Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des dreiundzwanzigsten Teils finden sich ab hier:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p960-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23
Oldoldman
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
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Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
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HIER (Teil 22 ).
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Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
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HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
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Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
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Die letzten Beiträge des dreiundzwanzigsten Teils finden sich ab hier:
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:26 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Fragen Sie Frau Sibylle!
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,766835,00.html07.06.2011 S.P.O.N. - Fragen Sie Frau Sibylle
Wenn Frauen an sich selbst scheitern
Warum muss, was einmal als Liebe begann, immer in Form schweigender alter Paare an Restaurant-Tischen enden? Diese Angst treibt vor allem Frauen um, die denken, dass Reden und Sex - besser gesagt: viel reden und viel Sex - alles sind, was eine Beziehung ausmacht.
Doppelrevision: "Nebenklägerin" heißt im Klartext: Burda ...?
Wenn der Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim Dr. Joachim Bock in der Pressemitteilung vom 08.06.2011 u.a. schreibt:
Oder verstehe ich die wahren Zusammenhänge hinter den Kulissen irgendwie falsch ...???
Jetzt frag ich mich natürlich, ob die Hubert Burda Media bereits daran denkt, nicht nur das Golden Rehkitz - vom Goldenen Kalb geschrumpft - zu verleihen, sondern zukünftig auch eine Goldene Iustitia ohne schwarze Bilden vor den Augen (ohne Ansehen der Person), sondern als mammonfeministisches "Lausemädchen" mit den strahlenden Blick auf Hubert Burda? - 'Geht' dann was beim BGH ...???
dann soll das im Klartext heißen, die Hubert Burda Media, vertreten durch ??? hat über die geführte Nebenklägerin Revision eingelegt ...? - Kohle spielt keine Rolle ...!...Revision der Nebenklägerin
Die Nebenklägerin hat am 07.06.2011 und damit fristgerecht Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2011 eingelegt....Dr. Joachim Bock
VRLG und Presserefferent
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269353/index.html?ROOT=1160629
Oder verstehe ich die wahren Zusammenhänge hinter den Kulissen irgendwie falsch ...???
Jetzt frag ich mich natürlich, ob die Hubert Burda Media bereits daran denkt, nicht nur das Golden Rehkitz - vom Goldenen Kalb geschrumpft - zu verleihen, sondern zukünftig auch eine Goldene Iustitia ohne schwarze Bilden vor den Augen (ohne Ansehen der Person), sondern als mammonfeministisches "Lausemädchen" mit den strahlenden Blick auf Hubert Burda? - 'Geht' dann was beim BGH ...???
In dem Zusammenhang freut mich besonders Burdas Ehrenamtliches Engagement als Mitglied im Beirat der Vereinigung Gegen Vergessen - Für Demokratie
Wikipedia: Evelyn De Morgan: Anbetung des Mammon
http://de.wikipedia.org/wiki/Mammon
http://de.wikipedia.org/wiki/Bambi_%28Auszeichnung%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_goldene_Kalb
http://de.wikipedia.org/wiki/Iustitia
Bambi (Auszeichnung) - Wikipedia:...Jury und Veranstalter
Der Bambi ist für „Menschen mit Visionen und Kreativität, die das deutsche Publikum in (dem jeweiligen) Jahr besonders berührt und begeistert haben“,[1] bestimmt. Die Jury besteht regelmäßig aus Hubert Burda und allen Chefredakteuren des Burda-Konzerns. Der Bambi wird mittlerweile von Hubert Burda Media vergeben....http://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Burda#Auszeichnungen
Eine Schauspieldemokratie des Glamours für die Stephanies vom Stutenberg mit ihren hochplagiat- dekorierten und gegelten Märchenprinzen ...?
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@Gabriele Wolff: Warum schreibst du nicht, was morgen zu erwarten ist ...?
Wo liegen denn die Gründe für die Revision der Nebenklägerin? Dass sie RA Thomas R.J. Franz nach der Urteilsverkündung gegen das 'Schienenbein getreten' hat?Gabriele Wolff:
Was zu erwarten war
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p640-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41792
Entspricht ein Freispruch nicht der Beweislage? Dann müsste ein Schuldspruch gegen die Beweislage sprechen, oder? - Und wie geht das in deinem Verständnis der Justiz ...?Vgl. Demokritvyz Posting, 05.06.2011, S. 26/XXIV, 19:15 h @Franz Kafka: Was heißt hier "warnen" ...? 'Katz und Maus' kennste ...?
Anm.: Zwei Schlüssel zu Trittbrettfahrern? Sabine W. tobt und beschimpft RA Thomas R.J. Franz …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p500-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41620
Vgl. Demokritxyz Posting, 08.06.2011, S. 34/XXIV, 11:46 h Doppelrevision: „Nebenklägerin“ heißt im Klartext: Burda ...?
Anm.: Eine Schauspieldemokratie des Glamours und Metajustiz dieser Macht …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41798
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
@ Demokritxyz
Demokritxyz Heute um 12:20
Deine letzten drei Fragen verstehe ich nicht ganz, hoffe aber, hiermit das Richtige zu treffen. Zwar ist die Staatsanwaltschaft durch Nr. 147 RiStBV daran gehindert, ein Rechtsmittel einzulegen, das nicht aussichtsreich ist. Diese Prüfung erfolgt nach Eingang des schriftlichen Urteils.
Andere Prozeßbeteiligte können das halten, wie sie wollen.
Ich hatte ja schon zu den Imagegründen des Sinneswandels der StA geschrieben:
Jetzt stimmt das Bild wieder: nachdem die StA Revision eingelegt hat, schließt sich die Nebenklage ihr an. Nur, um wie sie, zu überprüfen, ob das Gericht in der Lage ist, den Freispruch widerspruchsfrei zu begründen. Nach außen wird signalisiert: die Nebenklage erachtet das Urteil für überprüfungsbedürftig, und damit steht sie nicht allein.
Zum Schwur wird es kommen, wenn die StA nach Lektüre des Urteils keine Rechtsfehler erkennt und ihre Revision zurücknimmt.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41799Gabriele Wolff:Wo liegen denn die Gründe für die Revision der Nebenklägerin? Dass sie RA Thomas R.J. Franz nach der Urteilsverkündung gegen das 'Schienenbein getreten' hat?
Vgl. Demokritvyz Posting, 05.06.2011, S. 26/XXIV, 19:15 h
@Franz Kafka: Was heißt hier "warnen" ...? 'Katz und Maus' kennste ...?
Anm.: Zwei Schlüssel zu Trittbrettfahrern? Sabine W. tobt und beschimpft RA Thomas R.J. Franz …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p500-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41620
Entspricht ein Freispruch nicht der Beweislage? Dann müsste ein Schuldspruch gegen die Beweislage sprechen, oder? - Und wie geht das in deinem Verständnis der Justiz ...?
Deine letzten drei Fragen verstehe ich nicht ganz, hoffe aber, hiermit das Richtige zu treffen. Zwar ist die Staatsanwaltschaft durch Nr. 147 RiStBV daran gehindert, ein Rechtsmittel einzulegen, das nicht aussichtsreich ist. Diese Prüfung erfolgt nach Eingang des schriftlichen Urteils.
Andere Prozeßbeteiligte können das halten, wie sie wollen.
Ich hatte ja schon zu den Imagegründen des Sinneswandels der StA geschrieben:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p600-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41739Ich kann mir zwei Motive für die Sinnesänderung vorstellen: hätte die Nebenklage allein Revision eingelegt, wäre das Image der NK erst recht ruiniert, denn sie stünde als rachsüchtige und unvernünftige Verfolgerin da, die auch dann noch weitermacht, wenn selbst die StA keine Aussicht auf Erfolg sieht. Nur zur Verlängerung des Verfahrens, das als Strafe sui generis wirkt. Die Staatsanwaltschaft hat ihr das Verfahren zugemutet, nun muß sie Schadensbegrenzung betreiben.
Jetzt stimmt das Bild wieder: nachdem die StA Revision eingelegt hat, schließt sich die Nebenklage ihr an. Nur, um wie sie, zu überprüfen, ob das Gericht in der Lage ist, den Freispruch widerspruchsfrei zu begründen. Nach außen wird signalisiert: die Nebenklage erachtet das Urteil für überprüfungsbedürftig, und damit steht sie nicht allein.
Zum Schwur wird es kommen, wenn die StA nach Lektüre des Urteils keine Rechtsfehler erkennt und ihre Revision zurücknimmt.
Gast- Gast
Gabrielle
Zum Schwur wird es kommen, wenn die StA nach Lektüre des Urteils keine Rechtsfehler erkennt und ihre Revision zurücknimmt.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41803
Gesetz den Fall, die StA erkennt doch Rechtsfehler und es kommt tatsächlich zu einem nochmaligen Verfahren…………….
Dann ist es doch von Bedeutung, dass die Nebenklage auch in Revision gegangen ist, weil sie dadurch beim Verfahren wieder Akteneinsicht hat und somit immer auf dem Laufenden ist, oder?
Gast- Gast
Gender-Wahn
Chomsky Heute um 02:47
Tja, Chomsky,
damit hast Du leider nicht nur virtual-cd:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p640-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41780
... sondern auch mich doch arg enttäuscht. Aber ich gestehe gerne zu, daß es äußerst schwierig ist, derart verblasenen Unfug wie den von Butler in eigenen Worten wiederzugeben.
Immerhin habe ich jetzt begriffen, was Poststrukturalismus ist: der Verzicht auf logische Denkstrukturen und deren Ersatz durch Jargon. Und dekonstruieren bedeutet: Ich erfinde das Rad neu, indem ich behaupte, daß es ein Rad gar nicht gibt.
Allein der Unverstand, von Ausnahmeerscheinungen auf den Zustand des Großen Ganzen zu schließen... Typisch Frau, bin ich geneigt zu sagen, kann keinen klaren Gedanken fassen.
Man könnte das Gender-Gefasel ja als akademische Wolkenschieberei abtun, wenn es nicht so gefährlich wäre. Beispiel: die Pharmaindustrie, die ihre Erzeugnisse fast ausschließlich an männlichen Probanden testet und erst jetzt bemerkt, daß Frauen anders reagieren bzw. andere Dosierungen benötigen.
Beispiel: Die Schulmedizin, die sich reichlich spät dem ›atypischen‹ Herzinfarkt bei Frauen zuwendet, der oft unentdeckt bleibt und daher häufiger letal endet als bei Männern.
Beispiel: die verweiblichten Schulen, die andersartigen Bedürfnissen von männlichen Schülern nicht gerecht werden und daher ausgrenzen und aussieben.
Die Verneinung von natürlichen Geschlechterdifferenzen halte ich für eine nicht unwesentliche Ursache für soziale Ungerechtigkeit. Was ja nicht bedeutet, daß man keine Kritik an gesellschaftlichen Geschlechter-Zuschreibungen üben sollte. Im Gegenteil.
Ich übe mich fleißig darin, denn die Schwarzer'schen Opfer- und Täter-Zuschreibungen qua Geschlecht vernebeln bereits weite Teile von Presse und Justiz.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p640-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41779Habe noch zwei kurze Einführungstexte im Netz gefunden zu der diskursiv sozialen Konstruktion des 'biologischen Geschlechts'. Denke, nacher wird es Dir wie Schuppen von den Augen fallen, was Butler damit gemeint hat! :-)
Tja, Chomsky,
damit hast Du leider nicht nur virtual-cd:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p640-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41780
... sondern auch mich doch arg enttäuscht. Aber ich gestehe gerne zu, daß es äußerst schwierig ist, derart verblasenen Unfug wie den von Butler in eigenen Worten wiederzugeben.
Immerhin habe ich jetzt begriffen, was Poststrukturalismus ist: der Verzicht auf logische Denkstrukturen und deren Ersatz durch Jargon. Und dekonstruieren bedeutet: Ich erfinde das Rad neu, indem ich behaupte, daß es ein Rad gar nicht gibt.
Allein der Unverstand, von Ausnahmeerscheinungen auf den Zustand des Großen Ganzen zu schließen... Typisch Frau, bin ich geneigt zu sagen, kann keinen klaren Gedanken fassen.
Man könnte das Gender-Gefasel ja als akademische Wolkenschieberei abtun, wenn es nicht so gefährlich wäre. Beispiel: die Pharmaindustrie, die ihre Erzeugnisse fast ausschließlich an männlichen Probanden testet und erst jetzt bemerkt, daß Frauen anders reagieren bzw. andere Dosierungen benötigen.
Beispiel: Die Schulmedizin, die sich reichlich spät dem ›atypischen‹ Herzinfarkt bei Frauen zuwendet, der oft unentdeckt bleibt und daher häufiger letal endet als bei Männern.
Beispiel: die verweiblichten Schulen, die andersartigen Bedürfnissen von männlichen Schülern nicht gerecht werden und daher ausgrenzen und aussieben.
Die Verneinung von natürlichen Geschlechterdifferenzen halte ich für eine nicht unwesentliche Ursache für soziale Ungerechtigkeit. Was ja nicht bedeutet, daß man keine Kritik an gesellschaftlichen Geschlechter-Zuschreibungen üben sollte. Im Gegenteil.
Ich übe mich fleißig darin, denn die Schwarzer'schen Opfer- und Täter-Zuschreibungen qua Geschlecht vernebeln bereits weite Teile von Presse und Justiz.
Gast- Gast
@ Maschera
Maschera Heute um 13:52
Nein, um Akteneinsicht geht es sicherlich nicht, denn die kann die (ausgeschiedene) Nebenklage auch nach Abschluß des Verfahrens noch beantragen.
Es geht um den öffentlichen Eindruck, die Nebenklägerin nehme das ›Fehlurteil‹ nicht kampflos hin – wirf mal einen Blick in die Unterstützerinnen-Foren, in denen man sie zu ihrem ›Mut‹ und der Kampfkraft beglückwünscht.
RA Franz weiß nur zu genau, daß das Urteil gar nicht anders lauten konnte, und daß die schriftliche Urteilsbegründung wesentlich deutlicher zugunsten des Freigesprochenen ausfallen muß als die mündliche. Denn mit bloßem Weglassen kommt man angesichts der vorhandenen Gutachten und der zu Protokoll gegebenen Anträge (der BGH prüft nicht nur das Urteil, sondern auch das Protokoll) schriftlich nicht durch.
Insbesondere die Befangenheitsanträge gegen Mattern und Greuel einschließlich deren Ablehnung werden dem Gericht auf die Füße fallen. Und erst der abgelehnte Antrag gegen den Google-Experten mit der Wahrunterstellung bewußter Computer-Löschungen durch die NK...
Deshalb war RA Franz ja gegen die Revision!
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41804Gesetz den Fall, die StA erkennt doch Rechtsfehler und es kommt tatsächlich zu einem nochmaligen Verfahren…………….
Dann ist es doch von Bedeutung, dass die Nebenklage auch in Revision gegangen ist, weil sie dadurch beim Verfahren wieder Akteneinsicht hat und somit immer auf dem Laufenden ist, oder?
Nein, um Akteneinsicht geht es sicherlich nicht, denn die kann die (ausgeschiedene) Nebenklage auch nach Abschluß des Verfahrens noch beantragen.
Es geht um den öffentlichen Eindruck, die Nebenklägerin nehme das ›Fehlurteil‹ nicht kampflos hin – wirf mal einen Blick in die Unterstützerinnen-Foren, in denen man sie zu ihrem ›Mut‹ und der Kampfkraft beglückwünscht.
RA Franz weiß nur zu genau, daß das Urteil gar nicht anders lauten konnte, und daß die schriftliche Urteilsbegründung wesentlich deutlicher zugunsten des Freigesprochenen ausfallen muß als die mündliche. Denn mit bloßem Weglassen kommt man angesichts der vorhandenen Gutachten und der zu Protokoll gegebenen Anträge (der BGH prüft nicht nur das Urteil, sondern auch das Protokoll) schriftlich nicht durch.
Insbesondere die Befangenheitsanträge gegen Mattern und Greuel einschließlich deren Ablehnung werden dem Gericht auf die Füße fallen. Und erst der abgelehnte Antrag gegen den Google-Experten mit der Wahrunterstellung bewußter Computer-Löschungen durch die NK...
Deshalb war RA Franz ja gegen die Revision!
Gast- Gast
Gabriele
Ich muss gestehen, ich kenne Butler nur marginal, aber da ich vor allem Foucault gut kenne, konnte ich mir in etwa vorstellen, was sie mit der diskurisv sozialen Konstruktion des „biologischen Geschlechts“ meint. Wenn man eine Theoretikerin nicht in ihren allen Facetten gut kennt, ist es m.E. immer besser, wenn man Leute bringt, die sich ausführlich mit Butler beschäftigt haben.
Ich halte Dein pauschales Urteil, dass Poststrukturalismus ein Verzicht auf logische Denkstrukturen und nur der Einsatz von Jargon sei, für nicht richtig. Selbstverständlich müsste man immer im Einzelnen schauen, wo dies zutrifft und wo nicht, aber mir ist das viel zu pauschal.
Zum Gender-Gefasel: Ich halte auch dies für eine undifferenzierte Pauschalisierung. Wenn sich eben Genderforschung als Geschlechterforschung versteht, sich die Forschung eben mit „Mann und Frau“ gleichzeitig auseinandersetzt, dann finde ich dies eine notwendige und bereichernde Wissenschaft. Da haben wir offenbar fundamental unterschiedliche Ansichten.
Übrigens: Wenn ich Butler gebracht habe, sage ich ja nicht, dass ich ihre Ansichten für richtig erachte, damit wollte ich nur sagen, dass es eben sehr unterschiedliche Feminismen gibt, die z.B. fundamental unterschiedlich Ansichten haben, das war meine Hauptbotschaft, weshalb ich Butler gebracht habe.
M.E. sagt ja Butler nicht, dass es keine biologischen Unterschiede zwischen den Menschen gibt, sie sagt m.E. nur, dass die Unterschiede, die es gibt, erst durch soziale Prozesse der Bedeutungszuschreibungen dieser körperlichen Unterschiede zu einer solch starken Dichotomie von Frau und Mann kommt. Da könnten dann ev. vergleichende ethnologische oder historische Untersuchungen Aufschluss darüber geben, ob diese Dichotomie von Frau und Mann über alle die Jahrhunderte oder die unterschiedlichen Kulturen immer gleich war oder ob es Unterschiede gibt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es diesbezüglich doch enorme Unterschiede geben könnte. Aber dies wäre dann eben eine empirische Untersuchung (Ethnologie, Geschichtswissenschaft) und nicht mittels Philosophie zu lösen.
Ich halte Dein pauschales Urteil, dass Poststrukturalismus ein Verzicht auf logische Denkstrukturen und nur der Einsatz von Jargon sei, für nicht richtig. Selbstverständlich müsste man immer im Einzelnen schauen, wo dies zutrifft und wo nicht, aber mir ist das viel zu pauschal.
Zum Gender-Gefasel: Ich halte auch dies für eine undifferenzierte Pauschalisierung. Wenn sich eben Genderforschung als Geschlechterforschung versteht, sich die Forschung eben mit „Mann und Frau“ gleichzeitig auseinandersetzt, dann finde ich dies eine notwendige und bereichernde Wissenschaft. Da haben wir offenbar fundamental unterschiedliche Ansichten.
Übrigens: Wenn ich Butler gebracht habe, sage ich ja nicht, dass ich ihre Ansichten für richtig erachte, damit wollte ich nur sagen, dass es eben sehr unterschiedliche Feminismen gibt, die z.B. fundamental unterschiedlich Ansichten haben, das war meine Hauptbotschaft, weshalb ich Butler gebracht habe.
M.E. sagt ja Butler nicht, dass es keine biologischen Unterschiede zwischen den Menschen gibt, sie sagt m.E. nur, dass die Unterschiede, die es gibt, erst durch soziale Prozesse der Bedeutungszuschreibungen dieser körperlichen Unterschiede zu einer solch starken Dichotomie von Frau und Mann kommt. Da könnten dann ev. vergleichende ethnologische oder historische Untersuchungen Aufschluss darüber geben, ob diese Dichotomie von Frau und Mann über alle die Jahrhunderte oder die unterschiedlichen Kulturen immer gleich war oder ob es Unterschiede gibt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es diesbezüglich doch enorme Unterschiede geben könnte. Aber dies wäre dann eben eine empirische Untersuchung (Ethnologie, Geschichtswissenschaft) und nicht mittels Philosophie zu lösen.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
@Gabriele Wolff: Ausgeschlafen funktionierst du wie juristisches Räderwerk und ...
... nachts kommen die großen rechtsphilosophischen Entwürfe ...?
Hab' zwar keine Ahnung, denke aber mal, dass die Revision mit Kosten verbunden ist. Evtl. sogar sofortiger Revisionskostenvorschuss, wie ich diese Klientel kenne.
Daran schließt sich die Frage an: wer zahlt? Sabine W., Pappi, der WEISSE RING e.V. etc. oder jemand, dem Kohle schei.ßegal ist ...?
Und dann wäre die nächste Frage, ob der Anwaltszwang vor LG sich auch auf die Revisionseinlegung bezieht, oder geht das wie vorm Bundesverfassungsgericht oder bei Finanzgerichtsprozessen mit der einfachen Klaue von Sabine W. ...?
Ich denke mal Anwaltszwang. Also hat da einer zum Diktiergerät und Kugelschreiber gegriffen. Nun könnte man den Dr. Bock ergänzend anrufen und fragen, ob er den 'Bock schießt' mitzuteilen, welcher Anwalt das war. Mit geschickter Fragetechnik kann man den Mannheimer Kapazitäten evtl. ein Bein stellen, ohne dass die das (gleich) merken, oder ...?
Hatte RA Thomas R.J. Franz nicht gestern den Medien gegenüber letztmalig 'getingelt', dass er keine Aussage mehr mache ...?
Also, was sagt uns das und insbesondere dir? Sabine W. hat evtl. schnell einen Rechtsanwaltersatz gefunden, weil ...??? Und was könnte der für 'ne 'Spurweite' haben ...?
Hab noch 'nen wunderbare Video für dich. Befürchte nur leider, dass du es evtl. (wegen des Dialekts) nicht verstehst:
Weiterhin soll das Bundesjustizministerium das Stuttgarter (recte: Baden-würteembergische Justizministerium aufgefordert haben, sich mal um Mannheim zu kümmern ...
Frage: Hat dafür jemand eine Quelle, dass dem so ist ...?
Nun steht genau über dem von dir zitierten Posting mein anderes, dass du sicher auch gelesen hast:Gabriele Wolff:Demokritxyz @Gabriele Wolff:
Entspricht ein Freispruch nicht der Beweislage? Dann müsste ein Schuldspruch gegen die Beweislage sprechen, oder? - Und wie geht das in deinem Verständnis der Justiz ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41799
Deine letzten drei Fragen verstehe ich nicht ganz, hoffe aber, hiermit das Richtige zu treffen. Zwar ist die Staatsanwaltschaft durch Nr. 147 RiStBV daran gehindert, ein Rechtsmittel einzulegen, das nicht aussichtsreich ist. Diese Prüfung erfolgt nach Eingang des schriftlichen Urteils.
Andere Prozeßbeteiligte können das halten, wie sie wollen.
Ich hatte ja schon zu den Imagegründen des Sinneswandels der StA geschrieben: ...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41803
Den Zusammenhang kannst du nicht herstelllen? Was hat denn eine Revision für Nachteile und Vorteile für die Nebenklägerin & evtl. Co. ...?Demokritxyz Posting, 08.06.2011, S. 34/XXIV, 11:46 h Doppelrevision: „Nebenklägerin“ heißt im Klartext: Burda ...?
Anm.: Eine Schauspieldemokratie des Glamours und Metajustiz dieser Macht …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41798
Hab' zwar keine Ahnung, denke aber mal, dass die Revision mit Kosten verbunden ist. Evtl. sogar sofortiger Revisionskostenvorschuss, wie ich diese Klientel kenne.
Daran schließt sich die Frage an: wer zahlt? Sabine W., Pappi, der WEISSE RING e.V. etc. oder jemand, dem Kohle schei.ßegal ist ...?
Und dann wäre die nächste Frage, ob der Anwaltszwang vor LG sich auch auf die Revisionseinlegung bezieht, oder geht das wie vorm Bundesverfassungsgericht oder bei Finanzgerichtsprozessen mit der einfachen Klaue von Sabine W. ...?
Ich denke mal Anwaltszwang. Also hat da einer zum Diktiergerät und Kugelschreiber gegriffen. Nun könnte man den Dr. Bock ergänzend anrufen und fragen, ob er den 'Bock schießt' mitzuteilen, welcher Anwalt das war. Mit geschickter Fragetechnik kann man den Mannheimer Kapazitäten evtl. ein Bein stellen, ohne dass die das (gleich) merken, oder ...?
Hatte RA Thomas R.J. Franz nicht gestern den Medien gegenüber letztmalig 'getingelt', dass er keine Aussage mehr mache ...?
Ist das nicht gängige Praxis unter Anwälten? Oder hat Birkenstock 'gequatscht', als ihm das Mandat entzogen wurde. Anwälte, die ich so kenne, halten dann ihre 'Schnauze'. Kennst du andere ...?Welt online, 07.06.2011:Ex-Geliebte Revision der Neben- klage im Fall Kachelmann offenWenige Stunden vor Fristablauf war noch offen, ob auch die Nebenklage im Kachelmann-Prozess Revision gegen das vor einer Woche gesprochene Urteil einlegen wird. Bis zum Dienstagnachmittag lag dem Landgericht Mannheim kein Antrag auf Revision vor.
...
Eine offizielle Verzichtserklärung gebe es aber auch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Die Frist sollte am Dienstag um Mitternacht enden....Vom Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, war am Dienstag keine Stellungnahme zur Frage einer möglichen Revision zu erhalten. Er weist seit dem Urteilsspruch alle Medienanfragen ab.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13418217/Revision-der-Nebenklage-im-Fall-Kachelmann-offen.html
Also, was sagt uns das und insbesondere dir? Sabine W. hat evtl. schnell einen Rechtsanwaltersatz gefunden, weil ...??? Und was könnte der für 'ne 'Spurweite' haben ...?
Hab noch 'nen wunderbare Video für dich. Befürchte nur leider, dass du es evtl. (wegen des Dialekts) nicht verstehst:
Peter Rothenbühler ist ein ehemaliger Kollege von Kachelmann, der jetzt gerne den Kübel über ihn auskippt. Höchstaufschließreich finde ich seine Kritik an DER SPIEGEL und Die Zeit, dass die mit der Pressekampagne begonnen hätten und sehr tendenziös berichteten, während FOCUS und Bunte gefolgt seien. Es gab keinen Protest in der Runde. Die Diskutanten kennen die Causa Kachelmann evtl. nicht ...?Basler Zeitung, 07.06.2011:Kachelmann & Co.: Opfer der Medienjustiz?
... Über die Rolle der Medien bei Gerichtsprozessen debattieren mit den Moderatoren Patrick Rohr und Markus Somm Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, PR-Berater Klaus J. Stöhlker und Publizist Peter Rothenbühler.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Kachelmann--Co-Opfer-der-Medienjustiz/story/31556606
Weiterhin soll das Bundesjustizministerium das Stuttgarter (recte: Baden-würteembergische Justizministerium aufgefordert haben, sich mal um Mannheim zu kümmern ...
Frage: Hat dafür jemand eine Quelle, dass dem so ist ...?
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Konsequenzen
Der Produzent, DJ und Radiomoderator Tillmann Uhrmacher ist im Alter von 44 Jahren verstorben. "Wir wurden heute früh von seiner Mutter und Schwester informiert, dass er tot in seiner Wohnung aufgefunden wurde", teilte der Programmdirektor des Mannheimer Radiosenders Sunshine Live, Jürgen Wiesbeck, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit. Nähere Angaben zu Todeszeitpunkt, -ort und -ursache habe die Familie nicht gemacht.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
@ Demokritxyz
Demokritxyz:
Wie immer erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung; die Frage der Anwaltsbezahlung auch für das Revisionsverfahren stellt sich gar nicht. Denn RA Franz ist gemäß § 397a Absatz 1 Nr.1 StPO beigeordnet worden und wird daher vom Staat bezahlt [Hervorhebung von mir]:
Aus dem nachfolgenden BGH-Beschluß ergibt sich, daß diese Bestellung nach 397a Absatz 1 StPO (nicht nach Absatz 2!) auch für die Revisionsinstanz gilt. Es gibt daher keinen Grund zu der Annahme, daß ein anderer als RA Franz die Revision eingelegt hat. Der Satz: »wird gegen das Urteil yxz Revision eingelegt« erfordert wirklich kein Spezialistentum.
Das sieht dann bei der Revisionsbegründung anders aus, insbesondere wenn Verfahrensrügen erhoben werden. Das ist hier jedoch schon durch die Staatsanwaltschaft ausgeschlossen worden, und auch RA Franz wird keinen Verfahrensfehler zugunsten des Angeklagten finden, auf dem der Freispruch beruhen könnte...
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-548-99.php3
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41809Den Zusammenhang kannst du nicht herstelllen? Was hat denn eine Revision für Nachteile und Vorteile für die Nebenklägerin & evtl. Co. ...?
Hab' zwar keine Ahnung, denke aber mal, dass die Revision mit Kosten verbunden ist. Evtl. sogar sofortiger Revisionskostenvorschuss, wie ich diese Klientel kenne.
Daran schließt sich die Frage an: wer zahlt? Sabine W., Pappi, der WEISSE RING e.V. etc. oder jemand, dem Kohle schei.ßegal ist ...?
Und dann wäre die nächste Frage, ob der Anwaltszwang vor LG sich auch auf die Revisionseinlegung bezieht, oder geht das wie vorm Bundesverfassungsgericht oder bei Finanzgerichtsprozessen mit der einfachen Klaue von Sabine W. ...?
Ich denke mal Anwaltszwang. Also hat da einer zum Diktiergerät und Kugelschreiber gegriffen. Nun könnte man den Dr. Bock ergänzend anrufen und fragen, ob er den 'Bock schießt' mitzuteilen, welcher Anwalt das war. Mit geschickter Fragetechnik kann man den Mannheimer Kapazitäten evtl. ein Bein stellen, ohne dass die das (gleich) merken, oder ...?
Wie immer erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung; die Frage der Anwaltsbezahlung auch für das Revisionsverfahren stellt sich gar nicht. Denn RA Franz ist gemäß § 397a Absatz 1 Nr.1 StPO beigeordnet worden und wird daher vom Staat bezahlt [Hervorhebung von mir]:
§ 397a StPO
(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er
1. durch ein Verbrechen nach den §§ 176a, 177, 179, 232 und 233 des Strafgesetzbuches verletzt ist,
2. durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches verletzt oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 ist,
3. durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist, das bei ihm zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat oder voraussichtlich führen wird, oder
4. durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 174 bis 182, 221, 225, 226, 232 bis 235, 238 Absatz 2 und 3, §§ 239a, 239b, 240 Absatz 4, §§ 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist und er bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann.
(2) Liegen die Voraussetzungen für eine Bestellung nach Absatz 1 nicht vor, so ist dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, wenn er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist. § 114 Satz 1 zweiter Halbsatz und § 121 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden.
(3) Anträge nach den Absätzen 1 und 2 können schon vor der Erklärung des Anschlusses gestellt werden. Über die Bestellung des Rechtsanwalts, für die § 142 Absatz 1 entsprechend gilt, und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entscheidet der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. In den Fällen des Absatzes 2 ist die Entscheidung unanfechtbar.
Aus dem nachfolgenden BGH-Beschluß ergibt sich, daß diese Bestellung nach 397a Absatz 1 StPO (nicht nach Absatz 2!) auch für die Revisionsinstanz gilt. Es gibt daher keinen Grund zu der Annahme, daß ein anderer als RA Franz die Revision eingelegt hat. Der Satz: »wird gegen das Urteil yxz Revision eingelegt« erfordert wirklich kein Spezialistentum.
Das sieht dann bei der Revisionsbegründung anders aus, insbesondere wenn Verfahrensrügen erhoben werden. Das ist hier jedoch schon durch die Staatsanwaltschaft ausgeschlossen worden, und auch RA Franz wird keinen Verfahrensfehler zugunsten des Angeklagten finden, auf dem der Freispruch beruhen könnte...
BGH 1 StR 548/99 - Beschluß v. 10. November 1999
Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung
§ 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO
Entscheidungstenor
Dem Nebenkläger H. wird für die Revisionsinstanz Rechtsanwalt F. aus Erlangen als Beistand bestellt.
Gründe
1
Der Nebenkläger hat beantragt, ihm auch für das Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwalt F. beizuordnen.
2
Dieser Antrag ist dem in § 300 StPO zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken zufolge als Antrag auf Bestellung eines Beistandes nach § 397a Abs. 1 StPO auszulegen. Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
3
Eine auch für das Revisionsverfahren fortwirkende Bestellung als Beistand durch das Landgericht ist nicht erfolgt; dieses hat dem Nebenkläger lediglich Prozeßkostenhilfe gewährt und ihm Rechtsanwalt F. beigeordnet (Bd. III Bl. 568 d.A.; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 397a Rdn. 17).
4
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes liegen hier vor (§ 397a Abs. 1, § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO).
Bearbeiter: Karsten Gaede
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-548-99.php3
Gast- Gast
Jau, RA Johann Schwenn freut sich auf Philipp Weltes Gaubhaftmachung ...
Auch ich bin schon ganz gespannt und hoffe, dass das an die Medien sofort weitergegeben wird.
Und der Staat zahlt einer Nebenklägerin nach dem einen Freispruch in dubio pro reo sämtliche nachfolgenden Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, ohne weitere Prüfung? Die Kostenentscheidung oder Beistellung muss doch erneut erfolgen durch das LG Mannheim, oder nicht ...?
Und RA Thomas R.J. Franz wusste da gestern noch nichts von und wollte sich sowieso in der Sache nicht mehr äußern?
Möglich ist, dass Franz kurz formal die Revisionseinlegung geschrieben hat, aber inhaltlich dahinter stehen andere Kräfte. Mit Anbrüllen hat Sabine W. Franz nicht zur Revision motiviert. Das glaube ich nicht.
Als 'Mein-Urin-Prophet': Es geht um 'Spielemacher aus Männerfreundschaften' - Geld spielt keine Rolle. Eine mediale Schauspieldemokratie ist das Fernziel und vorab wird erstmal mit juristen Muskeln auf der Klaviatur der Neuen Welle gespielt.
Hast du das Video mit Peter Rothenbühler gesehen? Wie kommt er zu seiner Aussage? Was ist seine Motivation? Schlecht informiert, oder was ...?
Ich frage mich natürlich, ob Die drei ??? Mannheimer Staatsanwälte folgen werden?sueddeutsche.de, 08.08.2011:Fall Kachelmann Nächste RundePhilipp Welte, Vorstand des Burda-Verlags (Bunte, Focus), hat rechtliche Schritte wegen angeblicher Diffamierungen gegen Johann Schwenn, den Anwalt des Wettermoderators Jörg Kachelmann, eingeleitet. Man werde "Schwenn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern und diese gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen", so der Verlag.
...
Schwenn hatte nach dem Freispruch Kachelmanns vergangene Woche in der Talkshow Markus Lanz erklärt, Welte habe "jeden deutschen Chefredakteur von Bedeutung angerufen und versucht, ihn für eine negative Berichterstattung gegen Kachelmann zu gewinnen." Schwenn sagte auf Anfrage, er "freue sich auf Weltes Glaubhaftmachung".
http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-kachelmann-naechste-runde-1.1106618
RA Johann Schwenn bei Markus Lanz (ZDF) am 31.05.2011: "Die Staatsanwaltschaft Mannheim ist ein Totalausfall"
Foto ‚geklaut’ in der oberen Bildleiste bei:
Jörg Kachelmann - Unrecht im Namen des Gesetzes
https://www.facebook.com/kachelmann.de
Vgl. Demokritxyz Posting, 01.06.2011, S. 13/XXIV, 17:44 h Schwenn hat "Unterhaltungswert"? - Richtig zugehört ...?
Anm.: RA Johann Schwenn bei Markus Lanz (ZDF): Neues für die Öffentlichkeit aus dem Hause Burda: Burda-Vorstand Philipp Welte hat jeden deutschen Chefredakteur von Bedeutung angerufen, um Berichterstattung zu beeinflussen ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p240-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41326
01.06.2011, S. 13/XXIV, 18:37 h Philipp Welte: „Diese Verdächtigungen sind Teil der Strategie des Strafverteidigers Schwenn, das Verfahren vor dem Landgericht zu destabilisieren.“
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p240-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41330
02.06.2011, S. 17/XXIV, 19:46 h europaticker: Hat Burda-Vorstand Philipp Welte Stimmung gegen Jörg Kachelmann angezettelt?
Anm.: ‚Abwürgeaktion’ bei Talk Show Inhalten und Gästelisten von ARD-Chefredakteur Thomas Baumann …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p320-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41437
03.06.2011, S. 19/XXIV, 19:13 h @Franz Kafka: Hast du Ralf Witte bei Markus Lanz am 31.05.2011 gesehen ...?
Anm.: Kurzer Überblick zum Surrounding in der Causa Kachelmann: RA Thomas R.J. Franz, Ralf Witte, Philipp Welte (Burda Vorstand), Udo Reiter (MDR-Intendant) und Frank Bernhard Werner
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p380-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41494
04.06.2011, S. 22/XXIV, 18:36 h Bestes Zitat: «Die Presse soll nicht Bambis verleihen oder Goldene Kameras, sondern die Staatsmacht kontrollieren.» (Schwenn)
Anm.: Wie weite Teile der Medien versuchen, Äußerungen von Johann Schwenn zu ignorieren
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p420-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41542
04.06.2011, S. 22/XXIV, 19:37 h Philipp Welte zu Schwenn auf burda-news
Anm.: Rechtliche Schritte von Burda Media gegen RA Johann Schwenn
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p420-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41548
06.06.2011, S. 28/XXIV, 18:28 h Philipp Welte zur neuen Realität der Printmedien: „gemeinsam arbeiten“ ...
Anm.: Vier hubertburdamedia-Videos: Vorstand Philipp Welte, Hubert Burdas 70. mit Laudatio mit Thomas Gottschalk, Verabschiedung von Helmut Markwort
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p540-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41679
Ja, ich weiß: die klassische Juristenausbildung aus den 70ern. Bei mir dämmert im Hinterzimmer, dass die Bewilligung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe immer 'ne ganz gute Vorprüfung für den Ausgang des Verfahrens ist.@Gabriele Wolff:
Wie immer erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung; die Frage der Anwaltsbezahlung auch für das Revisionsverfahren stellt sich gar nicht. Denn RA Franz ist gemäß § 397a Absatz 1 Nr.1 StPO beigeordnet worden und wird daher vom Staat bezahlt [Hervorhebung von mir]:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41813
Und der Staat zahlt einer Nebenklägerin nach dem einen Freispruch in dubio pro reo sämtliche nachfolgenden Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, ohne weitere Prüfung? Die Kostenentscheidung oder Beistellung muss doch erneut erfolgen durch das LG Mannheim, oder nicht ...?
Und RA Thomas R.J. Franz wusste da gestern noch nichts von und wollte sich sowieso in der Sache nicht mehr äußern?
Möglich ist, dass Franz kurz formal die Revisionseinlegung geschrieben hat, aber inhaltlich dahinter stehen andere Kräfte. Mit Anbrüllen hat Sabine W. Franz nicht zur Revision motiviert. Das glaube ich nicht.
Als 'Mein-Urin-Prophet': Es geht um 'Spielemacher aus Männerfreundschaften' - Geld spielt keine Rolle. Eine mediale Schauspieldemokratie ist das Fernziel und vorab wird erstmal mit juristen Muskeln auf der Klaviatur der Neuen Welle gespielt.
Hast du das Video mit Peter Rothenbühler gesehen? Wie kommt er zu seiner Aussage? Was ist seine Motivation? Schlecht informiert, oder was ...?
Vgl. Demokritxyz Posting, 08.06.2011, S. 34/XXIV, 16:37 h @Gabriele Wolff: Ausgeschlafen funktionierst du wie juristisches Räderwerk und ...
Anm.: Rolle er Medien bei Gerichtsprozessen: Moderatoren Patrick Rohr und Markus Somm, Gäste: Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, PR-Berater Klaus J. Stöhlker und Publizist Peter Rothenbühler
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41809
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
Demo.....alle kreise schliessen sich
dass sich die kreise der grössten manipulativen medien und der think thanks von heute mit der geschichte von fast 3000 jahren schliessen war mir bekannt....2007 hatte Hubert Burda gemeinsam mit Salomon Korn, dem Vorsitzenden des Kuratoriums der Hochschule sowie Vizepräsident des Zentralrats der Juden, ein Aktionskomitee gegründet, das sich finanziell und ideell für einen Neubau eingesetzt hatte. Zu den Mitgliedern gehörten auch Persönlichkeiten wie Friede Springer, Stefan von Holtzbrinck, Klaus Tschira und Josef Ackermann.
http://www.hubertburda.de/2011/06/als_senator_gee.html#more
wie wir hier sehen gibt es auch den kreis: burda-springer-frank-werner-kachelmann
vielleicht gehört ja die vernichtung von meteomedia/kachelmann auch zu den gemeinsamen projekten ????.....
tja...und die "gesundheitsvorsorge" ist natürlich ein ganz wesentliches anliegen von menschen wie bill gates und burda....
http://www.hubert-burda-stiftung.de/
nur das internet macht ihn ein klein wenig nervös ?....
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,674063,00.html
evtl. werden sich aber mit nem geschickten aufbau der opferindustrie über den bereich "gesundheitsvorsorge" finanzielle rückgänge bestimmt aufholen lassen oder ? - ich bin da mal ganz unbesorgt für herrn burda & co....
Gast- Gast
@ Demokrit und @ Kafka
Demokritxyz:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41817
Ich weiß jetzt jedenfalls, daß Du mein Posting zur Kostentragung bei der Nebenklage nicht verstanden hast:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41813
Hier liegt ein Fall von § 397a Abs.1 StPO vor, bei dem kein Prozeßkostenhilfeantrag gestellt werden muß: hier zahlt der Staat unabhängig von der Vermögenslage des Nebenklägers, analog der notwendigen Verteidigung des Angeklagten. Die Beiordnung gilt auch für die Rechtsmittelinstanz.
Daß ein für die geringe gesetzliche Gebühr arbeitender Verteidiger idR kein Revisionsspezialist ist, fällt erst ins Gewicht, wenn die Revision tatsächlich durchgeführt werden soll und binnen Monatsfrist begründet werden muß. Aber wenn keine Verfahrensrügen erhoben werden, reicht ein Sätzlein aus: Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts, versehen mit ein paar Anmerkungen, wo eine Beweiswürdigung gegen logische Denkgesetze, gegen naturwissenschaftliche Gesetze, gegen offenkundige Tatsachen etc. verstößt – im vorliegenden Fall nicht vorstellbar.
Ich habe mich noch einmal, weil mich das Thema interessiert und ich gern dazulerne, mit der BGH-Rechtsprechung zu den absoluten Revisionsgründen des § 338 StPO befaßt, was die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung angeht, aber zu dieser spezifischen medialen Problemlage nichts gefunden. Das ist Neuland, das ein Meister des Fachs betreten müßte. Und da gibt es, habe ich bei der Exkursion gelernt, eine Hintertür: wenn denknotwendig ausgeschlossen ist, daß der Verstoß zum Urteil beigetragen hat, entfällt der absolute Revisionsgrund. Daß müßte bei einem für den Angeklagten günstigen Urteil eigentlich immer der Fall sein. Auch da käme eine Revision der StA und der Nebenklage also nicht weiter.
Wenn Du sehen willst, wie voreingenommen und verfassungswidrig das Landgericht Manheim in der Vergangenheit schon agiert hat (diese Frucht fiel bei der Recherche nebenbei an), empfehle ich diese Lektüre: es geht um Befangenheit, und um den Versuch, ein vermeintlich für den Angeklagten günstiges Gutachten per Zwangsbeobachtung in der Psychiatrie – später gespeist mittels Laienbeobachtungen von Mitgefangenen und Pflegepersonal auf der Krankenstation im Gefängnis – durch einen unprofessionellen, aber willigen Zweitgutachter auszuhebeln. Haarsträubenderes ist selten zu lesen und deutet auf ein spezifisches Mannheimer Biotop hin:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/02/1-169-02.php3
Aber die eigentlichen Gefahren lauern ganz woanders. Ich gehe daher auf einen Beitrag ein, auf den ich schon gestern antworten wollte:
Franz Kafka Gestern um 14:49
Dein Beitrag ist mir sehr sympathisch. Denn gerade unter Druck entstehen die haarsträubendsten und überflüssigsten Fehler (wie die zweifache Namensnennung der Nebenklägerin in der PM des Landgerichts vom 31.5.2011, eine gewiß nichtintentionale Fehlleistung). Und so stolperte ich über die PM von heute:
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269353/index.html?ROOT=1160629
Es erstaunt mich, daß es nun schon zum dritten Mal seit dem 31.5.2011 so vage heißt, daß die Urteilsabsetzungsfrist rund 3 ½ Monate betrage. Nun ist die Herumrechnerei wirklich lästig, aber ich komme nur auf 13 Wochen, so daß das schriftliche Urteil spätestens am Dienstag, den 30.8.2011, vorliegen muß.
Angesichts der Tatsache, daß bei Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist ein absoluter Revisionsgrund vorliegt, kann man nur hoffen, daß das LG Mannheim den nachfolgenden BGH-Beschluß noch in Erinnerung hat:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/07/1-368-07.php
Es gibt zahlreiche Urteile wegen dieser Fristüberschreitung. Die übliche Überlastung der Justiz wird von der Rechtsprechung als Entschuldigung aber nicht anerkannt. Und so kommt es notgedrungen zu solchen Fehlern mit verhängnisvollen Folgen. Man bedenke: einen Tag zu spät zur Geschäftsstelle gebracht, und das Urteil ist Makulatur und die Prozeßwiederholung zwingend.
Das wäre ein Ergebnis, daß man keinem der Beteiligten wünschen würde... Aber wie gesagt: Hanlon's Razor ...
Ja, ich weiß: die klassische Juristenausbildung aus den 70ern. Bei mir dämmert im Hinterzimmer, dass die Bewilligung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe immer 'ne ganz gute Vorprüfung für den Ausgang des Verfahrens ist.
Und der Staat zahlt einer Nebenklägerin nach dem einen Freispruch in dubio pro reo sämtliche nachfolgenden Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, ohne weitere Prüfung? Die Kostenentscheidung oder Beistellung muss doch erneut erfolgen durch das LG Mannheim, oder nicht ...?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41817
Ich weiß jetzt jedenfalls, daß Du mein Posting zur Kostentragung bei der Nebenklage nicht verstanden hast:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41813
Hier liegt ein Fall von § 397a Abs.1 StPO vor, bei dem kein Prozeßkostenhilfeantrag gestellt werden muß: hier zahlt der Staat unabhängig von der Vermögenslage des Nebenklägers, analog der notwendigen Verteidigung des Angeklagten. Die Beiordnung gilt auch für die Rechtsmittelinstanz.
Daß ein für die geringe gesetzliche Gebühr arbeitender Verteidiger idR kein Revisionsspezialist ist, fällt erst ins Gewicht, wenn die Revision tatsächlich durchgeführt werden soll und binnen Monatsfrist begründet werden muß. Aber wenn keine Verfahrensrügen erhoben werden, reicht ein Sätzlein aus: Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts, versehen mit ein paar Anmerkungen, wo eine Beweiswürdigung gegen logische Denkgesetze, gegen naturwissenschaftliche Gesetze, gegen offenkundige Tatsachen etc. verstößt – im vorliegenden Fall nicht vorstellbar.
Ich habe mich noch einmal, weil mich das Thema interessiert und ich gern dazulerne, mit der BGH-Rechtsprechung zu den absoluten Revisionsgründen des § 338 StPO befaßt, was die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung angeht, aber zu dieser spezifischen medialen Problemlage nichts gefunden. Das ist Neuland, das ein Meister des Fachs betreten müßte. Und da gibt es, habe ich bei der Exkursion gelernt, eine Hintertür: wenn denknotwendig ausgeschlossen ist, daß der Verstoß zum Urteil beigetragen hat, entfällt der absolute Revisionsgrund. Daß müßte bei einem für den Angeklagten günstigen Urteil eigentlich immer der Fall sein. Auch da käme eine Revision der StA und der Nebenklage also nicht weiter.
Wenn Du sehen willst, wie voreingenommen und verfassungswidrig das Landgericht Manheim in der Vergangenheit schon agiert hat (diese Frucht fiel bei der Recherche nebenbei an), empfehle ich diese Lektüre: es geht um Befangenheit, und um den Versuch, ein vermeintlich für den Angeklagten günstiges Gutachten per Zwangsbeobachtung in der Psychiatrie – später gespeist mittels Laienbeobachtungen von Mitgefangenen und Pflegepersonal auf der Krankenstation im Gefängnis – durch einen unprofessionellen, aber willigen Zweitgutachter auszuhebeln. Haarsträubenderes ist selten zu lesen und deutet auf ein spezifisches Mannheimer Biotop hin:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/02/1-169-02.php3
Aber die eigentlichen Gefahren lauern ganz woanders. Ich gehe daher auf einen Beitrag ein, auf den ich schon gestern antworten wollte:
Franz Kafka Gestern um 14:49
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p580-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41727Da sich hier so viele Beiträge mit für mich sonst uninteressanten Meta-Erklärungsversuchen beschäftigen, hätte ich an die Verschwörungstheoretiker hier eine Frage: kennen sie
Hanlon's Razor?
Nach meinen langjährigen Erfahrungen mit Behördenmitarbeitern ist Hanlon's Razor allgemeingültig.
Auch die Vorgehensweise in Mannheim durch Polizei, StA, Gutachter und Gericht lässt sich m.E. sehr viel besser durch allgemeine Dummheit und Inkompetenz erklären denn durch einen von einem Dritten gesteuerten, durchdachten Plan.
Wenn Staatsanwälte schon daran scheitern, auch nur vernünftige Notizen anzufertigen, wie hoch soll dann die Wahrscheinlichkeit sein, dass sie sich an einen komplexen Plan halten können?
Dein Beitrag ist mir sehr sympathisch. Denn gerade unter Druck entstehen die haarsträubendsten und überflüssigsten Fehler (wie die zweifache Namensnennung der Nebenklägerin in der PM des Landgerichts vom 31.5.2011, eine gewiß nichtintentionale Fehlleistung). Und so stolperte ich über die PM von heute:
Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann
Datum: 08.06.2011
Kurzbeschreibung:
Revision der Nebenklägerin
Die Nebenklägerin hat am 07.06.2011 und damit fristgerecht Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2011 eingelegt.
Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Urteilsgründe, schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung an gerechnet rund 3 ½ Monate.
Dr. Joachim Bock
VRLG und Pressereferent
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269353/index.html?ROOT=1160629
Es erstaunt mich, daß es nun schon zum dritten Mal seit dem 31.5.2011 so vage heißt, daß die Urteilsabsetzungsfrist rund 3 ½ Monate betrage. Nun ist die Herumrechnerei wirklich lästig, aber ich komme nur auf 13 Wochen, so daß das schriftliche Urteil spätestens am Dienstag, den 30.8.2011, vorliegen muß.
§ 275 StPO
(1) Ist das Urteil mit den Gründen nicht bereits vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es unverzüglich zu den Akten zu bringen. Dies muß spätestens fünf Wochen nach der Verkündung geschehen; diese Frist verlängert sich, wenn die Hauptverhandlung länger als drei Tage gedauert hat, um zwei Wochen, und wenn die Hauptverhandlung länger als zehn Tage gedauert hat, für jeden begonnenen Abschnitt von zehn Hauptverhandlungstagen um weitere zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist dürfen die Urteilsgründe nicht mehr geändert werden. Die Frist darf nur überschritten werden, wenn und solange das Gericht durch einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand an ihrer Einhaltung gehindert worden ist. Der Zeitpunkt des Eingangs und einer Änderung der Gründe ist von der Geschäftsstelle zu vermerken.
(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der Schöffen bedarf es nicht.
Angesichts der Tatsache, daß bei Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist ein absoluter Revisionsgrund vorliegt, kann man nur hoffen, daß das LG Mannheim den nachfolgenden BGH-Beschluß noch in Erinnerung hat:
BGH 1 StR 368/07 - Beschluss vom 26. Juli 2007 (LG Mannheim)
Absoluter Revisionsgrund bei verspäteter Urteilsabsetzung (Fristverlängerung bei gesetzlichem und nicht nur kirchlichem Feiertag).
§ 275 StPO; § 338 Nr. 7 StPO; § 43 Abs. 2 StPO
Entscheidungstenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 20. September 2006 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe
1
Die Revision hat mit einer Rüge gemäß §§ 275, 338 Nr. 7 StPO Erfolg.
2
Das Urteil wurde am 20. September 2006, dem 18. Verhandlungstag, verkündet. Dementsprechend hätte es gemäß § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO spätestens am 22. November 2006 unterschrieben auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht werden müssen. Eine gesetzliche Fristverlängerung gemäß § 43 Abs. 2 StPO ist auch nicht deshalb eingetreten, weil der 22. November 2006 der Buß- und Bettag war. Dieser Tag ist in Baden-Württemberg zwar ein kirchlicher, aber kein gesetzlicher ("allgemeiner") Feiertag (§§ 1, 2 Feiertagsgesetz Baden-Wüttemberg idF der Bekanntmachung vom 8. Mai 1995, GBl. Nr. 17 S. 450), wie dies für eine Fristverlängerung erforderlich wäre (vgl. BayObLGSt 1957, 131, 132; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 43 Rdn. 3). Tatsächlich wurde das unterschriebene Urteil erst am 23. November 2006 auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht. Dies hing, anders als von der Revision zunächst vermutet, ausweislich eines Aktenvermerks des Vorsitzenden vom 8. Februar 2007 (SB VII, Bl. 2085 ff.) nicht mit Buß- und Bettag zusammen. Vielmehr waren die Mitglieder der Strafkammer - die in dem in Frage stehenden Zeitraum bis zu fünf Hauptverhandlungen parallel zu führen hatte - versehentlich davon ausgegangen, hatten auch entsprechendes notiert, dass das Urteil (nicht schon am 20. September 2006, sondern) erst am 21. September 2006 verkündet worden sei und hatten dementsprechend den Fristablauf berechnet.
3
Wie jedoch auch der Generalbundesanwalt im Einzelnen ausgeführt und belegt hat, gilt die - auch erhebliche - Belastung der Richter durch anderweitige Hauptverhandlungen nicht als nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand i. S. d. § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO (vgl. nur BGH NStZ 1992, 398, 399 m.w.N.) und kann daher die Fristüberschreitung ebenso wenig rechtfertigen wie die unrichtige Notierung der Frist (vgl. nur BGH StraFo 2005, 76 m.w.N.). Treffen, wie hier nahe liegend, beide Umstände zusammen - versehentlich unrichtige Notierung wegen anderweitiger erheblicher Belastung -, kann nichts anderes gelten.
4
Der aufgezeigte Mangel führt nach gesetzlicher Wertung (vgl. in diesem Zusammenhang Rieß, NJW 1975, 81, 88 - "gebotene Sanktionierung durch einen absoluten Revisionsgrund" -) zur Aufhebung des Urteils, so dass es auf das weitere Vorbringen der Revision nicht mehr ankommt.
HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 833
Externe Fundstellen: NStZ 2008, 55; StV 2007, 625 (L)
Bearbeiter: Karsten Gaede
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/07/1-368-07.php
Es gibt zahlreiche Urteile wegen dieser Fristüberschreitung. Die übliche Überlastung der Justiz wird von der Rechtsprechung als Entschuldigung aber nicht anerkannt. Und so kommt es notgedrungen zu solchen Fehlern mit verhängnisvollen Folgen. Man bedenke: einen Tag zu spät zur Geschäftsstelle gebracht, und das Urteil ist Makulatur und die Prozeßwiederholung zwingend.
Das wäre ein Ergebnis, daß man keinem der Beteiligten wünschen würde... Aber wie gesagt: Hanlon's Razor ...
Gast- Gast
15 Wochen
Ich komme bei meiner Berechnung auf 15 Wochen.
Es waren 44 Verhandlungstage. Das sind 5 begonnene Abschnitte von zehn Hauptverhandlungstagen.
Somit ergeben sich 5 Wochen + 5 * 2 Wochen = 15 Wochen
Es ist allerdings in der Tat verwunderlich, warum das LG "ca. 3 1/2 Monate" und nicht "15 Wochen" geschrieben hat.
Es waren 44 Verhandlungstage. Das sind 5 begonnene Abschnitte von zehn Hauptverhandlungstagen.
Somit ergeben sich 5 Wochen + 5 * 2 Wochen = 15 Wochen
Es ist allerdings in der Tat verwunderlich, warum das LG "ca. 3 1/2 Monate" und nicht "15 Wochen" geschrieben hat.
tommi- Anzahl der Beiträge : 16
Welte
Philipp Welte, Vorstand des Burda-Verlags (Bunte, Focus), hat rechtliche Schritte wegen angeblicher Diffamierungen gegen Johann Schwenn, den Anwalt des Wettermoderators Jörg Kachelmann, eingeleitet. Man werde "Schwenn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern und diese gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen", so der Verlag.
Schwenn hatte nach dem Freispruch Kachelmanns vergangene Woche in der Talkshow Markus Lanz erklärt, Welte habe "jeden deutschen Chefredakteur von Bedeutung angerufen und versucht, ihn für eine negative Berichterstattung gegen Kachelmann zu gewinnen." Schwenn sagte auf Anfrage, er "freue sich auf Weltes Glaubhaftmachung".
http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-kachelmann-naechste-runde-1.1106618
Vielleicht erkennt man jetzt, warum die Äußerung von Schwenn bei Lanz der Speck in der Mausefalle war.
Hätte Welte den strafrechtlichen Weg beschritten und Schwenn wegen übler Nachrede angezeigt, hätte Schwenn dem Vorwurf, nicht erweisliche wahre Tatsachen behauptet zu haben, seine Beweise entgegenhalten können, über die er unzweifelhaft verfügt (denn sonst hätte er seine Behauptung, bei seiner hanseatischen Kühle und Beherrschtheit, nicht öffentlich verbreitet. Er weiß sehr genau, wie weit er gehen kann, und genau das hat die Mannheimer zur Verzweiflung gebracht. Ihre im Kleinst-Biotop bestehende Selbstgewißheit wurde erschüttert, ohne daß sie den Verteidiger prozessual aushebeln konnten. Die Urteilsbegründung war dann das Ventil, durch das der emotionale Überdruck entwich – zum Schaden des Rechtsstaats.). Es menschelt eben überall.
Nun kündigt Welte lediglich zivilrechtliche Schritte an. Wohlgemerkt, wir befinden uns immer noch im Ankündigungsstadium. Nachdem Schwenn medienwirksam (und danach wegen ausbleibender Reaktion Weltes per Twitter auch JK) offensiv vorgegangen ist, sieht Welte sich nun gezwungen, zu reagieren. Natürlich wird Schwenn keine Unterlassungserklärung unterschreiben: und wenn Welte sich dann wegen einer einstweiligen Verfügung ans Gericht wendet, muß er seinen Anspruch glaubhaft machen.
Warum Schwenn sich so süffisant auf Weltes Glaubhaftmachung freut?
Weil das Mittel der Glaubhaftmachung die eidesstattliche Versicherung (von bedeutenden Chefredakteuren, aber auch von Welte selbst) ist.
Eine falsche e.V. ist allerdings strafbar. Und angesichts der Ungewißheit, über welche Beweismittel Schwenn verfügt, wird keiner dieser hochmögenden Damen und Herren eine e.V. abgeben, die sie einem strafrechtlichen Risiko aussetzt.
Es ist das übliche Phänomen, das jeder Strafverfolger kennt: in den Führungsetagen werden niemals rechtswidrige Aufträge erteilt. Da muß ein übereifriger Mitarbeiter etwas falsch verstanden haben. So hat man das doch nicht gemeint. Ja, vielleicht hat man irgendwelche Vorstellungen geäußert – aber von den Methoden, die dann angewandt wurden, hat man nichts gewußt. Und man hätte sie auch nie gebilligt, wenn man von ihnen gewußt hätte.
Das ist oft wahr, weil angesichts der Hierarchien schon das Heben einer Augenbraue ausreicht, um karriereorientierte Untergebene Amok laufen zu lassen. Andererseits verfügen Untergebene selten über Beweise, die die volle Kenntnis und Billigung ihrer Aktivitäten durch ihre Auftraggeber belegen könnten. Denn das Meiste läuft nicht grundlos mündlich ab. Und wem persönlich soll man das strukturelle Problem schwarzer Kassen im Einzelfall zurechnen, wenn Auslandsbestechung bis 1999 sogar von der Steuer absetzbar war?
So allerdings entsteht der fatale Eindruck, die Justiz hänge die Kleinen und ließe die Großen bewußt laufen. Dem ist nicht so. In dubio pro reo gilt für jeden, der in Verdacht gerät. Ich habe allerdings durch die Lanz-Sendung den Eindruck gewonnen, daß die Karten im Fall Welte, konträr zu dieser elenden Großproblematik, sehr gut gemischt sind.
Gast- Gast
wenn dumme über dummheit fabulieren
ich muss mal die gelegenheit ergreifen und betonen, dass demo gar nicht so dumm ist wie viele hier.
aber ich werde hier keine nachhilfe geben, ich glaube auch nicht, dass bei dem ausmass an dummheit 1 stunde ausreicht.
kafka:
Wenn Staatsanwälte schon daran scheitern, auch nur vernünftige Notizen anzufertigen, wie hoch soll dann die Wahrscheinlichkeit sein, dass sie sich an einen komplexen Plan halten können?
dazu wolff:
Dein Beitrag ist mir sehr sympathisch. Denn gerade unter Druck entstehen die haarsträubendsten und überflüssigsten Fehler (wie die zweifache Namensnennung der Nebenklägerin in der PM des Landgerichts vom 31.5.2011
aber ich werde hier keine nachhilfe geben, ich glaube auch nicht, dass bei dem ausmass an dummheit 1 stunde ausreicht.
984- Anzahl der Beiträge : 1767
Danke, Tommi!
Denn vier Augen sehen mehr als zwei:
tommi Heute um 00:04
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41822
Da kann man mal sehen: iudex non calculat. Und ich war noch nicht einmal iudex, weshalb ich keinen Entschuldigungsgrund außerhalb meiner Abneigung gegen die Mathematik vorbringen kann. Und meiner Erfahrung, daß die realen Überschreitungen zumeist derartig deutlich sind, daß man da gar nicht mehr rechnen muß.
Also habe ich doch glatt die 44 Tage als vier Abschnitte gewertet... Shame on me! Du hast recht, es sind fünf. Damit wäre der letzte Tag der Frist nicht der 30.8., sondern der 13.9.2011.
Es hätte mich allerdings schon beruhigt, wenn in den PM ein konkretes Fristende benannt worden wäre.
tommi Heute um 00:04
Ich komme bei meiner Berechnung auf 15 Wochen.
Es waren 44 Verhandlungstage. Das sind 5 begonnene Abschnitte von zehn Hauptverhandlungstagen.
Somit ergeben sich 5 Wochen + 5 * 2 Wochen = 15 Wochen
Es ist allerdings in der Tat verwunderlich, warum das LG "ca. 3 1/2 Monate" und nicht "15 Wochen" geschrieben hat.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p660-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41822
Da kann man mal sehen: iudex non calculat. Und ich war noch nicht einmal iudex, weshalb ich keinen Entschuldigungsgrund außerhalb meiner Abneigung gegen die Mathematik vorbringen kann. Und meiner Erfahrung, daß die realen Überschreitungen zumeist derartig deutlich sind, daß man da gar nicht mehr rechnen muß.
Also habe ich doch glatt die 44 Tage als vier Abschnitte gewertet... Shame on me! Du hast recht, es sind fünf. Damit wäre der letzte Tag der Frist nicht der 30.8., sondern der 13.9.2011.
Es hätte mich allerdings schon beruhigt, wenn in den PM ein konkretes Fristende benannt worden wäre.
Gast- Gast
"Des Ehrensenators langer Arm?",
Jörg Kachelmann wettert jetzt gegen Journalisten
Donnerstag, 9. Juni 2011 02:53 - Von Hannelore Crolly
Auch nach dem Urteil hält sich der Fall Jörg Kachelmann in den Schlagzeilen, und das nicht nur, weil nach der Staatsanwaltschaft nun auch die Nebenklägerin gegen den Freispruch Revision eingelegt hat. Und der Wettermoderator selbst greift mittlerweile recht munter und ungeniert in die öffentliche Diskussion ein.
Durch den Kurznachrichtendienst Twitter attackiert der Schweizer seit Tagen mit einer guten Portion Bissigkeit Journalisten und Verlage, die ihm seiner Meinung nach Böses wollen......
(....)
http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article1666216/Joerg-Kachelmann-wettert-jetzt-gegen-Journalisten.html
Gast- Gast
Kachelmann schlägt zurück
(...)
Das jetzt gelöschte Dokument, das Kachelmann auf dem Fotokanal Twitpic im Internet veröffentlicht hatte, zeigte das Faksimile eines Fleurop-Begleitschreibens der Zeitschrift "Bunte" an eine der Zeuginnen im Kachelmann-Prozess. Die Chefreporterin hatte einer Ex-Freundin des Schweizers, nachdem diese bereits eine Vorladung zum Gericht erhalten hatte, einen "Sonnengruß" in Form eines Blumenstraußes geschickt und einen Brief beigelegt. Darin fragte sie an, ob man sich vor dem Prozess über "JK" unterhalten könnte. Vor allem diese Zeitenfolge bringt Kachelmann in Rage: "Man beachte: Erst zu ,Bunte', dann Gericht." Als das Bild später plötzlich verschwunden ist, macht Kachelmann die "Schergen des Ehrensenators" dafür verantwortlich - obwohl womöglich einfach nur ein technischer Fehler dafür verantwortlich war.
Und als sich der Medienautor Stefan Niggemeier in seinem Blog (www.stefan-niggemeier.de) des Themas annimmt und das Faksimile ebenfalls präsentiert, meldet sich Kachelmann in den Kommentaren erneut zu Wort: Er betont, dass ihm das Original vorliege.
Die "Bunte" muss also eine Freundin angesprochen haben, die noch auf gutem Fuß mit Kachelmann steht. Im Unterschied zu jenen, die Kachelmann raten, sich nach dem Trubel um seine Person besser ruhig zu verhalten, hat Medienkritiker Niggemeier Verständnis für Kachelmanns Twitterei: "Da er inzwischen weder auf einen Ruf als Sympathieträger noch auf das Wohlwollen der Medien Rücksicht nehmen muss, kann er fast ungehemmt die Auswüchse des Spektakels um ihn herum dokumentieren."
http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13420890/Kachelmann-schlaegt-zurueck.html
was natürlich wieder die frage aufwirft - woher hatte die burda/bunte die genauen adressen der zeuginnen um sie VOR ihrer zeugenaussage vor gericht "beschenken/bestechen???" zu können ???
Zuletzt von Nina am Mi 08 Jun 2011, 19:10 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Übern Zaun gesehen............
Bei REN
Alex schreibt:
Juni 9, 2011 um 00:06
JK hat ein ausführliches Interview in „die Zeit“ gegeben. Dort erzählt er u.a. ausführlich, wie die Fahrt aus dem Gericht verlief und wie er den Reportern entkommen konnte. Hier einige Zitate „Nach allem, was ich erlebt habe, vermeide ich jede Situation, in der ich alleine mit einer unbekannten Frau bin – Aufzug, Straße, Räume, wo auch immer“.
Über die NK: „Ich habe Menschen verarscht. Es gibt keine Entschuldigung dafür. Aber das, was die NK mit mir gemacht hat, als sie sich den Vorwurf der Vergewaltigung ausdachte- das ist keine Verarsche- Das ist kriminell. Dafür gibt es keine Rechtfertigung“
Er fliegt nicht mehr mit Lufthansa, obwohl es seine Lieblingsfluggesellschaft bleibt, denn er wurde nach einem LH Flug verhaftet. Aus demselben Grund möchte er nicht mehr in Ffm landen. Möchte auch möglichst Baden-Württemberg weit umfahren. Er geht auf die Situation in Untersuchungshaft und erzählt aus Gesprächen mit Mithäftlingen.
Er schreibt an ein Buch Namens „Mannheim“, wo er das erlebte verarbeitet.
Dann möchte er auch die Gewaltanschuldigungen nicht einfach so hinnehmen: “ Ich werde die Behauptung nicht auf mir sitzen lassen, dass ich gewalttätig gewesen sein soll. Es gab keine Gewalt in meinem Leben, keine Übergriffe“.
Über seine Exen: „Der größere Teil meiner Freundinnen war ja anders: rational und besonnen. Die haben keinen Mist über mich erzählt. Aber von der STA Mannheim wirklich ernst genommen wurden nur die, die irgendwelche Geschichten von angeblichen Grenzüberschreitungen zum Besten gegeben haben“.
Er erklärt auch, warum er die Beziehung zu den Exen nicht früher ein Ende bereitet hat, er hatte schon den richtigen Riecher, sie könnten sich an ihm rächen. Er steckte damals in einem Sorgerechtprozess und fürchtete, die Exen könnten eventuell die Situation negativ für ihn beeinflussen. Mit vielen hatte er jedoch einen Schlussstrich gezogen, aber vor Gericht erzählten sie was anderes.
Seine eigene Gedanken im Gericht:“ Kachelmann, Du A*, da hast du jetzt deinen Anteil dran. Da sitzt jetzt diese Frau, die sich betrogen fühlt, und genießt es, unendliche Macht über dich zu haben“.
Zuletzt geht auch auf die hohen Honorarforderungen des ersten Anwaltes und kommentiert, dass mit Schwenn von Anfang die Kosten nicht so wahnsinnig hoch gewesen wären.
Übrigens bestätigt er auch die erwähnten Gerüchte, die NK hätte in Nebenraum des Gerichtes randaliert und ihren eigenen Anwalt übel geschimpft.
Er ist schon ziemlich verbittert über das erlebte, er hätte nie gedacht, dass er irgendwann etwas mit der Justiz zu tun haben würde. Finanziell ist er schon sehr angeschlagen, das Ganze hat ja ein Vermögen gekostet.
[Anmerkung von Alex zum Schluss] Die Zeit habe ich aus der iPad Version, da ist sie bereits jetzt verfügbar.
PS: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/06/08/jorg-kachelmann-und-das-chaos-geht-weiter/
Gast- Gast
immer neue lügen von seiten CSD und ihrem "opferanwalt" ?
und natürlich lügen die mitarbeiter des Gerichts und alle die es hörten oder ?Maschera zitiert: Übrigens bestätigt er auch die erwähnten Gerüchte, die NK hätte in Nebenraum des Gerichtes randaliert und ihren eigenen Anwalt übel geschimpft.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p680-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41831
RA franz dementiert:
Über die Motive der Nebenklägerin, Revision zu beantragen, wurde nichts bekannt. Ihr Anwalt Thomas Franz wollte nicht Stellung nehmen. Zuvor hatten allerdings der "Spiegel" und die "Bild am Sonntag" übereinstimmend berichtet, die 38-jährige ehemalige Radiomoderatorin habe den Freispruch nur sehr schwer verkraftet. Sie habe "hemmungslos geweint" und ihrem Anwalt eine heftige Szene gemacht. Das hätten Mitarbeiter im Landgericht verfolgt. Franz dementierte allerdings, dass es mit seiner Mandantin zum Streit gekommen sei.
http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13420890/Kachelmann-schlaegt-zurueck.html
Gast- Gast
Zeit-Interview
Ich werde die Behauptung nicht auf mir sitzen lassen, dass ich gewalttätig gewesen sein soll. Es gab keine Gewalt in meinem Leben. Keine Gewalt gegen Erwachsene, keine gegen Kinder, keine Übergriffe, auch keine sogenannten Grenzerkundungen und schon gar keine -überschreitungen. Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben. Durch das Internet ist das ja alles gut dokumentiert. Alles, was deutschen, schweizerischen und amerikanischen Anwälten einfällt, möchte ich in die Schlacht werfen.
(...)
Ich schreibe an einem Buch, das bald herauskommt. Es soll den Titel Mannheim tragen, Mannheim als Sinnbild des Elends. Manchmal schreibe ich eine Stunde lang am Tag, manchmal zehn Stunden. Das ist mein Versuch, mich in den Kampf gegen die Leute zu begeben, die mich in den Knast bringen wollten.
Jörg Kachelmann in DIE ZEIT No. 24 Printversion
Es scheint also spannend zu bleiben, was die juristische Aufarbeitung dieses Skandals angeht.
P.S.: Ich habe mich die letzten Wochen sehr rar gemacht im Forum - nicht, weil der gute Ton hier manchmal etwas zu wünschen übrig lässt - lese aber immer noch gerne mit. An dieser Stelle also einen lieben Gruß in die Runde.
Davrem- Anzahl der Beiträge : 328
Spiegel-Online zu Interview in: "die Zeit"
SPIEGEL-Online: 09.06.2011:
Kachelmann nach dem Freispruch
Ein Interview, ein Buch, eine Schlacht
Fast ein Jahr lang hat er geschwiegen, nun hat Jörg Kachelmann sein erstes Interview gegeben. Mit der "Zeit" sprach er über den Prozess, die Frauen, sein geplantes Buch - und kündigte einen juristischen Feldzug gegen all jene an, die Unwahrheiten über ihn verbreitet hätten.
Hamburg - Er ist extrem zynisch. Manchmal sogar ein wenig pampig, aber stets sehr bestimmt. Jörg Kachelmann redet Tacheles - und drischt dabei ordentlich auf all diejenigen ein, die ihn ins Gefängnis und vor Gericht gebracht haben; auf diejenigen, die Details über sein Privatleben an die Öffentlichkeit zerrten; auf diejenigen, die ihn in ein schlechtes Licht rückten.
Jörg Kachelmann hat sein erstes Interview nach seinem Freispruch in der vergangenen Woche gegeben. Zwei "Zeit"-Journalisten besuchten den 51-Jährigen in einem kleinen Haus, das er für einige Monate gemietet hat, an einem "Ort, an dem ihn die Reporter der Boulevardmedien nicht finden sollen", wie es heißt - und unterhielten sich so lange mit ihm, dass der Text drei Seiten des Dossiers füllt.
Weite Teile des Interviews drehen sich darum, wie er die Untersuchungshaft, den Prozess und die Urteilsverkündung erlebt hat. "Ich habe viele Dinge verkraftet, von denen ich mir vorher nicht hätte vorstellen können, dass ich sie verkraften würde", sagte der Moderator, der von einer Ex-Freundin der Vergewaltigung bezichtigt worden war, der "Zeit".
132 Tage saß der ehemalige Star unter den deutschen Wettermoderatoren in Untersuchungshaft, fast zehn Monate stand er in Mannheim vor Gericht, mehrere Ex-Freundinnen sagten aus, das angebliche Opfer trat als Nebenklägerin auf und hielt bis zum Ende an ihrer Anschuldigung fest, die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft.
Er habe den Glauben an die deutsche Justiz komplett verloren, sagt Kachelmann nun. Als er am 30. Mai am Landgericht Mannheim das Urteil erwartete, habe er deswegen auch nicht unbedingt an einen Freispruch geglaubt: "Ich hatte im Gerichtssaal so viel Irrationalität kennengelernt, vor allem auch von den Mannheimer Staatsanwälten, dass ich bis zum Schluss mit der menschlichen Irrationalität rechnen musste."
"Was geht es die sabbernden Fotografen an?"
Auf die Frage, warum er vor Gericht geschwiegen hat, antwortet er: "Was sollte ich auch mehr sagen als die kurze Wahrheit: 'Ich war es nicht!' und: 'Ich habe keinem Menschen Gewalt angetan!' Wieso hätte ich mich beteiligen sollen an diesem Schwachsinn, der über mich erzählt wurde?" Während des gesamten Prozesses habe er versucht, die Fassung zu wahren. "Ich wollte nur immer mit demselben Gesicht in die Tiefgarage des Landgerichts fahren - und mit demselben Gesicht wieder raus", sagt Kachelmann im Interview mit der "Zeit" und macht gleich im nächsten Satz deutlich, dass er nun die Fassade nicht länger aufrechterhalten will, dass er seinen Gefühlen freien Lauf lässt, indem er offen sagt, was er über andere denkt: "Was geht es die sabbernden Fotografen an, wie's mir geht?"
Ihm habe vor allem seine Mutter leidgetan. "Wenn man über 80 Jahre alt ist und plötzlich von der Mutter eines Prominenten zur Vergewaltigermutter wird, dann ist das, glaube ich, Sch*pieps*e." Auch für seine Frau sei es schwer. Kachelmann hatte seine Freundin im März geheiratet. Ohne sie, "ohne ihre Intelligenz, Durchsetzungskraft und Entschlossenheit und vor allem ihre Mithilfe", hätte er den Prozess nicht durchgestanden: "Ich war in manchen Phasen des Prozesses in einer kompletten Lähmung." Das Schlimmste sei gewesen, dass seine Kinder mit hineingezogen worden seien: Es seien Kinderzeichnungen und Fotos an eine Illustrierte gegeben und Stimmung gegen ihn gemacht worden.
Kachelmann lässt sich für die "Zeit" auf einer Wiese fotografieren, in Jeans und einem roten Holzfällerhemd, die Hände lässig in die Hosentaschen gesteckt. Doch seine Worte kommen nicht lässig daher. Er macht klar, er will nicht länger der Spielball von anderen sein, sondern wieder agieren. Freunde rieten ihm, einen Schnitt zu machen und in einem anderen Land ein neues Leben anzufangen, so Kachelmann. "Aber resignieren und auswandern, so weit bin ich nicht. Ich will was unternehmen."
Ein Buch und eine juristische Schlacht
Seine Pläne sind sehr konkret. Zum einen schreibt an einem Buch, das den Titel "Mannheim" tragen soll, zum anderen bereitet er sich auf einen juristischen Feldzug vor. "Ich werde die Behauptung nicht auf mir sitzen lassen, dass ich gewalttätig gewesen sein soll." Es habe keine Gewalt in seinem Leben gegeben - nicht gegen Erwachsene, nicht gegen Kinder. Es habe keine Übergriffe gegeben, keine sexuellen Grenzerkundungen und erst recht keine Grenzüberschreitungen.
Einige seiner Ex-Freundinnen, die vor Gericht als Zeuginnen geladen und in den Medien ausführlich zu Wort gekommen waren, hatten derartiges behauptet. Sie hätten gelogen, so Kachelmann, die Staatsanwälte ihnen geglaubt. "Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben", verspricht Kachelmann und fügt hinzu: "Alles, was deutschen, schweizerischen und amerikanischen Anwälten einfällt, möchte ich in die Schlacht werfen."
Die meisten seiner ehemaligen Freundinnen hätten "keinen Mist" über ihn erzählt. "Aber von der Staatsanwaltschaft Mannheim wirklich ernst genommen wurden nur die, die irgendwelche Geschichten von angeblichen Grenzüberschreitungen zum Besten gegeben haben."
Doch Kachelmann gibt auch Fehler zu. "Ich habe Frauen belogen und ihnen Räubergeschichten erzählt... Ich weiß, ich habe mich mies benommen. Ich habe Menschen verarscht."
Nicht jeder stecke in einer idealen Beziehung - "aber Prominente macht das erpressbar". Auf die Anmerkung der "Zeit", über ihn wisse man ja nun schon alles, antwortet Kachelmann süffisant: "Ja, mich erpresst niemand mehr. Das ist schon fast beruhigend. Die anderen müssen noch immer Angst haben vor dem unheimlichen strafenden Gott, der in der Inkarnation von 'Bunte', 'Bild' oder sonst wem anruft und sagt: 'Wir haben Fotos von Ihnen.'"
Vorsicht bei Handy, Hotel und Frauen
Auch wenn er freigesprochen wurde - Kachelmann hat durch den Vergewaltigungsvorwurf viel verloren: Ansehen, Jobs und vor allem Geld. "Finanziell hat mich das alles komplett fertiggemacht." Deswegen müsse er sein Seegrundstück in Kanada nun bei den "Zeit"-Lesern anpreisen, sagte Kachelmann den Journalisten und lachte.
Bei manchen Fragen versteht er jedoch überhaupt keinen Spaß - nämlich dann, wenn es um sein aktuelles Privatleben geht, um seine Ehe. Da vermittelt er mit drastischen Worten, dass er nicht bereit ist, darüber noch etwas preiszugeben.
Im täglichen Leben hat sich offenbar vieles geändert: Er benutze sein Handy sehr selten, sagte Kachelmann - weil er von einem Technikfreak lokalisiert werden könnte. Er könne keine Hotels betreten - jemand an der Rezeption könnte Informationen weitergeben. Er achte darauf, was er in den Müll werfe - Journalisten könnten darin herumwühlen. Er fliege nicht mehr mit der Lufthansa - weil er vor seiner Verhaftung aus dieser Maschine gestiegen war und weil dort die "Bunte" ausliegt. Er vermeide Situationen, in denen er mit einer unbekannten Frau allein sei, beispielsweise im Aufzug, auf der Straße, in Räumen - weil jemand noch einmal derartige Vorwürfe gegen ihn erheben könnte.
Von Strafgefangenen und Polizisten
Trotz alledem, Kachelmann sieht auch Positives an dem, was ihm passiert ist. Er habe viel Zeit zum Nachdenken gehabt und diese genutzt. "Ich habe heute ein wunderbar geordnetes Berufs- und Privatleben. Ich weiß, was richtig und was falsch ist." Das sei das Schöne und Angenehme. "Die Einfachheit, die Wahrheit, die Aufgeräumtheit in meinem Leben." Er habe 97 Prozent seines Bekanntenkreises verloren - und wisse jetzt, wer seine wahren Freunde seien. "Es taugen nur ganz wenige, aber die taugen tierisch viel."
Das Vertrauen der Mithäftlinge habe sehr geholfen. "Das waren Leute, die zu mir gehalten haben - jede Menge Schwerverbrecher, die zu mir kamen und sagten: 'Wir glauben dir.'" Hingegen habe das vergangene Jahr sein Verhältnis zu Beamten stark verändert. "Ich bin Polizisten früher mit erheblichem Gleichmut, Höflichkeit und Fröhlichkeit begegnet - heute fällt mir das schwer."
Kachelmann ist immer noch ein Medienmensch und macht deutlich, dass er das Fernsehen vielleicht noch einmal brauchen wird, weil er eine Botschaft transportieren wolle: "Wenn in deutschen Knästen alle Häftlinge tot umfallen würden, die Taten zugegeben haben, die sie nicht begangen hatten, wären die Knäste halb leer." Viele Beschuldigte würden erpresst und mit allen möglichen Mitteln dazu gebracht, Geständnisse abzulegen: "Das ist das Wesen der sogenannten Deals vor Gericht."
Die deftigen Einträge gegen die "Bild"-Zeitung und "Bunte", die man seit einigen Tagen in seinem Twitter-Account lesen kann, seien aber mitnichten ein Mittel, um Druck abzulassen. "Nee, nee. Ich mache das kalten Herzens und mit einem Schuss Fröhlichkeit."
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,767482,00.html
Zuletzt von Maschera am Mi 08 Jun 2011, 20:44 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Gabriele: Kleine Frage
Du schreibst:
Hätte Welte den strafrechtlichen Weg beschritten und Schwenn wegen übler Nachrede angezeigt, hätte Schwenn dem Vorwurf, nicht erweisliche wahre Tatsachen behauptet zu haben, seine Beweise entgegenhalten können, über die er unzweifelhaft verfügt (denn sonst hätte er seine Behauptung, bei seiner hanseatischen Kühle und Beherrschtheit, nicht öffentlich verbreitet.
Kommentar:
Ich bin ja da nicht vom Fach. Aber in der Schweiz ist es m.E so, dass man jemanden quasi eines Verbrechens beschuldigen muss, damit derjenige, der von einer unwahren Beschuldigung betroffen ist, wegen Übler Nachrede eine Strafanzeige/Strafklage einreichen kann. Andere Nachreden werden dann eher zivilrechtlich (Persönlichkeitsverletzung mit Unterlassung, Beseitigung, Feststellung etc.) eingeklagt. Ist das in Deutschland anders?
Weil ich frage mich gerade, was den überhaupt eine Strafklage von Welte gegenüber Schwenn rechtfertigen würde? Hat Schwenn behauptet, Welte habe quasi ein strafrechtlich relevantes Verbrechen begangen?
Hätte Welte den strafrechtlichen Weg beschritten und Schwenn wegen übler Nachrede angezeigt, hätte Schwenn dem Vorwurf, nicht erweisliche wahre Tatsachen behauptet zu haben, seine Beweise entgegenhalten können, über die er unzweifelhaft verfügt (denn sonst hätte er seine Behauptung, bei seiner hanseatischen Kühle und Beherrschtheit, nicht öffentlich verbreitet.
Kommentar:
Ich bin ja da nicht vom Fach. Aber in der Schweiz ist es m.E so, dass man jemanden quasi eines Verbrechens beschuldigen muss, damit derjenige, der von einer unwahren Beschuldigung betroffen ist, wegen Übler Nachrede eine Strafanzeige/Strafklage einreichen kann. Andere Nachreden werden dann eher zivilrechtlich (Persönlichkeitsverletzung mit Unterlassung, Beseitigung, Feststellung etc.) eingeklagt. Ist das in Deutschland anders?
Weil ich frage mich gerade, was den überhaupt eine Strafklage von Welte gegenüber Schwenn rechtfertigen würde? Hat Schwenn behauptet, Welte habe quasi ein strafrechtlich relevantes Verbrechen begangen?
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