Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
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Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
das Eingangsposting lautete :
Das Ursprungsposting von Demokritxyz am Di 23 März 2010 - 19:43 h lautete:
http:// magazine. web. de /de/themen/nachrichten/panorama/10103400-Kachelmann-in-Untersuchungshaft.html
Anm.: Da der vorstehende Link nicht mehr gültig ist, für alle Interessierten ersatzweise der Hinweis auf:
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html
Na, da kann frau/manN doch mal schön spekulieren, oder ...? Gibt es Hintergrund-Infos zu Jörg Kachelmanns Ex? Oder kann vielleicht jemand sogar ein Bild posten ...?
Kann manN in der Position von Jörg Kachelmann ein Frauen-Tölpel sein ...?
Die Meinungsäußerungen zum GMX-WEB.DE-1&1-Ratgeber sind höchst aufschlussreich, oder ...?
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/8297793
_____________
Anmerkung:
Den ersten Teil mit den Postings 1 - 990 (23.03.2010, 19:43 - 12.5.2010, 12:06) gibt es
HIER (Teil 1).
Den zweiten Teil mit den Postings 991 - 1893 (12.5.2010, 12:44 - 15.06.2010, 12:27) gibt es
HIER (Teil 2).
Den dritten Teil mit den Postings 1894 - 2813 (15.06.2010, 12:46 - 14.07.2010, 11:33) gibt es
HIER (Teil 3).
Den vierten Teil mit den Postings 2814 - 3755 (14.07.2010, 11:43 - 02.09.2010, 14:40) gibt es
HIER (Teil 4).
Den fünften Teil mit den Postings 3756 - 4712 (02.09.2010, 14:52 - 21.09.2010, 11:31) gibt es
HIER (Teil 5).
Den sechsten Teil mit den Postings 4713 - 5669 (21.09.2010, 11:36 - 04.10.2010, 11.27) gibt es
HIER (Teil 6).
Den siebenten Teil mit den Postings 5669 - 6690 (04.10.2010, 11.36 - 17.10.2010, 09:30) gibt es
HIER (Teil 7).
Den achten Teil mit den Postings 6691 - 7664 (17.10.2010, 09:50 - 28.10.2010, 10:32) gibt es
HIER (Teil 8 ).
Den neunten Teil mit den Postings 7665 - 8613 (28.10.2010, 10:40 - 09.11.2010, 13:21) gibt es
HIER (Teil 9 ).
Den zehnten Teil mit den Postings 8614 - 9565 (09.11.2010, 13:26 - 23.11.2010, 18:50) gibt es
HIER (Teil 10).
Den elften Teil mit den Postings 9566 - 10516 (23.11.2010, 18:53 - 07.12.2010, 18:21) gibt es
HIER (Teil 11).
Den zwölften Teil mit den Postings 10517 - 11480 (07.12.2010, 18:27 - 21.12.2010, 13:47) gibt es
HIER (Teil 12).
Den dreizehnten Teil mit den Postings 11481 - 12458(21.12.2010, 13:50 - 13.01.2011, 18:55) gibt es
HIER (Teil 13).
Den vierzehnten Teil mit den Postings 12459 - 13452(13.01.2011, 18:57 - 01.02.2011, 16:48) gibt es
HIER (Teil 14).
Den fünfzehnten Teil mit den Postings 13453 - 14415(01.02.2011, 16:54 - 12.02.2011, 21:53) gibt es
HIER (Teil 15).
Den sechzehnten Teil mit den Postings 14416 - 15338 (12.02.2011, 21:57 - 28.02.2011, 12:26) gibt es
HIER (Teil 16).
Den siebzehnten Teil mit den Postings 15389 - 16352 (28.02.2011, 12:32 - 15.03.2011, 22:24) gibt es
HIER (Teil 17).
Den achtzehnten Teil mit den Postings 16353 - 17392 (15.03.2011, 22:28 - 30.03.2011, 21:27) gibt es
HIER (Teil 18 ).
Den neunzehnten Teil mit den Postings 17393 - 18361 (30.03.2011, 21:37 - 08.04.2011, 12:19) gibt es
HIER (Teil 19 ).
Den zwanzigsten Teil mit den Postings 18362 - 19354 (08.04.2011, 12:25 - 23.04.2011, 20:18) gibt es
HIER (Teil 20 ).
Den einundzwanzigsten Teil mit den Postings 19355 - 20309 (23.04.2011, 20:35 - 10.05.2011, 08:43) gibt es
HIER (Teil 21 ).
Den zweiundzwanzigsten Teil mit den Postings 20310 - 21308(10.05.2011, 08:47 - 21.05.2011, 09:42) gibt es
HIER (Teil 22 ).
Den dreiundzwanzigsten Teil mit den Postings 21309 - 22281 (21.05.2011, 09:46 - 30.05.2011, 13:13) gibt es
HIER (Teil 23 ).
Den vierundzwanzigsten Teil mit den Postings 22282 - 23248 (30.05.2011, 13:16 - 14.06.2011, 17:36) gibt es
HIER an dieser Stelle (Teil 24 ).
Den fünfundzwanzigsten Teil mit den Postings 23249 - 24236 (14.06.2011, 17:39 - 05.07.2011, 16:33) gibt es
HIER (Teil 25 ).
Den sechsundzwanzigsten Teil mit den Postings 24237 - 25233 (05.07.2011, 16:41 - 20.08.2011, 08:27) gibt es
HIER (Teil 26 ).
Den siebenundzwanzigsten Teil mit den Postings 25234 - 26224 (20.08.2011, 08:30 - 21.09.2011, 14:09) gibt es
HIER (Teil 27 ).
Den achtundzwanzigsten Teil mit den Postings 26225 - 27252 (21.09.2011, 14:20 - 10.11.2011, 10:13) gibt es
HIER (Teil 28 ).
Den neunundzwanzigsten Teil mit den Postings 27253 - 28207 (11.10.2011, 10:23 - 16.01.2012, 09:59) gibt es
HIER (Teil 29 ).
Den dreißigsten Teil mit den Postings 28208 - 29176 (16.01.2012, 10:06 - 02.05.2012, 11:57) gibt es
HIER (Teil 30 ).
Den einunddreißigsten Teil mit den Postings ab 29177 (ab 02.05.2012, 12:05) gibt es
HIER (Teil 31 ).
Die letzten Beiträge des dreiundzwanzigsten Teils finden sich ab hier:
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Oldoldman
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Oldoldman
Zuletzt von Oldoldman am Di 01 Mai 2012, 23:26 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
Oldoldman- Anzahl der Beiträge : 2418
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Bin ich nicht mit einverstanden, ist nämlich auch mein Geld.
Die Kosten des Verfahrens sollen diejenigen tragen, die diesen sinnlosen Prozess gefahren haben und nun mit copy/paste der OLG-Entscheidung ihr zuweilen hirnrissiges Treiben begründen.
Also ergeht hiermit folgendes Urteil: Seidling, Gattner und Co. verlieren ihre Pensionsansprüche. Oltrogge muss lebenslang gemeinnützige Wochenendarbeit leisten. Dem Weißen Ring werden die staatlichen Zuschüsse gekürzt. Mannheim wird Ludwigshafen zugeschlagen und Heidelberg wird Disneyland.
Ansonsten wünsche ich dem Herrn Kachelmann ein schönes Restleben. Auf das ihm seine Prostata weiterhin gute Dienste leisten möge.
Die Kosten des Verfahrens sollen diejenigen tragen, die diesen sinnlosen Prozess gefahren haben und nun mit copy/paste der OLG-Entscheidung ihr zuweilen hirnrissiges Treiben begründen.
Also ergeht hiermit folgendes Urteil: Seidling, Gattner und Co. verlieren ihre Pensionsansprüche. Oltrogge muss lebenslang gemeinnützige Wochenendarbeit leisten. Dem Weißen Ring werden die staatlichen Zuschüsse gekürzt. Mannheim wird Ludwigshafen zugeschlagen und Heidelberg wird Disneyland.
Ansonsten wünsche ich dem Herrn Kachelmann ein schönes Restleben. Auf das ihm seine Prostata weiterhin gute Dienste leisten möge.
Gast_0004- Anzahl der Beiträge : 217
Televisionäre Nachbereitung
http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=49948&p3=Die ARD hat extra dafür ihr Programm geändert. Nach einer Doppelfolge von «In aller Freundschaft» um 20.15 Uhr zeigt Das Erste ab 21.45 Uhr nun anstelle des eigentlich geplanten Magazins «Plusminus» die Reportage «Der Fall Kachelmann – Das Urteil». Ab 22.45 Uhr diskutiert Sandra Maischberger unter anderem mit Bild-Gerichtsreporterin und Frauenrechtlerin Alice Schwarzer über das in Mannheim gesprochene Urteil. Auch Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn sollte eigentlich bei Maischberger zu Gast sein – er aber kommt nun nicht. Weil auch noch Sabine Rückert, Zeit-Gerichtsreporterin, eingeladen war, protestierte Schwarzer. „Ein bisschen viel Schwenn-Fraktion“, sagte sie gegenüber „Meedia“. Weder Schwenn noch Rückert werden nun im Ersten auftreten, dafür kommt Ex-Sat.1-Chef Roger Schawinski in die Sendung.
Johann Schwenn wird aber im direkten Gegenprogramm zu sehen sein. Der Kachelmann-Verteidiger spricht nun im ZDF bei «Markus Lanz». Schwenn kommt gemeinsam mit Ralf Witte in die Sendung, der fünf Jahre lang wegen angeblicher Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Haft war. Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens, die Schwenn erwirkt hatte, kam Witte frei. Markus Lanz begrüßt auch die zuletzt ebenfalls Kachelmann-freundliche Spiegel-Reporterin Gisela Friedrichsen. Das Erste kündigte zudem an, dass auch in «Hart aber fair» am Mittwoch um 21.45 Uhr über den Fall Kachelmann geredet werde. Die Gäste sind noch nicht publik.
Gast- Gast
Entscheidung - und Aliceheimer
So - jetzt haben wir eine Freispruch. Einen Freispruch 2. Klasse, wie man in der früheren Einteilung gesagt hätte. (Formal gibt es die Unterscheidung ja nicht mehr - faktisch natürlich schon.)
Ich hatte schlimmeres befürchtet. Aber offensichtlich gibt es im Gericht, zumindest in Teilen des Gerichts, noch eine Restrationalität. Eine Verurteilungsbegründung wäre wirklich nur als dadaistischer Text möglich gewesen. DAZU hat man sich denn doch nicht hinreißen lassen wollen ...
Was zu erwarten war in diesem Fall: Das Gericht baut offenbar einer Strafverfolgung gegen die Anzeigeerstatterin vor, in dem es extra betont, nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt zu sein und nicht von einer Falschbeschuldigung auszugehen.
Meiner Ansicht nach ein überflüssiger argumentativer Schlenker. Über eine mögliche Falschbeschuldigung als Straftat hatte dieses Gericht ja gar nicht zu richten. Aber was soll's - es war nicht zu erwarten, dass dies Gericht im Fall eines Freispruchs ohne die argumentative Volte auskommt.
Der Angriff auf Schwenn seitens des Gerichts, der im Tagesanzeiger-Artikel erwähnt wird, ist dagegen ganz schlechter Stil - und bezeichnend für den "mind set" der Richter. Ein völlig überflüssiges Nachtreten. (Im Fußball gäbe es dafür die rote Karte.) Wenn das Gericht sagt, der Verteidiger habe "Anstand und Respekt" vermissen lassen, fällt diese Aussage auf das Gericht zurück.
Schließlich war es Schwenn, der das Gericht von seinem erkennbaren Verurteilungskurs abgebracht hat. Psychologisch gesehen ist das - bei Kleingeistern - eine Niederlage. Für die hat man sich jetzt gerächt in Form einer primitiven Retourkutsche. Das ist kleinkindhaftes Verhalten und zeigt den Geist des Gerichts. Souverän wäre gewesen, bei der Sache, nämlich der Begründung des Freispruchs zu bleiben. Da Schwenn zu keinem Zeitpunkt irgendeine Ermahnung oder sonstige disziplinarische oder standesrechtliche Sanktionen zu Teil wurden, muss davon ausgegangen werden, dass Schwenn hart aber im Rahmen des Gesetzes und im Rahmen seiner Rolle verteidigt hat. SO ETWAS HAT EINE GERICHT NICHT ZU KOMMENTIEREN ODER ZU RÜGEN - selbst dann, wenn man gekränkt ist, weil man durch die Verteidigung eigenes Fehlverhalten aufgezeigt bekommen hat. Es wäre besser gewesen, das Gericht hätte zu diesem Punkt schlicht geschwiegen. DAS wäre erwachsen gewesen.
@ Rechtsanwaeldin:
Die Einlassungen von der GröFaZ sind abenteuerlich und atemberaubend. Das stimmt ja nun GAR NICHTS! Wirklich: Aliceheimer. Komplette geistige Umnachtung.
1. Um Vergewaltigung in der Ehe - die seit 1997 strafbar ist - geht es hier mangels Ehe nicht.
Aber auch sonst ist ALLES, aber wirklich ALLES falsch:
2. "Bis dahin war die Erfüllung der „ehelichen Pflicht“ ein Männerrecht."
Das ist schon falsch zum Quadrat:
FALSCH1: Die "eheliche" Plicht wahr nie "Männerrecht", sondern genauso auch Frauenrecht. Auch Frauen hatten - und haben - rein rechtlich Anspruch auf Vollzug des Geschlechtsverkehrs in der Ehe. Das ist ein Vertrag unter gleichen. Eine andere Frage ist die Durchsetzung des Anspruches. Aber der Anspruch besteht rechtlich - auch für Frauen. Also kein "Männerrecht", sondern schlicht "Ehepartnerrecht".
FALSCH2: Dieser Anspruch beinhaltete NIE das Recht, diesen Anspruch qua Selbstjustiz im Verweigerungsfall mit Gewalt durchzusetzen. Ein solche Recht hat es NIE gegeben. (Das wir aber von feministischer Seite immer unterstellt). Also: Der Anspruch auf ehelichen Sex für BEIDE Seiten gibt KEINER Seite das Recht, diesen Anspruch selber mit Gewalt durchzusetzen. Dafür gibt es immer noch das Gewaltmonopol des Staates.
3. "Die Vergewaltigung in der Ehe wäre auch heute noch „einvernehmlicher Sex“, hätten sich damals nicht die weiblichen Bundestagsabgeordneten aus allen Parteien, von rechts bis links, zusammengeschlossen. "
Wieder falsch zum Quadrat - in zwei von einander unabhängigen Teilen grundfalsch.
FALSCH1: Die gewaltsame Erzwingung des ehelichen Geschlechtsverkehrs war noch NIE "einvernehmlicher" Sex. Es war auch vor 1997 eine Straftat, ggf. Köperverletzung oder auch Nötigung. Je nach konkretem Fall. Nur eben nicht Vergewaltigung. Das ist der Unterschied. Strafbar war eine gewaltsames Erzwingen von Geschlechtsverkehr in der Ehe auch vor 1997.
FALSCH2: Beschlossen haben die Gesetzesänderungen nicht etwa die "weiblichen Bundestagsabgeordneten, sondern ALLE Bundestagsabgeordneten in Mehrheit. Und das waren mehrheitlich Männer. Diese Gesetzesänderung ist also (mehrheitlich) nicht etwa durch Frauen, sondern (mehrheitlich) durch Männer zustande gekommen.
4. "Nach 20 Jahren vergeblichen Bittens und Argumentierens brachten die Politikerinnen das Gesetz mit vereinten Kräften durch."
S.o. - es waren nicht PolitikerINNEN, welche dieses Gesetz "mit vereinten Kräften" durchbrachten.
5. "Da spukt noch in vielen Köpfen als Männerrecht, was ein Verbrechen gegen ein Menschenrecht ist. "
Wieder FALSCH: Ein solches "Männerrecht" auf Gewaltanwendung hat es nie gegeben. (s.o.)
6. "Es ging und geht [im K-Prozess] auch um das Verhältnis unserer Gesellschaft zur sexuellen Gewalt. Ist die nur ein Ausrutscher – oder ein Verbrechen?
Wieder FALSCH: Darum ging es nie. Das sexuelle Gewalt ein Verbrechen ist und kein "Ausrutscher", stand nie in Frage. Es ging in diesem Prozess um die ganz konkret-individuelle Frage, ob der individuelle Angeklagt die ihm vorgeworfene Tat begangen habe.
7. "So wird ja sogar der Fall Strauss-Kahn diskutiert."
Wieder FALSCH. Auch da wird nicht diskutiert, ob sexuelle Gewalt ein Verbrechen ist oder nicht. Von wirklich NIEMANDEM. Auch hier geht es nur um die Frage: Hat der Angeklagte das Verbrechen begangen?
8. "Das sieht hierzulande im Jahr 2011 noch ganz anders aus. Wer hier ein (mutmaßliches) Opfer ernst nimmt, kann sich warm anziehen. Denn der wird selber zum Opfer."
Abermals: FALSCH. Wenn der Kachelmann-Prozess eines demonstriert hat, dann: Wie leicht man als Mann nicht nur angeklagt sondern auch in U-Haft genommen werden kann bei nicht nur komplett fehlender, sondern sogar bei eher entlastender Beweislage. Das mutmaßliche Opfer wird von ALLEN beteiligten Seiten, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, Sachverständige erst einmal ernst genommen. Und zwar selbst dann noch, wenn es nachweisbar lügt. DAS ist der Stand 2011. "Wir glauben dem Opfer" ist die Parole - selbst dann, wenn alle Sachbeweise dagegen sprechen.
9. "Heute Abend werde ich bei Maischberger über das Urteil diskutieren, unter anderem mit einem der frühen Anwälte Kachelmanns, mit Klaus Schroth. Der hatte bereits vorab erklärt, für ihn sei sein Ex-Mandant unschuldig, egal wie der Richterspruch lautet. Da stellt sich die Frage: Sind jetzt die Anwälte die Richter? "
So ein HUMBUG. Natürlich darf ein Strafverteidiger von der Unschuld seines Angeklagten überzeugt sein. Wäre ja auch noch schöner, wenn das verboten wäre. Und macht ihn das zum Richter. Wie kommt sie auf dieses schmale Brett?
Und btw.: Wenn eine sich als Journalistin bezeichnende Propandatante sich vorher festlegt: Der Kerl muss verurteilt werden, weil das sonst eine Katastrophe für alle Frauen wäre? "Sind jetzt publizistische Schandmäuler Richter?"
Einem Journalisten - was die GröFaZ ja nicht ist - könnte man tatsächlich eine gewisse Enthaltsamkeit in Vor-Urteilen auferlegen. Aber einem beteiligten Prozessanwalt? Wie abstrus ist DAS denn? Ein Anwalt soll nicht mehr sagen dürfen: "Ich halte meinen Mandanten für unschuldig", weil er sich dann eine Richterrolle anmaßen würde?
Also spätestens hier wir deutlich: Die ... ähem: Dame ... ist des Wahnsinns fette Beute. So kann man nur im Delir schreiben.
10. "Ein männlicher Angeklagter ist gesellschaft lich, medial, ja sogar juristisch viel stärker als so eine weibliche Nebenklägerin."
Abermals FALSCH. Der Prozess hat eines gezeigt: Ohne das finanzielle Vermögen des Angeklagten und ohne das zufällige Glück, dass hier Spurensicherung betrieben wurde - was oft unterbleibt - wäre der Mann verurteilt worden und eingefahren. Und das obwohl er nach dem heutigen Urteil als unschuldig zu gelten hat.
DAS nennt man eine "juristisch viel stärkere" Position? Wenn ich per "schuldig bei Verdacht" als Mann einfahre, auch wenn ich unschuldig bin.
Die Frau ist komplett irre - durchgeknallt.
11. "Von einer echten Entscheidungsfreiheit der Richter kann unter solchen Umständen eigentlich nicht mehr die Rede sein."
Und wieder FALSCH. Selbstverständlich haben wir noch die freie Entscheidung der freien Beweiswürdigung. Die Richter hätten sich auch entscheiden können, sämtliche Beweise einfach zu ignorieren oder in der Aussage in ihr Gegenteil zu verkehren - wie es die Staatsanwaltschaft ja auch gemacht hat.
Das Urteil wäre dann zwar sicher kassiert worden - trotzdem bestand für die Richter die Freiheit, es entgegen aller Sachbeweise so zu sprechen. Und das hätte ich bis eben sogar für gut möglich gehalten, so zu verfahren. S. Fall Wörz, s. Fall Witte, s. Fall xyz.
Es ist schon beeindruckend. Man kann es schaffen, einen Artikel zu schreiben, in dem kein Satz stimmt. Die meisten nicht einmal einen logischen Sinn ergäben, selbst wenn sie sachlich richtig wären.
Da staunt der Laie - und der Fachmann speit ins Kotztütchen.
Ich hatte schlimmeres befürchtet. Aber offensichtlich gibt es im Gericht, zumindest in Teilen des Gerichts, noch eine Restrationalität. Eine Verurteilungsbegründung wäre wirklich nur als dadaistischer Text möglich gewesen. DAZU hat man sich denn doch nicht hinreißen lassen wollen ...
Was zu erwarten war in diesem Fall: Das Gericht baut offenbar einer Strafverfolgung gegen die Anzeigeerstatterin vor, in dem es extra betont, nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt zu sein und nicht von einer Falschbeschuldigung auszugehen.
Meiner Ansicht nach ein überflüssiger argumentativer Schlenker. Über eine mögliche Falschbeschuldigung als Straftat hatte dieses Gericht ja gar nicht zu richten. Aber was soll's - es war nicht zu erwarten, dass dies Gericht im Fall eines Freispruchs ohne die argumentative Volte auskommt.
Der Angriff auf Schwenn seitens des Gerichts, der im Tagesanzeiger-Artikel erwähnt wird, ist dagegen ganz schlechter Stil - und bezeichnend für den "mind set" der Richter. Ein völlig überflüssiges Nachtreten. (Im Fußball gäbe es dafür die rote Karte.) Wenn das Gericht sagt, der Verteidiger habe "Anstand und Respekt" vermissen lassen, fällt diese Aussage auf das Gericht zurück.
Schließlich war es Schwenn, der das Gericht von seinem erkennbaren Verurteilungskurs abgebracht hat. Psychologisch gesehen ist das - bei Kleingeistern - eine Niederlage. Für die hat man sich jetzt gerächt in Form einer primitiven Retourkutsche. Das ist kleinkindhaftes Verhalten und zeigt den Geist des Gerichts. Souverän wäre gewesen, bei der Sache, nämlich der Begründung des Freispruchs zu bleiben. Da Schwenn zu keinem Zeitpunkt irgendeine Ermahnung oder sonstige disziplinarische oder standesrechtliche Sanktionen zu Teil wurden, muss davon ausgegangen werden, dass Schwenn hart aber im Rahmen des Gesetzes und im Rahmen seiner Rolle verteidigt hat. SO ETWAS HAT EINE GERICHT NICHT ZU KOMMENTIEREN ODER ZU RÜGEN - selbst dann, wenn man gekränkt ist, weil man durch die Verteidigung eigenes Fehlverhalten aufgezeigt bekommen hat. Es wäre besser gewesen, das Gericht hätte zu diesem Punkt schlicht geschwiegen. DAS wäre erwachsen gewesen.
@ Rechtsanwaeldin:
Die Einlassungen von der GröFaZ sind abenteuerlich und atemberaubend. Das stimmt ja nun GAR NICHTS! Wirklich: Aliceheimer. Komplette geistige Umnachtung.
1. Um Vergewaltigung in der Ehe - die seit 1997 strafbar ist - geht es hier mangels Ehe nicht.
Aber auch sonst ist ALLES, aber wirklich ALLES falsch:
2. "Bis dahin war die Erfüllung der „ehelichen Pflicht“ ein Männerrecht."
Das ist schon falsch zum Quadrat:
FALSCH1: Die "eheliche" Plicht wahr nie "Männerrecht", sondern genauso auch Frauenrecht. Auch Frauen hatten - und haben - rein rechtlich Anspruch auf Vollzug des Geschlechtsverkehrs in der Ehe. Das ist ein Vertrag unter gleichen. Eine andere Frage ist die Durchsetzung des Anspruches. Aber der Anspruch besteht rechtlich - auch für Frauen. Also kein "Männerrecht", sondern schlicht "Ehepartnerrecht".
FALSCH2: Dieser Anspruch beinhaltete NIE das Recht, diesen Anspruch qua Selbstjustiz im Verweigerungsfall mit Gewalt durchzusetzen. Ein solche Recht hat es NIE gegeben. (Das wir aber von feministischer Seite immer unterstellt). Also: Der Anspruch auf ehelichen Sex für BEIDE Seiten gibt KEINER Seite das Recht, diesen Anspruch selber mit Gewalt durchzusetzen. Dafür gibt es immer noch das Gewaltmonopol des Staates.
3. "Die Vergewaltigung in der Ehe wäre auch heute noch „einvernehmlicher Sex“, hätten sich damals nicht die weiblichen Bundestagsabgeordneten aus allen Parteien, von rechts bis links, zusammengeschlossen. "
Wieder falsch zum Quadrat - in zwei von einander unabhängigen Teilen grundfalsch.
FALSCH1: Die gewaltsame Erzwingung des ehelichen Geschlechtsverkehrs war noch NIE "einvernehmlicher" Sex. Es war auch vor 1997 eine Straftat, ggf. Köperverletzung oder auch Nötigung. Je nach konkretem Fall. Nur eben nicht Vergewaltigung. Das ist der Unterschied. Strafbar war eine gewaltsames Erzwingen von Geschlechtsverkehr in der Ehe auch vor 1997.
FALSCH2: Beschlossen haben die Gesetzesänderungen nicht etwa die "weiblichen Bundestagsabgeordneten, sondern ALLE Bundestagsabgeordneten in Mehrheit. Und das waren mehrheitlich Männer. Diese Gesetzesänderung ist also (mehrheitlich) nicht etwa durch Frauen, sondern (mehrheitlich) durch Männer zustande gekommen.
4. "Nach 20 Jahren vergeblichen Bittens und Argumentierens brachten die Politikerinnen das Gesetz mit vereinten Kräften durch."
S.o. - es waren nicht PolitikerINNEN, welche dieses Gesetz "mit vereinten Kräften" durchbrachten.
5. "Da spukt noch in vielen Köpfen als Männerrecht, was ein Verbrechen gegen ein Menschenrecht ist. "
Wieder FALSCH: Ein solches "Männerrecht" auf Gewaltanwendung hat es nie gegeben. (s.o.)
6. "Es ging und geht [im K-Prozess] auch um das Verhältnis unserer Gesellschaft zur sexuellen Gewalt. Ist die nur ein Ausrutscher – oder ein Verbrechen?
Wieder FALSCH: Darum ging es nie. Das sexuelle Gewalt ein Verbrechen ist und kein "Ausrutscher", stand nie in Frage. Es ging in diesem Prozess um die ganz konkret-individuelle Frage, ob der individuelle Angeklagt die ihm vorgeworfene Tat begangen habe.
7. "So wird ja sogar der Fall Strauss-Kahn diskutiert."
Wieder FALSCH. Auch da wird nicht diskutiert, ob sexuelle Gewalt ein Verbrechen ist oder nicht. Von wirklich NIEMANDEM. Auch hier geht es nur um die Frage: Hat der Angeklagte das Verbrechen begangen?
8. "Das sieht hierzulande im Jahr 2011 noch ganz anders aus. Wer hier ein (mutmaßliches) Opfer ernst nimmt, kann sich warm anziehen. Denn der wird selber zum Opfer."
Abermals: FALSCH. Wenn der Kachelmann-Prozess eines demonstriert hat, dann: Wie leicht man als Mann nicht nur angeklagt sondern auch in U-Haft genommen werden kann bei nicht nur komplett fehlender, sondern sogar bei eher entlastender Beweislage. Das mutmaßliche Opfer wird von ALLEN beteiligten Seiten, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, Sachverständige erst einmal ernst genommen. Und zwar selbst dann noch, wenn es nachweisbar lügt. DAS ist der Stand 2011. "Wir glauben dem Opfer" ist die Parole - selbst dann, wenn alle Sachbeweise dagegen sprechen.
9. "Heute Abend werde ich bei Maischberger über das Urteil diskutieren, unter anderem mit einem der frühen Anwälte Kachelmanns, mit Klaus Schroth. Der hatte bereits vorab erklärt, für ihn sei sein Ex-Mandant unschuldig, egal wie der Richterspruch lautet. Da stellt sich die Frage: Sind jetzt die Anwälte die Richter? "
So ein HUMBUG. Natürlich darf ein Strafverteidiger von der Unschuld seines Angeklagten überzeugt sein. Wäre ja auch noch schöner, wenn das verboten wäre. Und macht ihn das zum Richter. Wie kommt sie auf dieses schmale Brett?
Und btw.: Wenn eine sich als Journalistin bezeichnende Propandatante sich vorher festlegt: Der Kerl muss verurteilt werden, weil das sonst eine Katastrophe für alle Frauen wäre? "Sind jetzt publizistische Schandmäuler Richter?"
Einem Journalisten - was die GröFaZ ja nicht ist - könnte man tatsächlich eine gewisse Enthaltsamkeit in Vor-Urteilen auferlegen. Aber einem beteiligten Prozessanwalt? Wie abstrus ist DAS denn? Ein Anwalt soll nicht mehr sagen dürfen: "Ich halte meinen Mandanten für unschuldig", weil er sich dann eine Richterrolle anmaßen würde?
Also spätestens hier wir deutlich: Die ... ähem: Dame ... ist des Wahnsinns fette Beute. So kann man nur im Delir schreiben.
10. "Ein männlicher Angeklagter ist gesellschaft lich, medial, ja sogar juristisch viel stärker als so eine weibliche Nebenklägerin."
Abermals FALSCH. Der Prozess hat eines gezeigt: Ohne das finanzielle Vermögen des Angeklagten und ohne das zufällige Glück, dass hier Spurensicherung betrieben wurde - was oft unterbleibt - wäre der Mann verurteilt worden und eingefahren. Und das obwohl er nach dem heutigen Urteil als unschuldig zu gelten hat.
DAS nennt man eine "juristisch viel stärkere" Position? Wenn ich per "schuldig bei Verdacht" als Mann einfahre, auch wenn ich unschuldig bin.
Die Frau ist komplett irre - durchgeknallt.
11. "Von einer echten Entscheidungsfreiheit der Richter kann unter solchen Umständen eigentlich nicht mehr die Rede sein."
Und wieder FALSCH. Selbstverständlich haben wir noch die freie Entscheidung der freien Beweiswürdigung. Die Richter hätten sich auch entscheiden können, sämtliche Beweise einfach zu ignorieren oder in der Aussage in ihr Gegenteil zu verkehren - wie es die Staatsanwaltschaft ja auch gemacht hat.
Das Urteil wäre dann zwar sicher kassiert worden - trotzdem bestand für die Richter die Freiheit, es entgegen aller Sachbeweise so zu sprechen. Und das hätte ich bis eben sogar für gut möglich gehalten, so zu verfahren. S. Fall Wörz, s. Fall Witte, s. Fall xyz.
Es ist schon beeindruckend. Man kann es schaffen, einen Artikel zu schreiben, in dem kein Satz stimmt. Die meisten nicht einmal einen logischen Sinn ergäben, selbst wenn sie sachlich richtig wären.
Da staunt der Laie - und der Fachmann speit ins Kotztütchen.
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Meteomedia schreibt:
Pressemitteilung
Meteomedia begrüsst Freispruch
Gais (CH), 31.05.2011
Meteomedia freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers Jörg Kachelmann.
Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können. Dazu gehören auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter.
Zusätzliche öffentliche Auftritte sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Priorität hat in nächster Zeit aber die Umsetzung der vorbereiteten Projekte.
In Kürze wird Meteomedia spannende neue Produkte vorstellen, welche in den letzten Monaten erarbeitet wurden. Damit wird auch Meteomedia sich voll und ganz auf das konzentrieren, was immer ihre Stärke war: Innovation und Qualität für die Kunden.
Die meteorologischen Lösungen von Meteomedia unterstützen massgeblich die Wetterberichterstattung in Funk, Fernsehen, Print- und Onlinemedien. Einen ebenso bedeutenden Umsatz wie mit Medienunternehmen erzielt Meteomedia mit Kunden aus anderen Branchen wie Automobilindustrie, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Versicherungen, Wasserwirtschaft und Winterdienst.
Meteomedia begrüsst Freispruch
Gais (CH), 31.05.2011
Meteomedia freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers Jörg Kachelmann.
Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können. Dazu gehören auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter.
Zusätzliche öffentliche Auftritte sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Priorität hat in nächster Zeit aber die Umsetzung der vorbereiteten Projekte.
In Kürze wird Meteomedia spannende neue Produkte vorstellen, welche in den letzten Monaten erarbeitet wurden. Damit wird auch Meteomedia sich voll und ganz auf das konzentrieren, was immer ihre Stärke war: Innovation und Qualität für die Kunden.
Die meteorologischen Lösungen von Meteomedia unterstützen massgeblich die Wetterberichterstattung in Funk, Fernsehen, Print- und Onlinemedien. Einen ebenso bedeutenden Umsatz wie mit Medienunternehmen erzielt Meteomedia mit Kunden aus anderen Branchen wie Automobilindustrie, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Versicherungen, Wasserwirtschaft und Winterdienst.
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Spiegel
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,765833,00.html"Im Zweifel für den Angeklagten":
Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden. Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim reichten die Indizien nicht für eine Verurteilung aus.
Mannheim - 43 Tage wurde verhandelt, zehn Gutachter wurden gehört - und nach fast neun Monaten ist nun das Urteil gefallen: Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen.
Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige die Frau im Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Sie folgten mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert.
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Gericht habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten, freizusprechen sei. Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung "abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt".
Kachelmann werde für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt, hieß es in dem Urteil. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
"Aufs Schäbigste behandelt"
Scharf kritisierte der Vorsitzende Richter Verteidiger Johann Schwenn. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten vor der Strafkammer Anstand und Respekt vermissen lassen. Auch nach dem Urteil blieb Schwenn seiner Linie treu: Kachelmann sei "aufs Schäbigste behandelt worden", sagte er vor TV-Reportern. Ein besseres Urteil sei von diesem Gericht nicht zu erwarten gewesen, die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt". Kachelmann selbst äußerte sich nicht öffentlich.
Pflichtverteidigerin Andrea Combé sagte, sie werde gemeinsam mit Schwenn und Kachelmann die weiteren Schritte beraten.
Auf die Frage, ob es schwer gewesen sei, die Kammer von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen, antwortete Combé: "Wenn man die Urteilsbegründung ernst nimmt, ist es der Kammer tatsächlich schwer gefallen."
Im Prozess wiesen Kachelmanns Verteidiger unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hin. Die Frau hatte in ihren ersten Vernehmungen zum Teil falsche Angaben gemacht und diese erst später korrigiert. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Die Anklage hielt bis zum Schluss an ihrem Vorwurf gegen Kachelmann fest. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge räumte in seinem Plädoyer ein, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt." Er hatte zudem angekündigt, im Falle eines Freispruchs höchstwahrscheinlich Revision einzulegen.
hut/AFP/dpa/dapd
Gast- Gast
virtual - cd
dein posting:
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41167
irgendwo las ich heute die aussage: und nun kann sich alice schwarzer wieder anderen dingen widmen, von denen sie nix versteht...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41167
irgendwo las ich heute die aussage: und nun kann sich alice schwarzer wieder anderen dingen widmen, von denen sie nix versteht...
Gast- Gast
Chomsky, Zirkelschluss und Logik 'kritischer Sozialwissenschaftler' ...
Mal ganz abgesehen von der Problematik der Voraussage vom Verhalten von Menschen aufgrund bisheriger Verhaltungsweisen ist lediglich die Schlussrichtung falsch:Chomsky @helene:
Der Satz von Combé
"Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen.”
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p80-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41146
ist m.E. tatsächlich völliger Nonsens und zwar nicht nur deshalb, weil er inhaltlich nicht über alle Zweifel erhaben ist, sondern primär formal-logisch, da m.E. ein klassischer circulus vitiosus (Zirkelschluss).
http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelschluss
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p80-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41147
Wenn sich eine Person solche Verletzungen selbst beibringt, hat sie einen dermaßen starken Willen, dass es nicht überrascht, dass sie auch ein solches Verfahren durchsteht. Und diesen Gedankengang hat Andrea Combé etwas salopp formuliert.
Für mich ist diese Beharrlichkeit der Nebenklägerin und der Staatsanwaltschaft übrigens ein klarer Hinweis auf eine mögliche Rückendeckung von 'oben' bei schlechtem 'Briefing' von dort. Die Eskalation des Verfahrens hätten dann die 'Marionettenspieler aus den Männer- freundschaften' völlig unterschätzt. Das war evtl. ganz anders geplant und vorausgesehen.
Ja, das wundert mich nun gar nicht. Rechtbeugung wird in Deutschland grundsätzlich (noch ...?) tabuisiert. Leider hab ich den Artikel noch nicht gelesen, aber vielleicht steht da was Hochinteressantes zwischen den Zeilen, was du grundsätzlich(?) ausblendest.Gabriele Wolff:
Die SPIEGEL-Titelstory zu dem Thema ist absolut lesenswert. Allerdings nix für Demo, denn um Auftragsverurteilungen geht es dabei naturgemäß nicht, sondern um die allgemeinen Fehlerquellen innerhalb des justitiellen Feldes (unter besonderer Beachtung des Kachelmann-Falles).
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p60-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41120
Den neuen "ARD-Rechtsexperten" Frank Bräutigam hab ich um 08.51 Uhr auf PHOENIX noch mit den Worten zum SPIEGEL-22/2011-Titel (30.05.2011) Fehlurteile gehört, dass damit ein ungeheuerer Druck auf das Gericht aufgebaut wurde.
http://www.spiegel.de/spiegel/
Dass DER SPIEGEL meinen Titel-Vorschlag Freispruch für Kachelmann, Richter Michael Seidling ...! nicht übernehmen könnte, war mir schon klar.
Interessant an der Causa Kachelmann ist für mich gerade, dass die Beweisaufnahme 'abgebrochen' wurde, als Frank Bernhard Werner in den Zeugenstand sollte. Mit größtem Interesse hätte ich dort nach StA Lars-Torben Oltrogge, OStA Oskar Gattner, Alice Schwarzer und RA Thomas R.J. Franz insbesondere Hubert Burda, Maria Furtwängler-Burda und Udo Reiter (noch MDR-Intendant) gesehen, weil die sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können.Vgl. Demokritxyz Posting, 29.05.2011, S. 46/XXIII, 16:21 h Können wir Gabriele Wolff in den 'Sack' stecken, wenn …
Anm.: SPIEGEL-Titel: Fehlurteile
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p900-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40970
Denn eines sollte völlig klar sein. Ob an dem 'Tänzchen' mit Maria Furtwängler-Burda, das Katharina T. dem Thomas Knellwolf 'gepetzt (Artikel wurde gecancelt)' hat, was oder mehr ('auf dem Vulkan' ...?) dran war, weiß Jörg Kachemann und damit RA Johann Schwenn bis ins letzte Detail, oder ...?Vgl. Demokritxyz Posting, 30.05.2011, S. 48/XXIII, 09:48 h @Chomsky: Jaja, so sains, die 'kritischen Sozialwissenschaftler' ...
Anm.: Komplex möglicher ‚Männerfreundschaften’
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p940-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#41017
30.05.2011, S. 1/XXIV, 13:44 h @Chomsky: Wusste Pierre Bourdieu nicht, was ein "Shitstorm" ist ...?
Anm.: Udo Reiter, Träger des Gregorius-Ordens, dem vierthöchsten Orden für Verdienste um die römisch-katholische Kirche
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41048
26.05.2011, S. 32/XXIII, 16:45 h Ja, Gabriele Wolff: Wieder 'nur' 'ne 'Ameisenstraße' ...
Anm.: Freispruch nur durch medialen Druck, Aussagen von Frank Bernhard Werner in Variationen
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40638
Weiterhin wichtig ist, dass nun Kachelmann und Schwenn explizit Verdacht in diese Richtung auch mit Beweisanträgen geäußert hat, und ich mir den Bereich keineswegs aus den Fingern sauge, sondern er lediglich in den Medien unter den Teppich gekehrt wird. Warum ...?
Somit geht es heute vielleicht mehr um das: Klappe zu, Affe tot! für die Funktionseliten.
Aufschlussreich finde ich, dass die ARD mit Menschen bei Maischberger nun RA Johann Schwenn und Ralf Witte auf Geheiß von Alice Schwarzer auslädt und Markus Lanz sie einlädt:
http://meedia.de/fernsehen/talkshow-gerangel-um-kachelmann-gaeste/2011/05/30.html
http://www.dwdl.de/nachrichten/31473/gstegerangel_kachelmanns_anwalt_nun_bei_lanz/
Möglich ist somit, dass die ARD mit Udo Reiter, Alice Schwarzer & Co. gerade eine Diskussion um Rechtbeugung und die Verstrickung der Staatsanwaltschaften vermeiden will; denn im Fall Ralf Witte hat RA Johann Schwenn ganz klar Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt:Gabriele Wolff:
Na, da weiß ich doch, daß ich Lanz gucke statt Maischberger. Und ich frage mich bloß, wieso einer Alice Schwarzer das Recht zugestanden wird, nur handverlesene Talk-Gegner herauszupicken – tatsächlich ist sie ja argumentativ keinem ihrer Gegner gewachsen – und ansonsten ein opfergeneigtes Panel vorzufinden.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p60-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41120
http://timo1955.wordpress.com/2010/09/16/staatsanwaltschaft-hannover-verursacht-millionenschaden/
Der Freispruch ist 2. Klasse. Alice Schwarzer hab ich schon gehört. Michael Seidling soll explizit darauf hingewiesen haben, dass nicht erwiesen (Anm.: in 'Richtergrütze') sei, dass der Kernvorwurf von Sabine W. gelogen sei. Aber der Rechtsstaat und seine Qualität der Täterfreundlichkeit hätte zum Freispruch führen müssen.
Hier wird natürlich wieder unter den Tisch 'gequasselt', das rechtsrelevant allein 'Beweise' in der 'Grütze eines Richters' sind und selbstverständlich keine exakten naturwissenschaftlichen im Riesentheater einer schauspieldemokratischen 'Metajustiz':
Kurz, die 'Probleme' einer 'Metajustiz der Macht' werden erstmal wieder unter den Teppich gekehrt, Kachelmann wurde nur aufgrund des extremen öffentlichen Drucks freigesprochen, jeder arme Teufel wäre verurteilt worden.Vgl. Demokritxyz Posting, 28.05.2011, S. 43/XXIII, 17:41 h Mal meine Rezension der Maybrit-Illner-Talkshow vom 26.05.2011
Anm.: Promovierte Biologe (Mark Benecke) mit Nähe zur Staatsanwaltschaft & Polizei, will Katze nicht aus dem Sack lassen, spricht vom "Riesentheater"
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t422p840-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-23#40906
30.05.2011, S. 2/XXIV, 17:14 h Vorstellung des ‚Kasperletheaters’ in ganzer ‚Dämlichkeit’ ...?
Anm.: 5. Große Strafkammer des LG Mannheim unter Vorsitz von Michael Seidling
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p20-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41077
DU (Gabriele Wolff) wirst die 'Metajustiz der Macht' sicher erst, wie ich denke, in einem neuen System 'verstehen', wenn du 'entschauspieldemokratisiert' worden bist, oder ...?
http://meedia.de/fernsehen/kachelmann-anwalt-schwenn-feuert-gegen-gericht/2011/05/31.htmlLink-Sampler: Gesamtkomplex01. Tathergang – alles Unsinn
02. Prof. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann, Münster
03. Wer ist der große Unbekannte …?
04. Neue Welle der Deutschen Justiz
05. LG-Präsident Günther Zöbeley
06. Vorübergehende Festnahme des dpa-Journalisten Jochen Neumeyer und Beschlagnahme seines Dienst-Handy & Aufzeichnungsgeräts
07. Befangenheit von Richter Michael Seidling ...?
08. Link-Sampler: RA Thomas R.J. Franz
09. RA Johann Schwenn, Hamburg
10. Link-Sampler: Maria Furtwängler-Burda
11. Albert Einstein
12. Volksgerichtshof
13. Unschuldig im Knast
14. Korruptions-Sampler
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t388p200-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-19#35230
http://www.fnp.de/fnp/nachrichten/thema/meteomedia-kachelmann-steigt-wieder-voll-ein_rmn01.c.8953061.de.html
http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/vergewaltigungs-prozess-urteil-18165070.bild.html
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1908643/Kachelmann-vorerst-nicht-Wettermoderator-bei-der-ARD.html
http://www.faz.net/artikel/C30857/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-freispruch-fuer-kachelmann-30409973.html
http://www.zeit.de/news-052011/31/iptc-bdt-20110531-97-30663804xml
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1470773/
http://www.weser-kurier.de/Artikel/News/387284/Leyendecker%3A-Schwarzer-hat-Renommee-verloren.html
http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/welt/tagesthema/Prozesse-Kriminalitaet-Medien-Reaktionen;art7325,3785604
http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-schwarzer-respekt-fuer-moegliches-opfer-zeigen_aid_632730.html
http://www.op-online.de/nachrichten/stars/kachelmann-frauen-organisation-fuerchtet-signalwirkung-1266422.html
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Der-Fall-Kachelmann-ein-rechtmaessiges-Urteil_aid_1004297.html
http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Kachelmann_freigesprochen_-_Im_Zweifel_fuer_den_Angeklagten.html?cid=30355182
Zuletzt von Demokritxyz am Mo 30 Mai 2011, 22:42 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
Demokritxyz- Anzahl der Beiträge : 5600
hi steffi...
hast du lust mit mir zu feiern ?
demo,
ich sehe das urteil als ein kleine hoffnungszeichen, dass noch nicht alles durchgeht....
den rest seh ich wie du, besonders die sache mit frank werner
demo,
ich sehe das urteil als ein kleine hoffnungszeichen, dass noch nicht alles durchgeht....
den rest seh ich wie du, besonders die sache mit frank werner
Zuletzt von Nina am Mo 30 Mai 2011, 22:30 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
Gast- Gast
Nina & Demo
@Nina
einen Sekt auf diesen Freispruch: JA
@Demo
Ich sehe das genau so, wie DU.......
Die Beweisaufnahme wurde ja abgebrochen als es interessant wurde....und ich sehe die "Begründung" exakt so, wie virtual-cd formulierte.......und ich auch schon vor einem halben Jahr schrieb......es geht NUR darum die Nebenklägerin zu schützen.....ABER Warum sollte man das tun wenn nicht eigene Interessen dahinter stecken?
Warum weint ein Gericht Krokodilstränen weil es einen Fall NICHT aufklären (wollte) konnte....?
Und Seidling sollte NICHT von fehlendem Anstand und Respekt sprechen.....der fehlte ihm schon bei Brinkmann und ich warte darauf, dass das nochmal irgendwie zur Sprache kommt.....
einen Sekt auf diesen Freispruch: JA
@Demo
Ich sehe das genau so, wie DU.......
Die Beweisaufnahme wurde ja abgebrochen als es interessant wurde....und ich sehe die "Begründung" exakt so, wie virtual-cd formulierte.......und ich auch schon vor einem halben Jahr schrieb......es geht NUR darum die Nebenklägerin zu schützen.....ABER Warum sollte man das tun wenn nicht eigene Interessen dahinter stecken?
Warum weint ein Gericht Krokodilstränen weil es einen Fall NICHT aufklären (wollte) konnte....?
Und Seidling sollte NICHT von fehlendem Anstand und Respekt sprechen.....der fehlte ihm schon bei Brinkmann und ich warte darauf, dass das nochmal irgendwie zur Sprache kommt.....
Gast- Gast
Nina & Steffi
Ich freue mich wirklich auch sehr dass J.K. mit seinen Anwälten nun einen "Freispruch" erreicht hat.
Glückwunsch .
Nina & Steffi lasst uns feiern mit und und auch massenhaft
......auch wenn man sich schon wieder über die Ausführungen (Lob an die Staatsanwaltschaft etc.) des Gerichts (so sie denn stimmen) aufregen könnte .
Glückwunsch .
Nina & Steffi lasst uns feiern mit und und auch massenhaft
......auch wenn man sich schon wieder über die Ausführungen (Lob an die Staatsanwaltschaft etc.) des Gerichts (so sie denn stimmen) aufregen könnte .
dale- Anzahl der Beiträge : 1244
Das Urteil
Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -
Datum: 31.05.2011
Kurzbeschreibung:
Freispruch für Jörg Kachelmann
I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.
Des weiteren wurde dem Grunde nach die Entscheidung getroffen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den sonstigen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahme) entstandenen Schäden zu entschädigen ist.
II. Der Vorsitzende hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“
Er hat im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zunächst Stellung zu den Angriffen gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft genommen:
„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.
Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.
Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“
Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet:
„Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.
Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.
Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen.
Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.
Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.
Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen.
Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet.
Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung in erster Linie der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dabei sind nicht nur die in der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln einzuhalten; die Gerichte, denen von Gesetzes wegen erhebliche Eingriffsbefugnisse zustehen, haben vor allem darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeugen nicht mehr als zur Wahrheitsfindung erforderlich eingeschränkt werden.
Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.
Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte - jedenfalls teilweise - begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.
Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.
Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre. Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.
Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter - wenn auch eher eine überschaubare Anzahl - durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.
Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln.
Das vorliegende Verfahren sollte Anlass dazu sein, eine sachgerechte Diskussion auch unter Beteiligung der Justiz in Gang zu setzen, um zu verhindern, dass ohne Not unüberbrückbare Gegensätze entstehen.“
Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.
Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:
„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“
In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:
„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“
Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:
„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“
Der Vorsitzende ging anschließend auf einzelne Beweisergebnisse näher ein, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlich gedeutet hatten.
Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.
Zum Schluss wandte sich der Vorsitzende mit einem persönlichen Wort der Kammer an die Verfahrensbeteiligten, die Prozessbeobachter und die Vertreter der Medien:
„Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.
Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau Dinkel möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.
Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau Dinkel und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“
III. Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt von heute an gerechnet rund 3 ½ Monate.
Dr. Joachim Bock
VRLG und Pressereferent
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Gast_0006- Anzahl der Beiträge : 198
steffi und dale...
ich hoffe, dass sich einige TV-anstalten und einige medien nach dem theater klarer positionieren werden....
gespannt bin ich auf die einschaltquoten von ARD und ZDF zu diesem thema....
hi dale,
wie schön, dass du mitfeierst - du hattest mir schon gefehlt
danke amy
das ging ja diesmal schnell in mannheim...
gespannt bin ich auf die einschaltquoten von ARD und ZDF zu diesem thema....
hi dale,
wie schön, dass du mitfeierst - du hattest mir schon gefehlt
danke amy
das ging ja diesmal schnell in mannheim...
Gast- Gast
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
Hallo dale Prost!
@AmyDanke schön für die Einstellung der PM.
Liest sich sehr nach einer unglaublichen Gesichtswahrung und verletzter Eitelkeit des Richters...
Ich bin auf Mascheras Bericht gespannt....hier scheint die PM nicht komplett zu sein....
@AmyDanke schön für die Einstellung der PM.
Liest sich sehr nach einer unglaublichen Gesichtswahrung und verletzter Eitelkeit des Richters...
Ich bin auf Mascheras Bericht gespannt....hier scheint die PM nicht komplett zu sein....
Gast- Gast
Re: Fall Kachelmann: Faktum oder in der 'Elsen-Falle' ...? (Teil 24)
NA ENDLICH!!!!!!!!!!!!!!!
Gast_0012- Anzahl der Beiträge : 789
Johann Schwenn
Ich freue mich natürlich auch dass Kachelmann endlich freigesprochen ist.
Die Worte von Schwenn haben mich allerdings mehr beeindruckt, als irgend ein anderer Kommentar sonst.
Wärend des ganzen SCHÄBIGEN Verfahrens wurde deutlich, dass das Gericht alles versuchte, um Kachelmann zu schaden.
Der eigentliche Verlierer ist im Grunde das Mannheimer LG.
Das Urteil Freispruch wurde mit stürmischem Applaus des Publikums gefeiert.
Wenn einige Medien Vertreter da von Kachemann Fans sprechen, zeigt sich einmal wieder die Respektlosigkeit gegenüber dem Volk.
Ich muss kein K. Fan sein, um mich über Willkür und Ungerechtigkeit aufzuregen, die da auch in meinem Namen verübt werden.
Der Freispruch 2. Klasse und die Begründung: ein Triumph der Feigheit und Böswilligkeit. Durch die lange Dauer und die unfaire Behandlung wurde noch einmal deutlich, was seit spätestens Mai 2010 klar war, dass es keinen einzigen stichhaltigen Beweis gibt, aber viele Beweise dafür, dass das LG Mannheim Gesetzt hin, Verfassung her, alles getan hat um Kachelmann zu schädigen.
Und auch dieses Urteil beruht ja, wie in der Begründung deutlich zugegeben, nicht auf der Einsicht, dass K. im Sinne der Anklage als unschuldig zu gelten hat, noch auf Respekt vor der dem GG.
Das Gezeter gegen Johann Schwenn zeigt darüber hinaus den schlechten Verlierer.
Wie sieht es eigentlich mit Schadensersatzforderungen aus?
Dass bei CSD nix zu holen ist, das wusste man doch längst, oder?
Übrigens vermute ich, dass auch die Diskussionen im Internet sehr viel dazu beigetragen haben, dass man letzten Endes eine Verurteilung nicht riskieren wollte. Beim Neuaufrollen müsste auch das Fehlverhalten des LG Mannheim noch mal beleuchtet werden.
Schwenn hat erwähnt, dass ihm klar war, als er einstieg, dass man die Öffentlichkeit wachrütteln musste.
Denn die Vorverteilung fand ja von Anfang an in einem Maße und mit Mitteln statt, dass einem angst und bange werden musste.
Die Worte von Schwenn haben mich allerdings mehr beeindruckt, als irgend ein anderer Kommentar sonst.
Wärend des ganzen SCHÄBIGEN Verfahrens wurde deutlich, dass das Gericht alles versuchte, um Kachelmann zu schaden.
Der eigentliche Verlierer ist im Grunde das Mannheimer LG.
Das Urteil Freispruch wurde mit stürmischem Applaus des Publikums gefeiert.
Wenn einige Medien Vertreter da von Kachemann Fans sprechen, zeigt sich einmal wieder die Respektlosigkeit gegenüber dem Volk.
Ich muss kein K. Fan sein, um mich über Willkür und Ungerechtigkeit aufzuregen, die da auch in meinem Namen verübt werden.
Der Freispruch 2. Klasse und die Begründung: ein Triumph der Feigheit und Böswilligkeit. Durch die lange Dauer und die unfaire Behandlung wurde noch einmal deutlich, was seit spätestens Mai 2010 klar war, dass es keinen einzigen stichhaltigen Beweis gibt, aber viele Beweise dafür, dass das LG Mannheim Gesetzt hin, Verfassung her, alles getan hat um Kachelmann zu schädigen.
Und auch dieses Urteil beruht ja, wie in der Begründung deutlich zugegeben, nicht auf der Einsicht, dass K. im Sinne der Anklage als unschuldig zu gelten hat, noch auf Respekt vor der dem GG.
Das Gezeter gegen Johann Schwenn zeigt darüber hinaus den schlechten Verlierer.
Wie sieht es eigentlich mit Schadensersatzforderungen aus?
Dass bei CSD nix zu holen ist, das wusste man doch längst, oder?
Übrigens vermute ich, dass auch die Diskussionen im Internet sehr viel dazu beigetragen haben, dass man letzten Endes eine Verurteilung nicht riskieren wollte. Beim Neuaufrollen müsste auch das Fehlverhalten des LG Mannheim noch mal beleuchtet werden.
Schwenn hat erwähnt, dass ihm klar war, als er einstieg, dass man die Öffentlichkeit wachrütteln musste.
Denn die Vorverteilung fand ja von Anfang an in einem Maße und mit Mitteln statt, dass einem angst und bange werden musste.
patagon- Anzahl der Beiträge : 5192
Nanu?
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau Dinkel und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Da wird in einer offiziellen PM des Gerichts der Name der Zeugin genannt - was soll man davon halten?
Die Urteilsbegründung - jedenfalls die öffentlich kommunizierte - liest sich wie eine Rechtfertigung für Anklageerhebung, Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls und Verfahrenseröffnung und Entscheidungen über den Ausschluß der Öffentlichkeit (hier hätte man, wie zuletzt bei der Zeugin Viola S., auch durchaus teilweise öffentlich verhandeln können, z.B. über Kontakte zur Presse und zur NK). Nur die befremdlichen Vernehmungen der Beziehungszeuginnen sowie insbesondere deren Vorwegnahme vor der Anhörung der Nebenklägerin blieb unerwähnt.
Richtig erkannt ist jedenfalls, daß der Nebenklagevertreter ein Plädoyer zur Verteidigung seiner Mandantin gehalten hat:
Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“
Gast- Gast
@nina @vortual-cd @demotheorien
1.) ich halte gerade nach der begründung dieses urteils demos theorien der politischen manipulation der justiz geradezu für bestätigt, denn unter der alten cdu/fdp-regierung wäre kachelmann jetzt bei genau gleicher beweislage verurteilt worde, so wischiwaschi, wie die sta das in ihrem plädoyer ja gefordert hatte. warten wir die weitere entwicklung ab. für mich steht fest, dass das LG mannheim, wie nach der inhaftierung letztes jahr zu erwarten, voll auf die claudia winkel gesetzt hat, obwohl sie die grösste lügnerin aus schwetzingen ist. man hatte ferner auch was gutachter angeht ja alles manipulativ vorbereitet. seidler und mattern, beide erfüllungsgehilfen und in meinen augen korrupt. wobei so etwas nie zu beweisen sein wird. aber man muss dazu auch etwas von wissenschaft verstehen und logischer denkweise. danach sind diese beiden loser verbrannt und nicht mehr ernst zu nehmen. genausowenig wie einer wie oltrogge oder auch grossmann im besonderen, der heute ja mal wieder eine oper der zuckungen vom allerfeinsten geboten hat.
2.) zu der frage der benennung der beweislage.
hier patzen virtual-cd und andere, auch steffi, weil sie dem unterschied zwischen erwiesener unschuld und aus mangel an beweisen nicht kennen.
die claudia winkel hat kachelmann angezeigt und deshalb ist er verklagt worden. polizei und anklagebehörde haben sich hinter die verlogene frau gestellt. deren indizien, obwohl akribisch vorbereitet und ausgeführt, waren im licht der wissenschaft allerdings nichts wert, im sinne der verwertbarkeit gegen kachelmann, denn darum geht es ja dem gericht und vor dem gericht in unserem rechtsstaat. kachelmann als beschuldigter kann doch nicht ein nachteil daraus konstruiert werden, dass die verlogene frau das alles glänzend aushgeklügelt hatte und es trotzdem nicht reichte. sondern logischerweise zählt einzig und allein, dass der beweis letztlich NICHT gelungen ist. ausgerechnet an der tatwaffe gab es keine spuren vom angeblichen täter. und damit war die angelegenheit bereits vor monaten erledigt, also praktisch, nachdem brinkmann herumexperimentiert hat. genau deshalb sollte er ja auch ignoriert werden, denn wie die sta ist auch das gericht ja nicht doof oder blöd, nicht zu wissen, dass brinkmanns expertise eigentlich den prozess bereits erledigt hatte.
nochmal in kürze:
für die indizienlage in mannheim reichte es, nichts am messer zu finden, um kachelmanns unschuld zu beweisen. d.h. mangels an beweisen ist wissenschaftlich gesehen die höchste form der anerkennung für die unschuld des angeklagten. gerade weil es um wissenschaftliche untersuchungsergebnisse ging und nicht um lediglich entgegengesetzte aussagen von pdeudozeugen. denn aus solchen beweisen wird immer ein durchander entstehen von etwas richtig und etwas mehr falsch, aber nie klarheit.
die tatsache, also das faktische, dass KEIN beweis am messer war, das ist ein 100% freispruch nach monaten den hin und herwindens der juristen.
3.) es ist somit total falsch, was virtual da phantasiert, dass faktisch zweifel an kachelmann bleiben. NEIN! faktisch bleibt null, gar nichts. aber was bleibt, könnte man psychologisch nennen, als gefühlsmässigen zweifel. weil man ja merkt, dass auch die fehlenden spuren am messer nicht beweisen können, dass dort in der nacht nichts passiert wäre. nur sind wir ein rechtsstaat, und bei uns wird niemand verurteilt, der schuldig aussieht oder so scheint, wenn die objektiv erforderlichen beweise fehlen. und die fehlen gegen kachelmann. und zwar faktisch fehlen die. also bitte, liebe leute, redet hier keinen unsinn zum nachteil kachelmanns.
4.) ich erwarte, dass das gericht nebst sta die rechnung für diesen unsinnigen monsterprozess erhält, der ja nur veranstaltet wurde, um kachelmann wegen dem geraubten leben und der arbeitsblockade in die knie zu zeingen. er hätte ja in einen deal einwilligen können, den ra franz ja ganz am anfang ausgelobt hatte. dann hätte die winkel ihr geld bekommen, mehr wollte sie ja gar nicht, und kachelmann eine feigenblattstrafe. aber das konnte er nicht machen, weil er ja unschuldig ist. denn mit solch einem deal hätte er auch gleich in kanada bleiben können. gelegenheit zur flucht hatte er genug. ich rechne und hoffe auf eine entschädigung in millionenhöhe für kachelmann.
2.) zu der frage der benennung der beweislage.
hier patzen virtual-cd und andere, auch steffi, weil sie dem unterschied zwischen erwiesener unschuld und aus mangel an beweisen nicht kennen.
die claudia winkel hat kachelmann angezeigt und deshalb ist er verklagt worden. polizei und anklagebehörde haben sich hinter die verlogene frau gestellt. deren indizien, obwohl akribisch vorbereitet und ausgeführt, waren im licht der wissenschaft allerdings nichts wert, im sinne der verwertbarkeit gegen kachelmann, denn darum geht es ja dem gericht und vor dem gericht in unserem rechtsstaat. kachelmann als beschuldigter kann doch nicht ein nachteil daraus konstruiert werden, dass die verlogene frau das alles glänzend aushgeklügelt hatte und es trotzdem nicht reichte. sondern logischerweise zählt einzig und allein, dass der beweis letztlich NICHT gelungen ist. ausgerechnet an der tatwaffe gab es keine spuren vom angeblichen täter. und damit war die angelegenheit bereits vor monaten erledigt, also praktisch, nachdem brinkmann herumexperimentiert hat. genau deshalb sollte er ja auch ignoriert werden, denn wie die sta ist auch das gericht ja nicht doof oder blöd, nicht zu wissen, dass brinkmanns expertise eigentlich den prozess bereits erledigt hatte.
nochmal in kürze:
für die indizienlage in mannheim reichte es, nichts am messer zu finden, um kachelmanns unschuld zu beweisen. d.h. mangels an beweisen ist wissenschaftlich gesehen die höchste form der anerkennung für die unschuld des angeklagten. gerade weil es um wissenschaftliche untersuchungsergebnisse ging und nicht um lediglich entgegengesetzte aussagen von pdeudozeugen. denn aus solchen beweisen wird immer ein durchander entstehen von etwas richtig und etwas mehr falsch, aber nie klarheit.
die tatsache, also das faktische, dass KEIN beweis am messer war, das ist ein 100% freispruch nach monaten den hin und herwindens der juristen.
3.) es ist somit total falsch, was virtual da phantasiert, dass faktisch zweifel an kachelmann bleiben. NEIN! faktisch bleibt null, gar nichts. aber was bleibt, könnte man psychologisch nennen, als gefühlsmässigen zweifel. weil man ja merkt, dass auch die fehlenden spuren am messer nicht beweisen können, dass dort in der nacht nichts passiert wäre. nur sind wir ein rechtsstaat, und bei uns wird niemand verurteilt, der schuldig aussieht oder so scheint, wenn die objektiv erforderlichen beweise fehlen. und die fehlen gegen kachelmann. und zwar faktisch fehlen die. also bitte, liebe leute, redet hier keinen unsinn zum nachteil kachelmanns.
4.) ich erwarte, dass das gericht nebst sta die rechnung für diesen unsinnigen monsterprozess erhält, der ja nur veranstaltet wurde, um kachelmann wegen dem geraubten leben und der arbeitsblockade in die knie zu zeingen. er hätte ja in einen deal einwilligen können, den ra franz ja ganz am anfang ausgelobt hatte. dann hätte die winkel ihr geld bekommen, mehr wollte sie ja gar nicht, und kachelmann eine feigenblattstrafe. aber das konnte er nicht machen, weil er ja unschuldig ist. denn mit solch einem deal hätte er auch gleich in kanada bleiben können. gelegenheit zur flucht hatte er genug. ich rechne und hoffe auf eine entschädigung in millionenhöhe für kachelmann.
Zuletzt von 984 am Mo 30 Mai 2011, 23:33 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
984- Anzahl der Beiträge : 1767
patagon
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41180
was MIR angst und bange machte war dieser fast unbeugsame und klar erkennbare wille des gerichtes und der STA zur verurteilung - schon lange vor der beweisführung und bewiesen durch die ungesetzliche u-haft....
das wachrütteln war meiner meinung nach höchst an der zeit - nicht was kachelmann als person betrifft, sondern was die gefahr betrifft, in der die gesetzliche unschuldsvermutung ist und die betrifft schliesslich JEDEN menschen in diesem land.....
was du zu schadenersatz sagst, denke ich nicht, dass kachelmann von CSD was fordern wollte/würde - nicht mal dann, wenn man von ihr was fordern könnte...
er wird sich durch verstärkte medienauftritte gut sanieren können, sie könnte es ja mal mit der veröffentlichung von nem märchenbuch versuchen....
spannende geschichten weiss sie ja zu erzählen, wie sie bewiesen hat....
mich hat der medienrummel der vorverurteilung gar nicht soooo betroffen gemacht - medien sind wie sie sind und die sensationsgier der menschen grad bei sexuellen angelegenheiten ist bekannt - da ist ja in merkwürdigen blättern dargestellt und von einer gewissen klientel begierig gelesen jeder kuss ob in beziehungen oder ausserhalb enorm interessant und von mir unbekannter wichtigkeit - ich staune jedesmal, wenn mir so ein blatt beim friseur in die hände fällt....patagon: Denn die Vorverteilung fand ja von Anfang an in einem Maße und mit Mitteln statt, dass einem angst und bange werden musste.
was MIR angst und bange machte war dieser fast unbeugsame und klar erkennbare wille des gerichtes und der STA zur verurteilung - schon lange vor der beweisführung und bewiesen durch die ungesetzliche u-haft....
ja, die wurde spätestens jetzt wachgerüttelt, nachdem ja nun kein blatt mehr am heutigen urteil vorbeikommt.....patagon: Schwenn hat erwähnt, dass ihm klar war, als er einstieg, dass man die Öffentlichkeit wachrütteln musste.
das wachrütteln war meiner meinung nach höchst an der zeit - nicht was kachelmann als person betrifft, sondern was die gefahr betrifft, in der die gesetzliche unschuldsvermutung ist und die betrifft schliesslich JEDEN menschen in diesem land.....
was du zu schadenersatz sagst, denke ich nicht, dass kachelmann von CSD was fordern wollte/würde - nicht mal dann, wenn man von ihr was fordern könnte...
er wird sich durch verstärkte medienauftritte gut sanieren können, sie könnte es ja mal mit der veröffentlichung von nem märchenbuch versuchen....
spannende geschichten weiss sie ja zu erzählen, wie sie bewiesen hat....
Gast- Gast
Gabriele
In der Pressemitteilung steht ja:
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben.
„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben,
Frage:
In welchen Dingen hat denn der Angeklagte die Unwahrheit gesagt? Momentan kommt mir nur gerade die Geschichte mit dem Tampon in den Sinn, aber auch dort hat er sich ja noch korrigiert und gesagt, er könne es nicht ausschliessen, diesen entfernt zu haben?!
Und sonst ist die PM tatsächlich mehrheitlich eine Verteidigungs-, Rechtfertigungs- und Legitimationsschrift: Der Staat (hier Gericht und Staatsanwaltschaft) hat alles richtig gemacht und sonst teilt man auf alle Seiten ein bisschen Lob (Verständnis) und Tadel aus.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben.
„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben,
Frage:
In welchen Dingen hat denn der Angeklagte die Unwahrheit gesagt? Momentan kommt mir nur gerade die Geschichte mit dem Tampon in den Sinn, aber auch dort hat er sich ja noch korrigiert und gesagt, er könne es nicht ausschliessen, diesen entfernt zu haben?!
Und sonst ist die PM tatsächlich mehrheitlich eine Verteidigungs-, Rechtfertigungs- und Legitimationsschrift: Der Staat (hier Gericht und Staatsanwaltschaft) hat alles richtig gemacht und sonst teilt man auf alle Seiten ein bisschen Lob (Verständnis) und Tadel aus.
Gast_0009- Anzahl der Beiträge : 1630
Über den Zaun geschaut
Reinhard bei REN zur Frage der Schadenersatzklage gegen CSD:
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/30/jorg-kachelmann-und-das-chaos-das-urteil/comment-page-1/#comment-27056
Lt RTL muß CSD die Anwaltskosten für RA Franz in Höhe von 25.000 Euro selbst tragen......hat der soviel gesagt?
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/30/jorg-kachelmann-und-das-chaos-das-urteil/comment-page-1/#comment-27056
Besser kann man das nicht zusammenfassen. Ich bin sicher, dass seine Anwälte im Zivilprozess gegen CSD schwer nachlegen werden. Vor allem darf JK dort selbst aussagen, ohne dadurch Nachteile zu haben. Hilfreich könnte auch ein kleiner Verfahrenstrick sein, der gerne genommen wird: Er tritt seine Schadenersatzforderungen an seine Anwälte ab, dann klagen die gegen CSD und er ist nicht Kläger, sondern Zeuge und kann vereidigt werden, CSD aber als Beklagte nicht. Und bei Zivilklagen kommt es weniger auf die Glaubwürdigkeit an als auf die Anzahl der Zeugen und die Deutlichkeit der Erinnerung, also die Klarheit, mit der sie was sagen. Da hat CSD ja bereits ausführlich dargelegt, nichts mehr zu erinnern (warum ist vor Zivilgerichten völlig gleichgültig, da braucht man keine Therapeuten). Der einzige Zeuge ist also JK und der wird sich sehr genau erinnern können in seiner Zeugenaussage. Daran kommt ein Zivilgericht nicht vorbei. Dieses Szenario könnte auch ein Grund sein, dass CSD auf einer Revision beharrt, um die Sache noch etwas zu verzögern. Eine Zivilkammer könnte (muss aber nicht) das Ende der Revision abwarten. Also nicht zu früh die Flinte ins Korn werfen. Bei den Anwälten von JK werden wir noch viel Spaß haben. Der Tritt von Seidling in Richtung von Schwenn ist so etwas von armselig, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Lt RTL muß CSD die Anwaltskosten für RA Franz in Höhe von 25.000 Euro selbst tragen......hat der soviel gesagt?
Gast- Gast
@ Amy
Danke für die Einstellung der PM.
Ich schließe mich da Patagon an: In der Begründung zeigt sich das Gericht als schlechter Verlierer. (Was per se schon ein Unding ist, weil das Gericht gar nichts zu "gewinnen" oder zu "verlieren" hat. Aber dieses "Nachtreten" und gerieren als "schlechter Verlierer" zeigt auch im Nachhinein, wie voreingenommen und parteiisch das Gericht war.)
Drei Dinge fielen mir sonst noch auf:
Das halte ich ja für dreist gelogen. Das OLG Karlsruhe hat mitnichten sich zustimmend zur Anklageerhebung geäußert. So weit ich weiß, hat es sich gar nicht dazu geäußert, weil es nicht sein Job war, sich dazu zu äußern.
Es hat sich zur U-Haft geäußert. Und dort dem LG Mannheim eine schallende Ohrfeige verpasst. Also, die oben zitierte Passage ist an Demagogie und Rabulistik schon fast vergleichbar dem Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Sachbeweisen in seinem Plädoyer.
Das HÄTTEN Sie gerne so, dass es eine reine Aussage gegen Aussage Konstellation gewesen wäre. War es aber nicht!
Die Lügen sich um die Fakten herum in der Begründung, dass es einem graust.
Anders als in vielen solchen Verfahren GAB es hier Spuren und objektive Beweismittel. Und das zu hauf.
Und dann dies hier:
Man fasst es nicht!
Da wird doch tatsächlich darüber räsoniert, ob es begründete Zweifel an einer bewussten Falschaussage seitens der Nebenklägerin gäbe. Herrschaften! - das war nicht die Frage im Prozess! Die Nebenklägerin war in diesem Prozess nicht angeklagt! Ihr habt keine Urteil über die Nebenklägerin zu sprechen! (Allenfalls die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage als Beweismittel zu würden.)
Aber interessant ist diese freud'sche Fehlleistung in der Urteilsbegründung schon. Da lugt das schlechte Gewissen durch ...
Ich schließe mich da Patagon an: In der Begründung zeigt sich das Gericht als schlechter Verlierer. (Was per se schon ein Unding ist, weil das Gericht gar nichts zu "gewinnen" oder zu "verlieren" hat. Aber dieses "Nachtreten" und gerieren als "schlechter Verlierer" zeigt auch im Nachhinein, wie voreingenommen und parteiisch das Gericht war.)
Exakt so empfinde ich das auch. Ein Triumpf der Böswilligkeit, fürwahr. Die Begründung ist phasenweise ein Frechheit.Der Freispruch 2. Klasse und die Begründung: ein Triumph der Feigheit und Böswilligkeit.
Drei Dinge fielen mir sonst noch auf:
Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.
Das halte ich ja für dreist gelogen. Das OLG Karlsruhe hat mitnichten sich zustimmend zur Anklageerhebung geäußert. So weit ich weiß, hat es sich gar nicht dazu geäußert, weil es nicht sein Job war, sich dazu zu äußern.
Es hat sich zur U-Haft geäußert. Und dort dem LG Mannheim eine schallende Ohrfeige verpasst. Also, die oben zitierte Passage ist an Demagogie und Rabulistik schon fast vergleichbar dem Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Sachbeweisen in seinem Plädoyer.
Auch das ist in meinem Empfinden eine dreiste Lüge. Fehlende Spuren am Messer, die hätten da sein müssen? Verletzungsbild der Nebenklägerin, dass nicht zum geschilderten Tathergang passt? Alles keine Beweismittel "außerhalb der Aussagen" der Beteiligten? Herrjeh ... warum macht man den Zirkus dann, wenn es schlicht von Gericht (und auch Staatsanwaltschaft) im Ergebnis einfach ignoriert wird?Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Das HÄTTEN Sie gerne so, dass es eine reine Aussage gegen Aussage Konstellation gewesen wäre. War es aber nicht!
Die Lügen sich um die Fakten herum in der Begründung, dass es einem graust.
Anders als in vielen solchen Verfahren GAB es hier Spuren und objektive Beweismittel. Und das zu hauf.
Und dann dies hier:
Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.
Man fasst es nicht!
Da wird doch tatsächlich darüber räsoniert, ob es begründete Zweifel an einer bewussten Falschaussage seitens der Nebenklägerin gäbe. Herrschaften! - das war nicht die Frage im Prozess! Die Nebenklägerin war in diesem Prozess nicht angeklagt! Ihr habt keine Urteil über die Nebenklägerin zu sprechen! (Allenfalls die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage als Beweismittel zu würden.)
Aber interessant ist diese freud'sche Fehlleistung in der Urteilsbegründung schon. Da lugt das schlechte Gewissen durch ...
virtual-cd- Anzahl der Beiträge : 231
steffi...
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41185
denk mal wieviele verhandlungsstunden und chauffeurstunden er geleistet hat....einvernahmestunden, wartezeiten etc.etc.....es gibt in der regel keine anwaltsminuten gratis...
also kann fräulein "bisher-nicht-so-arbeits-freudig" mal nen gang zulegen, denn noch nen reichen lover, der ihr wie kachelmann, finanziell so unter die arme greift, wird sie nach dem desaster wohl nicht mehr so leicht finden....
ich weiss nicht wie das in deutschland geregelt ist, aber bei uns würde im falle einer insolvenz von CSD auch auf das erbe zugegriffen.....
meiner einschätzung nach ist das das übliche honorar für den aufwand, den er hatte...steffi: Lt RTL muß CSD die Anwaltskosten für RA Franz in Höhe von 25.000 Euro selbst tragen......hat der soviel gesagt?
denk mal wieviele verhandlungsstunden und chauffeurstunden er geleistet hat....einvernahmestunden, wartezeiten etc.etc.....es gibt in der regel keine anwaltsminuten gratis...
also kann fräulein "bisher-nicht-so-arbeits-freudig" mal nen gang zulegen, denn noch nen reichen lover, der ihr wie kachelmann, finanziell so unter die arme greift, wird sie nach dem desaster wohl nicht mehr so leicht finden....
ich weiss nicht wie das in deutschland geregelt ist, aber bei uns würde im falle einer insolvenz von CSD auch auf das erbe zugegriffen.....
Gast- Gast
Rechtfertigung
Chomsky Heute um 12:28
Genau diese Passage erhellt, daß der Kammer der Freispruch nicht so leicht gefallen ist, als er ihr angesichts der fehlenden Beweislage hätte fallen müssen. Denn so ein unspezifischer ›Vorwurf‹ gegen einen freigesprochenen Angeklagten erscheint überflüssig. Er läßt sich nicht einmal bewerten, weil nicht mitgeteilt wird, um welche ›Unwahrheit‹ und ob es sich um einen Irrtum oder eine Lüge handelt.
Laut SPIEGEL soll Seidling gesagt haben, daß sich der Verdacht gegen den Angeklagten im Verlauf der HV abgeschwächt habe – auch das wiederum eine Rechtfertigung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Mein anfänglicher Eindruck, hier gehe es mehr um Gesichtswahrung von StA und Gericht als um eine Beweiswürdigung, hat sich nach dieser ungewöhnlichen PM noch verstärkt.
Aproppos Maischberger: diese Sendung braucht man jetzt wirklich nicht mehr zu sehen, denn auch RA Schroth wirkt nicht mehr mit, sondern der Fernseh-Rechtsexperte Möller. Damit ist dann niemand mehr dabei, der das Verfahren K. a) wirklich kennt und b) juristisch beschlagen ist.
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41184In der Pressemitteilung steht ja:
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben.
„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben,
Frage:
In welchen Dingen hat denn der Angeklagte die Unwahrheit gesagt? Momentan kommt mir nur gerade die Geschichte mit dem Tampon in den Sinn, aber auch dort hat er sich ja noch korrigiert und gesagt, er könne es nicht ausschliessen, diesen entfernt zu haben?!
Genau diese Passage erhellt, daß der Kammer der Freispruch nicht so leicht gefallen ist, als er ihr angesichts der fehlenden Beweislage hätte fallen müssen. Denn so ein unspezifischer ›Vorwurf‹ gegen einen freigesprochenen Angeklagten erscheint überflüssig. Er läßt sich nicht einmal bewerten, weil nicht mitgeteilt wird, um welche ›Unwahrheit‹ und ob es sich um einen Irrtum oder eine Lüge handelt.
Laut SPIEGEL soll Seidling gesagt haben, daß sich der Verdacht gegen den Angeklagten im Verlauf der HV abgeschwächt habe – auch das wiederum eine Rechtfertigung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Mein anfänglicher Eindruck, hier gehe es mehr um Gesichtswahrung von StA und Gericht als um eine Beweiswürdigung, hat sich nach dieser ungewöhnlichen PM noch verstärkt.
Aproppos Maischberger: diese Sendung braucht man jetzt wirklich nicht mehr zu sehen, denn auch RA Schroth wirkt nicht mehr mit, sondern der Fernseh-Rechtsexperte Möller. Damit ist dann niemand mehr dabei, der das Verfahren K. a) wirklich kennt und b) juristisch beschlagen ist.
Gast- Gast
ARD wartet noch ab
na das war ja beim alice-schwarzer-gästebestimmungs-sender klar oder ?Kachelmann-Prozess: ARD wartet noch ab
31. Mai 2011, 12:00
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Noch keine Entscheidung über Comeback: "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und ein Urteil Rechtskraft erlangt hat"
München/Gais - Die ARD hat noch keine Entscheidung getroffen, ob der Wettermoderator Jörg Kachelmann nach dem Freispruch in seinem Vergewaltigungsprozess wieder Wettervorhersagen im Ersten machen wird. "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und ein Urteil Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf", erklärte die ARD-Programmdirektion am Dienstag in München.
Seit seiner Festnahme wegen der Vergewaltigungsvorwürfe seiner Ex-Freundin im März vergangenen Jahres hat Kachelmann nicht mehr das Wetter im Ersten moderiert. Der Schweizer galt bis dahin als bekanntester und einer der beliebtesten Wettermoderatoren in Deutschland, er ist auch Gründer der Firma Meteomedia, die für die ARD die Wettervorhersagen macht.
Noch während des laufenden Prozesses in Mannheim hatte Kachelmann im vergangenen November gesagt, er werde künftig keine Fernseh-Wettervorhersagen mehr machen können. "Nachdem Staatsanwaltschaft und Medien mein angebliches Privatleben gewaltsam öffentlich gemacht haben, wär's mit dem Blumenkohlwolken-Onkel wohl schwierig", sagte er damals der "Bild"-Zeitung. Für Radiosender macht er inzwischen aber wieder Wettervorhersagen.
Meteomedia teilte unterdessen mit, dass Kachelmann sich wieder intensiv um Wettervorhersagen und seine Firma kümmern werde. "Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können", erklärte das Unternehmen am Dienstag in Gais in der Schweiz. Neben seinen bereits laufenden Auftritten in Medien wie Radio Basel und Radio Primavera seien zusätzliche öffentliche Auftritte "in Zukunft nicht ausgeschlossen". Die Kachelmann-Firma sprach in der Erklärung von einem "längst überfälligen Freispruch".
Wie Meteomedia mitteilte, bereitete Kachelmann parallel zu dem Mannheimer Vergewaltigungsprozess neue Projekte vor. Deren Umsetzung werde in nächster Zeit Priorität haben. "In Kürze wird Meteomedia spannende neue Produkte vorstellen, welche in den letzten Monaten erarbeitet wurden." (APA/AFP)
http://derstandard.at/1304553326823/Kachelmann-Prozess-ARD-wartet-noch-ab
Zuletzt von Nina am Mo 30 Mai 2011, 23:56 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Hat Dr. Bock 'nen 'Bock' geschossen ...?
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Wenn der geschilderte Tatablauf nicht nachzustellen ist, und insbesondere am sogenannten Tatmesser keine der Tatschilderung entsprechen DNA-Spuren zu finden sind, ist die Sache klar. Vielleicht war der große Fehler, dass die Kammer 'glaubte' mit ihren 'bewährten Hausgut- achtern' bekommt sie den Mangel schon hin. ...
So hochkompliziert mag das möglicherweise im 'Kopf' von Michael Seidling ablaufen, ist es aber nicht.Vorsitzender Richter Michael Seidling:...Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun....http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629
Wenn der geschilderte Tatablauf nicht nachzustellen ist, und insbesondere am sogenannten Tatmesser keine der Tatschilderung entsprechen DNA-Spuren zu finden sind, ist die Sache klar. Vielleicht war der große Fehler, dass die Kammer 'glaubte' mit ihren 'bewährten Hausgut- achtern' bekommt sie den Mangel schon hin. ...
Vgl. Demokritxyz Posting, 21.05.2010, S. 15/II, 14:36 h Ist Sabine W./Petra keine Miezekatze ...?
Anm.: Welche Stellung bei Vergewaltigung …?
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-2-t144-280.htm#8121
13.02.2011, S. 1/XVI, 12:56 h Die Meisterdetektive: Sherlock Holmes & Dr. Watson
Anm.: Rechtsmedizinische Begutachtung in Variationen der Macht (Dr. Gerhard Bäßler) und Wissenschaft (Prof. Markus Rothschild) …? Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Winfried Hassemer u.a. bei Servus-TV, Talk im Hangar-7
https://ratlos-im-netz.forumieren.com/t360-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-16#31038
Zuletzt von Demokritxyz am Di 31 Mai 2011, 00:15 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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