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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5)

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Beitrag  Oldoldman Do 02 Sep 2010, 01:43

das Eingangsposting lautete :

Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:

http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html

Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?

Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793

_____________
Anmerkung:

Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48 ) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings ab 14416 (ab 12.02.2011, 21:57) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).

Die letzten Beiträge des vierten Teils finden sich ab hier:

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t186p940-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4

Oldoldman


Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:43 bearbeitet; insgesamt 18-mal bearbeitet
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Beitrag  5vor12 Do 09 Sep 2010, 02:30

ich will hier ja auch nichts heraufbeschwören, nur wenn irgendwer auch immer, aufgrund falscher Aussagen jahrelang unschuldig hinter Gittern sitzt, fängt es an mich zu frieren. Außerdem sagte ich ja das ich nur mit einem halben Ohr hingehört habe.

5vor12

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Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 02:36

Über diesen Fall wurde vor einiger zeit schon im TV berichtet.

Das Mädchen scheint einen , vornehm ausgedrückt, nicht ganz sauberen Charakter zu haben.
Sie hat schon mehrfach bei der Polizei Anzeige gegen irgendwelche männer gestellt, die sie angeblich vergewaltigt haben. Mehrfach wurde nachgewiesen, dass die Männer sie gar nicht kannten.
Hier scheint es eher den Eindruck zu machen, dass das Mädchen nicht ganz gesund ist.
Es muß nicht immer eine "schlechte Kindheit" sein.
Oft genug sind auch Kinder, gerade aus guten Familien - aber eben verwöhnt - so durchtrieben.
Ein Sozialarbeiter erklärte mal, dass Kinder, die zu hause schlecht behandelt werden, ihre Eltern häufig abgöttisch lieben.

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Beitrag  Alice Do 09 Sep 2010, 02:50

Danke für die Erläuterung.

Natürlich ist es nicht "souverän" und wohl sehr gehässig, seine (natürlich ganz anders lautende) Sicht der Dinge in aller Öffentlichkeit kund zu tun.

"Never complain, never explain" ist aber nicht jedermanns Sache, und gerade das Öffentlichmachen ist in diesem Fall umso erniedrigender, da die Heimlichkeit all die Jahre ein fester Begleiter in diesen Drei-, Vierecks-oder-mehr-Beziehungen war.

Aber nach diesem Prinzip funktionieren alle unlauteren Halb-Abmachungen und Betrügereien: Der Initiator rechnet fest damit, dass die Mitspieler(in) schweigen (wird), sei es nun aus Liebe, Angst, Scham oder gefühlte "Mittäterschaft". In grenzwertigen Sexualdelikten (wo beispielsweise ein "Nein" nicht formal ausgesprochen wurde, sondern durch Abwehrhaltung oder sonstige Indizien angenommen werden musste) oder gerade auch bei sexueller Belästigung von Kindern ist die Annahme, das Opfer werde aus genannten Gründen schweigen, fester Bestandteil der Tat.

Alleine aus diesem Grund begrüße ich es, dass Opfer (so sie dies denn sind) die Öffentlichkeit aufsuchen.

Ist denn Schweigen aus Scham, Liebe, Angst oder akzeptierte Mitverantwortung per se größer, souveräner, netter? Ich denke, die wenigsten, die schweigen, fühlen sich tatsächlich so. Dem Umfeld bleibt dann natürlich sehr viel stellvertretende Scham erspart.

(Die Sache mit dem Fettgedruckten würde ich mal so wörtlich nicht nehmen an deiner Stelle.) Smile

Alice
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Der Anteil der Falschanschuldigungen liegt bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen

Beitrag  Nahr Do 09 Sep 2010, 03:07

Gabriele Wolff Heute um 15:01

Angaben ausschliesslich aus ihrer Quelle:

http://www.bv-fgg.de/dokumente/files/ac82f6e2d2f2b23a305dc499c81866b6.pdf

Methode
Das Forschungsdesign kombiniert zwei Teilstudien: Erstens eine Aktualisierung der Zeitreihen
nationaler Statistiken zur Meldung, Strafverfolgung und Verurteilung von Vergewaltigung f・ 33
europ臺sche L舅der f・ den Zeitraum 2001-2007 und zweitens eine quantitative Aktenanalyse
von 100 Vergewaltigungsf舁len in elf L舅dern


Die Aktenerhebung wurde in Stuttgart durchgef・rt.

Nationale Statistik
Deutschland ist mit einer Population von 82 Millionen das grβe europ臺sche Land (Eurostat,
2008). Es hat die Meldequote, die bei 9.85 Vergewaltigungen auf 100,000 EinwohnerInnen
liegt (7. Platz); Schwedens Meldequote ist vier Mal her
(46.5 auf 100'000).

Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von
Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of
sceptism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird.
Tatsächlich liegt der Anteil bei
nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.


Die Stuttgarter statistik zeigt ganz deutlich:
56% der Vergewaltigungsanzeigen werden eingestellt, weil es zu wenig verwertbare Beweise für einen Prozess gibt und weil der Täter namentlich unbekannt ist!


In ca. 50 % der tatsächlichen Vergewaltigungsfälle gibt es keine körperlichen Verletzungsspuren!

Das läßt einen Schluß auf die gesunkene Qualität der zahlenmäßig gestiegenen Anzeigen zu.
Das ist IHR Schluss.
Ihre Quelle zeigt ganz andere Fakten!


Ihre Art und Weise Fakten absichtlich falsch zu interpretieren - nur um die Anzeigeerstatterin in Misskredit zu bringen - ist sehr offensichtlich.

Nahr

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty @5vor12: Jaja - Günter Köhnken, Kiel: Der Fall Witte & Co.

Beitrag  Demokritxyz Do 09 Sep 2010, 03:17

Ist bei Demokritxyz schon fast im Satz unter dem Titel:

Auch in Hannover - 'Frauentölpel in schwarzer Robe'. Verteidiger Johann Schwenn, Hamburg: "Das hat man gesundgebetet ...!"

Das Problem: die N3-Menschen-Schlagzeilen-Sendung Jahrelang unschuldig im Gefängnis vom 08.09.2010 ist erst jetzt freigeschaltet.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/menschen_und_schlagzeilen/media/menschenundschlagzeilen639.html

Ältere Panorama-Sendung zum Fall Witte:
Aber es gibt schöne Parallelen zu Mannheim: Staatsanwaltschaft Hannover hat entlastendes Material nicht bearbeitet: Frauentölpel in schwarzer Robe blamieren weder sich, noch ihre eingespielten Gutachter auch vom Format 'Lackhaar' gern. Und in der JVA Hannover soll es auch im Gegensatz zu Mannheim gar keine Kakerlaken geben.

Aber der Justizminister in Baden-Württemberg Ulrich Goll könnte vielleicht von den Niedersachen etwas lernen. Der zweite Aufguss wurde nicht mehr vorm Landgericht Hannover, sondern vorm LG Lüneburg geführt, und den Gutachter Günter Köhnken hat man integriert.

Aber möglicherweise braucht man in Baden-Württemberg zur Zeit eine schlechte Presse über die Justiz, die Alice Schwarzer noch auf Kurs bringen könnte, um von Stuttgart 21 abzulenken, oder ...?

http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_21
Welt online, 09.09.2010:

... Er kritisierte während des Verfahrens die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Hannover und sprach von "Rechtsbeugung". Die Verteidigung konnte nach Einschätzung des Gerichts massive Fehler in den Gutachten des ersten Prozesses nachweisen. Jennifer war für Schwenn durch "hochsuggestives Befragen" in der Einrichtung für Opfer sexueller Gewalt mit ihren Aussagen immer weiter nach vorne gedrängt worden. Ihr sei damals alles geglaubt worden, obwohl sie bereits an einer psychischen Störung, dem sogenannten Borderline-Syndrom, gelitten habe oder auf dem Weg dorthin gewesen sei.

http://www.welt.de/die-welt/regionales/hamburg/article9494259/Angebliche-Vergewaltiger-sitzen-unschuldig-im-Gefaengnis.html
Ja Herr Johann Schwenn dann stellen Sie doch bitte Strafanzeige wegen Rechtbeugung nach § 339 StGB und halten uns über das Verfahren auf dem Laufenden. Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim war das ja bereits erfolgreich:
Vgl. Demokritxyz Posting, 06.04.2010, S. 19/I, 15:37 h Was es alles gibt: Verurteilung wegen Rechtsbeugung ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-t90-360.htm#5354

14.06.2010, S. 44/II, 17:54 h @steffi: es geht um die Staatsanwaltschaft Mannheim ...!!!
Anm.: Bisherige Skandale der Mannheimer Justiz

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144-860.htm#9552
Wie heißt der betroffene Staatsanwalt bei der Staatsanwalt Hannover? Wird dort evtl. bald mal wieder(!!!) mit einer kleinen Feier im Hof des Justizgebäudes der Leitende Oberstaatsanwalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt ...???
Demokritxyz
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Nahr

Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 03:22

....und zweitens eine quantitative Aktenanalyse
von 100 Vergewaltigungsf舁len in elf L舅dern

Soll mich Dir noch erklären, was der Unterschied zwischen "Quantitativ" und "qualitativ" ist?

Wir hatten hier schon den Bericht aus Bayern, der ähnliche Zahlen inclusive Analys bringt, wie von Gabriele beschrieben.

Der Bericht, den Du zitierst, hat vor allem geschrieben, dass sie NICHT die Fälle analysiert haben, warum die Diskrepanz zwischen Anzeige und Verurteilung so groß ist.

Aber für Dich gilt offenbar, wenn Polizisten und Staatsanwälte, die sich tagtäglich mit diesen Fällen beschäftigen, eigentlich Idioten sind, und nur Nahr, der geistige Überflieger, weiß, was Sache ist...

Bechäftige Dich doch mal intensiv, mit den themen....

Gast
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5)

Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 03:24

Ihre Art und Weise Fakten absichtlich falsch zu interpretieren - nur um die Anzeigeerstatterin in Misskredit zu bringen - ist sehr offensichtlich

Tja, machen sageten bei der "Hirn-Vergabe" : Danke nein, ist zu schwer... Very Happy

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Der Anteil der Falschanschuldigungen liegt bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen

Beitrag  Nahr Do 09 Sep 2010, 03:43

von Nahr am Do 09 Sep 2010, 16:07

Gabriele Wolff Heute um 15:01

Angaben ausschliesslich aus ihrer Quelle:

http://www.bv-fgg.de/dokumente/files/ac82f6e2d2f2b23a305dc499c81866b6.pdf

Methode
Das Forschungsdesign kombiniert zwei Teilstudien: Erstens eine Aktualisierung der Zeitreihen
nationaler Statistiken zur Meldung, Strafverfolgung und Verurteilung von Vergewaltigung f・ 33
europ臺sche L舅der f・ den Zeitraum 2001-2007 und zweitens eine quantitative Aktenanalyse
von 100 Vergewaltigungsf舁len in elf L舅dern

Die Aktenerhebung wurde in Stuttgart durchgef・rt.

Nationale Statistik
Deutschland ist mit einer Population von 82 Millionen das grβe europ臺sche Land (Eurostat,
2008). Es hat die Meldequote, die bei 9.85 Vergewaltigungen auf 100,000 EinwohnerInnen
liegt (7. Platz); Schwedens Meldequote ist vier Mal her (46.5 auf 100'000).

Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von
Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of
sceptism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird.
Tatsächlich liegt der Anteil bei
nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.


Die Stuttgarter statistik zeigt ganz deutlich:
56% der Vergewaltigungsanzeigen werden eingestellt, weil es zu wenig verwertbare Beweise für einen Prozess gibt und weil der Täter namentlich unbekannt ist!


In ca. 50 % der tatsächlichen Vergewaltigungsfälle gibt es keine körperlichen Verletzungsspuren!

Gabriele Wolff
Das läßt einen Schluß auf die gesunkene Qualität der zahlenmäßig gestiegenen Anzeigen zu.


Das ist IHR Schluss.
Ihre Quelle zeigt ganz andere Fakten!


Ihre Art und Weise Fakten absichtlich falsch zu interpretieren - nur um die Anzeigeerstatterin in Misskredit zu bringen - ist sehr offensichtlich.


von steffi am Do 09 Sep 2010, 16:22

....und zweitens eine quantitative Aktenanalyse
von 100 Vergewaltigungsf舁len in elf L舅dern

Soll mich Dir noch erklären, was der Unterschied zwischen "Quantitativ" und "qualitativ" ist?

Bitte NICHT Steffi!!!
Du stehst ja völlig auf dem Schlauch.

56% der Vergewaltigungsanzeigen werden eingestellt, weil es zu wenig verwertbare Beweise für einen Prozess gibt und weil der Täter namentlich unbekannt ist!!!

Nahr

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Gutachter im SchÄtzinger Bande ...?

Beitrag  Demokritxyz Do 09 Sep 2010, 04:05

ZEIT online, Sabine Rückert, 09.09.2010:

Fall Kachelmann - Ein verfahrenes Verfahren
Prozessauftakt im Fall Kachelmann: Kann der Angeklagte noch auf eine faire Behandlung hoffen?

Zum Prozessauftakt am Montag dieser Woche hat Jörg Kachelmann die Mannheimer Strafjustiz eines Besseren belehrt. Entgegen den Prognosen der Staatsanwaltschaft und der Richter der 5. Großen Strafkammer, die ihn – mit der Begründung, er würde andernfalls flüchten – in Untersuchungshaft halten wollten, ist er zur Hauptverhandlung erschienen und nimmt zwischen seinen Verteidigern auf der Anklagebank des Landgerichts Platz. Da sitzt der ARD-Wetteransager mitten im Medientrubel und sieht aus wie einer, der nicht viel isst und nicht gut schläft in letzter Zeit.

Auch die Frau, die ihn auf diese Bank gebracht hat, ist gekommen. Eine 37-jährige Radiomoderatorin aus Schwetzingen, mit der Kachelmann über elf Jahre hinweg immer wieder intim war und die ihn am 9. Februar 2010 beschuldigt hat, sie am Abend zuvor vergewaltigt zu haben. Blass und schwarz gewandet sitzt die Nebenklägerin neben ihrem Anwalt: Ein Verbrechensopfer, das im Angesicht des Vergewaltigers sein Recht bekommen will? Eine Enttäuschte, die ihre gescheiterte Beziehung zu einem Prominenten mit den Mitteln der Strafjustiz fortsetzt?

Nach fünf Minuten wird die Hauptverhandlung unterbrochen. Der Angeklagte lehnt den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und eine beisitzende Richterin durch die Verteidigung wegen der Besorgnis der Befangenheit ab: Der Vorsitzende soll den Vater der Opferzeugin aus privaten Zusammenhängen kennen.

Wer sich das bisherige Verfahren und den vorgesehenen Verhandlungsverlauf ansieht, könnte wirklich auf die Idee kommen, dass die Mannheimer Strafjustiz dem Angeklagten Kachelmann nicht unvoreingenommen begegnet. Die Staatsanwaltschaft Mannheim glaubte der Opferzeugin von Anfang an: Kachelmann, der die Tat immer bestritten hat, wurde verhaftet. Das Zutrauen der Ermittler in die Opferzeugin blieb auch bestehen, als sich vier Wochen nach seiner Festnahme herausstellte, dass die Frau in ihren Vernehmungen Polizei und Staatsanwaltschaft in wesentlichen Punkten der unmittelbaren Tatvorgeschichte belogen hatte (siehe ZEIT- Dossier Nr. 26/10). Zu der Überzeugung, dass sie nicht die wahrheitsliebende Zeugin ist, als der sie sich den Ermittlern präsentierte, war auch ein Rechtsmediziner gelangt, der von Kachelmanns Verteidigung mit der Beurteilung der angeblichen Vergewaltigungsverletzungen beauftragt worden war. Sein Fazit: Hämatome und Abschürfungen müsse die Frau sich selbst zugefügt haben. Der rechtsmedizinische Erstgutachter der Staatsanwaltschaft hatte Selbstbeibringungen lediglich für möglich gehalten.

Nun ließ die Staatsanwaltschaft Mannheim die Glaubwürdigkeit der Opferzeugin überprüfen. Sie beauftragte damit eine Bremer Aussagepsychologin. Die kam nach ausführlicher Befragung des angeblichen Opfers zu dem Ergebnis, dass dessen unplausible und bruchstückhafte Schilderung der Vergewaltigung nicht einmal den Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage genüge. Derart mangelhaft seien die Angaben, dass auf dieser Basis der Erlebnishintergrund einer möglichen Vergewaltigung nicht zu beweisen sei.

Trotz alledem rückten die Strafverfolger in Mannheim von ihrem dringenden Tatverdacht nicht ab. Noch während die Aussagepsychologin an ihrem Gutachten saß, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und fütterte das öffentliche Interesse mit der Behauptung, der Verdacht gegen Kachelmann habe sich durch das Gutachten verfestigt. Auch nach Eintreffen der entlastenden Expertise beantragte sie die Haftentlassung des Angeschuldigten nicht.

Im Gegenteil: Die Staatsanwälte redeten das Gutachtenergebnis klein und deuteten es im Sinne der Anklage um. Das war schwierig. Schließlich beauftragten sie einen Traumatologen mit der Beantwortung der Frage, inwieweit die – der Aussagepsychologin aufgefallene – fehlende konkrete Erinnerung der Opferzeugin an Einzelheiten der Vergewaltigung aus psychotraumatologischer Sicht zu erklären sei. Beim angesprochenen Experten, dem Heidelberger Psychotraumatologen Günter Seidler, handelte es sich aber nicht etwa um einen unabhängigen Sachverständigen, sondern um den Arzt der Nebenklägerin, bei dem sie sich seit Kachelmanns Inhaftierung in Therapie befand.

Die Staatsanwaltschaft machte sich damit von der Auskunft eines Arztes abhängig, den seine Patientin erst einmal von der Schweigepflicht entbinden musste. In der Hauptverhandlung wird Seidler gehört werden: Sollte er allerdings als Sachverständiger vernommen werden, so kann die Verteidigung dieses verhindern, wenn die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor dem Auftrag kein rechtliches Gehör angeboten haben sollte. Setzt sich das Gericht über einen solchen Widerspruch hinweg, so könnte der Angeklagte den Gutachter Seidler wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, weil dieser nachweisbar im Lager der Nebenklägerin steht.

http://www.zeit.de/2010/37/WOS-Kachelmann

Ein verfahrenes Verfahren

Aber noch aus einem anderen Grund ist die Verpflichtung Seidlers problematisch: Der Arzt hatte bei seiner Patientin die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung gestellt, als deren Ursache er eben die Vergewaltigung ansah, die doch erst noch erwiesen werden soll. Die Frau habe, so Seidler in seiner gutachterlichen Stellungnahme, aufgrund einer peritraumatischen Dissoziation (also eines angstbedingten Neben-sich-Stehens während der Vergewaltigung) die Wahrnehmung der Realität nicht mehr korrekt abspeichern können. Dadurch erkläre sich die schlechte Qualität ihrer Aussage und auch die Tatsache, dass sie nicht schildern könne, wie der Vergewaltiger ihr die Verletzungen beigebracht habe.

Viele forensische Sachverständige halten allerdings wenig von der Traumatologie. So geißelt der Berliner Aussagepsychologe Max Steller, der den Bundesgerichtshof bei der Entwicklung von Standards für Glaubhaftigkeitsgutachten beriet, in einem Aufsatz den Ansatz der Traumaforscher: Diese gingen davon aus, dass eine – beispielsweise durch eine Straftat – traumatisierte Person aufgrund spezieller psychobiologischer Prozesse keine tragfähigen Aussagen liefere. Diese – falsche – Prämisse führe letztlich dazu, dass Traumatologen gerade »inhaltlich defizitären Aussagen besondere Glaubhaftigkeit zusprächen« – also einer belastenden Aussage umso mehr Glauben schenken, je mangelhafter sie ist. Die Glaubhaftigkeitsbegutachtung werde durch eine derart »absurde Weiterentwicklung« in ihr glattes Gegenteil verkehrt, schreibt Steller. Eine solche Begutachtungsstrategie sei ausschließlich auf eine Bestätigung der belastenden Aussage ausgerichtet.

Obwohl es sich bei Seidler nicht nur um den Vertreter einer durchaus umstrittenen Disziplin, sondern noch dazu um einen Arzt der Opferzeugin handelt, hat das Landgericht Mannheim seine Verurteilungsprognose auch auf diesen Traumatologen gestützt und den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann am 1. Juli 2010 wegen dringenden Tatverdachts aufrechterhalten. Eine gute Woche später haben die Richter das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet.

Erst als Kachelmann in einer Haftbeschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe als Kontrollinstanz anrief, wendete sich das Blatt. Die Oberlandesrichter hoben den Haftbefehl auf, da sie ihrerseits keinen dringenden Tatverdacht zu erkennen vermochten: Die Zeugin habe die Ermittler über mehrere Befragungen hinweg zu täuschen versucht. Es sei nicht auszuschließen, dass die Vergewaltigungsbehauptung auf Bestrafungs- und Belastungsmotiven der Frau beruhe. Und zum Thema Seidler: Sollte die schlechte Aussagequalität der Opferzeugin nun mit einem durch extreme Angst ausgelösten Trauma begründet werden, bestehe die Gefahr, einem Zirkelschluss aufzusitzen. Denn ob es eine Vergewaltigung überhaupt gegeben habe, müsse erst bewiesen werden.

Das Landgericht Mannheim hat die Opferzeugin inzwischen vom Berliner Kriminalpsychiater Hans-Ludwig Kröber auf ihre Aussagetüchtigkeit hin untersuchen lassen. Der Sachverständige soll prüfen, ob die Qualität der Vergewaltigungsschilderung durch ein (vom Therapeuten Seidler angenommenes) Trauma beeinträchtigt worden sein könnte. Kröber wird sein Gutachten erst Mitte Oktober erstatten, wenn die Opferzeugin, die nun Nebenklägerin ist, ihre Aussage vor den Richtern wiederholt.

Es ist mehr als ungewöhnlich, dass eine Hauptverhandlung nicht mit der Aussage der angeblich geschädigten Person beginnt, sondern diese erst gegen Ende des Prozesses gehört werden soll. Im Fall Kachelmann will das Gericht vor der Nebenklägerin eine ganze Parade früherer Bettgenossinnen des Schürzenjägers Kachelmann aufmarschieren und aussagen lassen. Warum? Zu welcher Wahrheit sollen die verflossenen Geliebten beitragen? Keine von ihnen war in jener Februarnacht dabei. Viele wollen von Kachelmann betrogen oder verlassen worden sein und sind deshalb entsprechend schlecht auf ihn zu sprechen. Ist von ihnen eine Aussage zu erwarten, welche die moralische Abwertung des Angeklagten und weitere Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte rechtfertigen könnte?

Zwei der Exgeliebten haben sich vorab auch schon geäußert, in der Bunten, einer Münchner Frauenillustrierten. Dort haben sie sich – der allgemeinen, gegen den Angeklagten gerichteten Stimmung folgend – als Kachelmann-Opfer inszeniert und der Öffentlichkeit aus dem gemeinsamen Intimleben berichtet. Eine 23-Jährige behauptete Anfang September passend zum Prozessbeginn in dem Blatt, Kachelmann habe 2006 bei einem Treffen im Hotel gegen ihren Willen sexuell mit ihr verkehrt: »Ich sagte mehrfach: ›Nein, hör bitte auf!‹ Ich weinte, doch er nahm keine Rücksicht.« Fünf Monate zuvor hatte dieselbe Frau bei der Polizei ausgesagt, sie habe bei jenem Treffen mit Kachelmann eigentlich über die unglücklich verlaufende Beziehung reden wollen, und er habe mit ihr geschlafen, obwohl sie geweint habe.

Die Frage der Beamten, ob sie Kachelmann denn damals gesagt habe, dass sie keinen Verkehr wünsche, hatte die Zeugin verneint.

Anm.: Hervorhebungen bei den Namen Demokritxyz

http://www.zeit.de/2010/37/WOS-Kachelmann?page=2
Wenn ich den letzten Satz kurz ergänzen darf: Und da hat der 'Kachel'mann sicher richtig gedacht, wenn ich die jetzt super 'kachele', ist die wieder glücklich, vgl. :
Alice:

Wer sich selbst auch nur ein bisschen kennt, weiß, dass es nach einer befriedigenden Nummer sehr viel schwerer ist, eine Grundsatzdiskussion zu erörtern, oder? Frau ist glücklich und gesättigt, wer hat da noch den Mut, über Flugreisen mit anderen zu beginnen und unter Umständen einen Schlussstrich zu ziehen?
...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-5-p15219.htm
Ein 'Kachel'mann muss ja nun wirklich nicht viele Worte verlieren, oder ...?

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Beitrag  Alice Do 09 Sep 2010, 04:12

Oh Demokritxyz... na gut, hier ist der Satz:

Eine Vergewaltigung ist keine befriedigende Nummer.

Vermutlich nicht einmal für den Vergewaltiger selbst...? Aber diese Frage können Männer natürlich besser beantworten.
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5)

Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 04:16

Gegen weniger als die Hälfte der einvernommenen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43
von 74). Die meist von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40)
wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in
Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat
.
Tabelle 1: Justizielle Erledigung von Vergewaltigungsfällen in Stuttgart (Kurzversion)
Stadien des Verfahrens Fallentwicklung und Ergebnis N / %
Ermittlung Einvernahme des Opfers 98
Identifikation des Verdächtigten 79
Einvernahme des Verdächtigten 74
Anklage Anklageerhebung 34
Gerichtsverfahren Verfahren eröffnet 28
Einstellung des Verfahrens 1
Verurteilung 23
Freispruch 4

Nahr:
56% der Vergewaltigungsanzeigen werden eingestellt, weil es zu wenig verwertbare Beweise für einen Prozess gibt und weil der Täter namentlich unbekannt ist!!!


Da fragt sich wohl, wer auf dem schlauch steht.

Versuch es nochmal mit gaaaaanz laaangsaaaam lesen....und vor allen Dingen, immer zu ende lesen.

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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Och Alice, kennst du einen 'Kachel'mann ...?

Beitrag  Demokritxyz Do 09 Sep 2010, 04:17

Welches "Lausemädchen" sagt da nein? Ich meine vorher und während - nicht hinterher ...!!!
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty @Nahr: hier bereits erörterte Studie

Beitrag  Oldoldman Do 09 Sep 2010, 04:25

Nur solltest Du wenigsten vollständig die Zusammenfassung auf den Seiten 9 und 10 zitieren. Die Aussage über die Falschanschuldigungen bezog sich allein auf die Stuttgarter Ebene, die in einigen Punkten Besonderheiten gegenüber der nationalen Statistik aufweist, weshalb eine Übertragung auf der Zahlen für Falschanschuldigungen auf die nationale Ebene mit Vorsicht zu genießen ist. Auf die bay. Studie, die meiner Erinnerung nach zu anderen Ergebnissen gelangt, wird zwar bei den Quellen verwiesen, eine Auseinandersetzung damit findet, soweit ich den Beitrag gelesen und verstanden habe, nicht statt.

Nahr, 09.09.2010, 16:07 h, schrieb:Die Stuttgarter statistik zeigt ganz deutlich:
56% der Vergewaltigungsanzeigen werden eingestellt, weil es zu wenig verwertbare Beweise für einen Prozess gibt und weil der Täter namentlich unbekannt ist!
Und das nennt man wohl "mangelnde Qualität" der Anzeigen.

Nahr, 09.09.2010, 16:43 h, schrieb:56% der Vergewaltigungsanzeigen werden eingestellt, weil es zu wenig verwertbare Beweise für einen Prozess gibt und weil der Täter namentlich unbekannt ist!!!
Wie Du zu diesen Zahlen und die Verknüpfung "und" kommst, ist mir ein Rätsel.
Phasen justizieller Erledigung Verfahrensstop:
wessen EntscheidungGrund für VerfahrensstoppN / %
Frühe Ermittlungsphase
OpferOpfer ist nicht kooperativ9
Rückzug der Anzeige2
PolizeiFalschanschuldigung1
StaatsanwaltschaftVerdächtigter nicht indentifiziert16
Mangel an Beweisen11
Keine Bew. f. sex.Übergriff8
Nicht im öff. Interesse2
Falschanschuldigung1
Frühe ErmittlungsphaseTotal52
Mittlere Ermittlungsphase
StaatsanwaltschaftKeine Bew. f. sex. Übergriff8
Verdächtigter nicht identifiziert3
Mangel an Beweisen1
Mittlere ErmittlungsphaseTotal12
Späte Ermittlungsphase
StaatsanwaltschaftKeine Beweise für sex. Übergriff4
Mangel an Beweisen4
Falschanschuldigung1
Täter nicht identifiziert1
Späte ErmittlungsphaseTotal8
Ich habe mir erlaubt, die entsprechende Tabelle (S. 8 - Tabelle 2) hier wiederzugeben, wobei ich die Abkürzungen vorgenommen und einen sachlichen Fehler in der Überschrift der späten Ermittlungsphase korrigiert habe.
Vielleicht kannst Du mir ja Dein Rechenexempel erläutern.
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Beitrag  Zitrone Do 09 Sep 2010, 05:48

Sie war Moderatorin eines Jugendradios, nicht mehr und nicht weniger. Nur , deshalb zu glauben, dass sie wußte, was passiert, wenn sie eine Anzeige macht, wage ich zu bezweifeln.
Im Übrigens denken die wenigsten Frauen, die Falschanzeigen machen, darüber nach, worauf sie sich eingelassen haben.
Nun, das ging auch mir im Kopf herum.
Deshalb fragte ich heute meine Ex, ob sie sich denn bei all ihrem Handeln bewusst sei, dass sie den Vater ihrer Tochter - möglicherweise auch durch unglückliche Umstände - jahrelang ins Gefängnis bringen könne.
Nach anfänglichem Stottern und Unsicherheit bejahte sie allerdings diese Frage.
Soviel dazu.
Menschen mit einer PS kennzeichnet oft ein mangelndes bis fehlendes Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der Dinge, die ihnen nützlich sind.
Allerdings schützt das nicht zwangsläufig vor einer Strafverfolgung im Sinne eingeschränkter Schuldfähigkeit.
Dazu müsste schon etwas mehr vorliegen.
In der Vergangenheit sind solche Verfahren wegen falscher Beschuldigungen oft eingestellt worden. Grund: mangelndes öffentliches Interesse
Das kann man allerdings bei Kachelmann nicht behaupten ...

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Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 05:55

Wenn alle Frauen, die so etwas machen, über die Folgen nachdenken würden, glaube ich, würden sie es lassen.
Gerade wenn es um "Kindesmißbrauch" geht, finde ich es sogar noch unverantwortlicher. Damit beziehen sie die Kinder mit ein. Je nach Alter werden nämlich auch die Kinder befragt, und die Mütter haben es den Kindern schon eingeredet.
Aus meiner Sicht, mjüßte da sogar das Sorgegerecht entzogen werden, denn es kann ein nicht geringer Schaden , auch beim Kind , zurückbleiben.

Genau so verurteile ich aber dann auch Mütter, die wissen, wenn ihre Kinder vom Vater bzw. einer nahestehenden Person tatsächlich mißbraucht werden - damit sie ihre Ruhe vor dem Mann haben????? - .

Auch da müssen endlich Riegel vorgeschoben werden vom Gesetzgeber. Die Strafandrohungen sollten so sein, dass es empfindlich wird.

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Beitrag  Zitrone Do 09 Sep 2010, 07:19

Code:
Aus meiner Sicht, mjüßte da sogar das Sorgegerecht entzogen werden, denn es kann ein nicht geringer Schaden , auch beim Kind , zurückbleiben.
Nicht nur aus Deiner Sicht !
Deutschen Familienrichtern ist das jedoch in der Regel gleichgültig. Ein Kind gehört zur Mutter ! Basta.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1262/BVerfG-Sorgerecht-Entscheidung-Nicht-fC3BCr-alle-Vaeter-der-Durchbruch/

Genau so verurteile ich aber dann auch Mütter, die wissen, wenn ihre Kinder vom Vater bzw. einer nahestehenden Person tatsächlich mißbraucht werden - damit sie ihre Ruhe vor dem Mann haben????? - .

Auch da müssen endlich Riegel vorgeschoben werden vom Gesetzgeber. Die Strafandrohungen sollten so sein, dass es empfindlich wird.
Absolute Zustimmung !
Allerdings würde es (wie so oft) schon genügen, wenn die bereits bestehenden Gesetze konsequenter umgesetzt werden würden. Eine erhöhtes Strafmaß ist da eigentlich gar nicht notwendig.

Zitrone

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Beitrag  Harry1972 Do 09 Sep 2010, 07:23

Mich interessiert tatsächlich, mit welcher Strafe eine Person zu rechnen hat, die eine andere Person wissentlich zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.

Es gehört zwar eine Menge dazu, überhaupt erstmal Anzeige zu erstatten, aber ich wage zu behaupten, dass es in unserer heutigen Informationsgesellschaft gerade für Leute, die andere zu Unrecht anzeigen wollen, ein Leichtes ist, sich im Vorfeld gründlich zu informieren, welche Schritte nötig sind, welche Beweismittel unabdingbar sind und wie sich tatsächliche Opfer bei polizeilichen Vernehmungen darstellen.

Beim vorliegenden Fall hatte ich vor einiger Zeit mal die These aufgestellt, dass das mutmaßliche Opfer über Jahre ein Abhängigkeitsverhältnis zum jetzt Angeklagten provoziert haben könnte, um ihn quasi durch seinen Beschützerinstinkt an sich zu binden.
Da sich das mutmaßliche Opfer schon mindestens seit Ende 2008 darüber im Klaren war, auf welch tönernen Füßen diese Beziehung ruhte, könnten sich Rachegedanken schon sehr früh manifestiert haben, was das Interesse und die Aufmerksamkeit für den Themenkomplex der Vergewaltigung naturgemäß durchaus erhöht, vielleicht sogar zu Recherchen angeregt hat.

Der geneigte Leser mag jetzt aufschreien, dass ich Partei für Kachelmann ergreife. Das ist aber keineswegs so!
Ich spiele mit Thesen und Tatszenarien. Klar bewege ich mich da wieder in Richtung Seifenoper, aber das Medienspektakel ist ja auch nix anderes.

Sogar ein Szenario im Stil "Club der Teufelinnen" ist denkbar.
Mehrere Damen der Kachelmannschen Kollektion treffen aufeinander und nach anfänglichem, gegenseitigen Augenausgekratze verschwestern sie sich.

Um mich jetzt nicht dem Vorwurf auszusetzen, nur Pro-Kachelmann-Szenarien zu entwerfen...
...auch er könnte, da ihm das naive Blondchen, das sich ihm seit Jahren devot entgegenwirft, lästig geworden ist, einen perfiden Plan entwickelt haben.
Da das übliche "am langen Arm verhungern lassen" bei der Frau nicht hilft und er vielleicht mit anderen Frauen schon erlebt hat, dass ein sauberes Beenden der Beziehung mit viel Geschrei verbunden ist, kam er möglicherweise zu dem Entschluss, dass er dieses Mal die Frau derart verletzen muss, dass sie endgültig die Klappe hält und vergewaltigt sie.

Auch er kann sich durchaus mit den Folgen einer solchen Vergewaltigung beschäftigt haben und hatte nur nicht damit gerechnet, dass die Frau bei der Staatsanwaltschaft derartige Rückendeckung erhält.
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Die Qualität von Studien

Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 08:24

Der Anteil der Falschanschuldigungen liegt bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen
Nahr Heute um 16:07

Seufz. Dieses Faß wollte ich eigentlich nicht aufmachen.

Ich habe mich aus dieser unlauteren Quelle lediglich hinsichtlich des wahrhaft verläßlichen Dokumentes, nämlich der beigefügten Statistik des Bundesamtes für Justiz, bedient, aus der sich die von Ihnen angezweifelte Einstellungsquote der Staatsanwaltschaften von rund 80% und eine Verurteilungsquote von 13% ergibt (Quoten für Fehlurteile gibt es noch nicht.) Zweifeln Sie immer noch an meiner Angabe?

Die britischen Autorinnen:
Prof. Dr. Liz Kelly, Dr. Corinna Seith, Joanna Lovett, MA
London Metropolitan University

der Untersuchung:

Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern
Länderbericht Deutschland
Mai 2009

verstehen offenbar weder etwas vom deutschen Rechtssystem und seiner Terminologie noch von einer sauberen statistischen Aufbereitung. Zudem hatten sie möglicherweise das Pech, mit ihren ausgewählten Akten (100 Verfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart) ein Sample zu wählen, das dem bundesdeutschen Durchschnitt nicht entspricht.

In gut einem Viertel der Fälle wurde ein Hauptverfahren eröffnet (28 von 100). 23% der Angeklagten wurden verurteilt and 4% wurden freigesprochen.

Diese Angabe ist falsch. Nicht 23% der Angeklagten wurden verurteilt, sondern 23% der ermittelten Tatverdächtigen. Vielleicht aber auch nur 23% der 100 Beschuldigten, von denen lediglich 79% identifiziert werden konnten. In den Tabellen und im Text geht das alles so munter durcheinander, daß man es sich aussuchen kann.

Die Verurteilungsquote des Stuttgarter Samples liegt um 10% höher als jene des nationalen Samples. Dieser Unterschied wirft die Frage auf, ob es sich um einen Effekt eines verzerrten Samples handelt (z.B.Überrepräsentation von verurteilten Fallen und Unterrepräsentation von nicht geklärten Fallen) oder ob die Stuttgarter Behörden erfolgreicher in der Strafverfolgung von Vergewaltigung sind. Weitere Forschung ware notwendig, um diese Diskrepanz erklären zu können.

Eine mögliche Antwort gibt die Studie selbst:

Die Hürde für eine Verurteilung ist hoch: meist lagen gegen die Verurteilten bereits Anzeigen vor; Täter mit migrantischem Hintergrund waren übervertreten.

Eine andere wäre die, daß die Statistik des Bundesamtes sich lediglich auf Verfahren gegen ermittelte Täter bezieht. Üblicherweise werden Verfahren gegen Unbekannt (=unbekannt Gebliebene) gesondert aufgeführt, denn dort beträgt die Einstellungsquote naturgemäß 100%.

Die Autorinnen behaupten sogar, daß 3 von 100 Fällen mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden! Dann kann es sich aber nicht um Vergewaltigung bzw sexuelle Nötigung handeln, denn das sind Verbrechen, die einer Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesses nicht zugänglich sind. In diesen Fällen muß also der Tatverdacht verneint und auf den Tatbestand der Körperverletzung heruntergezont worden sein.

Die Mehrheit der Verdächtigten konnte identifiziert werden (79%) und drei Viertel wurden im Verlauf der Untersuchung einvernommen (74%). [...]
Gegen weniger als die Hälfte der einvernommenen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43
von 74).

Tut mir leid. Steht da so. 43 von 74 ist weniger als die Hälfte. In der selbstgefertigten Tabelle taucht allerdings eine Anklagequote von 34% auf. Ach Gottchen, ein Zahlendreher, kann schon mal vorkommen.

Die meist von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet.

Schon wieder ein Fehler: in Deutschland ist es allein die Staatsanwaltschaft, die Verfahren einstellt, nicht die Polizei. Die kann in ihren Abschlußbericht hineinschreiben, was sie will, das hat keine rechtliche Bedeutung.

Und jetzt kommt der entscheidende Punkt:

In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.

Wenn 40 Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt und in der Hälfte dieser Verfahren daran gezweifelt wird, ob sich eine Tat überhaupt ereignet hat oder ob eine Falschanschuldigung vorliegt, kommt man auf ein erhebliches Potential an Falschbeschuldigung.

Wie kommt es dann aber zu dieser Aussage?

Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of sceptism“ [!] Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird. Tatsächlich liegt der Anteil bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.

Gewertet wurden lediglich die 3 Fälle (von 100 untersuchten), in denen Polizei und Staatsanwaltschaft die ursprüngliche Vergewaltigungsanzeige bzw. das ursprüngliche Vergewaltigungsverfahren ohne Entscheidung über die angezeigte Sexualstraftat wegen glasklarer Beweislage sogleich ›umdrehten‹ und gegen die Anzeigenerstatterinnen wegen falscher Verdächtigungen ermittelten.
Es bedarf einer qualitativen Aktenauswertung, um herauszufinden, warum in den 50% der mangels Tatnachweis eingestellten Fälle zwar Zweifel an der Beschuldigung bestanden, diesen aber nicht nachgegangen wurde. Das Ergebnis dürfte lauten: weitere Ermittlungsansätze waren nicht ersichtlich, eine Einstellung auch des Gegenverfahrens mangels Tatnachweis lag nahe.
Zudem müßte überprüft werden, ob der Anfangsverdacht eventuell in einem anderen Verfahren, das von dem Beschuldigten durch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung in Gang gebracht wurde, zu Ermittlungen führte. Gegenanzeigen sind schließlich nicht selten. Eine weitere Tiefenprüfung müßte der Frage nachgehen, ob nicht später, nach Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht, nach einem freisprechenden Urteil (die Freispruchquote ist ja relativ hoch) oder nach einer erfolgreichen Wiederaufnahme eines zu Unrecht Verurteilten von Amts wegen entsprechende Verfahren eingeleitet werden und zu welchen Ergebnissen sie führen.

Kurz und gut: diese ›Studie‹ ist für seriöse Aussagen ungeeignet.

In einem Punkt hat sie allerdings recht, soweit man den Begriff ›Opfer‹ um das Wort ›mutmaßlich‹ erweitert:

Dieses Muster ergibt sich aus der Täter-Opfer-Konstellation, denn wie bereits gezeigt wurde, waren 64% (Ex-)Partner und 32% waren Kurzbekanntschaften (10%) oder Fremdtäter (22%).
Das Stuttgarter Sample hat mit 35% den im Ländervergleich höchsten Anteil der Tätergruppe „(Ex-)Partner“. Dieses Ergebnis verweist darauf, dass sich feministische Sensibilisierungsarbeit, die sich in Rechtsreformen wie der Hochstufung von Vergewaltigung in der Ehe zum Verbrechen sowie in der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2000 manifestierten, einen gesellschaftlichen, normativen und institutionellen Kontext geschaffen hat, der die Anzeigebereitschaft der Opfer erhöht hat.

Daher der europaweite Trend zur Erhöhung des Anzeigeaufkommens und der Abnahme der Verurteilungsquote.

Und bedenkenswert ist auch diese Angabe, an deren Wahrheitsgehalt ich nicht zweifele:

nur in 5% der Falle wurde das Opfer mit einer Waffe bedroht.

Als im Fall Kachelmann in der Öffentlichkeit der Gebrauch eines Messers bekanntwurde, bin ich jedenfalls sehr hellhörig geworden. Denn die Ausnahmeerscheinung einer solchen Tatbegehung wäre noch dahingehend zu ergänzen, daß sie nahezu ausschließlich bei Fremdtätern und statistisch vernachlässigbar bei Beziehungstaten vorkommt.





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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty @Harry1972: Die holt sich 'nen 'Jagdschein' und gut ist ...!

Beitrag  Demokritxyz Do 09 Sep 2010, 08:42

Harry1972: Mich interessiert tatsächlich, mit welcher Strafe eine Person zu rechnen hat, die eine andere Person wissentlich zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-5-t229-280.htm#15609
Dr. Reinhard Birkenstock, 29.06.2010

Medienerklärung

Justizskandal Kachelmann
...
Die Strafkammer hat diesem Antrag nicht stattgegeben und stattdessen lediglich auf einen Hilfsantrag der Verteidigung hin die Durchführung der mündlichen Haftprüfung angeordnet, die für Freitag dieser Woche, 02.07.2010, anberaumt wurde.

Abgelehnt wurde es, zu diesem Termin auch die Sachverständigen sowie die Anzeigeerstatterin zu laden, um sie mit den für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage entscheidenden Gutachten zu konfrontieren. Diese Beweiserhebung ist strafprozessual zulässig und wurde in Anbetracht der vorliegenden Beweislage ersichtlich der Sachaufklärung dienen.

Sie gäbe der Anzeigeerstatterin im Übrigen Gelegenheit, im geschützten Raum des nicht öffentlichen Haftprüfungstermins ein Geständnis abzulegen.
...
Anm.: Hervorhebung Demokritxyz

http://www.kanzlei-birkenstock.de/downloads/Medienerklaerung_29062010.pdf
http://www.kanzlei-birkenstock.de/presse.html
Es sollte gar nicht miteinander gesprochen werden. Das macht Sinn, wenn es im Hintergrund Trittbrettfahrer und Marionetterspieler gibt, die unbedingt geschützt werden müssen, weil sonst die Bombe platzt und ein SchwÄtzinger Loch sprengt, oder ...?

http://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch

Anders ist doch dieser enormer Polizei-Einsatz gar nicht zu rechtfertigen.
RTL-Video, Nr.6, 06.09.2010: Alice Schwarzer kommentiert (richtiges Video auswählen)
Anm.: mords Polizeiaufwand, aber Oliver Pocher kommt bis in die Tiefgarage des LG Mannheim

http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/videos-kachelmann.html
Die streiten sich im Kern um Mannheimer/Heidelberger Gutachter (Staatsanwaltschaft) oder andere (Verteidigung), warum wohl ...?
FOCUS 31/2010, 02.08.2010: Die Akte Kachelmann Fall mit Ausnahmecharakter

http://www.focus.de/magazin/archiv/die-akte-kachelmann-fall-mit-ausnahmecharakter_aid_536765.html

FOCUS-Redakteurin Petra Hollweg:

http://www.focus.de/intern/impressum/autoren/?id=288
Kein Justizminister macht einem solchen Medienrummel unter den Augen einer gerade auch Schweizer Öffentlichkeit mit!

Da ruft Ulrich Goll den LOStA Alexander Frenzel der Mannheimer Staatsanwaltschaft kurz an und fragt, ob die alle 'nen Vogel hätten, und er mal vorbeikommen müsse. Dann dreht sich das Personenkarussel auch ein paar Zähne weiter, als nur beim Mannheimer JVA-Leiter Romeo Schüssler ...
Vgl. Demokritxyz Postings, 03.08.2010, S. 22/IV, 21:10 h Ach was: JVA-Mannheim-Leiter Romeo Schüssler jetzt LG-Präsident in Mosbach ...

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-440.htm#12826

04.08.2010, S. 22/IV, 00:14 h @Maschera: Wieder 'ne Östrogensturmflut ...?
Anm.: Personalkarussel einen Zahn weitergedreht. Alice Schwarzer will mit Jörg Kachelmann nicht sprechen

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-440.htm#12828

04.08.2010, S. 24/IV, 17:35 h Ja, wo laufen sie denn? - Die Kakerlaken ...?
Anm.: Romeo Schüssler stöhnt über Causa Kachelmann

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-4-t186-460.htm#12866
Und mal eine völlig unjuristische Lösung: Sabine W. und Jörg Kachelmann für einen Tag in einem Raum einsperren mit einer Glasscheibe zwischen beiden - aber garantiert ohne Mikrophone und Kameras, sondern nur einen Notruf-Button. Dann finden die selbst eine Lösung, ganz ohne Justiz: da bin ich sicher ...


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Beitrag  Harry1972 Do 09 Sep 2010, 08:57

Meinst Du wirklich, die Frau lässt sich dann als plemplem abstempeln und bekommt einen "Jagdschein", also eine Art freibrief für derartige Aussagen?
Ich nehme mal an, ein Jagdschein ist hier dasselbe, was ich als Persilschein kenne?
Harry1972
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Thesen und Verschwörungstheorien

Beitrag  Gast Do 09 Sep 2010, 09:58

Harry1972 Heute um 18:23
Mich interessiert tatsächlich, mit welcher Strafe eine Person zu rechnen hat, die eine andere Person wissentlich zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.

Hier der im vorliegenden Fall einschlägige härteste Paragraph (neben falscher Verdächtigung, Verleumdung, und soweit auch in der Hauptverhandlung gelogen wird, falscher uneidlichen Aussage: Mindeststrafe 3 Monate):


§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Auf Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (durch die irregeführten gutgläubigen Behörden als Instrument ausgeführt) für mehr als eine Woche steht demnach eine Strafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren. Ein unvorbestrafter, voll schuldfähiger Täter, der eine emotionale Ausnahmelage geltend machen kann, wird aber sicherlich ›nur‹ zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden wird, verurteilt. Ein vermindert schuldfähiger Täter erhält entsprechend weniger. Ein gar nicht schuldfähiger Täter (im Volksmund hat er dann den ›Jagdschein‹) wird freigesprochen werden, weil eine Unterbringung in der Psychiatrie, im sogenannten Sicherungsverfahren gegen schuldunfähige Straftäter, bei diesem Delikttypus nicht in Betracht kommt. Er stellt nur eine psychische und keine physische Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Zur Erforschung eines Sachverhalts sind Leit-Thesen zwar unabdingbar; aber ich zucke wirklich zusammen, wenn da »Seifenopern« ausgesponnen werden à la

Beim vorliegenden Fall hatte ich vor einiger Zeit mal die These aufgestellt, dass das mutmaßliche Opfer über Jahre ein Abhängigkeitsverhältnis zum jetzt Angeklagten provoziert haben könnte, um ihn quasi durch seinen Beschützerinstinkt an sich zu binden.
Da sich das mutmaßliche Opfer schon mindestens seit Ende 2008 darüber im Klaren war, auf welch tönernen Füßen diese Beziehung ruhte, könnten sich Rachegedanken schon sehr früh manifestiert haben, was das Interesse und die Aufmerksamkeit für den Themenkomplex der Vergewaltigung naturgemäß durchaus erhöht, vielleicht sogar zu Recherchen angeregt hat.

Es gibt nicht die geringsten Anhaltspunkte, die diese Überlegung stützen würden. Das einzige, was seit Dezember 2009 vorbereitet worden war, ist die Inszenierung einer vorsichtigen Konfrontation des Geliebten mit einem Betrugsverdacht, der in Wahrheit schon ein Wissen um den Betrug war – allerdings mit dem ersichtlichen Ziel, ihn zu einem Bekenntnis zu ihr zu bewegen. Der Luftschloßbau endete exakt hier. Einen Plan B gab es nicht. Daher der Schock, als daraus nichts wurde.

Sogar ein Szenario im Stil "Club der Teufelinnen" ist denkbar.
Mehrere Damen der Kachelmannschen Kollektion treffen aufeinander und nach anfänglichem, gegenseitigen Augenausgekratze verschwestern sie sich.

Nein, ist nicht denkbar. Jedenfalls nicht vor der Beschuldigung. Alle Fakten deuten darauf hin, daß die gruppentherapeutische Verschwisterung als Kachelmann-Opfer erst nach seiner Festnahme erfolgte.

...auch er könnte, da ihm das naive Blondchen, das sich ihm seit Jahren devot entgegenwirft, lästig geworden ist, einen perfiden Plan entwickelt haben.
Da das übliche "am langen Arm verhungern lassen" bei der Frau nicht hilft und er vielleicht mit anderen Frauen schon erlebt hat, dass ein sauberes Beenden der Beziehung mit viel Geschrei verbunden ist, kam er möglicherweise zu dem Entschluss, dass er dieses Mal die Frau derart verletzen muss, dass sie endgültig die Klappe hält und vergewaltigt sie.

Auch er kann sich durchaus mit den Folgen einer solchen Vergewaltigung beschäftigt haben und hatte nur nicht damit gerechnet, dass die Frau bei der Staatsanwaltschaft derartige Rückendeckung erhält.

Dieses Szenario entfernt sich nun ganz und gar von den Fakten: nach der Aussage von ›Simone‹, die ja schließlich dem Verfahren zugrundliegt, tickte er aus, weil sie mit ihm Schluß machte und er das nicht ertragen konnte.

Auch die Verschwörungstheorie von Demokritxyz:

Es sollte gar nicht miteinander gesprochen werden. Das macht Sinn, wenn es im Hintergrund Trittbrettfahrer und Marionetterspieler gibt, die unbedingt geschützt werden müssen, weil sonst die Bombe platzt und ein SchwÄtzinger Loch sprengt, oder ...?

ist reinste Spekulation, für die nichts spricht. Wenn Dritte die entstandene Lage für sich ausnützen, bedeutet das nicht, daß sie an der Herbeiführung der Lage beteiligt waren. Das einzige Detail, das zu Spekulationen einlädt, ist die noch ungeklärte Frage, wer ›Simone‹ Einde 2008 Kopien der Flugtickets zuschickte. Und angesichts des Grummelns in Kachelmanns Firma (insbesondere durch den Aktionär und Verwaltungsrat Werner) und wegen der Wahrscheinlichkeit, daß diese Tickets in den Buchungsunterlagen der Firma lagen, erscheint eine Versendung von dort mehr als nur möglich. Aber mehr als nur Ärger für den Chef sollte diese Aktion nicht auslösen. Das konnte keiner wissen, was daraus im Februar 2010 entstehen würde.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, welche Gefühlslagen & Denkprozesse derlei nicht belegbaren Thesen herbeiführen. Meiner Ansicht nach ist das, was zwischen zwei Menschen alles passieren kann und möglich ist, schon kompliziert genug. Und die Täter-Opfer-Zuweisung in solchen Verhältnissen nicht minder.

Daß ›Simone‹ einem familiären Druck ausgesetzt ist, bei ihrer Aussage zu bleiben, reicht doch schon. Einen relevanteren kann es schlechthin nicht geben.


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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Harry1972: Gib den Affen Zucker ...

Beitrag  Demokritxyz Do 09 Sep 2010, 10:47

Harry1972: Meinst Du wirklich, die Frau lässt sich dann als plemplem abstempeln und bekommt einen "Jagdschein", also eine Art Freibrief für derartige Aussagen?

Ich nehme mal an, ein Jagdschein ist hier dasselbe, was ich als Persilschein kenne?

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-5-t229-280.htm#15625
Das kommt natürlich auf die Ebene an, auf der sich die Dame bewegt.

In den besseren Kreisen wie Parteispendenaffären beim Aktien- oder Waffenverkauf sowie Vermächtnisse von Toten im Ausland, sogenannten Barschel-Pfeiffer-Methoden oder Celler Löchern & Co. liegt es auch mal an einer Unterzuckerung (durch Überzuckerung ...?).

http://de.wikipedia.org/wiki/Hypoglyk%C3%A4mie

Das kann dir in den medizinischen Details sicher uvondo erklären.

Meinst du, Sabine W. will die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen einer vorsätzlichen Falschaussage in der Causa Kachelmann tragen?
Vgl. Demokritxyz Posting, 29.06.2010, S. 23/III, 15:35 h @patagon: ich diskutiere die singuläre Lösung - nur Jörg Kachelmann ...
Anm.: Imageschaden von Jörg Kachelmann

https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-3-t172-440.htm#10467
Ich hab aber noch eine schauspieldemokratische Lösung der "Verbotenen Liebe":

Was passiert eigentlich, wenn Sabine W. am Montag, dem 13. zu Beginn der Verhandlung, wenn die TV-Kameras noch im Saal 1 des LG Mannheim laufen, von ihrem Platz aufsteht, zu Jörg Kachelmann geht, ihm laut sagt, dass er die Liebe seines Lebens sei. Und die beiden dann mit laufenden Tränen sich abknutschen und mit der ChefreporterIn Tanja May (BUNTE) und ChefredakteurIn Alice Schwarzer im Gefolge in ein First-Class-Hotel fahren und nicht nur für sich, sondern auch die beiden anderen die zwei besten Suites buchen?

Ob Alice Schwarzer dann hinterher den 'Kachel'mann wieder "gut leiden" kann? Zumindest heulen dann doch alle Super-Elsen vor den Bildschirmen, oder ...?
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Gabriele Wolff

Beitrag  Harry1972 Do 09 Sep 2010, 11:26

Danke erstmal für die umfassende Aufklärung bezüglich meiner Frage.
Was meine "Thesen" angeht, bitte ich um Nachsicht.
Die Gefühlslagen und Denkprozesse, die solche Thesen herbeiführen, sind recht schnell erklärt.
Im Gegensatz zu Dir bin ich in strafrechtlichen Angelegenheiten Laie und zudem auch noch mediengeschädigt, wenn man es arg ausdrücken möchte.

Es ist natürlich nicht sachdienlich, sich wilde Geschichten zum Tatgeschehen auszumalen, macht aber schlichtweg Spaß.
Wirft das jetzt ein schlechtes Licht auf meine psychische Konstitution?

Für mich bietet dieser Medienzirkus, der um diesen Fall entstanden ist, reichlich Raum für diese wilden Geschichten.
Wenn nun also etwas Neues zum Fall gemeldet wird, kann ich meine verschiedenen "Thesen" darauf abstimmen und mal wird die eine These, mal die andere wahrscheinlicher.
Den größten Aha-Effekt löst dann eine Auflösung aus, mit der ich vorher nicht gerechnet hatte.

Ja. Wirf mir meinetwegen vor, ein sensationsgeiles Schwein zu sein oder schlimmeres.
Aber da ich dem Thema ja nun doch nicht entkommen kann (ähnlich, wie man auch Paris Hilton nicht entkommen kann), nehme ich es als Unterhaltungsprogramm und ich ergötze mich nunmal an solchen Gestalten wie z.B. Alice Schwarzer, die sich in die Schlacht wirft und dabei ausgerechnet mit der Bildzeitung kopuliert...ehh, kooperiert. Ist doch der Wahnsinn!
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 5) - Seite 12 Empty Welch ein herrlicher Lapsus!

Beitrag  Alice Do 09 Sep 2010, 11:30

Demokritxyz: ...dass er die Liebe seines Lebens sei.
Ja, das kommt der Sache vielleicht recht nah... Laughing
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Beitrag  Harry1972 Do 09 Sep 2010, 11:30

Dank Gabriele Wolff weiss ich ja jetzt, was der mutmaßlichen Dame, welche auch mutmaßliches Opfer ist, blühen kann.

Nein. Es wird ihr sicher lieber sein, sich als plemplem abstempeln zu lassen und dann als geistlose Psychohülle in der Nachbereitung noch ein bisschen Kapital für einen Neuanfang abzuschöpfen, anstatt in den Knast zu gehen.

Aber das Spektakel hat ja gerade erst begonnen.
Warten wir ab, was da noch kommt.
Harry1972
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