Ohr gehauen und geknechtet von den mit dem Reichsschatz durchgebrannten Herren! (1)
Des AHA-Effekts kann ich sicher sein. Füge ich noch maliziös hinzu, dass ich konsequenterweise meinen eigenen Freistaat ausgerufen habe - mein Territorium ist von der Grösse einer Schuhsohle, ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches - habe ich die Schmunzler prompt auf meiner Seite. Es geht dann meistens alles sehr schnell und meine Gesprächspartner sind regelrecht erleichtert, nun ebenfalls zu wissen, dass auch in der alpengermanischen Plutokratie nicht alles Gold ist, was glänzt.
Der Geschäftsbericht des schweizerischen Bundesgerichts.
Nicht weniger einfach ist es, das schweizerische Bundesgericht von seinem hehren Sockel zu stürzen. Es genügt, jeden beliebigen seiner Geschäftsberichte in die Hand zu nehmen. Halten wir uns für diesmal an den letzten verfügbaren aus dem Jahre 2001.
Die hohen Richter stöhnen darin über die Last der Geschäfte und über die zu leistende Fliessbandarbeit. (2)
Ach die Armen!
Ich habe zeitlebens in keinem der Gerichtshäuser den Eindruck gewonnen, das Personal hetze von Fall zu Fall. Sprichwörtlich trifft das Gegenteil zu: Die Mühlen der Justiz mahlen äusserst langsam...
Und das bestätigen die Zahlen auch eindrücklich. So erfährt man, dass von den 5047 vom Bundesgericht im Jahre 2001 erledigten Fällen 466 von den nebenamtlichen Richtern vorbereitet worden sind. Sie haben dafür 1036 Arbeitstage und ergo 2,22 Tage pro Fall aufgewendet. (3)
Auf die restlichen 4581 Fälle haben sich 30 Bundesrichter und 94 Gerichtssekretäre gestürzt. Als Wohlinformierter weiss man, dass pro Dossier meistens nur einer die Hauptarbeit leistet. Die andern pflegen ihm jeweils kollegial zuzunicken (Zirkulationsweg 2728, vereinfachtes Verfahren in Dreierbesetzung 1741, Präsidialverfahren 456, Sitzungen 122 (Schluck!)). (4)
Nehmen wir an, dass die 124 vornehmlich Mannen während 45 Wochen je 5 Tage lang hart geschuftet haben, so ergeben sich 27900 Arbeitstage. Rechnet man jetzt die 4581 Fälle mit dem uns schon bekannten Faktor 2,22 hoch, purzeln lediglich 10169 Arbeitstage heraus. Was zum Teufel treibt man denn am Bundesgericht die restlichen 17731 Tage?
Ja eben, man klagt über die ächzende Arbeitslast!
Wenn wir den Jammernden noch weiter auf den Zahn fühlen, wird sofort klar, dass die Gewaltunterworfenen gar keine besseren Richter verdienen: 2466 Beschwerden sind abgewiesen, auf 1402 ist nicht eingetreten, 563 sind abgeschrieben und gerade mal lumpige 610 (12.1%) sind gutgeheissen worden. (5)
Von welchen Affen werden denn die schweizerischen Untertanen gebissen, dass sie 88 von 100 Malen vergeblich ans Bundesgericht rennen? Welch' sinnlose Verschleuderung kostbarer Zeit und Energien!
Die Norm, die über allen Normen weht!
Um herauszufinden, was das Bundesgericht unter Fliessbandarbeit versteht, brauchen wir uns bloss mit einer seiner vielen Methoden zu beschäftigen, seine Kunden ins Messer laufen und ihr Herzblut verspritzen zu lassen. Wir bedienen uns hiezu des im Geschäftsbericht erwähnten Internets, auf welches "zur Gewährleistung der Transparenz der Rechtssprechung" 51,2% der Fälle aufgeschaltet worden sein sollen. (6)
Geben wir in die Suchmaske den Art. 90 Abs. 1 lit. b OG (7) ein. Bekanntlich können mit diesem Beschwerden abgemurkst werden, weil sie ungenügend begründet worden seien. Aber Obacht! Bei der Recherche kannst Du grau werden und es ist dringend angezeigt, Dir die Empfehlungen zu vergegenwärtigen, welche verhindern, dass Du am Apparat Deine Gesundheit verschandelst. Wir sind nämlich nach endlosem Drücken beim 500. Resultat angelangt und noch immer bleibt die Relevanz - angezeigt durch gelbe Farbe - maximal. So kommen wir nicht weiter. Die Maschine spuckt auch die Meldung aus, die "Anfrage (sei) zu lang oder zu komplex..." Es gilt, die Suche auf kürzere Perioden einzugrenzen. Auf solche Weise düfteln wir durch noch endlosere Klickerei heraus, dass vom 1.1.2000 bis 15.9.2002 Art. 90 Abs. 1 lit. b OG sage und schreibe 1197 (eintausendeinhundertsiebenundneunzig) Male drangsaliert worden ist. Eine Recherche bei den nicht "transparent" gemachten restlichen Fällen dürfte wohl noch katastrophaler ausfallen. Ohne Zweifel hat der ominöse Paragraph zum für das Bundesgericht überhaupt wichtigsten im gesamten schweizerischen Gesetzesurwald mutiert.
Es wäre falsch, den Schluss zu ziehen, hier würden elegant Laienbeschwerden aus dem Register gekippt. Ruft man beispielsweise die als Resultate 1 bis 50 im Jahre 2002 angezeigten Entscheide einzeln ab, entdeckt man, dass 24 der 50 Fälle fachmännisch von Anwälten vertreten worden sind. Da diese via eine exakt gleiche Ausbildung und das Studium der bundesgerichtlichen Rechtssprechung in etwa über das gleiche Wissen wie die Richter verfügen, sind sie durchaus fähig, eine Beschwerde genau so gut, wie ein Richter sein Urteil zu begründen. Dass die Bundesrichter Ebenbürtige mit schnöden Formeln abstechen, bedeutet, dass ihnen taugliche Argumente ausgegangen sind und nichts anderes mehr übrig bleibt, statt Recht Macht zu sprechen, um strikte die herrschende Ordnung und damit die Interessen der Plutokraten über die Runden zu boxen.
Das quod est probandum liefert uns ein beliebig herausgepflückter Fall neueren Datums.( Er wird vom Bundesgericht dürr wie folgt dargestellt.
X. reichte am 30. Dezember 1997 beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen den Kanton Zürich ein. Er verlangte einerseits, der Kanton sei zu verpflichten, ihm eine Genugtuung von 2,6 Mio. Franken nebst Zins zu 5% seit 1. Februar 1997 zu bezahlen, und andererseits sei die Verletzung von Garantien der EMRK wegen widerrechtlichen Freiheitsentzugs sowie ungesetzlicher und unzulässiger Zwangsbehandlung festzustellen. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes.
Der unbedarfte Leser denkt automatisch, hier hat wohl wieder so ein Spinner seiner Wut, in einer psychiatrischen Anstalt versenkt worden zu sein, mit einer in die Klage gesetzten Phantasiesumme freien Lauf gelassen. Ganz anders sieht es aus, wenn man weiss, dass der Betroffene, welcher buchstäblich keiner Fliege je etwas zu leide getan hat, geschlagene 26 Jahre lang seiner Freiheit objektiv beraubt und ununterbrochen zwangsbehandelt worden ist. Diese unbestrittenen Tatsachen zu erwähnen, unterlässt das Bundesgericht.
Wohlweislich.
Denn wie hätte es dem staunenden Publikum ein Urteil anzudrehen vermocht, die Klage sei aussichtslos, obwohl die zuständige Vormundschaftsbehörde damals der Einweisung hätte obligatorisch zustimmen müssen, ein solche Zustimmung jedoch unterblieben ist?
Und wie hätte es plausibel machen können, auch die ununterbrochenen Zwangsbehandlungen liessen die Klage als aussichtslos erscheinen, nachdem es in einem anderen Fall selber festgestellt hatte, dass die untersuchte kantonale Regelung keine gesetzliche Grundlage für eine Dauerbehandlung biete? (9)
Der Katalog liesse sich beliebig erweitern. Den schlagenden Beweis, dass sich das Bundesgericht vorsätzlich taub gestellt hat, liefert die Vorinstanz, das Kassationsgericht des Kantons Zürich, welchem die genau gleichen Gründe wie dem Bundesgericht vorlagen. Es hatte sich einzeln mit ihnen auseinandergesetzt und sie folglich kapiert.(10) Selbstverständlich hat sie auch das Bundesgericht sehr wohl begriffen, es jedoch vorgezogen, sich mit seinem als Textbaustein im Computer gespeicherten praktischen Fliessbandsatz plump aus der Affäre zu stehlen.
Damit es auch im nächsten Jahresbericht wieder etwas zu meckern gibt. Das angestrebte Ziel ist unübersehbar. Das Bundesgericht möchte vollkommen willkürlich und frei darüber entscheiden können, was es überhaupt entscheiden will.
Was tun?
Die Gegenwart erweist sich als Neuauflage der Vergangenheit. Von Generation zu Generation setzt sich zuverlässig die unabänderliche menschliche Natur durch und um. Der König hat auf "Kopf ab" erkannt und als Begründung nachgeschoben: "Weil es Uns so gefällt". Korrekt wäre, Art. 90 Abs. 1 lit. b OG durch diesen Text zu ersetzen oder noch besser, das Bundesgericht abzuschaffen. Die eingesparten horrenden Summen für den aufgeblähten Apparat und die von den Geprellten in die Beschwerden investierten Millionenbeträge übersteigen mit Sicherheit die den paar Gutheissungen zu Grunde liegenden pekuniären Interessen. Meist geht es ohnehin nur um Details formeller Natur, welche an der Sache nichts ändern.
Das Jahrhundert, welches wir soeben hinter uns gebracht haben, ist u.a. mit einem - wohl gemerkt - "demokratisch" gewählten Führer als das bisher mit Abstand blutigste in die Weltgeschichte eingegangen. Wer das alles weiss, verplempert seine Zeit nicht mehr damit, nach "Menschenrechten" zu schreien. Es ist geschickter, sich haargenau auf die Realität - die Diktaturen - einzustellen. Alsbald ergeben sich die Strategien von selbst, um seine eigenen Interessen effizient gegen die Herren zu verteidigen.
Balkan, im Herbst 2002
Edmund Schönenberger
http://www.ssi-media.com/demokratie/index3.htm#12
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
FRONTAL
Nun, der FRONTAL-Beitrag ist vorbei. Er hat seinem Namen alle Ehre gemacht. Er war zurecht justizkritisch: denn das heutige Ergebnis erschloß sich jedem Strafjuristen nach Lektüre der Juni-Artikel von SPIEGEL und ZEIT. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, mit Seidler nachzubessern und die Aussagepsychologie aus den Angeln zu heben, war durch den BGH bereits verworfen worden, konnte also bereits aus juristischen Gründen nicht ziehen. Daß der Therapeut dann auch noch unwissenschaftlich agierte, paßt ins Bild der komplizenhaften Verstrickung von Trauma-Therapie und Nebenklage, die man nicht nur hier beobachten kann. Es ist ein systemischer Fehler.
FRONTAL hat die Sache auf den Punkt gebracht. Und Sabine Rückerts fast ein wenig zynische Anmerkung, daß die Kammer keinem Beteiligten allzu weh tun wollte, als sie ihren absehbaren und notwendigen Freispruch so und nicht anders begründete, ist richtig.
Wäre ich Frau Bültmann und müßte ein Freispruch-Urteil schreiben, das vor dem BGH Bestand hat, könnte ich das nicht, ohne eklatant gegen diese gegen Justizkritik immunisierende Presseerklärung des Gerichts zu verstoßen.
Denn nach den aussagepsychologischen Gutachten war die Beschuldigung durch die NK gerade nicht glaubwürdig, und nach den rechtsmedizinischen und Spuren-Gutachten war sie teilweise widerlegt, teilweise massiv bezweifelt worden. Davor kann und darf man die Augen nicht so verschließen, wie es das Gericht in der Pressemitteilung getan hat. Da muß man durchentscheiden, auch wenn das Ergebnis politisch nicht korrekt ist und die eigenen Vorannahmen widerlegt.
Letztlich bleibt, nun bin ich auch mal zynisch, nur die Hoffnung, daß die StA wirklich Revision einlegt, Frau Bültmann ein Urteil schreiben muß, das nicht Mannheimer, sondern BGH-Anforderungen entspricht, und daß das dann, wie in Mannheim offenbar üblich, ebenfalls der Presse zugespielt wird. Erst dann wissen wir, ob JK wegen Zweifeln an der Schuld oder wegen naheliegender Unschuld freigesprochen worden ist.
Aber in Mannheim gab es auch dies schon: der Freispruch wird so schlecht begründet, daß der BGH ihn aufhebt. Und dann folgt ein glänzendes vorurteilsfreies Verfahren, in dem die Unschuld des Angeklagten bewiesen wird. So geschehen im Fall Wörz durch die 4. Kammer. »Es gibt noch Richter in ...«
Gegen den Antrag der StA, die auch gleich wieder Revision einlegte. Denn Freispruch ist Niederlage. Damit fängt die Amerikanisierung unseres Rechtssystems an: daß Freisprüche nicht als dessen Sieg aufgefaßt werden.
Aber dieses Szenario wäre ein Albtraum und keinem zu wünschen. Auch die Staatsanwaltschaft - mittlerweile hoffentlich auch das Ministerium, das der Farce ein Ende setzen kann - weiß, daß das Ergebnis immer wieder Freispruch wäre. Ein so schmeichelhaft kommuniziertes bekommt sie nie wieder. Denn die nächste Kammer wäre wahrhaftig unbefangen und vielleicht bei der Ehre gepackt, den Ruf der Justiz aufzupolieren.
FRONTAL hat die Sache auf den Punkt gebracht. Und Sabine Rückerts fast ein wenig zynische Anmerkung, daß die Kammer keinem Beteiligten allzu weh tun wollte, als sie ihren absehbaren und notwendigen Freispruch so und nicht anders begründete, ist richtig.
Wäre ich Frau Bültmann und müßte ein Freispruch-Urteil schreiben, das vor dem BGH Bestand hat, könnte ich das nicht, ohne eklatant gegen diese gegen Justizkritik immunisierende Presseerklärung des Gerichts zu verstoßen.
Denn nach den aussagepsychologischen Gutachten war die Beschuldigung durch die NK gerade nicht glaubwürdig, und nach den rechtsmedizinischen und Spuren-Gutachten war sie teilweise widerlegt, teilweise massiv bezweifelt worden. Davor kann und darf man die Augen nicht so verschließen, wie es das Gericht in der Pressemitteilung getan hat. Da muß man durchentscheiden, auch wenn das Ergebnis politisch nicht korrekt ist und die eigenen Vorannahmen widerlegt.
Letztlich bleibt, nun bin ich auch mal zynisch, nur die Hoffnung, daß die StA wirklich Revision einlegt, Frau Bültmann ein Urteil schreiben muß, das nicht Mannheimer, sondern BGH-Anforderungen entspricht, und daß das dann, wie in Mannheim offenbar üblich, ebenfalls der Presse zugespielt wird. Erst dann wissen wir, ob JK wegen Zweifeln an der Schuld oder wegen naheliegender Unschuld freigesprochen worden ist.
Aber in Mannheim gab es auch dies schon: der Freispruch wird so schlecht begründet, daß der BGH ihn aufhebt. Und dann folgt ein glänzendes vorurteilsfreies Verfahren, in dem die Unschuld des Angeklagten bewiesen wird. So geschehen im Fall Wörz durch die 4. Kammer. »Es gibt noch Richter in ...«
Gegen den Antrag der StA, die auch gleich wieder Revision einlegte. Denn Freispruch ist Niederlage. Damit fängt die Amerikanisierung unseres Rechtssystems an: daß Freisprüche nicht als dessen Sieg aufgefaßt werden.
Aber dieses Szenario wäre ein Albtraum und keinem zu wünschen. Auch die Staatsanwaltschaft - mittlerweile hoffentlich auch das Ministerium, das der Farce ein Ende setzen kann - weiß, daß das Ergebnis immer wieder Freispruch wäre. Ein so schmeichelhaft kommuniziertes bekommt sie nie wieder. Denn die nächste Kammer wäre wahrhaftig unbefangen und vielleicht bei der Ehre gepackt, den Ruf der Justiz aufzupolieren.
Gast- Gast
die profis ????..
habt ihr bei frontal21 jetzt im ZDF gesehen wie deutsche ärzte zu doktorwürden in der uni würzburg kommen ????
na bravo, ich wünsch euch gute gesundheit...
evtl. sind diese doktorehren ja auch in juristenkreisen so erhältlich, dann wundert mich in mannheim nix mehr....
na bravo, ich wünsch euch gute gesundheit...
evtl. sind diese doktorehren ja auch in juristenkreisen so erhältlich, dann wundert mich in mannheim nix mehr....
Gast- Gast
Nina
Nein, habe ich nicht gesehen. Aber unser Dr. uvondo wird davon sicher auch etwas sagen wollen
Freizeit- Anzahl der Beiträge : 1330
Doktorwürden
ach Nina,
in der deutschen Justiz sind Doktorwürden eher selten, gottlob, : es ist die Anwaltschaft, die den Doktor braucht.
Zähl doch mal nach, wer bei den Mannheimer Beteiligten auf Seiten des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft einen Doktor hat. Bis auf Richter Dr. Joachim Bock keiner - und den zähle ich zu den rationalen und intellektuellen Beteiligten.
Die Sondersendung in der ARD eben: die war staatstragend-meinungslos, glänzend repräsentiert in ihrem jugendlich-gestriegelten Rechtsexperten, dessen Namen ich nicht unzufällig auch gleich wieder vergessen habe. Aber dann setzte es doch Medienkritik gegen BUNTE & Co, A.S. kam nur mit ein paar schwammigen Sätzchen zu Wort, und den eindrucksvollsten und längsten Auftritt hatte RA Schwenn.
Ich habe ja nun eine Schwäche für geschliffene Formulierungen. Und die bietet er. Es ist ganz seltsam: er schüttelt diese Perlen der Formulierungskunst (höchstmögliche Kritik, niemals die Grenze zur Beleidigung überschreitend, oft nur andeutend) keineswegs aus dem Ärmel. Er redet langsam, bedenkend, suchend, immer abwägend. Man sieht ihm beim Versuch der Optimierung des Redens zu und denkt an Kleists ›Verfertigung der Gedanken beim Reden‹ - und zum Entzücken des Zuhörers stellen sich immer druckreife Formulierungen ein, deren Wirkung vollendet ist...
Maschera hat ihn exakt so beschrieben. Da ist nichts Spontanes, Aggressives, Tempereramentvolles in seinen Ausführungen. So etwas könnte man ja auch leicht wegschieben wie das gedankenlose Geblubber einer disziplinlosen A.S. Nein, die aggressive Wirkung seines Redens besteht gerade darin, daß er diesen Effekt, sehr unterkühlt, steuert. Und dabei immer auf der Höhe des intellektuellen Moments ist.
Ich bin sehr beeidruckt. Positiv, versteht sich. Und mir ist auch, ehrlich gesagt, erst jetzt, nach diesem ersten zusammenhängenden Interwiew, klar, wieso er in der Mannheimer Atmosphäre einen derartigen Anstoß erregen konnte.
in der deutschen Justiz sind Doktorwürden eher selten, gottlob, : es ist die Anwaltschaft, die den Doktor braucht.
Zähl doch mal nach, wer bei den Mannheimer Beteiligten auf Seiten des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft einen Doktor hat. Bis auf Richter Dr. Joachim Bock keiner - und den zähle ich zu den rationalen und intellektuellen Beteiligten.
Die Sondersendung in der ARD eben: die war staatstragend-meinungslos, glänzend repräsentiert in ihrem jugendlich-gestriegelten Rechtsexperten, dessen Namen ich nicht unzufällig auch gleich wieder vergessen habe. Aber dann setzte es doch Medienkritik gegen BUNTE & Co, A.S. kam nur mit ein paar schwammigen Sätzchen zu Wort, und den eindrucksvollsten und längsten Auftritt hatte RA Schwenn.
Ich habe ja nun eine Schwäche für geschliffene Formulierungen. Und die bietet er. Es ist ganz seltsam: er schüttelt diese Perlen der Formulierungskunst (höchstmögliche Kritik, niemals die Grenze zur Beleidigung überschreitend, oft nur andeutend) keineswegs aus dem Ärmel. Er redet langsam, bedenkend, suchend, immer abwägend. Man sieht ihm beim Versuch der Optimierung des Redens zu und denkt an Kleists ›Verfertigung der Gedanken beim Reden‹ - und zum Entzücken des Zuhörers stellen sich immer druckreife Formulierungen ein, deren Wirkung vollendet ist...
Maschera hat ihn exakt so beschrieben. Da ist nichts Spontanes, Aggressives, Tempereramentvolles in seinen Ausführungen. So etwas könnte man ja auch leicht wegschieben wie das gedankenlose Geblubber einer disziplinlosen A.S. Nein, die aggressive Wirkung seines Redens besteht gerade darin, daß er diesen Effekt, sehr unterkühlt, steuert. Und dabei immer auf der Höhe des intellektuellen Moments ist.
Ich bin sehr beeidruckt. Positiv, versteht sich. Und mir ist auch, ehrlich gesagt, erst jetzt, nach diesem ersten zusammenhängenden Interwiew, klar, wieso er in der Mannheimer Atmosphäre einen derartigen Anstoß erregen konnte.
Gast- Gast
@gabiwolff
maischberger war im ersten teil, den ich gesehen habe, seihr aufschlussreich im negativen sinn für alice schwarzer. während sie ihre bekannten meinungen verbreitete mit zeigefinger vorneweg, haben sowohl der bekannte richter gehrke als auch möller von der ard siw widerlegt mit der ganz simplen frage, ob der lebenswandel irgendetwas mit der frage der vergewaltigung zu tun hätte. da merkte man, dass alice das argument gar nicht versteht, denn sie war wirklich der meinung, dass die mannheimer richter das richtig gemacht hätten mit all den lusimädchen, aber gehrke fuhr ihr in die parade und stritt ab, das zu seiner zeit am gericht so etwas je erlebt zu haben. leider stürzte mein tv programm ab und ich wechselte später zu lanz im zdf. ich empfehle aber dennoch, trotz und gerade wegen schwarzer, die maischberger-sendung in der wiederholung sich anzusehen.
angenehme nachtruhe.
vielleicht noch eine frage, wenn du ohnehin noch etwas schreibst, glaubst du, dass schwenn etwas in richtung revision plant? welche chancen siehst du?
übrigens noch etwas zum rita neeser forum. ich hätte mir gewünscht, wenn du als expertin uns laien schon früher widersprochen hättest, als bei rita so viel von dieser turnvereins-connection geschrieben wurde. schwenn hat das bei lanz ja jetzt total weggewischt.
halt, mir fällt noch etwas ein.
schwenn hat birkenstock bei lanz ja total marginalisiert. so, als hätte er fast alles verpatzt. selbst seine haftbeschwerde hätte er erst aufgrund von mediendruck gemacht. ich war echt erschüttert. gabi, deine meinung bitte dazu. danke
angenehme nachtruhe.
vielleicht noch eine frage, wenn du ohnehin noch etwas schreibst, glaubst du, dass schwenn etwas in richtung revision plant? welche chancen siehst du?
übrigens noch etwas zum rita neeser forum. ich hätte mir gewünscht, wenn du als expertin uns laien schon früher widersprochen hättest, als bei rita so viel von dieser turnvereins-connection geschrieben wurde. schwenn hat das bei lanz ja jetzt total weggewischt.
halt, mir fällt noch etwas ein.
schwenn hat birkenstock bei lanz ja total marginalisiert. so, als hätte er fast alles verpatzt. selbst seine haftbeschwerde hätte er erst aufgrund von mediendruck gemacht. ich war echt erschüttert. gabi, deine meinung bitte dazu. danke
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Bella!
Bella, für den fall, dass du nochmal reden willst nach dem urteil, ich werde für kurze zeit für dich meine nachrichtenbox öffnen. aber ich hoffe auch, dass du mit den gegebenheiten selber klarkommst. wollte nur fair sein, weil wir das mal so angedacht hatten für nach dem urteil also, es gibt keine hintergedanken von meiner seite, sondern eine geste in erinnerung an etliche schöne nachrichten hin und her.
ansonsten wünsche ich dir alles gute.
ansonsten wünsche ich dir alles gute.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
Lesermeinung zum FAZ-Artikel
Klaus-Dieter Kraus
Dem Inhalt Ihres Artikels kann ich nur beipflichten. In gleicher Weise gehören aber auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft kritisiert. Ich war dreißig Jahre als Strafrichter tätig und habe zahlreichen Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geleitet, kann daher durchaus das Procedere des LG Mannheim und der StA beurteilen. Die Art und Weise der Prozessführung durch das LG Mannheim im Fall Kachelmann habe ich häufig mit Kollegen, meistens Strafrichtern, besprochen.
Wir waren uns alle einig, dass die Prozessführung, auch schon im Vorverfahren nach Eingang der Anklageschrift, gemessen an dem üblichen Verlauf eines solchen Verfahrens mehr als ungewöhnlich war und konnten uns diese nur schwer erklären, insbesondere den Verdacht einer Voreingenommenheit des Gerichts, sprich Befangenheit dem Angeklagten gegenüber, oder der Sucht zur medienwirksamen Selbstdarstellung bei Gericht und Staatsanwaltschaft nicht von der Hand weisen. Der Prozess war nicht nur kein Ruhmesblatt für die von Ihnen angesprochenen Journalisten, sondern ganz bestimmt auch nicht für die beteiligten Berufsrichter und Staatsanwälte, ganz im Gegenteil
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E158AA3EB5F544A68B347C54BB13D002E~ATpl~Ekom~SKom.html
Gast- Gast
Im Zweifel für die OSTA i.R. ;-)
Allerliebste Gabi,
natürlich liest man(nheim) hier mit. Auch in meinem Blog ;-) (jetzt mach' ich mal die Schwarzer ;-). Bock las sogar mein Körpersprache, wenn ich vor Ort war ;-)). So eitel bin ich.
Aber in diesem Fall überlasse ich Dir geren den Anlaß/das Erstgeburtsrecht/Findungsprämie ;-)
Ich konnte es ja bereits mit Händen greifen, aber nicht so schnell reagieren wie Du. (Grund ist Dir ja via PN bekannt ;-)).
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p180-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41255
Ich war ja schon so begeistert, als als Steffi die Baseline des STA-Plädoyers wie bei rapper's delight mit mir herausgehört hat. Bin jetzt mal gespannt, jetzt auch wieder ein gewisses Déjà entendu, déjà lu hatte.
Außerdem fühle ich mich auch sicher, dass an der PM (nahezu wortgleichen PM) mehr gedoktert als geseidling wurde, um das Wort gebockt/verbockt zu vermeiden ;-).
Ja, ja, das Überlastungsproblem des Servers hatte schon was Gleichnishaftes:
http://www.jurablogs.com/de/go/freispruch-kachelmann-hat-etwas-gleichnishaftes-server-ueberlastet
Jetzt macht doch das dümmliche Gerücht vom Freispruch 2. Klasse (ausgerechnet erstbeste Wahl RA Franz und NOCH-WR-Vorstand: 3. Klasse) die Runde. Unerhört: Die Bitte des Gerichts bleibt also unerhört. Also gut: So gesehen wäre es auch ein antizipierter Freispruch für die Nebenklägerin Frau X, denn das Gericht war auch in ihrem Fall unfähig Klarheit herbeizuführen.
Wenn die Journaille offensichtlich nicht aufhören will (Pro7 hält sogar inzwischen eine Völkerling für einen WÜRDIGEN Interviewpartner, muss aber peinlich, peinlich nach dem Vornamen fragen, was diesen sichtlich frustriert- wütend machte.), dann halt auch so rum:
Die Zweifel an der Nebenklägerin konnte der Richter aus dem Nachbarort, der versuchte, sich seine Professionaliität von RA Schwenn nicht absprechen zu lassen, nicht ausräumen udn nicht verflüchtigen.
Scha(n)de, für die NK. Scha(n)de für den Weißen Ring. Scha(n)de für RA FFranz.
Das Schandmal und der Makel des allzufrühen Kerner-Auftritts wird für alle Zeit an seinem schwarzen Kittel als Fleck bleiben. Als gescheiterter Versuch den Rechtsstaats durch Vorveroferung und Vorverurteilung aus den Angeln zu hebe(l)n.
RA Franz wird als trauriges, weit leuchtendes Gegenbeispiel für einen bedachten mmOpferanwalt in die deutsche Rechtsgeschichte iengehen udn dürfte für den WR-BW nicht mehr tragbar sein. Oder will der WR etwa behaupten, RA Franz sei immer noch erste Wahl. Auch die Schwetzinger Polizisten - nicht nur die bei Urteils-/PM-Verlesung (?) kopfschüttelnden - werden ihn wohl nicht mehr so eilfertig evrmitteln - wenn sie wirklich, wirklich, wirklich von der Opfereigenschaft überzeugt sein werden. Schließlich wollen sie bei Opfer-Emphatie und Greuel-Wusnch-Komfort einem echten Opfer doch helfen. Da wäre Verona P-Feldbusch als Tippgeberein (Da werden Sie geholfen) ja schon besser. Man sollte im Interesse von echten Opfern in und um Schwetzingen/Mannheim/Heideberg davon ausgehen, dass sich RA Franz in Zukunft um Rechtsgebiete kümmert, von denen er mehr versteht - Und das dürfte ja wenigstens nicht allzu schwer sein. Nach Möglichkeit auch in einem Rechtsgebiete ohne allzuviel Medienöffentlichkeit, denn davon hat er ja - sicherlich formatfüllend - auch nicht viel Ahnung. Ein echter bzw. guter mmOpferanwalt hätte nämlich eine Veröffentlichung des mmTagebuchs unterbunden und eine formatfüllende Skizze des Wohnhauses mit Innenansicht (inkl. der Details DER Wohnung, in die das mmOPFER - merkwürdig genug - unmittelbar zurückkehrte udn anschließend ducrhgehend verblieb!) verhindert.
Genau diese Ungereimtheiten im Handeln des Noch-mmOpfer-Anwalts belasten das jetzt Nicht-Opfer, wenn es denn Opfer wäre, sehr, müssten permanent zu einer RE-Traumatisierung bzw. Re-Unglaubwürdigkeit führen.
Es bleibt merkwürdig: Wieso konnte ein so erstklassiger Anwalt bei einem erstklassigen Gericht mit einem erstklassigen, früh sogenannten Opfer ein drittklassiges Urteil für den FREIGESPROCHENEN herausholen???
Insbesondere, da doch - ausdrücklich laut VERLESENER PM/URTEILVERKÜNDUNG - in dem Nicht-Theater der Staranwalt gar KEINE Rolle (Doppelbrüller!) gespielt haben soll...;-))).
Das Gericht die verfranzte NK und veroltroggerte H-Klage allein - wenn schon nicht verbockt, so doch - verseidlingt hat.
natürlich liest man(nheim) hier mit. Auch in meinem Blog ;-) (jetzt mach' ich mal die Schwarzer ;-). Bock las sogar mein Körpersprache, wenn ich vor Ort war ;-)). So eitel bin ich.
Aber in diesem Fall überlasse ich Dir geren den Anlaß/das Erstgeburtsrecht/Findungsprämie ;-)
Ich konnte es ja bereits mit Händen greifen, aber nicht so schnell reagieren wie Du. (Grund ist Dir ja via PN bekannt ;-)).
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p180-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41255
Ich war ja schon so begeistert, als als Steffi die Baseline des STA-Plädoyers wie bei rapper's delight mit mir herausgehört hat. Bin jetzt mal gespannt, jetzt auch wieder ein gewisses Déjà entendu, déjà lu hatte.
Außerdem fühle ich mich auch sicher, dass an der PM (nahezu wortgleichen PM) mehr gedoktert als geseidling wurde, um das Wort gebockt/verbockt zu vermeiden ;-).
Ja, ja, das Überlastungsproblem des Servers hatte schon was Gleichnishaftes:
http://www.jurablogs.com/de/go/freispruch-kachelmann-hat-etwas-gleichnishaftes-server-ueberlastet
Jetzt macht doch das dümmliche Gerücht vom Freispruch 2. Klasse (ausgerechnet erstbeste Wahl RA Franz und NOCH-WR-Vorstand: 3. Klasse) die Runde. Unerhört: Die Bitte des Gerichts bleibt also unerhört. Also gut: So gesehen wäre es auch ein antizipierter Freispruch für die Nebenklägerin Frau X, denn das Gericht war auch in ihrem Fall unfähig Klarheit herbeizuführen.
Wenn die Journaille offensichtlich nicht aufhören will (Pro7 hält sogar inzwischen eine Völkerling für einen WÜRDIGEN Interviewpartner, muss aber peinlich, peinlich nach dem Vornamen fragen, was diesen sichtlich frustriert- wütend machte.), dann halt auch so rum:
Die Zweifel an der Nebenklägerin konnte der Richter aus dem Nachbarort, der versuchte, sich seine Professionaliität von RA Schwenn nicht absprechen zu lassen, nicht ausräumen udn nicht verflüchtigen.
Scha(n)de, für die NK. Scha(n)de für den Weißen Ring. Scha(n)de für RA FFranz.
Das Schandmal und der Makel des allzufrühen Kerner-Auftritts wird für alle Zeit an seinem schwarzen Kittel als Fleck bleiben. Als gescheiterter Versuch den Rechtsstaats durch Vorveroferung und Vorverurteilung aus den Angeln zu hebe(l)n.
RA Franz wird als trauriges, weit leuchtendes Gegenbeispiel für einen bedachten mmOpferanwalt in die deutsche Rechtsgeschichte iengehen udn dürfte für den WR-BW nicht mehr tragbar sein. Oder will der WR etwa behaupten, RA Franz sei immer noch erste Wahl. Auch die Schwetzinger Polizisten - nicht nur die bei Urteils-/PM-Verlesung (?) kopfschüttelnden - werden ihn wohl nicht mehr so eilfertig evrmitteln - wenn sie wirklich, wirklich, wirklich von der Opfereigenschaft überzeugt sein werden. Schließlich wollen sie bei Opfer-Emphatie und Greuel-Wusnch-Komfort einem echten Opfer doch helfen. Da wäre Verona P-Feldbusch als Tippgeberein (Da werden Sie geholfen) ja schon besser. Man sollte im Interesse von echten Opfern in und um Schwetzingen/Mannheim/Heideberg davon ausgehen, dass sich RA Franz in Zukunft um Rechtsgebiete kümmert, von denen er mehr versteht - Und das dürfte ja wenigstens nicht allzu schwer sein. Nach Möglichkeit auch in einem Rechtsgebiete ohne allzuviel Medienöffentlichkeit, denn davon hat er ja - sicherlich formatfüllend - auch nicht viel Ahnung. Ein echter bzw. guter mmOpferanwalt hätte nämlich eine Veröffentlichung des mmTagebuchs unterbunden und eine formatfüllende Skizze des Wohnhauses mit Innenansicht (inkl. der Details DER Wohnung, in die das mmOPFER - merkwürdig genug - unmittelbar zurückkehrte udn anschließend ducrhgehend verblieb!) verhindert.
Genau diese Ungereimtheiten im Handeln des Noch-mmOpfer-Anwalts belasten das jetzt Nicht-Opfer, wenn es denn Opfer wäre, sehr, müssten permanent zu einer RE-Traumatisierung bzw. Re-Unglaubwürdigkeit führen.
Es bleibt merkwürdig: Wieso konnte ein so erstklassiger Anwalt bei einem erstklassigen Gericht mit einem erstklassigen, früh sogenannten Opfer ein drittklassiges Urteil für den FREIGESPROCHENEN herausholen???
Insbesondere, da doch - ausdrücklich laut VERLESENER PM/URTEILVERKÜNDUNG - in dem Nicht-Theater der Staranwalt gar KEINE Rolle (Doppelbrüller!) gespielt haben soll...;-))).
Das Gericht die verfranzte NK und veroltroggerte H-Klage allein - wenn schon nicht verbockt, so doch - verseidlingt hat.
@Chomsky: Coco hat 'ne Popo-Theke ...!!!
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/coco-21384802-mfbh-18177664/2,h=343.bild.jpg
http://www.bild.de/unterhaltung/leute/nicole-coco-austin/benutzt-popo-als-theke-18174626.bild.html
und Bild 'ne Gegendarstellung von Jörg Kachelmann
Irgendwie wird mir der Kachelmann sympathisch. Es muss ein gewaltigiges Intelligenz- und Humorgefälle zwischen einem "Klugschweizer" und 'Friede-sei-mit-dir-Journalisten' geben ...
http://www.bild.de/unterhaltung/leute/nicole-coco-austin/benutzt-popo-als-theke-18174626.bild.html
und Bild 'ne Gegendarstellung von Jörg Kachelmann
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/30/jorg-kachelmann-und-das-chaos-das-urteil/comment-page-2/#comment-27263BILD.de, 31.05.2011:Gegendarstellung31.05.2011 — 11:12 Uhr
In dem Internetportal www.bild.de wurde am 05.05.2011 ein Artikel mit der Überschrift „Das Kachelmann-Gutachten – Sein Sexleben war variantenreich“ veröffentlicht, der unrichtige Behauptungen enthält:
a. Unwahr ist, dass ich grinste.
b. Ferner ist unwahr, dass ich währenddessen meine Hände knetete.
Wahr ist vielmehr, dass ich weder grinste, noch meine Hände knetete, während der Facharzt für Neurologie Hartmut Pleines am 05.05.2011 sein Gutachten vor dem Landgericht Mannheim erstattete.
Köln, den 09.05.2011
Jörg Kachelmann
http://www.bild.de/news/inland/news-inland/geda-18166774.bild.html
Irgendwie wird mir der Kachelmann sympathisch. Es muss ein gewaltigiges Intelligenz- und Humorgefälle zwischen einem "Klugschweizer" und 'Friede-sei-mit-dir-Journalisten' geben ...
Vgl. Demokritxyz Posting, 26.05.2011, S. 28/XXIII, 10:49 h @Gabriele Wolff: Du bist aber auch schon Ü30, oder ...?
Anm.: Komplex: „Spatzen“ pfeifen Kachelmanns Verurteilung bereits vom Dach …? „Friede sei mit dir!“
Kachelmann BILD fordert Freispruch, Richter Michael Seidling ...!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40551
26.05.2011, S. 32/XXIII, 18:35 h @dale: Ganz kurz, aber mit Links zum Nachlesen ...
Anm.:: Mein Vorschlag zum SPIEGEL-Titel:
Freispruch für Kachelmann, Richter Michael Seidling ...!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p640-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40657
29.05.2011, S. 46/XXIII, 16:21 h Können wir Gabriele Wolff in den 'Sack' stecken, wenn …
Anm.: SPIEGEL-Titel: Fehlurteile
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p900-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40970
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
alice schwarzer "sponsert" dr. birkenstock ?
31.05.2011
Vergleich: Schwarzer muss RA Dr. Birkenstock € 14.000,- zahlen
Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.
http://www.hoecker.eu/rechtsfragen.htm
Zuletzt von Nina am Di 31 Mai 2011, 18:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
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